1848 / 44 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

punkt der Frage klar angegeben; er hat gesagt, es handle sich da⸗ von, ob die Prävention, die vorbeugende Unterdrückung oder die nachträgliche Bestrafung eintreten solle. Er hat mit Recht den Fall verglichen mit der Preßfreiheit und Censur, und bei diesem Beispiele möchte ich noch einen Augenblick verweilen. Wir verlangen die Frei⸗ heit der Gedankenmittheilung durch die Presse, d. h. wir verlangen, daß der Mißbrauch bestraft, aber nicht zur Verhütung des Miß⸗ brauchs der Gebrauch verhindert werde. Mit viel stärkeren Gründen können wir das von dem Rechte der Association fordern, denn die Zähigkeit, zu schreiben, zu lesen, zu drucken, haben wir erst mit der Association und durch die Association erlangt; lange vorher, ehe die Presse bekannt war, bestand für die Association der Anspruch, daß der Mißbrauch bestraft, der Gebrauch aber nicht verhindert werde. Ist die Preßfreiheit einem starken grünenden Baume zu vergleichen, so ist die Association das Feld, auf welchem dieser Baum gewachsen ist. Deshalb würde ich allerdings nicht dahin gelangen, die Prä— vention von Verbindungen überhaupt auszuschließen, sch würde aber dahin gelangen, das Erforderniß aufzustellen, daß nur durch einen ernsten, feierlichen Akt der Gesetzgebung das Recht der Association ausgeschlossen werden könne, und ich stimme namentlich in Beziehung auf den 8. 141 der Abtheilung vollkommen darin bei, daß nicht der Polizei in dem Strafgesetze die Befugniß eingeräumt werden dürfe, alle Verbindungen zu untersagen, und daß nicht das Strafgesetz eine Straf-Androhung bis zu 6 Monaten Gefängniß für denjenigen ent⸗ halten dürfe, welcher an einer polizeilich untersagten Verbindung Theil nimmt. Wenn ich für meine Person das Vertrauen hätte, wie ich es nicht habe, so würde ich mich doch verpflichtet halten, gegen die Uebertragung eines so übermäßigen Vertrauens zu stimmen.

Ich halte aber auch die angefochtene Bestimmung für unnöthig.

Die Abtheilung hat bereits angeführt, und es ist auch von dem Herrn

Regierungs- Kommissar in dem ersten Vortrage darauf hingewiesen worden, daß nach §. 437 des Entwurfs von jeder Verbindung, welche auf eine bestimmte Verfassung gegründet ist, der Obrigkeit unverzüg— lich Anzeige gemacht werden muß. Wenn es nun sich ergeben sollte, daß eine solche Verbindung unerlaubte Zwecke verfolgte, oder daß ein Gesetz vorhanden wäre, in Folge dessen die Obrigkeit diese Verbin⸗ dung nicht zuzulassen berechtigt wäre und sie verböte, so würde der weitere Inhalt des Strafgesetz-Entwurfs hinreichende Mittel darbie⸗ ten, um dagegen einzuschreiten; namentlich würden ss. 118 und 119, die vom Widerstande gegen Anordnungen der Obrigkeit handeln, dazu die Mittel an die Hand geben. Es ist viel davon die Rede gewesen, daß der Strafgesetz⸗-Entwurf sich den bestehenden Gesetzen anschließe, und namentlich hat man sich auf die Bundesbeschlüsse berufen. Ich will nicht in die Erörterung wieder zurückgehen, die wir vor einigen Sitzungen über diesen Punkt hatten, aber ich muß doch wiederholen, daß wir das Strafgesetz nicht deshalb für gut oder für nicht gut erachten können, weil ein Bundesbeschluß besteht, der etwa nicht mit ihm überein— stimmen würde, Die Frage ist, was wir für Preußen, für die ge— genwärtige Zeit gut und richtig halten. Die Meinung die wir heute aussprechen, ist nicht morgen Gefetz im Lande. Es'ist ungewiß, ob die Regierung unsere Meinung so viel achtet, daß sie genéigt wãre sie zum Gesetz zu machen; ist sie es, so würden Verhandlungen von ihr eröffnet werden können, um die Schwierigkeiten zu beseitigen. Unsere Abstimmung ist also in Beziehung auf diesen Punkt vollkom— men frei; wir sprechen unsere Meinungen über etwas aus, was wir für richtig halten. Wenn aber unsere Abstimmung sich auf den be⸗ stehenden Bundesbeschluß beziehen soll, so würde uns vielmehr die Frage vorliegen, ob wir anerkennen wollen, daß die sechs Artikel, die berühmten sechs Artikel von 1832 so vollkommen seien, daß wir nicht davon abweichen wollen. Daß etwas besteht, davon ist nicht die Folge, daß man nicht auf Abänderung antragen könne. Ich habe gesagt, daß mir die Bestimmung nicht nöthig scheine, und ich glaube auch, daß die Gefahren, die in dem Rechte der Association liegen, sehr übertrieben werden. Eines der Beispiele, welches man angeführt hat, sind die Gefahren der kommunistischen Associationen. Ich weiß nicht, meine Herren, ob nicht gerade die freie Duldung von kommunistischen Associationen in den Städten und Gemeinden der Monarchie das wirksamste Mittel gegen den Kommunismus sein würde. Glauben Sie nicht, daß das Wahnsinnige, welches in der Lehre liegt, durch die freie Erörterung bekämpft, und daß die Wahrheit, die dar— in liegt, klarer hervortreten und dahin leiten würde, Mittel zu suchen, um durch die Gesetzgebung die Quelle des Kommunismus zu ver⸗ stopfen oder sie in die richtige Bahn zu leiten? Daß das freie Recht der Association in anderen Ländern unter bestimmten Verhält— nissen große und verderbliche Wirkungen gehabt habe, wird nicht be— stritten; daß es dagegen in England, im freiesten Staate, nicht zum Schaden, sondern zum größten Nutzen des Landes gereicht, ist be— kannt. Ich führe noch ein anderes Beispiel an. Seit dem Jahre 1839 ist völlige Freiheit der Association eingeführt in einem Staate, der eben erst entstand, und wo man wegen der noch schwankenden Verhältnisse von dem Associationsrechte bedenkliche Folgen befürchten konnte. Wir haben nachtheilige Folgen nicht wahrgenommen. Es ist überhaupt schwerer, die Gefährlichkeit der Association nachzuweisen, als ihren ungemeinen Nutzen. In dieser Beziehung kann ich mich auf die Worte berufen, womit der Herr Landtags⸗-Kommissar seinen Vortrag eingeleitet hat, und in welchen er vorzugsweise anerkannte, welche herrliche Folgen von diesem Mittel für die Entwickelung des Volkes zu erwarten sind. Ich glaube, meine Herren, wir dürfen sol⸗ chen Gesahren nur ein wenig Muth entgegenstellen. Wir haben seit dem Jahre 1819 in Deuischland so Vieles aus Angst gethan; ich meine, wir könnten jetzt auch einmal einen etwas muthigeren Weg einschlagen. ; . (Heiterkeit.

