1848 / 53 p. 8 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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bitte die l unehmen.

34 8h . ——

ri. g haben gestimmt 149, mit Nein haben gestimmt 45.

§. 220! .

Referent Abgeordn. Frhr. von em. (liest vor):

8. 220.

Die Kartellträger (68. 217), die Sekundanten und die Zeugen (8. 219) bleiben straffrei, wenn ste ernstlich bemüht gewesen sind, den Beginn oder die Fortsetzung des Zweikampfes zu verhindern.“

Diese Bestimmung ist durch die frühere Beschlußfassung erledigt. 2 Bezug auf diesen Paragraphen gilt noch mehr dasjenige, was in

dinsicht auf die Sekundanten gesagt worden ist, dabei kommt in Er⸗ weg mig gan im §. 212 gesag worden ist:

„Diejenigen, welche den Auftrag zu einer Heraus forderung über⸗ nehmen und ausrichten (Nartellträger), sollen mit beer ng. oder Festungshaft bis zu sechs Monaten bestraft werden.“

Da gegen die Bestimmung des §. 212 Nichts erinnert worden

ist, so würde 8. 220 dahin zu modifiziren sein, daß gesagt werde: Die Sekundanten und Zeugen bleiben unter allen Umständen straffrei, um sie vor den Strafen der Theilnahme zu sichern.“

Ich würde das als Fassungs⸗Bemerkung betrachten lassen.

Abgeordn. Freiherr von Gudenaun: Es würde sich das einfach machen lassen, wenn man aus dem Paragraphen die Worte: „die Sekundanten und die Zeugen (8. 219)“ wegließe.

Marschall: §5. 2211

Referent Abgeordn. Frhr. von Mylius l(liest vor):

„§. Zi. . Die bei einem Zweikampfe zugezogenen Aerzte und Wundärzte sind straflos und auch nicht verpflichtet, über den beabsichtigten oder ausgeführten Zweikampf der Obrigkeit anders, als auf deren Auffor⸗ derung Anzeige zu machen.“

Ich glaube, daß dieser Paragraph auch seinen inneren Gründen nach gerechtfertigt ist.

; Korreferent Abgeordn. Naumann: Ich bin der Ansicht, daß diese Bestimmung des 8§. 221 nur davon handeln könne, was be—⸗ straft werden soll, aker nicht davon, was angezeigt werden müsse. Ich kann nicht zweckmäßig erachten, daß in diesem Paragraphen zu⸗ gleich eine Bestimmung gegeben werde, ob die Aerzte verpflichtet seien, auf Erfordern der Obrigkeit Anzeige zu machen. Der Arzt ist zur Anzeige überhaupt nicht verpflichtet, und ich würde in der letzten Zeile die Worte: „anders, als auf deren Anfforderung“, streichen. Aus diesen Worten würde gefolgert werden können, daß der Arzt unter allen Umständen auf Erfordern Auskunft geben müßte; daß kann aber nicht zugegeben werben. Als Zeuge kann er vernommen werden, aber als Denunziant aufzutreten, das ist etwas Anderes. Es ist der Fall möglich, daß man von einem Duelle im Allgemeinen

Kenntniß hat, aber nicht weiß, welche Personen es vorgenommen ha⸗

ben, daß dies blos der Arzt wüßte; er müßte nach den Worten des

Paragraphen auf Erfordern zu sagen verpflichtet sein: Die und die

Personen haben das Verbrechen begangen. Wenn von Seiten der

Herren Minister Widerspruch gegen diese mögliche Auslegung erho⸗

ben und zugegeben werden sollte, daß sie nicht beabsichtigt sei, so

werde ich mich beruhigen und die von mir angeregte Frage dann blos als eine solche ansehen, welche die Fassung betrüft.

Regierungs- Kommissar Bischoff:; Der §. 221 hat den Zweck, eine Ausnahme vom §. 49 des generellen Theils herzustellen, und darum ist derselbe erforderlich. Er soll aussprechen, daß der Arzt nicht verpflichtet ist, Anzeige zu machen. Etwas Anderes ist es, wenn er von der Obrigkeit dazu aufgefordert wird, dann tritt er in das Verhältniß eines Zeugen, und er kann sich in diesem Falle nicht ent— brechen, das zu erklären, was er weiß.

Abgeordn. Cucanus: Wir haben ja in einem früheren Para— graphen die Medizinal-Personen zur strengen Geheimhaltung ver⸗ pflichtet, also glaube ich, daß wir auch hier diesen Grundsatz festhal⸗ ten müssen.

Marschall: Ich frage, ob der Vorschlag des Korreferenten die gehörige Unterstützung findet.

(Es erheben sich mehr als 8 Mitglieder.)

Er hat sie gefunden.

Abgeordn. Graf von Renard: Fassungs-⸗Bemerkung hingestellt worden.

Korreferent Abgeordn. Naumann: Ich will ihn allerdings nur als Fassungs⸗Bemerkung hingestellt wissen. Mein Antrag bezweckt nur, zu erlangen, daß die Aerzte nicht Denunzianten werden müssen.

Justiz⸗-Minister Uhden: Das wird auch nicht verlangt. Wenn der Arzt aber als Zeuge vernommen wird, so muß er allerdings, wie jeder andere Zeuge, über das Verbrechen Auskunft geben, was be— gangen worden ist; als Denunziant soll er nicht auftreten.

Marschall: Es ist kein Antrag auf Abstimmung gestellt, sie wird also auch nicht stattsinden, und wir kommen noch zu dem zu

Anfang von dem Abgeordneten von Saucken gestellten Antrag zurück,

welcher dahin ging, daß in dem Falle eines Zweikampfs zwischen einer

Militair- und einer Civilperson Gleichheit des Strafmaßes stattfin⸗

den möge. Es war früher der Antrag so ausgedrückt, daß Eines

von beiden geschehe, daß entweder das Militair- oder das Civil—

Strafgesetz zur Anwendung kommen möge. Jetzt ist der Antrag so

gestellt, daß im Falle eines Duells zwischen einer Militair- und einer

Tivilperson völlige Gleichheit in Bezug auf das Strafmaß stattsinde. Abgeordn. von Saucken⸗Julienfelde: Ich habe geglaubt, daß

Letzteres ganz dasselbe sei, was ich früher beantragt habt, nur daß

es jetzt kürzer ausgedrückt ist; und ich halte mich zu diesem Antrage

gegenwärtig doppelt verpflichtet, weil das Strafmaß für die Duellan⸗ ten durch unseren Beschluß ungemein verschärft worden ist.

Marschall: Wenn nichts bemerkt wird, so kommen wir zur Abstimmung. Die Frage heißt: .

