1848 / 75 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Botschaft verlassen, sobald er eine Privatwohnung aufgefunden haben wird. Unterdessen besorgt der Kanzler der Botschaft und Konsul, Herr Liger, die laufenden Geschäfte. Es ist nicht zu übersehen, daß gegen virrtausend französische Unterthanen hier ansässig sind, von denen bei weitem die meisten sich offen für die Republik erklären.

Es hieß vorgestern, die Königin Christine hätte bei dem engli⸗ lischen Gesandten anfragen lassen, ob sie auf geneigte Aufnahme in England rechnen könnte. Nachmittags fertigte der Gesandte einen Courier nach London ab.

Ohne abzuwarten, welche fernere Wendung der Lauf der Dinge in Frankreich nehmen würde, haben die Männer, welche in Spanien seit dem Tode Ferdinand VII. die Revolution entfesselten, bereits of⸗ fene Schritte géthan, um einen Bruch mit den Gewalthabern der benachbarten Republik hervorzurufen. Ohne zu bedenken, daß das Schicksal der Infantin durch ihre unseligen Heiraths⸗Entwürfe an das einer zusammenstürzenden Dynastie geknüpft wurde, ohne zu berück⸗ sichtigen, daß sie den vulkanischen Boden Frankreichs vielleicht noch nicht verlassen hat, richteten die Koryphäen der ultramoderirten Par tei an die Minister die Aufforderung, in Eile ein zahlreiches Heer an die Pyrenäengränze zu schicken und die Mitglieder der Familie Or leans einladen zu lassen, sich hierher zu begeben, um mit bewaffneter Hand die Krone wieder zu erringen. Daß ein so verständiger Mann, wie der General Narvaez, solche Zumuthungen mit Nachdrück zurück⸗ wies, brauche ich kaum zu bemerken. Schon der innere Zustand Spaniens weist ihn auf die Nothwendigkeit hin, seine Thätigkeit auf die Halbinsel zu beschränken und von den Cortes diejenige Diktatur zu verlangen, welche ich in meinem letzten Briefe bezeichnete.

Der dort mitgetheilte Gesetz Entwurf wurde von der Kommission des Kongresses, seinem wesentlichen Inhalte nach, bestätigt und die⸗ ses Gutachten seit vorgestern unter heftigem, wiewohl fruchtlosem Widerstande der Progressisten diskutirt. Diese Gelegenheit benutzte Herr Martinez de la Rosa, um im Namen der in ihren auf den Fortbestand des Juli-Thrones begründeten Berechnungen bitter getäuschten moderirten Partei den neuen Machthabern Frankreichs offen den Krieg zu erklären. Nachdem er Ludwig Philipp für den weisesten Monarchen des Jahrhunderts erklärt hatte, rief er aus: „Wenn man die Thron-Entsetzung dieses Königs nicht verdammt, so verdamme ich den Meineid, die Niederträchtigkeit. Und wann ge— schieht alles dies? Es geschieht gerade, da die Juli-Revolution der ganzen Welt die Freiheit bringt, da das Juli-Frankreich das Muster der Völker ist, da Pius IX. dessen Prinzipien in Italien zur An⸗ wendung bringt und Neapel, Sardinien und Toscana sie ausführen! In diesem Zeitpunkte zerstören die Mörder (parricides) der Frei— heit jenes bewunderte Muster!“

In seiner Verblendung übersieht Herr Martinez de la Rosa, daß die französische Februar-Revolution nur eine Folge seiner „Muster⸗ Revolution“ ist. Er vermag in dem Umstande, daß die französische Charte in demselben Zeitpunkte, in welchem italienische Monarchen sie plötzlich in ihren Staaten einführen, an ihrem Geburtsorte zerris— sen und unter den Trümmern eines Schattenthrones begraben wird, den Finger der Vorsehung nicht zu erkennen!

Die Propaganda der Juli⸗Revolution war der Sympathieen des Herrn Martinez de la Rosa würdig. Aber die nicht unter monar⸗ chische Formen verhüllte Republik? „Wißt Ihr nicht“, fuhr unser Redner fort, „daß die Republik in Frankreich nicht ohne die revolu— tionaire Propaganda bestehen kann? Wißt Ihr nicht, daß das mo— narchische Frankreich sich auf seine Gränzen beschränken kann, das re⸗ volutivnaire nicht? Spanien, Europa, die ganze Welt weiß es.“

Der progressistische Deputirte, Herr Infante, richtete darauf an Herrn Martinez de la Rosa die Frage, ob die spanische Regierung sich in den letzten Jahren nicht völlig der französischen Politik an geschlossen hätte? „Was wird“, fragte er, „die spanische Regierung nun thun? Laßt uns voraussetzen, daß die Republik sich in Frank— reich befestige. Wenn die spanische Regierung sie anerkennt, so ge— räth sie mit sich selbst in Wider pruch. Wenn sie sie nicht anerkennt, so kann großes Unglück über unser Land hereinbrechen.“

Herr Pidal erklärte in der gestrigen Sitzung, er würde die neue französische Regierung nicht als rechtmäßig gnerkennen, so lange die Nation ihr nicht die Bestätigung verliehen hätte.

Heute ist eine Aushebung von 25,000 Mann verfügt worden.

3 Madrid, 4. März. Die gestrige Sitzung des Kongresses diente dazu, den Eindruck, welchen die Errichtung der französischen Republik auf die hiesigen Progressisten gemacht hat, so wie die Po⸗ litik, welche diese Partei, falls sie zur Gewalt gelangt, einzuschlagen denkt, in helleres Licht zu stellen.

