1848 / 95 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Honig. Wachs ist nur zu niedrigeren Preisen,

vielleicht zu 80 Fl., zu verkalfen, weil keine Frage darnach ist. Sardellen 20 Fl.

Berlin .. Brandenburg ...... ..

Preise der vier Haupt⸗Getraide⸗Arten

bedeutendsten Marktstädten im Monat Februar 1848 nach einem monat⸗ lichen Durchschnitte in preußischen Silbergroschen und

in den für die preußische Monarchie

Scheffeln angegeben.

2 Frankfurt a. d. O. .... Landsberg a. d. W. ..... . Stralsund .. k

Namen der Städte. Weizen

Roggen

Stolpe

Minden

Dortmund

*

Münster ...

ö

Paderborn.

*

Düsseldorf Krefeld Wesel

Q 2

Gerste Hafer Breslau

Königsberg 65 2. Memel

Insterburg .... Rastenburg

5. Neidenburg Danzig

ö d Graudenz. . . . . . .

mn, J Kw

Grünberg. . 10 25 * Glogau. 9 22 * 4. Liegnitz. 36 1 121

35 23 Hirschberg .. 45 26 Schweidnitz 50 ö ; Glatz

9. Neisse . 57 Leobschütz

3 Natibor

1

Kleve Aachen

Saarbrück Kreuznach Simmern Koblenz Wetzlar

Röln .... Elberfeld ..

Malmedy .. .

9 D 9

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822

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9 1a 22 7 30 *

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Stendal ......

d / /m Kd z

Fraustadt Rawitsch d

Halberstadt 25 * 4. Nordhausen 29 * Mühlhausen 26 Erfurt 25 Halle

12 29 * Torgau

Dh,,

Durchschnitts - Preise Preußischen Städten. Posenschen Städte .. ..... Brandenburgischen und PoCm merschen Städte Schlesischen Städte

3 * Sächsischen Städte.. ...... 27* 4 Westsälischen Städte ...... 3 Rheinischen Städte . . . . . . . .

Bekanntmachungen.

2811 Bekanntm achung.

Auf den Rittergütern Ketzür 11. Antheils, Gortz Il. Antheils und Riewend stand ein Kapital von 2000 Thlr. in Golde für die Eleonore Sophie von Broesigke einm getragen, welches ein Prälegat derselben aus dem Te— stamente des Landraths Carl Christoph v. Broesigle bil— dete und nach ihrem Tode der Bestimmung des Testa— tors gemäß zum 4ten Theile, also mit 500 Thlr., auf die von seiner verstorbenen Schwester Juliane Elisabeth v. Broesigke, verehelicht gewesenen v. Rathnow, auf Plänitz hinterlassenen Kinder:

2) den Hauptmann Ferdinand v. Rathnow,

b) den Lieutenant Carl v. Rathnow,

e) den Lieutenant Ludwig v. Rathnow,

4) die verwittwete v. d. Hagen, geborene v. Rath—

now, auf Netzur,

übergehen sollte. Diese 4 Geschwister v. Rathnow sind

angeblich sämmtlich verstorben, und es behaupten:

1) der Hauptmann Friedrich Wilhelm Otto Ludwig v. Rathnow auf Plänitz und ;

2) die verwittwete v. Stutterheim, Johanne Juliane

Sophie Caroline, geborene v. Rathnow,

zwar die alleinigen Rechtsnachfolger derselben in Absicht des ad depositum des Kammergerichts gezahlten Ka— pitals-Antheils der 5090 Thlr. zu sein, haben sich aber als solche nicht ausgewiesen. Es werden daher die un— bekannten Eigenthümer oder deren Erben aufgefordert, sich als solche binnen 4 Wochen zu legitimiren, widri— genfalls das Depositum nebst Zinsen zur Justiz -Offi— zianten⸗Wittwenkasse abgeliefert werden wird.

Berlin, den 20. März 1848.

Königliches Preußisches Kammergericht.

285 Bekanntmachung.

Der auf den 6. April hierselbst anberaumte Termin zur freiwilligen Subhastation des im Schwetzer Kreise belegenen Ritterguts Jaszez ist aufgehoben worden.

Marienwerder, den 28. März 1848.

Königliches Pupillen -Kollegium. 1199 d ..

Auf den Antrag des Rittergutsbesitzers von Mitzlaff auf Bewersdorff werden alle Agnaten des Geschlechts der v. Somnitz und unter denselben namentlich:

a) der Hauptmann George Friedrich v. Somnitz, ehe—

mals in Grumsdorf, zuletzt in Wangerin wohnhaft,

b) Carl Wilhelm Ernst Friedrich Lorenz o. Somnitz, vormals zu Bebberow,

e) Friedrich v. Somnitz, vormals auf Freist, wahr- scheinlich dieselbe Person mit dem in den Lehns— und Successions⸗—Registern eingetragenen Haupt- mann George Friedrich v. Somnitz zu Anclam,

d) Johann Friedrich v. Somnitz, vormals in Leba wohnhaft,

e) der Erbkämmerer Franz Christoph v. Lauenburg,

welche an dem im Stolper Kreise belegenen Gute Be—

wersdorff etwanige Lehns-Ansprüche haben, aufgefor⸗

dert, innerhalb drei Monaten, und längstens in dem peremtorischen Termin den 15. April 1848, Vorm. 11 Uhr,

