1848 / 44 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Ministers in Betreff der Fristverlängerung, als auch nach der Aeuße⸗ ich die Verordnungen, wie sie bis jetzt in i b ĩ ĩ

n g, s r praxi bestanden, so weit J genden Stelle selbst d ü 26 des Herrn 2 Kommis . in r, der Proclamation sie sich auf den vorliegenden Fall beziehen, vorlese: ] 2 Es 21 , , . 2 2 369 ie Sache sich wesen ; 2 gesse 2 hat. Es handelt sich aber Gegen nicht erschienene Militairpflichtige deren Aushebungsort viel Gefährlicheres und Unwürdigeres, als die Desertion dreng 2. A7 44 h h . = noch um * n andere Sache, und da muß ich an das anknüpfen, nicht ermittelt werden kann, tritt die Vermuthung eines unerkaube nen selbst begehen. Ich bitte, bedenken Sie besonders den ; 44 X . Erste B eil age zur Allgem einen Preußisch en Zeitun Sonntag den 13. Febr was 6 Vorsitzende der Abtheilung gesagt hat. Es wird ein 6 ten Austritts aus dem Lande ein, und damit der zureichende Grund ein gespanntes Berhãltniß unseres Staates mit einem . 6. w. g. , , ö es 23 wohl zu bedenken sein, * Einleitung des Confiscations, Prozesses. Die Verfolgung der Staate vorliegt, wo also ein Krieg möglicherweise in . e. 8 Vernderung M* , , ,, 3. 51 er . fe m, r , . 21 nun Emissaire herüberkommen, die Treue unserer Solbaten Abgeordn. Camphausen: Ich gehöre auch zu denjeni ff ü j betreffenden Personen nach zwei Kategorieen behandelt, 1) als solche, die Listen ben d an die Regierungen . welche 9 .* 2. ö , . 1 sie den Paragraphen des Entwurfes del n 2 12 n, . 2 ö een fir r gin 23 . 22 2 dab neben dieset noch der a , die durch die Bestimmungen der Ersahinstruction zu ihrer Pflicht an dann, in einer e t i ; . , m , ,. ; erbrechen viel gefähr⸗ Provinzialständen nicht berath e, , n, ö rte Riedner z n Wegfall der Straf⸗ ausgesprochen werde.

r ö in einer Klage zusammengefaßt, in den ersten Monaten des licher und viel nichtswürdiger se 18 d ; 5 Probinz h en worden ist; ich halte es aber für best des ? taphen angeführt hat, best ĩ ĩ gehalten und bestraft werden können, und 2) als solche, die deswegen solgenden Jahres an die Justiz-Behörden übersenden r m, zwürdiger sein, als das, welches dem einzelnen günstig, wenn noch andere Gründe, wie deren angeführt wurd esimmung des Paragtabhennendes eum n zestimmen mich, gerade Ich trage darauf an, daß die lebt Bestimmung Fieses weil sie sich der Militairpflicht definitiv entzogen hatten härter f. das zurückgelassene Vermögen dem Fiskus ] en vorgeworfen, werden kann. Ich finde es also bedenklich „wautreten. Mir kommt es vo 13 r m. für ihre Beibehaltung zu votiren. Wenn in früherer Jeit eine Ent⸗ Paragraphen wegen Entziehung der Befugniß zur ferneren Praxis

9 nr, e / zurück zuerkannt werde. wenn man die Zuchthaus öschlie ö. hinzutre ren. or, als ob der 8. 49 gewissermaßen, schuldiʒ in li konnte, daß Jemand 20 J än il 35 R 12 bestrafen wären. Diese Strafe konnte aber erst eintreten, wenn sich Zur Begründung der Confiscations-Klae ; ausstrafe gan; aueschließen wollte, da dieses nrsemich der militairischen Sprache zu bedi . aßen, schuldigung darin liegen konnte, Jemand auf 2) Jahre oder gänzlich gestrichen werde; Ich sinde für? jene Bestimmung um so 1 1j gründ ð Klage bedarf es allein des Verbrechen in der That sehr ehrlos sein k um mich hen Sprache zu bedienen, das Armee ⸗Corps länger Militair eingezogen wurde so will ich das . ö . chti ff ; der Mann so lange der Militairpflicht entzogen hatte als er zum Attestes des betreffenden Landrathes ohne Mitzeichnun r s. 21 * lein kann. lle, 58. 133 aber einen vorgeschobenen Post J . anger zum Militair eingezogen ,so will ich das zugeben; in weniger einen Grund, als sie mit dem unrichtigen Zeugnisse in gar 1 e Nilite h betr oh g der per⸗ Marschall: Wenn keine Bemerkung weit fol vorstelle . gesch Posten, welcher für die der jetzigen Zeit aber, wo es eine Ehre ist, Soldat zu sein d keiner nothwendigen Verbind d der Unrichtigkeit eines ehen en che lan erte? gif kes eln, vollendeten e, gabe Ln manenten Mitglieder der Sn fe- Kommhfsiol wir Abt 5 nerkung weiter erfolgt, so kommen Veisammlung die Einladung enthült, ihn aufzuheben, was hoffentlich Di pigen Fei ren, . zu sein, wo der ner nothwendigen Verbindung steht und von der nrichtigkeit eine Xr 43 ? 1 m , n . 2 2 jr ichte f . I x ; ð h r e t großen Belästigungen verbund st, ausgestellten 3 hl achss f die Entzi d hat bisher bestanden. Dasselbe wird im S. 129 prinzipiell festge⸗ Wenn man Las so allgemein aufstellt, wie es die von mi zur Abstimmung ie erste Frage ist zu richten auf den Vor chehen wird. Dienst in keiner Beziehung mi t gungen verbunden ist, gestellten Zeugnisses wohl zunächst nur auf die ntziehung der ) e w 12 ge⸗ ; 8 alle schlag der Abtheilung unter Nr. 1 d heißt: auch gescheh = involvirt die Selbstverstümmelung unbedingt ehrlose G ch Bef Ausstell ĩ ü d halten, indem, wenn Jemand die Königliche 1 ö , ned. x : 36 ir 9e 9 ir. 1 und heißt: (Gelächter. ie Selbstve . rrlose Gesinnung. Ich zesugniß zur Ausstellung fernerer Zeugnisse übergegangen werden bem Eintritt in den 6 fe * . e st ni a . e, 8 r,, ! i . „oder mit Zuchthaus bis zu Marschall: Wenn weiter * . gemacht wird, so 6 . , ,, , ,,. g *. ; ,, 3 . en 24 ö. u. , 5 * 2 e, selbe Strafe fällt, weiche d 6. 6 z , m n, 9. 3 . ö . . . wegfallen zu assen? 7 uit zur Abstimmung. = iß, und deshalb a hen die Strasbe immung gestatte olle, daß ein Arzt sernerhin noch Kranke heile, zumal e Hef ger n,! , 6. . i ng, 3 nir ar r g rg r f : . jan e an, 6. ö bas durch Aufstehen zu erlenneu geben. konne e m ge —⸗ fen von Reher: Es scheint mir höchst 5 worten. Ic glaube, 9 . ö. Fälle auch eing Straf- ja nnn auf, ie srüc. Bcft mung dieser ankommt, ab sie demselben 8. 130 spricht die Vermuthung dieses Vergehens aber auch aus in läuterung nachgegeben hat, nichts Bedenlliches . einer 55 e e, e. e,, . . die Stimmen zu zählen) bedenklich, ohne Weiteres den Wegfall des Paragraphen zu berg ae,, , . . , . ö g ir 5 lee, 2 z ; Betreff derjenigen, in Betreff welcher die bieherige Gesetzgebung will nicht in Abrede stellen daß es faktisch in der Praxis so ij e. e. . ee. ee 2 2 Nein haben gestimàmt 5l Mitglieder. ßen da es besonders im Fall eines Krieges von der größten Wich— . 7 rie gern b ng, . k 9 rd . he, ae . Unte . . ö . n n Derscleg r erforderliche nichts kannte als die Folgen, welche die Ersatzinstruction mit sich von dem geehrten Nitgliede aus Preußen und dem Herrn . a , , ,, die gerichtet ist auf den 3 keit ist, daß dergleichen Verbrechen angezeigt werden; wenn aber , ,,, oe eim 89 2 . 5. . e 34 ee ef mn lieder.) führt. Ich halte dieses fuͤr eine wesentliche Veränderung der Mili sitzenden der Abtheilung angeführt worden ist, es ist aber feine ge⸗ Sol beantragt = . . . Seche ö keine Strafe darau] steht und also Jemand von dem Vorhaben einer , nicht ungeahndet läßt Aus i Grunde Er hat sie gefunden und wir würden, wenn 8 ierlter Bemerk a . 31 glaube aug dr öh nr n,, strafrecht⸗ 6 Bestimmung, daß es gerade so sein müsse, sondern nur , sahriger a, * K . Desertlon vollstandig I ö. kann, ohne die Verpflichtung bin ich 0 . gi enn, Ich will noch eins bemerken. Wenn] gemacht . alsbalb zur Abstimmung kommen. Die 3 e n ichen Gründen nicht gerechtfertigt ist, weil es nicht richtig erscheint je sich au is ĩ . „ha- ö. 21 , 4 (Gefäangnißstrase nicht unter aben, es anzuzeigen, so halte ich das für ä st ährli icht bewies ̃ ö si k Soll . r Thei ie mic n im erh iht . er n e J. . e ren,. r n ge Th 5 2 ,. ,, 564 . derer naten und Strafarbeit und Zuchthansstrafe bis zu lünf zn e ich ne gehi ba . K .. r r h ef , ö . er , n,, ,,,, rn, ö . 2 r. . . . . . 96 1 geehr Jahren?“ 66. . ö J. ) Nilite . ei i allen, 1 1 er J ö , ,, ö ,, 39 9. Mark in Vezug auf den Negierungs⸗ Bezirk Abgeordn. Graf von Schwerin: Es versteht sich von selbst, , 6 7 Jemand deshalb zur Strafe zu ziehen, die Absicht muß durch Zeugen immer oder auf Zeit, verlustig erklärt zu werden,“ wegfallen zu Kriegs Ministerlums angeführte daß in Zeiten ö. Onde en . i ann e , * 9. . 9. i, ,,,, obgleich e nicht is auf fünf Jahre Gefängnißstiafe erannt ien hn; denn ich kann mir n e . na . , . * ier . nachge wie sn . 3 : a, srünne ; 6 fe, in. 2 * aher . 44 . 8e. e . rund, doch nicht der alleinige zu sein, der eine Aen⸗ Gefangnißstrafe kann immer nur von drei Monaten, bis so weit sie kenerl n Hehl ich an köm . Patrio ge Einem zur Regierungs⸗Kommissar von Reher: Ich kann der Aeußerung 5 Abgeordn. von Brünneck: Ich setze voraus daß nur in dem ae , G an,, gh ng z na ,, Wahren stehen, derung es Bestehenden zu rechtfertigen geeignet wäre, weil wir zulässig ist, erkannt werden, die Strafarbeit aber bis zu fünf Jahren. Del ? ein konnen, des geehrten Redners nur beistimmen und muß zugleich bemerken, Falle, wo das Vergehen wiederholt wird, die Praris für immer 1 h. . en n n,, vollendetem 24sten Jahre, wenn! Zehört haben, wie groß, die Zahl der Renitenten zwischen dem Es würde also präziser heißen: „Gefängnißstrafe nicht unter drei (Unruhe) daß dergleichen Fälle leider immer noch vorkonimèn, und daß nicht! genommen werden soll, wogegen (mne zeitweise Entziehung für das gleich nach zeendetem Kriege, zurückkehren, so daß man ihnen nicht 20sten und 25sten Lebensjahre ist. Diese Zahl hat mit der Zeit Monaten und Ssrafarbeit bis zu fünf Jahren.“ i genügend beikommen kann. Wenn das Letztere der Fall wäre, so zugenommen und wird noch bedeutend zunehmen, wenn nicht positivere arschall: So ist es verstanden; daß Gefängnißstrafe nicht

