1848 / 86 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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wle Gott!“ Hierauf nahm Dulon noch einmal das Wort und sagte lgendes: . ; Bürger Magdeburgs, noch ein Hoch, dem Könige dem pflichtge⸗ , . 1 sein 2 a fe Wort einlöst! Ihm, der 2 3 ill, als ein freier König freier Bürger, als erster, höchster Diener ei= een Staates, der nicht Knechte will, sondern Bürger, nicht zitternde aven, sondern freie Männer, der es weiß, welche Hochachtung, welche re er seinem Volke, seinem großen, edlen Volke schuldig ist, ihm 12 jeßt aufs neue. Ja, er wird sein Wort einlösen, ei wird die Freigeit irmen, ein edler Held sich an die Spitze des befreiten Vaterlandes stellen md auf neuen, schöneren Bahnen den Ruhm seines Namens suchen. Sei— nes Volkes Macht hat er erfahren, seines Volkes Kraft er hat sie ken⸗ gelernt; seines Volkes Treue, seines befreiten Volkes Liebe soll er uch erfahren! Treu und innig schließt er der Sache des deutschen Volks an, treu schaaren wir uns um seinen Thron, und unsere innige, unsere egeisterte Liebe schenken wir ihm wieder! Dem treuen Könige aus treuer st ein donnerndes Hoch!“ ; Das Hoch der Tausende kam aus warmem Herzen. Der Ein— druck, den die Worte gemacht hatten, war nicht zu verkennen.

NRhein⸗Provinz. Der Köln. Ztg. ist folgende Mitthei⸗ lun 9 angen: .

. uf 47 von der Bürger-Versammlung bei Stollwerk beschlossenen, von einer Deputation dem Herrn Erzbischofe überbrachten Antrag versam= melte dieser sofort das hochwürdige Dom- Kapitel, um über den Antrag in Berathung zu treten. Und nachdem aus dessen Mitte zwei Dom Kapitulare in Begleitung des Justizraths Hardung dem Herrn Ober-Präsidenten von dem Antrage der Bürger Kenntniß gegeben und von demselben Tie Zustim⸗ mung der Aufstellung der deutschen Bundesfahne auf dem Domthurme ,, erhalten hatten, faßte das Dom, Kapitel sofort den Beschluß,

n Folge dessen der hochwürdigste Herr Erzbischof folgenden Erlaß ertheilte: 3 den Grund der heute Morgens in der Sitzung meines hochwür⸗ digen Domkapitels stattgefundenen Verhandlungen und nach der seitens des Königlichen Ober⸗-Präsidenten der Rhein-Provinz, Herrn Eichmann, er theilten Justimmung genehmige ich, daß die deutsche Bundesfahne heute Nachmittags auf dem Thurme der hiesigen Domkirche aufgepflanzt werde. Köln, den 20. März. Der Erzbischof von Köln: 9 Johannes von Geissel. n

den Königl. Ober⸗Bürgermeister, die Beigeordneten und Gemeinde-Verord⸗ neten Hochwohl⸗ und Wohlgeboren der Stadt Köln.““

„Der Justiz⸗Rath Hardung theilte sofort dieses Aktenstück dem in pleno versammelten Gemeinde- Rathe mit, begab sich sodann in Folge eines Auf⸗ trages des Herrn Ober⸗Bürgermeisters in die Versammlung der Bürger bei Söiollwerk, welche aber bereits auf dem Wege zum Regierungs-Gebäude begriffen war. Hier überreichte er dem Bürger-Comité den Erlaß, welcher von demselben den zu Tausenden Anwesenden verkündet, von diesen mit dem lebhaftesten Jubel entgegengenommen und dem Herrn Erzbischofe ein drei- jaches Lebehoch dargebracht wurde.“

Köln, 22. März. (Köln. Ztg.) Hier, wie auf dem benach— barten Lande, ist die Errichtung einer bewaffneten Bürgerwache im vollen Gange, und alle Klassen der Bevölkerung nehmen bereitwillig daran Theil. Die Ruhe der Stadt ist nicht wieder gestört worden.

*Düsseldorf, 21. März. Von dem Ober-Bürgermeister

warde gestern folgender Aufruf erlassen: „Mitbürger!

Unsere Wünsche gehen in Erfüllung, Eure Freude, Euer Ju⸗ bel ist gerecht! Ueberlaßt Euch der Freude und laßt uns Alle die hehe Feier auf das herrlichste begehen.

Ich zweifle keinen Augenblick, daß Ihr, die Ihr es verstanden habt, das Schwere zu ertragen, auch die freudigen Ereignisse zu feiern wißt.

Düsseldorf, den 20. März 13848.

Der Ober-Bürgermeister.“

Zugleich erschien eine Aufforderung an die Bürger, sich am Nach— mittag in einem öffentlichen Lokal zu versammeln, um eine Bürger— garde zu bilden. Dieselbe wurde auch aus c. 300 Mitgliedern sofort errichtet und übernahm für den Abend, für welchen allgemeine Illu— mination angesagt war, die Aufrechthaltung der Ordnung auf den Straßen, da am Abend vorher durch Einwerfen der, unbeleuchteten Fenster mancher Unfug verübt worden war. Die Militair-Behörde wurde durch eine Deputation um gänzliche Zurückziehung des Mili⸗ tairs in die Kasernen ersucht. Diese erfolgte auch; für etwaige Nothfälle blieb das Militair in den Kasernen bereit und bivouakirte zum Theil in den Höfen. Der Abend ging ohne allen Unfug vor- liber. Die Erleuchtung war allgemein; in allen Straßen wehten Flaggen und Fahnen. Das Theater war glänzend beleuchtet.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. (N. K. München, 21. März. Gestern sind hier die nachstehenden Verkündigungen und Proclamatio⸗ nen erschienen:

Königliches Patent.

„Ludwig, von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben.

„Wir haben Uns Allerhöchst bewogen gefunden, zu Unseres geliebten Sohnes des Kronprinzen Maximilian Königliche Hoheit Gunsten auf Unsere Krone zu verzichten, und fügen mit diesem zugleich zu wissen, daß Wir von nun an die Namens-Titulatur „König Ludwig“ (Majestät) und Unsere vielgeliebte Königliche Gemahlin die Titulatur „Königin Therese“ (Majestät), führen werden. Vorstehende Unsere Verzichtleistung und Titulatur-Bestim⸗= mung ist in Unserem Regierungs- Blatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Gegeben München, 20. März 18486, im 23sten Unserer Regierung.

Ludwig.“ Königliche Worte an die Bayern.

„Bapern! Eine neue Richtung hat begonnen, eine andere als die in der Verfassungs Urkunde enthaltene, in welcher Ich nun im 23sten Jahre geherrscht. Ich lege die Krone nieder zu Gunsten Meines geliebten Soh— nes, des Kronprinzen Maximilian. Treu der Verfassung regierte Ich, dem Wohle des Volkes war Mein Leben geweiht als wenn ich eines Frei- staates Beamter gewesen, so gewissenhaft ging ich mit dem Stagtsgute, mit den Staatsgeldern um. Ich kann Jedem offen in die Augen sehen. Und aun Meinen tiefgefühlten Dank Allen, die Mir anhingen. Auch vom Throne herabgestiegen, schlägt glühend mein Herz für Bayern, für Deutsch- land. München, den 20. März 1818. Ludwig.“ Regierungs-Antritts-Patent Sr. Majestät des Königs Ma⸗

rimilian II. von Bayern.

„Wir Maximilian II. von Gottes Gnaden zc. Unseren Gruß und Königliche Gnade zuvor!

„Nachdem Unseres vielgeliebten und theuersten Herrn Vaters Königl. Majestät Sich unterm 20sten d. M. aus freieigenem Entschlusse Allerhöchst bewogen gefunden haben, zu Unseren Gunsten den Verzicht auf die Krone Bayern zu erklären und durch diese Verzichtleistung das Königreich Bavern in der Gesammt-Vereinigung aller seinet älteren und neueren Gebietstheile nach den Bestimmungen der Verfassungs-Urkunde auf dem Grund der Staats- und Hausverträge an Uns, als nächsten Stammfolger, übergegan— gen ist, und Wir davon vollen Besitz ergriffen und die Negierung des Kö— nigreiches angetreten haben. Als wollen Wir Uns zu sämmtlichen Stän— den, Bürgen und Unterthanen in den Städten und auf dem Lande, auch allen Bediensteten und überhaupt allen Unseren Erblanden Angehörigen, welchen Standes, Würde und Wesens sie immer sein mögen, gnädigst versehen, daß sie Uns von nun an für ihren rechtmäßigen und ein— . kandesherrn so willig als pflichtmäßig erkennen, Uns unverbrüchliche

reue und unweigerlichen Gehorsam leisten, sofort in allen Stücken sich, wie es pflichtbewußten Unterthanen gegen ihre von Gott verordnete Landes * ast und Obrigkeit gebührt, gegen Uns bezeigen werden. Wir geben enselben dagegen zu erkennen, 6 Wir den in dem Titel X. §. 1 der ersassungs Urkunde enthaltenen Eid bereits in der dort vorgeschriebenen in abßelegt haben. Damit der Gang der Regierung. und Justiz=

Entbieten Männiglich

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Geschäfte nicht unterbrochen werde oder zum Schaden des ge— meinen Wesens einiger Aufenthalt entstehe, so ist Unser Befehl, daß sämmtliche Stellen und 82 im Königreiche ihre Ver= richtungen bis auf Unsere nähere Bestimmung gebührend und nach ihren aufhabenden Amtspflichten fortsezen, die amtlichen Ausfertigungen von nun an unter Unserem Namen und Titel, wo solches vorgeschrieben ist, erlassen, bei der Siegelung aber sich der bisherigen Siegel so 2667 bis ihnen die neu zu verfertigenden werden zugestellt werden, bedienen ollen. Wir wol len alle Bedienstete an den von ihnen geleisteien Verfassungs und Dienst. eid besonders erinnert haben und versehen Uns gnädigst, Unsere gesammten Stände, Unterthanen und Diener werden dieser ersten, von Uns, als ihrem angebornen rechtmäßigen Landesherrn an sie gerichteten Aufforderung sich treügehorsamst fügen, wogegen Wir ihnen mit Königlicher Huld und Gnade wohl beigethan verbleiben. Gegeben in Unserer Haupt⸗ und Residenzstadt Munchen, den 21. März 1818. Marimilian. Frhr. von Thon-Ditt mer, Staatsrath. von Kobell.“ Königliche Worte an die Bavern. ö

„Bavern! Mein vielgeliebter Vater und König hat geruht, Mir die Krone zu übertragen. Tief ergriffen fühle Ich das ganze ewicht der Ver pflichtungen, das Er Mir auferlegt. In einer Zeit besteige Ich den Thron, die mit ihren großen Anforderungen das In und Ausland mächtig bewegt. Auf Gottes allmächtigen Schutz vertraue Ich und auf Meinen redlichen Willen, dieser Zeit Gebot zu verstehen und zu vollbringen. Wahrheit will Ich in Allem, Recht und gesetzmäßige Freiheit im Gebiete, der Kirche, wie des Staats. Auf der Bavern Treue hoffe Ich, auf die seit, Jahrhun= derten bewährte Liebe zu ihren Fürsten. Bavern, steht Mir bei in Meinem sesten Vorhaben, euch auf die Stufe zu erheben, zu der ihr als ein freies Volt berufen seid, ein Achtung gebietender Staat im einigen deutschen Va— terlande. München, den 20. März 1818. Maximilian,“ .

Nachdem heute Morgen zwischen 7 und 8 Uhr die Negimenter der hiesigen Garnison auf dem Dultplatze in vorschriftsmäßiger Weise dem neuen Könige Maximilian II. den Eid der Treue geleistet hatten, wurde daselbst auch die gesammte hiesige Landwehr aufgestellt und be⸗ eidigt. Es wurde derselben zuerst das Königliche Patent, die Ver— zichtleistung König Ludwig's betreffend, und dessen „Königliche Worte an die Bayern“ vorgelesen, dann ein Reskript des Ministeriums des Innern mitgetheilt, nach welchem König Maximilian II. bereits Mor- gens 8 Uhr den vorgeschriebenen Eid geleistet hat und das Kreis— Kommando aufgefordert wird, unverzüglich die Landwehr zu beeidi— gen, was nun sofort in gehöriger Forn und ohne Beanstandung ge= schah. Nach der Beeidigung wurde in aller Ordnung abmarschirt. Bei der Eidesleistung des Königs in Gegenwart der sämmtlichen Minister und des Staatsraths in der Königlichen Residenz waren sehr zahlreiche Deputationen beider Kammern zugegen. Der Eid, welchen der König auf die allegirte Verfassungs Bestimmung zu leisten hat, lautet: „Ich schwöre, nach der Verfassung und den Gesetzen des Reichs zu regie⸗ ren, so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium.“

Um 11 Uhr verließ der Reichsherold, von zwei Herolden beglei tet, unter Vorausritt der Königl. Hof- Trompeter und unter Eskorte einer Abtheilung Kürassiere das Ministerium des Aeußern und des Königlichen Hauses und durchritt die Hauptstraßen der Stadt, an den öffentlichen Plätzen den Regierungs-Antritt König Maximilian's II. verkündend; ein dreimaliges Hoch dem neuen König folgte der jedes— maligen Verkündung. Es waren sehr viele Leute auf den Straßen, um dies mit anzusehen; der Eindruck, welchen es hervorbrachte, war ein verschiedenartiger, wie denn überhaupt die Stimmung über das große Ereigniß sehr verschiedenartig ist und im Allgemeinen noch keine bestimmte Richtung genommen hat.