vor dem Deputirten, dem Ober- Landesgerichts ⸗Nath

v. Teschen, allhier im Ober-Landesgerichts- Kollegien

hause persönlich oder durch gesetzmäßige, mit gehöriger

Information und Vollmacht versehene Bevollmächtigte,

wozu ihnen die Justizräthe Naumann, Teßmar, Hilde⸗

brand, Leopold, Villnow und die Justiz- Kommissarien

Lorenz und Eckardt vorgeschlagen werden, zu erscheinen

und die ihnen an dem vorgenannten Lehngute Bewers—

dorff und dessen Pertinenzien etwa zustehenden Lehnrechte auszuüben, auch in diesem Fall die zur Begründung derselben erforderlichen Beweismittel urschriftlich beizu= bringen, mit den sich etwa meldenden übrigen Agnaten

u verhandeln und hiernächst rechtliches Erkenntniß, bei ihrem Ausbleiben in dem gedachten Termin aber zu gewärtigen, daß sie sämmtlich und alle ihre etwanigen männlichen lehnsfähigen Descendenten mit sämmtlichen an dem genannten Lehngute und dessen Pertinenzien ihnen etwa zustehenden Lehnrechten, namentlich mit dem benesicio laxae, jure protimiseas, jure reluendi vel revocandi, oder wie sie sonst Namen haben mögen, werden präkludirt, ihnen dieserhalb ein ewiges Still⸗ schweigen wird auferlegt und das gedachte Gut nebst Pertinenzien für ein Allodium wird erklärt werden.

Gleichzeitig werden auch alle diejenigen, welche an das genannte Gut unbekannte Eigenthums-, Pfand⸗ oder sonstige Ansprüche zu machen haben, aufgefordert, ihre Ansprüche in dem , Termine anzuzeigen, widrigenfalls ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.

Bemerkt wird, daß der jetzige Besitzer dieses Gut laut Rontrakt vom 1. Februar 1839 für 28,R 990 Thlr. ge—= kauft hat.

Cöslin, den 6. November 1817.

Königl. Ober-Landesgericht. Erster Senat.

Somnitz zu

Allgemeiner

284 Subhastations⸗Patent.

Das in der Richtstraße Nr. 32 und in der Tuch— macherstraße Nr. 79 gelegene, Vol. J. Nr. 162. des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem Kaufmann Alexander Carl Friedrich Lietzmann gehörige Wohnhaus, nebst 6 Ruthen Wiesewachs und sonstigem Zubehör, zufolge der nebst dem Höpothekenscheine in der Registratur ein— zusehenden Taxe auf 23,334 Thlr. 9 Pf. abgeschätzt, soll

am 26. Oktober 1848, Vorm. 11 Uhr, subhastirt werden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgebo— ten, sich, bei Vermeidung der Präklusion, spätestens in diesem Termine zu melden.

Frankfurt a. d. O., den 9. März 1848.

Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

21 Nothwendiger Verkauf. Land- und Stadtgericht Culm a. W.

Die aus Wohnhaus, Stallungen, 2 Scheunen, 3 Ein wohnerhäusern und

435 Morgen 163 QOnadratruthen Magdeburgischen

Maßes eigenthümliches vand bestehende Vesitzung des Ludwig von Polesti in dem Dorfe Kiewo, abgeschätzt auf 13,387 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzuse— henden Taxe, soll in dem anderweit auf

den 11. Juli 1848,

Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle anbe— raumten Termine subhastirt werden. 186

Das im hiesigen landräthlichen Kreise belegene und dem Gutsbesitzer George Friedrich May gehörige Erb— pachts Vorwerk Leßnau, auf welchem ein Kanon von 120 Thlr. 10 Sgr. haftet, und welches zufolge der nebst Hypothekenschein in unserem ersten Büreau einzusehen— den Taxe, nach Abzug des Kanons, zu 5 Prozent ver— anschlagt auf 6300 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. und zu Pro- zent veranschlagt auf 8558 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. abge— schätzt ist, soll

am 8. September 1848

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Neustadt in Westpreußen, den 12. Februar 1843. Königl. Land- und Stadtgericht als Patrimonialgericht

von Leßnau.

11291 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 22. November 1847. Die Subhastation des in der verlängerten Frucht-

straße belegenen, Volumine 38. No. 23809. im Hypo⸗

thekenbuche der Königsstadt verzeichneten, früher Müller—

Vogelschen Grundstücks, tarirt zu 12,619 Thlr. 18 Sgr.

9 Pf., welches dem pensionirten Feldwebel Dismas

Glauber zugeschlagen worden, soll in Folge des Er⸗—

kenntnisses des Königl. Geheimen Ober-Tribunals vom

16. März 1847 fortgesetzt werden.

Zu dem Ende ist ein Termin auf

den 26. Juni 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerschtsstelle anberaumt. Taxe und Hypothe— kenschein sind in der Registratur einzusehen.

Die unbekannten Real-Interessenten werden unter der Warnung der Präklusion hierdurch vorgeladen.

1921 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht. zu Berlin, den 21. Januar 1848.

