1848 / 63 p. 8 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Reglement nach dem Parlament von 1810. Es sollen in

anz Sirilien 25 sogenannte Compagnie d' Armi eingerichtet werden.

2 Zoll auf Bücher ist gänzlich ab * in Sicilien. Außerdem

enthäst das Blatt vom 13ten die Berichte über die Deputationen

von Messina, . Licata (die Uebergabe des Forts von Licata

fand am 2. Februar statt, Briefe aus Tusa, Aidone; Kirchenfeier= lichkeiten zu Ehren der Gefallenen u. s. w.

Hier in Neapel scheint heute die große Aufregug sich etwas zu legen. Ein englischer Diplomat soll nun schon 9 14 Tagen fast jeden Abend hen f ja die englische Gesandtschaft erklärt öffentlich ihre Bereitwilligkeit, beruhigend auf Sicilien einzuwirken ꝛc., dennoch aber reist Niemand hinüber nach Sicilien. Es ist unglaublich, wie hier die Stimmungen wechseln. Heute will man DOesterreich, morgen Frankreich und übermorgen England den Hals umdrehen. Herr von Bussteres (mit größten Vollmachten ausgerüstet) und Lord Minto sollen 6 3 sich zu verständigen; bis zu einer entente cordiale scheint es aber noch sehr weit. Die Trikolor⸗ Farben werden immer beliebter, und gestern erschien sogar eine Fahne der Art im Teatro de' Firrentini unter stürmischem Beifall.

Florenz, 18. Febr. (N. K.) Die Israeliten von Toscana haben an den Großherzog eine Dank-Adresse für die ihnen in der Verfassung gewährte staatsbürgerliche Gleichstellung mit den christ= lichen Unterthanen ergehen lassen. Das Aktenstück beginnt mit fol⸗ genden Worten: „Unter den zahllosen Stimmen, die sich von allen Seiten zu Ihnen, erlauchter Fürst, erheben, der Sie für Toscana und für Ihr Reich eine neue Aera gründeten, gestatten Sie auch den Wünschen der Israeliten, zu Ihnen zu dringen, welche Ihnen mehr als das Leben verdanken, da sie heute in Ihrem

eheiligten Namen mit einem Vaterlande beschenkt, in die Rechte der

enschheit wieder eingesetzt worden sind.“ Der Schluß lautet: „Vergeblich wäre jedes Bemühen, den Sturm von Gefühlen zu beschreiben, von welchem Ihre israelitischen Söhne in diesem neuen Zustande, den sie Ihnen verdanken, bewegt werden. Aber nichts kann der Größe Ihres Geistes angenehmer und angemessener sein, als der Schwur, den wir vor Ihnen am Altar des Vaterlandes ablegen, all' unser Sinnen und Trachten, all' unser Wollen und Wünschen, all' . Habe und jeden Tropfen Kraft der Stütze Ihres Thrones, der Ehre und dem Wohle aller Ihrer Söhne, dieses theuren Landes zu weihen.“ In dem in der Verfassung vorgeschriebenen Eide, welchen die Mitglieder beider Kammern zu leisten haben, ist bereits die Mög- lichkeit des Eintritts von Nichtchristen vorgesehen, indem die Betheue⸗ rungsformel einfach lautet: „So wahr mir Gott helfe.“

Genua, 22. Febr. (A. 3.) Die auffallenden militairischen Rüstungen in Piemont dauern, den genueser Blättern zufolge, mit rastlosen Eifer fort. Der turiner Korrespondent des Corriere mercantile schreibt vom 18. Februar, daß im dortigen Arsenal täglich gegen eine Million Patronen gefertigt werden. Nach Alessandria, nahe der lombardischen Gränze, wo beträchtliche Truppenmassen kon— zentrirt stehen, seien 3000 Bombenkugeln spedirt worden. Tie Thä⸗ tigkeit im Arsenal sei beispiellos. Ueber die Bedeutung dieser Kriegs⸗ 2 enthalten die piemontesischen Blätter nichts Bestimmtes. Obwohl noch keine eigentliche Preßfreiheit besteht (das neue Preßge— setz wird am 27. Februar erwartet), so ist die Sprache der piemon—⸗ tesischen Blätter doch eine sehr ungebundene, besonders gegen Oester⸗ reich. Als ein politisches Wetterzeichen, wie auch im piemontesischen Heer die allgemeine Stimmung Italiens immer mehr Wurzel fasse, theilt das Risorgimento, ein in Turin unter den Auspizien des Grafen Balbo erscheinendes Blatt, mit großer Schrift mit, daß die Offiziere des Kavallerie Regiments von No- varg entschlosseg seien. an den Krijeas⸗Minister ein ru cb zn richten. worin ihr tieses Bedauern ausgedrückt werbe, daß die Farben ihres Negi⸗

ments von einem Fürsten getragen würben, welcher auf den Namen eines Italieners verzichtet habe; sie bitten den Kriegs⸗-Minister, er möge sich bei Sr. Majestät verwenden, daß ihre Wünsche gnädigst berücksichtigt würden. Uebrigens sind die liberalen Blätter mit dem Kriegs⸗Minister ziemlich unzufrieden. Derselbe hat nämlich ein Rund schreiben an die Obersten der Regimenter gerichtet, worin den Mili⸗ tairs aller Grade verboten wird, öffentlichen Banketten und Volks— Demonstrationen, so wie allen Versammlungen, mit Fahnen und Ko— karden, welche nicht die der Königlichen Truppen sind, persönlich bei⸗ zuwohnen. Das Risorgimento bemerkt: Dieses Rundschreiben be⸗ weise, daß der Kriegs⸗Minister noch nicht vollkommen von dem con⸗ stitutionellen Geist durchdrungen sei.

Griechenland.

Athen, 13. Febr. (N. K.) Der Gesandte der Pforte am hiesigen Hofe, Herr Mussnrus, ist am 9. d. M. auf einer otto⸗ manischen . vor dem Hafen von Piräeus erschienen und von den griechischen Behörden in die Quarantaine von Aegina gelei— tet worden. Seine Regierung hat ihn glänzend ausgerüstet. Eine italienische Musikbande spielt auf dem Verdecke der Großherrlichen Fregatte, und im Kreise jugendlicher Secretaire, die sämmtlich mit dem brillantreichen Nischan Iftichar geziert sind, und von zahllosen Dienern umgeben, gefällt sich Mussurus, nach Athen hinaufzuschauen und die Wechselftille eines vollen Jahres, seitdem er von hier wegzog, an sich vorübergehen zu lassen. Er ist alt geworden, er, der blühende

riechische junge Mann, ist mit grauen Haaren zurückgekehrt. Die

egierung wird alle Maßregeln treffen, um bei seiner . acht Tagen bevorstehenden Auffahrt in Athen jede Acußerung des Vollsunwillens zu verhindern oder zu unterdrücken.

