1848 / 97 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

dies über meine Stellung im Ministerium und dieser ber, der ich vollkommen neu bin, vor⸗ ich dadurch von mir persönlich zu ewesen bin, bitte ich deshalb un rliegenden Frage zu en keinen Krieg

sammlung gegenü ausschicken zu müss. sprechen genöthigt g Ich muß bei d fommen: Wir hab nur eine Expedition zum S tschen Rechtes. lied des deutschen Bundes, schluß Folge geben, desse wendig geworden ist, um den Folgen Holstein zuvorzukommen.

Der Drang der Umstände Bund beschlossen haben würde w weiß nicht, ob es einer hohen

esha Entschuldigung. erst einem Irrthume zuvor⸗ mit Dänemark, wir machen chutze deutschen Gebietes und zur Wir sind dazu verpflichtet und berechtigt, und thuen nichts Anderes, als n schleunige Ausführung noth⸗ der Vorgänge in Schleswig-

einem Bundesbe

hat nicht erlaubt, abzuwarten, was der egen Ausführung der vorbehaltenen Versammlung bewußt ist, Sitzung der Bundes⸗Versammlung vom 6 vorbehalten worden ist. Tage spricht die Bundes⸗ emark die Rechte Aller und Jeder, insbeson— erbberechtigter Agnaten und der

Kompetenz. daß diese Kompeter 17. September 18 beschluß von diesem wartung aus, daß Dän dere aber die des deutschen Bundes, Landesvertretung Versammlung, als Organ des die Geltendmachung ihrer verfassungs menden Fällen vor.

Ein solcher Fall ist jetzt eingetreten, tracht des Dranges der ohne Zweifel beschließen Maßregeln dem erwarteten und Kraft geben.

Ich komme jetzt Seiten geäußert sind.

e gesagt, kein Krieg mit Besorgnisse wohl weniger gegrün Dänemark diese Expedition als daß es eine Maßregel, nämlich Kaperbriese zu ertheilen, ergreifen werde. eigene Stellung als daß es zu solcher extremen Außerdem dürfen wir cht zum Zusammentreffen der

In dem Bundes⸗ Versammlung die Er—

gesetzmäßigen deutschen Bundes, behält sich mäßigen Kompetenz in vorkom—

und wir antizipiren in Be⸗ as die Bundes ⸗Versammlung durch die zu treffenden Bundes- Beschlusse im voraus Ausführung

Zeit nur das, w wird, indem wir

auf die Besorgnisse des Handels, die von ver—

Dänemark besteht, so sind diese Es ist nicht zu erwarten, daß Krieg betrachten sollte, und noch die nicht mehr im Geiste der

mark erkennt Bedeutung dieses

schreiten s Lande ni pentheile kommen werde. daß unter Mitwirkung einer b in den Weg der Verhandlungen ge Weise beigelegt werden werde. jetzt hinreichen wird, delskammern der vers bald etwas Näheres und Best sein wird, werde ich die Ehre ha

hoffen, daß es auch zu gegenüberstehenden Trup⸗ Es ist begründete Hoffnung efreundeten Macht diese Angelegen bracht und in zufriedenstellender daß das Gesagte für sstand und die Han⸗

vorhanden,

Ich glaube, um den besorgten Handel chiedenen baltischen Häfen zu beruhigen. So⸗ immteres zu diesem Zwecke mitzutheilen ben, es vorzutragen.

Wir können hiernach den Gegenstand als ü g übergehen über den Entwurf einer Ver⸗ ordnung über einige Grundlagen der künftigen preußischen? Ich bitie den Abgeordneten Möwes, den Bericht zu erstatten.

Abgeordn. Mowes liest:

Gutachten der zweiten Abtheilung der vereinigten Kurien,

Marschall: ansehen, und zur Berathun

den Allerhöchsten Orts vorgelegten Entwurf einige Grundlagen der künftigen preußis

einer Verordnung über

chen Verfassung.

n Abtheilung der vereinigten Kurien ist der

Allerhöchste Proposition, betreffend den Ent

der künftigen preu⸗

zur Beschlußnahme für die hohe Sie hat sich diesem Geschäft

. . .

Der unterzeichnete Auftrag geworden, die Verordnung über eini Verfassung zu prüfen und ammlung vorzubereiten. ferirt, wie folgt:

; liegende Entwur Verhältnisse angehende Bestimm setzes⸗Vorschristen künftigen Verfassung, Orts bereits ausgesproch d um deswillen den ständischen Be Abtheilung hegt indeß die Ueberzeugung, daß be in gte Landtag gegenwärtig einnimmt, und da Begutachtung von Bestimmungen handelt, n die constitutionelle Verfassung feststellenden Verfas⸗ sten Verbindung stehen, es streng genom⸗ ersammlung obliegen dürfte, über

wurf einer ge Grundlagen Landtags⸗Vers. unterzogen um enthält mehrere, verschiedene ge ungen, welche theilweise frühere Ge⸗ überhaupt aber als Grundlagen der ind als erwünschte Allerhöchsten ene Verheißungen einer sicheren Basis be⸗ irath nothwendig machen.

. . ö

. .

rr

des Landes

i der Stel⸗

welche der Vere ch um die ständische welche mit der sungs⸗Gesetze in der genaue men der künftigen repräsentativen V ben zu befinden.

Sie verkennt jedoch auch nicht, daß es für das Gouvernement von altenen Grundb

bei der jetzigen Lage der großer Wichtigkeit ist, estimmungen und deren Gesetzes⸗ bis zum Zusammentritt jener Vers ohne welche gegen jene Verfassungs⸗

in dem Entwurfe enth kraft schon jetzt und jenige Sanction zu erhalten, Grundlagen noch Zweifel erhoben werden könnten. Die Abtheilung giebt sich da Landtag, als das gegenwärtig zwischen , und dem Volke, vernement hierin seine Unterstützung nicht versagen, vielm ie ge⸗ wünschte ständische , ö Hꝛrle 6, rische betrachten und der künftigen Repräsentation des Landes, definitive Entschließung über solche, bei Gelegenheit der Berathung und Feststellung der Verfassungsgesetze in ihrem Zusammenhange, vor— behalten wird. ; j Bei dieser Auffassung ihrer Aufgabe hat die Abt r Augenmerk darauf gerichtet, durch die Erledigung des ihr Auftrages für das Gouvernement inzwischen einen sicheren, chen Standpunkt in Beziehung auf die Verfassungs⸗Ange⸗ herbeizuführen, ohne einem künftigen geseßgebenden Sr— dwie a sst⸗ zu wollen. ickt, geht die Abtheilung zur Prüfung der spe— ziellen Bestimmungen im Entwurfe 3 J e

ammlung die—

her der Hoffnung hin, noch gesetzmäßig bestehende Organ aus jenem Grunde dem Gou⸗

daß der hohe

gen nur als eine proviso—

heilung haupt⸗

aber gesetzli legenheiten dane irgen

Dies vorausge

Volke verliehenen Freiheit der s Gesetzes vom 17. März die⸗ autions⸗Bestellung

In Erweiterung der Unserem resse werden die im 8. 4 Nr. 1 de s Jahres enthaltenen Vorschriften über die C abe neuer Zeitungen aufgehoben.

