1848 / 78 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

In der Hannov. Ztg. vom 15. März liest man: „Wir er= fahren aus zuverlässiger Duelle, daß der zur Vorlage bei der am 28sten d. M. zusammentretenden Stände ⸗Versammlung bestimmte Entwurf eines Preßgesetzes, durch welches, unter Beseitigung der Censur, die erforderlichen Garantieen gegen Mißbrauch der Presse angeorbnet werden sollen, auf Allerhöchsten Befehl gegenwärtig be⸗ reits in dem Königlichen Ministerial-Departement des Innern bear⸗ beitet wird. Bei der beabsichtigten unverweilten Publication des Preßgesetzes wird die verfassungsmäßige Einwirkung einer etwanigen Bundes Legislation hinsichtlich der erwähnten Garantieen bevorwortet werden.“

Königreich Württemberg. (Schwäb. Merk.) Die Sitzung der Kammer der Abgeordneten am 14. März eröffnete der Präsident mit folgender Rede:

„Hohe Versammlung! Wir sind wiederum zusammengetreten, nachdem wir uns vor wenigen Wochen getrennt hatten, und weit früher, als gewiß irgend Jemand in diesem Saale und außer demselben es nur ahnen konnte. Wir sind wieder zusammengetreten unter Umständen, so völlig verändert, wie es Niemand in unserem Vaterlande vor einigen Wochen sich nur ent— fernt denken und hoffen konnte. Daß in Deutschland überhaupt schnell wie ein Lauffeuer alle Verhältnisse sich umwandeln werden, war nach den Er— eignissen in einem Nachbarstaate nicht zu verwundern; denn nach der Weise, wie Alles sich gestaltet hatte, mußte es so kommen. Der politische Gedanke, der ganz Deuischland durchweht, und von dem wir nun sehen, wie er Deutsch land belebt, hat längst in unserem Vaterlande geschlummert und bedurfte nur eines anregenden Moments, um, wenn er zur Entwickelung kam, sich so schnell und schneller zu entwickeln, als ein elektrischer Telegraph seine Kunde in die entferntesten Gegenden bringt. Ich begrüße diese Ereignisse mit Freuden. Ich glaube, es ist eine Sonne über unserem eutschland auf gegangen, bei der wih die Aussicht haben, daß wir uns endlich einmal als Nation werden fühlen können, und das drückende Gefühl über unsere Verhältnisse, das jedem Deutschen seit mehr als 30 Jahren die Brust beengen mußte, endlich verschwinden wird, und wir freier athmen können und nicht mehr erröthen müssen, wenn wir Deutsche mit anderen Nationen zusammengestellt werden. Es wird aber auch eine Sonne über alle einzelnen deutschen Lande aufgehen, und manches Bedauern, das wir für andere Brüder hatten, werden wir künftig nicht mehr auszusprechen haben. Möchte diese Sonne eine belebende und wohlthuende Wärme über uns verbreiten und eine Sonne sein, die nicht blos ein freies, sondern auch ein Volk bescheinen möchte, das in Recht, Ordnung und Sicherheit lebt. Was unsere speziellen Verhältnisse und ge— rade unsere Stellung hier in der Kammer betrifft, so ist bei dieser Stellung wohl zu beachten, daß wir, wie ich schon an einem anderen Orte bemerkt habe, in den letzten S Tagen mehr als 8 Jahre, ja mehr als ein Viertel Jahrhundert zurückgelegt haben, daß die Erfahrungen, die wir in dieser Zeit machten, wahrlich weder für uns, noch irgend Jemand in diesem Lande ver

lorene Erfahrungen sein werden, und daß der Mann, wenn er zum Handeln berufen ist, den völlig veränderten Verhältnissen die gehörige Rechnung tragen wird. Es kommt darauf an, daß

wir dem hochherzigen Sinne folgen, in dem unser König in der letzten Zeit handelte; bei dieser Veranlassung werde ich wohl das einemal jenen Namen aussprechen dürfen. Schaaren wir uns fest um den Thron und den Bund, und geben wir rückhaltlos, ehrlich, redlich und treu unsere volle Unterstüz— zung den Rathgebern, die unser König gewählt hat Das ist meine ehr⸗ liche Ueberzengung, welche ich offen auszusprechen mich gedrungen fühle.“ Hierauf legte der Chef des Departements des Innern, Duver⸗ nor, einen Gesetz-Entwurf über die Bewaffnung des Volkes vor, Es wird der Kammer mitgetheilt, daß ihre Auflösung in kurzem erfolgen werde. Viele Abgeordnete, besonders Wiest, sprechen das Verlangen aus, daß noch vor der Auflösung eine Vorlage über Be— freiung des Grund und Bodens gemacht werde. Morgen wird die Feudal⸗Kommission hierüber berichten.

Groößherzogthum Baden. (Karlsr. Ztg.) Se. Kö⸗ nigl. Hoheit der Großherzog hat am 14. März den Hofrath Welcker zum Bundestags-Gesandten ernannt und beschlossen, den Abgeord— neten der zweiten Kammer der Stände-Versammlung, Friedrich Bas⸗ sermann, nach Frankfurt zu der Bundes-Versammlung zu entsenden, um nach Maßgabe des erwähnten Bundesbeschlusses bei der Revision der Bundes- Verfassung auf nationaler Grundlage, einverständlich mit dem diesseitigen Gesandten mitzuwirken.

In der Sitzung der zweiten Kammer am 13. März zeigte der Präsident an, daß nach einer ihm zugegangenen Mittheilung von Seiten der Regierung die bei dem Militair noch in wenigen Aus— nahmefällen bestandene Strafe der körperlichen Züchtigung gänzlich ab geschafft worden sei.

Großherzogthum Hessen und bei Rhein. (Hess. Ztg.) Der Minister des Innern, von Gagern, hat am 12. März nachstehenden Aufruf erlassen:

„Odenwälder! Erst vor wenigen Tagen bin ich Ihr wißt es durch das ehrenvolle Vertrauen unseres geliebten Erbgroßherzogs zur Lei— tung der Staatsgeschäfte berufen worden. Eure drückende Lage, Eure besonderen Verhältnisse als Einwohner standesherrlicher Bezirke nahmen vor allem Anderen meine Aufmerksamkeit in Anspruch; ich erklärte am 7. d. M., am ersten Tage nach Uebernahme meines Amtes, in den beiden Kammern der Stände: „Es wird das Bestreben der Regierung sein, im Einverständ— niß mit den Ständen alle Feudal-Lasten zu beseitigen, die Privilegien ein-

zelner Klassen aufzuheben und alle Staats ⸗Angehörigen vor dem Gesetz unbedingt gleichzustellen“ Das Ziel, welches ich mir vorgesteckt, und welches zu erreichen ich die Zuversicht habe, da

