1848 / 97 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

„unter Dach und Fach oder unter freiem Himmel, jedoch dann nur j09 Schritt von jeder öffentlichen Landstraße.“

Es ist dies, meine Herren, der einzige praktische Weg, den man in den Ländern eingeschlagen hat, welche die unbeschränkte Freiheit der Association besitzen, und auf diese Weise ist es namentlich allein in Amerika möglich gewesen, dieses kostbare Recht im Interesse der Freiheit zu bewahren. Es ist in England üblich, daß dergleichen Ver⸗ sammlungen im Freien nur auf sogenannten Commons oder in Räu⸗ men stattfinden dürfen, welche einzelne Eigenthümer einräumen, aber keinesweges auf öffentlichen Plätzen und Straßen von Städten und Dörfern. Ich muß Sie daher nochmals bitten, daß Sie in das Ge⸗ setz eine Bestimmung aufnehmen, welche das Recht, unter freiem Him⸗ mel sich zu versammeln, positis feststellt, ohne daß von irgend welcher Ortsbehörde, wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, eine Ge⸗ nehmigung oder Einsprache erhoben werden kann.

WMarschall: Wollen Sie den Vorschlag noch einmal vorlesen.

Abgeordn. Milde liest den Antrag noch einmal vor.

Marschall: Wird der Vorschlag unterstützt?

(Wird hinlänglich unterstützt.)

Abgeordn. Schwarzbach: Meine Herren, was ich sagen wollte, ist schon von mehreren Rednern gesagt worden, und um die Ver⸗ sammlung nicht länger aufzuhalten, verzichte ich auf das Wort.

Abgeordn. Gottberg: Es ist meine Absicht, mich gegen das Gutachten der Abtheilung und für den ursprünglichen Vorschlag der Regierung zu erklären. Ich habe noch nicht entnehmen können, ob die Königliche Regierung auf die ursprüngliche Fassung ganz verzich⸗ tet, da ich glaube, daß, wenn sie den Vorschlag der Abtheilung an genommen hätte, ich mich nicht vollständig zu expliziren brauche.

Minister Graf von Schwerin: Wir haben das Amendement angenommen.

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daß wir nicht nur jetzt, sondern für alle Zukunft lebhaft wünschen müssen, daß wir in Ruhe, Frieden und in geseßtzlicher Srdnung leben, und daß ein Organ da sein muß, welches auf die Erhaltung dieses Zustandes in jeder Beziehung wacht. Je mehr aber der Sinn für Gesetzlichkeit und Ordnung im Volke lebendig und wach erhalten wird, desto größer wird immer die Uebereinstimmung zwischen Volk und Obrigkrit sein, desto weniger aber ein Bedenken stattsinden, wenn die Ge⸗ stattung von Volkeversammlungen unter freiem Himmel von der Beurthei⸗ lung der Obrigkeit und von der angegebenen Bedingung abhängig gemacht wird.

Abgeordn. von Patow II. Meine Herren, ich bin mit dem Vorschlage, wie er amendementirt ist, einverstanden und will mir nur eine faktische Berichtigung erlauben. Es ist gesagt, das Wort Obrigkeit sei gewählt, weil es Polizei und Kommunal-Behörden umfasse und somit zweckmäßig sei; ich, kann dies nicht anerkennen, denn der Ausbruck Sbrigkeit umfaßt nicht überall die Kommunal⸗ Behörden, sondern nur in den westlichen Provinzen und in den Städten, welche nach der alten oder neuen Städteordnung verwaltet werden.

Marschall: Der Vorschlag, welcher zu dieser Bemerkung Ver⸗ anlassung giebt, ist bereits zurückgenommen.

Abgeordn. v. d. Marwitz: Ich erlaube mir nur einen Zusatz zu machen, dessen praktische Bedeutung nicht verkannt werden wird. Er ist der, daß, wenn die Versammlungen im Freien stattfinden sollen, wie es doch jetzt den Anschein hat, so möge man feststellen, daß sie mit Untergang der Sonne aufhören; ich glaube, daß, was im Freien gedeihen soll, von der Sonne beschienen werden muß.

Marschall: Es ist zu ermitteln, ob der Vorschlag die nöthige Unterstützung von 24 Mitgliedern sindet.

(Einige Mitglieder erheben sich.)

der Obrigkeit gestattet werden.“ werden, wenn sie für die öffentliche Ruhe, Sicherheit und Ordnung gefahrdrohend sir ü

müssen sie also untersagt

(Verstärkter Ruf zur Abstimmung.)

Es hat sich noch der Abgeordnete von Beckerath ner persönlichen Bemerkung ums nicht darauf verzichtet, so hat er jetzt das Wort. ich jetzt noch Abgeordnete sollten melden wollen, so gebe ich zu bedenken, daß die Ver sammlung bereits auf sehr unzweideutige Weise zu erkennen gegeben lbstimmung zu kommen wünscht. . Ich muß bemerken, daß mehrere Redner

das Wort verzichtet haben, daß die Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, so haben sie ein

Marschall: Wort gemeldet. Weiter ist Niemand notirt, und wenn s um das Wort zu erhalten,

hat, daß sie zur 2 Graf von Arnim: nur in der Voraussetzung auf Diskussion geschlossen worden. vielmehr, wie es scheint, die Berathung fortdauern, Recht, das Wort zu verlangen. Wenn diejenigen Abgeordneten, wel t zu verzichten, jetzt das Wort begehren, so zu erwarten, daß sie sich deshalb bei mir von neuem gemeldet

Marschall: che erklärt he

ben, auf das Wor

Mir scheint jetzt der Zeitpunkt ge wo die Versammlung zu befragen sein wird, ob sie pft hält oder dieselbe noch fortzusetzen wünscht. e gekommen, wo die Versamm daß der Gegenstand hinlänglich n Antrag Unkerstützung findet. von Beckerath das Wort.) Ich glaube, im Interesse der Sache ch machen zu müssen, ich will Mein Antrag ging dahin,

Graf Arnim: kommen zu sein, die Diskussion für erschö Ich glaube, der Moment ist schon lane Bewußtsein gelangt ist, besprochen sei, und ich frage, ob mei (Der Marschall giebt dem Abg Abgeordn. vo)

von dem mir zuertheilten Wort Gebraue aber dabei Ihre Geduld nicht ermüden

lung zu dem

Beckerath:

Marschall: Das ist vollkommen richtig. Darum habe ich er⸗ klärt, daß nur eventuell die dritte und vierte Frage gestellt wer- den würde. Sie sind ausgeschlossen, wenn dem Antrage der Abthei⸗ lung von der Versammlung beigetreten wird.

Die erste Frage heißt also: .

Stimmt bie Versammlung dem ersten Satze des 5. 4 mit Hinzu⸗ fügung der von der Abtheilung vorgeschlagenen Zusatz⸗Bestimmung bei?

Diejenigen, welche die Frage bejahen, würden dies durch Auf⸗ stehen zu erkennen geben,

(Es erhebt sich eine große Majorität dafür.)

Die Frage ist mit großer Majorität bejaht. Die zweite Frage

lautet:

Tritt die Versammlung dem Antrage der Abtheilung bei, daß der zweite Satz des §. 4 folgende Fassung erhalte: „Eben so sind alle Preußen berechtigt, zu solchen Zwecken, welche den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, sich ohne vor— gängige polizeiliche Erlaubniß in Gesellschaften zu verei⸗ nigen. Illle das freie Vereinigungsrecht beschränkende, noch be stehende gesetzliche Bestimmungen werden hiermit aufgehoben.“ Diejenigen, welche dem Antrage beistimmen, würden dies durch

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Aufstehen zu erkennen geben.

Der Antrag wird mit großer Majorität angenommen.) Die Frage ist mit großer Majorität bejaht. ; Im Verlauf der heutigen Sitzung ist mir ein Allerhöchstes Pro⸗

positions- Dekret zugestellt worden. Ber Herr Finanz ⸗Minister hat ben Wunsch geäußert, daß mit Unterbrechung der jetzigen Berathung

dies Propositions⸗Dekret möchte verlesen werden. Es steht dem kein Hinderniß entgegen, und ich bitte den Herrn Secretair, dasselbe zu

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dem Zweck überwiesen, um die Diskontirungen und Belehnungen in 3.6 664 . en r ,, . 6 der König Den künftigen Vertretern 6 Bola soll jedenfalls die Zustim⸗ e estimmt, daß Finanz⸗ erium 1 Million T e ö * ö . * ) . . arssellk erke, lan ins sclchen Orten, w . , . 24 nnr ,. so wie zu Jestsetzung des Staatshaushalts- Nothwendigkeit erscheint Diskontokassen, die sich gründen möchten, e Das i ,,,, zustehen. * or slßii te * 5 vir * 2 2 * * ke n , ,, den, , m, ,n, , ,,, fun freie beshhasten; un . . die Zustinmung zu allen Gesetzen, die Feststellung des Staatshaushalts⸗ rar nen Brod esigkleit einer zahlreichen Bevölt Weise der zu Etats und das Steuerbewilligungs⸗Recht zugesteht gestattet sich die Abthei⸗ fürchkenden Brodlosigkeit einer zahlreichen Bevölkerung, der zu fürch., lung die Bemerkung, daß war diese der Volks lenden völligen Slockung aller Gewerbe entgegenzutteten; es wird ten Rechte e, . 1 rm, , . vertretung zugesicher nöthig sein, nicht nur dafür, sondern auch für die Stär em m dankbar zu acceptiren sind, denngch aber diese Bestimmung g sein, nich on für die Stärkung dem nicht vollständig genug gefaßt ist it innerer Befriebi ö Auslande gegenüber, als bestes Mittel, den Frieden zu bewahren. dieselbe jetzt eine te e hi . a efriedigung über Außerdem hat die Gerechtigkeit dringend erfordert, schon jetzt hält namentlich afk . Dae die . .. u können. e einen vorläusigen Anfang zu machen mit Beseitigung einer allgemein zuständige Beaufsichtigun . K rn. , 6 anerkannten Steuerüberlastung. Es verstehl sich von selbst, und waltung für welche 16 , . , w. gesammten Staate. Ven darüber wird in dieser Versammlung, kein Zweifel sein, daß zu selbst das Steuerbewilligun gs recht n mn verantwert ich ist, ja den neuen Grundsätzen, die uns künftig regieren werden, die Gleich— die hier nur allein ausgesprochene 86 an. Rechte bedingen, als heit vor dem Gesetze, die gleichmäßige Besteuerung aller Staats- Etats. Sie erkennt andererseits 3 , ,, bürger gehöre. hin geht, diese besonderen Rechte . an, Ech ö 36. 5 Vielstimmiges Bravo) Bestehen einer constitutiollen Verfassüng unerläßlich si 9 3 Dieser Grundsatz erfordert jedoch, um zur Ausführung zu gelangen, Sie kann es aber nicht für zweckmäßi n . . eine nicht unbeträchtliche Zeit, Von vielen Seiten sind die dringend= für das vorliegende provisorische Geseh . ö sten Anträge gestellt, von allen Seiten ist anerkannt worden, daß tigen Verfassungs⸗-Gesetze, der nicht einmal voñstiabi 6 g die Mahl und Schlachtsteuer in bedeutender Weise die handarbei⸗ zu den wichtigsten gehort, zu prüfen und , , tende Volksklasse vorzüglich belastet. Se. Majestät der König hat vielleicht wider ihren Willen den künftigen nothivenbigerweise in . daher auf unseren Antrag eine Maßregel genehmigt, die im Ein- anderen Zusammenhange stattfindenden Berathungen der Versamm llange mit den früheren Gesetzen und mit früher bereits gegebenen lung der Volksvertreter vorzugreifen n ) . Erklärungen steht, daß überall der Uebergang dieser Steuer in eine Die Abtheilung bittet daher schließlich den hohen Landtag: KlassenstEuer oder in eine andere Ersetzung derselben befördert werden dieser letzteren die weitere Erörterung des §. 6. des 3 vor⸗

soll. Se. Masjestät der König haben genehmigt und die desfall⸗ zaubehalten,

Ner jasrecht nicht vo er polizeilichen Genehmigune ses si i setzs f Versammlungsrecht nicht von der polizeilichen Genehmigung verlesen. ö . sige Verordnung wird heute der Gesetzsammlung zugesertigt werden im Uebrigen aber 95969 ir 8 5 . ff 8 2xrIie m 1 en ia e 8 j 1 M ste fh / ĩ n (Secretair von Bockum-Dolffs verliest dasselbe.) daß in denjenigen Städten, die es wunschen, die Mahlsteuer aufhöre die in vorstehendem Gutachten ausgesprochenen Ansichten und Vor ö. an deren Stelle ein Kontingent trete, das auf zwei Drittel des schläge zu den seinigen zu machen.“ 6 . bisherigen Ertrages der Mahlsteuer festgesetzt wird, daß dagegen Berlin, den 3. April 1848 diejenigen Städte, welche die Mahlsteuer forterheben wollen,

