1848 / 55 p. 8 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

= =

beiden sind nun eine Anzahl neuer Beschlüsse gefaßt worden über die

ö 26 Weise, wie 6. Bankett am Dienstag stattfinden soll. Die Pairs, Deputirten und Mitglieder der Bankett = Kommission werden sich Dienstag Mittags im Hotel Mariton versammeln. Dieses Hotel liegt unmitelbar neben der Madeleine. Von diesem Hotel aus gehen die Versammelten nun in feierlichem Zuge, drei zu drei, durch die Rue Ro⸗ Hale St. Honoré nach dem Konkordien-Platz. Hier werden sich in⸗ zwischen die Nationalgardisten in Uniform, deren man viele Tausende erwartet, und die Übrigen zum Bankett Eingeladenen versammelt haben und den ankommenden Pairs und Deputirten anschließen. Die National-Gardisten werden von da an Spalier bilden und zwi⸗ schen diesem sich der Zug durch die große Allee der Elysäischen Fel⸗ der nach dem für das Bankett ausersehenen Lokale bewegen. Es begreift sich, daß bei der fast vollen Gewißheit, auf Widerstand von Seiten der Behörde zu stoßen, von einem wirklichen Bankett im vollen Sinne des Wortes keine Rede sein kann. Die getroffenen und zum Theil noch erst zu treffenden Anstalten, mit denen man jetzt vollauf beschäftigt ist, bezwecken daher nur die Aufstellung von Tafeln, die allerdings gedeckt sein werden. Auf denselben werden sich eine Anzahl Kuchen und dergleichen Dinge nebst Weinflaschen befinden, so daß das Ganze allerdings das Aussehen eines Banketts er⸗ hält. Die ganze Kundgebung wird dann in einen Trinkspruch auf die Reform und das Recht zu Versammlungen bestehen, den Herr Odilen Barrot ausbringen und mit einer kurzen Anrede begleiten wird. Sonst soll Niemand das Wort nehmen und, sobald Herr Odilon Barrot geschlossen, Alles auseinandergehen. Die Unterneh- . schmeicheln sich noch immer, die Ordnung aufrecht halten zu önnen.

Bis jetzt sind etwa 75 bis 80 Deputirte unterzeichnet, und die Theilnehmer von dieser Klasse dürften schwerlich 90 übersteigen. In der heute früh stattgefundenen Versammlung der Opposition erschien auch der noch sehr leidend aussehende legitimistische Deputirte Herr Berryer, so wie Herr von Lamartine. Jener hat aber bis jetzt noch nicht unterzeichnet, und man glaubt auch nicht, daß er es thun werde; dagegen hat Lamartine in seiner gewohnten enthusiastischen Weise sich für sofortige Abhaltung des Banketts ausgesprochen und bestimmt erklärt, daß er daran Theil nehmen werde. Vor kurzer Zeit erst hatte Herr von Lamartine sich gegen die Bankette überhaupt in einem sei— ner von Macon aus e Manifeste sehr entschieden ausge⸗ sprochen. Nur eine neue Inkonsequenz von Seiten dieses Mannes zu den hundert anderen, die wir von ihm schon erlebt haben.

Zwischen den zwei verschiedenen Fractionen der Radikalen ist schen jetzt ein offenes Zerwürfniß ausgebrochen. Die Diplomaten des National wollen nichts von Unordnung wissen, weisen jeden Versuch dazu, jede Bestrebung, die dahin führen könnte, entschieden zurück und gehen in dieser Beziehung mit der constitutionellen Linken Hand in Hand. Die Männer von 1793 aber, die in der Reforme ihr Organ haben, erklären dies für eine Intrigue, an der sie kein nen Theil haben wollen. Sie haben durchaus keine Versprechun⸗ gen gegeben über das Verhalten, das sie am Dienstag beobachten werden, und man spricht schon jetzt von aufreizenden Aufforderungen, die sie unter die Massen verbreiten. Der National will sich nun von ihnen öffentlich lossagen.

In der Kammer kam heute durchaus nichts von allgemeiner Bedeutung vor.

Sroßbritanien und Irland.

London, 18. Febr. Die gestrigen Parlaments⸗Verhandlungen boten mannichfaches Interesse. Im Sberhause entspann sich die Haupt⸗Debatte über die Bill der Regierung zur Herstellung diploma⸗ tischer Verbindungen mit Rom, deren zweite Lesung der Marquis von Lansdowne beantragte. Er bemerkte, daß die Regierung diese Bill niemals vorgeschlagen hätte, wenn sie glaubte, daß dieselbe wirklich dem Geiste der alten Verfassungsgesetze Englands, der Bill of Rights, der Thronfolge⸗Akte ꝛc. widerspräche. Da dies nicht der Fall sei und die Nothwendigkeit, mit Rom Verbindungen zu unterhalten, sich im— mer mehr herausstelle, so daß der bisherige indirekte Verkehr, mit dem man sich bisher beholfen, nicht mehr genüge, so werde das vorliegende Gesetz nöthig. Der Herzog von Neweastle widersetzte sich der Bill, weil sie den genannten Gesetzen wirklich zuwiderlaufe, welche die Rechte, die Freiheiten, die Religion und den Thron Englands sichergestellt haben. Er beantragte die Verwerfung der Bill und wurde von dem Bischof von Winchester unterstützt, der schon darin eine große Schwierigkeit dieser Verbindung sah, daß man den Papst den „souverainen Pontifer“ nannte. Der Bischof von St. Da vids, Dr. Thirlwall, erklärte dies für eine ganz un— schuldige Benennung, worüber der zelotische Bischof von Exeter, Dr. Phillpotts, sehr ungehalten wurde und diese Benennung, welche auch Lord Lansdowne gebraucht hatte, für ein Vergehen gegen das kangnische Gesetz erklärte. Der Herzog von Wellington meinte, es sei zwar der Zweck der Reformation und der Fundamental-Gesetze des Reiches, jede Verbindung zwischen England und Rom aufzuheben, und er wolle auch im Comité eine Klausek beantragen, worin die al fen Gesetze über das Supremat der Krone in allen geistlichen und bürgerlichen Angelegenheiten des Reiches für unantastbar erklärt wer— den, aber er sei doch nicht gegen diefe Bill und stimme für ihre zweite Lesung, weil die Regierung eine deutliche Entscheidung dieser Frage wolle, und weil es sehr gut und bequem sei, direkte Verbin⸗ . in anerkannter und regulairer Form mit Rom zu haben. Selbst Lord Stanley war nicht gegen die Bill, obschon er der Re— n. einen Vorwurf, daraus machte, daß sie dieselbe nicht in der

hronrede bereits angekündigt, sondern auf die ihr aus der Sendung des Lord. Mino nach Nom entsprungene Verlegenheit gewarfet habe so daß zur Beseitigung dieses Hindernisses die Bill nothwendig ge⸗ worden sei. Nachdem noch Lord Eldon und der Herzog vonRich⸗ mond sich ar. die Bill erklärt und Graf Grey und Graf St. 9 e, . gesprochen hatten, erhielt dieselbe ohne Abstimmung

9 9.