Man hat seit 1819 von den Völkern so viel Vertrauen zu den Regierungen gefordert, daß ich meine, es wäre nun an der Zeit daß auch die Regierungen ihren Völkern etwas Vertrauen schenlken. Ich stimme für den Vorschlag der Abtheilung.

Candtags⸗Kommissar: Ich erbitte mir noch auf einige Augen⸗ blicke das Wort, zunächst um einem Mißverständniß zu begegnen welches durch meinen Vortrag veranlaßt sein könnte. .

Der geehrte Deputirte hat vorausgesetzt, daß ich oder eines der Organe der Regierung angenommen habe, daß, weil §. 143 den Bundesbeschlüssen entspräche, seine Annahme nicht weiter in Frage komme, nicht über den Inhalt desselben debattirt werden könne, die

hohe Versammlung sich nicht darüber aussprechen dürfe, ob ihr der

Inhalt angemessen erscheine oder nicht.

Es ist dies meine Intention nicht gewesen. Ich habe ange— führt, daß der 8. 143 den Bundes-Beschlüssen entspräche; deshalb werde, wenn auch seine Bestimmungen nicht in das Gesetz , mn enn men würden, dennoch der Inhalt so lange bestehendes Recht bleiben, bis etwa der Bundes- Beschluß zurückgenommen werden möchte. Damit aber ist völlig vereinbar die Freiheit der hohen Versammlung, auch in dieser Beziehung ihren Wunsch auszusprechen und auf den Wegfall des Paragraphen anzutragen, wenn sie dessen Bestimmung nicht für geeignet hält.

Uebrigens ist es richtig, daß in England der Association die . Freiheit gegeben ist; ich glaube aber, daß es überhaupt eine ehr gefährliche Sache ist, von einem Lande einen unbedingten Schluß auf das andere zu machen, und daß es in England viele Dinge

374

giebt, die, auf uns zu übertragen, mit großer Gefahr für die Ruhen,

und Ordnung des Landes verbunden sein würde. Wenn außerdem auf das Beispiel eines anderen Staates hingewiesen worden ist, so kann ich freilich nicht behaupten, daß die Freiheit der Association da⸗ selbst verderbliche Früchte getragen habe. Ich könnte aber der hohen Versammlung Proben über den Gebrauch dieser Freiheit der Associa⸗ tion vorlegen, welche sie bedenklich machen würden, ob ein solcher Gebrauch der Freiheit nicht auf die Dauer gefährliche Folgen nach sich ziehen müßte.