Herr Olozaga erhob sich nämlich gegen die von der Regie⸗ rung in Anspruch genommene Ermächtigung und machte unter leiden⸗ schaftlichen, gegen den in England eine Zuflucht suchenden Exkönig gerichteten Ausfällen den Ministern scharfe, Vorwürfe, daß sie oder ihre Freunde das Betragen des französischen Volkes mit bitteren Ausdrücken bezeichnet hätten. „Wir müssen“, sagte er, „das, was jenes Volk gethan hat, und was alle andere Völker kraft ihrer Souverainetät thun können, achten. (Beifall auf der linken Seite, Vergessen wir nicht, daß wir denselben Grundsatz in unserer Verfassung verzeichnet haben. Hat nicht das spanische Volk, haben nicht die Cortes einen ganzen Zweig seines Thronfolge⸗

rechtes beraubt? Kraft welchen Rechtes thaten wir es? Kraft keines Unsere politische Lage in Bezug auf Europa hat sich geändert. Es ist nicht mehr die Besorg⸗ daß ein Sohn des Königs der Franzosen auf oder Und dies ist ein Glück zu nennen. Wozu nun jetzt bei uns das Schreckenssystem einführen, das die Minister beabsichtigen? Was wird die jttzige französische Regie⸗ rung dazu sagen, die argwöhnisch ist, wie alle junge Regierungen?

anderen, als weil das Volk es so wollte.

niß vorhanden, d neben den spanischen Thron gelange.

geln. im Königl. Palast übertragen worden.

. 1

Muß sie nicht voraussetzen, daß diese Maßregeln gegen ste gerichtet sind? Haben wir nicht Repressalien zu fürchten? Diejenigen, welche die Heirat, die unsere Infantin an die gefallene Dynastie knüpft, schlofen, müssen von der neuen französischen Regierung als Feinde

betrachtet werden.

Wir dagegen, die Progressisten, können ruhig die

Gewalt übernehmen, wir werden im Besitze derselben keinen fremden

Einfluß neben der Königin dulden und, knüpfen, Wir müssen sie anerkennen, abzuwarten.“

als verständige Leute, uns bemühen, mit der benachbarten Nation neue Verbindungen anzu— indem wir uns beeilen werden, die Republik anzuerkennen. ohne den weiteren Gang der Exeignisse

Herr Pidal erwiederte darauf im Namen der Moderirten, die

Regierung würde anerkannt werden,

franzosische .; Nalion sich für sie erkläre, was nicht leicht sein dürfte.

französische Da nun sich

sobald die ganze

Herr Slozaga die anwesenden Minister aufforderte, über diese Frage auszusprechen, so sagte der Ju tiz⸗Minister: „Hat Frankreich sich etwa schon die Regierung gegeben, die es ver⸗

walten soll? Unfere Regierung wird umsichtig sein, und während sie verlangt, daß die Einrichtungen unseres Landes von anderen Natio⸗ nen geachtet werden, wird sie bereit sein, diese auch bei anderen zu

achten. Mehr sagt sie für jetzt nicht.“

Der Marine: Minister, welcher in der vorgestrigen Sitzung die

Ereignisse von Paris „verabscheuungswürdig.“ genaunt hatte, erläu⸗

terte gestern Läden damit gemeint.

diesen Ausdruck dahin, er hätte die Beraubung einiger

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Die von der Regierung verlangte, die Suspendirung der persön, lichen Garanticen betreffende Ermächtigung wurde darauf durch 162 gegen 514 Stimmen bewilligt.

Die Progressisten haben eine Petition zur Unterzeichnung aufge⸗ legt, in der die Königin ersucht wird, dem in Frage stehenden, von 1. vorgelegten Gesetzentwurf ihre Sanction nicht zu er⸗ theilen. Die Behörden treffen einige außerordentliche Sicherheitsmaßre⸗

Dem Obersten Gaertner. einem Deutschen, ist der Oberbefehl Die Fonds fallen mit reißender Schnelle. Gestern 3 pCt. 233 G. 5 pCt. 114 Br.

gandels und Sörsen Nachrichten. Berlin, den 14. März 1848.

Heckel - Course.

kRriet. J Geld. HK urz 115 2 Mt. 143

Amster dam .

do. . 301 M. Kur 2 Mt. 3 Mt.

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1 Lst. 300 Fr. 150 FI. ö Mt. 150 r. Mt. 100 Thlr. Z Mt.

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Tag Leipzig in Courant im 141 Thlr. Fuss.. 100 Thlr. 8 .

91 100 *1. 2 Mi.

1 109 sRbl. 3 Wochen

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Frankfurt a. M. südd. W.

Petersburg

Inländische Fonds, Handlbries-, Kommundl - Papiere und Geld- Course.

If. Brief. Geld. Gem. zf. Brief. Geld. S4. 84 3 Kur- u. Nm. Pfdbr. 3 87 87 Schlesische do. 3

81 5 do. Lt. B. gar. do. 3 Pr. BkK-Anth. Sch

Gem. St. Schuld-Seh. Seeb. Präm. Sch. RK. u. Nm. Schuldv. 3 Berl. Stadt-OblI. Westpr. Pfandbr. ? Grosazh. Posen do. do. do. Ostpr. Pfandbr.

80 812 95 ö Friedrichsd' or. And. Goldm. à 5b. Disconto.

811 ß Ausländische Fonds.

Pomm. do.

Huss. IIamb. Cert. do. beilope 3. 4.8. do J, 1 nn. do. Stiel. 2. 4. A.

do. do. 5 A. do. v. Rthsoh. Lst. do. Poln. Schatz O. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200RI. Fol. a. Pfdbr. a. C.

Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 FI. 300 RI. IIamb. Feuer- Cas. do. Staats-Pr. Anl. 9g0bz. II0I1. 23 9 Int.

Kurb. Pr. O. 40 ih. Sardin. do. 36 r. N. Bad. do. 35 FI.

do. do.

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FHisenbalin- Actien.

2f. Vollleing. . O. Schl. i. A 3 Amst. Rott. 40. Erlor. 4 Arnh. Utr. O. Schl. L. R. 3 Berl. Anh. A- Ptsd. Mgdb. do. Prior. do. Pr. B.

Berl. IHIamb. 7 6, do. do. do. Prior. HKRhein. Stin.˖

Berl. Stett. do. Prior. Bonn-Cöln. do. St. Tr.

Bresl. Freib. do. v. St. gar.

do. Prior. Sächs. Bayr. Chem. KRisa. Cöln. Mind. do. Prior. Cöth. Berub. Cr. Ob. Seb. PDresd. Görl. Diss. Elberf.

do. Frior.

xel. Div.