Großherzogthum Oldenburg. (D. A. 3.) Der Grof herzog hat nachstehende Proclamation erlassen:

„Allen getreuen Einwohnern des Herzogthums Oldenburg und der Herrschaft Jever meinen freundlichen Gruß. Nach der Erlassung des Ge— setzes vom 10. d. M., wodurch die Berathung des Grund -Gesetzes über eine landständische Verfassung für das Großherzogthum Oldenburg mit frei gewählten Abgeordneten des Landes bestimmt ist, sind aus vielen Theilen desselben mir Vorstellungen überreicht, welche theils die Grundlagen des landständischen Verfassungswerkes zum Gegenstande haben, theils sonstige Wünsche ausdrücken, deren Erfüllung meine getreuen Unterthanen für das Wohl des Landes zuträglich halten. Zur Vervollständigung und Erläute⸗ rung der auf jene Vorstellungen abgegebenen vorläufigen Erklärungen will ich daß Nachstehende verkündigen, damit das ganze Land erfahre, daß dessen Wünsche und meine Absichten das gemeinschaftliche Ziel haben, die gegenseitigen Bande der Liebe und des Vertrauens zwischen Fürst und Volk zu sestigen und den allgemeinen Rechtszustand durch die ständische Verfassung auf solchen Grundlagen neu zu erbauen, wie sie die Entwickelung in der Zeit fordert. Die Erreichung jenes Ziels darin stimmen wir Alle überein ist die Bedingung auch derjenigen öffentlichen Einrichtungen, deren Förderung und Einführung den welterschütternden Ereignissen gegenüber allein geeignet ist, die Hoffnung auf eine glückliche Zukunft zu begründen. In dem Entwurfe des Grundgesetzes uber die landständische Verfassung, welcher nicht allein den einzuberufenden 31 Ab— geordneten offiziell mitgetheilt werden, sondern auch vorher zeitig zur Kenntniß des Publikums gelangen soll, wird ausgesprochen werden, daß kein Gesetz anders erlassen, abgeändert, authentisch erläutert oder aufgeho⸗ ben werden kann, als wenn und nachdem dazu die Stände ihre Zustim— mung ertheilt haben. Dasselbe gilt nach dem Entwurfe von der Bewilli gung neuer Steuern und der Aufnahme won Anleihen, unter regelmäßiger Vorlegung des Budgets der Staatseinnahmen und Staatsausgaben auf jedem Landtage und unter der Kontrole des Staatshaushaltes von Sesten der Stände. Die Landstände werden eine gemeinschaftliche Versammlung bilden und sind berufen, die Interessen aller ihrer Mitbürger zu vertreten. Die Wählbarkeit zu Abgeordneten ist nicht an Vermögen oder Grundbesitz, nicht an Geburt und Religion, nicht an den Wohnsitz im Wahlbezirk ge— bunden. Die Oeffentlichkeit der Versammlungen der Landstände ist von dem Beschlusse des ersten Landtages abhängig gemacht. Durch die Kontra— signatur der Gesetze und sonstigen landesherrlichen Verfügungen an die Landesbehörden wird dem kontrasignirenden Mitgliede des Staats- und Kabinets-Ministeriums die Verantwortlichkeit dafür auferlegt, daß jene Ge setze und Verfügungen den Landesgesetzen und insbesondere dem Grundge setze nicht widerstreiten. Die Stände haben das Recht der Anklage gegen Staatsdiener, insbesondere auch wegen Verletzung des Grundgesetzes, vor dem Gerichte. Wegen des Doniansal-Vermögens wird den 34 Abgeordneten nähere Mittheilung gemacht und mit den Ständen, wie ich nicht zweifle, eine Vereinigung erreicht werden. Eine den Gemeinden eine freie Bewe gung sichernde, neue Gemeinde-Ordnung soll dem ersten Landtage vorgelegt und die völlige Ablösung der noch bestehenden bäuerlichen Lasten durch ein Gesetz unverzüglich vorbereitet werden. Die weiteren Wünsche der getreuen Einwohner des Herzogthums Oldenburg und der Herrschaft Jever werden in der Versammlung der 34 Abgeordneten zur Berathung kommen. Diese Versammlung soll in möglichst kurzer Frist und spätestens in der zweiten Hälfte des nächsten Monats staltfinden. Von den Berathungen derselben wird das Publifum durch den Druck der dabei aufgenommenen Protokolle in sortgesetzter Kenntniß erhalten werden. Ich vertraue zu dem treuen und braven Sinne meiner Oldenburger und zu der so ost von ihnen bewährten Anhänglichkeit an meine Person, daß sie nunmehr die nahe Veröffentlichung des Entwurfs des Grundgesetzes abwarten, um danach zu bemessen, zu wel chen weiteren Anträgen sie die 31 Abgeoipneten, die Männer ihrer Wahl, zu veranlassen für zweckmäßig halten. Mögen sie in freien Volks-Versamm— lungen ungehindert, so lange daraus nicht Störungen den öffentlichen Ruhe und Ordnung heworgehen, die vaterländischen Angelegenheiten berathen.

„Die Aufrechthaltung der bürgerlichen Ordnung kann allein die Ge— fahren, von denen das gemeinschaftliche Vaterland bedroht ist, von den Gränzen des Herzogthums abwenden. Dazu nach Kräften mitzuwirken, werden alle Wohlgesinnte sich aufgefordert fühlen, und wo was Gott verhüten wolle! der Frieden in Stadt und Land gebrochen werden sollte, da wird jeder wahrhafte Bürger den Beruf in sich tragen, der Bewaffnung 6 anzuschließen, welche jeder Gemeinde von jetzt an gern gestattet sein oll. Nur der Friede nach außen macht die wünschenswerthe Verminderung des stehenden Heeres möglich; nur der Friede im Junern nährt die Hoff—

nung auf eine nahe glückliche Entwickelung der öffentlichen Zustände des

Landes; nur der Friede sichert den Bemühungen zu Aufrichtung einer neuen Bundes verfassung Erfolg, gegründet auf eine Vertretung des Volks in den deutschen gemeinsamen Angelegenheiten, zu deren Erreichung ich aus voller Ueberzeugung von ihrer unabweislichen Nothwendigkeit nach Kräften mitzu⸗ wirken bereit bin und mich bereit erklärt habe. Vertrauet mir, wie ich euch vertraue! Haltet fest an mir, wie ich an euch, dann wird aus den Sor gen der Zeit dem Lande eine glückliche Zukunst erblühen! Oldenburg, den 18. März 1848. August.“

7 Braunschweig, 22. März. Se. Hoheit unser Herzog be⸗ gab sich zu Fuß am vorgestrigen Abend zu einigen und am gestrigen zu den übrigen Sammelplätzen der Bürgergarde und des Corps der Studirenden des Collegium Carolinum. Wenn schon am 19ten d. Nachmittags dem geliebten Herzoge von einer großen Anzahl von Bürgern, eine Fahne mit den germanischen Farben führend, vor dem Residenzschlosse ein Lebehoch als Zeichen der Verehrung und Liebe dargebracht wurde, so gab sich wiederum bei dem Erscheinen Sr. Ho⸗ heit auf den Sammelplätzen der obigen zum Dienste Bewaffneten überall ein Jubelgruß kund. Ein schöner Bund ist durch gegenseitige Liebe, durch gegenseitiges Vertrauen geschlossen! Angesehene Frauen und Töchter der Stadt waren längst thätig an der Herstellung der Fahnen für die Bürger-Garde und das Corps der Studirenden. Von der erste⸗ ren wurde gestern der im Leib⸗-Bataillon stehende, durch seine biede⸗— ren Gesinnungen hochgeachtete Hauptmann Hollandt zum obersten An— führer erwählt und sofort von Sr. Hoheit bestätigt. ö

Alle Bewohner, selbst das Militair, tragen deutsche dreifarbige Kokarden; auf dem Residenz⸗-Schlosse, auf vielen öffentlichen und Privat-Gebäuden, aus vielen Fenstern wehen Fahnen; die Schilder—⸗ häuser der Wachtposten werden in die germanischen Farben gekleidet, mit denen vor dem Herzoglichen Residenzschlosse wurde der Anfang gemacht.

Heute Nachmittags um drei Uhr begann unter dem Läuten der Glocken aller Stadtthürme vor Vieweg's Druckerei das öffentliche Vertheilen der von Sr. Majestät dem Könige von Preußen unterm 2lsten d. M. erlassenen Proclamation: „An mein Volk und an die deutsche Nation.“ Am Fuße dieser Proclamation besindet sich folgende (bereits erwähnte) Erklärung unseres Staats⸗Ministe⸗ riums:

„Die hiesige Herzogliche Landes-Regierung, getreu der von ihr schon bei Bekanntmachung des Königlich preußischen Patents vom 18ten d. M. ausgesprochenen Ansichten, eikennt in dem hochherzigen Entschlusse Sr. Ma jestät des Königs von Preußen, in den Stürmen der Gegenwart die Ord— nung der allgemeinen deutschen Angelegenheiten zu leiten, mit dem aufrich tigsten Vanke das einzige und von den Umständen dringend gebotene Mit tel, die äußere Sicherheit und die Integrität des gesammten Deutschlands zu schirmen und die ruhige Entwickelung der inneren Freiheit zu sichern.

„Die hiesige Herzogliche Landes-Regierung wird daher den zu erwar- tenden Anträgen des Königl. preußischen Gouvernements bereitwil lig entgegenkommen und hofct mit Zuversicht, daß alle deutschen Fürsten und Stämme mit gleicher Freude sich zu dem großen Na— tionalwerke die Bruderhände reichen und gemeinsam eine Verfassung grün den werden, die das große deutsche Volt in die ihm gebührenden Rechte einsetzt, Achtung gebietend nach außen und frei und glücklich im Innein.

Um schon setzt die äußeren Verschiedenheiten, welche die Deutschen trennen, verschwinden zu lassen, haben Se. Hoheit der Herzog zu befehlen geruht, daß das Truppen-Corps die deutsche dreifarbige Kokarde anlege.

Braunschweig, am 22. März 1848. .

Herzoglich braunschweig Lüneburgisches Staats Ministerium. von Schleinitz. F. Schulz. von Gey so.“ ;

Nachdem zu der gedachten Proclamation nebst der obigen Ern klärung sich noch die Kunde von einem Besuche Sr. Hoheit bei den Trüppen in den Kasernen gesellte, um Höchstselbst diesen die Richtung in den neuen Verhältnissen zu weisen, nachdem die Verab schiedung des vor einigen Tagen vom Ministerial⸗Rathe zum Gehei menrathe beförderten Herrn von Koch zur Gewißheit gewor— den, verbreitete sich über die ganze Stadt ein unbeschreib- licher Aufschwung der Freude, die lebhaft an den Tag des Wiedereinzugs des hochherzigen Herzogs Friedrich Wilhelm im De— zember 1813 erinnert. Gegen 4 Uhr Nachmittags zogen die Trup-— pen, Husaren zu Fuß, Artillerie, Infanterie ohne Gewehr und nur mit Mützen bekleidet, mit Musik auf den Altstadt-Markt zu den da— selbst versammelten Bürgern heran. In wahrer Eintracht ordnete sich ein unübersehbarer, viele Fahnen führender Zug (Bürger, Mili⸗— tair, hohe und niedere Staatsdiener u. s. w. einmüthig unter einan- der gemischt), dem überall von den Braunschweigerinnen aus den Fenstern der Häuser in der durchzogenen Straße die freu⸗ digste Theilnahme zu erkennen gegeben wurde. Das Ziel war das Residenzschloß, um Sr. Hoheit den schönen Anblick der Eintracht zu gewähren und die Beweise der Verehrung und Dank barkeit darzubringen. Se. Hoheit zeigte sich am offenen Fenster und erwiederte nach ausgesprochener Freude über die Liebe und Eintracht die vielfältig und jubeind ertönenden Vivats mit einem Hoch auf das deutsche Vaterland, so wie auf die liebe Stadt Braunschweig.

Auch der Commandenr der Truppen, General von Normann, hat den Abschied genommen.

Freie Stadt Frankfurt. folgende Aktenstücke:

1 Auszug aus dem Protokoll der 16ten Sitzung der deutschen Bundes Versammlung am 9. März 1848.

Der betreffende Ausschuß trägt vor: . .

„Der Ausschuß, von der Ueberzeugung ausgehend, daß die Krast Deutschlands wesentlich auf dem Bewußtsein seiner Einheit beruht, dieses Bewußtsein aber, damit es der Nation lebendig und klar vorschwebt, äuße rer Symbole bedarf, glaubt die wiederholt schon in Anregung gebrachte Frage wegen eines Bundeswappens und wegen Bundesfarben dermalen zur Lösuͤng bringen zu sollen. Der Ausschuß ist der entschiedenen Ansicht, daß zum Bundeswappen sich am besten dasjenige Emblem eignet, welches schon im Jahr 1846 zur Bezeichnung der Geschützrohre und übrigen Ge genstaͤnde der Artillerie Dotation der beiden Festungen Ulm und Rastatt verwendet worden ist der alte Reichsadler mit der Umschrist: „Deut- scher Bund“; da es tein anderes geschichtliches Symbol der tausend— jährigen Einheit der verschiedenen deutschen Stämme giebt. Eben so wer den die Bundesfarben der deutschen Vorzeit zu entnehmen sein, wo das deutsche Reichspanier schwaiz, roth und golden war. Der Ausschuß trägt daher darauf an unbeschadet der einzelnen Landesfarben und Wappen jenes Emblem zum Bundeswappen und diese Farben zu den, Bundes farben zu erklären. Der Ausschuß wird unverzüglich weitere Anträge stellen, wo und in welcher Weise das Wappen und die Farben anzubringen ind.

„Nach ausführlicher Besprechung dieses Gegenstandes wurde dem Aus- schuß-Antrage einhellig beigestimmt; daher

Be schlnß: ; ö.

„Die Bundes Versammlung erklärt den alten deutschen Neichs Adler mit der Umschrift „Deutscher Bund“ und die gan ben des ehemaligen deut⸗ schen Reichspaniers schwarz, roth, gold zu Wappen und Farben des deutschen Bundes und behält sich vor, . der Anthendung derselben nach Erstattung des Ausschuß-Vortrags das n, mn beschließen.“ ;

2) Auszug aus dem Protokoll der Aisten . der deutschen Bundes— Versammlung vom 20. März 184.

Der betreffende Ausschuß erstattet nachstehen den Vortrag:

„Der Ausschuß hatte sich unterm gten de. weiteren Vortrag über die Frage vorbehallen: no, und in welcher Weise das Wappen und die Jarben des Bundes anzubringen, sein werden. Der Ausschuß glaubt, daß diese Embleme, der nationglen Einheit ihre geeignete Anwendung da sinden weiden, wo die Gesammtheit des Bundes als solche besonders hervortritt. Dieses ist außer bei den Bundes Behörden vorzugsweise in der Bundes Kriegs- Verfassung * Fall. In den , . wird daher zunächst die Verwen- dung dieser Embleme einzutreten haben, und eben so wird das gemenschafsiche Ci

Die hiesigen Blätter enthalten

kennungs zeichen, welches die Bundes-Kriegsverfassung (8. 36) für den Fall eines Bundeskrieges vorschreibt, jenen Enblemen zu eninehmen sein. Der Aus schuß schlägt daher vor, hohe Bundes versammlung wolle beschließen: 1) Tas Bundeswappen und die Bundesfarben werden sofort in den Bun- desfestungen angebracht, und ist die Bundes Militairkommission mit der un—⸗ mittelbaren Aussührung dieses Beschlusses beauftragt. 2) Das durch die Bundes-Kriegsverfassung (8. 36) für den Fall eines Bundes krieges vorge⸗ schriebene gemeinschaftliche Erkennungszeichen aller Bundestruppen ist diesen Emblemen zu entnehmen. 3) Die Siegel der Bundesbehörden haben das Bundeswapben zu führen. In Uebereinstimmung mit dem Antrage des Ausschusses wurde einhellig J beschlossen:

IN) Das Bundes-Wappen und die Bundes-Farben werden sofort in den Bundes-Festungen angebracht, und ist die Bundes-Militair-Kommission mit der unmittelbaren Ausführung dieses Beschlusses beauftragt. 2) Das durch die Bundes-Kriegs Verfassung (8. 36) für den Fall eines Bundes Lriegs vorgeschriebene gemeinschaftliche Eikennungs- Zeichen aller Bundes— Truppen ist diesen Emblemen zu entnehmen. 3) Die Siegel der Bundes Behörden haben das Bundes-Wappen zu führen.“ f

Freie Stadt Hamburg. Ein Extrablatt der Wöchentl. gemeinnützigen Nachrichten meldet aus Hamburg vom 24. März Mittags: „Die Sache der Herzogthümer Schleswig- Holstein ist entschieden. Diesen Morgen 2 Uhr hat in Kiel die provisorische Regierung sich konstituirt. Sie besteht aus Beseler, Friedrich, Prinz zu Schleswig-Holstein, F. Reventlow, M. T. Schmidt. Bremer in Flensburg ist zum Beitritt aufgefordert. Das Militair tritt überall zum Volke über. Das Nähere enthalten die nachstehenden, mit dem kieler und rendsburger Eisenbahnzuge eben bei uns eintreffenden Be⸗ richte. Folgende Proclamation hat die provisorische schleswig holstei nische Regierung erlassen: .

„Mitbürger!

Unser Herzog ist durch eine Vollsbewegung in Kopenhagen gezwungen worden, seine bisherigen Rathgeber zu entlassen und eine feindliche Stellung gegen die Herzogthümer einzunehmen. j

Der Wille des Landesherrn ist nicht mehr srei und das Land ohne Regierung.

Wir werden es nicht dulden wollen, daß deutsches Land dem Raube der Dänen preisgegeben werde. Große Gefahren erfordern große Entschlie

f O

ßungen; zur Vertheidigung der Gränze, zur Aufrechthaltung der Ordnung bedarf es einer leitenden Behörde. ;

Folgend der dringenden Nothwendigkeit und gestärkt durch das uns bis— her bewiesene Zutrauen, haben wir, dem ergangenen Rufe folgend, vorläufig die Leitung der Regierung übernommen, welche wir zur Aufrechthaltung der Nechte des Landes und der Rechte unseres angestammten Herzogs in seinem Namen führen werden. ö

Wir werden sofort die vereinigte Stände⸗-Versammlung berufen und die übernommene Gewalt zurückgeben, sobald der Landesherr wieder frei sein wird oder von der Stände -Versammlung andere Personen mit der Leitung der Landes⸗-Angelegenheiten beauftragt werden.

Wir werden uns mit aller Kraft den Einheits und Freiheits- Bestre bungen Deutschlands anschließen.

Wir fordern alle wohlgesinnten Einwohner des Landes auf, sich mit uns zu vereinigen. Laßt uns durch Festigkeit und Ordnung dem deutschen Vaterlande ein würdiges Zeugniß des patriotischen Geistes geben, der die Einwohner Schleswig-Holsteins erfüllt.

Der abwesende Advokat Bremer wird aufgefordeit werden, der provi— sorischen Regierung beizutreien.

Kiel, den 24. März 1848.

. Die provisorische Regierung: Beseler. Friedrich Prinz zu Schleswig-Holstein. F. Reventlo w. M. T. Schmidt.“

Auch in Rendsburg wehte am 23. März die deutsche Fahne nicht allein von vielen Privat- Gebäuden, sondern auch vom Rath— hause und von den Thürmen der Stadt.

A Hamburg, 24. März. Aus beiliegendem Extrablatt un— serer Nachrichten werden Sie sehen, was sich in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zuträgt. Und schon ist das, was um 1 Uhr gedruckt worden, jetzt, um 3 Uhr, nicht mehr das Neueste. Inzwischen haben der Magistrat in Altona und der Ober— Präsident daselbst, Graf Reventlow⸗Criminil, die provisori sche Regierung anerkannt, und Dänemark scheint nur die Wahl zu haben, diese Provinzen ohne Schwertschlag aufzugeben oder sie mit gewaffneter Hand wieder zu erobern. Das Letztere möchte jedenfalls schwerer sein, als das Erstere, denn Alles ist durch— glüht von dem Wunsche nach Unabhängigkeit von Dänemark und fe— sterem Anschluß an Deutschland.

Oesterreichische Monarchie.

Wien, 22. März. (Wien. 3ig.) Heute ist hier folgendes allerhöchste Amnestie⸗Patent bekannt gemacht worden:

„Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ꝛc.

„Um Unseren getreuen Unterthanen einen weiteren Beweis Unseres Ver— trauens zu geben und ihnen zu zeigen, wie sehr Wir geneigt sind, selbst gegen Verirrte Gnade zu üben, sohin von dem Uns diesfalls zustehenden Rechte Gebrauch zu machen, haben Wir Uns bewogen gefunden, insbeson— dere rücksichtlich Unserer Königreiche Galizien und Lodomerien, dann des lombardisch-venetignischen Königreiches folgende Bestimmungen zu treffen:

EErstens: Sämmtlichen in den Königreichen Galizien und Lodomerien, mit Einschluß des krakauer Bezirkes, dann im lombardisch - venetianischen Königreiche wegen Hochverraths oder Störung der inneren Ruhe des Staa tes in Untersuchung gezogenen und gegenwärtig in der Strafe befindlichen Individuen vom Civilstande ist die noch übrige Strafzeit nachgesehen, sofern sie nicht auch anderer Verbrechen schuldig erkannt worden sind.

. „Zweitens: Bezüglich der bei den Gerichten der gedachten König reiche wegen solcher Verbrechen verhafteten, aber noch nicht definitiv ab geurtheilten Individuen soll jedes weitere Verfahren niedergeschlagen und eine neue Untersuchung wegen ähnlicher Thatsachen, welche die sen Unserer Entschließung vorausgegangen sind, nicht mehr eingeleitet werden; jedoch sollen die im ersten und in dem gegenwärtigen Absätze erwähnten Indivi duen, wenn sie Ausländer sind, sogleich aus Unseren Staaten abgeschafft werden und dieselben nur mit Unserer ausdrücklichen Erlaubniß wieder be treten durfen.

„Drittens: Jene Leute aus den gedachten Königreichen, welche, weil sie in politische Umtriebe verflochten oder dabei kompromittirt waren, än einen anderen Ort konfinirt wurden, sind in den Genuß ihrer Freiheit zu setzen.

. „Viertens: Diejenigen, welche aus gleichen Gründen einem speziellen Verbote unterzogen wurden, sind von diesem loszuzählen.

„Sonach erwarten wir mit Zuversicht, daß durch diese Unsere Bestim mungen die Gemüther sich beruhigen, Ruhe und Oidnung überall zurück kehren und Unsere getreuen Unterthanen Uns die Liebe und Anhänglichkeit beweisen werden, die sie bei so vielen Gelegenheiten rühmlichst bewährt haben.

„Gegeben in Unserer Kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den zwanzigsten März, im Eintausend achthundert achtundvierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten Jahre. ;

. Ferdinand. Franz Graf Lon Kolowrat, prov. Minister⸗-Präsident; Ludwig Graf von Taaffe, Minister der Justiz; Franz Freiherr von Pillersdorff, Minister des Innern.“

Krakau, 21. März. (Schles. Ztg.) lanntmachung erschienen:

„Da ich gestern Zeuge der Ruhe, Ordnung und des rühmlichen Ver— haltens der krakauer Bürger war, so halte ich es für eine angenehme Pflicht, Allen, ohne Unterschied des Standes, herzlich zu danken. Sie haben der Regierung den Beweis gegeben, daß die den krakauer Bürgern zu Theil ge— wordenen Wohlthaten das Gefühl der Anhänglichkeit an die Regierung aufs

Hier ist folgende Be⸗

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schaft, daß die Krakauer auch fernerhin ihr Vertrauen auf die Regierung setzen, böswillig verbreiteten und Unruhe stiftenden Ge⸗ rüchten nicht glauben, sondern sich ruhig verhalten weiden. Hier- mit mache ich zugleich bekannt, daß ich eine von Bürgern her⸗ rührende Vorstellung, die von dem ehemaligen Regierungs- Senat im Jahre 1831 eingeführte Institution einer Sicherheits-Garde zu erneuern, erhalten habe. Es ist mir angenehm, darin den Beweis einer guten Yieinung und Ordnungsliebe zu erblicken. Da mir jedoch keine näheren Bestimmungen über diese in der österreichischen Monarchie dutch das Patent vom 1. März d. J. eingeführte Institution bekannt sind und ich in dieser Hinsicht die weiteren Instructionen erwarten muß, so erkläre ich, daß ich auf die mir gemachte Vorstellung, wovon ich die höhere Behörde in Wien fogleich in Kenntniß setzen werde, im Augenblick keine entscheidende Antwon geben kann. Ich zweifle nicht, daß bei ruhiger Erwartung die krakauer Bürger einen ferneren Beweis des Vertrauens geben werden. Graf Deym.“

Frankreich.

Paris, 21. März. Der österreichische Legations- Rath Thom, welcher das Amt des Geschäftsträgers versieht, hat Herrn von La— martine eine Note zugestellt, welche ihm amtlich die wiener Ereg⸗ nisse meldet und die besten Gesinnungen für Frankreich ausspricht. Auch der Gesandte von Toskana hat heute Herrn von Lamartine eine Depesche seiner Regierung vorgelesen, welche ihn beauftragt, dem Minister die Zufriedenheit des Großherzogs über die friedlichen Ge— sinnungen der französischen Republik auszudrücken, und ihn ermäch— tigt, die guten Beziehungen zwischen beiden Staaten eifrigst aufrecht zu halten.

Auf die Aufforderung des betreffenden Ministers soll der Erz—⸗ bischof von Paris den Klerus eingeladen haben, an den bevorstehen⸗ den Wahlen Theil zu nehmen. Angeblich werden Abbé Lacordaire und der Pfarrer von St. Eustache, de Guerry, die Kandidaten der pariser Geistlichkeit sein. Der Bischof von Orleans hat die Kandi⸗ datur im Lozere-Departement angenommen.

Prinz Napoleon Bonaparte, Sohn Jerome's, will in Korsika als Kandidat für die National⸗Versammlung auftreten.

Der Courrier frangais sagt: „Es scheint gewiß, daß die provisorische Regierung wegen gewisser materieller Verlegenheiten oder vielmehr wegen gewisser Vollziehungs-Schwierigkeiten sich dahin entscheiden wird, den für die allgemeinen Wahlen festgesetzten Termin hinauszuschieben. Die im Stadthause gefallenen Acußerungen und

neue erweckt haben. Dieser denkwürdige Tag gewährt, glaube ich, die Bürg=

ein Dekret, welches die Wahlen der pariser National-Garde bis zum F. April aussetzt, scheinen darüber keinen Zweifel zu lassen.“ Nach der Presse ist heute eine telegraphische TDepesche abge— schickt worden, welche die Ernennung Cavaignac's zum Kriegsminister enthält. Als General⸗Gonverneur von Algerien erhält er den Ge— neral Changarnier zum Nachfolger.

Der Minister des Innern und der Polizei-Präfekt haben fol—Q gende Warnung an die fremden Arbeiter veröffentlicht: „Der Po— lizei⸗Präfekt, davon unterrichtet, daß eine große Anzahl ausländischer Arbeiter ihr Land verlassen, um nach Paris zu kommen, in der Hoff⸗ nung, Arbeit und Lohn in den Werkstätten gesichert zu finden, welche die Stadt eröffnet hat, glaubt diese fremden Arbeiter im voraus be— nachrichtigen zu müssen, daß sie an den Arbeiten und an den Salai— ren, welche die Regierung und die Stadt Paris unseren nationalen Arbeitern vorbehalten, nicht Theil nehmen können. Er zeigt ihnen an, daß sie, sollten sie trotz dieser Warnung darauf beharren, nach Paris gehen zu wollen, zu gewärtigen haben, daß man sie von dort entfernen und sie sogar durch eine von den Umständen gerechtfertigte Ausnahme-Maßregel aus dem französischen Gebiet austreiben wird. Der Polizei -Präfekt wird ferner die nöthigen Anordnungen treffen, um Landstreicher, deren Auwesenheit eine Last für die Gemeinden und ein Gegenstand der Besorgniß für die Bevölkerung sein würde, von Frankreich fern zu halten.“ ;

Nach der Union begab sich Herr von Rothschild vorgestern zum Polizei⸗Präfekten und erklärte ihm, daß er, weit entfernt, Paris verlassen und seine Zahlungen einstellen zu wollen, vielmehr zu blei ben, alle seine Verbindlichkeiten bezüglich der Anleihe zu erfüllen und die umfassendsten Maßregeln zur Kräftigung des Kredits zu ergreifen gedenke. Er fügte bei, daß seine ihn begleitenden Brüder aus Lon- don und Frankfurt in denselben Absichten und zur Berathung mit ihm nach Pari gekommen seien. Man dürfe sich übrigens in Bezug auf die Unglücke, welche den Geldmarkt von Paris betroffen hätten, nicht täuschen; nicht die Februar-Ereignisse hätten die Verlegenheiten ge— wisser Firmen herbeigeführt, sondern diese Verlegenheiten hätten schon seit einiger Zeit bestanden. Der Polizei-Präfekt fragte Herrn von Rothschild, ob er für sein Hotel eine Wache begehre, was der Ban— quier jedoch mit dem Beifügen ablehnte, er wünsche blos, daß man ihm das Vertrauen erwiedere, welches er in die Regierung setze.

Marschall Bugeand ist zu Perigueux über eine Menge Punkte vernommen worden, welche sich auf die Anklage gegen das Ministe⸗ rium Guizot beziehen. ;

Die Journale sind alle val Jubel über die wiener Revolution und die nun auch im Osten anbrechende Morgenröthe der Freiheit; das Journal des Debats sagt: es sei nicht erstaunt über dieses ungeheure Ereigniß, denn es habe sich in den letzten vier Wochen so an Ueberraschungen gewöhnt, daß es über nichts mehr erstaunen könne. Alle sehen in der Regeneration Oesterreichs die sicherste Bürgschaft für die Erhaltung des Friedens. ö

Sroßbritanien und Irland. London, 20. März. Das heute ausgegebene Bülletin über

den Gesundheitszustand Ihrer Majestät der Königin und der neuge⸗ borenen Prinzessin lautet durchaus befriedigend. ö.

Sir Stratford Canning ist vorgestern uach Konstantinopel abge

reist und wird sich in Wien einige Zeit aufhalten.

Die englischen Blätter sind angefüllt mit Berichten über die

jüngsten Ereignisse in Wien und Berlin, doch reichen die Nachrichten

aus Berlin erst bis zum 17. d. Mts., und eine Urtheilsäußerung darüber findet sich noch nicht in den Blättern. ;

Die Admiralität läßt in Portsmouth und Plymouth alte Kriegs schiffe zur Wohnung für die obdachlosen englischen Arbeiter einrichten, welche aus Frankreich haben flüchten müssen.

In der Bank von England befinden sich nach der letzten Be kanntmachung 11,256,144 Pfd. St. an Noten und Baarschaft, welche müßig liegen; eine Summe verfügbaren Geldes, die ihres Gleichen nicht hat seit der Zeit, wo die Bank ihren Wochen-Abschluß veröffent⸗ lichte. Auf der einen Seite giebt dies der Bank eine große Sicher⸗ heit und dient dazu, den Preis der Staats-Papiere zu halten; aber auf der anderen Seite zeigt es auch auf eine unverkennbare Weise das Stocken des englischen Gewerbes und Verkehrs an.

g Brüssel, 22. März. Die Repräsentanten⸗Kammer hat in ihrer gestrigen Sitzung den Gesetz-Entwurf votirt, welcher den Wahl Census für die Gemeinde⸗Wahlen modifizirt und den Census für die Gemeinde⸗

gandels - und Görsen - Nachrichten.

Berlin, den 25. März 1848. M eciel- Course.

Amsterdam Kura do. . 2 Mt. Ham burs ) Kuræ do. x 2 Mt. Loudou 2 3 Mt. 2 Mt. 2 M. 2 Mt. ) 2 Mi. 9897

100 7. ö * g9⸗ Haankhant a. 1. ana e,, 100 1. 2 * 57 5 Petersburg

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Leipzig in Couraut im 14 Thlr. Fuss..

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109 sn. 3 woche ] 1965

Inlãnν Eonds, Handhrie/ Kommunal- Papiere umd * 2

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t. Briet. Gela. Gem.

St. Sehuld-Seb. ĩ Seeh. Pränm. Sch. 86

RKriet. Geld

Schlesische do.

Wählbarkeit aufhebt.

Gestern fand eine Versammlung der Aetionaire der belgischen

BVant statt. Die Dividende für 187 wurde, unabhängig von den

Interessen, auf 3 pCt. festgestellt. ;

RK. u. Nu. Sehuldv. 3 Berl. Stadt- OblI. Westpr. Pfandhr. 5 Gros. h. Posen do. 4 0. do. 3 Ostpr. Pfandbr. 3 85 Pomm. da. ? 877

do. Lt. B. gar. do. Pr. BkK- Ant. Seh

Et. . Kur- u. N. Pfdkr. . 88 872 3 .

Friedrichsd' or. Aud. Goldm. à 5th. 14 7

Diseouto.

Ausländische Fonds.

Russ. Hamb. Cert. do. bei lIope 3.4.8. do. do. 1. Aul. do. Stiegl. 2. 4. A.

no. 83 XA. do. v. Rthseh. Lst. do. Folu. Schata 0. (lo. do. Cert. 1. A. ao. do. L. n. 20051. - Nol. a. Pfdhr. a. C. 4 U

Poln. neue Pfabr. 4 U do. Part. 500 FI. 4 do. do. 300 FI. Hamb. Feuer- Cas. 33 do. Staats- Pr. Aul 904 Holl. 23 96 Int.

ba. Kur. Pr. O. 40 th. Sardin. do. 26 Pr.

N. Bad. do. 35 FI.

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FEisenbßafn- Ictien.

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Volleing. t O. Schl. Lt. A Amst. Rott. do. Prlor. Arnh. Utr. 4 O. Schl. L. B. kerl. Aub. A3. 4 887 B 88 6. Ptsd. Mgdb. do. Prior. do. Pr. B. Berl. Hamb. 75 baz. u B do. do.

do. Prior. 43 872 bz. u B. Rhein. Sti.

1. Berl. Stett. 87 8S7 v2 do. Prior. Bonn-Cõöln.

do. St. Er. Bresl. Freib. do. v. St. gar. do. Prior. Sächs. Bayr. Chem. Risa. Sag. - Glog. Cöln. Mind. do. Prior. do. Prior.

do. do. Cöth. Berub.

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1

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St. Vow. Cr. Ob. Seb. - do. Prior. Dresd. Görl. Thüringer. Diss. Elberf. Wbb. (C. 0.) do. Prior. do. Prior. Tarsk. Selo.

Gloggnitæ. HImb. Ber d. Kiel- Alt. Lp. Dresd. Lb. Zittau. Magd. Halb. Magd. Leipæ.

Quit. Bog. 4 520.

2

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3 *

Aach. Mastr. Berg. Mr. Berl. Anh. B. Bexb. Lud. Krieg -Neiss. Thür. V. Magd. Witt. Nrdb. F. W. Starg. Pos. (Schluss der Börse 3 Uhr.)

Die fortdauernde Geschäfis-Unlust wirkt nachgerade sehr ungũünsti auf den Stand unserer Course und erlitten solche heute bereits . erheblichen Rückgang, wovon selbst unsere Staats-Efsekten keine Aus- nahme machten.

do. Prior. . Mecklenb. 130 K

RN. Schl. Me. 3 64 . 63 bæ. do. Prior. 4

do. Prior, 5 90 6.

do. III. Ser. 5 89 B. Nrdb. K. Fd. ] 4

Getrai de- Bericht. An heutigen Markt waren die Preise wie folgt:

VWeizeen 50 —– 56 Rthlr. Roggen 1090 30-34 Rrhlr.

= pr. April/Mai 30 Rikhlr.

= Juni / Juli 31 Rthlr. Hafer 48 / 52 pid. 20-21 Rihlr.

A8 pfd. pr. Frühjahr 18 Rihlr.

50 pid. P 185 Rrhlr. Gerste 28 32 Rthlr. Rüböl loco 10 Rthlr. Br,, 95 6.

April Mai 105 Rrhlr. Bf., 10 G.

= Mai / Juni 10 Rihlr. bez.

Sept. / Okt. 103 Rihlr. Br., 16 Spiritus loco 15 Rthlr.

. Frühjahr 155 Rihlr.

. Mai / Juni 16 Rthlr. bez.

Juni/Juli 173 —17 Rihlr.

Der Zustand am Korn- Markt bleiht der Geldverhältnisse wegen

gedrückt; andererseits befärchtei man auch die bereits beginnenden Husuliren von Rogged zur Anmeldung. .

Königsberg, 22. März. Marktbericht. Zufuhr gering. Wei- zen 58 65 Sgr. pro Schffl.; Roggen 38 41 Sgr. pro Schffl. ; große Herste 35— 38 Sgr. pro Schfff.; kleine Gerste 33 36 Sgr. pro Schffl. ; Hafer 244 27 Sgr. pr. Schffl.; graue Erbsen 60 75 Sgr. pr. Schffl. z weißte Erbsen 50 55 Sgr. pr. Schffl.; Heu 14—– 18 Sgr. pro Ch.; Stroh 90 Sgr. pro Schock. Spiritus 18 Rthlr. 20 Sgr. pr. Ohm.

Stettin, 2“. März. Roggen, S7psd. auf kurze Lieferung zu 2903 Rthlr. zu haben; S2 pfd. vr. Frühjahr 31 30 Rthlr. in Regulirung bezahlt. ö Spiritus aus erster Hand zur Stelle 233 , aus zweiter Hand 233 bis 23 5, bez.; pr. Frühjahr in Regulirung 23 * bezahlt.

Rüböl in loco ohne Geschäst; pr. September / Oktober 103 Rihlr. be⸗ zahlt und Brief.

* Breslau, 24. März. Weizen weißer 48, 56 bis 61 Sg., gelber 46, 52 bis 57 Sagi;

Roggen 33, 38 bis 42 Sgr.

Gerste 30, 35 bis 40 Sgr.

Hafer 21, 23 bis 20 Sgr.

In Kleesaat jetzt kein Geschäft. Die Preise sind völlig nominell.

Spiritus wieder nur loco a 8H 83 Rthlr. gehandelt. ;

Zink. Die sehr entmuthigenden Berichte von Hamburg dürften leicht

eine Stodkung in der Production herbeiführen. Hier jetzt kein Handel. Zu den im Verhältniß zum Werth in Hamburg stehenden Preisen sind keine Abgeber.

Das Geschäft war wieder sehr todt. Die Ruhe ist aber so gesichert,

daß wohl bald wieder mehr Leben erwartet werden kann.