Das dem Jimmerpolier Friedrich Wilhelm Kopplin gehörige, hierselbst in der Linksstraße Nr. 28 belegene, im stadtgerichtlichen Hopothekenbuche von den Umgebun— gen Vol. 31. Nr. 2021 verzeichnete Grundstück, gericht⸗ lich abgeschätzt zu 18,04 Thlr. 6 Pf., soll

am 26. August 15848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hö⸗ pothefenschein sind in der Registratur einzusehen.

lꝛs3! Bekanntmachung. Der auf den 7. April ( zur Subhastation der hie— sigen Amtsmühle des Manin Wolten anberaumte Ter— min ist aufgehoben. Lieberose, den 31. März 1848. Gräflich von der Schulenburgsche Gerichte der Stadt und Standesherrschaft Lieberose.

Niederschlesisch⸗Märkische

laaou] Eisenbahn.

Nachdem in holßg unserer Bekanntmachung vom 14. September v. J. schon der größte Theil der zum Ge— sammtbetrage von 2, 300,009 Thlrn. gezeichnelen Prio— ritäts - Obligationen Serie III. voll eingezahlt worden stellen wir Fer kleinen Jahl der Inhaber? von den gegen Partialzahlungen n mn, Betheiligungs⸗Scheinen 3 anheim, die Restzahlung bis 3 ultimo

ril d. J.

am 2 2 . Anzeiger zeiger. in Berlin bei unserer Haupt-Kasse in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage, leisten und, nach Ausgleichung der Zinsen bis zum Zahlungstage, die Obligationen mit Coupons vom 4. Januar c ab in Empfang nehmen zu wollen. Berlin, den 10. März 1848. , ö der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn Gesellschaft.

1 53 5]

2 . 8:4 Berlin-Hamburger Eisenbahn. i . Nachdem für die ersten . drei Monate des Jahres 5 1847 auf die Stamm⸗ Actien unserer Gesellschaft bereits ein Zins-Coupon mit Zwei Thalein pro b Actie eingelöst worden ist, hat unser Gesellschafts— Ausschuß für die Rest Periode des verflossenen Jahres aus den Ergebnissen des Betriebes eine Divi dende von ö (Dor oi T . . Drei Thalern pro Actie Litt. A. festgesetzt, was wir hierdurch mit dem Bemerken zur öf⸗ fenilichen Kenntniß bringen, daß diese Dividende gegen Rückgabe des Dividendenscheins Nr. 1 bei unseren Haupt⸗ fassen zu Berlin und Hamburg in den Vormittagsstun— den von 9 bis 1 Uhr erhoben werden kann. Berlin und Hamburg, den 31. März 1848. ö . der Berlin-Hamburger Eisenbahn-Gesellschast.

219561 B anni m g ching.

Bei der am heutigen Tage stattgehabten plan— mäßigen Verloosung von 120 *) Stück Prioritäts Actien sind folgende Num— mern gezogen worden:

1. 531. 796. 821. 927.

1066. 1073. 1220. 365 J .

58. 2559. 2584. 2601. 3422. 3632, 3777. 3871. 3881. 1051. 4209. 4416. 4433. 5062. 5518. 5732. 5951. 6098. 6151. 6574. 6593. 7020. 7096. 74413. 7720. 7840. 8477. 8637. 8656. S684. 8977. 9170. 9377. 9490. 9494. 9505. 9531. 10032. 10160. 10189. 10269. 10949.

11234. 11381. 11443. 11534. 11550.

11919. 12122. 12981, 12987. 13163.

14246. 1 14510. 14583. 14781. 14886. 15290. 15448. 1 68. , 15876. 16042. 16057. 16130. 16209. 16728. 16741. 16808. 17185. 17769. 17774. 17790.

Indem wir solches hiermit zur öffentlichen Kenniniß bringen, bemerken wir zugleich, daß die Auszahlung des Kapitals gegen Rückgabe der Actien, mit welchen bei denen der ersten Emission (Nr. 1 bis 70090) die dazu gehörigen Zins Coupons Nr. 9 bis 12 und bei denen der zweiten Emission (Nr. 70901 u. s. w.) die Zins-Cou—- pons Nr. V. bis VIII. zurückzuliefern sind, am 1. Juli d. J. bei unserer Haupt-Kasse hierselbst erfolgt und von diesem Tage ab die Verzinsung aufhört. Für fehlende Zins-Coupons wird der Betrag derselben von dem Ka— pitale in Abzug gebracht werden.

Von den im vorigen Jahre ausgeloosten 115 Stück Prioritäts-Actien sind 103 Stück von uns eingelöst und werden mit den betreffenden Coupons, der Bestimmung des §. 12 des zweiten Nachtrags zu unserem Gesell— schafts-Statute gemäß, in Gegenwart zweier Notare verbrannt werden, wogegen der Nominalwerth für die nicht eingelösten 12 Stück, und zwar Nr. 302. 4552. 7223. 7594. 8208. 9048. 12,752. 12, S58. 13,313. 14,590. 14,912 und 15,859. mit überhaupt 1200 Thlr. bei dem Königlichen Land- und Stadigerichte hierselbst deponirt worden ist. Zugleich machen wir in Gemäß heit des 8. 13 des 2ten Nachtrags zum Gesellschasté= Statute hiermit bekannt, daß aus dem Jahre 1845 die Prioritäts-Actie 6955. und aus dem Jahre 1816 die Prioritäts- Actien 1769 und 6351. bis jetzt noch nicht zur Einlösung präsentirt worden sind.