für die Herausgal rift . 4 Rr. 4 sindet auch auf neue Zeitungen An—

r

3

Dieser Paragraph hebt die März e. sub Nr. bene Bestimmung der Cautions⸗ nächst die Herausgeber solche Folgen eines Preß Ve nes Gesetzes sub Nr. handener Zeitschriften DObschon in der

im §. 4 des Gesetzes vom 17. ĩ euer Zeitschriften gege⸗ Bestellung gänzlich auf und setzt dem⸗ r neuer Zeitschriften, hens oder Verbrechens, festgesetzt sind, den Herausgebern schon vor⸗

6 2 sich eine Verschiedenheit der Ansich⸗ ten über die Zweckmäßigkeit einer Eautions⸗Bestellung für die 4 ausgabe von ZJeitschriften kundgab, so stimmte man doch darin völlig über⸗

16 für die Herausgabe n

in Betreff der wie sie im §. 4 je⸗

840

ein, daß mit Rücksicht auf den angedeuteten Gesichtspunkt für jetzt diese Bestimmung, wie sie vorliegt, anzunehmen und die Frage über die Zweckmäßigkeit einer Cautions-Bestellung der künftigen Gesetzge⸗ bung vorzubehalten sei.

Das Fortbestehen der Bestimmung im 8. 4 dub Nr. 4 des Ge⸗ setzes, welche sich auf die Herausgeber schon bestehender periodischer Blätter bezieht und im Falle eines vermittelst des Blattes begange⸗ nen Vergehens oder Verbrechens sie mit Cautions⸗Bestellung be⸗ droht, macht es nöthig, dieselbe auch auf die Herausgeber neuer Zeit⸗ schriften anwendbar zu machen und eine Gleichstellung zu bewirken,

Dies ist der Zweck des zweiten Absatzes im 8. 1, für dessen vollständige Annahme sich daher die Abtheilung ausspricht.

Marschall: Es ist zweckmäßig, hierbei vorläufig stehen zu bleiben.

Abgeordn. von Bardeleben: Meine Herren! Ich darf wohl nicht erst vorausschicken, daß mich das unbedingte Vertrauen zum Ministerium erfüllt, indessen werde ich niemals meine Meinung zurück— halten, wenn ich mit dem Verfahren des Ministeriums nicht überein⸗ stimme, und ich befinde mich gegenwärtig in diesem Falle. Mir scheint les nicht rathsam, daß diese Geseßze, die als Grund-Basis der künftigen Verfassung betrachet werden, hier zur Berathung uns vor⸗ gelegt sind. Ich weiß in der That nicht, welchen Zweck das Mini⸗ sterium dadurch zu erreichen beabsichtigt. Würde es daraus Stärke schöpfen wollen, so scheint mir, daß das Ziel auf diesem Wege ver⸗ fehlt wird. Ich glaube, daß die erlebten gewaltigen Ereignisse den Beweis geben, daß diese Versammlung nicht mehr das hinreichende Vertrauen im Lande besitzt; man mog darüber sagen, was man will, diese Ereignisse haben den Zweck gehabt, das früher herrschende Sy⸗ stem und mit diesem die ständische Vertretung zu stürzen und eine wahre Volks-Repräsentation ins Leben zu rufen. Das erste Resul⸗ tat war die Bildung dieses Ministeriums, und zwar, wie ich über zeugt bin, eines Ministeriums, welches das unbedingteste Vertrauen im Lande besitzt, Dasselbe, kann aber nur allein seine ganze Kraft aus den Sympathieen des Landes schöpfen und mag sich nicht einen Geleitsbrief für seine Handlungen von dieser Versammlung geben lassen, was nutzlos, ja schädlich sein würde, da dieselbe nach meiner innigen Ueberzeugung nicht das Vertrauen des Landes besitzt. Ich will nicht näher auf die Nachtheile eingehen, die daraus hervorgehen können, wenn wir uns jetzt in eine lange Diskussion über diese Ge⸗ setze einlassen in einem Augenblicke, in dem die Gemüther in hohem Grade aufgeregt sind und in einzelnen Landestheilen sogar anarchische Bestrebungen stattfinden. Daher erlaube ich mir, den Vorschlag zu machen, daß wir nicht auf die Berathung der uns vorgelegten Ge⸗ setze eingehen, sondern dem Ministerium erklären, daß es zwar unser Vertrauen besitzt, daß es aber alle Schritte, welche es zu thun für nothwendig hält, allein thut und die Verantwortung für dieselben übernimmt.

Ein Ministerium, welches in diesem ernsten und gewaltigen Au⸗ genblick seine ganze Kraft aus den Sympathieen des Volkes nimmt und mit Kühnheit und Sicherheit den betretenen Weg verfolgt, wird seine hohe Bestimmung erfüllen und das gesteckte große Ziel nicht verfehlen. Ich trage daher darauf an, zu erklären, daß das Mini⸗ sterium auf eigene Verantwortung diese Gesetze erlasse, und zwar mit Vorbehalt der Genehmigung der nächsten National Versammlung, welcher die Räthe der Krone über ihre Handlungen Rechenschast ab⸗ zulegen haben. ;