596

gandels und Sörsen - nachrichten.

Königsberg, 28. Febr. Marktbericht. Zufuhr gering. Wei- en 50 —65 Sgr. pro Schffl.; Roggen 36 42 Sgr. pro Schffl. ; große

erste 33 49 Sgr. pro Schffl.; kleine Gerste 34— 40 Sgr. pro Schffl.; 33 Ehe s nt, ge er r, * Erbsen 3 2 g z . r. pr. Scheffel; Heu 13 Sgr. pro Ctr.; Stro 90 Sgr. pro Schock. e n . 66 ;

* Breslau, 1. März. gelber 50, 57 bis 61 Sgr.

Roggen war mem gut angeboten, erfuhr aber bei vermehrter Kauf⸗ lust eine Preis Steigerung, indem man 10, 47 bis 521 Sgr. für Loco- Waare am Markt zahlte; ir größere Partieen bot man bei Sbpsd. 42 Rihlr., S4pfd. 403 Rthlr. vergeb., an der Börse 50 Wspl. theils So,, theils goäpsd. 44 Rthlr. bez.

Gerste 37, 42 bis 47 Sgr.

Hafer 22, 25 bis 27 Sgr.

Vapps S9, 82 bis 83 Sgr.

Spiritus ging schon im Laufe des gestrigen Nachmittags höher und wurde loco bis 9 Rihlr. bez.; heute trat eine weitere Steigerung ein, ohne daß erhebliche Verkäufe stattfanden, loco 95 9 Rthlr. bez., März 9 bez., Mai / Juni 94 bez. u. G.

Zink, 560 Cir. loco gestern 5 Rthlr. 33 Sgr. bez, heute 5ls Rihlr. Br.

Anm Schluß der heutigen Börse erholten sich die Course um ca. 2 90, indem man den Nachrichten von Paris über die Einsetzung des Grafen von Paris zum Könige und der Ernennung des Prinzen von Joinville zum Re genten Glauben schenkte. . Wollbericht. Während der letzten beiden Wochen zeigte sich eine ziemlich lebhafte Nachfrage nach feinen posenschen und schlesischen Einschu= ren. Hiesiage Commissionaire kauften namhafte Partieen für französische und belgische Rechnung in den siebziger Thalern, worin wir nicht nur die vollen seitherigen Preise, sondern in einzelnen Fällen sogar eine kleine Besserung derselben erblickten. Dieselben Käufer haben sich auch in Lamm- wollen der verschiedensten Qualitäsen thätig gezeigt und solche wesentlich höher als im Herbstmarkte bezahlt. In russischen Einschuren von 54 - 58 Rthlr. und feinen polnischen von 60 68 Rthlr. sind ebenfalls mehrere Hundert Centner umgegangen.

Nur Pell- und Schweiß⸗-Wollen blieben wieder ungefragt.

Renommirte englische Käufer, welche auf der Durchreise unseren Platz berührten, haben nur Kleinigkeiten ,.

Im Kontrakt⸗Geschäft zeigt sich noch immer wenig Leben, da die Pro= duzenten größtentheils vorjährige Preise verlangen, wesche Forderungen mit den gegenwärtigen Verhältnissen allerdings nicht harmoniren.

Die neuesten politischen Ereignisse dürften noch mehr zur Hemmung derartiger Abschlüsse beitragen, da man gar nicht wissen kann, welchen Ein fluß dieselben auf das Wollgeschäft überhaupt üben dürften.

Bör se. Oesterr. Banknoten 102 Br. Staatsschuldscheine 86 Br. Schles. Pfandbriefe Litt. A. 90 Br.

Actien. Oberschles. Litt. A. 95 Br., dito Litt. B. 9979 Br. Bres— lau- Schweidnitz⸗Freib. 99 Br. Niederschlesisch⸗Märkische 73 Br. Köln— Minden 81 bez. Friedrich⸗Wilhelms-Nordbahn 44 und 447 bez. u. Bi.

O Hamburg, 29. Febr. Wenngleich auch noch keine besonderen Veränderungen im Droguenfsach sich bemerkbar gemacht haben, so läßt sich doch schon jetzt der wohlthätige Einfluß der Eröffnung der Schifffahrt auf die Wiedererwachung der Geschäfte nicht mehr verkennen. In Gewürzen fand einiger Umsatz statt, sür Piment war bei den etwas gewichenen Prei- sen Frage. Cassia lignea blieb fest, und Cardamom war im Weichen. Man— deln und Kakao fast unverändert. In Droguen sind einige Artikel höher zu notiren, als Cantharides, Gutta percha, Sassaparill und Sal. anglicum.

Veränderte Preise.

Alaun, schwed. 63 Mk. pr. 100 Pfd., Cantharides 58 59 Sch. pr. Pfd., Cardam, malab. 33 a A3 Sch. pr. Pfd., Kokusnußöl 40 a 42 Mk. pr. 190 Pfd., Gallen, schw. 4—– 76 Mk. pr. 100 Pfd., Gutta percha 15 2 1535 Sch. pr. Pfd., Harz, engl., raff. 47 Mk. pr. 100 Pfd. Nelken 70 a 11 Sch. pr. Pfd., Oleum macid. 97 Mü. pr. Pfd., Piment, engl. . a 5 Mk. pr. Pfd., Nad. sassapar. Veracruz 77 a . Sch. pr. Pfd., Sal. an⸗ glicum 57 a2 6 Mk. pr. 100 Pfd., Terpentinöl, amerik. 23 a 24 Mk. pr. 100 Pfd.“, Baponner 25 Mk., Vitriolöl, franz. 62. Mk. pr. 100 Pfd., Zink 11212 Mk. pr. 100 Pfd.

Im Duntritzschäft hat sich seit vem letzten vesfälligen Bericht nichts von Bedeutung verändert, mankauft zu bekannten Preisen für den Platzbedarf.

* Wien, 28. Febr. Nach den offiziellen Ausweisen hat sich die Waaren-Durchfuhr durch die österreichischen Provinzen seit dem Jahre 18412 alljährlich vermehrt; sie betrug: i. J. 182. i. J. 1843. i. J. 1844. i. J. 1845. i. J. 1816. Ctr. Ctr. Ctr. Ctr. Ctr.

Weizen, weißer 53, 60 bis 67 Sgr.,

an Natur- u. landwirth⸗ schaftl. Erzeugnissen.. 814,697

an Fabrieationsstoffen u. Halbfabrikaten

an Fabrikaten, liter. und Kunstgegenständen ...