ich der Unterstützung aller Staats-Angehörigen, namentlich auch derer mich zu erfreuen habe, von welchen Opfer zu bringen sind, dieses Ziel be— steht in der Gleichstellung der Einwohner der standesherrlichen Bezirke mit den übrigen Staats-Angehörigen. Ungeduldig, dieses Ziel zu erreichen, habt Ihr seitdem Eure Standesherren bedrängt und die Zugeständnisse von denselben erhalten, die weit über dasjenige hinausgehen, was nach Recht und Billigkeit von ihnen gefordert werden konnte. Ihr habt, ich muß es Euch mit Schmerz, aber auch mit Ernst sagen, den Weg des Gesetzes ver— lassen! Erwartet nicht von mir, daß ich Euch in unrechten Dingen unter— stützen werde; ich will Euch helfen erreichen, was recht und billig ist, aber ich mißbillige ernstlich alle Ungesetzlichkeiten, ich fordere von Euch Achtung und Heilighaltung der Eigenthumsrechte, ich fordere von Euch mit allem Nachdruck, dessen ich fähig bin, Aufrechthaltung der Sicherheit der Personen. Ihr kennt mich als Euren Freund; Euch kenne ich als brave Männer, die wohl augenblicklich sich zu Ungesetzlichkeiten hinreißen lassen konnten, die aber auf den rechten Pfad zurückkehren werden, sobald sie erkennen, wohin sie sich verirrt hatten. Vertrauet auf mich, schon habe ich mich mit, Euren Anliegen beschäftigt; ich werde Commissaire zu Euch schicken, um die Ver—Q— hältnisse zwischen den Standesherren und Euch auf dem Wege gütlicher Verständigung zur Befriedigung aller gerechten und billigen Wünsche in Ordnung zu bringen: die Standesherren bieten zu diesem Friedenswerke bereitwilligst die Hand. Fortan werden Eure Standes herren allen Gesetzen, die auf verfassungsmäßigem Wege erlassen werden, eben so unbe— dingt unterworfen sein, wie die übrigen Angehörigen des Großherzogthums; sie werden also namentlich allen Gesetzen unterworfen sein, welche eine Ab—Q lösung, Verwandlung oder Aufhebung von Monopolien, Wirthschafts bann rechten, Grundlasten, Weiderechten, Jagden, Fischereien, Erblehen u. s. w. für das ganze Land überhaupt zum Gegenstande haben. Sie werden iich hinsichtlich aller noch nicht zum Abschluß gebrachten Grundrenten-AUblö— sungen den Bestimmungen des Ablösungsgesetzes von 1836 nach den billig sten Rücksichten unterwerfen. Sie werden die ihnen verfassungsmäßig zu— stehenden Gerechtsame in Bezug auf Justiz und Polizei -Verwaltung, na— mentlich auch die Forstpolizei über Kommunal- und Privatwaldungen an den Staat abtreten; sie werden auf die Ernennung der Bürger⸗ meister und Beigeordneten verzichten. Sie werden Maßregeln nicht ent— gegen sein, welche auf Beseitigung der Klagen über Wildbeschädigungen abzielen und eine allgemeine Ausdehnung des Wildschadensgesetzes auf Waldungen bezwecken. Sie haben den ihnen von mir gemachten Vor— schlag, alle ihre jetzt anhängigen Prozesse mit Angehörigen ihrer Standes—

738 herrschaften durch eine aus der Mitte der hiesigen öffentlichen Anwalte zu bildende Kommission prüfen zu lassen und eine gütliche Beilegung jener

Prozesse auf diesem Wege anzubahnen, bereitwillig angenommen. Ver⸗ trauet also auf mich, daß ich Eure Angelegenheit die ich in meine Hände nehme, auf gerechte und billige Weise zu ändern den Willen und die Macht habe. Laßt aber alle übertriebenen, auf Verkennung wohl erworbener n Reruhende An— sprüche fallen, kehrt auf den Weg des Gesetzes und der Ordnung zurück

und erschwert mir nicht durch Ungesetzlichkeiten die Erreichung der guten Ab. sichten, die ich für Euch hegö. —Ich schicke Euch meinen Freund, den mit

mir zugleich ins Ministerium getretenen Ministerial Rath Eigenbrodt. Ihr kennt ihn schon als seitherigen Abgeordneten des Wahlbezirks Höchst. Ich

Wiederherstellung der Ruhe und Ord—

habe ihn beauftragt, Maßregeln zur . . . e . warte von allen Wohlgesinnten mit

nung mit Euch zu verabreden; ich er von PWohlges un vollem Vertrauen in ihre Rechtlichkeit, daß sie ihn hierin kräftigst unter stützen werden. Bedenket! Nur auf dem Wege des Gesetzes und der Ord nung, welche aufrecht zu erhalten mich mein Eid und mein Gewissen ver pflichten, kann etwas Gutes gedeihen und für die Dauer emeicht werden!

Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin. (H. C.) Schwerin, 14. März. Gestern Abend ist es leider auch hier zu einigen Ruhestörungen gekommen. Doch nahm nur der niedrigste Pöbel daran Theil, und die Bürger sahen dem getriebenen Unwesen mit Entrüstung zu und wehrten demselben späterhin. Gegen 5 Uhr Nachmittags hatte sich eine Menge Neugieriger auf dem Markte ver sammelt. Im Rathhause wurde in einer Bürger -Versanmlung we— gen Organisation einer Bürger-Bewaffnung berathen. Mit anbre— chender Dunkelheit mehrte sich der Haufen, und von 7 Uhr an durch—⸗ zog derselbe, auf den Marktplatz immer wieder zurückkehrend, tobend und singend den Großen und Kleinen Moor, die Schmiede-, Fließ⸗ graben- und Bischofsstraße, überall, wohin der Zufall ihn führte, den angesehensten und achtbarsten Männern, sogar in einem unbewohn ten Hause, die Fensterscheiben einschlagend und mit Steinen einwerfend. Es war reiner Vandalismus, der hier getrieben wurde; das Wort „Tu mult ! ist fast zu ehrenhaft für solchen Skandal. Um S Uhr wurde General⸗ marsch geschlagen; die Infanterie stellte sich vor dem Arsenale, die Ar⸗ tillerie im Arsenalshofe auf. Gleichzeitig wurde eine aus etwa 200 Personen bestehende Bürgergarde improvisirt und im Arsenale bewaff⸗ net. Gegen 9 Uhr säuberte dieselbe den Marktplatz und die benach⸗— barten Straßen, und um 10 Uhr schien Alles beendet zu sein. Allein nach Mitternacht ertönte plötzlich JFeuerlärm. Es brannte in einem Hinterhause in der Königsstraße. Indessen wurde das vermuthlich von einer Weibsperson angelegte Feuer bald gelöscht. Für heute sind alle Vorkehrungen getroffen, um allen ähnlichen Ruhestörungen vor— zubeugen. Die Bürgergarde hat sich organisirt; das Militair ist kon⸗ signirk, und der Magistrat hat eine Bekanntmachung erlassen, nach welcher die Meister ihre Gesellen und Lehrlinge, so wie die Herr— schaften ihre Dienstboten, von 6 Uhr Abends an zu Hause halten, die Herbergen und Schankwirthschaften von derselben eit an ge schlossen werden und nicht mehr als drei Personen auf den Straßer und öffentlichen Platzen zusammen stehen sollen. Mehrere Tumul⸗ tuanten sind schon gestern Abend, Andere heute Morgen verhaftet; Einige haben sich in aller Frühe auf der Eisenbahn aus dem Staube gemacht.

Großherzogthum Oldenburg. (Nordd. Bl.) Am 109. März ist die nachstehende Verordnung über die Einführung einer landständischen Verfassung für das Großherzogthum Oldenburg er— schienen:

„Wir Paul Friedrich August, von Gottes Gnaden Großherzog von Oldenburg, thun kund hiermit: Da in den von mehreren Unserer Ünter thanen Uns vorgetragenen Gesuchen der Wunsch ausgesprochen ist, es möge der von Uns beabsichtigten Erlassung des Grundgesetzes über eine land ständische Verfassung des Großherzogthums der Entwurf desselben kundigen, von Unseren Unterthanen dazu gewählten Männern zur Berathung vorge— legt werden; so erklären Wir hiermit, daß Wir diesem Wunsche entsprechen wollen und demnach verordnen, wie folgt: 1) es hat jede der nachbenannten Wahlversammlungen einen Abgeordneten zu erwählen: Der Stadtmagistrat und Stadtrath der Stadt Oldenburg der Stadtmagistrat und Stadtrath der Stadt Jever der Stadtmagistrat, der Bürger⸗Ausschuß und 4 von der Bürger— Versammlung erwählte Bürger der Stadt Delmenhorst die vereinigten Kirch spiels⸗-Ausschüsse, Kirchspielsvögte und Beigeordneten jedes Amtes des Herzog thums, denen die Magistrate und Bürger-Ausschüsse der Städte Wildeshausen,

Vechta, Cloppenburg mit Crapendorf und Friesoythe hinzutreten der Magistrat und die Bürger Deputation der Stadt Eutin die sämmtlichen Ortschaften jedes Amtes des Fürstenthumes Lübeck, nach einer von der Regierung zu Eutin näher zu bestimmenden Wahlart,

die Bürgermeister und Ortsvorstände mit Einschluß der Beisitzer jedes Amts des Fuͤrstenthums Birkenfeld; 2) jeder Abgeordnete muß seinen Wohn— sitz im Herzogthume innerhalb des Kreises, in den Fürstenthümern innerhalb des Fürstenthumes haben; 3) die unter Nr. 1 gedachten 34 Abgeordneten sollen unter Leitung im Herzogthume Oldenburg des Stadt-Direktors, be— ziehungsweise des Bürgermeisters und des Amtsbevollmächtigten, im Fürsten— thume Lübeck des Bürgeimeisters, beziehungsweise des Amts, im Fürsten— thume Birkenfeld des ältesten Bürgermeisters jedes Amtes, gewählt werden; 4) so bald die Wahlen beendigt sind, sollen sämng liche Abgeordnete in Unsere Residenz Oldenburg berufen und mit ihnen von ner von Uns zu ernennenden Kom— mission über den Entwurf des Grundgesetzes berathen werden. Unsere Regierungen zu Oldenburg, Lübeck und Birkenseld haben das hiernach Er— forderliche unverzüglich zu verfügen. Urkundlich Unserer eigenhändigen Namensunterschrift und beigedruckten Großherzogl. Insiegels. Gegeben auf dem Schlosse zu Oldenburg, den 10. März 1848. August. von Beau lieu⸗Marconnay. von Eisendecher.“

Herzogthum Braunschweig. (Mgdb. 3tg.) Durch einen am I. März erschienenen Erlaß sind die Stände zu einem außerordentlichen Landtage auf den 25. April einberufen. Es werden denselben Gesetz-Vorschläge über eine Wechsel-Ordnung und das Verfahren in Wechselsachen, Freiheit der Presse, Oeffentlichkeit der ständischen und Stadtverordneten-Verhandlungen, offentliche und mündliche Rechtspflege mit Geschworenengerichten in Strafsachen vor gelegt, auch Mittheilungen über eine allgemeine Landes-Bewaffnung gemacht werden. Die Convocation lautet ferner dahin, daß der Her— zog zugleich deese Veranlassung benutze, um zu erklären, daß derselbe, so weit an ihm sei, dahin wirken werde, die Einheit und Macht des gesammten deutschen Vaterlandes durch neue Belebung der Bundes— Verfassung zu kräftigen und zu wahren. Am 13. März ist ferner folgendes Gesetz erschienen:

ö Von Gottes Gnaden, Wilhelm, Herzog zu Braunschweig u. s. w. Nachdem die Hindernisse, welche der durch §. 31 des Landes⸗-Grundgesetzes berheißenzn Freiheit der Presse entgegenstanden, durch den Beschluß der Bundes Versammlung vom 2ten d. M. beseitigt sind und Wir angemeßen finden, die Aufhebung der Censur nicht bis dahin aufzuschieben, daß durch ein unfgssendes, in verfassungsmäßigem Wege zu erlassendes Gesetz die k. der Presse geordnet sind, so erlassen Wir mit Zustimmung des Auss husses Unserer getreuen Stände die nachfolgenden provisorischen gesetz- , D, ,, . S8. 1. Die Censur ist aufgehoben. 8. 2. Der Bun- . . vom 9 QAtober 1819 und die in Gemäßheit desselben in der Berordnung vom 25. Oftober 1819 erlassenen Bestimmungen, so wie die in den 88. 3, 5 bis 15, 17 und itz der Verordnung? vom 23. März 16 14 enthaltenen Vorschristen über die Censur, treten mit dem Tage der Publication dieses Gesetzes außer Wirksamleit. Dagegen bleibt in Kraft 1) der §. 1 der letztgedachten Verordnung, insofern nach demselben keine politische Jeitung und kein Intelligenzblatt in Unseren Landen ohne Unsere Geneh— migung erscheinen darf, 2) der §. 4 der Verordnung, nach welchem für den Inhalt einer Schrist der Verfaffer und, wenn sich vieser nicht genannt hat, der Drucker verantwortlich ist und keine Schrift gedruckt werden darf, wenn nicht einer von Beiden sich genannt oder der Verleger die Verantwortlichkeit

übernommen hat; 3) der 8. 15 derselben Verordnung, welcher vorschreibt, daß, den vorstehenden Verfügungen zuwider, zum Diuck oder sonst ins Pu= blikum gebrachte Schriften dem Befinden nach der Confiscation unterwor- fen sind. S. 3. Durch die Presse begangene Verbrechen sind nach Bestim= mungen des Kriminal-Gesetzbuches zu bestrafen. Urkundlich ꝛc.“

Fürstenthum Schwarzburg⸗RNudolstadt. Magdb. Ztg.) In Rudolstadt ist nachstehender fürstlicher Erlaß erschienen:

„Ich, Friedrich Günther, Fürst von Schwarzburg 2c., gebe auf die von einer Deputation heute früh mir überreichte Eingabe in Nachstehendem meine Bescheidung: 1) Die Berufung eines Bürgerlichen in das Geheimraths— Kollegium wird genehmigt. 2) Die Verantwortlichkeit der Mitglieder des Geheimraths- Kollegiums unter Leistung des Eides auf die zu erweiternde Constitution wird ebenfalls genehmigt und soll einen Gegenstand der Be— rathung mit dem sofort einzuberufenden Landtage bilden. 3) Wegen Ver— abschiedung der gegenwärtigen Mitglieder des Geheimraths- Kollegiums be halte ich mir, besonders auch wegen dermaliger Abwesenheit des Geheim raths von Witzleben, weitere Resolution vor. 4) Unbedingte Preßfreiheit wird zugestanden wie in den übrigen deutschen Staaten. 5) Allgemeine Volks⸗-Bewaffnung wird genehmigt, wie dieselbe in Bezug auf hiesige Stadt bereits ins Leben getreten ist. 6) Oeffentliches und mündliches Gerichts Verfahren mit Schwur ⸗-Gerichten wird eingeführt werden, wie in den be nachbarten Staaten. 7) und 8) werde ich meines Theils gern dahin wir ken, daß der Bundestag eine veränderte Organisation erhalte, die das deutsche Volk mit allgemeinem Zutrauen begrüßt, auch daß der Sitz des Bundes— tages in die Mitte von Deutschland verlegt werde. 9) Der gegenwärtige Landtag soll aufgelöst und sofort eine neue Ständewahl nach dem ausge sprochenen Wunsche angeordnet werden. 10) Der Antrag auf Ablösung der Feudal-Lasten wird genehmigt, und sind desfallsige Verhandlungen zum Theil bereits im Gange. 11) Besteuerung des steuerfreien Grundbesitzes liegt ohnehin schon in der Absicht des Gouvernements. 12) Auch ich fühle das Drückende der gegenwärtigen Abgabe vom Salze, besonders für die armen Unterthanen, und werde nach Kräften für die Aufhebung dieser Al gabe besorgt sein. 13) Auf möglichste Ausgleichung der Unterthanenpreise bezüglich des Holzes wird nach billigen Rückschten Bedacht genommen werden. 14) Eine Verminderung des Wildes, insbesondere der Hasen, in dem Maße, daß gerechte Klagen über Wildschäden nicht mehr stattfinden können, wird hiermit verheißen. Ich versichere zugleich mit meinem fürst— lichen Worte die treueste Erfüllung aller hier gemachten Zusagen und beauftrage die Behörde, diese meine Entschließung sofort durch den Druck zu veröffentlichen. . So geschehen Rudolstadt, den 40. März 18438. ö

Friedrich Günther, Fürst zu Schwarzburg.“

Fürstenthum Schaumburg⸗Lippe. (Hannov. Ztg.) Nachdem an verschiedenen Orten des Fürstenthums Versammlungen stattgefunden, hatte am 13. März eine Deputation Vortritt bei dem Fürsten. Einige Tausend Bürger und Bauern begleiteten die Tepu⸗ tirten bis an die Schloßbrücke, wo sie in größter Ordnung und Stille warteten, bis um 44 Uhr die Deputation nach dem Rathhause zog und dort aus dem Fenster von dem Syndikus verkündigt wurde, daß der Fürst die Bitten des Volkes gewährt habe. Sofort zog die Menge jubelnd auf den Schloßhof und brachte dem Fürsten, welcher von seiner Familie umgeben auf dem Balkon stand, ein donnerndes Lebehoch.

Fürstenthum Waldeck. (Epzg. Ztg.) wurde der Fürstin-Regentin durch eine Deputation der Ste sen und Rhoden eine Petition überreicht, worin folgende B gesprochen wurden: 1) freie Presse; 2) Vertretung des Bundestage; 3) allgemeine Volksbewaffnung; 4) Einber Stände behufs Reform der Verfassung; 5) Verantwortlichkeit d Regierungs-Mitglieder für ihre Amtshandlungen; 6) Resorm der Ge— richts-Verfassung mit Zugrundlegung der Oeffentlichkeit und Münd lichkeit mit Schwurgericht; 7) staatsbürgerliche Gleichstellung ohne Unterschied der Konfession. Die Deputation wurde zwar freundlich empfangen und eben so entlassen, aber der ihr schriftlich ertheilte Bescheid war in so allgemeinen Ausdrücken abgefaßt und so auswei chend, daß derselbe allgemeinen Mißmuth und Unzufriedenheit erregte, welcher sich dermaßen steigerte, daß man große Besorgniß hegen mußte. Doch es stellte sich die Sache günstig, und durch Dekret vom 10ten bewilligte die Fürstin die ersten vier Forderungen und versprach, die drei übrigen mit den Ständen zu berathen.

lng der der

Freie Stadt Frankfurt. (Fr. Bl.) Durch besonderen Tagesbefehl des älteren Bürgermeisters ist am 14. März, im Auftrag des Senats, dem gesammten Linien-Militair für den in den jüngsten Tagen bethätigten musterhaften Diensteifer und für die besonnene Haltung desselben der Dank und die vollkommenste Anerkennung des Senats ausgesprochen worden.

Freie Stadt Bremen. (H. C.) Am 14. März in den Morgenstunden fand in dem großen Saale des Rathhauses in Bre— men die Bürger-Versammlung statt, deren Berufung der Senat durch seine Bekanntmachung vom 19ten d. für die laufende Woche zuge— sagt hatte. Sie zählte mehr denn sechshundert Anwesende, unter ihnen gegen hundertunddreißig bisher nicht eingeladene Bürger aus Stadt und Vorstadt; den Vorsitz führte als Dirigent der Bürger— Versammlung Aeltermann Thiersch; Bürger-Worthalter Dr. Motz und Dr. Donandt assistirten. Nachdem der Senat der Bürgerwehr und anderen Mitbürgern seinen Dank für die Herstellung und Erhaltung der Ruhe der Stadt ausgesprochen hatte und die oben erwähnten Aktenstücke verlesen worden waren, erfolgte von Seiten des Senats der Antrag an die anwesende Bürgerschaft, den in der Vorstellung kundgegebenen Wünschen auch ihrerseits in ihrer Gesammt heit beizupflichten und dem Geschehenen ihre Zustimmung zu ertheilen. Hieran schloß sich die Aufforderung an die Versamm— lung, aus der Mitte der Bürgerschaft etwa achtzehn Männer zu wählen, welche gemeinschaftlich mit den von dem Senate seinerseits zu ernennenden Mitgliedern die nöthigen Maßregeln in Bezug auf die Wahlen einzuleiten und auszuführen hätten. Wie sich übrigens von selbst versteht, würden bis auf Weiteres die verschiedenen Depu— tationen in voller Wirksamkeit in der bisherigen Weise verbleiben. Nachdem der Senat sich zurückgezogen hatte, verlas der Dirigent der Bürgerschaft die im voraus aufgesetzte Antwort auf den Senats⸗-Antrag, welche er der Versammlung zur Genehmigung empfahl. Die Bürgerschaft spricht darin gleichfalls ihren Mitbürgern ihren Dank aus, genehmigt in al— len Punkten die Anträge des Senats und erklärt sich ihrerseits für das einst- weilige Fortbestehen der Deputationen. Zugleich wurden 18 Bürger in Vorschlag gebracht, welche von Seiten der Bürgerschaft an der Reform⸗-Deputation theilnehmen sollen. Diese Antwort wurde, ihrem ganzen Inhalte nach, von der Versammlung angenommen; alle, An— wesende erhoben sich zum Zeichen ihrer Zustimmung; Di. Motz über brachte dieselbe hierauf dem Senate, und dieser erklärte sich seinerseits mit derselben einverstanden, bestätigte die, von der Bürgerschaft er⸗ wählte Deputation und bestimmte aus seiner Mitte noch vier Mit⸗ glieder der Deputat eon. Hiermit hob der Senat die Sitzung auf, und die Versammlung trennte sich unter dem wiederholten Rufe: „Es lebe die Reform!“ Oesterreichische Monarchie.