81 R. S8 n. 54 B.

Sa. Glog.

1

do. Prior. do. do. St.- Vobw. do. Prior. Thüringer. W hb. (C. O.) do. Prior. Zarsk. Selo.

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Gloggnᷓc. IImb. Bergd. Kiel- Alt. Lp. Dresd. Löb. Zittau. Magd. lalb. Magd. Leipa. do. Prior. Mecklenb. RN. Schl. Mk.

do. Prior.

Quit. Bog. 24 96

Aach. Mastr. Berg. Mrk. Berl. Anh. B. Be Lb. Lud. Brieg - Neiss. Thür. V.

Magd. Witt. S8 a 87 bz. Nrdb. F. W.

Starg. Pos.

(Schluss der Börse 3 Uhr.)

Obgleich die Ansicht für die heutige Börse ansangs günstig schien, trat dach bald wieder Flauheit ein, so dals die Course niedriger als

k. 63 ba.

2 .

C

16 br u. B. 39 bꝛ Sh * 585 b.

do. Prior. do. III. Ser. Nrdb. RK. Fd.

gestern schlossen.

Getraide- Bericht. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Woeizen 52 57 kRthlr. Roggen loco 34 - 38 Rthlr. pr. April / Mai 323—32 Rihlr. bez. Mai Juni 33 - 32 Rihlr. Jun / Juli 335 Rililr. ber. Hafer 18 / 52 pfd. 21 - 25 Rihlr. A pfd. pr. Frühjahr 20 20 Rihlr. 50 pid. . 207 Rihlr. Gerste 31 32 Rthlr. Rüböl loce 109 Rihlr. April Mai 105 Rihlr. 1 Sept. Okt. 105 Rthlr. ber. Spiritus loco 16 15 Rthlr. ber. . Frühjahr 16 Rihlr. . Mai/Juni 17 Rihlr. ö Juni/Juli 174 Rthlr.

Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 13. März.

Zu Lande: Weizen 2 Rihir 3 Sgr. 9 pf Roggen 1. Rihl. 9 Sgr. 5 Pf. auch 1 Rthlr. 13 Sgr. J. Pf.; große Gerste 1 Rihlt 16 Sgr. 11 Pf. auch 1 Nthlr. 16 Sgr. 3 Pf.; Hafer 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rihlr.

Zu Wasserz? Weißen (weißer) 2. Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 2 Nihlt. 7 Sgr. 6 Pf. und 2. Rihlr ; Noggen, 1 Rihlt. 17 Sgr. 8. pf. auch 1 Rthlr. 15 Sgr.; große Gerste 4 RNihlr, 13 Sgr. Pf. auch 1 Nihhr. 12 Sgr. Pf.; Haft 1 Rthir. 1 Sgr. 3 Pf., auch 26 Sgr. 9 Pf; Erbsen (schlechte Sorte) 1 Rthlr. 20 Sgr.

Sonnabend, den 11. März, Das Schock Stroh 8 Rihlr. 15 Sgr., auch 7 Rthlr. 1 Sgr. ; der Centner Heu 1 Rihlr. 5 Sgr., auch 25 Sgr.

R Breslau, 13. März. Weizen, weißer 52, 59 bis 69 Sgr., gelber 50, 56 bis 61 Sgr.

Roggen 40, 45 bis 49 Sgr., 25 Wspl. S6pfd. 40 Rihlr., eben so wie für S6 pfd. loco bezahlt, Connoiss. dagegen dazu angetragen.

Gerste 35, 40 bis 45 Sgr.

Hafer 22, 26 bis 28 Sgr.

Mit Kleesaat ist es fehr flau, und Umsäte sind nicht zu be— werlstelligen.

Spiritus ebenfalls sehr flau, und schließt zu letzterem Preise Brief. minell.

Nüböl a 10 Rihlr. loc käuflich.

Zink 4 Rihlr. ab Gleiwitz zu bedingen.

Die Muthlosigkeit in allen Handelsbranchen gewinnt mehr und mehr an Ausdehnung und zwar nur durch den so sehr um sich greifenden Miß⸗ kredit, welcher zumeist aus einer sehr großen Diffizilität des hiesigen Bank⸗ Comtoirs entspringt.

wurde loco a 85 8 Rthlr. verkaust Termine ohne Handel und no—

Leipzig, 1. März. Die Getraid e- Preise haben in dieser Woche in Mangel an Zufuhr etwas angezogen. Am Dienstage erstreckte sich die Preis-Erhöhung fast nur allein auf Roggen und Hafer, allein da fortwäh⸗ fend auch von anderen Frucht⸗-Gattungen wenig nach der Stadt kommt, so hat sich die Steigerung auch den übrigen mitgetheilt. Unsere Börse hält sich jetzt von Zeitkäufen fern, betrachtet man aber die berliner, wo pr. Frühjahr Roggen kaum zu 33 Rihlrn. zu placiren ist, so wird man ge— wahr, daß die Ursache der jetzigen Steigerung eine vorübergehende sein und nur Folge der schlechten Wege sein dürfte. Man bezahlte heute an der Börse Weizen zu 56 57 Rihlr., Roggen 40-41 Rihlr., Gerste 334 Rthlr. und Hafer 20 21 Rthlr. pr. Wispel. Am Landmarkte keine Ver- änderung. Dagegen werden Viktuglien und besonders Butter, die in Folge des plötzlich um Leipzig herum versammelten vielen Militairs von 10—17 Ngr. bis auf 20— 25 Ngr. pr, Kanne ron 2 Pfund gestiegen ist, durch- gängig höher gehalten und bezahlt. Rüböl wurde im Laufe der Woche wegen politischer Aufregung wenig beachtet und loco mit 107 10 Rthlr. verkauft. In kleinen Posten Liesernng Mai Juni ebenfalls, starke Posten aber mit för Rihlr. und Juli / September mit 11 Nthlr. gehandelt. In Rappssaat ging nichts um.

