1848 / 60 p. 9 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ür Nr. J und * Nr. 3 innerhalb drei Monaten zu empfangen,

6 16 sur Ir. 1. innerhalb zwei Monaten aufzunehmen, 52 S Beides mit Angeld. Nr. 1 allein i schwieriger zu kaufen und der Preis- Unterschied daher augenblicklich 2 Sh. 6 Pee. 23 Sh. pr. Ton gegen Nr. 3. Die heutigen Notirungen sind pr. contant, erllusioe Kom mission, für Nr. 1, 51 She, gemischte Marten 49 Sh. 6 Pee. 2 50 Sh. und für Nr. 3 46 Sh. 2 48 Sh. 6 Pee. pr. Ton. Schiffe nach Stettin zu 15 Sh. und nach Rotterdam und Bordi zu 14 Sh, Beides ab Grangemouth, angeboten und dazu gemacht; nach anderen Häfen ist noch nichts ver=

schlossen.

560 ; Amsterdam, 25. Febr. Getraidemarkt. Weizen reichlich Preis haltend mit gutem Handel, 1289fd. br. poln. 363 Fl., 130psd. weiß. dessa. 3i5 Fl. 1369fd. gelb. 200 Fl. Roggen mit viel Handel an Kon- fumenten und Spekulanten zu etwas höheren Preisen. 117pst. petersb. 150 = 152 Fl., 120d. odessa. 153 - 155 Fl., 17 1pfd. münster. 75 = 177 Fl., 118pfd. arch. 160 Jl. Gerste angenehmer, 9apfd. fries. Winteraerste Ii Fl. Hafer obne Handel. Buch weißen slau und niedriger abgege⸗ ben, 118pfd. fries. 195 Fl. Kohlfaamen gleich und auf Lieferung Frühjahr z L. niedriger, ver- laust Ele 557 L., Herbst 3 L. höher; auf 2 F. gleich 585 X., April

Ott. 56 LE.

575 L., Sept. u. 12, 1i39fd. do. 7. 2 I GI.

65 Fl. p. Mud.

Leinsaamen flau, tos / 107pfd. Libau p. Mud. 108 / 109pf8.

auf Lieferung etwas fester, p. 6 W. 3, Sepi. u. Okt. 328 2 3, Nov. Flieg. 26 4 257. Hanföl

35 Fl., Flieg. 34 Fl. u. Dez. 323 2 . Leinöl p. p. 6 W. 307, Flieg. 29.

Allgemeiner Anzeiger.

gekanntmachungen.

180 Edittal- Ladung

ber an dem Gute Reinfeld R, Rummels bürgschen Krei⸗ ses, Antheile X. und B. zu Lehen berechtigten Agnaten ber Geschlechter v. Massow, v. Seiger und aller son⸗ stigen zu Lehen daran berechtigten Familien. Auf Antrag des Kaufmanns G. H. Iseke zu Stolp, ö der gegen den Kaufmann Stark eine Forderung von 2000 Thlr. nebst Zinsen rechlskräftig erstritten hat, ist die nothwendige Subhastation des dem. Rentier Stark als Civilbesitzer gehörigen Gutes Reinfeld R., Rum⸗ melsburgschen Kreises, aus den kombinirten Antheilen 8. A. und B. und den dazugeschlagenen Pertinenzstücken bestehend, zu diesem Zwecke aber die Vorladung der an diesem Gute und Pertinenzien zu Lehen berechtigten Geschlechter behufs Ausübung ihrer Lehnrechte . worden. ö

Der Antheil A. ist ein alt v. Massowen Lehen. Von dem Antheil B., der als ein solches noch im Hypothe⸗ senbuche verzeichnet steht, ist es zweifelhaft, ob er noch für ein solches zu erachten sei, indem er Inhalts des von der Lehnskanzlei zu Stettin unterm 8. Oktober 1816 ertheilten Attestes sches Lehen nicht mehr aufgeführt ist, seitdem durch das Instrument vom 16. November 1665 damals lebende Agnaten des Beschlechts v. Massow auf das Lehn und Einlösungsrecht daran enisagt haben.

Dagegen ist Inhalts des Hypothekenbuchs im Jahre 1713 Adolph Christian v. Seiger mit diesem Antheil zum neuen Lehen investirt worden.

Den Antheil A. hat der Hofmarschall Valentin von auffontrakt vom 26. Februar 1799 für

be durch Vertrag vom 3300 Thlr. erworben. em Zubehör der

v. Massow mittelst an die Kaufmann und diese durch

eben haben.

iss] In dem

den 22.

derungen an di

Der

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J mar Terden .

* . 4

91 216 ö

nun 3 ibrer Lehnrechte 1 ü s

e, n rn mare ; Mass ow

unter die sen falg rn imd Austauhæntit th m.

unbekannt: 3 Ff. Der,

1) Jacob Rein zelt Fihrm Mn Hrinticher rr .

dorff, des Jace? 2. 313m j Groiß Volg Ente

mu ssum

82. Nano, des Haupt- Sehn, im Jahre 1807,

Siolp und Besißzer des Gerechtigkeit

Landschafts⸗-Deputirter zu Gutes Wusseken,

) Einst Ludwig Johann d, Massow, früher auf Ge— wiesen und Grünhoff, Sohn des Landraths Jo⸗ hann Franz Gottlob v. Massow auf Treten,

5) Anton Wilhelm . Massow, Sohn des Obersten Friedrich Eugen, im Jahre 1807 Hauptmann a. D.

u Gollinchtn bei Cotibus, und dessen angeblich in Sächsische Dienste getretener Sohn,

6) Friedrich von Massow, früher zu Väls in der Provinz Limburg,

7) Georg v. Massow, Ingenieur- Lieutenant zu Leyden,

8) Wilhelm Cornelius v. Massow, Artillerie · Lieutenant zu Wonnbrügge,

9) Gerlach Cornelius Johannes v. Massow zu Ley⸗ den, Söhne des Gotiftied v. Massow, früheren Residenten zu Rembang auf Jasa, dann Rath? im Magistrat zu Leyden,

beträ 9 .

