1848 / 104 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

I or

Linen

I2. A priI.

I echsel- Course.

250 FI. RK ur Z ut. Kurz 2 Mut. Z Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. S Tage 2 Mt. T2 Mt. 5 3 Woehen

Auisterdam do. Hamburg- 3 M, M. do 300 Mr. 1ẽ1L3t. 300 Fr. 1506 *I. 150 FI. 100 Thlr.

Lundon

Paris 7 9 2 22 Wien i 20 Rr

Augsburg....

zreslau.

1190 Thlr. 160 *I. ; 109 skRbl H fa ndbries-. Kom mund l! -= Geld- Coumse.

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss. . K 9

Frankfurt a. M südd.

Petersburg

Iuländische Fonds,

at. rief. Geld. Gem. St. Sebuld-Seh. 32 . 12 733 . Seeh. Prüm. Sch. -= Schlesische

35 do. Lt. B. ar. do. 3 Berl. Stadt-GObl. 3

Westpr. Pfaudhbr. 33

Grosah. Posen do. 4

ao. a0. 37

K. u. Nm. Sehuldv. 3 3 lor. RK - Auth. Schs-

Friedrichsdr or. Ostpr. Pfandbr. 35 And. Goldm. à 5th. 31 8 j Pisconto.

Pomm .. onto. .

Ausländische Fonds.

w Russ IIamb- Cert 5 —ᷣ kBaln neue Pfdbr do beillupes . . do. Part 5 06 FI. Anl 4 ö 300 1 Ilamb. Feuer- ( as. * do Staats-. Anl. j . Holl. Ih lui.

4 bz Kur. Ir. 0.

du. do. 1 do. do

du. Stiegl 2

do do 5 d0. v. Rth sah 1.53 do Poln. sehatzi'). K tz bz Sardin. do. 25 Er. RN. Rad. do. 35 F!

1 . 79 bꝛ]

do do. Cert. 1. A. 5 do do. L. B. 200 Fi. * Pol s. Uidhr. ac. 4

Geld. 1447

143

apiene und

zf. Brief. Geld. Gem.

Thur

S enba hn - ACtiem.

Stamm- Actien.

g.

Kapital.

Der Reinertrag ]

wird nach erfolgter Bekanntim. in der dazu bestimmten Ruhr; aus gelülli. ; J. ! 3 5 Die mit 34 pCi. bez. Actien sind v. FItaat gar.

Rein- Erira

1842.

Tages- Cours.

Priorilũts - ctien. RKapilal. * Tages- Coums.

Sümmiliche Prioritits-Actien werden durch *; jührliche Verloosung a 100 pCt. amorlis.

Berl. Anhalt Lit. A. B. do. Hamburg do. Stettin Starg. . do. Potsd. Magd. . .

Magd. Halberstadt.

do. Leipziger Halle Thüringer. Gm Minden do. Aachen... Bonn -Cöln

Düsseld. Elberfeld

Steele - Vohwinkel. .

Niederschl. Märkisch.

do. weighahn Oberschl. Lit..

do. , Cosel- Oderberg . . . . . Breslau- Freiburg.. Krakau-Oberschl. . . . CQuiliungs - Bogen ö zerl. Anhalt. Lit. B.

Star gard- Posen .....

Bei,

Brieg Neisse . . . . Magdeb-Wittenb. . . . achen-Mastricht ... Verhind. Bahn

Ausl. Quit / ungshog.

ILudv Bexbach Pesther

1. . Friedr. Wilh.-Nordhb.

3300 0 1 8. 000,000 4 4, 824, 000 1 4.000,B 9000 4 1.3700, 9000 4 2.300, 0001 4

9.000.000 1

13.000, 000

4.500, 000

1.151.260 1.527, 000 1.160. 000 10,000. 000 1.5060, 000 1.429.700 2.400.000 1.200.900 1.760, 000 1.50 ‚000

2,500, 000 5. 00.000 4.000. 0005 1.100.000 * 4.500, 060 2.7506. 600 5. 660,060

8.5 5. 0] 8d. C00. 0 S, 000, 09

S

. .

141 2

8I B. S0 ba.

56 a 55 ba. u. B. 79 a 80 ba. u G. 60 B.

50* lz C65 C4 ba.

52 a 50 ba 4141 6.

43 a 43 ba.

31 , 8

Schluss- Course von Cöln-Minden 647 bz. u. G

1.411, 860 5.000.000 2.367.200 3.132.800 * 1.788, 000 1, 00, 000 475 3, 674,500 475 1.492, 200 335 2.457, 250 1.2506, 000

1, 100, 00 4,175, 00), 3 30 060 ö 2300 00 t 6

Berl nhalt. do. Hamburg do. Potsd. Magd. . do. do. . Magdeb. Leipziger .. Halle - Thüringer .... Cöln - Minden.; ... . . . . Rhein. v. Staat gar. . do. 1. Priorität. do. Stamm- Prior. . Düsseldorf-Elberfeld. Niederschl. Märkisch. do. do. do. III. Serie. do. Tweighahn do. do. Oberschlesische Cosel - Oderberg. Steele Vohwinkel Breslau - Freiburg,

118.600 1.276. 600 256.000

325.000

100,009

en

Linsen

Ausl. Stamm- Act.

