1848 / 70 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Art zur Abstimmung zu bringen: der Vereinigte Ausschuß wolle erklären, daß er es als nothwendig erachte, es möge das Straf⸗ gesetzbuch nicht erlassen werden, bevor die neue Kriminal- Ordnung vom Vereinigten Landtage berathen worden sei. Auf der Abstim⸗ mung über dieses mein Amendement würde ich unter allen Umständen beharren. Ich muß dem Durchlauchtigsten Herrn Marschall anheim geben, welchen von beiden Anträgen er zuerst zur Abstimmung bringen will. Da ich der Erklärung der Abtheilung, mit Ausnahme des Schlußsatzes, beistimme, so muß ich, falls mein Amendement nicht sollte angenommen werden und ich dann für den Antrag der Abthei⸗ lung stimmen sollte, mich dagegen verwahren, daß in einer Abstim⸗ mung eine Bemerkung des Grundsatzes enthalten sein könne, daß das Strafgesetzbuch dem Vereinigten Landtage nochmals zur Berathung müsse vorgelegt werden. Unter dieser Verwahrung würde ich even⸗ tuell auch dem Antrage der Abtheilung beistimmen.

Abgeordn. Freiherr von Gaffron: Die im Gutachten der Ab- theilung von Seiten der Minorität entwickelten Gründe, sind theil⸗ weise diejenigen, welche ich in der Abtheilung ausgesprochen habe und für welche ich mich erklären muß. Ich kann mich der Ansicht nicht anschließen, die Emanation des Strafgesetzbuches von der gleichzeitigen Emanation der Strafprozeßordnung abhängig zu machen. Nach meiner Ansicht müssen allerdings Materie und Form in organischem Zusammenhange stehen. Das eine aber muß die Grundlage des anderen bilden. Die Materie ist aber die Grundlage, denn die Form ist dasjenige Mittel, welches die Materie praktisch ins Leben über— führt. Wenn wir nun gegenwärtig uns der Berathung des materiellen Strafrechts unterzogen haben, wenn dasselbe alle Stadien der stän⸗ dischen Wirksamkeit, der verfassungsmäßigen Berathung durchlaufen hat, indem es zuerst dem Provinzial⸗Landtage vorgelegt, sodann dem Vereinigten Ausschusse übertragen worden ist, so glaube ich, daß dem gesetzlichen Wege vollkommen Genüge geschehen, daß im Wesentlichen auch dem Inhalte der Petiton der Drei Stände⸗Curie bei dem Ver⸗ einigten Landtage entsprochen worden ist. Ich nehme keineswegs für das Resultat unserer Berathung den Stempel der Vollendung in An⸗ spruch; ich weiß, daß der Entwurf des Strafgesetzbuches, wie er aus unsern Händen hervorgeht, wie alles Menschenwerk, noch vieler Ver⸗ besserungen fähig ist; glaube aber, daß wir sagen können, daß wir mit Pflichttreue und Gewissenhaftigkeit dieser Angelegenheit uns unterzogen haben, und daß der Entwurf durch unsere Berathung manche Verbesserung und Vereinfachung erfahren hat. Ich gebe zu, daß, wenn dem Vereinigten Landtage der Entwurf zur nochmaligen Berathung vorgelegt werden sollte, noch einige Verbesserungen statt⸗ finden könnten; wenn er aber nach einigen Jahren einer anderen ständischen Versammlung wieder vorgelegt werden sollte, so würde auch diese Etwas zu ändern finden. Eine Berathung aber muß denn doch den Schluß bilden, wenn nicht vor lauter Berathungen die Wirksamkeit des Gesetzes für längere Zeit suspendirt bleiben soll. Da die Prozeßordnung in Beziehung zu Personen⸗ und Eigenthums⸗ Rechten steht, so wird sie der Berathung des nächsten Vereinigten Landtags unterbreitet werden müssen. Es finden zweierlei Fälle statt, entweder das Gesetz ist emanirt, oder es ist es nicht. Ist es ema— nirt, so wird es als materielle Grundlage dem Vereinigten Landtage vorgelegt. Es schließen sich die Berathungen über die Prozeßordnung an die Vorlage an, und es wird unbenommen sein, was die Mino— rität auch ausgesprochen hat, daß, wenn es der Vereinigte Landtag für nöthig findet, die einzelnen Bemerkungen zusammengestellt und einzelne Abänderungen beantragt werden können. Ist aber der Ent— wurf nicht emanirt, so wird es praktisch unausführbar sein, daß der nächste Vereinigte Landtag sich nicht der Sache nochmals speziell und in extenso unterzieht. Ich glaube, daß dem nächsten Vereinigten Landtage so wichtige Vorlagen, so viele andere Gegenstände werden überwiesen werden, daß es wünschenswerth erscheint, daß er sich nur dem Nothwendigsten und Unerläßlichen unterziehe. Nach diesen Ent⸗ wickelungen kann ich mich nur dafür erklären, daß der Strafgesetz⸗ Entwurf in Folge unserer Berathung und unabhängig von der Prozeßordnung emanirt, die Prozeßordnung aber dem Vereinigten Landtage vorgelegt werde.