Soll beantragt werden, daß in dem Falle eines Zweike !. schen einer Militair- und einer Civil-Person di e e g, Strafmaßes stattfinden möge?

Und diejenigen, welche die Frage bejahen, würden das durch Aufste⸗

hen zu erkennen geben.

(Fast sämmtliche Mitglieder erheben sich.)

Es ist mit einer Mehrheit von mehr als zwei Dritteln beigestimmt. Die nächste Sitzung wird morgen um 11 Uhr stattfinden. Abgeordn. FIrhr. von Wolff⸗Metternich; Ich erlaube mir, an

Ew. Durchlaucht die Frage zu richten, ob Mittheilungen ergangen

sind in Bezug auf die Theilnahme der hohen Versammlung an der

Beerdigungs-Feierlichkeit aus Anlaß des Todes eines Mannes, den

das Land augenblicklich betrauert? U Marschall: Gerade in Bezug hierauf habe ich die Sitzung auf

11 Uhr angesetzt, und es bleibt also Jedem unbenommen, auch auf

diese Weise ein Gefühl auszudrücken, an welchem wir gewiß Alle

gleichmäßig Theil nehmen.

(Schluß der Sitzung gegen 4 Uhr.)

Der Vorschlag ist nur als

462 nichtamtlicher Theil.

nhalt.

Juland. Provinz Schlesie n. Der Geheime Staats-Minister Graf zu Stolberg in Breslau angekommen. Rhein -Provinz. Ankunft der Gräsin Landsfeld in Köin.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bapern. Herstellung der Ruhe in München. Stimmung daselbst. Großherzogthum Sach sen⸗Weim ar. Einberufung der Staͤndt.

Oesterreichische Monarchie. Schreiben aus Prag. (Ankunft des Oberst⸗ Burggrafen; Nobot ⸗Alblösung; Bewilligung zur Erzengung künst⸗ licher Mineralwasser.) 2.

Frankreich. Paris. Hosnachrichten. —iplomatischer Stellenwechsel!— Rote Guizot's an die fremden Gesandten. Lokal für das pariser Re. 1 Die National-Garde. Französische Schiffe an den

üsten von Neapel und Sicilien. Vermischtes. Schreiben aus

aris. (Fernere Oppositions-Berathungen über das abzuhaltende Bankett; Interpellattonen in der Deputirten-Kammer bei Diskusston der Rechnungs- AÄbschlüsse für Kriegs- und Matinewesen; Pairs-Kammer.)

Großbritanien und Irland. Lendon. Der Bischof von Chester zum Primas der Kirche von England ernannt. Parlaments- Verhand⸗ lungen. Erklärung Lerd Palmerston 's über Itallen. Neue Bill zur Regulirung der Pachtverhälmisse in Irland. Der Streit über die Bi⸗= schofswahlen im Oberhause. Die neuen Parlamentshäuser. Der österreichische Botschafter. Vermischtes.

Schweden und Norwegen. Stockholm. Erhöhung der Apanage des Kronprinzen. Mitglieder des Staatsraths und der Kriegsminister in Anklagestand versetzt.

Schweiz. Tagsatzung. Schluß der Antwort auf die Kollektiv Note und Debatte und Abstimmung darüber. Bundes-⸗Revisions-Frage. Vertagung. Kanton Bern. Die Schweizer in Neapel.

Portugal. London. Angebliche Forderung Englands, die portugiesische Deputirten· Tammer 3

Wissenschaftliche und Kunst⸗Nachrichten. Königl. Schauspiel⸗ haus. (Ein Hausmittel. Das war ich.)

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

nl ng nz.

Provinz Schlesien. (Bresl. Ztg.) Am 18. Februar Abends um 19 Uhr traf Se. Excellenz der Geheime Staats⸗Minister Graf zu Stolberg, aus Oberschlesien kommend, in Begleitung des Geheimen Ober⸗Finanzrathes Kühne in Breslau ein und wollte am 20sten sich in die Gegend von Ratibor begeben.

Nhein⸗Provinz. (Rh. Beob.) Die Gräfin Landosfeld ist am 16ten durch Köln gereist und wird, wie man hört, England zu ihrem einstweiligen fuß itt wählen.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Die Allg. Ztg. meldet aus Mün⸗ chen vom 16. Februar: „In unserer Stadt geht wieder Alles im gewohnten Gang, insofern dieses die öffentliche Ordnung betrifft, allein unter allen Ständen herrscht eine gewisse Spannung, besonders wegen der Art, wie Personen, über welche die öffentliche Meinung ihr Urtheil festgestellt hat, begünstigt oder vermieden werden. Daß die Einen Alles aufbieten, die öffentliche Stimmung wieder für sich zu gewinnen, ist leicht erklärlich; selbst Personen, auf denen auch nur der Schein lastet, suchen diesen zu beseitigen und betreten, jedenfalls zu ihrem Nachtheil, den Weg der Oeffentlichkeit. Die Eingänge der Barrerstraße sind noch immer mit Kürassier - Pikets be⸗ setzt und eine Abtheilung Infanterie hält die Wache vor dem kleinen Hause, gegen welches die Vollswuth sich während der letzten Ereignisse hauptsächlich kehrte. Die Spuren der Zerstö⸗ rung sind im inneren Hofraum noch sichtbar, doch ist der angerichtete Schaden nicht so bedeutend, als Viele denken. Werthvolle Gegen⸗ stände blieben unberührt, aber ein Pack Papiere, das sich vorfand, meist Bittschriften zudringlicher Supplikanten, wurde weggenommen und zirkulirt in zahlreichen Abschriften. Auch andere auf die letzten Vorgänge bezügliche Dokumente, deren Echtheit nicht erwiesen ist, wandern in Kopieen von Hand zu Hand. Uebrigens herrscht hier vollkommene Ruhe. Einzelne Patrouillen der Bürger⸗Garde ziehen noch von Zeit zu Zeit durch die Straßen, und auch die Gendarmen sind wieder zum gewöhnlichen Dienst erschienen. Es ist keine Ge⸗ fahr einer Ruhestörung für die nächste Zukunft vorhanden. Selbst das Haus in der Barrerstraße wäre gewiß auch ohne militairische Bewachung vollkommen sicher, seitdem seine Bewohnerin die Stadt verlassen hat. Es sind fortwährend Arbeiter darin beschäftigt, um Alles wieder in den früheren Stand zu setzen. Den bedeu- tendsten Schaden erlitten die schönen Fenster, deren Wiederherstellung gegen 500 Gulden kostet. Die Trephe mit dem zierlichen gläsernen Geländer blieb unversehrt. Nicht in alle Gemächer sind die Zerstö⸗ rer eingedrungen, aber der Eingang zum Keller wurde gefunden und verschiedenen Flaschen der Hals gebrochen. Gegenwärtig sichert die ruhige und feste Haltung der Bürgerschaft gegen betrübende Exzesse des Volksgrimms. Eine ängstliche und peinliche Spannung ist freilich trotz der vollkommenen äußeren Ruhe noch nicht ganz verschwunden. Dieses unheimliche Gefühl gilt nicht der Vergangen⸗ heit, sondern der Ungewißheit über die nächste Zukunft. Viele hoffen, Viele fürchten; die „frommen Wünsche“ fehlen uns nicht. Mit Vertrauen blickt mancher wahre Freund des Landes nach jener Region empor, in deren Macht Gottes Hand die Keime der Wiederkehr eines schöneren und erfreulicheren Zustandes für Bayern gelegt hat.“

Großherzogthum Sachsen⸗ Weimar. (Weim. Ztg.) Die Landstaͤnde des Großherzogthums werden am 21. Februar wieder zusammentreten.

Oesterreichische Monarchie.

w Prag, 16. Febr. Während man die Ankunft des neuen Oberst- Burggrafen wieder für längere Zeit hinausgeschoben glaubte, ist derselbe gestern unvermuthet hier eingetroffen und hat bereits heute die Aufwartung der Behörden empfangen. Es dürfte nunmehr auch bald die so lange schon verschobene ständische Versammlung statffinden, und soll, wie von Wien gemeldet wird, für die Regelung der ständischen Differenzen sowohl, als auch für andere Gegenstänbe der Verwaltung Graf Stadion mit bestimmten Instructionen versehen sein, auf die er bestanden haben soll, um nicht, wie Andere in ähn⸗ r, Fällen, blos nach den Ansichten über die Erfolge beurtheilt zu

erden.

Un in der Kenntniß der Fortschritte zu bleiben, welche das für die Interessen der Grund-Herrschaften wie der Unterthanen so wich— tige Ablösungs-Geschäft der Rabot und Zehnten macht, sollen von nim An die Kreisämter halbjährige Berichte hierüber einsenden, unter Beifügung der nach den gemachten Erfahrungen sich ergebenden Be— merkungen und. Anträge. Es ist sehr zu wünschen, daß diese Anord-= nung Veranlassung werde, das so wohlthätige Äblösungs⸗Gesetz mehr zu verwirklichen, als dies bisher der Fall, wobei aber freilich zur

Entschuldigung der Unterthanen bemerkt werben muß, daß es ihnen

un sehr an Mitteln gebricht, um die Obrigkeiten abi lay soll das so wohlthätige Ablösungs- Geschäft niht , wer, ir e , werden und die Errichtung landwirthschaftlicher redit⸗Institute bald erfolgen muß. Die bisherige Verzögerung der⸗ inn eh, sic 9 so * 8 egenüber den bewährten igen Erfolgen, welche dur erartige Insti ĩ und 2 . wurden. n m as bisherige Verbot der Erzeugung künstlicher Mineralwasser ist endlich unter der Bedingun , . 2 daß die e sr tung derselben nur mit Bewilligung der Behörden und unter der Leitung eines geprüften Chemikers geschehen dürfe. Ueber die gute Beschaffenheit der künstlich erzeugten Mineralwasser soll von Ken Sanitatsbehörden genaue Aufsicht geführt werden. Dabei ist jedoch allen Bereitern derartiger Wasser streng und bei Verlust der Kon⸗ zession verboten denselben die Benennung eines vorhandenen natür= lichen Mineralwassers, z. B. der Eger, Marienbader, Bili— ner Quelle und dergleichen beizulegen, sondern die künstlichen Mine—⸗ ralwasser sind nach dem vorherrschenden Gehalte ihrer sixen Bestand⸗ theile, als: künstliche Mineralwasser mit Soda, Eisen, Bittersalz u. s. w. zu benennen, anzukündigen und zu verkaufen. ;

Frankre mich.

Paris, 17. Febr. Ihre Majestäten machten vorgestern einen Ausflug nach St. Cloud und kehrten Abends nach den Tuilerieen zurück. Der Prinz und die Prinzessin von Joinville sind am 9gten d. mit ihren Kindern in Algier eingetroffen, wo sie auf der Rhede von dem Herzog und der Herzogin von Aumale und am Landungeplatz von allen Behörden empfangen wurden. ;

Der Marquis von Ferriéres, erster Setretair der französischen Gesandtschaft zu Lissabon, geht in gleicher Eigenschaft nach Madrid und wird in Lissabon durch Herrn von Talleyrand ersetzt, der jetzt zweiter Secretair bei der Gesandtschaft in Spanien ist. Bei der französischen Gesandtschaft in Neapel ist Graf von Montessuy vom zweiten zum ersten Secretair befördert.

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Herr Guizot, hat, da es verlautete, daß aus Besorgniß vor einem Ausstande eine große Anzahl von Fremden sich anschicke, die Hauptstadt zu verlassen, an sämmtliche Gesandten und Geschäftsträger der fremden Mächte in Paris eine Note gerichtet, um dieselben zu beruhigen und in Kenntniß davon zu setzen, daß von der Regierung alle erforderlichen Maßregeln getroffen seien, um Unruhen zu verhüten.

Im heütigen Rational wird gemeldet: „Den mit den Anstal⸗ ten zu dem Bankett beauftragten Kommissarien ist es nun, jedoch nicht ohne Schwierigkeit, gelungen, ein Privatlokal aussindig zu ma⸗ chen, wo dies Bankett stattfinden soll. Es ist ein in den Elysäischen Feldern in der Chateaubriand⸗Allee gelegenes Grundstück. Die Un—⸗ ferzeichner werden ihre Karten baldmöglichst empfangen, und der nächste Sonntag ist als der Tag dieser Manifestation festgesetzt.“ (S. dage⸗ gen die gestrige telegraphische Depesche.)