Wien, 15. März. (Wien. Bl). Se. Majestät der Kaiser

hat folgendes Kabinetsschreiben an den Oberst-Kanzler allergnädigst

zu erlassen geruht: „Ich habe die Errichtung einer National-Garde zur Aufrecht⸗

haltung der gesetzmäßigen Ruhe und Ordnung der Residenz und zum Schutze der Personen und des Eigenthums, und zwar unter den Ga⸗ rantieen, welche sowohl der Besitz als die Intelligenz dem Staate darbieten, genehmigt und gleichzeitig Meinen Oberst⸗-Jägermeister und Feldmarschall - Lieutenant, Ernest Grafen von Hoyos, zum Befehls⸗ haber der National⸗Garde, zu deren Organisirung sogleich die nöthi⸗ gen Einleitungen zu treffen sind, ernannt. Ich erwarte von der Treue und Ergebenheit Meiner Unterthanen, daß sie dem ihnen hier durch bewiesenen Vertrauen entsprechen werden!

Wien, am 14. März 1818.

Ferdinand.“

Im Laufe des gestrigen Tages sind hier nachstehende Bekannt⸗ machungen erschienen:

.

Die gegenwärtigen Ereignisse berühren das Wohl des Staates eben so wie der Stadt Wien, sie bedürfen einer besonnenen Entwickelung, und es ist daher im Interesse der Gesammtheit und der Einzelnen von höchster Wichtigkeit, daß Ruhe, Ordnung und Sicherheit bewahrt werden. Dies fordert das allgemeine Beste, dies fordert die Ehre der wackeren und patrio tischen Bewohner Wiens. ö

Zu diesem Behufe hat Se. Kaiserl. Majestät bereits die Bewaffnung der Studirenden allergnädigst zu gestatten und die Erwartung auszusprechen geruht, daß alle Bürger durch Einreihung in die Bürgercorps diese mög— lichst verstärlen und zur Erhaltung der Ruhe kräftig mitwirken werden.

Diese Maßregeln, diese heilsamen Bestrebungen der Studirenden und der Bürgerschaft müssen aber auch von allen übrigen Bewohnern Wiens thätigst unterstützt werden. Es werden daher alle Haus- und Familienväter, alle Inhaber von Fabriken und Werkstätten aufgefordert, ihre Angehörigen und Untergebenen, insofern sie nicht zur regelmäßig bewaffneten Einwohner schaft gehören, zu Hause zu erhalten, um die Menschenmenge auf den Straßen nicht zu vermehren, wodurch die wünschenswerthe Gestaltung der Dinge gehindert oder doch vielleicht verzögert werden könnte. Die Behörden und die achtbare Bewohnerschaft Wiens werden keine Anstrengungen scheuen; sie rechnen auf das gemeinnützige Zusammenwirken Aller.

Wien, am 14. März 1848.

Johann Talatzko Freiherr von Gestietiez, Kaiserl. niederösterreichischer Regierungs-Präsident.

II.

Se. Majestät der Kaiser haben die Bewegung des gestrigen Tages durch Gewährung einiger Ihm vorgebrachten Bitten, in der festen Hoffnung und im Vertrauen auf die Ihm von den Ständen, den Bürgern und dem akademischen Senate gegebene Versicherung zu gewähren geruht, daß dadurch die Ruhe und Ordnung ohne weitere Anwendung der Waffengewalt herge— stellt werden wird. Heute werden abermals Bitten gestellt und die nämli— chen Zusicherungen wiederholt, obgleich die Dinge sich noch beunruhigender gestalten als gestern. .

Die Festigkeit des Thrones wäre erschüttert, wollten Sich Se. Ma⸗ jestät abermals täuschenden Hoffnungen hingeben. Die zeitgemäßen Einrich tungen, welche Se. Majestät so eben in Ueberlegung nehmen lassen, können während des Zustandes der Aufregung unmöglich berathen werden, noch weniger ins Leben treten, es liegt daher im Interesse der Bittenden selbst, sich ruhig zu verhalten und dadurch den Zeitpunkt möglicher Gewährung herbeizuführen. j .

Fest entschlossen, die Würde Ihres Thrones nicht zu gefährden, ha ben Sr. Majestät die Wiederherstellung und Erhaltung der Ruhe und Ord nung Sr. Durchlaucht dem Feldmarschall-Lieutenant Alfred Fürsten von Windischgrätz zu übertragen und demselben alle Civil und Militair-Be— hörden unterzuordnen geruht, mit gleichzeitiger Uebertragung aller zu diesem zwecke nothwendigen Vollmachten.

Se. Masestät! erwarten von der stets bewährten Treue und Anhäng— lichkeit der gesammten Bürgerschaft, daß sie, vereint mit Ihren tapferen Truppen, die Bestrebungen zur Wiederherstellung der öffentlichen Ruhe mit allen ihren Kräften unterstützen werden.

Wien, am 14. März 1848.

Johann Talatzko Freiherr von Gestietiez, Kaiserl. niederösterreichischer Regierungs-Präsident. III. , t. apostolische Majestät haben die Aufhebung der Censur und die alsbaldige Veröffentlichung eines Preßgesetzes allergnädigst zu be—

März 1848. Johann Talatzko Freiherr von Gestietiez, Kaiserl. niederösterr. Regierungs- -Präsident.

Ein fernerer Kaiserlicher Erlaß lautet, wie folgt:

„In Erwägung der gegenwärtigen politischen Verhältnisse haben Wir beschlossen, die Stände Unserer deutschen und slavischen Reiche, so wie die Central-Congregationen Unseres lombardisch-venetianischen Königreichs, durch Abgeordnete in der Absicht um Unseren Thron zu versammeln, Uns in le— gislativen und administrativen Fragen deren Beiraths zu versichern. Zu diesem Ende treffen Wir die nöthigen Anordnungen, daß diese Vereinigung, wo nicht früher, am 3. Juli laufenden Jahres stattfinden könne.

Wien, am 14. März 1848.

Ferdinand m. p.“

Die Wiener Ztg. vom 15. März enthält nachstehende Dar legung der letzten Ereignisse in der Hauptstadt:

Wir glauben, es unseren Lesern schuldig zu sein, die Ereignisse, welche in den letzten Tagen die Hauptstadt in eine ungewöhnliche Aufregung ver setzt haben, in Kürze darzustellen. Der auf den 13ten d. anberaumte Zu— sammentritt der niederösterreichischen Landstände, welcher, wie verlautet, hauptsächlich den Zweck hatte, eine an den Thron zu bringende Petition um zeitgemäße Reformen und namentlich um Aufhebung der Censur und Herstellung eines Rechtszustandes in der Presse in Berathung zu ziehen, hatte schon mehrere Tage vorher alle Gemüther heftig ergriffen. Eine mit Tausenden von Unterschriften, vornehulich aus dem Bürgerstande, bedeckte Adresse, welche die Wünsche des besonnenen und patriotisch gesinnten Theils der Bevölkerung Wiens aussprach, wurde bereits am ten dem ständischen Verordne— ten-Kollegium überreicht und von demselben freund ich entgegengenommen. Den 12ten früh hatte sich die gesammte studirende Jugend, unter Zuziehung der Schüler des polptechnischen Institutes, in der Universitäts-Halle versammelt und ebenfalls eine Schrift entworfen, welche ihre Wünsche, ungefähr im gleichen Sinne mit jenen der Bürgerschaft, zu erkennen gab. Ten akade— mischen Autoritäten gelang es, die aufgeregte Jugend zu beschwichtigen, in⸗ dem sich eine Deputation derselben erbötig zeigte, die entworfene Petition persönlich in die Hände Seiner Majestät niederzulegen, was auch noch am selben Tage Abends um 6 Uhr erfolgte. Am 131en Morgens hatten sich die Studirenden abermals in der Univsersitäts Halle versammelt. Von dort aus zogen sie in größter Ordnung, aber unter dem Zusammenflusse einer be deutenden Menschenmenge, in das ständische Haus, wo eine Deputation der—= selben vor die versammelten Landstände beschieden wurde, um diesen ihre Wünsche darzulegen. Mittlerweile hatte sich der Hofraum des ständischen Hauses ganz mit Menschen gefüllt; auch in der Herrngasse, auf der Freiung, dem Hofe, dem Ballplatze bildeten sich zahlreiche Versammlungen, unter denen einzelne Redner auftraten, welche zu festem, innigen Anschließen an das geliebte Kaiserhaus aufforderten, aber zugleich die durch die Zeitver— hältnisse dringend geforderten Aenderungen im Verwaltungs“ Systeme an—= deuteten. Um die aufgeregten Massen zu beruhigen, entschlossen sich die Herren Stände, sich zu Sr. Majestät zu begeben und die Wünsche des Volkes an den Thron zu bringen. Während dessen geschah es, daß durch ein unglückliches Mißverständniß die im Hofraume des ständischen Hauses versammelte Menge zu einer tumultuarischen Erbrechung einiger Thüren und Zertrüm— merung der Einrichtung mehrerer Gemächer verleitet wurde. Unterdessen waren von Seiten der Regierung ernste militairische Maßregeln ergriffen, die Thore der Stadt für Fahrende gesperrt, die Basteien mit Kanonen be- setzt, solche auf mehreren Plätzen aufgefahren und eben so mehrere Plätze und Straßen mit Truppen-Abtheilungen besetzt worden. Die besonders in der Umgebung des Ständehauses hin und herwogende Volksmenge be— nahm sich im Ganzen ruhig und gemäßigt. Leider kam es dennoch an einigen Orten im Laufe des Nachmittags zu einem bedauerlichen Zusammenstoße, der mehreren Menschen das Leben kostete, wiewohl zu Ehren des Militairs be— merkt werden muß, daß von demselben durchweg nur dort von der Waffe

739

Gebrauch gemacht wurde, wo es dazu Lurch förmliche Thätlichkeiten her= ausgefordert war. Um 5 Uhr war die Universitäts Halle abermals ganz mit Studenten gefüllt, und eine abermalige Deputation, unter Anführung des Rektor magnificus, nach Hofe 1 die bedrohte Lage der Hauptstadt darzustellen, und weiteres Blutvergießen zu verhindern. Gegen Abend wurde endlich eine Kundmachung des niederösterreichischen Regie= rungs-⸗Präsidiums allenthalben vertheilt, und bald darauf verbreitete sich die Nachricht, daß Fürst Metternich seine Stelle in die Hände des Kaisers nie— dergelegt habe. 2

„Abends war die ganze Stadt, wie durch einen Zauberschlag, glän⸗ zend erleuchtet. Die Nacht ging im Innern derselben auch ziemlich ruhig vorüber. Zahlreiche Patrouillen der Bürger- Garde, verstärft durch die schnell in Reihe und Glied getretenen Studirenden, durchzogen die Stra⸗ ßen und wurden überall mit freudigem Wehen der Tücher und unendlichem Jubel begrüßt. In den Vorstädten und außerhalb der Linien sollen leider bedauerliche Erzesse vorgefallen sein, worüber wir noch nichts Bestimmtes berichten können. 14

„Am 14ten Morgens wurde die schon Abends vorher bewilligte Be— waffnung der studirenden Jugend und der Bürger eingeleitet, um die Ruhe der noch immer tief bewegten Hauptstadt zu schützen. Als die einstimmigen Wünsche der Bevölkerung werden bezeichnet: Aufhebung der Censur, Herstel⸗ lung einer zeitgemäßen Munizipal- und Gemeinde⸗Verfassung, Durchführung des Grundsatzes der Oeffentlichkeit in Gerichtspflege und Verwaltung, richtung einer National-Garde, Vertretung des Buͤrger⸗ und Bauernstandes in den standischen Versammlungen, Einberufung von Reichsständen aus allen Provinzen der Monarchie, mit Ausnahme von Ungarn und seinen Nebenländern. Dadurch hofft man, Oesterreich jene Einigkeit und Stärke zu verleihen, welcher es nothwendig bedarf, um dem Auslande die den großen Hülfsquellen dieses Kaiserstaates entsprechende Stellung ein zunehmen. Durch Befriedigung dieser Wünsche wird die unverbrüchliche Treue, mit welcher der Oesterreicher an seinem angestammten Herrscherhause hängt, nur noch mehr befestigt werden.“

Xr*⸗

gegenuber

Im Oesterr. Beob. liest man: „Durch eine Bewegung in den Ge— müthern der Einwohner Wiens ist eine Veränderung in der Verwaltung dieses Landes herbeigeführt, welche in dem naturgemäßen Gange der euro⸗ päischen Länder zu liegen scheint. Die Censur ist beseitigt; die Presse ist freigegeben. Von uns selbst hängt es jetzt ab, ob dieser Fortschritt zum Segen oder zum Nachtheil für Oesterreich fell, t heute unsere Pflicht, die ruhige, wohlüberlegte Beseitigung so mancher

gereichen

Gebrechen und Uebelstände unterstützen zu helfen, so liegt es uns nicht minder ob, uns und allen Zeitgenossen die große Wahr heit vor Augen zu halten: daß, so wie Oesterreich seine europäi- sche Stellung und seine Ehre in der Geschichte zu vertreten hat, gleichzeitig auch die Welt und Deutschland insbesondere, ein einiges und zeit

gemäß geordnetes Oesterreich nicht entbehren e Wir schätzen uns glücklich, dem Ausland berichten zu können, daß diese Stimmung in den beiden jüngst verwichenen Tagen in allen Klassen der Gesellschaft die unbe

dingt vorherrschende war, und daß die tiefe, innige Anhänglichkeit an das Allerdurchlauchtigste Kaiserhaus, welche Gut und Blut sür die Erhaltung dieser Monarchie gegen jeden äußeren Feind einsetzen würde, nicht einen

Augenblick erschütt ert war.

r gnnhrtei ch.

Paris, 13. März. Der Minister des Innern, Herr Ledru— Rollin, hat so eben ein neues Rundschreiben an die Commissaire der Regierung in den Departements erlassen, worin er Ihnen folgende Instructionen ertheilt:

4) Welche Vollmachten haben Sie? Ihre Vollmachten sind unbe— schränkt. Als Agent einer revolutionairen Behörde sind Sie gleichfalls re— volutionair. Der Sieg hat Ihnen das Mandat gegeben, sein Werk zu pro- klamiren und zu befestigen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe sind Sie mit seiner Souverainetät bekleidet; Sie haben nur Ihr Gewissen zu Rathe zu zie⸗ hen; Sie müssen thun, was die Umstände im Interesse des öffentlichen Wohls erheischen. Dank unseren Sitten, hat diese Aufgabe nichts Er— schreckendes. Bis jetzt haben Sie keinen ernstlichen Widerstand zu brechen gehabt und haben Sie ruhig bleiben können in Ihrer Macht; Sie dürfen sich indeß keine Illusion machen über den Zustand Landes. Die re publikanischen Gefühle müssen lebhaft in ihm wach gerufen und deshalb alle politischen Functionen zuserlässigen und gleichgesnnten Männern anver— traut werden. Ueberall iaüssen die Präfekten und Unterpräfekten gewechselt werden. An einigen Orten bittet man um ihre Beibehaltung; es ist an Ihnen, dem Volke begreiflich zu machen, daß man diejenigen nicht beibe

halten kann, die einer Regierung gedient haben, bei welcher jede Handlung eine Corruption war. Die Ernennung von Unter-Kommissarien an Stelle dieser Beamten steht Ihnen zu. Sie werden mir, so oft Sie irgend ein Bedenken haben, darüber Bericht erstatten. Wählen Sie vorzugsweise Män

ner aus, welche dem Hauptorte angehören: aus dem Bezirk selbst werden Sie sie nur dann nehmen, wenn Sie sie frei wissen von allem Koterie⸗-Geist; scheiden Sie die jungen Leute nicht aus. Eifer und Großherzigkeit sind die Vorzüge dieses Alters, und die Republik bedarf dieser schönen Eigenschaften. Sie werden ebenfalls für die Ersetzung der Maires und Adjunkten sorgen. Sie werden sie provisorisch anstellen, indem Sie sie mit der gewöhnlichen Ge

walt bekleiden. Wenn die Gemeinderäthe sich feindlich zeigen, so werden Sie sie auflösen und im Einvernehmen mit den Maires einen provisorischen Gemeinde⸗-Rath einsetzen; Sie werden aber nur im Fall strenger Nothwen—

digkeit zu dieser Maßregel Ihre Zuflucht nehmen. große Mehrzahl der Gemeinderäthe beibehalten neue Vorstände an ihre Spitze stellen.“

„2) Ihre Beziehungen zu den Militair⸗Befehlshabern. Sie üben die Gewalt der vollziehenden Behörde; die bewaffnete Macht steht deshalb unter Ihrem Befehl. Sie requiriren sie und setzen sie in Bewegung;

können sogar in wichtigen Fällen einen Corps-Chess suspendi ren, müssen mir aber sofort Bericht darüber erstatten. In diesem Theil Ihrer Functionen müssen Sie indeß mit großer Schonung verfahren. Alles, was von Ihrer Seite die gerechte Empfindlichkeit der Befehlshaber oder der Soldaten verletzen könnte, wäre ein nicht zu entschuldigender Fehler. Ich habe vernommen, daß in mehreren Departements die Kommissarien nicht sogleich eine Verbindung mit der Militair-Behörde angeknüpft haben; das setzt mich in Erstaunen, und ich fordere Sie auf, diese so einfachen Re geln der Politik und Schicklichkeit nicht aus den Augen zu setzen. Die Armee hat bei den letzten Exeignissen ihre lebhafte Sympathie für die Sache der Republik an den Tag gelegt, und sie muß enger und enger

des

8aß daß !

Ich glaube, di wenn Sie

werden kann,

Die

an sie gefesselt werden. Sie gehört zum Volk wie wir und ist die erste Schranke, die sich einer Invasion entgegenstellen würde. Sie wird zum ersten Male in den Genuß politischer Rechte eintreten. Ehren Sie sie also

und verschaffen Sie sich die Gewogenheit derer, welche sie kommandiren; auch vergessen Sie nicht, daß Ihre Vollmachten die Disziplin nicht beeinträchtigen dürfen. Sie müssen sich der Militairmacht bedienen oder sie im Zaum hal ten und sie durch Beweise der Achtung und Herzlichkeit gewinnen.“

„3) Ihre Beziehungen zu der Magistratur. Die Magistratur hängt

von der vollziehenden Behörde nur streng in dem von den Gesetzen gezoö genen Kreise ab. Sie fordern von den Parkets einen ergebenen Beistand; überall, wo Sie denselben nicht finden, setzen Sie mich davon in Kenniniß und nennen mir dagegen die Namen derer, welche sich durch ihre Gewandt heit und Festigkeit empfehlen. Ich werde davon sofort dem Justiz-Minister Mittheilung machen. Was die unabsetzbare Magistratur betrifft, so werden Sie sie überwachen, und wenn eines ihrer Mitglieder sich öffentlich feind selig zeigen sollte, so können Sie von dem Suspensionsrecht Gebrauch ma— chen, welches Ihre souveraine Autorität Ihnen bietet.“ . „4) Die National-Garde: Sie werden von mir ausführliche Wei sungen über die Organisation der Bürger⸗Miliz erhalten. Ich habe darin alle Schwierigkeiten, auf welche Sie stoßen könnten, vorzusehen und zu be seitigen gesucht. Unvorhergesehene und lokale Hindernisse wird Ihr Patrio—⸗ tismus beseitigen. Wenn Sie die Wahlen vornehmen lassen, werden Sie sich an die Dekrete der Regierung halten, d. h. Sie werden mit Aufhebung des Gesetzes von 1831 alle Offiziere ohne Ausnahme, bei den höheren Graden anfangend, von den National-Garden ernennen lassen. Sie wer— den die Thätigkeit der Unter-Kommissarien und Gemeinderäthe sorgsam über wachen und sie veranlassen, Ihnen einen genauen Bericht über ihre Ope— rationen abzustatten.“

ß) Die Wahlen. Die Wahlen sind Ihre Hauptaufgabe; sie sollen das Heil des Landes sein. Von der Zusammensetzung der National-Ver—

sammlung hängen unsere Geschicke ab. Sie muß vom revolutionairen Geiste beseelt sein, oder wir gehen dem Bürgerkrieg und der Anarchie ent- gegen. Hüten Sie sich in dieser Beziehung vor den Intriguen der Män- ner mit doppeltem Gesicht, die, nachdem sie dem Königthum gedient, sich die Diener des Volkes nennen. Diese hintergehen Sie, und Sie müssen ihnen Ihren Beistand verweigern. Bedenken Sie wohl, daß es einer reinen Ver- gangenheit bedarf, um die Ehre ansprechen zu können, in der National- Versammlung zu sitzen. Ihr Losungswort sei überall: nur neue Männer, und so viel als möglich aus dem Volke hervorgegangen. Die Arbeiter, welche die lebende Kraft der Nation sind, müssen diejenigen unter sich aus- wählen, die sich durch ihre Intelligenz, ihre Sittlichkeit, ihre Hingebung empfehlen; vereint mit der Elite der Denker, werden sie in die Erörte⸗— rung aller großen Fragen die Autorität ihrer praktischen Erfahrung mit- bringen. Sie werden die Revolution fortführen und sie in den Gränzen der Möglichkeit und der Vernunft halten. Ohne sie würde dieselbe sich in leere Utopien verirren oder unter der Anstrengung einer retrograden Faction erstickt werden. Belehren Sie die Wähler und wiederholen Sie ihnen fort⸗

während, daß die Herrschaft der Männer der Monarchie zu Ende ist. Sie begreifen, wie wichtig hier Ihre Aufgabe ist. Die Erziehung des Landes ist noch nicht gemacht. An Ihnen ist es, sie zu leiten. Veranlassen Sie

auf allen Punkten Ihres Departements das Zusammentreten von Wahl⸗ Comité s, prüfen Sie die Ansprüche der Kandidaten mit Sorgfalt. Blei⸗ ben Sie nur bei denen stehen, die der revublikanischen Ordnung die meisten Garantieen, die meisten Aussichten auf Erfolg zu bieten scheinen. Keine Vergleiche, keine Gefälligkeit. Der Tag der Wahl sei der Triumph der Re⸗ volution.“

Als Kandidaten für Paris nennt man schon Victor Hugo, Mar⸗ rast, Bastide, Flocon, Louis Blanc, Wolowski, Blanqui und Emil von Girardin. Eine Menge Journalisten treten in den Departements als Kandidaten auf. Cabet, der bisher mit seinen kommunistischen

Hirngespinnsten wenig Glück gemacht, sell doch Aussichten ha—⸗ ben, gewählt zu werden, eben so Considerant, Lamennais und Beranger. Michel Chevalier will in einem Departe⸗ ment ebenfalls als Kandidat auftreten. Das Atelier, ein Journal, das nur von Handwerkern redigirt wird, stellt fol⸗

gende Kandidaten für die pariser Wahlen auf: 1) die Mitglieder der provisorischen Regierung; 2) die Häupter der sozialistischen und philo⸗ sophischen hiesigen Schulen: Lamennais, Cabet, Considerant, Rochez und Pierre Lerour. Außerdem 18 Handwerker, darunter Corbon, Steinmetz (der seit 1820 am Atelier mitarbeitet), Al. Prodignoir, Zimmergehülfe, der mehrere Werke über die Reform des Handwerks⸗ standes geschrieben, M. Leonard, Drucker, der 1839 vom Pairshof verurtheilt worden, Goldarbeiter, einer der Gründer einer Arbeiter-Association, und Sovary, Schuhmacher.

V 3 Leroy,

2

X Paris, 13. März. Der kräftige Einspruch, der sich von mehreren Seiten gegen das Ausschließungs-System in Betreff der Wahlen erhob, das der National und die Reforme angekündet hatten, scheint doch nicht ohne Wirkung geblieben zu sein. Wenig stens ist die Sprache des National heute schon viel milder, er will nicht mehr geradezu ausschließen, wenn er auch im Wesentlichen bei dem Grundgedanken beharrt, daß die Republik aufrecht erhalten blei⸗ ben müsse, was auch die Gegner derselben dagegen sagen oder thun mögen. Die Stellung der Männer des National, welche als der gemäßigte Theil der republikanischen Partei unter der vorigen Ord⸗ nung der Dinge galten, zu ihren früheren Verbündeten der constitu⸗ tionellen Linken ist jetzt sehr wesentlich geändert. Zur Zeit der con⸗ stitutionellen Monarchie hatten die Republikaner, wie die Herren Garnier Pageês, Marie, Thiard, Subervic, Carnot, mit der constitu⸗

7

tionellen Linken ein Bündniß gegen die damalige Regierung gesucht und zu Stande gebracht, und die Linke selbst nahm bereitwillig diese republikanischen Bundesgenossen an, welche erklärt hatten, daß es ihnen vor Allem nur um Beseiti⸗

gung des beiden Theilen anstößigen Guizotschen Ministeriums zu thun sei. Man erinnert sich der Warnungen, welche damals die dem Mi⸗ nisterium ergebenen Organe an die Linke ergehen ließen, wie diese der Linken immer und immer aus Anlaß ihrer Reden bei den Ban ketten sagten, sie lasse sich nur als Werkzeug gebrauchen, ohne zu be merken, daß ihre neuen Verbündeten viel weiter gingen und, wenn sie einmal auf einem gewissen Punkt angelangt wären, sie bei Seite schieben, überflügeln würden. Die Linke, die Herren Odilon Barrot, Gustav von Beaumont, und selbst die Männer des linken Centrums, wie Thiers, Remusat, Duvergier de Hauranne, haben jetzt Gelegen⸗ heit, zu erwägen, inwiefern jene Voraussagungen richtig waren. Sie ärndten jetzt den verdienten Lohn für ihr schwaches, amphi⸗ bienhaftes Benehmen. Sie hatten weder den Muth, als of⸗ fene, erklärte Vertheidiger der Monarchie aufzutreten, noch jenen, sich offen von derselben loszusagen. Sie hatten geglaubt, der Republikaner sich bedienen zu können, um auf deren Schultern wieder zur Gewalt zu gelangen, welche das einzige Ziel ihres Ehrgeizes war. Sie wollten die Feinen, die Klugen spielen, aber in den Re⸗ publikanern haben sie ihre Meister gefunden, und jetzt, wo sie Er⸗

viederung der früher denselben geleisteten Freundschaftsdienste nach⸗ rückrufen möchten, weisen ihnen diese natürlich die Thür. Der Ar⸗ tikel des National heute, wie mild er auch in der Form ist, be deutet für sie im Grunde nichts Anderes. viele Mitglieder der ehemaligen constitutionellen Linken bei den bevor⸗ In der Tagespresse treten einzelne Stimmen sehr energisch auf gegen das System, welches in den letzten Tagen von der provisori⸗ schen Regierung eingeschlagen werden will. Alexander Weill mit großer Energie im gleichen Sinne vernehmen. nach stets Republikaner gewesen und hatte dies hundertmal in den pariser Journalen, an denen er seit einer Reihe von J Artikel des National und der Reforme gelesen, in welchen Alle, die nicht unbedingt für die Republik stimmen würden, geradesweges a wirklich unbeschränkte Freiheit herrsche, wie sie nach dem 24. Februar ausgerufen wurde, ohne Furcht, deshalb r ( werden, frei und offen müsse sagen dürfen, eben so gut, daß er Mo⸗ narchist, als ein Anderer, daß er Republikaner sei. Unter der Re— z J. ö. ö ewesen, ihre Meinungen Kammer gesessen, ohne daß sie genöthigt gewesen, ö zu verleugnen. Herr Guizot habe diejenigen, die mit ihm nicht gleich man schon Jeden, der eine andere Meinung a. als die n n nische, einen Verräther, das sei eine Unterdrückung der Minorität ö . . e . k Wege der Gewalt sich bemächtigt. Die r, , kommen so u Widerspruch nit sich selbst, indem sie gerade die Freiheit, die jetzt, wo ste die Gewalt hätten, der Minorität verweigerten, dadurch Nation in zwei Theile geschieden, in Sieger und Be⸗ * 2sso3 iegte, und dieses 1 . n n genen Grundsätzen zuwider handelten. Das sei der Anfang zu einem System des Schreckens, nicht des Schreckens der Guillokine, sondern der Verdächtigung und der Man habe zwar noch keine Girondisten, aber ein Berg sei schon vorhanden. Dies sind nur

suchen, wo sie diesen den ihnen geleisteten Beistand ins Gedächtniß zu⸗ 1 Indessen wollen denn doch stehenden allgemeinen Wahlen als Kandidaten ihr Glück versuchen. l. Heute läßt sich auch Her Dieser Schriftsteller, ein Elsässer von Geburt, war seinen Grundsätzen zahren mit- arbeitete, offen ausgesprochen. Nun aber, da er die . 8 als Verräther bezeichnet werden, erklärt er, daß, wenn Jeder verfolgt zu gierung Ludwig Philipp's, bemerkt er, hätten Republikaner in der gedacht, blos als Verblendete oder Feinde bezeichnet, jetzt aber nenne durch die Majorität oder vielmehr durch die, welche auf gewaltsamem ,,,, 51 . , x sie für sich unter der vorigen Regierung stets in Anspruch genommen, werde die n . 2 83 ö System müsse nothwendig zum Sturze derjenigen führen, welche ihre ei Denunciation, und die Freiheit so nur ein leeres Wort. einige der Grundzüge dieser Erklärung, welche jedenfalls zweierlei be⸗