1848 / 53 p. 7 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

J

——

.

( . * .

? izer-Truppen, wo er zum Obersten vorrückte, wegen begange⸗ aber mit einer Pension von 11,000 Fr. entlassen wurde.) Jenes Gutachten und zugleich der Vorschlag der Anstellung dieses Mannes, eines Schweizers, während an italienischen Offizieren

machte auf das Volk einen er gr fr Eindruck. Am Sten fammelten sich zahlreiche Haufen auf dem Corso, und man entschied zunächst, eine aus dem Fürsten Aldobrandini und den Staats- Konsultoren Abr. Benedetti und Grafen Pasolini bestehende Depu⸗

fein Mangel ist,

tation an Se. Heiligkeit zu senden, während eine zweite, aus Ster⸗ bini, Masi und Liceruacchio bestehend, sich zu dem allgemein verehr⸗ ten Senator, Fürsten Corsini, verfügte, um auch diesen um Vertre⸗ Bie zuerst genannten Deputirten brachten den den ganzen Tag versammelten und die Straßen durch⸗ ziehenden Volkemassen vorläufig vom Papste die befriedigende Nach⸗ richt, daß nicht allein die nöthigen Veränderungen im Ministerium vor- genommen werden, sondern zugleich auch die vollständige und schleu⸗ nige Verbesserung und Ausrüstung des Heeres ins Werk gesetzt wer⸗ i Se. Heiligkeit hatte zugleich dem Fürsten Aldobrandini erklärt, wie er selbst fünf bedeutende sardinische Offiziere mit Vor⸗ wissen des Königs von Sardinien für seine Dienste eingeladen habe, und daß zwischen den bereits durch die Letza doganale verbundenen ltalienischen Staaten vollkommen politische Uebereinstimmung bestehe. Allein da das Volk wegen des noch bestehenden Ministeriums noch

tung der Volkswünsche zu bitten.

den solle.

immer in großer Unruhe sich befand und von dieser Seite vielleicht noch eine Gegenwirkung fürchtete, so blieb dasselbe versammelt, um das Ergebniß der Deputation des Senators abzuwarten. der Jeit wälzte sich gegen 5 Uhr ein ungeheurer Zug vom Volks—⸗ P Platze an durch den Corso nach dem venetianischen Platze unter dem „Es lebe Pius 1X. allein, nieder mit dem Ministerium, nieder mit den Gregorianern, Waffen, Waffen, es lebe Heiligkeit

Porta Pia men, und nach der Rückkehr hatten der Senator Corsini, Fürst

sortwährenden Rufe:

Constitution“ ꝛc. Se.

die sicilianische Spazierfahrt vor die

seine gewohnte

Borghese, Aldobrandini, Benedetti und Pasolini eine fast zwei Stun⸗ Das Volk wogte durch den Corso, auf dem Volksplatze aber harrten gegen 25,B 9000 Menschen der Antwort der Gegen 7Uhr erschien Corsini unter ungeheurem Evviva Hier verkündete er dem nicht allein das Ministerium binnen einer Woche entlassen, sondern fernerhin blos weltlichen Personen die Ministerstellen übertragen zu wollen, die des öffentlichen Vertrauens in jeder Rücksicht würdig seien; ten 5 Offiziere habe man bereits berufen, und ein Schutz und Trutz⸗ Bündniß mit Toscana und Piemont sei abgeschlossen.

den dauernde Audienz. Deputation.

des Volks auf der Piazza del Popolo. freudetrunkenen Volke: Se. Heiligkeit habe erklärt,

den diese Rede Corsini's erregte, war unbeschreiblich.

kehr nach seinem in Trastevere gelegenen Palaste begleiteten ihn min⸗ destens 10 12, 900 Personen unter dem fortwährenden Rufe: „Es Es lebe das weltliche

lebe Pius IX., der Vater des Vaterlandes! Ministerium!

ein wahrer Triumphzug. Alle

lin des ös

sich, man zog schweigend vorüber.

neili etc. fehlen durfte, versteht sich von selbst.

32

erschien er plötzlich unter dem Vortritt von acht Dienern mit Wachs— und neben ihm stand Cicerugcchio. Der

kerzen auf dem Balkon,

rüstige Greis hi

gingen dann ruhig nach Hause.

Es lebe unser Senator Corsini!“ u. s. w. Straßen, durch wurden augenblicklich erleuchtet, von allen Balkonen, Fenstern jauchzten und applaudirten die Bewohner dem Zuge entge⸗ gen. Als der Zug dem Palazzo di Venezia nahte (wo die Gemah— rerreichischen Botschafters gefährlich krank daniederliegt), rief einer der Führer: „Achtung vor den Kranken!“ und kein Laut regte lauter zu erkennen. Daß es beim Vorüberziehen vor bem Konvenie der Jesuiten nicht an Viva Gioberti, Viva Ganga- Nachdem der Zug vor dem Palaste Corsini's angelangt und derselbe ausgestiegen war,

elt an das Volk abermals mit kräftiger Stimme eine Rede über die Ergebnisse des Tages, und Ciceruacchio schloß mit den Worten: „Belästigen wir unseren angebeteten Herrscher nicht mehr,“ 1 Ein Evrira Pio 1X., evvira Corsini schloß diese Scene, und Alle / in Barcelona in gleicher Absicht eingeschifft.

466

ein sehr beliebter und talentvoller Mann, soll bereits für das Polizei⸗Ministerium und Don Neri Cor⸗- sini, der Sohn des Senaters und frühere Gouverneur von Livorno, für eines der anderen Ministerien gewählt worden sein.

Spanien.

Mꝛadrid, 9 Febr. (Fr. J) Der von dem Minister des In⸗ der Deputirten-⸗Kammer vorgelegte Gesetz⸗ Entwurf über die Presse ist lediglich eine vollständige Compi⸗ lation der nach einander über diese Materie erlassenen Verfügungen. Das Geschworenen-Gericht soll nach diesem Entwurfe für die Preß⸗ vergehen wieder hergestellt werden.

Eine große Anzahl von ehem abgereist, um den Insurgenten ihre Dienste anzubieten. rung hat mit diesem Unternehmen nicht das Geringste zu schaffen.