Dresden- Görlitz. 4,000,000 Leipzig Dresden.. 4.500, 000 Chemnitz - Risa 3,060, 0090 Säichsisch-Baverische 6, 00 ‚G0G Kiel - Altona.... Sp. 2. 056, 0069 AImsterd -Rotterd. FI. 5. 596, 060 Mecklenburger Thlr. 4,3 9, ih

44 . 1 4 1 4 1

1

ö 1

von Preussischen Bank Antheilen 637 6

Das fernere Weichen der preuss. Staats tend unter gestriger Notirung erlassen wurden. Später

von 77 à 74

Schuldscheine, zeigte sich fur Bank-

bezahlt, kleine Appoints sehr begehrt und höher bezahlt.

veranlafst durch einige Posten,

Gold bis 114 5 bez.,

schliesst

die zum Verkauf kamen, Antheile und Eisenbahn-Actien mehr Begehr, und 1131

0⸗ ——

die

wirkte auch nachtheilig auf alle übrigen Effekten, indem solche mitunter Börse schlofs für diese

bedeu =

Effekten fester. Staats- Schuldscheine sind

Auswärtige Börsen.

Oesterr.

Breslaig. 11. April. Louisd'ors 1133 Br. Posen

noten 987 bez. Staats Sschuldscheine SU bez. u. Br. br. 495 S5 bez., dito 3 6, 71. G. bez., dito B. 46h SSF. —- 895 bez. u. GId., dito 37 9, Pfandyr. alte 8? Br., dito neue S813 etw. bez. Aéectien. derschlesisch-Märkische 624 etw. bez. Friedr. Wilh. Nordbahn 33 bez. u. Gld. Für alle Effekten herrschte eine günstige hören, scheine ankaufen. nem schlechten Zustande, sehen, greift der Misskredit immer

85 Br.

weiter um sich.

Leipai. 11. April. Leipz. Dr. P. Oblig. 90 Br. B. A. 150 Br. Leipzig sisch-Baverische 757 Br. Sächsisch Schlesische 62 6. Riesaer 24 G. Löhau- Zittauer 242 G. Br. Berlin- Anhalter L. A. S0 Gi. do. Br. Preuss. B. A. 66 G.

8 i C. Alt.

HFLarm baz, 11. April. Berlin Hamb. 56 a 55 5h. Köln -Minden 6 Mecklenb. 23 bez. Feuerkass. 3 0 bez Russ. Engl. Anl. 76 Brf. 4 I Stiegl. 49 bez. us. Geld.

vrwiern , 10. April. Metalliques 59h 58. 594. 59. 683. A59h 49—- 51. 3595 41 - 43. Anleih. 34: 98. 100. 102. 39: 66. 67. Nordbahn 66 a 68. 69. 68 69. Mailänder 44. 45. 46. Livorneser 434. 3. . 43. 52. 54. 53-54. Bank- Actien S20 a 840 a 815 825.

LCOνντφνQ. S. April. gingen zurück auf Sz und schlossen S802. and unverändert. Das Geschäft in kEisenbahn-Actien ist

3proz. Cons. P. C. u. a. 8053 8 rd. 10 9 Pass. 23. . Ay 55. 53. Ostind. 54. 52. 75. 70. Bras. 69. 55. Chili 86. 84. Mex. 143. 13.

134.

2 C. a. H. 14. 23. 4.

Peru

A Amsterdam, 8. April. Am hiesigen Fond smarfte hat

zreslau Schweidnitz Freiburg 76 bez. u. Gld., Köln Minden 64

Stimmung. dafs viele Privatleute wieder Pfandbriefe und Staatsschuld- Dessenungeachtet bleibt der Geldmarkt in ei- und statt Vertrauen wiederkehren zu

Dresdener REisenbahn-Actien g0 Br Chemnitz- Magdeburg-Leipziger 180 Kiel S2

Kiel ton 5 3 2 ; Geld, 62 Prämiensch. 68 bez.

zank⸗=

Pfand- Schles. Pfandbr. A. 904 u. 9

Poln.

.

G14.

Leipæz. Säch-

bez. Brf.

595. 60.

66. 65.

Gloggnit zer 65. 67. 68 - 69. Pesther

Consols eröffneten gestern mit So à 3. Heute blieben sie fest still.

3995 18. 17. Engl. Russ.

24. 2

die Be

sorgniß fur die Folgen der gewaltigen Exreignisse, die täglich vom Auslande gemeldet werden, auch diese Woche noch die Ueberhand behalten; doch wie

begründet diese Besorgniß sein mag, so würde man es sich nicht

erklären

können, daß gerade die holländischen Staatspapiere, bei der wi derherge—

stellten Ruhe im Lande und der günstigen Aussicht zu

deren ferneren Er

haltung, täglich werthloser wurden, wenn man nicht annehmen müßte, daß die fortwährende Geldverlegenheit, die wegen Fallissements und durch Unzu⸗ länglichkeit von Unterpfand aufgesagten Anleihen erzwungene Verkäufe sich dem allgemeinen Mißtrauen auf Staatspapiere zugesellte. In den ersten Tagen der Woche machte das Manifest des russischen Raisers, wenn unverletzt, keine Angriffe über die Gränze machen zu wollen, einen günstigen Eindruck auf die hiesigen Course, derselbe wurde aber schnell wieder verdrängt durch den

bedeutenden Fall der französischen Renten, welcher von Paris wurde, und seitdem gingen die Preise prozentweise herunter.

1

gemeldet

Integrale hat⸗

ten sich von 353 wieder auf 6 I gebessert, doch würden sie zuletzt zu 34 (h gelassen; 3proz. wirkliche Schuld ging oon 397 auf 41 69 und blieb gestern

394 5Hÿe; 4proz, dito ist von 53 auf 50 96h gefallen.

Der Umsatz hat indeß

nur an einzelnen Tagen einige Wichtigkeit gehabt, und die Spekulanten

halten sich noch immer fern vom Markte.