Abgeordn. von Gottberg: Ein paar Worte wollte ich Er hat sie nicht gefunden. daß das . . h j 4 * . . 2 d * 3 . ö * * . ‚— ö * mir doch noch erlauben. Es ist allgemein der Wunsch ausgesprochen Abgeordn. von Saucken⸗Tarputschen: Meine Herren, der ge— abhängen dürfe. Was nun Versammlungen im Freien betrifft, so worden, daß die öffentliche Ordnung so viel als möglich hergestellt ehrte Abgeordnete der westfälischen Ritterschaft hat auf mich pro gereicht es mir zur Befriedigung, daß von der Ministerbank, eine Be . ; Wil 6 6 1 4 22 * . 12 * ** ' 9 . ö 14 . 7 / * 2 * . . n . 9 ä * ., j . ö Mir 9 1 5 9 4 . 89 werde. Es ist in vielen früheren Fällen die Ordnung dadurch ge- vozirt; ich habe aber erst jetzt das Wort erhalten. In der erwähn schränkung nicht dem Prinzip nach, sondern nur aus Gründen der Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von stört worden, daß die Obrigkeit nicht bestimmte gesetzliche Bestim⸗ ten vorberathenden Versammlung hatte ich auf Wunsch derselben die Srdnung des Verkehrs gewollt wird. Diesen Grünen wird voll bi . . ar Margen aten Lanbt vers t zatte ben Ke dieselbs auf n konnte 61 überno ' es bezeuae 6 , Abst. äudia Rechnung getragen, we er Vorschlag der Abtheilung sol entbieten Unseren zum zweiten Vereinigten Landtage versamme en d , me ,. . t ,,, 4 mungen hatte nach welchen sie dieselbe aufrecht erhalten konnte, und Leitung, übernommen und muß es bezeugen, daß die Abstimmung ständig Rechnung getragen, wenn der Vorschlag 91 d rten Henn Kongllchen Gruß gerechterweise auch dieses Drittel zu ihrer Verfügung erhalten Die zweite Abtheilung der vereinigten Kurien. namentlich dadurch, daß die gesetzlichen Bestimmungen zu sehr der über die Frage, ob die mehrfach erwähnten Königlichen Zusagen gendermaßen geändert wird: . ö . 8 . 3. MM ; . ; K. E sollen, und zwar zur Verwendung für öffentliche B n. we, Fürst Hohenlohe. von H olzbri ö n w D freien Beurtheilung und Willkür der Obrigkeit unterlagen. Betrachte und Erklärungen von dem Vereinigten Landtag zu acceptiren seien, „Auch Versammlungen, unter, freiem Himmel können an Wenngleich bei e , w, Unserer getreuen Stände, Unser zur Untersintzung . , . i,. e. , . unnd dadurch berg ae, ,, 66 . , . . Platen. Doren⸗ J! ö, P; ö 9. P z 36. . ö. 54 57 . . . * ö 3 . 2 9. . 8 , n . M s z 1 5 . ö 82 s 2m 8 . 5 h ) V . 9 . se⸗ 9. 2. ö. X s81le yr. Le 8 ich den Vorschlag der Abtheilung, so, glaube ich, trifft denselben der⸗ das angeführte zweifelhafte Resultat gab, dagegen der Vorschlag, einem von der Obrigkeit genehmigten Platze stattfinden. . Wunsch und Unsere Absicht dahin gegangen ist, denenselben Weise in denjenigen Städten, wo e. i . diese ar e kl. Nich 4 . . . . 6 Po⸗ selbe Vorwurf. Er überläßt der Srtsobrigkeit die Beurtheilung, ob dieselbe in der Art zu berufen, wie es in der A dresse geschehen ist, Landtags⸗-Kommissar: Meine Herren! Dieser Debatte wünsche hauptsächlich nur das Wahlgesetz für die nächst zusammenkommende das Mittel au dle Hen n . 96. . Steuer beibe halten will, ö . . 1 1 raf & elldorf. von Mylius. Sper⸗— eine Versammlnng Gefahr bringend ist oder nicht, dadurch setzen wir beinahe einstimmige Annahme fand. Was nun aber die vorliegende ich von Seiten der Regierung noch ein Wort hinzuzufügen zur Ver Volks -Vertretung zur. Berathung vorzulegen, o haben sich dennoch gegen zu treten Hand gegeben, den Verlegenheiten der Zeit ent⸗ 3 Werdeck. . ows ki. Graf von Dyhrn. e r . keit. i hütung eines Mißoerständnisses über den Sinn, der in den Para sumittelst Verhältnisse solcher Dringlichkeit herausgestellt, daß Wir Uns 8 63 e , , , d Möwes. ; ) . sowohl behufs der Sicherung des Staates nach außen, als zur mög 6 . wa 1 Ew. Durchlaucht wohl heute noch nicht Staats⸗Minister Graf von Schwerin: Ich muß gestehen daß mir w, ; nn 33 Fchwer bedr n Hon⸗= 9 eine Abtheilune 1 nenne 66 66 * . ; 89 y 9 en, de lichsten Aufrechthaltung und Unterstützung des schwer bedrohten Han . h g zu ernennen, um zur Prüfung der nicht ganz klar geworden ist, was die Abtheilung wünscht, ob sie

den Staatsbürger sehr oft in Kollision mit der Obrigkeit. Nur Frage betrifft, so will ich, um nicht zu ermüden, mich nnr kurz * h 11 * * 261 . ‚.; . . h C. rTI2 ( 8 3m . dle de solle t Si es F 1 inde er durch die völlige Uebereinstimmung der Staatsbürger mit der Obrig dahin aussprechen, daß ich den Erklärungen des geehrten Abgeord graphen hat gelegt werden sollen. Der Sinn des §. 4, indem er tu 9. 27 ; Königlichen Botschaft zu schreiten: ö. ü . dels und Gewerbfleißes und dadurch zugleich zur Sicherung des Le⸗ . ,,, . wir unsererseits wünschen drin wünscht, daß der §. 6 angenommen oder gestrichen werde Die Re⸗ z ö 8 ge chehen önnte. 6 54 J ö R . 2. 1 h 2 a e gierung ist in Beziehung auf den §. 6 von derselben Auffassung aus⸗