3 Madrid, 8. Febr. (Verspätet. Die Regierung schein sich von der ersten Bestürzung, welche die Revolution von Neapel ihr einflößte, Dem Heraldo von heute zufolge, tragen die dor=

Der junge Fürst Gaetano,

nern in der gestrigen Sitzun

erholt zu haben.

. is J i Während monarchischen Ideen zu tilgen.

und besiegten. aus gerufen.

hatte indeß sorgnisse verscheuchen muß.“ vorgenom.

Christine verknüpfte, unter dem eignissen Italiens Erfahrungen beizuspringen. Herr man hier vorauesetzt,

die erwähn- linez de

Der Jubel,

Auf der Rück. 14 Königin Isabella zu bestehen.

Von Cadix soll unverzüglich

Es war die er kam, aus allen

zu bieten.

aligen Offizieren ist nach Sicilien

Auch Spanien vollzog alle seine Revolutionen, die von la Granja nicht weniger als die mit der Vertreibung der Regentin Marie Ausruf: „Es lebe die Königin!“ Es ist folglich nicht zu verwundern, daß die Regierung in den Er⸗ nur das Abbild der hiesigen erblickt und sich beeilt, den dortigen Kabinetten und Völkern mit dem Schatze ihrer Martinez de la Rosa hat so eben Befehl erhalten, seine Abreise nach Rom zu beschleunigen, indem daß der Papst nunmehr ihn ohne weiteren Anstand als Botschafter empfangen werde. la Rosa angewiefen worden, auf der Durchreise durch Turin dem dortigen Hofe die sreundschaftlichsten Gesinnungen der diesseitigen Regierung und deren Bereitwilligkeit, niß mit ihm anzuknuͤpfen, darzulegen, zugleich aber auf Anerkennung

eine Fregatte und ein Dampsschiff nach dem Hafen von Neapel' abgehen, üm die Thätigkeit des dortigen spanischen Gesandten zu unterstützen.

Der Heraldo sagt heute: „Man spricht auch von einer wich⸗ tigen Mission, die einem unserer ausgezeichnetesten Generale an einem der nordischen Höfe anvertraut werden soll.“

S Madrid, 11. Febr. Die diesseitige Regierung giebt ihre Theilnahme an dem Erfolge der italienischen Umwälzungen immer le ; n. Mit großer Bestimmtheit hört man auch ver⸗ sichern, daß die Königin Marie Christine, „der einzige Held, welchen die spanische Revolution hervorbrachte“ (wie der Faro sich neulich ausdrückte), sich sehr befriedigt zeige, in ihrem Geburtslande nun das⸗= selbe politische System verkündigt zu sehen, zu dessen Einführung in Spanien sie so wesentlich beitrug.

Am Hten d. M. reisten einundzwanzig auf halbem Solde stehende Offiziere von hier ab, um sich, je nach den Umständen, nach Sieilien oder Neapel einzuschiffen und „der Sache der Freiheit“ ihre Dienste Einc andere Abtheilung von spanischen Offizieren hat sich

gerüstet wurde.

Die Regie⸗

ziehen.

Zugleich ist Herr Mar-

ein engeres Bünd⸗

Indem der ministerielle

die Regierung hätte keine Kenmntniß davon gehabt. rung erfolgte bekanntlich von Seiten der Minister, als hier unter ihren Augen die Expedition des General Flores nien in freundlichen Verhältnissen stehenden Freistaat Ecuador aus-

Constitutions⸗Entwurf, den er i arbeitete, zu spät einzutreffen. In der gestrigen Sitzung des Kongresses richtete der, Deputirte Borte go folgende Interpellation an die Minister: der Regierung vorzulegende Frage“, sagte er, „bezieht sich auf die An⸗ gelegenheiten Italiens und ganz besonders auf die letzten in Neapel und Sicilien vorgefallenen Ereignisse. (. i. J deren Zweck, als den, dem spanischen Parlamente Gelegenheit zu ver— tigen Ereignisse „ein gewisses Heilmittel, einen lindernden Umstand, 5 * i 2 6 ö a , . * Jasun f ers Landes einssoßt, * schaffen, die Gefühle auszusprechen, welche das Land zu Gunsten der „Weder das Uebermaß der Unzufriedenheit“, sagt der Heraldo, noch die Erinnerung an erduldete Leiden, noch die Trunkenheit eines mörderischen Kampfes, vermochte aus den Gemüthern die Achtung vor dem Throne, oder aus jenen lebhaften Serclen den Keim der „Es lebe der König!“ riefen in alermo dieselben Leute, welche die Königlichen Truppen angriffen Der Name des Königs wurde mit Enthusiasmus Wir erblicken in diesem Ümstande einen Fortschritt der Ideen, der die den Kabinetten und Staatsmännern eingeflößten Be⸗

constitutionellen Sache Europa's beleben. dann, wenn die Regierung sich bereit erklärt haben wird, in Erläute⸗ rungen über diese Angelegenheit einzugehen. kläre ich, daß ich in dem, was ich darüber zu sagen denke, keines⸗ rtige Politik der Regierung anzufechten beabsichtige. die Aufmerksamkeit des Kongresses und des Landes auf jene wichtigen Angelegenheiten zu lenken, die gegenwärtig die Beachtung al⸗ aller Völker und aller Parlamente Europa's auf sich Unser Stillschweigen über diese Angelegenheiten würde der Repräsentativ⸗ Regierung und den Institutionen unseres Landes zur Schmach gereichen.“ Der Justiz⸗-Minister erwiederte, er würde durch Krankheit verhinderten Minister der auswär⸗ eiten mittheilen und den Kongreß von dessen Ant⸗

weges die auswä Ich bezwecke nur,

ler Regierungen,

die Anfrage dem tigen Angelegenh wort in Renntniß setzen. allein der Präsident ging zur Tagesordnung über. . Herr Borrego ist Eigenthümer und Dirigent des Españ ol, eines Blattes, welches so lange eine unabhängige Stellung behaup⸗ tete, bis Herr Salamanca als Minister sich weigerte, Herrn Borrego zum Gesandten bei der Pforte zu ernennen. Zeit nal das Blatt eine bestimmte Farbe an und gehört zu den entschiedensten Verfechtern der Königin Christine und des Ministeriums Narvaez, das darauf Herrn Borrego zum Gesandten bei der schweizerischen Eidge⸗ nossenschaft ernan Die einem

herhin bewohnten, durch die Königin aus theils aus Madrid entfernt wurden, Raum im Ueberfluß dar, um den Herzog und die Herzogin von Montpensier aufzunehmer . Rlus Gibraltar wird gemeldet, der französische General Cavaig⸗ nac wäre mit einem Dampfschiff im vorigen Monate von Oran aus⸗ gelaufen, um die Cchaffarinen in Besitz zu nehmen, hätte diese In= seln aber bereits von spanischen Truppen besetzt gefunden.