Candtags⸗Kommissar;: Einer der früheren Redner hat Hand⸗ lungen gefordert, um ein Vertrauen zu begründen. Der vorige Red⸗ ner will' das Vertrauen unbedingt geben und die Handlungen erwar⸗ ten. Die Verantwortlichkeit, die dadurch auf das Ministerium gelegt wäre, würde für seine Kräfte zu schwer sein. Wenn bemerkt worden ist, daß das Land dem Vereinigten Landtage das Vertrauen, welches nöthig sei, um zu großen legislativen Maßregeln mitzuwirken, nicht gewähre, so möchte ich doch für den Landtag in Anspruch nehmen, daß das Volk auch ihn nach seinen Thaten zu beurtheilen habe; und ich setze voraus, daß die Gesinnungen, die der Landtag ausgesprochen hat, und diejenigen Handlungen, welche er vorzunehmen bereit ist, ihm bas Bertrauen des Landes allerdings erwerben werden, wenn er es nicht gehabt hatte. Der Zweck, weshalb die Regierung Ihnen die Gesetz— Vorlage, die jetzt in Berathung ist, machte, ist vorzüglich der, in der Zwischenzeit von jetzt bis zum Dasein einer volksvertretenden Ver⸗ sammlung mit legislativen Befugnissen die angegebenen Punkte gemäß der gegenwärtig bestehenden Verfassung gesetzlich festzustellen, und auch deshalb hat es als wünschenswerth erkannt werden müssen, weil häufig eingewendet wurde, daß nur Verheißungen gegeben seien für den künf⸗ tigen Erlaß von Gesetzen. Diese Einwendung würde durch den ge— gebenen Beirath des Landtags beseitigt, es würden alsdann die Ver⸗ heißungen in förmlich verfassungsmäßige Gesetze umgewandelt werden, und dieses Verfahren erachten wir für die Beruhigung des Landes nützlich. Wir beharren daher bei dem Antrage, daß der Vereinigte Landtag auf die Berathung der Proposition eingehe.

8 Abgeordn. Freiherr von Vincke: Ich habe mir hauptsächlich das Wort eibeten, um auf das Allerentschiedenste gegen die Aeußerung des geehrten Mitgliedes der preußischen Ritterschaft, mit dem ich mich früher zu meiner Freude häufig in derselben Meinung befunden habe, zu protestiren. Ich muß entschieden dagegen protestiren, daß die Er⸗ eignisse der letzten Tage den Zweck gehabt haben sollen, den Ver— einigten Landtag zu bouleversiren, um mich dieses Ausdrucks zu be⸗ dienen, und eine andere Vertretung an die Stelle zu setzen. Ich ö zufällig, während diese Ereignisse sich zutrugen, hier in erlin befunden, und habe Gelegenheit gehabt, sie theilweis selbst zu beobachten, theilweis die glaubwürdigsten Erkundigungen darüber ein⸗ zuziehen, und ich, muß mich daher dagegen aussprechen, daß der Zweck der Ereignisse die Abschaffung des Vereinigten Landtags ge⸗ wesen ist. Auf, diese Ereignisse näher einzugehen und auseinander⸗ zusetzen, wie viel davon Absicht, wie viel Zufall gewesen ist, und, ö welch Absicht dazu, glaube ich, ist hier nicht der Ort. Wir haben uns Alle bereits in der Adreß⸗-Debatte stillschweigend dahin vereinigt, die Vergangenheit, die Todten ruhen zu lassen, und nicht auf's Neue auf die beklagenswerthen Vorfälle zurückzukommen. Es muß jetzt unsere wichtigste Aufgabe sein, dazu mitzuwirken, dem Ministerium darin beizustehen, einen geordneten Zustand herzustellen, und der Anarchie, welche, wie wir leider erfahren haben, in vielen 6 des Vaterlandes herrscht, aus allen Kräften zu steuern. 9 so muß ich auf das Entschiedenste dagegen protestiren, daß der Vereinigte Landtag das Vertrauen des Volkes nicht besitzen sollte; ich glaube, daß die große Masorität dieser Versammlung bei ihrem ersten Zusammentreten sich redlich bemüht hat, Alles zu thun, was . möglich war, und geschehen konnte, um den Rechtsboden wie⸗ r n n und zu behaupten, welcher durch die Gesetzgebung vom ö ub r dreh. gestellt war, und nach allen Aeußerungen, öfen se m, in der Presse und in Schriften an allen Orten 2 gt sind, hat sich die unendliche Majorität von Deutschland, von , 1 ich, kann sagen, der ganzen Welt, denn auch aus sind die anerkennendsten Stimmen über den Ocean zu

. e, n mit dem Verfahren des Vereinigten Landtags . ständig e, md, erklärt, und ihm die vollkommenste Aner— ennung gezollt. Jene Aeußerung kann sich daher nur darauf be= schränken, daß die Far er e n eng des Vereinigten Landtags nach Ständen, wie sie zur Zeit besteht, das Vertrauen des Lan⸗

des nicht besitzt, und daß das Land erwarte, daß eine andere Zu⸗ sammensetzung der Volksvertretung erfolgen muß, und mit dieser Ansicht bin ich vollkommen einverstanden. Daß man zu unseren Per⸗ sonen aber das Vertrauen besitzt, daß wir die Pflichten erfüllen werden, die wir jetzt zu erfüllen haben, das muß ich auf das Aller⸗ entschiedenste in Anspruch nehmen. Ich halte mich fest überzeugt, daß, wenn auch Petitionen, deren Ursprung und Entstehung ich nicht näher untersuchen mag, das Entgegengesetzte aus gesprochen . mögen, doch die Ansicht der großen Majorität des preußischen Volkes sich in dieser Beziehung mit der meinigen vereinigt.

Was übrigens die Gesetznorlage, welche jetzt zur Berathung n. j e . so bin ich allerdings darin einverstanden, daß ich . und. zweckmäßig gehalten hätte, wenn das . 2 3 , , . erst der nächsten pon ,, . ug. verge 3 hatte Es ist ja . wieder⸗ bie 8e ff! . . 26 1e wäter zusammentretende * ersammlung

. ssung vereinbaren soll, zu deren integrirenden Bestand⸗

theilen die Gesetzesvorlage ohne Zweifel gehört, und das Wahlgesetz bezweckt ja nur, eine solche Versammlung zusammenzuberufen, die sich in der Lage befinden soll, dies mit dem vollständigsten Vertrauen der Nation thun zu können. . Wenn dies der, Fall ist, so sehe ich nicht ein, weshalb wir der künftigen Versammlung einzelne Aufgaben vorweg nehmen sollen. Ich schließe mich also dem geehrten Redner darin an, daß wir die Berathung der Gesetzesvorlagen ablehnen. Ich kann mich auch nicht überzeugen, daß eine Gefahr des Verzuges dadurch eintreten könnte, wenn vorläufig der srötus quo aufrecht erhalten wird, bis die nächste Versammlung zusammengetreten ist, um sich darüber auszusprechen. Vielmehr glaube ich, daß einzelne der proponirten Bestimmungen viel besser vorläufig ausgesetzt bleiben, und würde mir vorbehalten, Falls auf die Berathung überhaupt einge gangen wird, dies im Einzelnen speziell nachzuweisen.

