1848 / 70 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

wenn auf eine solche außerordentliche Strafe erkannt wird, diese Strafe dle Bedeutung haben könne, welche ihr durch die Bestimmun⸗ gen dieser Paragraphen. beigelegt wird. Es haben diese Bestimmun⸗ gen keinen großen praktischen Werth, wenn mit dem Strafgesetze zu⸗ gleich eine Prozeß -Ordnung ins Leben tritt, nach welcher die außer— ordentliche Strafe ganz abgeschafft werden würde; in Erwägung in⸗ deß, daß die Bestimmungen der vorliegenden Paragraphen eine Schär⸗ fung der Strafen zur Folge haben würden, die sich um so weniger rechtfertigt, als die Strafen nach dem Strafgesetz⸗Entwurfe, nament⸗ lich für rückfällige Verbrecher, bedeutend härter sind, als nach dem bisherigen Strafrechte, hat die Abtheilung mit 8 gegen 6 Stim⸗ men beschlossen:

daß vorgeschlagen werde, auf die Streichung der ss. IX. und X.

anzutragen.“

Justiz⸗Minister Uhden: Es ist mehr als Declaration der be⸗ stehenden Gesetzgebung anzusehen, als Einführung eines neuen Ge— setzes; die Gerichtshöfe sind darüber im Zweifel, ob, wenn eine außerordentliche Strafe stattgefunden hat, diese bei dem Rückfall an⸗ gerechnet und ob bei der außerordentlichen Strafe auf Verlust der Ehrenrechte erkannt werden könne.

Marschall; Wenn keine weitere Bemerkung erfolgt, so ist es so anzusehen, als sei die Versammlung dem Antrage der Abtheilung beigetreten.

S. XI.

Referent Abgeordn. Naumann lliest vor):

6 I.

Die in den §8. 597 605 der Kriminal-Ordnung vom 11. De⸗ zember 1805 enthaltenen Vorschriften über die Verjährung der Ver⸗ brechen werden aufgehoben.“

Marschall: Litt. C.

Referent Abgeordn. Naumann (liest vor):

„C. Vorschriften für den Bezirk des rheinischen Appellationsge⸗ richtshofes zu Köln.“

Das Gutachten lautet:

„Die Vorschriften in den §5. XII. bis XXX VI. sind lediglich für eine einzelne Provinz bestimmt und können daher verfassungsmäßig nur von dem Provinzial-Landtage der Rheinprovinz berathen werden. Die Abtheilung hat um so mehr Anstand genommen, auf eine Be⸗ rathung dieser Vorschriften einzugehen, als die Mitglieder aus den übri⸗ gen Provinzen mit den Verhältnissen und den Rechts ⸗Institutionen der Rheinprovinz nicht so genau vertraut sind, um die Angemessen— heit der in jenen Paragraphen enthaltenen Bestimmungen beurtheilen zu können.“

Candtags⸗Kommissar: Es hat sowohl der letzte Abschnitt dieses Gesetzes, als das Kompetenz⸗Reglement, dem rheinischen Provinzial⸗ Landtage zur Berathung vorgelegen. Wenn es dem Vereinigten Aus⸗ schusse mitgetheilt worden ist, so ist es lediglich der Vollständigkeit der Uebersicht wegen geschehen, und weil es an und für sich ganz unbe— denklich erschien, auch in dieser Beziehung noch einen nicht gesetzlich nöthigen Beirath entgegenzunehmen. Wenn aber die hohe Versamm⸗ lung den Wunsch hat, sich dieser Berathung zu entheben, so ist von Seiten des Gouvernements dagegen nichts zu erinnern.

Korreferent Abgeordn. Freiherr von Mvlius: Ich würde mir noch eine Frage erlauben, die zunächst an den Herrn Gesetzgebungs⸗ Minister gerichtet ist. Es wird von Seiten des Gouvernements, wie wir von dem Herrn Landtags Kommissar gehört haben, kein Gewicht darauf gelegt, daß die Versammlung sich der Berathung unterziehe; ich glaube daher, daß die Berathung des rheinischen Ein= führungs-Gesetzes dem rheinischen Provinzial-Laudtage zu überlassen, es aber auch nothwendig ist, dem rheinischen Provinzial- Landtage gewisse Mittheilungen zu machen, wenn er den neuen Entwurf be⸗ rathet. Es sind schon durch die Berathung des Gesetzes in der Ver⸗ sammlung wesentliche Abänderungen des neuen Einführungs⸗Gesetzes nothwendig geworden, und es würde zu wünschen sein, daß dem rheinischen Provinzial - Landtage ein ganz neues Einführungs⸗Gesetz mitgetheilt und gewisse Materialien nicht verweigert würden. Dahin rechne ich erstens das Gutachten, welches das rheinische Appellations⸗ gericht 1845 über den Entwurf von 1843 erstattet hat. Ich erkenne fa diesem ein großes und gediegenes Werk und glaube, daß es ein allseitiges Verständniß einleiten und den Juristen der alten Provin— zen, denen das rheinische Recht nicht so bekannt ist, und durch dessen Veröffentlichung und Verbreitung daher das Interesse Aller geför⸗ dert werde, sowohl für die Diskussion auf dem rheinischen Provin⸗ zial⸗Landtage, als auch für das Verständniß der Verhältnisse, welche mnan die rheinischen Grundsätze nennt. Hierzu rechne ich zweitens das Gutachten und die Erklärung der rheinischen Juristen, welche hierüber gegeben sind, um sich über die Einführbarkeit des jetzt vor gelegten Entwurfs zu äußern. Die letzteren sind nicht mitgetheilt worden, obgleich sie bei den Berathungen der Abtheilung mehrfach gewünscht wurden. Es wäre zweckmäßig, wenn hierüber eine Er⸗ klärung abgegeben werden könnte. Ich berufe mich nicht darauf, daß in anderen Ländern dergleichen Gutachten publizirt werden; ich berufe mich auf das Beispiel ber vaterländischen Gesetzgebung, als die Rhein ⸗-Provinz mit Preußen vereinigt und an die Gesetzge⸗ bung Hand gelegt wurde, das Recht gemeinschaftlich zu machen, ist der Bericht der Immediat⸗-Justiz- Kommission veröffentlicht und dadurch dazu beigetragen worden, um den Vorwurf von dee Rhein-Probinz abzulenken, daß sie im fremdländischen Interesse einen separatistischen Zweck verfolge, der mit dem Allgemeinen nicht vereinbar ist. Ich stelle anheim, ob eine Aeußerung erfolgen kann.

