1848 / 52 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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1382) Marie Lüschwiz geb. v. Mach 50 Rihlr. 1383) L. M. 2 Rthlr. 1384) Ungenannt zwei Brillant⸗Ohrringe. erichtigung. In der Bekanntmachung vom 13. Februar muß es heißen: Nr. 1055) verwittwete Frau Majorin v. Schöning 5 Rthlr⸗ Nr. 1056) Fräulein Therese v. Schöning 2 Rthlr.

so daß überhaupt bis heute bei uns eingegangen sind: 11,591 Rthlr. 5 Sgr. 2 Pf.

In der Hoffnung, daß die Theilnahme für die unglücklichen Be⸗ wohner der so hart heimgesuchten Gegenden nicht abgenommen hat, richten wir wiederholt unsere Bitte an alle diejenigen, welche sich bei dem segensreichen Werke, die Noth ihrer Mitmenschen zu lindern, . betheiligen wollen, uns ihre Gaben ferner zukommen zu lassen.

Ein sehr angenehmes Geschenk haben uns die Banquiers Herren G. M. und C. D. Oppenfeld mit einem Centner Tafel⸗Bouillon ge⸗ macht, wovon wir sofort 3 Ctr. nach Rybnik und J Ctr. nach Pleß an die dortigen Landräthe behufs der Verwendung für die Nothlei⸗ denden durch die barmherzigen Brüder abgesandt haben. Ein anderes

Quantum von 22 Pfd. ist zu gleichem Zwecke der Frau Gräfin von

Stolberg nach Pleß überwiesen worden. Berlin, den 19. Februar 1848. ;

(gez) Carl, Zwirngraben 1 und 2. Hollmann, Husaren⸗ straße 16. von Natzmer, Wilhelmsstraße 78. Graf von Nostitz, Pariser Platz 3. von Rother, Jäger⸗ straße 2. Graf von Sedlnitzki, Behrenstraße 63. Graf zu Stolberg, Wilhelmsstraße 79. Graf von Lö— ben, Mohrenstraße 31.

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt.

Niga, 1. Febr. (Rig. 3.) Die allmälige Ausdehnung, welche die Eisenhahnen im russischen Reiche gewinnen, indem, außer der ersten lange beendigten Bahn zwischen St. Petersburg und Paw⸗

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kau in vollen Angriff genommen, die Bahn zwischen Warschau und Krakau ihrer Beendigung entgegensieht, die Bahnen zwischen Libau und Jurburg und zwischen Moskau und Nischni⸗Nowgorod von Sr. Majestät dem Kaiser bestätigt worden, begründet die Hoffnung, daß noch sernere größere Verbindungen, besonders die zwischen Warschau und St. Petersburg, so wie Moskau, der allgemeinen Aufmerksamkeit nicht entgehen werden. Wie wichtig unter diesen Umständen eine Verbindung zwischen Riga und Dünaburg, wo eine etwanige Warschau⸗ Petersburger Bahn durchschneiden dürfte, werden muß, ist wohl über seden Zweifel erhaben. Noch mehr Vortheile muß sie nicht nur dem nach Riga herabgehenden, sondern besonders dem nach mehr als acht Gouvernements heraufgehenden Handel bieten, da die Düna-Schiff⸗ fahrt durch ihre Fälle und Untiefen mit jedem Jahre mehr Schwie⸗ rigkeiten darbietet und durch den ungeheuren Holzverbrauch zum Bau der nur einmal zu gebrauchenden Strusen in kurzem selbst ein Mangel an Material zu befürchten ist und dadurch das seitherige Transport⸗ mittel leicht in Stocken gerathen oder wenigstens so vertheuert werden muß, daß die Kosten den Vortheil der Versendungen absorbiren können. Diese Nachtheile zu beseitigen und jene Vortheile in Verbindung mit Warschau, Wien und zuletzt mit Triest und dem Adriatischen Meere sich im voraus zu sichern, hat der Staatsrath Wenn (Verfasser des Werkes über „Rußlands Wasser Verbindungen“) einen Plan zu der Eisenbahn⸗Verbindung zwischen Riga und Dünaburg entworfen und der weiteren Prüfung des rigaschen Börsen-Comité's übergeben. Dasselbe hat, uicht verkennend, daß die Sache Wichtigkeit für den rigaschen Handel gewinnen könnte, solche der versammelten Kauf⸗— mannschaft vergeste lt welche in riner General-Versammlung den Be⸗ schluß gefaßt. 18 wn diesem Gegenstande ernsthaft zu beschäftigen und über die Art and Weise der Ausführung des Planes sich spaͤter an unsere vaterliche Regierung zu wenden, in der vollen Hoffnung, daß bei der großartigen Unterstützung, die alles Gemeinnützige und den Handel Fördernde von dieser Seite zu erwarten hat, auch diesem wichtigen Unternehmen eine wohlwollende Berücksichtigung zu Theil

Handels und Görsen-Nachrichten.

