1848 / 94 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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des im Monat Februar 1848 in Berlin ein- und ausgeführten Getraides und Mehls u. s. w.

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Summa.

Ausfuhr Bleibt Zufuhr.

zu Lande zu Wasser

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Weizen. . . . J 1361 298 1180 . 150

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Berlin, den 15. März 1848. gez) Migolski.

Eisenbahn⸗Verkehr. Hannover, 30. März. Die Königliche Eisenbahn-Direction hat folgende Bekanntmachung erlassen, betreffend den Güter-Verkehr auf der Hannover-Mindener Eisenbahn:

Alles Gut dagegen, welches aus dem Steuervereine über Min⸗ den in den Zollverein gelangen soll, muß vorläufig noch, behufs Vermittelung der zollamtlichen Abfertigung, an einen Empfänger zu Minden adressirt werden.

II. Güter⸗Verkehr. Passagier⸗Gepäck 182,113 Pfd.... 783 Eil⸗ und Frachtgüter 10,988,344 Pfd. 23,258 Frachtpflichtige Postgüter 43, 120 Pf. 404 Equipagen⸗Transport .. ..... . . . . . . 251 Hunde⸗Transport ..... ...... 26 Vieh⸗Transport: 5 Pferde, 443 Och⸗ sen, 23 Stärken, 62 Mast⸗, 2 nüch terne Kälber, 816 Schweine, 16 Ferkel, 149 Schafe 26 Post⸗Beförderung pr. Draissine auf der geneigten Ebene .. 15

Glückstadt⸗ Elmshorn. J. Personen⸗Verkehr. von und nach den Bahnhöfen 3022 Personen ... ; von und nach den Halteplätzen 24. Personen

Il. Güter⸗Verkehr. Passagiergepäck 26,526 Pfd. Eil⸗ und Frachtgüter 2,477,796 Pfd. Vieh⸗Transport: 3 Pferde, 30 Och⸗ sen, 6 Kälber, 49 Schweine, 50 Schafe Hunde⸗Transport ...

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2,032 *

2, 089

3,981 Rendsburg⸗Neumünster.

J. Personen⸗Verkehr. Von und nach den Bahnhöfen 3815 Personen von der Anhaltestelle Bockelholm ..

Il. Güter -⸗Verkehr. Passagier⸗Gepäck 74,265 Pfd Eil⸗ und Frachtgüter 1,720,282 Pfd.

Nachdem ein Theil der Schwierigkeiten beseitigt ist, welche bis⸗ her der Eröffnung eines durchgehenden Güter⸗Verkehrs über den Bahnhof zu Minden entgegenstanden, kann gegenwärtig eine direkte Eisenbahn⸗Beförderung, also ohne Vermittelung an den Zwischenor

ten, stattfinden:

1) Für alles Fracht- und Eil-Gut aus dem Zollvereine, welches den Steuerverein nur transitirt und über Braunschweig oder

Minden in den Zollverein wieder eingeht.

über Minden in den Steuerverein eingeht.

Personen .... 9

2) Für alles Fracht- und Eil⸗Gut, welches aus dem Zollvereine 2) von und nach den Halteplätzen —=— 20577: 6 U, 1

Bekanntmachungen.

11 Subhastations-Patent. Noth wendiger Verkauf.

Die den Carl und Wilhelmine Wolschonschen Ehe leuten zugehörige Erbpachts⸗Gerechtigkeit auf das Vor— werk Matern Nr. 1. des Hopothekenbuchs, abgeschätzt auf 16,807 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll

am 9. August 1848, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Besitzer der gedachten Erbpachts-Gerechtigkeit, Carl und Wilhelmine, geb. Randt, Wolschonschen Eheleute werden zur Wahr- nehmung ihrer Gerechtsame hierzu öffentlich vorgeladen.

Königliches Land- und Stadtgericht zu Danzig.

891 Noth wendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 21. Januar 1848.

Das dem Kaufmann Alexander Franz Friedrich Wil- helm Köhler gehörige, hierselbst in der Alten Jakobs⸗— straße Nr. 93 belegene, im stadtgerichtlichen Hypotheken⸗ buche von der Louisenstadt Vol. 4. Nr. 224. verzeich⸗ nete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 19,132 Thlr. 9 Sgr. 10 Pf., soll

am 39. August 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Negistratur einzusehen.

279 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 14. März 1848.