Staalè-Minister Graf von Schwerin: Die Sache scheint sich doch nicht ganz in der Lage zu befinden, die von dem Nedner vor mir angenommen worden ist. Diejenigen Punkte, die in dem Gesetz⸗ Entwurfe der Regierung enthalten sind, bedürfen allerdings einer schleunigen Erledigung, weil sse zu dem Zweck, den wir uns vorge⸗ setzt haben, ein Mittel sind, d. h. aus dem Zustande der Unruhe einen der Ruhe und Ordnung einzuführen. Das Ministerium hat sich die Frage stellen müssen, in welcher Weise es dahin kommen könnte, und ist zu der Ueberzeugung gekommen, daß seinerseits we⸗ nigstens der Boden des Gesetzes nicht verlassen werden dürfe. Was den §. 1 betrifft, so ist bei diesem von der Ansicht ausgegangen, daß durch die festgesetzte Caution ein Privilegium für den Geldbeutel ge⸗ stellt worden ist, während jetzt nur, wenn die ganze Intelligenz des Landes in der Presse thätig ist, diejenigen Garantieen, die durch die Presse für Ordnung und Freiheit gegeben werden, erreicht werden können. Es war also gerade für die jetzigen Zustände bis zur Ver⸗ einigung des neuen Landtags nothwendig, dieses Gesetz aufgehoben zu wissen; wir konnten es nicht anders aufheben nach der dermaligen Lage der Gesetzgebung, als wenn wir den Vereinigten Landtag dabei zu Rathe zogen, darum haben wir es gethan, und wir werden, je nachdem das Gut⸗ achten der Abtheilung ausfällt, unsere Beschlüsse fassen. In ähnlicher Weise verhält es sich mit den Gesetzen über die Unabhängigkeit des Richter-Standes, da wir glaubten, daß es nothwendig sei, einen Zu⸗ stand aufhören zu lassen, der mit Recht im Lande Anlaß zur Be⸗ schwerde gegeben hat, und der Meinung sind, daß wir dies gesetzlich nur dadurch erreichen können, wenn wir von den bestehenden stän⸗ dischen Organen das Gutachten einfordern und die weiteren Beschlüsse fassen; so war auch dieser Punkt nothwendig Ihnen vorzulegen.

Abgeordn. von Bardeleben: Wenn der geehrte Abgeordnete aus der westfälischen Ritterschaft meine Bemerkung, daß die jüngsten Ereignisse auch zum Zweck gehabt haben, den Vereinigten Landtag zu beseitigen, wunderbar nennt, so muß ich die Behauptung seinerseits, daß ich gemeint haben könne, diese Bewegung sei dahin gegangen, die Personen des Vereinigten Landtags zu entfernen, mindestens eben so wunderbar nennen, dieses kann ich nicht gemeint haben; daß aber diese große Bewegung darauf hingegangen ist, das früher herrschende System und mit demselben das Instltut zu beseitigen, das, glaube ich, habe ich nicht nöthig erst zu deweisen, davon ist das ganze Land überzeugt. Zur Verstärkung meines Antrages, daß wir dieses Gesetz nicht berathen möchten, erlaube ich mir noch anzuführen, daß bereits ein Preßgesetz erlassen worden ist ohne Beirath dieser Versammlung, und daß dies Gesetz im ganzen Lande mit Jubel aufgenommen wor⸗ den ist.

Staats-Minister Graf von Schwerin: Ich wollte nur bemer⸗ ken, daß das Preßgesetz vor unserem Eintritt in das Ministerium er⸗ lassen worden ist.

Abgeordn. Freiherr von vincke: Ich bedaure, mich in der Lage zu befinden, auf eine persönliche Bemerkung mit einer persönlichen Replik antworten zu müssen. Es ist mir gar nicht eingefallen, zu

behaupten, daß der Redner gedacht haben könnte, die jüngsten Er

eignisse hätten den Zweck gehabt, unsere Personen zu beseitigen. Ich bin z. B. während der Ereignisse hier in Berlin auf den Straßen spazieren gegangen und auch nicht einen Augenblick um meine per⸗ sönliche Sicherheit besorgt gewesen, und ich bin doch auch wohl eine Person des . Ich an, 6 9 eine ,,. . gung unserer Personen gar nicht gedacht und nur zestritten, daß jene Ereignisse speziell den Zweck gehabt hätten, das Institut des Vereinigten Landtags zu beseitigen.

Abgeordn. Frhr. von Patow II.. Was ich zu sagen hatte, ist durch den ersten Theil des Vortrages des Abgeordneten der westfäli⸗ schen Ritterschaft erledigt, und ich kann diesem ersten Theile des Vor⸗ trages nur beistimmen; nicht so dem zweiten; ich bin vielmehr davon durchdrungen, daß die Herren Minister wohl daran gethan haben, den Gesetz⸗-Entwurf uns vorzulegen, aus den abstrakten Grundsätzen in das positiwe Gebiet der Gesetzgebung überzugehen und sich dabei des Beirathes des Vereinigten Landtages zu bedienen. Ich will nicht darüber sprechen, wie viel oder wie wenig Gewicht der Vereinigte Landtag noch haben mag, ich bin aber entschieden der. Ansicht, daß er das Gewicht, welches er noch besitzt, anwenden muß, um die Re= gierung zu kräftigen, und selbst, wenn ich mich auf den. Standpunkt des Antragstellers stellen wollte, so würde, ich von diesem aus nur folgern können, daß das Ministerium den Gesetz- Entwurf nicht hätte vorlegen sollen. Nun liegt er uns aber einmal vor, und würde nun kein Votum abgegeben, so würde eine ganz andere Wirkung, als die beabsichtigte, daraus here ge de gen J . Vertrauens, sondern ein Tade! lieg n 2 ämlich, daß das Hinisterium . Mihßgriff gethan habe .