In Actien der Handels-Maat—

schappy ist wiederum gar nichts gemacht worden und davon also kein Cours bekannt; bei deren abgehaltenen Frühjahrs-Kaffee⸗Auctionen in Rotterdam und hier ist nur ungefähr der dritte und vierte Theil wirklich verkauft und das Uebrige einbehalten worden. Von fremden Staatspapieren sind alte

russische proz. Obligationen bis C66, Yb gefallen; Aproz. Hope bis 48 5; läuflich, deren letzter Cours war 183 56, 2 , vergeben. Spanische Ardoin-Obligationen galten zuletzt 6 Coupons 45 2 5 9h. lianische dito 57 6H.

x Certifilate bei Fprösz, wiener Metalliques sind seit einigen Tagen unver— 24peoz. dito wurden gestern zu

R, deren

proz. binnenländische Obligationen 128 d. Brasi— Ani Geldmankle ist ungeachtet der erheblichen Zin—

senzahlung der proz. wirklichen Schuld feine mertliche Verbesserung einge—

treten, und steht der Cours fortwährend auf 6 6h.

Markt ⸗Berichte.

Berliner Getraidebericht.

Am heutigen Markt waren die Preise wie solgt: Weizen 44 47 Nthlr.

Nie-

Wir

Roggen , 7 pr. April / Mai

loco neuer 25— 25 Rthlr. Geld.

28 Rthlr.

Hafer 4852 psd. 17— 18 Nthli. Aspfd. pr. Frühjahr 16 Rthlr.

Gerste 21 23 Rthlr.

Rüböl loco 9) Nthlr. Brief, ( pr. April / Mai 97 Rthlr. Brief, t.

Geld.

Sept. / Oktbr. 105 Rthlr. bezahlt.

Spiritus loco

15 Nthlr.

bezahlt.

n pr. Frühjahr ohne Geschäft.

Königsberg, 8. Weizen 40 50 Sgr. große Gerste 30 35 Schffl. ; weiße Erbsen 35 45 Heu 14—17 20 Sgr. pr. Ohm.

C Breslau, 11 gelber 40, 47 bis 52 S Roggen 32, 35 bi Marktpreisen würde man

bis 335 Sgr. ; Hafer 22, 24 bis

Gebot zu erhalten.

ine Besserung gar nicht Köln, S8. April.

54 Rthlr., Roggen direkt 4 Rthlr.,

Sgr. pr. Schffl.; Hafer 20 24 Sgr. pr. Schffl. ;

53 39 Sgr Gerste erfuhr einen kleinen Preis S piritus loco 75 Rüböl flau und ohne

Im Geschäft herrscht die bisherige

dito per Mai 64 Rthlr.,

April.

vr. Schffl.; Noggen

Sgr. pr. Schffl. ;

Sgr. pr. Ctr.; Stroh 90 Sgr. pr. Schock;

April.

ankommen können.

26 Sgr.

Marktbericht.

kleine Gerste 27 w. graue Eibsen 50 0 Sgr., Kartoffeln 32 Sgr. pr. Schffl.;

Geld.

Die Zufuhr war gering. 28 35 Sgr. pr. Schffl. ; 30 Sgr. pr.

Spiritus 17 Rthlr.,

Weizen weißer 42, 48 bis 54 Sgr. gr., der Begehr war ziemlich lebhaft.

In Partien nichts gehandelt, zu den

Rückgang und stellte sich 27, 30

Rihlr. bez, es war heute sehr still damit.

zu erwarten.

Getraidepreise.

Handel, auf 9 Rthlr. für loco

Gerste

Waare ist kein

Mißstimmung fort, es ist für jetzt

Wei en direkt (23 Scheffel)

4 Rthlr., Hafer 2 Rihlr.,

do. per Mai 48 Rthlr.

Kangal⸗Listen.

Neustadt⸗ Eberswalde, 10. April 1848.

Name des

Schiffers.

Ort

woher.

Ort Empfän⸗

wohin. ger.

Gerste.

7. April. Gericke . .. ,

Czernikow Stettin

8. April. , ,,,,

do. Anklam

9. April. Thiele. ... Nakel Koch do.

10. April.

1 9 s Lau. . ... Wolgast

dLesser Friese

Berlin do.

do. Kohlbach

do. Ruppin

Berlin do.

Reißner Itzig

do. Philipp

80 60 60

50 .

Summa

——

——

ö. t

Eisenbahn⸗Verkehr.

„Niedersch lesisch⸗Märkische Eisenbahn.

Vie Frequenz betrug in der Woche v 1818 9851 Personen und 22183 Rtolr. 14 Sar. 11 Pf. Gesammt— Einnahme für Personen=, Güter- und Vieh⸗Traneport c., vorbe⸗ haltlich späterer Feststellung durch die Kontrolle.

om 26, März bis 1. April

Kaiser Ferdinands-Nord⸗Eisenbahn.

Nach dem von der Direction genannter Eisenbahn erstatteten GeschäftsBericht über das Jahr 1347 sind auf der Strecke von Wien, Brünn, Olmütz, Leipnick und Stockerau 732,178 Personen und 3,738,455 Ctr. verschiedener Güter befördert worden. Die Ge sammt-Einnahme betrug 2, 896,778 Fl. 11 Kr. Es wurden ferner 163,833 Ctr. an Betriebs- und Bau-Materialien für eigene Regie trausportirt, wofür kein Betrag in Anrechnung kam.