Das dem Thierarzt Friedrich Wilhelm Falkenhan gehörige, in der Cöthenerstraße Nr. 28 belegene, im stadtgerichtlichen Hopothekenbuche von den Umgebungen Vol. 32. Nr. 2069. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 10,503 Thlr. 19 Sgr., soll e

am 24. Oktober 1848, Vormitt. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

190 Fa biin du m.

Alle unbekannten Inhaber eines von der Handlung ter Meer, Kremer C Maehler zu Crefeld unterm 27. September 1846 für den Betrag von 867 Rthlr. 223 Sgr. an eigene Ordre ausgestellten, auf E. Baudouin R Co. in Berlin gezogenen, von diesen acceptirten, durch die Aussteller unterm 23. Oktober 1846 auf Gebr. Mo lemaar in Crefeld, von diesen am 24. Oktober 1846 auf Jonas Cahn und von Letzterem am 28. Oktober 1816 auf Gebrüder Veit G Co. in Berlin indossirten, aber angeblich bei der Beförderung von Bonn nach Berlin auf der Post verloren gegangenen, drei Monate nach der Ausstellung verfallenen Wechsels, so wie deren Erben, Cessionarien oder Rechts⸗-Inhaber und diejeni⸗ gen, welche aus irgend einem Grunde an jenem Wech⸗ sel Ansprüche zu haben glauben, werden hierdurch auf— gefordert, sich binnen 3 Monaten und spätestens in dem von dem besagten Stadtgerichte zu Berlin anzuberau— menden Termine zu melden, widrigenfalls sie mit allen ihren Ansprüchen an den obbezeichneten Wechsel prä⸗ kludirt, dieser auch für amortisirt erklärt und der von den Acceptanten bereits in das Depositorium des Stadt⸗ gerichts zu Berlin eingezahlte Wechselbetrag dem Ver- lierer Cahn zugesprochen und zur freien Verfügung ge— stellt werden wird.

Crefeld, den 1. Oktober 1847.

Königl. Preuß. Handelsgericht. (Unterzeichnet) L. Seyffardt. Scheidges.

Mit Bezug auf vorstehendes Publikandum des Kö⸗ niglichen Handelsgerichts zu Crefeld vom 1. Oktober 1847 wird ein Termin zur Anmeldung der Ansprüche

auf den 6. Mai 1848, Vormitt. 113 Uhr,

vor dem Königl. Kammergerichts-Assessor Herrn Döh⸗

ner im Stadtgericht, Verhörzimmer Nr. 21, anberaumt, wozu alle diejenigen, welche als Eigenthü— mer, Cessionarien, Pfand oder sonstige Briefs⸗-Inhaber Ansprüche auf den genannten Wechsel zu haben vermei⸗ nen, unter der im oben aufgeführten Publikandum aus- gedrückten Verwarnung vorgeladen werden.

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Den Auswärtigen werden die Justiz- Kommissarien Justizräthe Kremnitz, Labes und Justiz-Kommissarius Gall hierselbst in Vorschlag gebracht.

Berlin, den 13. Januar 1848.

Königl. Stadtgericht hiesiger Residenz, Abtheilung für Kredit⸗, Subhastations- und Nachlaß⸗Sachen.

Poll acksche Dampsschifffahrt

278 zwischen 82 * * . i. . * Königsberg und Stettin.

Bei herannahender Schifffahrts-Eröffnung zeigen wir ergebenst an, daß wir unsere Expedition in Stettin nunmehr den Herren E. Wendt C Co daselbst über— tragen und mit denselben im Interesse des geehrten Pu— blikums das Abkommen getroffen haben, daß Güter, welche von Stettin weiter befördert werden sollen, direkt an die „Pollacksche Dampfschiffs-⸗Expedition in Stettin“ adressirt werden können, welche die Wei⸗ terbeförderung nach dem Bestimmungsorte, sobald der letztere im Frachtbrief angegeben ist, gegen Nachnahme von 1 Sgr. pr. Ctr. für Kosten und Provision bei di⸗ rekter Verladung und von 13 Sgr. pr. Ctr. für vorher nöthige Speicherung auf versichertem Lager, mit alleini- ger Hinzufügung der etwa zu erlegenden Stadt-Zulags— Gefälle, pünktlich besorgen wird.

Für ungehinderte und schnelle Auslieferung resp. Be— förderung der Güter ist sowohl in Königsberg wie auch in Stettin durch entsprechende Räumlichkeit und zweck— mäßige Einrichtung hinlänglich gesorgt worden, und wer⸗ den wir unseren Fahrplan dahin bestimmen, daß nach Einführung unseres zweiten Dampfschiffes mittelst dessel⸗ ben und der „Coleraine“ zweimal wöchentlich der Ab—Q gang von hier und eben so oft der Abgang von Stettin wird stattfinden können.,

Zu größerer Bequemlichkeit der Passagiere haben wir auf dem Dampfschiff „Coleraine“ auch die zweite Kajüte mit angemessener Eleganz neu ausgebaut und dieselbe mit 23 Betten nebst getrenntem Kabinet für Damen versehen. Die erste Kajüte enthält einen Sa— lon und 33 Betten, so wie ein höchst elegantes und jede mögliche Bequemlichkeit bietendes Schlaftabinet für Da⸗ men. Das Schiff wird von einem deutschen Capitain und deutscher Mannschaft geführt und die Restauration von einem geschickten Restaurateur verwaltet werden, welcher einen von uns bestätigten Preis-Courant in beiden Kajüten aushängen muß, woselbst auch die Be— schwerdebücher offen ausliegen werden. Der Passage⸗ und Fracht-Tarif wird seiner Zeit von uns veröffent- licht werden. Königsberg, im März 1848.