Es würde ferner darin liegen, daß die gegenwärtige Versamm— lung sich selbst gleichsam ein Testimonium paupertatis ausstellte und sich nicht für befugt hielte, zu berathen und zu beschließen, und könnle es auch bezweifelt werden, ob eine solche Berathung für den vorliegenden Hesetz Entwurf nöthig sei, so ist sie doch gewiß nöthig für das Wahlgesetz. Würden wir aber bei diesem Gesetze erklären, baß wir es nicht berathen wollten oder könnten, so würde auch der⸗ fe ge . 14 i r c f . . Gesetz⸗Entwurfs ab⸗ geben müssen, geschwächt werden. Wa wir aber gerade bei dem Wahlgesetz einen kräftigen Beirath geben, halte ich fi sehr wichtig.

Referent Abgeordn. Möwes; Im Namen der Abtheilung halte

gte Frage auch vollstandiger ich den Pro⸗ punkt, von dem di on den Herren Mini⸗ ständische Bei⸗ jetzt nicht darauf setzen, sondern bis jetzt nur verheißen worden, bringen sind.

festzustellen ist, chten abzugeben, Wenn wirklich in einem sol⸗ rden, so ist es Regierung mit daß wir diese Vorlagen Vertrauen zur Krone hr befestigt wird.

Ich wünsch tand der Sache, wie

insichten über die

daß die angere nd daß man nach nnen hat, s

für verpflichtet, zu bemerken, Sprache gekommen ist, u

in jener zur derselben die Ueberzer

Erörterung b positionen anschließen ausgegangen, eben worden. ehr gegeben werden müsse, kändige Gesetze zu berathen un Grundlagen zu sancti anntmachungen gesetzliche Forn eil nur ein P thig, ein Guta wie behaupteter

igung gewo Der Gesichts der bereits v

ist derselbe, die Ansicht, daß der

stern angeg

ine Gesetzes⸗ Proclamationen und Bek halb aber in eine bestimmte kiesem Gesichtspunkte und we hält es die Abtheilung für aber, meine Herren, wir, chen anarchischen Zustande leben, w unbedingt unsere größte Pflicht, aller Kraft zur Seite zu stehen un zur Reife bringen, dazu beizutrage und zum Gouvernement immer Kommissar:

childert wo

noch in einigen ich ihn erkenne, zu reju= esprochen worden.

Candtags⸗ kurzen Worten den S— miren. Es sind drei Dis erste Ansicht ging dahin, d der Vorschläge der künftigen vo Wäre dies richtig, so würde sie eirathes des Vereinigten Landtages Gesetz erhoben sein w Die zweite Zwischenzeit als ansehen möchten. lich gefährlich; es s regten Zeit de

Frage ausg Bestimmung über den In Versammlung zustehe. hdem in Folge Vorschläge zu einem Lage nicht wesentlich Minister sich in der auchen scheint mir unend⸗ ährlich, in einer so aufge⸗ daß die Minister Forderungen zu d die wahrscheinlich ie Minister stehen auf bis dahin, weiter nicht. Zustand zu

lksvertretenden ihr auch zustehen, na—

ts wäre also die Ansicht ist die,

muß das Wort gebr ieser Ansicht Folge zu cheint mir unendlich gef Vorstellung beizubringen, Anregung zu

m Volke die besitzen und dadurch die cht erfüllt werden können, dermann weiß: d sie können dah den gegenwärtigen lksvertretenden Vers Ich glaube, daf stellt zu sehen, zir halten es für zweck⸗ ben, damit der in Harmonie stehe. Berathung eingeg aus Stettin: eben Gesagten ußte ich nich Ich halte es n; thäten wir es agt ist, daß laube, daß, Diese Vorlagen nnen nicht rasch g . Ministerium dankbar sein, daß wir diesen gesetz⸗ Verfammlung dringend, als möglich zu ändern. abstimmen!) Es ist allerdings das, was ich zurückkommen, daß es eine eren ständischen

geben, die vielleicht ni nicht gestellt werden, wenn . einem festen gesetzlichen Boden, Die dritte aufgestellte Ansicht war, erhalten bis zum Zusammentritt der vo ür kann ich mich nich Beruhigung gereicht, manche Pun dies auch im Interesse der öffentliche was verheißen ist, so mit dem Gesetz holt, daß auf die

t aussprechen. tte sofort festge n Ordnung ist mäßig, Manches, er thatsächlich besteht, trage demnach wieder Abgeordn. von Puttkammer Worten wollte ich mich dem ich mich zum Wort meldete, w sichten entwickeln würden. den Gesetzentwurf berathe rücknehmen, was vorgestern ges trauen schenken wollen. hen zu lassen, gefährlich ist. ganze Land wünscht, und sie Ich denke, wir können den den gesetzlichen Weg einschlägt. lichen Weg festhalten müsse die Vorlage zu berathen, a (Mehrere Stimmen: Abstimmen,

angen werde. nigen weni⸗

anschließen. Mehrere meine An⸗ daß wir über den wir zu Ministerium Ver⸗ Zustand beste⸗

für nöthig,

den jetzigen sind Dinge, enug festgesetzt wer⸗

Ich glaube, und bitte die ber so wenig

von Mylius: agt, aber ich muß wenn wir jetzt uns Nothwendigkeit eines daß nothwendig eine sen, bis zu dem Tage, Durch die Er— ehrt, daß es Augenblicke geben Personen; unsere als auch von unten lernt Gesetz und Gerechtigkeit verlassen wir nicht den

ertheilen wir unseren

Abgeordn. Frhr. sagen wollte, schon gef hrliche Maßregel wäre, Es liegt die n dem Umstande, wo wir uns auflösen, g zusammentiritt.

höchst gefä Beirath verweigerten. riums in den Zuständen, i verläuft, von dem Tage an, wo die volksvertretende Versammlun Gegenwart sind wir bel

fahrungen der ; sein können, als

kann, wo die Zustände stärker Pflicht ist es daher, den Richtungen engegenzutreten und auszufordern: Jetzt, nachdem wir gew den wir errungen, e er gefordert wird.

(Ruf nach Abstimmung.)