Korreferent Abgeordn. Freiherr von Mylius: Die Frage be⸗ rührt zuerst und in erster Ordnung nur das Interesse der älteren Provinzen, und in zweiter Ordnung das Interesse der Rheinprovinz. Die Hauptfrage ist die, ob das materielle Recht im Zusammenhange mit dem formellen, oder ob, wie bereits beantragt worden ist, dasselbe außerdem diesem Zusammenhange emanirt werden möge. Ich glaube, daß diese Frage aus Gründen der Zweckmäßigkeit dahin entschieden werden muß, daß die Publication und Emanation des Gesetzes nur in Verbindung des formellen und materiellen Strafrechtes zu einem Ganzen erfolge. Wir wollen, daß das mit gemeinschaftlichen Kräften erstrebte Recht nun auch gemeinschaftlich durch alle Provinzen gelte. Das muß die Aufgabe der Gesetzgebung sein. Es ist schon oft der Rheinprovinz der Vorwurf gemacht worden, als sei dieser Aufgabe hemmend entgegengetreten. Ein schwerer Vorwurf, falls er gegrün⸗ det wäre! Er ist es aber nicht nur nicht, er ist auch ungerecht. Wir wissen, daß auch unser materielles Recht der Verbesserung em— pfänglich ist, das Strafrecht, welches wir besitzen, wurde im Jahre 1810 unter Verhältnissen erlassen, benen wir längst fern stehen. In Frankreich selbst sind die wefentlichsten Verbesserungen damit vorge— nommen. Wie sollte also die Rhein⸗-Provinz Veibesserungen wider streben wollen, wenn es nur wahre Verbesserungen sind, sollte die Rheinprovinz solchen entgegen sein? Muß Fie nicht vielmehr eifrigst bemüht sein, dem Guten, was sie besitzt, auch in verbesserter Form die allgemeinste Anerkennung zu verschaffen, um des Guten willen sowohl, als um der Gemeinschaftlichkeit willen, zu welcher wir alle verbunden sind. Aber etwas muß vorangehen, damit eine solche Gemeinschaftlichkeit erstrebt werde, die ins Volk eingreifend und lebendig ist und nicht einer todten Gleichförmigkeit zum Opfer gebracht wird. Das, was vorausgehen muß, ist ein gemeinschaftlichss Ein⸗ verständniß. Wir haben uns wohl alle . überzeugt, daß, wenn Differenzpunkte entstanden ist, kein einziger bes guten Willens einer friedlichen Ausgleichung ermangelte, aber ich frage, sind wir nicht häufig in der Ausdrucksweise unserer Meinungen? in getrennte Lager gegangen, und war es nicht zuweilen, als redeten wir in ver— schledenen Sprachen? Dies geschah, weil der Auadruck von der einen Seite nicht immer von der anderen verstanden worden ist. Aber ein solches Einverständniß muß und wird erreicht werden, wenn die Gleich— förmigkeit des Prozesses vorangegangen, Der Prozeß setzt den Bürger in Verbindung mit dem, was der Richter aussprechen soll, und glaube, daß gerade von dem Gesichtspunkte eines gemeinschaftlich erstrebten Rechtes aus, es nothwendig wird, mit dem Prozesse den Anfang zu machen, der nur auf dem Vereinigten Landtage berathen werden kann. Ich halte nicht für nöthig, auf die einzelnen Bestim⸗ mungen einzugehen, in welchen ein solcher Mangel an Verständniß

ch kundgegeben hat. Ich will nur weniges erwähnen, die Bestra⸗ ung auf Antrag der Prwatperson, nur den Punkt wegen entehrender und nichtentehrender Strafen, so vielfache Bestimmungen über Beweis⸗ schriften aus dem Gesetzbuche entfernt wissen wollten, während sie dem Interesse der Provinz wesentlich erforderlich schienen; die ge⸗ trennten Ansichten über die Bedeutung des Zeugeneides und so vieles Andere. Ein Verständniß hierüber i, nur ein gemeinsamer Pro⸗ zeß herbeiführen. Dieser kann aber nur erstrebt werden auf dem Wege wiederholter ständischer Diskussionen. Es bedarf nun allerdings unsere

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Gesetzgebung noch mancher Diskusstonen. Aber sind nicht die loh- erlassen, so ist sie es auch noch jetzt in demselben und in . 9g nenden Früchte der Thätigkeit von 1843 bereits erkannt worden? nicht, größerem Umfange, als vorher; oder sie war dazu nicht 2 Es liegen fünf Jahre zwischen dem err n 83 6 und , . 9 5 i. 8. * jetzt . nes die letztere Ansicht —— * ü . eute, aber der Sache nach liegt dazwischen ein halbes Jahrhundert, im Lande auch besteht, ist bekannt; ihr würde entsprochen werd z 89 ü . wichtigste Bestandtheil des rtheinischen Verfah. angeführt, und es würde mir gewiß gelungen sein, noch mehre ) wesentlich ist rcd ele, di 6 der Zwischenzeit von 1815 wenn die Reglerung auf den Rintraz der . . nach seinem Inhalte sowohl die öffentliche Freiheit fördern, als. n ee, e. e, ,, 2 . 3 Und ö 5 n, n,, wenn es mir . angekommen wäre, sie sämmtlich und 1847 eingetreten ist. Nun wollen wir noch den kurzen Zeit⸗ darin erkenne ich einen Grund, welcher den anderen Gründen zuge⸗ tergraben kann. Ein solches Gesetz ohne Anhörung ö re , . taß dieser Aufschub nur ein kurzer sein werde; aufzuzählen. In Beziehung auf diese Gesetze aber haben raum vergehen lassen, um wirklich etwas zu erhalten, woran die zählt werden muß. Diejenigen Mitglieder der Majorität des Ver— Stände des Landes zu erlassen, dazu kann ich der Regierung nich 6, 6 ken feng, baß, lachdem alle gestellten? Bebingungen wil mein. Herren, nich blos die Rechte des Vereinigten 22 Nachwelt sich noch erfreuen kann. Es ist seitens des Herrn Mi- einigten Landtages aber, welche das Recht der Regierung zur Pu— rathen. ea nn nn. ö l d der füllt sind, der König bald das Bedürfniß fühlen werde, die Stände zu wahren, wie sich die Minorität der Abtheilung in deren Gutach⸗ nisters gesagt worden, und kein Mensch zweifelt daran, daß es die blication des Strafrechtes nach Einführung der Allgemeinen Lande Indem ich nun noch die Billigkeit der we n, e. ö We n ch gu versammeln, um in Eintracht mit ihnen und. len ausgebrüct haf, sondern uns vorzusehen, daß wir nicht in die Absicht fei, Aenderungen in der Kriminalordnung vorzunehmen, aber stände nicht bestreiten, behaupten dennoch und zugleich, daß dieses Regierung anrufen möchte, muß ich dieses mal vorzugsweise deten er gn afl, t Tenn . e Ihn eben darum muß auch der Wunsch im Interesse Aller sein, daß eben Recht nur insoweit bestehe, als das Strafgesetz von den Provinzial⸗ länder reden. 5 zas der Herr zugehen, die eine plötzliche und unerhörte Wendung der Weltge— wenn wir den Antrag der Abtheilung verwerfen, wenn wir durch ein . ,, , , , , u We win un de, mn en, ,,, hen . wie⸗ , dorbereitet? Wir wollen am Rheine keine Abfonderung, wir entgegengesetztes Votum zur Sanction solcher neuen Gesetze mitwir⸗ berathen, förderlich sei und zu gute kommt, und daß wir dessen inne vorgegangen ist. Unsere Berathung hat dieses Recht nicht vermin— Korreferent bereits angeregt hat, noch , . . 2 wollen Einheit des Rechts im Staate; aber wir können nichk ohne ken? wollen. Außer diesen Grundsätzen des Rechts aber habe ich werden, daß nur auf dem Felde einer umfassenden Diskussion, die wir dern, aber auch nicht vermehren können. Nun hat aber der vor— derholen. Die Rheinprovinz wird mit dem Entwurfe, h

. q theinis ̃ it leichtem Sinn das Neue hinnehmen, und wir, ebenfalls, wie ein geehrter Redner vor mir, auch Gründe der Zweck⸗ vom Vereinigten Landtage erwarten, die Früchte reifen werden, an gelegte Strafrechts ⸗Entwurf eine Menge Punkte enthalten, hinsicht⸗ liegt, die Präzision und Schärfe des , , , n. en n,, ,, können ö nicht 6 daß wir nicht mäßigkeit, und ein solcher besteht hauptsachlich darin, daß der Aus⸗ welchen die späte Nachwelt erkennen wird, ob wir zur Gesetzgebung lich deren eine Berathung durch die Provinzialstände nicht stattge— setzbuches dermissen; sie wird bedauern, daß er si Sch gkei vir 2 starke Hülfe fehlte es un Stimmen schuß' nicht als vas Brgan vom Völkel angesehen wird, welches sich berufen. funden hat, und welche auch nicht aus der Berathung derselben her⸗ dem rheinischen Strafverfahren anschließt, und ö. 1. 2 6 n en, e hg gu, der Versammiung zu unseren Gunsten in seinem Namen über das Strafgesetzbuch auszulassen hat. Die

Abgeordn. Graf von Zech-Burkersrode: Zunächst um meine vorgegangen sind. Daß wir dafür nicht den ständischen Beirath genommen hat, was der Strafprozeßordnung , . Man wid fehlten, . ann . Hönnen Sie uns noch eimal den offe⸗ Gesetzgebung selbst kann, indem sie eine numerische Verschiedenheit Abstimmäang zu motiviren, habe ich um's Wort gebeten. Die Ma- sondern nur ein vorbereitendes Gutachten ertheilen lönnen, wird, für „0 nicht billigen, daß dem Richter die Schärfung ders fin ißt s, . * 5 sere licberzeuglngen im weißen Sagle unter zwischen den einzelnen ständischen Versammlungen aufssellte, es nur jorität der Abtheilung schlägt uns vor, darauf anzutragen, daß der alle diejenigen außer Zweifel sein, die mit mir der Meinung der über— daß ihm die Wahl zwischen vielen . gels r re; . e , m, ,, 6 gleicher Vertheilung von Wind und im Sinn gehabt haben, daß die wichtigeren Geseße der größeren von uns berathene Strafgesetz Entwurf nicht eher emanirt werde, als wiegenden Masorität des Vereinigten Landtages treu geblieben sind wird tadeln die Ueberschreitung der Gränzen des Strasrechts; , . . bann in wichtigen Punkten unterliegen, so Versammlung vorgelegt werden sollten, daß zu deren Berathung bis ben Vereinigten Landtage bei Berathung der Strafprozeß - Ord⸗ daß diesem die aus den früheren Gesetzen begründeten. Nechte Verwechselung der ,, . 6 ,. e,, h . , , . k eller unk e ich ö . 6 nung Gelegenheit gegeben worden, den materiellen Inhalt des Straf- zustehen, und die mit mir der Regierung das Recht Kesttgsten, in 2 6 ll und der Gelegenheil zu Anklage und den Freunden entgegenreichen und Ihnen zurufen: Nun ist es Wohl- sein, als dasjenige, a, 3. 1 e . * . 5 1 , 6 . . . gie Härte 9 der Form der Mlde durch Verringerung that, keine Wahl zu haben, und eine Gunst ist die Nothwendigkeit. bürger, um die höchsten Güter des Lebens, ; Antrag kann ich mich nicht anschließen. Der Entwurf des Straf- Bestimmungen ohne ständischen Beirath einzurücken und dadurch das Verfolgung; Y h ; )

= * ö Str ö. die vi 8 af . ravoruf. handelt? ö ; ; gesetzbuches hat, wie uns bekannt ist, alle gesetzliche Stadien der ständische Berathungsrecht illusorisch zu machen. Allerdings sind die oder Wegfall des Strafminimums; die vielfache Bestrafung der Ge 9 ssrrf ih ebenfalls veranlaßt, dem Es ist von einzelnen Mitgliedern der Abtheilung, und ich glaube,

2 4 = * s Mürdi 8 Ste * 8 Sperli : ö 1 Berathung durchlaufen, ehe er dem Vereinigten ständischen Ausschusse meisten dieser neuen Vorschläge von der Versammlung verworfen sinnung; die ungenügende Würdigung der Rechte ö ,,,, me'ten, welcher dahin geht, daß bas auch heute von Rebnern varaüf aufmerksam gemacht worden, daß es dorgelegt worden. Dieser hat nach bestem Wissen und Gewissen, wir worden. Einzelne sind auch stehen geblieben; ob sie aber angenom— die Anhäufung und die Schwere der Polizeigufsicht. Vesonders wir n. ng , ,, blizitt werde, als bis der Vereinigte darauf ankomme, das bisherige mangelhafte Strafgesetzbuch auszuhe⸗ KJ e Veri ben dari cht. tn ständi ir i G einen solch das Recht baten sollen, di; nr dns, z ö . n e , , ĩ , sich ü Ent Ich i das Allgemeine Landrecht sehr viele Mängel ha

e he Fir, 8 r mn, , K . 1 62. , bern die Vollstreckung gerichtlicher Urtheile zu untersagen; über den demselben dabei Gelegenheit gegeben 6 sich über unseren Ent 89 34. , 56 . sind. Aber haben eg n ,. . 13 wl . , k na n , auch dasjenige, was die Majorität abgelehnt hat Verlust oder n,, . ,, , ,. , eit ,n, en, so ist das for⸗ . dicht gestern schon von einem geehrten Redner diele 5

; instimmi gaaie! ff 6 n üchti ) i inspruch ist ni h die Cin gers zu entscheiden, selbst todes würdigen Verbrechern den For e T eses Antrag betrifft, hi gef e, m,, ,,, ö k . ann e w ger gde cht b Elite er. und der Standschast zu erhalten. Alle melle Bedenken, welches der Königliche Herr Kommissar aus dem An ren gehört, in denen das neue Kriminalgesetzbuch

. J. sz d⸗Qb S860 . 6 ' 5 . ö. 1 Al M I

ñ ich ei Strafe st ansä ine Landrecht mit dem Maxi⸗ ; 3 ; z a. sn, i. . ö f ,. r der Strafe da erst anfängt, wo das Allgemeine Lan

ii ; tinaes iese x Verlaufe unserer Verhandlungen erörtert wor- trage des Vereinigten Landtages hergeleitet hat, bereits durch ein

Berathung Bestimmungen vorgelegen, über welche, des verschiedenen der Versammlung eingehe, doch nur Weniges oder Geringes im diese Punkte sind im Verlaufe uns he 9 9

ĩ ali ñ 6 ein fit re enn sie sämmtli vi ihnen der Versammlung ̃ eligiösen S ö die Ansichten de stalieder dieser Strafgesetze neu sein werde. Es war die Frage, ob nach Einfüh⸗— den, und wenn sie jam ntlich oder viele von i e ,, nen, g r e e. e Gehrer det Fetorbunn l ung 1 . a, ne ö. se 6 34 ö . 0 . ,, ,, 6, des 1 466 . . , 1. 1 i n i n. 366 3 ,, würde . 1, . 4 e. ö 86 6 einandergehen mußten. Wir haben die Einen wie die Anderen über Vereinigten Landtages erlassen werden können und, wenn iese Frage ,, ͤ h Land durchaus nicht beftietigtn. Ihre Ausdehnung auf die anderen 1) Die Bestimmung über die. von Aus! 3 , mn e,, ö hof . ö , ,, . dre, 2 Angelegenheiten, zu welcher die Landestheile würde vie s en fegt, wenn die Richter y, 9 . Staat ünd preußische Unterthanen begangenen 7 dale ger ne , 3 e weste, . . ben nr de nicht bedentende ist. Ich muß daher Negsamkeit des Geistes und eine e . ö, . fin gf; , K 3. Hann ; ie Hestimmung welche die Uebertretung obrigkeitlicher Verfü⸗ 95. ö 5 Nuffaß ; * ae. f klär fre 6 An⸗ Leb en Rheinländer eignet machen, ist seit dem Jahre 1819 gese 184 =. J 1 1 m e, . mungen eine solche Ausführung und Auffassung zu geben, daß von auch die serhe lb mich ,, cht vor An , Hel i fins ndl bes . genährt der Abtheilung in dessen erstem Theile sprechen, sind von derselben ö sh n n, n, verstorbener Mitglieder unseren katholischen Brüdern jede Besorgniß entfernt wird, als solle hörung des Vereinig . 1 . . , worden. Sse hat sich konzenkrirt in der Oeffentlichkeit und Münd⸗ vollständig angeführt worden. Ich bin nicht im Stande, . ĩ 9. 3 i, n se h den , , n, ee, nn, n, ,, X 83 pee fle h ehen der 3e ut gte und Politit fi lichkeit des Verfahrens, in der Thätigkeit und dens Nichteramte bes Syründ denselken, binzhzufiigen, „Ich wendź ö ah . * eh in e über den Hochverrath und Landesverrath ge— Rechte ihrer Kirche sind uns so heilig, als die der unsrigen. Wir welch. aus . ch h 3 sind deren bereits viele, namentlich im Bürgers bei Geschworenengerichten, so wie bei Handels- und Fabriken res zu dem zweiten Theile des Antrages, wonach noch dem e 2 3 . d . haben sieben Wochen hindurch den jetzt zum Schlusse gediehenen Ve- den An trag ald ume angeführt worden insbesondere der innige gerichten. Die Kenntniß des Rechtes und des Verfahrens hat sich) ten Landtage Gelegenheit gegeben werden soll, über das neue Kri⸗ 9 e snen ü arten ie Beleidigung der mit dem preußischen rathungen obgelegen, und dabei, glaube ich, die Ueberzeugung gewin. Gutachten der w , . Strafverfahren, die Noth n Volke verbreitet, mit der Kenntniß die Anhänglichkeit, eine An minalgesetzbuch sich auszusprechen. ö Ole Heines r ieren e nen ebenen Ricgznten ud de— nen mössen, daß noch en nl g , ,,, , , *! t na, . Verfahren zu kennen um die Höhe hänglichkeit, welche erhöht wurde durch die eigene Mitwirkung an Gewiß hat die Abtheilung nicht daran gedacht, und es wir . ö. Gemahlinnen 1 . sein würde, wenn eine noch zahlreichere ständische Versammlüng als wendigkeit den? . er . Richter io dn fen Spielraum richtig der Rechtsprechung und durch den Umstand, daß manche Länder um Niemanden von uns in den Sinn kommen, durch diesen . her⸗ n. ahi. gene Strafgesebbuch für gat erklären, wenn , . nn 5 9 thwend iglelt hinsichtlich der Straf⸗ uns sich' der gleichen Güter nicht erfreueten. Recht, und Rechtspflege beizuführen, daß der Vereinigte Landtag das , ,, 3 r wir neinnkrn, wie oft nach demfelben schon ver Versuch als voll⸗ 1 . 7 . . , , nenn gh. ar ahl y . e fle der Regierung, theils sind mit dem Rheinländer verwachsen, und um so lieber sind sie ihm ] an bis zu Ende so wie wir es gethan haben, zum egenstar here Verbrechen bestraft werden soll, daß selbst der blos objektive einer nochmaligen Berathung Sei 8 teinigten Landtag g, ? Ne 8. th

; ,, gef, n e i r Vigkussi ; vielmehr soll dem Landtage nur zestr . EiAhäterg, zur Konsta— n n es ͤ i ers t e Bedürfniß in geworden, als er beinahe unausgesetzt in der Gefahr ihres Verlustes einer speziellen Diskussion mache; vielmehr fänden ärlcht auf die Abficht des Thäters, zur Kon bedürfe, so bin ich zweifelhaft, ob dies im Lande einen guten Ein⸗ aus den Anträgen der . , . nit gewesen ist; denn ein Gut, welches man vertheidigen muß, wird Gelegenheit gegeben werden, , e 6 gen g, . hinreichend erklärt ist, wie oft die härte⸗ druck machen würde, im Lande, das schon lange eine Verbesserung vielen Zweigen der Gesetzgebung Aender ö. ich gehe nicht theuerer mit jeder Anstrengung, die zu seiner Erhaltung gemacht Volksgeiste, der sittlichen Bildung der Nation ni Her e n, halt. en deen, , , un Thwerstrafen, absolut anger roht sinde Alfo seiner Strafgesetzgebung erwartet. Man hat das Bedenken hervor⸗ dem Strafrechte in , i enge wird. Bald nach unserer' Vereinigung, mit Preußen wurde, eine heraus zuheben und darüber ö zu fassen,. . e h Tec neue Hesetzbuch hat seine Mängel, und diese sind, meine , , , , ,, ,, . ö , teh ih . Stellung wünschen Immediat⸗Justizkommission eingesetzt, mit der, Weisung, daß in der ich für rechtlich e, . i . . freilich Son dem ] Herren, von der Art, daß wir uns eine große Verantwortlichkeit auf⸗ e , , u ge . 6 ö. . 3 9e . 4 h n re g ell Gelegenheit gegeben Häuptfache die sitländ chr Ceza: n n n, 636 kann e , zem ee hn lindert? eg enhelt gehört, daß laden möchten, wenn wir nicht dem Vereinigten Landtage, einer Kör⸗ alle sind von der Ansicht ausgegangen, daß es nur unter einem müssen, daß dem Verginig audtas 9 K . führ werden solle, wenn auch däs Gute überall, wo es sich finde, öniglichen Herrn Kom ei Helegenh gehört. . ,,, „e ndern es Lanz zu Kertrcten, Ge= mündlichen und öffentlichen Verfahren zur Ausführung kommen könne. werde sich über tee , dere , w nnch y 61 uu! benußen r. das Rechte anzuerkennen sei, und daher das Gouvernement sic . . 2 ,,,, er l. , n,, r he e e ,,. : 44 e ess er ö; 6 e, , , ,,, K daß man beinahe die Ein stimmiglelt des Institute und Einrichtungen in der , 3. e n, ,,, . 9 ohne Ri sicht nd endlich, was hat es denn mit der Emanation eines neuen a ö? itwirtung, er Vereint ö 9 8 * api ( 1 ; ö z K kö, Ferhältniss— z nothwendi über⸗ es an Gesetzen, Stẽ 9 0 ö ; , 7 2 Si ini ĩ y z , . 4. . ie, . auf deren Berathung Aenderungen gemacht habe, und in Ler That Strafgesetzbuchs für große Noth? Lassen Sie uns noch einige Zeit

. iind ür diese Mei ehaupten darf, so finden von den ; ff ü einen Einspruch nicht erhoben. Daß die Regierung das mündliche ganzen Landes für diese Meinung behaup darf, so n d. 2 ühlich sich ergeben ! h ö. 2 ; anbrechte verharren! Daffelbe hat länger . ; / ö andi it⸗ i Gründen auf den gegenwärtigen Fall vorzüglich wiegend nützlich sich ergeben, . ö. ) ; i , , , Jedoch dürfen wir wohl hoffen, daß sol bei unserem Allgemeinen Landrech h 1 wan, ang und öffentliche Verfahren auch in den Provinzen ohne ständische Mit⸗ dafür bestehenden l auf geg gen nicht zu verwerfen, sondern , , ge. 4 , pie Stänbe nh vereinigt als 50 Jahre ausgereicht, es wird auch noch n, Zeit ausreichen.

ir infü ir j ĩ r r ĩ amli t z die verschi en Mei in des Königs übrigen Staaten finden, ; ; us⸗ 2 dung. Nämlich erstens, daß die verschiedenen Meinungen ; . f wirkung einführen wolle, haben wir jetzt noch keinen Grund vora zwei Anwendung , , , aussprechen, dürfen wir wohl hoffen, daß fortan das Gouvernement Denn lange kann und wird es nicht mehr dauern, so hoffen, so wün⸗ /. .

. / S* En fe . * in eine solche Richtung zu bringen seien, als sie der Zusammen⸗

. ihr ra in th Ich glaube nicht in dem gleichen Stimmverhältnisse im Vereinigten Landtage und nur in eine solch ,,, diat.· Justizkommission . . 2 ; ;

zusetzen; sie würde dieß auf ihre Verantwortung hin thun. Ich gla . e,, 6 h , , . s mit dem Ganzen vertrage.“ Die Immediat-Justizkommission, . n. he hg f. c „re''osezkst'wrnn schen! nns fa daß der Vereinigte Landtag einberufen weiden wird.

. . Nin Aus segt, einen im Vereinigten Ausschusse vertreten sind, daß daher die Beschlüsse des hang : 3 ö. : 36 auf die Wiünsché der Stände Ricksicht nehmen werde, h mes ja, daß r

nicht, daß es in der Stellung des Vereinigten Aus schusses liegt, ein im Verein 9 osch s s h welche theils aus ,, . eh ern g er ah. die , . der 3 Majoritãt nicht errungen haben, und kann, Also schließen Sie sich meine Herren, dem Antrage der Abtheilung am gesek ar, ) 1 3 ;

. ) 4 ö n R n ; önne d in manchen Fällen ! n Herr ; nt Antrag in dieser Beziehung zu stellen. Wir haben kein Mandat von Vereinigten Landtages anders ausfallen können, und in mand Jälle ,,, , ,, , ; Ich ; Bewußtsein meiner Pflichten gegen das Va⸗ n ö 6 . ö fil nhl. ö. . n n e n n n . Bekanntmachung, welche die lebhafteste Be⸗ . a n n,, n, n,, 6 r e ,,, , ,,, ö st viss ĩ li ĩ Antrage Regierung, wenn sie die Meinung des Landes durch entralständisch Arbe , , , , 2 ß im Jahre 1818 ihre vorliegenden Falle auch r ö . ; 4 dies selbst zu thun wissen. R ö it, . 6 . 1 n, will unn nicht zwei Versammlungen verwenden theiligung der Presse, zur Folge hatte; sie n , . . nicht um Abänderung schon berathener Gesetze, sondern um ganz neue Abgeordn. Graf Renard: Ich trete insoweit der Ansicht des des verehrten Mitgliedes von der Herrenbank aus ,. eiz ersa 39 9. überze at daß hinsichtlich mancher unferer Beschlüsse Arbeiten, indem sie sich einstimmig für Oeffentlichkei und ) . ee handelt'e rn ber bestehenden Verfasfung sollen alle Gesebe, die . ; ö nn . ,,, , . . ih. ö . . J ,, dee e h ln 6 sich anders vertheilt keit im Strafverfahren und für K ane das erfonenrecht betreffen, den Ständen zur Berathung vorgelegt wer⸗ ö. 4 * . Majorstat der Abtheilung in 3 Theile ge⸗ aber auf nochmalige Vorlage des Strafgesetzbuchs selbst an den, Ven; ce ,, , ; e, s, s entsteht Einstimmigkeit hielt von der, beabsichtigten Einführung der, altlan= . zehören anerkanntermaßen die Strafgesetze. zutage; il. 1 Ber fällt i —̃ ö einigten Landtage kann ich nicht beitreten. Es werden ernste und haben . wenn er er f f e n Hife fen 6 3 Gefetzgebung ab; allein sie blieb uns in Aussicht. Die vielen . . , i, . a e n , , rm r g n , . 6 . n, , . . J wen, mn Vereinigten Aus⸗ rheinisches n, , . n ,, Sprachgebrauch wie! in der Wissenschaft, den verfassungsmäßigen e,. ee . Soll ind rininal-örbnung dem Vereiniglen Land erufen werden wird, Arbeiten, j , ; gien ö. k , , höre wenn skripte in den nächsten Jahren bezeichn Nechtszust⸗ m Nh a. une e gaebers karl deen we ndnd her en?“ dann; int ,,,, . ö e . ,, . en ee , r me ger. e n,, gewöhnlich nur als einen , . , , ; ef ö 96 26 i en . Halten wir diesen Be— ,, K das Strafrecht . en,, . 5. ; ge, ,. ö sig über unsere Beschlüsfe 1826 wurde von neuem ein Versuch gemacht, indem, den rh . ünltemülren Bestimmungen unseres Strafgesez- Entwurfes ern nge, , ! n,, , J . , m n 6 . Provinzialstünden die Absicht angekündigt wäarke, im Laufe Les 3 . 96 , demselben fehr diels Strafgesetz⸗ . ,,, so glaube ich, daß der Ausschuß ,,,, . u,, ( die Aäbstinmung vom. 31. Mal des Has in die gihrinbt olan esnzufihten: Kas algen, Lantech mite, thalten sind, die bisher den Ständen noch nicht vorgelegen haben. vo , derüs, za eutscheiden. Mir erscheint die Zusammentreten etwas Anderes erworten, als daß sie einer noch⸗ als, wie bereits I, ,. e. t e beim Vereinigten Landtage nahme einiger Titel, die Allgem. Gerichtsordnung, die Kriminalordnung . a ö. J n ,, auf eiñge gufmerkfam zu machen? Eg sind: vollkommen m. , ae 6 ,. e eine: maligen Berathung den umfangreichen Gesetz⸗ Entwurf e ,,. , 69 ö zwei Drittheile dafür aus— von 1805, die Depositalordnung von 1783 das Sportel FRassenregle⸗ J 6 Gesetz über den Landfriedensbruch, 8. 111. ,, daß an 96 Stille des alten Rechtes . . r n . dern bee f ben, . . ö e al gehn . Vereinigten Landtage zur Be⸗ 1 von 1782, die . k 9 Dee Gee, weh welchen? bersenige mit efaingnißstrafe belegt Meine Herrer i . ? = 5 6 ö. zührentaxe, so wie alle diese Gesetzbüe ; . a Maß r g sirdi ist ie Weishei tönigs di i —̃ t her die Berathung durch bührentaxe, so wie an 1 Die Eikläru der Maßregeln ber Verwaltung herabzuwürdigen , ber e 'ne, , , dee lere äeese dit, ,, , h,, hb re . ö h, w . ö gewiß Ale, daß Preußen lich würde es sein, wenn in 1 e,, . 69. . 6. n, ,. , . ; 6 3) , Seseß über . erich zur Anzeige des Vorhabens 8 1 6 . * 2 * j . 1 Mor ö. ö abens 9 ) '! 1 . 986 . 8 . 55 s ö tha Schauspiel geben fache Majorität für einen Antrag fände, der ant Vereinigten Land—⸗ , , n , , . t 16 einer Desertion, §. 133. . n. g. . ö ö ö k ö! ö als y, Drittheile der Stimmen für sich hatte. Der wurde nun in einer Reihe 6 . , ,. , n. . 4) Das Gesetz in Belreff der Aerzte und Wundärzte, welche durch . ki lie n gene nl läßt an Deutschlands le Punkt ist der, daß mit dem Erlasse der Verordnungen vom systematisch, gh e, ,, . , , ö falslhe' ttese wie Befreinng' vom Risitairdiensie bewirken, ; ĩ ͤ ia i st ehen müss⸗ riffe : vermeide es, ö ö. ürste ĩ ĩ rei ergehen, der in Preußen, 3. Februar nothwendig im Volke die Vorstellung hat entstehen müssen, angegriffen. Ich verme ; n ; §. 135. . . . . ö. . . . ein era: Echo , ö die een Gliederung der ständischen Versammlungen, geben und will nur dessen . ö. . , , 5) Bas Gesetz in Betreff der Medizinalpersonen und ihrer Gehül⸗ nn . uf sen einig einig, einig! ; als Provinzial⸗Landtage, Vereinigter Ausschuß und Vereinigter Laud— 3 e, , . . k . 6 ee nee gl fe Ten bern g'ihnr , * / * * k 7 . r 9 8 5 5 / Hj. 22 9 ] ; ine S der der Vereinigte Landtag ertrauen des Konigs ai = 4 , e. gersönlichen Verhältnisse offenbaren, 5. 194. ( Bravoruf.) tag, eine Stufenfolge gegeben sei, von ae ir Mitte entsendet hat und dem dafür vorzugsweise die Rheinprovinz nen persönlich h , ,. ö s. ie 8 elche von den Entscheidungen der sitte entsendet ha . bet cht ö ͤ ) Das E lches Beamten die Theilnahme an Verbie⸗ ,,. en ., y , . kJ ö könne, und , in 31 hoch⸗ ein dankbares Audenken. 1 Der , . . 3 en n 6 n, , , . 3. . . den wichtigen Dingen gehört werden müsse. Erlauben Sie mir ein Wort Jahre 1843 7. noch n ö. F n . , ,. ist die die von der Obrigkeit verboten sind, 4. sammlung möge der Negierung da 21 ihlen ' Laß sie zu wiederholen, was ich in Beziehung hie'auf bei einer and ren Gefahr des Verlustes, der Be n b der? Jin n an J fl i deren Dafein, Verfassung oder Zweck vor der Obrigkeit rechten Zeitpunkt zur Publication des Strafgesetzes wäh en, daß e Veranlaffuͤng Ihnen vorgelegt) habe? Man kann in Zweifel steigende und beinahe leidenschaftliche iebe der Rheinländer für ihr hein gehalten werden soll, oder keine Uchercilung, aber auch keine unnöthige Verzögerung eintreten Beranlassung hnen !. Bercinigten Riecht' au erklären. Fortwährend hat das Schwerdt über unserem geheim geh lassen werde Ber Antrag der Abtheilung geht nun aber dahin, daß ziehen, welche Wirkung eine ane ens . 53. Februar . gehangen und ich darf es sagen wir sind geprüft in welchen gegen 6 Obere , 9. gegen der außerorden inem gewi f gier ͤ ication ni üsse und deren Erhebung zu Reichsständen vor denare d . . bekannte unbedingter Gehorsam versprochen wird, zortheile erkenne und aner bis zu einem gewissen Zeitpunkte die Regierung die Publication nicht Ausschüsse un 46. Vereinigte Landtag worden, Aber wir haben die Prüfung bestanden. , g. 1 großen Vortheile erkenne f ͤ 6 ͤ ili 1817 gehabt haben würde; aber nachdem der Vers un . ] , . t schied i unter Androhung der Amts-Entsetzung untersagt, §. 141. 9 lung durch irgend ein Votun eintreten lassen möge, und ich halte es um so inehr erforderlich, daß 1. d r, n. ei Regung zur Ruhe, Berücksichtigen Sie nun, meine Herren, den Unterschied in un⸗ , n, de, bend ; Ver die Versammlung ire munter Ferne ö Fr 21. . e, , e. l geschaffen ist kann in Preußen keine große? , ,,, Berü sichtigen le nun, n . ö h 9 Das Gesetz welches diejenigen Gewerbetreibenden mit dem Ver⸗ Gesetzzebung in unbestimmte 8 die Versammlung sich darüber ausspreche, daß sie sich namentlich über einma , s kurch den Vereinigten ter * Für die Rheinprovinz ist der Entwurf, wie er vorliegt . h che h G der neuen Gesetzzebung in unbestemnenmäester ten . 2 age zur Lösung gelangen, als ; 1 serer Lage. Für die Rheinprovinz . . ö Y] lust der Gewerbebefugniß bedroht, we che ihr Gewerbe zur An⸗ zb be, Vortheile einer erweit den ganzgn Inhalt bes Borschlages ders altztheilun aus sphreche, . 3 öglich geworden ist es, daß, so nach der übereinstimmenden Meinung der Bevölkerung ein Rückschritt. ; . von Schriften, Abbildungen oder Staatsbinger Sem weite Frage betrifft: dem Lin Amendement seiteng cines der verehrten Abbgeprbnetzn gestelt Kan taz ,, n , . Uinbgl e sherer ständischer Körper , , ! idestheile mag der Entwurf vielleicht ein Fortschritt fertigung oder Kerber ung e e . ug zu berauben. Was die zwe 29. Vereinigten Landtage vorgelegt fe b d V lange der Vereinigte Landtag besteht, ein Für die älteren Landesth 9 n h Darftellungen mißbrauchen, durch welche Religionsgesellschaften al-Ordnung dem 9 , ist a . n fen l , , . als Bertreter der öffentlichen Nieinnng n , 3 sein; zum mindesten habe ich nur selten n n, . en . n n, „Soll eine Krimine g , n n mn, nn, ,,. ö! pami ögli i nicht Zuch die Möortteit im ende emeinen Landrechts gegen die neuen Bestimmungen des Ent⸗ . ob sie auch wegen des Kriminal-Nechtes selbst und wegen der damit n ,,, , , n ben Vereinigten Ljundtag appellire. gen. . en,, . 5 ö 9 aol hereniceher fhen, aße der 8) Das Gesetz, welches die zusammenhängenden Verhältnisse den gemachten Vorschlag der Ab lion 9 nicht nur vlele unserer' Beschlüsse ͤ

Freitag den 10. März.

i i D i rs fhört? Fi ir ni tachket unserer sieben⸗ it Her te worden. Der Verei- mum derselben aufhört? Finden wir nicht ungeachk ö wöchentlichen Berathung noch viele Bestimmungen im Entwurfe, die

j her 2 . k . s diese Frage vor der Hand nichts an. Ich flichtung dahingestellt; ob das er, =. ö m e. 3 J .

: schtet ist, eine solche Kriminal-Ordnung dem 9 ee 4 u 6 ,, very fiche , dies hängt einzig und allein von dem

g nicht, ; . ; . n sn enn, m, einen wesentlichen und gleich-

] j 8 ĩ ht un ; . ; ; . deren Gesellschaften wegen Untreue mit Strafe bedroht, so glaube ich hg w ĩ J i ü ĩ seinung, da , t Widerstand' der Rheinprovinz den Fortgang der Gesetzgebungs⸗-Reform and r rech liche Verp ,, 6. 39 inn h ei en . ide finden, sondern daß Viele auch eine in i , . i . Aber aufrichtig und die end aufs S. 301. lasse di e ; e

; . n j ; ö ,,,, g) Besetz über unbefu 16, Gr J x Mꝛjorit Lande gegen sich haben werden, und darin liegt ; denn der Widerstand der Rheinprovinz für die älteren 9) Das E ( eine hr l er a, , , , 2. Regictung in Moti. die Perufung schie de ee er, ir, . erinnere an den summa- 106 Das Gesetz, welches entlassene Beamte zur Amtsverschwiegen i . da ? !

i ü ; ie Erwä ; ĩ ĩ ĩ fli ise ab, o n m. 5 ielle Recht über Eigen- edenken darüber bestanden und bestehen, ob nach für uns und 3. u versaͤgen. Es wird verstärkt durch die Erwä⸗ 3 ] das Geseßz über die Nichtigkeitsbeschwerde, an die heit bei Strafarbeit verpflichtet, §. 374; und ; ,, . ee, Gnsluß, auf das materielle Re se 6 Einführung, der Allgemeinen Landstandt. ohnc deren Bela h er be kr r! pe h Whcbenlen e bath behahde lune tr fe fre ee. 23 1816, an mi,. zwischen dem 1) Der ganze nul deren fn der Inhaber von Ho u ei, ,, ü, wein i gien e . noch erlasfen werden dürften, die während der provinzialständischen gung der Allgemeinen Landstände ohne deren Beirath ein Entwürfe von 1843 und demjenigen von 1817. Vor allen Dingen heitsrechten und Regalien, S. ; en, write der Aereinig ĩ

. ö . . i ; i ng etwas aus n pr s en; wi fen in seine Prärogatide, Versammlungen die gesetzmäßigen Stadien durchlaufen hatten. Der 1 da. erlassen, welches mit Ausnahme der Verfassungsgesetze das aber i cht der Umschwung der öffentlichen Meinung in die sem Ich habe diese Gesetze als neu erst im Laufe der Berathu eit hett, sich tussusprechen; wir greifen se 8 fire enn , 3 , n, ,, . fir die Veiterechte unb Freiheiten ist, amn ez. welches , . n f r e , verliehen hat. erkannt, weil mir der Strafgesetz Entwurf zu spät mitgetheilt ist als a liegt mir gänzlich fern, dier irgend etwas andern zu wellen. en Ueberzengungen, welche i ö . ;

schte ; ür Si i ich mi ; oͤhnli ä damit ; betrifft: be ; j erbindung mit dem Gerichtsverfahren in dem Strafprozesse je Vluch gegen ü atnüspfen sich Hoffnungen 'für Sie an einen weite. daß ich mich neben meinen gewöhnlichen Berufsgeschäften porher kan. Pas den dritten Antrag 6 e,, . , a. Erste Beilage ren . ü ö. n nn genf des Rechts und des hätte ganz vertraut machen können. Ich habe sie nur beispielsweise ö ( schusses das Strafgeseß ohne weiteren ständischen Beirath zu