; HS. Pollack's Erben.

Dem empfangenen Auftrage gemäß, bringen wir das Vorstehende zur öffentlichen Kenntniß und empfehlen uns zur Annahme und Weiterbeförderung der nach Pillau, Königsberg, Elbing, Braunsberg, Heiligenbeil, Fischhausen und den hinterliegenden Orten bestimmten

Güter. Stettin, im März 1848. Die Pollacksche Dampfschiffs-Expedition. E. Wendt C Eo.

276 Bekannt mach un g.

In der Verschollenheits- und Todeserklärungs-Sache des Müllergesellen Johann Georg Gubitz von Hörlas⸗ reuth wurde Gubitz durch Erkenntniß vom heutigen Tage als todt erklärt und dessen in 111 Fl. 532 Kr. beste⸗ hendes Vermögen nebst weiter anfallenden Zinsen sei⸗ nen bereits legitimirten Verwandten zuerkannt.

Pegnitz, den 21. März 1848. .

Königliches Landgericht.

1351 Ediktal⸗- Citation.

Auf den Antrag der muthmaßlichen Erben der unter O Nr. 1 bis 3 benannten Abwesenden werden diesel- ben, so wie alle diejenigen, welche als Erben oder aus irgend einem anderen Grunde Ansprüche an das Ver— mögen der gedachten Abwesenden zu haben vermeinen, in Gemäßheit des Mandats vom 13. November 1779, und zwar gedachte Abwesende unter der Verwarnung, daß sie widrigenfalls werden für todt erklärt werden,

Hannover, den 27. März 1848. . Altona, 23. März. Frequenz und Einnahme der holsteini— schen Eisenbahnen pro Februar 1848.

Altona⸗Kiel. J. Personen⸗Verkehr. ö 1) Von und nach den Bahnhöfen 20,891 Mk. Ct. Sch.

21 „535 238 6

ger deren vorhandene Erben (Gläubiger) und sonstige An⸗ spruchsberechtigte aber bei Vermeidung des Ausschlusses und des Verluͤstes ihrer Ansprüche, so wie der Nechts⸗ wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, welche Rechtsnachtheile auch beim bloßen Ausbleiben im Termine eintreten geladen, den 8. Au gust 1848, Vormittags, zu rechter früher Gerichtszeit an Amtsstelle allhier in Person oder durch gehörig, so viel die Aus länder anlangt, gerichtlich legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Ansprüche gehörig anzumelden und zu bescheinigen, so viel die Abwesenden anlangt, über die Identität ihrer Person sich gehörig auszuweisen, hierüber mit dem Kontradiftor, so wie nach Befinden unter sich, rechtlich zu verfahren, binnen 60 Wochen zu beschließen, sodann den 19. September 1848 der Inrotulation der Akten zum Verspruch und den 7. November 1848

der Publication eines Erkenntnisses, welches wegen der Nichterschienenen Mittags 12 Uhr für publizirt zu ach= ten ist, sich zu versehen. ö

Auswärtige haben bei Vermeidung von 5 Thlr. Strafe zur Annahme von Ladungen und anderen Ver— fügungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen.

Königl. Sächs. Justizamt Chemnitz, am 3. Febr. 1848.

Verzeichniß der Abwesenden.

1) Johann Friedrich (auch Carl) Traugott Heymann aus Pleißa bei Chemnitz, geboren am 24. September 1809, ein außerehelicher Sohn Hannen Sophien, ge— borenen Sieber, verehelichten Geßler, und anderweit verehelichten Berthold aus Pleißa, hat sich aus diesem Oise, wo er das Müllerhandwerk erlernte, zu Ende des Jahres 1826 entfernt, um zu wandern, hat seit dieser Zeit nichts wieder von sich hören lassen und soll bei seinem Abgange geäußert haben, er wolle nach Ame⸗ rika gehen. Sein Vermögen beträgt ungefähr 2475 Thlr. 27 Ngr. 5 Pf. ; ö

2) Johann August (auch Carl August) Uhlig aus Bernsdorf bei Chemnitz, geboren im Jahre 1801, ein Sohn des Hausbesitzers Johann Gottlieb Uhlig's da selbst, hat sich am 23. März 1823 angeblich, um in der Gegend von Leipzig einen Dienst zu suchen, aus Bernsdorf entfernt und seit dieser Zeit nichts wieder von sich hören lassen. Sein Vermögen beträgt unge— fähr 23 Thlr. 1 Ngr. 9 Pf.

