1848 / 103 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

rend welcher Zeit er den Kampf in Mailand mit erneuerter Wuth sortsetzen ließ. Die Generale Wohlgemuth und Clamm schützten die Verbindung, indem sie alle an den Wall anstoßenden Gebäude durch hre Artillerie zerstörten. Viele derselben wurden mit Sturm genom⸗ nen. Da der F. M. fortwährend Meister der Thore war, hatte er der Stadt die Zuführen abgeschnitten; in der Stadt bezahlte man bereits einen Gulden für das Pfund Rindfleisch. Eben so fehlten aber auch ben Truppen die Lebensmittel, die allseitige Ermüdung hatte den höchsten Grad erreicht, und doch blieb der Geist dieser tapferen Schaaren ungebeugt. Es war ein furchtbarer Entschluß, aber Nailand mußte verlassen werden. Das ganze Land war in Empö⸗ rung, die Armee war im Rücken durch Piemont bedroht; alle Brül⸗ ken konnten abgebrochen werden, und man hatte keinen Balken, um sie wiederherzustellen; eben so wenig Transportmittel. Man wußte nichts von dem, was hinter der Armee vorging! Der Feldmar⸗ schall entschied sich somit, seinen Rückzug über Lodi zu nehmen, um die großen Städte zu vermeiden, da das Land dort offener ist. Die⸗ ser Rückzug fand in der Nacht vom 21sten auf den 22sten in fünf Jolonnen statt. Der Zug über die Stadtwälle war von der schwie⸗ rigsten Art, denn der Troß war sehr groß, denn viele Civil- und Militairbeamte hatten sich unter den Schutz der Truppen geflüchtet, die man nicht der Wuth des fanatischen Pöbels überlassen konnte.

Die Generale Camm und Wohlgemuth, welche Alles zerstört hatten, was an den Wall stößt, decklen die Bewegung. Die Briga— ben Maurer und Strasoldo batten sich mit dem Feldmarschall verei⸗ nigt. In der Nähe von Porta Tosa und Romana stand Alles in Flammen. Der Rückzug gelang vollkommen. Er ist eines je⸗ ner traurigen Meisterstücke der Kriegskunst, in dem sich nur die Geistesstärke des Feldherrn und die ungebeugte Tapferkeit der Trup⸗ pen bewunden läßt, über die indeß die dem Vaterlande geschlagene Wunde nur um so brennender schmerzt. Alle Truppen waren auf dem Waffenplatze, sobald es dunkel ward, in gedrängten Kolonnen auf⸗ gestellt; das Kastell blieb besetzt, die Flanken waren durch zahlreiche Tirailleurs gedeckt. Trotz des großen Terrains ging der Marsch durch das Defils der Wälle rasch und geschlossen; bei Porta comasing suchte man ihn zu hindern; allein unsere Truppen überwanden jeden Wider stand. Der Verlust war im Verhältniß der schwierigen Aufgabe ge ring. Nach Mitternacht räumte die Arrière⸗-Garde ihre Stellung auf den Wällen, in welcher sie den Rückzug gedeckt hatte. Auf der Straße nach Lodi waren Verhaue angelegt und Abgrabungen der Straße gemacht. Die Avant-Garde hatte indeß dem Gros den Weg gebahnt. Am 23sten vor Molegnano angekommen, hatte der Ort die Frechheit, die Niederlegung der Waffen zu verlangen und den Parlamentirenden, den Obersten Graf Wratislaw, unter Todesdrohun⸗ gen ins Kastell gefangen zu setzen. Der F. M. davon benachrichtigt, ließ sogleich Batterieen auffahren und den brennenden Ort mit Sturm nehmen. Die Jerstörung der Brücke war, da sie aus massiven Qua— dern bestand, nicht gelungen, dagegen hatte man sie auf eine außer⸗ ordentliche Weise verbarrikadirt. Der Schrecken, den das Schicksal von Molegnano vor dem F. M. her verbreitete, hatte die heilsamsten Folgen. Man setzte ihm keinen Widerstand mehr entgegen.

Es war dem E. H. Ernst gelungen, Lodi in Unterwürfigkeit zu halten, so daß der F. M. ohne Anstand die Adda passirte. Er machte zu Molegnano einen Rasttag, um den aufs höchste erschöpf⸗ ten Truppen einen Augenblick der Ruhe zu gönnen. Der Plan des F. M. war, sich hinter der Adda aufzustellen, alle seine disponibeln

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Truppen an sich zu ziehen, seine Verbindungen mit den rückwärtigen Festungen zu eröffnen und dann Mailand von neuem anzugreifen. Da erfuhr er den Umsturz der Dinge in Venedig, die Räumung Brescia's, den Abfall der Garnison von Cremona. Der 565 Plan war daher nicht mehr ausführbar, und die Adda mußte aufgegeben werden. In Crema am 25. empfing der T. M. die Nachricht von dem wohlgeordneten Rückzuge des Sbersten Benedeck von Pavia, das ohnehin halb verfallene, ganz unhaltbare Kastell von Piacenza wurde zu räumen befohlen und auf diese Weise 3 Bataillone mit 3 Batte⸗ rieen zur Armee herangezogen. .