Im Unterhause wurde die ganze Sitzung durch einen An⸗ trag des Herrn Herries, ehemaligen Schatzkanzlers im Ministerium Wellington, auf Aufhebung der Dr l n von 1844, in Anspruch genommen. Der Antrag war auf Grund mehrerer Petitionen aus Liverpool eingebracht und lautete zuvörderst dahin, daß, in Betracht des kürzlichen Nothstandes unter den Handelsklassen und in Betracht der Verluste und Verlegenheiten, die der Handel in letzter Zeit er= fahren, es gerechtfertigt sein würde, wenn die Minister der Krone der Bank von England zur Herstellung des Vertrauens ein Verfah— ren anheimstellten, das von den Restrictionen der Bank⸗Akte von 1844 abweiche. Sollte dieser Antrag vom Hause angenommen wer- den, so wollte Herr Herries die Konstituirung des Hauses zum Co- mitéè beantragen, damit die Aufhebung der in der Bank⸗A1kte enthal= tenen Beschränkungen in Betreff der Ausgabe von Noten berathen und eine neue Bill über die ferneren Bedingungen dieser Ausgabe eingebracht würde. Die erste Resolution wurde angenommen; die zweite aber, die Suspension der Bank⸗Akte im Comité zu berathen, mit 153 gegen 122 Stimmen verworfen, nachdem der Schatz⸗ Äanzler sich dagegen und diese Berathung für unzeitig erklärt hatte. Das Haus vertagte sich darauf.

Nach einer nicht unwahrscheinlichen Nachricht in den Dail9⸗News

188

hat Sir Robert Peel die Leitung der von ihm bisher vertretenen Section der konservativen Partei in einer am vorigen Sonnabend stattgefundenen Versammlung seiner Freunde, worin die parlamenta⸗ rische Verfahrungsweise für die nächste Zukunft berathen wurde, förm⸗ lich niedergelegt. Man war einstimmig der Ansicht, daß die unent⸗ schiedene Stellung, welche sie bis jetzt zwischen den Liberalen und Pro⸗ tectionisten eingenommen, nicht länger haltbar sei. Ihre Mäßigung müsse sie täglich in Gefahr bringen, mit den Whigs vermischt zu werden, während ihre Anhänglichkeit an die alten politischen Grund sätze von 1835 und 1841 sie der Gefahr aussetze, mit den Leidenschaf⸗ ten der gefährlichen Klassen des Toryismus identifizirt zu werden. Man müsse daher die Taktik andern; dazu aber, erklärte Sir Robert Peel, sei er nicht im Stande, da er sich unwiderruflich entschlossen habe, nie wieder in eine Stellung zu treten, die ihn vernünftigerweise nö—= thigen könne, wieder Minister zu werden. Niemand sei nach consti⸗ tutlonellen Grundsätzen berechtigt, eine parlamentarische Opposition zu leiten, der nicht im voraus die Verpflichtung übernehme, bei einem Wechsel des Ministeriums die Leitung des Staates zu übernehmen; dazu aber habe er nicht die mindeste Lust; er ziehe die Unabhängig keit und Annehmlichkeit seiner jetzigen Lage vor, werde aber demje⸗ nigen, den sie an seiner Stelle erwählen würden, gern mit Rath und That beistehen. Vielleicht könnten sie nicht besser ihun, als wenn sie Lord Lincoln zu ihrem Führer ernennten; geschehe dies, so werde er, Sir R. Peel, der Erste sein, der als gemeiner Soldat dem grünen Banner seines Freundes folge.

Graf Dundonald (Cochrane), der bekanntlich in alle seine Wür⸗ den wieder eingesetzt worden ist, verlangt nun auch den ganzen rück— ständigen Sold, der ihm 17 Jahre lang entzogen worden war. Die Lords des Schatzes weigern sich, die gerechte, aber freilich bedeutende Forderung zu bewilligen, die dagegen von der Admiralität warm be⸗ fürwortet wird.

6

Kanton Schwyz. Die am 11. Februar über die Verfas⸗ sungs⸗Revisionsfrage niedergesetzte Kommission brachte in der Sitzung vom 12ten einen Bekrets-Vorschlag, der in der Kommission selbst noch theilweise nicht beliebt worden, in voller Sitzung aber einmü⸗ thig angenommen wurde. Diesem Dekret gemäß wird der alte, Ver⸗ fassungs Rath auf künftigen Mittwoch zur Vereinigung des, Verfas⸗ sungs Projektes einberufen. Die einer Modification ain meisten be⸗ dürfenden Artikel sind ihm namentlich bezeichnet, doch bleibt ihm frei, auch andere anstößig scheinende Paragraphen der Revision zu unter⸗ werfen. Ueber den bereinigten Entwurf wird dann an den Bezirks⸗Gemeinden wieder abgestimmt, die Annehmenden und Verwerfenden abgezählt und je die gleich Stimmenden sämmt⸗ licher Bezirke zusammensummirt. Ist die Verfassung von der absoluten Mehrheit der Stimmenden angenommen, so hat der Große Rath sie ins Leben zu führen. „Auf diesem Wege“, heißt es in der Eidgenössischen Ztg., „wird der wahrhaft liberale Grundsatz verwüklicht, daß die wahre (nicht eine künstlich ge⸗ bildete) Majorität zur Anerkennung gelangt. Gerechtigkeit und Grundsätzlichkeit sind die beste Gewähr für das Glück eines Kantons. Wir dürfen nun bestimmt hoffen, daß die Pacification des Landes nicht mehr in weiter Ferner stehe. Der Zählungs⸗-Modus bei der Abstimmung ver— eitelt den früheren Plan einzelner Bezirks -Repräsentanten, bei dem Verfassungswerke ohne die Mitwirkung von Schwyz zu handeln. Es müssen also die Wünsche sämmtlicher Bezirke berücksichtigt werden, und so dürfen wir ein Werk der politischen Versöhnung erwarten, ein Werk, das den Beifall von wenigstens zwei Drittheilen der Stimmen auf sich vereinigen wird.

Bedeutende Sensation machte im Großen Rathe die Verlesung des Berichtes der schwyzer Gesandtschaft, worin die Debatten der Tagsatzung über Nichtannahme der vom Stand Schwyz anerbotenen Caution enthalten waren. Die Verlegenheit war um so größer, als das Kloster Einsiedeln, welches allein im Stande ist, die noch resti= rende Kriegsschuld, beiläufig 100000 Gulden, im Sinne der Tag- satzung zu cautioniren, auf Einfragen der Negierungs-Kommission vom 6. und 8. Februar um eventuelle Verbürgung jener Summe, negativ geantwortet hatte. Indeß blieb dem Großen Rathe kein an- derer Ausweg, als unter Anerbietung der von der Tagsatzung ver— worfenen Caution das Stift durch eine Zuschrift um die nöthige Deckung anzugehen, mit dem Beifügen, daß, wenn bis zum 12ten um 9 ühr verneinende oder gar keine Antwort erfolge, der Große Rath sich seine ferneren Maßregeln vorbehalte. „Hieraus“, sagt die Eidg. Ztg. weiter, „mußte dem Kloster klar werden, daß ihm eben so wenig eine Wahl bleibe, als dem Großen Rathe. Auch scheint nun der schwierige Punkt der Cautionirung der Kriegs⸗— kosten einer glücklichen Lösung entgegenzugehen. Der Abt von Ein— siedeln erklärte sich nämlich durch eine Zuschrift, daß es ihm unmöglich gewe⸗ sen sei, in so kurzer Zeit das Kapitel zu versammeln, daß er aber geneigt sei, alle Schritte zu thun, un den Kanton aus seiner gegen⸗ wärtigen Krisis zu retten, wenn ihm nicht Zumuthungen gemacht würden, welche die Existenz des Klosters bedrohten. Diese Antwort beruhigte den Großen Rath, und er ertheilte der Regierungs- Kom mission Vollmacht, mit dem Kloster die nöthigen Unterhandlungen vorzunehmen und zu Ende zu führen. Bereits sind die Herren Kantons Statthalter Benziger und Regierungs-Rath Stä— heli in dieser Angelegenheit nach Einsiedeln abgeordnet wor— den. Die Bereitwilligkeit, mit welcher das Kloster bisher der Regierung entgegengegangen, verdient alle Anerkennung, Um so mehr müssen wir uns mißbilligend darüber ausdrücken, daß einige Blätter die Regierung von Schwyz mit denjenigen von Wallis, Freiburg und Luzern, welchen Bedrückung der Klöster vorgeworfen wird, auf die gleiche Linie stellen. Was bisher gegenüber von Einsiedeln geschehen, war das Ergebniß gegenseitigen Einverständnisses; wir erwarten, es werde dasselbe auch durch die zuletzt gemachte nothgedrungene Zumu⸗ thung nicht gestört werden.“ .