Meine Herren, ich muß um's Debatte nicht beschränkt werde. ier Deputation zu

Boden des Gesetzes, Beirath, so lang

Abgeordn. Siebig: Wort bitten, und verlangen, daß die die Ehre, Mitglied der bresla hier in Berlin war, es Deputation der Ansicht des edl Da indeß die groß so erachteten wir es für

sein, welche vom wird Ihnen bekannt en Abgeordneten aus e Mehrheit im Lande unserer Pflicht, dem an dessen Verhandlungen von den Herren Ministern Tha⸗ zufrieden zu stellen und zu be⸗ Verfassung berührenden Vertrauen zu dem derma⸗ Paragraph des fraglichen Ich erachte es daher so viel in seiner Macht ich mir nicht unbekannt Zusammen⸗ ommen besitzt, dennoch mit Freuden be⸗

sein, daß diese Preußen huldigt. Ansicht nicht beitrat, ten Landtage beizuwohnen und Man fordert andererseits

ten, welche geeignet seien, das Volk Die Vorlage des Gesetzes dürfte wohl geeignet sein, volles ligen Ministerium zu fassen, indem Gesetzes die Besorgnisse des für Pflicht, daß der Vereinigte Landtag, liegt, das Ministerium unterstützt, ist, daß der Vereinigte Landtag

setzung das Vertrauen des Volkes nicht vollk werden Gesetze, wie die angedeuteten, im Lande grüßt werden, da übelständige und gehässige heren Zeiten durch sie aufgehoben und beseitigt werden. die Prüfung .

die zukünftige Volkes mindert.

in seiner dermaligen

Ich stimme

Zustimmung vorliegenden

Abgeordn. Mevissen; Meine Herren, auch ich habe m die Gesetz-Vorlage begrüßt, und ich glaube, die große freudige Thaten an die Stelle von Ver ein Wunsch mir bleibt, so ist es der, sofort die Gesetzeskraft beschreiben , ̃ das Ministerium nicht in den Verheißungen sefort in Thaten zu Her⸗ assen hat, die nöthigen Gesetz⸗ ube aber, daß sehr dringende Mo⸗ die hier vorgelegt worden sind, sofort zu anerkennen, daß die bestehenden n vielfach überschritten worden sind, daß die Gesetze, welche die freie Ver⸗ Wochen keine Anwendung gefunden. daß diesem gesetzlosen Zustande Sie werden ferner mit mir die Erlaß eines Wahlgesetzes es er, welchem Reli⸗ leichen politischen d nöthigen Ab⸗ sind in den §6§. 4 und 5 klar

des Volkes wird mit mir heißungen treten sehenz wenn daß sämmtliche Zusicherungen Ich erkenne Fall war, die sämmtlichen wandeln, weil die Zeit es nicht zugel vorlagen auszuarbeiten. tive vorliegen, die Gesetze, Wir Alle werden Gesetze in den letzten Woche wir Alle werden anerkennen,

einigung verboten haben, seit Sie werden mit mir es wünschen, recht bald ein Ende gemacht werde. Nothwendigkeit anerkennen, gesetzlich ausgesprochen werde, gionsbekenntnisse sie auch ange Rechte theilhaftig sein sollen.

änderungen des bestehenden Rechtes

jedoch an, daß

Ich glaube

daß sämmtliche Bürg hören mögen, der g Diese beiden dringen

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dieser Abänderungen allein wird hinreichen, die hohe Versammlung zu bewegen, die Gesetzoorlage zu diskutiren und anzunehmen.

Marschall: Wir können abstimmen. Die Frage heißt: Be⸗ schließt die Versammlung, auf die Berathung des vorgelegten Gesetz= Entwurfs nicht einzugehen e 5

Die Frage ist negativ gestellt, im Anschlusse an den gestellten Antrag, weshalb diejenigen, die die Frage bejahen, die der Meinung sind, das Gesetz nicht zu berathen, aufstehen würden.

Abgeordn. von vincke (90m Platz): Ich bitte, mich zu be⸗ lehren, ob, wenn ich die negativ gestellte Frage bejahe.

(war vor lautem Geräusch nicht zu verstehen.)

Mehrere Stimmen: Der Antrag ist gar nicht unterstützt worden.

Marschall: Der Antrag kann als unterstützt angenommen zerden ; k (viele Stimmen: Nein! Nein!) 2. als unterstützt kann er des halb angesehen werden, daß viele Mitglie⸗ der der Versammluug, im Augenblick, als der Antrag gestellt worden ist, ihre Unterstützung auf unzweit eutige Weise zu erkennen gegeben haben; da aber darauf Gewicht gelegt wird, was die Geschäfts⸗ Ordnung in diesem Falle bestimmt, so frage ich hiermit, ob der, vom Abgeordneten von Bardeleben gestellte Antrag von 24 Mitgliedern unterstützt wird. . .

Eine Stimme: Die Frage ist nicht bestimmt,

Marschall: Es kömmt jetzt nur darauf an, ob sich 24 Mit⸗- glieder erheben, um den Antrag des Abgeordneten von Bardeleben zu unterstützen; wird er jetzt nicht unterstützt, so ist überhaupt eine Veranlassung zur Fragestellung nicht vorhanden. ( .

(Mehrere Stimmen: Die Aufforderung zum Aufstehen ist

noch nicht erfolgt.) Diese Aufforderung war allerdings gegeben; Diejenigen, die den An⸗ trag des Abgeordneten von Bardeleben unterstützen, werden das durch Aufstehen zu erkennen geben. (Es erhebt sich nicht die erforderliche Anzahl von Mitgliedern.) Der Antrag ist nicht durch 24 Mitglieder unterstützt.

Wir werden also jetzt zur Berathung des 8, 1. des Gesetz⸗Ent⸗ wurfs übergehen; es frägt sich, ob in Bezug auf 8. 1. eine Bemer kung zu machen ist. Wenn dies nicht der Fall ist, so kommen wir zur Abstimmung über §8. 1. Es ist zwar bei längeren Gesetz⸗Ent⸗ würfen gebräuchlich, die Paragraphen, über welche keine Bemerkung erfolgt, als angenommen zu bekrachten; bei der Kürze und Wichtigkeit des vorliegenden Gesetzes ist es aber zweckmäßig, eine förmliche Ab⸗ stimmung vorzunehmen. Die Frage heißt:

Stimmt die Versammlung dem 5. J. des Gesetz⸗Entwurfs bei?

und Diejenigen, die dies thun, werden das durch Aufstehen zu erkennen

geben. ö. . (Geschieht.) Dem Paragraphen ist beinahe einstimmig beigestimmt. Referent Abgeordn. Möwes: Der S. 2. der Vorlage lautet

2 2.

542 Die Untersuchung und Bestrafung aller Staatsverbrechen erfolgt fortan durch die ordentlichen Gerichte, und es wird jeder durch Aus⸗ nahmegesetze dafür eingeführte besondere Gerichtestand hierdurch auf⸗ gehoben. In dem Bezirke des Appellations- Gerichtshofes zu Köln fritt auch bei politischen und Preßverbrechen die Zuständigkeit der Geschwornengerichte wieder ein.“ Das Gutachten spricht sich dahin aus: „Zum 5§. 2.