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ich 5. nicht glauben, daß ein Patriot die Anzeige unterlassen würde; selten und selbst in neuerer Zeit der Beweis geführt worden ist. erste derartige Vergehen wohl genügen dürfte. e gen, Eren bedenklich. Ich glaube ab . . : ; . t nden. Gefãr 6 ö. m, , gefährlich, wenn Jemand hört, dieser oder jener Wenn also die hohe Versammlung sich für den Wegfall dieses Para- Justiz⸗Minister Uhden: Dies könnte man wohl dem Ermessen , . 33 9. 5 66 ; 2 m n Per⸗ strengere Bestimmungen eintreten, und ich glaube nicht, daß von unter drei Monaten und Strafarbeit bis zu fünf Jahren erkannt 1 ö . J. Soldan zu werden, und man soll dann gleich anzei⸗ graphen erklären sollte, so würde sie eines der nichtswürdigsten und des Richters überlassen. . Zeit ; wo . dig 9 6. 3. un es 2 ; oder zu der vorn herein bezweifelt werden könnte, daß durch deren Einführung werden könne, und die dem beitreten, würden das durch Aufstehen zu gen, daß er sich vielleicht . werde; abscheulichsten Verbrechen unbestraft lassen, und das kann doch unmög⸗ Candtags⸗Kommissar: Ich muß übrigens bemerken, daß, wenn hg, . ab i us n, 3, en n, das Land verlassen, und die Zahl der Renitenten nicht bedeutend abnehmen möchte. erkennen geben. . . . Gelächter) . J Absicht liegen. ; . das sehr im Verborgenen getriebene Verbrechen konstatirt wird, es in . f sicht, si h. Ter Militairpflicht zu entziehen, nachgewiesen Marschall: Die erste Frage ist zu richten auf den Vorschlag (Es erheben sich viele Mitglieder.) das scheint mir hart und im Sinne des preußischen Patriotismus Fürst wilhelm Radziwill; Ich würde auch für Beibehaltung den meisten Fällen nicht der erste Fall sein wird, der begangen ist, werden ann, nach s. 129 genügend bestraft werden können. der Abtheilung, und heißt: ob die Versammlung Die Majorität hat sich dafür ausgesprochen. unnöthig. ö 5 ; ö des Paragraphen stimmen, und namentlich in Beziehung auf die, sondern meist wird eine ganze Reihe solcher Fälle vorhergegangen sein. ö. . Ich bin der Ansicht⸗ daß durch den Abgeordn. Graf von Schwerin: Ich würde den Antrag der (Mehrere Stimmen: Nein! nein) J Abgeordn. Graf von Schwerin; Ich werde am Votum der welche ein'schändliches Gewerbe daraus machen, die Verstümmielung Fürst Wilhelm Radziwill.⸗ Ich muß bemerken, daß gerade die Vorschlag der Regierung an der bisherigen Verfassung nichts geän⸗ Abtheilung zurücknehmen, ich weiß nicht, ob meine Herren Kollegen Wird das bezweifelt, daß sich die Majorität dafür ausgesprochen hat? Abtheilung festhalten. Gott sei Dank, die Sache liegt so, daß wir zu unterstützen und auszuführen. Daß solche Fälle vorgekommen sind größten Mißbräuche dabei stattfinden, da es sehr schwer zu beweisen dert wird. Wir haben keinesweges eine gesetzliche Bestimmung, wo⸗ auch dieser Meinung sind. ĩ Vielfaches Ja.) . den Paragraphen wenig brauchen werden, aber das ist kein Grund, und der Beweis der vorsätzlichen Selbstverstümmelung vollständig ge⸗ ist, daß Aerzte wirklich absichtlich und mit Vorsatz solche Zeugnisse nach die ausgetretenen, Kantonisten mit der Confiscationsstrafe ert Warschall: Ich will nur die zweite Frage noch nennen: Dann bitte ich, noch einmal aufzustehen, um die Zählung vorzunehmen. an dieser Bestimmung nicht festzuhalten; es fragt sich, ob die mög- führt worden ist, ist mir aus einer vieljährigen Praxis bekannt ge⸗ ausgestellt haben, die ein Krebsschaden bei der unpartheilichen Aus⸗ dann belegt werden können, wenn sie das Alter, welches sie zum Wird der Paragraph angenommen, wenn er die nach dem Vorschlage Das Resultat der Abstimmung ist folgendes: mit ja haben gestimmt licherweise doch vorkommenden Fälle strafbar sind oder nicht? Ist worden; es versteht sich aber von selbst, daß, wo der Beweis nicht übung der Aushebungs-Gesetze sind. Eintritt in das stehende Heer veipflichtet, zurückgelegt, haben; sie der Regierung abgtänderke Fassung erhält? Man ist überall „un 9, mit! ne in haben gestimmt 37. Wir kommen nun zu §. 133. bie Handlung an sich straftar, dann muß sie auch gestraft' werben, geführt' worden, auch die Strafe nicht eintketen kann. Namentlich Fieferent Kaumann: Ich habe, mur eine einzige Bemerkung können auch jetzt verfolgt werden, sobald ihre Nichtgestellung kensta⸗ verstanden, und es kommt auf eine genaue Fassung des Vorschlags Referent Waumann (liest vor): . obwohl unsere Nilitairverfassung so weit vorgeschritten ist, daß der scheint mir die Zweckmäßigkeit des Paragraphen noch dadurch unter⸗ zu machen. Ich will durch das Streichen dieser Bestimmung durch⸗ tirt ist. Wenigstens muß ich eine gesetzliche Vorschrift, wonach die nicht an. ö t ; §. 133. gleichen Fälle nicht häufig vorkommen werden. stützt, daß Operationen jetzt durch den Gebrauch des Chloroform ganz aus nicht die Aerzte in Schutz nehmen; eine einzige Rückscht be⸗ Verfolgung bis zum vollendeten 25sten Jahre verschoben werden Abgeordn. Graf von Schwerin: Der Antrag der Abtheilung Wer von dem Vorhaben einer Desertion zu einer Zeit, zu Marschall: Die erste Frage ist zu richten auf den Vorschlag, schmerzlos werden und es dem, der sich sonst vor dem Schmerz einer stimmt mich dazu, dem geehrten Abgeordneten aus Westfalen bei⸗ müste, so lange brzweifeln, bis sie mir nachgewiesen wirk, kann zurückgenommen werden, wenn Durchlaucht Lie zweite grage welcher die Verhütung des Verbrechens moglich ist, glaubhaste Rennt daß der Paragraßh in Wegfgll gebracht werde, und die das bean- Verstümmelunge scheuen möchte, bedeutend erleichtert wird, dieser Aus- zutreten, End' das ist dir. daß Tie Bzstinmung einn Arzt treff fn Uebrigens besteht auch keine Vorschrift, welche die Verpflichtung zuerst stellen. ; . niß 'erhält und es ünterläßt, davon der Bbrigkeit zur rechten Zeit k eden es durch Aufstehen zu erkennen geben. flucht der Feigheit sich zu bedienen. kann, der eine besondere Geschicklichleit bestzt; und es in Juteresse zum stehenden Heere mit dem 25sten Jahre abschließt, vielmehr wird Referent Naumann: Ich würde dem Herrn Marschall anheim⸗ Anzeige zu machen (8. 49), soll, wenn die Desertion wirklich begangen c k hebt sich eine große Anzahl) Justiz- Rinister Uhden; Zur Bestätigung kann ich anführen, des Publikums liegen würde, ihm nicht, die Praxis zu nehmen. Jeder, der sich dem Vienste im stehenden Heere entzogen hat, bis geben, zuerst die zweite Frage zur Abstimmung zu bringen; dadurch wird, mit Gefangniß bestraft werden. ö K gählnng vornehm. daß sölchs Fälle allerdings in der Praxis vorkommen (und nicht zu Murren in der ersanmlung de ich mn ö zum 10sten Jahre in das stehende Heer eingestellt, wenn er später erledigt sich eventuell der Antrag der Abtheilung von selbst. . i gu §. i3z. Das Resultat der Absti 3. n 96 den alletsellensten gehören. Der Ben eis ist urch Gestündniß, aber ] Also sinm Jute gese der ketzezden Renschheit würde ich nicht dafür betroffen und noch tauglich befunden wird. Dieses Verhältniß wird Warschall: Dem ist nichts entgegen, Die Frage heißt: Wird Die Denunciation hat immer etwas Gehässiges, und das Gesetz . k n ,, guch, durch Zeugen geführt worden. Eine Beweisaufnahme in dieser sein, ihm dig Pran Ich glaube, daß, wenn man davon auch nach dem Gesetzes vorschlag im Wesentlichen fortbestehen. Das der Paragraph angenommen, wenn er die nach dem Vorschlage der darf sie nur verlangen, wenn das beabsichtigte Verbrechen besonders Mit Rein haben Hestinmt 145. , , . unmiglich n , 5 * nun ur aupt graktische Hep eu kun Proklama wird erlassen; wer sich innerhalb der, Frist stellt, entgeht Rieglerung abgeänderte Fasfung erhält? Und die dem beistimmen gefährlich ist. Diesen Charakter hat die Besertion nicht, und aus chr zeiten Ir lche heißt: „Sol Riesctent Kenmann: Ich ugs ich at dms eber Redner zu geht en dal e, nn,, n, dur ; . der Strafe und wird wie jeder andere Militairpflichtige behandelt, würden aufstehen. kiesem Grunde hält die Abtheilun mit 10 gegen 3 Stimmen dafür Wir , 1 , ,, . e heiß 3 „Soll der gas. Preußen auschließen. Die Selbstverstümmelung an und für sich ] habe, man sich auch, für den Paragraphen erkläten muß, wie er lier nur mit dem Nachtheile, daß er das Recht der Losungsnummer ver Die Frage ist beinahe einstimmig bejaht daß mindestens diejenigen . nicht V verpflichtet Paragrazh. a. ö. e de, nn. in,, werden, daß die im ] ist nicht strafbar; erst strafbar soll ein solches Subjekt werden nach ] steht. Mit Nücksicht aber darauf, daß geäußert worden ist daß liert und primo 16000 eingestellt wird; wer sich nicht zur rechten §. 151. ; ; werden mogen k 47 als 9 i , grafl , elle §. 47 bezeichneten Personen straflos bleiben?“ Und diejenigen, die ] diesem Paragraphen, wenn es sich dem Milüairdienste entziehen will, FZerade praktische Erfahrungen für die Nothwendigkeit einer solchen ; gen, he nach S§. 47 als Begünstiger straslos sein sollen. diese Frage bejahen, werden dies durch Aufstehen zu erkennen geben. und da gebe ich dem geehrten Redner aus Preußen vollständig Bestimmung vorliegen, muß ich mir die Bemerkung erlauben, daß ich