Nach Abzug der an Aufgeber von größeren Güter Quantitäten bezahlten Provisionen von 147,346 Fl. 17 Kr. verbleibt eine reine Einnahme von 2,749,431 Fl. 54 Kr. Hiervon wurden bestritten die Gesanmmt ⸗Ausgaben für den Betrieb und die Erhaltung mit 1,458,930 Fl. 165 Kr. C. M. An Zinsen und Tilgung der von dem Prioritäts⸗Anlehen und Vorschüssen Baron von Rothschild zur Vervollständigung der Bahnen bis Leipnick verwende ten Beträge 223,403 Fl. 18 Kr., dann die bereits bezahlten 5 pCt. Interessen auf 14,1090 Actien 70,500 Fl., zusammen 2,386,433 Gl. I4 Kr., und es verbleiben sonach 362,998 Fl. 20 Kr., wovon als 27 pCt. Superdividende an die Actionaire mit dem Coupon 1. Juli mit 352,509 Fl. hinausbezahlt und der Rest von 10,498 81. 20 Kr. dem Reserve-Fonds zugeschrieben werden soll, welcher mit den diesjährigen Ersparnissen von der 10prozent. Quote vom Werthe der Maschinen und Wagenburg, 23,311 Fl. 29 Kr., sich im Jahre 1847 um 33,809 Fl. 49 Kr. erhöhte. Das Netto-⸗-Erträgniß des Bahn— betriebs von der leipnick- oderberger Strecke vom 1. Mai bis ultimo Dezember 1847 ist dem Bau-Konto gutgeschrieben.

Die Frequenz und Einnahme in dem ersten Quartal des Jahres 1848 war folgende: Es wurden befördert, 1443349 Perlonen für 225,803 Fl. 19 Kr. und 901,804 Ctr. Güter für 379,570 Fl. 10 Kr., zusammen Einnahme 605,373 Fl. 29 Kr; in demselben Zeit raum des Jahres 1817 wurden 4 sördert 134,319 Personen für 186,243 Fl. 59 Kr. und 727,z40 Ctr. Güter sür 313,506 Fl. 10 Kr., zusammen Einnahme 499,750 Il. 9 Kr. oder mehr 1848 gegen 1847 20,530 Personen mit einer Mehr-Einnahme von 39 559 Fl. 20 Kr. und 174,064 Ctr. Güter mit einer Mehr ⸗-Einnahme von Hö, 064 Fl. oder einer Gesammt-Mehr- Einnahme von 105,623 Fl. 20 Kr.; in demselben Zeitraum des Jahres 1846 wurden befördert 133,K163 Personen für 207,436 Fl. 19 Kr. und 666,181 Ctr. Güter für 290,285 Fl. 17 Kr. oder Gesammt-Einnahme von 197,721 Bl. 36 Kr., oder 1848 gegen 1846 mehr 686 Personen mit einer Mehr-= Einnahme von 18,367 Il. und 235,623 Ctr. Gäter mit einer Mehr⸗ Einnahme von S9, 284 Fl. 53 Kr., oder Gesammt⸗Mehreinnahme von 107,651 Fl. 53 Kr. Der Monat März zeigte in jedem Jahre die stärkste Einnahme und zwar im Jahre 1848: 218, 156 Fl. 159r., im Jahre 1817: 184,685 Fl. 18 Kr. und im Jahre 1846: 194,110 Fl. 52 Kr. Diese bedeutende Mehr-Einnahme in dem lsten Quartal des Jahres 1848 ist durch die in diesem Zeitraume in Be trieb gewesene O

des

hm vom

N J .

Strecke von Leipnick nach Oderberg (19 Meilen) her vorgerufen worden; das Verhältniß der Frequenz und Einnahme pro Monat und Meile in den ersten Quartalen der drei verschiedenen zahre würde sich folgendermaßen gestalten: im Jahre 1848 wurden befördert durchschnittlich pro 79 Pfund Güter,

dei einer Betriebslänge von 52 Meilen Monat und Meile 928 Personen und 5780 Ctr. die Einnahme betrug 3880 Fl. 36 Kr., im Jahr 1847 bei einer Betriebslänge von 42 Meilen wurden befördert 986 Perso nen und 5775 Ctr. 71 Pfund Güter, die Einnahme betrug 3966 Fl. 16 Kr.; im Jahre 18146 wurden bei derselben Betriebs⸗ länge befördert 1072 Personen und 5287 Ctr. 15 Pfd. Güter; die Einnahme betrug 3950 Fl. 19 Kr. Das erste Quartal des Jahres 1818 zeigt sonach durchschnittlich pro Monat und Meile eine Ver⸗ minderung der Einnahme, und zwar gegen 1847 um 85 Fl. 140 Kr. und gegen 1846 um 69 Fl. 34 Kr.

Nedacteur: R. Wentz el. Im Selbstverlage der Expedition.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Beilage

104.

79511 Berlin. Verhandlungen der deutschen Bundes-Versammlung

Inland. Schützen⸗

z der schleswig - holsteinischen Angelegenheit. Potsdam.

Verein.

Deutsche Bundesstaaten. Herzogthum burg. Verordnung wegen der Volksbewaffnung. Rückzug der Schleswig-Holsteiner aus Flensburg. Kigl. Der preu- ßisch? Eourier. Versammlung adeliger Gutsbesißzer.! Vermischtes. Altona. Ankunft preußischer Truppen. Nachrichten aus Schleswig. Einrücken preußischer Truppen in Schleswig. Schreiben aus Frank⸗ furt a. M. (Ankunft der österreichischen Deputation. Vermischtes.)

ODesterreichische Monarchie. Mailand, Proclamationen Karl Alberts. * Adresse Venedigs an die provisorische Regierung zu Mailand.