Auswärtige Börsen. Antwerpen, 10. März. Zinel. —. Neue Anl. 95 Loip z i g, 13. März. Leipz. Dres- ln. Act. 1006. Sachs Schles, 75 kr. Chem, Ries. 30 Br. Läb. Zit. 30 kr. MSd. Leipr Berl. Au Li. A. 92 Br. It. B. 86 Br. Deus. Hiank-Act., g5 Br. London, 9. Märæ. S0. Aed. 12. Pass. 3. 4995 72. Bugl. Russ. 95 Chili dd. Mex. 14. Wien, 12. März. ¶loggn. 84.

Siehe. Bayer d

210 kr.

Cons. Int. 114 Bras. 9. KNordb. 923

( Telegr. Depeschen.)

London, 10. März. Cons. 81.

Königliche Schauspiele.

15. März. Im Schauspielhause. 8ste Abonnements⸗ Vorstellung. Zum erstenmale: Gasthaus-Abenteuer, Posse in. Akten, von Th. Oswald. Hierauf, neu einstudirt: Der Dorfbarbier, komisches Singspiel in 1 Akt, Musik von Schenk. .

Donnerstag, 16. März. Im Schauspielhause. A9ste Abonne⸗ ments - Vorstellung: Dorf und Stadt, Schauspiel in 2 Abtheil. und õ Akten, mit freier Benutzung der Auerbachschen Erzählung: „Vie Frau Professorin“, von Charlotte Birch Pfeiffer. ö.

Freitag, 17. März. Im Opernhause. zbste Abonnements Vor⸗ stellung: Ber Freischütz. (Mad. Louise Köster: Agathe.) Anfang halb 7 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden Preisen verkauft:

Ein Billet in den Logen des Prosceniums, des ersten Ranges und im ersten Balkon 1 Rthlr. 10 Sgr., ein Billet im Parquet, zur Tribüne und in den Logen des zweiten Ranges 1 Rthlr., ein Billet zu den Logen des dritten Ranges, im Balkon daselbst und im Par⸗ terre, 20 Sgr., ein Billet im Amphitheater 10 Sgr., ein Billet in der Fremden⸗Loge 2 Rthlr.

Im Schauspielhause. 49ste französische Abonnements-Vorstellung. La troisiüme représentation de: La dernière conquéte, co méödie - nouvelle en 2 actes, mèêlée de chant, par NM. Rosier. La troisième représentation de la reprise de: Le Diplomate, comédie- vaudeville en 2 actes, par Scribe.

Mittwoch,

Königsstädtisches Theater.

Mittwoch, 15. März. Italienische Opern-Vorstellung.) Roberto il Diavolo. (Robert der Teufel.) Oper in 5 Abth. Musik vom Königlichen General-Musik⸗- Direktor und Hof - Kapellmeister Meyerbeer.

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr., im Parquet und in den Parquet- Logen 1 Rthlr., im Amphitheater und in den Logen des zweiten Ranges 20 Sgr., Parterre 15 Sgr., Sperrsitz des dritten Ranges 10 Sgr., Gallerie 77 Sgr. Ein Platz in der Orchester-Loge 2 Rthlr.

Anfang 6 Uhr. Ende 10 Uhr.

Donnerstag, 16. März. (Zum Benefiz des Verfassers. (3um 47sten Male.) Einmal Hunderttausend Thaler. Posse mit Gesang in 3 Abtheilungen, von D. Kalisch. Musik vom Königl. Musit⸗Direktor Gährich.

Mit neuen, nur für diesen Abend bewilligten Couplets und Ein— lagen. ; Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. u. s. w.

; ** . . . Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zin keisen. Im Selbstverlage der Expedition.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei.

Beilage

nhalt. . ; 58 s-Kam . Inland. Berlin. Verordnung über bie nicht u eden , Frankreich. Paris. Ergebenheits. Deputatsgngseinstellung. Auf⸗

3 . . insche Zahlungs n. Infanten Don Enrique. Die Gouinsch krete. Adresse der deui⸗

fuf des Finanz Ministers. Verschiedene wette. fran; õñ schen Demokraten und Protestation Venedeo s 2 franz õsi- scher Biplomaten. Straßburg. Stedbriefe gegen vorige inister. Die militairisch bürgerlichen, Zustänte. ö

em e n , , enn, gon don, Parlaments-Verhandlungen: Sil N. e r be er, Urergniffe in Frankreich und die Stellung Eng— lands zur Nepublik. verniischtes·

Belgien. Schreiben aus Srüssel— der neuesten Ereignisse;; ;

ie r nr . . Pertreibung der Jesuiten.

Wiffenfchaftliche und Kunst⸗Nachrichten. Königl. Opernhaus. („Die Vestalin != Denkmal für Erzherzog Karl von Oesterreich.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

(Belgien und Frankreich in Folge

Jnlan d.

Berlin, 14. März. Die heute ausgegebene Nr. J der Ge⸗ setz⸗-Sammlung enthält die Verordnung über die Errichtung von Handelskammern:

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preu— ßen 2c. 2c.

n Uns bewogen gefunden, zur Beförderung des Handels und der Ge—⸗ iber die Errichtung von Handelskammern auf den Antrag Unseres Ministeriums für den ganzen Umfang der Monarchie zu verordnen,

Agt:

Errichtung der Handelskammern.

§. 1. Für jeden Ort oder Bezirk, wo wegen eines bedeutenden Han— dels oder gewerblichen Verkehrs ein Bedürfniß zu einer Handelskammer obwaltet, soll eine solche nach Einholung Unserer besonderen Genehmigung errichtet werden.