Zeit meldet, wird verurthellt. eigens ie r ö 7: n,. a. . sh) . G n Referent Naumann Ciest ern . n e n,, . . x (Es erhebt sich eine bedeutende Anzahl Mitglieder.) Recht, einen solchen Feigen kann man laufen lassen, und es liegt auch Gelegenheit gehabt habe, viele dergleichen Beziehungen kennen ; j ö . estimmung des 8. iz nt der Modiccation an uf nen, daß Die Frage ist von einer großen Majorität bejaht worden. nichts daran, daß er noch unter das Strafgeset falle. zu lernen, und doch zu solchen Erfahrungen nicht gelangt bin. Mir

durch die von der Abtheilung vor eschlagene Geldstrafe eine Art Wer ei reußi ; ilitairdienste e ie im s. 47 bezei er ffraflꝗs ble sollen.“ ; . . ö ln ple emen Sr sien e ih. . in der h ö. 8 Mãchte 4 n. . . rt . n. , . . ö e ln 2 8. 131. Murren, in ter Versammlung./ . hhat der Paragraph, wie er hier steht, etwas Auffallendes, aber des- . —ĩ ; geordn. von Donimierskiz Bei Berathung des gᷣ 19 habe JRieferent Naumann (iest vor); Etwas anderes ist der zweite Fall, wenn ein Dritter mitwirkt. Für halb auffallen des, weil die Ersatzbehörden sich nur allein mit Attesten