Dieselbe Erklä⸗ egen den mit Spa⸗

Wären übrigens jene Offiziere ohne Genehmigung

der Regierung nach Italien abgereist, so würden sie als Deserteure zu betrachten sein.

Gestern will man hier auch erfahren haben, daß in den sardi— nischen Staaten eine oder die Constitution verkündigt werden solle. Herr Martinez de la Rosa wird demnach seine Abreise nach Turin beschleunigen, da er befürchtet, bei längerer Verzögerung mit dem

n der Stille für jene Staaten aus- „Die von mir Ich verfolge dabei keinen an-

Mehr sagen darf ich erst

Allein schon jetzt er⸗—

Mehrere Deputirten verlangten das Wort,

Seit dieser Zeit nahm

nte. . deutschen Blatte von Paris aus mitgetheilte An⸗ gabe, daß der Herzog von Montpensier hier ein Hotel angekauft habe und für die Niederkunft seiner Gemahlin einrichten lasse, scheint

auf einem Irrthum zu beruhen. stens, einem solchen Ankaufe bekannt geworden, und das Königliche Schloß

bietet, nachdem die Zweige des König

Es ist hier wenigstens nichts von lichen Hauses, welche es frü⸗ Christine theils aus Spanien,

. .

Handels- und Börsen -Nachrichten.

London, 14. Febr. Getraidemarkt. Die Zufuhr englischen Wei⸗ zens war heute mäßig, und in den Preisen zeigte sich keine Aenderung. Die guten Sorten wurden zu letzten Montagspreisen schnell geräumt, die schlech⸗ teren blieben unverkauft. nur ein Detailgeschäft statt. heren Notirungen, ordinaire matt.

pr. Or. niedriger. . Preis für Mehl in Säcken ist um 2 Sh. gefallen, Mehl in Fässern etwas

In fremdem Weizen fand zu srüheren Preisen Feine Malz-Gerste verkauft sich gut zu frü— Bohnen und Erbsen flau, 1 Sh.

Hafer gedrückt, 1 Sh. pr. Qr. niedriger. Der höchste

Heraldo das Unternehmen dieser Militairs anzeigt, fügt er hinzu, niedriger. In Roggenmehl geht wenig um.

Bekanntmachungen.

19721 Nothwendiger Verkauf. Instructions-Senat des Königlichen Kammergerichts in Berlin.

Das im Niederbarnimschen Kreise der Mittelmark be— legene, im Hypothekenbuche des Königlichen Kammerge⸗— richts Vol. IV. pas. 1 verzeichnete frühere Erbpachts⸗ Vorwerk, jetzt Rittergut Zehlendorff, abgeschätzt auf 40,051 Thlr. 3 Sgr. 10 Pf. zufolge der nebst Hypo⸗ thekenschein und Bedingungen in der Registratur einzu- sehenden Taxe, soll

am 2. Mai 1848, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Hierbei wird jedoch ausdrüchlich bemerkt, daß die Erb= pachts-Gerechtigkeit von den zeither mit dem Gute ge— meinschaftlich bewirthschafteten Zehlendorffer Kirchen- und Pfarr -Ländereien nicht mit Gegenstand der Sub— hastation ist.

Die dem Aufenthalt nach unbekannten Real-Interes⸗= senten, als: ö

2) der golonist 8. H. Hansen, modo dessen Erben,

P) die verehelichte Büdner Blankenburg, geborene Sa—

lomon, . c) der Tagelöhner J. Christ. Bentzien, inodo dessen Erben, werden aufgefordert, sich zur Wahrnehmung ihrer Rechte in diesem Termine gleichfalls zu melden.

Oeffentliches Aufgebot eingetragener Po- sioss] sten und verlorener Dotumente.

Auf dem im Neustettinschen Kreise belegenen Ritter⸗ gut Trabehn nebst Vorwerk Grünbüche sind in der drit⸗ fen Rubrik folgende Posten: .

Nr. 1. Tausend Thaler Ehegelder und vierhundert

Thaler Parapherealgelder aus der Ehestiftung vom 15. August 1738 vermöge Dekrets vom 11. De⸗ zember dess. Jahres für Maria Erdmuth v. Lemke, geborene v. Bandemer, ö,

Nr 32. 141 Thlr. 16 Gr. 3 * Pf. für Elisabeth Sophia Clara v. Lemke, und . ;

Nr. 31, 362 Thlr. 19 Gr. * Pf. für Katharina Luise v. Lemke aus dem Aus einandersetzungs · Ver⸗ gleich vom 1. März 1771 vermöge Verfügung vom 6. Mai 1772.

Nr. 4. Ein Darlehn von 5290 Thalern Courant, zu 47 Prozent zinsbar und halbjähriger n , zahlbar, laut Schuldverschreibung vom 12. Juni i738 von dem Hauptmann Carl Hadrian v. Lemke aus dem vormundschaftlichen Depositum des Kö⸗ nigl. Amts Neustettin für den Minorennen Carl Friedrich Küster angeliehen, laut Verfügung vom 2sten dess. Mts. u. J.

eingetragen.

Nach der Behauptung der gegenwärtigen Besitzerin, Freifrau v. Stechow, geborenen Gräfin Herzberg, sind die benannten Posten bezahlt, beglaubte Quittungen der letzten Inhaber oder ihrer Rechtsnachfolger nicht zu be⸗ schaffen und die betreffenden Dokumente selbst verloren gegangen. Es werden daher alle diejenigen, welche an die bezeichneten Posten oder die darüber ausgestellten Dokumente als Eigenthümer, deren Erben oder Nach- folger, Cessionarien, Pfand - oder Briefinhaber, oder aus irgend welchem Rechtstitel, Ansprüche zu haben vermei- nen, zu dem auf

den 11. März 1848, Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale anberaumten Termine hier⸗ mit vorgeladen, um ihre etwanigen Ansprüche anzu- melden.

Die Ausbleibenden haben zu erwarten, daß sie mit ihren Anforderungen an die bezeichneten Posten und Dokumente werden ausgeschlossen und die Posten im Hypothekenbuche von Trabehn und Grünbüche ohne Beibringung der für ungültig zu erklärenden Dokumente werden gelöscht werden.

Coslin, den 1. November 1847.

Königliches Ober-Landesgericht.

655 Subhastations Patent. Nothwendiger Verkauf.

Das dem Tischlermeister Heinrich Eduard Graßmann zugehörige Grundstück Breitgasse Nr. St des Hypotheken buchs und Rr. 1133 der Servis-Anlage, abgeschätzt auf b298 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf. zufolgt der nebst Hypotheken · schein und Bedingungen in der Registratur einzusehen den Taxe, soll

am 16. August 1848, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Königliches Land- und Stadtgericht zu Danzig.

loo] Nothwendiger Verkauf,

Stadtgericht zu Berlin, den 11. Oftober 1847.

Das dem Dachdeckermeister Johann Friedrich Hilde= brandt gehörige, in der Orangenstraße Nr. 54 belegene, ,, . von der Kenlsen sabt Vol. 12. Nr.

verzeichnete Grundstück, ichtlich abgeschätzt zu ne, , , n, f eg hett aht ö

am 19. Mai r8äa, Borm it tags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

l55l Nothwendiger Verkauf.

Das zum Nachlass veg. Poachim Friedrich Wilhelm Jacob Jaedicke gehörige Koschbengut zu Wutzeß, ge; fichtlich abgeschäßt auf 5o8; Thlr. 1 Sgr. 3 Pf, i

am 22 Juli d. J., Vormittags 11 Üühr, im Sch ulʒenhause zu Wutzetz subhastitt werden. Tare und Kaufbedingungen sind in unserer Registratur hier=

Erster Senat.

selbst einzusehen.

Arfgemeiner Anzeiger.

Die eiwanigen unbekannten Real-Prätendenten wer⸗ den aufgefordert, ihre Real-Ansprüche spätestens in dem Termine anzuzeigen und nachzuweisen, widrigenfalls sie damit prätludirt werden und ihnen ein ewiges Still— schweigen auferlegt wird.

Rathenow, den 20. Januar 1848.

Gräflich von Bredowsche Gerichte zu Lochow, Damm und Wutzetz.

156 Oeffentliche Ladung.

Nachdem der Lohgerber Johann Carl Ruß hierselbst in Veranlassung des gleichzeitigen Andringens mehrerer seiner Kreditoren den Zustand seiner Insolvenz ange⸗ meldet, auch sich durch die sofort angeordnete Inventur eine beträchtliche Insuffizienz in seinem Vermögen her— ausgestellt hat, deshalb der Konkurs erkannt und mit Erlassung öffentlicher Ladungen zu verfahren ist; so werden Alle, welche an den Lohgerber Ruß und dessen Vermögen aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen zu haben glauben, hiermittelst geladen, solche in einem der nachbemerkten Liquidations-Termine, als am 10. und 24. März, auch 7. April d. J., jedesmal Vormittags um 10 uhr, in Curia gehörig anzumelden, zu verisiziren, auch etwanige Vorzugs rechte an' und auszuführen, bei Vermeidung der in Termino am 7. April d. J. zu erkennenden Prätlusion.

Zugleich haben auswärtige Kreditoren hierselbst Be⸗ vollmächtigte zu bestellen, auch sämmtliche Gläubiger in dem letztgedachten Termine zur Erklärung und Be— schlußnahme über die in Ansehung der Masse und sonst in dieser Debitsache anwendlichen Maßregeln sich einzu⸗ sinden, unter dem Präßjudiz stillschweigender Genehmi—= gung der von den hier vertretenen und im Termine an- wesenden Gläubigern gefaßten Beschlüsse.

Gegeben Wolgast, den 17, Februar 184.

Bürgermeister und Rath der Stadt Wolgast. Pistor ius.

Die Handels⸗-Akademie zu tar Danzig betreffend.

Durch die Gnade St. Majestät unseres Allergnãäbigsten Königs ist der hiesigen Handels; Akademie eine jährliche Unterstützung von 500 Thlr. bewilligt, und die Herren Aeltesten der Wohllöblichen Kaufmannschaft haben eine gleiche Summe zur Erweiterung der Anstalt ausgesetzt, so daß es möglich wird, den UÜnterricht in der Mathe= matik, Physik ünd Chemie aufzunehmen, wit solches in anderen kaufmännischen Lehranstalten der Fall ist. Der veränderte Lehr- und Stundenplan für den Kur- sus des 1. April 1816 / 49 wird binnen einigen Wochen entworfen und bei mit einzusehen sein, wobei uch h bie Gesetze der Anstalt und die Bedingungen der Auf

nahme werden mitgetheilt werden. Bei der Erweite⸗ rung der Anstalt läßt sich auch eine vergrößerte Theil- nahme erwarten. Zu näheren Besprechungen und zur Annahme von Mesdungen bin ich täglich im Lokale der Anstalt Hundegasse Nr. 809 bereit. Das Hono⸗ rar bleibt unverändert. Während des Kursus 1847 bis 1848 nahmen 32 Schüler Theil. Danzig, den 8. Februar 1848, Richter, Direltor der Anstalt.

Kiter arische Anzeigen. Bei Alexander Duncker, Königl. Sof

buchhändler, Französ. Str. 21, ist so eben erschienen: Die Gefahren der Differenzial— Zölle und der Revifion des lis! Zoll⸗Tarifs.

Ein Gutachten, bestimmt für das Kollegium der Herren Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft von

Wilhelm Beer,

Geheimen Kommerzien-Rathe, Commandeur und Ritter mehrerer Orden, verschiedener gelehrten Gesellschaften wirklichem und Ehren-Mitgliede. gr. 8. eleg. geh. 19 Sgr.

Der ganze Ertrag ist zum Pesten der Nothleidenden in.

Schlesien.