9637 257

hörige, gene,

*

Kenz belegenen Bauerhofes Litt. B. ist ein Termin auf den Morgens 10 Uhr, beraumt, in welchem Kaufliebhaber ihre Gebote abzu⸗ Zur Nachricht Grundstücke sowohl zusammen, Licitation kommen, daß deren Besichtigung, gängiger Meldung auf dem Hofe zu Saatel, und daß die Verkaufs⸗-Bedingungen in der Hofgerichts⸗ Kanzlei eingesehen werden können. Greifswald, den 1. Februar 1848.

Königl. ie. Hofgericht von

E ditt al-Citat ion. über das Vermögen August Heinrich Friedrich kurse ist zur Anmeldung und Nachweisung sämmtlicher Forderungen ein Termin auf

Juni d.

Nothwendiger Verkauf. Land und Stadigericht zu Cörlin. Die den Bauer David Buskeschen Eheleuten zu Redlin gehörige Erbpachts - Gerechtigkeit an dem dort belegenen Bauerhose Nr. 8 soll

ain 1. August 1848, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Laut der nebst Hppothekenschein und Bedingungen in 2e: Registratur einzusehenden S, der Erbvachts-Gerechtigleit

Der elde zewährt zu 5 Prozent einen Taxwerth

mer, einen Tarwerth von 6631 Thlr. 41 Sgr. 8 Pf.; darauf haftet ein Erbpachts ⸗-Kanon von 40 Thlr. 28 Sgr. 116 Pf., welcher zu 4 Prozent berechnet einen Ka⸗= pitalswerth von 1024 Thlr. fo daß nach dessen Abzug der

zu 5 Prozent veranschlagt 4231 Thlr. 5 Pf. ö und zu 4 Prozent veranschlagt 5607 Thlr. 8 Sgr. 9 Pf.

Nothwendiger Stadtgericht zu Das dem Gastwirth Johann Ferdinand Graßhoff ge⸗ hierselbst in der Bernburgerstraße Nr. 29 bele⸗ im Hopothekenbuche von den Umgebungen Vol. 29. Nr. 1839. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abge⸗ schäßt zu 13,996 Thlr. 147 Sgr. ö

am 15. Juli 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Der dem Aufenthalte nach unbekannte Real⸗Gläubi⸗ ger, Doctor medicinae

wird hierdurch öffentlich vorgeladen.

K vor dem Königlichen Hofgericht an= fährdet erscheine, gereicht, daß gedachte als jedes für sich, zur nach vor⸗ freisteht, liquid stelle, bitten:

1) zur

stehend Pommern und Rügen.

v. Klot. lizei befindlich,

. h) in den, auf dem Ostheimschen Felsenkeller dahier besindlichen Effekten desselben, auf meine Gefahr und Kosten

des Kaufmanns Carl uricken; Muͤnchmever eröffneten Kon— Kriaeh;

min zu bestimmen; J., Vormittags 141 Uhr, Thlr., so wie zum Ersatze dig zu erkennen.“

und ihnen deshalb

Kaufmann Carl

. 3 i n f wild zu diesem derweiten Termin auf

den 18. Mai

die Justiz-Kommissarien

kanntmachung verordnet. Dem Verklagten dient weiter zur

Kassel, am 16. Februar 1818.

iso]

Taxe beträgt der reine 265 Thlr. 7 Sgr.

S f d ö 2 h Sgr. 4 Pf. und zu 4 Prozent be jahrlich mit

ben Tränknerschen Erben, und Genossen,

2 Sgr. 11 Pf. darstellt,

Werth der Erbpachts. gedachter Schütze beantragt hat.

nossen, welche

Verkauf.

Berlin, den 18. Dezember 1847. bes Gesetzes vom

hiermit geladen,

zur Vormittags zeit d oll hörig legitimirte Bevollmächtigte stelle zu erscheinen,

ö und sofort zu bescheinigen,

setzung in den vorigen

Wilhelm Friedrich achtetꝰ werden, und sodann

Matthes,

10) Theophil v. Massow, früher im Kadetten ⸗Corps zu Culm, 1 Hans v. Massow, Lieutenant a. D. 12) die lehnsfähigen Descendenten des - rr Glogau verstorbenen Regierung 1132 * P. des Geschlechts v. Sei gr: Adolph Christian v. Seiger und ; der Hauptmann Caspar Georg Gottlob *. Siger so wie die Agnaten sämmtlicher unbelanrter an wen Gute Reinfeld R. nebst Zubehör zu Lehen berrthülhten Geschlechter, hiermit vorgeladen, in dem auf den 16. September 1848, Vorm. 1 U v vor dem Deputirten, Ober ⸗Landezgerichkt? Mall vor Teschen, anberaumten Termine selbst oder dard, Weyl mächtigte, wozu ihnen die Justiz-Rätht Runmann Hildebrand und Villnow und Justiz . Kommi saries deen vorgeschlagen werden zu erscheinen, um ihre tharrchr an Reinfeld R. nebst Pertinenzien zur Ausüblrn nr bringen, die zur Begründung derselben erforderlichen Beweismittel in Urschrift beizubringen, mit dem Pross— kanten und den sich etwa meldenden Agnaten zu ver= handeln und demnächst das Urtel zu erwarten. Diejenigen, welche von den eiwanigen Lehnberechtig= ten in diesem Termin sich nicht melden und ihre Lehn rechte an dem gedachten Gut nicht nachweisen können, haben zu erwarten, daß sie mit ihren lehnfähigen Descendenten mit ihren sämmtlichen Lehnrechten, nament= lich der Wohlthat der Lehntare, dem Vorkaufsrechte dem Einlösungs- oder Revocationsrecht und wie sie sonst 3 Namen haben mögen, werden ausgeschlossen und ihnen J deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Das Gut . R. nebst Pertinenzien wird in die- sem Falle für ein Allodium erklärt und die Allodial⸗ qualität im Hypothekenbuche vermerkt werden. Cöslin, den 12. November 1847. Königl. Ober ⸗Landesgericht. Erster Senat.

