1848 / 69 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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enter Thongefäßes, das in Zeichnung vorlag, fällt vielmehr bacchischen

ultusbildern anheim. Eben so wenig können die durch Prof. Roß an das hiesige Museum und durch Herrn Mas -Latrie nach Paris gelangten cypri- schen Venusidole ihrem künstlerischen Charakter gemäß, für andere als grie⸗ chische Kultusbilder gelten. Was endlich die früher ägvptisch, gegenwartig fast allgemein phönicisch genannten alterthümlichsten der griechischen Vasenbilder betrifft, so macht zwar der asiatische Charakter derselben sich im- mer geltender, ohne daß jedoch irgend ein Umstand dafür spräche, sie lieber für phönicisch als assprisch oder lodisch zu halten, namentlich liegt von Sei ten der Flügelgestalten und sonstigen Wunderbilder jener Basen durchaus nichts Phönicisches oder dem Verwandtes vor, wie denn selbst Fischgestalt⸗ Gottheiten, gleich Derketo und Dagon, entweder gar nicht oder (nach Herrn Panofka) nur in sehr seltenen Ausnahmen sich finden, so häusig auch Schlan— gengestalten, gleich dem ceilicischen Typhoeus, in jenen Gefäßbildern ältesten Stoyls allmälig geworden sind. Unter solchen Umständen ward für die ge—⸗ dachten Gefäße, in Anschluß an Bunsen's und Kramer's (Thongefäße S. 42 und 69) Benennung „dorischer“ und „dorisirender“ Vasen, wie mit den al— ten und neuen Funden Korinths und mit der Verpflanzung korinthischer Kunst nach Etrurien, vielmehr die Benennung korinthischer Gefäßmale— reien im Gegensatz der attischen empfohlen. .

Von Neuigkeiten der archäologischen Literatur waren angelangt: 1) R. Rochette Peintures de Pompeji, . V 2) Clarac Muse de Sculp- ure, Livr. XIII. nebst Vol. I1i. des Tertes. 3) Rheinische Jahrbücher, Heft 12. 4) S. Birch Tablet ol Karnak. 5) Jahn über Lykoreus. 6) Letronne Deux inscriptions dédiées au dien Soleil Mithra.

Der zoologische Garten ist am Sonntag durch eine Klapperschlange (Crotalus) bereichert wor= den; sie ist ein Geschenk des Konsuls Delins in Bremen an den Geh. Rath Lichtenstein, dem das Publikum, in Folge seiner freundschaftlichen Verbindung mit Natursorschern und Reisenden, seit Jahren die werthvoll— sten Thiere verdankt. Diese Klapperschlange, aus dem tropischen Amerika, ist über sechs Fuß lang, hat in der Mitte den Umfang eines Mannsarmes, zählt elf Ringe, die Zähne in der Gaumenreihe scheinen vollständig, nicht so in der Kieferreihe. Die Unterseite des Leibes ist mit Schilden, die Ober—⸗ seite und der Schwanz mit Schuppen bedeckt. Sie liegt auf einer Decke in einem mit doppeltem Gitter versehenen Kasten; eine sehr zweckmäßige Wohnung ist ihr in dem durch Wasserheizung in stets gleichmäßiger Tem— peratur gehaltenen Raume im Affenhäuschen, oberhalb des im Wasser be⸗ findlichen Alligators, angewiesen. Der Alligator zischt, der Crotalus klappert trillernd, allso Musit vollauf, und da die Besucher keine Neigung verspüren dürften, die Schlange zu berühren, so haben sie auch nicht zu be⸗ fürchten, daß der giftige und todbringende Schleim, welcher aus den mit Härten umgebenen Vorder- oder Eckzähnen sich beim Biß absondeit, ihnen gefährlich werden könnte.

Am 4. Mai v. J. wurde die Stadt Murowanag⸗-Goslin, im Kreise Obornik, zu mehr als drei Viertheilen ein Raub der Flammen. Zur Mil— derung der damit für ihre Bewohner herbeigeführten, während der herr— schenden Theurung doppelt fühlbaren Noth wurden der unterzeichneten Kom- mission behufs Ankaufs von Getraide und Verabreichung von Brod zu er⸗ mäßigten Preisen überwiesen: ;

1) Ein Allerhöchstes Gnaden⸗Geschenk Sr. Majestät des Königs von 700 Nthlrn.

2) Seitens der Königl. Regierung zu Posen aus dem Land-Armen- Fonds 300 Rthlr.

3) An milden Beiträgen steuerten:

Herr Landrath von Reichmeister 12 Nihlr. 10 Sgr. 8 Pf. Herr Kauf⸗ mann Leyser Jaffé in Posen 20 Rihlr. Kollekte des um unsere Stadt da— durch hochverdienten Herrn Kaufmanns Träger daselbst 237 Nthlr. 17 Sgr. 6 Pf. Herr Medizinal⸗Rath Dr. Kohn 4 Rthlr. Herr Kaufmann Efraim 5 Rthlr. Herr H. Jaff 3 Rthlt. Die Herren Landtags-Deputirten der Provinz Posen 75 Nihlr. Die Vossische Zeitungs -⸗Expedition in Berlin 32 Rthlr. Die Spener'sche Zeitungs⸗-Expedition daselbst 19 Rthlr. 20 Sgr. Herr Polizei⸗Rath Jonas in Königsberg 3 Rihlr. Die Hartung'sche Zei⸗ tungs⸗-Ey)pedition daselbst 43 Rthlr. 20 Sgr. Herr Salomon Wiener in Grünberg 2 Rthlr. Herr Probst Ertel in Drossen 3 Rthlr. Ein hoher Senat der freien und Hanse⸗ Stadt Hamburg 50 Rthlr. Der Magistrat zu Rogasen 16 Rthlr. 15 Sgr. Die Enpedition der Breslauer Zeitung 5 Rthlr. Der Magistrat zu Breslau 8 Rihlr. 20 Sgr. Aus Nadojewo 4 Rthlr. 8 Sgr. Herr Rittergutsbesitzer Luther auf Mehrow 20 Rthlr. N. N. aus Vergen auf Rügen 10 Rihlr. Der PMagistrat zu Obornik 10 Rthlr. 10 Sgr. Durch Herrn Direttor Arendt in Rogasen 11 Nthlr. Von den Herren Landtags -Deputirten nachträglich 14 Rthlr. Von S. aus Sorau 3 Rthlr. Von S. N. und T. hierselbst 3 Rthlr. Von

einigen n . Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf. Aus Czerwonek für ge⸗ schenkte Brodie 2 Rthlr. 20 Sgr. Von Herrn Kaufmann Hermann in Posen 10 Rihlr. Der Magistrat zu Bromberg 109 Nthlr. Summa ver Baar-Einnahme 1649 Rihlr. 23 Sgr. 8 Pf. Außerdem lieferten Kartof- feln theils unentgeltlich, theils zum halben Preise die Herren: von Treskow auf Wierzonka 75 Scheffel, von Milensti auf Nieszawa 19 do., Soyka in Briesen 20 do., Luther auf Lopuchowo 50 do., von Treskow auf Rado⸗ sewo 25 do,, von Winterfeld auf Pia 120 do., Schönberg auf Lang · Gos- lin 14 do., welche nebst einer von der Frau Landschaftsräthin Pawels ka auf Woynowo geschenkten Quantität Bauholz unter die Bedürftigen ver= theilt, resp. zu ermäßigten Preisen zum Besten des Unterstützungs Fonds verkauft wurden. Von deni angeführten Betrage der ihrem Eingangs ge= dachten Zwecke gemäß verwendeten Baar- Einnahme ist ein Kassen ⸗Bestand zur Disposition der unterzeichneten Kommission verblieben, der zur weiteren Unterstützung nothleidender Abgebrannter, und zwar insbesondere der Kran— ken und Waisen unter denselben, verwendet wird, wozu derselbe kaum aus- reicht, da deren Zahl in Folge der am hiesigen Orte bereits seit mehreren Monaten grassirenden iyphösen Fieber eine erhebliche ist.

Wir schließen diesen Bericht mit dem Ausdrucke tiefgefühlten Dankes gegen unseren Allergnädigsten König und Herrn, so wie gegen die edlen Menschenfreunde, welche unserer nach Gottes Rathschluß durch Theurung, Brand und Krankheiten schwer heimgesuchten Stadt eine so reichliche Hülfe gewährt haben.

Murowana-⸗-Goslin, den 28. Februar 1818.

Die Unterstützungs ⸗Kommission. (gez) Neugebauer, Scharffe north, Elkanus, Fel sch, Heine mann, Klawinski, Laskiewiez, Leseczoynski, Sawinstki, Tonn.

Handels- und Görsen-Nachrichten.

Memel, 1. März. Haben wir früher schon über Geschäftslosigkeit klagen müssen, so ist dies jetzt, wo der Winter uns ganz verlassen hat und die Wege beinahe unfahrbar geworden sind, auch die Berichte vom Auslande sehr flan lauten, nur noch mehr der Fall. In Getraide ist gar kein Ge—⸗ schäft, es wird nur so viel gekauft, als der Konsument braucht und dies zu höheren Preisen als an anderen Orten. Weizen 70 2 S6 Sgr., Roggen 45 2 47 Sgr., auf 42 Sgr. für 70 100 Last 118 119pfd. ausgeboten, soll 40 Sgr. vor einigen Tagen offerirt worden sein; Gerste 36 = 40 Sgr., Hafer 18 2 20 Sgr., Erbsen 60 a 65 Sgr., Kartoffeln 26 Sgr.

Leinsaat ist ohne Frage 50 a 60 Sgr. Tonnensaat etwas be⸗ gehrt, doch zu Preisen, wofür Inhaber nicht abgeben wollen; gefordert 74 Sgr. gereinigt, 677 Sgr. ungereinigt.

Flachs im Preise weichend, zuletzt schon mit 809 Sgr. für 4ten Brand, 62 Sgr. für Nr. 1 bezahlt, wird dazu noch angeboten, doch ver gebens. Es ist wahrscheinlich, daß die Preise niedriger gehen werden.

Spiritus ist, nachdem unsere Spiritushändler sich damit pr. Früh— jahr zu 95 Sgr. und 95 Sgr. pr. 6 R. versorgt und die Preise in Stettin seitdem bedeutend gewichen sind, unverkäuflich. 50 Faß, welche in Swine—⸗ münde überwintert und jetzt hier eingetroffen sind, sollen zu 9 Sgr. aus— geboten, dafür aber kein Gebot zu erlangen gewesen sein.

Steinkohlen werden die hohen Preise vom Herbste nicht mehr holen, es wird für schwimmende Ladungen 9 Sh. pr. Kehl geboten. Die jetzt pr. „Diana“ (dasselbe Schiff, welches bei Schwarzort und dann bei Libau im Eise lag) angebrachte große Steinkohlen sind nach Tilsit verkauft zu nicht bekannt gewordenen Preisen.

Für St. Ubes-Salz ist Frage, 16 Rthlr. würde willig zu bedingen sein. Heringe, auf 67 Rthlr. pr. Tonne ungebraalt, versteuert angeboten, ohne Absatz. Wenngleich der Vorrath nicht bedeutend ist, fehlt es doch des schwierigen Transportes wegen an Käufern.

Im Hoölzgeschäfte ist es sehr still, wenige fichtene Kronplanken sind zu 2 Sgr. pr. Fuß verkauft, für Mittelplanken sollen nur 1 Sgr. pr. Fuß geboten werden, während Produzenten schon zu 15 Sgr. verkaufen wollen. In fichtenen und tannenen Dielen soll etwas ebenfalls gemacht sein, zu welchen Preisen ist noch nicht bekannt geworden.

Im Wechselgeschäfte geht nichts um, es fehlt sowohl an Verkäu— fern als an Käufern. Amsterdam ist Einiges 2 103 Sgr. genommen. Sil⸗ ber⸗Rubel werden a 327 Sgr. vielseitig angeboten, ohne Käufer zu finden, und steht zu erwarten, daß selbige noch niedriger geben werden.

Stettin, 3. März. (B. N.) (Wochenbericht) Weizen ist vom Äuslande noch ohne Frage, hat jedoch im Ganzen wieder etwas mehr Meinung für sich und würde in guter 130pf8. gelber Waare (circa 9gopfd. per Schst) auf baldige Lieferung und selbst vielleicht iCn loco 54 Rthlr. wohl bedingen, während jedoch leichtere Waare bis 50 Rthlr. abwärts zu haben ist. Roggen hat in dieser Woche ungemein geschwankt. Der höchste

Preis dafür auf Frühjahrslieferung war 38 Rihlr. Seitdem kaufte man wieder zu 35— 34 Rihlr., während heute fest auf 36 Rthlr. gehalten wird per Juni / Juli 355 Rthlr. zuletzt bezahlt. Abgeber in loco sind auch eher rarer, doch würde man gute s - 83pfd. Waare zu 366 35 Rthlr. haben können, schwerste wird auf 38 Rthlr. gehalten. Gerste wenig gefrant und gute große pommersche zu 31 Rihlr. in loco oder auf Lieferung noch zu haben. Hafer ist iwas billiger wieder. Nachdem pomm. auf Frühjahrs= lieferung mit 50pfd. per Schsl. Garantie 25 Rthlr. zuletzt bezahlt wurde würde heute wieder zu 24 Nthlr. dafür in loco und auf Lieferung anzu⸗ kommen sein. Von Erbsen wurde in den letzten Tagen eine kleine Paltie gute kleine Koch- mit 40 Rthlr. bezahlt, was aber nicht mehr zu machen ist

Samen. Mit Oelsamen bleibt es matt, Winter-Rapps 80 Rthlt. Rübsen 78 Rihlr. zu haben. Schlagleinsamen in mittel Qualität 60 Rthlt— Säc-⸗Leinsamen ziemlich fest, wie letztgemeldet, rigaer auf 8 Rthlr. gehal— ten, 83 Rihlr. bez., pernauer auf 165 Rthlr. gehalten, 1058 à 3 Rthli. bezahlt. Memeler 75 Rthlr. zu haben. Vie Inhaber von feinem gereinig⸗ ten schles. Kleefamen beharren auf ihren Forderungen von 127 2 123 Rthn. für weißen und rothen, weil schöne Waare knapp ist. Dagegen ist unge— reinigter pomm. rother und weißer nach Qual. zu 85 à 10 Rihlr. gehandelt worden. Thimothee etwas gefragter und ein Posten gut mittel Waare zu 53 Rihlr. gekauft.

Spiritus hat die jüngst gemeldete kleine Besserung nicht behauptet, aus erster Hand zur Stelle 21 pCt., wozu heute gekauft wurde, aus zweiter Hand 20 —21 pCt. bezahlt, über letzteren Preis nicht mehr zu machen, auf Lief. im Frühjahr zu 20 * pCt. gekauft.

Butter ist wieder mehr zugeführt, besonders in ordinairer Waare, findet jedoch noch willig Käufer zu 6 Sgr. per Pfd., mitt. 1 67 à 63 Sgr., feine 7.7 2 75 Sgr.

Metalle ohne Umsatz. Zink in loco 5 Rthlr., auf Lieferung aus Schlesien 57 Rthlr. zu haben. Roheisen, schott. auf Lieferung 15 Rthlr. zu haben.

Fettwaaren. Rüböl ist wieder etwas mehr gekauft, doch in Preisen kaum besser, in loco 1084 Rthlr. bezahlt, per April/Mai 10 Rthlr. bezahlt, per Sepi. / Oktbr. 105 Nihlr. bezahlt. Leinöl in loco bedang 1054 Nthlr., auf Lieferung etwas höher gehalten. Palmöl still, in loco 1334 14 Rthlr. verlangt, auf Lieferung ohne neuen Umgang. Cocusnußöl unverändert. Baumdl' eben so und noch immer ziemlich fest, wie letztgemeldet. Gallipold auf 165 à 3 Rthlr. unverst. gehalten, Malaga 157 Rthlr. unverst. bezahlt. Auch Thran erhält sich ziemlich fest; Südsee⸗ 96 3 3 Rihlr; bezahlt, brauner Leber Berger 203 20 Rthlr. bezahlt, blanker Berger auf 22 Rthlt. gehalten.

Stettin, 6. März. Getraide. In Weizen ist seit Freitag nichts gemacht. Man hält damit nach Qualität auf 50 a 56 Rthlr. Roggen in loco auf 34 a 38 Rthlr. gehalten, schwere Waare von Sepfd. pr, Schfl. jedoch zu 36 Rthlr., 84 / Ssßpfd. zu 35 Nthlr. begeben und dazu nicht ge— rade coulant anzubrigen, schwere Waare schwimmend auf 38 Rthlr. gehal⸗ ten, auf Frühjahrslieferung 36 Rüihlr., pr. Juni Juli 37 Rthir, bezahlt. Andere Getraidearten ohne Umgang und unverändert. Gerste, große komm. 32 Rihlr., Hafer nach Qualität 24 a 25 Rthlr. in laeo und auf Lieserung zu haben. Erbsen 36 2 38 Rthlr. ;

Saamen aller Art noch wie am Freitag gemeldet.

Spiritus etwas fester, aus erster Hand zur Stelle 207 96, aus zweiter Hand 20 „6 bezahlt, auf Lieferung im Frühjahr 20 Y bezahlt, auf spätere Termine 19 „0 Geld. ö. .

Rüböl in loco 167 Rthlr., April / Mai 10 Rthlr., Septbr. / Okibr. 105 Rthlr. zu haben. ö. U ,

b. S. Roggen pr. Frühjahr 37 Rthlt. bezahlt, später wieder 3b 3 365 Rihlr. mehr Brief als Geld. .

Spiritus pr. Frühjahr 19 Ih bezahlt und Brf.

Amsterdam, 3. März. Getzaidem arkt; Weizen und Rog⸗ gen bei Kleinigkeiten zu vorigen Preisen; 128pfd. b. poln. 338 395 Fl, 129pfd. do. 395 409 Fl., 1308. Kubanka- 252 Fl. Von Rogg en 122p58. inl. 185 Fl., 120pfd. Odessa⸗ 190 Fl., 116 1150s. petersb. 175 bis 179 Fl. Gerste preishaltend, 1166. Chevalier⸗ 180 Fl. . Kohlsamen sogleich L., auf Lieferung 1 L. höher, verlauft holst. 55 L., auf 9 Faß April 59 L., Sept. und Ott. 58 2, Nov. 589 L. Leinsamen wie früher, 112958. Odessa⸗ 260 Fl. böl gleich und auf Lieferung williger, pr. 6 W. 35 Fl., flieg. 34 Fl. Mai und Sept. 327 33. Okt. 3z. Leinöl angenehmer pr. 6 W. 274, flieg. 26 2 . Han föl pr. 6 W. 31. Fl., flieg. 30 Fl. Löndon, 1. März. Getraidemarkt. Mit Ausnahme von 5900 Or. fremden Weizens waren die Zufuhren heute gering. Der Handel in al⸗ len Artikeln ist fest, aber der Umfang des Geschästs beschränkt und Preise unverändert.

Bekanntmachungen. 18 Nothwendiger Verkauf.

Land- und Stadgericht Arnsberg. Die dem Fabrikanten Diederich Ebbinghaus zu Ober⸗ eimer gehörige, auf dem Grundstücke Steuer-Gemeinde Arnsberg, Flur JI. Nr. 2590/3 erbaute Papier- Fabrik mit Nebengebäude, so wie die dazu gehörenden Grund-

Für Fonds- Inhaber ist und Kapitalisten.

Manchen Kapitalisten und Fonds-Inhabern, welche den jetzigen politischen Verhältnissen misstranen, und die ihre Geider aulserhalb des Bereiclis der Wech- sellälle derselben und der damit verbundenen Ge-

Allgemeiner Anzeiger.

2071 Berlin, Jägerstrasse No. 42. Breslau, Schweidnitzer Str. No., 8.

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Königl. IIof-Musikhändlem. Musikalien-Lager auf das vollständigste aàssortirt. Beim Ankauf den höch—

stücke, Steuer⸗Gemeinde Arnsberg Flur J. Nr. 33, 34, 37, 38, 39½1, 39 u, 35, 36, Flur IJ. Nr. 246 /, 246 a, 246j5 und das Miteigenthum des 2c. Ebbinghaus zu einem Drittheil an dem oberen Mühlengraben Steuer⸗ Gemeinde Arnsberg Flur J. Nr. 780, eingetragen Vol. V. Fol. 5 und Vol. VIII. Fal. 6 des Hypothekenbuches der Gemeinde Arnsberg, abgeschätzt zu 08,664 Thlr. 8 Sgr. 10 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 3. Juli 1848, Vormittags 19 Uhr, an hiesiger Gerichts- stelle subhastirt werden. Die Papier-Fabrik, unweit der Stadt Arnsberg an der von Kassel nach Köln führen den Landstraße gelegen, ist vor zehn Jahren nach dem zweckmäßigen Sosteme der Maschinenpapier-Fabrication neu erbaut. Dieselbe besteht aus einem dreistöckigen Hauptgebäude von 134 Fuß Länge, 51 Fuß Breite und angemessener Höhe, mit zwei daran stoßenden Flügeln von 83 Fuß Länge und einem Nebengebäude. Sämmt⸗— liche Gebäude sind von Ziegelsteinen in geschmackvollem Style aufgeführt und mit Schieferbedachung versehen. Die Wasserkraft des von dem Ruhrflusse betriebenen großartigen Werkes mit einem Gefälle von 197 Fuß vor den Rädern ist bedeutend und gestattet erfahrungs— mäßig auch bei dem niedrigsten Wasserstande der Nuhr einen ununterbrochenen Betrieb der mit acht Holländern von den größten Dimensionen einer englischen Papier= Maschine und einer besonders aufgestellten Satinir— Maschine versehenen Fabrik.

920 Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 25. September 1817

Das dem Particulier Carl Ludwig Greiert gehörige, hierselbst in der Besselstraße Nr. 11 belegene, im Hy⸗= pothekenbuche von der Friedrichsstadt Val. 26. Nr. 816. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 11,218 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf., soll

am 9. Mai 1848, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Der Eigenthümer des Grundstücks, Particulier Carl Ludwig Greiert, oder dessen Erben werden hierdurch öf⸗ fentlich vorgeladen.

sahren zu placiren wünschen, glaubt der Unterzeich- nete mit der Anzeige zu dienen, dals eine Bethei- ligung bei den scit mehreren Jahren in gutem Be- trieb stehenden bergbaulichen Unternehmungen der Neuhäuser Steinkohlen-Vereine und bei der Deutschen Eisenbäahnschienen-Compagsgnie unter annehmlichen Bedingungen noch zulässig ist.

Prospekte, Betriebsberichte, Risse und Pläne sind unentgeltlich von mir zu beziehen.

Es liegen diese Unternehmungen aulserhalb des Bereichs der Politik, und bei anerkannter Solidität und Sicherheit gewähren sie (neben allmäliger Zu- rückerstattung der Einlagen durch Amortisation) auf lange Teiten hinaus eine hohe Rente.

Hildburghausen, den 28. Februar 1848.

Der Chef der Deutschen Eisenbalinschienen- Compagnie.

1 Ne Yer.

*” Dampsfschiff⸗Verkauf.

Die St. Petersburg Lübecker Dampfschifffahrt-Gesell— 16. 6 eines ihrer bekannten Dampfschiffe zu erkaufen.

Die näheren Bedingungen sind bei dem Comité in Lübeck zu erfahren. Lübeck, im Februar 1848.

Literarische Anzeigen.

Auf die

205

Deutsche Allgemeine Zeitung,

e g täglich zweimal ausgegeben wird und alle Nachrichten über die gegenwärtigen Bewegungen am schnellsten veröffentlicht, werden fol noch besonders für Monat März als auch für das mit dem 14. April beginnende neue Quartal bei allen Königl. Postämtern und Zeitungs Erpeditionen Abonnements angenommen. Leipzig, im März 1846. J. A. Brockhaus. Inserate für Berlin werden täglich abgeschickt von der

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C. S. Jonas, Werderstraße Nr. 11: Rußlands Novellendichter.

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Inhalt. J. Helena Hahn: Dschellaleddin; Ut— balla. Alexander Puschkin: Die Capitainstoch= ter. II. Nikolaus Pawlow: Der Maskenball; Der Namenstag; Eine Million; Der Natagan.

Leipzig, im Februar 1818. F. A. Brockhaus.

2061 Die Schlesingersche Sammlung der

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Nati onallieder aller Völker fär eine Singst. mit Begl. des Piano oder Guitarre, enthält No. 1: Was ist des Deutschen Vaterland? No. 20 25: La Marseillaise, La Parisienne, Vive Henri IV., Ga ira, Marlboroush, Chant guer- rier mit franz. u. deutsch. Text. No. 17: Deutscher Fürstengesang und Vaterlandslied von Händel. No. 48. Drei röm. Volkshymnen auf Pius IX. von

Rossini und Mag azzari, sämmtlich à 5 Sgr.

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203

7 Fien d. Mts. nahm der unerbittliche Tod, in Folge eines nervösen Fiebers den Herrn Bürgermeister Theodor Schwarz, Ritter des Rothen Adler-Or dens, nach eben vollendetem 44sten Lebensjahre, aus unserer Mitte. Derselbe hat seit Anfang des Jahres 1832 anfänglich als Stadt-Syndikus und sodann als Bürgermeister mit unermüdlicher Beiufsthätig- keit, durch seine ausgezeichneten Talente unterstützt, un⸗ unterbrochen, mit Aufopferung seines eigenen Wohls für das Interesse unserer Kommune gewirkt, sich dadurch unferè' Liebe und Achtung erworben und das ehren— vollste Andenken gesichert.

Ratibor, den 5. März 1848. k

Der Magistrat und die Stadtverordneten⸗Versammlung.

(is b]

Dem Justizrath Horn, Apotheker Horn und der Frau Steuer⸗Inspektor Johanna Becker, geborenen Horn, in Preußen, die betrübende Nachricht; daß Frei⸗ fag, den 25. Februar d. Is, die jüngste Sch ester des am' 24. Sftober 1833 dahingeschledenen Direkters der Straf-Anstalt zu Luckau, G. Horn, Johanna Eleonore Hauffe, geb. Horn, ihrem am 26. Ja⸗ nuar 1847 gleichfalls in die Ewigkeit vorangegangenen

atten gefolgt ist. . . 3 n an, (Budissin) in der K. S. Oberlausitz.

Dr. Fr. E. Hauffe, prakt. Arzt u. s. w.

183 9 Medizinal-Rath hr. Schmalz aus Dresden, seit vielen Jahren ausschließlich mit den 8 n .

des Gehörs und der Sprache beschäftigt, wird kurze Zeit sich hier aufhalten, um solchen Kranken Rath zu ertheilen. Er ist sicher zu treffen Mittags von 12—2 Ühr Markgrafen str. Nr. 49, Ecke der Französischen Straße.

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216 69.

Inhalt.

Amtlicher Theil. . ö

Ständifsche Äugelegenheiten. Zweinnddreißigste Sißung des Vereinigten ffändischen Ausschusses am 3. März. Fortsetzung der Verhandlungen über den Entwurf des Strafgesetzbuches. Es kom⸗ men zur Berathung und werden mit einigen Modificationen angenommen: die ss. 426 - 410: Vergehen in Beziehung auf die Sicherheit und Würde des Staates; namentlich werden die beiden Ss. 429 und 430, öffentliche Versammlungen betreffend, in Wegfall gebracht. Ferner die S8. 441 und 442: Vergehen in Beziehung auf die öffentliche Sicherheit; die 58. 143 460: Vergehen in Beziehung auf die persönliche Sicherheit; die Ss. 161 469: Vergehen in Beziehung auf das Vermögen; die §§. 70 478: Vergehen in Beziehung auf die Feuer ⸗Polizei. Hier- auf wird auf die Berathung des §. 402, die Amts-Entsetzung oder Cas⸗— salion bei Verbrechen und Vergehen von Beamten, so wie auf mehrere andere noch unerledigt gebliebene Punkte des Entwurfs des Strafgesetz— buches, zurückgegangen, welche jetzt, meistens nach den Vorschlägen der Abtheilung, ihre Erledigung finden.

Beilagen.

Amtlicher Theil.

Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Pxinzessin Karl sind mit Höchstihren Kindern, dem Prinzen Friedrich Karl, der Prinzessin Louise und der Prinzessin Anna, Königl. Ho⸗ heiten, in erwünschtem Wohlsein aus Baden-Baden wieder hier ein⸗ getroffen.

Die bisherigen Abvokaten Andreas Hardung und Ser bastian Longard zu Köln sind zugleich zu Anwalten bei dem Kö⸗ niglichen Appellationsgerichtshofe daselbst ernannt worden.

Angekommen: Der General-Major und Commandeur der 1sten Garde⸗Landwehr-Brigade, von Gerlach, von Kopenhagen.

Der Kurfürstlich hessische außerordentliche Gesandte und bevoll⸗ mächtigte Minister, von Ochs, von Kassel, .

Abgereist: Se. Durchlaucht der Herzog von Ratibor und Fürst von Corvey, nach Donaueschingen.

Ständische Angelegenheiten.

Sitzung

Zweiunddreißig te =. Aus schusses.

des Vereinigten ständischen (3. März.)

Die Sitzung beginnt 104 Uhr nnter dem Vorsitz des Marschalls Fürsten zu Solms mit Verlesung des über die letzte Sitzung durch ben Secretair Abgeordneten Brown aufgenommenen Protokolls.

Als Secretaire fungiren die Abgeordneten Kuschke und Brassert.

Marschall: Wenn keine Bemerkung erfolgt, ist das verlesene Protokoll für genehmigt zu erklären. .

Wir kommen zur Berathung des 8. 426.

Referent Abgeordn. Freiherr vn Moylius lliest vor):

„8. 126.

Wer ohne obrigkeitliche Erlaubniß zur Kriegszeit entweder Rei⸗ sen in die von Feinden besetzten Länder unternimmt, oder nach solchen Ländern einen Briefwechsel in Chiffern oder anderen geheimen Zeichen, oder auf anderen Wegen, als durch die öffentlichen Posten, unterhält, ist zu Geldbuße bis zu funfzig Thalern oder zu Gefängnißstrafe bis zu fechs Wochen zu verurtheilen.“

Das Gutachten lautet:

„Zu §. 426.

Vorweg wird bemerkt, daß überall, wo nicht eine bestimmte Strafe bestimmt wird, angenommen werden soll, daß auf eine Strafe bis zu 10 Rthlr. oder bis zu 14 Tagen Gefängniß erkannt werden könnt. Auf Streichung des §. 126 wurde von den Referenten an⸗ getragen, weil sie die Handlungen für straflos hielten. Hinzugefügt wurde, daß es in vielen Fällen nicht möglich sein würde, die in die⸗ sem Paragraphen zur Bedingung gemachte obrigkeitliche Erlaubniß zu erhalten.

Herr Kommissarius vertheidigte den Entwurf und machte darauf aufmerksam, daß er den bestehenden Gesetzen entspreche, und die hier⸗ auf gestellte Frage:

Soll §. 426 gestrichen werden? wurde nur von 7 Mitgliedern bejaht und von g verneint.

Der Paragraph ist daher für angenommen zu erachten.“

Die Abtheilung hat in der Majorität die Bestimmung des Pa—

aaraphen genehmigt.

. fh ro hn, Abegg: Wenn ich mich in der Hauptsache der Ma— jorität der Abtheilung anschließe, so will ich wenigstens darauf antra⸗ gen, daß nur der erste Satz des Paragraphen stehen bleibe, wonach es nicht erlaubt sein soll, ohne obrigkeitliche Erlaubniß Reisen in die von Feinden besetzte Ländern zu unternehmen. Dies allenfalls wird keinem Rachtheil bringen. Aber daß man mit Personen, die in von Feinden besetzten Landestheilen sich befinden, keinen Briefwechsel auf andere Weise führen solle, als durch die gewöhnlichen Posten, wäh⸗ rend es doch wahrscheinlich ist, daß in solchen Zeiten die Posten nicht mehr regelmäßig gehen, scheint mir ganz unmöglich. Warum will man den Verkehr auf diese Weise erschweren? Auch sehe ich keinen Grund ein, weshalb es verwehrt sein soll, in Chiffern oder anderen geheimen Zeichen zu schreiben. In Kriegszeiten werden schriftliche Zusendungen gerade am leichtesten geöffnet von Personen, die dazu nicht befugt sind, und alsdann wird der Gebrauch von geheimen Zei⸗ chen für bezüglich des Gemeinwesens ganz unschuldige, aber für die

Preußi

Berl in,

Allgemeine

Donnerstag den

9ten

Betheiligten geheim zu haltende Nachrichten um so nöthiger, damit sie nicht zur Kenntniß Anderer kommen. Wer hierbei etwas Unrechtes und Gemeinschädliches unternimmt, mag immerhin beson⸗ ders bestraft werden, aber diejenigen, die das vermeiden, sind nicht zu bestrafen. Nach diesem Paragraphen ist auch nicht einmal erlaubt, einem Reisenden, der mit obrigkeitlicher Erlaubniß nach Feindeslän⸗ dern reist, einen Brief mitzugeben, während der Postenlauf unter⸗ brochen ist.

Marschall: Wir wollen ermitteln, ob der Vorschlag die erfor⸗ derliche Unterstützung findet.

(Wird hinreichend unterstützt.)

Er hat sie gefunden.

Abgeordn. von Saucken-Tarputschen; Ich kann nur Alles, was der geehrte Abgeordnete vor mir gesagt hat, unterstützen, und des⸗ halb auch nur auf Streichung des ganzen Paragraphen antragen. Ich sehe nicht ein, welche Nothwendigkeit zur Sicherung für den Staat vorhanden ist, um diese Bestimmüngen zu rechtfertigen. Das Paß⸗ Reglement dürfte hier ausreichen, denn ohne Paß kann ja Niemand reisen. Selbst wenn wir den Fall, der doch möglich ist, annehmen, daß mit Frankreich ein Krieg ausbräche und Frankreich Italien besetzte, warum soll es straffällig sein, wenn Jemand mit einem früheren Paß versehen auch nach Italien reiste. Ich bin der Meinung, daß hier keine Gefahr für den Staat besteht, und wo diese eintreten sollte, dürften andere Maßregeln hinreichen, um sie abzuwenden. Ich glaube daher, daß wir nicht nöthig haben, diesen Paragraphen bei— zubehalten.

Referent Abgeordn. Freiherr von Mylius; Es ist unterschieden, wenn Jemand eine solche Reise macht, ob es mit obrigkeitlicher Erlaubniß . sei, und wenn nicht, im letzteren Falle ist die Strafe an⸗ gedroht.

Abgeordn. von Saucken⸗Tarputschen: Wir haben hierüber Ver⸗ ordnungen und das Paß⸗Reglement, was mir in dieser Beziehung ausreichend scheint. Ich trage daher nochmals auf Streichung des ganzen Paragraphen an.

Marschall: Es wird zu ermitteln sein, ob der Antrag des Ab⸗ geordneten von Saucken die erforderliche Unterstützuug findet

Justiz⸗Minister von Savigny: Ich bitte ums Wort. Ich glaube, daß die Worte: „ohne obrigkeitliche Erlaubniß“, hinreichende Sicher⸗ heit gewähren gegen jede unerlaubte und mißliebige Beschränkung der Freiheit in solchen Fällen, und bitte, zu bemerken, daß diese Worte sowohl auf Reisen als auf Korrespondenzen gehen. Wer also nöthig findet, eine Korrespondenz solcher Art zu führen, der kann, wenn er keine bedenklichen Absichten hat, sich vollkommen dadurch sicher stellen, daß er der Obrigkeit sein Vorhaben anzeigt. Es sind also die Worte: „ohne obrigkeitliche Erlaubniß“ füglich nicht wegzulassen. Gegen Härte sichere, wie in allen solchen Polizei-Bestimmungen, die Abwe⸗ senheit das Minimum. Deshalb kann die bloße Fahrlässigkeit eines sonst unbescholtenen und rechtliebenden Mannes demselben nicht nach— theilig sein und er sich vollkommen sicher stellen. Gesetzt aber, der Paragraph sollte, was ich aber nicht für richtig halte, ganz in Weg⸗ fall kommen, dann bitte ich auf einen anderen Punkt Rücksicht zu neh⸗ nen. Bei einem vorhergehenden Paragraphen ist nämlich gesagt, Po—⸗ lizei- Strafen können nie höher, als zu 14 Tagen Gefängniß anstei⸗ gen. Wenn aber in diesem Falle eine höhere Strafe angenommen werden wird, so müßte dieser Paragraph in den vorhergehenden Theil gesetzt werden. Denn wenn man anerkennt, daß etwas Staatsge⸗ erh in dieser Weise geschehen kann, dann würde die Strafe von 11 Tagen nicht hinreichen. Endlich ist gesagt worden, wenn die Franzosen durch ihre Armee ein anderes Land, etwa Italien, besetzen, die dahin Reisenden oder Nachrichten Sendenden in Strafe fallen könnten, so weiß ich nicht, ob dabei bemerkt worden ist, daß die Vor⸗ schrift blos auf die Zeit eines Krieges, in welchen unser Staat mit einem anderen verwickelt ist / gelte. Denn das ist doch der ein= zige Fall. . . ;

Marschall: Wenn weiter keine Bemerkung gemacht wird, so kommen wir zur Abstimmung. Die Frage heißt:

Soll §. 426 gestrichen werden?

Die das beantragen, werden es durch Aufstehen zu erkennen

geben. ; (Es erheben sich nicht genug Mitglieder.)

Dem Antrage ist nicht beigestimmt.

Die nächste Frage heißt: Soll beantragt werden: die Worte „oder nach solchen Ländern einen Briefwechsel in Chiffern oder anderen geheimen Zeichen, oder auf anderen Wegen als durch die öffentlichen Posten unterhält“, weg⸗ fallen zu lassen? =

Diesenigen, die das beantragen, würden es durch Aufstehen zu erkennen geben. J. ö

(Es erhebt sich nicht die erforderliche Anzahl Mitglieder.)

Dem Antrage ist nicht beigestimmt.

177.

Justiz-Minister von Savigny: Ich weiß nicht, ob auf den letzten Punkt Rücksicht genommen worden ist, ob die Absicht der Ab— theilung oder auch der hohen Ver ammlung dahin gehe

Referent Abgeordn. Freiherr von Mylius (iest vor):

„§. 427.

Wer ohne besondere Erlaubniß Risse von Festungen oder einzel⸗ nen Festungswerken des preußischen Staates aufnimmt, ingleichen wer solche bis dahin geheim gehaltene Risse, aus deren Bekanntwer⸗ den Nachtheile für den Staat entstehen können, sammelt, oder wenn sie ihm zukommen, nicht abliefert, ist mit Geldbuße bis zu funfzig Thalern oder mit Gefängniß bis zu sechs Wochen zu bestrafen.“

Das Gutachten lautet:

„Zu §. 424. ; Einige Mitglieder beantragen die ,,, dieses Paragraphen und andere verlangten nur die Streichung des Satzes: inge gen von nicht abliefert,. . inige Mitglieder stimmten für die im Entwurfe bestimmte Strafe, andere bagegen, und es kamen dann folgende Fragen zur Abstimmung: 1) Soll §. 427 gestrichen werden? welche Frage mit 16 gegen 3 Stimmen verworfen wurde;

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2) Soll die in diesem Paragraphen bestimmte Strafe beibehalten und der Paragraph in den Titel von Vergehen aufgenommen werden?

wofür sich 12 und dagegen nur 4 Mitglieder erklärten.

Die Abstimmung über die Streichung des Mittelsatzes wurde nicht beantragt.“

Die Abtheilung hat in ihrer Majorität den von mir bezeichneten Antrag gestellt.

Abgeordn. Neumann: Ich könnte mich nicht für Streichung des Paragraphen im Sinne der Abtheilung erklären, dagegen wohl für Streichung des Mittelsatzes.

Referent Abgeordn. Frhr. von Mylius: Der Wegfall des Pa⸗ ragraphen ist ja nicht beantragt worden.

Abgeordn. Neumann: Aber doch von der Minorität der Abthei⸗ lung; hingegen mache ich darauf aufmerksam, daß §. 163 des ersten Entwurfes nur die Aufnahme von Rissen ohne dazu erhaltene Er- laubniß bestraft, aber nichts weiter. Jetzt ist man aber in der Aus— dehnung dahin gekommen, zu sagen:

„Wer solche bis dahin geheim gehaltene Risse sammelt oder nicht

abliefert, soll der hier bestimmten Strafe unterliegen“,

und das halte ich für zu bedenklich, und würde darauf antragen, nur diesen Theil der Strafbestimmung zu streichen.

Marschall: Es ist also auf Wegfall dieses Satzes von dem Abgeordneten Neumann angetragen wordens—

Abgeordn. Neumann: Allerdings.

Marschall: Es ist nun zu ermitteln, ob dieser Antrag Unter- stützung sindet.

(Es geschieht.)

Er hat sie gefunden.

Abgeordn. Grabow: Ich trete diesem Antrage bei, denn auch der Entwurf von 1845 hat die Bestimmung, die jeßt zur Streichun empfohlen wird, nicht gehabt. Ich glaube, daß, so wie hier die . sung sich vorsindet, auch Mancher schuldlos in Gefahr kommen könnte. Mir scheint der Ausdruck: „bis dahin geheim gehaltene Risse“, zu viel zu fordern, denn es kann ja Niemand wissen, welche Risse ge⸗ heim gehalten worden sind, und wenn es außerdem im zweiten Ali= nea heißt: „oder, wenn sie ihm zukommen, nicht abliefert“, so ist alsdann auch alles und jedes Versehen unter Strafe gestellt. Es könnte z. B. unter einer Menge anderer Sachen Jemanden ein solcher Riß zukommen, er hätte die Gegenstände nicht alle durchsucht und könnte ganz unverschulbet in eine Polizeistrafe verfallen. Da man in den Entwürfen von 1813 und 1815 nicht nöthig gefunden hat, eine solche Bestimmung aufzunehmen, da auch nach meinem Da⸗ fürhalten zur Zeit kein Bedürfniß dazu vorliegt, so trage auch ich auf Streichung der Bestimmung des §. 427 an, welche sich auf das Sammeln und Nichtabliefern der bis dahin geheimgehaltenen Risse bezieht.

Regierungs- Kommissar Bischoff: Diese Bestimmung ist beste⸗ henden Rechtens, sie findet sich im s. 129 des Allg. Landrechts, wo gesagt ist, daß solche Papiere nicht gesammelt werden dürfen, und daß sie, wenn sie Jemanden zukommen, an die Behörde abgeliefert werden sollen. Richtig ist es, daß im 5. 162 des Entwurfes von 1843 diese Bestimmung nicht aufgenommen war. Allein auf den An- trag des Kriegs⸗-Ministeriums ist das bestehende Recht wieder herge⸗ stellt worden; es wird von der Kriegs-Verwaltung ein Werth darauf gelegt, daß man jene Bestimmung beibehält.

Abgeordn. Steinbeck: Das Hauptsiächlichste dessen, was ich vor⸗ tragen wollte, hat der Herr Regierungs⸗Kommissar bereits vorgetra⸗ gen. Auch mir scheint diese Bestimmung nothwendig, welche schon das Allg. Landrecht enthält, ja, es scheint wünschenswerth, daß sie noch exkenstver ausgesprochen werde. Durch ein Reskript vom 21. Mai 1818 ist noch festgesetzt, daß sie aus Nachlaßmassen auszulie⸗ fern sind. Es ist für die Behörden zu nothwendig, daß im Falle des Krieges diese Risse nicht in unnütze Hände kommen; die Erfahrun der Jahre i806 und 1807 hat gelehrt, daß damit leicht gil, n, getrieben werden kannn.

Abgeordn. von Auerswald: Wenn dieser Passus stehen bleibt, wird doch die Fassung so weit zu ändern sein, daß nicht Jemand mit der besten Absicht in Strafe gerathen kann. Es ist nur von Perso⸗ nen die Rede, die auf die unschuldigste Weise in Besitz von derglei⸗ chen Plänen gekommen sein können und dieselben nicht abliefern, was möglicherweise aus Unwissenheit unterbleibt. Das würde also in der Fasfung zu verbessern sein, wenn der Paragraph überhaupt stehen bleiben sollte. ö . Justiz-Minister Uhden: Es würde sich das also nur auf den zweiten Satz, nicht auf den ersten Satz des Paragraphen beziehen. Abgeordn. von Auerswald: Allerdings, nur auf den Mit- telsatz. Marschall: Wir würden also zur Abstimmung kommen, und zwar zuerst über die Frage: ; Wird auf Wegfall des Mittelsatzes nach dem Vorschlage des Ab= geordneten Neumann angetragen? . ]

und die das beantragen, werden es durch Aufstehen zu erkennen eben. 66

: (Es erhebt sich keine Majorität)

Die Versammlung hat sich , ,. ausgesprochen.

Die zweite Frage geht dahin: ; . Soll t 6, den Paragraphen. mit Belassung seiner Strafbestimmung in den zweiten Theil des Gesetzes zu ver-

isen? 96 . das beantragen, werden es durch Aufstehen zu erkennen

8 (Es erhebt sich eine große Majorität.) Die Majorität hat sich dafür ausgesprochen. 281!

zieferent Abgeordn. Frhr. . , (liest vor): „5. 2 5 ö Gleiche Strafe (8. 127) soll, denjenigen treffen, welcher außer- halb . Gewerbebetriebes heimlich oder wider das Verbot der Obrigkeit Vorräthe von Waffen oder Munition aufsammelt. Zugleich soll die Confiscation dieser Vorräthe eintreten.“ Das Gutachten lautet: