1848 / 79 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

sammtliche Truppen auf die Verfassung beeidigen und die Verpflichtung auf bieselbe auch in den allgemeinen Huldigungseid der Staatsbürger und in den Amtseid der offentlichen Diener aufnehmen lassen. Durchdrungen von dem hervorragenden Bedürfnisse einer innigeren Verbindnng der deut- schen Volksstämme zur Stärkung der nationalen Einheit und Kraft, haben Wir bei der Bundes versammlung den bestimmten Antrag auf eine natio- nale Vertretung der deutschen Länder am Bunde stellen und nachdrücklichst empfehlen lassen. Endlich haben Wir die Freiheit der Presse, worauf die Wünsche so allgemein gerichtet waren, hergestellt.

„Hinsichtlich der anderen Gegenstände, auf welche sich die von der zweiten Kammer Uns vorgetragenen Wünsche beziehen, bedarf es der Vor lage von Gesetz⸗Eniwürfen. Wir haben die schleunige Bearbeitung dersel- ben anbesohlen.

„Bei der ungeheuren Geschästs Ueberhäufung im jetzigen Augenblicke wird jeder Billigdenkende anerkennen, daß es bisher wohl nicht möglich war, alle jene Entwürfe schon zur Vorlage zu bringen. Ein wichtiger Entwurf, wonach alle noch übrigen Feudal⸗-Rechte beseitigt und dadurch insbesondere die standes und grundherrlichen Bezirke wesentlich erleichtert werden sollen, ist indessen den Ständen schon vorgelegt. Einige andere, darunter jener über die Bürgerwehr, werden in wenigen Tagen zur Vorlage reif sein, und so werden in nicht langer Zeit alle an Uns gebrachten Wünsche zur Er— füllung kommen.

„Wir ermahnen Unsere Staats-Angehörigen, gegen die Einflüsterungen Solcher, welche die Aufrichtigkeit Unseres Willens zu verdächtigen sich ver= messen, auf der Hut zu sein, und eben so den Ausstreuungen nicht zu glau ben, als wenn Wir zur Unterdrückung der Freiheit oder im verfassungs mäßigen Wege geltend gemachter öffentlicher Wünsche fremde Hülfe nach— zusuchen oder anzunehmen beabsichtigten. .

„Badener! Wir berufen Uns auf Eure männliche Besonnenheit und Ehrenhaftigkeit, Wir berufen Uns auf Eure eigene Ueberzeugung, daß nur mit der Ordnung die Freiheit, nur mit dem Festhalten an dem Gesetze die Ordnung besteht, daß nur in einem gemeinschaftlich friedlichen Zu= sammenwirken aller deutschen Regierungen und Volksstämme unser höch= stes Ziel erreicht und die Einheit des großen deutschen Vaterlandes gegen die unheilvollsten Störungen bewahrt werden kann.

Gegeben zu Karlsruhe in Unserem Staats-Ministerium, den 15. März 1848. K

von Dusch. von Freydorf. Nebenius. Bekk. Hoffmann.“

Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin. (H. C.) Schwerin, 15. März. Gestern wurde auf Befehl des Großher⸗ zogs bekannt gemacht, daß derselbe nicht gewilligt sei, Petitionen, die etwa in Landes⸗Verfassungs- oder ähnlichen Angelegenheiten an ihn gerichtet werden möchten, weiter persönlich entgegenzunehmen oder durch sein Regierungs⸗Kollegium entgegennehmen zu lassen, daher denn dergleichen Vorträge nicht durch Deputationen, sondern in dem gewöhnlichen Wege an ihre Bestimmung zu befördern sein werden.

Die Nacht ist, wie zu erwarten stand, ruhig vorübergegangen. Das leichte Bataillon besetzte um 6 Uhr gestern Abend das Arsenal, und die Bürgerwehr versammelte sich auf den öffentlichen Plätzen. Zahlreiche Patrouillen durchzogen die Straßen; sogar in den Schloß⸗ garten wurde ein Streifzug gemacht; man fand aber nichts. Um indessen der hiesigen Bürgerwehr den für einige Zeit noch nöthigen

Dienst zu erleichtern, hat der Großherzog gestern 100 Mann Kavallerie aus Ludwigslust hierher beordert. Diese sind heute Mittag hier ein= gerückt und im Marstalle untergebracht. Die Einwohnerschaft wird also durch eine außerordentliche Einquartierung nicht gedrückt.

Rostock, 13. März. (H. C.) Auf die von hiesigen Bürgern und Einwohnern, als erwählter Deputation an die Landes-Regierung, überbrachte Petition hiesiger Bürger und Einwohner vom 9. d. ist das nachstehende Reskript ergangen:

„Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklen— burg ꝛ2ꝛc. Wenngleich Wir in den wichtigen Angelegenheiten, welche von dem Dr. Kippe, dem Kaufmann L. Burchard und einer großen Anzahl dortiger Bürger und Einwohner in der Uns unterm 9. d. M. übergebenen Vorstellung zum Gegenstande ihrer Wünsche und Bitten gemacht sind, Uns nicht von den Zeit- Ereignissen können leiten lassen, sondern nur von der gewissenhaften Rüchicht auf das Wohl des Uns anvertrauten Landes und von Unserer durch die Bundes und Landes -Verfassung bezeichneten Pflicht, so stehen Wir doch nicht an, den Bittstellern zu eröffnen: 1) wie allerdings insbesondere die Erfahrungen der letzten Jahre auch bei Uns die Ueberzeugung begründet haben, daß Unser ständisches Institut, wenngleich unter dem Schutz desselben das Vaterland sich Jahrhunderte lang wohl befand, nach den Bedürfnissen der Gegenwart einer Veränderung und Verbesserung bedarf. Dieses Bedürfniß einmal erkannt, werden auch die Mittel zu dessen Befriedigung thunlichst zu befördern sein, aber nur mit der Besonnenheit, die der Wichtigkeit des Gegenstandes ent— spricht, und ohne welche eine gedeihliche Erledigung desselben nicht zu erwar⸗ ten wäre. Wir haben des fn darüber Verhandlungen eintreten zu lassen, und werden Wir, nach verfassungsmäßiger Verständigung mit des Großher— zogs von Mecklenburg Strelitz Königl. Hoheit, diese Angelegenheit auf dem durch die Landes Verfassung vorgeschriebenen Wege zur Berathung mit Un— seren Ständen bringen. Ob dieses auf dem nächst bevorstehenden ordentlichen oder auf einem schon fruher zu berufenden außerordentlichen Landtage geschehen wird, vermögen Wir zur Zeit noch nicht zu bestimmen. Anlangend 2) Unfere in An— spruch genommene Mitwirkung zur Herbeiführung eines sogenannten gemein— samen deutschen Parlaments, so können Maßnahmen, welche dahin zielen, den deutschen Bund in seinen erganischen Einrichtungen zu befestigen und also zu kräftigen, daß derselbe auf einem starken und einigen Deutschland 66 dastehe, nur den Wünschen jeder deutschen Regierung entsprechen.

ir werden, im Vereine mit Unseren Bundesgenossen, stets nur dahin stre—=

ben. 3) Sofort nach dem Beschlusse der Bundes ⸗Versammlung, wonach es den einzelnen Staaten freigestellt ist, die Eensur auszuheben und die Preß⸗ freiheit unter den nöthigen Garantieen gegen den Mißbrauch derselben ein— zuführen, ist von Uns im verfassungsmäßigen Wege hierzu die Einleitung getroffen. Der Entwurf eines in diesem Sinne gehaltenen, die Verhältnisse der Presse regelnden, aber auch den Bürger gegen den Mißbrauch derselben schützenden Gesetzes ist bereits dem Großherzogl. strelitzschen Gouvernement und dem engeren Ausschusse mitgetheilt, und steht nicht zu bezweifeln, daß dasselbe ehestens werde ins Leben treten können. 4) Die Befugniß zu Ässokiationen findet ihre Gränzen in Bundes- und Landes Gesetzen, deren einseitige Auf⸗ hebung nicht in Unserer Macht steht. Die Bittstelle mögen überzeugt sein daß ir und Unsere Behörden Vereinen und Zusammenkünften zu edlen Zwecken, dafern sich solche in den Schranken der Didnung halten, eben so— wohl keine Hindernisse in den Weg legen, als Wir Störungen der öffent= lichen Ruhe und Gewaltthätigkeiten, die etwa dadurch Veranlassung werden möchten, niemals dulden werden. 5) Die Verbesserung der Rechtspflege war schon bisher Ziel Unserer Bestrebungen. Eine Organisation der Ge⸗ richte in der Weise, daß die Handhabung der Justiz eine sorgfältige, ge⸗ rechte, eine gründliche, aber möglichst schleunige sei, liegt entschieden im Streben der Negierung. Wie weit dieses auf der in der Vorstellung vom gten d. angedeuteten Weise zur Anwendung zu bringen, wird der Berathung auf ver— fassungsmäßigem Wege vorbehalten bleiben müssen. 6) Einer allgemeinen Volksbewaffnung bedarf es nicht; insofern aber Bittsteller der Ansicht sind, daß nach den dortigen Verhältnissen zur Aufrechthaltung der Ruhe uud Ordnung die Mitwirkung wohlgesinnter Bürger und Einwohner der Stadt in erweitertem Maße in Anspruch zu nehmen, besonders bei den gegenwär— ien Zeitverhältnissen zweckmäßig ist, werden sie sich des falls an die dortige Obrigkeit zu wenden haben, die zweifellos solcher Absicht allen thunlichen Vorschub geben wird. Gegeben durch Unsere Regiening. Schwerin, den 12. März 1843. Friedrich Franz. L. von Lützo w.“

Jürstenthum Schwarzburg⸗Sondershausen. (Mag⸗ deb. Ztg.) Am 14. März hat der Fürst die Wünsche, ,. in 1. ner ihm überreichten Petition ausgesproöchen waren genehmigt.

Jürstenthum Sohenzollern⸗ Hechingen. (Magdeb.

tg.) In Hechingen fand am 11. März eine s vor dem Schlosse statt; Forderungen wurden Seiten der Regierung Konzessionen ertheilt; das

ersammlung des estellt und von olf verließ den

7441 Platz nicht eher, bis jeder Gemeinde die Fertigung der Gewährungen eingehändigt war.

Freie Stadt Frankfurt. (Fr. Bl.) In der Sitzung der gesetzgebenden Versammlung wurde der Final-Beschluß über General -Status Ezxigentiae für 1818 lim Gesammt⸗ Betrag von 1,422, 000 Fl.) verlesen und genehmigt und sodann eine Kommissien zur Prüfung des vom hohen Senate vorgelegten Gesetz Entwurfs wegen Wiederherstellung des Associations- und Versammlungsrechtee gewählt.

3 Braunschweig, 15. März. Es sind heute zwei, Herzog— liche Verordnungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Die e ine, vom Sten d. M., besagt, daß unser Herzogliches Staats-Ministerium mit dem Königlich preußischen Gouvernement eine Erklärung wegen Ausdehnung der unterm 7. Februar 1827 und 25. Februar 1839 geschlossenen Conventionen, wegen Verhütung der Forstfrevel in den Gränzwaldungen, auf die Jagdfrevel verabredet hat. Demnach ver⸗ pflichten sich beide NRegierungen, daß die in den wegen Verhütung und Bestrafung der Forstfrevel geschlossenen Vereinbarungen sortan in allen ihren Bestimmungen auch auf diejenigen Jagdfrevel Anwendung finden sollen, welche von Unterthanen des einen der beiden Staaten in dem Gebiete des anderen Staates verübt werden möchten.

Die zweite Verordnung, vom 10ten d. M., welche am 15ten k. M. in Kraft und Wirksamkeit tritt, lautet: Da für zweckmäßig erkannt worden, daß das nach dem Zolltarif für das Jahr 18412 be⸗ hufs der Zoll⸗Erhebung eingeführte Zollgewicht auch bei den Fracht— berechnungen auf den Eisenbahnen zum Grunde gelegt werde, so er⸗ lassen Wir nach angehörtem Gutachten und Rathe des Ausschusses Unserer getreuen Stände das Gesetz: Daß der sogenannte Zoll— Centner zu 109 Zollpfunden oder 106113313 Pfd. braunschweiger (kölnischen) Gewichts fortan das Eisenbahngewicht bilden und bei der Frachtgeld-Berechnung zum Grunde gelegt werden soll.

Zz Braunschweig, 17. März. Se. Hoheit der Herzog hat den Staats Minister Grafen von Veltheim auf dessen Ansuchen in den Ruhestand versetzt, den Ministerial-Rath von Koch, den F— nanz⸗Direktor von Geyso zu Geheimepäthen und den Berg— Direktor von Thielau zum Finanz⸗Direktor unter dem gestrigen Da— tum ernannt. Unser Staats-Ministerium bilden gegenwärtig noch zwei Staats-Minister und die beiden ernannten Geheimeräthe.

* Ebersdorf, 15. März. Die Stürme der Zeit haben das hiesige Land nur wenig berührt. Die politischen Richtungen des Tages sind an der unerschütterlichen Treue und Anhänglichkeit beson⸗ ders unserer braven Landleute gescheitert, die durch täglich sich meh⸗— rende Abgeordnete versichern, Gut und Blut, gleich dem foWrtwährend von ganz vorzüglichem Geiste beseelten Militair, für ihren Fürsten einsetzen zu wollen. Nur in der Stadt Lobenstein gab sich eine von jedem Exzesse gegen Person und Eigenthum ferngehaltene Aufregung einiger Fabrik-Arbeiter kund, die von dieser Seite her die alte An⸗ hänglichkeit an ihren angestammten Fürsten beeinträchtigen zu wollen schien. Doch war der gutgesinnte Bürger fern von jeder Theilnahme und die Zahl der Ruhestörer gering. Der bekannte persönliche Muth des Fürsten zeigte sich auch hier wieder mitten unter den Leitern und Theilnehmern der Bewegung. Er durchritt am Nachmittag und zur Nachtzeit des 9ten d. M. die Straßen, mahnte zur Ruhe und Ord- nung und bewies hierbei abermals seinen ritterlichen Charakter. Hoch— herzig, wie immer, ist Heinrich LXXII. seinem Wahlspruche „Reform, nicht Revolution“ um so bereitwilliger gefolgt, als er, der Zeit vor— aneilend, schon längst die Forderungen der Jetztzeit erkannt hat und für seine Lande in Ausführung zu bringen entschlossen, leider aber durch mancherlei schwer zu beseitigende Verhältnisse seither behindert gewesen ist. Der Drang der Zeit hat diese zurücktreten lassen. Durch eine Proclamation hat der Fürst seine längst gehegten Wünsche und Welt-Ansichten, wie folgt, kundgeben:

„Meine fünfundzwanzigjährige Regierung hat, Ich traue, bewiesen, daß Meine Wahlsprüche: „Volkeswohl ist Fürstenlust!“ „Volkesstimm' ist Fürstenrath!“ „Reform, nicht Revolution!“ nicht Worte, Thaten sind, Ich nenne rasch Thaten: Einführung des Rechts, daß jeder Un— terthaa Sonntags und Sonnabends Mich sprechen kann; (ver gleiche Meine Verordnung vom 1. Mai 1835.) Abschaffung jeder Be⸗ amten-Willkür, Ablösung der Frohnden und Triften, Schulwesen, Stiftung des Zoll-Vereins, ausgedehnte Straßenbauten, Berücksichtigung jeder Bitte, Schutz der Armuth und manche andere That bei Feuer und anderer Noth, Oeffentlichkeit der Steuer-⸗Rechnungen, Verminderung der öffentlichen Lasten um Dreiviertheile während zwanzig Jahren, föeisinnige Städte und Ge meinde⸗Ordnungen, Verminderung des traurigen Zunfstwesens.

Gereift in manchem Mühsal, der Mann, dem es im Jahre 1830 gelang, wo anders,

Sturm zu beschwören, 6 der Negent, der damals das Glück hatte, öffentlich vor dem Bundestage

Seinem Völlchen das Zeugniß des äußersten Bürgergehorsams zu

geben, der Regent, der neulich zur Feier des Jubiläums aussprach:

„Mein letzter Hauch für Euch!“ trau Ich auf Euch, Ihr Reußen!

Ich verlasse Mich auf Euch und sage nur: dem Gesetz!

Euch, Ihr Lobensteiner, rufe Ich zu: wie Ich im Jahre 1826 Euch zum Muster des ganzen Landes aufstellte, nun, so muß Ich jetzt das übrige Land Euch zum Muster bezeichnen. Schließt Euch mit Freundschaft und Liebe an Euren Landessürsten, Eure Mitunterthanen, und macht den vor— gestrigen, Euch nicht ehrenden Arbeiter Krawall dadurch gut.

So werde Ich, was noth dem Volke thut, fortbauen, und Unser bis jetzt von Manchen beneidetes Vaterland auf der glücklichen Stellung er— halten, wie bisher. t

Aus freiem Antriebe folgendes Resultat eigener Erfahrung und die Jlühendsten schon als Jüngling gehegten Wünsche, an deren Ausführung Mich Manches, z. B. die Gemeinschafts Verfassung, gehindert.

1) Es wird Preßfreiheit in Meinem Lande stattfinden mit einem Nepressiv⸗ Gesetz, vorbehaltlich der Anordnungen des Bundestages, welcher übrigens dieselben Grundsätze ausgesprochen. I Die Volks bewaffnung, die in Meinem Lande vorzugsweise vor anderen Ländern durch unsere Land— wehr und Landsturmschützen schon besteht, soll weiter ausgedehnt werden. 3) Oeffentlichkeit, Mündlichkeit und Schwurgerichte. 4) An * i n nn, unserer ständischen, Verfassung wird unmittelbar 6 angelegt (schon vor 22 Jahren von Mir selbst entworfen, später im Jahre 1830 in Gera beantragt, aber durch tausend Hindernisse vergl. Obiges

wie hier, einen

Ordnung! Gehorsam

daran verhindert). Grundlage: Voltsvertretung, deren namentlich un— sere braven Landleute so würdig, Mein Streben seit Meinem Negierungs antritt, leider verhindert durch zu veraltete, außer Meiner Gewalt liegende sogenannte Gemeinschaft⸗Verfassungs-Zustände. 5) Fortsetzung in Ablösung der Feu dal Laste n. 6) Ich werde, wie bisher, Meinem glühendsten Wunsche die äußerste Aufmerksamleit widmen: lebhafte Begünstigung des deutschen Handels-Systems, Blühen des Gewerbes und des Handels. Die besonderen Beschwerden von Lobenstein, worunter Ich vor al— len Dingen Ermäßigung der Bier-Preise, Salz-⸗Preise und der a, F eis⸗ für die Armen nenne, sollen auf dem ruhigen Wege erledigt werden.

Wenn seit einigen Jahren für Unset Land Unsummen mit Bewilligung der Landstände zum Straßenbau verwendet wurden, so habe Ich wiederholt befohlen, die unbeschäftigten Arbeiter beim Straßenbau zu beschäftigen.

erwarte, daß die Fabrit-Besitzer Meine und der Landstände Aufopferungen inachatzm en, auch das Möoglichste

für das Brod der Armen thun! J Ich schließe, nochmals wiederholt, mit dem Anruf: Reform, nicht Re—

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volution! Einigkeit, Ruhe, Ordnung, Gehorsam dem Gesetze, Vertrauen auf Euren alten Fürsten! Erinnerung mancher That Desselben! Schloß Ebersdorf, 11. März 1848. H. d. LXXII. F. Reuß.“

Oesterreichische Monarchie.

Wien, 16. März. (Wien. Ztg.) Gestern um 5 Uhr Abends erschien nachstehende Kaiserliche Bekanntmachung:

„Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oester— reich u. s. w.

haben nunmehr solche Verfügungen getroffen, die Wir als zur Erfüllung

der Wünsche Unserer treuen Völker erforderlich erkannten. ;

„Die Preßfreiheit ist durch Meine Erklärung der Aufhebung der Cen— sur in derselben Weise gewährt, wie in allen Staaten, wo sie besteht.

„Eine National-Garde, errichtet auf den Grundlagen des Besitzes und der Intelligenz, leistet bereits die ersprießlichsten Dienste.

„Wegen Einberufung von Abgeordneten aller Provinzialstände und der Central⸗Congregationen des lombardisch⸗venetianischen Königreichs in der möglichst lürzesten Frist mit verstärkter Vertretung des Bürgerstandes und unter Berücksichtigung der bestehenden Provinzial-Verfassungen zum Behufe der von Uns beschlossenen Constitution des Vaterlandes ist das Nöthige verfügt.

„Sonach erwarten Wir mit Zuversicht, daß die Gemüther sich beruhi⸗ gen, die Studien wieder ihren geregelten Fortgang nehmen, die Gewerbe und der friedliche Verkehr sich wieder beleben werden.

„Dieser Hoffnung vertrauen Wir um so mehr, als Wir Uns heute in Eurer Mitte mit Rührung überzeugt haben, daß die Treue und Anhäng lichkeit, die Ihr seit Jahrhunderten Unseren Vorfahren ununterbrochen und auch Uns bei jeden Gelegenheit bewiesen habt, Euch noch jetzt wie von jeher beseelt.“

„Gegeben in Unserer Kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den funfzehnten März, im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten Jahre.

Ferdinand.

Karl Graf von Inzaghi, Oberster Kanzler. Franz Freiherr von Pillers— dorff, Hofkanzler. Joseph Freiherr von Weingarten, Hofkanzler.“ Die Wien. Ztg. meldet über den Eindruck, welchen die oben⸗

stehende Bekanntmachung hervorgebracht hat, Nachstehendes:

„Nach den Aufregungen der letzten drei Tage, nach dem steten Wechsel von Furcht und Hoffnung, Freude und Besorgniß wird Niemand von uns einen wohlgesetzten politischen Artikel eiwarten. Wir begnügen uns, vor— stehendes Allerhöchstes Patent, das heißersehnte Resultat langjähriger Wünsche, den Abschluß einer Reihe von Verfügungen, welche sich den heutigen Tag über in rascher Aufeinanderfolge drängten, einfach mitzutheilen. Oesterreich ist dadurch in die europäische Staaten⸗Familie als ebenbürtiges Glied ein getreten; das Band, welches die verschiedenen Nationalitäten umschlingen soll, ist damit unauflöslich geknüpft. Daß sich die ganze Bedeutsamkeit die—⸗ ses Schrittes allen Klassen der Bevölkerung aufdrang, bewies der unermeß-— liche Jubel, mit welchem dieses schöne Geschenk unseres heißgeliebten Mo- narchen empfangen wurde.

„Von den Erxeignissen der zwei letzten Tage glauben wir heute nur hervorheben zu sollen, daß Se. Majestät der Kaiser um 11 Uhr Vormit tags, in Begleitung seines durchlauchtigsten Bruders, des Erzherzogs Franz Karl, und dessen ältesten Sohnes, des Erzherzogs Franz Joseph, unter un— beschreiblichem Jubel der seinen Wagen umdrängenden Volksmenge, die Straßen der bewegten Hauptstadt durchfuhr. Dieses edle Vertrauen in die unverbrüchliche Anhänglichkeit seiner getreuen Unterthanen trug vor Allem zur Beruhigung der aufgeregten Gemüther bei, und die unverkennbarsten Beweise der Liebe und Verehrung, welche dem erhabenen Monarchen allent halben zu Theil wurden, räumten die letzte Scheidewand hinweg, welche noch zwischen ihm und seinem Volke geblieben war. Nachmittags um 1 Uhr, gleich nach Proklamirung der Constitution, verfügten sich zahlreiche Deputationen aus allen Ständellassen in die Hofburg, um dem großmüthi gen Kaiser den innigsten, tiefgefühlten Dank der gesammten Bevölkerung auszudrücken,

„Se. Majestät erschien, umgeben von mehreren Mitgliedern der Kaiserl Familie, auf dem Balkon der Hof-Bibliothek am Josephsplatze und wurde von den daselbst aufgestellten Schaaren der National-Garde und der ver— sammelten Volksmenge mit einem tausendstimmigen Lebehoch begrüßt. Der Jubel wollte nicht enden. Zuletzt wurde die Volkshymne angestimmt, deren Töne wohl noch nie eine so schöne Feier verherrlicht hatten. Es ist keine bloße Nedeweise, wenn wir sagen, daß Thränen der Rührung und unaus— sprechlicher Freude jedes Auge beseuchteten und Aller Gemüth von der tie— fen Bedeutung des Augenblickes innigst ergriffen war.

„Abends war die Stadt wieder glänzend erleuchtet; Fahnen und cher wehten aus allen Fenstern, und die jubelnde Menge durchzog unter beständigem Vivatrufen und Absingen der Vollshymne die Straßen.“

Dasselbe Batt enthält nachstehende Danksagung des Magistrats und Bürger-Ausschusses der Hauptstadt:

„Hoch lebe unser constitutioneller Kaiser! Hoch! Hoch! Hoch!

Zum Himmel dringe unser Jubel, und der Allmächtige, welcher die Schicksale der Völker lenkt, vernehme unsere inbrünstigsten Gebete: daß er lange erhalte unseren gütigen Vater, daß er segne die Regierung, getragen von der Liebe eines treuen Volkes, welches Blut und Leben für seinen groß— herzigen Kaiser, für seine Freiheit geben und allen Stürmen der Zeit trotzen wird.

„Ew. Majestät! Wir Oesterreicher werden beweisen, daß wir der Frei- heit würdig sind; wir werden es beweisen in dem festen Verbande mit allen unseren Brüdern, welches Stammes und welcher Sprache sie sind; wir wer den es beweisen Angesichts von Europa, welches nun in uns einen Fels erkennen wird gegen jeden Feind der Intelligenz und Selbstständigkeit.

„Ew. Masestät! Wir getreuen Bürger beugen unsere Knie vor unse— rem in neuem Glanze thronenden Kaiser Ferdinand.

Der Magistrat und Bürger⸗-Ausschuß der Stadt Wien.“ ;

Der Erzherzog Stephan, Palatin von Ungarn, ist aus Preß⸗ burg hier angekommen; das Volk spannte die Pferde von seinem Reisewagen aus und zog ihn in die Kaiserliche Burg.

Prag, 15. März. Abends 11 Uhr. Die Kundmachung, wodurch Se. Majestät der Kaiser die Censur aufhebt, die baldige Veröffentlichung eines Preßgesetzes verheißt und die Einberufung der Stände des Reichs beschließt, war bereits heute Nachmittag, kurz nach Ankunft des wiener Trains, an allen Straßen⸗Ecken angeschlagen und hatte, wie leicht begreiflich, viel zur Beruhigung der durch die wiener Vorgänge aufgeregten Ge⸗ müther beigetragen, da ließ der Oberst-Burggraf die relegraphische Nachricht, die er so eben erhalten und im Theater persönlich bekannt gemacht hatte, auch an mehreren öffentlichen Versammlungs Lokalen bekannt machen, von wo sie sich mit Blitzesschnelle durch die ganze Stadt verbreitete. Es wäre ein vergeblicher Versuch, den Eindruck des Ereignisses, die freudige Bewegung der Stadt zu schildern, die so eben ein dem Oberst- Burggrafen gebrachter Fackelzug durchzieht, Ein Gefühl der Freude, des Häüäckeön bt unhtheb̃t Alls ein uf ertönt, der wie Sturmesbrausen Ki 1 erfüllt, der Ruf: „Es lebe unser Kaiser Ferdinand!

Rußland und Polen.

; tersburg, 11. März. Se. Majestät der Kaiser hat 4 er , Erlaß an den Kriegs- Minister gerichtet:

In dem Westen Europq's sind Ereignisse geschehen, welche die frevel= hafte Absicht, die gesetzlichen Gewalten zu stürzen, darthun. Die Freund— schaftsbündnisse und Verträge, durch welche Rußland mit den benachbarten alten verbunden ist, legen Uns die heilige Verpflichtung auf, frühzeitig Anordnungen zu treffen, einen Theil Unserer Truppen auf den gliiegs fuß zu stellen, um, im Falle, die Umstände es erheischen, der verderblichen Nusbrei— tung der Anarchie einen festen Schutz entgegenzusetzen. Fn Folge dessen befehlen Wir Ihnen: 1) Unverzüglich die zu den im Nachweise angegebe⸗ nen Truppentheilen gehörenden Reserven zu formiren, ) Zu dem Ende aus den im Nachweise bestimmten Gouvernements alle auf unbestimmte Jeit und auf

Jahresurlaub entlassenen Gemeinen, die zur Formirung der Reserven verpflichtet sind, zum aktiven Dienste einzuberufen. 3) Diese Truppen - Zusammenzie hungen sind sogleich, nachdem dieser Unser Ukas in den Kreisen eingetroffen ist, zu beginnen und unfehlbar bis zum 1. (13.) des kommenden April zu beenden. 4) Die gegenwärtig zum Dienste einberufenen Gemeinen haben die Stadt- und Land- Polizei- Behörden in die Gouvernementsstädte ihrer Gouvernements an die Commandeurs der inneren Garnison-⸗Bataillone, ge mäß den im Artikel 1518 des 1sten Theiles im 2ten Buche des Swods der Militair⸗Gesetze festgesetzten Bestimmungen, abzufertigen und dabei streng darauf zu sehen, daß fein Beurlaubter sich ohne triftige, gesetzliche und ge prüfte Ursachen der Einberufung entziehe. 5) Die Commandeurs der Garnison Ba iaillone sind gehalten, über den Erfolg der Einberufung der Gemeinen in die Gou— vernements-Städte und deren Absertigung von da nach den Sammelpunk— ten die in einem besonderen Nachweise, der gegenwärtig anzufertigen und zu Unserer Bestätigung vorzulegen ist, angegeben werden sollen, wöchentlich dem Inspections-Departement summarische Berichte einzusenden. Von denjenigen Stabs- und Ober⸗Offizieren und Gemeinen, die aus ir gend welcher Veranlassung nicht erscheinen, sind Namens -⸗Verzeichnisse nebst Angabe der Ursachen ihres Nichterscheinens einzureichen. 6) Der Empfang der beurlaubten Gemeinen an den Sammelpunkten, die Formirung der Ba taillone und Eskadronen und ihre Bildung sind den bei diesen Truppen ste henden Generalen, gemäß einer besonderen Verfügnng, zu übertragen. 7) Vie Verpflegung der beurlaubten Gemeinen von den Kreisstäd— ten bis zu den Gouvernementsstädten und von da weiter bis zu den Sammelpunkten, deren gehörige Equipirung und Bewaffnung übertragen Wir den Proviant-, Kommissariais- und Artillerie- Departements und be sehlen, daß die dazu nöthigen Ausgaben den Summen zur Last geschrieben werden, die für das laufende Jahr zu den Uebungen der auf unbestimmte Zeit beurlaubten Gemeinen angewiesen sind. 8) Behufs weiterer Verstär— kung der Truppen, wenn solche erforderlich sein sollte, und fernerer Einbe— rufung der auf unbestimmte Zeit beurlaubten Gemeinen zum Dienste wer den von Uns jedesmal besondere Befehle erlassen werden. (gez.) Nikolaus.“

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Paris, 13. März. Ueber die Instructionen, welche der Unter richts Minister für die Elementarlehrer mit Bezug auf die bevorstehen— den Wahlen entworfen hat, bemerkt das Journal des Deäbats: . Es ist unmöglich, nicht einige Bemerkungen zu den hauptsächlichsten Stellen dieses Rundschreibens zu machen. Das öffentliche Recht Frank— reichs ist ein anderes geworden; alle Bürger ohne Ausnahme sind gegen⸗ wärtig Wähler, sobald sie das Alter von 21 Jahren, und wählbar, sobald sie das Alter von 25 Jahren erreicht haben. Was man bei dieser unge— heuren und urplötzlichen Nevelution sicher fürchten darf, ist, daß die Mas— sen, die bis setzt des Wahlrechts und der Wählbarkeit entbehrten, nur in sich selbst Vertrauen setzen und sich hinreißen lassen, systematisch Jeden aus zuschließen, der sich über das gewöhnliche Niveau erhebt. So würden sich in anderer Weise wieder Klassen bilden. Jede Ueberlegenheit würde eine Kategorie sein, um vom politischen Helotismus getroffen zu werden. Die Zahl würde die Fähigkeit unterdrücken. Es ist indeß eine andere Gefahr welche der Minister des öffentlichen Unterrichts im Auge hat. Er sscheint zu fürchten, die Wähler vom Lande möchten zu viel, nicht blos auf Ver— mögen, sondern auch auf Erziehung geben. Wir gestehen, daß dieser Ostra zismus der Erziehung, welchen der Ministér des öffentlichen Unterrichts der Masse der ländlichen Wähler empfiehlt, uns als etwas zu Neues und Sest— sames erscheint, selbst bei einer Volks⸗Regierung. Laßt doch wenigstens die Sachen allein ihren Gang gehen. Arbeitet nicht daran, das in Mißkredit zu bringen, was ohnehin Mühe genug haben wird, sich gegen den Strom der eingewurzeltsten Leidenschaften des menschlichen Herzens zu schützen; Vermögen und Erziehung haben nur zu viel natürliche Feinde, als daß es nöthig wäre, noch mehr gegen sie aufzubieten. Andererseits glauben wir, daß der Minister des öffentlichen Unterrichts, indem er allen Bürgern die Ausübung der Functionen eines Volksvertreters erleichtern will, selbst einen sehr unvollständigen Begriff von diesen Functionen zu haben scheint. Ge— wiß braucht in einer politischen Versammlung nicht Jedermann ein großer Redner oder ein gründlicher Staatsmann zu sein; aber Jedermann muß im Stande sein, eine eigene und motivirte Meinung über die zur Verhandlung kommenden Fragen zu haben. Was würden wir sonst sehen? Eine Masse, welche Ehrgeizige sich streitig machten und in die sie sich nach Belieben theilten. Einerseits eine Elite, velche regierte, andererseits eine Menge, die sich blindlings leiten und regie ren ließe. Das hieße wahrlich der Aristokratie die Thür wieder öffnen, die man ihr verschlossen hat, und der Kühnheit, dem Talent, dem Ehrgeiz, nach— dem man die Absicht gehabt, sie zu ächten, zu große Vortheile einräumen. Denkt doch an die furchtbaren Probleme, welche die bevorstehende National Versammlung zu lösen haben wird. Die Verfassung und fast eine ganze Gesellschaft ist neu zu schaffen. Und ihr stellt die Functionen eines Gesetz gebers den Functionen eines Geschworenen gleich, der sich nur über ein Faktum auszusprechen hat! Wir sagen es aus der Erfahrung der Geschichte: je mehr aufgeklärte, fähige, durch Erziehung gebildete Bürger die nächste Ver— sammlung zählen wird, desto weniger wird sie Gefahr laufen, verführt und unterjocht zu werden und den Leidenschaften der Ehrgeizigen und der Parteien als Werkzeug zu dienen. Alle Klassen werden darin vertreten sein; man kann in dieser Beziehung auf die nothwendige Wirkung des allgemeinen Stimmrechts bauen. Nur scheint es uns, daß es nicht folgerecht ist, nachdem man alle Privilegien vernichtet hat, ein einziges Privilegium für Vermögen und Ex— ziehung, das Privilegium des Ausschlusses, beizubehalten.“

Heute erschien, mit einer großen dreifarbigen Fahne voran, ein großer Zug Schüler im Alter von 11 bis 12 Jahren bei der pro visorischen Regierung, um ein Dekret zu erwirken, daß ihnen an jedem Sonntage völlige und unbeschränkte Ferien bewilligt würden. Die Studirenden der Jurisprudenz hielten gestern eine Veisammlung, um darüber zu berathen, welchem Kandidaten sie bei den Wahlen zur National-Versammlung gemeinsam ihre Stimmen geben sollen.

Der National ist der Ansicht, daß der Staats-Bankerott un— vermeidlich gewesen wäre, wenn die Orleans fortregiert hätten. Die provisorische Regierung, fügt er dann hinzu, sei zu der Maßregel in Betreff der Sparkassen gezwungen gewesen; denn wären die Sparkassen⸗Gelder plötzlich zurückgefordert worben, so hätte die ganze Verwaltung still stehen müssen, und ein Staats- Bankerott wäre die unglückliche Folge gewesen; dagegen hätte man sich wahren müssen, so hart auch das Mittel sei. Gleicher Ansicht ist das Eommerce— Auch der Constitutionmnel lobt das Verfahren des neuen Finanz— Ministers, bezeichnet es als aufrichtig und geschickt und beruhigt die Manufaktur⸗Interessen; diese würden keinen Schaden nehmen, wenn die Fabrikanten nur ihre Pflicht thäten. Der Courrier frangais meint, daß gerade der Bericht des Finanz-Ministers das öffentliche Vertrauen wieder hervorgerufen und den panischen Schreck beseitigt habe. Geradheit und Aufrichtigkeit seien der Charakter dieses Dokuͤ ments. Gleichzeitig entwirft ein anderes Journal folgendes Bild von dem jetzigen Zustande der pariser Fabrication: „Viele Fabrikan— ten und Vorsteher von Werkstätten, welche in den letzten Tagen wie— der geöffnet hatten, sahen sich genöthigt, von neuem zu schließen, die Einen aus Mangel an Arbeit, die Anderen wegen der Unmöglich keit, die Forderungen ihrer Arbeiter zu befriedigen. Einer von ihnen, durch die drohende Haltung der Letzteren erschreckt, ist in Raserei ge⸗ fallen, und seine Familie mußte ihn ins Irrenhaus bringen lassen. Sollte der anarchische Zustand, worin jetzt die pariser Industrie ver— sunken ist, noch einige Wochen fortdauern, so würde diese Industrie ohne die Möglichkeit, wieder emporzukommen, ruinirt sein; denn die Kapitalien, welche sie nähren, würden verschwinden oder auswandern. Es giebt kein menschliches Gesetz, welches einen Fabrikanten, der nichts mehr besitzt, zwingen kann, Leute arbeiten zu lassen, und eben so wenig ist es wahrscheinlich, daß das Ausland einwilligen werde, unsere Fabrikate uns um den doppelten oder gar dreifachen Preis abzukaufen, wenn die Seltenheit der Arbeiter oder die abgezwungene Erhöhung ihres Lohnes uns zu solcher Preis⸗-Erhöhung nöthigt. So lange Frankreich nicht dahin gelangt, in den fünf Welttheilen alle mit den seinigen konkurrirenden Fabriken zu vernichten, wird es, wenn unsere Arbeiter auf annehmbare Bedingungen zu arbeiten verweigern,

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entweder seine Fabriken, die mit dem Auslande zu konkurriren unfä⸗ hig werden, schließen müssen, oder sie, eine nach der anderen, ins Ausland übersiedeln sehen.“ Der Constitutionnel führt als Be⸗ leg für die Gefahren an, welche die Kürzung der Arbeitszeit mit sich bringe, daß ein Eigenthümer einer großen Baumwollen Fabrik die Rechnung aufgestellt, seine Zwilliche kämen jetzt 15 pCt. höher zu stehen, und die nothwendige Folge davon sei, daß er auf fremden Märkten nicht mit freinden Fabrikaten fonkurriren könne, wenn dies so fortgehe.

Es heißt, daß der berühmte Krondiamant, der „Regent“, ver— schwunden ist.

Paris, 11. März. Der Minister-Resident des Großherzogs von Hessen und bei Rhein, Freiherr von Drachenfels, hat laut Be richt des heutigen Moniteur Herrn von Lamartine angezeigt, daß er ermächtigt sei, seinen Posten bei der provisorischen Regierung fort zu bekleiden. Eben so hat der badische Gesandte, Freiherr von Schwei zer, dem Minister angezeigt, daß seine Regierung ihre diplomatischen und internationalen Beziehungen zu Frankreich unverändert zu lassen beabsichtige.

Etwa 200 hier lebende Schweizer begaben sich vorgestern in langem Zuge nach dem Stadthause, wo sie durch eine Deputation der provisorischen Regierung ihre Sympathieen aussprachen und ihr eine Fahne überreichten. Der zum Gesandten in der Schweiz er— nannte General Thiard wurde der Deputation vorgestellt. Die Re⸗ gierung empfing auch Deputationen der hier wohnenden Engländer und der londoner Demokraten. Lamartine wiederholte auch diesen Deputationen gegenüber die Versicherungen, daß die französische Na⸗ tion nur nach friedlicher Verbrüderung mit allen Völkern strebe, und betonte namentlich den Wunsch, daß England und Frankreich fernerhin zusammenhalten möchten, um Europa den Frieden zu erhalten. 8s sei übrigens, fügte er in seiner emphatischen Weise hinzu, in Zukunft wohl ganz überflüssig, auf diplomatischem Wege bemüht zu sein, die Ein⸗ tracht zwischen England und Frankreich aufrechtzzu halten, „denn der vahre Minister der auswärtigen Angelegenheiten zwischen Frankreich und England würde hinfort der unüberwindliche Geist beider Völker sein, der sie in dem religiösen Gefühle der Verbrüderung einen werde.“ Nicht mehr handle es sich um Territorial-Vergrößerung; denn von dem Moment an, wo England die französische Republik anerkannt, werde sich die große Idee verwirklichen, daß eine gerechte, wahrhafte, unauflösliche Allianz zwischen den beiden civilisirtesten Nationen sich knüpfen werde, um Eintracht auf dem Kontinent zu sichern und das Blutvergießen zu verhindern, das den Ruhm Einzelner begründe, das aber eine Schmach für die Menschheit sei.

Sroßbritanien und Irland.

London, 13. März. Die auf heute angekündigte große Char⸗ tisten⸗Versammlung in Kennington Common unter dem Vorsitz des Herrn Cochrane hat stattgefunden, und die Ruhe ist nicht gestört wor⸗ den. Die Regierung hatte, ohne die Freiheit der Versammilung zu stören, die energischsten Vorsichts Maßregeln getroffen. Ein Anschlag an den Straßen ⸗-Ecken verbot das Paradiren in den Straßen und das Durchziehen derselben seitens der Besucher der Versammlung, weil diese Demonstrationen die Freiheit des öffentlichen Verkehrs hindern und den Handel unsicher machen. Man hat die neugebrochenen Gra— nitsteine von den Feldwegen um Kennington entfernt, damit sie in den Händen der Versammlung nicht zur Waffe werden. Die londoner Waffen— händler sind ersucht worden und haben sich willig gezeigt, die in ihren Läden befindlichen Flinten und Büchsenröhre von den Schäften loszu schrauben und die Schlösser durch Wegnahme des Pistons unbrauch⸗— bar zu machen. Die größeren dem Handel zugehsrigen Waffen— massen sind von den resp. Eigenthümern in einem gemeinschaftlichen Depot in der Kaserne der schottischen Füsilier⸗Garden niedergelegt worden. Die Regimenter standen in den Kasernenhöfen unter Waffen. Man hatte die Wachen bei den Regierungs-Büreaus, der Bank und Buckingham -Palast verdoppelt. Die Polizeirichter der verschiedenen Bezirke hielten von neun Uhr Morgens bis Abends zehn Uhr Sitzung und viertausend Policemen waren auf Kennington Common selbst aufgestellt und die Vorstädte Lamberwell, Stockwell, Vauxhall und Westminster wurden von 800 berittenen und mit Säbeln und Karabinern bewaffneten Policemen beschützt. Die aus der Hefe des Volkes und größtentheils aus Neugierigen bestehende Menge lief, als ein Platzregen herabströmte, um halb vier Uhr auseinander.

Lord John Russell ist von Hastings zurückgekehrt, befindet sich aber, selbst nach Angabe des Globe, so leidend, daß sein Zustand keine Beruhigung gewährt. Die Sunday Times behauptet, zu wissen, daß Lord J. Russell nicht ferner an den Verhandlungen des Unterhauses Theil zu nehmen im Stande sei. Er werde seine Stelle als Minister niederlegen und Rm Pair ernannt werden. Als sein Nachfolger wird der Graf von Clarendon, Lord-Lieutenant von Ir⸗ land, genannt, der im Oberhause die Regierung vertreten könnte während Lord Palmerston im Unterhause die Führerschaft behielte. Tie radikaleren Blätter aber stellen jetzt größere Forderungen. Der Morning Advertiser räth Lord J. Russell auf das dringendste, eine fortschreitende Politik einzuschlagen, die Initiative zu ergreifen, ausgedehnteres Wahlrecht, dreijährige Parlamente (statt der jetzigen siebenjährigen), geheime Wahl vorzuschlagen, und zwar heute noch morgen möchte es zu spät sein. Die Chartisten verlangen mehr.

Der Lord-Lieutenant von Irland hat beschlossen, sich der ange⸗ kündigten großen Versammlung in Dublin nicht zu widersetzen, doch ist dem Lord Mayor von Dublin bedeutet worden, daß er für die Ruhe der Stadt verantwortlich sei.

Die United Service Gazette enthält die auffallende, an⸗— geblich ihr aus guter Quelle kommende Nachricht, daß der Herzog von Montpensier eine Einladung zu der am Mittwoch abgehaltenen Sitzung des Geheimen Raths erhalten habe und ihm hier mitgetheilt worden sei, das Land zu verlassen.

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Amsterdam, 14. März. Das Amst. Handelsbl. theilt eine durch den Telegraphen ihm aus dem Haag zugekommene Nach— richt mit, wonach der König, davon unterrichtet, daß die vorgeschla—⸗ genen PVlodificationen im Grundgesetz weit entfernt sind, der allge⸗ meinen Erwartung zu entsprechen, der zweiten Kammer die Befugniß einräumt, ihm in Betreff des Grundgesetzes Vorschläge zu machen, wie sie solche im Interesse des Volks für erforderlich hält und welche der König genehmigen zu wollen erklärt. Der König hat eine Er⸗ klärung in diesem Sinne ohne Vorwissen und Zuziehung des Mini— steriums gegeben, an dessen Stelle, dem Vernehmen nach, ein libera— leres treten soll. Ein Schreiben aus dem Haag, welches bei der Redaction des Handelsblattes eingegangen ist, so wie eine Extra— Ausgabe des neuen Rotterdamer Courant, bestätigen diese Nach— richten vollkommen. Letztere fügt hinzu, der König habe den Prä—⸗ sidenten der zweiten Kammer zu sich rufen lassen, um ihm Obiges mitzetheilen. An der heutigen Börse hat diese Nachricht einen sehr günstigen Eindruck auf die Preise der holländischen Fonds gemacht, welche seit vorgestern wieder bedeutend höher gegangen sind und noch mehr gestiegen wären, wenn man geglaubt hätte, auf die Ent⸗ fernung des jetzigen Ministeriums sicher rechnen zu können.

Aus dem Haag. (Auf telegr. Wege.) Am 15. März

ist das bisherige Ministerium entlassen worden. Der Deputirte Lugeri ist mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt.

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Brüssel, 15. März. Die ministerielle Independance wider- spricht dem Gerücht von einem Schutz- und Trutz⸗Bündnisse zwischen Belgien und Holland aufs bestimmteste. „Wir bilden“, sagt dies Blatt, „einen neutralen Staat, neutral in unserem Interesse wie im Interesse Frankreichs. Vergessen wir nie diese letzte Bedingung: denn sie ist eine ernstliche. Unsere Pflicht ist, dieser Neutralität bei allen denen Achtung zu verschaffen, die sie verletzen möchten; hüten wir uns aber, zu ihrem Schutze Akte aufzustellen, welche als Frankreich feindselig betrachtet werden könnten. Denken wir also nicht daran, mit ir gend einer Macht Schutz- und Trutzbündnisse abzuschließen. Belgien kann zu Conventionen dieser Art nicht die Hand bieten. Das Gouvernement und das Land sind gleicherxweise davon überzeugt, und beide haben in dieser Beziehung das Gefühl ihrer Lage und ihrer Pflichten. Schenke man daher dem Gerüchte keinen Glauben, als wäre ein geheimer Vertrag von Holland und Belgien im Interesse gemeinsamer Ver⸗ theidizung unterzeichnet worden; dieses Gerücht hat nicht den min⸗ desten Grund. Die besten Beziehungen bestehen zwischen den Gou⸗ vernements beider Länder, allein wir können dieselben laut eingestehen und haben nichts, durchaus nichts, was unsere südlichen Nachbarn über die Absichten eines Volkes beunruhigen könnte, das immer ihr aufrichtigster und treuester Verbündeter sein wird.“

Die Milizen von 1846, die bisher nicht aufgeboten waren, ha— ben sich unverzüglich zu stellen, um zu ihren respektiven Regimentern abgeführt zu werden.

Vorgestern Abend sind Unruhen zu Gent ausgebrochen, über welche das Journal des Flandres folgende Mittheilung bringt: „Den ganzen Tag standen Gruppen müßiger Leute, die keine feind⸗ selige Absicht zu haben schienen, auf der Place d' Armes. Gegen 4 Uhr hörte man den Ruf: „Es lebe die Republik!“ Die höheren Offiziere begaben sich unter die Gruppen und suchten ihnen begreiflich zu machen, daß sie durch Ruhestörung nur zu verlieren hätten. Ob⸗ gleich ihre Worte anfangs die Massen etwas zu beschwichtigen schienen, zogen Haufen Volks zwischen 7 und 8 Uhr nach dem Jesuiten-Kloster, wo sie einige Fensterscheiben zerbrachen. Die Gendarmerie zerstreute sie bald, ohne daß man Gewalt anzuwenden brauchte, so daß gegen halb 9 Uhr wieder Alles ruhig war. Unter den Truppen sind mas⸗ kirte Personen verhaftet worden, die der Stadt fremd sind, und die in verbrecherischer Absicht nach der Stadt gekommen waren. Auf Drohungen, die gegen das Jesuiten-Kloster zu Trochiennes laut wurden, eilte am Abend noch ein Kürassier⸗Piket hin, wel⸗— ches indessen überflüssig war. Gestern früh erschien ein Auf— ruf des Bürgermeisters, welcher alle Zusammenrottungen von mehr als 5 Personen auf der Straße untersagt und das Schließen der Wirthshäuser und öffentlichen Orte auf 9 Uhr Abends feststellt; nichtsdestoweniger fanden einige neue Zusammenrottungen statt, die aber durch die Gendarmerie auseinandergejagt wurden. Auf dem Marché du Vendredi suchten manche Leute das Pflaster aufzu⸗ reißen, wurden jedoch bald zur Ruhe gewiesen. Ein Wirthshaus, worin die demokratische Gesellschaft sich versammeln wollte, ist ge⸗ schlossen worden, und die energischsten Maßregeln sind getroffen, um solche Scenen zu verhüten, die auf ihre Urheber nur Unglück und die Strenge des Gesetzes herabrufen können. Belgien genießt eine solche Freiheit, daß wir nicht nach der Republik lüstern sind, die uns nichts bieten kann, was wir nicht schon längst besäßen, nämlich Raum und Freiheit zur Entfaltung jeder nützlichen Thätigkeit und jedes ehrenwerthen Strebens. Diese Unruhen gehen nur von solchen aus, welche die momentane Arbeitslosigkeit ausbeuten und die Wirren zu eigenem Vortheil zu benutzen trachten. Durch solche Un⸗ ruhen kann blos das Mißtrauen sich steigern und die Fabrikthätigkeit gelähmt werden, die nur bei Ruhe und Vertrauen gedeihen kann.“

Die Vorausbezahlung der der Grundsteuer geschieht mit großem Eifer, und, wie man hört, ist schon die Hälfte dieser Steuer hier einbezahlt.

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Neapel, 2. März. Das vor einigen Tagen ernannte Mini— sterium hat sich bereits vor den Anforderungen der Sicilianer zurück= gezogen, unter Einreichung einer motivirten Entlassungs- Akte an den König, worin es heißt:

„Wir hatten zu gleicher Zeit gegen ein Uebermaß von Leidenschaften und Ungeduld, gegen die ungestümsten Forderungen und plötzlichen Zuckun⸗ gen auf allen Seiten zu kämpfen. Die Bewohner Siciliens verlangten eine Umänderung der politischen Ordnung des Staats. Unbegreiflicherweise be- ruhigten sich ihre Forderungen nicht, nachdem ihnen eine CTonstitution gege= ben worden, deren Artikel 87 den Sicilianern besondere Begünstigungen ein- räumt. Wir bemühten uns, ihre Wünsche kennen zu lernen und Ruhe und Eintracht wieder herzustellen. Die Forderungen der Sieilianer wechselten und steigerten sich. Ein besonderes Parlament mit zwei Kammern ward ihnen bewilligt, eben so ein getrenntes Ministerium, so wie ein nur aus Sicilianern bestehender Staats- Rath, ferner sollten die bürgerli= chen und geistlichen Aemter und die höheren Grade der Miliz nur mit Si⸗ cilianern besetzt werden. Außerdem ward ihnen eingeräumt, daß die Würde eines General-Lieutenants des Königs nur einem Prinzen aus der König- lichen Familie oder einem Sicilianer verliehen, endlich, daß künftig die di= plomatischen Posten und die höheren Stellen in der Land⸗Armee, wie in der Marine, gleichmäßig zwischen Sicilianern und Neapolitanern vertheilt werden sollen. Alles dies konnte die Sicilianer nicht zufriedenstellen. Die Constitution besagt, daß dem Könige allein der Befehl über die Land- und Seemacht, so wie die Sorge, die Integrität des Königreichs gegen jeden äußeren Angriff zu vertheidigen, zustehe. Man will aber dem Könige ver⸗ bieten, neapolitanische Truppen nach Sicilien zu senden, und betrachtet letz tere sonach als fremde Soldaten. Da Sieilien bei seinen 2 Mill. Einwohnern nur ein verhältnißmäßig schwaches Heer stellen kann, so wäre einem ehrgeizigen Feinde nichts leichter, als es einzunehmen, sich dort festzusetzen und von da aus die Kriegsfackel nicht nur in das Königreich Neapel, sondern in unser ganzes schönes Italien zu schleudern. Sicilien und vorzüglich Messina, von einem starken Arm vertheidigt, bilden aber unsere naturliche Schutzmauer. Und diese sollte der König nicht vertheidigen dürfen. weil es . untersagt wäre, neapolitanische Truppen in die Insel zu schicken? n n,, soll dem König unterfagt fein, die ihm auferlegte Pflicht, die Integrität des König. reichs zu erhalten, z erfüllen! Un fer Gewiffen strůlubt sich gegen einen solchen Gz. danken. Wir foͤnnen eine folche Forderung nicht bewilligen, nach eine so

toe PVeranktwortlichleit iderheh Da wir aber keine neuen Mittel auf⸗ große Verantwortlichkeit übernehmen. . che r Ginigkeit bes Ra- jufinden wissen, um eine Frage zu ent cheiden, welche die Einig * * ss . nigreichs und ganz Italien betrifft so bitten wir um unsere Entlas . Ennem anderen Minssterium wird es vielleicht gelingen, so entgegengesetzle Interessen und gefahrdrohende Forderungen zu vereinigen. e ee wers don Serra aprtola; Baron Cerito Birm ano; Funst Den tive; Fürst von Torello; Chevalier Bozzelliz Feldmarschall Gazzia. . .

Der König hat, dem Vernehmen nach, erklärt, in Allem nach⸗

geben zu wollen, nur nicht in dem, was die Besetzung Sieiliens durch

neapolitanische Truppen betrifft.

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