keit kann aber die Ordnung aufrecht erhalten werden; die Bürger neten aus Krefeld mich anschließe und in keiner Art in den Volks- sich über öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel nicht aus⸗ er zusammentretende kon i spricht, ist der, daß sie un ter sa gt werden können; der Sinn des * ,, r Tgendthigt bewegt. Konsequent hiernach müßten wir aiso die Sache entweder fuirende Versammlung erkennen kann, denn ich stelle jene, alle Amendements ist der, daß sie gestatztet werden können, und das bensunterhaltes y, der ß,, ö Ihnen Allen, meine Herren, lege ich ans Herz, die Wichtigkei * so stellen, wie es in dem GesetzEntwurfe steht, oder Alles freigeben. Klassen des Volkes verteetende Kammer, nicht niebriger, als den Ver⸗ habe ich deshalb zu wiederholen, weil ich früher angedentet habe, , a öobalt w,, ,,,, 24 ö. 6. leber wee des Momentes wohl zu Ern mn , ö ö chtigleit Jegangen die sie bei, der Vorlage des ganzen Gesetzes geleitet hat. Gegen das Letztere muß ich mich erklären, zwar nicht aus Kenntniß einigten Landtag, und wenn dieser, aus den öffentlichen Volksver⸗ daß sich die Regierung nicht gegen das Amendement erkläre, daß (ih 3 a ,, . Zwec J ; . , den Be stan eine schwere Verantwortung ö e, ö Minisser, e. haben Es kam darauf an, einige wesentliche Momente der constitutionellen der hiesigen Zustände, die habe ich nicht, aber Aus Kenntniß der sammlungen, nat die Ansichten und Wünsche der Einzelnen we der dasselbe jedoch nicht so weit gehe, als die Regierung gegangen sei. der m . w Abgaben, 64 . 6 ö wohl, aber wir haben es . (, n, ,, 2 Verfassung bereits jetzt in das Bereich der Gesetzlichkeit zu bringen. Zuständẽ meiner Provinz. Wenn vom Volk die Rede ist, so Massen zur Bereicherung seiner Erfahrungen benutzt und ihnen wohl Ich bitte um Entschuldigung, wenn es unnöthig war, diese Erläute . ,, zu len n , ,, unlich wesen ware, die, daraus entstehen mögen ,. . an werden 4 Dolgen, Es versteht sich von selbst, daß der 8. 6 keine Verfassung sein kann nehme ich diesen Ausdruck für meine Provinz, wie für alle nie einen weiteren, Einfluß auf seine Entschließungen einräumen rung zu gehen; . w , , uhr mh 9. stehe nden meine Herren, wenn Sie auch k lassen. Aber Sie, und nicht einmal alle wesentlichen Bestimmungen enthält, aber es übrigen Provinzen, nicht nur für, die Bewohner der Städte, sondern dürfte, da diese keiner Macht sondern nur der eigenen Erkennt⸗ Warschall: In Bezug auf dasjenige, was über die verzögerte ,, Een , , e. Art. 1 h. 6 Sicht ch eit e, . haben, wenn Sie auch feine . . n nn n mn übernommen sind Bestimmungen, die nach der Meinung der Regierung zu den auch für die des platten Landes in Anspruch. niß des Rechten und so dem Gewissen unterworfen kleiben müssen, Abstimmung' gesagt worden ist, bemerke ich, daß die Geschäfts Ord . . hinlänglicher ,,, gen und fünftiges Geseß allein über ö m, ,. welche durch ein fundamentalen gehören, und deshalb hat man geglaubt, auch diesen (Unruhe in der Versammlung ) so' kann ich an won ber nächsten Kammer nichts Anderes erwarten nung nur die Bestimmung euthält, daß, wenn von Seiten des Mar an ,, . n. sichtent des Veh krffllsses es a berlitz. at doch unter Ihrer w ,,, ö.. r, Sie Vora raphen mit in das Gesetz aufnehmen zu dürfen. Glaubt die

Ich bitte, mich aussprechen zu lassen. Es ist in diesen Tagen und stimme daher sowehl für die Gewährung der Volksversammlun- schalls, die Berathung für zum Schluß reif erklärt worden ist und K . , , ,, . . . (ch getat- stehen, daß es sich selbst rette ban 85 n,, ö e Versammlung, daß es, dieser Bestimmung nicht bedürfe, so ist von sehr oft von dem Willen des Volks die Rede gewesen, und so habe gen unter freiem Himmel, als auch nach Sonnenuntergang, denn 24 Mitglieder dem widersprechen, dann der Augenblick eingetreten ist, . , , . y . ü. . ; n , die Stärke Preußens und Peutschlan d n ,, f ö Seiten der Regierung kaum etwas dagegen einzuwenden, ihn zu strei⸗ ich geglaubt, ich müßte mir klar machen, was man unter „Volk“ zu selbst wenn die Sonne sich neigt, mögen die Geister noch flammen. To die Versammlung darüber zu vernehmen ist, ob die Berathung 3 2 ö , . . 26 96 ö zu bedenken, und so hoffe ich, daß Sie , * , . 8 ue chen, da allerdings in der Verheißung einer onstitutionellen Verfassung verstehen habe; und' da bin ich dahin gekommen, daß auch die Be Vielseitiges Bravo.) fortzusetzen sei. Jetzt können wir um so mehr zur Abstimmung kom⸗ 9 . 1 . , . f,. Vereinigten den, um zu diesem Ziele zu gelangen. JI guchnschon die Garantie liegen möchte, daß sie diese Fundamental wohner meiner Provinz auf dem Lande, wie in der Stadt, zu dem Staats-Minister von Auerswald: Nur zwei Worte zu dem, men, weil sich Niemand weiter um das Wort gemeldet hat. Ich . vrshm n nn,,, , ,,,, Marschall: Ich werb noch heute und zwar möalichst bal ö , . * Volke gerechnet werden müssen, gleichwie die aller übrigen Provinzen. was zuletzt gesagt worden ist. Da ich annehmen muß, daß der ver⸗ habe es bei der Wichtigkeit des Gegenstandes für angemessen gehal— theilen, . . oa, nn m e. . mit den Provinzial Landtags- Maärschällen zuf 1 ichst bald, 4 Referent Abgeordn. Möwes; Die Abtheilung hat geglaubt, die

(Unwuhe in der Versammlung.) ehrte Redner bei Beantwortung der Gründe, die für die Vorschläge ten, der Berathung ihren Fortgang zu geben, diejenigen Redner aus— daß unter der Verantwortlichkeit Unseres Ministeri; gegen die mit ihnen * 6 ,, , ,, mich Vorlage im 8. 6 nicht anders, als geschehen, begutachten zu können,

