1848 / 70 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

gandels und görsen - nachrichten. Berlin, den 8. März 1848.

Inländische Fon Celd - Course.

zr Briet. Geld. Gem.

st. Schald- Sch. 31 Rur u. Nm. Efdbr.

See. Pram. Seb. 8. Schlesische do. K. a. Na. Sebulde. 3 ] do. Lt. B. Sar. 40. Hr. RkK-Anth. Seh

kerl. Stadi-oObl. 33 Westpr. ptandpr. 3] Grosah. Poseu do. 41

do. do. 35 Ostpr. Pfandbr. 3

Pomm. 42. 31 .

Frie driehsd or. Aud. Goldm. à 5k. Discouto.

Lis ländische Fonds.

Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 FI. do. do. 300 FI. Iamb. Feuer- Cas. do. Staats-Pr. Anl

Russ. IIamb. Cert. do. bei Hlope 3.4. 8. do. 40. 1. Anl.“ do. Stiegl. 2. 4. A. 49. 40. 8 A.] do. v. Rthsah. Lst. II0ll. 2 Ih Int. do. Poln. Schatz 0. 4 Kurh. Pr. O. 40 th. do. do. Cert. L. A. 5 Sardin. do. 26 Fr. do. do. L. R. 200FI.— N. Bad. do. 35 EI. ꝑol. a. Pfdhr. a. 0. 1 ö. .

Getraide- Bericht. Am heutigen Markt waren die Preise wie solzt: Veizen 50— 56 kthlr. Roggen loco 36 - 337 KR thilr. = pr. April / Mai 34 33 Rthlr. ben. Haller 18 52 psd. 22 25 Rihlr. As pfd. pr. Frühjahr 20 Rihlr. = Juni uli 35 Rihlr. Br. Gerste 33 - 34 Rthlr. Rüböl loco 1059— Rihlr. ber. P April / Mai 101 Rrihlr. Br, g G. I Sept. Okt. 105 Rihlr. bez. Spiritus loco 177 Rihlr. bez. . Frühjahr 18 Rihlr. be. ᷓ— Mai // Juni 186 Rihlr. Bre-, 76. Jun! Muli 19 zthlr. Br.,, 19 G. Breslau, 7. März. Weizen, weißer 54, 61 gelber 52, 57 bis 63 Sgr. Roggen 42, 47 bis 51 Sgr., bedangen gegen Connoiss. 40 Nthlr. Gerste 37, 43 bis 48 Sgr. Hafer 22, 26 bis 2753 Sgr. Spiritus Der Mangel an Vorräthen loco 9 bis 9 Rthlr. be, Rüböl joco 10 Rihlr. auf Zeit bez. Zink A5 ab Gleiwiß eher zu bedingen als zu haben. Die Stimmung an heutiger Börse war sehr flau. hatten wir eine nur mäßige Jufuhr, bei schwacher Kauflust.

do, HPfandbriss-, Kommunal Papiere und

68 Wspl. S4 pfd. posener. Ablad.

wurde sock, nur wenig, auf Lieferung gar nicht gehandelt. brachte eine kleine Preis-Steigerung hervor, gr Rthlr. Gld., schwachgrädige Waare 975 Br.

Am Getraide⸗Markt

670

Fisen hoh

n- Actien.

Volleing.

Amst. Rott. Arnh. Utr.

Berl. Anh. A. do. Prior. Berl. Hamb. do. Prior. Berl. Stett.

Bonn-Cõln.

Bresl. Freib. do. Prior. Chem. Risa. Cöln. Mind.

Prior.

97 a 95 ba. u. B. 71 ba.

S4 6.

90 bz. u. B.

1 Geld. Gem. 85

8 23

=

C 1

2

*

40. Cötb. Bernb- Cr. Ob. Sch. Dresd. Görl. Dũss. Elhers. do. Gloggnitz. IImb. Berl. Kiel- Alt. Lp. Dresd. L5b. Zittau. Magd. Halb. Magd. Leipz. Lrior.

Hrior.

do. Mecklenb. N. Schl. Mk. Prior.

35 33 ha. 82 B. 89 ba. u. G. 89 6.

= 2 m

do. do. Prior. do. III. Ser. Nrdb. HK. Fd.

Durch anhaltende Depot- Al

aller Gattungen

HAam burg, 6. März. Nusa. —. Leipzig, 7. Sächs. Schles. 78 hr. bis 68 Sgr., Berl. Aub. Lt. A. 98 r. London, 3. Mär. Bras. 77. 75. Leru 28. 26 wien, 6. Mär. 5 * Met. Acter 1130 Anl. 40 1634 137. Königsberg, 4. März. 50 65 Sgr. pro Schffl. ; Sgr. pro Schffl.; Schffl.

zen Gerste 35 41 Hafer 24 26 Sgr. pr.

Heu 14 —17 20 Rihlr. 20 Sgr. pro Ohm.

gekanntmachungen.

2091 Bekanntmachung.

Der Westpreußische Pfandbrief

Melno Nr. As über 1000 Thlr.,

Marienwerderschen Departements, welcher dem ehemali⸗ gen Gutsbesitzer Joseph von Guttry gehört, soll, weil dieser Pfandbrief so verdorben ist, daß seine wesentlichen Merkmale nicht mehr zu erkennen sind, amortisirt wer⸗ den. Dieses wird mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß die Amortisation dieses Pfandbriefes nach Ablauf der gesetzlichen Frisi veranlaßt werden wird, wenn kein begründeter Einspruch dagegen innerhalb der nächsten Sechs Zinszahlungs-Termine eingelegt werden sollte.

Marienwerder, den 21. Februar 1818. Königl. Westpreußische General⸗Landschafts⸗Direction.

(gez) von Rosenberg.

Subhastations⸗-Patent.

Rothwendiger Verkauf. Land- und Stadtgericht zu Danzig.

Das dem Apotheker August Ferdinand Hoepffner zu⸗ gehörige, hierselbst auf der Nechtstadt in der heiligen Beistgasse Nr. 772. der Servis Anlage und Nr. 14. des Hypothekenbuchs belegene, auf 10,8, Thlr. 13 Sgr. 4A Pf. abgeschãte Grundstück und die demselben zuge⸗= hörige, hierselbst auf der Rechtstadt etablirte Medizinal⸗ Apolheker- Gerechtigkeit, mit dem Beinamen „die König- liche“. Nr. 3. des Hopothelenbuchs, abgeschätzt nebst Zubehr auf 26,223 Thlr. 16 Sgr. 11 Pf., sollen, un⸗ fer Aufhebung des auf den 3. März 1545 anberaumt gewesenen Termins, in dem auf

den 18. April 1645, Vormittags 1 Uhr. an hiesiger Gerichtsstelle angesetzten Termin subhastirt werden. Die Hopothekenscheine und die Taxen sind in unserer Registratur einzusehen.

927

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

214

legene und im Hopothekenb Vol. Friedrich

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. pothekenschein sind in der Rittergutsbesitzer Christian Carl Zahn w öffentlich vorgeladen.

2131

231 Offener Arrest. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Johann Carl

Gustav Bierbaum in Christianstadt ist heute von uns der Konkurs eröffnet worden, Es wird daher allen de⸗— nen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Sachen, Effelten oder Briefschaften hinter sich haben, oder welche demselben etwas bezahlen oder liefern sol⸗ len, hierdurch angedeutet, an Niemanden das Mindeste davon verabfolgen zu lassen, vielmehr solches uns so⸗ gleich anzuzeigen und die bei ihnen befindlichen Gelder oder Sachen, jedoch mit Vorbehalt ihrer Rechte daran, in unser Depositum abzuliefern.

Wer dieser Anweisung zuwiderhandelt und dennoch dem Gemeinschuldner etwas bezahlt oder ausantwortet, von dem wird die Zahlung oder Ausantwortung für nicht geschehen erachtet, und wird das so Geleistete zum Besten der Masse anderweit von ihm beigetrieben wer⸗ den, auch ist der Inhaber solcher Gelder oder Sachen im Falle der Verschweigung und Zurückhaltung der Konkursmasse auf Höhe der zurückbehaltenen oder ver= schwiegenen Gegenstände verantwortlich und geht außer⸗ bem aber seines daran habenden Unterpfandes und an—

deren Rechtes verlustig. Sorau in der Rleder-Lausitz, den 3. Dezember 1847.

Königl. Land- und Stadtgericht. (gez) Calow.

ion Nothwendiger Verkauf. tadtgericht zu Berlin, den 26. Februar 1818.

Das dem Jimmermeister Daniel Gottlieb Hauschultz gehörige, hierselbst in der Deßauerstraße Nr. 17 bele= gene, im Hypoihelenbuche von ven Umgebungen Vol. 29.

Ari g

Nr. 1873. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 16,000 Thlr. 14 Sgr.

3 Pf., soll am 26. September 1848, Vorm. 111Uhr,

Verkauf.

Nothwendiger 28. Februar 1848.

Stadtgericht zu Berlin, den Das hierselbst in der Cöthener Straße Nr. 29. Nr. 1834. auf den Namen des Baro

am 29. September 1848, Vorm, 11 ht,

Registratur einzusehen. Der Baron Friedrich Oskar von Zeschwitz und

Obrigkeitliche Bekanntmachung. Nachstehenden drei Geschwistern Reichel:

1) Marie Wilhelmine Rosalie, verehelichten Kausmann

Ramminger, Adelaide Francisca kant Mahlendorf, Julius Herrmann Reichel,

Aufenthalt nicht ermittelt ist, wird h

2)

3) deren jetziger

durch bekannt gemacht, daß sie in dem am 19. Oktober

1847 eröffneten Testamente ihres am 8. Oktober 1 hierselbst verstorbenen Vaters, des Kaufmanns

Zotthilf Reichel,

Berlin, am 26. Februar 18413. Königl. Stadtgericht hiesiger Residenz.

(Schluss der Börse 3

lösungen wird der Markt mit Actien

überschüttet und Ursache für einen ferneren Rückgan der Course anzugeben.

Auswärtige IIamb. Berl. 70. 69.

Lt. B. 2) . ; . Cons. 6 82. 813. 74. 71. Ard. 133. 124. Pass. 35.

weiße Eribsen 50 55 Sgr. pr, Schffl. ; Sgr. pro Eir. ; Stroh 90 - 95

em einer

Aufenthalt auf der Anst

Tare und Hy⸗

31 be⸗ uche von den Umgebungen

Oskar von Zeschwitz verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 2,542 Thlr. 10 Sgr. 3 Pf, soll

Tare und Hy—

erden hierdurch

Reichel, verehelichten Hutfabri⸗

Isaak unter den näheren, im Testamente ent⸗ haltenen Bestimmungen zu Erben ernannt worden sind.

O. Schl. Lt. A do. Prior. O. Schl. L. B. Pisd. Mgędb. d0. Pr. B. do. do.

Rhein. Sim. do. Prior. do. St. Er. do. v. St. gar. Sachs. Bayr. Sag. Glog.

do. Prior. do. do. St. Vo- do. Prior. Thüringer.

VW bb. (C. 0.) do. Prior.

Zarsk. Selo-.

28

C 9 3

, ,

2

excel. Div.

2 4 Ih

Quit. Bog.

Berg. Mr. Berl. Anb. B. Be xb. Lud.

Thür. V. Magd. Witt. Nrdb. F. W.

Tach Miastr.

Brieg - Neiss. ]

Starg. Pos.

Wissen

März. Leipæ. Dresdn. Act. 102. 100. Chem. Ries. 32 Br. Lb. Mitt. 293 6. De ss. Bank- Act. 96 G. 2396 Holl. 43. 41. 474 de. Russ. 98. 96

Br. 3 *. Engl.

813. de 18920 95.

Marktbericht. Roggen 35 12 33 40 Sgr. graue Erbsen 69 75 Sgr. bi. Kartoffeln 373

kleine Gerste

daselbst

wir auch

B ör

496 0. KNordb 85

S

51

h 90

47 a 416 va 42 140 a 58 bꝛ.

Uhr.)

heute

Se n. Alt.

Mex

71 39h do.

erwerben will,

auch der vollständige Lehrkursus in vier Semestern berechnet ist. Poppelsdorf bei

Riel 90. 89.

Sachs, Bayer, 83 Br. Mgd. Leia. 210 Br.

55. Gilogsn. S0. Zusuhr gering. Wei⸗ Sgr. pro Schffl. z große pro Schffl.

Sgr. pr. Schffl.; gr. pro Schock; Spiritus

n zei

ba a. G.

nur diese

Engl ·

i.

XR * . 15.

Bank-

Sch ffl.ʒ

Schickfal Ludwig Philipp's hat endlich rium des s theilung zugegangen:

und die Capitaine der Dampfschiffe, welche zu dieser lich gewesen, haben selbst nicht gewußt, Ich habe erst eben durch eine der Personen, schiffung mitgewirkt, schaft.

ans X sentlich von den in englischen Blättern (S. unter Großbritanien.)

gende telegraphische Depesche eingegangen, die gestern (unter

gestern Abend leans mit ihren Kindern, Herr

ger 2 alt von dem̃, der sie sich allein

zu erlangen und zu dem Ende auf ihr für zwei Jahre

Bonn, im Februar 1848. Die Direction ; der höheren landwirthschaftlichen Lehr⸗Anstalt.

Nenueste Nachrichten. Paris, 4. März. (Rh. Beob.) Die Ungewißheit über das aufgehört; aus dem Ministe⸗ Innern ist den Journalen gestern Abend die folgende Mit- Rouen, 3. März. Der Er-König Ludwig Philipp, der sich seit

Bürger Minister!

mehreren Tagen in der Umgegend von Trouville verborgen hielt, ist gestern Abend von Honfleur nach Havre auf dem Dampsschiff „Expreß“ nach England eingeschifft. bereitungen zu dieser Abreise

gefahren und hat sich dert Die Vor- gehalten worden Abreise behülf⸗ wozu sie verwandt wurden. welche bei dieser Ein⸗

Gruß und Brüder⸗

sind sorgsam geheim

.

Nachricht davon erhalten.

P. Deschamps, außerordentlicher Commissair der Unter⸗Seine. Es scheint indeß nur das sicher, daß Ludwig Philipp in England and gestiegen ist; die Details weichen in manchen Punkten we—

enthaltenen Nachrichten ab.

3. März 4 Uhr, die fol⸗ welche im Wesentlichen ondon) gegebenen Nachrichten bestätigt:

Ein Schiffs Capitain, der Jersey verließ, berichtet, daß die Herzogin von Or⸗ Guizot und der General von Graville kommend, auf jener Insel gelandet sind. Der Gouverneur der Insel stellte ihnen ein Dampfschiff zur Verfügung, um sie nach

England überzuführen (Durch die Nacht unterbrochen.) Die Lords der Admiralität, sagt der

London, 3. März. heutige Standard, haben uns die folgende wichtige Mittheilung gemacht, die wir uns beeilen, der Oeffentlichkeit zu übergeben:

„Wir können aus sicherer Quelle versichern, daß Ludwig Philipp, von der Königin Amalie begleitet, in einem offenen Boot, welches zu einem kleinen, von Treport kommenden Schiff gehörte, das man für den „Furet“ hält, in England angekommen ist. Der König ist in Newhaven, nahe bei Brighton, ans Land gestie⸗ gen. Der Herzog von Montpensier, so wie die Herzogin von Nemours und ihre beiden Kinder, sind, von Guernsay kommend, in Portsmouth angelangt. Eine telegraphische Depesche aus Dover meldet uns, daß Herr Guizot sich um 2 hr Nachmittags im Shiß Hotel in Dover befand, und daß er mit dem Vier Uhr -⸗-Zuge nach London abzugehen dachte.“

Außerdem ist von Avoranches, den

Der Unterpräfekt an den Minister.

ĩ . ö. Verantwortlicher Redaeteur Im Selbstverlage der Expedition.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei.

. .

210 Bekanntm ach ung. .

Um den in Doberan vorfindlichen, mit den Seebä⸗ dern in Verbindung gebrachten Heilmitteln eine immer größere Ausdehnung zu geben, ist Allerhöchsten Orts die Einrichtung einer Molten Trink-Anstalt am Heiligen⸗ damm befohlen worden. Selbige soll zur Saison 1818 jns Leben treten und am 256. Mai eröffnet werden. Was den medizinischen Gesichtspunkt fraglicher Einrich⸗ tung angeht, so wird auf die bezügliche, den Gegen—

1151 ns

der

ier⸗

847

1121 Bekanntmachung,

den Anfang der

im Sommer 1848 betreffend.

Die wissenschaftlichen Vorträge an obengenannter Lehr⸗ Anstalt füt das Sommer-Halbjahr 1848 nehmen pünkt—

lich ihren Anfang den 1. Mai d. J., gleich zeitig

den Vorlesungen an der Universität zu Bonn, mit wel⸗ cher sie überhaupt auf das innigste verbunden ist. Diese

Vorträge betressen nicht nur das eigentliche Fachw die Landwirthschast in ihrem ganzen Umfange, soi

auch die demselben zur Basis dienenden sogenannten Grundwissenschaften, Phösik, Chemie, Joelogie, Botanik, Mineralogie, Mathematik u. s. w., so wie mehrere dem landwirthschaftlichen Gewerbe vielfach dienende und für⸗

derliche sogenannte Hülsswissenschaften, als Thie kunde, Geschichte und Literatur der Landwirthschaft.

lichen praktischen Erläuterungen ist ebenfalls gesorgt

richts dar.

den, und zu dem Ende über die Einrichtung der? gestellt werden, vorher sich zu unterrichten wünsch liebe sich deshalb in portofreien Briefen an die zeichnete Direction zu wenden, die auf alle in

ertheilen wird.

chaftliche Ausbildung nur

nu ; Lehr-Vorträge an der höheren land— wirthschaftlichen Lehr-Anstalt zu Poppelsdorf bei Bonn

die zum besseren Verständniß dieser Vorträge erforder=

überdies bietet die Universität Bonn die schönste Gele⸗ genheit noch zu mannigfacher Erweiterung des Unter—

Wer gesonnen sein sollte, diese Anstalt zu besuchen, um sich zu einem wissenschaftlichen Landwirth auszubil;

und die Anforderungen, welche an die sie Besuchenden

Beziehung an sie gelangende Anfragen genaue Auskunft

Hier sei nur noch erwähnt, daß eine den Anforderun⸗ h. der Jeßtzeit genügende wissenschaftliche landwirth⸗ durch einen zweijährigen

achtet

mit

issen, 1dern

Von dem unterzeich Ausmittelung der in der Beil Abwesenden auf Antrag der Ab und sonst betheiligten talien, in Gemäßheit des Mandat 1779, die Ediktal-Citation außerhalb de zu verfahren gewesen.

treffend, r die in dem

Es werden dahe benannten Abwesenden und, etwa vorhandene an dem zurückgel glauben, erstere erfolgenden T schließung und des V ziehentlich der Nechtsw den vorigen

mundet oder an unterzeichneter Gerichtsstelle che anzumelden und zu estellten Kontradiftor rechtlich zu verfah= beschließen, den 15. Juni 1848 otulation der Akten und den 24. Juli 1848 rkenntnisses, welches rücksichtlich 2 ühr für publizirt er

nigen Ansprü über mit dem b ren, binnen 6 Wochen zu

der Inr

K

welcher zum Anmeldungs sst, Vormittags in Person und, d durch gehörig legitimirte zu erscheinen,

der Eröffnung eines E der Außenbleibenden Mittags werden wird, sich zu gewärtigen. ssenten haben zu Nähe des Gerichtssitzes wohnhafte, zu versehende Beauftragte

Auswärtige Interes ger Ladungen in der mit gerichtlicher zu bestellen. Ischopau, de

D Verzeichniß der Abwesenden.

n Erben und assenen Vermögen unter der Verwarnung der odeserklärung, letztere bei Strafe der Aus⸗ erlustes ihrer Ansprüche, ohlthat der Wiedereinsetzung in Stand, hiermit geladen, den 8. Mai 1848,

Termine anberaumt worden afern nöthig, bevor⸗

Vollmacht

l *

n 2. Dezember 1847. Das Königl. Gericht daselbst. Müller.

Citati on.

neten Königlichen Gerichte ist zu ge unter Y genannten wesenheits⸗Vormünder Personen mit Erlassung der Edik⸗ s vom 13. November

Verzeichnisse unter Y im Falle ihres Todes, die alle diejenigen, welche Ansprüche zu haben

stand behandelnde Schrift des Herrn Geheimen Medi— zinal⸗Raths Sachse verwiesen und vorläufig nach An⸗ deutung desselben bemerlt, wie besonders bei skrophulö— sen Krankheiten Hals- und Brustleiden Linderung und Heilung zu erwarten ist. Wegen Logis und Beköstigung 20. zeichnete Behörde auf portofreie Anfragen Doberan, den 21. Februar 1848. Großherzogliche Bade Direction.

——

giebt die unter- Auskunft.

S Konkurses be⸗

211 , . Folge höchster Anordnung soll die in der Nähe von Roßlau an dem dasigen Anhaltepunkte der Berlin⸗ Anhaltischen Eisenbahn gelegene herrschaftliche Restau⸗ ration sammt Zubehör öffentlich an den Bestbietenden verkauft werden. ö Wir haben zu diesem Behuf einen Bietungs-Termin auf Freitag den 12. Maid. J., Vorm. 41 Uhr, an Ort und Stelle anberaumt, und laden hiermit besitz⸗ und zahlungsfähige Käufer ein, in diesem Termine zu erscheinen, nach Bekanntmachung der Verkaufs ⸗Bedin= dungen, welche auch schon vorher bei dem, Sekretgriate einzusehen, resp. die Gebühr in

von demselben gegen

Abschrift zu bekommen sind, ihre Gebote abzugeben und nach Einholung der höchsten Genehmigung des Zu⸗ schlags gewärtig zu sein. ö.

Unbekannte Bieter haben sich event. zur Bestellung einer Caution von 1009 Thlr. baar, durch Bürgen oder Faustpfand einzurichten.

Cöthen, den 5. März 1818. .

Herzoglich Anhaltische Eisenbahn⸗Kommission. F. Pürsch. Klinghammer. JF. v. Schettler!.

außerdem

auch be⸗

Bevollmächtigte i ihre etwa⸗ bescheinigen, dar=

hierauf aber

Annahme künsti=

Titerarische Anzeigen.

besonderem Interesse em plehlen

185 .

Als jetat von

Appert, dix ans à la cour du roi

pire et de la restauration. 3 vols.

Fort⸗ lau⸗ fende

rheil⸗ 6

Name, Stand und Geburts⸗ ort des Abwe⸗ senden.

Zeit der Entfernung des Abwesenden.

eulen & Stargardt.

54 Charlottenstr- neben Stehiely.

———

Besserschen Buchhandlung

Vermögen des Abwesenden.

Für 1.

und

instalt

t, be⸗ unter⸗ dieser

Tarl Gottfried

Martin von

Krummher⸗— mers dorf.

Johann David Puschmann von Gornau.

Gemeiner

9

Soldat in

reth ge

Ist im Jahre 1812 als im ment Prinz Anton mit nach Polen gegangen, hat im Jahre 1813 in Kalisch sich befunden und ist von da nicht

zurückgekehrt. Derselbe ist seit dem Jahre 1813, wo er als

Chemnitzer Schlosse be. sindlich ir n Laza⸗ racht worden,

verschollen. ———

Dessen Ver— mögen be⸗ steht in 30 Thaler.

giterarische Anzeige der e ,, rg 16), 44 Behrenstraße. So eben erschien in m alle Buchhandlungen zu erhalten:

Regi⸗

Guy von ö e. Wirnt von Gravenberg,

Wolf Gre 1 Thlr. 15 Sgr. Leipzig, im März 1815.

Das Ver⸗ mögen des- selben be⸗ trägt 24 Thlr. 21 Ngr.

5 Pf.

das im (1816 Erklärun g.

er die Dr. Arndt sche Kupferstich⸗ Sammlung,

steigerung übergeben worden.

Rudolph Weigel.

wir: 2

Louis

Philippe et souvenirs du tems de l'Em-

einem Verlage und ist durch

aleis der Ritter mit dem Rade, Uebersetzt von Hraf von Baudissin. Gr. 12. Geheftet.

F. A. Brockhaus.

Der Unterzeichnete erklärt es für eine Unwahrheit, daß

deren zweite Abtheilung demnächst zu Leipzig versteigert wer= den wird, angekauft habe; dieselbe ist ihm nur zur Ver⸗

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für Jahr. 4 Rthlr. * Jahr. 8 in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. sei e e . * ( e nd ,. Nummern wird der Bogen mit 23 Sgr. berechnet

ö mem 6

. n Amtlicher Theil. 6 . Ständische Angele i Drei 9 e. eleg enheiten. Dreiunddreißigste Sitzung des Verhandlungen uber w, . a, m. 6 2. wan nungen nl n Entwurf des Strafgesetz 8. Bie Se ber n, ä , f des Strafgesetzbuches. B a, , gebliebenen Punfte wird , . 1. 114 4 * * d ö ĩ s ĩ ] 3 ; ,, . . einer ansehnlichen Majorität dem Antrage . ö , nicht erlassen werden, bevor Krimin Ordnung von dem Vereinigten L ; a ,,. . ereinigten Landtage b . . der Entwurf des Gesetzes über di nfs n en Strafgesetzbuches für die preußischen Staat 2 reußischen Staaten nach den Vorschlä er Abtheilung angenommen und hiermit die Verhandlung .

Beilagen.

Amtlicher Theil.

Se. Matest or m ]

9 Majesta der König haben Allergnädigst geruht: Algen e Y, . Stadtgerichts Boten Möwes zu Elbing das Allgeme renzeichen; so wie dem Sec ĩ . hen; Seconde⸗ Lieutenant v Ostrowski und dem Füsilier Wie ö

r Füsilier Wichmann des 1sten Inf

Regiments bie Re , , es 1sten Infanterie tegiments die Rettungs⸗Medaille am Bande zu . ö

a . 49 der B6ros : hten . 6 t ö . ö. . . der Ostsee, vom lung gemacht: Artikel: Berlin, 4. März, folgende Mitthei— „Die Nachricht, die hier allgemein verbreitet ist 1 rung der preußischen Bank ihre in erf ben c ole . . Kapitalien gekündigt habe, in Folge dessen he rs, i antheils-Scheine einen so außerordentlichen Rück h ö. 1. solin . uns aus guter Luelle be ente ckgang erlitten haben Wir beeilen uns, bekannt zu machen daß diese ; z inwahr ist D . , sachr zölli JJ liegen der Kundi . n hic Hericht ichen und, Privat- Deposften unter= gen Bestimmun ö 3 9 3, bekannten gesetzlichen und vertragsmäßi⸗ , , . J. . Zeit verhältnisse haben in diesem, so wie ö im übrigen regelmäßigen Bankverkehr, keine Veränder ö gerufen, . hat vielmehr seinen ungestörten gerte nn ö Monats - Uebersicht vom I gekernr . d. M, belannt gemachte wesentliche Veränderung eriiit⸗ hat. r , . Eben so unwahr ist die in der vierten Börsen-Nachrichten der Ostsee in dem Artifel haltene Nachricht, daß die Bank- Kommant fe kontiren von Wechseln eingestellt habe. 9 dort in keiner Art unterbrochen oder Berlin, den 8s. März. 1848. Köni zreußisches z ĩ ĩ von Lamp , ö l wilt. henbach. Meyen.

zeilage zu No. 19 der Posen 3. März ent⸗ Der Ge . dag wis. , eschäftsverkehr ist auch eschränkt worden.

Schmidt.

38

Das den G. H. Friedlei 8. Pii ipzi 16G. H. Friedlein und C. Piil zu Leipzi . Tebrugar 47 ö ; ö z unte . 24. Februar 1847 ertheilte Patent ö 15 1e 9 ö j . j . . . durch Beschreibung näher nach⸗ gewiesenen, bei Herstellung von Hochdruckpl ei H ckplatte e , nNnutzenden Masse, ð ö ist aufgehoben worden.

Angekommen: Se. Dur bpri Angek :. Se. Durchlaucht der Erbpr burg⸗Lippe, von Köln. ; J Abgereist: Se. Dur Fürst ; : Se. Durchlaucht der Fürst Ludr S . ge S hlaucht der vig zu So Lich und Hohen⸗Solms, nach Lich. ö

Ständische Angelegenheiten. Dreiunddreißigste Sitzung des Vereinigten ständischen Ausschusses. (1. März.)

18 Vi

Sitzung beginnt um 107 Uhr n si ie Sitzung ber Uhr unter dem Vor Mar a n. i. it ur 11h n Vorsitz des Mar⸗ schalls Jürsten zu Solms mit Verlesung des Protokolls n ö 33 Sikung durch den Secretair Abgeordneten Brassert 1 . . ig, die Abgeordn. Diltrich und Diethold Marschall: Wenn keine Bemerküng erf so iss ĩ . e . . Ben olgt, so ist das Pro für genehmigt zu erklären, und wir lommen zur . hn en des Abtheilungs⸗Gutachtens. . Referent Abgeordn. Naumann lliest vor): .

1

Bei Gelegenheit der Berathung über die Besti treff der Ehrenkränkungen . . ie. vom 15. Februar d. J. vorgeschlagen, zu unterscheiden . ob die einfache Ehrenkränkung öffentlich oder nicht öffentlich gefügt worden sei, und im letzteren Falle sie nur als Poli . * n ö und zu bestrafen. . Seitens der Regierung soll vorbehalten bleiben, für di ĩ . ung s für die Rhein⸗ w Kompetenz -⸗-Gesetze eine entsprechende Si n Es wurde wiederholt darauf aufmerksam l emae kl fe , n, ,. nicht blos für ö zen, Heeg ö. Vi . 9 . ern auch für alle übrigen Provinzen, da es nicht an⸗ e . heine die Gerichte mit der Untersuchung und Bestrafung denn d . sten Injurien zu belästigen, die ganz füglich vor den ,. 6. 6 werden können. Obgleich andererseits erinnert e . 3 edenklich sei, alle Injurien, auch der schwersten Art olizeigerichte zu verweisen, daß ferner schwer zu desjnlren

Allgemeine

! 5 9 5 8 . . rxpedition der Allgem. 6 Zeitung: Behren⸗Straße Nr. 57. . Insertiens⸗Gebühr für den 2 9 Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

109ten Mär

Berlin, den

Freitag

gegenwärtig die Civilgerichte in Injuriensachen kompetent seien, so wurde doch in Erwägung, daß die im 8. 193 festgesetzten Strafen für alle Fälle der Ehrenkränkung zu hart seien, daß s dem Beleidig⸗ ö. gewöhnlich nur darum gehe, ein Straf-Erkenntniß zur Genug⸗ nm zu erhalten, daß es ferner der Final ⸗Redaction überlassen 16 müsse, den Begriff der „öffentlichen“ Injurie, ähnlich wie im 3 375 des Code penal, zu definiren, und daß es enblich nicht daranf ankomme, wer in Injuriensachen die Entscheidung fälle, von der Abtheilung mit 11 gegen 2 Stimmen beschlossen, vorzuschlagen;: daß augetragen werde, die Bestimmung des 5. 19535, dem oben gestellten Vorschlage entsprechend, zu mobifiziren.“ t Justiz⸗-Minister Uhden: Es war früher von dem geehrten Ab⸗ , . aus Köln vorgeschlagen worden, bei §. 193 eine Kom— e ,,, wegen der Rheinprovinz zu treffen; die Abthei⸗ un 9 n,, allgemein aufgefaßt und den Vorschlag gemacht, fen f i. . ind für, die älteren Provinzen nur zwischen . g n, zu unterscheiden und danach die 9 3 zu reguliren. Rücksichtlich der älteren Provinzen muß ich 6 . zur Erwägung geben. Für die Kompetenz⸗Regulirung , ,, ,, Bedürfniß vorhanden, indem die Junjurien zbgenttheilt , un. , . 5 gögent ih z Unterscheidung, die auf gan anderen ,,, kann zur Zeit ohne an , be a,, ,, r ng n, tur. rfte sehr schwer sein, zu bestimmen , off entlich zu erachten wären . gerad aj . chkeit er Injurie den Charakter einer schweren geben 3 enn, wo die Oeffentlichkeit anfängt, und wo die Privat ⸗Injurie . it sehr schwankender Natur. Eben so kann gerade eine e ele , ws de fe, 6 m öffen Orte zugefügte Injurie. Im Allgemeinen e e rn, , . Unterscheidungen, einmal zwischen . ö. en Verbal⸗Injurien und symbolischen Injurien dann. 3 i hen eichten und schweren Real-Injurien, und endlich zwischen Injurien unter den höheren und niederen Ständen . Alles hat man aufgegeben, um nicht diese Kasuistik des Landred es in das neue Strafgesetzbuch wieder aufzunehmen. Dem . ist hier ein großer Spielraum gelassen, indem Geldbuße bis zu . hundert Thalern oder Festungshaft bis zu sechs Monaten 6 en . e , wn eg eine e Milderung der Strafen . .Es kann aber um so weniger weiker e de als die vorgeschlagene Unterscheidung *, zu . den Thatsachen nicht immer entsprechend ist. Wenn z. B J, . tiner Pridatgesellschaft recht absichtlich beleidigt wird fo 4 lie Injurie weit schwerer und empfindlicher ihrer Nat nach sein . 2

sei, was unter öffentlichen Injurien verstanden werden solle, und daß

eine Injurie, die zufällig an einem öffentlichen Or si ] i n, . hen Orte ausgestoß vir gi die alteren Provinzen ist, wie schon gedacht, enn Elf n Art wegen, der Kompetenz⸗-Bestimmung nicht vorhanden. Wa die n,, k 6. 7. anderer Vorschlag gemacht worden e gs in der Abtheilung nicht zur Sprache gekomme ist und der dahin ging: „Einfache Ehrenkräͤ 6 ,, ; K he Ehrenkräukungen (5. 193) sind zur ac tholizeis hen Bestrafung nur dann . ö ier ll . Form der Aeußerung oder vermöge der Umstände, unter welchen sie in, . erschwerenden Charakter erhaiten . Haben sie solchen nicht, so sind sie polizeilich z estrafen (s ö se t, so si zeilich zu bestrafen (§. 42 19 . 3. ein fachen Polizeigerichten zu derfolgen . .. Henn! heit des Art. 129 der rheinischen Kriminal-Prozeßordnung an die selben zu verweisen. 6. 8 nn , Will eine Civil-Partei durch ĩ J durch unmittelbare Ladung dies Zucht ,, mit . Entscheidung befassen, so ist sie . ö lächtigung daz elst Bi if n. erwirken.“ gung dazu mittelst Bittschrift bei der Rathskammer zu Ich glaube, daß dadurch“ auch dem Interess e , ggude, da ich auch Interesse der Nheinprovi , . rene, , n,. J ö daß sonst die Zuchtpolizei-Gerichte mit einfe Inn sen⸗ lagen zu sehr belästigt werden würden, ö . . . 3 Abgeordn. Freiherr von Mylius: Ich bin meiner ᷣ. in e n n eine ,,, zwischen öffentlichen un lichen Injurien auch für die älteren Provinz li schenswerth sei, indem dadurch in j ; , , man. . h dem dadurch in jedem einzelnen Falle iede . muß, ob wirklich Oeffentlichkeit, die hier . ,,. . . bildet, stattgefunden hat oder nicht. Rücksichtlich der se, . . Beleidigungen ist allerdings seitens des Herrn Justiz-Ministe 3 f lin finn 1 es könne auch eine Beleidigung, die in, ch sei, eine sehr schwere sein, für eine solche gie 4 ines Erachtens das vorgeschlagene z , , ge ne. Erachtens de geschlagene doch in allen Fällen ei tei , , n n ein ausreichendes Strafmaß. . D gkeit, die in der Begriffsbesti Oeffentlichkeit liegt, ist nicht zu verkenne ee m mn s, n, il. gt, nich n, indessen muß do angeführt werden, daß sie in ger Rheinpr vi c nf ange n, nen, Rheinprovinz eben so wenig wie i Frankreich nicht in der Weise geltend ge is . rantreich 8 e t ist, daß die digkeit einer Abänderung sich 9 ahl J Ab e lbar gemacht W e , ,,,, ,, rschlag be. welcher seitens des Herrn Justiz⸗Minister q 1 ö e ne,. geeignet sein, alle . we ine bestimmte Gränze für die Oeffentlichkeit ; id ?. Fall vorkommen kann, daß das ,. e eis feshn 1 1 ompetent erklärt, das Zuchtpolizeigericht ebenfalls, und 9. ‚. . . Kompetenz-⸗Konflikt entsteht. Der soll zwar vom Cassatio ö n alm ire, ur i. der würde aber in diesem Falle gar 6 nh ö seine Entscheidung im Gesetze finden, und li ieri ein sehr großer Mißstand liege Ich ,, , 4 gen. Ich glaube also, d ieser Vor— nn,, Bedenken beseitigen ard w ͤ rungs⸗Kommissar Simons: Der für di ĩ ĩ . , . a . hn i chlich 3. ö. 81 olizeigerichte nicht mit einer Menge klei ar len nchen dürder werben; ge kleiner Injuriensachen über⸗ zugleich aber dem Beleidigt ĩ ; ĩ m . 1 6 Beleidigten ein Mittel an die 8 iejenigen Injurien, welch iti ĩ Polizeigerid dt 9. . ,, e unstreitig an die ( ,. I „sofort dahin zu bringen. Gestaltet sich die ] eine schwerere Injurie v ĩ ĩ hast, ob dirsdb⸗ 9 Inj or, oder ist es zweifel⸗ vor das Zuchtpolizei⸗Gericht oder ĩ g Zuchtpol vo . her oder hat der Beleidigte aus irgend . rue ef er⸗Prokurator gewendet und eine Voruntersuchung stattge⸗

funden, so muß die Straft i 1 . Strafrathskammer die Entscheid die Kompetenz vorläufig bestimmen. In ar . .

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Preuß.

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fahren werden, wenn, wie dies in der ; i den, wenn, wie d er Rheinprov ĩ = 6 64 . den e e . 83 *. Ladung mit der Sache befaßt, indem sie eine Si ĩ läßt, in welcher die Sache ze . , ,, . ö. h. Sache zur Verhandlung kommt. Der Civi i soll daher aufgegeben werden, sich zunächst an di = . ufger sich zunächst an die Strafrathsk wenden. Eine erhebliche Belästi ist i e ne t gung ist ihr dadurch nicht worden, weil sie ohnehin beim Vor zende ĩ ie en orden, weil sie ol nden der Gerichtsabtheil mittelst Bittschrift einkommen muß . sti 4 lst. t ein ie Bestimmung einer Sitzur , m, Mittelst derselben Bittschrift ** sie . . 36 . beim Zuchtpolizeigerichte verhandeln zu dürfen, in Antrag ö. können. Es ist von dem Herrn Korreferenten die Möglich⸗ ö. 6 negativen Kompetenz-Konflikts hervorgehoben worden. k i , ö. zu befürchten sein. Geschieht es och, erklärt das olizeigericht, daß keine einfache, sondern eine , vorliegt, ö. ist demnächst . 2 . geg bt teinung, oder tritt der umgekehrte Fa ei . nach denselben Kriterien, welche für die r . ihrer Gomßetenz überhaupt maßgebend sind, auch ein solcher Konflikt . 2 ,. . Es scheint, daß die Sache sich einfach „ausführbar darstellen wird, und die dabei etw f Inkonvenienzen nicht in Betracht zu ziel ind ö,, . weit größeren Nachtheil welcher 464 J . re ,, wei grö heil, he stehen würde, wenn man all in n gigen ; 3 ch th ali igericht⸗ bringen wollte; auch . semachte Vorschlag die Einhei 8 es i 1 e bete desc ag Einheit des Rechtes in der ganzen Mo⸗ Abgeordn. Freiherr von Gaff ĩ ĩ Abgeordn. affron: Bereits bei Gelegenhei e e n geen , , , bei Polizeivergehen . * den Beschluß der Abtheilung hingedeutet, wonach nichtöffentiich = jurien in das Bereich der Polizeistrafen gez ö in da i. gezogen werden sollen . ö Herabsetzung ö pie inf! ö gegen gesetzt. Ich muß ebenfalls, wie der Herr Justiz⸗-Mini , . aus gesprochen hat, hervorheben, daß de te g 2 . . , ,, Injurien schwer festzustellen ist, muß bemerken, daß es nichtöffentliche Beleidigunge welche viel gravirender, als manche öffentliche n n ren gern; , , zu 4 daß die Bestimmungen des S 10 : e Milderung und Vereinfachun isherig. Strafgesetzgebung bezüglich der Injuri nei beg g e lern. ztrafgesetze g glich der Injurien enthält. Es ist ferner dar ein Maximum, aber kein Minimun ö n / daß für den vorliegenden Ja . n, ee e, ee, 3 rliegenden Fall ein bedeutender Spielr— ĩ r gen, . werde müsse und finde ihr K 8 chlossen hat, daß das Maxi m der Polizeist ,,, ausreichend für alle In ur en falle . reren ,, . , fäll1 sei. Darum stimme ich dafür, den di scr in seiner ganzen Bestimmung und an seinem Ort stehen zu

Marschall: Die Versar ü . ammlung wird wohl kaum ĩ ĩ . , sie heute , ,,. , und eln fh . i heinprovinz ausführbares Verfahre ĩ in ö hr. ! Verfahren bezie ,,, e,. schon deshalb , . , , ,. ul hf. ö. e,, ,,, Es ist also hinreichend, wenn ö. . . ö. sie dem Antrage der Abtheilung beistimmt baß 6. . eine lod isication in dem von der Abtheilung bevo— . inne erfahre. Die Frage heißt also: j 6 n, dem Antrage der Abtheilung bei? rage beja ; ff . jahen, werden es durch Aufstehen zu erkennen (Es hatten sich ö. 26 genau zu bestimmende . J titglieder erhoben Ich bitte, die Zählung vorzunehmen.“ ö. ö ö (Nachdem dies gescheh Mit Ja haben gestimmt 48, mit dei eben) Wir kommen zu Nr. VI.

,, 9 ; * ; Referent Abgeordn. Naumann (liest vor):

Anzahl

9 ö. ö .

In der Einleitung zum G ita S. si ĩ lung vorbehalten, am Wh mf 6 Sec ö gen zusammenzustell ö 6. Berichts diejenigen Bemerkun- 6 . s . welche sich auf die Fassung der Bestimmun⸗ wird k . , ; nehr gende Anforder im hn Ter Fassung aufmerksam ö ß,,

ver de

) . Strafgesetze müssen zwar in demselben Geiste hn; n, za sie aber als einzelne Gesetze zur Anwendung . 9j 1 so viel irgend möglich, jedes Strafgesetz als LWlrcs eri bestehendes Ganze erscheinen. Für das kheinische 6 ö hat dies eine besondere praktische Bedeutung, . . . zur Anwendung kommende Gesetz bei Verkündi⸗ ö. 4 , verlesen und in dasselbe eingerückt werden mne, ö ö . der e,, des Urtheils verliert, ezug zu e Hese it ve

ee, . zug zu nehmende Gesetze mit verlesen und

Dieser Anforderung schei fi i

6. g scheinen folgende Paragraphen nicht zu ent⸗ 23 Da d' K s, , we 305. 306, 359. 336. 357. 2) Da gewisse, auf alle oder viele Verbrechen bezüglichen Bestim⸗

mungen in dem allgemeinen Theile zusammengefaßt worden sind, so dürfen diese Bestimmungen eben so wie die allgemeinen Regeln

. in die einzelnen Gesetze nicht aufgenommen werden.

Dieser Anforderung scheinen folgende Paragraphen nicht zu ent⸗

een, mit Rücksicht auf §. 71. die S8. 264. 299. 301. 307 3 grschi 5 e , . . e . redn . b , , . usch . der eln . 2 uͤchmals auszusprechen. elbst Verstehende Gegen diese Anforderung scheinen folgende Paragraphen zu ver⸗

stoßen: S§. 299. 372. 43. 36. 42. 125. 141. 147. 19 . 4) . die Aufnahme negativer Merkmale der . esetzen zu vermeiden, ist es wünschenswerth, daß das Gesetz

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