Folgendes ist das Schreiben, worin der Staatsrath dem Prä⸗ sidenten des Großen Rathes zur Mittheilung an denselben unterm J. Februar die genommene Entlassung anzeigte:

„Herr Präsident! Wir, die unterzeichneten Mitglieder des Staats- Rathes, überreichen Ihnen hiermit zwei Beschlüsse, die diese Behörde in ihrer gestrigen Sitzung gefaßt hat, indem wir Sie bitten, dem Großen Rath davon Mittheilung zu machen. Seit der Zeit, da wir an die Re—= gierung des Kantons Genf im Oftober 1816 berufen worden sind, waren alle unsere Anstrengungen dahin gerichtet, die Ordnung, die Herrschaft der Gesetze, die öffentliche bürgerliche und religiöse Freiheit aufrecht zu erhal— ten; der Staatsrath hat mit Ihrer Beihülfe seinen ganzen Einfluß dahin angewendet, um in der Eidgendssenschast die Grundsätze der Toleranz und des Vergesfens geltend zu machen, die er auf den kanton Genf angewen⸗ det. Zu gleicher Zeit hat er an der Verbesserung der Institutionen dieses Kantons und an der Vorbereitung einer schöneren Zukunft gearbeitet, durch Entwickelung der Elemente der materiellen und intellektuellen Wohlfahrt, die seine Lage ihn hoffen läßt. Das war, Herr Präsident, die Aufgabe, die zu erfüllen der Staatsrath sich angelegen sein ließ. Mehrere Umstände, wie die öffentliche Schuld, die finanzielle Krise, die durch die Eidgenossenschaft dekretirten Bewaffnungen, sind hinzugekommen, diese Aufgabe zu erschweren; wir, ließen uns nicht enimuthigen, gehoben durch das Gefühl unserer i. und durch die Liebe zum Vaterland. Aber die Hingebung, die

esten Bestrebungen sind nicht die einzigen für die Leitung der öffentlichen Geschäfte erforderlichen Bedingungen; wir haben auch, nachdem die Ruhe

wieder hergestellt und der Horizont weniger umdüstert ist, ein aufmerksamts Auge auf unsere gegenwärtige Lage richken müssen. Wir haben erkannt, daß die Regierung in der Vollziehung eines so mühevollen Werkes oft auf Hindernisse, nicht selten auf Widerstand gestoßen ist; wir können uns nich verhehlen, daß wir im Kampfe sind mit persiden Zumuthungen und ver— leumderischen Anklagen; daß die Presse, welche die öffentliche Meinung re- präsentiren soll, sich gegen uns mit fast einmüthigem Uebereinkommen zu verbinden scheint, einem Uebereinkommen, wo die Verleumdung an uin Stelle der Diskussion oder der Beurtheilungen unserer Handlung nin In einer solchen Lage der Dinge, glauben wir, erferdert es unsere Pfüich' unsere Würde und vor Allem das Interesse des Landes, uns zurückzuziehen und unsere Bürger in den Stand zu setzen, neue Wahlen zu treffen wir sind glücklich, dadurch zeigen zu können, wie leicht es, Dank unseren Insti⸗ tutionen, nunmehr ist, die wahren Gefühle der Nation erkennen und ihnen ohne Zögerung, ohne Erschütterung freien Lauf geben zu können. Wollen Sie, Herr Präsident, dem Großen Rath unsere ganze Erkenntlichkeit für seine Haltung gegen uns in der letzten Sitzung ausdrücken; sie hat uns er? freut, ohne uns zu überraschen; seit 135 Monaten unseren Arbeiten beige— sellt, hat uns dieser Große Rath gute und loyale Beihülfe geleistet, w n. mit Wahrung seiner Unabhängigkeit und dem freien Ausdruck seiner Ueber. zeugung; so sprechen wir ihm denn auch durch Ihr Organ aufrichtig unseren Dant dafür aus. Bis zur Ernennung eines neuen Staatsrathes werden win in un= seren amtlichen Verrichtungen bleiben und der Diskussion der Gesetzes⸗ Entwürfe folgen, die dem Großen Rath vorgelegt worden sind oder noch können vorgelegt werden; wir werden denselben Gang versolgen, wie bis her. Empfangen Sie 2c.“

Das Schreiben ist unterzeichnet von James Fazy, Moulinié, Bordier, Pons, Decrey und Janin. Beigefügt sind zwei Auszüge aus dem Protokoll des Staatsrathes vom 8. Februar, von denen der eine die Beschlußnahme der Entlassung dieser Mitglieder und die Bestimmung enthält, bis auf ihre Ersetzung durch den Generalrath in Function verbleiben zu wollen; der andere enthält die Verordnung: „Der Generalrath ist auf den 11. März 1818 zusammenberufen, um die Wahl von 6 Mitgliedern des Staatsraths zur Ersetzung der De— missionaire vorzunehmen.“

8 n.

Neapel, 12. Febr. (N. K.) Nachstehendes ist der Inhalt der (wie bereits gemeldet) gestern erschienenen neuen Verfassung; der Eingang lautet:

„In Gemäßheit des souverainen Aktes vom 29. Januar 1848, durch welchen Wir, dem einstimmigen Wunsche Unserer vielgeliebten Völker will⸗ fahrend, aus vollem, freiem und selbstständigem Entschlusse in diesem König⸗ reiche eine der Aufklärung der Zeiten entsprechende Verfassung einzuführen verhießen, indem Wir in wenigen und flüchtigen Umrissen deren Grundzüge andeuteten und Uns vorbehielten, sie ausführlich und in ihren Grnndsätzen entsprechend nach dem Entwurfe, welchen Unser dermaliges Ministerium in— nerhalb zehn Tagen Uns vorlegen würde, zu sanctioniren; und da Wir diesen Unseren festen Entschluß unverzüglich ins Werk setzen wollen; in dem ehrfurchtgebietenden Namen des allmächtigen, heiligen, dreieinigen Gottes, welchem allein es gegeben ist, in der Tiefe der Herzen zu lesen, und den Wir laut als Richter der Reinheit Unserer Absichten und der offenen Loyalität, womit Wir entschlossen sind, auf diese nenen Wege politischer Ordnung einzugehen, anrufen; nach mit reiflicher Erwägung erfolgter Vernehmung Unseres Staats-Rathes haben Wir beschlossen zu proklamiren und prollamiren Wir unwiderruflich nachstehende von Uns sanctionirte Ver— fassung.“