Abgeordn. Graf von Schwerin: Ich habe zunächst dem Herrn Landtags⸗Kommissar in Bezug auf die Erklärung zu danken, die er über das Verhältniß der Bundesschlüsse zu den Beschlüssen unserer Versammlung gegeben hat. Sie überhebt mich im Wesentlichen des⸗ sen, was ich außerdem hierüber zu sagen gehabt hätte; ich bin aller dings ebenfalls der Meinung, daß Bundestags-Beschlüsse für unsere Beschlüsse nicht maßgebend fein können. Nur weil mir der Gegen stand von so außerordentlich hoher Wichtigkeit erscheint und ich gestehe offen, daß er mir der wichtigste Punkt in dem ganzen Straf⸗ gesetzbuche ist bitte ich, noch auf Einiges zurückkommen zu dürfen, was der Herr Landtags- Kommissar in seiner ersten Rede gesagt hat. Er hat gemeint, es blieben sehr wenige Ver— bindungen übrig, die verboten sein würden, wenn man dem Veto der Abtheilung beistimme. Ich kann doch nicht zugeben, daß nur Ver⸗ bindungen zu Verbrechen solche wären, die verboten seien, sondern es ist jede Verbindung zum Zwecke alles dessen verboten, was eben als Handlung durch die Gesetzgebung des Staates nicht erlaubt ist. Das ist aber eben der wesentliche Unterschied zwischen einem freien und unfreien Staate, das ist der Unterschied zwischen Recht und Willkür, daß in einem freien Staate nur das bestraft werden darf, was als strafbare Handlung hervortritt, wogegen der unfreie Staat auch der Verbreitung von Ansichten mit Strafe entgegentritt, während der freie Staat Ansichten nur wieder mit Unsichten sich entgegenstellt, ein schlechtes System durch ein gutes bekämpft. Der Herr Landtags⸗ Kommissar hat uns auf die Zeit vor der französischen Revolution verwiesen und gesagt, dort möchten wir sehen, wie gefährlich die Ver- bindungen geworden seien. Ja, warum aber? Weil dort eine de⸗ pravirfe Regierung war, eine Regierung, die Grundsätze hatte, welche nicht das Gegengewicht den Grundsätzen halten konnten, die damals verbreitet wurden. Sehen Sie aber auch im Gegentheil auf das stolze Albion; dort entwickelt sich unter dem Schutze des freien National⸗ bewußtseins, selbst unter den drohenden Stürmen der Zeit, das öffent⸗ liche Wohl. Die Regierung hält die Zügel mit fester Hand, sie schreitet sicher vorwärts, und zwar nicht trotz des Associationsrechtes, sondern eben wegen der Freiheit des Associationsrechtes; ich glaube, daß wir uns auf diesen Standpunkt stellen können, selbst mit größe— rem Rechte, wie das Land, das auch in dieser Beziehung seine Erb— weisheit bewährt.

Vice⸗Marschall von Rochow: Meine Meinung über den vor liegenden Gegenstand hat der Herr Landtags-Kommissar so vollstän⸗ dig und viel besser ausgesprochen, als ich es könnte. Ich habe also dazu nichts hinzuzusetzen. Was ich zu sagen habe, bezieht sich nur auf den Vergleich, den man zwischen der Presse und dem Associations⸗ rechte gemacht hat. Da muß ich erklären, daß ich das Recht der freien Presse für viel weniger gefährlich halte, als das Recht der freien Association. Selbst das aufregendste Buch ist mit Nachdenken geschrieben und wird einsam mit einer gewissen Ruhe gelesen; welche Gewalt kann aber die Macht der hinreißenden, unbedachtsamen Rede auf eine zahlreiche, formlose, aus den verschiedensten Elementen zusam— mengesetzte Versammlung ausüben, und zu welchen Beschlüssen kann eine solche Versammlung fortgerissen werden! In dieser Beziehung glaube ich, daß die Präveution viel nothwendiger sei, als bei der Presse. Wenn man gesagt hat, daß, wenn einer solchen Verbindung ein wahnsinniger Zweck unterliege, derselbe allein zur Vernunft zurück⸗ führen werde, so haben wir Beweise, daß das nicht immer der Fall ist. Es ist auch gesagt worden, daß es nothwendig sei, etwas mu— thiger vorzuschreiten. Ich weiß nicht, ob sich das auf das Gouver— nement oder auf diejenigen bezieht, welche in dieser Versammlung ihr Votum abzugeben haben. Bezieht sich diese Aeußerung auf das Gou— vernement, so muß ich behaupten, daß der größte und schönste Fort- schritt, den dasselbe wir wollen lieber sagen den Se,. Masjestät der König für die freieste Besprechung aller öffentlichen Zustände be—⸗ schlossen hat, der ist, den Vereinigten Landtag ins Leben gerufen zu haben; ist aber die Rede von dem hier abzugebenden Votum, so muß ich sagen, daß mehr Muth dazu gehört, sich der herrschenden Mei— nung entgegenzustellen, als ihr zu folgen.

(Von mehreren Seiten: Bravo!)

Sind wir endlich auf das stolze Albion hingewiesen worden, so weiß ich nicht, ob die Engländer stolzer sind, als wir, glaube aber, daß sie keine Veranlassung dazu haben können, weil unsere Zustände in jeder Beziehung die Vergleichung mit den ihrigen aushalten.