Candtags-Kommissar: Ob der Entwurf dem rheinischen Pro⸗ vinzial-Landtage zum zweitenmale vorzulegen sei, das ist eine Frage, auf die ich nicht vorbereitet bin, und die ich auch ohne besondere Weisung Sr. Masestät des Königs nicht beantworten kann. Wenn aber eine solche zweite Vorlage erfolgen sollte, so würde man in Mittheilung des Materials nicht karg sein, um den Landtag in den Stand zu setzen, sein Votum mit vollständiger Sachkenntniß ab— zugeben. .

; Abgeordn. von Brünneck: Meine Herren! Bevor unsere heu— tige Sitzung geschlossen und damit zugleich unser diesmaliges Ge— schäft beendet wird, fordere ich Sie auf, mit mir vereint Sr. Durch— laucht unserem verehrten Herrn Marschall durch gemeinsame Erhe— bung von Ihren Sitzen unseren Dank zu bezeugen für dessen aus— dauernde Mühewaltung während der langen Reihe unserer Sitzungen, für die Beweise von Wohlwollen, Vertrauen und besonderer nicht zu

zu erfreuen gehabt haben. Wir dürfen diesem Dank wohl noch die Bitte hinzufügen, uns dieses Wohlwollen auch ferner zu bewahren und unsere lebhaften Wünsche für das Wohlergehen Ew. Durchlaucht geneigtest aufzunehmen.

Marschall: An mir ist es, Ihnen dafür zu danken, daß Sie die Bitte, die ich am Anfange unserer Berathungen an Sie gerichtet habe, die Bitte um Ihre allerseitige freundliche Unterstützung, in so Hollem Maße erfüllt haben. Was mich betrifft, so danke ich Ihnen von ganzem Herzen für dieses freundliche Urtheil; ich werde aber w niemals der Meinung sein, irgend etwas mehr als meine Schuldigkeit gethan zu haben.

Ich lenke aber Ihre dankbare Anerkennung auf Andere hin, auf den Vorsitzenden und die Mitglieder der Abtheilung, auf die Refe⸗ renten, die Secretaire und besonders auf die Vertreter der Regie-

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rung, welche an unseren Berathungen Theil zu nehmen beauftragt waren und mit sehr dankenswerther Bereitwilligkeit unseren Wünschen entgegengekommen sind. Mit Vergnügen habe ich mehr als einmal gehört, daß sie, wenn sie von sich in Verbindung mit der Versamm— lung sprachen, den Ausdruck: „wir“ gebrauchten, zum deutlichen Be⸗ weis, daß sie es für ihre Aufgabe erkannten, in Verbindung mit der Versammlung die wichtige Berathung, die uns beschäftigt hat, zum besten Ziele zu führen. Somit haben wir der Schlußsitzung ent— gegenzusehen, die übermorgen um 11 Uhr stattfinden wird. Vorher wird der stenographische Bericht der heutigen Sitzung ausliegen, da— mit er zur Kenntniß der Mitglieder gebracht werde.

Justiz⸗Minister von Savigny: Im Namen der Vertreter der Regierung kann ich es mir nicht versagen, die große und lebhafte Befriedigung auszudrücken, die wir Alle von den eben beendigten Be⸗ rathungen empfangen haben. Es hat sich in diesen eine so edle Hin= gebung, ein so eifriges Bestreben, gemeinschaftlich das Wahre, auch bei sehr verschiedenen Richtungen und Ueberzeugungen, zu fördern, ge⸗ zeigt, daß dies uns auch für die Folge das allergrößte Vertrauen und die besten Hoffnungen gewähren muß. Ich glaube, wir Alle sind durchdrungen von dem gemeinsamen Gefühle daß bei der gro— ßen Verschiedenheit der Meinungen doch nur Ein Sinn für das Wohl des Vaterlandes und für die Beförderung des Guten, was zu thun ist, uns Alle beseelt hat. Ich erlaube mir, diesen Ausdruck des Dankes und der herzlichen Anerkennung im Namen der Vertreter der Regierung hier niederzulegen.

Uichtamtlicher Theil.

n h o f

Inland. Berlin.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Einberufung der Stände zum 16. März. Unruhen. Verstärkung der Besatzungen von Landau und Germersheim. Nachrichten aus Augsburg. Kö- nigreich Hannover. Adresse des Magistrats und der Bürger ⸗Vor⸗ steher der Hauptstadt und Antwort des Königs. Einberufung der Stände. Schreiben aus Frankfurt a. M. (Vermischtes.)

Frankreich. Paris. Cirfulare des Handelsministers an die Präfelten und an die Handels- und Fabrifenkammern. = Rundschreiben des Justiz- Ministers an die General-Prokuratoren. Die Nationalgarde und ihre mobilen Bataillone, Proöclamagtionen an die Armee und die Kolonisten in Algier. Absendung eines Dampfschiffs nach Algier und Berathun—⸗ gen im Marine⸗Ministerium. Lausanner Demonstration. Deutsche republikanische Gesellschaft. Polnische Deputation. Beitritts -Erklä—= rungen. Leichenfeierlichkeit. Die Titel-Abschaffung. Namen- Aenderung von Schiffen. Flocon wird Unter-Staats-Secretair des Innern. Vorarbeiten für die Wahlen zur National⸗Versammlung.

Spanien. Schreiben aus Madrid. (Die Karlisten; der Senat als Gerichtshof; Gesetz über Actien-Gesellschaften; Geseß⸗Entwürfe über Kon= zessionen zu Eisenbahnen und über Leuchtthürme.)

ö

Berlin, 9. März. Se. Majestät der König haben Allergnä⸗ digst geruht: Dem Ober-Prokurator Köster von Kösteritz zu Elberfeld die Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes vom König⸗ lich niederländischen Löwen-Srden zu gestatten.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Dem Nürnb. Korn. schreibt man aus München, vom 5. März Abends 8 Uhr: „Die heutigen Nach mittagsstunden haben uns inhaltschwere Vorfälle gebracht. Die Stände des Reichs sind statt auf den 31. Mai auf den 16. d. M. berufen, haben sonach in 13 Tagen hier zu erscheinen. Auf gestern Nachmittag um 1 ÜUhr war (wie bereits erwähnt) wieder eine große Versamm— lung auf dem Rathhause angesagt. Als wir kurz nach 1 Uhr dort— hin? kamen, waren schon mehrere Hundert Personen aus allen Ständen anwesend, deren Zahl sich fortwährend vermehrte, so daß bald über tausend gegenwärtig waren. Die Deputation, welche bei den Minister-Verwesern war, erklärte, daß die Minister-Verweser sich zu Sr. Majestät dem Könige begeben hätten, um demselben den Wunsch, daß die Stände in einem ganz kurzen Termin, nicht erst am 31. Mai, zusammentreten sollen, vorzulegen. Die Königliche Entschließung hierauf werde bald eintreffen, man möchte sich also bis dahin ruhig ver⸗ halten. Es geschah dies aber nicht, sondern Alles schrie durch einander. Es erschien der Regierungs-Präsident von Ober⸗ Bayern in Begleitung des Polizei- Direktors und. Bürgermei⸗ sters und ersuchte ebenfalls, man möchte sich ruhig verhalten, bis die Königliche Entschließung erfolge; derselbe konnte aber kaum ausreden, der Lärm war zu stark. Man wollte, hieß es, sich nicht länger hinhalten lassen. Nachdem der Regierungs⸗-Präsident sich ent⸗ fernt hatte, hielten zwei junge Männer. begeisternde Reden an die Versammlung, die diese Reden mit größter Ruhe und mehrmaligem Beifallsrufen anhörte. Da ertönte auf einmal Generalmarsch, was einen fürchterlichen Sturm in der Versammlung erregte. Man schrie: Fortgehen! Dableiben! wild durch einander. Viele, unter denen Land⸗ wehrmänner, die zu den Waffen eilen mußten, verließen indessen den Saal, Andere blieben, und es sollen noch Einige gesprochen haben. In den Hauptstraßen der Stadt herrschte jetzt große Aufregung; alle Täden wurden geschlossen, man hörte, das städtische Zeughaus sei er⸗ brochen, das Volk bewaffne sich. In der That waren einige Tausend junge Leule aus allen Ständen am Zeughause in kürzester Zeit mit Waffen ver⸗