3) Johann Gottlieb Uhlig, geboren am 4. April 1785 in Harthau, ein außerehelicher Sohn Hannen Sophien, geb. Lieberwirth, später verehelichten Uhlig, hat sich im Jahre 1819 aus Chemnitz, wo er als Postillon in Diensten stand, entfernt, soll sich sodann in das Neu— preußische (Herzogthum Sachsen) begeben und dort an—= fänglich als Postillon, später, und besonders im Jahre 1821, auf einem dasigen Rittergute in einer Brannt- weinbrennerei in Diensten gestanden haben, und hat seit dem Jahre 1821 keine Nachricht gegeben. Sein Ver⸗— mögen beträgt ungefähr 47 Thlr. 15 Ngr. 45 Pf.

Königl. Sächs. Justizamt Chemnitz, am 3. Febr. 1818.

275 Wann nach unterm 2bsten vorigen Monats er— folgter Konkurs⸗Eröffnung über das Vermögen des Ad— volaten Krull hierselbst auf Antrag des bestellten actor communis, Advokaten Spalding allhier, sub hodierno zur spezifizirten Anmeldung etwaniger An⸗— sprüche an den Kridar und dessen Vermögen, ferner zur roduction der etwanigen schriftlichen Beweismittel über in. Ansprüche in origine, auch zur Prioritäts-De⸗ duction, ein Termin auf den 27. Mai dieses Jah⸗ res vor hiesiger Großherzoglicher Justiz-Kanzlei anbe⸗ raumt und die desfallsige Ladung mit der Aufgabe an die etwanigen auswärtigen Liquidanten zur Bestellung und Legitimation von Prokuratoren in loco, den Schwe rinschen Anzeigen in extenso inserirt worden, so wird solches fernerweit hierdurch gemeinkundig gemacht. Gegeben Güstrow, den 14. März 1818

5 insche Justiz⸗ Kanzlei. Großherzogl. Mecklenburg an, m. w .

Frachtpflichtige Postgüter 57, 355 Pfd.

Equipagen⸗Transport ...... ......

Hunde⸗Transport

Vieh⸗ Transport: 317 Ochsen, 6

Stärken, 8 Kälber, 132 Schweine,

7 Fer . 7) Post⸗Beförderung pr. Draissine .

.

Titerarische Anzeigen. Est. Weser-Zeitung.

Der Bann, welcher bis dahin auf der Weser Zeitung in Preußen ruhte, ist durch die Ereignisse aufgehoben. Mit dem Königlichen Amnestie- Erlaß vom 20. März, welcher ausdrücklich auch auf die Presse Bezug nimmt, ist auch die Wiederzulassung der Weser-Zei tung in Preußen ausgesprochen worden?).

Die Weser⸗-Zeitung wendet sich in diesem Augenblick, wo die Erfüllung der Ideen, für welche sie gestrebt hat und unterdrückt worden ist, so herrlich heranbricht, an ihre alten Freunde in Preußen, sie hofft neue Freunde unter allen denen zu gewinnen, welche ein neues poli—⸗ tisches Leben für Deutschland jetzt aufgegangen sehen.

Alle, welche mit dem am 1. April beginnenden zwei ten Quartal der Weser-Zeitung in das Abonnement eintreten wollen, werden ersucht, dem zunächst gelegenen Postamte baldigst ihre Bestellungen zukommen zu lassen.

Bremen, den 28. März 1818.

C. Schünemann's Verlagshandlung.

„) Nach einer der Nedaction zugegangenen Mitthei lung ist die Wiederzulassung der Zeitung bereits am 26. März angeordnet worden.

Anm. d. Red. d. Allg. Preuß. Ztg.

las Wichtiges Werk über Geschwornen-Gerichte.,

Zu haben bei

ö. . C. HB. Jonas, Werderstraße Nr. 11.

Bei den jetzt überall in Aussicht stehenden Schwur gerichten verfehlt die unterzeichnete Verlagshandlung nicht, auf nachstehende in ihrem Verlage erschienene Schrift des berühmten Appellationsgerichtsraths (früher Ober-Prokurators) Leue aufmerksam zu machen: .

Das deutsche

Schöffengericht (Geschwornen⸗Gericht) Friedrich Grhifrted .

1847. 8. geh. 1 Thlr. 10 Sgr. Ch. E. Kollmann.

572 277

Am 2ssten d. M. verstarb hierselbst der Königl. Ober- Forstmeister und Ritter des Rothen Adlerordens dritter Klasse mit der Schleife, Heinrich Ludwig Sm alian, nach einem langen und schweren Krankenlager. Der Verstorbene begann seine Laufbahn im Staatsdienst als reitender Feldjäger, wurde dann Forst⸗ Geometer und Taxator, später Forst-Inspektor und seit 1817 Ober— Forstmeister. In letzter Stellung hat , . 1826 der hiesigen Regierung angehört. Als ein Mann der Wis— senschaft durch seine mehrfachen Schriften im größeren Kreise rühmlich bekannt, hat er sich die Achtung und Liebe seiner Untergebenen und seiner Kollegen durch Pflichttreue, strenge Rechtsch assen heit und wohlwollende Gesinnung neben der größten Anspruchlosigkeit in hohem Grade erworben. .