Der Chef des Generalstabs der Nationalgarde, Herr Carbonel, hat im Auftrag des Ober⸗Befehlshabers unterm gestrigen Datum ein Schreiben an den National gerichtet, in welchem er dessen Be⸗ hauptung widerspricht, daß man „eine falsche Nationalgarde“ zu im— provisiren suche, indem man von den Sergents⸗Majors in Blanko unterzeichnete Dienstzettel verlange, um sich nöthigenfalls an Männer, denen man vertraue, zu überliefern. Diese Zettel, sagt derselbe, würden, wie alle, welche man für solche Fälle (gleich dem in Bezug auf das Reform Bankett) im voraus ausfertige, niemals in Blanko ausgestellt, sondern immer auf den Namen der „in Paris anwesenden“ Nationalgardisten; dies sei das Einzige, was man den Sergents-Majors anempfehle, und etwas Anderes sei auch jetzt nicht geschehen. Eben so ungegründet sei es, daß die Chefs der Legionen zum Ober⸗Befehlshaber beschieden worden seien, um besondere Wei⸗ sungen für die gegenwärtigen Umstände zu empfangen; dies sei um so weniger nöthig gewesen, weil trotz aller Bemühnngen, die Natio- nalgarde ihren Pflichten abwendig zu machen, diese in ihrer Uniform dem auf ihren Fahnen stehenden Wahlspruch „Ordnung und Freiheit“ treu bleiben werde.

Die Dampf-Fregatte „Descantes“, auf welcher sich der neue französische Gesandte am neapolitanischen Hofe, Baron von Bussteres, zu Tonlon eingeschifft hat, soll bis auf weitere Befehle nebst den bereits an den Küsten von Neapel und Sieilien befindlichen französt⸗ schen Schiffen, der Dampf⸗Fregatte „Vauban“ und den beiden Dampf⸗ böten „Tonnerer“ und „Pingouin“, eben dort verbleiben.

Emil von Girardin hat nun auch noch an die Wähler von Bourganeuf ein Schreiben gerichtet, worin er ihnen die Gründe auss= einandersetzt, weshalb er sein Deputirten⸗Mandat niederlegt.

X Paris, 17. Febr. Je näher der Tag rückt, an dem das Oppositions-Bankettt gehalten werden soll, desto größer wird die all⸗ gemeine Spannung. Die Deputitten der Opposition geben sich zwar alle Mühe, die ganze Demonstration rein innerhalb der gesetzlichen Schranken zu halten, aber Alle, die am meisten mit den unteren Volksklassen in Berührung kommen, versichern einstimmig, daß unter denselben in Folge der Aufreizungen, die von geheimen Agenten der Klubs nicht gespart worden sind und noch immer fortwähren, eine außerordentliche Erbitterung herrscht. Wie gestern schon gemeldet, will man das Bankett nun in den elysäischen Feldern halten, also im ersten Arrondissement, nicht im zwölften. Jener Stadtbezirk aber ist der konservativste von ganz Paris, und es begreift sich, daß es schwer hielt, dort ein Lokal zu bekommen. In dem, welches man jetzt gewählt hat, muß Alles, wie es scheint, in der größten Eile noth⸗ dürftig erst eingerichtet werden. Die Regierung könnte nun in der That der Opposttion einen schlimmen Streich spielen, wenn sie das Bankett, da sie es bis jetzt nur für den zwölften Stadtbezirk förmlich verboten hat, in dem neu gewählten Stadttheil zuließe; immerhin unter ihrer Aufsicht und mit dem ausdrücklichen Vorbehalt ihres Rechtes zur Un— terfagung in zukünftigen Fällen, je nachdem die Umstände ein Verbot erheischen. Damit könnte die ganze Demonstration geradezu . lich werden, wenn sie nicht durch Unordnungen von Seiten der Nlub gestört wird. Einstweilen scheint Herr Odilon Barrot mit . Freunden sich förmlich über Vertheilung der Rollen des n . verabredet zu haben, dasz ste zusammen aufführen wollen. . e Verhalten, welches bie Behörde beobachten will, hört nr, w . ein Polizei⸗Commissair den im Hotel Mariton ders . ihn , sitionsDeputirten, noch ehe sie sich auf den ger n. . n . geben von dem Entschlusse der Regierung, das der he, 5 e und die ihm zugegangenen Weisungen den selben r. . . lon Barrob würte darauf die Geseßlichleit der 1k r der d ea ng bestreiten und den Bürgern das Recht des Widerstandes gegen ungeset iche Maßregeln vindiziren. Die Deputirten und, sonstigen Unterzeichner für . Bankett wür ben sich dann auf den Weg machen und die Nationalgardisten in Uniform auf ,,, Spalier bilden. Nach dem Eintritt. Aller in das Bankettlokal würde auch, der Polizeicem-

. aft des Gesetzes von 1790 die Versammelten fen n n iel fle derm. Die Banketteommissaire würden zum 6 rn 9 und sofort dem Polizeicommissair, der dann ein ie. k würde, Vor⸗ und Junamen, Stand, Wohnort 6 . die zerantwortlichkeit für den Widerstand auf sich zu 266 erklären. Der Polizeicommssair würde dann sein Protofoll