Niga, 31. Jan. (12. Febr. Das Geschäft in Flach der vorigen Woche stockend schloß, belebte sich in e 4 22 sondern gewann eine bedeutendere Ausdehnung, als bisher. Die Preise für die gewöhnlichen Gattungen blieben unverändert, für Marienburger 26 Ro., Partiegut 25 Ro, Engl. Kron 21 Ro., 216 No, Ki, Ro., Pil 25 Ro., HD 21 Ro., LD 19 Ro., doch war Engl. Kron oder eine von den Sorten desselben allein nichl zu kaufen. Auch wurde Mehre— res in den höheren Gattungen gemacht; weißer Span. Kron-Flachs zu 32 2 323 Ro., wß. Marienb. ünd IR für England zu 30 Ro, im Turc' schnitt, feines Partiegut zu 26 Ro., helles zu 27 Ro.; grauer Marienb und graues Partiegnt zu 268 a 287 Ro. und soll selbst höher bezal, sein. Bei Marienb. würde die angegebene Notirung und die für i n 27 Ro. bei entsprechender Qualität auch um einen Rubel und mehr üb schritten werden.

Hanf fand auch vermehrte Frage und wurde gewöhnlicher mit 83 758 und 73 Ro. baar gehandelt; das Wenige, was sich zu diesen Preisen bot, wurde genommen. Mit 10 * Vorschuß ist eine Partie zu ss, 83 und 78 Ro. gemacht. .

Schlagleinsaamen behielt zu den letzten Notirungen von 21 (14 Ro. baar und 227 (15) Ro. mit 10 99 Nehmer. Ob ein verbessertes Ge= dot gemacht, ist schwer zu bestimmen, da die Forderungen zu hoch.

Bester Thurm saamen bedingt bis 4 Ro.

Für Hanfsaamen fehlen Verkäufer, auswärtige Frage fehlt.

Getraide. In russischem Roggen wurde nur wenig zu 80 Ro. mit 10 0 Vorschuß gemacht. Es wurde für russische Rechnung genommen. Im Innern zeigt sich die Meinung sehr schwankend; Aufträge zum Verkauf, so wie zum Ankauf, werden bald gegeben, bald zurückgenommen. Nach den letzten Nachrichten haben sich die Witterungsverhältnisse günstiger gestaltet, und wird es davon abhängen, ob das Geschäft eine reelle Basis gewinnt oder auf das Feld der Speculation hier am Platz beschränkt bleibt. Ku—Q rische Gerste fand zu 70 Ro. baar, 72 Ro. mit 10 „6 keine Verkäufer.

Es hat sich in dieser Woche eine schwache Winterbahn etablirt, mehr Schnee bleibt zu wünschen.

er⸗

lowsk, bereits die große Bahn zwischen St. Petersburg und Mos—

Bekanntmachungen.

23 b] . .

Unter Hinweisung auf die den Stralsundischen Zei⸗ tungen in extenso inserirten Ladungen vom heutigen Tage werden Alle und Jede, welche an die Verlassen— schaft des verstorbenen Gutsbesitzers Andreas Franz Gustas Rassow, insbesondere an das dazu gehörende, auf Rügen belegene Gut Pazig C. p. rechtsbegründete Forderungen und Ansprüche erheben und geltend ma⸗ chen zu können vermeinen, zu deren Anmeldung und Beglaubigung in einem der folgenden Termine: am 20. Januar, 19. Februar, 7. März k. J., Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht, bei Ver— meidung der am 29. März k. J. zu erkennenden Prä— klusion hiermit aufgefordert.

Datum Greifswald, den 18. Dezember 1847. Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen.

(L. S , R on.

865 Nothwendiger Verkaus. Stadtgericht zu Berlin, den 4. September 1847. Das dem Restaurateur Franz Joseph Pietsch zuge—

hörige, in der Dorotheenstraße Nr. S4 belegene und im

Hypothekenbuche Vol. 3. No. 253. verzeichnete Grund⸗

stück, gerichtlich abgeschätzt zu 20,976 Thlr. 20 Sgr.

7 Pf, soll . ! am 14. April 1818, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hoö—

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Der dem Aufenthalt nach unbekannte Buchdruckerei-

Besitzer Carl August Wilhelm Schmidt wird hierdurch

öffentlich vorgeladen.

1957 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 8. Oktober 1847. Das hierselbst an der Ecke der Hirschelstraße Nr. 14 und Deßauerstraße Nr. 41 belegene, im Hypothekenbuche von den Umgebungen Band 27. Nr. 1749. auf den Namen des Particuliers Johann Casper Annacker ver— zeichnete, dem Rittergutsbesitzer Friedrich Theodor Starck Eefhozige Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 23, 065 hlr. 27 Sgr. 9 Pf., soll am 146. Mai 1848, Vormittags 11 uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Die unbekannten Neal-⸗Prätendenten werden hierdurch

e enn, und bei Vermeidung der Präklusion vorge= aden. ;

lab! Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 3. Januar 1848.

Das zum Nachlaß des Buchbindermeisters Friedrich Christian Eckelberg gehörige, hier in der Wallstraße Nr. 15 und der Neuen Grünstraße Nr. 19 4. belegene im stadtgerichtlichen, früher lammergerichtlichen Sypo— thekenbuche Vol. 4. No. 69. Fol. 241. verzeichnete Grundstück, tarxirt zu 32,88! Thlr. 109 Sgr. 3 Pf., soll auf Antrag der Benesizial-Erben des genannten Buch bindermeisters Eckelberg

am 26. August 1848, Vormittags 11 uhr an der Gerichtsstelle an den Meistbietenden vertaust werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Regi⸗ stratur einzusehen.