Allgemeine Bestimmungen. Art. 1. Das Königreich beider Sieilien ist fortan eine gemäßigte, constitutionelle Erb- Monarchie mit re— präsentativen Formen. Art. 2. Die Gebiets -Eintheilung bleibt dieselbe, wie bisher, und kann nur in Folge eines Gesetzes geändert werden. Art. 3. Die einzige Staatsreligion wird immer die römisch⸗-katholisch-apostolische sein, ohne daß jemals die Ausübung irgend einer anderen Religion gestat— tet werden könnte. Art. 4. Die gesetzgebende Gewalt wohnt gemeinschaft— lich dem Könige und einem aus einer Pairs- und Deputirten Kammer be— stehenden Nationalparlament bei. Art. 5. Die ausübende Gewalt steht ausschließlich dem Könige zu. Art. 6. Die Initiative zur Beantragung von Gesetzen steht ohne Unterschied dem Könige und jeder der beiden Kam— mern zu. Art. 7. Die Interpretation der Gesetze gebührt ausschließlich der gesetzgebenden Gewalt. Art. 8. Die Verfassung gewährleistet die volle Unab— hängigkeit der Gerichte. Art. 9. Geeignete Gesetze werden, außer der freien Wahl seitens der resp. Einwohner zu den Gemeideämtern, den Gemeinden und den Provinzen rücksichtlich ihrer inneren Verwaltung die größtmögliche Frei— heit gewähren, welche sich mit der Erhaltung ihres Vermögens verträgt. Art. 10. Fremde Truppen können nur in Folge eines Gesetzes zum Dienste des Staates zugelassen werden; doch werden die bestehenden Verträge fort— während geachtet werden. Eben so wenig darf ohne ein besonderes Gesetz fremden Truppen die Besetzung oder der Durchzug durch das Gebiet des Königreichs gestattet werden, mit einziger Ausnahme des Durchzugs der päpstlichen Truppen nach (den im neapolitanischen Gebiete inklavirten Fürstenthümern) Benevent und Pontecorvo. Art. 11. Den Militairs aller Waffengattungen können ihre Rangstufen, Ehren und Pensionen nur in Gemäßheit der Gesetze und Reglements entzogen werden. Art. 12. Im ganzen Königreiche soll eine Nationalgarde bestehen, deren organische Einrichtung durch ein Gesetz be— stimmt werden soll. In diesem Gesetze kann niemals der Grundsatz abge— schafft werden, daß die verschiedenen Grade in der Nationalgarde, bis zum Capitains-Rang, von denjenigen, welche die Nationalgarde bilden, durch Wahl übertragen werden. Art. 13. Die Staatsschuld wird anerkannt und gewährleistet. Art. 14. Keinerlei Art von Steuer, die Kommunal-Abgaben nicht ausgeschlossen, kaun anders als in Folge eines Gesetzes auferlegt wer— den. Art. 15. Steuersreiheiten können nicht gewährt werden, außer durch ein Gesetz. Art. 16. Die direkten Steuern werden jährlich von den Kammern bewilligt; die indirekten können die Dauer von mehreren Jahren haben. Alt. 17. Die Kammein votiren jährlich das Budget und bestätigen die darauf bezüglichen Rechnungen. Art. 18. Der oberste Rechnungshof verbleibt als konstituirtes Kollegium, doch können die Kammern dessen Attributionen durch ein Gesetz abändern. Art. 19. Das Staats- Eigenthum kann nur in Folge eines Gesetzes veräußert werden. Art. 20. Das Petitionsrecht steht Allen ohne Unterschied zu. Art. 21. Erwerbung und Verlust des Bürgerrechts richtet sich nach den Gesetzen. Ausländer können nur durch ein Gesetz naturalisirt

werden. Art. 22. Alle Bürger ohne Unterschied des Standes sind gleich

vor dem Gesetze. Art. 23. Die Fähigkeit, zu öffentlichen Aemtern berufen zu werden, steht allen Bürgern ohne Unterschied zu und ohne irgend einen anderen Rechts-Titel als den ihres persönlichen Verdienstes. Art. 24. Die persönliche Freiheit wird garantirt. Niemand kann anders verhaftet werden, als in Folge eines von der zuständigen Behörde in Gemäßheit der Gesetze erlassenen Befehls, mit Ausnahme, der Ergreifung auf handhafter oder nahezu handhafter That. Im Falle der Verhaftung als Präventiv⸗Maßregel muß der Inkriminsrte innerhalb der Frist von vierund— .. Stunden der zuständigen Behörde übergeben und dieser die Gründe feiner Verhaftung angezeigt werden. Art. 25. Nicmand darf wider seinen Willen vor einen anderen Richter, als welchen das Gesetz bestimmt, gestellt, und es können keine anderen Strafen, als welche im Gesetze vorgeschrieben sind, verhängt werden. Art. 26. Das Eigenthum der Bürger ist unver= letzlich, und die volle Ausübung desselben kann nur in Folge eines Gesetzes aus Gründen des öffentlichen Interesses beschränkt werder, Art. 27. Das literarische Eigenthum ist gleichfalls gargntirt und unverletzlich. Art. 28. Die Wohnung der Bürger ist unverletzlich, außer wo das Gesetz selbst Haussuchung gestattet, die dann nur in den von dem Gesetze vorgeschrie⸗ benen Formen stattfinden darf. Art. 29. Das Brie geheimniß ist unver- letzlich. Die Verantwortlichkeit der ostbeamten wegen Verletzung des Brief- Geheimnisses soll durch ein Geseßz bestimmt werden. Art. 30. Die Presse ist frei und lediglich einem Reyressio . Gesetze unterworfen, welches über Alles erlassen werden foll, was die Neligion, die Sittlichkeit, die öffentliche Ord= nung, den König, die Königliche, Familie, die auswärtigen Regenten und ihre Familien, Lie Ehre und Lis Interessen der Privaten verletzen kann. Unter denselben Normen zur vorläufigen (präventiven) Garantie der Mo- ralität der öffentlichen Schauspiele wird ein geeignetes Gesetz erlassen wer= den. Rücksichtlich derjenigen Schriften, welche religiöse Gegenstände ex

ösesso behandeln, soll die Presse einem Präventivgesetz unterworfen sein. Art. 31. Die Vergangenheit bleibt mit einem undurchdringlichen Schleier

bedeckt; jede bisher ergangene Verurtheilung wegen politischer Anschuldigun-= gen wird kassirt, und jedes Verfahren wegen nachfolgender Ereignisse bis zu dieser Stunde ist untersagt. ö