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dem Staataprokurator übergeben und dieser sosort einschreiten. Vor Verlassen ar, würde äber wenigstens eine Rede von Herrn Odilen Barrot gehalten werden, um das Recht dazu noch mehr durch die That zu konstatiren. Erst dann würde man ruhig und in Ordnung aus⸗ einandergehen. ; ; 1 2. früh hat sich die Bankett ⸗Lommisston, bestehend aus fünf Depufirten (Odilon Barrot, Garnier Pages, Duvergier de Hauranne, Havier und Abbatucch, den Ober⸗Redacteuren des Ton stitution⸗ nel, Sid ele und National, den Herren Pagnerre und Labelo⸗ nie, von neuem versammelt. Eine neue Schwierigkeit erhob sich in diefer Kommissson über den Tag, an welchem das Bankett statthaben solle. Die Radikalen verlangten, daß der nächste Sonntag bleiben solle. Die Männer der Linken aber, erschredt über die Verantwort⸗ lichkeit, die fie auf sich nehmen, sprachen sich für den nächsten Dien⸗ siag aus. Während des ganzen Nachmittags, auch während der öffentlichen Sitzung der Deputirten Kammer, dauerte der Streit um dirsen Punkt noch fort, und noch läßt sich nichts verbirgen über die wirkliche Entscheidung. (S. die gestrige telegraphische Mittheilung unter Paris.) In der öffentlichen Sitzung der Deputirten-Kammer wurde die Verhandlung über den Gesetz⸗Entwurf, die Rechnungen von 1845 betreffend, fortgesetzt. Man war gestern im Kriegs⸗Budget stehen eblieben. ; z Herr Larabit interpellirt den Kriegs-Minister in Betreff des Artikels: „Maserial der Artillerie.“ Er fragt, wie es sich mit den Waffensendungen verhalte, welche die Regierung dem Sonderbunde in der Schweiz gemacht habe, nnd welche Waffen aus dem Arsenal von Besangon her- vorgegangen sein sollen. Der Kriegs - Minister erwiedert: Er habe nur einer alten Ueberlieserung, einem alten Brauche gefolgt. Im llebrigen sei dies nicht der Augenblick, wo er auf eine Interpellation dieser Art zu antworten habe. Jet handle es sich um die Rechnungen von 1845, und die fragliche Thatsache finde sich in den Rechnungen von 1847. Herr Larabit verlangt, der Minister möge die Akttenstücke, welche die fraglichen Waffensendungen betreffen, auf dem Bürean der Kammer niederlegen. Der Kriegs-Minister: „Ich weigere mich durchaus, dieser Aufforderung Folgt zu leisten!“ HerrLarabit: „Dann muß ich mir vorbe⸗ halten, besondere Interpellationen zu diesem Zweck an die Regierung zu stellen.“ Der Kriegs-Minister: „Nach Ihrem Belieben, vorausgesetzt, daß es am rechten Pre und zur rechten Zeit geschieht. Die Thatsache, die Sie zu tadeln versuchen wollen, stelle ich durchaus nicht in Abrede; zahlreiche frühere Fälle ähnlicher Art sprechen für deren Rechtfertigung; allein jetzt ist es der Augenblick nicht, sich damit zu befassen. Ueberdies hat der Herr Conseils-Praäͤsident schon darauf eine Antwort ertheilt in der Adreß⸗Diskussion.“ Herr Convers spricht im gleichen Sinne. Herr La—⸗ rabit erneuert seine Erklärung, daß er sich verbunden erachte, neue Bemerkun⸗ gen über diesen Punkt aus Anlaß der Supplementar-Kredite vorzubringen. (Beifall im Centrum.) Darauf wird das ganze Kriegs -Budget genehmigt, und die Kammer kommt ans Marine-Budget. Herr Lefort Goussolin bemerkt, daß die Ausgaben immer die Veranschlagungen überstiegen, oft sogar um die Hälfte des Betrags. Mit etwas mehr Vorsicht würde man nicht in solche Irrthümer versallen. Der Marine Minist er: In den Citationen des Redners herrsche Verwirrung; derselbe habe die Kosten für Reisen mit den Kosten der Ausrüstungen zusammengeworfen. Die Herren Levavasseur und Bechameil nehmen Theil an der Distussion als Sachverständige. Der Minister wird in seiner Ansicht unterstüßt von Herrn Lacoudrais, welcher Thatsachen anführt, denen auch Herr Leva— vassenr seine Anerkennung nicht versagen kann. Dessenungeagchtet findet dieser die von Herrn Lefort Gonssolin angeführten Posten allzu hoch. Nach- dem noch die Herren Behic und Fould gesprochen, wird das Kapitel angenommen. . . Die Pairs⸗Kamm er beschäftigte sich anfangs mit Petitionen und setzte dann die Verhandlung des Gesetz⸗Entwurfs über die Ar⸗ beit der Kinder in den Fabriken fort.

Großbritanien und Irland.

London, 16. Febr. Der Globe enthält die durch ben elek— trischen Telegraphen gemeldete Mittheilung von Chester, daß der Lord⸗Bischof von Chester, Dr. Sumner, zum Erzbischof von Canter- bury, Primas der Kirche von England bestimmt worden und dem Rufe der Königin, nach London sich zu verfügen, gefolgt sei.

Die Verhandlungen der gestrigen Unterhaus⸗ Sitzung erhielten durch die schon (auf kelegraphischem Wege) gemeldete Erklärung Lord Palmer ston's über die italienischen Zustände ein besonderes Inter⸗ esse. Nach einigen Interpellationen in Betreff der Sendung des Lord Mints nach Rom, den der Minister der Auswärtigen noch nicht als beglaubigten Gesandten in Rom gelten lassen wollte, stellte Dr. Bowring den Antrag auf Vorlegung der Papiere, welche die Re—⸗

serung über die Bildung eines italienischen Zollvereins in Händen . Er motivirte diefen Antrag durch eine ausführlichere Erörte— rung der gegenwärtigen Lage Italiens, bemerkte, daß dort große Erelgnisse vor sich gehen und der öffentliche Geist des Landes nach Jahrhunderten wieder erwacht sei. Lord Palmerston habe in seiner Antwort an das österreichische Kabinet Italien und den Bestrebungen des Papstes Gerechtigkeit widerfahren lassen, und das müsse er aner- kennen. Er wünsche nicht, daß England sich in die Angelegenheiten frember Völker mische; aber dieser Wunsch schließe nicht aus, daß England nicht seine wärmste Theilnahme dem italienischen Volke ausdrücken dürfe. England müsse daran liegen, daß in den ver⸗ schiedenen Theilen Italiens eine constitutionelle Verfassung auf sicheten Grundlagen, aufgeführt werde. Der Gedanke eines italienischen Zoll ⸗-Vereins sei ein sehr glücklicher gewesen. Sardinien nehme in demselben . denselben Platz wie Preußen im deutschen Zollverein ein. In Deutschland habe Italien ein gutes Muster. Der Unterschied ber verschiedenen Landschaften Italiens sei zu groß, als daß ein einziges italienisches Neich nicht chimärisch blei= ben müßte. Lord Palmerston sprach seine Hoffnung aus, daß für Italien, welches eine so große Rolle in der Weltgeschichte gespielt, sich eine neue Aera öffnen, und daß die neue Ordnung der Dinge gewiß um so dauerhafter sein werde, als sie auf der Uebereinstim⸗ mung der Völker und ihrer Herrscher beruhe. Die englische Regie⸗ rung, fügte der Minister hinzu, hat von ihrem Gesandten in Wien ganz neue und vollkommen befriedigende Mittheilungen erhalten: es wird ihr gemeldet, daß Oesterreich an keine feindliche Einmischung in die Angelegenheiten der Halbinsel denkt. Was aber den italienischen Zollverein betreffe, der bis jetzt erst dem Grundsatze nach vorhanden

sei, so wird die englische Regierung nichts unterlassen, um die Bil-)

dung dieses Vereins zu befördern und wo möglich dahin zu wirken, daß er auf der Grundlage des freien Handels errichtet wird. Das Vertrauen, welches die englische Regierung in Italien einflößt, lasse hoffen, daß seine Bemühungen nicht vergeblich sein werden. Lord Minto habe sich von Rom nach Neapel begeben, auf das ausdrück— liche Verlangen der Regierung beider Sicilien, um mit seinem Ein⸗ flusse und seinen Rathschlägen zur Lösung der Schwierigkeiten des Augenblickes beizutragen.