In unserem Daene erschien so eben und ist in allen kFunsthiandlunsen vorrstchis; . . ö Mile. Marie P. 1 agliom 1456 im Mazurka „Posnania““

Nach der Natur ger. und lith. ron 3 Bũl ov. Sauber kolorirt 1 Thlr, 15 4

pDotti C Sala, 57 Unter den Linden 57,

neben British Hotel.

Bei G. Hempel . Vernn crschien so eben: ö. r * üer Siciliens Revolutionen

pen heutigen Tag, ihre Geschichte und Tenden=

is au fen, / . Berstänbnjß der jetzigen Bewegung. Als Bei⸗ en; vie Constitution von 152 und eine Karte beider

Glcilien. Von J. D. H. Preis: 10 Sgr;, die Karte apart 5 Sgr. Alle Buchhandlungen haben Beides stets vorräthig.

461

16 53. Zweite Beilage zur Allgemei

Das Resultat der Abstimmung ist folgendes: Mit Ja haben gestimmt 144, mit Nein haben gestimmt 50. Demnach würde. ...

nen Preußischen Zeitung.

Dienstag den 22. Febr.

Vice-Marschall Abgeordn. von Rochow: Die Versammlung hat werden.

sich gegen ein bestimmt vorgeschlagenes Maximum von lebens wieriger Es folgt aber daraus noch nicht, daß sie nicht eine geringere Erhöhung beschließen sollte, und wenn eine Zahl von Jahren vorgeschlagen werden soll, so würde ich 15 Jahre in

Bestrafung ausgesprochen.

Antrag bringen.

(Mehrere Stimmen: Also von 3415 Jahren.)

Marschall: Das läßt sich nicht zusammen nehmen, denn über

das Minimum muß besonders abgestimmt werden. Die Frage kann nur heißen: ob beantragt wird, ein Maximum von 15 Jahren anzunehmen. Diejenigen, welche dies beantragen, würden es durch Aufstehe zu erkennen geben.

Eine Majorität von mehr als zwei Dritteln hat sich dafür aus—

gesprochen. Die nächste Frage heißt:

Soll für die Fälle des §. 215 ein Minimum von 3 Jahren be—

antragt werden?

Diejenigen, welche ein Minimum von 3 Jahren beantragen

, . dies durch Aufstehen zu erkennen geben tine Majorität von mehr als zwei Dritteln . t . h itteln h Antr e. 3 hat dem Antrag §. 2161 Referent Abgeordn. Frhr. von Mylius (liest vor): 5

Ist ein Zweikampf ohne Sekundanten vollzogen worden, so kann

D sonss zaründe S f. ü 535 f⸗ s. die sonst begründete Strafe um die Hälfte gescharft werden.“

. Abgeordn. von Auerswald: Hier muß ich doch auf meine frü— her gemachten Bemerkungen zurückkommen. Ich habe gegen §. 216 ju erinnern, daß er eine Begünstigung eines Zustandes, einer Hande lung eines Individuums enthält, welche sämmtlich an und für sich zu

den, verbotenen gehören. S. 219 erklärt die Sekundanten für straf—⸗ fällig. S. 216 fordert und verlangt sie, und darin liegt zunächst eine , , . Daran würde ich mich aber weniger stoßen, wenn es , ./) se Konseg gen, zwar die, daß es der erste und einzige Punkt. des Gesetz- Entwurfs ist, wo das Gesetz etwas Ungesetzliches zur Begünstigung anerkennt, was noch viel greller im 1 hervortritt, wo ausdrücklich angenommen wird, daß der Rich⸗ , , setzes sich behufs der a,,, nder hesche die Uebertreter des Ge⸗ liner ce ,,. . ung selbst vereinbart haben, und der ö , r von denselben gar keine Notiz nehmen, oder J,, n,. avon nimmt, so muß er sie strafen. Wenn auch die Sache, rur negativ gestellt und gesagt worden ist, daß nur eine Schärfung stattsinden soll, wo die Sekundanten gefehlt haben, wo der Vertrag verletzt worden ist, so bleibt das doch dem Wesen nach itz dasselbe. Ich würde es auf das schmerzlichste für den Gesetz⸗ Eutwurf und für unsere ganze Gesetzgebung bedauern, wenn die Ge— setzgebung auf solche Weise, ich kann es nicht anders ausdrücken, von ihrer reinen Höhe herabstiege, sich bei der Ungesetzlichkeit betheiligte. Ich glaube übrigens, daß praktische Gründe für diese Bestimmüng gar nicht vorliegen, nachdem wir für diejenigen Fälle, welche die , sind, in den SS. 214 und 215 das Maximum erhöht, nem d ichter dadurch einen Spielraum, wonach er um die Hälfte die frühere Strafe erhöhen kann, bereits überwiesen haben; ich trage daher auf Streichung des 8. 216 an. Wenn der Herr Justiz⸗ Mi⸗ nister sagte, daß durch Streichen dieser Paragraphen das Syssem nicht alterirt werde, so erkenne ich an, daß, wenn diese beiden Pa— ragraphen, wegfallen, die übrigen Paragraphen ein vollkommenes System für sich bilden; aber das kann ich nicht zugeben, daß, wenn die beiden Paragraphen stehen bleiben, dadurch nicht das System alterirt werde. Fallen diese Paragraphen weg, so bleibt die Bestim⸗ mung auf dem reinen Boden der Gesetzlichkeit stehen; bleiben aber die Paragraphen stehen, so steht das Gesetz nicht mehr in der Rein— heit, nicht mehr auf der Höhe, auf der es stehen sollte. Justiz⸗Minister von Savigny: Ich gebe zu, daß es als eine Art von Widerspruch oder Konflikt erscheint, indem man ein Duell ohne Sekundanten strafbarer erklärt, als ein Duell mit Sekundanten während in einem anderen Paragraphen die Sekundanten unter Strafe gestellt werden. Das ist aber der allgemeine Konflikt, von dem ich bereits gesprochen habe, worauf das ganze Duellwesen be⸗ ruht; allein was die spezielle Anwendung dieser Behauptung betrifft so kann ich den Vorwurf, der hier dem Gesetze gemacht wird nicht anerkennen. Es ist gesagt worden, diese Bestimmung stehe im Wi⸗ derspruch mit 8. 219. Ich bitte aber auch den §. 220 zu lesen, wo es heißt: . „Die Kartellträger (8. 212), die Sekundanten und die Zeugen S. 219) bleiben straffrei, wenn sie ernstlich bemüht gewesen sind den Beginn oder die Fortsetzung des Zweikampfes zu verhindern.“ . Also auch soll das Duell unter Anderem deswegen nicht ohne Sekundanten stattfinden, damit unparteiische Personen dabei nicht feh⸗ len mögen, welche die Versöhnung mit Erfolg versuchen können. Also auch dieser Grund ist ins Auge zu fassen, abgesehen von dem Haupt— grunde, daß das Duell ohne Sekundanten viel gefährlicher ist Abgeordn. Graf von Renard: Ich glaube, daß §. 216 des⸗ halb hier steht, weil ein Duell ohne Sekundanten näher dem Morde steht, als mit Sekundanten. Wenn übrigens die Ansicht Geltung ge— wonnen, daß ein Duell ohne Sekundanten immer härter zu bestrafen sei, als ein Duell mit Sekundanten, so glaube ich, daß wir dem ge⸗ ehrten Mitgliede aus der Provinz Preußen vollständig beitreten kön— nen; wir können die Strafe nicht mehr um die Hälfte schärfen, deren Naxrimum auf 15 Jahre nun gestellt ist, denn wir kommen sonst in Rechnungs-Differenzen. Ich glaube nur, es solle etwas gesagt wer— den, um auch eines dergleichen Duelle noch vom Morde zu unter⸗ scheiden; wir können sagen, daß es ein wesentlich verschärfender Um— stand ist, wenn ein Duell ohne Sekundanten stattfindet.