Frankreich. Paris. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London, Parlaments⸗Verhandlungen. Besorgnisse vor Chartissen- Unruhen. Gastmahl für Lord Hardinge. Staats⸗Einnahme.

Belgien. Brüssel. Bericht der Central-Section über die Anleihe. Gerücht von einem Handels-Vertrage mit Holland.

Dänemark. Kopenhagen., Ankunft des Königs in Sonderburg. Proclamation an die Schleswiger. Vermischtes.

Schweiz. Kanton Genf. Eidgenössische Kommissarien wegen des neu⸗ tralen Savover-Gebiets. Zerstreuung eines französischen Freischaaren—⸗ Corps in Savoyen.

Italien. Rom. Ausweisung der Jesuiten.

Die Einverleibung des alten Königreichs Preußen in den deutschen Bund.

Wissenschaftliche und Kunst⸗Nachrichten. Königsstädtisches Thea ter. Geistliches Konzert.

ian

Berlin, 12. April. Durch eine uns zugegangene Mittheilung des Protokolles der 27sten Sitzung der Bundes-Versammlung vom 2. April sind wir in den Stand gesetzt, die dem bereits in Rr. 99 dieser Zeitung mitgetheilten Beschluß in der schleswig⸗holsteinischen Angelegenheit vorausgegangenen Verhandlungen nunmehr in Nach— stehendem vollständig geben zu können:

8. Angelegenheit der Herzogthümer Schleswig— Holstein betreffend. (28ste Sitzung §. 264 v. J. 1846.)

Preußen. Die Angelegenheit der Herzogthümer Schleswig- Holstein ist in ein Stadium getreten, in welchem sie von neuem die Aufmerksamkelt und Thätigkeit des deutschen Bundes in Anspruch nimmt.

Die Bundes-Versammlung hat sich durch ihren Beschluß vom 17. September 1846 ihre Kompetenz hinsichtlich der ferneren Erle⸗ digung der zwischen Dänemark und Holstein obschwebenden Streit⸗ frägen vorbehalten. Die damaligen Verhandlungen lassen keinen Zweifel darüber, daß diese Kompeienz sich auch auf die Frage der wigen Vereinigung und Unzertrennlichkeit erstreckt, deren Bestehen Schleswig und Holstein als ein auf die Landes⸗Constitutionen be⸗ gründetes Recht in Anspruch nehmen.

Dieses Recht der immerwährenden Verbindung und Unzertrenn⸗ lichkeit der beiden Herzogthümer war auch bisher immer Königlich dänischerseits anerkannt worden.

Die von Dänemark am 7. September 1846 (S. 5. 253, bag. 674 der Protokolle von 1846) abgegebene Erklärung sagt darüber unter Anderem:

„Von einer anderen Seite haben Se. Majestät eben so wenig baran gedacht, irgend eine Veränderung in den Verhältnissen her⸗ beizuführen, welche das Herzogthum Holstein mit dem Herzogthum Schleswig verbinden. Vielmehr findet die Fortdauer dieser Ver⸗ bindung im Offenen Briefe mit den nämlichen Worten ihre Aner⸗ kennung, welche deshalb im Allgemeinen Gesetze vom 28. Mai 1831 gebraucht sind. Sie besteht ihrem Wesen nach darin, daß beide Herzogthümer, bis auf Holsteins Eigenschaft als Bundesstaat, und die abgesonderte Stände⸗Versammlung, neben dem Sozial⸗ Nexus der schlesmig-holsteinischen Ritterschaft, bei gemeinsamer oder gleicharliger Gesetzgebung und Verwaltung, so weit Verfassungs⸗ Eigenthümlichkeiten eines jeden der beiden Herzogthümer hiervon feine Ausnahme begründen (wie solche auch durch den . 4 des Allgemeinen Gesetzes vorgesehen sind), alle öffentlichen Rechtsverhältnisse mit einander gemein haben.“

Eben so anerkennt auch noch das Verfassungs-Nestript Sr. Majestät des Königs von Dänemark, d. d. Kopenhagen, den 28. Ja⸗ nuar 1848, ausdrücklich dies Recht Holsteins auf die im merwäh⸗ rende Verbindung mit Schleswig.

Gerade in diesem Rechte sehen s bedroht.

Der Deputation von schleswig⸗holsteinischen Stände⸗Mitgliedern, welche am 22. März e. nach Kopenhagen gekommen war, um eine gemeinschaftliche freie Verfassung der Herzogthümer und den Anschluß Schleswigs an den deutschen Bund zu erbitten, hat Se. Majestät der König von Dänemark am 24sten den Bescheid ertheilt:

daß Sie Ihr Herzogthum Schleswig dem deutschen Bunde einzu— verleiben weder das Recht, noch die Macht, noch den Willen hät⸗ ten, dagegen die unzertrennliche Verbindung Schles⸗— wigs mit Dänemark durch eine gemeinsame freie Verfassung kräftigen wollten.

Hiermit ist also die Auflösung des Bandes, welches die Herzog⸗ thümer verknüpft, und die Einverleibung Schleswigs, als einer Pro⸗ vinz, in den dänischen Staat entschieden ausgesprochen.

Es scheint außer Zweifel, daß man in Dänemark mit bedeuten den Zurüstungen zu, einer militairischen Occupation Schleswigs eifrig beschäftigt sei. Die Bevölkerung der Herzogthümer hat bereits zu den Waffen gegriffen, um sich einem Angriffe auf Schleswig zu wi⸗ dersetzen. Tie provisorische Regierung, welche zu Kiel sich gebildet hat, erklärt, daß die Herzogthümer nicht gegen ihren angestammten Herzog, sondern nur gegen die Angriffe der dänischen Partei auf ihre Landesrechte die Waffen ergreife.

Ein Krieg zwischen Dänemark und den Herzogthümern scheint, falls man in Kopenhagen bei den gefaßten Entschlüssen beharren sollte, unvermeidlich zu sein.

Se. Majestät der König haben es für nöthig erachtet, diesen Ereignissen gegenüber eine Stellung einzunehmen, welche Allerhöchst⸗ dieselben in den Stand setzt, sowohl zur Aufrechthaltung des Frie⸗ dens, als auch zur Abwehr der Gefahr von einem deutschen Gebiete, je nachdem die Umstände sich gestalten, in Gemeinschaft mit Aller⸗ höchstihren deutschen Bundesgenossen handelnd auftreten zu können. Allerhöchstdieselben haben zu dem Ende befohlen, daß unverzüglich ein Observations-Corps zusammengezogen und an einem geeigneten Punkte an der Gränze, zunächst dem Schauplatze, aufgestellt werden solle. Zugleich haben Se. Majestät der Königl. hannoverschen Regierung anheimgestellt, im Vereine mit den Regierungen, deren Kontingente das 10e Bundes⸗-Armee-Corps bilden, ähnliche Maßregeln anordnen zu wollen. Se. Majestät der König von Hannover sind hierauf be⸗ reitwillig eingegangen.

Holstein. Rends⸗ Treffen bei Bau.

. ie

ich die Herzogthümer aber jetzt

899

e zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Nachdem Se. Masestät der König solchergestalt diejenigen Ein- leitungen 6 leich getroffen haben, welche die Abwendung einer mög= lichen Gefahr für das Gebiet und die Interessen des deutschen Bun⸗ des, seiner ÜUeberzeugung nach, erforderten machen Allerhöchstdieselben nunmehr ein weiteres Handeln in dieser Angelegenheit von den Be⸗ schlüssen abhängig, welche der deutsche Bund darüber fassen wird.

Hannover. Der Gesandte, indem er sich im Allgemeinen die⸗ ser Erklärung der Königl. preußischen Regierung anschließt, bemerkt außerdem, daß Se. Majestät der König folgende Verfügungen zu treffen geruht haben: U

1) Behufs Einziehung zuverlässiger Erkundigungen an Ort und Stelle über das Verhalten Dänemarks, rücksichtlich dessen die einge gangenen Nachrichten nicht sämmtlich eine dringende Besorgniß aus⸗ drücken, ist unverzüglich ein Königlicher Generalstabs⸗Offizier nach den Herzogthümern abgesandt.

2) Im Wege außerordentlicher Sendung an die Höfe von Braun⸗ schweig, Schwerin und Oldenburg ist den Regierungen der Staaten es 156en Bundes-Armer- Corps die Ansicht Sr. Majestät dahin er= öffnet worden, daß abseiten dieser zunächst betheiligten Staaten eine Truppenmacht von etwa 10, 000 Mann aufzustellen sein dürfte, und es ist damit die Anfrage verbunden, in welcher Stärke und mit wel⸗ chen Truppengattungen dazu von den genannten Regierungen zu kon⸗ kurriren beabsichtigt werde. e.

3) Wegen Mobilmachung der nöthigen Truppenzahl von König⸗ lich hannoverischer Seite und wegen der, um den Ereignissen zu be⸗ gegnen, sonst erforderlichen Maßregeln, sind unverzüglich die geeig⸗ seken Befehle ertheilt, namentlich ist die sofortige Einberufung der gesammten Kontingent⸗Mannschaft der Infanterie verfügt worden.

Die Königliche Regierung hat in der Anordnung der gedachten Maßregeln einer Bundespflichk zu genügen, geglaubt, die, unter ana- loger Anwendung des Artikels 42 der wiener Schlußakte und des Bundesbeschlusses vom 21. Oktober 1830, im Drange außerordent⸗ licher Umstände und Begebenheiten ein einstweiliges cnergisches Vor⸗ schreiten, nach ihrer Ansicht, auch dann rechtfertigt, wenn dieses, in Ermangelung einer nach Lage der Sachen nicht ohne gefährlichen Zeitverlust vorher herbeizuführenden Zustimmung der Gesammtheit des Bundes, der Sanctjon eines förmlichen Bundesbeschlusses vor= läufig entbehrt.

Bedroht, wie die theuersten Rechte und Interessen Deutschlands und der Herzogthümer erscheinen, halten des Königs Majestät des Beifalls und der Zustimmung Ihrer hohen Mitverbündeten Sich freudig versichert, und durchdrungen von der Obliegenheit, die Ge⸗ sammtheit des Bundes nicht über die Art und Weise in Ungewißheit zu lassen, wie Hannover die Rechte Deutschlands zu wahren bemüht ist, ist der Gesandte zur schleunigen Anzeige Allerhöchsten Orts ange⸗ wiesen worden und hat damit den Antrag zu verbinden:

bie Bundes-Versammlung wolle auf den Grund der bereits zur An⸗ zeige gekommenen Thatsachen und nach Anleitung des Artikels 38 der Schlußakte den Ausspruch thun, daß das Herzogthum Holstein und in ihm die Gesammtheit des Bundes von einem feindlichen Angriffe bedroht erscheint, zu dessen Abwehr unverzüglich Verthei⸗ digungs⸗-Maßregeln in Wirksamkeit zu setzen und bis auf weiteren desfallsigen Beschluß dem Ermessen der benachbarten Bundes staaten anheimzustellen sind.

Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg⸗Strelitz für Meclenburg-Schwerin. Der Gesandte macht die Anzeige, daß die provisorische 8 für die Herzogthümer Schleswig und

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Holstein bei der Besorgniß eines dänischerseits erfolgenden Angriffs das Großherzogliche Gouvernement um militairische Hülfe angesprochen hat. Seine Königl. Hoheit der Großherzog sind wie immer, so auch

bundesgesetzlichen Verpflichtungen zu genügen, sehen

setzt bereit, allen en Verp ö e jedoch zunächst einem Bundesbeschlusse über die Art der Hülfsleistung zu beantragen Auftrag erhalten hat.

entgegen; welchen der Gesandte

Freie Städte für Hamburg. Der hamburgische Gesandte theilts der Bundes-Versammlung mit, daß, nach einer Tepesche seiner Regierung vom 27. März, abseiten der provisorischen Regierung der Herzogthümer Schleswig und Holstein, der Senat von Hamburg er— sucht sei, zum Schutze des deutschen Bodens und der deutschen Na= tionalität, welche durch eine fremde Invasion auf das ernstlichste und augenblicklich bedroht sei, zwei Fußbatterieen mit Bespannung, Muni— tion, sammt der erforderlichen Mannschaft zu senden, wozu man even—⸗ tualiter die Batterie des Bürgermilitairs in Anspruch nehme. Der Senat habe, da die Artillerie des hamburgischen Kontingents von Oldenburg gestellt werde, erwiedern müssen, daß nur die Kanonen des Bürgermilitairs zur Disposition stehen würden, welche er, vor⸗ behaltlich der Zustimmung der hamburgischen Bürgerschaft, herzuge⸗ ben bereit sei. Wegen eines Begehrens von Infanteristen, welche mit Kanonen umzugehen wüßten, so wie eines späteren Verlangens der Hülfe durch Kavallerie, habe sich der Senat mit dem Brigade⸗ Kommando in' Oldenburg und dem Corps-Kommando in Hannover in Verbindung gesetzt.

DObschon seit dem 27. März ohne weitere Mittheilung von sei⸗ ner Regierung, fühle der Gesandte sich doch verpflichtet, den drin⸗ genden Wunsch hinzuzufügen, daß die Bundes Versammlung in die⸗ ser Angelegenheit schleunigst die erforderlichen Verfügungen treffe.

Dänemark wegen Holstein und Lauenburg. Der Ge⸗ sandte äußerte mit Rucksicht auf empfangene Instructionen und die ben vernommenen Erklärungen Folgendes. Es sei begründet, daß die Verbindung zwischen Holstein und Schleswig auch in der neueren Zeit regierungsseitig in mehreren Urkunden anerkannt und bestätigt worden, namentlich auch in der von Preußen in Bezug genommenen Erklärung am Bundestage vom 7. September 18146. Doch habe dem betreffenden Passus nur der Zweck unterlegen, die Bundes⸗Ver⸗

sammlung in den Stand zu setzen, auch durch diese Anerkennung der⸗ zu wirken. Die Einräu—⸗

zeit für die Ruhe in den Herzogthümern

mung einer Kompetenz derselben wegen der Verbindung der bei- den Herzogthümer habe außer dem Zwecke gelegen, wie eine solche deshalb auch dem vormaligen Neichstage nicht zugestanden habe.

Was die jetzige Maßnahme, die Vereinigung Schleswigs mit Dänemark, betreffe, so sei dieselbe, wie sich die Regierung gegen den Gesandten darüber ausgespiochen habe, aus der Ansicht Jeflossen, daß bei Erhaltung der bisherigen Verbindung für Schleswig ein neues, es von Dänemark ungleich mehr entfernendes Verhältniß die unausbleibliche Folge der Holstein zur Verbindung mit Deutschlands Einheit zugestandenen Bewilligungen gewesen sein müßte. Kurz, Dänemark habe dann auch für Schleswig dem deutschen Bunde bei⸗ treten müssen, welches ihm jedoch, wegen der äußerst aufgeregten und in der Hauptstadt unwiderstehlich manifestirten dänischen National⸗ Gesinnung, völlig unmöglich gewesen sei.

Nach Darlegung dieser Beweggründe der Königlichen Regierung für die der schleswig-holsteinischen Deputation am 24sten v. M. zu Kopenhagen ertheille, hierbei angeschlossene Antworm*) bezeichnete der Gefandte die Schwierigkeiten, welche sich an die von der provi⸗

) Dieselbe ist dem Protokolle angefügt.

beantragte Aufnahme

sorischen Regierung der beiden Herzogthümer Wie eng dieses selbst⸗

Schleswigs in den deutschen Bund knüpften. ständige Herzogthum auch mit Holstein verbunden, so sei es doch durch bie Verträge von 1815 außerhalb des deutschen Bundes gestellt geblie⸗ ben, gleichwie es auch dem deutschen Reiche nicht angehört habe. Seine Stellung zu verändern sei selbst jetzt mit denjenigen Bedenken ver⸗ bunden, welche eine Alterirung dieser, auch von der französischen Re⸗ publik noch als Faktum anerkannten Verträge überhaupt haben möge. hierzu komme noch die Rücksicht, welche auf die der dänischen Krone wegen Schleswigs von England und Frankreich im Jahr 1720 und don der in Nußland herrschenden ältesten Linie des Hauses Gottorp im Jahr 1773 in der bündigsten Form ertheilten Garantieen zu neh⸗ men sei. Endlich biete die 2 unverkennbare Schwierigkeiten, in⸗ wiefern der Bund, von seinem Standpunkte, auf den kene rend rn Antrag einer provisorischen Regierung eingehen könne.