§. 2. Bei Ertheilung dieser Genehmigung (8. 1) werden Wir zu⸗ gleich das Erforderliche bestimmen:

1) wegen des Sitzes der Handels- Kammer, wenn diese sür einen über mehrere Orte sich erstreckenden Bezirk errichtet wird;

2) wegen der Zahl der Mitglieder der Handels-Kammer, so wie der Stellvertreter derselben;

3) wegen Eintheilung des Bezirks der Handels-Kammer zum Behufe der Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter in engere Bezirke, wo solche nach den örtlichen Verhältnissen nöthig befunden wird; und

1) wegen desjenigen Betrages der in der Steuer -Klasse der Kaufleute mil kaufmännischen Rechten zu entrichtenden Gewerbesteuer, durch welchen die Befugniß der Handel und Gewerbetreibenden zur Theil⸗ nahme an der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter bedingt sein soll.

s. 3. Besteht in dem Bezirke, für welchen eine Handelskammer errich⸗ tet werden soll, eine kaufmännische Corporation oder Innung, so werden Wir, nach Anhörung der Corporation oder Innung, diejenigen besonderen Bestimmungen treffen, durch welche die bestehenden korporativen Verhältnisse die geeignete Berücksichtigung sinden.

Bestimmung der Handels⸗ Kammern.

S. 4. Die Handels⸗Kammern haben die Bestimmung, auf Verlangen der vorgesetzten Provinzial- und Central-Behörden Berichte und Gutachten über Handels- und Gewerbe⸗ Angelegenheiten zu erstatten, auch nach eige⸗ nem Ermesfsen ihre Wahrnehmungen über den Gang des Handels und der Gewerbe, so wie über die für den Verkehr bestehenden Anstalten und Ein—⸗ richtungen, zur Kenntniß jener Behörden zu bringen und diesen ihre An⸗ sichten darüber mitzutheilen, durch welche Mittel Handel und Gewerbe zu fördern sind, welche Hindernisse entgegenstehen und in welcher Weise diesel⸗ ben zu beseitigen sind.

Den Handels? Kammern kann zugleich die Beaufsichtigung der auf Handel und Gewerbe Bezug habenden öffentlichen Anstalten übertragen werden.

§. 5. Die Handels-Kammern haben über die anzustellenden Mäller, so wie über die zur Verwaltung öffentlicher Anstalten für Handel und Ge— werbe zu ernennenden Personen, ihr Gutachten abzugeben.

Wahl der Mitglieder und Stellvertreter.

§. 6. Zum Mitgliede einer Handels-Kammer oder zum Stellvertreter kann nur gewählt werden, wer dreißig Jahre oder darüber alt ist, ein Han⸗ dels, Rhederei⸗ oder Fabrikgeschäst seit wenigstens fünf Jahren für ei⸗ gene Rechnung allein oder als Hesellschafter perssnlich betreibt, in dem Be⸗ zirke der Handels-Kammer seinen ordentlichen Wohnsitz, so wie den Hauptsitz seines Gewerbes, hat und unbescholtenen Rufes ist.

Die bei Erneuerung der Handels Kammer austretenden Mitglieder oder Stellvertreter (6. 9) können wieder erwählt werden,.

5. Theilnahme an der Wahl der Mitglieder und Stell vertre⸗ ter sind sämmtliche Handels und Gewerbetreibenden des Bezirks der Handels— Kammer berechtigt, welche den nach Vorschrift des S. 2 Nr. 4 bestimmten Betrag der in der Steuerklasse der Kaufleute mit kaufmännischen Rechten zu entrichtenden Gewerbesteuer zahlen.

Wird dieser Steuerbetrag von einer Handlungs-Gesellschaft gezahlt, so ist dieselbe nur durch eines ihrer Mitglieder an der Wahl Theil zu neh— men befugt. . ; :

§. 8. Die Regierung ernennt den Kommissarius zur Abhaltung der Wahl, oder, wenn der Bezirk der Handels- Kammer in engere Bezirke zer⸗ fallt (5. 2 Nr. 3), diejenigen, welche in diesen die Wahlen einleiten und dabei den Vorsitz führen sollen.

Die Kommissarien berufen durch Umlaufschreiben die Wahlberechtigten zur Versammlung. Nach, Eröffnung derselben werden zwei Stimmen Sammler und ein Protokollführer erwählt.

Abwesende sind nicht berechtigt, Andere zur Stimmgebung zu bevoll— mächtigen oder Stimmzettel einzusenden. Jeder Stimmberechtigte hat die Befuͤgniß, aus dem Wahlbezirke, welchem er angehört, einen Kandidaten in Vorschlag zu bringen. .

Die . der Kandidaten werden zusammengestellt, und die Zusam— nenstellung wird zur Einsicht vorgelegt. Die Wahl erfolgt durch Zeheime lbstimmung mittelst Stimmzettel nach absoluter Stimmenmehrheit. Ergiebt die! Wahl nicht für alle zu besetzende Stellen eine absolute Stimmenmehr- heit, so werden für die Stellen, in Hinsicht deren es an dieser Stimmen mehrheit sehlt, diejenigen, welche die meisten Stimmen für sich haben, zur nenen Wahl gebracht, bis alle Stellen durch absolute Stimmenmehrheit besetzt sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos. Das Wahl— protokoll ist von dem Vorsißenden, den Stimmensammlern und dem Pro— ookollführer zu unterzeichnen und hiernächst durch die Regierung dem Ober— präsidenten zur Prüfung und zur Vrranlassung, der öffentlichen Bekannt⸗ machung vorzulegen. Ergiebt sich bei dieser Prüfung, daß ein Gewählter nicht die vorgeschriebene Sualification besitzt, oder daß bei der Wahl nicht h lh ee h verfahren worden, so verfügt der Ober-Hräsident die Zu⸗ ammenberufung der Wähler zu einer anderweitigen Wahl.

8. 9. Die Amtsdauer der Mitglieder der Handels- Kammern und ihrer Stellvertreter wird auf drei Jahre bestimmt, doch soll der Wechsel derselben icht mit einemmale, sondern nach und nach in gleichen Zeitabschnitten er⸗ solgen, und zu dem Ende von den zuerst Erwählten ein Theil schon wäh⸗ end Ler ersten drei Jahre ausscheiden. Wegen dieses Wechsels der Mit— leder und Stellvertreter hat der Finanz-Minister für die einzelnen Han— sels-Kammern das Nähere zu bestimmen.

Ausscheiden, Entfernung und Suspension der Mitglieder. §. 10. Wer sein Geschäft aufgiebt, oder seinen Wohnort, oder den

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Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Mittwoch den 15. März.