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger, der Heinrich Gustavs Adolph und die Fanny Julie Ju= stine, Geschwister Catel, oder deren Vormund, und die unbekannten Real-Interessenten, letztere unter der War= nung der Präklusion, werden hierdurch öffentlich vor= geladen.

Ruhrort-Crefeld-Kreis Glad⸗ liünn bacher Eisenbahn.

Rückstände der J., II. und III. Ratenzahlung. aan Die erste Ratenzahlung von zehn Pro- zent, welche nach unserer öffentlichen Be= a lanntmachung vom 3. März 1847 mit s Thlr. pro Actie baar und i Thlr.‘ durch Anrechnung der n Quittungen über die früher bezahlten zwei halben Prozent am 15. Mai 1847, so wie die zweite und dritte Ratenzahlung, jede von zehn Prozent, welche jede nach unseren öffentlichen Bekanntmachungen vom 9. Juni und 18. August 1847 mit zehn Thalern für jede Actie an den Fälligkeits - Terminen, den 1. September 1847 und

werden dürfte.“

Allgemeiner Anzeiger.

den 1. November 1847, zu berichtigen waren, sind von den Actien Nr. 1176 bis 1185 und 4778 bis 4801 bis heute in Rückstand geblieben. Die Besitzer dieser Actien werden daher auf Grund des §. 12 der Gesellschafts-Statuten hierdurch wieder- holt aufgefordert, die rückständigen Beträge von 30 Thlr. pr. Actie, wobei das früher eingezahlte Eine Prozent in Anrechnung gebracht werden kann, so wie die verwirkte Conventionalstrafe von 10 Prozent des baaren Rückstan⸗ des oder 2 Thlr. 27 Sgr. pro Actie, binnen längstens zwei Monaten nach ihrer Wahl bei den Bankhäusern von Beckerath-Heilmann oder Gebrüder Molenaar in Crefeld, Wilh. Cleff in Düsseldorf, Sal. Oppenheim jun. C Co. oder Abraham Schaaffhausen in Cöln, Mendels sohn C Co. in Berlin zu entrichten und gleichzeitig die Partial - Quittungen über die früher bezahlten zwei halben Prozent einzu- reichen, widrigenfalls sie zu gewärtigen häben, daß nach Ablauf dieser schließlichen Frist das bisher eingezahlte Eine Prozent pro Actie für verfallen erklärt und neue Actionaire an Stelle der hierdurch ausscheidenden zu— gelassen werden. Crefeld, den 14. Februar 1848. D . 1 n.

11996 Bekanntmachung. ö. Die Actionaire der Magdeburg-Halberstädter Eisen= bahn-Gesellschaft werden hierdurch ersucht, ihre Actien behufs der Beifügung einer neuen Serie Dividenden— scheine in der Zeit vom 6. März bis 8. April d. J., mit zwei gleichlautenden, vom Präsentanten eigenhändig vollzogenen Nachweisungen, von denen die eine auf ei nem ganzen Bogen geschrieben sein muß, bei dem Herrn Rendant Fehr im Börsenhaufe hierselbst einzuliefern und dieselben demnächst acht Tage nach der, Einliefe⸗ rung, in den Nachmittagsstunden von 3 bis 6 Uhr, daselbst wieder in Empfang zu nehmen. Magdeburg, den 10. Februar 1848. . 611 . der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn - Gesellschaft. Behrens.

531 Auf Antrag des Domainen- Raths Kollmann auf Grüssow, qua curatoris der Düßler-Jaebitzer Mino⸗ rennen, wird hierdurch bekannt gemacht, daß der in den Ladungen vom 24. November vorigen Jahres auf den ersten März dieses Jahres angesetzte Termin zum Ver— kauf des Guts Dammwalde e. p. Jaebitz erst am 12. April dieses Jahres

stattfinden wird.

Gegeben Güstrow, am 12. Januar 1848. ; Großherzogl. Mecklenburg- Schwerinsche Justiz-Kanzlei.

G. v. Su ckow.

Im Auftrage der Bank von Polen in Warschau machen hierdurch die Unterzeichneten bekannt, dals ein Päckel, gemarkt B d P, enthaltend die vom 16. Oktober bis 24. Dezember v. J. nachträglich von ihnen eingelösten Polnischen Essekten zum Betrage von Silber-Rubel 1261. 65. und an letzterem Tage bei der Post eingereicht, zusolge einer Mittheilung der Königl. Preussisclien Ober- Postamts-Packkam- mer-Expedition auf der Station von Obornik nach Posen abhanden gekommen ist, Wenngleich die obigen Elsekten, von Unterzeichneten durchstrichen, demnacli getilgt, von keinem Werthe mehr, Eigen- hum der Bank von Polen und sonstig von Niemand Feder verwendbar siznd, wird dennoch, gemäss der Vorschrift der Bank von Polen, die Aufgabe dersel- ben und deren Nummern hiermit gemacht, wie folgt:

Serie 1672. No. 83555. 1 Poln. 300 FI. -Ohlig., 1411

gezogen mit P. FI. 504.