Magdeburg, den 13. März 1848. 5 Direllorium der Magdeburg Cöthen Halle - Leipziger

Eisenbahn - Gesellschaft.

3195.

4047.

1805. 6H041. 6059. 6062. 6648. 6928. 7981. 8372. 9046. 9132. 9595. 9955. 141120. 11219. 11611. 11868. 18

Nicht 15 Stück, wie im Anzeiger Nr. 80 angegeben ist.

169 b

durch die T 1 3 5 11 068. . Y s 43 3 ti In Imp. -CGont. Gas- AUssoctalion. Ein gechrtes Publikum machen wir hiermit auf unsere

im Berliner Intelligenz-Blatt vom heutigen T

zeige, den Gebrauch fend, ergebenst aufmerksam. Die Gas-⸗Association.

l erschienene An—

Gaslichts betref—

2821 ö 83 Um das Eigenthum an dem im Jahre 1796 in hie— siger Stadt auf Actien von einer Privat Gesellschaft er⸗= bauten Schauspielhause feststellen und die Zuschreibung des fraglichen Grune stücks an die gegenwartigen Actien⸗ Inhaber, welche nach einer Erklärung des Stadtraths hierselbst vom 10. Dezember 1816 ais Naturalbesitzer an dem zum Schauspielhause verwendeten Grund und Boden anzuerkennen sind, bewirken zu können, sind zu— vörderst die gegenwärtigen Actien-Inhaber zu ermitteln, und es werden deshalb auf den Grund eines im In⸗ teresse der bezüglichen Actien-Inhaber formirten Antrags andurch alle diejenigen, welche sich dermalen im Besitze von hiesigen Schauspielhaus-Actien der 1sten oder 2ten Serie befinden, peremtorisch vorgeladen, den Neunundzwanzigsten August 18438,

Vormittags um 10 Uhr, in Person oder durch hinläng⸗ lich instruirte, auch gehörig legitimirte Bevollmächtigte, bei Verlust ihres Anrechts an hiesiges Schauspielhaus und der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wie dereinsetzung in den vorigen Stand, an Stadtgericht stelle legal zu erscheinen, sich durch Production der be sitzenden Actien zu legitimiren, nach Befinden mit dem zu bestellenden Kontradiktor rechtlich zu verfahren, bin— nen längstens sechs Wochen zu beschließen und so⸗ dann den

Siebzehnten Oktober 1848 der Inrotulation der Akten, den

Achtundzwanzigsten November 1848 aber der Publication eines Erlenntnisses gewärtig zu sein. Bndissin, am 30. März 1818.

G

Dr. Lehmann, Stadtrichter.

Literxarische Anzeigen.

2519

in Preußen ruhte, ist durch die

Mit dem Königlichen Amnestie - Erlaß vom

welcher ausdrücklich auch auf die Pꝛresse Bezug nimmt, ist auch die Wiederzulassung der Weser⸗Zei tung in Preußen ausgesprochen worden?).

De Weser-Zeitung wendet sich in diesem Augenblick, wo die Erfüllung der Ideen, für welche sie gestrebt hat und unterdrückt worden ist, so herrlich heranbricht, an ihre alten Freunde in Preußen, sie hofft neue Freunde unter allen denen zu gewinnen, welche ein neues poli⸗ tisches Leben für Deutschland jetzt aufgegangen sehen.

Alle, welche mit dem am 1. April beginnenden zwei⸗ ten Quartal der Weser-Zeitung in das Abonnement eintreten wollen, werden ersucht, dem zunächst gelegenen Postamte baldigst ihre Bestellungen zukommen zu lassen.

Bremen, den 28. März 1848.

C. Schünem ann's Verlagshandlung.

*) Nach einer der Redaction zugegangenen Mitthei⸗· lung ist die Wiederzulassung der Zeitung bereits am 26. März angeordnet worden. .

Anm. d. Red. d. Allg. Preuß. Ztg.

8 * z 5 5 9 Berlin in der Enslinschen Buchhandlung, (F. Geelhaar), Breite Str. Nr. 23, ist vorräthig:

—— 283 * 65 1E Faung der Vorwelt mit sieser Berüchsichtigung der lebenden Thiere. Monographisch dargestellt 272 von Dr. C. G. Giebel.

Erster Band: Wirbelthiere.

. Gr. 8. Geheftet. 5 Thlr. 18 Sgr.

Dieser erste Band besteht aus drei Abtheilungen, de—⸗ ren jede ein für sich abgeschlossenes Ganzes bildet;

J. Die Säugethiere der Vorwelt. 1 Thlr. 18 Sgr. II. Die Vögel und Amphibien der Vorwelt. 1 Thlr. 10 Sgr. IIl. Die Fische der Vorwelt. 2 Thlr. 20 Sgr.

Der zweite Band wird die Gliederthiene, der dritte und vierte Band die Bauchthiere behandeln.

Leipzig, im März 1848. F. A. Brockhaus.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für Jahr. 4 Rthlr.— * Jahr. S Athlr. I Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit? Sgr. berechnet.

M g..

nhl t.

Amtlicher Theil.