sammlung liegen kann. Ich muß daher wiederholt die Ueberzeugung Strafarbeit von sechs Monaten bis zu drei Jahren zu bestrafen.“ ich mich r,, . 8 vi Jasf ; 3 l , ,, , 5 ö , . ĩ 3 '. h schon gegen das Prinzip erklärt, daß die Unterlassung der §. 134. den will ich die Strafe stehen lassen, für den aber, der sich eibst öffentlicher Aerzte be nügen, und wenn auch in den Motiven gesagt aussprechen, daß durch den Vorschlag an dem bestehenden Zustande Gegen die Bestimmung bieses Paragraphen hat die Abtheilung Denunctation ein Verbrechen sein soll, und ich halte es dem Geiste Wer sich zu dem Militaitblenste durch Selbstverstimmelung oder verstümmelt, möchte . eben eie fen nbeffen lege 9) . 9 *. bie , n, . ost geneigt seien, auf die Aussagen

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ĩ W liches nde niast . Wehrver⸗ ü z inner f s. j . s / . ; ĩ . am wenigsten aber unsere Wehrver nig tee , ,. fte. . e, , . der Volfobiidung entssrechen , . auf andere Weise vorsätzlich unfähig macht, oder, seine Unfähigkeit großen Werth weder auf das Stehenbleiben, noch auf as Fallen von Prwatärzten zurüczugehen, so wird doch in den Fällen, wo die Abgesrdn. Graf von Schwerin: Wenn ich der Diskussion Referent Uaumann (liest vor): 9 k , aufzunehmen die verlangt, ee. seder hierzu durch einen Anderen bewirken läßt, so wie der, welcher zu lassen; aber ich gebe dem Abgeordneten vollkommen Recht, daß da⸗ Aussagen öffentlicher Aerzte nicht hingereicht haben, weit mehr auf richtig gefolgt bin, fo würde nach dem Vorschlage des Herrn Land⸗ . 5 . , er Umständen ein Molize begnm n sei, eine sosche kiesem Zwerke die Unfähigkeit eines Anderen vorsätzlich bewirkt, soll mit durchaus michts erreicht wird, und wenn der Zweck der Strafe das Zeugniß der Geistlichen und Schullehrer Rücksicht genommen tags. Kommiffar der P adh sich ahr dahin gest ten, d ß er Wer einen vreüßisch Eid / ö ö ; z estinmung. ann nur nachtheilig. auf den Vollscharakter wirken, mit Strafarbeit von einem bis zu füuf Jahren oder mit Zuchthaus ein illusorischer ist, so bin ich auch der Meinung, daß man das und dadurch meines Erachtens die Bedeutung des Grundes, der für gs⸗ ommissar der Paragraph sich ungefähr dahin gestalten, dat er Wer einen preußis hen Soldaten vor sätz ich zur Desertion ver- In 5. 49 ist daher auch die Verpflichtung zur, Denuncigtion nur bei bis zu fünf Jahren bestraft werden Gesetz fallen lassen muß. die Nothwendigkeit des Paragraphen angeführt wird, geschwächt. ante e; J . 4 ; leitet oder die Desertion desselben vorsätzlich befördert, ist mit sechs⸗ schweren Verbrechen bestimmt, und nur mit dieser Beschränkung hat 1 . ,, . welcher mit Verletzung besonderer Amts⸗ JustizMinister Uhden: Die Strafe wird schon deshalb ein- Ich wiederhole, die praktische Nothwendigkeit hat sich nach meinen 6 ich ein Jaht . i d, n nicht sielt, hit , . . sa fich riger Sirafarbeit oder mit Zuchthaus bis zu tie Versa mmm sich entschlossen, diesen Paragraß'hen auzuhehmen᷑ oder 2. j e die Unfähigkeit eines Anderen zum Militairdienste treten müssen, weil sich Jemand einer allgemeinen Bürgerpflicht ent⸗- Erfahrungen nicht herausgestellt, und deshalb verletzt auch der Para⸗ . s anf hen, ö. n,. sich 269 Militcir dien entziehen wolle fünf Jahren zu bestrafen. ö. Hier aber ist diese Verpflichtung bedeutend ausgedehnt. Diese Vor⸗ bewirkt w noch auf Amtsentsetzung oder auf Verlust der ziehen will. ö , graph mein Gefühl um so mehr, weil nur öffentliche Aerzte in Frage Das würde der, ganze Inhalt des Paragraphen sein, und dagegen 5 z3u S. 132. . . schrift besteht zwar im Landrechte, aber in dem Entwurfe von 1843 Wänug ß zur selbststkndigen Betreibung seiner Kunst oder seines vielfacher Ruf: Zur Abstimmung.) lommen und sich diese, wenn sie ein falsches Gutachten ausstellen, würde sich zechtlich nichts erinnern lassen. ; 6 Vie Bestimmung dieses Paragraphen ergänzt die Vorschriften ist sie nicht aufgenommen, wir haben also nicht das Gutachten der . ( 6 . z Marschall: Der Abgeordnete hat, wie ich vernommen, nicht immer eines Amksverbrechens schuldig machen. ; Candta ge. Konmmissot⸗ Innerhalb der Frist eines Jahres. des §. 89. Es ist anzuerkennen, daß, wer zur Desertion verleitet Provinzial -Landtage darüber, Es ist auch kein Grund vorhanden, . ; Zu §. 134 darauf angetragen, daß der ganze Paragraph, sondern daß nur der Regierungs⸗ Kommissar von Reher: Ich habe nur anzu— Die Strafe wirt, aur gegen die senigen, festgesetz, welche innerhalb! oder dieselbe befördert, bestraft werden muß; allein es ist zu erwägen, diese Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts über Desertionen Derjenige, welcher die Kerstiimmiung eines Anderen bewirkt, um erste Abschnitt des Paragraphen wegfallgz es ist also kein Bedenken, führen, daß die Regierung allerdings traurige Erfahrungen in dieser eines Jahres 169 Erlaß des Prollama s sich nicht gestellt haben. daß derartige Handlungen nicht strafbarer sein können, als das Ver⸗ noch aufrecht zu erhalten, indem sich pie Militairverhältnisse so wesent⸗ ih um hr tai dien te unfähig zu machen, ist strafbarer als der- zuerst eine Frage auf den Antrag der Abtheilung zu richten. Beziehung gemacht hat und es aus dem Grunde dringend wünschens⸗ Abgeord, Graf von Schwerin: Dann würde nichts zu erinnern brechen der Desertion selbst. Nach S. 95 des mittelst Allerhöchster lich geändert haben. Jetzt hält man es sür eine Ehre, der Armee 6 ; , . sich selbst , ., und es ist erinnert worden, (Mehrere Stimmen: Es wird wohl die erste Frage auf den werth ist, den Paragraphen nicht zu modifiziren, sondern ihn unver⸗ sein. 2. den. nur an der Verwaltung sein, zu beurtheilen, wann Kabinetsordre vom 3. April 1845 publizirten Militair-Strafgefetz⸗ anzugehören; jeder leistet kie Militairpflicht mit Vergnügen, , letzteren u Fa ref zu hart erscheine. Die Abthei⸗ Antrag des Abgeordneten von Saucken zu richten sein.) andert beizubehalten. sie das e. ng erlassen will. buchs wird die Desertion in Friedenszeiten. 1 . J. Beifällige Aeußerungen) . , sich ud; mil 10 gegen 3 Stimmen gegen die Ansicht er⸗ Das ist richlig. Die erste Frage ist auf den Antrag des Abgeord⸗ Abgeoͤrdn. Zimmermann: Ich wollte nur den Vorschlag