8 er. gien Pre mitt Vituitaa

165 b

orr Hesellschaft

181

131 Public an du m.

senschast des verstorbenen Gutsbesitzers Ludwig Holtz n. im Franzburger Kreise und Kenzer Kirch= piele belegenen Immobilien, als namentlich der Güter Saatel e. Pp. und Stubbenhagen und des im Dorfe

Eschweiler Gesellschaft für Bergbau und Hütten.

Tit Inhaber der provisorischen Actientitel werden be⸗ nachrichtigt, daß die jährliche General⸗Versamm⸗ uns am Donnerstag dien 30sten kft. Monats März, Mittagz, im Sitzungs Lolale der Gesell⸗

schaft zu Blanken? Um zu der Gen

ven, bedarf es sißes von weniger ker kann entweärer arch deren Vorzeigung bewiesen werben oder durch ü : bäiarrlegt worden sind.

gung muß vier; Stolberg bei Der Asninisttations⸗Rath.

. 6 Kurhessen. arl Herbold dahier hat am 28. November v. J. ge⸗ gen den Lufischiffer N. N. Kirsch aus Paris . Klage bei dem unterzeichneten Gerichte angestellt: „Dem Verklagten, welcher vor einiger Zeit hier einen Luftballon steigen lassen wollte, lieh ich, behufs der dazu treffenden Vorrichtungen, unentgeltlich zwei große raubütten, jede ungefähr 28 bis 30 Ohm haltend unter dem ausdrücklichen Vorbehalte, bezüglich Jusiche⸗ 5 l ö nur mit reinem Waf⸗ er ge nur solchergest beer . i. gestalt vom Verklagten ge⸗ er Verklagte hat sich aber beigehen i⸗ ner Gefälligkeit einen groben . 5 indem er die fraglichen Bütten mit ätzendem Epiritus * gefüllt, wovon eine Folge gewesen ist, daß jene Bütten Zum fernerweitigen Verkaufs-Aufbot der zur Verlas⸗ zum Brauen ganz ihn überhaupt nicht mehr brauchbar, und deren Rück= abe in Natur mir zu nichts mehr nütze ist. Verklagter verbunden, mich hinsichtlich des Werths der Bütten, von denen eine 36 Thlr. und

Gleichwohl ist

Außenbleiben der Interessenten

Februar 1818.

182

erg bei Söiolberg stattfinden wird. al- Versammlung zugelassen zu wer= ze Artikel 32 der Statuten des Be⸗

n, , und endigt mit funf Actien. Der Besitz dersel⸗

eM

dm . Bescheinigung, da dieselben bei Diese Hinter⸗ Tage vorher geschehen sein.

n, zen 22. Februar i848. öffentlich hier feil halten und 3) Gleiche Berechtigungen

dischen, so wie die der

*

b

bleibt der Handel, so

Der Liqueur - Fabrikant delsfirmen,

zu 50 Thalern verboten.

7) Allen ausländischen, Staaten nicht an

untauglich geworden, zu meinem Ge⸗ Meß woche,

Feilhalten der jüdisch Meßwoche beschränkt.

die andere 34 Thir., zur Zeit der Ueberlieferung an den Verklagten, werth war, vollständig zu entschädigen. Wenn ich nun wegen meines Klage⸗Anspruchs ge indem Verklagter ein Ausländer ist und im Begriffe steht, sich von hier zu entfernen, ohne mich zuvor befriedigt zu haben, so d alle Klage ⸗Thatsachen durch Eides

arf ich, wenn ich zuschiebung sofort

r Sicherheit meines Klage ⸗Anspruchs Kosten das hiesige Vermögen des

a) in dem Kassabestande desselben,

mit Arrest zu be⸗

2) zur Rechtfertigung des Arrestes einen nahen Ter- 3) nach verhandelter Sache aber den Verklagten zur

vor dem Herrn Kammergerichts-Assessor v. Wietersheim Schadloshaltung im Betrage von

im Gerichts-Lokale angesetzt worden, zu welchem sämmt⸗ = liche Gläubiger hiermit unter der Warnung vorgeladen bei derselben als v. Massov- werden, daß die Richterscheinenden mit allen ihren For, e Masse präkludirt gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. verschollene Gemeinschuldner, August Heinrich Friedrich Münchmeyer, Termin mit vorgeladen.

Zu Sachwallern werden Hartmann und Justizrath Aller in Vorschlag gebracht.

Stettin, am 14. Februar 1848.

Königliches Land- und Stadtgericht.

aller Kosten, für schul⸗

Der Beschlag ist hierauf von uns erkannt, so wie fer⸗ ner das Erforderliche verfügt worden.

Vor der Behändigung der Verfügung an den Ver⸗ klagten entfernte Letztrrer sich jedoch v weiteren Antrag des Klägers haben wir deshalb an—

on hier.

in unserem Geschäftslokal bestimmt, beim Rechtsnachtheil der Annahme der Verweigerung des Eides, so wie dem⸗= gemäß des Zugeständnisses der Klage, sheilung diefer leßteren im Wege dieser öffentlichen Be⸗

Nachricht, daß alle wenteren gerichtlichen Verfügungen in dieser Sache nur im Gerichtszimmer werden angeschlagen werden.