Der Marsch bis Montechiari, wo die Armee am 30. März ein⸗ traf, bietet nichts besonders Bemerkenswerthes dar. Die vereinzelten Relationen von den Ereignisfen von Como, Bergamo, Cremona 26. werden in separaten Relatlonen nachgetragen werden, sobald der F. M. in der Lage sein wird, ein vollkommen zusammenhängendes Bild der Ereignisse geben zu können. Zur Nettung Mantua's war bereits die Brigade Wohlgemuth entsendet. Der F. M. ließ das 1ste Corps am Mincio stehen, schob eine starke Avantgarde auf die Höhe von Lonato vor und ist felbst beschäftigt, in Verona die Armee zu ordnen. Bis dahin hatte unter den italienischen Truppen unter den unmittel- baren Befehlen des F. M. keine Desertion stattgefunden. Während des Kampfes in Mailand wetteiferten sie mit den Anderen. In Cre⸗ mona ging das Regiment Albrecht und das Zte Bataillon Ceccopieri zum Feinde über und veranlaßte dadurch die Katastrophe dieser Gar⸗ nison, in Brescia ging ein Theil des Regiments Haugwitz über, der andere Theil des Regiments feuerte auf sie, die 3 in Cremona ge⸗ standenen Schwadronen Ulanen sind mit der Armee wieder vereinigt.

Der Feldmarschall ist, wie wir sehen, zu Mailand bis auf den letzten Angenblick Sieger gewesen, und hätte ihn nicht der Hunger und die Kriegserklärung von Piemont gezwungen, den Platz zu ver⸗ lassen, weder die feindlichen Kugeln, noch das siedende Oel von den Dächern hätten seine tapferen Truppen vertrieben. Es giebt lange Kriege, die nicht so viele Beweise von Selbstausopferung und Tapfer⸗ keit aufzuweisen haben, wie dieser Kampf! Der Verlust an Men⸗ schenleben muß in Mailand sehr bedeutend gewesen sein, zumal in den Häusern, die mit Sturm genommen wurden, wo Alles, was sich wi⸗ dersetzte, den Tod fand. Auch der Verlust der Truppen kann nicht unbedeutend sein; die Verlust-Eingaben werden noch erwartet. Außer der Batterie, die in Cremona durch den Abfall der italienischen Truppen verloren ging, hat die Armee nicht eine Kanone zurückgelas⸗ sen. Die letzten Nachrichten des Feldmarschalls sind vom 2ten aus Verona und bieten nichts neues.

Venedig, 2. April. (Wien. Ztg.) Die Gazzetta di Venezia enthält nachstehende Dekrete der provisorischen Regierung in Venedig:

1) Das Genie Departement, das eine Abtheilung des Hof ⸗Baurathes in Wien bildete, ist aufgehoben. 2) Die National -Kokarde wird aus den drei stalienischen Farben, nämlich Grün im Mittelpunkte, Roth am Rande und Weiß zwischen beiden, bestehen. 3) Der Zeitungsstempel wird abge— schafft.

Derselben Zeitung zufolge, ist das Kanonenboot „la Fulminante“ den Isten von Rovigo, von wo es am 30. März Abends abging, im Hafen von Venedig angekommen. Ganz Istrien gab die besten Sywmpathieen für die Republik zu erkennen und erwartet mit Unge⸗ duld nur eine günstige Gelegenheit, sich auszusprechen.

Großbritanien und Irland.

X London, 4. April. Obgleich der Zustand unserer Haupt—⸗ stadt und auch des Landes im Allgemeinen ruhig bleibt, so kann man doch nicht leugnen, daß unter den Mittelklassen eine gewisse Besorgniß herrscht, da die Leidenschaftlichkeit eines Theils der Presse, so wie die Zügellosigkeit zahlreicher Vollshaufen, welche ohne Arbeit sind, leicht einen Aufstand veranlassen können. Am näch⸗ sten Montag soll in der Vorstadt eine große Chartisten⸗Versammlung gehalten werden, und man trifft Vorbereitungen, jede Ruhestörung zu unterdrücken. Die Königin, welche so eben vom Wochenbett wieder⸗ hergestellt ist, wird am Sonnabend die Stadt verlassen und nach Windsor gehen, nicht aus irgend persönlicher Besorgniß, sondern um die Möglichkeit zu vermeiden, durch das Geschrei auf den Straßen gestört zu werden. Ich gestehe, daß ich nicht die entfernteste Be⸗ sorgniß vor einer irgendwie bedeutenden Volksbewegung, hier habe, und daß, wenn überhaupt eine solche stattfinden sollte, sie sich wahr scheinlich auf die unteren Klassen der in England befindlichen Irlän der beschränken wird.