Candtags Kommissar: Das Proklama kann nicht eher erlassen das erste Mal mit sechs monatlicher bis zweijahriger Festungsstrafe, es bedarf der strengen Bestimmungen des Landrechtes daher nicht un han 9 diesem Falle immer Zuchthaus strafe ausgeschlossen) neten von Säucken dahin zu richten, ob beantragt werde, daß die machen, die Härte wenigstens dadurch auszugleichen, daß man den werden, bis er das militairpflichtige Alter erreicht und, die erste Auf⸗ beim ersten Rückfalle mit zwei⸗ bis vierjähriger Festungsstrafe, mehr, und ich trage daher darauf an, daß der Paragraph gestrichen h , müsse und schlägt vor ö Strafbestimmung nur für diejenigen stehen bleiben möge, welche an ganzen Schlußsatz für den Richter fakultativ i .

f zur Gestellung durch die Aeltern oder Angehörigen erfolglos beim zweiten Rückfalle erst mit Ausstoßung aus dem Soldaten werde. ö ; dle Bestinmung des s. 134 unverändert anzunehmen.“ Anderen eine solche Verstümmelung vornehmen. Die Frage ist also: Justiz⸗Minister Uhden: Die Fakultät ist gegeben. geblie . 6 Graf ö . . siande und zehn, bis funfzehnjähriger Baugefangenschaft Abgeordn. von Witte: Ich wollte im Wesentlichen dasselbe sagen, Abgeordn. von Zauncken-Tarputschen: Wenn irgend ein Para— Soll beantragt werden, daß die Strafbestimmung sich nur auf die⸗ Abgeordn: Zimmermann: Nein, es heißt: sollen.

, hraf ven Schwerin; Ich will der Behgußtung des bestraft. (Gefetz Sammlung iq. ds. S- 3125 Wenngleich zu⸗ und bemerke daher nur zur ünlerstützung meiner Ansichten, daß diese graph ist, der seinen Ursprung wohl när aus früheren Verhältnissen senigen beziehen möge, welche an Anderen die Verstümmelung vor JustizMinister von Savigny: Ich glaube, daß den Be⸗ Herrn , gegenüher nicht die Behauptung aufstellen daß gegeben werden muß, daß die Verleitung und Beförderung der Deser⸗ Bestimmung ganz aus per eigentlichen Sphäre des Kriminalrechts herleitet, so ist es dieser, und ich glaube, er war auch nur in frü⸗] nehmen? . denken, die gegen den Paragraßhen erhoben worden sind, einiges gesetz lich 1 . ö dem 2ßsten, Jahre der Consisc ationsprozeß ein- tion, besonders wenn ein Geschäft, daraus, gemacht wird, scharfe tritt, denn die Aufgabe desselben kann sa! nur sein, Handlungen, herer Zeit nöthig, wo die Mannschaften zu 20jähriger Dienstzeit, Abgeordn. von Platen: Cs scheint mir, daß die Bestimmungen Mißverständniß zum Grunde liegt. Es ist nicht die Rede von einer . hir 4. . ist bisher dafür gewesen, während wir Strafen rechtfertigt, so. hat sich die Abtheilung doch mit 8 gegen rechlswidrige Eingriffe in die Nechte Anderer zu strafen, aber nicht iner sehr harten willkürlichen Behandlung unterworfen, nächtlich des 5. 13 nicht nur von Selbstverstimmelungen handeln, sondern ülebereilung, oder einem unrichtigen Urtheile, sondern ganz allein od , ., Paragraph aufstellt alle Jahre 5, Stimmen dafür entschieden, daß Zuchth ausstrafe nicht eintreten Undterlassungen, welche unmöglich in die Kategorie der Verbrechen und gewaltsam sehr häufig eingefangen werden mußten, um zugleich auch von Handlungen, durch welche sich Jemand auf andere Weise von einem Zeugniß über falsche Thatsachen wider besseres Wissen. 2990 nn r. . haben würden, weil so viel Latititende dürse, weil der Deserteur selbst beim ersten Rückfalle nur mit Festungs⸗ gehören können Di Ausnahme, welche man hiervon in allen ihren Lebensverhältnissen entrissen zu werden. Damals kam es vorfätlich zum Militairdienst unfähig macht; z. B. sind mir viele Das sst immer etwas Ehrloses und kann nie die Entschuldigung der sind. Das ] . . eine Sache, die in die Hände der Ver⸗ strafe belegt wird. Auch wurde wiederholt darauf aufmerksam ge⸗ dem §. 49 des Entwurfs adoptirt hat, bezieht sich nur auf die vor, daß Viele sich selbst lieber verstümmelten, als preußischer Soldat Fälle vorgekommen, wo sich die Leute schlimme Augen machten, wenn Uebereilung oder Unvorsichtigkeit mit sich führen. wastung zu legen ist. ob es zugemessen erscheint, so viele Consis- macht, daß die Zuchthausstrafe nur Hei besonders schweren Verbrechen unterlassene Anzeige von dem Vorhaben der allerschwersten und, ge= wuiden, aber heute steht die Sache doch auf einem anderen Stand- sie vor der Ersat⸗ Kommisston erscheinen, und das muß doch jeden⸗ (vielfacher Kuf: Abstimmen! Abstimmen!)