Vice⸗Marschall Abgeordn. von Rochow: Ich trete dem ver— ehrten Abgeordneten aus Preußen vollkommen darin bei, daß auch ich eine Inkonsequenz in den Bestimmungen der §8§. 216 und 219 er⸗ blicke. Dies führt mich aber nicht dazu, darauf anzutragen, daß der 8. 216 gestrichen werde, sondern wird mich später veranlassen, vorzu⸗ schlagen, daß 5. 219 wegfalle; denn man kann nicht zu gleicher Zeit haben wollen, daß bei dem Duell Sekundanten gegenwärtig sein und daß sie dann bestraft werden sollen. Die Sekundanten halte ich aber bei der Eigenthümlichkeit des vorliegenden Vergehens, wenn man ein— mal diese anerkennen will, für eine Nothwendigkeit. Es ist gesagt worden, dadurch sanctionire der Gesetzgeber eine verbotene Sache, 6 er nicht solle; ich glaube aber, daß er sich nicht enthalten kann on den Regeln des Vergehens Notiz zu nehmen, was er bestrafen

galisirt werde. Sinn darin nicht finden kann.

. Verbrechen gewissermaßen legalistre.

einmal bei dem Duelle festgestellt hat, abgegangen wird.

vorhin ein Beispiel angeführt habe, eingeschlichen haben. . mich daher für die Beibehaltung der §§. 216 und 217. Abgeordn. von Auerswald:

In Bezug auf den früheren Fall will ich erinnern,

gleichung fremd sind, zutreffen solle.

annehme, den, der das Gesetz verletzt, als Jemanden an, den mar entbehren kann, nicht entbehren will, dessen Abwesenheit ich bedaure Dies aber darf der Gesetzgeber niemals thun. Ich muß bedauern

meiner Ueberzeugung nicht abgehen kann. Abgeordn. Graf von Schwerin:

des §. 216.

5. 21

ebertretung der vereinbarten Regeln des Zweikampfs bewirkt worden so ist der Uebertreter, sofern nicht nach den vorhergehenden Bestim⸗ mungen (88. 211. 216) eine härtere Strafe begründet ist, nach den Allgemeinen Vorschriften über das Verbrechen der Töbtung oder der körperlichen Verletzung zu bestrafen.“ Albgeordu. von Auerswald: Ich bin weit entfernt, die Ver— sammlung mit den bereits vorgetragenen Gründen nochmals aufhal— ten zu wollen, und bemerke nur, daß sie für mich in Betreff des §. 217 als vielfach potenzirte Gründe gelten. Ich trage darauf an daß der Paragraph gestrichen werde, denn hier ist von der gesetz⸗ lichen Anerkennung einer gesetzlich verbotenen Handlung die Rede. Abgeordn. Graf von Renard: Ich muß mich für den Para⸗ graphen erklären; denn ich glaube schon erwähnt zu haben, daß der Staat durch den Ausdruck Vereinbarung die Duellregeln noch keines⸗ weges als zu Recht bestehend anerkenne. ; Abgeordn. Frhr. von Gudenau: Ich kann den Gründen des geehrten Mitgliedes aus Preußen nicht beipflichten und bin der Mei nung, daß die Reinheit und Integrität des Gesetzes durch die Be⸗ stimmung des Paragraphen nicht alterirt wird. Es scheint mir ein ganz analoger Fall, wie wenn ich ein Spiel verbiete und den Ueber—Q kreter strafe, so ist nichts dagegen zu sagen; hat er aber noch über⸗ dies im verbotenen Spiele gegen die Regeln betrüglich gehandelt, so trifft ihn mit Recht eine härtere Strafe. Dies ist ein Spiel ums Leben, welches das Gesetz verbietet, und wobei der Milderungs grund in dem Grundsatze liegt: volenti non fit in juria. Dieser Grund⸗ satz wird aber umgestoßen, wenn die Regeln des Duells hinterlistig umgangen werden. Dann geschieht das im Großen, was der falsche Spieler im Kleinen thut. Dadurch wird das Verbrechen ein abscheu⸗ liches, welches nur nach den Bestimmungen des Paragraphen hoch genug bestraft werden kann. ö. ' Marschall: Wir können abstimmen. Diejenigen, welche auf Wegfall des Paragraphen antragen wollen, werden es durch Auf⸗— stehen zu erkennen geben. 9 (Es erheben sich nicht genug Mitglieder.) Die Versammlung ist nicht beigetreten. S. 218. . Referent Abgeordn. Freiherr von Mylius (lest vor):

„s 21

lich, insonderheit durch Bezeigung oder Androhung von Verachtung ö Zweikampf stattgefunden hat, mit Gefängniß nicht unter drei Monaten oder mit Strafarbeit bis zu zwei Jahre 1 oeslte en?! . zu zwei Jahren Diergegen findet sich nichts zu erinnern. Marschall: §. 219. Referent Abgeordn. Freiherr von Myplius (liest vor):

§. 2189.