Inland. Provinz Schlesien und Provinz Posen. Bekanntmachun- gen. Rhein -Provinz. Handelszustände. Abgeordnete zu der frankfurter Versammlung. Erklärung des Abgeordneten Mohr. Kom- mission für die Verhältnisse der Seidenwirker in Krefeld. Landtags⸗ wahlen in Elberfeld. Festessen. ;

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bavern. Antwort des Königs an die Abgeordneten. Königreich Württemberg. Auf⸗ lösung der Kammer. Freie Stadt Frankfurt. Verhandlungen der vorbereitenden Versammlung.

Oesterreichische Monarchie. Wien. Die Vorgänge in Mai⸗ land. Gratz. Vernichtung einer Kolonne von Schweizern und Piemontesen. Triest. Schreiben des Ministers des Innern an den Gouverneur des Küstenlandes. Vermischtes.

Rußland und Polen. St. Petersburg. Kaiserliches Manifest. Warschau. Bekanntmachung des Militair⸗Gouverneurs.

Frankreich. Paris. Herzog und Herzogin von Montpensier. Na— turalisationen. Aufhebung von Ernennungen. Bestimmung in Be— treff der Schatz Bons. Lager bei Grenoble. Dekret gegen die rothe Mütze. National⸗Garde⸗Wahlen. Vermischtes. Tel. Dep.

Großbritanien und Irland. London. Der Prinz von Preußen.

Parlaments- Verhandlungen. Sammlungen für die Hinterbliebenen der Gefallenen in Berlin. Friedens-Adresse von Bordeaux.

Niederlaude. Aus dem Haag. Kammer-⸗Verhandlungen.

Belgien. Brüssel. Der Gesetz⸗Entwurf über Verkürzung des Mandats der Kommunal-⸗Räthe. Advokat Jottrand. Gent. Entwaffnung republikanischer Freischärler aus Frankreich Brüssel. Tel. Dep.

Dänemark. Kopenhagen. Aufruf des Königs an die Holsteiner.

Schweiz. Kanton Zürich. Truppenbewegungen. Vermischtes.

Handels- und Börsen-Nachrichten.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Ew. Königl. Majestät Aufruf an Preußen und an die deutsche Nation hat von mehreren Seiten eine Deutung gefunden, welche der ihm zu Grunde liegenden Absicht nicht entspricht.

Der Schritt, den Allerhöchstdieselben gethan, als Sie für die Zeiten der Gefahr die Leitung der deutschen Angelegenheiten zu über⸗ tehmen Sich bereit erklärten, bestand in dem Anerbieten, mit all der materiellen und moralischen Macht des 15 Mitlionen Deutsche um⸗ fassenden Staates die Erreichung der auf deutsche Einheit gerichteten Wünsche aller Bundesstaaten zu fördern. Die gleichzeitige Aufsteckung der deutschen Farben enthielt das unzweideutige Anerkenntniß, daß die Einheit Deutschlands zur Rettung aller zum deutschen Bunde vereinig⸗ en Stämme unentbehrlich und daß Preußen bereit sei, seinerseits im vollsten Umfange die allen Bundesstaaten obliegenden Pflichten anzu⸗ erkennen und zur Abwendung der das gesammte Vaterland bedrohen den Gefahren seine ganze Kraft einzusetzen. . ö

Dagegen hat dieser Schritt nicht die ihm mehrseitig zugeschrie⸗ bene Bedeutung haben können, als wenn mit der augenblicklich an⸗ gebotenen Leitung irgendwie der freien Entschließung von Deutsch⸗ sands Fürsten und Völkern vorgegriffen werden solle.

Eben so wenig konnte die Annahme des Symbols, in welchem alle deutsche Staaten ihre Vereinigung finden, das Aufgeben der von Preußen und der von den anderen deutschen Staaten glorreich ge⸗ führten Farben bedingen. In der einen Hinsicht haben Ew. Königl. Majestät ausdrücklich erklärt, daß Sie die Usurpation der, oberen Lei⸗ tung oder irgend eines Rechtes nicht beabsichtigten, vielmehr eine solche Absicht auf das bestimmteste abgelehnt. Zugleich aber wird in Allerhöchstdero Proclamation darauf hingewiesen, daß die Gründung eines einigen, nicht einförmigen Deutschlands, eine Einheit in der Verschiedenheit zu erstreben sei, wie denn in Ucbereinstimmung hiermit

an demselben Tage an das Kriegs-Ministerium erlassene und durch ie Allg. Preuß. Ztg. veröffentlichte Ordre ausdrücklich bestimmt, 5 die Armee neben der preußischen die deutsche Kokarde anzustecken

Wenn Ew. Königl. Majestät hiermit Sich einverstanden erklären, werden wir nicht unterlassen, den Mißdeutungen, welche jenem Auf— rufe gegeben worden sind, in geeigneter Weise entgegenzutreten.

Berlin, den 2. April 1818.

Das Staats-Ministerium.

Graf von Schwerin. von Auers⸗

Bornemann. Arnim. Hansemann. von Reyher.

Camphausen. wald.

Mit der Auffassung Meines Aufrufes vom 2lsten v. M., welche sich in dem heute vom Stagts-Ministerium erstatteten Berichte aus⸗ spricht, bin Ich durchaus einverstanden und ermächtige dasselbe, den Mißdeuntungen, welche Meinen Worten gegeben worden sind, in ge⸗ eigneter Weise entgegenzutreten. . ;

Potsdam, den 2. April 1848.