Dieselbe sieht in dieser Bestimmung die Wünsche und Bitten erfüllt, welche in Beziehung auf den für einzelne Kategorieen von Vergehen und Verbrechen durch Ausnahmegesetze eingeführten beson⸗ deren Gerichtsstand seit Jahren laut geworden.

Sie schlägt daher mit Freuden vor, diese Bestimmung in ihrer vorliegenden Fassung anzunehmen.“ :

Abgeordn. Neumann: Ich habe mir das Wort erbeten, um über das Gutachten in Bezug auf §. 2 des Gesetz - Entwurfs Eini⸗ ges zu bemerken und ein Amendement zu begründen.

Der Paragraph lautet:

„S. 2.

Die Untersuchung und Bestrafung aller Staatsverbrechen erfolgt fortan durch die ordentlichen Gerichte, und es wird jeder durch Aus—⸗ nahmegesetze dafür eingeführte besondere Gerichtsstand hierdurch auf gehoben. In dem Bezirke des Appellations⸗- Gerichtshofes zu Köln fritt auch bei politischen und Preßverbrechen die Zuständigkeit der Geschwornengerichte wieder ein.“ e

Diese Bestimmung möchte in Beziehung auf die östlichen Pro⸗ vinzen des Staates nicht blos von sehr zweifelhaftem Werthe, son⸗ dern meiner Ueberzeugung nach sogar bedenklich sein. Bisher stand die Bestrafung aller polltischen Verbrechen dem Kammergerichte zu, das nach dem Gesetze vom 17. Juli 1846 mit Oeffentlichkeit und Mündlichkeit zu verfahren hats; es unterliegt aber keinem Zweifel, daß die politischen Verbrechen jetzt dem geheimen Gerichte überwie⸗ sen werden sollen. Wenn auch dieser durch den §. 2 begründete Zu⸗ stand nur ein provisorischer ist und seitherige Ausnahme gessetze auf⸗ hebt, so halte ich doch schon dieses Provisorium für zu bedenklich. Es ist uns ein Straf⸗ Gesetz und eine Kriminal-Ordnung, auf Ge— schwornengericht berechnet, verheißen worden, und die Geschwornen⸗ gerichte in Preußen werden, um die möglichste Uebereinstimmung zu erreichen. den Geschwornengerichten in ganz Deutschland anzu⸗ passen sein. .

Es wird mithin ein bedeutender Zeitraum vergehen, ehe wir dieselbe Garantie, die jetzt, wenn auch durch ein Ausnahmegesetz, für politische Verbrechen existirte, haben werden. Deshalb halte ich für nöthig, in Beziehung auf den §. 2 das Amendement zu stellen:

daß das Gouvernement alsbald mit Ausdehnung des mündlichen und öffentlichen Verfahrens in Strafsachen und Einführung der Geschwornengerichte für alle Staats⸗ und Preßverbrechen so schleu⸗ nig als möglich vorgehen und, so, weit es die jetzige Gerichtsver⸗ fasfung gestattet, provisorisch ins Leben rufen möge.

Ich bitte den Herrn Marschall, die Versammlung zu befragen, ob dieser mein Antrag die nöthige Unterstützung findet.

Marschall: Diejenigen, die den eben gehörten Antrag unter⸗ stützen wollen, bitte ich aufzustehen.

ö (Geschieht.)

Der Antrag hat die erforderliche Unterstützung gefunden.

Abgeordn. Mevissen: Meine Herren! der geehrte vorige Red⸗ ner hat Ihnen ein Amendement für die östlichen Provinzen des Staa⸗ tes vorgeschlagen; ich will mir erlauben, ein Amendement für die westliche, für die Rhein⸗Provinz, Ihnen vorzuschlagen. Der §. 2 lautet:

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Die Untersuchung und Bestrafung aller Staats verbrechen erfolgt fortan durch die ordentlichen Gerichte, und es wird jeder durch Aus⸗ nahmegesetze dafür eingeführte besondere Gerichtsstand hierdurch auf⸗ gehoben. In dem Bezirke des Appellations⸗ Gerichtshofes zu Köln fritt auch bei politischen und Preßverbrechen die Zuständigkeit der Geschworenengerichte wieder ein.“ ;

Das rheinische Gerichts verfahren unterscheidet zwischen Vergehen und Verbrechen. Es würde also nach dem Wortlaute des 8. = nur

bei politischen und Preß⸗Verbrechen die Zuständigkeit der Ge⸗

und bündig ausgespröchen; ich glaubte, die absoluie Nothwendigkeit

schworenengerichte eintreten. Die Königlichen Verheißungen, welche

besagen jedoch, brechen die Zu⸗

Die Institutionen rung dieser Zusage sie gern ihre

feierlich acceptirt haben, Preß⸗Vergehen wie chte eintreten soll. ben die sofortige halte mich überzeugt, d daß der letzte Absatz des

hofes zu Köln tritt auch Verg ehen die Zustän⸗

wir durch die Adresse gestern daß bei allen politischen und ständigkeit der Geschwor der Rhein⸗Provinz erlau für jenen Landestheil, und ich Zustimmung dazu geben werden, diese Provinz dahin zirke des Ap

amendirt werde: pellations⸗ Gerichts schen und Preß⸗Verbrechen und schworenengerichte ein. zu ermitteln, on 24 Mitgliedern findet.

bt sich eine Anzahl Mitglieder.)

Der Zweck dieses Gesetz⸗Ent⸗ welche bestanden Es muß erst ein effentlichkeit und

digkeit der Ge Maearschall: Es ist liche Unterstützung v

ob der Vorschlag die erforder⸗

Er hat sie gefunden.