2 Poln. 300 8 'i, Ghzi. mi (Glide 4 . bl. mit

7 Poln. 1051. 105055 60. Certisik. 2363. 238217 Lütt,

ä 200 FI. 14090

No. 51534. 130027. 201283. 207545. 212920. 5 Coupons von Poln. 500 FI.- Obligationen pr. 1. Juli 1816 à 10 RI.

No. 51534. 93580. 111046. 119577. 130027. 149794. 184742. 201283. 207545. 212920. 267079. 11 Coupons von do. pr. Z. ö . ,,

No. 9503. 26378. 26379. 29592. 29719. 29720. 29721. 29896. A6560. 51534. 54930. 54932. 54933. 70795. 73794. 74431. 81339. 93580. 97844. 111046. 111751. 113865. 1193577. 126996. 126997. 130027. 135558. 135559. 141089. 145886. 146838. 149794. 154063. 164520. 181086. 181742. 188261. 201283. 207545. 211854. 212929. 21 6239. 223272. 223281. 224778. 2248 16. 243858. 245801. 247666. 266454. 267079. 270876. 285398. 293691. 293881. 295992. 297456. 57 Coupons von do. pr. I. Juli 1847 à 10 FI.. . .

No. S168. 1 Coupon von Poln. Cer- tisibaten Litt. B. ..

b .

à 6 FI. SR. 5565. 65

Ne 1Goga it, 5 Coupons von 4 IM Polnischen Schatz Obligationen pr. 1. Oktober 1847 à SR. No. 216035. 21884. 2207475. , , 35241. 50. 354 18. 38034 35. 39827 30. 53 Coupons von 4 96 Polnischen Scohata- Obligationen pr. 1. Okt. 1847 à SRS. 3. No. 29026 / 35. 3803435. 12 Cou- pons von do. pr. 1. April 1847 à SI. 3. No. 3003 s5. 3008. 3991/92. 4725. 5601. 5619/50. 6287/92. 6313/24. b576 / 85. 6590. 7839. 8984/6. 16369. 12144. 15769 / 70. 15777. 16148. 16356. 50 Coupons von Polnischen 4 s Schata- Obligationen pr. 1. Okt. 1847 2 SR. 10. 500. SR, Lb, 63. Hamburg, den 15. Februar 1848. Reim arus & Co.

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1376

153

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Sonnabend den 4. März in den Sälen des Königl. Sch au spie lh au ses ein großes Karneval-Ball-Fest

Cha masque et par) von Mitgliedern des Königlichen Corps de Ballet veranstaltet werden.

Das Nähere wird durch diese Blätter bekannt gemacht werden. Das Ball-Comit s.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für Jahr. 1 Athlr. * Jahr. S Rthlr.⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.

Allgemein e

Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die

f ? d Erpedition der Allgem. Preuß. Zeitung: Behren⸗Straße Nr. 57. Insertions-⸗Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. * Anzeigers 2 Sgr.

1 4 e 2

Amtlicher Theil.

Inland. Hofnachricht. Der Bundesbeschluß vom 5. Juli 1832. Ernennungen und Abschieds-Bewilligungen in der Armee. Verordnun- gen des General-Post⸗Amts.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Wieder ⸗Eröff⸗ nung der Vorlesungen in München. Ankunft der Gräfin Landsfeld in Lindau. Berichtigungen. Großherzogthum Baden. Auf⸗ hebung des Ausgangs- Zolles für Getraide und Mehl. Herzog thu m Holstein. Die ritterschaftliche Deputation. 4

Desterreichische Monarchie. Preß burg. Repräsentations-⸗Vorschlag.

Frankreich. Paris. Empfang und Konferenzen beim Könige. Das beabsichtigte pariser Bankett und die Sicherheits-Vorkehrungen. Schrei ben E. von Girardin's an Odilon Barrot. Projeftirter Gesetz-Ent— wurf über die politischen Bankette und Instructionen an die Präfeften. Marschall Bugeaud. Delcarretto's Empfang in Marseille. Haussuchung bei einem Advokaten. Vermischtes. Schreiben aus Paris. (Die vorbereitenden Anstalten zu dem pariser Reform-Bankett; Prüfung von Gesetz-Entwürfen in den Büreaus der Deputirten-Kammer; Forisetzung der Verhandlungen über den Rechnungs-Abschluß für 1815 und über die Fabrik-A1Arbeit; die Insolvenz-⸗Erklärung des Hauses Dubois in Havre.) j

Großbritanien und Irland. London, Hofnachricht. Parla—Q ments - Verhandlungen.

Belgien. Brüssel. Unterstützungen für Flandern.

1 und Norwegen. Christianiag. Eröffnung des Stor— things.

Schweiz. Tagsatzung. Annahme des ganzen Amnestie-Dekretes. Entlassungsgesuche des General Dufour und anderer Militairs. Ent- lasung des Generalstabes und der eidgenössischen Repräsentanten. Abweisung einer luzerner Regierungs-Beschwerde. Unterstützungs⸗Kom missions⸗Bericht. Antwort auf die Kollektiv⸗Note der Mächte. Die

RNevisions Lommission. Kanton Zürich. Gräfin Landsfeld.

Italien. Rom. Vermischtes. Palermo. Antwort des General Comites auf den Verfassungs-Entwurf. Florenz. Motuproprio we—

gen einer National-Repräsentation.

Wallachei. Buchgrest. Eröffnung der General-Versammlung. Eilwagen zwischen Bucharest und Kronstadt. Brodmangel.

gürkei. Konstantinopel. Der päpstliche Nuntius.

Handels- und Börsen⸗Nachrichten.

Beilagen.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kreis -Deputirten Grafen von Varo zu Strälen, im Kreise Geldern, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse; dem Land— und Stadtgerichts Rath Sernau zu Delitzsch und dem vorsitzenden Direktor der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft, Costenoble in Berlin, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem Stadt⸗ gerichts Exekutor Heinrich in Breslau das Allgemeine Ehrenzeichen und dem Dienstknecht Gottlieb Jakob Lang zu Stutthof, im Kreise Danzig, die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Uichtamtlicher Theil.

Berlin, 20. Febr. Gestern fand bei Ihren Königl. Majestäten im Schlosse in den Gemächern der hochseligen Königin Elisabeth Majestät eine Abend⸗Gesellschaft statt, zu welcher Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen und Prinzessinnen, die Frau Herzogin von Anhalt-Deßau nebst Prinzessin Tochter Agnes, das Corps diploma- tiquie, die vornehmen Fremden und die Hofgesellschaft, so weit die Räumlichkeit es zuließ, geladen waren.

Gegen 8 Uhr erschienen Ihre Königl. Majestäten, worauf unter Leitung des Schloßhauptmanns, Grafen Schaffgotsch, eine dramatische Unterhaltung begann. Es wurden zuerst drei lebende Bilder: „Die beiden Marien“ nach Veit, „italienische Volksscene“ nach Bouterweck und „Garten- Scene“ nach Detroy in Watteauscher Manier dar⸗— gestellt.

Diesen Bildern folgte das Vaudeville „L'Image“ par Scribe, dem sich das Lustspiel „der Wittwer“ von Deinhardstein mit einge⸗ legten Gesangstücken von Gumbert und Donizetti anschloß.

Mehrere Damen und Herren vom diplomatischen Corps und aus der Hofgesellschaft stellten die Bilder dar und hatten die Rollen über⸗ nommen. Die Arrangements dazu leiteten Professor Hensel, Ober⸗ Baurath Langhans und Kapellmeister Taubert.

Diesen Vorstellungen folgte ein Souper, welchem sich einige Ge⸗ sellschafts Tänze in dem inzwischen zum Tanzsaale eingerichteten Thea⸗ tersaale anreihten. Gegen 1 Uhr endete das Fest.

Berlin, 20. Febr. Die Haude⸗- und Spenersche Zei⸗ tung (Nr. 42) findet es „mehr als zweifelhaft“, ob die Behaup⸗— tung richtig sei, daß der Bundes-Beschluß vom 5. Juli 1832 in Preußen so lange bestehendes Recht bleiben werde, bis er etwa zu⸗ rückgenommen werden möchte. Sie meint, dieser Beschluß kündige sich selbst nur als für die Dauer der damaligen Zeitverhältnisse ge⸗ geben an, diese Zeitverhältnisse seien längst verschwunden, der Be⸗ schluß habe dadurch von selbst seine verbindliche Kraft verloren, und wenn die preußische Regiermng bis in die allerneueste Zeit an den Bestimmungen dieses Beschlusses festgehalten habe, so liege der Grund davon nur in ihren eigenen Ansichten.

Wenn auch die Haude⸗ und Spenersche Ztg. vielleicht den Satz zuzugeben Bedenken trägt, daß ein Gesetz, dessen Gültigkeit

Berlin, Montag den Asen Februa

nicht an den Ablauf einer bestimmten Zeit geknüpft ist, so lange das Gesetz also rechtsverbindlich bleibt, bis es vom Gesetzgeber aufgehoben wird, wenn die gedachte Zeitung ferner auch vielleicht die in der Ge—⸗ setz-Sammlung von 1845 pag. 831 und von 1847 pag. 111 publi—⸗ zirten Verordnungen vom 5. Dezember 1845 und vom 1. März 1847, worin die fortdauernde gesetzliche Gültigkeit jenes Bun⸗ des-Beschlusses in Preußen ausgesprochen wird, nur als ein für ihre Behauptung gleichgültiges Festhalten der preußischen Regierung an dem Beschlusse, als eine Ansicht unserer Regierung be⸗ trachten mag, so wird sie doch viellkicht einen Bundesbeschluß, der die fortdauernde Gültigkeit des Beschlusses vom 5. Juli 1832 aus- spricht, als einen Beweis gegen ihre Behauptung gelten lassen und zugeben müssen, daß dieser letztgedachte Beschluß noch heute für den Bund Gesetz ist. Üuch hier giebt unsere Gesetz⸗ Sammlung hinrei— chenden Aufschluß; es heißt daselbst (1847 S. 111) wörtlich: Die deutsche Bundes-Versammlung hat in ihrer 23sten vorjäh⸗ rigen Sitzung vom 6. Angust iss den Beschluß gefaßt: daß kommunistische Vereine als unter die Bestimmun— gen des 5. 2 der Beschlüsse vom 5. Juli 1832 ausdrücklich zu subsumiren angesehen werden. Eines Mehreren wird es nicht bedürfen, um die Unrichtigkeit jener Behauptung der Haude- und Spenerschen Zeitung darzuthun.

Berlin, 19. Febr. Nich dem hentigen Militair-Wochen⸗ blatte ist der Oberst zur Disposition, von Eickstedt, zuletzt im 27sten Infanterie-Regiment, zum Brigadier der 2ten Gendarmerie— Brigade, ernannt dem Hauptmann von Pirch, vom 15ten Infanterie⸗ Regiment, als Major mit der Armee-Uniform, mit den vorschriftsmäßi= gen Abzeichen für Verabschiedete, Aussicht auf Anstellung bei der Gendarmerie und Pension, dem Hanptmann von Goertzke, vom 16ten Infanterie-Regiment, als Major mit der Regiments- Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete, Aussicht auf Civil-Versorzung und Pension und bei der Landwehr dem Major Boltze, vom Zten Bataillon des ten Regimenta, als Oberst-Lien—= tenant mit der Regiments-Uniform, mit den vorschriftsmäßigen Ab⸗ zeichen für Verabschiedete und Pension, der Abschied bewilligt worden.

Berlin, 20. Febr. Das Amtsblatt des Königlichen Post⸗ Departements enthält die Verordnung, betreffend die Erhebung des Landbrief-Bestellgeldes nach den Sätzen von 1 resp. 2 Sgr.; desgl. betreffend die Behandlung der aus Großbritanien mit unzureichendem Frankostempel eingehenden Briefe; desgl., betreffend die Herabsetzung des hannoverschen internen Porto's für Korrespondenz- und Fahrpost= Sendungen zwischen Dissen und Osnabrück; desgl., betreffend die Erneuerung der Vorschriften, nach welchen nur gut emballirte und signirte Pakete zur Beförderung mit der Post angenommen werden follen; desgl., betreffend das Verfahren mit Paketen, deren Beschä⸗— digung nach erfolgter Aushändigung von dem Empfänger angezeigt wird; desgl., betreffend Bekleidungs- Gegenstände, welche den Unter— nehmern der Besorgung einer Botenpost geliefert werden sollen; desgl., betreffend die Zurücklieferung der entbehrlich gewordenen Postillon⸗Monkirungsstücke; desgl., betreffend die von den Post-Anstal⸗ ten abzuhaltenden Verkaufs-, Licitations- und Submissions⸗-Termine.

Deutsche Gundesstaaten.

Königreich Bayern. (N. K.) Die beiden Polizei⸗Beam⸗ ten, welche die Gräfin Landsfeld begleitet haben, sind am 15ten Abends wieder in München eingetroffen. Sie verließen die Gräfin in Lindau, wo dieselbe auf die Ankunft ihrer Equipage und Dome⸗ stiken warten wollte. Wie das Münch. Tageblatt vom 16. Fe⸗ bruar meldet, hätte am 14ten d. die sämmtliche Mannschaft der dor⸗ tigen Gendarmerie- Compagnie, Brigadiers und Gemeine, in einer schriftlichen Eingabe um ihre Versetzung nachgesucht. Seit dem 16ten Morgens sieht man keine Patrouillen mehr; in der Barrerstraße ist indessen noch Militair aufgestellt.

Die Vorlesungen an der Universität München haben am 14ten d. wieder begonnen. Eine Reihe falscher Gerüchte über die jüngsten Ereignisse, welche in die Oeffentlichleit übergegangen waren, werden nach und nach berichtigt. So die Angabe der Deutsch. const. Ztg. von Exzessen, welche am Sonntag in Haidhausen (uänfern Mün— chen) stattgefunden haben, und bei welchen Wirthen und Bäckern die Fenster eingeschlagen worden sein sollten. Eben so die Angabe des⸗ selben Blattes, daß der Redacteur des Münch. Tagblattes öf⸗ fentlich vor dem Universitäts- Gebäude Abbitte habe leisten müssen. Vielmehr meldet die Augsb. Abendztg., daß derselbe sich mit den Studirenden gütlich verständigt habe. Dagegen spricht die Allg. Ztg. von einem Autodafe auf öffentlichem Platze, welches ihr die Studentenschaft am 13ten zugedacht hatte, das jedoch unterblieb. Die amtliche Bekanntmachung der Polizei, daß nur drei Individuen von der Gendarmerie verwundet worden, ist insofern zu berichtigen, als nicht alle Verwundungen zur Anzeige gekommen sind. Die Gräfin Landsfeld soll, nach Briefen aus Lindau, zuletzt Palermo als das Ziel ihrer weiteren Reise bezeichnet haben; in Lindau verläßt sie ihr Gasthaus und ihr Zimmer nicht.