. n *

Die Sekundanten und die zum Zweikampfe zugezogenen Zeugen

will; er müß das ins Auge fassen, was eine Handlung strafbarer

sind mit Gefängniß oder Festungshaft von einem bis 3 No⸗ naten zu bestrafen. stungshaf is zu sechs Mo

macht oder nicht. Die Sekundanten sind Zeugen, wel 55

ö * ;. Zeugen, e dara

sollen, daß nichts Unehrenhaftes, nichts . fe Duelle vorkomme, sie sollen Alles, was die Strafharfeit desselben vermehren könnte, abwenden und dürfen also selbst nicht gestraft

Abgeordn. Graf von Gneisenau: Wenn i ten Ab⸗ geordneten der preußischen Ritterschaft richtig n , sein Haupt- Einwurf gegen den Paragraphen darauf gegründet daß dadurch eine durch das Gesetz verpönte Handlung geniffermaßen ler Ich muß dagegen erklären, daß ich einen solchen r sann. Jedes Verbrechen kann unter milderen oder erschwerenderen Umständen verübt werden; daraus aber, daß man bei Festsetzung der Strafe von diesen Umständen FRenntniß nimmt, kann man doch keinesweges den Schluß ziehen, daß man das ; gewisse Ein Duell findet aber unter er⸗ schwerenden Umständen statt, wenn von dem Gebrauche, welcher sich dem ste Ich finde gerade darin einen Vorzug dieses Gesetz⸗Entwurfs, daß er auf Fest⸗ haltung der Duell⸗ Regeln, welche sich einmal festgestellt haben und allgemein anerkannt sind, Werth legt und diese Regeln erhalten wissen will, um diejenigen Auswüchse und Mißbräuche zu beseitigen, welche sich in anderen Ländern, namentlich in Nord-Amerika, von bem ich Ich erkläre

; Ich habe heute wiederholt das Unglück gehabt, von dem geehrten Redner mißverstanden zu werden. ͤ daß, wenn der geehrte Redner einen von mir gebrauchten Vergleich nicht in allen Rich—⸗ tungen anerkennen wollte, ich mir auch nicht einfallen ließ, zu verlan⸗ gen, daß irgend eine Vergleichung, irgend ein Beispiel nach allen Richtungen und Beziehungen, auch solchen, die dem Zweck der Ver⸗

hr emd Hier nun habe ich gesagt, daß der Staat Functionen, die er außerdem für strafbar hält, legalisirt. Ich gestehe zu, daß die Sache durch den Antrag des Herrn Mar⸗ schall der Provinz Brandenburg zu §. 219 in eine bessere Lage käme; ich muß aber auch zugleich daran erinnern, daß der Herr Minister der Gesetzgebung nur Nützlichkeitsgründe angeführt hat, die ich zwar vollkommen anerkenne, deren Werth ich aber nicht so hoch stelle, daß, zumal wenn sie auf einem anderen Wege erreicht werden, durch Ver⸗ letzung der Integrität des Gesetzes befriedigt werden sollen. Ich glaube aber, daß der Zweck auf eine andere Weise erreicht sei, näm— lich durch Erhöhung des Strafmaßes bei 8. 215, und dann dadurch, daß der, Richter auf die Verhältniffe, die bei dem Duell vorgekommen sind, Rücksicht zu nehmen befugt ist. Ich erkenne, wenn ich den 5. 216

J

.

*

daß, wenn ich gleich wenig Unterstützung finden werde, ich doch von

. ͤ Ich bin ebenfalls ganz ent⸗ schieden für Streichung des §. 216, und zwar aus 2. e f! weil ich das was hier mit einer härteren Strafe bedroht wird, nur als einen Zumessungsgrund betrachten kann. Wir haben im §. 214 dem Richter so viel Spielraum in der Zumessung gelassen, daß er die Strafe hiernach wohl wird richtig ermessen können, auch für den Fall

ö Marschall: Wir können zur Abstimmung ko]mmen. Die Frage heißt: Soll auf Wegfall des §5. 216 angetragen werden? Diejeni⸗ den, welche es beantragen, würden es durch Aufstehen zu erkennen geben. ö

ö (Die Minderzahl der Mitglieder erhebt sich.) Die Majorität ist dem nicht beigetreten. 5. 217. Referent Abgeordn. Frhr. von Mylius (iest vor):

Ist eine Tödtung oder körperliche Verletzung mittelst vorsätzlicher

W ĩ ere f f, . = ö Wer einen Anderen zum Zweifampfe mit einem Dritten absicht⸗

. ĩ

die Sekundanten straflos bleiben müssen, handensein des Duells konstatiren, und weil sie die freie Vereinbarung desselben, z bezeugen. nicht als Theilnehmer strafbar sein.

sich dergestalt, seiner eigenthümlichen Sphäre auf das Gebiet der Nützlichkeit be⸗ geben hat, so kann ich nur nothwendig finden, daß 5. 219 gestrichen werde; ich muß mich also dem Antrage auf Streichen des Varagra— phen anschließen. ö

Die Ansicht der Abtheilung ist gewesen, daß die Sekundanten von jeder Strafe frei sein sollen. Darauf gründet sich ihr Antrag, im Paragraphen die Strafe zu streichen. Die Ansicht der Abthei⸗ lung wird dadurch unterstützt, daß, wo es nothwendig ist, durch §. 218 schon Bestimmung getroffen worden ist. Wenn nämlich unter den Sekundanten einer der intellektuelle Urheber ist, so wird er durch die Bestimmung des 8. 218 getroffen. In allen übrigen Fällen scheint es nicht gerechtfertigt. Es ist bereits darauf hingewiesen worden, daß das Gesetz anerkennt, daß die Sekundanten bei dem Duell nothwendig sind. Es scheint aber mit diesem Anerkenntniß im Widerspruch zu stehen, wenn für die Sekundanten eine besondere Strafe ausgesprochen wird. Eine härtere Strafe wird gerechtfertigt sein, wenn Jemand aus Muthwillen oder Leichtsinn gehandelt hat, nicht aber bei einem Sekundanten, der vielleicht nur aus Freundschaft gehandelt hat, weil er in dem Glauben stand, daß er das nicht ablehnen könne, was man von ihm gefordert hat.