Ich stimme für alle drei Paragraphen, so wie sie im Entwurfe tehen.

J (Lebhafter Ruf nach Abstimmung.)

Abgeordn. Zimmermann:

(Von allen Seiten der Ruf: Abstimmung! Abstimmung!)

Ich habe nur einige kurze Bemerkungen zu machen. Ich soll dem Beamten überhaupt den Beruf abgesprochen haben, über Aenderungen in den Staats-Einrichtungen zu sprechen. Ich habe das nicht ge— than, sondern nur auf seinen Schwur hingewiesen und ihn aus die— sem Grunde weniger befähigt zur freien Entwickelung gehalten. Wenn ich von der Beschränkung des freien Wortes gesprochen habe, so war natürlich nur die Rede von der Beschränkung desselben in der Asso— ciation. Meine Bezugnahme auf England will ich zurücknehmen, aber dann mag mir vergönnt sein, desto mehr auf mein eigenes Va— terland, auf Friedrich den Großen mich beziehen zu dürfen. Wenn wir annehmen, was die Abtheilung vorgeschlagen hat, so thun wir, meine Herren, gegen die Gesetzgebung Friedrich's des Großen noch immer einen Rückschritt; denn die Gesetze Friedrich's des Großen gingen nicht einmal so weit! (Der Ruf nach Abstimmung wird immer lauter und dringender.)

Abgeordn. Rrause: Ich werde auf namentlichen Aufruf an⸗ tragen. .

Aufregung in der Versammlung und vielfach der Ruf; Oh!)

Marschall: Ich frage, ob der Antrag unterstützt wird?

(Es erheben sich mehrere Mitglieder.) Es sind nur drei Fragen zu stellen, und zwar eine zu jedem Para— graphen. Es ist also zuerst die Frage zu 8. 141 zu stellen. Wollen Sie die Abstimmung durch Namens-Aufruf? (Der eine Theil der Versammlung ruft: Nein! der andere: Ja!)

Fürst wilhelm Radziwill: Ich wollte mir dasselbe vorbedal— ten, was von dem Referenten bei Gelegenheit der Berathung der Paragraphen wegen des deutschen Bundes gewährt worden ist, und die Verweigerung dieser Rücksicht konstatiren. Ich halte die Debatte nicht erschöpft und Gründe noch nicht erwähnt, die von Wichtigkeit sind. Ich muß auf den Antrag zurückkommen, daß wir noch Über jeden einzelnen Paragraphen die besonderen Gründe hören, die bis jetzt noch nicht zur Sprache gekommen sind.

(Von allen Seiten der Ruf: Abstimmung! Abstimmung!)

Marschall: Ich muß bemerken, daß ich ausdrücklich erklärt habe, die Berathung sei über die drei Paragraphen zu eröffnen und

eben so später über die

Paragraphen gemeinschaftlich zu schli Waren Bemerkungen zu machen, so war die k 6 ben. Auch jetzt bin ich nür zur Abstimmung gekommen, Versammlung die Abstimmung verlangt hat.

ege⸗ weil die

Von allen Seiten: Ja, ja! Abstimmung! Abstimmung!)

mung.

Sie verlangt sie wieder, und wir kommen demnach zur Abstim=

Da der Antrag auf namentliche Abstimmung gemacht ist, so muß erwähnt werden, daß sie deshalb nicht erfolgt, weil der gintra⸗ die erforderliche Unterstützung nicht gefunden hat. g

(Viele Stimmen: haben ihn unterstützt!)

War er von 8 Mitgliedern unterstützt, so wird

ruf erfolgen.

Er ist unterstützt!

Mehr als acht Mitglieder

der namentliche Auf—

Dann aber habe ich eine Bemerkung zu machen.

Es kann nur aus zwei Gründen auf namentliche Abstimmung angetragen werden, einmal, damit sich das Resultat vollständiger er?

mitteln

lasse, und da scheint der namentliche Aufruf nicht erforder=

lich, weil auch durch Zählung auf kürzerem Wege dahin gelangt werden kann; zweitens, damit es denen, die künftig ein Jäteresft daran haben, die Protokolle, wie sie von den Secretairen verfaßt werden, durchzulesen, möglich gemacht werde, das Stimmoverhältniß

klar und ausführlich zu erkennen.

Dieses Interesse wird aber für

die drei Fragen gleichmäßig stattfinden, und darum halte ich es für erforderlich, daß die namentliche Abstimmung in Bezug auf alle drei

Fragen erfolge.

Vielseitiges:

Ja!)

Die Abstimmung wird also in dieser Art vorgenommen werden, und die erste Frage heißt zu §. 141:

Soll auf Wegfall der Worte: tersagt worden ist“, angetragen

Für Ja haben gestimmt:

Abegg, Kommerzien-Rath.

Allnoch, Erbscholtiseibesitzer.

von Auerswald, General ⸗Land⸗ schafts⸗ Direktor.