1 aus dem 2 Garne mme, oder aus dem 23 Bezirke, in welchem er gewäh irde, verlegt, hört auf, Mitglied

Handelskammer oder Stellvertreter zu sein.

S. 11. Die Entfernung eines Mitgliedes aus der Handele kammer soll stattfinden:

1) wenn dasselbe durch ein gerichtliches Erkenntniß die Ehrenrechte oder

die kaufmännischen Rechte rechtskräftig verloren hat;

2) wenn ihm durch einen Beschluß der Stadtverordneten oder der Ge— meindevertreter das Bürgerrecht oder das Gemeinderecht entzogen wor⸗ den ist; ;

3) wenn dasselbe durch einen Beschluß der kausmännischen Corporation von der Mitgliedschaft ausgeschlossen worden ist;

4) wenn über sein Vermögen der Konkurs eröffnet ist.

In diesen Fällen nitt die Entfernung aus der Handelskammer ohne Wei⸗ feres ein. Der Vorsitzende hat auf die ihm hiervon zukommende amtliche Anzeige dem Mitgliede die Theilnahme an den Geschäften vorläufig zu un⸗ tersagen und zum Behufe der erforderlichen weiteren Anordnung sofort an den Ober⸗Präsidenten zu berichten. .

8. 12 Bie Handelskammer ist ermächtigt, gegen ein Mitglied, welches durch seine Handlungsweise die öffentliche Achtung verloren hat, durch einen mit der Mehrheit von wenigstens zwei Drittheilen ihrer Miiglieder abzusas⸗ senden Beschluß die Entfernung aus der Kammer auszusprechen; es steht jedoch dem Betheiligten gegen einen solchen Beschluß der Relurs an den Ober⸗Präsidenten offen.

S. 13. Die Suspension von den Functionen bei der Handelskammer

tritt ein gegen ein Mitglied, welches

1) wegen eines mit dem Verluste der Ehrenrechte oder der kaufmänni⸗

schen Rechte bedrohten Verbrechens durch Beschluß des Gerichts zur Untersuchung gezogen ist;

2) unter gerichtliche Kuratel gestellt ist;

3) seine Zahlungen eingestellt hat.

Der Vorsitzende hat auf die ihm hiervon zukommende amtliche Mitthei⸗ lung die Suspension anzuordnen und dem Ober-Präsidenten davon Anzeige zu machen.

§. 14. Die Bestimmungen der §§. 11 13 sinden auf die Stellver⸗ treter der Mitglieder gleichfalls Anwendung.

Büreaugeschäste.

§. 15. Die Schreib- und Registratur⸗Geschäfte der Handels Kammer versieht ein von ihr ernannter Secretair. Die Besoldung desselben wird von der Handels-Kammer vorgeschlagen und von der Regierung fest⸗ gesetzt.

Kosten⸗Aufwand.

§. 16. Ueber den erforderlichen Kosten-Auswand entwirst die Handels- Kammer alle drei Jahre einen Etat, welcher der Genehmigung der Regie— rung unterliegt. ;

§. 17. Der Betrag des etatsmäßigen Kosten-Aufwandes wird auf die stimmberechtigten Handel- und Gewerbetreibenden nach dem Fuße der Ge⸗— werbesteuer veranlagt und der Gemeindekasse am Sitze der Handels Kammer überwiesen, um daraus in den Gränzen des Etats auf die Anweisungen der Handels Kammer die Zahlungen zu leisten und darüber besondere Rechnung zu legen. .

Die Rechnungen werden von der Handels-Kammer geprüft und abge⸗ nommen.

S. 18. Die Handels-Kammern haben für ihre Geschäfts-Lokale selbst zu sorgen, insofern ihnen diese nicht von den Gemeinden, in welchen sie ihre Sitze haben, in den Gemeinde⸗Lokalen überwiesen werden können.

Geschäftsgang.

S. 19. Jede Handels Kammer wählt den Vorsitzenden und einen Stell— vertreter desselben alljährlich aus ihrer Mitte.

§. 20. Die Mitglieder der Handelskammer und die Stellvertreter er halten keine Besoldung; die durch Erledigung einzelner Aufträge veranlaßten baaren Auslagen werden ihnen erstattet.

§. 21. Die Beschlüsse der Handelskammern werden, mit Ausnahme des im §. 12 gedachten Falles, durch Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Gleich⸗ heit der Stimmen entscheidet die Stimme des Vorsißenden.

Zur Abfassung eines gültigen Beschlusses ist die Anwesenheit von zwei Drittheilen der Pätglieder erforderlich. Besteht eine Handelskammer aus zwölf oder mehr Mitgliedern, so ist zur Abfassung eines gültigen Beschlus⸗ ses die Anwesenheit von acht Mitgliedern hinreichend.

Sind nach Berathung eines Gegenstandes die verschiedenen Ansichten nicht zu vereinigen, und liegt der Fall einer Berichterstattung vor, so sind die verschiedenen Ansichten mit den dafür geltend gemachten Gründen im Berichte besonders vorzutragen.

Ueber jede Berathung ist ein Protokoll aufzunehmen.

§. 22. Wenn ein Mitglied einer Handelskammer den Berathungen beizuwohnen verhindert oder innerhalb der Wahl Periode ausgeschieden oder suspendirt ist, so erfolgt die Einberufung eines Stellvertreters, wobei der früher gewählte den anderen vorgeht.

§. 23. Die Handels-Kammern können ihre Berichte unmittelbar an

die Eentral⸗-Behörden erstatten, müssen aber gleichzeitig Abschrift an die Re— gierung einreichen. . 88 24. Die Handels⸗-Kammern erstatten jährlich im Monat Januar über die Lage und den Gang des Handels und der Gewerbe einen Haupt= Bericht an den Finanz-Minister und reichen gleichzeitig dem Präsidenten des Handelsamts und der Regierung eine Abschrift ein. Sie sind verpflich= tet, den Handel- und Gewerbetreibenden ihres Bezirks durch fortlaufende Mittheilung von Auszügen aus den Berathungs - Protokollen, so wie am Schlusse jedes Jahres in einer besonderen llebersicht von ihrer Wirksamkeit und von der Lage und dem Gange des Handels und der Gewerbe durch die öffentlichen Blätter Kenntniß zu geben. ö

Anträge bei den Behörden sind durch jene Mittheilungen erst dann, wenn darauf ein Bescheid erfolgt ist, und unter Beisügung des Letzteren zu veröffentlichen. . J . .