In Irland dagegen scheint Alles die sichere Vorbereitung und das schleunige Herannahen einer Insurrection anzuzeigen. Die Sprache der Repealblätter, namentlich des neuen Blattes United Irish⸗ man, ist über alle Maßen aufregend. Der Krieg gegen England wird offen gepredigt. Der Zweck der Agitatoren ist jetzt nicht mehr die Repeal, sondern eine irländische Republik. Schützen⸗Klubs wer den gebildet; Waffen zu einem sehr billigen Preise verkauft; Exerzir⸗ und Waffen-Uebungen werden offen berieben; und während aller dieser seltsamen Vorbereitungen ist Lord Clarendon durchaus in kei— ner Weise der vollständigen Freiheit des Volks entgegengetreten. Ge wiß hat noch kein Land jemals ein so außerordentliches Beispiel von Mißbrauch der Freiheit dargeboten, wie gegenwärtig Irland. Ueber lang oder kurz aber wird die Repealblase doch platzen und nicht ohne Feuer und Rauch. Uebrigens ist diese Agitation so weit entfernt, bei dem vereinigten Volke Irlands Anklang zu finden, daß eine der größten Schwierigkeiten der Regierung darin besteht, die Loyalen von Gegendemonstrationen in den Orangisten⸗-Logen und protestantischen Gefellschaften zurückzuhalten. Auch die katholischen Priester weisen jetzt die revolutionairen Lehren zurück. Kurz, wenn jetzt die britische Armee ganz zurückgezogen würde, so würde der blutige, sofort zwischen der irländischen und Orangisten-Partei ausbrechende Bürgerkrieg wahr- scheinlich mit der Niederlage der Agitatoren endigen. Die Expedition nach Paris, um den Beistand der französischen Republik nachzusuchen, hat keinen großen Erfolg gehabt. Er hat alle Irländer erzürnt, welche nicht die erklärten Feinde Englands sind, und ist nach Allem immer eine verrätherische Maßregel. Herr von Lamartine hat ihnen sehr deutlich gesagt, daß es der Wunsch und die Pflicht Frankreichs

sei, in Frieden mit jedem Theil von Großbritanien zu leben. (S. Paris.)

Die Frage ist jetzt, wann wird der Aufstand losgeh es möglich, daß er überhaupt gar nicht losgeht? Die der Spitze der Partei sind aufrichtig und energisch bis zum Wahnsinn. Ihr Ehrgeiz verpflichtet sich jetzt gewissermaßen zu einer verzweifelten Handlung, und die Dinge sind so weit gediehen, daß ich fürchte, ein Kampf ist nicht mehr zu vermeiden. Ergeb

Zweifel sein.

—1o ß o ö 9khniß . 6 Ueber das Ergebniß kann kein

.

11 gen. Es werden daher alle diejenigen, welche als Ei—= Geanntmachungen. n, . Cessionarien, ank! . Briefs Inhaber Ansprüche auf diese Prioritäts-Actie zu ma— chen haben, hierdurch vorgeladen, in dem

am 28. Juni d im Berlinischen Stadtgericht, Zimmer Nr. 21, vor dem Herrn Kammergerichts Assessor Sello anberaumten Ter min entweder in Person oder durch einen gesetzlich zu⸗ lässigen Bevollmächtigten, wozu die Justizräthe Jordan, Wegener, Grioschuff vorgeschlagen werden, zu erscheinen, ihre Ansprüche an die gedachte Prioritäts-Actie zu be— scheinigen und darauf die weitere Verfügung zu gewar= tigen, widrigenfalls sie mit allen ihren Ansprüchen aus

124 d le am schiesen Born hierselbst gelegene, Vol. VI. Nr. 16 b. ol. 532. des Hopothekenbuchs verzeichnete, der verwittweten Gastwirth Reinmann -“), Caroline Wil- helmine, geb. Bever, jetzt deren Erben gehörige Hufe Land nebsi Ziegelei, welche zufolge der nebst dem Ho pothekenscheine in der Registratur einzusehenden Tare auf 11,795 Thlr. 8 Sgr. 4 Pf. abgeschäatzt worden, soll im Wege der freiwilligen Subhastation

am it. Mai 1848, Vormittags 11 Uhr, sübhastirt werden.

zranffurt 4. O., den 27. Dezember 1817.

Kimigliches Land- und Stadtgericht.

Nich Reimann, wie in Nr. 44 dieses Blattes,

zeigers irrthumlich gesetzt ist.

dieser Prioritäte-Aetie präkludirt werden und dieselbe für amortisirt erklärt werden wird. Berlin, den 21. Februar 1848. Königliches Stadtgericht hiesiger Residenzien, Abtheilung sur Kredit-, Subhastations- und Nachlaß-Sachen.

Alldlgemeiner Anzeiger.

J., Vormittags 11 Uhr,

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liquid stelle, bitten:

stehend

lizei befindlich,

stricken;

12241 Nothwendiger Verkauf.

Das in Sagorsz, im Neustädter Kreise, belegene Fisenbammer-Grundstück des Stahl- und Eisen-Fabri— santen Heinrich Düsserwald, bestehend in dem zu erb ⸗- 1309 pachtlichen Rechten besessenen Grundstücke zu Sagorsz und 2 Morgen 139 (IRuthen eigenthümlichen Landes, abgeschatzt auf 11,237 Thlr. 15 Sgr. zufolge der nebst

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Seile 378, in der ersten Spalte des Allgemeinen An—

Hebotbelenschein und Bedingungen in der Negistratur isehenden Tare, soll am 17. Oktober 1848, Vorm. 10 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Alle unbekannten Realprälendenten werden aufgebo— ten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.

Neustadt in Westpreußen, den 25. Februar 1818.

Königl. Land- und Stadtgericht.

halten werden.