Friedrich Wilhelm. An das Staats-Ministerium.

Se. Masestät der König haben Allergnädigst geruht:

Die Wahlen des Landraths a. D. von Köller auf Kantreck

und des Landschafts⸗Deputirten Rodbertus auf Jagetzow zu General⸗ LandschaftsRäthen und Repräsentanten für resp. Hinter- und Vor⸗ pommern für den Zeitraum von Weihnachten 1847 bis dahin 1850 zu bestätigen. In Beziehung auf die vielfach bei mir eingehenden Wünsche, Einlaßkarten zu dem Zuhörerraume im Weißen Saale während der Sitzungen des Vereinigten Landtags zu erhalten, erkläre ich, daß über den gedachten Ranm bereits vollständig verfügt ist. .

Berlin, den 3. April 1848.

Der Marschall der Drei⸗Stände-Kurie. A. von Rochow.

. rein

Preußische 3

Berlin, Dien stag den Aten

Die Ziehung der 3ten Älasse 97ster Königlicher Klassen⸗ Lotterie wird den 114. April d. J., Morgens 7 Uhr, im Ziehungs⸗Saal des Lotterie⸗Hauses ihren Anfang nehmen.

Berlin, den 4. April 184. ü n

RFönigl. General-Lotterie⸗Direction.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst zu S alm⸗Salm, von Anhalt. 63 Se. Durchlaucht der Fürst August von Sulkowski, von iissa. ; Se. Durchlaucht der Prinz Rudolf von Croy-Dülmen, von Köln.

Der Vice⸗-Oberjägermeister Graf von der Asseburg⸗Fal⸗ kenstein, von Meisdorf.

Uichtamtlicher Theil.

Jnland.

Provinz Schlesien. In Breslau sind folgende Bekannt— machungen erschienen:

„Ew. Hochgeboren ermangeln wir nicht, auf das sehr geehrte Schreiben vom 28. dieses Monats ganz ergebenst zu erwiedern, daß die gesetzlichen Bestimmungen, welche unseres Erachtens in Bezug auf die von Landbewohnern den Dominialbesitzern rücksichtlich der auf Rustikal-Grundstücken haftenden gutsherrlichen Lasten durch tumulta⸗ risches und gewaltthätiges Verfahren abgenöthigten Erklärungen An— wendung sinden, in den S8. 31 51 Titel 4, §S5§. 207 209 Titel 16 Theil J. Allgemeinen Landrechts enthalten sind. Nach näherem In- halte derselben haben die im Zustande der Unfreiheit des Willens abgegebenen Erklärungen keine verbindliche Kraft, und was Jemanden widerrechtlicher Weise abgenöthigt worden ist, muß ihm mit Nutzungen und Zinsen zurückgegeben werden. Breslau, 29. März 1848.

Königl. Ober-Landes⸗Gericht. Kuhn. An den Königl. Immediat-Konimissarius für die Provinz Schlesien, Herrn Grafen Mork von Wartenburg Hochgeboren, hierselbst.“

„Vorstehende Erklärung des Königl. Ober-Landes⸗-Gerichts hierselbst bringe ich in Verfolg meines Aufrufs: „An die Be⸗ wohner des platten Landes“ vom 28. d. Mis. hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntniß. Breslau, 30. März 1848.

Der Königl. Immediat-Kommissarius für die Provinz Schlesien. Graf Nork von Wartenburg.“

„Mit dem heutigen Tage habe ich die vorläufige Verwaltung des Polizeipräsidii übernommen. Der treffliche Sinn der, hiesigen Einwohner wird mich in der Erfüllung einer Pflicht unterstützen, die seit der Verheißung aller dem Staatsbürger zustehenden politischen Rechte und der freien Presse niemehr jede dem Gouvernement miß⸗ liebige Regung ausnahmslos zu überwachen und zu unterdrücken haben wird. Fortan hat die Polizei dem Bürger nur Schutz gegen das Verbrechen zu gewähren und die öffentliche Ordnung, Ruhe und Sicherheit aufrecht zu erhalten. Ich vertraue dabei jenem guten Geiste der Stadt Breslau vollkommen, daß erkannt werde, wie dieser Pflicht nicht genügt werden, wie wahre Freiheit nicht bestehen könne, ohne Achtung vor dem Gesetze. Dazu bedarf es aber des unge⸗ schwächten Ansehens und der Autorität der mit der ausübenden Polizei betraueten Beamten. Ich werde es mir zur ernstesten Pflicht machen, darüber zu wachen, daß dieselben der allgemeinen Achtung und des öffentlichen Vertrauens sich werth erhalten, die allein jenes Ansehen begründen können. Breslau, 29. März 1843.

Der Königliche Regierungs⸗Rath Kuh.“

Provinz Posen. Dem Amtsblatte der Königlichen Re⸗ gierung zu Bromberg ist folgendes Publikandum beigelegt:

Dem Vernehmen nach sind in der neuesten Zeit von mehreren nicht legitimirten Personen Steuern und Naturalien ausgeschrieben worden.

Es ist dies ein verbrecherischer Eingriff in die Befugnisse des Staats, der nicht geduldet werden darf.