Aber wenn ich den Grad der Bildung betrachte, den die Be- der Regierung oder der Abtheilung angeführt worden sind, auch auf genommen, die auf das Wort zu verzichten erklärt hatten. zunächst zu a mme n atm e. Bone, . ö die zum äußeren gen. Die Yiitglieder welche , r,, . da sich noch audere Rechte und andere, Fragen daran knüpfen, von wohner des platten Landes im Allgemeinen in meiner Provinz haben, Alle, die dafür gesprochen haben, Rücksicht genommen hat, also wahr⸗ . Wir kommen nun zur Abstimmung. Die erste Frage heißt: Schutze der Monarchie sowohl, als zur Wiederherstellĩng des Kre⸗ tbenfalls davon noch . fe ner, , e ü. ö. . ee, 6 d denen in der Vorlage nicht die Rede ist. Sie war von dem Ge— so glaube ich nicht, daß sie einen solchen Grad der Bildung schon scheinlich auch auf die Worte, die ich Namens der Regierung sprach, Stimmt die Versammlung dem ersten Satze im s. mit dits und zur Aufrechthaltung der Industrie, erforderlichen außer⸗ stehe, daß sie ihr Geschast so balt als möalich e, 'n, dn, ,. sichtspunkte ausgegangen, daß der künftigen Volksvertretung nicht al- besitzen, daß man ihnen das völlig freie Associationsrecht gewähren so erkläre ich, daß er sich in einem Mißverständnisse befunden, wenn Hinzufügung der von der 2 btheilung vorgeschlagenen Zu— ordentlichen Geldmittel, sei es mittelst nent ohen, Erhöhung äl ren jetzt fort in der vorher unterbrochenen . Wir fah- lein die Feststellung des Staatshaushalts— Etats zustehe, sondern auch konnte. Es wird dahin kommen; aber wie die Zustände in diesem er geglaubt hat, daß Gründe der Besorgniß vor Gefahren vorge— satzBestimmung bei? terer . dürfen erhoben oder durch rechtsgültig zu kontrahi⸗ Referent Abgeordn Möwes lliest vor) . die Kontrolle und Beaufsichtigung der Verwaltung, die Durchsicht und Augenblicke sind, halte ich es für gefährlich, auf dem Lande das volle waltet haben. Es sind nur Gründe der Nützlichkeit und Zweckmäßig= ie zweite Frage lautet: . Inlelhen dürfen beschafft, werden, : 96 8 * ö Revision der Verwaltungs Rechnungen, die Bestimmung über die freie Associationsrecht zu geben. Also, meine Herren, weil ich die keit, Gründe der Ordnung und besseren Gestaltung der Dinge Stimmt die Versammlung dem Antrage der Abtheilung bei, Gegeben Potsdam, den 4. April 28415 ö. R Die Ausübung staatsbürgerlicher Rechte ist fortan von dem reli Verwendung, der Staats Ueberschüsse, ja, daß die Ausübung des Staatsbürger nicht in Kollision bringen will mit der Obrigkeit, will gewesen, die uns bei unseren Vorschlägen geleitet haben. daß der zweite Satz im F. 4 folgende Fassung erhalte: . . (gez) Friedrich Wilhelm. gissen Glaubens Velenntnisse unabhängig J Steuerhewilligungs Rechts ohne alle diese Rechte nicht denkbar ist. sch die Fasffung nicht so haben, wie sle die Abtheilung vorschlägt; und Abgeordn. von Saucken-Tarputschen (vom Platz!; Der „Eben so sind alle Preußen berechtigt, zu solchen Zwek— Cam] hausen. Graf Lon K Auerswald.“ Der §. 5 gab u keiner . n und wd Deshalb hätte dieser Paragrakh in einem vollständigeren Zusammen⸗ weil ich ferner glaube, daß die Bewohner des platten Landes meiner Herr Minister hat mich falsch verstanden .. . .. Es handelt sich ken, welche den Sitrafgesetzen nicht zuwiderlaufen, sich B orne mann. Arnim. Hansemann. von Reyher. Annahme Tmmpfohlen' . g Veranlassung und wird zur hang zur Begutachtung übergeben werden, müssen; da dies aber nicht Provinz im Allgemeinen noch nicht auf dem dazu nöthigen Stand nicht darum, ob von dem Gouvernement es ausgesprochen worden,, ohne vorgängige polizeiliche Erlaubniß in Gesellschaften 22, . . Abgeordn Jimmermann— ö, geschehen ist, der Landtag auch nicht füglich alle diese Berechtigungen Funkte stehen, will ich ihnen nicht ein völlig freies Asfotlationsrecht daß eine Gefahr in den Volksversammlungen bestehe, sondern ich bin zu vereinigen. an die zum Zweiten Vereinigten Landtag versammelten Stände. der jetzigen Zeit Verhaltnisse zu betrachten daß bei 3 . n . kann, so ist es für zweckmäßiger erachtet worden, der künf⸗ geben. Ich schließe mich daher der ursprünglichen Fassung des Ge- nur den Besorgnissen entgegen getreten, die im Schoße dieser hohen Alle das freie Vereinigungsrecht beschränkenden, noch Finanz Minister Hansemann: Meine Herren! Indem Ihnen staatsbür gerlicher Rechte die Verschiedenat iigkeit . der gel pn 36. ligen , die Beschlußnahme darüber vorzubehalten. Sie setz Entwurfs an. Versammlung laut geworden sind. , bestehenden gesetzlichen Bestimmungen werden hiermit die Königliche Botschaft mitgetheilt ist halten wir 's für unsere kenntnisse kein Hinderniß mehr darbiete und ö. ist . . diesen Beschluß auch um deswillen gefaßt, weil es mit dieser Be⸗

Minister Graf von Schwerin: Nur um ein Mißverständniß Abgeordn. Knoblauch: Ich habe nur mit wenigen Worten Fe, aufgehoben.“ Pflicht, Fhnen, wenn auch noch nicht eine vollständige Begründung, Beziehung vor Allem nothwendig, daß dir heute ö keinesweges eine so große Eile hat, als mit den übrigen in zu beseitigen, welches aus dem Stillschweigen der Regierung entstehen Thatsache anzuführen, wie der in Rede stehende Vorschlag der Ab⸗ Eventuell würde die dritte Frage auf den Vorschlag des Abge— doch wenige Worte zu ihrer Unterstützung n sagen Ihnen Allen Bank ausgesprochene Grundsatz n Erstillung . . 1 ö. . 2 8 : f lönnte, muß ich mir noch ein Wort erlauben. Der Herr Abgeordnete theilung bereits im Volksbewußtsein selbst liegt. Ich habe einer ordneten Wintzler und eine weitere auf den Vorschlag des Abgeord sst es bekannt, ante nnn Berhällutsten ba Ministerlum ,. wärtige System alle Organe der . ö ö Abgeordn. Graf Dyhrn: Ich verzichte auf das Wort, ich wollte fürchtet, daß Konflikte zwischen der Obrigkeit und den Bürgern vor⸗ Versammlung der arbeitenden Klasse, weßche aus etwa 2,006 Menschen neten Milde zu richten sein. Der Abgeordnete von Beckerath hatte treten ist, Sie alle wiffen, wie der Mißkredit . Y aber Moch in de letzten 48 ,, ie, . 8 . ö nur dasselbe bemerken, was der Herr Referent so eben ausgesprochen. kommen würden, wenn man der Obrigkeit das Recht zugestehen R bestand, beigewohnt, und diejenigen, welche sie veranlaßt haben, vorhin erklärt, sich dem Antrage des Abgeordneten Wintzler pure kredit, durch Voran fte verschiedener Art herb ige flhr. Man etwas ausgegangen, was ich fuͤr meine Pflicht ,, . ö. . Abstimmung nicht aufhalten, . wolle, für die einzelnen Fälle zu beurtheilen, was zur Sicherheit und hatten sich selbst an die Obrigkeit gewandt, um deren Zustimmung anzuschließen. Ich habe jedoch nichts dagegen, auch den jetzt von ; ; , ,,, 6 ö Landtags-Kommissar: Ich will nur hinzufügen, daß es

fürchtet Krieg nach Außen, man fürchtet die Anarchie im Innern len. Ich knüpfe daran keinen Antrag, weil ich glaube, daß eine hier ni sicht zors sen ist ;

85.5 2 . * . . . . . ö ö c * 5 *g . . 2 2 1 9. 2 * O! . . X 1 a 8 1 ine ier ick 2 9 V 166 28 2ꝰwesen 9 J or Mer . Ordnung erforderlich sei. Meine Herren, wenn Sie dem Volke hier⸗ dazu zu erhalten. ihm gemachten Vorschlag zur Frage zu stellen, wenn derselbe die er Diese Furcht ist es, welche, indem sie das Geld der Kapitalisten dem niedergelegte Bemerkung vollständig hinreichen wird . . Absicht de Vorschlages ö ist, den Umfang der Rechte zu ' f 3 2 f 3 . 6 . . h h I B 2 V 1 '. ? . 8 D ö 8 Narro ö. 6. . 53 . bei ein Urtheil zustehen wollen, so heben Sie damit den Begriff der (Verstärkter Ruf zur Abstimmung.) . s zu bestimmen, welche die künftige Vertretung haben soll, sondern nur ein

forderliche Unterstützung von 24 Mitgliedern findet. Verkehre entzieht, die jetzige Verlegenhei arbetfüh Wir ; vermeide Das Minister Lichhor c amn m ; k ) ö h. ) Obrigkeit auf. Was Recht, Ordnung und Sicherheit erfordert, wird Abgeordn. von Bardeleben: Der Gesetzgeber muß es sich zur (Dies geschieht.) es für ö Hic 6 ,,, k . 1 Eichhorn macht nämlich unter dem Minimum der Rechte. welche sie haben wird. Es liegt also die Frage durch das Gesetz geregelt und dies von der Obrigkeit gehandhabt; Hauptaufgabe machen, ein bestimmtes Prinzip zu verfolgen und nicht Er hat sie gefunden. Mitteln entgegen n re en Großen Gefahren n nur ö , . daß . diesem Tage das Ober- Konsistorium in Function getreten vor, ob anzunehmen sei, daß es Vertrauen und Beruhigung erwecke, daß aber das Gesetz und die Obrigkeit, die es anwenden soll, eine einmal diesem, und das andere Mal einem anderen Prinzip Folge zu Staats-Minister Graf von Schwerin: Wenn ich richtig ver— Mitteln en gegen getreten werd n Worin ö besc G z . ssei, dahin also . ö die , . 4 wenn festgestel würde, daß gewisse Rechte gewährt sein sollen, ohne volksthümliche sei, dazu ist die Verfassung erforderlich. Das ist der geben. Es kann nicht in Abrede gestellt werden, daß das früher standen, so ist es der Beckerathsche Antrag, der zur Abstimmung sür fetzt? Roch näht darin und ich hoffe auch , , xu richten seien ö ö. , , ,,,, Entwickelung dieses Paragraphen aus Unterschied zwischen den Zuständen, die wir jetzt anstreben, und de vorherrschende Prinzip in unserer Gesetzgebung das Präventiv⸗ Prinzip kommt. Bevor er zur Abstimmung kommt, möge es mir noch ge daß ein Krieg mit dem Auslande ausbreche; er ö. ö. si . . ; Die Jiegierung zu Potsdam macht aber diese Ministerial⸗Ver zuschließen. Glaubt der Vereinigte Landtag, daß eine solche Beruhi⸗ nen, die in der Vergangenheit liegen; aber ich wiederhole, es ist war; es bestand die vollständigste Vevbrmundung, Alles wurde von stattet sein, eine Aeußerung von Seiten der Regierung zu machen. nach unserer Ueberzeugung vermieden fei ,, wenn Preu . ö / fügung untern 25 Mor ) Jlseo sechs . ö. 96. , . . a gung nicht erforderlich sei, so würde er sich gegen den Paragraphen eine Regierung unmöglich, und ich wenigstens würde mich nicht der Regierung überwacht und, was ihr schädlich erschien, im Ent- Ich glaube, daß der Antrag des Abgeord! ö . ( i, n, n,, . ö . s Tage nach den Ereignissen, welche erklaren können; glaubt er, daß es zur Beruhigung diene, wenn Fer

seten von Beckerath eine Deutschland dem Auslande über stark is— Dies S ie Aufhe d sher Sa stems 7 . 91 ö ? . ö ! , . . . . ö ö. 8 . . . hlant . ande gegenüber stark ist. Dieses Stark. die Aufhebung des bisherigen Systems zur Folge gehabt hab ö , , 6 ö 8 . dabei betheiligen mögen, wenn man den' Grundsatz aussprechen stehen unterdrückt. Gegenwärtig soll, wie Sie mir zugeben werden, Beschränkung des Associationsrechts enthält, die so weit geht, wie die sein, ohne daß ich es Ihnen ,, zu , . i . n. 3 ; n ige gahaht haben, Inhalt des Paragraphen schon feststeht, so würde er sich dafür erkläͤ—⸗ wollte, daß in einzelnen Fällen dem Volke in der Gesammtheit meine Herren, das entgegengesetzte Prinzip in unserer Gesetzgebung 28 5 h . P

ren müssen. Den Umfang der Rechte hat der Paragraph in keiner der unorganischen Masse ein Urtheil zustehen sollte, welches zur Geltung erhalten. Wenn ich den vorliegenden Gesetzentwurf be- Obrigkeit liegen, allemal den Ort zu bestimmen, wo eine solche Ver

müssen überzeugt sein, daß die Obrigkeit sich innerhalb des Gesetzes versammlungen eine Gefahr für die spät

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,, 5 ehe 6ch e. Es 6a . der Bef z 3 po Ge ö , * . d ö. s . ö . 5 ö ö ; ; . Regierung nicht geh en möch te Es soll nicht in der ( ugnif der kostet eld; indem also hierzu Mittel gegeben werden, sorgen Nun bemerke ich, daß das X ber Konsistorium nie in Thätigkeit Weise bestimmen sollen ö 22 .

3 . l Sie dafür, daß die Furcht vor de Friede mi em 2 gekommen is Jene Publication ber er f V. . . . Sicherheit und zur Ordnung, zu Aufrechthaltung des Gesetzes noth⸗ trachte, so ist darin gesagt worden, daß in geschlossenen Räumen sammlung stattfinden darf; denn das würde, glaube ich, eine Macht verschwinde, oder, 3 9. ö. ö ,, J ö . . Marschall . Vie Grage heißt: . wendig ist. ohne Weiteres und ohne vorherige Erlaubniß der Behörde Versamm in die Hand der Obrigkeit legen, die wir nicht hierin gelegt wissen nicht die Besorgniß Platz greife, ein ch, Kri⸗ , ö. . Folge, daß alle Sachen und Anträge, die . . ö 9 2 Tritt die Versammlung dem Antrage bei, die Erörterung der im ; Abgeordn. von GSottberg; Es ist durchaus nicht meine Ab- lungen stattsinden können. Im zweiten Satz ist aber bestimmt, daß wollen, sondern wir wollen der Freiheit Raum geben, so viel irgend für Preußens, für Deutschlands Selbststündi feit ein - Enn 23 ber Post ls 1 e, . eschick , n 2 . sollen, von S, 6 enthaltenen Bestimmungen der zur Vereinbarung der preußi⸗ sicht gewesen, das Urtheil des Volkes über das Urtheil der ihm vor⸗ Volksversammlungen unter freiem Himmel nur mit der Erlaubniß der thunlich, und das läßt sich, meiner Meinung nach, nicht anders aus rer Theil der Furcht ist die Anarchie ( ih . die n n ih. K 36 . ö . en malten. schen Staats ⸗Verfassung zu berufenden Versammlung vorzu gesetzten Obrigkeit zu setzen, sondern ich habe nur bemerkt, daß das Behörden stattfinden können. Dem ersten Satz ist also das Repressiv= drücken, als so weit es die Sicherheit und Ordnung nicht gefährden. bisher gethan hat, ist darauf berechnet gewesen . ö. ed en, Staats⸗-Minister Graf von Schwerin: Damit aus dem Schweigen behalten. . ö . . a. Urtheil des Volkes mit dem seiner Orts⸗ Obrigkeit sehr leicht in dem zweiten das Präventiv-Prinzip zum Grunde gelegt worden, was Wenn wir uns also dem Antrage des Abgeordneten von Beckerath die Freiheit, auf der anderen die Ordnung . , . der Regierung nicht gefolgert werden moge, daß sie nicht wagen dürfe, Staats -Minister Graf von Schwerin: * e ,,. der Ver Kollision kommen könnte, und daß man dies durch bestimmt gefaßte eine Inkonsequenz ist, die der Gesetzgeber sich nicht zu Schulden widersetzen, so geschieht es nicht im Interesse der Beschränkung, son— heit denkbar ist, zu begründen. Aber um bies . . . ö . etwas darauf zu erwiedern, so erlaube ich mir die Bemerkung, daß sammlung wird sich besser herausstellen, hem . ,, Gesetze vermeiden müsse. kommen lassen darf. dern im Interesse der Freiheit des Versammlungsrechtes. wendig, diejenigen Gefahren zu beseitigen ,. . . 3 ö not * ich glaube, nur deswegen nicht weiter auf den Gegenstand eingehen gen, ob der S. H angenommen werden soh 64 . han, n Referent Abgeordn. Moewes: Nach dem ersten Theile der Rede Der Abhaltung von Volks⸗Versammlungen unter freiem Himmel Ruf zur Abstimmung.) ö wenn die eben erwähnte Furcht noch lauge fed ö. öjegen, aß, zu können, weil er nicht hierher gehört. Se. Majestät der König Marschall: Ich habe den gewöhnlichen . a. . . 9 ö des Herrn Abgeordneten aus Pommern will es mir scheinen, als ohne alle Beschränkung werde ich beistimmen, mich indessen entschie⸗ Referent Abgeordn. Möwes; In Beziehung auf die Fragestellung derselben die baaren Geldmittel sich 3 Folge hat den Grundsatz ausgesprochen für seine Regierung, daß fortan cher darin besteht, daß die Frage siPch, nglichs 5 n wenn die Gründe nicht klar geworden, weshalb dieser Zusatz zu den gegen den von der Abtheilung gemachten Vorschlag erklären, erlaube ich mir die Bemerkung, daß es zweckmäßig sein würde, wenn der dann entstehen? die Gewerbe werden stocken . 6, . die gleiche Berechtigung aller Glaubensbekenntnisse stattfinden soll, und der Abtheilung anschließt; ich habe . ö , 36. * machen war. Der erste Abschnitt in der Vorlage handelt nur von weil ich wünsche, daß in der neuen Gesetzgebung dem Repressiv⸗ Prinzip Antrag bes Abgeordneten on der Lausitz zuerst zur Abstimmung ins Stocken gerathen, und eine zahlreiche Hip ll ru] nd K es kann demnach von einer staatlichen Leitung irgend einer Kirchen Frage in der Weise gestellt wird, ob die Versammlung den §. 9 BVersammlungen in geschlossenen Räumen, von Versammlungen unter allein gehuldigt wird. Am wenigsten werde ich aber meine Beistim. käme. Er lautet dahin: . . kerung, für die wir um so viel mehr Achtung haben 5 . gesellschaft nicht mehr die eds sein; vielmehr wird der Staat nur e, . zaf Dyhrn: Ich habe zwar auf das Wort ver= freiem Himmel ist nicht die Rede. Es entstand die Frage: sind diese mung einem Gesetzesvorschlage geben, der in sechs Zeilen zwei sich „Alle Preußen sind berechtigt, sich friedlich und ohne Waffen zu im Schweiße ihres Angesichts zum großen Theil ihr Br 1 . sein Recht den Religionsgesellschaften gegenüber wahrzunehmen haben. Abgeordn. E raf , eden a 6. Minister Lisch halte ich Versammlungen gesetzlich zulässig oder nicht? und bie Abtheilung ganz entgegenstehende Prinzipe in Anwendung bringt. Dieses wäre versammeln, ohne daß die Ausübung dieses Rechts einer vorgän müssen, diefe Bevölkerung wird dann das Noͤrhig t . In Folge dieses Prinzips wird eine wesentliche mänderung des Kul zichtet, aber nac, 6 e. Erklärungen im Namen wenigstens eines mußte sich sagen, daß dergleichen Versammlungen sowohl nach dem eine Inkonsequenz, die ich mir nicht zu Schulden kommen lassen will. gigen polizeilichen Erlaubniß unterworfen wäre.“ das sind die Uebelstände, meine Herren, die i, . Vr. kus Ministeriums eintreten müssen, in welcher Weise und welchem (8 ur nothm eye . , Wir d r beson der dann ö rheinischen Sirafgesetzbuche, wie nach dem Strafrechte in den alten Minister Graf von Schwerin: Was der verehrte Abgeordnete, Wird dieser Antrag angenommen, so gehen alle anderen Amen Anderen, schon unserem Herzen sagen müssen daß wir ö 9 em Uwmfang dies zu geschehen hat, darüber heute mich auszulassen, ist aber Theils der ie re, kr terung des s . von dem wir übrig us Provinzen, gesetzlich nicht statthaben dürfen. Sie würden also nach der, eben gesprochen hat, behauptet, daß eine Verschiedenheit der dements darin auf, und der Gegenstand der Berathung ist erledigt. zu treten haben. ö ö. . hnen entgegen keine Veranlassung vorhanden. stimmj Kean . h. ieee. n . Dr, der Vorlage verboten geblieben sein. Dennoch aber kann man jetz; Prinzipien in dem ursprünglichen Vorschlage der Regierung gegen den Abgeordn. Graf Arnim; Bisher 3 immer Gebrauch gewesen, Es ist nicht nöthig, Sie darauf aufmerksam zu machen daß, während Marschall: Ich kann nicht anerkennen daß es im Interesse k Versammlung zu überlassen ist, denn er enthält Grund? im Allgemeinen gegen sie nicht das Wort nehmen. Es war daher Zusatz der Abtheilung liegt, ist nicht vollkommen richtig. In dem zunächst den Antrag der Abtheilung zur Abstimmung zu bringen; er auf der einen Seite, die Ausgaben zunehmen und die Anftzrüche der Versammlung liege, hierüber irgend eine weitere Bemeit J. li eißungen, die erst kommen sollen. Aber auch als Mini⸗ um so mehr eine Lücke auszufüllen, als man aus der 1 des Amendement der Abtheilung handelt es sich auch nicht um Präven⸗ schließt sich dem Antrage der Regierung an und erweitert ihn. Es den Staat in der dringendsten' Weise⸗ sich vermehren . 6 vernehmen ge . ere Bemerkung zu lagen tier e ul henden können wir diese Verheißungen nicht gelten ersten Satzes auch hätte folgern können, daß, weil der Versammlun- tionen, sondern nur um den Zusatz, daß bei Versammlungen unter muß meines Erachtens dabei bleiben, daß dieser Antrag zuerst zur ren Seite die jetzigen Verhältnisse nicht zu einer Vermehrung 6 5 Viele Stimmen: Nein, nein.) / fe Wir inden dies Minimum, wenn es ein Minimum sein soll, gen unter freiem Himmel nicht erwähnt worden, sie zulässig seien, freiem Himmel die Obrigkeit das JRiecht haben soll, zu untersuchen, Abstimmung komme. 4 . . aber zu einer Veiminderung der Staatseinnahmen führen Auch Die Frage lautet: wil so eben ausgesprochen ist, für nicht ausreichend, namentlich was wenn die polizeiliche Erlaubniß eingeholt wäre. Ein Zweifel durfte ob sie solche für die Sicherheit und Ordnung des Staats, so wie für Referent Abgeordn. Möwes: Dann erlaube ich mir aber noch diesem Zustande wird am besten gewehrt, wenn wir den Urs . ö . 46 Rers a,, die Worte betrifft? so wie zur Festsetzung des Staats Haushalts⸗ hierüber nicht stehen bleiben. Daher der Vorschlag der Abtheilung. die Freiheit der Bürger, gefährlich hält, denn es steht darin: „Auch die Bemerkung, daß, wenn der Gesetz-Vorschlag, sei es mit oder ohne ber Furcht, wodurch jetzt der Verkehr stockt⸗ e , e,, . ; 66. a 866 . die Versammlung 96 8. 5 bei . . ae tMsllöer' Meinung, daß nicht blos die dene un de. Was aber die obrigkeitlichen Verhältnisse betrifft, von denen ge—= Verfammlungen unter freiem Himmel, können, insosern sie für die den proponirten Zusatz der Abtheilung, angenommen wird, daun die Regierung, seitdem das Ministeri e fel . Die das thun, werden es durch ufstehen zu erkennen geben. Scaler der Versammlung angehören soll, sondern di 8 18 sprochen worden, fe wirb die . ee 2 9 ö. h 6 . 3 . ? ; nher das vorgebrachte Rlmendement nicht mehr abgestinmnt w . 2 Millonen ( s linis erium modifizirt worden ist, bereits Dem Paragraphen ist mit großer Majorität beigestimmt. Etats der Versar g ang bören soll, sondern die Kontrolle des ersammlung damit einverstanden sein, öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht Gefahr bringend sind, von N über gebrach ehr abgestimmt werden kann. nen und jetzt abermals 1 Million Thaler der Pr. Bank zu zieferent Ak gebrdn. Mnöwes (liest von: ganzen Staats- Haushalts. Dies würde eine wesentliche Grundlage