Die Vorlegung der verlangten Papiere hielt indeß der Minister nicht für wünschenswerth, und Dr. Bowring nahm seinen Antrag zurück, nachdem die Rede des Ersteren mit einem lauten Beifalls= sturme aufgenommen worden war und Herr Cochrane sein Bedauern ausgedrückt hatte, daß die jüngsten Verhandlungen der französischen Kammer über Italien nicht denselben friedlichen und versöhnlichen Geist geathmet hätten.

Das Haus ging hierauf zur Tagesordnung über, und die Re⸗ gen legte eine der in der Thronrede verspröchenen Maßregeln für rland vor, nämlich eine Bill zur Regulirung der dortigen Pacht-

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verhältnisse. Diese Bill soll dem Pächter Sicherheit gewähren für 64 welche er auf seinen Grundstücken vornehmen will. Der Pächter hat seine Absicht dem Gutsherrn anzuzeigen, und Beide ernennüen Schiederlchter, welche über die Nützlichkeit und die Kosten dieser Verhefferung entscheiden. Es steht dem Guteherrn dann frei für eine festgesetzte Erhöhung des achtes die Verbesserung selbst vorzunehmen.“ Das Gesetz bezieht fich auf alle Pächter, welche mehr alg 10 Pfd. St. Pacht bezahlen. Die Entschadigung, welche sie nach Ab- lauf ihres Pachtes für Verbesserungen in Anspruch nehmen können, darf nicht mehr als die dreisährige cht betragen. Den kleineren Pächtern werden durch dit Bill ebenfalls Entschädigungen für Ver⸗ besserungen zugesichert, doch nach einem *** Verfahren. Im zwelten Thelle der Bill wird das rechtliche Verhältniß der Pächter zu ihren Gutsherren geregelt. Der kleine After⸗Pächter wird sicher ge= stellt vor den Bedräckungen dessen, der Land im Großen gepachtet hat. Den Gatsbesißern wird das Recht eingeräumt, wegen Richtbezah lung des Pachtes die Pächter auszuweisen; doch darf keine Pacht einge= klagt werden, die länger als zwei Jahre fällig ist. Nachdem Sir W Sommerville die Eimelheiten der Maßregel durchgegangen, ver⸗ fheidigte er sie gegen ben Vorwurf, daß sie sich in Angelegenheiten mische, welche den gi eren überlassen werden müßten. Die Lage Irlands sei der Art, daß die Regierun sich einmengen misse; sie hätte die Pflicht, da⸗ für zu sorgen, daß das Volf nicht Hungers sterbe. Sir S. Crawford sagte, die Maßregeln würden in einigen Theilen Irlands große Un⸗ irre e. verursachen. Ulster (as nsrdliche Irland) besitze bereits ein besseres Pächterrecht. Herr H. Herbert meinte, Niemand wisse in Irland reiht, was Pächterrecht seiz Herr Crawford habe durch seine vielen Reden in Irland größere Hoffnungen erregt, als befrie⸗ digt werden könnten. In der Verhandlung ließ sich auch der Irlän⸗ der O' Connor, der ir der Chartisten, vernehmen. Er gebe einem Theile der Bill feinen Beifall, nämlich demjenigen, der seinem eigenen Vorschlage entlehnt sei, welchen er schon vor 12 Jahren ge⸗ macht. Aber die Bill lege die Art nicht an die Wurzel, und das ganze Verfahren derselben sei zu zusammengesetzt. Herr S. O'Brien und Herr J. Connell verlangten Entschädigung auch für bereits , Verbesserungen und fuhrten eine dröhende Sprache. Die ill ward zum erstenmale verlesen.

In der gestrigen Sitzung des Oberhauses brachte der Bischof von Exeter auf Veraniassung einer Petition von mehre ren Geistlichen die Sprache auf die ö, in der angli⸗ kanischen Kirche. Der Bischof war der Meinung, daß das Statut Heinrich's VIII., wie es jetzt bestehe, monströs ünd drückend sei, daß es ihm jedoch nicht in den Sinn komme, die Frage mit dem Schwert durchzuhauen und die Rechte der Krone ohne Weiteres zu beseitigen. Es werde ihn vollkommen befriedigen, wenn die Krone, wie bisher, die Bischöfe ernenne, aber alsdann der Kirche gestatte, zu prüfen, ob der Gewählte auch die kanonischen Bedingungen erfülle. Der Lord⸗ kanzler wiederholte, daß das Recht der Bischofswahl zu den absoluten Befugnissen ber Krone gehöre; die Wahl durch das Kapitel sei bloße Form. Er könne übrigens der Petition nicht das Wort reden; denn wenn man auf den Wunsch der Petenten, die Strafe des Präntunire abzu⸗ schaffen, einginge, so würde dies die erhältnisse völlig umkehren und das Wahlrecht der Krone faktisch auf die Kirche übergehen. Er forbere das Haus daher auf, wenn ihnen die Grundsätze der Nefor= mation lieb seien, auch nicht einen Augenblick an eine Veränderung der bisherigen Bestimmungen zu denken. Nach einigen Bemerkungen des Bischofs von Chichester trat der Lord Oberrichter der Queeng⸗ Bench, Lord Denman, auf, um das neulich von dem Gerichtshofe gefällte Urtheil in der Hampdenschen Angelegenheit, welches der Bi⸗ schof von Exeter angegriffen hatte, in Schutz zu nehmen. Uebrigens sei auch er der Ansicht, daß die Strafe des Prämunire, welche den⸗ jenigen, die davon betroffen würden, den Schutz der Gesetze entziehe, aus dem Statuten- Buch verschwinden müsse. Es gebe ein viel besseres Mittel, zu demselben Ziele zu gelangen, nämlich, wenn man das später wieder aufgehobene Gesetz Eduard's VI. Kap. II., welches einige Jahre nach Cranmer's Dokument erschienen sei und die Bestimmung treffe, daß die bischöfliche Würde in Folge eines offenen Königlichen Briefes vom Dekan und dem Kapitel der vom Könige bezeichneten Person übertragen werde. Lord Cam p- bell war nicht der Meinung, daß man ein dreihundertsähriges Gesetz, das sich noch niemals nachtheilig erwiesen habe, dessen Aenderung aber vielleicht sehr bedenkliche Folgen haben würde, ändern solle. Die Strafe des Prämunire möge man immerhin abschaffen, aber die ei⸗ gentliche Substanz des . müsse in Kraft bleiben. Derselben Meinung im Wesentlichen war auch der Bischof von St. Davids. Er hofft, daß es möglich sein wird, die Form des Geseßes mit wei⸗ ser Vorsicht zu 3 erklärt aber, daß er es viel lieber sehen werde, wenn Alles auf dem bisherigen Fuße erhalten bleibe, als wenn man Thür und Thor dem Eindringen von Neuerungen öffne, welche die unseligsten Folgen herbeiführen könnten.