Brämer, Landschafts⸗Rath.

von Brodowski, General -Land⸗ schafts Direktor.

Brown, Bürgermeister.

von Brünneck, Ober-Burggraf und Provinzial⸗Landtags⸗Marschall.

Camphausen, Handels ⸗Kammer⸗ Präsident.

Diethold, Bürgermeister.

Dittrich, Bürgermeister.

von Donimierski, Landschafts⸗De⸗ putirter.

von Eynern, Kaufmann.

Fabricius, Bürgermeister.

Grahow, Kriminal⸗Rath.

Hausleutner, Apotheker.

Heinrich, Kaufmann.

Graf von Hompesch-Rurig, Rit⸗ tergutebesitzer.

Hüffer, Kommerzien-Rath.

Jordan, Freigutsbesitzer.

Kersten, Bürgermeister.

Knoblauch, Geheimer Finanz⸗Rath.

Krause, Gerichtsschulz.

von Kurcewski, General ⸗Land⸗ schafts Rath.

Kuschke, Bürgermeister.

Lucanus, Dr., Stadtrath.

Meyer, Orts⸗Vorsteher.

von Miszewski, Rittergutsbesitzer.

Freiherr von Mylius, Staats— Prokurator.

Naumann, Geheimer Regierungs⸗ Rath und Ober-Bürgermeister.

Neitsch, Stadt⸗ Syndikus.

Neumann, Bürgermeister.

Paternowski, Bürgermeister.

Petschow, Kaufmann.

Plange, Justiz⸗Kommissarius.

von Platen, Landrath.

von Pogrell, Rathsherr.

von Potworowski, Rittergutsbe⸗ sitzer.

Przygodzki, Freigutsbesitzer.

von Saucken⸗Julienfelde, General⸗ Landschafts Rath.

von Saucken-Tarputschen, Ritt⸗ meister a. D.

Schier, Bürgermeister und Justi= tiar.

„von der Obrigkeit besonders un— werden?

Für Nein haben gestimmt:

von Arnim, Oberst-Lieutenant a. D. und Kreis⸗Deputirter.

Bauck, Rittergutsbesitzer. Becker, Ortsrichter.

Graf von Bismark⸗Bohlen, Pro vinzial-Landtags⸗Marschall. von Bodelschwingh, Regierungs— Vice⸗Präsident. Brassert, Geheimer Bergrath.

von Byla, Landrath.

Dansmann, Erbschulzenguts-Be— sitzer.

Graf zu Dohna⸗Lauck, Kammer⸗ herr.

Dolz, Kruggutsbesitzer.

von Flemming, Gutsbesitzer.

Freiherr von Friesen, Landrath.

Graf von Fürstenberg, Kammer⸗ herr.

Freiherr von Gaffron, Geheimer Regierungs⸗Rath.

Graf von Galen, Erbkämmerer.

Graf von Gneisenau, Major a. D.

Giesler, Schultheiß.

Freiherr von Gudenau, Landrath.

von Hagen, Landschafts⸗Rath.

Freiherr Hiller von Gärtringen, Kammerherr und Provinzial Landtags⸗Marschall.

von Katte, Ritterschafts-Rath. von Krosigk, Domprobst.

Graf zu Lynar, Kammerherr. Linnenbrink, Landwirth.

Müller, Freischulze. von Münchhausen, Landrath.

von Olfers, Stadtrath.

Freiherr von Patow, Geh. Re— gierungs⸗Rath. Prüfer, Rathsherr.

Fürst zu Putbus.

Fürst Wilhelm von Radziwill,

r . von Radziwill.

Herzog von Ratibor. ö.

Graf von Redern, Wirklicher Ge— heimer Rath.

Graf von Renard, Wirklicher Ge⸗ heimer Rath.

von Rochow, Oberst⸗ Lieutenant a. D. und Provinzial⸗Landtags⸗ Marschall.

Schulze⸗Dellwig, Amtmann un— Gutsbesitzer. Graf zu Solms⸗Baruth. Fürst zu Solms, Landtags-Mar⸗ schall. Steinbeck, Geh. Bergrath. Dritte Beilage

M.

375

Dritte Beilage zur Al

——

Für Ja haben gestimmt: Graf von Schwerin, Landrath. Siegfried, Landschafts⸗Rath. Graf von Skorzewski. Sperling, Bürgermeister. Stägemann, Bürgermeister.

Für Nein haben gestimmt:

Urra, Bürgermeister. von Uechtritz, Konsistorial-Präsi= dent.

Vahl, Schulze.

von Weiher, Landschafts⸗Rath.

von Werdeck, Geheimer Regie rungs⸗Rath.

von Witte, Ritterschafts⸗Rath.

Wodiczka, Justizrath.

Freiherr von Wolff⸗Metternich, Regierungs⸗Vice⸗Präsident.

Wulff, Landwirth.

Graf von Zech⸗Burkersrode, Kam⸗ merherr und Provinzial-Land⸗ tags⸗Marschall.

Fehlende Mitglieder: von Kessel, Kreis-Deputirter. Frei⸗ herr von Lilien, Landrath.

Das Resultat der Abstimmung ist folgendes: Mit Ja haben gestimmt 49, mit Nein haben glieder.

Die nächste Frage ist zu richten auf den Vorschlag der Abthei⸗

lung zu §. 142:

Soll beantragt werden, wegfallen zu lassen?

Zimmermann, Bürgermeister.

gestimmt 48 Mit⸗

die Worte: „Maßregeln der Verwaltung“,

Für Nein haben gestimmt:

von Arnim, Oberst⸗Lieutenant a. D. und Kreis⸗Deputirter.

Für Ja haben gestimmt:

Abegg, Kommerzien⸗-Rath.

Allnoch, Erbscholtisei⸗Besitzer.

von Auerswald, General ⸗Land— schafts⸗Direktor.

Becker, Ortsrichter.

Graf von Bismark⸗Bohlen, Pro⸗ vinzial⸗Landtags⸗Marschall. von Bodelschwingh, Regierungs⸗ Vice⸗Präsident. von Byla, Landrath.

Bauck, Rittergutsbesitzer. Brämer, Landschaftsrath. Brassert, Geheimer Bergrath. von Brodowski, General-Land⸗ schafts⸗Direktor. Brown, Bürgermeister. von Brünneck, Ober⸗Burggraf und Provinzial⸗Landtags⸗Marschall. Camphausen, Handels⸗Kammer⸗ Präsident. Dittrich, Bürgermeister. Dansmann, Erbschulzenguts⸗Be⸗ Graf zu Dohna⸗Lauck, Kammer . ö herr. Diethold, Bürgermeister. von Donimierski, Landschafts-De⸗ Dolz, Kruggutsbesitzer. putirter. von Eynern, Kaufmann. Freiherr von Friesen, Lanbrath. Graf von Fürstenberg, Kammer⸗ herr.

Fabricius, Bürgermeister. von Flemming, Gutsbesitzer.

Freiherr von Gaffron, Geheimer Regierungs⸗Rath.

Graf von Galen, Erbkämmerer,

Graf von Gneisenau, Major a. D.

Giesler, Schultheiß. .

Freiherr von Gudenau, Landrath.

Grabow, Kriminal⸗Rath.

von Hagen, Landschafts-Rath.

Freiherr Hiller von Gärtringen, Kammerherr und Provinzial— Landtags⸗-Marschall.

Hausleutner, Apotheker.

Heinrich, Kaufmann.

Graf von Hompesch-Rurig, Rit⸗ tergutsbesitzer.

Hüffer, Kommerzien-Rath.

Jordan, Freigutsbesitzer.

von Katte, Ritterschafts⸗-Rath. Kersten, Bürgermeister.

von Krosigk, Domprobst. Kuschke, Bürgermeister.

Knoblauch, Geheimer Finanzrath.

Krause, Gerichtsschulz.

von Kurcewski, General-Land— schaftsrath.

Graf zu Lynar, Kammerherr.

Lucanus, Dr., Stadtrath. . Linnenbrink, Landwirth.

Meyer, Ortsvorsteher. von Münchhausen, Landrath.

von Miszewski, Rittergutsbesitzer.

Müller, Freischulze.

Freiherr von Mylius, Prokurator.

Staats⸗

Naumann, Geheimer Regierungs⸗ Neitsch, Stadt⸗Syndikus Rath und Ober-Bürgermeister.

Neumann, Bürgermeister.

von Olfers, Stadtrath.

Freiherr von Patow, Regierungs⸗Rath.

Prüfer, Rathsherr.

Fürst zu Putbus.

Paternowski, Bürgermeister.

Petschow, Kaufmann.

Plange, Justiz⸗Kommissarius.

von Platen, Landrath.

von Pogrell, Rathsherr.

von Potworowski, Rittergutsbe⸗

sitzer. .

Przygodzki, Freigutsbesitzer. Fürst Wilhelm von Radziwill. Fürst Boguslaw von Radziwill. Herzog von Ratibor.

Graf von Redern, Wirklicher Ge⸗

heimer Rath.

Graf von Renard, Wirklicher Ge⸗

heimer Rath. von Rochow,

Marschall.

Für Nein haben gestimmt: Graf zu Solms⸗Baruth. Fürst zu Solms, Landtags⸗Mar⸗ schall. Stägemann, Bürgermeister. Steinbeck, Geheimer Bergrath.

Für Ja haben gestimmt:

von Saucken-Tarputschen, Ritt-= meister a. D. z Schier, Bürgermeister und Justi⸗ tiar.

Graf von Siegfried, Graf von Sperling,

Schwerin, Landrath.

Landschafts⸗Rath.

Skorzewski.

Bürgermeister.

von Uechtritz, Konsistorial⸗-Präst⸗ dent.

Vahl, Schulze.

von Weiher, Landschafts⸗Rath.

von Werdeck, Geheimer Regie⸗ rung? ⸗Rath.

von Witte, Ritterschafts⸗Rath.

Wodiczka, Justizrath. .

Freiherr von Wolff Metternich,

Regierungs⸗Vice⸗Präsident.

Wulff, Landwirth.

Graf von Zech⸗Burkersrode, Kam⸗ merherr und Provinzial Land- tags⸗Marschall.

Fehlende Mitglieder: von Kessel, Kreis⸗Deputirter. Frei⸗

herr von Lilien, Landrath. Mit Ja haben gestimmt H, mit Nein 50.

Urra, Bürgermeister.

Zimmermann, Bürgermeister.

Die nächste Frage heißt; Soll auf Wegfall des §. 143 angetragen werden?

Für Nein haben gestimmt:

von Arnim, Oberst⸗-Lieutenant a. D. und Kreis⸗Deputirter.

Für Ja haben gestimmt: Abegg, Kommerzien⸗-Rath. Allnoch, Erbscholtiseibesitzer. . von Auerswald, General⸗Land— schafts Direktor.

Bauck, Rittergutsbesitzer. Becker, Ortsrichter.

Graf von Bismark⸗Bohlen, Pro- vinzial⸗Landtags⸗Marschall.

13. Febr.

Zeitung. ö

Für Ja haben gestimmt: Für Nein haben gestimmt:

Prüfer, Raths herr. Przygodzki, Freigutsbesitzer. Fürst zu Putbus.

Herzog von Ratibor.

Fürst Wilhelm von Radziwill.

Fürst Boguslaw von Radziwill⸗

Graf von Redern, Wirklicher Ge⸗ heimer Rath. ;

von Rochow, Oberst⸗- Lieutenant a. D. und Provinzial⸗Landtags⸗ Marschall.

Graf zu Solms⸗Baruth.

Graf von Renard, Wirklicher Ge⸗ heimer Rath.

von Saucken⸗Julienfelde, Gene⸗ ral⸗Landschafts⸗Rath.

von Saucken⸗Tarputschen, Ritt- meister a. D.

Schier, Bürgermeister und Ju⸗ stitiar.

Schulze ⸗Dellwig, Amtmann und Guta besitzer.

Graf von Schwerin, Landrath. Siegfried, Landschafts⸗Rath. Graf von Skorzeweki.

Fürst zu Solms, Landtags ⸗Mar⸗ schall.

Sperling, Bürgermeister. Stägemann, Bürgermeister. Steinbeck, Geheimer Bergrath.

von Uechtritz, Konsistorial- Prä-

sident. .

Urra, Bürgermeister.

Vahl, Schulze.

von Weiher, Landschafts⸗-Rath.

von Werdeck, Geheimer Regie⸗ rungs⸗Rath. .

Frhr. von Wolff⸗Metternich, Re⸗ gierungs⸗Vice⸗Präsident.

von Witte, Ritterschafts-Rath. Wodiczka, Justizrath. Wulff, Landwirth.

Graf von Zech⸗Burkersrode, Kam⸗ merherr und Provinzial⸗-Land⸗

von Bodelschwingh, Regierungs-

Brämer, Landschafts⸗Rath. . sch ann, d Vice⸗Präsident.

Brassert, Geheimer Bergrath. von Brodowski, General ⸗Land⸗ schafts Direktor.

Brown, Bürgermeister.

Geheimer

Oberst⸗Lieutenant a. D. und Provinzial⸗Landtags⸗

von Brünneck, Ober⸗Burggraf und Provinzial-Landtags-Marschall. von Byla, Landrath.

Camphausen, Handels⸗ Kammer⸗ Präsident.

Diethold, Bürgermeister.

Dittrich, Bürgermeister.

Graf zu Dohna Lauck, Kammer⸗— herr. .

Dolz, Kruggutsbesitzer. von Donimierski, Landschafts⸗De⸗ putirter.

Dansmann, Erbschulzen⸗Gutsbe⸗ sitzer.

von Eynern, Kaufmann.

Fabricius, Bürgermeister.

von Flemming, Gutsbesitzer. Frhr. von Friesen, Landrath. Graf von Fürstenberg, Kammer- herr.

Frhr. von Gaffron, Regierungs⸗Rath. . Graf von Gneisenau, Major 4. D. Giesler, Schultheiß.

Grabow, Kriminal⸗Rath.

Frhr. von Gudenau, Landrath.

Geheimer Graf von Galen, Erbkämmerer.

Hausleutner, Apotheker. von Hagen, Landschafts⸗Rath. Heinrich, Kaufmann. Frhr. Hiller von Gärtringen, Kammerherr und Provinzial— Landtags⸗Marschall. w Graf von Hompesch-Rurig, Rit⸗ tergutsbesitzer. Hüffer, Kommerzien⸗Rath.

Jordan, Freigutsbesitzer.

von Katte, Ritterschafts⸗Rath. von Krosigk, Domprobst. Kersten, Bürgermeister. Knoblauch, Geheimer Finanzrath. Krause, Gerichts schulz. von Kurcewski, General⸗-Land⸗ schafts Rath. Kuschke, Bürgermeister.