sehen. Inzwischen rückte Landwehr und Linie aus, von letzterer ein großer Theil nach dem Dultplatze, da die bewaffneten jungen Leute dorthin

zu ziehen beabsichtigten. Als dieselben dort wirklich ankamen, wa— ren sie in kurzer Zeit vom Militair, das einige Kanonen mit sich führte, beinahe eingeschlossen, wurden dann aber durchgelassen nach dem Promenadeplatz, dem Sammlungsplatz der Landwehr, von wel⸗ cher noch einige Eompagnieen anwesend waren, während ein Theil

derselben bereits nach dem Schranenplatz ausgerückt wal, Die be⸗ ö ! waffneten jungen Leute wollten sich der Landwehr anschließen und ermüdender Milde, deren wir uns unter der Leitung Sr. Durchlaucht

mit! dieser kämpfen, wenn Kampf entstehen sellte. Während dies vorging, erschien Prinz Karl auf., dem Nathhaussaale und, er- klärte den dort Versammelten: daß der König die Stände auf den 16. d. berufen habe. Ein stürmisches Hoch ertönte, als der Prinz

den Saal wieder verließ. Der Kreis-Inspektor der Landwehr von

Oberbayern, Graf Vieregg, hatte den Bewaffneten am Promenade⸗ platz an welche der eben anwesende Abg. von Closen eine Anrede hielt dieselbe Mittheilung gemacht, man wollte ihm keinen Glau⸗ ben schenken. Es erschien dann Prinz Karl und verbürgte mit sei⸗ nem Fürstenworte, daß die Stände auf den 16ten d. berufen seien und dies genügte. Man ersuchte nun, die jungen kampflustigen Leute, da den Wünschen entsprochen sei, die Waffen wieder abzulie⸗ fern, was denn auch geschach. Der Zug setzte sich nach dem 33

haufe in Bewegung, voran eine Abtheilung andwehr. Die Bewaff⸗ neten, deren eigene Führer Schärpen um den Arm hatten, boten einen

imposauten, eigenthümlichen Anblick: junge, kräftige Leute aus allen Ständen, Studenten, Künstler, Arbeiter aller Klassen, der elegant Gekleidete neben dem im Arbeiter-Anzuge. Sie trugen Waffen, die vielen Jahrhunderten angehört hatten, Gewehre, Säbel, Piken, Streitärte, Schwerter z., wie man solche eben im Zeughause vor— e. auch einig̃ Fahnenträger bemerkte man. Eine ungeheure

enschenmasse folgte dem Zuge oder war in den Straßen aufge⸗ 96 . . 23 nach dem Zeughause bewegte. Der größte * gte die Waffen dort nieder, ein kleiner Theil trug die seini— gen nach dem Nathhaussaale, Sobald bie Waffen abgeliefert wa— ren, entleerten sich die von vielen Tausend Menschen belebten Straßen allmälig, und es ward die Ruhe in keiner Weise mehr gestört. Das zahlreich in den Straßen und an der Residenz a n , n, . .

. men, , ; z aufgestellte Lin en- und Bürger -Militair blieb aber noch stehen, eben so bie an verschiedenen Orten vor der Residenz, vor der Feldherren Halle 2 aufgefahrenen Kanonen. Nachts zehn Uhr. Es ist Alles ruhig in er Stadt und ohne das aufgestellte Militair würde man gar ü nen, tat Nachmittags so Bedeutendes vorgefallen sei.“ 616 Die Besatzung in den Festungen Landau und Germersheim wird in der Art vermehrt, daß die daselbst befindlichen Abtheilungen auf die vorgeschriebene Stärke gebracht werden, auch die denselben zuge⸗ wiesenen diesjährigen Konskribirten werden bereit gehalten. Die Ver⸗ stärkung der Artillerie und Genie⸗-Truppen daselbst ist ebenfalls an⸗ geordnet. Von Ingolstadt wird eine Abtheilung Genie⸗Truppen nach Landau und Germersheim verlegt. :

Aus Augsburg vom 5. März wird gemeldet: „Se. Majestät der König hat an den Königlichen Regierungs- Präsidenten ein Schrei- ben erlassen, worin es heißt: „Ich erwarte von Augsburgs, bereits, da ich noch Kronprinz, mir anhänglichen Bewohnern, daß sie auch fortan mir treu sein werden.“ Wohl mit Rücksicht darauf hat so eben der Stadt⸗Magistrat folgenden Aufruf erlassen: „Bürger Augsburgs! Allenthalben bewegt ein Gefühl des Mißbe⸗ hagens die Gemüther. Es ist nöthig, auf der Wacht zu sein! Die Bürgerschaft spricht dem Könige heute ihre billigen Wünsche freimüthig aus; die Bürgerschaft wahrt aber auch ihren eigenen Heerd. Darum rufen wir alle Gutgesinnten aller Bür⸗ gerklassen auf, sich freiwillig zur Unterstützung der Landwehr zu mel— den. Zu diesem Zwecke sind auf dem Rathhause Listen aufgelegt und zur Einschreibung bereit.“ Von dem marschfertig gehaltenen Kaval⸗ lerie und Infanterie⸗Regiment unserer Stadt ist doch noch gestern Abends halb 7 Uhr die erste Division des Chevaurlegers-Regiments „König“, Mannschaft sammt Pferden, den Oberst⸗Kommandanten an der Spitze, mittelst eines eigenen Trains auf der Eisenbahn fortbe⸗ fördert worden und zwar bis zur letzten Station Pasing, eine Stunde von München, von wo die Chevauxlegers nach dem Königlichen Lust schlosse Nymphenburg, zogen. Um J Uhr Nachts traf die Ordre hier ein, daß die übrigen Truppen nicht mehr nachzukommen hätten. Einer nunmehr erfolgten Allerhöchsten Bestimmung zufolge wer⸗ den die Rekruten der gegenwärtigen Conseription sogleich bereit ge⸗ halten.“