Kapitel l. Von den Kammern. Art. 32. Beide Kammern fönnen nur gleichzeitig zusammenberufen und geschlossen werden; außer wenn die Pairs - Kammer sich in den von der Eonstitution vorgesehenen Fällen als oberster Gerichtshof versammelt. Art. 33. Zur Eröff= nung der Verhandlungen in jeder der beiden Kammern ist die Anwesenheit der absoluten Mehrheit ihrer Mitglieder erforderlich. Art. 34. Die Ver⸗ handlungen der Kammern finden bffentlich statt, außer wenn eine derselben auf den Antrag ihres Präsidenten, welcher Antrag von zehn Mitgliedern begehrt und unterstützt sein muß, sich in geheimem Comitè zu versammeln beschließt. Art. 35. Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Die Abstimmung geschieht öffentlich. Art. 36. Ein Mitglied der einen Jammer kann nicht zugleich Mitglied der anderen sein. Art. 37 Die Un tersuchung der Wahlvollmachten der Kammer-Mitglieder und die Entschei⸗ dung der darüber sich erhebenden Streitigkeiten steht jeder der Kammern selbst zu. Art. 38. Die Staats-Minister können die Gesetz- Entwürfe der einen oder der anderen Kammer ohne Unterschied vorlegen; die Gesetz / Ent⸗ würfe über Steuern jeder Art oder über das Budget müssen aber noth⸗ wendig zuerst der Deputirten-Kammer vorgelegt werden. Art. 39. Gesetz⸗ Entwürfe können dem Könige erst zur Sanction vorgelegt werden, wenn lie von beiden Kammern berathen und angenommen sind. Art. 49. Wenn zwischen beiden Kammern Meinungsverschiedenheit über den Inhalt eines Gesetz- Entwurfs stattfindet, so kann die Diskussion darüber bei einer der beiden Kammern in der nämlichen Session nicht wiederholt werden. Art. 41. Die Mitglieder der beiden Kammern können wegen ihrer Mei= nungen und der in Ausübung ihrer Functionen abgegebenen Vota nicht in Anspruch genommen werden. Sie können während der Dauer der Session und im Laufe des Monats, welcher derselben vorhergeht oder folgt, nicht in Schuld-Arrest gesetzt werden. In peinlichen Prozessen können sie ohne Er— mächtigung von Seiten ihrer Kammer nicht verhaftet werden, außer in dem Falle handhafter oder nahezu handhafter That. Art. 42. Jede der beiden Kammern macht sich selbst ihr Reglement, in welchem die Art und Ordnung der Verhandlungen und Abstimmungen, die Zahl und die Geschäfte der ordentlichen Ausschüsse und Alles, was die Einrichtung ihres inneren Dien⸗ stes angeht, festgestellt werden.

Kapitel II. handelt von der Pairs-Kamm er. Die Pairs werden auf Lebenszeit vom Könige ernannt, welcher auch den Präsidenten und Vice⸗ Präsidenten ernennt. Die Zahl der Pairs ist unbeschränft. Die Prinzen von Geblüt sind geborene Pairs. Die Pairs können nur aus gewissen Katego— rieen von hohen Staatsbeamten, kirchlichen Würdenträgern 2c. erwählt werden. Ueber Anschuldigungen gegen Mitglieder beider Kammern wegen Hochverraths und Attentats gegen die Sicherheit des Staates urtheilt die Pairs-Kammer als oberster Gerichtshof.

Kapitel ll. Deputirten⸗ Kammer. Das Mandat der Depu— tirten erstreckt sich auf 5 Jahre. Für je 40,009 Seelen wird ein Deputir⸗ ter gewählt. Der Wahlcensus soll durch das Wahlgesetz bestimmt werden. Wählbar und Wähler sind außerdem gewisse Klassen von Kapazitäten. Die Deputirten⸗Kammer wählt ihren Präsidenten und Vice⸗Präsidenten selbst. Für die erste Session der Kammern wird ein provisorisches Wahlgesetz er— lassen, welches aber erst dann definitiv wird, nachdem es von den Kammern selbst berathen sein wird.

Kap. IV. handelt vom König. Der König muß die Kammem jähr⸗ lich zu einer ordentlichen Session einberufen, die Civil-Liste win für die Dauer jeder Regierung durch Gesetz bestimmt; Kap. V. von den Mini⸗ stern. Ein Gesetz über Minister-Verantwortlichkeit wird zugesagt; der Kö— nig kann die verurttheilten Minister nur auf die Bitte einer von beiden Kam⸗ mern begnadigen; Kap. VI. vom Staatsrath; Kap. VII. von den Gerichten; Kap. VIII. trans itorische Bestimmungen.

wissenschaftliche und Kunst - Nachrichten. Königliches Schauspielhaus.

Zum erstenmal wiederholt: Struensee und die Deut— schen in Dänemark. Tragödie in 5 Akten von Hein—⸗ rich Laube.

(Den 20. Februar.)

Die meisten unserer neuen Dramen sind Kartenhäuser, die der erste scharfe Windstoß der Kritik über den Haufen wirft. Die Kritik ist der Dramatik über den Kopf gewachsen. Sie proklamirt sich als die Stimme der Bildung unserer Zeit, und ihre Forderungen an den schaffenden Dichter werden immer größer; das Geschaffene selbst wird kleiner, und der Dichter hinkt mühsam der Zeit nach, auf deren Höhe er stehen sollte. Es ist das ein trauriges Mißverhältniß, abee es ist einmal da, und gegen den Strom läßt sich nicht schwimmen. Die Zeit ist nicht anzuklagen, sie hat den Sinn für Poesie nicht verloren, der lebendig bleiben wird, so lange Menschen denken und fühlen; aber sie ist nüchterner geworden, erschaut mit hellerem Auge die Wahrheit und Täuschung, weil sie sich selbst zu schauen gelernt hat, und zerstört durch keckes Heraustreten zu selbstbewußtem Handeln die ge—⸗ träumten Bilder einer früheren Gefühlsseligkeit. Diesen Uebergang des vorwärts strebenden Geistes der Zeit aber begleitet eine Anarchie in der dramatischen Kunst; die alte Bahn ist ausgefahren, die neue noch nicht ein— gefahren; der schwankende Zustand bringt die Mittelmäßigkeit auf die Beine. Ein seichter Grund, ein loses willkürliches Zusammenfügen des Materials, eine tönende Hohlheit ihres Inhalts, ein Wollen und Nicht— können und deshalb ein gemachtes und gezwungenes Wesen sind die charak⸗ teristischen Merkmale ihrer Erzeugnisse. Heinrich Laube ist einer der ge⸗— wandtesten und geistig beweglichsten unserer neueren Dramatiker, aber viel leicht auch der leichtfertigste und seichteste. Er läßt die einzelnen Lichtfun— ken seines Geistes in leere Theatercoups ausgehen und freut sich in beque— mer Selbstgenügsamkeit, um die Wahrheit oder selbst die Wahrscheinlichkeit der Motive seiner Erfindungen unbekümmert, in jedem neuen Drama dem großen Haufen eine neue unterhaltende Geschichte aufgetischt zu haben. Die höhere Bedeutung des Dranig's, die Ausgleichung streitender Ideen in konkreter künstlerischer Form, welche die Kraft und die Reizbarkeit, das Handeln und das Leiden des Menschen unter rein aufgefaßten natürlichen Verhältnissen darstellt, kümmert ihn so wenig, daß er eine kleinliche Intrigue, die ihr Opfer durch die schlechtesten Mittel ins Garn lockt, für eine Tra— gödie, für ein Stück der erhabensten Gattung des Dramas ausgiebt.

Ist eine Tragödie denkbar, in welcher nur Bösewichter und Dumm— köpfe die Hauptrollen spielen? Wir wollen Theilnahme für den Helden empfinden, der für seine Idee sein Leben läßt, wir wollen das Pathos einer starken Seele sehen, die ihre sittliche Freiheit gegen eine sittliche Nothwen⸗— digkeit in den Kampf führt und dieser zuletzt physisch unterliegt. Der Struensee in dem Laubeschen Drama zeigt uns nichts davon, slößt uns diese Theilnahme nicht ein, und warum? weil er zu beschränkt ist. Vom er— sten bis zum letzten Akt hat er nicht einen gescheuten Gedanken, vom Handeln ist bei ihm gar keine Nede, und was er spricht, zeugt von einer Beschränkt- heit, von einer Unfähigkeit, die Verhältnisse, auf deren Höhe er sich befin— det, zu durchschauen, daß wir uns über seine Blindheit ärgern müssen und seinen Tod gar nicht bedauern. Dieser Struensee hat nimmermehr Däne— mark reformiren wollen. Auf die ganz kluge Rede des Grafen Ranzau im ersten Akt über die Nothwendigkeit der politischen Parteien und über das unfehlbare Mißlingen der Reform weiß Struensee nichts zu antworten, als ein leeres: „Ich handle nach Prinzipien!“ Vom Qbersten Köller, dem er auf plumpe Weise das Generals⸗Patentabschlägt, läßt er sich beleidigen und hört ruhig dessen starke Drohungen an, die ihn bei der ganzen Stimmung des Landes und Ho⸗ ses für seine Sicherheit besorgt machen müssen. Während des Aufstandes verliert er vollends, den Kopf und der abgestumpfte König beschämt ihn. Doch die Liebe macht ihn ja blind. Nun wahrlich, ein Staats⸗-Minister, der um einer verbrecherischen Leidenschaft willen seine Pflichten vernachlässigt und das ganze Reich in Gefahr bringt, der hat nicht mehr unsere Achtung, der ist für uns schon eine Erscheinung, die ihr Schicksal verdient. Tragisch kann dies Schichsal gar nicht genannt werden. Struensee thut drei Akte hindurch mit iner beispiellosen Unbesonnenheit alles Mögliche, um sich ins Unglück zu , und als dies dennoch zögert, über ihn hereinzubtechen, muß Guld-

erg endlich leine Intrigue anstiften, der Struensee einmal wirklich

489

durch die Schwäche des Königs entgeht und bie zum letzten Augenblicke noch immer entgehen könnte, wenn er die Augen offen hätte, wenn er nur etwas dagegen ihäte und nicht so entsetzlich einfältig waͤre. Der Struensee der Geschichte ist wirklich tragisch, und hätte Herr Laube nur die Geschichte nachgeschrieben, er würde eine Tragödie geliefen haben. Freilich gehörte dazu auch die Fähigkeit, ihren Geist zu erfassen. Der Struensee der Geschichte vertritt ein Prinzip, das Prinzip der Aufklärung, der bürgerlichen Freiheit gegen die Verfinsterung und den Druck verjährten Unrechts. Für dieses Prinzip fällt er, wenn auch nicht unschuldig, da er die Nationalität der Dä- nen durch Einführung deutscher Sprache und Sitte beleidigt und die stra—⸗ fende Hand des Schicksals ihn dafür durch die freilich an sich schlechten Wertzenge der Guldberg's und Koller's ereilt. Der Siruensee des Herrn Laube aber hat gar kein Prinzip; er srricht nur davon und macht sich durch diesen Widerspruch zwischen seinen Worten und seinen Handlungen nur noch verächtlicher. Der Mangel des Prinzips aber bewirkt, daß seine des potische Na= tur allein zum Vorschein lommt und die Intrigue, welche keinen geistigen Inhalt hat, sondern nur die selbstsüchtigen Zwecke nichtswürdiger Menschen fördert, die Hauptsache des ganzen Stückes wird. Struensee fällt durch ein ganz zu— fälliges Glücken dieser Intrigue, für seine Erbärmlichleit durch eine Erbärm- lichkeit anderer Art gestraft, für uns ganz gleichgültig, da wir, wenn die Spannung der Geschichte vorüber ist, auch nicht den geringsten tieseren Ein— druck mit hinwegnehmen. Er fällt plötzlich und zufällig, denn die Fäden der Intrigue sind so lose, daß sie jeden Augenblick zerrissen werden können, und an die Hauptbedingung des Drama's, daß die Katastrophe durch die ganze Bewegung der Handlung von Anfang an nothwendig bestimmt wid, ist natürlich nicht zu denken. Und das soll eine Tragödie sein!

Aber selbst abgesehen von dieser Nichterfüllung der höheren Bedingun— gen des Drama's, sind die Mittel, welche Herr Laube für sein Intriguen- spiel in Bewegung setzt, schwach, falsch, dem Zweck widersprechend. Der König ist eine Puppe und kommt nicht in Betracht; die Königin weiß nicht, was sie will, und wird vom Dichter nur vorgeführt, um Struensee zu ver— wirren und in Verlegenheit zu bringen, damit die Intrigue besseren Fortgang haben und Struensee beim Könige verklagt weiden kann; Graf Ranzau weiß auch nicht, was er soll, er trägt zur Handlung nichts bei, uachdem er freundschaftlich und vernünftig Struensee ge— warnt und von dem verbrecherischen Vorhaben der Intriguanten sich losgesagt. Eine lange Zeit erscheint er gar nicht, bis zuletzt, wo er rathlos umherläuft und Struensee retten möchte. In der Gräfin Gallen endlich wird gegen die menschliche Natur selbst gesündigt und ein liebendes Weib, das allerdings in seiner Liebe gekränkt ist, aber doch immer noch liebt, zum Schwure genöthigt, dem Gegenstande ihres Herzens den Tod bereiten zu wollen. Nur Graf Guldberg und Oberst Köller sind die einzi= gen Charaktere, die ihren Zweck kennen und konsequent verfolgen; aber es sind rohe Gesellen, der Eine mit seinem Haß gegen die Deutschen, welchem er den Mantel des Patriotismus umhängt, während darunter nur der nie— drigste Egoismus sich versteckt, der Andere mit seiner Gier nach der Generalsstelle. Für die Zwecke dieser Beiden muß die Gräfin Gallen schwören, muß sie das Geheimniß Struensee's, seine Liebe zur Königin von ihm erfahren, während Guldberg und der König hinter der Wand stehen und es anhören. Aber Struensee ist für den König ein Magier, der einen Zauber auf ihn ausübt; ihm wird diesmal verziehen und das Intriguen—Q gewebe Guldberg's ist zerrissen. Es wird von neuem gesponnen. Die Gräfin Gallen muß auf dem Ball eine gleiche Maske mit der Königin an— legen; Struensee hält sie für die Königin, der Späher des Kö— nigs gleichfalls, und der Letztere berichtet seinem Herrn das Rendez- vous. Struensee's Untergang ist beschlossen. Zu spät erkennt der Späher seinen Irrthum, er will zum König eilen und ihm melden, daß er falsch berichtet, aber die Zugänge sind alle mit Wachen besetztz der Vor— hang rollt auf, die Wachen schießen auf Kommando den Ex- Minister nie⸗ der. Die Gräfin Gallen stürzt sich über den Leichnam des Geliebten, den sie verrathen. Ob sie auch den Geist aufgiebt oder wieder lebendig wird, davon erfahren wir nichts. Auch was aus der Königin und Ranzau wird, darüber schweigt diese Tragödie. Nur vom König hören wir noch, der aus seinem Kabinel tritt und, auf den Leichnam Struensee's hinweisend, die schönen Worte spricht: „Er war ein edler Mensch, er war mein Freund!“

Gespielt wurde das Stück ziemlich gut. Dlle. Un zel mann suchte den schwachen Charakter der Königin zu halten und die Leidenschaft für Struensee mit der Königlichen Würde zu vereinen. Es gelang ihr dies im zweiten Akt in der Unterredung mit Struensee sehr gut, und ihr Spiel, als sie ihm die Hand entzog, war vortrefflich. Auch in späteren Momen— ten gewann sie Beifall, und ihr gebührt mit Herrn Döring, der an dem Grafen Guldberg einen guten Charakter für sein Genre fand, der Preis des Abends. Herr Hendrichs deklamirte wieder zu viel; der Dichter hat dem Struensee keinen Charakter gegeben; von Herrn Hendrichs kann man nicht verlangen, daß er ihm einen gebe. Herr Hopp als König hat nicht viel zu sagen und zu spielen; was er sagte und spielte, war gut., Herr Franz (Graf Nanzau), Herr Grua (Oberst Köller), Dlle. Viereck (Gräfin Gallen) spielten wie immer. 42.

Zur Topographie und Geschichte von Jerusalem und Palästina.

Das Jahr 1845 hat uns zwei von einander unabhängige, eben so ge— lehrte wie ausführliche Werke über die Topographie der heiligen Stadt ge— bracht, und zwar von Verfassern, die mehrere Jahre in amtlichen Verhält- nissen daselbst lebten, wir meinen den Königl. preußischen Konsul Herrn Dr. Schultz und den englischen Geistlichen und gewesenen Kapellan des Bi— schofs Alexander, Herrn G. Willigms. Wir haben jetzt ein Buch aus dem- selben Jahre vor uns, das von Tinem Einwohner Jerusalems dort nieder— geschrieben, dort gedruckt ist und denselben Gegenstand behandelt, aber erst in diesen Tagen nach Deutschland gebracht wurde.“) Dieses durch man⸗ nigfache Umstände den typographischen Merkwürdigkeiten beizuzählende Buch beschäftigt sich zwar nicht mit Jerusalem allein, denn es ist eine vollstän— dige Geographie und Geschichte Palästina's, aber die Topographie dieser Stadt nimmt einen starken Theil des Werkes ein, und auch sonst wird Je— rusalem als der Mittel⸗ und Vergleichungspunkt eingeführt. Der jüdische Verfasser, Herr Joseph Schwarz, ein Deutscher von Geburt, aber seit 1833 in Jerusalem wohnend, schreibt rabbinisch-hebräisch ziemlich undeutlich und in einer Anordnung, die selbst dem sprachkundigen Leser Vieles zu wünschen übrig läßt; aber er ist nicht ohne Belesenheit in den Werken seiner christ— lichen Vorgänger von den Kirchenvätern an und hat auch vielfach die Ge— legenheit benußt, sich mit den neuesten christlichen Forschern persönlich an Ort und Stelle zu besprechen. Seine wesentlichen Verdienste um die Wis⸗ senschaft beruhen jedoch auf seiner großen Kenntniß der rabbinischen Schrif⸗ ten und deren fleißiger Benutzung für die bessere Kenntniß von Oertern und Thatsachen.

Ver erste Theil enthält auf 312 Seiten die nach den 12 Stämmen Israels geordnete Beschreibung des gelobten Landes, nebst Erklärung der Völkertafel, Genesis X., und anderer im Alten Testament vorkommender Ortsnamen und einem Anhange über die Naturgeschichte des Landes. Letz- tere, die manches Neue enthält, wird noch dadurch lehrreich, daß der Ver— fasser fast bei jedem Gegenstande aus den 3 Reichen der Natur den arabi— schen Namen (freilich unbestimmt durch volallose hebräische Buchstaben) hin—= zufügt. Der zweite Theil umfaßt die politische Geschichte des Landes von der Zerstörung Jerusalems durch die Römer bis auf 1845, nebst vielen be—= sonderen Anhängen, die der Geschichte der jüdischen Gemeinden und ihrer Gelehrten gewidmet sind. Bei der ersten Abtheilung und namentlich bei der Beschreibung der Stadt Jerusalem waren seine Hauptführer Josephus und die Rabbinen, wo schon aus der Vergleichung der Letzteren mit dem Ersteren sich mancher Gewinn ergiebt, was um so höher anzuschla—

en sein dürfte, als seit Lightfoot diese Vergleichung, ja die Berück= an der Rabbinen überhaupt fast gänzlich ruhte. Andererseits finder der Verfasser oft Gelegenheit, geographische Namen, die im Talmud durch die Schuld unwissender Abschreiber oder Drucker verunstaltet auf uns

Sein hebräischer Titel ist: „Tebuat Ha- area“, d. h. Früchte, Er= zeugnisse des Landes. Dieser sehr unbestimmte Titel wird durch einige deutsche Worte folgendermaßen ergänzt: „Neueste Beschteibung von Pa— lästina, verfaßt von Rabi J. Schwarz in Jerusalem 5605.“ 426 Sei⸗ ten 8.

gekommen sind, in ihrer ursprünglichen, richtigen Form wiederzugeben, und so dürfen wir behaupten, daß die Leistung des Herrn Schwarz von dieser

Seite wenigstens ein Fortschritt für die Kenntniß des heiligen Landes ist. Bei seiner Veh ms ha mit dem Schauplaße seiner Beschreibung aus ei- ener Ansicht ist es nicht zu erwarten, daß seine Angaben ganz ohne neue JRtefultate sein sollten, und selbst der Forscher vom Fache wind nicht leer ausgehen. Die Darstellung ist recht anziehend und oft mit Bemerkungen aus der neuesten Geschichte über Personen und Oerter gewürzt. Ein ange⸗ messener Auszug der wichtigsten Resultate in deutscher Sprache könnte eine nicht unwillhlommene Gabe für die Freunde geograyhisch · arch ãologischer Wissenschaft und für alle diejenigen weiden, welche Theilnahme für Jerusa—⸗ lem und Palästina hegen.

Bei der Beschreibung der Thonarten spricht er (Blatt 18⸗) von einem Märtel, der zum Baue der Dächer in Jerusalem benußt wird und „Kesermil“ heißt. Es giebt zwei Arten dieses fünstlichen Materials: das gewöhnliche Kesermil wird aus Sand, Kalk und Abgang von Seife bereitet; es ist schwarz und wird, nachdem man es aufgelegt und stark . drückt hat, sehr hart. Eine andere, bessere Art wird von zu Mehl gestoße⸗ nen Steinen gemacht, in das man Eier (?), Baumwolle, eiwas Oel und Kalk mischt. Letzteres ist theuer, weiß, glänzt wie Porzellan und widersteht dem Wasser wie Glas. Alle Bäder und Wasserbehälter werden damit aus- gelegt. Ein hier in Berlin lebender Aegppter sagie uns, das Material sei in seinem Vaterlande auch im Gebrauche und heiße „Tusremil“.

Der Druck des Buches ist für das Auge gefällig und weit den Er— wartungen vorausgeeilt, die man von einer noch so jungen Presse in einem vom Gewerbfleiße so fernen Lande hegen darf. Die e . Druckerei ist erst seit 19 Jahren in Jerusalem, wohin sie von Safed verpflanzt wurde, nachdem diese Stadt 1837 durch ein Erdbeben zerstört ward; in Sased selbst bestand sie aber auch erst kurze Zeit, und es ist, so viel wir wissen, nur ein einziges wissenschaftliches Buch daselbst gedruckt *.

* =* t.

Bekanntmachung.

Seit unserer letzten Bekanntmachung vom 19ten b. M, sind deu Unterzeichneten ferner an milden Beiträgen für die Nothleidenden in Ober-Schlesien zugegangen:

Aus der Sammlung des Generals Grafen von Nostitz.