Graf zu Lynar, Kammerherr. Linnenbrink, Landwirth. Lucanus, Dr, Stadtrath.

Meyer, Ortsvorsteher. =

don Miszewski, Rittergutsbesitzer.

Miller, Freischulze.

don Münchhausen, Landrath.

Frhr. von Mylius, Staats ⸗Pro⸗ kurator.

Naumann, Geheimer Regierungs⸗ Rath und Ober-Bürgermeister. Neitsch, Stadt⸗ Syndikus. Neumann, Bürgermeister. von Olfers, Stadtrath.

Frhr. von Patow, Geheimer Re⸗

aternowski, Bürgermeister. ; , . gierungs · Rath.

Petschow, Kaufmann. Plange, Justiz⸗Kommissarius. von Platen, Landrath.

von Pogrell, Rathsherr.

tags⸗Marschall. . Zimmermann, Bürgermeister. . . Fehlende Mitglieder von Kessel, Kreis⸗Deputirter. herr von Lilien, Landrath. Mit Ja haben gestimmt 79, mit Nein 18. Die nächste Sitzung wird morgen um 11 Uhr stattsinden. Abgeordn. Graf von Schwerin: Ich bitte die Mitglieder der Abtheilung, sich um à Uhr einzufinden.— (Schluß der Sitzung M1 Uhr.)

Frei⸗

nichtamtlicher Theil.

.

Beförderung in der Armee. Großherzogthum Baden. des Großherzogs auf die Fabriken-Adresse. Herzogthum Holstein.

Inland. Berlin. Deutsche Bundesstaaten.

4 *

Antwort

Die Verfassungs-Kommission. Herzogthum Nassau. Ernen⸗ nungen. Rußland und Polen. satzung. Frankreich. Deputirten⸗ Kammer. Die Amendements zum letzten Adreß⸗Paragraphen. Paris. Geschenk Montpensier's an den Sultan und Soiree beim türkischen Botschafter. Abd el Kader. Grosbritanien und Irland. London. Hofnachricht. Demon⸗ stration der Seeleute zu Gunsten der Navigations akte. . Schweiz. Tagsatzung. Verwerfung eines Antrags auf Entschädigung für Montur-Effekten und Wahlen in den eidgenössischen Generalstab. Vermischtes. Annahme der Kostengarantie Freiburgs. Kanton Zürich. Den Gerüchten über feindliche Bewegungen widersprochen. Kanton Luzern. Proclamation an das Volk. Die Kassenfrage. Die päpstlichen Nuntlen. Kanton Aargau. Zoll- Unwesen. Italien. Rom. Hoffnungsschaaren. Politische Prozesse. Ver⸗ mischtes. Neapel. Die letzten Ereignisse. Genua. Die neapo⸗ litanische Constitution. . ; Spanien. Schreiben aus Madrid,. (Geburtstag der Herzogin won Montpensier. Die Königin Christine und Espartero. Nachrichten aus Catalonien.) Sandels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Vermischtes.

St. Petersburg. Erklärung an die Tag—

.

Nach dem heutigen Militair⸗Wo 5 e r z 1 r 9 blatte ist der Hauptmann Schimmelpfenning don der Oye— iter imen ʒ Major und Commandeur des vom 1sten Infanterie⸗Regiment, zum lajo: ö 1sten Bataillons Zten Landwehr⸗Regiments ernannt worden.

Deutsche Bundesstaaten. .

ß e (Bad. Bl.) In der Siz⸗

8 herzogthum Baden. (2428 Wa In ber. Si

un 8, verkündigte der prãsident , . .

* 9 Kon Hoheit der Großherzog der Deputation, . he die

* ston d Bene der drei Fabriken überbrachte, folgende , .

; el abe: „Mit Freuden empfange ich in die ser Adresse die Bei⸗

. , Stande zu meinen Vorlagen in Betreff unserer theil⸗

kin n e bete Industrie, und ich erkenne darin ein schönes Zu⸗ sammenwirken der Kammern mit der

Regierung. Meine Aufmerksam⸗

f ; . ĩ ils arme

it i „äanserem Gewerbfleiß zugewendet, da so viele, theils e

e ber en. ihre Nahrung finden, und ich wünsche aufrichtig, daß nser gemeinschaftliches Bestreben

Berlin, 12. Febr.

mit dem schönsten Erfolg gekrönt Mit Vergnügen spreche ich meinen getreuen Ständen meinen

werde. Dank aus.“

warmen

Holstein. Der Alt. Merk. vom 10ten

Herzogthum

von Saucken⸗Julienfelde, General⸗

Landschafts⸗Rath. Gutsbesitzer.

Schulze⸗Dellwig, Amtmann und

von Potworowski, Rittergutsbe⸗ si zꝛr.

Februar enthält nachstehenden, aus Altona datirten Artikel: