1848 / 74 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

von Ew. Königl. Hoheit bereits verkündeten Zusicherungen schon jeßt zu einer das Voll beglückenden Thatsache geworden. Möge sich dieses gegen- seitige Vertrauen immer mehr und mehr befestigen und stärken und 7 zur segensreichen Duelle von Glück und Wohlfahrt nicht nur des Großherzog⸗ ibums, sondern auch des gesammten deutschen Vaterlandes werden! Das ist unfer sehnlichster, unser innigster Wunsch. Geruhen Ew. Königl. Hoheit die Versicherung unwandelbarer Treue und Ergebenheit huldvoll aufzuneh= men, womit in tiesster Ehrfurcht verharret Ew. Königl. Hoheit unterthänigst treu gehorsamste erste Kammer der Land stände.

Darmstadt, 7. März 1848.“

In der 11ten Sitzung setzte das Präsidium die Kammer von der huldvollen Aufnahme, welche den Adressen zu Theil geworden sei, in Kenntniß.

Das Fr. J. meldet aus D armstadt vom 10. März: „Aus dem Odenwald erhalten wir Nachrichten von bedeutenden Störungen der öf⸗ fentlichen Ordnung, hervorgegangen aus der beharrlichen Opposition der Bauern gegen die Standesherren der drei gräflichen Häuser Erbach, Fürstenau und Schönberg. Vorgestern tobte die Emeute zu Erbach, wo gegen 2000 Bauern dem Grafen Eberhard vor das Schloß rück⸗ ten und ihm durch eine Deputation ihre sehr ungestümen Forderungen zu erkennen geben ließen, und zwar in Uebereinstimmung mit der von denselben bei der zweiten Kammer letzthin übergebenen Petition, in welcher Abschaffung aller standesh errlichen Rechte ohne Weiteres ge— fordert wird. Die drohende Haltung so vieler, wie es schien, zum Aeußersten entschlossenen Menschen war für den Grafen und sein Eigenthum eine sehr gefahrvolle, und im Drange des Augenblicks mußte er der Gewalt weichen und einen Revers ansstellen, in welchem er förmlich verzichtete auf das Präsentations⸗ recht bei Besetzung geistlicher und weltlicher Stellen in der Grafschaft Erbach ⸗Erbach, auf alle Jagden, die schon in vier Wochen gänzlich freigegeben werden sollen, auf Zehnten, Grund Renten ꝛ2c., so daß dem Grafen, wenn diese ihm abgedrungene Verzichtleistung gerichtliche Gültigkeit haben könnte, von seinem Vermögen weiter nichts übrig bleiben würde, als sein Immobiliar - Besitz an Feldern, Wäldern ꝛc. Der Graf Albert zu Erbach— Fürstenau sollte eine Urkunde ausstellen, wonach er bei Ablösung der Grund-Renten mit dem sechsfachen Be⸗ trage des Werthes derselben zufrieden sei; er verweigerte jedoch die⸗ ses Ansinnen und erklärte, daß er lieber gar nichts dafür nehmen wolle. Das vor etwa zwölf Jahren erlassene Gesetz in Betreff der Ablösung der Grund-Renten bestimmt den achtzehnfachen Betrag des Wer⸗ ches ber Grund-Rente als Ablösungssumme für die Pflichtigen. Eben so sind dem Grafen zu Erbach-Schönberg von Bauernhaufen Zumu⸗

thungen gemacht worden, welche in seine Privatrechte tief eingreifen. So sollen sie unter Anderem verlangt haben, daß derselbe ihnen den Kaufwerth für die ihnen zur Zeit der vorjährigen Theurung zu einem ungewöhnlich billigen Preis von dem gräfl. Rentspeicher abge⸗ lassenen Früchte gänzlich erlasse. Die Bauern handeln doppelt un⸗ dankbar an ihrem Grafen, weil er sie stets mit der größten Huma⸗ nität behandelt und in der Grafschaft Schönberg mit großen Opfern aus seinem Vermögen schon sehr viel Gutes gestiftet hat. Wahr⸗ scheinlich stebt die don dem Großh. Ministerialrathe Herrn Eigenbrodt gestern angetretene Reise in den Odenwald mit den daselbst herr⸗ schenden Unruhen in Verbindung, um so mehr, als dieselben eine Beschwichtigung von Seiten der Staatsregierung dringend zu erhei⸗ schen scheinen.“ . )

Serzogthum Sachsen⸗Meiningen. (D. A. 3) Der Finanz⸗Ausschuß der Landstände hatte bei Vorberathung des Budgets Gelegenheit genommen, sich über veischiedene Punkte von allgemeiner Wichtigkeit auszusprechen, und namentlich die Bassermannsche Motion und Anträge auf Preßfreiheit und Verminderung des stehenden Heeres in den Eingang seines Berichts aufgenommen. Bevor jedoch dieser Bericht zur öffentlichen ständischen Berathung gekommen war, ver⸗ öffentlichte die Staats⸗Regierung am 5. März folgendes Reskript:

„Wir Bernhard, Herzog zu Sachsen-Meiningen 2c. In der ernsten Zeit, in wesche die Ereignisse der letzten Tage in überraschender Folge Europa versetzt haben, fühlen wir das dringende Bedürfniß, uns offen gegen die ge⸗ treuen Stände des Herzogthums allszusprechen, indem wit in der Eintracht mit ihnen auch jetzt, wie von jeher, den sichersten Weg erblicken, um unser theu⸗ res Vaterland durch die Brandungen aufgeregten Leidenschaften glücklich durch⸗ zusteuern. Die sittliche Kraft unseres Volkes, welche in guten und in bösen Tagen sich bisher ruhmvoll bewährt hat, rufen wir zunächst an, die sittliche Kraft, welche sich zum besten Theil aus dem eigenen Innern erzeugt und das fremde außerhalb zwar fortgesetzt scharf ins Auge faßt, dasselbe aber nur nach besonne⸗ ner Ueberlegung und nicht, weil es fremd, sondern weil es gut ist, sich an⸗ eignet, und vor Allem dem bewährten eigenen Guten Liebe und Treue bewahrt, die sittliche Kraft endlich, welche allein den wahren Mannesmuth erzeugt, um dem drohenden Feinde, woher er auch komme, auf die Dauer Stand zu halten. In Unseren inneren Zuständen hat bisher Friede und Ein= tracht zwischen dem Regenten und den Regierten gewaltet, und mit Gottes Hülfe hoffen Wir, daß es hierbei auch ferner verbleiben werde. Unser Volk soll Uns auch fernerhin an der Spitze der einem vernünftigen Fortschritte zustrebenden Bewegung erblicken, und die getreuen Stände werden nach diesem Ziele hin mit vatriotischem Gemeinsinn auch künftig sich um Uns schaaren. Durchdrungen von der Ueberzeugung, daß die Sicherheit und Wohlfahrt der einzelnen deutschen Staaten mit der Kraft und Einig— keit des Gesammt-Vaterlandes stehe und falle, werden Wir es uns eine ernste Pflicht sein lassen, auf eine engere Knüpfung der Bande der Ver= einigung zwischen den Bundesgliedern und auf eine wirksamere Ver— tretung des Volks Elementes in dem Bunde mit allem Nachdruck hinzuwir⸗ ken. Durch einen in der zwölften diesjährigen Sitzung gefaßten Beschluß der deutschen Bundes ⸗Versammlung ist den einzelnen Bundesstaaten die Aufhebung der Censur und Einführung der Preßfreiheit, unter den für die übrigen Bundesstaaten und den Bund nöthigen Garantieen gegen Mißbrauch der Presse freigestellt. In Uebereinstimmung mit den schon lautbar gewor⸗ venen Wünschen Unserer getreuen Stände geben Wir daher die Censur, von welcher wir ohnehin stetg den mäßigsten Hebrauch haben machen lassen, hiermit gänzlich auf und proponiren in der Anlage das dieserhalb entwol= sene vorläufige Gesetz, welchem ein vollständiges Preßgeseß mit den nöthi⸗ gen Bestimmungen. über Preß vergehen erst nach der vorbehaltenen weiteren Beschlußfassung des Bundes über vorerwähnten Garan= teen wird nachfolgen können, zur verfassungs mäßigen Zustimmung.˖ Schon seit längerer Zeit ist unser Oberlandesgericht mit den Vor— arbeiten beschäftigt, um dem Lande bie Garantieen des öffentlichen Gerichts- verfahrens zu verschaffen. Wir werden für die thunlichste Beschleunigung einer Gesetzes vorlage hierüber Sorge tragen und zugleich die Räthlichkeit der Einführung des Institutes der Geschworenengerichte, welchen außerdem eine nähere Verständigung mit den Staaten, mit welchen eine Gemeinschaftlich— keit des Sberappellationègerichtes besteht, würde vorausgehen müssen, in reiflichste Erwägung ziehen lassen. Eine allgemeine Nationalbewaffnung, nach welcher sich in anderen Staaten das Verlangen ausgesprochen hat, halten wir, da wir einen inneren Feind in unserem Lande nicht kennen und das seste Vertrauen hegen, daß sich der verständige Sinn unseres Volkes auch in der jeßigen Krisis bewähren und von inneren Unruhen und Tumul- ten fern halten werde, nicht für nöthig und deren Auncrdnung selbst nicht für rathlich, um nicht die für bringendere Zwecke so lostbaren Mittel und Kräste allzusehr zu zersplitiern. . haben jedoch kein Vedenkten, denjeni⸗ gen Gemeinden, welche das Bcwürfniß dazu fühlen, die Bildung von Schutz wachen aus ihrer Mitte auf Nachsuchen zu gestatten.

„Vor Allem thut unter dem gegenwärtigen Drange der Umstände eine rasche Verständigung über as Finanz- Geseß für die laufende Eiats Pe- riede neth. Die getreuen Siände werden sich daher mit uns in dem Wunsche vereinigen, daß die Verhandlungen über die Etats thunlich ab-

efürzt und eine baldige Vereinigung über die beanstandeten Posten er= srebf' werkct. Unsererseits wird hierzu bereitwilligst die Hand e wer⸗ den, und behalten wir uns vor, unsere nähere lf li ung hierüber den getreuen Ständen zu eröffnen, sobald der gedrute Bericht des Finanz-

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Ausschusses über die Etats vorliegen wird. Zu einer mannhaften Ver- theidigung deutscher Selbsiständigkeit Freiheim und Ehre gegen jegliches fremde Gelüste bedarf es nicht erst noch der Anmahnung, die glü⸗ hendsie Liebe für diese unsere kostbarsten Guter lebt ja in. unser Aller Brust. Die nahen Gefahren, welche unter den jeßigen Konjunkturen ih⸗ nen drohen, sind jedoch nicht zu verkennen, und wir haben daher nicht ge⸗ zögert, wegen Ausrüstung unseres ontingents schon jet dit nb thigen An. ordnungen treffen zu * damit dasselbe auf den ersten Ruf seiner schonen Bestimmung folgen könnt. Kommt es wirklich zur vollständigen Mobilmachung und zum Ausmarsch unserer Trupben so werden zur Deckung der daraus erwachsenden neuen Last die vorhandenen Mittel für die Dauer nicht ausreichen. Auf diesen Fall hin beabsichtigen Wir daher, von Unseren getreuen Ständen einen außerordenilichen Kredit zu begehren und in den nächsten Tagen eine motivirte Vorlage hierüber ihnen zugehen zu lassen. Der Patriotismus der getreuen Stände verbürgt uns im voraus die Verwilligung, und das Souvernement seinerseits wird das Vertrauens⸗Votum als ein nur in dem äußersten Nothfall zu nutzendes heiliges Unterpfand betrachten. Wir haben unseren Behörden die strengste Sparsamkeit in der Verwendung der ihrer

Verwaltung zugewiesenen Exigenzen anempfohlen, damit die auf die Seg⸗ nungen des Friedens berechneten Mittel, so weit dies irgend ohne allzu große Beeinträchtigung ihrer ursprünglichen Bestimmung zulässig erscheint, dem Zwecke, welcher jetzt der dringendste ist, der Vertheidigung deutscher Selbstständigkeit und Freiheit, gegen äußeren Angriff, zugewendet werden fännen. Außerdem werden wir im Falle des Ausmarsches der Truppen alle nach Bestreitung der etatsmäßigen Bedürfnisse disponibel zu machenden Do⸗ mainenmittel der Landeskasse zu demselben Zwecke zuweisen lassen. Mei⸗ ningen, den JT. März. Bernhard Erich Freund. von Werthern. Dr. Brandis.“

Der Eindruck der vorstehenden Eröffnung wurde dadurch ge⸗ schwächt, daß ein Abgeordneter derselben sofork den Antrag auf Zu⸗ rücknahme des Gesetzes vom 2b. März 1826 anschloß, welches dem regierenden Herzoge statt der früheren Civilliste den Abwurf sämmt⸗ licher Domainen gegen einen jährlichen Zuschuß von 30, 000 Fl. zur Statskasse zugesteht.

Eine am Rachmittag desselben Tages improvisirte Bürger⸗Ver— sammlung, in der leider auch einige aufreizende Unbesonnenheiten laut wurden, leitete eine Petition an die Landstände in Betreff wei⸗ terer Wünsche ein und steigerte dadurch die natürlich auch hier schon vorhandene Aufregung. Bei einer zweiten, am 19ten abgehaltenen Bürger⸗Versammlung betheiligten sich die städtischen Behörden; so wurde dieselbe in ungestörter Ordnung abgehalten und hat einen durchaus beruhigenden Eindruck hinterlassen. Angenom— men wurde in derselben eine Dank - Adresse an den Ab⸗ geordneten, welcher die Zurücknahme des Gesetzes vom 26. Mãrz i846 beantragt hat, und eine Petition an die Landstände; die Haupt⸗ punkte der letzteren sind die Bitten um freies Associgtionsrecht, um Revision des Wahlgesetzes, um Schwurgerichte, um Vereidigung des Milltairs auf die Tandesverfassung, um Schutz der Gewerbe, um Aufhebung der Salzsteuer, um Verminderung des stehenden Heeres in ruhigen Zeiten und einige Punkte von örtlichem Interesse.

Herzogthum Sachsen⸗Altenburg. (Mag db. Ztg.) In Altenburg wird eine Petition an den Herzog vorbereitet, mit den Anträgen auf freie Presse, Oeffentlichkeit der ständischen Ver⸗ handlungen, wie der der Stadtverordneten, Oeffentlichkeit des Ge⸗ richtsverfahrens mit Einrichtung von Schwurgerichten und Abände⸗ rung des Wahlgesetzes für ständische Vertretung.

Serzogthum Anhalt⸗Deßau. Am 10. März wurde Sr. Hoheit dem Herzoge eine mit Ig) Unterschriften versehene Adresse überreicht, worin nachstehende Wünsche ausgesprochen worden:

Eine zeit- und volksgemäße Stanatz-Verfassung, durch welche der Art. 13 der deutfschen Bundes-AUkte verwirklicht wird; Feststellung und öffentliche Bekanntmachung des Staats-Haushalts und eines Staats-Einnahmen- und Ausgaben⸗Budgets; vollständige Preßfreiheit, namentlich für inländische An= gelegenheiten, auf Grund der den einzelnen Bundes-Regierungen durch den Bundesbeschluß vom 3ten d. M. hierzu ertheilten Ermächtigung und zur Verwirklichung des Art. 18 der deutschen Bundes⸗Akte; Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Gerichts verfahrens und Schwurgerichte; Hinwirkung beim hohen deutschen Bunde in Gemeinschaft mit anderen Regierungen, daß außer der Censur auch alle übrigen seit 1819 gegebenen Ausnähme⸗Gesetze zurück⸗= genommen und die karlsbader, frankfurter und wiener Konferenz Beschlüsse don 1819, 1832 und 1834 wieder aufgehoben werden; baldige vollständige Gleichstellung der Israeliten mit den Ehristen in bürgerlichen Rechten und Pflichten. Sodann wird gebeten, daß der Herzog sich bewogen finden möchte, in den Gegenden des Landes, wo die Bewohner der Ort= schaften, aus Mangel an anderweiten Erwerbsquellen, gänzlich oder großen= theils auf den Landbau angewiesen sind und gegenwärtig bei großer Be⸗ völkerung und geringem Privat Grundbesitz nicht so viel erwerben können, um genügenden Unterhalt zu haben, die Herzoglichen Domainen nach und nach? wenn nicht ganz, doch wenigstens zum Theil zu dismembriren und, unter befonderer Berücksichtigung der ärmeren Einwohner, einzelne Stücke derselben zu verkaufen oder erblich oder zeitweise in Pacht zu geben, das in

Aussicht gestellte Gesetz über Separationen und Ablösungen von Frohnen

und anderen Lasten baldigst zu veröffentlichen, so wie Maßregeln zur mög-

lichsten Verminderung der Wildschäden zu treffen und ein Gesetz zu erlassen, wodurch den von Wildschaden betroffenen Grundbesitzem ein vollstndiger Ersatz dieses Schadens rechtlich zel e de , Ferner werden Maßregeln zur Hebung des so sehr daniederliegenden Gewerbe⸗ und Handels. Verkehrs gewünscht, und es wird die Bitte ausgesprochen, daß bei Anschaffung von Bedürfnissen für den Staat und die Herzogliche Hof- und Haushaltung möglichst die Erzeugnisse der inländischen Industrie berücksichtigt werden möchten. Es wird ferner gebelen, diejenigen Abgaben und Steuern, welche insbesondere den Armen zur Last fallen, namentlich die in Deßau und einigen anderen Städten bestehende Consumtionssteuer, so wie die Mahl⸗AUecise, sofern dies irgend thunlich, aufzuheben oder behufs einer gerechteren Ausgleichung zweckmäßig zu modifiziren; und endlich die Städte⸗Ordnung von 1832 bal⸗ digst revidiren zu lassen, die Befugnisse und den Wirkungskreis der Stadt⸗ verordneten zu erweitern und die stäbtische Obrigkeit in Deßau von dem Herzoglichen Start- und Landgerichte daselbst zu trennen. Die Adresse schließt sodann folgendermaßen: „Sollten, was Gott verhüte, einzelne Ver⸗ blendete und Bethörte im Lande aus den Bewegungen der Zeit Veranlas⸗ sung nehmen, Ruhestörungen zu versuchen, so wird das durch die gnädigste Erfüllung seiner dringenden Wünsche zum thatkräftigen Danke gegen seinen Fürsten verpflichtete und für das Wohl seines Vaterlandes begeisterte Volk, um solche verblecherischen Versuche im ersten Keime zu ersticken, Ew. Hoheit und höchstderen Behörden sofort seden thätigen Beistand leisten, zu dem es auf⸗ gefordert werden dürste. Die städtischen Bürgerschasten sind bereit, wenn Ew. Hoheit sie mit Waffen versehen zu lassen geruhen wollen, sich dem Dienste des Vaterlandes zu weihen und die Verantwortlichkeit für die Ruhe und Ordnung im Lande zu übernehmen. Die Zweckmäßigkeit einer solchen, bereits in anderen deutschen Ländern in diesen Tagen ins Werk gesetzten, höchst beruhigenden Maßregel hat sich durch die Erfahrung bewährt, und möchte namentlich jetzt schon deshalb wünschenswerih sein, weil die Mög- lichkeit eines nahen Ausmarsches des anhaltischen Truppen-Kontingents vor= liegt und beim Eintreten einer solchen Eventualität das Vorhandensein einer bereits in den Waffen eingeübten wohldisziplinirten Bürger Garde einer ge fährlichen Verlegenheit vorbeugen würde.

„Mit wir dürfen es bekennen vertrauung voller Spannung er warte das anhaltische Volk die allerhöchste Entschließung Eurer Hoheit. Möge sie schnell, möge sie so erfolgen, daß nicht dumpfe Bitterkeit der Ge⸗ müther, nein, ein lauter Jubelruf det Frende, der Begeisterung, des Pa— triotismus ihre Wirkung und das Wohl unseres Fürstenthrones und FJür⸗ stenhauses und des ganzen n, die nachhaltige Folge sei. Möge die allerhöchste Entschließung Höchstihrem Namen in der unvergänglichen Dankbarkeit der Nachwelt ein alle ehernen Monumente weit überdauerndes Denlmal schaffen, möge sie Höchstihren Regierunge. Nachfolgern die schönste,

herrlichste Erbschaft, die Liebe und Treue eines freien, würdigen Volkes

sichern.“

Landgrafschaft Sessen⸗Somburg. P. A. 3.) Am 7. März wurde in Homburg nachstehendes Manifest veröffent⸗ licht:

h „Wir Gustav, von Gottes Gnaden, souverginer Landgraf zu Hessen ꝛc. Auf die am gestrigen Tage von einer Deputation aus Unserer Stadt und Unserem Amte Homburg Uns überreichte Vorstellung geben Wir den auf derselben zahlreich unterzeichneten Bittstellern, da Wir wahrgenommen ha⸗ ben, daß die von ihnen vorgetragenen Bitten mit den allgemeinen Wün⸗ schen der Bevölkerung übereinstimmen, in Folgendem Unsere gnädigste Ent- schließung zu vernehmen:

„Vor Allem haben wir die unter Ziffer , 2. T und 9 der bezeichne⸗ ten Eingabe erhobenen Gesuche um Preffreiheit, Oeffentlichkeit und Münd⸗ lichkeit des gerichtlichen Verfahrens mit Schwurgerichten, politische Amnestie und Aufhebung der privilegirten Gerichtsstände sofort bewilligt, und es wur den die desfalls nöthigen Verordnungen unverweilt veröffentlicht werden. Auch wollen wir unsererseits dem unter Ziffer 3 ausgesprochenen Wunsche nach einem allgemeinen deutschen Parlamente nicht entgegentreten. Ferner wollen wir (ad 4) das freie Petitionsrecht gestatten, und indem wir, was die Volksversammlungen betrifft, die Polizei- Behörden angewiesen haben,

denselben vorläufig kein Hinderniß in den Weg zu legen, behalten wir uns

vor, diesen Gegenstand demnächst nach dem Vorgange der benachbarten Staa⸗ ten auch gesetzlich zu regeln. Der Bitte um bürgerliche und politische Gleichheit ohne Unterschied des Glaubens (ad 5) sind wir ebenfalls bereit, zu willfahren; da dieselbe übrigens lediglich auf die Verhältnisse der Israeliten in unserem Amte Homburg Anwendung findet und zur Ordnung der letzteren bereits früher die Einleitung getroffen worden ist, so wird dieser Punkt ohnehin alsbald nach den Wuͤnschen der Bittsteller seine Erledigung sinden (s. das gestrige Blatt der Allg. Pr. Ztg.). Auch dem Verlangen nach Volts bewaffuung (ad 6) ist willfahrt, indem wir nicht nur die Errichtung einer Bürgerwache in hiesiger Stadt genehmigt haben, sondern dieses Institut auch theilweise bereits ins Leben getreten ist. Sodann sind wir (ad 8) gewillt, der Ein- führung einer neuen Gemeinde⸗Ordnung stattzugeben, sobald die in dem Großherzogthum Hessen in Aussicht stehende Revision der dortigen Gemeinde Ordnung, welche diesseits zum Muster genommen werden soll, vollendet sein wird. Was ferner (ad 10) die Ueberweisung der in die Staats lasse fließenden Accise an die Gemeindekassen betrifft. so sind wir geneigt, auch diefe Bitte nach dem Autrage, zu bewilligen. Dem sub 11 ausgesprochenen Wunsche nach einer landständischen Verfassung,, wie beantragt, wellen wir hiermit ebenfalls willsahrt haben. Eben so sind wir gesonunen, ein neues Steuergesetz insofern einzuführen, als von unseren Unterthanen ihre des fallsigen Desiderien näher bezeichnet ein werden. Jedoch an. wir den Bittstellern nicht verhehlen, daß dieser, wichtige und schwie rige Hegenstand auch aus dem Grunde eine augenblickliche Erledigung nicht finden kann, weil dazu die Arbeitskräfte unserer betreffenden Behörden offenbar nicht aus? reichen. Endlich wollen wir (ad 13) die Einführung des Großherzoglich hessischen Zehnt⸗ und Grundrenten⸗Ablösungs. Gese bes bewilligen. . „Indem wir nun hierdurch, so weit es in unseren Kräften steht, den Wünschen unserer bis daher uns und unserem landgräflichen Hause treu ergeben gewesenen Unterthanen nachgegeben haben, sprechen wir denselben sogleich unsere ausdrückliche Erwartung aus, daß sie nunmehr jegliche Stb rung der in ihrem eigenen pekuniären Interesse dringend erforderlichen Ruhe und Ordnung in hiesiger Stadt, so wie überhaupt im ganzen Lande durch= zeg vermeiden und sernerhin dahin trachten werden, die von der göttlichen Vorsehung uns und unserem landgräslichen dause noch zugemessenen weni⸗ gen Tage. des Verweilens unter unseren Angehörigen nicht weiter zu trü⸗ ben, wogegen wir dieselben in dieser Voraussetzung unserer sortdauernden Gnade versichern. Gegeben Homburg, den 6. März 1818. Gu st ax.

Fürstenthum Lippe⸗Det mold, (Hannover. 38) Am J. März hatten der Magistrat und die Stadtverordneten von Detmold an den Landesfürsten die nachstehende Petition gerichtete ,

„Durchlauchtigster Fürst, gnãädigst regierender Fürst e , , . Ew. Hochfürstl. Durchlaucht halten wir, die unterzeichneten Magistrat und Stadtverordnete der Residenzstadt Detmold, uns verpflichtet, die nachstehen den Wünsche in Bezug auf die Verfassung und die Verwaltung. des Landes unterthänigst vorzulegen, von deren gnädigster Erfüllung, unserer innigen Ueberzeugung nach, die Ruhe und das Wohl der Stadt und des ganzen Landes gehe g wird.

Wir wünschen: ö 3

1 n eng des Vertrauens zwischen Regierung und Volt. Für das hierzu geeignetste Mittel erachten wir vorläufig: a) Sofortige 3u⸗= sammenberufung der Landstände, und v) Gestattung unbedingter effent. lichkeit ihrer Verhandlungen. 2) Wir wünschen ferner eine allgemeine Volksvertretung und nicht, wie bisher, eine, bloße Vertretung der einzel nen Stände; gleiche Berechtigung zur Wahl und Wählbarkeit aller selbstständigen Staats bürger. 3) Vollständige. Anerkennung, des de;. fassungsmäßigen Rechtes der Landstände zur entscheiden den Mitwirkung in Steuer- und Finanz- Angelegenheiten und bei der Gesetzgebung. 4) Ne⸗ gelung des Finanzwesens, Vereinigung des Staats- Haushaltes mit dem Tomaͤnial-Haushalte, und eine daraus auszuwerfende Civilliste für den Regenten. 5) Gerechte Besteuerung des Volks, so daß jeder Unterthan ohne Ausnahme nach Verhältniß seiner Kraste zu den Steuern beizutragen ver— pflichtet sei. 6) Reform der Justiʒ zur Förderung einer prompten und wohlfeilen Rechtspflege mit Oeffentlichkeit der Verhandlungen. 3 Möoög⸗ lichste Verminderung der Kosten des Militairs; Vereidigung desselben auf die Verfassung. 8) Volksthümliche Wehrverfassung mit selbstgewählten Offizie⸗ ren. 9) Sosortige Gewährung unbedingter Preßfreiheit. 10) Eine Revision der Verhältnisse des Zollvereins und Lossagung von demselben, falls seine Ein= richtungen sich mit den Interessen des Volks nicht besser, als bisher, in Einklang bringen lassen. 11) Daß Ew. Durchlaucht Regierung zur Konstituirung eines deutschen Parlaments das Ihrige beitragen moge. 12) Enthebung der Mitglieder der Regierung von den mit ihrer Stellung unverträglichen Neben- Nemtern, namentlich von den Direktor und Raths -Stellen bei

der Rent⸗- Kammer, so lange noch eine gesonderte Domanial⸗Verwaltung

besteht. „In tiefster Ehrfurcht verharren Ew. Hochfürstlichen Durchlaucht treu— gehorsamste Magistrat und Stadtverordnete der Stadt Detmold..

Es erfolgte darauf am Sten d; M. die folgende Resolution: „Serenissimus lassen dem Magistrate und den Stadtverordneten au ihre am heutigen Tage höchsten Ortes eingereichte Vorstellung vorläufig er⸗ öffnen, daß Höchstdieselben bereits aus eigener, Bewegung die Einberufung Ihrer getreuen Stände, um mit denselben in dieser bewegten Zeit das Wohl Des Landes zu berathen, beschlossen hatten, und wird eine Bekanntmachung desfalls durch das nächste Regierungsblatt ergehen. Die vorgetragenen Wünsche und Anträge werden alsdann reiflich erwogen werden, und diirfen sich die Bittstellen zum voraus überzeugt halten, daß Serenissimus zu Allem gern die Hand bieten werden, was zur Wohlfahrt Höchstihrer geliebten Un⸗ ferthanen irgend beitragen kann. . k

„Detmold, den 8. März 1848. Fürstlich Lippesche Regierung. W. Eschen⸗ burg.“ . ; ö . Die Petenten fanden sich veranlaßt, hierauf am nämlichen Tage die nachstehende weitere Bittschrift einzugeben:

„Durchlauchtigster Fürst!

„Gnädigst regierender Fürst und Landesherr! ö Hochfürstliche Durchlaucht haben uns unter . J gnädige Gewährung des ven uns ausgedimnt . sches einer sofortigen Berufung, der Stände des an nn i ni, lassen, wofür wir unseren unterthänigsten Dank hiermit his , 3366. ist die Aufregung der Bewohner unseres Landes, sowoh ö . als auf dem flachen Lande, sichetem Vernehmen ue zin 3 J * 3 . gen, daß sie auch durch sofortige Bekanntmachung , 6. sion nicht würde beschwichtigt werden können; 4. . , 66 7. 9 . genheit des, wie allgemein bekannt, auf zins zer nächsten Tage bevorste

benden Zusammenströmens einer außeront en lichen Vollsmenge in unserer NResidenzstadt das Schlimmste befürchten lassen. Wir halten uns demnach denz ) Ew. Durchlaucht in Unterthänigkeit das

i. , M e De, . min erer innigen Ueberzeugung nach diese große . cer nicht blos eingebildete Gefahr zu beseiligen im Siande sein würde. Dieses Mittel besteht in' sofortiger Gewährung derjenigen unter den Em. Duichlaucht heul. in unlerthänigkeit vorgelegten Punkte, welche Höchstsie ohne vorgängige erathung mit den Landständen gus eigener Machtvoll- kommenheit zu gewähren im Stande sind. Als solche Punkte glauben wir vie in unserer unterthänigsten Eingabe vom gestrigen Tage unter folgenden Nummern aufgeführten bezeichnen zu musen:

„Ew. Tage die

„Nr. 1b. Oeffentlichkeit der ständischen Verhandlungen. Nr. 3. Voll- ständige Anerkennung der verfassungsmäßigen Rechte der Landstände in Finanz -Angelegenheiten und bei der Hesetzgebung. Ni. 7. Möoglichste Ver⸗ minderung der Kosten des Militairs und Beeidigung desselben auf die Ver- fassung. Nr. 8. Volksthümliche Wehrverfassung mit seibstgewählten Off zieren. Nr. 9. Sofortige Gewährung unbedingter Preßfreiheit. Nr. 10, Zusicherung geeigneier Mitwitkung fuͤr eine Revision der Verhältnisse des Joll-Vereins, und eben so Nr. 11 für die Konstituirung eines deutschen Parlaments; endlich Nr. 12 die sofortige Enthebung der Mitglieder fürst= sicher Regierung von ihren Nebenamtern bel furstlicher Rentkammer, Ni minder wird in Bezug auf die übrigen Punkte die Zusicherung entsprechen⸗ der Vorlagen an die bevorstehende Stände ⸗Versammlung nothwendig sein. Dann aber wid in Erwägung der oben bezeichneten Gefahr auch eine auf außerordentlichen Wege am morgenden Tage zu bewerlstelligende Bekanntmachung der von Ew. Hoch fürstlichen Durchlaucht mit Zuversicht zu erwartenden gewährenden Resolution eine zur Erreichung des beabsichtigten Zweckes, einer möglichst vollständigen Beruhigung des Landes, unerläßliche Bedingung sein. Als städtische Behörden sind wir zu. nächst für die Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung in hiesiger Stadt mit veraniwortlich, müssen aber mit Bedauern diese unsere Verantwortlich feit für den hoffentlich nicht zu befahrenden Fall der Nichtgewährung un serer Bitte gänzlich von uns ablehnen und auf Ew. Hochfürstlichen Durch laucht Regierung zurückfallen lassen.

„Wir verharren in aller Unterthänigkeit Ew. Hochfürstlichen Durchlaucht treugehorsamste Magistrat und Stadtverordnete.“

Am 9. März früh ist nun die folgende f eingegangen:

„Die in der Mir weiter zugegangenen Vorstellung des Magistrats und der Stadtverordneten vorgetragenen Wünsche wegen Gewährung der Preß= freihelt und Trennung der Stellen bei Regierung und Kammer habe Ich bereits gewährt und das Nöthige angeordnet. Auch die übrigen Mir in obiger Eingabe vorgetragenen Wünsche erfülle Ich gern und habe der Re⸗ gierung das Nöthige mitgetheilt, wodurch jedoch etwaigen Rechten der Land= stände nicht vorgegriffen werden soll. Der Magistrat und die Stadtverord= neten können die ses unter den Bürgern bekannt machen, und vertraue Ich . daß dieselben Alles anwenden, um die öffentliche Ruhe zu er— alten.

„Detmold, den 8. März 1848.

Izreie Stadt Frankfurt. (O. P. A. 3.) Sicherem Vernehmen nach hat die Bundes ⸗Versammlung, davon ausgehend, daß eine Revision der Bundes-Verfassung nothwendig ist, sich mit der Berathung der zu diesem Zwecke den Bundes-Regierungen vor zulegenden Vorschläge beschäftigt. Es soll sich ihr sedoch bald die Ueberzeugung aufgedrungen haben, daß, damit diese Vorschläge mehr Aussicht hätten, allgemeine Befriedigung zu gewähren, sie der Mit⸗ berathung namentlich solcher Männer von außerhalb der Bundes Versammlung bedürfen, welche das öffentliche Vertrauen auf ihre richtige Würdigung der gegenwärtigen Zeitverhältnisse besitzen. Die Bundes ⸗Versammlung soll daher sämmtliche Bundes ⸗Regierungen aufgefordert haben, Männer des öffentlichen Vertrauens unverzüglich zu diesem Zwecke hierher zu senden.

Nachstehender Auszug aus dem Protokolle des Großen Raths der freien Stadt Frankfurt ist am 10. März zur Kenntniß der Bürgerschaft gebracht worden: ö.

„Auf die unterm Aten und 6ten laufenden Monats überreichten Ein- gaben einer großen Anzahl hiesiger Staats-Angehörigen ist beschlossen:

„Der Senat hat das in der Eingabe vom 4ten laufenden Monats und in den derselben lediglich beitretenden Eingaben vom 6ten von einer großen Anzahl hiesiger Staats⸗-Angehörigen Vorgekragene mit der der Wichtig⸗ keit des Gegenstandes entsprechenden Sorgfalt geprüft. Die Nothwendigkeit des innigsten Zusammenhaltens des deutschen Gesammt-⸗Vaterlandes, das Bedürfniß einer die Freiheit, Selbstständigkeit und Ehre der deutschen Na- tion fest begründenden Fortbildung der deutschen Bundes -Verfassung hat der Senat niemals verkannt. Es bedarf daher kaum der ausdrücklichen Versicherung, daß der Senat, so viel an ihm liegt, nachdrücklichst dahin virlen und sich den gleichen Bemühungen anderer deutschen Bundesstaaten dahin anschließen wird, daß alle seit dem Jahre 1819 erlassenen Ausnahme- Gesetze des deutschen Bundes baldigst aufgehoben, auch der aus so vielen Gegenden Deutschlands laut gewordene Anspruch auf National ⸗Vertretung im Bunde auf eine die Entwickelung der Kraft und Blüthe deutschen Na⸗ tionallebens fördernde Weise erfüllt werde. Wegen Aufhebung des Gesetzes vom 2. Juli 1832, das Vereinigungsrecht betreffend, wird der Senat unverzüglich geeignete Anträge an die gesetzgebende Versammlung stellen. Der hiesige Freistaat ist bereits im gesetzlichen Genusse all⸗ gemeiner Vollsbewaffnung. Diese Volksbewaffnung, die sich hier zu allen Zeiten so trefflich bewährt hat, stets auf eine allen Bedürfnissen entspre⸗ chende Weise in dem gesammten Staatsgebiete fortzubilden, ist dem Senat angelegentliche Pflicht. Mit den die Einführung von Schwurgerichten be— dingenden Vorarbeiten ist, wie bekannt, eine Senats⸗Kommission schon einige Zeit beschäftigt. Desfallsige geeignete Vorlagen werden so schleunig als möglich den verfassungsmäßigen Behörden gemacht werden. ueberdies wird der Senat immer thunlichste Rücksicht auf den der einheitlichen Entwickelung nationalen Lebens so förderlichen Anspruch auf ein gemeinsames Straf— Gesetzbuch und Strafverfahren für ganz Deuischland nehmen. Die ge wünschte stagtsbürgerliche Gleichheit ohne Unterschied des Glaubens ist im hiesigen Freistaat von der Verschiedenheit christlicher Glaubens⸗Ansichten unabhängig. Eine Ausdehnung jener Gleichheit auf Nichtchristen ist seit⸗ her, so weit es auf dem Wege der Gesetzgebung möglich ge— wesen, fortdauerend angestrebt worden und wird sortdauernd ange⸗ strebt werden Weiter gehende Aenderungen in dieser Hinsicht würden so tief in das Wesen der hiesigen Verhältnisse eingreifen, daß der Senat An⸗— stand nimmt, deren zu beantragen. In Betreff der Landbewohner sind be— . bei der gesetzgebenden Versammlung Anträge in Verhandlung begrif⸗ . , sich die Verhältnisse und das Wohl derselben in je— e, * een, . . augelegen sein lassen. Es ist eben Einfühlung der * , v . an die gesetzgebende Versammlung zur 8 en n . * jler alsbald gestellt hat, nachdem die durch seitigt waren, gls J, . . Zeitpunkt bestandenen Hindernisse be⸗ len e sm gern es ee 1 inführung auf verfassungsmäßigem Wege in⸗

? hat. Endlich hat der Senat mit Freude von seinem

Rechte, politische sti ö. ; 2 brauch gemacht. lImnestie zu gewähren, in der weitesten Ausdehnung Ge—

ürstliche Entschließung

Leopold, Fürst zur Lippe.“

Oesterreichische Monarchie.

. Venedig, im März. (Bresl Ztg. Die Wirk der

riser Ereignisse ist im lombardisch venetia 6 , , , . doch durchaus nicht von der Art, wie . Königreiche ungeheuer, tet werden mochte; denn statt die . aue . sten hinzureißen, haben diese keinen geringen i,, . , g, blikanischen Frankreich und dem Gespenst des 6 . , e , . die Alpen herüberblickt. Die Nobili suchen sich ,,, k, 4 Regierung zu nähern und begeben sich zu diefem a e Gee ö dem Vice⸗König, dem sie die Versicherung ihrer Ergebenheit ö. ö ! ten und nur die Bitte stellten, es möge den Reformwünschen . . des Rechnung getragen werden. Der Erzherzog ien, sie öh aber kalt und sagte, die Regierung werde billigen . zu entsprechen wissen. Die Erwartungen der Mailänder wa— ren auf den Sturz des Ministeriums Guizot gerichtet da mit Desterreich, durch eine kriegerische Haltung Frankreichs eingeschüchtert, nachgeben solle; da aber diese Erwartung übertroffen worden, kehren die reichen Patrioten rasch um. Zudem soll vielen Einwohnern Mailands die bereits beschlossene Verlegung der Regie— rung nach Verona sehr unangenehm sein, und sind die Ursachen leicht zu finden. . . . in e eng in Zengg im Küstenlande haben jetzt begonnen i el h , nicht erschütternde Ereignisse al wah fl nnch . en plötzlich ein Ziel stecken, was mehr

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Wien, 10. März. Die Reihen der Regiments · Inhaber und alten Genetale werden och vor Ausbruch eines Krieges sehr gelichtet; vor einigen Tagen khrb der Feldmarschall-⸗ Lieutenant und Festungs Kommandant zu Ilcphstadt, Freiherr von Reisinget. Ju= haber des Infanterie⸗ Regimets Nr. 18, und die beiden in Ruhe⸗

stand befindlichen deldmarschalle ieutenant Graf Hochenegg, Inhaber

bes Infanterie Regiments Nr. 20, und Ritter Milanes sind sehr ge⸗ fährlich erkrankt und ihre Wie ergenesung nicht mehr zu erwarten. Tie für den 15. März sstgesetzte Eröffnung der Versammlung der niederösterreichischen Landsände findet bei der Dringlichkeit der Umstände Montag den 13. Mirz unabänderlich statt. Wie verlautet, sollen mehrere Adressen an die Stände überreicht werden, um sie so⸗ dann Allerhöchsten Orts vorzulgen. Ueberhaupt hat die Absicht der drei oberen Stände, den viertel Stand der Berathung in allen stän⸗ dischen Angelegenheiten zuzuziehemn, einen guten Eindruck gemacht. Die er⸗ sehnten Reformen erwartet Allegnach der Eröffnung des Landtages, eine

Täuschung hierin würde nicht wenig beitragen, die oͤhnedies sehr erregten

Gemüther zu erbittern.

Alle Nachrichten aus Italien in der letzteren Zeit sind beruhigendz man vermeidet aus wohlberechmter Klugheit einen weiteren Konflikt

und schmeichelt sich, die RegiCung werde nicht länger zögern und einstweilen solche Anordnungen verfügen, in deren Folge Resormen eintreten, die ein längst erkanites, tief gefühltes Bedürfniß für die Provinzen befriedigen.

Wie verlautet, wird der niderösterreichische Regierungspräsident, Freiherr von Talatzko, pensionirt und sein Nachfolger der Vicepräsident der allgemeinen Hofkammer, Friherr Münch-Bellinghausen. Hofrath Kremer, Verfasser des unglückliden Stempelpatentes, hat einen zwei⸗ monatlichen Urlaub erhalten, nahdem er das Referat in Eisenbahn⸗ Angelegenheiten abtreten mußte.

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 7. Närz. Das Journal de Saint Petersbourg vom heutigen Tage enthält die ersten Nachrichten sber die Februar-Revolution in Paris; sie reichen bis zu der Ein⸗ setzung einer provisorischen Regitrung. Das genannte Blatt erklärt zugleich, daß in St. Petersburg die französische Post seit dem 23sten Februar ausgeblieben, und daß es seine Berichte dem Journal de Franefort und der Allg. Preuß. Ztg. entnehme. Uebrigens ist auch das Journal de St. Petersbourg wie die deutsche St. Petersburgische Zeitung, ein paar Tage nicht erschienen, und man er⸗ fährt aus demselben nun, daß die Karnevals-Festlichkeiten der Grund der Suspension der Zeitungen gewesen. (Die warschauer Zeitungen enthalten bis zum 19. März noch nichts über die Vorgänge in Pa— ris, und es ist in diesen Blättern überhaupt seit der Nachricht von der Entlassung des Guizotschen Ministeriums kein Artikel Paris wie⸗ der erschienen.)

. ci ch.

Paris, 8. März. Der Charakter des gegenwärtigen Regi⸗ ments mit seinen Konsequenzen beginnt schon sich unumwundener auszusprechen. „Unter den Verhaͤltnissen sagt der Commerce, . , . n befinden, haben die Bürger sich ganz besonders . ner Verführung zu hüten, nämlich vor der, welche so natür⸗ licherweise, wenigstens dem Anscheine nach, die Besonnenheit, die Er⸗ fahrung und die Mäßigung auf sie ausüben könnten. Diese in ge⸗ wöhnlichen Zeiten sehr schätzbaren Tugenden verdienen einen ganz anderen Namen in Zeiten, wo gewaltsame Handlungen von allen Seiten die Anwendung wo nicht der Gewaltsamkeit, so doch der kühnsten, schnellsten und unternehmendsten moralischen Thatkraft er⸗ heischten. Ueberbies hemmt man eine Revolution nicht, deren Ge— walt' hinfort unberechenbar ist. Es giebt Zugkräfte von solcher Macht, daß man nur unter der Bedingung, sie zu leiten, hoffen darf, wenn man ihnen entschlossen in der Richtung ihres eige⸗ nen Laufes folgt. Die uns fortreißende Revolution ist eine Kraft von dieser Art. Wehe dem, der es versuchen möchte, mit ihr zu spielen oder ihr Schranken setzen zu wollen! Diese Republik, die es umitten der verderbtesten Einflüsse zu gründen gilt, ist nicht die Er⸗ setzung einer erblichen Gewalt an der Spitze durch eine wählbare Gewalt, sondern es ist eine ganz neue gesellschaftliche Ordnung. Woher die Angst, mit der man den stets wachsenden Fluthen der Forderungen jener arbeitenden Klassen um den Palast des Luxembourg folgt? Die staatswirthschaftlichen Fragen sind es, welche jetzt unsere Gesellschaft beherrschen. Die politische Revolution ist in den Ideen und Sitten längst vollbracht. Diese wird sich von selbst und ohne Mühe begründen. Aber die heraufsteigende, die jetzt ans Tageslicht kommende Revolution, die Aufgabe, welche gleich im

Anfange gelöst werden muß, damit man nicht iange und schreckliche Bewegungen von neuem in ihrem Laufe durchzumachen habe, diese Revolutionen, dies Problem, ist eine Aenderung der ökonomischen Ar— beits-Verhältnisse. Wir wissen sehr wohl, welche Klasse von Perso⸗ nen es ist, die über Härte unsenr Rathschläge klagen werden. Aber man kann der Mittelklasse kaum das Recht zu Beschwerden zuerken nen. Hat sie nicht achtzehn Jahre lang das Wahlrecht, ein Parla⸗ ment, ein Königthum besessen? Nun, wir Schriftsteller von der Op position, die wir uns 18 Jahre lang eine unnütze Mühe gemacht, wir

haben vergebens jene Klasse zur Thäligkeit, zur Initiative, zum Ge fühl der Verantwortlichkeit, welche der Regierungs“ Besitz mit sich bringt, dringend aufgefordert. Alle unsere Bemühungen waren umsonst. Wir vermochten weder die Majorität aufzu⸗ halten, noch die Minorität hinreichend anzuregen. Nun muß der Bürgerstand sich darein finden, eine Revolution geduldig zu er tragen, der er nicht dadurch, daß er sie im voraus unnöthig gemacht hätte, vorzubeugen wußte, und die sich überdies nur erhebt, um das begangene Unrecht gut zu machen und um ein wenig spät das nur zu lange aufgeschobene Gute zu verwirklichen.“

Vorgestern begab sich eine zahlreiche Deputation der Zöglinge der verschiebenen Lyceen von Paris, zu dem provisorischen Minister des öffentlichen Unterrichts und drückte demselben unter Anderem den Wunsch aus, daß hinfort an den französischen Universitäten eine Vor⸗ lesung über die Geschichte der französischen Republik gehalten werde. Der Minister ertheilte diesem Wunsche seine völlige Justimmung; er erklärte, auch er halte diesen Unterrichtszweig für unerläßlich, da der öffentliche Unterricht zum Zweck haben müsse, dem Vaterlande nicht blos unterrichtete, sondern vor Allem gute Bürger zu geben. In einem Rundschreiben, welches derselbe Minister, Herr Carnot, mit Hinsicht auf die bevorstehenden Wahlen an die Elementarlehrer Frank reichs gerichtet hat, spricht er folgende Grundsätze aus: .

. „Ein Haupt-Irrthum, gegen welchen man die Bevölkerung des platten Landes verwahren muß, ist der, daß Erziehung und Vermögen nöthig sei, um Vertreter des Volles zu sein. Was die Erziehung betrifft, so sst es flar, daß ein braver Landmann mit gesundem Verstande und Erfahrung in der National-Versammlung viel beser die Interessen seines Landes vertre⸗ ten werde, als ein reicher, unterrichtete Mann, welcher dem Landleben fremd ist und durch Interessen verblendet wird, die von densenigen der Masse der Bauern gänzlich verschieden sind, Was das Vermögen benrifft, so wird die den sämmtlichen Vertretern zuerlannte Vergütung selbst für die Aerm= sten genügen. Man darf nicht vergessen, daß in einer großen Versammlung, 16 . welche zusammenkommen wird, der größere Theil der Mitglieder . 3 Geschworenen versieht. Derselbe entscheidet mit Ja oder Nein, as, was die Elite der Mitglieder vorschlägt, gut over schlecht ist.

Er braucht nur Rechtschaffenheit und gesunden Menschenverstand; zu ersinden

KJ . ————————

9j er nichts. so einfach,

ihn zu veiletzen. : Theorie von den Rechten des Bürgers berührt.

Handbücher mit Fragen und Antworten über die Rechte und

Das ist der Jundamental · Grundsatz des republilanische echts, insofern es sich um die National- Repräsentatien hand und er 3 daß es ganz natürlich in dem Geist eines Jeden liegt. Das aber muß man Jedermann begreiflich machen, daß es ein V ichen ist, Diese Lehre läßt sich nur beibringen, indem man die Feuern Sie alse um sich herum alle einer solchen Aufgabe sähigen Köpfe an, für Ihre Lehrer kurze flichten des

Bürgers anzufertigen. Mögen unsere 36009 Elementarlehrer sich auf mei- nen Ruf erheben, um unverzüglich zu Verbesserern des d entlichen Unter=

richts vor der ländlichen Bevölkerung dazustehen. Neue Menschen, das i es, was Frankreich verlangt. Eine Revolution muß nicht nur die Institutionen, sie muß auch die Menschen erneuern. Und warum sollten unsere Elementarlehrer blos mit der Lehre dieses Grundsatzes sich befassen, warum sollten sie nicht vielmehr selbst unter diesen neuen Menschen Platz nehmen? Es giebt unter ihnen gewiß deren, welche dessen würdig sind: möge ein edler är in sich unter ihnen entzünden, mögen sie das Dunkle ihrer Stellung vergessen und in unserer Mitte erscheinen im Namen jener ländlichen Bevölkerungen, in deren Schoß sie geboren, deren Leiden sie kennen, deren Elend sie nur zu sehr theilen. Mögen sie im Scheß der Legislatur die Bedürfnisse, Din sch und Hoffnungen dieses 0 hauptsächlichen und hintangesetzten Bestandtheils der Natien ausdrücken. Von je nierrigerer Herkunft sie nd, desto mehr Größe werden sie haben, weil ihr moralischer Werth derselbe ist, wie derjenige der

von ihnen vertretenen Masse.“

Herr Berryer, der bekannte legitimistische Advokat, hat an einen seiner Freunde in Marseille unterm 25. Februar folgendes Schreiben gerichtet: „Sie kennen die pariser Ereignisse, sagen Sie laut meinen Freunden und Allen, daß ich durchaus und sest zu folgendem Verhal- ten entschlossen bin: die provisorische Regierung zu unterstützen die Achtung für Personen und Eigenthum zu erhalten, die Freiheit des Votums zu vertheidigen und die National⸗-Versammlung abzuwarten. Jeder andere Gedanke ist unheilbringend, jede andere Kundgebung strafbar.“

Der Tuilcrieen-Garten wurde gestern sammt der längs der Seine herlaufenden Terrasse, welche seit lange geschlossen und blos der Königl. Familie zugänglich war, dem Publikum wieder geöffnet, welches sich sehr zahlreich eingefunden hatte. Von dem Volkshaufen, der den Palast der Tuilerieen so lange besetzt gehalten hatte, haben etwa zwanzig junge Leute nach der Nilitair⸗Schule von Saumur ge⸗

schickt zu werden gewünscht, und General Courtais beeilte sich, ihren Wunsch dem Kriegs-Minister persönlich zu überbringen.

Der Eonstikutionnel berichtet: „Der Anblick, welchen Pa⸗ ris gestern (am Fastnachtstage) darbot, war, so zu sagen, ein ganz neuer. Eine große Anzahl von Spaziergängern, Frauen und Kindern wandelten auf den Boulevards. Man bemerkte dort auch viele Equi⸗ pagen und selbst einige Wagen mit Masken. Es fehlte zu dem ge⸗ nöhnlichen Anblick fast nichts, als der Aufzug mit dem gemästeten Ochsen. Auf dem Théatre frangais trat vorgestern Dlle. Rachel wieder auf. Das Haus war sehr besetzt. Man sah viele Damen in den Logen. Dlle. Rachel erhielt, als tragische Schauspielerin und als Sängerin, den lebhaftesten Beifall. Nachdem sie unter dem Zu⸗ ruf des ganzen Saales den vierten Akt der „Heragier? gespielt hatte, sang sie die Marseillaise mit jener leidenschaftlichen Betonung und in dem ernsten Styl, welche ihr stets eigen sind. Die Einnahme belief sich auf fast 10600 Frs. Im Theater der Nation (große Dper) wurde vorgestern „Robert der Teufel“ gegeben. Der Saal war sehr ge⸗ füllt, und die Einnahme überstieg C000 Rr. Auch die anderen Thea⸗ ter füllen sich allmälig wieder. Im Theatre historique haben die beiden Abende von „Monte Christo“ wieder beinahe eben so viel ein getragen, wie vor der Februar⸗ Revolution. . .

Die Presse berichtet: „Meyerbeer hat, wie man sagt, mit dem Theater der Nation (große Oper) einen Kontrakt unterzeichnet, wonach sein „Prophet“ in sehr kurzer Zeit in der Oper zur Auffüh⸗ rung kommen würde. Der berühmte Komponist hat für die Februar⸗ Verwundeten eine Summe von 500 Fr. subskribirt.“

Man schätzt das Vermögen, welches König Ludwig Philipp für sich und seine Familie in Sicherheit gebracht und das hauptsächlich in englischen Staats- Papieren bestehen soll, auf 2900 Millionen Fr. An Schulden auf die Civilliste sollen gegen S890 Millionen Fr. in Frank⸗ reich hinterblieben sein.

Von dem Plane, in einem neuen Constitutions⸗Vorschlage die Stellen der Notarien, Wechsel⸗Agenten und Anderer nach ihrem Tode

gegen eine Pension an die Hinterlassenen abzuschaffen, ist man zurück⸗ gekommen, da man sich überzeugt hat, daß dadurch große Beunru⸗ higung und Verwirrung entstehen würde.

Durch eine von hier abgegangene telegraphische Depesche giebt der Gouvernenr der Bank von Frankreich dem Comtoir von Mont⸗ pellier Befehl, die marseiller Wechsel zu diskontiren.

Herr Helie, Abgeordneter der Regierung, zeigt an, daß der re⸗ gelmäßige Dienst auf der Nordbahn wieder organisirt und an jeder Station durch bewaffnete Macht gesichert ist.

Der Universitäts Rath hat am vorigen Freitag seine gewöhnliche Sitzung gehalten. Der Minister des Innern hielt vor Eröffnung derselben eine Rede an die Versammlung und äußerte unter Anderem: „Der öffentlichen Erziehung liegt es ob, die Revolution zu kräftigen, indem sie ganz Frankreich republikanisch macht durch den Geist und das Herz, wie es heute republikanisch ist durch seine Einrichtungen.“

In der Nähe von Lille hat ein alter Pfarrer im Dorfe An⸗ noeullin Heinrich V. proklamirt. Uebertriebene Gerüchte, welche dar- über nach Lille gelangten, veranlaßten die sofortige Absendung einer 100 Mann starken Abtheilung von Kürassieren und Gendarmen. Sie

fanden indeß die Einwohner vollständig ruhig und begnügten sich, den royalistischen Pfarrer mit sich zu nehmen.

Paris, 9. März. Das Journal des Débats meldet heute unter seinen neuesten Nachrichten: „Man schreibt aus Toulon, daß der Herzog von Aumale und der Prinz von Joinville sich im Angesicht des Hafens befanden. Es waren Mittheilungen zwischen ihnen und dem Admiral Baudin gewechselt worden, und Letzterer hat mittelst des Telegraphen die provisorische Regierung um Instructionen ersucht.“ i .

Im heutigen Co nstitutionnel liest man: Ein beunru higen, des Gerücht hat in Paris sich zu verbreiten angefangen und zuvie Festigkeit erlaugt, als daß das Pubkifum nicht der Beruhigung 8 dürfte. Man dersichert nämlich, es sei die Rede amm, , a en der National⸗Versammlung, welche das Defret auf den 9. a . beraumt, noch zu vertagen. Wir wissen nicht, worauf diese Gerüchte

, ü t e,, . ariinde en.“ ich stützen, die wir sur ungegründet halten. . ͤ ln 6 azette 6 es Tribunau sagt heute: „Im Justizpalast

* 5 . . 2 290 r* sro 1 m 5 hieß es gestern, die provisorische Regiernng bereite 12 are vor, wodurch einige unserer Civil⸗ oder Krimina Gesetze abgeändert vor, 1 1M .

. or unter Anderem von einem Dekret über , Verlaufe unbeweglicher Güter, über das Ser äafacseßbuch, liber die Kriminal rduung u. s. w. Wir glauben, Sir asge en ge der der piovisorischen Regierung diese Absicht nicht ie,. sie nicht haben können, denn his jetzt haben ihre Hand- u n bewiesen, daß sie Willens waren, die Ausübung der vorüber⸗ mr, Gewalt, mit welcher sie bekleidet sind, auf die rein politi⸗ shen und durchaus dringenden Maßregeln zu beschranken.“

Paris, 10. März,. (3e, Dep.) In Paris beirscht Zraße Geldnoth. Man will eine Anleihe von 100 Millionen abschließen und die Diamanten und Waldungen der Krone verkaufen. Auch die