Kurfürstl. Hess. Stadtgericht daselbst. ,,

Oeffentliche Aufforderung.

Auf dem früher dem Johann Gottlieb Lehmann, jetzt in Pesth bei der Pesther lingarischen Kom- dem Tischlermeister Johann Gotthelf Schütze gehörigen ; Bürgerhause im Siädichen Lauenstein haften seit dem Jahre i789 noch 60 Thlr. 9 Gr. längst verstandene, 8 Thaler 18 Gr. fällig gewesene und Johann Gotthelf als Relikten des Bürgers und Bergstei⸗ gers George Tränkners in Lauenstein zuständige Erb⸗ gelder, deren Löschung im Grund- und Hypothekenbuche

In Folge dessen werden daher die oberwähnten Tränk- nerschen Erben, Johann Gotthelf Tränkner und Ge⸗ oder deren Erben und Erbnehmer, so wie Alle, aus irgend einem Rechtsgrunde Thlr. 9 Gr. Insprüche zu haben glauben, in mäßheit des Mandats vom 13. November 1779 und 27. Oktober 1834 Gerichts wegen

den 14. Juli 18438,

entweder in Person oder durch ge⸗ an hiesiger Gerichts- ihre Forderungen gehörig anzumel⸗ unter der Verwarnung, daß die Außenbleibenden ihrer Ansprüche, so wie der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiederein- Stand für verlustig werden ge—

den 16. Augu st 1848 der Bekanntmachung eines Erkennmisses, Mittags 12 Uhr für be— kannt gemacht erachtet werden wird, gewärtig zu sein.

Schloß Lauenstein im Königreiche Sachsen, am 21.

Gräflich Hohenthalsche Gerichte daselbst. .

Bekanntmachung. 4) Die diesjährige Leipziger Ostermesse beginnt den 8. Mai

Ma ö. 2) Während dieser drei Wochen können alle inlän⸗ Zollvereins-Staaten angehörenden Fabrikanten und Handwerker, einige Beschränkung von Seiten der hiesigen Innungen, Firmen aushängen.

haben alle anderen ausländischen Fabrikanten und Handelsleute.

4) Außer vorgedachter dreiwöch entlicher Frist wie das Aushängen von Han⸗ auch aller und jeder sonstiger äußerer, die Stelle der Firmen vertretender Merkmale des Verkaufs, allen auswärtigen Verkäufern bei eine

5) Jedoch ist zur Auspackung und Einpackung der Waaren die Eröffnung der in den Häusern besind⸗= lichen Meßlokalien in der Woche vor der Böttcherwoche und in der Woche nach der Zahlwoche

6) Jede frühere Eröffnung, so wie ßung eines solchen Verkaufslokals, wird, außer der so= fortigen Schließung desselben, mit einer Geldstrafe, nach Befinden bis zu 25 Thalern, belegt. den Zollvereins⸗ eh öbrigen Pro fessionisten und Handwerkern ist nur während der eigentlichen also vom Einlauten bis zum Auslauten ; ; f der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet. geliefert. Der n diefem Beh'ufe be sonders ge⸗

8) Eben so bleibt das Hausiren jeder Art und das en Kieinhändler i Die jüͤdischen Feiertage, welche

in die Meßwoche fallen, werden durch Verlängerung der Verfaufszeit bis in die Zahlwoche er setzt.

9) Was endlich den auch auswärtigen Spediteurs unter gewissen Bedingungen allhier nachgelassenen Be⸗ trieb von Meß Speditions ⸗Geschäften betrifft, so ver⸗ weisen wir deshalb auf das von uns unter dem 20. Ok- tober 1537 erlassene Regulatis, die Betreibung des Speditionshandels allhier betreffend.

Leipzig, den 20. Februar 1848.

Der Rath der Stadt Leipzig. Dr. Gross.

und der Verklagten, be⸗

auf hiesiger Po-

ts! Kundmachung

an die Herren Actionaire der

Ungarischen Central⸗Eisenbahn

(Wien⸗Preßburg⸗Pesthu s w. J. . ,,

am 2. Januat d. J. fäl= lig gewesenen

Sten 10pro— zentigen Rate

bis zum 13. Februar dieses Jahres

haben, d. der Gesellschafts⸗ Zahlungs -⸗Ver⸗ bindlichkeit binnen wei echs Wochen,

.. längstenz . . . 27. März 1848,

überhaupt 70

Auf den

auch die Mit-

1 bis inclusive nachzukommen und die betreffende Quote sammt den Verzugszinsen (und zwar vom 2. Januar bis 13. Fe; bruar zu 4 Prozent und von dorf an mit 6 Prozent gerechnet) an die Hauptcassa der Unternehmung,

Wlen, hohe Brücke Ni; 1453

merzial⸗Bank; Berlin bei den Herren Sirschfeld C. Wolff, Leipzig bei den Herren Dufour Ge⸗

brüder C Co. zu erlegen, widrigens selbe laut S5. 5. der

Tränknern oder auch

8 Statuten der gesellschaftlichen Rechte ver— lustig erklärt und die von ihnen bereits geleistete Einzahlung von 70pCt. als Eigenthum der Ge⸗ sellschaft unter Vorbehaltder der⸗ selben zustehenden Ansprüche ein⸗ gezogen werden wird.

Preßburg, den 11. Jebruar 1815.

Ungarische Central-Eisenbahn.

an obige 60 Ge⸗

sn Literarische Anzeigen.

welches beim

Den Gewinn von sämmtlichen in meiner Buchhandlung während des Monats. März baar eingekauften literarischen Werken werde ich den Nothleidenden in Ober ⸗Schle⸗

sien zuwenden. Alexander Duncker,

Königl. Hofbuchhändler, Französische Str. Nr. 21.

Die neunte Auflage des Conversations⸗ Lexikon vollständig! In allen Buchhandlungen ist die so eben fertig gewordene neunte verbesserte und sehr vermehrte

Original -Auflage

des * 1 5 2 Conversations⸗Lexikon vorräthig. Wie sehr es gelungen ist, die neunte Auf⸗ lage dieses allbekannten Werts in ihrer inneren wie äußeren Ausstattung den Anforderungen unserer, Zeit in jeder Hinsicht entsprechend zu gestalten, beweist am besten der Absatz von mehr als 30,099 Exemplaren. Das Werk kostet voll ständig 20 Thli⸗ es kann aber auch in beliebigen Ablieserungs⸗ Terminen: in 15 Bänden zu dem Preise von Thlr. 10 Sgr., in 120 Heften zu dem Preise von 5 Sgr., in 210 Lieferungen zu dem Preise von 2 Sgr. nach und nach bezogen werden. . 4 Aeltere A üflagen des Cons ersations⸗ LeFpiton werden bei Abnahme eines Exemplars der neunten Auflage zu dem Preise von 12 Tha⸗ lern angenommen, und dleser Betrag wird in, werth⸗ vollen Büchern aus dem Verlage des Unterzeichneten

ohne

iba bl r Geldstrafe bis

gestattet. . Schlie⸗

pruckte Katalog ist durch alle Buchhandlun—

en zu beziehen.

d n Leipzig, im Januar 1848.

F. A. Brockhaus.

Ertra -Blatt

zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

(Zu

Berlin, den 29. Februar 1848, Abends.

1 1 ——

.

Köln, 27.

enthält die Köln.

Februar, 7 Uhr Abends. unter diesem Datum Zeitung Jolgendes: „D irekt⸗ Nachrichten aus Paris vom 25. Februar, die uns, schon gestern Abends hätten zu⸗ gehen sollen, sind bis zu diesem Augenblicke noch nicht eingetroffen weder Zeitungen noch Briefe. Wir theilen hier die Berichte der uns eben zugehen den brüsseler Independa nee mit: .

Brüssel, 26. Febr, 10 Uhr Morgens. Ver pariser Zug von gestern Abend ist noch nicht eingetroffen. Es erklärt sich dies durch die Zerstörung der Brücke jenseits Valenciennes, welche das Volk die⸗ ser Stadt gestern Abend verbrannt hat, so wie durch das Aufheben mehrerer Schienen. Die Eisenbahnlinie von Gent nach Lille ist gleichfalls zu Roubain in Folge der Volksbewegung abgeschnitten wor⸗ den. In der Nähe von Amiens und an einigen anderen Orten sind auch Schienen aufgebrochen worden. Man glaubt, daß das Volk hierdurch die Flucht der Minister habe verhindern wollen. Auf der Station zu Valenciennes sind auch einige Waaren verbrannt; jedoch hat die Rational-Garde, die Linie und die Dragoner diese Station besetzt, und seitdem ist nichts weiter zerstört worden. Man war nicht ohne Furcht wegen einer Demonstration seitens der Kohlen-Arbeiter von Autin. Man behauptet, jedoch unverbürgt, daß kurze Zeit nach ber Vorbeifahrt des Zuges, welcher die pariser Ereignisse meldete, zu Valenciennes die Massen sich auf einem der Plätze der Stadt ver⸗ sammelt haben. Der Redacteur eines Blattes sei auf einen Balkon gestiegen, um das Volk zu Rath zu ziehen über die Wahl der Re gierung, die ihm für Frankreich geeignet scheine. Das Königthum kes Grafen von Paris mit einer Regentschast sei verworfen und die Republik proklamirt worden. Man fügt sogar hinzu und die Thatsache scheint gewiß daß die National- Garde und die Trup⸗ pen Morgens der Republik beigestimmt haben.

Ueber die Umstände, welche die Abdankung Ludwig Philipp's zu Gunsten des Grafen von Paris, unter der Negentschaft der Her⸗ zogin von Orleans, begleiteten, giebt die Independa nee folgendes Näheres, dessen Genauigkeit sie verbürgen zu können erklärt. Se. Majestät hatte sich in einer einfachen Citadine nach St. Cloud be— geben, begleitet von einem Detaschement National-Gardisten und einem Rürafsier⸗Regimente; dort wurde der Entsagungs-Akt am 24. Fe⸗ bruar gegen Mittag unterzeichnet, in Gegenwart der Herren Thiers und Odilon Barrot. Der König soll sich darauf nach Neuilly zu rückgezogen haben. Man fügt hinzu, daß nach der Abdankung und zweifelsohne, bevor sich die Herzogin von Orleans mit dem Grafen von Paris nach der Deputirten Kammer begab, diese ihren Sohn dem Volke gezeigt habe, das die Straßen in der Umgebung der Tuilerieen anfüllte. Die edle Fürstin soll ihr Kind die Hand haben erbeben lassen, um dem Volke anzuzeigen, daß der junge Prinz Fer Constitution Treue schwöre.

Am 24. Februar, gegen 19 Morgens, sollen zwei ganze Regi⸗ menter auf dem Magdalenenplatze ihre Waffen niedergelegt haben, ohne feuern zu wollen. Der Angriff auf die Tuilerieen, der so mörderisch war, würde es, wie es scheint, in noch höherem Grade gewesen sein, wenn der König den Truppen nicht den Befehl hätte geben lassen, das Feuer einzustellen. General Bedeau soll ihnen diesen Befehl überbracht haben.

Es scheint, daß die ganze männliche Bevölkerung von Paris, welche die Waffen zu tragen fähig ist, sich militairisch organisirt hat. Unabhängig und zur Seite der Nationalgarde hat sich eine Art Stadigarde gebildet, die mit der ersteren den Dienst in der Stadt theilt, um dort die Ruhe aufrecht zu halten. In den Straßen ge⸗ wahrt man bei den Barrikaden Individuen der einen und der an— deren Gattung dieser Milizen, von denen die zweite so zu sagen improvisirt ist.

7 Uhr Abends. Es wird versichert, der Herzog von Montpen sier sei in dem Fort Vincennes eingeschlossen. Eine ungeheure Menge hat Paris verlassen, um dasselbe zu belagern Der junge Prinz soll die Absicht ausgesprochen haben, sich bis aufs Aeußerste zu vertheidigen.

10 Uhr. Der letzte Zug von Lille meldet, daß die Stadt bei

bessen Abgange ruhig war. Gestern hatte eine Volksbewegung statt, in derer die ehemalige Station von Fives eingeäschert, das Hotel der Präfektur erstürmt und verwüstet und ein Theil der bel in der Straße verbrannt worden. Keine ernstliche Kollision war eingetreten. Die Militair-Behörden behielten vollständig ihre Macht; sie waren jedoch nicht außer Sorge wegen des Sonntags für den leicht möglichen Fall der Ankunft von Arbeitern aus Nonbrie und Tourcoing. . Ein Neisender, der Brüssel am Freitag Nachmittag verließ, mel det, daß die Ruhe in der Stadt hergestellt war. Die Läden öffne⸗ ten sich, und der Verkehr in den Straßen begann wieder, ohne daß jedoch noch irgend eine Barrikade zerstört war.

Aus sicherer Quelle erfahren? wir, daß König Ludwig Philipp am Freitag in England zu Brighton gelandet ist. J

Ein Courier soll gemeldet haben, daß das Schloß zu Vincennes sich ergeben habe. Der Herzog von Montpensier soll sich nicht mehr bort befunden haben, wie man geglaubt hatte.

Man wußte jene Zeit zu Paris nic i en y

Das erste aus der das folgende zu sein:

Im Namen des souverainen Volkes.

. Bürger! Eine previsorische Regierung ist eingesetzt worden; sie ist im Namen des Volkes aus den Bürgern Arago, Louis Blanc, Marie, Lamartine, Flocon, Ledru Rollin, Recurt, Marrast, Albert (mechanischer Arbeiter) zusammengesetzt worden. Um über die Vollziehung der Maßregeln zu wachen, welche diese Regierung ergreifen wird, hat der Wille des Volkes noch die Bürger Caufsidiere und Sobrier zu Abgeordueten im Polizei- Departement gewählt. Derselbe souveraine Volkswille hat den Bürger Arago für die General= Direction der Posten aus⸗ ersehen. Als erste Vollziehung der durch die provisorische Regierung erlassenen Befehle wird allen Bäckern und den Lebensmittel- Lieferanten anbefohlen, ihre Magazine für alle diejenigen, welche ihrer nöthig haben, geöffnet zu halten. Es wird den Volke ausdrücklich empfohlen, seine Waffen, seine Stellungen und seine revolutionaire Haltung nicht aufzugeben. Es ist nur zu ost. durch den Verrath bekrogen worden; es liegt, daran, die Möglichkeit so schrecklicher und strafwürdiger Attentate nicht mehr übrig

7 129 Folge

* h . ** = Nevolution hervorgegangene Aktenstück scheint

haben in der Expedition der Allgemeinen Preußischen Zeitung, Behren-Straße Nr. 57.

zu lassen. Um dem allgemeinen Wunsche des souverainen Volkes zu ge⸗ nügen, hat die provisorische Regierung die Freilassung aller unserer we⸗ gen politischer Vergehen eingekerkerten Brüder beschlossen und nit Dülfe er Nationalgarde bewerkstelligt; zugleich aber hat diese Regierung unter dem ehrenhaftesten Beistande der Nationalgarde alle diejenigen in den Gefängnissen belassen, welche wegen Verbrechen oder Ver⸗ gehen gegen Personen und Eigenthum eingesperrt sind. Die Fami sien der bei der Vertheidigung der Rechte des souverainen Volkes getödteten oder verwundeten Bürger werden eingeladen, sobald als möglich den Abgeordneten im Polizei⸗Departement die Namen der Opfer ihrer Hingebung an die öffentliche Sache anzuzeigen, damit für die dringendsten Bedürfnisse Fürsorge getroffen werden kann. Geschehen zu Paris, im Hotel der Polizei-Präfettur, am 21. Februar 1848. Die Abgeordneten im Polizei Departement: Caussidiere und Sobrier. Der National und die Reforme veröffentlichen allein das folgende Aktenstück:

Proclamation der provisorischen Regierung. An das französische Volk! .

Eine retrograde und oligarchische Regierung ist so eben durch den Heldenmuth des Volkes von Paris gestürzt. Diese Negierung ist geflohen, indem sie eine Blutspur hinter sich zurückließ, welche es ihr auf immer verbietet, wiederzukehren.

Das Blut des Volkes ist geflossen, wie im Juli; aber dieses Mal wird dieses edle Blut nicht betrogen werden. Es hat eine nationale und populaire Regierung erobert, die mit den Rechten, den Fortschritten und dem Willen dieses großen und hochherzigen Volkes übereinstimmt.

Eine provisorische Regierung, hervorgegangen durch Acelamation und den Drang des Augenblickes, aus dem Willen des Volkes und der Deputirten der Departements in der Sitzung vom 24. Februar, ist augenblicklich beauftragt mit der Sorge, den Sieg des Volkes zu organisiren und zu sichern.

Diese Regierung ist zusammengesetzt aus den Herren:

Dupont (de l'Eure), Lamartine, Cremieur, Arago (Mitglied des Institutes), Ledru-Rollin, Garnier-Pages, Marie.

Die Regierung hat zu Secretäiren die Herren Armand Marrast, Louis Blane, Ferdinand Flocon.

Diese Bürger haben keinen Augenblick angestanden, die patrio tische Mission anzunehmen, welche ihnen durch den Drang des Augen— blickes auferlegt war. .

Wenn das Blut fließt, wenn die Hauptstadt von Frankreich in Flammen steht, so liegt das Mandat der provisorischen Regierung n der Gefahr und in der öffentlichen Wohlfahrt. Ganz Frankreich wird auf sie hören und sie mit seinem Patriotismus unterstützen. Unter der populären Regierung, welche die provisorische Regierung proklamirt, ist jeder Bürger Magistrat. . ö

Franzosen! gebet der Welt das Beispiel, welches Paris für Frankreich gegeben hat; bereitet Euch durch Ordnung und Selbstver⸗ trauen auf die kräftigen Institutionen Ler, die Ihr Euch zu geben

werdet berufen werden. Die probisorische Regierung will die Repu⸗ blik, unter dem Vorbehalte der Ratif

sication des französischen Volkes, welches sogleich befragt werden wird.

Weder das Volk von Paris, macht Anspruch darauf, ihre Meinung an die Stelle der Meinung der Bürger zu setzen über die desinitive Form der Regierung, welche die Volks Souverainetät proklamiren wird.

Die Einheit der Nation, von jetzt an durch aus welchen sie besteht; die Regierung der Nation durch sie selbst; Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit als Grundsätze; das Volk als Devise und Losungswort; das ist die demokratische Regierung, welche Frankreich sich selbst schul⸗ dig ist, und welche unsere Anszrrengungen ihm werden zu sichern wissen.

(Man bemerkt jedoch in der Publication beider Journale die Verschiedenheit, daß die Reforme Hrn. Albert, Arbeiter, aufführt unter den Secretairen der provisorischen Regierung, während der National nichts davon sagt. )

Der Re forme zufolge sind nachstehendes die Haupt- Akte der pro⸗ visorischen Regierung:

Hr. Dupont (be l'Eure) ist zum Conseils⸗ Präsidenten der Minister ohne Portefeuille ernannt; Lamartine, Minister des Aus wärtigen; Arago, Marine⸗-Minister; Cremieux, Justiz⸗Minister; Bede au, Kriegs⸗-Minister; Marie, Minister der offentlichen Ar⸗ beiten; Ledru⸗Rollin, Minister des Innern; Bethmont, Minister des Handels; Carnot, Piinister des öffentlichen Unterrichts; Gou⸗ deh aur, Minister der Finanzen.

Garnier⸗Pages ist Maire von Paris; G uinard und Recurt, Adjunkten des Maire.

Die übrigen Maire's, so wie ihre Adjunkten sind provisorisch beibehalten worden, unter dem Namen von Arrondissements-Maire Adjunkten. Die Polizei-Präfettm steht unter dem Befehle des Maire von Paris, sie wird unter einem anderen Titel konstituirt werden.

Die Munizipalgarde ist verabschiedet,

Die Bewachung der Stadt Paris ist der Rationalgarde anver⸗ traut, unter dem Befehle des Hrn. Courtais, Ober- Befehlshabers der Nationalgarde von Paris. ͤ

General Cavaignac ist

ernannt.

Etienne Arago ist provisorischer Direktor der Post⸗Verwaltung.

Marc Causstdiere ist provisorischer Chef der Polizei⸗Verwaltung von Paris.“

„Der National veröffentlicht gleichfalls eine Liste von Ernen⸗ nungen, allein dieselbe ist viel weniger ausgedehnt, als die der Re⸗ forme. Während nun diese belden Zeitungen von einer eingesetzten und handelnden provisorischen Regierung reden, sagt das Journal des Débats: „Herr Odilon Barrot und einige Deputirte der Lin= ken haben sich im Ministerium des Innern . um sich da⸗ selbst als provisorische Regierung zu constituiren. Sie waren um 7 Uhr noch dort versammelt.“

Ein anderer Umstand verwundert uns, der nämlich: daß weder die Presse noch der Constitutionne! noch das Sidche in Brüssel angekommen, und also nicht von Paris abgegangen sind, da man

noch die provisorische Regierung

alle Klassen gebildet

zum General-⸗Gouverneur von Algerien

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doch nicht annehmen kann, daß ihre Publication mehr als die anderer Journale, die uns zugekommen sind, behindert oder verzögert worden sei. Auch ist es sonderbar, daß wir nicht einen einzigen Brief er⸗ halten haben, obgleich wir nicht zweifeln können, daß die Korrespon⸗ denten pünktlich und weitläufig über die Vorgange in Paris und deren Eventualitäten geschrieben haben mögen.. ; „Die zwei folgenden Proclamationen wurden vor dem Angriffe auf die Tuilerieen veröffentlicht: ; Erste Poroclamation. Halb 10 Uhr: Der Befehl ist gegeben, das Feuer einzustellen. vom Könige mit der Bildung

„Bürger von Paris!

Wir sind so eben J eines Kabinets beauftragt worden. Die Kammer wird aufgelös't werden. Der General Lamoriciere ist zum Ober⸗Befehlshaber der pariser Nationalgarde ernannt. Die Herren Odilon Barrot, Thiers, Lamoriciere, Duvergier de Hauranne sind Minister. Freiheit! Ordnung! Eintracht! Reform! gez.) Odilon Barrot und T hiers.“

Zweite Procham ation. Ein Uhr: „Bürger von Paris! Der König dankt zu Gunsten des Grafen von Paris ab, mit der Herzogin von Orleans als Regentin. Allgemeine Amnestie Auf⸗ ing der Kammer Berufung an das Land.“

Jach der Besetzung der Tuilerieen durch das Volk wurden fol⸗ gende Proclamationen an alle Mauern von Paris angeschlagen:

„Pariser!! Die Regierung von 1830 hat die Nation heraus⸗ gefordert. Die Nation hat gesiegt. Sie hat das Recht, ihren Willen kund zu geben. Derselbe ist folgender: Eine provisorische Regierung, aus funfzehn Männern zusammengesetzt, welche ihr Vertrauen einflößen; die Rational-Garde und das Volk sollen die Waffen nicht niederlegen, bis die neue Regierung vollkommen eingerichtet ist. .

Paris, 21. Febr. „An die Bürger von Es ist eine große Revolution Filbracht worden. In zwei Tagen hat die öffentliche Meinung sich mit einer Energie und einer Einmüthigkeit ausgesprochen, welche, wir fürchten es nicht zu sagen, ihres Gleichen in der Geschichte suchen. S0, 900 Mann National- Gardisten besinden sich unter den Fahnen. Mehr als 100,000 Bürger haben zu den Waffen gegriffen. Ihr sorgt für die Bedürfnisse der Freiheit, Ihr müßt auch an die Bedürfnisse der Ordnung denken, Organisirt Euch, bildet Patrouillen, vermischt Euch mit der National⸗Garde, verbindet unter einander die verschiedenen Punkte der Hauptstadt; bis sich die öffentlichen Gewal⸗ ten auf ihren natürlichen Grundlagen organisirt haben, bis die Män⸗ ner, welche es auf sich nehmen werden, die Leitung der Geschäfte zu übernehmen angefangen haben, ihre Pflichten gegen Euch zu erfüllen, seid Ihr es, die Paris hüten. Paris verläßt sich auf Euren Patrio⸗ tismüs und Eure Ergebenheit. Vor Allem aber keine Spaltung!“

e lösi

Paris!

ö Reformen sür Alle.

Allgemeine Amnestie, mit Ausnahme der Minister, welche in Anklagestand versetzt werden.

Das Recht der Versammlung geheiligt durch eine baldige Ma⸗ nifestation. Sofortige Auflösung der Kammer und Berufung der Primär⸗Versammlungen. k

Stadtgarde (Garde urbaine) unter den Befehlen der Munizi palität, Abschaffung der Sertembergesetze. Jreiheit, er ieder Frei⸗ heit der Presse, Freiheit der Petition, Freiheit der Association, Frei heit der Wahl.

Wahlreform. Jeder Nationalgardist ist Wähler und wählbar.

Parlamentare Reform. Besoldung der Deputirten. Die öffent- lichen Beamten (bleiben) auf ihren Platze. J .

Reform der Pairskammer. Keine Königliche Ernennung, erbliche Aristokratie.

Reform der Verwaltung. Garantieen für alle Beamten und An— gestellten gegen den Mißbrauch der Gunst und des Einflusses.

Das Eigenthum respektirt, aber das Recht für die Arbeit ga— rantirt. Die Arbeit dem Volke gesichert. ö

Einigkeit und brüderliche Verbindung zwischen den Häuptern der Industrie und den Arbeitern.

Gleichheit der Rechte durch die Erziehung für Alle. Bewahr⸗AUnstal ten, Zufluchtssäle, ländliche Schulen, Stadtschulen. Keine Unterdrückung mehr, keine Ausbeutung der Kinder. z Völlige Freiheit der Kulte. Völlige Unabhängigkeit Die Kirche unabhängig vom Staate. ; Schutz für alle Schwachen, Frauen und Kinder. Fried' und heilige Allianz unter allen Völkern. Abschaffung des Krieges, wo das Volk zum Kanonenfutter dient. Unabhängigkeit für alle Nationalitäten.

Frankreich der Beschützer der Rechte der schwachen Die Ordnung gegründet auf die Freiheit. Allgemeine Brüderschaft!!!

Die Redacteure der Democratie pa cifique. Es giebt einen Mann in Frankreich, der diese Grundsätze an nimmt ... der sie bereits proklamirt hat: Herr von Lamartine.“

„Nach der Sitzung der Deputirtenkammer begaben sich die Deputirten Bethmont, Marie, Carnot und Oudinot nach dem Ninisterium des Innern; dort wurde die Einsetzung der provisorischen Regierung be⸗ rathen. Der General Lamoriciere kam herbei; er trug in Folge zweier Basjonnetstiche leichte Wunden an Arm und. Brust; auch mel⸗ dete er, daß sein Pferd in der Straße Richelien getödtet wor den sei. ö . . An einer Masse von Punkten sind Plakate angeschlagen mit den Worten: „Achtung vor dem Eigenthum!!⸗ J ö

Die große Ehrlichkeit des Volkes, es sei, daß, man es in Masse oder individuell betrachtet, hat heute nicht in Zweifel gezogen werden können. Wir haben Leute gesehen, welche augenschein ich der arbei⸗ beitenden Klasse augehorten und die Livree Ludwig Philipp's trugen, dieselben auf die einfachen Bemerkungen wieder ablegen, daß die dar⸗ auf befindlichen Borden von Gold seien. *

Protokolle sind heute Abends durch die Mairie des 3ten Bezirks aufgenommen worden, um die Niederlegung zahlreicher werthvoller Gegenstände zu konstatiren, welche in den Tuilerieen und im Palais Rohal gefunden wurden. Einige 50 Bürger, deren Namen veröffent⸗ licht werden,

keine

der Gewis⸗ sen.

Völker.

haben diese Niederlegungen bewirkt.