Staats⸗Minister Bornemann; wurfes ist . diejenigen Miß verhãältnisse wenzuschaffen, en. Die Verheißungen gehen in die Zukunft. Gesetz über die Geschwornen⸗Gerichte, ferner über Mündlichkeit ausgearbeitet und solches der künftigen Volksvertretung vorgelegt werden, um es zu berathen. c schon jetzt mit einem der beseitigt werden müß der Möglichkeit liegt. schaffen nichts Neues schengesetzen enthalten war gesehen werden mußte.

zu b Es möchte bedenklich sein, terimistikum vorzutreten, was demnächst wie⸗ Man möge wohl überlegen, ob dies in

Alle Beslimmungen, die hier enthalten sind, sie beseitigen nur dasjenige, was in den Zwi⸗ und als Hinderniß einer guten Justiz an⸗ Die bessere Justiz muß uns die Zukunft

Mar sch all: wir zur Abstimmun d welcher eben schriftlich gefaßt

Wenn weiter keine Bemerkung erfolgt, so kommen g über den Vorschlag des Abgeordneten Neumann,

geht dahin (liest chleunig als möglich eine ffentlichen und münd⸗ chworenen⸗

Abgeordn. Neumann: Mein Amendement Das Gouvernemen provisorische Verordnung zur lichen Verfahrens in Str oder wenigstens nach der V taatsverbrechen und Preßvergehen, Gerichtsverfassung zuläßt, zu emaniren. Marschall: Die Diskussion über diesen Der Referent hat das Wort. Wenn von einem Amendement der in Berathung steht, die selbst und unmittelbar be⸗ Aufhebung der Auenahme⸗ besonderes außer⸗ Gegenstand der Vorl t dürfte sich auch nur daß mit Ein ührung ahrens überhaupt wenn schon an den Gegenstand von einem Amwendement, her noch einer

t zu veranlassen, so s Ausdehnung des ö Einführung von Ges⸗ erordnung vom 17. Juli 1816 so weit es die jetzige

afsachen und für alle S

Vorschlag ist noch nicht für geschlossen erklärt.

Referent Abgeordn. Möwes: zu einem bestimmten Gesetzvorschlage, Rede ist, so muß es sich auf die Vorlage chäftigt sich aber nur mit e für einige Arten von Verb hnliches Forum bestimmten. bestimmt bezeichnet, und ein Amendemen Wenn aber beantragt wird, chts und des ö

ziehen. Diese bef Gesetze, welch

hierauf beziehen. des Geschworenengeri vorgeschritten werden möge, der Berathung angeknüpft wird, von einer Petition die Rede, besonderen Berathung d dtesem Gesetz⸗Entwuif bitte daher, diesem von Vincke:

ffentlichen Verf

nicht mehr die zunächst da unterliegen müßte, ehe sie mit

gebracht werden kann. icht beizustimmen. Ich trete dem, was vollständig bei und wollte dasselbe s diesen Zusetz zu erlassen, was ich nicht an⸗ uns zuvor eine Vorlage gemacht werden, einer reiflichen Prüfung unterwerfen zu bei welchen nicht Gefahr im Verzuge ist, nen Verfassunge⸗Versammlung ab ewartet erde, ist aus den Gründen, die ich Es wird daher jedenfalls zweckm ßig wie wir es

in Verbindung Amendement n der Referent eben bemerkt hat, durchaus erforderlich ist,

bei allen Gesetzen, sammentritt der künftigen ne und ihr die Vorlage gemacht w schon angeführt habe, s em j'tzigen Ministerium so reiflich, von demselben erwarten können, erwogen und dann der künf'igen Ver⸗ sammlung zur Beschlußnahme vorgelegt Marschall: Ic habe schlages, wie er zuletzt verlesen ist, Anfangs war nur, im Anschluß an litischen und Preßt das mündliche und öffentliche dem Antragsteller anheimzuge er unmöglich verke ten, wenn er zur

Abgeordn. Neumann: Schwierigkeiten allerdings ni Beantragung eines Prov in, darauf aufmerksam zu machen des vorliegenden Gesetz entlich deterioris conditionis werden. seres, sondern verlieren ür alle politischen Vergehen vorhanden war. hr eine Petition, und ich muß an⸗ er nicht geltend gemacht werden diesen Umständen selbst stimmen. n Mevissen liegt noch ein Preßverbrechen“ die Worte Es scheint mir, wenn einer Schwierig- er den Vorschlag des Abgeord⸗ aragraphen

auch gefunden, eine andere war, den Gesetz⸗-Entwurf, von po⸗ at er sich ausgedehnt auf st far mich ein Grund, ben, seinen Vorschlag zurückruziehen, da

welche Schwierigkeiten entstehen müß⸗ Abstimmung gebracht werden s Ich muß mir die Bemerkung erlauben, cht verkenne, die in der Sache isoriums liegen, aber ich daß wir durch Entwurfs gegen

daß die Fassung des Vor⸗ als die eiste.

ergehen die Rede, jetzt h Verfahren; das i

nnen kann,

daß ich die selbst und in der kann doch nicht umh die Bestimmung des §. 2 den bisherigen Zus Wir erreichen dadurch auch die Garantie, welche f Indeß ist der Antrag rennen, daß sie als Amen kann, und nehme sie also z auch gegen den Marschall: Vorschlag vor, „und Preßvergeh nicht von an keit zu unterliegen, neten Mevissen zugleich mit der vorzunehmen. Staats-Minister Bornemann: dies Gesetz Prinzipien enthält, die nur dassenige beseitigen, Landestheile abgeschafft ist. Provinz besondere, B. über das Verfahren es sich fragen, ob ovinz sofort zu b schien die Fr

w

h nicht allein nichts allerdings me

urück, werde aber unter betreffenden Paragraphen des Gesetzes Von dem Abgeordnete daß nach dem Worte en“ eingeschaltet würden. Bedenken erho die Abstimmung üb Abstimmung über den P

derer Seite ben werden, k

erlaube mir zu erwiedern, anze Land gelten, ine Gesetze für für die NRhein⸗ Gesetze beste⸗

die für das g was durch allgeme as Strafverfahren bezügliche bei Verbreche f den Wunsch bem vorliegenden allgemei-

ihrt bleiben

auch jene Gesetze au der Rhein-

eseitigen sind.

nen Geseß laube, zur Ver⸗

hinzufügen zu des Ministeriums kein Sie, den gestell⸗ daß die Institut:o⸗ keiten der Ausfüh⸗

Antrags dem Ich glaub Widerspruch entgegen ten Antrag nen der Rhe rung entgegen

theidigung des

erden wird; d überzeugt zu sein, en durchaus keine Schwierig das Wort zu nehmen Es besteht in der Preßvergehen. Nothwendigkeit begrün-

wetter: Ich erlau

Abgeordneten Preßverbrechen

Amendement fast in der

als ich den Gesetz⸗ brechen genannt

für das Amend Veränderung Entwurf las, befragt, was

ich habe mir keine reßverbrechen im Gegen- heinischen Gesetzgebu chen durch die Presse

ch habe mich, d 149 Preßver Antwort er politischen Verl kann ein p

erbrechen ist in der r

rinem e . olitisches Verbre

nicht begründet; es