S50, 85 917,510 S77, 153 1,019,596

423, 153 449,644 538, a76 556, 276

6b iõ, 37

186,287 199,982 212,655 194,558 195,561

Bekanntmachungen.

21 Nothwendiger Verkauf. ö ist, soll Land- und Stadtgericht Culm a. W.

Die aus Wohnhaus, Stallungen, 2 Scheunen, 3 Ein- wohnerhäusern und

435 Morgen 163 Quadratruthen Magdeburgischen

Maßes eigenthümliches Land Hr en. Besitzung des Ludwig von Poleski in dem Dorfe Kiewo, abgeschätzt auf 13,387 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzuse—⸗ henden Taxe, soll in dem anderweit auf

den 11. Juli 1848,

1129 Die

raumten Termine subhastirt werden.

(186 Das im hiesigen n , , Kreise belegene und

dem Gutsbesitzer George Friedrich May gehörige Erb- pachtg · Vorwerk Leßnau, auf welchem 4 . von 120 Thlr. ig Sgr. haftet, und welches zufolge der nebst Hypothelenschein in nien ersten Büreau einzusehen- den Taye, nach Abzug bes Kanons, zu 3 Prozent ver-

den 26.

Allgeme

anschlagt auf 6300 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. und zu 4 Pro= ent veranschlagt auf S558 Thlr. 3 Sgr. 9 3j. 5

, n , 1848

an ordentlicher Herichtsstelle subhastirt werden. Neustadt in Westpreußen, den 12. Februar 1848.

Königl. Land- und Stadtgericht als Patrimonialgericht

Nothwendiger Verkauf.

. zu Berlin, den 22. November 1847. ubhastation des in der verlängerten Frucht⸗

straße belegenen, Volumine 38. No. 235309. im Hypo⸗

Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle anbe⸗ n, r der Königsstadt verzeichneten, früher Müller-

ogelschen Grundstücks, tarxirt zu 12619 Thlr. is Sgr.

9 Pf., welches dem pensionirten Feldwebel Dismas 1871

Glauber zugeschlagen worden, soll in Folge des Er=

kenntnisses des Königl. Geheimen Ober-FTribunals vom

16. März 1847 fortgesetzt werden.

Zu dem Ende ist ein Termin auf

uni 1848, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle anberaumt. Tare und Hypothe=

kenschein sind in der Registratur einzusehen.

214 und 709 Tsch. harten zu 21 217 Nub. Assign. Roggen ward ziem—= lich lebhaft für das Adriatische Meer gesucht. Ein Abschluß von 123,990 Tschetw. erfolgte zu 12— 125 Nub. Talg hat in Folge der Berichte aus England etwas aufgeschlagen, 21,090 Pud schlossen io 11 Rub, bei wel- chem letzteren Preise die Besitzer fest beharren. Verfügbare Leinsaat preis- haltend 22— 233 Rub. ; für Partieen auf Lieferung im Mai verlangt man 215 Nub. Wolle ohne Nachfrage. r

London, 25. Febr. Getraidemarkt. Die Zufuhren von Ge— traide und Mehl während dieser Woche sind mäßig gewesen. Unser heutiger Markt war ziemlich besucht, und einige Frage nach Weizen zeigte sich. Für englischen und fremden Weizen behaupteten sich die Preise des vorigen Montags völlig, doch war der Umsatz in dem letzteren kleiner als an jenem Tage. Im Werth von Gerste, Bohnen und Erbsen bemerken wir keine Aenderung, und ging in allen diesen Artikeln wenig um. Hafer flauer, zu den jüngsten Notirungen. Weizen und Roggenmehl bleibt, wie zu— letzt gemeldet.

Waarenmarkt. Indigo. Seit dem Schlusse der Auction sind mehrere Abschlüsse in guter Waare, besonders sür Rußland, gemacht wor— den, und der Markt bleibt sehr sest. Cochenille erhalt sich im Werthe, und besonders die besseren Qualitäten Honduras holen sehr volle Preise. Von Mexiko sind heute ca. 500 Sur. eingetroffen. Lac Dye behaup— tet. Cutch, gute, gesunde Waare 25 Sh. ; stark beschädigte ist mit 21 Sh. 2 21 Sh. 6 Pee. bezahlt. Gambier 9 Sh. 6 Pee. a 10 Sh.

Salpeter unverändert; heute zum Aufruf gebrachte 3400 Säcke 452 85h wurden meistens zu 29 Sh. 6 Pee. a 30 Sh. und 400 S. Madras⸗ 72 676 zu 28 Sh. zurückgekauft. Raffinirter 35 Sh. 6 Pee. a 34 Sh.

Fettwagaren. Talg flau und zu 50 Sh. 6 Pee. Entrepot zu kau— fen. Kokusnußöl 55 Pfd. ohne Frage.

Baumwolle. Ungünstige Berichte aus Manchester haben die Spe— kulanten in Liverpool vom Markt gehalten und den Umsatz letzter fünf Tage auf circa 18,000 B. zum Konsumo beschränkt. Preise amerikanischer Sor—⸗ ten haben sich kaum behauptet. Der hiesige Markt erhält sich sehr fest bei schlechter Auswahl. Gestern versteigerte 150 B. pra. bis mittel Surate- holten 35 a 4 Pce., 300 B. gut Western Madras⸗ 3 Pee., was volle frübere Preise sind. Umsatz dieser Woche aus der Hand 3800 B. gut ord. bis gute Surate⸗ zu 3 2 4 Pee, 200 B. mittel Western und schön mit— tel Tennevelly Madras zu 37 a 4 Pee.

Geldmarkt. Die gestern eingegangenen pariser Nachrichten verur— sachten schon einen Rückgang von 1 6, in Consols und auch fremde Fonds theilten im Allgemeinen diese Flauheit, da die Spannung, womit man neuere Berichte aus Paris erwartete, aber stündlich wuchs, so konnte es nur zu unbedeutenden Geschäften kommen. Das westindische Dampfboot hat nur ca. 24,000 Piaster überbracht. Letztere, wie auch Silber in Barren, zu un⸗ veränderier Notirung sehr begehrt. In Wechseln ging heute sehr wenig um. Amsterdam und Hamburg hatten mehr Geber und waren etwas schlechter. Paris unverändert, Wien und Triest ohne Nehmer. Auf Spanien und Por— tugal zur Notirung Briefe und Geld.

(B. H.) Nach der Börse. Die so eben einlaufenden Berichte von der welthistorischen Wendung der Dinge in Paris (m. s. politische Nachrichten) brachten eine solche Aufregung hervor, daß Consols schnell auf S5 fielen, sich aber wieder bis 855 baar und 85 2 S6 auf Rechnung ho— ben. Alle fremden Fonds gänzlich nominell und ohne Umsatz.