Königreich Hannover. (Hannod— Ztg.) Der Allge meine Magistrat und das Bürger⸗Vorsteher⸗ Kollegium der König⸗ lichen Residenzstadt Hannover hatten am 6. März Abends an Se. Majestät den König folgende unterthänigste Adresse gerichtet:

„Allerdurchlauchtigster Großmächtigster König, Allergnädigster König und Herr! Das große und unerwartete Ereigniß in einem Nachbarstaate und die möglichen Folgen dieses Ereignisses haben die gespannteste Auf⸗ merksamkeit des gesammten deutschen Vaterlandes erregt, haben lebhafter als je zuvor die Ueberzeugung hervorgerufen, daß nur die innigste Verbin— dung der Regierungen mit ihren Völkern und aller deutschen Stämme un— ter einander im Stande sei, das Vaterland nach außen zu kräftigen, ihm im Innern die Ruhe zu sichern, deren es bedarf, um nicht in seiner Ent— wickelung gestört zu werden. Aber selbst die Vorbereitung zur Sicherung der Ruhe und des Friedens wird Opfer erfordern, Opfer an Mitteln des Wohlseins und Opfer an Wünschen, geduldige Erwartung der ruhigen gesetzmäßigen Ent— wickelung. Um aber an dieser nicht zu verzweifeln, bedarf es haͤtsachen, welche den ernstlichen Willen, jene gesetzmäßige Entwickelung zu befördern, bewei⸗ sen, und die Abstellung von Mängeln, welche hier und da tief empfunden sind, verbürgen. Der Anfruf, der durchlauchtigsten deutschen Bundes⸗— Verfammlung, deren mit allgemeinem Jubel begrüßter Beschluß wegen Auf- hebung der Censur, die schon jetzt bekannt gewordenen, energischen Maßre⸗ geln mehrerer hohen Regierungen geben uns erfreuliche Kunde von der Be— reitwilligkeit deutscher Fürsten, ihren Unterthanen Vertrauen zu gewähren. Auch in unserem engeren Vaterlande und in der Stadt selbst, die wir ver— treten, haben sich die Gesinnungen lebhaft ausgesprochen, welche allgemein das deutsche Volk beseelen, namentlich wird auch bei uns das unabweis⸗ liche Bedürfniß gefühlt, daß zur Herstellung des Vertrauens die Presse in Gemäßheit des Bundes -⸗-Beschlusses unverzüglich von ihren bisherigen Fes⸗ seln befreit, vor Allem aber zur Wahrung der nationalen Interessen von der durchlauchtigsten deutschen Bundes- Versammlung eine Deputation sämmtlicher deuischen Stände berufen werden möge, um derselben die ohne Zweifel zu treffenden Maßregeln zur Bewahrung der inneren und äuße⸗— fen Sicherheit des deutschen Vaterlandes zur Berathung vorzulegen. Ew. Königliche Majestät sind der Beherrscher eines Landes, welches von allen norddeutschen Staaten am frühesten die Schmach und das Elend der Unterwerfung unter fremde Willkür kennen gelernt hat; Allerhöchstdiesel= ben sind uns im Jahre 1813 der erste Bote einer glücklichen Zukunft ge—⸗ wesen! Vertrauensvoll hoffen wir, daß Ew. Königliche Majestät an den Gesinnungen der Treue Allerhöchstihrer Hannoveraner, die sich in der Zeit feindlicher Unterdrückung eben sowohl, als im Partei⸗Kampfe der Meinun— gen bewährt hat, auch jetzt nicht zweifeln und die gute Absicht nicht verken= nen werden, wenn wir unsere Wünsche mit Freimüthigkeit allerunterthänigst vor Ew. Königl. Majestät Thron aussprechen. Näheres mögen wir hier nicht berühren, indem wir solches den Ständen des Königreichs, welche von Ew. Kö⸗ nigl. Maj. ohne Zweifel bald werden berufen werden, überlassen dürfen und müssen.

Wir wagen daher die allerunterthänigste Bitte, Ew. Königliche Ma— jestät wollen Allergnädigst geruhen:

Nicht nur die Preßfreiheit in Gemäßheit des Beschlusses der durchlauch⸗— ligsten deutschen Bundes ⸗Versammlung baldmöglichst im Königreiche Han- növer anzuordnen, sondemin auch mit Allerhöchstdero deutschen Verbündeten Communtcationen zu Erreichung einer Vertretung des deutschen Volles bei der durchlauchtigsten deutschen Bundes Versammlung zuzulegen und jedenfalls die Allgemeinen Stände des Königreichs schleunigst zu berufen.

In zuversichtlicher Hoffnung auf hulvdreiche Berücksichtigung dieser Bit= ten verharren wir Ew. Königlichen Majestät inseres Allergnädigsten , n . und Herrn treugehorsamste Der Allgemeine Magistrat und die Vürger-Vor= steher der Residenzstadt Hannover. Hannover, den 6. März 1

Se. Majestät der König empfing am 7. März glachmitt g um 4 Uhr eine Beputation des Allgemeinen Magistrats und des Bürger= Vorsteher⸗Kollegiums der Königlich Residenzstadt Hannover und er⸗ theilte auf diese Adresse folgende Erwiederung? . .

Erwiederung Sr. Majestät des Königs an ben Allgemeinen Magistrat und die Bürger-Vorsteher der Residenzstatt Hanno wel. 4 51

„In Beziehung auf die von dem Yiggistrate und den Bürger Verste. hern der Residenzstadt Hannover am i au des Königs Ma—⸗ sestät gerichteten Gesuche . n en mich mit den nachste⸗—

e Erö eauftragen J z . enn n nf 9 Presfe am ten d. M. von der deutschen Bun—

des · Versammlung gefaßte Beschluß 6 n dahin:

Jedem dentschen Bundestagte wid freigestelt, die Censur auf— zuhcben und Preßfreiheit einzuführen.“ 496 „Dies darf jedoch nur unter Garantieen geschehen, welche die an= deien deutschen Bundesstaaten und den ganzen Bund gegen Miß brauch der Preßfreiheit möglichst sicherstellen.“

Diese Garantieen bedürfen mithin vor Beseitigung der Censur der Feststellung, zu welcher die nöthigen Einleitungen fordersamst getroffen wer⸗ den sollen. Es versteht sich von selbst, daß Se. Majestät den von der Mehrheit Ihrer hohen Bundesgenossen dieserhalb zu fassenden Beschlüssen Ihre Zustimmung nicht versagen werden.

2) Daß eine Theilnahme deutscher landständischer Deputirter an den Berathungen und an den aus solchen hervorgehenden Beschlüssen des deut- schen Bundes, denen die Landesherren selbst sich vertragsmäßig unterworfen haben, mit der monarchischen Negierungs-Form nicht vereinbar sei, wird bei ruhiger und reiflicher Erwägung Niemand verkennen. :

3) In Betreff einer baldigen Einberufung der allgemeinen Stände⸗ Versammlung des Königreichs ist die Entschließung Sr. Majestät dem jetzt ausgesprochenen Wunsche bereits zuvorgekommen.

Hannover, den 7. März 1848.

Kabinet Seiner Majestät des Königs. Vermöge besonderen Auftrages. von Falck e.“

Durch ein Königliches Kabinets-Ausschreiben vom 7. März sind die allgemeinen Stände des Königreichs zum 28. März einberufen worden.

** Frankfurt a. M., 7. März. Der Zug der Rheinhessen nach Darmstadt unterbleibt, da Se. Königl. Hoheit der Erbgroßherzog⸗ Mitregent die Wünsche seines Volkes erfüllte.

Zum erstenmale wurden gestern an der Börse wieder einige Courfe notirt. Das Börsen- Geschäft wird bald wieder in Gang kommen.

Die Ruhe ist hier vollkommen hergestellt, eben so im Großher⸗ zogthum Hessen und in Nassau, durch die Entschließungen der Ne⸗ genten, und für die Beruhigung Kurhessens hegt man auch sich ere Hoffnung.

Der Großherzoglich badische Bundestags- Gesandte, Freiherr von Blittersdorf, ist von hier abberufen und durch den Staatsrath Nebenius ersetzt; auch der Großherzoglich hessische Bundes tags⸗Ge⸗ sandte, Herr von Gruben, ist abberufen worden.

Fe ga hre i ch.

Paris, 4. März. Der Minister des Handels und Ackerbaues hat an die Mitglieder der Handels- und Fabriken-Kammern das folgende Rundschreiben gerichtet:

„Eine große Revolution hat sich so eben erfüllt. Das französische Volk hat durch Kampf und Sieg seine unverjährbare Souverainetät wieder erobert. Ein solches Resultat konnte nicht ohne Aufregung errungen werden, aber die provisorische Negierung hat schnell und kräftig allen Anforderungen der Lage genügt. Ueberall stellt das Vertrauen sich wieder her, überall nimmt die Arbeit, die sichere Bürgschaft der Ordnung, ihre einen Augen- blick durch den Kampf unterbrochene Thätigkeit wieder auf. Durch die Stimme Ihrer Mitbürger mit dem Mandat bekleidet, ihre kommerziellen Interessen zu schützen, sind Sie ihnen ein edles Beispiel schuldig; wenden Sie sich an ihren Patriotismus; mögen sie begreifen, wie Sie, daß unter großen Umständen die öffentliche Achtung heilige Pflichten auferlegt. Schon sind die Werkstätten der öffentlichen Arbeiten wieder geöffnet; von demselben Patriotismus beseelt, der sie zum Kampfe gerufen, mögen unsere bedeutend sten Industriellen ihre Anstrengungen vereinigen, um der National Arbeit Schwung zu geben. Unterstützen Sie, meine Herren, diese edle und intelli⸗ gente Bewegung; Ihre Stimme wird von allen guten Bürgern, von allen Männern von Herz vernommen werden. Frankreich, das die neue Aera mit Enthusiazmus begrüßt hat, wird Ihnen Dank wissen für Ihre Hingebung.“

Der Justiz-Minister hat au die General-Prokuratoren ein Rund⸗ schreiben erlassen, worin es heißt:

„Die provisorische Regierung der Republik ist in Kenntniß gesetzt wor— den, daß selt einigen Tagen an mehreren Punkten unseres Gebietes Brand- stiftungen und Zeistörungen begangen werden. Uebelthäter durchziehen das Land und begehen, indem sie den Namen der Republik und den vom Volke errungenen Sieg anrufen, Exzesse und Gewaltthaten, welche bisweilen in förmliche Plündtrung ausarten. Die provisorische Regierung hat den ern⸗= sten Willen, diese räuberischen Unternehmungen überall, wo sie sich zeigen, zu unterdrücken, und sie wird dieser Aufgabe zu genügen wissen. Der Appell= hof von Paris hat so eben eine Instruction über mehrere Brandstiftungen und Plünderungen, die in seinem Bezirke vorgekommen, angeordnet. Eine solche Maßregel, die lautes Zeugniß ablegt von der Wachsamkeit und dem Eifer der Magistrate, kann nur eine heilsame Wirkung hervorbringen. Das⸗ selbe muß auch in den übrigen Gerichtssprengeln der Fall sein, so oft die Umstände es nöthig machen sollten. Sie werden, Herr General- Prokurator, in jedem Falle alle Uebelthäter, die in Ihrem Bezirke sich Angriffe gegen Personen und Eigenthum erlauben sollten, auf der Stelle verhaften und Lor Gericht stellen. Unsere im Namen des Rechtes vollbrachte Volks⸗-Re⸗ volution muß und will die Herrschaft des Gesetzes sichern.“

Der General-Kommaͤndant der National-Garde hat so eben auch wieder eine Proclamation erlassen, welche lautet:

„Bürger von Paris und der Bannmeile! Die allgemeinen Wahlen der Natibnal-(Gharde werden sehr nächstens stattfinden. Die provisorische Re⸗= gierung der Republik beauftragt mich, diesen, Beschluß zur Kenntniß aller Bürger von Paris und der Bannmeile zu bringen. Ich brauche nicht daran zu erinnern, welches die Rechte eines Jeden sind. Vei der Nepublik giebt es keine Ausschließung. Wir haben eine Nevolution gemacht, damit alle Bürger an den Sorgen und Interessen des Vaterlandes Theil nehmen. Die Wahl ist der Grundstein unserer Republik. Nur schwache und verderbte Regierungen fürchten die Wahl durch allgemeines Stimmrecht. Alle Bür⸗ ger, welche das Wohl des Vaterlandes wollen, vom 20sten bis 55sten Jahr, dürfen keinen Augenblick verlieren, sich in die Listen der National- Garde einschrelben zu lasfen; sie haben sich in ihren respektiven Mairieen einzufin= den, wo die Register offen liegen, um ihre Namen aufzunehmen. Die pro⸗ visorische Regierung wird alle Bürger bewaffnen. Die, welche sich nicht auf eigene Kosten kleiden können, werden auf Kosten des Vaterlandes gekleidet. Es ist wichtig, daß an dem sehr nahen Tage der allgemeinen Wahlen Je⸗ der auf seinem Posten sei, sein Votum abzugeben. Schon hat die Zahl der National-Garde in großen Verhältnissen zugenommen. In kurzer Zeit wird eine Armee von 200,009 Bürgern die National- Gawde von Paris und der Bannmeile bilden. Es ist das schönste Beispiel der Kraft, welches das republikanische Frankreich den Nationen geben kann.“

Es heißt, daß die Regierung damit umgehe, außer den neu zu schaffenden 24 Bataillonen mobiler National-Garde auch noch neue Infanterie und Kavallerie Regimenter zu organisiren. Die Anmel⸗ dungen zum Eintritt in die mobile National-Garde häufen sich so, daß die Mannschaft bereits überzählig ist und eine Auswahl getrof⸗ fen werden muß. Die Stärke der 24 Bataillone wird in runder Summe 26,000 Mann betragen, und es haben sich bereits 31,000 gemeldet.

An die Soldaten der Armee von Afrika hat die provisorische Re⸗ gierung die folgende Proclamation gerichtet:

„Bie republikanische Regierung, welche Frankreich sich gegeben, trug vor einem halben Jahrhundert auf den Boden Afrika's die Farben, unter welchen ihr seit 18 Jahren gestritten. Eure heldenmüthigen Kämpfe, eure Arbeiten, eure unermüdliche Beharrlichkeit, diese militairische Tugend mit einem Worte, von welcher ihr so viele Beweise gegeben, die republikanische Regierung weiß sie zu würdigen und wird sie zu belohnen wissen. Solda⸗ ten! Der Ruhm, den ihr erworben, als ihr Frankreich sein schönstes Na⸗— tional-Besitzthum erobertet, ist ein unvergänglicher Anspruch auf die Dank= barkeit der Republik. Der würdige Chef, den die provisorische Regierung an eure Spitze gestellt (Heneral Cavaignac), besiht ihr vollständiges Ver= trauen, wie er das eure besitzt. In euren Reihen hat er seinen Ruhm er- worben; indem ihr ihm folgt auf der Bahn der Ehre und Pflicht, zeigt ihr euch treu diesem Gefühl der Disziplin, das den französischen Soldaten nie verlassen hat.“

Gleichzeitig ist an die algerischen Kolonisten eine Prorclamation ergangen, worin gesagt wird:

„Die provisorifche Regierung beschäftigt sich lebhaft mit der mißlichen

Lage, in welcher man euch so lange Zeit gelassen. Die Republik wird Al—

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gerien verlheidigen, wie den eigenen Woden Frankreichs. Eure materiellen Negierung, Herr Flocon, ist zum Unter Staats- Secretair im Mini-

und moralischen Interessen sollen erforscht und befriedigt werden. Die fort=

schreitende Annäherung der Institutionen von Afrika an die des Mutterlan⸗

des wird von der provisorischen Regierung beabsichtigt, sie wird der Gegen stand der ernstesten Berathungen der National-Versammlung sein. Frank= reich zählt auf euren Patriotismus in Unterstützung des General ⸗Gouver⸗ neurs, der mit dem Vertrauen der provisorischen Regierung bekleidet ist.“

Von Toulon ist die Dampfkorvette „Titan“ nach Algier abge⸗ gangen und, wie es heißt, zur Disposition des Prinzen von Joinville und des Herzogs von Aumale gestellt. Im Marine-Ministerium hat gestern eine Versammlung von höheren Offizieren der Marine statt⸗ gefunden, um über die Stimmung der Flotte in Bezug auf den Prin⸗ zen von Joinville ihre Ansicht auszusprechen. Es verlautet über diese Ronferenz nur so viel, daß alle Anwesenden die große Popularität des Prinzen in der Marine anerkannt, gleichwohl aber die Ueberzeu⸗ gung ausgesprochen haben sollen, daß die gesammte Flotte sich sofort der Nepublik anschließen werde. Morgen hofft man im Marine⸗Mi⸗ nisterium Nachrichten aus Algier zu erhalten. Eine der ersten Maß⸗ regeln, welche Herr Arago getroffen haben soll, nachdem er Besitz vom Marine⸗Ministerium genommen, soll die Ausfertigung einer gro⸗ ßen Zahl von Kaperbriefen gewesen sein, um für die Eventualität eines Krieges mit dem Auslande Kaperschiffe aussenden zu können.

Die Regierung macht folgendes Aktenstück bekannt:

„Auszug aus dem Protokoll des Staats -Raths des Kantons Waadt. Sitzung vom 27. Febr. unter dem Vorsitz des Herrn Briate. Der Staats⸗ Ralh, nachdem er erfahren, daß nach den wichtigen Ereignissen, welche in Paris vorgefallen, das Volk der Hauptstadt Frankreichs, nicht zufrieden mit der Abdankung des Königs Ludwig Philipp J., die Republik proklamirt und eine provisorische Regierung ernannt hat; in Erwägung, daß dieses Er— eigniß die glücklichsten Folgen haben wird für die Schweiz, für die Erhaltung und Entwickelung ihrer demokratischen Institutionen; in Er⸗ wägung, daß das französische Volk immer mit allen Völkern und insbesondere mit dem schweizer Volk sympathisirt hat; in Betracht, daß die waadtländische Nation zu Gunsten des französischen Volks eine öffentliche Manifestation wird machen wollen, welcher sich der Staatsrath mit allen seinen Gefühlen zugesellt; beschließt: Es wer⸗ den heute in Lausanne 1016 Kanonenschüsse abgefeuert. Zu diesem Be—⸗ huf ist der General- Inspektor der Milizen beauftragt, aus dem Zeughaus von Morges zwei Zwölspfünder mit Munition und Zubehör holen zu lassen; er wird die Artilleristen der Section Lausanne unter dem Kommando der Offiziere Jacquemin und Ancrenaz aufbieten, und diese. Militairs, welche zur Bedienung der Stücke bestimmt sind, werden der Militair⸗Disziplin un⸗ terworfen. Das Schießen wird um 5 Uhr Abends beginnen. Fur gleich lautenden Auszug, im Namen der Kanzlei, der Kanzler, F. For n erod.“

Gestern Abend haben eine Anzahl in Paris wohnender Deut- scher eine republikanische Gesellschaft gebildet; zum Vorstand der Ge— seilschaft ist Herwegh gewählt. Morgen soll eine Adresse an die Regierung der Republik berathen werden. Unter den Mitgliedern befinden sich Bornstedt und Weerth. ;

Einer Deputation des demokratischen Theils der polnischen Emi- gration an die provisorische Regierung hat Armand Marrast geant⸗ wortet, diese Regierung werde nach Kräften für die Herstellung Po⸗ lens wirken.

Die Deputationen an die provisorische Regierung nehmen von allen Seiten her, nicht nur aus der Hauptstadt, sondern auch von außer⸗ halb derselben, so überhand, daß das Charivari vorschlägt, man solle den Eisenbahn-Directionen die Einrichtung von Extrazügen zur Beförderung dieser Gesandtschaften aufgeben. Unter anderen haben auch die „Bürger⸗Eleven“ der medizinischen Schule ausdrücklich ihren Anschluß an die Republik erklärt und dabei zugleich den Antrag ge⸗ stellt, daß in Zukunft die Ernennung des Dekans durch die Wahl der Eleven erfolge. Der Maire von Paris hat ihnen geantwortet, daß der Wunsch der, Bürger⸗-Eleven“ zu gerecht sei, als daß er nicht eine günstige Aufnahme finden und in Berathung gezogen werden sollte. Auch die Schuhmacher und Hutmacher haben Reden an die proviso⸗ rische Regierung gehalten. Alle entfernten sich unter dem Ruf: „Es lebe die Republik Es lebe die provisorische Regierung!“ Den „Bür⸗ ger-Staatsräthen“ hat Herr Cremienx, Mitglied der provisorischen Regierung und Justiz⸗Minister, eine förmliche Vorlesung gehalten über die Vorzüge der republikanischen Regierungsform, der Republik, „deren Namen? den Ohren so lieblich, so köstlich klinge.‘ Der demokratische Ausschuß in Paris sichert der Regierung ebenfalls seine Mitwirkung zu, macht ihr aber zugleich „in Bezug auf die Wahl gewisser Per- sonen zu verschiedenen Aemtern einige Bemerkungen.“ Die proviso⸗ rische Regierung hat dem Ausschuß „ihren Dank ausgesprochen, daß er mit scharfem Blicke über die Rechte der Bürger wache“, und sie „schätzt sich glücklich, auf seinen Beistand zählen zu können.“

Das Programm der heute Nachmittag stattfindenden Leichenfeier für die im Februar Gefallenen füllte eine ganze Spalte des Moni⸗— he ur. Der Zug bewegt sich über die Boulevards von der Magda⸗ lenen-Kirche nach der Juli-Säule auf dem Bastille⸗ Platz. Der General-Seeretair der provisorischen Regierung hat für diese Feier⸗ lichkeit mittelst einer Bekanntmachung dem „Bürger Martin Bernard, politischen Verurtheilten unter da Regierung Ludwig Philipp's“, den Auftrag gegeben, „sich mit den politischen Verurtheilten zu verstän⸗ digen, um zwei Delegirte zu ernennen, welche sie bei der Leichenfeier repräsentiren sollen, und um ihnen den Platz anzuweisen, den sie im Zuge einzunehmen haben.“

Die Abschaffung aller Titel veranlaßt den Corsaire zu fol⸗ genden Bemerkungen: „Die Titel sind abgeschafft. Es waren nur Worte. Man führt auf Befehl die Anrede „Bürger“ wieder ein. Worte, nichts als Worte! Wir hatten keine Titel und haben der— gleichen nie verlangt. Aber wir verlangen die Freiheit, „Monsieur“ zu sagen, wo wir Lust dazu haben, und diese Freiheit werden wir uns nehmen. Es war unter der Monarchie nicht verboten, in einer Ansprache an eine Versammlung die Anwesenden „Bürger“ zu nen⸗ nen; warum sollte die Republik die Anrede „Messieurs“ verbieten? Angenommen selbst, daß die Monarchie den „Bürger“ verboten ge⸗ habt hätte, müßte dann die Republik sie nachahmen? Muß ich blind sein, weil mein Nachbar einäugig ist? Ich wiederhole es, wenn Herr Caussidiere uns nicht mehr Freiheiten geben will, als Herr Gabriel Delessert, so ist die Republik nur ein gewendetes Kleid, das nach demselben Schnitt gemacht ist. Wir sind Franzosen, das heißt freie, höfliche und universelle Menschen. Unser Gesetz ist der gesunde Verstand, wir werden nie ein anderes anerkennen, denn der gesunde Verstand ist die die Ordnung konstituirende Freiheit. Mögen die, welche „Citoyens“ heißen wollen, sich ihrer Freiheit bedienen gleich denen, welche „Messieurs“ zu bleiben wünschen. Einen Namen, eine Benennung vorschreiben, heißt einem Pfeifenschmaucher nachahmen, der einen Kameraden hindern will, eine Cigarre zu rauchen, weil er es abscheulich findet.“

Nachträglich müssen auch aus der Flotte die Erinnerungen an das Königthum verschwinden. Das Linienschiff „die Krone“ in Tou⸗ lon heißt künftig „die Barrikaden; die in Lorient im Bau begriffene Fregatte, „die mne von Orleans“, wird der „Sieg“ genannt; die Fregatte „die Charte“ im Hafen von Brest wird zur „CEonstitu⸗ tion“; die Jacht „die Königin Amalie“ zum „Pariser“; die Dampf⸗ Korvette „Graf von Eu“ endlich zum „Patrioten“. Auch ist bereits von einer Umgestaltung der Uniformen die Rede. Alle Amtstracht, außer der Militair- Uniform, soll abgeschafft und blos der schwarze Frack mit dreifarbiger Schärpe geduldet werden; die Uniform der Armee soll ganz einfach sein.

Der Redacteur der Reforme, auch Mitglied der provisorischen

sterlum des Innern ernannt. Wie verlautet, wird er es sein, der die allgemeinen Wahlen zu besorgen hat. Es heißt, der Minister⸗Rath der Republik werbe hinfort aus 14 Mitgliebern, mit einem Gehalte von 25.000 Fr. für Jeden, bestehen. Diese Ministerien wären die der Finanzen, des Auswärtigen, des Krieges, der Marine, der öf⸗ fentlichen Arbeiten, der Justiz, des Handels, des Kultus, des Innern, der Post, der schönen Künste, des Fortschrittes, des Ackerbaues, der Kolonieen und der algerischen Angelegenheiten.

Aus sämmtlichen Departements sind genaue Bevölkerungs⸗Listen eingefordert, um als Grundlagen für das nene Wahl-System benutzt zu werden. Es heißt bestimmt, daß die Wahlen voni 1. bis 19. April stattsinden sollen. Der Moniteur hat übrigens bis heute die erwartete Zusammenberufung der National- Versammlung noch nicht gebracht. Einstweilen hat aber auf Befehl der Regierung eine Bau⸗Kommission bereits das Lokal der früheren Deputirten⸗ Kammer in Augenschein genommen, um dasselbe für die künftige National ⸗Ver⸗ sammlung einzurichten.

Der bekannte Seemaler Gudin ist von Herrn von Lamartine mit * besonderen Mission bei der englischen Regierung nach London gesandt.

Der eidgenössische Geschäftsträger in Paris hatte gestern eine lange Konferenz mit Herrn von Lamartine.