In der heutigen Mittages- Sitzung setzte das Unterhaus die Comité ⸗Berathung über die Bill zur Aufhebung der veralteten Be⸗ schränkungen ber Katholiken fort.

Es ist die Nede davon, daß der österreichische Gesandte, Graf Dietrichstein, am 1. März London verlassen werde. Der heutige Börsenartikel des Sun spricht von einer Rückberufung (withdraw ah des Gesandten, und auch die Morning Post behauptet nach Be⸗ richten, die sie im österreichischen Gesandtschafts⸗-Hotel geschöpft haben will, daß die Zeit der Rückkehr des Gesandten ganz unbestimmt sei, daß derselbe aber jedenfalls fünf bis sechs Monate abwesend sein werde. Die Times enthält heute eine Erklärung, daß der österreichische Botschafter, welcher seit drei Jahren seinen Posten nicht verlassen habe, in Familien-Angelegenheiten nach Wien reisen müsse.

Aus den gestern im Unterhause gemachten Angaben über den Parla⸗ mentsbau geht hervor, daß derselbe, zu 707,000 Pfd. veranschlagt, jetzt schon 1,406,000 Pfd. gekostet hat, wovon jedoch nur 430,009 Pfd. auf den eigentlichen Ban, der Rest auf Decorationen, Vorsetzen u. s. w. kommen.

Die Escadre des Sir Charles Napier soll am 25. Dezember bis auf ein Linienschiff und ein Dampfschiff den Taso verlassen und sich nach Cork begeben.

Der Marquis von Granby hat den Posten des Führers der Protectionisten abgelehnt.

ñ . Dobson, Secretair von Lloyds seit 1834, ist heute ge⸗ torben.

Herr Daniel O'Connell, bisher Parlaments⸗-Mitglied für Wa⸗ terford, ist zum Konsul von Boulogne ernannt worden; der Posten soll ungefähr 800 Pfd. einbringen.

Wie früher die Denkschrift des hamburger Senats, so ist jetzt auch die Denkschrift des prenßischen Handelsamtes über die Differen- zialzölle ins Englische übersetzt und unter die Parlaments- Papiere aufgenommen.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 12. Febr. (Alt. Merk) Der Staats- Aus⸗ schuß hat nun stin Gutachten über die drei ersten Haupttitel des Budgets eingereicht. In Bezug auf die Erhöhung der Appanage des Kronprinzen von 25,000 auf 160,000 Rihlr. S. B. geht der

Ausschuß von der Ansicht aus, daß dieser Antrag mit einer bevor- stehenden Vermählung Sr. Königl. Hoheit in Verbindung stehe, und

ist da die VDewilligung bieser Erhöhung, die Jedoch erst von * n. Zeitpunfte g ich ber Vermählung, eintreten solle. Im ebrigen sind die Anschläge für von

7 3 vier * diesen ervation eingelegt. 2 r , hat der Constitutions- ß mit 14 gegen 7 Stimmen beschlosen, den Chef bes Finanz-Departements, so wie die übrigen Mitglieder des Staats⸗Raths, welche an dem Protololl vom Dezember 1815 wegen Bestimmungen des neuen Gesezes über dit r n ** genommen, wegen Nichtbeachtung des wirklichen aatswohls, kraft 8. 107 der Constitution, in Ankla estand zu ver- setzen; eben so den Kriegs⸗Minister, Freiherrn von Peyron, 32 einer an sich unbedeutenden, ohne Zuziehung der Reichsstände in sei= nem Departement vorgenommenen Maßregel.