cationsprozesse anzustellen. Nachdem der Paragraph so umgestaltet eintreten dürfe, wenn sie nicht ihre Bedeutung als infamirende Strafe meingefährlichsten Verbrechen, welche dort ganz speziell bezeichnet punkte. Es ist schon von einigen Redunern erwähnt worden, daß es falls auch bestraft werden; ich kann mich demnach dem Antrage nicht Fürst Wilhelm Radziwill: Ich gebe zu, daß es in der Ansicht z t . ü anschließen. des geehrten Abgeordneten aus Schlesien lag, den ehrenwerthen

worden ist, wie der, Herr Landtags -Kommissar ihn umgestaltet hat verlieren solle, und daß bei minder schweren Verbrechen in der Straf⸗ si * . i ,. ö ͤ fer . ; n j d z d ( ; ; 383. d. aber die Desertion nicht in diese Kategorie gehört, ist ein Vergnügen ist, Soldat zu werden, ich gehe weiter, von der ö ; . läßt sich ec ige nichts aged, sagen. J arbeit die geeignete Strafart gefunden sei, welche Anwendung n nn, r deen lt, dies ö . 16 ee. . großen ie ie Volkes . es schon id eine Ehre, ja für die Referent Uaumam : Es steht ja hier „sich unfähig machen.“ Stand der Aerzte gegen die Härte zu schützen, die darin liegen . ,,,, ĩ ö. n . n ge Bemerkung, daß finden müsse. 4 gefühlt zu haben, da die Desertion in 3. 9 nicht erwähnt ist. heiligste Pflicht des Bürgers anerkannt das Vaterland zu verthei—= Abgeordn. von Platen: Wer sich, durch küͤnstliche Mittel würde, wenn man, ihn mit einem allgemeinen Verdachte belegen es mit der Zahl 2. 16 ene . was andere Bewandniß hat. Es ; Dagegen erklärte sich die Abtheilung mit 10 gegen 3 Stimmen ünd so glaube ich auch, daß es unbedenklich ist, diesen Paragraphen digen, und dies Gefühl wird nicht durch Strafbestimmungen, sondern schlimme Augen macht, wenn er sich vor die Ersatz Kommission ge⸗ wollte. Es liegt dies aber nicht im Paragraphen. Ueber seine prak⸗ ist dies nicht die Zahl eines Jahrganges, sondern von allen fünf nicht für die Ansicht, daß der niedrigste, Grad der Strafe noch unter zu streichen. Zwar ist er der bestehenden Gesetzgebung entnommen, nur durch gesteigerte Liebe zum Vaterlande geweckt und gemehrt. stellen muß, der macht sich so lange, unfähig zur Einstellung, wie das tische Nothwendigkeit hat mich meine Erfahrung belehrt. Ich glaube, Alushebungs Jahl en; ji Re her: 2 ö 3 Monat Jreiheitsstrafe festzusetzen sei, weil auch in minder straf- Nderdankt aber seine Entstehung einer ganz audeien Zeit, und die Der Dienst ist jeßt so kurz, die Behandlung so human, daß Jeder mnilitairpflichtige Alter währt, also im Sinne des Gesetzes, daß der Paragraph sich nur auf eine kleine Linzahl Mitglieder dieses ; eg erung Aommissar von Revher;: Vom 2sten bis zum 25sten wirdigen Falten doch eine Strafe von dreimonatlicher Freiheits Ent- Riücichten der praktischen Nothwendigkeit, die ihn hervorgerufen seinen Sohn ohne Sorge in das Militair hellen kann. Wir haben Marschall: Es ist nicht chunlich, die Frage so zu stelle, ob ehrenwerchen Standes beziehen wirb, Ausnahmen, die nie auf, das Lebensjahre. 29 ! ; ziehung gerechtfertigt erscheine; , aber war sie der Ansicht, haben, sind jetzt nicht mehr vorhanden. z wohl nicht mehr zu erwarten, daß Jemand zeitlebens sich zum Krüp- der erste Abschnitt wegfallen möge, denn beide Fälle sind im ersten Ganze zurückfallen können; daß es aber solche Ausnahmen giebt, Abgeordn. Graf von Schwerin: Das ändert in der Sache 1 in vielen Fällen einfache Gefängni strafe von dreimonatlicher . sselben Antrages habe pel machen wird, um seine jetzt ehrenvolle Aufgabe nicht zu lösen? Und Absatze erwähnt. Es ist also die Frage zu stellen: „Ob die Straf- welche sich kein Gewissen daraus machen, die . . ö Zeugnisse ü,