Ausgenommen von der öffentlichen Mittheilung bleiben diejenigen Ge⸗ genstände der Berathung, welche den Handels-Kammern als für die Oeffent— sichteit nicht geeignet von den Behörden bezeichnet werden,;

. 25. Die Handels-Kammern erhalten von dem Finanz⸗-Minister zu

bestimmende Siegel. 1 .

§. 26. Ihre Ausfertigungen mussen von dem Vorsitzenden und min- destens einem Mitgliede unterzeichnet werden. . .

§. 27. Jede Handelskammer eniwist nach ihrer Einführung über den

Geschastsgang ein Regulativ, welches der Bestätigung der Regierung un⸗—

terliegt. ö z

§. 28. Der Korrespondenz zwischen den Behörden des Staates und den Handelskammern steht, wenn sie unter öffentlichem Siegel oder unter dem Siegel einer Handelskammer (8. 25) gesührt wird und die Schreiben mit der entsprechenden herrschastlichen Rubrik bezeichnet sind, Portofrei⸗ heit zu. ; . Ez ohnen die Mitglieder einer Handelskammer nicht an einem und dem= selben Orte, so findet die Portofreiheit auch in Beziehung auf, die Korre— spondenz zwischen der Handelskammer und den einzelnen Mitgliedern statt, insoweif dleselbe offen ober unter Kreuzband geführt wird.

Anordnung wegen der bereits bestehenden Handels⸗Kammern.

8. 29. In Anschung der schon bestehenden Handelskammern verbleibt es, was den Sitz unb den Bezirk derselben, die Eintheilung in engere Wahl- bezirke, die Zahl der Mitglieder und Stellvertreter, deren Vertheilung auf die engeren Wahlbezirke, die Erneuerung der Mitglieder und Stell verkreter, so wie das Wahlrecht und den dasselbe bedingenden Betrag der Gewerbe= steuer, betrifft, bei den Vorschristen der bisherigen Statute und Verord— nungen.

In allen übrigen Punkten werden jene Statute und Verordnungen hierdurch aufgehoben, und es treten in deren Stelle die Vorschriften der gegenwärtigen Verordnung.

S. 30. Die Geschäfts⸗Regulative der bereits bestehenden Handels- Kammern sollen einer Revision unterworfen und mit den Vorschriften der gegenwärtigen Verordnung in Uebereinstimmung gebracht werden. Diese revidirten Regulative unterliegen gleichfalls der Bestätigung durch die Re— gierungen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrist und beige⸗ drucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 11. Februar 18158.

d. 8 Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen.

Mühler. von Rother. Eichhorn. von Thile. von Savigny. von Bodelschwingh. Graf zu Stolberg. Uhden. Freiherr von Canitz. von Düesberg. von Rohr.“

Frankreich.

Paris, 8 März. Die Deputationen mit Ergebenheits⸗ und Anhänglichkeite⸗Betheuerungen an die provisorische Regierung dauern fort. Den Freimaurern antwortete Herr Cremieux im Namen der Regierung, wie folgt:

„Der große Baumeister des Weltalls hat der Welt die Sonne gege⸗ ben, um sie zu erleuchten, die Freiheit; um sie zu halten; der große Bau- meister des Weltalls will, daß alle Menschen frei sein sollen: er hat uns die Erde als Erbtheil gegeben, um sie fruchtbar zu machen, und allein die Freiheit ist es, die sie fruchtbar macht. Die Maurerei beschästigt sich frei⸗ lich nicht mit der Politik; aber die hohe Politik, die Politik der Mensch⸗ heit, hat immer Zutritt gehabt zu den Maurer -Logen. Hier hat zu allen Zeiten, unter allen Umständen, unter der Knechtung des Gedankens, wie unter der Tyrannei der Gewalt, die Maurerei ohne Aufhören die erhabe— nen Worte wiederholt: Freiheit, Gleichheit, Brüderschaft! In der Mau- rerei liegt die Republik, und deshalb hat zu allen Zeiten, in glücklichen und unglücklichen Zeiten, die Maurerei Anhänger gefunden auf der ganzen Oberfläche des Erdballs. Es ist nicht Eine Werkstatt, die sich nicht das Zeugniß geben könnte, daß sie immerwährend die Freiheit geliebt und im- merwährend die Verbrüderung gehandhabt. Ja, auf der ganzen Erde, so weit die Sonne scheint, reicht die Freimaurerei der Freimaurerei eine brü- derliche Hand; es ist ein von allen Völkern gekanntes Zeichen. Nun wohl! Die Republik wird thun, was die Maurerei thut; sie wird das augenschein= siche Pfand der Einheit der Völker auf allen Punkten des Erdballs, auf allen Seiten unseres Dreiecks werden; und der große Baumeister des Welt- alls wird hoch vom Himmel herab diesem edlen Gedanken der Republik zu— lächeln, die, indem sie sich nach allen Seiten ausdehnt, in einem und dem- selben Gefühl alle Bürger der Erde vereinigen wird.“

Dann erschien der Erzbischof von Paris, von seinen beiden Vi⸗ karen begleitet:

„Ich bringe Ihnen“, mit diesen Worten wandte sich der Prälat an die Mitglieder der Regierung, „keine feierliche Huldigung dar; Sit kennen meine Gefühle; ich habe sie durch öffentliche Handlungen bewiesen. Was ich Ihnen mit Vergnügen zusichern kann, ist die offene und loyale Mitwir⸗ kung der gesammten Geistlichkeit von Paris. Ich habe mich selbst von dem großen Eifer überzeugt, mit welchem die Geistlichen meines ganzen Spren⸗ gels sich bestreben, zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung beizutra⸗ gen und die Negierung zu unterstützen.“

Ihm antwortete der alte Herr Dupont de l'Eure, sehr leidend sein soll:

Die Freiheit und die Religion sind zwei Schwestern, die ein gleiches mit einander zu verstehen. Wir zählen auf Sie auf das Wohlwollen

der übrigens

Interesse haben, sich friedlich Ihre und Ihrer Geistlichkeit Mitwirkung, wie der provisorischen Regierung zählen können

Ferner zogen mit zwei nnermeßlichen Fahnen, einer schwarz⸗ roth - goldenen und der französischen Trikolore, vom Carousselplatze aus die deutschen Demokraten heran und überreichten eine in einer sehr stürmischen Versammlung beschlossene Herwegh -Bernayssche Adresse. Im Zuge bemerkte man Marx, den früheren Redacteur der Rheinischen Zeitung, welchen die belgische Polizei so eben aus Belgien ausgewlesen, und Bornstädt, ebenfalls aus Belgien ausge—⸗ wiesen, der jetzt statt seiner Brüsseler Deutschen Zeitung hier eine Pariser Deutsche Zeitung herausgeben wird.

Eine Deputation anderer Art wurde von der „republikanischen Central -Gesellschaft“ gestern an die Regierung entsandt. Es hatte dieselbe eine Adresse zu überreichen, in welcher auf definitive Abschaf⸗ fung aller Gesetze gegen Vereine und gegen die Preßfreiheit, so wie auf Erneuerung sämmtlicher am 21. Februar bestandenen Behörden, gedrungen wird. Herr von Lamartine entgegnete, die Presse sei frei, und was das Associationsrecht betreffe, so sei die Regierung mit einem darauf bezüglichen Gesetz- Entwurf beschäftigt. Auf den dritten in Anregung gebrachten Punkt ging er gar nicht ein.

Der spantsche Infant Don Enrique, der bekanntlich seit längerer Zeit in Frankreich in einer Art von Exil lebt, hat an die provisori⸗ sche Reglerung ein Schreiben gerichtet, worin er sagt:

„Ein großes und glorreiches Ereigniß hat sich in Franlreich zugetragen. Die Nation hat abermals ihre mit Füßen getretenen Rechte wieder erobert und sie durch eine neue Revolution geheiligt, die sie des großen Namens, welchen sie in der Geschichte führt, und der Sympathieen aller Völker wür dig macht. Einer freiheitsmörderischen und korrumpirten Masjorität, welche, das französische Volk mit dem eigenen Maßstabe messend, die biedere und demokratische Moral des Landes zu deprgviren suchte, hat Frankreich durch die Behauptung seiner unverjährbaren Souverainetät geantwortet. Ruhm sei ihm dafür! Ich würde gegen die Grundsätze verstoßen, zu welchen ich mich immer bekannt, und gegen meine innerste Üeberzeugung, wenn bei einer so feierlichen Gelegenheit ich, das fortwährende Opfer einer Faction, welche mein Vaterland unterdrückt hält, deren letzte Stunde aber bald geschlagen haben wird, mich nicht beeilte, unter den Ersten meine Glückwunsche der nationalen Regierung darzubringen, die Frankreich sich selbst gegeben, und freudig die Aera des Glücks zu begrüßen, die sich allen Völkern und insbe⸗ sondere Spanien eröffnet. Mein ernstestes Verlangen ist, Frankreich und Spanien eng verbunden zu sehen, und daß die Bande zwischen ihnen, von der Natur selbst geschaffen, hinfort unauflöslich seien. Das ist mein heiße⸗ ster Wunsch, und ich hege das Vertrauen, daß es der Wunsch der demokra⸗ sischen Partei in Spanien ist, der ich stolz bin anzugehören und deren Reihen ich niemals treulos geworden. Ich bin fest entschlossen, nie eine Stellung in meinem eigenen Lande anzunehmen, bis meine Hoffnungen sich verwirl⸗ licht. Ich geize nur nach dem glorreichen Titel eines Bürgers. Genehmi⸗ gen Sie, meine Herren, die Gefühle meiner Zuneigung und Aufrichtigkeit.

In einem Artitel des Journal des Döbats über die Zah= lungs- Einstellung der früheren Lafitteschen, jetzt Gouinschen Handels⸗ und Industrie⸗Kasse, heißt es:

„Diefes Ereigniß hat in Paris eine sehr peinliche Sensa on gemacht. Man mußte natürlich nach dem Stoße, welcher Frankreich bis 9 seine Grundtiefen erschüttert, auf einige kommerzielle llnfalle gefet sein, a ? a hatte Ursache, anzunchmen, man werde ein wenig Zeit . . vorzubereiten und ihre Wirkungen zu fare nende elbe mn, e , e.

6 ö ö d ö aus h Etablissements, Herr Gouin, war ein als rn mand hat das

,,. uicht und Ordnungsliebe. Nier so großer Thätigkeit, als r,. Umstände waren mächtiger, als seine

ĩ ürf. machen, die nde ] 41 Ilm n n fun, , ge, nahen nf e l e h, mr nn, n, , Zahlungs = Eistellung unter solchen Umst anden läßt sich nicht widerrufen. Es handelt sich nicht blos darum, die Bestürzung des Publikums zu konstaltren oder seine eigene Betrübniß auszusprechen. Die Ereignisse drängen sich gegenwärtig so, daß man nicht einmal Muße hat, me. er n, zu vergießen bel einer Katastrophe. Man muß berechnen, was die Inkunft bringt, und sich fragen, was da geschehen kann, um sie so we- u Yschmerzhast als möglich zu machen. Der Fall solcher Institute, 1 bie Goninsche Kasse, ist eine Kalamität für die pariser In- ku ee Die Arbeit wird dadurch gelähmt, denn die Kapitale, auf welche sie rechnen zu können glaubte, gehen sort, wenn diese nstitute, unterliegen. Wie soll man sie einigermaßen wieder in Thätigkeit setzen, wie ihr völliges Stillstehen hindern? Das Comtoir allein,

welches die provisorische Regierung zu errichten beschlossen hat, wird die