Abgeordn. Graf von Renard: Wenn gesagt worden ist, daß das Gesetz ein billigendes Anerkenntniß dem Duell gewähre und daß es die Sekundanten überhaupt sanctionire, so muß ich dem entgegen? treten. Das Gesetz muß sich dem Vorurtheil anschließen, insolange dies Vorurtheil noch besteht. Dies geschieht. Ich würde mich blos entschließen, den Paragraphen, wie es bei §. 210 geschehen ist, ohne Minimum zu fassen. Die Sekundanten aber ganz straflos zu lassen, kann ich nicht befürworten, weil die Schwierigkeit, Sekundanten zu finden, eine Menge Duelle verhindert, und weil ich eben kein Aner⸗ kenntniß ihrer Handlungen im Gesetze, wenn auch indirekt, enthalten wissen will.

Abgeordn. von Werdeck: Ich bin gleichfalls dafür, die Se⸗ kundanten straflos zu lassen; ich glaube aber nicht, daß wir das durch Streichung des Paragraphen erreichen; denn der Richter wird sie außerdem, wenn eine ausdrückliche Bestimmung nicht stattfindet, immer als Theilnehmer in Strafe ziehen.

Vice-Marschall Abgeordn. von Rochow: Es ist schon mehr⸗ fach darauf aufmerksam gemacht worden, daß eine offenbare Inkon⸗ sequenz des Gesetzes daraus entstehen würde, wenn die Sekundanten in dem einen Paragraphen für etwas Nothwendiges gehalten und in dem anderen Paragraphen bestraft werden sollen. Das würde schon an und für sich motiviren, sie straflos zu lassen; aber es ist auch darum nothwendig, weil nur durch sie konstatirt werden kann, daß der Zweikampf etwas Anderes ist, als ein gemeines Verbrechen. Man muß Zeugen haben, welche aussagen können, daß Alles ehrenhaft vor sich gegangen ist. Uebrigens sind diese Gründe von dem Herrn Referenten schon so hinlänglich auseinandergesetzt worden, daß ich ihnen nichts weiter hinzuzufügen habe.

Abgeordn. Graf von Schwerin: Ich kann den Gründen nicht beitreten, die wir eben gehört haben. Ich glaube, daß es konsequent nothwendig sei, die Sekundanten und Zeugen nicht straflos zu lassen; denn da ein Duell ohne Sekundanten in der Regel nicht stattfinden kann, so muß man auch die Personen, ohne welche das Verbrechen nicht stattfinden kann, als Gehülfen unter Strafe stellen. Das scheint mir doch konsequent zu sein, und dem würde schnurstracks entgegen- stehen, wenn man hier aussprechen wollte, daß die Sekundanten straf⸗ los sein sollen.

Abgeordn. Dittrich: Im Widerspruch mit dem Herrn Direktor der Abtheilung beziehe ich mich auf §. 216, welcher vom Zweikampf ohne Sekundanten handelt; außerdem spricht für die Streichung des Paragraphen die Nothwehr, von welcher §. 55 sagt: z

Eine im Gesetze mit Strafe bedrohte Handlung, welche zur Ab— wendung eines rechtswidrigen Angriffs gegen die Person oder gegen das Vermögen, es sei von dem Angegriffenen selbst oder zu dessen Vertheidigung von einem Anderen, begangen wird, soll, so weit sie für den Zweck der Vertheidigung erforderlich war, als eine in rechter Nothwehr begangene Handlung erachtet und nicht als ein Verbrechen

angesehen werden.

Dasselbe gilt von solchen Handlungen, welche vorgenommen wer—

den, um denjenigen zu vertreiben, welcher in eines Anderen Besitz— . ö. Gewalt eindringt oder darin wider den Willen des Besitzers verbleibt. .

7. 9 * 0 Der Fall der Vertheidigung eines Anderen zur Abwendung eines

rechtswibrigen Angriffs tritt hier ein.

Abgeordn. von Weiher: Mir scheint durchaus nothwendig, daß weil gerade sie das Vor⸗

wodurch. sich dieses Verbrechen von anderen unterscheidet, Wenn sie aber hierzu da sein müssen, so können sie auch

Abgeordn. Frhr. von Gaffron: Ich kann mich der Ansicht des

geehrten Vorsitzenden der Abtheilung nur anschließen. Ich glaube daß eine gänzliche Ausschließung von Strafe nicht srarttü d= . ich mache hier auf das Minimum von einem Mer=sar— uu mer gan wodurch der Einzelne in seinen Verhältnissen nicht sezr der min rm. wird. .

Abgeordn. von Auerswald: Nachdem der Geses - Entwarf

wie in den früheren Paragraphen geschehen ist, aus

Abgeordn. CLucanus: Ich muß mich dem, was der Herr Mar—

schall der Provinz Brandenburg gesagt hat, anschließen und füge hinzu: auch für den Staat und auch für das nothwendig, was nach dem Duelle kömmt.

M. A 5 s 55 Die Sekundanten sind nicht nur für die Duellanten, sondern

K Heiterkeit.)

Sie sind zur Hülfe oft eben so nothwendig, wie die Aerzte. (Ruf nach Abstimmung.) ;

Marschall: Wir können abstimmen.

Abgeordn. von Werdeck: Ich glaube, wir dürfen die Frage—

stellung nicht auf das Streichen des Paragraphen, sondern wir müs— sen sie darauf stellen, wer straflos bleiben soll.

Referent Abgeordn. Frhr. von Mylius: Die Bemerkung des

Redners ist ganz richtig, und ich wollte mir deshalb erlauben, darauf anzutragen, nach §. 221 eine betreffende Bestimmung dahin einzu⸗ schalten, daß Sekundanten, Kartellträger, Aerzte völlig straflos sein sollen.

(Unruhe in der Versammlung.

Viele Stimmen: sind hierunter nicht verstanden.) Die Frage heißt:

Die Kartellträger

Marschall: ob beantragt werden soll, daß Sekundanten und Zeugen mit Strafe zu verschonen seien?

Und diejenigen, welche dies beantragen, würden es durch Aufstehen zu erkennen geben.

(Eine große Anzahl von Mitgliedern erhebt sich,

ü k 4 Resultat unbestimmt.) och ist das