nichts. s 3 ; Dauer angemessen sein werde. : g en. 3 Zu ,, deln ach eilung in ihrem wenn es geschieht, so frage ich, ob dieser Paragraph davor schützen bestimmung, nur auf diejenigen Anwendung finden soll, welche an Ersatz eschäft durch das Gewicht ihrer ärztlichen d 8 , i. nn . 9. ,.. denn 966 wird votgeschlagenss, 6e ö . , vie e,! für besfen 6 wird. . , daß die Verstümmelung absich tlich und Anderen die Verstiümmelung vornehmen“, und die dem beitreten, fg, . zu veranlassen, ist zn so viel 1 n. e , J. er 95. 3 9 9 e ha . . 9 c ,, agt: es die Bestimmung des §. 132 nur mit folgenden Abänderungen an- ständige Slreichung spricht; wenn der geehrte Redner vor mir aber nicht blos zufällig geschehen sei? Das Abschneiden der Finger würden das durch Aufstehen zu erkennen geben. felbst eine in der öffentlichen Meinung e . 3. e si h : ie Za . er i ,. n ich auf 23,000 belaufen. zunehmen: s , 9 bemerkte, daß das prattische Bedürfniß nach diesem Paragraphen eschieht häufig durch Unvorsichtigkeit, und wer wird den Beweis . (Es erheben sich nur wenige Mitglieder Eben so wenig kann in Abrede gestellt 26 en, 3 . lie 4. ö fr e. . r di d j 1) daß die Worte „oder mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren“ noch vorhanden sei, fo stelle ich das in Abrede, denn schou der Ge— ühren' können, daß es nur aus dem Grunde geschehen ist, um nicht Man ist nicht beigetreten. Wir kommen daher zu §. 135. gegen solche gewissenlose Aerzte nur ö hwer geführ . 4 nn. jedes i . ö . 26 ö 6 , n, ö , n. werden, nice bis fanfsährige Strafarbez⸗ setentwurf von Bis spricht dagegen, in diesem ist der Paragraph Soldat zu , unn 384 i . uns . Menschen, Referent Naumann (iest van ; Deshalb ist hrenge . we straffug nothwendig, wo einmal der Beweis Candta K cmmissar: Wenn ö. 5 Jahrgängen 23 9606 ö. 36 2 mn nn,, er Te nen e trnfar et gesett nicht enthalten. di ich giee n,, ain r ö. ne, . ö. Vundä 6 ,. b Diss. aus nan non cise 2 isen: Zur Unterstützung des Amendements lat itiren 68 latitiren uicht aus jedem Jahre * 600, und da alle 6. 9 ĩ tlicher bis fünfjäh riger Gefängni d Abgeordn. von Witte: Gerade das Gegentheil habe ich gesagt. k Feiglinge 7 ö em s ö aufge . lar , . ö. Aerzte und Mun art.. e. . 26 besseres Wissen falsche ee en . 6 W sfftien Mug ich noch hinzu, daß die Be⸗ 836 . gil n tor , e gn elch 3 69 Con ech o! Dreimgngtlicher bi ünfjährig efängnißstrafe oder gehidön. Burcich. Ich hatte umichtis verstanden; meln An= chande, vom ganzen Ve e verachtet, einhergehen, wir wollen, aber Thatsachen bezeugen, um da urch die Befreiung eines Anderen vom des Abgeordneten a erlüed litense zuent i , mn Jahrgang kommt, ürden nicht 239 . ? Strafarbeit. . ] . Abgeordn. Dittrich er 6. ö nicht diese Geächteten noch zur Strafe ziehen. Wer aus Furcht die- Militairdienste zu bewirken, sollen mit Gefängniß nicht unter sechs stimmung dieses Paragraphe 4 r M prozesse jährlich vorkommen, sondern nur der fünfte Theil. Ich Justiz-Minister von Savigny: Ich kann mich mit einer Be— trag geht auch auf Streichung de Paragraphen. ser nur dem Heere verbleibt, ist für dasselbe nur nutzlos, sein Monaten oder mit Strafarbeit von sechs Monaten bis zu fünf Jahren nicht, wie der Redner ar. ,, , * : z

bitte, zu Ehren unserer Militairpflichtigen an dieser Zahl festzuhalten. hauptung des Gutachtens nicht ein verstanden erklären, nämlich, da Marschall: Wir wollen sehen, ob dieser Antrag die erforder⸗ Ausscheiden kein Verlu ondern es wird ein Gewinn sein, solche bestraft und zugleich der Befugniß zur ferneren Praxis ür immer Betriebe mit der Absicht de

s Viele Stimmen: Abstimmen! Abstimmen! in, keinem Falle die Verbrechen, wovon hier die Rede ist, n. liche Unterstützung findet. ö . dem Feinde 16 nicht in den Reihen , 2 u wech dei e, Dm , von einem wider besseres Wissen, ausgestellten Zeugnisse. Stande Fürst wilhelm Radziwill: Ich will dem, was der geehrte sein können, als das Verbrechen der Desertion selbst, und daß sie , (Es erhebt sich eine Anzahl Mitglieder.) Strester zu haben. Ich halte daher den Paragraphen für, nutzlos Abgeordn. Plange: Der Paragraph enthält die Bestimmung, dabei „in gewinnsüchtiger Absicht“, so, würde die Strafe schon eher Abgeordnete aus Preußen behauptel hat, daß es ein tiefer Eingriff jedenfalls so fasse ich es auf nur als eine Hülfleistung zur Er ist hinlänglich unterstitzt worden. und glaube, wir heben unser Voll und geben der Welt eine richtigere daß Aerzte und Wundärzte außer einer zu erleidenden Verurtheilung gerechtfertigt sein. Sodann ist die nnn, ,. in unsere bestehende Militairverfassung sein würde, wenn wir den Desertion aufgefaßt werden dürfen, die gelinder zu bestrafen sei, als Erste Beilage Ansicht von dem Standpunkte desselben, wenn wir den ersten ir. in eine Freiheitsstrafe zugleich auch der Befugniß zur ferneren Praxis denn wenn ein Arzt sich etwa aus Theilnahme, Mitgefühl oder

vorliegenden Paragraphen annehmen, dadurch einfach begegnen, daß das Verbrechen der Desertion selbse. Ich glaube, daß in einer fol⸗ schnitt des Paragraphen streichen, und stelle deshalb meinen Antra ür i i ö 6 verleiten läßt, für einen Verwandten oder Freund ein ü . g für immer oder au Zeit verlusti erklärt werden sollen. Ich halte Schwachheit ; r . ; dahin. die festgesetzte hen fir ta an s schon zu hoch, und daher am salches Zeugniß aus zustellen, so kann man dieses Vergehen tadeln,