Schweiz. . Tagsatzung. Sitzung vom 15. Februar. Der zweste Theil des Entwurfg zur Antwort der Tagsatzung auf bie leßzte Note der drei Großmächte lautet: „Aus diesen denkwürdigen Ereignissen und dem klaren Wortlaut der angeführten Alten schöpft Semngch die Tagsaßzung die vollendete Ueber- zeugung, daß die Bundesverfasung selbse niemals garantirt, und daß somit die der Schweiz zugesicherte Neutralität nie an die Bedingung gewisser Formen der Bundeseinrichtungen geknüpft wurde. Diese recht= fiche Auffassung wird nicht im mindesten durch die in der Note vom 18. Januar berührte Behauptung widerlegt, daß mehrere Kantone durch die Mitwirkung der hohen Mächte besti—mmt worden seien, sich der Bundesakte anzuschließen, und daß sie dieses erst gethan, nachdem sie sowohl von der Tagsaßzung als von den hohen Mächten selbst die Ver⸗ sicherung erhalten hätten, daß ihre Souverainetät und ihre Religion burch ihren Bund niemals irgend einen Abbruch zu erleiden haben würden. Die Tagfatzung der Jahre 1814 und 18156 hat sich mit allen Kräften an- gestrengt, jene Kantone zum Anschluß an den Bundes⸗Vertrag zu bestim⸗ men; . hat dabei dieselben zu belehren versucht, daß der Bundes. Vertrag ihre Souverainetät nicht mehr beschränke, als das gemeinsame Interesse verlange; aber nie hat sie einem Stande die Zusicherung ertheilt, daß der Bundes-Vertrag zu keiner Zeit werde verändert werden, Eben so ist der Tagsatzung bekannt, daß die hohen Mãchte sich durch ähnliche Vorstellungen und Ermahnungen bei den drei Ständen, welche sich dem Bunde lange nicht anschließen wollten, unterstüßßzten. Allein es dürfte schwer sein, zu bestimmen, welchen Antheil diese Bemühungen in Verbindung mit dem 26 der Um- stände und den energischen Schritten der Tagsatzung an dem Entschlusse jener Stände gehabt haben. So viel ist historisch gewiß, daß dieses Alles bei Uuter- walden nicht zum Ziele führte, sondern daß dieser Stand erst in Folge einer militairischen Occupation durch die Eidgenosenschaft sich dem Bunde an= schloß. Auch kann es wohl keinem Zweisel ren daß jene drei Stände wegen der Einwirkung der fremden Mächte gewiß in kein anderes Rechts= Verhältniß zum Auslande traten, als die esammte übrige Eidgenossenschaft. Die Tagsaßung lann diesen Gedanken nicht schöner aucbrücken, als dieses in den belben Noten der hohen Mächte vom 8. April und 28. Juli 1815 an den Stand Nidwalden mit folgenden Worten geschah; „Sie, die ver= bünbeten Monarchen, kennen nur Eine Schweiz, nur Schweizer desselben Bundes, derselben Eintracht, derselben Verpflichtung Sie werden immer Alles weit von sich entfernt halten, was eine unglü icher Weise bestehende Trennung auch nur einen Augenblick verlängern oder eine Gefährdung des Bundes nach sich ziehen könnte.“ Ein sprechender Beweis dafür, daß jene Deiwendung der hohen Mächte nicht den in der Note angedeuteten Sinn haben konnte, liegt endlich noch darin, daß dieselbe der Neutralitäts- Alte dom 20. November 1815 vorherging, und daß die letztere gleichwohl die Kongreß-Atte vom 20. März unbedingt bestätigte, ohne irgendwie anzu⸗ deuten, daß noch eine neue Bedingung der Neufralität hinzugekommen sei. Eben so wenig ist die in der Note vom 18. Januar berührte Gebiets- Vermehrung der Schweiz geeignet, die oben erwähnte rechtliche Auffassung zu modisiziren. Ohne jeßt in die Frage einzutreten, inwieweit von dem Hesichts punkte aus, der Schweiz ihre ehemaligen Gränzen wiederzugeben, eine Gebiets ⸗Vermehrung wirklich eingetreten fen und ohne die Frage zu berühren, ob die Schweiz alles Gebiet besitze, welches 9 durch die Kon- reß⸗Akte vom 20. März 1815 zugesichert worden, muß dit satzung darauf n . daß der politische Grund jener Gebiets-Vermehrung von den hohen Mächten in der Einleitung der Kongreß: Ake vom 20. März 1815 flar und unumwunden ausgesprochen ist, und daß auch in dieser Beziehung bie Neutralitäts Erklärung vom 20. November 1815 leine neue Bedingung aufstellte. Obwohl nun, wie aus wiederholten Berathungen über die Bundesrevision, aus den Erklärungen der Stände und aus der öffentlichen Meinung auf überzeugende Weise hervorgeht, die Eidgenossenschaft im Be—= wußtsein ihrer Geschichte und ihrer Interessen weit entfernt ist, eine Bun- , anzustreben, in welcher die Souverainetät der Kantone und der föderative I n. der Schweiz beseitigt würden, so glaubt sie doch das jedem Staate inhärirende, ö. Konstituirungs⸗Recht als die Grundbe⸗ dingung jeder nationalen Selbsiständigkeit wahren zu sollen, als ein Recht, auf das sie nie verzichtet hat. Aus demselben Grunde muß sie auch jedes spe⸗= zielle Schutzverhältniß, welches in der Note mit Bezug auf einzelne Kan- tone oder die Organisation des Bundes geltend gemacht werden will, ent- schieden ablehnen. Wenn sich die Tagsatzung ferner die Frage vorlegt, warum wohl die Erörterung der rechtlichen Stellung der Schweiz im jetzw⸗= gen Moment der Gegenstand diplomatischer Mittheilungen habe werden und dadurch gewissermaßen eine praktische Bedeutung habe erlangen können, so findet sie hierüber in der Rote den Aufschluß, daß theils die jüngsten Ereignisse und Zustände in der Schweiz überhaupt, theils einige speziell berührte Momente dazu Veranlassung gegeben haben. Indem die Tag= satzung sich im Allgemeinen auf ihre frühere ausführliche Antworts-Note vom 6. Dezember 1847 bezieht, muß sie wiederholt der Auffassung entgegentreten, daß zwölf und zwei halbe souveraine Stände gegen sieben souveraine Stände einen Krieg geführt und dadurch deren Souverainetät unterdrückt haben. Die Eidgenossenschaft war nach fruchtloser Anwendung aller friedlichen Mittel genöthigt, ein durch die Bundesafte unzweideutig üntersagtes und den Frie= den der Schweiz bedrohendes Separaibündniß aufzulösen und die recht mäßige Bundesgewalt geltend zu machen. Sie konnte und wollte daher die Sonverainetät jener Stände nicht aufheben, sondern mußte es dem Volk derselben, auf dem die Souverainetät beruht, überlassen, sich selbst zu konstituiren. Die Rückkehr auf den militairischen Friedensfuß liegt im Inieresse der Gesammtheit; sie ist weitaus zum größten Theil erfolgt und wird nach Berichtigung des Kostenpunktes gänzlich erfolgen. Eine Einwirkung auf die gesetzliche Freiheit der antone oder ihrer Einwohner findetin keiner Weise stert. dr e m . in der Bundes verfassung mit Ein stimmigkeit oder mit einer gewissen Mehrheit von Siänden vorgenommen werden können, ist eine Frage, welche mit dem der ire nf ff n nummer, zustehenden Konstitui- rungsrechte aufs engste zusammenhängt und deren Enischeidung daher nicht Sache anderer Staaten sein kann. ie Art und Weise der Vervollkomm- nung drr politischen Institutionen der Schweiz ist daher eine Aufgabe, welche die Kantone unter sich zu lösen haben, da sie in der selbstständigen Fortbildung ihrer Bundes Einrichtungen durch keine Staatsverträge beschrankt worden sind. Wenn auch die Eidgenossenschast in letzter Instanz jeter᷑ Zeit auf ihr gutes Recht und ihre Kraft verwiesen ist, so kann sie gleichwohl nicht ugeben, daß die ausdrücklichen Garantigen, welche in den an eführten Staats- Ben en enthalten sind, einseitig zurückgezogen werden; sie hegt übrigens das volle e , daß die Gerechtigkeitsliebe der hohen Mächte jene Garan⸗= tien in dem vollen umfange anerkennen werde, in welchem sie nach dem flaren Wortlaute jener Veriräge erlassen wurden. Gleichwie sie aber auf ber eien Site diese geltend macht, so hat sie auf der anderen Seite den sesten Willen und das Interesse, fremden Staaten in internationalen Be= ziehungen leinen Stoff zu begründeten Beschwerden darzuhicten und bei dicsem* Anlaß kann die Tagsatßung nicht umhin, auf eint Thatsachg hinzu- weisen, welche 6 mit Erstaunen vernommen hat. Die schwere Anklage, als ob die Schweiz der Sitz einer Propaganda sei, welche auf den Umsturz der resigibsen, sozialen und politischen Fundamente der Staa⸗ ten hfnarbeite, ist in neuerer Zeit wiederholt durch eine böswillige Presse des In- und Auslandes verbreitet worden. Die Tagsaßzung würde es ihrer Stellung für unwürdig halten, darauf zu antworten. Allein da diese Beschuldigung in den höchsten Behörden verschiedener Staaten Anklang

und Glauben, ja sogar Vertheidiger fand, so muß sie ihr Stillschweigen brechen. Sie protestirt feierlich gegen eine solche grundlose Zulage. ie