Die unterzeichneten verloren in ihm nicht blos einen ausgezeichneten Mitarbeiter, sondern auch einen zuver— lässigen Freund.

Stralsund, den 28. März 1848.

Die Mitglieder der Königlichen Regierung.

25652 b] Ein sehr guter Flügel steht Potsdamerstraße Nr. 15 eine Treppe hoch zum Verkauf.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für Jahr. 4 Rthlr. Jahr. 8 Rthlr. 1 r. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 27 Sgr. berechnet.

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Amtlicher Theil.

Landtags-⸗Angelegenheiten. Eröffnung des Vereinigten Landtages. Königliche Propositionen. Annahme einer Adresse an Se. Majestät. Kommission zur Vorberathung der K. Propositionen.

Inland. Berlin. Bekanntmachungen. Provinz Sachsen. Ab⸗ schiedsschreiben des Obersten Ehrhardt an die Bewohner Magdeburgs. Rhein-Provinz. Aus dem Wupperthale. Adresse an den Prinzen Friedrich. Aachen. Oeffentlichkeit der Sitzungen des Gemeinde— rathes. Trier. Vermischtes.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bavern. Ueberreichung der Adresse der Abgeordneten Kammer. Rüstungen. Antrag in Betreff der deutschen Universitäten. Vermischtes. König reich Sachsen. Verordnungen. Königreich Hannover. Stände— Verhandlungen. Herzogthum Braunschweig. Wahlen für die Versammlung in Frankfurt. Vermischtes. Herzogthum Holstein. Nendsburg. Errichtung mobiler Sicherheitswachen auf dem Lande.

Dänisches Dampsschiff bei Alsen. Aufhebung von Zeitungs⸗Ver— boten. Antrittsrede des Regierungs- Präsidenten Francke. Rüstun— gen. Vermischtes. Altona. Mission von Kopenhagen nach Ber— lin. Freie Stadt Frankfurt. Auszug des Protokolls der Bundes— Versammlung. Verhandlungen der vorbereitenden Versammlung. Freie Stadt Bremen. Bekanntmachung wegen derdeutschen National— Farben.

Desterreichische Mongrchie. Triest. Die Vorgänge in Venedig.

Frankreich. Paris. Die Forsten der alten Eivilliste. Renten⸗-Ein⸗ tragungen sür Ludwig Philipp. Gesuch Guizot's um seine Monats⸗

Besoldung. Die polnischen Flüchtlinge. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Der Prinz von Preußen. Parlaments -Verhandlungen: Einkommen-Steuer. Westindische Post. Die Times über Dänemark.

Belgien. Brüssel. Kammer-Verhandlungen.

Dänemark. Kopenhagen. Proclamation des Königs an die Schles— wiger. Truppen-Bewegungen. Vermischtes. Spanien. Schreiben aus Madrid. (Vermischtes.)

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Masestät der König haben Allergnädigst geruht: ; Dem Konsistorial⸗Präsidenten Göschel zu Magdeburg die von ihm nachgesuchte Entlassung aus seinem Amte zu ertheilen. Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich ist von Düsseldorf hier angekommen.

Kunst⸗Ausstellung im Akademie⸗Gebäude.

Die Eröffnung der Kunst⸗Ausstellung wird am Sonntag den gten d. M. Vormittags 11 Uhr stattfinden und von dort an dieselbe täglich an den Wochentagen von 10 bis 5, au Sonn- und Festtagen von 11 bis 5 Uhr den Besuchen des kunstliebenden Publikums ge⸗ öffnet sein.

Berlin, den 2. April 1848.

Direktorium und Senat der Königlichen Akademie der Künste. Dr. G. Schadow, Direktor.

Bela nn ma chung

1) Die Gemälde und die Skulpturen-⸗Gallerie im Königlichen Museum sind an jedem Montag und Sonnabend; die Sammlungen der antiken Vasen, gebrannten Thon— werke und Bronzen im Antiquarium desselben an jedem Mittwoch; mit Ausschluß der Feiertage, dem Besuche des Publi kums geöffnet, und zwar

in den 6 Sommer⸗Monaten von 10 bis 4 Uhr. in den 6 Winter-Monaten von 10 bis 3 Uhr.

Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen der Eintritt in die genannten Abtheilungen ohne Weiteres gestattet. Kinder unter 19 Jahren können gar nicht, Ünerwachsene aber nur in Begleitung älterer Personen zugelassen werden. . 2) Die Königliche Kunst- Kammer und die ethnographische Sammlung sind an jedem Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag,

in den 6 Sommer Monaten von 10 bis 4 Uhr,

. in den 5 Winter-Monaten von 10 bis 3 Uhr, geöffnet; der Besuch ist jedoch nur gegen Einlaß-Karten ge—⸗ stattet, welche auf vorangegangene, beim Kastellan des Königlichen Museums am Lustgarten zu machende Meldun⸗ gen ebendaselbst verabfolgt werden.

3) Die Königlichen Museen der ägyptischen und der vaterländischen Alterthümer, so wie das Königliche Kupfer⸗ stich⸗Kabinet, bleiben wegen Uebertragung der Gegenstände in die neuen Lokale von heute ab bis auf Weiteres geschlossen.

) Den Gallerie⸗Dienern, Portiers u. s. w. ist es durchaus untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen, weshalb ersucht wird, alle Anerbietungen solcher Art unterlassen zu wollen.

Berlin, den 1. April 1848.

General-Direction der Königlichen Museen.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst zu Wied, von Neu⸗Wied. .

Der Prinz Ludwig zu Schönaich-Carolath, von Amtitz.

Se. Excellenz der Erb⸗Land-Hofmeister im Herzogthum Schlesien, Graf ö Stgaffgot sch, . Breslau.

„Ser Excellenz der Ober⸗Burggraf im Königreich Preußen, von Brünneck, von Trebnitz. e. e, dnn,

Allgemeine

Landtags Angelegenheiten.

Berlin, den 2. April.

Heute um 12 Uhr fand die Eröffnung des zweiten Vereinigten Landtages im Weißen Saale des Königlichen Schlosses statt. Nach— dem die Mitglieder des Landtages daselbst versammelt waren, wurde der Königliche Landtags⸗Kommissarius, Vorsitzende des Staate Mi⸗ nisteriums, Camphausen, durch eine Deputation von Mitgliedern bei— der Kurien hiervon benachrichtigt und, begleitet von sämmtlichen Staats⸗Ministern, in den Sitzungs⸗Saal geführt, worauf derselbe solgende Eröffnungs⸗Rede hielt:

Hohe Versammlung!

Se. Majestät der König haben mir den Befehl ertheilt, den zweiten Vereinigten Landtag in Allerhöchstihrem Namen zu eröffnen. Große Erxreignisse haben einen Theil Europa's erschüttert und unser Vaterland nicht unberührt gelassen. Sie bedrohen uns mit wachsen— den Gefahren, sie eröffnen uns eine große Zukunft. Preußen und Deutschland werden die Zeit des Ueberganges bestehen, wenn sie mit besonnenem Muthe, mit geordneter Kraft auf der nen erschlossenen Bahn sich bewegen. Die Einheit Deutschlands war seit langer Zeit das Ziel, auf welches alle Wünsche oft hoffnungslos sich richteten; nunmehr gehen wir ihm mit raschen Schritten entgegen, und Se. Majestät der König boten dazu eine Hand, der 15 Millionen freudig zur Seite stehen. Die politische Berechtigung der Bürger im Staate war in Preußen ein um so lebhafter empfundenes Bedürsniß, als das Volk eine Stufe der Bildung erstiegen hatte, die es anderen, unter freien Verfassungsformen lebenden Völkern mindestens gleich—m stellte. Se. Majestät der König haben eine wahre constitutionelle Verfassung verheißen, und schon sind wir versammelt, um zu ihrem dauerhaften Ausbau die Grundsteine zu legen. Hoffen wir, daß das Werk rasch hinansteige, daß es sich anschlleße und einfüge dem gro⸗ ßen Verfassungs⸗ Gebäude für das gesammte deutsche Volk.

Tief zu beklagen ist es, daß in die neuen Zustände nicht über⸗ gegangen werden konnte ohne das Gefolge der Leiden, von welchen gegenwärtig die Gesellschaft getroffen ist. Nur darin mag ein Trost gefunden werden, daß die letzten Wochen viel verborgene Wunden aufgedeckt und Belehrung darüber gegeben haben, daß und wie ihre Heilung erstrebt werden soll. Die Regierung erkennt die Aufgabe, die Staatsgewalt neu zu kräftigen, die Bande der gesetzlichen Ord⸗ nung zu festigen, das Vertrauen zu beleben, den geschwaͤchten Kredit zu heben und auf den Wiederaufschwäang der Gewerbe und der loh— nenden Arbeit hinzuwirken. Sie wird sich bemühen, den Frieden nach außen, so lange es die Ehre Deutschlands gestattet, zu erhalten, den Frieden nach innen zur Ehre Deutschlands herzustellen. Sie rechnet hierbei auf die gesunde Kraft der Staatsbürger, welche nunmehr be— rufen sind, zu beweisen, daß sie reif waren für die Freiheit. Auch auf die Unterstützung des Hohen Vereinigten Landtages rechnet die Regierung. Auf eine Unterstützung, die, wenn sie gewährt wird, in voller Freiheit der Berathungen und Ueberzeugungen gewährt werden möge. Niemand wird sich völlig dem Eindrucke zu entziehen begehren, den ein gewaltiger unverkennbarer Ausdruck der öffentlichen Meinung auf die individuelle Anschauung zu äußern geeignet ist; Niemand wird leugnen wollen, daß in bestimmter Zeit wohlthätig und unentbehrlich werden kann, was in anderer Zeit gewissenhafter Üeber—⸗ zeugung nicht rathsam erscheinen mochte. Unbezweifelt wird auch die Hohe Versammlung bei ihren Berathungen den geänderten Zeitver⸗ hältnissen Rechnung tragen, allein es muß auch heute der freie Aus druck Ihrer Ansichten dem Lande willkommen sein, so wie er Sr. Majestät dem Könige und den Räthen der Krone willkommen sein wird. Das preußische Volk, indem es die freie Berathung seiner wichtigsten Angelegenheiten in der Presse und in öffentlichen Ange⸗ legenheiten angetreten hat, darf aicht verkennen, daß nur im Kampfe der Ansichten die Wahrheit durchbricht, daß zur Wahrung der Frei⸗ heit jede Meinung mit voller Berechtigung und ungehindert sich muß äußern dürfen. Wenngleich der Hohe Vereinigte Landtag, sowohl seiner Zusammensetzung als seinen Rechten nach, ungemein abweicht von der künftigen Volksvertretung, so legt doch die Regierung auch gegenwärtig auf seinen Beirath ein großes Gewicht, und in diesem Geiste übergebe ich die Allerhöchsten Propositionen Ihrer hochgeneig— ten Prüfung und Berathung.

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Wit Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. entbieten Unseren zum zweiten Vereinigten Landtage versammelten Ständen Unseren Königlichen Gruß.

Um die Unserem getreuen Volke auf der breitesten Grundlage verheißene constitutionelle Verfassung in das Leben zu rufen, ist die Vereinbarung ihres Inhalts mit einer beschlußfähigen Versammlung freigewählter Volksvertreter erforderlich. Wir haben deshalb ein vor— läufiges Wahlgesetz entwerfen lassen, welches die Vorschläge enthält, wonach diese Versammlung, welche, der Natur ihrer vorübergehenden Aufgabe nach, eine Theilung in Kammern nicht zuläßt, zu wählen und zu bilden sein wird. Indem Wir diesen Entwurf dem in der bisherigen Gestaltung zum letztenmale Vereinigten Landtage vorlegen lassen, empfehlen Wir dessen schleunige Erörterung, damit sich durch baldige Herstellung eines festen und, volksthümlichen öffent⸗ lichen Rechtszustandes alle Segnungen erfüllen mögen, denen Wir Unser treues und edles Volk durch volle und wahrhafte Entwickelung einer freien Verfassung zuzuführen aufrichtig bestrebt sind. Diese Verfassung, deren Entwurf Wir der auf Grund des Wahlgesetzes neu zu bildenden Versammlung werden vorlegen lassen, soll nach Unserer Absicht, und, um ihren Zweck vollständig zu erreichen, ihrer Form nach der überwiegenden Mehrzahl der constitutionellen Verfassungen Deutschlands sich anschließen und mit den bis dahin getroffenen Ver— einbarungen über die Bildung einer allgemeinen deutschen Bundes⸗ Verfassung in Einklang stehen.

Gegeben Potsdam, den 2. April 1848.

Friedrich Wilhelm.

Camphausen. Graf von Schwerin. von Auerswald. Bornemann. von Arnim. Han semann. von Reyher.

Alle post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Erpedition der Allgem. Preuß. Zeitung: Behren⸗Straße Ur. 57. Insertions⸗Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

1848.

Ent wur eines Wahlgesetzes für die zur Vereinbarung der preußischen Staats-Verfassung zu berufende Versammlung. Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc.

verordnen, nach Anhörung beider Kurien Unserer zum Vereinigten Landtage versammelt gewesenen Stände, auf den Antrag Unseres Staats⸗-Ministeriums, was folgt:

.

Jeder heimatsberechtigte Preuße, welcher das 24ste Lebensjahr vollendet und den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte nicht verwirkt hat, ist in der Gemeinde, worin er seit Jahresfrist seinen ordentlichen Wohnsitz hat, stimmberechtigter Urwähler, insofern er nicht aus öffent⸗ lichen Mitteln Armen-Unterstützung oder ohne eigenen Hausstand in einem dienenden Verhältnisse Lohn und Kost bezieht.

8

Die Urwähler einer jeden Gemeinde wählen auf jede Vollzahl von fünfhundert Seelen ihrer Bevölkerung Einen Wahlmann; erreicht die Bevölkerung einer Gemeinde nicht fünfhundert, übersteigt aber dreihundert Seelen, so ist sie dennoch zur Wahl Eines Wahlmannes berechtigt; erreicht ihre Bevölkerung aber nicht dreihundert Seelen, so wird die Gemeinde durch den Landrath mit einer oder mehreren anderen Gemeinden zu Einem Wahlbezirke vereinigt.