Amsterdam, 28. Febr. Getraidemarkt. Weizen und Roggen höher verkauft, 127/128 pfd. b. poln. 380 und 385 Fl., 132 ps8. n. geld. 287 290 Fl. Von Roggen in Entrepot 120 pfd. odessaer 172 Fl. für Konsum., 113/116 pfd. petersb. 153— 163 Fl., 118 pfd. odessaer 165, 167, 170 Fl. Gerste 5 Fl. höher mit gutem Handel, 112 pfd. dänische 160 Fl., 101 pfd. ostfries. 130 Fl. Hafer höher abgegeben, 76 pfd. Voer. 90 Fl. Buchweizen wird weniger zugeführt und mehr begehrt, so daß die vorhandenen Bestände 10 Fl. höher abgingen. 118 pfd. holst. 205 Fl., 117 pfd. Amersford 200 Fl. Weiße Erbsen ibesser anzubringen und bei Partieen höher bezahlt.

Kohlsaamen gleich und zum Frühjahr 3 L. und zum Herbst 1 L. höher; auf 9 Fß. gleich 59 L., April 58 L., Sept. und Oktob. 57 L., Leinsaamen unverändert; 111pfd. Libau 220 Fl.

Rüböl gleich und auf Lieferung williger; pro 6 W. 35 Fl., flieg. 335 2 31, Mai 32 Fl. Leinöl pro 6 W. 263 Fl., flieg. 253 FI. Hanföl pro 6 W. 30, flieg. 297 Fl.

Nübkuchen 70 2 72, Leinkuchen 97 a 11 FI.

2. Amsterdam, 26. Febr. Geldmarkt. Die Beharrlichkeit, wo mit man sich in Paris den Ansichten und Befehlen der Regierung hinsichts politischer Versammlungen und Kammer-Reformen widersetzen zu wollen schien, erregte schon in den ersten Tagen dieser Woche an hiesiger Fonds= Börse lebhafte Besorgnisse über den Ablauf des vorbereiteten Streites und brachte fast sämmtliche Staatspapiere zum Weichen; als nun gestern die Meldung der wirklich erfolgten gefährlichen Ruhestörungen und das Verab-— schieden sämmtlicher Minister von Paris einging, nahm die Furcht vor noch schlimmeren Folgen die Ueberhand, und Jeder drängte sich zum Verkaufen von Staatspapieren, wodurch die Course bedeutend herüntergingen und erheblicher Umsatz zu Stande kam. Diese und Vorfälle in Italien hatten einen besonders nachtheiligen Einfluß auf die österreichischen Staatspapiere, deren sich die Inhaber ängstlich zu entledigen trachteten, und deren Eourse dadurch erheblich zu Falle kamen. Unter den holländischen Staatspapieren wurden Integrale am empfindlichsten durch diese Umstände berührt, indem deren Preis, erst von 537 auf 5335 976 herabgedrängt, gestern bis 53 9 gefallen ist; nicht weniger litt Zprozent. wirkliche Schuld, welche von 6545 erst auf 64 4. (h und zuletzt plötzlich auf 64 5 ging; 4prozent. do. fiel schon bei den ersten Nachrichten von Paris von 84 auf 8. 56 und blieb gestern auf 83 Ih stehen; Sondikat⸗Obligationen sind um 6 gewichen und holten zuletzt S2 5H. Actien der Handelsmaatschappy waren nicht minder bei dieser Be— wegung betheiligt und blieben 160 6, also 14 56 niedriger, als vor acht Tagen. Etwas besser hielten sich rusf. Fonds, von denen alte proz., Obli— gatlonen bei Hope von 104 bis 103 9 und A4proz. Certifikate bei dem— selben von 85, nur bis 854 0 nachließen. Dagegen sind 5proz. wiener Metalliques von 957 mit Absätzen erst auf 923 und gestern plötzlich bis Al gefallen; 24proz. do. anfangs von 485 bis 463 und zuletzt bis 4556. Spanische Fonds wurden weniger umgesetzt; der Cours von Ardoin-Obli— gationen erhob sich erst von 1675 bis 16 . und blieb am Ende 105 76, deren Coupons standen auf 12 2 131 56 fest. Zproz. binnenl. Oblig. stiegen von 255 bis 261 6, gestern konnte man aber zu 26 9 kaufen. Der Geldzins-Cours ging etwas niedriger und stellte sich auf 4 756. .

Das heutige Ausbleiben der pariser Post und allerlei Gerüchte, über Brüssel hier angelangt, lassen ein ferneres Fallen der Fonds an heutiger

Börse sehr befürchten.

192

von Leßnau.

lich abgeschätzt zu 18,914 Thlr. 6

iner Anzeiger. Die unbekannten Real-Interessenten werden unter der Warnung der Präklusion hierdurch vorgeladen.

Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 21. Januar 1848.

Das dem Zimmenpolier Friedrich Wilhelm Kopplin gehörige, hierselbst in der Linksstraße Nr. 28 belegene, im stadtgerichtlichen Hppothekenbuche von den Umgebun- gen Vol. 31. Nr. 2021 verzeichnete gin i uch gericht⸗

69

am 26. August 1848, . 11Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Sonnabend den 4. Mᷓrr.

1711 Mit hoher Genehmizung im Königlichen S eh an si ellia use

* ö ö . Grosses Karnaval(Ball-Hest

(bal masqué et par) gegeben von Mitgliedern des Königl. Corps de Ballet. zu m Besten

eines zu begründenden Wittwen-Pensions- Fonds ete.

Der Billet - Verkauf sindet bei den Haus- Polizei- Inspektoren Herren Iarke und Tack, im König- lichen Schauspiel- und Opernhause, täglich statt.

Der Preis eines Herren-Billeis ist 1 Thlr. 10 Sgr.,

Tare und Hy—

mens Bernhard nes Lungenschlages verstorben.

Die Mitgi

Der , . Albert Cle⸗

chepers ist heute in Folge ei⸗

Die Eigenschaften des

in seiner vollen Kraft plötzlich Dahingeschiedenen recht=

fertigen die hochachtungsvolle Erinnerung, die ihm folgt. ihn e f, den 28. Februar 18418. ;

eder des Königlichen Ober- Landesgerichts.

der eines Damen-Billeis 1 Ihlr. Die Eröffaung der Kasse geschielit um 8 Uhr. Der Ball beginnt um 9 Ubr und endet um 4 Uhr. Die Herren No8̃' ek und Hoffmann werden am Ball- Abend eine reich ausgestattete Masken-Garde- robe im Königl. Schauspielhlause aufgestellt haben. Das BalII- COmite. ——· · ᷣᷣ·¶Qu᷑:᷑. ———y· / /

10 62.

ö .

Amtlicher Theil.

Inland. Berlin. Die jüngste Revolution in Paris und Deutschlands

und Preußens Stellung zu derselben. Oesterreichische Monarchie. Mailand. Kaiserl. Guberniums. Frankreich. Paris. Nachrichten aus belgischen Journalen. aris. Gerüchte verschiedener Art.

Bekanntmachungen des

Berichte und Aeußerungen der pariser Blätter. Revolutionaire Altenstücke. Die Familie Rothschild.

Post⸗Bekanntmachung. Zahlungen der Bank. Beseitigung des gal⸗

sischen Hahns. Jertrümmerung des Throns. Die Nichtanerkennung der Republik als Landesverrath erklärt. Bericht Lamartine's im Auf⸗ trag der provisorischen Regierung. Journalschau. Zweierlei propi- sorische Regierungen. Berichtigungen. Amiens. Nähe= res Über die Ruhestörungen in dieser Stadt. Frankfurt a. M. Nachricht von einer Gegenrevolution in Paris Straßburg. Erlaß des Präfelten. Republifanische Bewegungen. Reorganisation der National-⸗Garde. Haltung der Linie. Ernennung einer Departe⸗ mental Kommission. Kurier aus Paris. Telegraphische Depesche über Konstituirung der republikanischen Regierung in Paris.

Großbritanien und Irland. London. Kabinets ⸗Rath. Un— gegründete Gerüchte vo Lord J. Russell's Rücktritt. Die pariser Nachrichten.

Belgien. Brüssel. Ministerrath. Sendungen. Angebliche Trup— pen⸗-Aufstellung. Ankunft von Engländern aus Paris.

Handels- und Börsen⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Se Königl. Hoheit der Prinz Albrecht ist von Schwerin zurückgekehrt.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 2Zten Klasse Mster Kö⸗ niglicher Klassen-Lotterie fielen? Gewinne zu 2000 Rthlr. auf Nr. 7865 und 74,787; 2 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 36,632 und 70,812 und 6 Gewinne zu 100 Rthlr. auf Nr. 5807. 17, 127. 23,932. 25,982. 48,739 und 80,520.

Berlin, den 1 März 1848.

Königl. General-Lotterie⸗Direction.

Uichtamtlicher Theil. Inland.

Berlin, 1. März. Die neuesten Ereignisse in Paris sind sich mit solcher Schnelligkeit gefolgt, daß kaum unsere Gedanken mit ih⸗ nen gleichen Schritt zu halten vermochten! Zwei Tage genügten für den Uebergang von der constitutionellen Monarchie mit einem konservativen, von einer starken parlamentarischen Majorität getrage⸗ nen Ministerium, durch die Versuche eines zweiten konservativen, dann eines radikalen Ministeriums, endlich einer nicht einmal ephemeren Regentschaft bis zur Proclamation der Republik und Vertreibung der Königs⸗Familie!

Noch sind die einzelnen Scenen dieses neuesten Revolutions— Drama's nur sehr unvollständig vor uns enthüllt; wir erkennen bis jetzt nur zwei Fäden der schnellen Verwandlung der Scene, „Untreue und rohe Gewalt.“ Nur das wissen wir leider, daß das Trama abermals ein blutiges gewesen, daß die Furie der Nevolution entfesselt ihre Opfer gefordert, daß selbst die hochgestellte Königliche Wittwe die unglückliche Mutter mit ihren Söhnen eine Behandlung er- fuhr, vor der sonst auch der roheste Haufe eine unglückliche Frau zu schützen pflegt!! . U

Was wird die nächste Zukunft bringen? Wird ganz Frankreich dem Beispiel seiner Hauptstadt folgen? Wird die ganze Armee auch diejenige in Algier wie im Jahre 1830 ohne Weiteres, ihres Eides vergessend, sich der neuen Gestaltung der Dinge anschlie⸗ ßen, oder wird ein treu bleibender Theil der Nation, des Heeres einen Führer finden und ein Bürgerkrieg sich entzülnden? Wie wird die Katastrophe Frankreichs auswärts reagiren? Wird die Revolution auch anderswo neue Triumphe feiern? Wird der Tau⸗ mel des Volks in Raserei entarteu? oder werden die Halbtrunkenen, in dem Spiegel Frankreichs ihre eigene Zukunft erblickend, zur Be⸗ sonnenheit kommen und umkehren auf der leichtsinnig betretenen Bahn? Alles das sind Fragen, die sich jetzt zusammendrängen, und wer es wagen wollte, sie durch Konjekturen zu beantworten, den könnten nur zu leicht die nächsten Tage oder Stunden der Kurssich⸗ tigkeit überführen!

Nur für unser deutsches Vaterland, welches gründlicher, wie ir⸗ gend ein anderer Theil Europa's, durch 20 jährige schmerzliche Erfah— rung über die Geschenke der französischen revolutionairen Freiheit be⸗ lehrt ist, möchten wir zuversichtlich auf die zuletzt bezeichnete Wirkung zählen, und wir würden selbst dann noch auf dessen feste Haltung rechnen, wenn einzelne Ausbrüche sympathetischer Demonstrationen hervortreten sollten.

Während es, wie gesagt, verlorene Mühe sein würde, sich in Vermuthungen zu erschöpfen, erscheint es ernste Pflicht, scharf ins Auge zu fassen, welches Deutschlands und was uns am nächsten liegt Preußens Aufgabe in dieser ernsten Zeit sein müsse? Vor Allem rufen wir den deutschen Fürsten und Stämmen zu: seid einig und durch Einigkeit stark! Das predigt auch die Geschichte unserer Zeit dem westlichen Nachbar gegenüber mit Flammenzügen.

Fern von dem Gedanken einer Einmischung in die inneren An— gelegenheiten Frankreichs, welches dieselben nach eigenem Gefallen ge⸗ stalten möge, gebietet es die Vorsicht, gebietet es die lebendige Er⸗ innerung an die nahe liegende Zeit tiesster Erniedrigung des deutschen Vaterlandes, mit scharfem Blick Frankreichs Bewegungen zu folgen, damit, wenn neues Gelüste erwachen möchte nach deutschen Fluren, vielleicht gekleidet in das Streben der Völker-Beglückung nach dort reifenden Theorieen, Deutschland dastehe wohl vorbereitet, jeden An⸗ griff ernst und, wenn es sein muß, blutig zurückzuweisen.

Preußen wird so hoffen wir auch hier mit gutem Bei— spiele nicht zurückbleiben; es wird, seiner Bundespflicht getreu, jedem seiner deutschen Bundesgenossen, wo er angegriffen werden möchte, mit seiner ganzen, durch unerreichte Wehrverfassung gehobenen Kraft zur Seite stehen und es darf mit Zuversicht Gleiches von seinen Bundesgenossen erwarten.

Irren wir hierin nicht, vertrauen wir, daß auch die übrigen Großmächte das ernste Wort reden werden: wir wollen keine Ver— letzung der Verträge dulden, welche den europäischen Frieden seit län⸗ ger als 30 Jahren getragen, wir werden jeden Bruch derselben als ine Kriegserklärung betrachten; dann ist auch die Hoffnung auf Er⸗

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Dritte Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Donnerstag den 2. März.

haltung der Segnungen des Friedens noch wenig getrübt, dann dür— fen wir uns immerhin noch dem Vertrauen hingeben, daß die Ent⸗ wicklung der Kunst, Wissenschaft und des Gewerbfleißes, wie sie die⸗ ser Friede in nie gekannter Weise hervorgerufen, feine schmerzliche Unterbrechung erleiden werde durch des Krieges unvermeidliche und

uunberechenbare Gräuel und Zerstörungen.

Vor wenigen Tagen erinnerten wir unsere Leser an den Spruch: si vis pacem, para bellum. Daran abermals erinnernd, werden wir in Preußens und Deutschlands Rüstung, wenn und so weit sie unvermeidlich sein möchte, kein Vorzeichen des Krieges, sondern nur die Gewähr zur Erhaltung des Friedens erblicken.

Oesterreichische Monarchie.

V́tailand, 22. Febr. (Wien. Ztg.) Die hiesige Gaz⸗ zetta enthält nachstehende zwei Bekanntmachungen des Naiserlichen Guberniums:

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„Se. FR. K. apostolische Majestät haben, in Erwägung des Zustandes, in welchem sich das lombardisch - venetianische Königreich brfindet, und in der Absicht, den den Gesetzen schuldigen Gehorsam sicher zu stellen, durch Aller= höchstes Handschreiben vom 131en d. M. die Bekanntmachung der Norm des abgekürzten Verfahrens, wie es durch die nachstehende Allerhöchste Ent- schließung vom 21. November 1847 sestgesetzt worden ist, im ganzen lom— bardisch venetianischen Königreiche für die Fälle des Hochverrathes und für andere Fälle der Störung der öffentlichen Ruhe anzuordnen befunden.

Die vorerwähnten Allerhöchsten Anordnungen werden hiermit zur Dar⸗ nachachtung zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Mailand, 22. Februar 1848.

Graf Spaur, Gouverneur. Graf O' Donnell, Vice ⸗Präsident. Klobus, Gubernial⸗Rath.“

„Allerhöchste Entschließung. .

„Zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe im lombardisch venetianischen Königreiche habe Ich zu verordnen beschlossen, daß in den nachstehend be— zeichneten Fällen der Verbrechen des Hochverrathes, der Störung der inne— ren Ruhe des Staates, des Aufstandes und des Aufruhrs und für die schwere Polizei⸗Uebertretung des Auflaufes ein standrechtliches Verfahren unter den nachstehenden Bestimmungen eingeführt werde.

Das standrechtliche Verfahren ist einzuleiten: .

2) Gegen diejenigen, welche nach der Kundmachung der gegenwärtigen Verordnung im lombardisch⸗-venetianischen Königreiche Andere zu dem in dem §. 52 Litt. b. I. Theils des Strafgesetzbuches bezeichneten Verbrechen des Hochverrathes oder in hochverrätherischer Absicht zu den Verbrechen des Aufstandes oder Aufruhrs (88. 61 und 66 J. Theils des Strafgesetzbuches), wenn auch ohne Erfolg, auffordern, aneifern oder zu verleiten suchen.

b) Gegen diejenigen, welche in gleicher Absicht oder während eines aus was immer für einer Ursache entstandenen Aufstandes oder Aufruhrs der bewaffneten Macht thätlichen Widerstand leisten oder an öffentlichen Beam— ten, obrigkeitlichen Personen oder an Wachen Gewaltthätigkeiten verüben.

e) Gegen diejenigen, welche sich einer Volksbewegung oder Zusammen⸗ rottung mit bewaffneter Hand anschließen, der Aufforderung der Obrigkeit oder der bewaffneten Macht, sich von der Zusammenrottung zu entsernen, nicht sogleich Folge leisten und während des Aufstandes oder Aufruhrs, mit Waffen oder anderen Mordwerkzeugen versehen, ergriffen werden. .

d) Gegen diejenigen, welche durch öffentlich ausgestoßene, zur Unzufrie⸗ denheit mit der Regierungsform, Staats⸗Verwaltung oder Landes-Verfassung anreizende Reden oder andere dahin zielende Mittel (8. 57 1. Theils des Strafgesetzbuches) eine Volksbewegung veranlassen oder bei einer aus einem solchen Anlasse entstandenen Volksbewegung thätig mitwirken.

e) Gegen diejenigen, welche die schwere Pollizei⸗Uebertretung des Auf- laufs begehen. ;

§. 3. Das standrechtliche Verfahren ist in allen diesen Fällen von dem ordentlichen Kriminalgerichte des Ortes, wo die That begangen worden ist, zu pflegen und von demselben, sobald es von dem Vorfalle Kenntniß erhält, sogleich einzuleiten, ohne daß hierzu der Auftrag einer höheren Be— hörde abzuwarten oder eine vorläufige Kundmachung erforderlich wäre.

Zur Berathung, ob das standrechtliche Verfahren einzutreten hat, ist, außer dem Vorsitzenden, die Gegenwart von wenigstens vier Nichtern erfor⸗ derlich. Die Waͤhl der Richter ist dem Vorsteher des Kriminalgerichts oder seinem Stellvertreter überlassen.

§. 3. Vor dieses Kriminalgericht sind alle Beschuldigten, welche ent⸗ weder auf der That ergriffen werden, oder gegen welche so dringende recht— liche Anzeigungen bestehen, welche mit Grund erwarten lassen, daß der recht⸗ liche Beweis der Schuld gegen sie ohne Verzug werde geliefert werden kön— nen, ohne Rücksicht auf ihren persönlichen Gerichtsstand und den Ort, wo sie immer ergriffen werden mögen, zu stellen.

§. 4. Das Kriminalgericht ist ermächtigt, das standrechtliche Ver⸗ fahren auch gegen Militair⸗- und andere der Militair⸗Gerichtsbarkeit unter⸗ stehende Personen einzuleiten, wenn sie von der Eivil-Obrigkeit eingebracht worden sind. Dem Kriminalgerichte liegt jedoch ob, dem nächsten Militair⸗ Kommando, mit Anführung des Namens, Geburtsortes und Militair⸗ Charakters des Beschuldigten, sogleich die Anzeige zu machen. Auch ist das Kriminalgericht ermächtigt, unter deß Militair-Gerichtsbarkeit stehende Zeu⸗ gen unmittelbar vorzurufen, jedoch muß auch davon dem nächsten Militair= Kommando Nachricht gegeben werden.

§. 5. Das ganze Verfahren ist vom Anfange bis zum Ende bei dem wie oben (§. 2) versammelten Gerichte und so viel möglich ohne Unter— brechung zu pflegen.

§. 6. Die Untersuchung hat sich in der Regel auf die That zu be- schränken, wegen der das standrechtliche Verfahren eingeleitet worden ist, und es ist daher auf Nebenumstände, welche auf die Strafbestimmung kei— nen wesentlichen Einfluß haben, noch auf sonst etwa entdeckte Verbrechen des Ergriffenen keine Rücksicht zu nehmen. Nur wenn dem Beschuldigten wegen eines Verbrechens eine schwerere Strafe bevorstände, als ihn wegen der Uebertretung trifft, wegen deren er vor das Standrecht gestellt wurde, ist das Verfahren, wenn diese Uebertretungen mit einander im Zusammen- hange verübt wurden, im standrechtlichen Wege auf beide auszudehnen; sind diese Erfordernisse nicht vorhanden, so ist der Prozeß hinsichtlich des zweiten Verbrechens im Wege der ordentlichen Kriminal- Untersuchung von eben demselben Kriminalgerichte zu Ende zu führen.

§8. 7. Die Ausforschung der Mitschuldigen ist zwar nicht außer Acht zu lassen, die Schöpfung und Vollziehung des Urtheils darf jedoch deshalb nur insofern aufgehalten werden, als sich dadurch gegründete Aussicht zu wichtigen Entdeckungen in Hinsicht auf den Plan und die Ausdehnung des Unternehmens oder zur Erforschung und Ueberweisung des Haupturhebers darbietet.

S. 8. Die Frist, binnen welcher beim standrechtlichen Verfahren die Untersuchung beendigt und das Urtheil gefällt sein muß, wird auf 14 Tage von dem Tage, an welchem die Untersuchung begonnen hat, an gerechnet, festgesetzt. Wenn innerhalb dieser Frist der Beweis der Schuld des Unter— suchten im standrechtlichen Verfahren nicht hergestellt werden kann, ist die Untersuchung mit demselben im Wege des ordentlichen Verfahrens von dem- selben Kriminalgerichte fortzusetzen.

S. 9. Gegen diejenigen Individuen, welche eines der im S. 1. Lit. a, b und aufgezählten Verbrechen schuldig erlannt werden, findet unter den in den 8s§. 430 und 431 J. Theils des Strafgesetzbuches festgesetzten Be⸗ dingungen die Todesstrafe statt. Das Todesurtheil wird in der Regel (S. 11) auf die für das standrechtliche Verfahren vorgeschriebene Weise aus- gesprochen, kundgemacht und vollzogen.

8. 10. Gegen ein solches Todesurtheil findet kein Rekurs und kein Gnadengesuch statt.

S. 11. Nur wenn das Kriminalgericht sich durch wichtige Milderungs— gründe auf die Erlassung der Todesstrafe durch Allerhöchste Begnadigung anzutragen bestimmt sindel, oder wenn bereits durch Vollziehung der Todes strafe an einem oder mehreren der Schuldigsten das zur Herstellung der Ruhe nöthige abschreckende Beispeil gegeben ist, ist das Ürtheil der höheren

und höchsten Behörde vorzulegen, die nach den allgemeinen Vorschriften wei⸗ ter verfährt. ;

S§. 12. Gegen die übrigen in der standrechtlichen Untersuchung eines Verbrechens schuldig befundenen Individuen, auf welche der 8. 9 keine An- wendung findet, ist sich hinsichtlich der Bestimmung der Strafe nach den allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches zu benehmen, die sich auf das Verbrechen beziehen, welches die Untersuchung zum Gegenstande hatte. Hinsichtlich der Kundmachung und Vollziehung des Urtheils verbleibt es auch in diesen Fällen bei den Anordnungen der vorstehenden §8. 9 und 10.

S. 13. Das Erkenntniß gegen diejenigen Individuen, welche wegen der schweren Polizei⸗-Uebertretung des Auflaufes vor das Standrecht gestellt wurden, ist nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches für schwere Po- lizei⸗Uebertretungen zu fällen und sogleich zu vollziehen. Gegen ein solches Erkenntniß findet kein Rekurs und kein Gnadengesuch statt.

S. 14. Ueber die Vorgänge bei dem Standrechte ist das Protofoll nach Vorschrift des §8. 513 des Straf-Gesetzbuches zu führen und, so weit es diejenigen Untersuchungen betrifft, worüber das Urtheil ohne Vorlage an die höhere Behörde sogleich vollzogen wurde, längstens binnen 3 Tagen 244 der Beendigung des Standrechtes dem Kriminal -Obergerichte vor- zulegen.

S8. 15. Gegen diejenigen Beschuldigten, gegen welche keine so dringen- den Verdachtsgruͤnde bestehen, um standrechtlich gegen sie zu verfahren, ist die Kriminal-Untersuchung zwar im Wege des ordentlichen Verfahrens, je⸗ doch ohne Rücksicht auf ihren persönlichen Gerichtsstand und auf den Ort, wo sie immer ergriffen werden mögen, von eben demjenigen Kriminalgericht zu pflegen, welches das Standrecht eröffnet hat.

S. 16. Die gegenwärtige Verordnung tritt 14 Tage nach dem Tage der ersten Einrückung derselben in die Zeitung der Stadt, wo das Guber⸗ nium seinen Sitz hat, in Kraft.

Wien, den 24. November 1847.

Ferdinand.“ II. J

„In der Proclamation vom 9. Januar J. J. haben Se. Majestät be⸗ reits das tiefe Bedauern über die Aufregung auszudrücken geruht, in welche Ihr lombardisch-venetianisches Königreich durch einige vom Auslande er- munterte Unzufriedene, die aus selbstsüchtigen Absichten den gegenwärtigen Zustand der Dinge umzustürzen streben, versetzt worden ist, wobei zugleich der allerhöchste Wille kundgegeben wurde, die innere und äußere Sicher⸗ heit und Ruhe des lombardisch-venetianischen Königreichs im regen Ge⸗ fühle Allerhöchstihrer Regentenpflichten, zum Wohle des Staates und zum Schutze treuer Unterthanen mit allen Ihren Händen von der Vorsehung anverirauten Mitteln zu schirmen. Um nun sowohl der xichterlichen als auch der Polizeigewalt die dem Bedürfnisse des Augenblickes entsprechende verstärkte Kraft zur Lösung ihrer Aufgabe zu verschaffen, haben Se. Ma— jestät bezüglich auf alle die Ruhe gefährdenden Handlungen, welche durch die bestehenden Strafgesetze verpönt sind, ein abgekürztes und daher schnel⸗ leres richterliches Verfahren, nach den zu gleicher Zeit mit Gegenwärtigem durch eine andere Bekanntmachung vom heutigen Tage zur öffentlichen Kenntniß gelangenden Vorschriften anzuordnen geruht. ; .

„Nebst den schon durch das Strafgesetzbuch J. und II. Theil verpönten, der Srdnung und Ruhe gefährlichen Handlungen können in Zeiten der politischen Aufregung, wie die dermaligen, auch noch andere, sonst unschad⸗ liche Handlungen einen drohenden Charakter annehmen. Pflicht der Polizei ist und war es stets, auch hierbei sowohl präventiv als repressis einzuschrei⸗ ten. Um ihr zur Erfüllung dieser Pflicht die nöthigen Mittel in dem er— forderlichen Maße zu verschaffen und sie vor dem Vorwurfe der Willkür zu verwahren, werden in Folge Allerhöchster Entschließung vom 13. Februar

1848 nachstehende Bestimmungen bekannt gemacht: t

„Sobald eine sonst an sich unschädliche Handlung, wie z. B. das Tra- gen oder Aufstellen gewisser Farben, das Tragen gewisser Zeichen, das Sin⸗ gen von Liedern, das Beifallklatschen oder Zischen bei gewissen Stellen von Schauspielen, das Zuströmen an gewisse Orte oder das Abreden vom Be— suche anderer, das Sammeln von Beiträgen oder Unterschriften u. s. w.

den Charakter einer Aeußerung politischer Neigungen oder Abneigungen in einem der bestehenden gesetzlichen Ordnung entgegenstrebenden Sinne an⸗— nimmt, hat die Polizei ⸗-Behörde der Provinz diese Handlung zu unter- agen. . „Dasselbe hat bei Versammlungen in öffentlichen und Privat⸗Orten zu geschchen, welche durch notorisch ausgesprochene Beschränkung der Zulassung oder durch Ausschließung von Personen einer bekannten politischen Meinung eine der erwähnten Ordnung abgeneigte Gesinnung an den Tag legen.

„Desgleichen, wenn Jemand einen Anderen durch Drohung, Verspot— tung, Beschimpfung oder Verunglimpfung in der Freiheit des Handelns aus einer gegen die bestehende Ordnung gerichteten Absicht zu beschränken ver⸗ sucht.

Das Verbieten solcher Handlungen kann, nach dem Ermessen der Po⸗ lizei⸗Behörde, entweder

a) durch ein dem betroffenen Individuum einzeln zu eröffnendes Ver⸗ bot, oder

b) dadurch stattfinden, daß das Verbot für einen Ort oder einen be—⸗ stimmten Bezirk, als für Jedermann verbindlich, kundgemacht wird.

In beiden Fällen ist dem Verbote eine Straf⸗Androhung beizufügen.

Im Falle a) hat die Androhung zu bestehen:

J ) In Geldstrafen, auch bis zum Betrage von 10,000 Lire austriache, für die Lokal⸗Armen-⸗AUnstalten;

2) in Entfernung aus dem Orte, wo die verbotene Handlung began⸗ gen wurde, ohne sonstige Beschränkung des Aufenthaltes;

3) in Konfinirung an einen bestimmten Ort innerhalb oder auch au⸗ ßerhalb des lombardisch-venetianischen Königreiches, mit einzuleitender poli— zeilicher Ueberwachung;

4) In Arrest nach dem im §. 89 des II. Theiles des Strafgesetzbu⸗ ches bestimmten Maße;

5) bei nicht österreichischen Unterthanen, ohne Rücksicht auf die Dauer ihres Aufenthaltes in den österreichischen Staaten, in der Ausweisung aus sämmtlichen Kaiserlichen Staaten.

„Welche dieser Androhungen in einem einzelnen Falle einzutreten habe, hängt von den Verhältnissen und der Bedenklichkeit des Individnums ab und bleibt, ohne eine Reihenfolge festzusetzen, dem Ermessen der Polizei- Behörde überlassen.

In dem Falle b) hat die Sanction des allgemeinen Verbotes in der Berufung auf das im §. 89 des II. Theiles des Strafgesetzbuches enthal= tene Strafmaß zu bestehen. Es steht jedoch der Polizei⸗-Behörde zu, auch diesfalls gegen Einzelne die Strafe umzuändern und dieselbe nach der ge— genwärtigen Norm 1 bis 3 auszusprechen. ;

„Die Straffälligkeit tritt ein bei zu a) bemerkten Verboten, unmittel- bar nach der Unterzeichnung des über ein solches Verbot jedenfalls aufzu⸗ nehmenden und bei der Prövinzial- Polizei- Behörde aufzubewahren den In. timirungs - Protokolls; bei den zu b) bemerkten Verboten in 21 Sinnen nach Anschlagung des Verbotes an dem hierzu bestimmien er e,. „Das Strafoerfahren hat in der Art zu geschehen, wie n, . den i. zu det Klassc der schweren Polizeinbertretungen gehörenden sogenannten Po— 2 5 he! 1 D 3 ö . 1 ,, hat vag Erlen in zu i Eigen welches einẽ Beschwerde bei dem Landesprasidium nur innerha 24 Stun⸗

; . des Erkenntnisses an gerechnet, angebracht werden den, von der Zustellung des Erker u. afschiebende Wirkung insof sann, welche Veschwerdeflihrung jedoch keine auf Ciekehde anltkung in ofen äußert, daß noch während derselben die Provinzial Polizeibehörde nicht ge⸗ e Se. sei, eine den Umständen angemessene Vorkehrung zu neeffen, damit . e, Individuum weder die verbotene Handlung wiederholen, noch den Vollzug der Strafe vereiteln könne. .

Indem St. Majestät diese durch den Drang der gegenwärtigen Um= saind⸗ nöthig gewordenen Bestimmungen anzaerdnen geruhten, versehen Sich Allerhöchstdieselben, daß die ruhigen BVemehner des lombardisch - vene⸗ tsanischen Königreichs darin nur einen neuen Alt der allerhöchsten Fürsorge für die Niederbeugung eines, die moralische Ruhe und den materiellen Wohl- stand des lombardisch- venetianischen Königreiches nahe bedrohenden, aus bem Auslande dahin eingedrungenen und von einer verhältnißmäßig klei⸗

nen Zahl unbesonnener oder übermüthiger Bewegungsmänner rege gehaltenen