Der Ulmer Schnellpost zufolge wurde auf Befehl am 11. Februar in Lindau ein Dampfboot geheizt, um die Gräfin Landsfeld sogleich bei ihrer Ankunft aufzunehmen und über den See an Hel⸗ vetiens Gestade zu schaffen. Dieselbe war jedoch anderer Ansicht. Als sie mit den sie begleitenden Polizei-Kommissarien dort eintraf und von den getroffenen Anstalten benachrichtigt wurde, erklärte si ihrer Eskorte, die Sache habe weniger Eile; sie werde mit den drei „Alemannen“ in Lindau bleiben, bis ihre Effekten von München an⸗ gekommen seien. Die beiden Kommissarien überließen hierauf die Flüchtige dem dortigen Landgerichte und reisten wieder zurück.

Großherzogthum Baden. Die neueste Nummer des Reg. Bl. enthält eine landesherrliche Verordnung, wodurch das pro⸗— visorische Gesetz vom 7. August v. J, den Ausgangszoll für Ge⸗ traide, Hülsenfrüchte, Mehl, andere Mühlen⸗-Fabrikate und Brod be⸗ treffend, sogleich außer Wirksamkeit tritt.

Herzogthum Holstein. (B. H.) Der Ritterschaft ist bie Anzeige geworden, daß der König ihre Deputation, den Grafen Reventlow-Preetz und den Grafen Hahn von Neuhaus, gleich nach

der am 26. S. M. stattfindenden Beisetzung der Königlichen Leiche empfangen wolle. Interessant ist bei der gegenwärtigen Lage der Dinge, daß die Deputation den Hauptzweck hat, seitens der Ritter⸗ schaft als Depositarin der Landesrechte dieselben dem König zur Bestätigung vorzulegen. Christian VIII. hat sie 1840 bestätigt; Friedrich VI. hat die Bestätigung erst im achten Jahre seiner Regie⸗ rung erfolgen lassen.

Dem Hamb. Corr. wird aus Kiel vom 17. Februar ge⸗ meldet:

„Von einigen hiesigen Bürgern und Einwohnern war auf heute Vor- mittag 11 Uhr zu einer Versammlung zur Besprechung unserer Landes-An⸗ gelegenheit und Absendung einer Adresse an die hier versammelten Stände Abgeordneten eingeladen worden. Nachdem es von der Polizei verhindert worden war, diese Versammlung in einem dazu bestimmten öffentlichen Lo= kale abzuhalten, fand dieselbe in cinem von einem Privatmann dazu einge⸗ räumten Saale statt. Professor Ravit und Advokat Samwer leiteten die⸗ selbe und legten den Eniwurf einer Adresse vor, welche die Wichtigkeit des Angenblicks in kräftigen, aber gemäßigten Worten hervorhob. So wenig die volksfreundliche Gesinnung des Königs zu verkennen sei, so sei der Kö- nig doch bei Erlassung des bekannten Nestripts offenbar nicht von der wah⸗ ren Volksstimmung in den Herzogthümern unterrichtet gewesen. Die drei Kardinalsaͤtze unseres Staatsrechts: Selbstständigkeit der Herzogthümer, Un- trennbarkeit derselben und das Erbrecht des Mannsstammes, würden vom Volke noch immer als Grundbedingungen unseres staatlichen Daseins aner⸗ fannt. Man vertraue dem Beschlüsse der Abgeordneten, da auch sie nicht von diesen Sätzen weichen würden, und überlasse die nächsten Schritte ih— rem weisen polstischen Ermessen. Am Schlusse heißt es; „Was Sie, hoch- geehrte Herren, auch beschließen mögen, das schleswig⸗ holsteinische Volk ist mit Ihnen, so lange Sie die Selbstständigkeit des Landes bewahren; der Schutz des deutschen Bundes, die Kraft des deutschen Volkes wird Ihnen zur Seite stehen!“ Nach einer kurzen Debatte wurde die Adresse von der zahlreichen Versammlung angenommen und beschlossen, dieselbe sofort durch eine Deputation den versammelten Abgeordneten zu überreichen. .

Die Versammlung der zur Wahl von der Regierung berufenen Stände Abgeorvneten begann heute um 42 Uhr. Gestern Abend und heute . mittag waren die Ansichten über die Vornahme oder, er,, ne er Wahr noch sehr getheilt. Die Auswärtigen kamen hier großentheils mit einer der Vornahme der Wahl abgeneigten Stimmung an, doch schien durch die bisherige Besprechung sich mancher von diesen der entgegengesetzten An= sicht schon mehr zuzuneigen. Man ist sehr gespaunt auf den Ausfall der Berathung und glaubt, daß ein desinitiver und bindender Beschluß schwer⸗ lich schon jetzt wird gefaßt werden können. Es wird sich wohl nar darum handeln, zu erfahren, welcher Ansicht sich die Majorität anschließt.“

Der Herzog von Augustenburg wird, als nicht zur Wahl beru— fen, in der Versammlung nicht erscheinen. Im Privatkreise hat der- selbe sich dahin ausgesprochen, daß die Wahlen nicht zu verwei— gern seien. ; I

Bei der Wahl der erfahrenen Männer wird ein Abgeordneter bei der Versammlung der Stände-Mitglieder nachstehende Erklärung in Vorschlag bringen: . ö

„Nicht als Abgeordneter, sondern als von Sr. Majestät zur Erwäh⸗ lung von Rathgebern bestimmter Wahlmann, wähle ich, von der Ueberzeu⸗— gung geleitet, daß die Gewählten, der Nechte der Herzogthümer eingedenk, welchen ich durch meine Wahl nichts vergeben fann oder will, Sr. Maje⸗ stät die Einführung jeder auf der Idee eines dänischen Gesammtstaats be⸗ ruhende Verfassung, als dem Rechte und den Interessen der Herzogthümer

widersprechend, widerrathen, sondern dagegen eine constitutionelle Verfassung für beide Herzogthümer unterthänigst beantragen werden.“

Oesterreichische Monarchie.

Preßburg, 14. Febr. (Preßb. Ztg.) Der Repräsenta⸗ tions⸗Vorschlag auf das Königliche Reskript wegen der seit dem vo⸗ rigen Reichstage im Kreise der Komitats-Administration gemachten Anordnungen lautet:

„Ew. Majestät! Je größer jene Besorgnisse sind, welche die seit dem vorigen Reichstage im Kreise des durch die Gesetz- Artikel 56, 58 1723 sichergestellten Ober⸗-Gespans-⸗Amtes und des Munizipiums der Komitate laut Gesetz⸗Artikel 36: 1536, mit Beseitigung der Gesetzgebung gemachten Anordnungen bei der Nation verursachten; mit um so größerem Dank ha- ben wir aus dem Allergnädigsten Königl. Reskript dd. 30. Januar ersehen, daß Ew. Majestät aus eigenem Antriebe des väterlichen Herzens zur Be⸗ ruhigung dieser Besorgnisse Königliche Sorge tragen und das Munizipium der Komitate durch eine laut Gesetz⸗Artikel 56: 1723 auszuübende Ober⸗ Aufsicht der Ober-Gespäne in vollster gesetzlicher Kraft erhalten und selbst die Würde des Ober-Gespans⸗Amtes überall in ihre gesetzliche Stellung zu setzen, den entschieden Königlichen Willen haben.

„In Folge jenes dankenden Vertrauens, welches wir für diesen Willen Ew. Majestät besitzen, unterlassen wir jetzt freudig die Aufzählung jener Einzelheiten, welche die durch Ew. Majestät aufzuheben versprochenen Be— sorgnisse hervorgerufen haben, sondern erwarten mit aufrichtigem Vertrauen auf die Heiligkeit des Königlichen Wortes die wirkliche Vollziehung des Willens Ew. Majestät und erklären in unterthänigster Treue: daß die oben erwähnten Anordnungen als mit den Fundamental-Gesetz⸗Artikeln 70 u. 12: 1790 unvereinbar, aufgehoben die Administration im Wege der Königl. ungarischen Statthalterei laut Gesetz-Artikel 14: 1799 so geschehe, daß die zum Munizipium der Komitate gehörigen höheren Intimate nur an das Komitat selbst, mit Aufrechthaltung ihres Repräsentations- und aller ande- ren diesfälligen Rechte laut Gesetz- Artilel 58: 1723 gelange.

„Ferner daß die Ober -Gespanswürde in allen Beziehungen in geseß= liche Stellung eingestellt, insbesondere die Verwirklichung dessen, daß die sorgvolle Ober -Aufsicht der Ober-Gespäne auf die polinische und ge⸗ richtliche Administration nicht die durch den Ges. Art. 56 1723 vorge⸗ schriebenen Fragen überschreite, endlich bitten wir um Berücksichtigung ber in der Kepräsentation voni 3. April 1827 ausgesprochenen gesetzlichen Meinungen, welche auf die am 28. Mai 1827 durch Ew. Masestät h. s. Vater ausgegebene K. Resolution, worin die, Administratoren · Ernennungen als Gravamen anerkannt werden unterbreitet wurde; dies betrachten wir als die vollziehende Aufgabe, um die durch Ew. Majestät in dem gnädigen Reskript versprochene Beruhigung bei der Nation zu erreichen, und durch welche die gnädige Absicht Ew. Majestät mit Erfolg gelrönt, als auch wir von der speziellen Zergliederung des diesfälligen Gravamens entbunden sein 6 waren seit Beginn von Ew. Majestäts Regierung davon über- 56. daß die Aufrechthaltung unserer Constitution und der die Pfeiler der= selben bildenden Komitats - Versassung, die größte Garantie in der durch Ew. Majestät bewiesenen Religiositäit bei Aufrechthaltung der Gesetze hat. Und von dieser Ueberzeugung beseelt, bitten wir mit wahrer Treue, Ew. Majestät mögen geruhen, unsere obigen gerechten Bitten laut den Anord- nungen des Hes. Art. 13: 1790 zu erfüllen und uns hierüber je eher gnä— digst zu beruhigen. ; ;

„Die Erfüllung dieser unserer gerechten Bitte mit unbeugsamem Ver- trauen hoffend, halten wir es für unsere Pflicht, für diese neue gnädige