Sämmtliche Behörden und Eingesessene des Regierungsbezirls werden daher aufgefordert, allen derartigen Anmaßungen nicht nur ganz entschieden entgegenzutreten, sondern auch die Anstister solcher Unordnungen zu verhaf— ten und dieselben entweder hierher direlt oder an die nächste Militair⸗Behörde zur Einleitung der Kriminal-Untersuchung abzuliefern.

Wit machen bei dieser Gelegenheit wiederholentlich darauf aufmerksam, daß neben der preußischen Landesregierung feine andere Behörde, sie führe einen Namen, welchen sie wolle, anerkannt werden darf.

Bromberg, den 30. März 1848. J

Königl. preußische Regierung.

Nhein-Provinz. Aus Köln vom 31. März wird in der Köln. Ztg. gemeldet: „Die trübe, gedrückte Stimmung, welche in Folge der Zeitverhältnisse allenthalben herrscht, wurde vorgestern Abends hier aufs höchste gesteigert durch die Nachricht, daß eines der achtbarsten Bankhäuser unserer Stadt, ja, unseres Staates, A. S., sich genöthigt gesehen, sein Geschäft zu liquidiren. Die Bestürzung, welche sich bei der allgemeineren Verbreitung dieser Kunde aller Welt bemächtigt hat, ist nicht zu schildern, da man nur zu sehr befürchten muß, daß binnen wenigen Tagen namentlich zahlreiche industrielle Etablissements der Provinz ins Stocker gerathen und Tausende von Arbeitern brodlos werden möchten. Dem Vernehmen nach ist jedoch die Verlegenheit nur eine augenblickliche Stockung der Geschäfte, welche durch die Zeitereignisse hervorgerufen ist. Eine Deputation des hiesigen Handelsstandes ist im Begriff, die wirksamste Hülfe bei der Staats-Regierung nachzusuchen. Die allgemeinste Theilnahme wendet sich jenem Hause mit Recht zu.“

Die Stadt Trier wird in der frankfurter Versammlung durch die Herren V. Valdenaire und P. W. Ditsch, Mülheim 4. Rh. (nach⸗ dem der dortige Stadtrath der Wahl der Bürger⸗Versammlung bei— getreten ist) durch die Herren Lehrer Proff und Jungbluth, Womrin⸗ gen durch Herrn Pfarrer P. J. Elkemann vertreten.

Der Abgeordnete Mohr hat in der Trierschen Zeitung ein Schreiben veröffentlicht, in welchem er sagt: „Ich weiß, was meine Mitbürger verlangen. Ich theile diese Wünsche und Erwartungen, deren Jiel kein anderes ist, als ein einiges, mächtiges Deutschland

Alle Post⸗-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Erpedition der Allgem. Preuß. Zeitung: Behren⸗Straße nr. 57. Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

1848.

mit einem freien, zufriedenen und geachteten Volke; für Preußen aber eine solche innere Gestaltung, welche diesem Zwecke ganz entspricht. Unser Aller Aufgabe ist es, zur möglichst schnellen Erreichung dieses Zieles, unter Aufrechthaltung der gesellschaftlichen Ordnung, aus allen Kräften mitzuwirken. Hierzu auch hoffe ich mich meines jetzigen Mandats noch bedienen zu können, zum einzigen und letzten Ge⸗ brauche.“

Aus Krefeld wird der Köln. Ztg. unterm 26. März gemel⸗ det: „Gestern noch in allen Gesichtern die Spuren einer gewissen Angst, die Zeichen einer gespannten Erwartung; Nachts der takt⸗ mäßige Schritt unserer Patrouillen; allenthalben feindliche Rüstungen, und heute durchwogt ein Jubel unsere Straßen, wie ihn Krefeld wohl noch zu keiner Zeit gesehen hat. Heute wurden nämlich die Resultate einer Kommission bekannt, welche schon seit einigen Tagen damit be⸗ schäftigt war, die Arbeits- und Lohn-Verhältnisse unserer Seiden⸗ weber zu ordnen. Wir geben uns freilich der Illusion nicht hin, daß die Meisterhand den goͤrdischen Knoten hier glücklich gelöst habe, welcher noch allenthalben die Kehlen von Tausenden zuschnürt; aber wir haben die feste ÜUeberzeugung, daß man angefangen, die schreiend⸗ sten Mißbräuche zu beseitigen und so einer besseren Zeit die Wege zu bahnen. Tie sptziellen Paragraphen dieser Arbeits- und Lohn-⸗Re⸗ gulirung verlangen bei einer faßlichen Darstellung zu viel Raum, als daß wir es unternehmen dürften, sie jetzt für Ihre Zeitung zu ent— werfen.“

fegt er fel, 31. März. (Elberf. Ztg.) Bei der heute statt⸗ gehabten Wahl eines Abgeordneten für den Vereinigten Landtag in Berlin wurde Herr Kommerzienrath August von der Heydt mit 74 Stimmen wieder erwählt. Die Wahl der Stellvertreter siel auf die Herren Commerzienrath Fr. Böddinghaus und J. Fr. Frische.

Die hiesigen und die Barmer Landwehroffiziere gaben vor⸗ gestern den hier anwesenden Offizieren des 2. Bataillons des 13. Infanterie⸗-Regiments in dem Hotel Weidenhof ein glänzendes Festessen, bei dem die herzlichste Kameradschaft bewies, daß Linie und Landwehr sich für eine und dieselbe Waffenmacht des deutschen Vaterlandes halten. Der Commandeur des Regiments, Herr Oberst Schröders, brachte den Toast auf unsern König aus, der mit leb⸗ haftem Enthusigs mus aufgenommen. wurde. Herr Böddinghaus, Rittmeister der Landwehr, ließ die Einigkeit Deutschlands leben, was nicht weniger begeisterten Anklang fand. Unter Begleitung des Musik- Corps des Regiments wurden mehrere den Geist des Festes bezeichnende Lieder, als: „Was ist des Deutschen Vaterland ze.“

gesungen.

Deutsche Gundesstaaten.

Königreich Bayern. (A. 3 München, 28. März. Gestern Abend hatten sämmtliche Mitglieder der Kammer der Abge⸗ ordneten Audienz bei Ihren Masjestäten dem König und der Königin und wurden auf die freundlichste Weise empfangen. König Max ll. äußerte, bevor er die Abgeordneten entließ, ungefähr Folgendes: „Sie haben em großes, ein schweres Werk vor; ich erkenne es, ich weiß aber auch, daß es wahre Männer des Vaterlandes sind, denen diese Aufgabe geworden ist rechnen Sie auch auf mich, fest ist mein Vorsatz, das Vertrauen von Bayern und Achtung von Deutsch⸗ land zu erwerben; ich werde dieses können, denn ich will nur, was die Zeit gebietet, was gut und was recht ist, ich will die Freiheit und das Recht aufrechterhalten, ich will wieder das frühere schöne Vertrauen zwischen Volk und Krone aufrichten. Gott wird mir helfen, dieses zu erreichen. Sie haben in der Wahl meiner Minister, nicht allein aus dem Drange der Zeit, sondern aus meiner inneren Ueberzeugung hervorgegangen, einen Beweis meiner Gesinnungen. Sie sollen diese noch ferner kennen lernen, und wenn einst unser Aller Vater mich abruft, so will ich getrost Rechenschaft ablegen, und Bayern soll sagen, daß ich ehrlich, rechtlich und offen gehan⸗ delt habe.“ Ein dreimaliges donnerndes Lebehoch der Versammelten folgte dieser Rede.

Königreich Württemberg. Stuttgart, 28. März. Heute erfolgte die Auflösung unserer Kammer. Gewählt wurden in den engeren Ausschuß (der beständig hier anwesend sein und aus einem Mitgliede der ersten und drei der zweiten Kammer bestehen muß): Fürst von Waldburg⸗-Zeil-Trauchburg, Dörteubach, von Scheuerlen und Idler; in den größeren Ausschuß (ein Mitglied der ersten und fünf der zweiten Kammer): Graf von Rechberg, Murschel, Holzinger, Haßler, Höfer, von Lobenstein und Hiller. Die heutige Sitzung hatte als Schluß-Gegenstand der Berathungen dieser Kammer einen An⸗ trag der ersten Kammer gleich ihr an die Regierung die Bitte zu stel⸗ len, mit Rücksicht auf die jetzigen gefahrdrohenden Zeiten das König⸗ liche Truppen-Corps schnellmöglichst zu mobilisiren. Der Berichterstat⸗ ter der Kommission der Abgeordneten Kammer, Freiherr von Wöllwarth, trug auf Beitritt an und vertheidigte diesen Antrag mit beredten Wor⸗ ten? Allein Fetzer und mit ihm Andere waren der Ansicht, da die Regie= rung schon ermächtigt sei, zu thun, was die Zeitumstände zur Ehre und? Sicherheit des Vaterlandes gebieten, so sei es unnöthig, sie zu drängen, weiter zu gehen, als sie sonst thun würde, namentlich unter Berücksichtigung des finanziellen Zustandes des Landes. Beide An⸗ träge, der Wöllwartsche und der Jetzer s, auf einfachen Uebergang zur? Tagesordnung fanden warme, Verfechter, e, es ward 1 zur Abschneidung einer längeren is kussion, der e,, n, n, angenommen, zur Tagesordnung überzugehen, aber zu Protekoll zu erklären, daß die Kammer damit keinesweges aussprechen wolle, die Regierung solle sich durch den Geldpunlt abhalten lassen, alles das⸗ senlge zu' thun, was sie für die Vertheidigung und Sicherheit des Vaterlandes in allen Fällen nöthig halte. Nach einer Abschiedsrede des Präsidenten erschien Staatsrath Duvernoy und verlas das Kö- nigliche Auflösungs⸗ Dekret, worauf die Kammer auseinanderging.

Freie Stadt Frankfurt. (O. P. A. 3.) Frankfurt, 31. März. Nach der Wiederaufnahme der Verhandlungen der vor⸗ bereitenden Versammlung zur Bildung eines deutschen Parlaments, um 13 Uhr Nachmittags, forderte Präsident Mittermaier die Anwesenden zu ruhigwürdiger Haltung auf, damit nicht Zwischenfälle eintrelen möchten, welche auf das Ganze nur störend einwirken könn⸗

en. Vor allem sei es um Abstimmung über den Antraa des Ab⸗