1385) C. K. 1 Rihlr. 1386) M 70 10 Rthlr. 1387 C. J. 1 Rthlr. 1388) Von dem Kunstreiter Hr. Guerra 87 Rthlr. 20 Sgr. 1389) In drei Mädchen⸗Klassen der katholischen Schule gesammelt von Fräulein Sch. 5 Rthlr. 1390) Durch Sammlung wohlthätiger Menschenfreunde aus Stuttgart mit dem Motto: „Im Blick auf das Wort schnelle Hülfe doppelte Hülfe“, 787 Rthlr. 21 Sgr.

Aus der Sammlung des Grafen Sedlnitzki.

1391) W. A. 2Rthlr. 1392) 2. G. S. 5 Rthlr. 1393) W.

H. 15 Sgr. 1394) Hr. Sanitäts⸗-Rath Dr. Bürger 1 Rthlr.

Aus der Sammlung des Geh. Kommerzien-Raths .

1395) Bertha von Ruville in Zehdenick 5 Rthlr. 1396) G— 1 Rthlr. 6 Hof⸗Schlossermstr. E. W. Q. 1 Rthlr. 1398) Un- genannt 1 Rthlr. 1399) Margarethe B. 15 Sgr. 140) Handwerker⸗ Verein in Luckenwalde 5 Rthlr. 1401) Strickverein in Luckenwalde 5 Rthlr. 142) F. B. u. F. H. in Luckenwalde 2 Rthlr. 14903) H. A. Ir. W. 5 Rthlr. 1404) Frau Dr. Wulffsheim 2 Rthlr. 1495) Von der Gemeinde Wernitz bei Nauen 4 RRthlr. ? Sgr. 6 Pf. 1406) Ge⸗ sammelt von dem Hr. J. Th. Werner in Hannover und durch Se. Excellenz den Herrn Geh. Staats-Minister von Bodelschwingh über⸗ sandt: von Hr. Pastor Hausmann in Kirchhorst 2 Rthlr., G. dessen Kinder aus ihren Sparbüchsen 4 Rthlr. 20 Sgr., v. D. 1 Rthlr., X. mit dem Wunsche, daß diese Gabe nicht die letzte sei, 2 Rthlr., Tischler G. 15 Sgr., J. B. 10 Sgr., Br. A., einem Jünglinge aus Schlesien, 1 Rthlr., L. K. 15 Sgr., N. N. 15 Sgr., G. M. 10 Sgr., ** v. 4 Ld'or. verwechselt zu 2 Rthlr. 23 Sgr. 6 Pf., W. L. 10 Sgr., F. B. 2 Rthlr., C. F. St. von seinen Kindern und Neffen I Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., H. H. 15 Sgr., Ew. W. 1 Rthlr., A. S. 1 Rthlr., N. N. 10 Sgr., N. N. mit dem Wunsche: Möchte diese kleine Gabe mehrere Herzen erwecken, 1 Rthlr., Hr. Geh. Ober⸗ Berg⸗Komm. Hofrath Dr. Dumesnil 2 Rthlr. 15 Sgr., zusammen 28 Rthlr. 16 Sgr. 1407) F. G. und deren Kinder Amelie und Luise 3 Rthlr. 1408) v. B. 25 Rthlr. 1409) M. J. S. 2 Rthlr. 1410) B. 2 Rthlr. 1411) Eine Spielschuld von B. 2 Rthlr. 20 Sgr. 1412) Hr. Philipp Veit Eidam Simon 10 Rthlr. 1413) Der „kleine Albert“ 1 Rthlr. 1414) Hr. Sam. Hirschfeld 5 Rthlr. 1415) Von dem Magistrat zu Wilsnack, vorzugsweise für Wittwen und Waisen der Kreise Rybnik und Pleß 40 Rthlr.

Aus der Sammlung des Generals der Infanterie

von Natzmer.

1416) Mr. u. Mad. Petit⸗Jean 2 Rthlr. 1417) Durch Hr. Kanzlei⸗Rath Willrich in der St. Johannis-Loge „zur Beständigkeit“ gesammelt 25 Rthlr. 1418) v. B. aus Sternberg 2 Rthlr. 1419) Von der in Berlin stationirten Land⸗Gendarmerie 16 Rthlr. 1420) Aus Unckel am Rhein von M. v. St. in 2 Frd'or. 11 Rthlr. 10 Sgr. 1421) Fr. Gräfin Louise Sandretzky 4 Rthlr. 1422) Fr. Gräfin Hohenthal geb. von Krosig 20 Rthlr.

Aus der Sammlung des Geheimen Staats -Ministers von Rother.

1423) Aus der Kollekte der Haude⸗ und Spenerschen Zeitungs⸗ Expedition 2te Lieferung 500 Rthlr. 1424) Von sämmtlichen Buch⸗ druckereien Berlins, mit Ausnahme derjenigen, welche bereits ihre Beiträge anderen Sammlungen zugewiesen, 21 Rthlr. 23 Sgr. 6 Pf. 1425) Von den Beamten, Werkmeistern und Arbeitern der chemischen Produkten-Fabrik in Oranienburg 12 Rthlr. 15 Sgr. 1426) G. S.. . aus der Sparbüchse 15 Sgr. 1427) Hr. Banquier Schmidt in Plauen 15 Rthlr. 1428) Frau Geh. Justizräthin Julie Reinhardt 10 Rthlr. 1429) Karl Müller 15 Sgr. 1430) August Niedergesäß 15 Sgr. 1431) Amt Lietzen durch den Herrn Ober-Amtmann Kupsch 5 Rthlr. 26 Sgr. 1432) Aus dem Dorfe Lietzen 9 Rthlr. 4 Sgr. 14335 Aus dem Dorfe Dolgelin 14 Rthlr. 6 Sgr. 1434) Aus dem Dorfe Neuentempel 4 Rthlr. 26 Sgr. 6 Pf. 1435) Aus dem Dorfe Marrdorf? Rthlr. 5 Sgr. 6 Sgr. 1436 Portier Bosse Nthlr. 19 Sgr. 14375 v. T. I Rthlr. 1438) Berlin. Wartburg 3 Ahl. 5 Sgr. 1439) C. -g n 3 Rthlr. 14410) Frhr. v. * NRthh. 147f Hr. Geh. Kabincks Rath Illaire 10 Rthlr. 1442 In der Schule des Lehrers Herrn Westphal in Britz gesammelt 6 Rthlr. 10 Szr. 1443) Von den Bezirks -Vorstehern Herren Maurermstr. Wal⸗ fer und Buchdtruckereibesitzer Möser den Reinertrag des am 18. Fe⸗ bruar d. J. im Kolosseum des Herrn Hollerbach stattgefundenen Kon⸗ zerts 139 itbir. 1116) Amalie Sh Nthlr. 1445 J. R. 3.1 Rthlr. 1446) P. S. 1 Frd'or. und 2 Rthlr., zusammen ; Rthlr. 20 Sgr. 1447) Hr. Anton Cohn 10 Rthlr. 1448) v. L. 2Rthlr. 1449) E. S. 1 Rthli. 14150) a. J. H. v. N. 10 Rthlr. h. Von Hrn. Siegfried Otto Levinstein in Leipzig gesammelt 26 Rthlr. c. Sberst Lieut. E. 5 Rthlr.

Aus der Sammlung des Stadtraths Hollmann.

1451) Durch den Hrn. Direktor Bormann, gesammelt in der Königl. neuen Töchterschule 100 Rthlr. 1452) Von den Schülern der Wolffschen Knabenschule 8 Rthlr. 12 Sgr. 3 Pf. 1453) J.