1165 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 19. November 1817. Das dem Jimmermeister Thomas August Benjamin Aldert Putsch zugehörige, in der alten Jabobsstraße Nr. 120 belegene und im Hopothekenbuche von der

2 8

2

Ruhrorter Dampfschleppschiff— sahrts⸗Ge sellschaft. Einladung zur Gener al⸗Versammlung.

In Gemäßheit des S. 8. unseres Gesellschafts Sta tuts wird die festgesetzte alljährliche General ⸗Versamm⸗ lung der Aetionaire

Di e

Dienstag den 2. stattfinden und am genannten Tage, V im Saale der hiesigen Gesellschast „6

Unter Hinweisung auf den S. 8. des wir die Herren Actionaire hierzu ergebenst ein merken noch, daß Abwesende statutgemaß en stimmberechtigte Actionaire mittelst schriftlicher testens Tages macht vertreten werden können. Ruhrort, den 3. April 1848.

11 e t i o n.

min zu bestimmen; Schadloshaltung im Betrage

dig zu erkennen.“

derweiten Termin auf M in unserem Geschäftslokal bestimmt,

kanntmachung verordnet.

zu vor einzureichender gzass Fel 818 z N er Kassel, am 10. Februar 1818.

Tenisenstadt Band 12. Nr. 787. verzeichnete Grundstück 1 Jubcher, gerichtlich abgeschätzt zu 43,050 Tblr. Sgr. soll 39. Juni 1848, Vormittags 11 Uhr der Gerschtsstelle subbastirt werden. Tare und Hö—

isi]

1

D Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 24. Februar 1818.

Das in der Auguststraße Nr. 37 und 38 belegene,

SDevotbefenbuche von der Königsstadt Vol. 4. Nr. f den Namen des Jimmermeisters Jehann Lud rung.

lange verzeichnete Grundstuch, gerichtlich abge- ser gefüllt und nüt solchergestalt vom Verllagten ge— braucht werden sollten. ö Der Verklagte hat sich aber beigeben lassen, von mei- ner Gefälligkeit einen groben Mißbrauch zu machen. indem er die fraglichen Bütten mit atzendem Spins gefüllt, wovon eine Felge gewesen ist, daß jene Bütten zum Brauen ganz untauglich gewerden, zu meinem Ge- des Geseßzes vem 27. Oktober 1831 Gerichte wegen schäft überhaupt nicht mehr brauchbar und deren Ruck⸗ k gabe in Natur mir zu nichts mehr nüße ist. Gleichwohl ist Verklagter verbunden, mich dinsichtlich des Werbe der Butten, von denen rint ot Tdlr. und

ot zu At, 3d Thlr. 25 Sat., soll Sieber 1848, Bermittags 11 Ur- er Gerichts stelle subhastirt werden. Tare und Ho— erdekenschein nd in der Registratur einzuseben.

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Die Pneritate--Actie Mr. 333. (dreibundert dreiund⸗ dre ki] Serie L. der Berlin ⸗Dambmrger Eisenbabn · Ge- selschast ader M Thir. ist angedlich verloren gegan

gen und ist auf dffentkches Aufgedet derselben angetra-⸗

Kassel in Kurbessen. Der Liqueur Fabrikant

X. bei dem unterzeichneten Gerichte angestellt:

Dem Verklagten, welcher vor einiger Zeit hier einen Luftballon steigen lassen wollie, lieh ich, behufs d zu treffenden Vorrichtungen, unentgeltlich zwei Braubütten, jede ungefähr 28 bis 30 Ohm halte unter dem ausdrücklichen Vorbehalte, bezüglich

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November v. J. ge- x 2 Kirsch aus Paris folgende Jabre 1789 noch o60 Thlr. 9 Gr. jahrlich mit 8 Thaler 18 Gr.

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gedachter Schüße beantragt hat.

Thlr. 9 Gr. Ansprüche zu haben mäßbeit des Mandats

biermit geladen,

1) zur Sicherheit meines Klage -Anspruchs und der Kosten das hiesige Vermögen des Verklagten, be—

a) in dem Kassabestande desselben, auf hiesiger Po

nach verhandelter Sache aber den Verklagten zur von überbaupt 70

Thlr., so wie zum Ersatze aller Kosten, für schul—

beim Rechtsnachtheil R der Annahme der Verweigerung des Eides, so wie dem gemäß des Jugeständnisses der Klage, sbeilung diefer letzteren im Wege dieser offentlichen Be—

Dem Verklagten dient weiter zur Nachricht, weiteren gerichtlichen Verfügungen in ? im Gerichtszimmer werden angeschlagen werden. .

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Kurfürstl. Hess. Stadtgericht daselbst.

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Oeffentliche Auffor

Auf dem früher dem Johann Gottlieb Lebmann, jetzt dem Tischlermeister Johann Gotthelf Schüße geboörigen Bürgerhause im Städtchen Lauenstein

größt und Genossen, als Relikten des

In Folge dessen werden daber die oberwähnten nerschen Erben, Jobann Gotthelf Traänkner und G 3 nossen, oder deren Erben und Erbnehmer, so wie welche aus irgend einem Rechtagrunde an o

die andere 34 Thlr., zur Zeit der Ueberlieferung an den stelle zu erscheinen, ihre Forderungen gehörig Verklagten, werth war, vollständig zu entschädigen. den und sofort zu bescheinigen,

Wenn ich nun wegen meines Klage⸗Anspruchs ge⸗ fährdet erscheine, indem Verklagter ein Ausländer ist und im Begriffe steht, sich von hier zu entfernen, ohne mich zuvor befriedigt zu haben, so darf ich, alle Klage-Thatsachen durch Eideszuschiebung sofort den 16. August 1848

daß die Außenbleibenden ihrer ihnen etwa zustehenden Rechtswohltha setzung in den vorigen Stand, für verlustig n wenn ich achtet werden, und sodann der Bekanntmachung Erkenntni

Außenbleiben der kannt gemacht erachtet wer

Schloß Lauenstein im Königreiche Februar 1848.

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b) in den auf dem Ostheimschen Felsenkeller dahier befindlichen Effekten desselben, auf meine Gefahr und Kosten mit Arrest zu be—

LTiterarische Anzeigen. Landtags-Verhandlungen zu außerordentlich wohlfeilen

Der Beschlag ist hierauf von uns erkannt, so wie fer ner das Erforderliche verfügt worden.

Vor der Behändigung der Verfügung an den Ver— llagten entfernte Letzterer sich jedoch vor weiteren Antrag des Klägers haben

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Berlin, Brüderstraße Nr. 13,

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Alt gers George Trankners in Lauenstein, zuständige Erbe— n . Jusicht⸗ gelder, deren Löschung im Grund- und daß die fraglichen Bütten nur mit reinem War.? ; . J

Hypothekenbuche . ö Weser-Zeitung.

des Ministeriums d .

tes für die Preuß

ben wir zum Abonn

glauben, Ge- das mit dem 1.

Prebe⸗- Nummern sind VPestamtẽ · Zeitung Bremen, den 4.

den 14. Juli 1848, zur Vermittagezeit, entweder in Person eder durch ge- dorig legitimirtt Bevollmächtigte, an bieñger Gerichts-

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für 4 Jahr. 4 Rthlr. * Jahr. 8 Rthlr.⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhshung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 27 Sgr. berechnet.

1 nrine

Preußische Zeitung.

M 103.

2

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Amtlicher Theil.

Inland. Berlin. Kirchliche Angelegenheiten.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Gesetz-Ent— würfe. Königreich Sachsen. Der Kriegs -Minister nimmt seine Entlassung. Großherzogthum Baden. Erlaß des Markgrafen Wilhelm von Baden an das Heer. Großherzogthum Hessen und bei Rhein. Gesetz'Entwurf wegen Wiederherstellung staatsbür— gerlicher Rechte politisch Verurtheilter. Freie Stadt Frankfurt. Bundes-Beschluß in Betreff der deutschen National⸗Vertretung. Freie Stadt Bremen. Ankunft oldenburgischer Truppen.

Oesterreichische Monarchie. Wien. Abreise des Fürsten Schwar⸗ zenberg aus Neapel. ;

Frankreich. Paris. Das Finanz-Portefeuille. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London, bosnachrichten.

Italien. Genua. Ankunft neapolitanischer Freiwilliger. Paris. Telegraphische Depesche. ; . ;

Handels- und Börsen⸗-Nachrichten.

Erste Beilage. Landtags⸗Angelegenheiten.

Zweite Beilage. Deutsche Bundesstaaten. Herzogthum Braunschweig. Vertagung der Stände ⸗Versammlung. Berathung der Kommissionen. Adresse an den Herzog. Desterreichische Monarchie. Schreiben aus Wien. (Die Regierungs- Umgestaltun— gen; die Nachrichten aus Italien; die Abordnung nach Frankfurt a. M.; das Preßgesetz; Vermischtes Wissenschaftliche und Kunst⸗ Nachrichten. Verein für Geschichte der Mark Brandenburg. Er- offnung der Kunst-Ausstellung in der Königlichen Akademie der Künste.

Amtlicher Theil.

B er or hn nng die Wahl der preußischen Abgeordneten zur deut⸗ schen National-Versammlung.

Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. verordnen, in Gemäßheit des von der deutschen Bundes⸗Versammlung in der Sitzung vom 7. April d. J. gefaßten Beschlusses wegen Ein berufung einer deutschen National-Versammlung auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums, was folgt: 8 1 Jeder großjährige Preuße, welcher nicht den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte in Folge rechtskräftigen richterlichen Er fenntnisses verloren hat, ist in der Gemeinde, worin er sei nen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, stimmberechtigter Urwähler, in⸗ sofern er nicht aus öffentlichen Mitteln Armen⸗ Unterstützung bezieht. 8 7.

Die Urwähler einer jeden Gemeinde wählen auf jede Vollzahl von fünfhundert Seelen ihrer Bevölkerung Einen Wahlmann. Er reicht die Bevölkerung einer Gemeinde nicht fünfhundert, übersteigt aber dreihundert Seelen, so ist sie dennoch zur Wahl Eines Wahl mannes berechtigt. Erreicht aber die Bevölkerung einer Gemeinde nicht dreihundert Seelen, so wird die Gemeinde durch den Landrath mit einer oder mehreren zunächst angränzenden Gemeinden zu Einem Wahlbezirke vereinigt.

In Gemeinden von mehr als tausend Seelen erfolgt die Wahl nach Bezirken, welche die Gemeinde⸗Behörden in der Art zu begrän— zen haben, daß in Einem Bezirke nicht mehr als fünf Wahlmänner zu wählen sind.

Bewohnte Besitzungen, welche nicht zu einem Gemeinde-Verbande gehören und nicht wenigstens 300 Seelen enthalten, werden durch den Landrath behufs der lirwahlen der zunächst gelegenen Stadt- oder Landgemeinde zugewiesen.

8

5 6 Jeder ist nur in dem Wahlbezirk zum Wahlmann wählbar, worin Urwähler stimmberechtigt ist. §. 4. ; Die Wahl der Wahlmänner erfolgt durch Stimmzettel nach ab soluter Stimmenmehrheit der Erschienenen. 8 5 Jeder großjährige Deutsche, der den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte nicht verwirkt hat (8. 1), ist im ganzen Bereiche des Staats zum Abgeordneten wählbar.

8 8

§ 6 Die Zahl der von Preußen nach Maßgabe des Bundes⸗Be⸗ schlusses vom 7. April d. J. die Provinzen nach den Verhältnissen ihrer Bevölkerung zur Ge⸗ sammt⸗Bevslkerung der zum deutschen Bunde gehörigen Landestheile vertheilt.

8 !

SY .

Die Ober-Präsidenten haben in jeder Provinz so viel Wahl Bezirke von möglichst gleicher Einwohner Zahl zu bilden, als Abge— ordnete zu wählen sind.

In jedem solchen Bezirke ist Ein Abgeordneter und Ein Stell— vertreter zu wählen.

§. 8.

Die Zahl der Bevölkerung bestimmt sich überall nach der im

Jahre 1846 stattgehabten amtlichen Zählung. 8.9

In den Städten werden die Urwahlen der Wahlmänner durch Beauftragte des Magistrats und da, wo kein Magistrats Kollegium besteht, des Bürgermeisters geleitet.

Ueber die Leitung der Üirwahlen auf dem Lande wird mit Rück⸗ sicht auf die bestehende Verschiedenartigkeit der ländlichen Gemeinde⸗ Einrichtungen Unser Staats-Ministerium das Erforderliche in dem

zu wählenden Abgeordneten wird auf

Alle post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allgem. Preuß. zeitung: Behren⸗Straße Ur. 57. Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Mittwoch den 12ten

über die Ausführung dieser Verordnung zu erlassenden Reglement (8. 12) feststellen.

Die Wahlen der Abgeordneten und Stellvertreter werden durch

vom Ober-Präsidenten zu bestimmende Wahl -Kommissare geleitet. §. 10.

Die Wahl der Abgeordneten und Stellvertreter erfolgt durch selbstgeschriebene Stimmzettel nach absoluter Stimmen-Mehrheit aller Erschienenen, und zwar nach der näheren Festsetzung des Ober⸗-Präsi— denten in einem der Hauptorte des Wahl Bezirks.

8. H

Die gewählten Abgeordneten stimmen in der zu berufenden Ver⸗ sammlung nach ihrer eigenen unabhängigen Ueberzeugung und sind an Aufträge oder Instructionen nicht gebunden.

Die zur Ausführung dieses Gesetzes sonst noch erforderlichen Anordnungen hat Unser Staats⸗Ministerium in einem zu erlassenden Reglement zu treffen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 11. April 1848.

Friedrich Wilhelm.

Camphausen. Graf von Schwerin. von Auerswald. Bornemann. Arnim. Hansemann. von Reyher.

. Neglement zur Ausführung der Verordnung vom 11. April d. J. über die Wahl der preußischen Abgeordneten zur deutschen National— Versammlung.

Mit Bezugnahme auf die heutige Verordnung über die Wahl der preußischen Abgeordneten zur deutschen National ⸗Versammlung wird hierdurch festgesetzt, daß die Wahlen der genannten Abgeordne⸗ ten überall nach dem Reglement zur Ausführung des Wahlgesetzes vom 8. April d. J. für die zur Vereinbarung der preußischen Staats⸗ Verfassung zu berufende Versammlung abgehalten werden sollen. Es treten nur folgende Modisicationen dabei ein:

Zu 5§. 4. Die Verzeichnisse der stimmberechtigten Wähler wer— den nicht nach Maßgabe der Bestimmungen des §. 1 des Wahlge⸗ setzes vom 8. April d. J., sondern derjenigen des §. 1 der Aller— höchsten Verordnung vom heutigen Tage aufgestellt.

Zu §. 5. Die Wahlen der Wahlmänner werden ebenfalls im Umfange der ganzen Monarchie am 14. Mai d. J. vorgenommen, jedoch erst, nachdem die Wahlen, welche durch das Reglement vom 8. April d. J. angeordnet sind, abgehalten sein werden. Die Wah⸗ len sind in getrennten Wahl Akten vorzunehmen, wobei jedoch die bei den ersteren Wahlen gewählten Wahlmänner bei den letzteren nicht ausgeschlossen sind.

Zu §§. 22 und 31. Die Wahl der Abgeordneten und Stell— verträter wird im ganzen Umfange der Monarchie am 10. Mai d. J. abgehalten. Doch bleibt den Ober-Präsidenten überlassen, da, wo der Umfang der Wahlkreise solches zuläßt, die Abhaltung der Wah— len schon am 8. Mai d. J. zu gestatten, und kommen dann die vorstehenden Bestimmungen für die Urwahlen zur Anwendung,

Die Zahl der vom preußischen Staate abzusendenden Abgeord— neten berechnet sich nach dem Beschluß der Bundes Versammlung vom 7. April d. J. mit Ausschluß der Provinz Preußen auf 159 und mit Einschluß dieser Provinz auf 191. Dieselben werden auf die Provinzen wie folgt vertheilt:

Brandenburg Pommern Schlesien Sachsen. Westfalen Rhein Provinz Preußen. ..

Zu §. 31. Die Wahl-Verhandlungen werden zur Mittheilung an die Versammlung dem Königlichen Bundestags- Gesandten zu Frankfurt a. M. zugesandt werden.

Berlin, den 11. April 1848.

Königliches Staats⸗-Ministerium. (gez Camphausen. Graf von Schwerin. von Auers⸗ ; wald. Bornemann. Arnim. Hansemann. von Reyher.

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Der Unterzeichnete ist von vielen Seiten aufgefordert worden, gegen die Uebergriffe der Presse in den letzten Tagen am hiesigen Orte gesetzlich einzuschreiten. Bei der großen Zahl dieser Aufforde rungen und ihrer theilweisen Anonymität ist der Unterzeichnete ge nöthigt, seine Antwort auf diesen Wege zu geben.

So lange die Presse sich nur in dem Felde des Allgemeinen, in Theorieen über Reform des Staats, der Gesellschaft, des Verkehrs bewegt, seien die Vorschläge auch noch so übertrieben, noch so sehr das Bestehende angreifend, so lange hält der Unterzeichnete jedes Einschreiten der Strafgewalt dagegen für unzulässig. Gegen die Erzeugnisse des Geistes, selbst des böswilligsten in dieser Sphäre, giebt es keine andere Waffen, als die des Geistes. Zuchthaus, Geldbußen dagegen anzuwenden, erscheint als rohe Gewalt, die nur dazu dient, solchen Ansichten den Schein der Wahrheit zu leihen und ihre Verbreiter zu Märtyrern des Volkswohls zu erheben. Gegen die Unwahrheit giebt es nur ein Mittel, das: Sie zu widerle⸗ gen, und zwar in der gleichen einfachen verständlichen Weise, in welcher jene ihre Verbreitung zu erlangen sucht. Je mehr jeder Ansicht, auch der äußersten, Raum gestattet wird, sich öffent⸗ lich auszusprechen, um so gefahrloser wird sie. Die Gefahr beginnt eist mit dem Moment, wo die Verfolgung solcher Ansicht sie nöthigt, ihre Verbreitung im Geheimen zu suchen. Wer Preßfreiheit will, muß auch deren Mißbräuche zu ertragen wissen. Die Neu⸗ heit der Sache läßt übrigens die Größe der Gefahr wohl überschätzen. Der gesunde Sinn der Bevölkerung wird auch den verführerischesten' solcher Theorieen -zu widerstehen wissen,

April

1848.

wenn ihnen nicht blos Bitten und Ermahnungen entgegengestellt, son⸗ dern das Unhaltbare und für den Arbeiter selbst Verderbliche folcher Lehren ruhig und ernst dargelegt wird. Der Unterzeichnete wird des⸗ halb nur dann gegen Uebergriffe der Presse einschreiten und hält sich im Geiste des neüen Preßgesetzes nur dann dazu befugt, wenn eine Druckschrift, das Gebiet des Allgemeinen verlassend, zu einem be⸗ stimmten Verbrechen Rath oder Anleitung geben oder die Ehre und Integrität bestimmter Personen verletzen sollte. Berlin, den 11. April 1848. Der Staats-Anwalt beim Königl. Kriminal⸗Gericht. von Kirchmann.

Bei der heute angefangenen Ziehung der Zten Klasse 97ster Kö⸗ niglichen Klassen- Lotterie fiel 1 Gewinn von 3009 Rthlr. auf Nr. 69,006, 1 Gewinn zu 2000 Rthlr, auf Nr. 40,882, 2 Gewinne zu 1009 Rthlr. fielen auf Nr. 36,846 und 49,504, 2 Gewinne zu 400 Rthlr. auf Nr. 7684 und 20,021, 5 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 23,161. 52,524. 68,636. 69, 033 und 73,626, und 6 Gewinne zu 100 Rthlr. auf Nr. 10,242. 11,552. 24,446. 38,486. 81, 150

igl. Gene

1848. ral⸗Lotterie⸗Direction.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Herzog Christian zu Schleswig⸗Holstein-Sonderburg-Augustenburg, nach Rendsburg.

Uichtamtlicher Theil. i

Berlin, 11. April. Der Minister der geistlichen Angelegen⸗ heiten hat in der Ueberzeugung, daß die wegen Mitbenutzung evan⸗ gelischer Kirchen durch evangelische oder katholische Dissidenten seither ergangenen Verfügungen mit der von dem Könige seinem Volke zu⸗ gesicherten Religionsfreiheit nicht vereinbar seien und die Befugniß der Gemeinden, über die Kirchen zu verfügen, mehr beeinträchtigen, als es selbst nach der bestehenden Gesetzgebung geboten erscheint, so eben in einer an sämmtliche Konsistorien und Regierungen erlassenen Verfügung bestimmt, daß den Dissidenten die Mitbenutzung evangelischer Kirchen zu gestatten sei, sobald Patron und Gemeinde- Vertreter ihre Zustimmung erklärt haben. In Be⸗ treff der Kirchen landesherrlichen Patronats ist angeordnet worden, daß die von Seiten der Patronats⸗Behörde zu ertheilende Zustimmung nicht zu versagen, wenn die Gemeinde- Vertreter Dissi⸗ denten die Mitbenutzung der Kirche gestatten wollen. Außerdem sind bereits die nöthigen Einleitungen getroffen, um auch im legislativen Wege durch angemessene Aenderung des Patents und der Verord— nung vom 30. März v. J. der freien Religions- Uebung Raum zu gewähren. .

Deutsche Gundesstaaten.

Königreich Bayern. (A. 3.) München, 7. April. Die Regierung hat der Kammer der Abgeordneten nachstehende (be⸗ reits erwähnte) Gesetz-Entwürfe vorgelegt:

l. Das Gesetz, die Amnestirung betreffend, bestimmt in Art. daß wegen aller vor dem 21. März d. J. verübten Verbrechen oder V gehen, welche unter die sogenannten politischen fallen, keine gerichtliche Ve solgung stattfinden und alle deshalb bereits eingeleiteten Untersuchunge hiermit niedergeschlagen werden sollen. Nach Art. 2 bleiben gemeine Ve brechen und Vergehen, welche bei Gelegenheit oder in Verbindung mit jenen verübt wurden, der richterlichen Untersuchung und Bestrafung unterworfen. Hierzu bemerkte der Justiz⸗Minister: die Staats⸗Rägierung ist nicht gemeint, diejenigen kleinen, wenn auch gemeinen Exzesse, die mit politischen Vergehen in Verbindung standen, als kleine Tumulte, Einbrüche um Waffen zu neh⸗ men ꝛc., zu bestrafen. dann, wenn die Verbrechen höherer Art sind und durch die politischen Ereignisse nicht herbeigeführt wurden, sondern andere Motive hatten, sollen sie dem gewöhnlichen Gange unterworfen bleiben. Nach Art. 3 werden Alle, welche wegen politischer Verbrechen oder Vergehen verurtheilt oder von der Instanz entlassen wurden, in die dadurch verlorenen politischen Rechte wieder eingesetzt.

j. Der Entwurf wegen der Zahl der pfälzischen Ab- geordneten will, daß die Pfalz, als Ersatz für den Entgang der adeli⸗ gen Gutsbesitzer mit Gerichtsbarkeit weiters drei Abgeordnete lich einen aus der Klasse der Städte und Märkte und zwei aus der der Landeigenthümer, welche der Gesammtzahl der Abgeordneten des ganzen Königreichs gesondert zugerechnet werden. (Art. 1.) Diese Bestimmung soll bis zur bevorstehenden Revision des Wahlgesetzes als ein transitorisches Verfassungsgesetz angesehen werden und schon für die gegenwärtige Staände— Versammlung in Wirksamkeit treten. (Art. 2.)

III. Der Entwurf des Gesetzes über die Behandlung neuer Gesetzbücher lautet dahin: Die bisherige Berathungsform der Stände wird bezüglich der bevorstehenden Vorlagen einer neuen Civil⸗, Tri- minal- und Polizei⸗Gesetzgebung in der Art abgeändert, daß für deren Be⸗ rathung besondere Ausschuͤsse gewählt werden, Sie bestehen in der ersten Kammer aus 7 und in der zweiten aus 9 Mitgliedern und je 3 Ersatz⸗ männern für den Fall dauernder gerh ind e ung, , ö und 2. Die Mitglieder erwählen sich ihten = orstand (Art. 3); . rathund oder Beschlußfassung miissen wenigstens , beziehungs weise Mit⸗ glieder anwesend sein. (Art. 4.) Beide Ausschüsse vereinigen sich zur ge meinschaftlichen Berathung, unter

Irhalt nam erhalte, nam

dem Vorsitz des ältesten ihrer Vorstände. Tie Abstimmung geschicht in jedem Aus schusse gesonden Art. 5 Auch an⸗ dere Mitglieder der Stände Versammlung konnen . Ausschuß 2 erathungen, jedoch nur mit berathender Stimme, theilnehmen. lit, 6.) Sie können den Aus⸗ schüssen Anträge auf Verwerfung einzelner Gesetz⸗ Artikel, auf Abänderun⸗ gen oder Zusatze, die aber sogleich gehörig redigirt sein sollen, übergeben, und diese sollen dann von den Ausschussen bei den betreffenden Artikeln in Erwägung gezogen werden. (Art. 7 und 8.) Vie Kammern werden von dem Berathungsgegenstand der Ausschüsse vorher in Kenntniß gesetzt und dadurch die Mitglieder, welche Anträge einrichten, aufgefordert, den Aus schuß · Sitzungen beizuwohnen, um sie näher zu begründen. (Art. 9 Ueber jene Punkte, hinsichtlich welcher sich beide Ausschüsse und die Regierung ver—=

tinbarten, wird ohne besondere Berathung abgestimmt; nur jene Punkte, worüber eine solche Vereinbarung nicht erzielt wurde, werden zur besonderen