In Gemeinden von mehr als tausend Seelen erfolgt die Wahl nach Bezirken, welche die Gemeinde⸗Behörden in der Art zu be⸗ gränzen haben, daß in Einem Bezirke nicht mehr als fünf Wahl⸗ männer zu wählen sind.

Bewohnte Besitzungen, welche nicht zu einem Gemeinde⸗Ver⸗ bande gehören, werden durch den Landrath behufs der Urwahlen einer nahe gelegenen Stadt- oder n ann mr, zugewiesen.

. J.

Jeder ist nur in dem Wahlbezirk zum Wahlmann wählbar,

worin er als Urwähler stimmberechtigt ist.

S. 4.

Die Wahl der Wahlmänner erfolgt durch Stimmzettel nach ab- soluter Stimmenmehrheit der Erschienenen.

6

Jeder heimatsberechtigte Preuße, der das 30ste Lebensjahr voll⸗ endet und den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte nicht verwirkt hat, auch aus öffentlichen Mitteln keine Armen -Unterstützung bezieht, ist zum Abgeordneten wählbar. :

§. 6. 5

Für jeden landräthlichen Kreis, so wie für jede Stadt, welche zu keinem landräthlichen Kreise gehört, soll Ein Abgeordneter gewählt werden. Erreicht die Bevölkerung des Kreises oder der Stadt sech—⸗ zig Tausend Seelen, so werden zwei Abgeordnete gewählt, und es tritt für jede fernere Vollzahl von vierzig Tausend Seelen Ein Ab— geordneter hinzu, so daß für hundert Tausend Seelen drei, für hun⸗ dert vierzig Tausend Seelen vier Abgeordnete u. s. w. gewählt werden. 1.

ö Die Zahl der Bevölferung bestimmt sich überall nach der im e 1846 stattgehabten amtlichen Zählung. §8 8 In den Städten werden die Urwahlen der Wahlmänner durch Beauftragte des Magistrats und da, wo kein Magistrats- Kollegium besteht, des Bürgermeisters geleitet.

Ueber die Leitung der Urwahlen auf dem Lande wird mit Rück sicht auf die bestehende Verschiedenartigkeit der ländlichen Gemeinde⸗ Einrichtungen Unser Staats-Ministerium das Erforderliche durch eine Ausführungs⸗Ordnung feststellen.

Die Wahlen der Abgeordneten werden in den Kreisen durch die Landräthe und in den Städten, welche zu keinem landräthlichen Kreise ge⸗ hören, durch Beauftragte des Magistrats, beziehungsweise des Bür⸗ germeisters, geleitet.

8

Jahr

8.9

Die Wahl der Abgeordneten erfolgt durch selbstgeschriebene Stimmzettel nach absoluter Stimmenmehrheit aller Erschienenen, und zwar bei den Kreiswahlen in dem Hanptorte des Kreises.

Wo mehr als drei Abgeordnete zu wählen sind, soll die Wahl nach Bezirken erfolgen, welche die zur Leitung der Wahl berufenen Behörden abzugränzen haben.

S. 10.

Die gewählten Abgeordneten stimmen in der zu berufenden Ver⸗ sammlung nach ihrer eigenen unabhängigen Ueberzeugung und sind an Aufträge oder Instructionen nicht gebunden. e

§. 11.

Die Prüfung der Richtigkeit der Wahl ist Sache der künftigen

Versammlung. Urkundlich ꝛc.

Se. Majestät der König haben die Absicht ausgesprochen, der zu bildenden neuen Vertretung des Volkes über verschiedene, in viel- fachen Petitionen kundgegebene Wünsche Gesetzes-Vorschläge vorlegen zu lassen. Allerhöchstdieselben glauben aber dem Volke ein neues Pfand des Vertrauens zu geben, wenn schon jetzt unter verfassungs⸗ mäßigem Beirathe des Vereinigten Landtages einige dieser Wünsche gesetzlich und in einer Weise erledigt werden, welche der allgemeinen Justimmung gewiß sein kann. Aus dieser Erwägung ist die zweite Allerhöchste Proposition hervorgegangen, welche ich vorzutragen mich beehre.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. ̃ . entbieten Unseren zum zweiten Vereinigten Landtage versammelten getreuen Ständen Unseren Königlichen Gruß.

Die Versammlung, welche auf Grund des Unseren getreuen Ständen heute zur Erörterung im Entwurfe vorgelegten Wahlgesetzes einberufen werden soll, ist dazu bestimmt, Sich mit Uns über Inhalt und Form der Unserem Volke verheißenen freien Verfassung zu ver- einbaren. Wir wollen aber schon jetzt einige Grundlagen dieser Ver⸗ sassung kundgeben und haben deshalb anliegende Verordnung entwer⸗