Da Lamartine mit seiner Ode auf die Revolution noch nicht fer⸗ tig geworden, so hat sich jetzt ein Trupp Arbeiter zu Victor Hugo begeben, um eine solche Ode zu erhalten. Dieser hat ihnen erklärt, sobald er inspirirt genug sein werde, um ein des erhabenen Ereig⸗ nisses würdiges Werk zu liefern, werde er nicht ermangeln, dem pa⸗ triotischen Begehren der Bürger-Arbeiter zu entsprechen.

Der Erzhbischof von Paris hat den Pater Lacordaire zu seinem General⸗-Vikar ernannt.

Die Prud'hommes von Paris haben begonnen, eine deutsche Ein⸗ richtung nachzuahmen; sie haben es übernommen, den unbeschäftigten Arbeitern Arbeit nachzuweisen, und fordern demgemäß Arbeitsuchende und Arbeitbedürftige auf, sich an sie zu wenden.

Die Lieferanten der Königlichen Familie haben ein Memoire ein= gereicht, in welchem sie die Bezahlung ihrer Forderungen in Anspruch nehmen.

Der Minister des Innern zeigt an, daß ihm häufig anonyme Denunciationen zugingen, daß aber jeder Brief, der nicht Adresse und Name des Briefstellers enthalte, sofort vernichtet werde.

General Lamoriciere soll in Straßburg angekommen sein.

Aus dem Tagesbefehl, durch welchen General Subervic, der Kriegsminister, die auf Urlaub befindlichen Soldaten zu ihren Fahnen beruft, geht hervor, daß die Reserve noch außer Thätigkeit bleiben soll, da der Minister hinzusetzt, daß die Maßregel sich vorerst nicht auf die Soldaten der Klasse von 1841 beziehe, welche provisorisch auf Urlaub bleiben könnten. Die Militairintendanten bei der Armee sollen abgeschafft und die Administration, dieser letzteren ganz umge⸗= schaffen werden. Die Aushebung der militair pflichtigen jungen Leute für 1848, welche am * März , . sollte, ist, in Folge der Begebenheiten, aufgeschoben worden.

. e ber e mr ng soll einen Verfassungs plan ausge⸗ arbeitet haben, welcher bald veröffentlicht werden wird, damit die Bürger mit Muße, darüber nachdenken und denselben erörtern können, bevor noch die Primär⸗-Versammlungen behufs Erwählung der Volks⸗ vertreter stattfinden. Die Kandidaten für die Wahlen sollen in diesem Verfassungsplane einen Anhaltpunkt für ihre Erklärungen finden, ob sie theilweise oder ganz den Plan gutheißen, oder aber, auf welche Veränderungen in demfelben sie anzutragen gedenken. Man sagt, daß dieses Projekt die Art unberührt läßt, wie die Wahl eines Prä- sidenten vor sich gehen soll, und es gleichfalls der National⸗Ver⸗ sammlung anheimstellt, zu bestimmen, ob der Präsident jedes Jahr oder alle fünf Jahre erneuert werden soll. Ferner wird in diesem

Plane, wie es heißt, unter Anderem vorgeschlagen, zwar für die Folge alle Privilegien abzuschaffen, aber allen jetzigen Titularen, welche das Recht auf gewisse Functionen titulo 0neroso erworben haben (wie Rotarien, Wechselmäkler und vielen Anderen), dieselbe 9 Jahre zu verbürgen und, wenn sie mittlerweile sterben, ihren Erben eine noch näher zu bestimmende Pension von Staats wegen zu verabreichen.

Der Maire von Paris ist in allen Polizeimaßregeln der provi- sorischen Regierung untergeordnet. Er hat seine Mittheilungen zunächst an den Minister des Innern zu richten. Bei zwiespältiger Ansicht entscheidet die provisorische Regierung.

Es ist eine Kommission von vier Mitgliedern (Marec, Präsident, Maestro, Blanchard, Hennequin, Secretair) ernannt, um die Admi⸗ nistration der Marine und der Kolonieen neu zu ordnen.

Die provsisorische Regierung hat sich die Berechtigung zuerkannt, vorläufig Verordnungen in allen den Fällen zu erlassen, wo früher der König dazu befugt war.

Auf daß, wie unter den Lebenden, so auch unter den Todten, völlige Gleichheit bestehe, soll die provisorische Regierung beschlossen haben, daß eine und dieselbe Begräbnißordnung für alle Bürger ein⸗ geführt werden solle; der Todtenwagen solle für den Reichsten wie für den Aermsten derselbe sein.

Die Demonstrationen der Journalisten gegen die Stempelabgabe haben die provisorische Regierung sehr rasch zum Nachgeben gebracht; es scheint indeß in ihrem eigenen Schoße darüber Ungleichheit der Meinungen geherrscht zu haben, da auch der National und die Reforme, 'die Srgane der Regierungsmitglieder Armand, Marrast und Flocon, sich mit Heftigkeit gegen den Zeitungsstempel aus sprachen. Bekanntlich waren in den ersten Tagen nach dem 24. Februar die Journale ohne Stempel erschienen. Bald aber stellte die Regierung die Verpflichtung zu dieser Abgabe wieder her. Auf die Beschwerde der Journalisten, erklärte ihnen Herr Garnier⸗Pages, daß die pro= visorische Regierung der konstituirenden Versaminlung ein Dekret zur Abschaffung des Stempels und der Caution vorlegen werde; bei * heutigen schwierigen Lage der Regierung, sei es aber deren Aufgabe, die Republik zu retten und zu vertheid igen,

und zu diesem Behufe

; 56 6 s der Civil und sei regelmäßige Steuererhebung von 0 , sich daher

Militairdienst regelmäßig von Statten gehe. iotis er J „n gessch diese Steuer noch eine an den Patriotismus der Journalisten, ,, g ue e fn

seitlang gefallen zu lassen. Der Gerner.

, zehn Tagen vor ber Hu sammenberufung der pr r, alle Journale, Plaka und fin nl e eh konne. damit die fe e , gr darauf diesen Beschluß, . Der ge , gen dem Journalstempel für jetzt keine Ausnahme gestatte hieß, daß in n Erhebung aller Steuern zur Sicherung

6 der

werden könne, daß man der ,,, 24 6 chen Dlenstes bedürfe, daß der el aber

. ir , , e, nne aufhören solle, damit die Wahlen mit

ali ertl und Publizität von Statten gehen könnten. Dies

no l c fer e, ,. eu sihehen, denn heute schon. er

e, s rem gestrigen Blatt mitgetheilte) Dekret publizirt, mittelst

,, . albschaj⸗ stunasstempels verfügt wird.

en e r r. egen würd die Kunstausstellung für 1848 im

Louvre eröffnet werden. Alle Künstler sind auf den 5. März zusam⸗