Aus den Erklärungen, die von Preußen und den Staaten des 10ten Bundes-Armee⸗Corps über die von ihnen gegen Dänemark ge⸗ troffenen oder verabredeten militairischen Maßregeln erfolgt, gehe hervor, daß die einschlagenden bundesgrundgeseßlichen Bestimmungen namentlich der Artikel 38 der wiener Schluß -Akte, der selbst für den Fall der Besorgung eines feindlichen Angriffs auf Bundesge⸗ biet noch einen Ausspruch der Bundes⸗Versammlung über die Ge⸗ fahr und einen Bundes⸗Beschluß üher die Vertheidigungs⸗Maßregeln erfordere, nicht zur Anwendung gekommen. Nur wenn Bundes⸗ Gebiet' feindlich überfallen werde, trete auch nach Artikel 39 derselben Akte der Stand des Krieges sofort ein.

Mit Rücicht hierauf sei auch der Gesandte von seiner Aller⸗ höchsten Regierung, die sich wegen ihrer Bundesstaaten stets bewähr⸗ ler, auch anerkannter föderativster Gesinnung und Handlungsweise bewußt sei, angewiesen, sich gegen die ihr damals noch allein be⸗ kannt gewordene militairische Dazwischenkunft der Königlich preu⸗ ßischen Regierung entschieden zu verwahren und bei hoher Bundes⸗ Versammlung nicht allein die Verhinderung des Fortgangs dieser Dazwischenkunft, sondern auch der Anzüge von Freischaaren dringend zu beantragen. Als neuesten Beweis deutscher Gesinnung Sr. Ma⸗ jestät des Königs für Seine deutschen Staaten bezog der Gesandte sich ganz besonders noch auf die Antwort welche auf die Anträge der nach Kopenhagen deputirten Stände⸗Mitglieder am 24. März er⸗ olgt sei. pi Der Gesandte, noch in Eid und Pflicht seiner Regierung stehend, habe um so weniger unterlassen dürfen, sich, wie geschehen, zu äußern, als derselben hierdurch noch eine Vermittelungs⸗Instanz zu gewinnen sei, wodurch dem Ausbruche der Feindseligkeiten vorgebeugt oder der Frieden hergestellt werden könne, in welcher Beziehung Anspruch und angelegentlichster Wunsch seiner Regierung unzweifelhaft wohlbegrün⸗ der befunden werden müßten.

räsidium giebt hiernächst Kenntniß von einem durch den Justizrath Schleiden überreichten Schreiben der provisorischen Re⸗ gierung der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein an den deutschen Bund, J. d. Rendsburg, den 26. März, sodann von einem weiteren Schrei⸗ ben eben derselben vom 28. März J. J. Beide Schreiben lauten wie folgt:

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„Die provisorische Regierung der Herzogthümer Schleswig⸗Hol⸗ stein beehrt sich, dem hohen dentschen Bunde die ergebenste Anzeige zu machen, daß sie sich konstituirt und in diesem Anlaß die anliegende Proclamation erlassen habe.

„Dem hohen deutschen Bunde gegenüber wird sie kaum einer weiteren Rechtfertigung des Geschehenen bedürfen, da die gefährdete Lage der Herzogthümer unausgesetzt Gegenstand der Aufmerksamkeit des hohen Bundes gewesen ist.

„Die provisorische Regierung hofft mit vollster Zuversicht, daß der hohe deutsche Bund, in Erwägung der außerordentlichen Um⸗ stände und in Berücksichtigung der ö Aufgaben, die er selbst in erhebender Gemeinschaft mit dem gesammten deutschen Volke eben jetzt zu erfüllen angewandt ist, der provisorischen Regierung seine An⸗ erkennung nicht versagen, vielmehr gern bereit sein wird, den Her⸗ zogthümern und, ihrer proviserischen Regierung die bereiteste Unter⸗ stützung zu gewähren. Es scheint der Augenblick gekommen zu sein, wo die beregte Frage eine schnelle und definitive Erledigung for⸗ dert.

„Der Ueberbringer dieses Schreibens, der Herr Justizrath Schleiden, wird die Ehre haben, die weiteren Mittheilungen münd⸗ lich zu machen.

Rendsburg, den 26. März 1848.

Die provisorische Regierung.

Beseler. Friedrich Pr. zu S. Holstein. Droysen.“ 2.

„Die provisorische Regierung der Herzogthümer Schleswig-Hol⸗ stein hat die Ehre gehabt, dem hohen deutschen Bunde durch ihr Schreiben vom 26sten d. M. und durch dessen Ueberbringer, den Justizrath Schleiden, von der Lage der Verhältnisse in Schleswig⸗ Holstein in Kenntniß zu setzen.

„Mit Bezugnahme hierauf erlaubt sich die provisorische Regie⸗ rung an den hohen Bund einen weiteren Antrag zu stellen, der im gleichen Maße durch die Natur der Sache und durch die dringlichen Verhältnisse des Augenblicks geboten zu sein scheint. .

„Bisher ist das Herzogthum Schleswig noch nicht zum deutschen Bunde gehörig gewesen. Aber schon die schleswigsche Ständeversamm⸗ lung des Jahres 1846 beschloß in Veranlassung eines offenen Brie⸗ fes Sr. Majestät des Königs von Dänemark d. d. 8. Juli. 1846 fast einstimmig einen Antrag au den König, die Aufnahme Schles⸗ wigs in den deutschen Bund bewirken zu wollen. Die immer weiter greifende Gefährdung der Selbstständigkeit Schleswigs und seiner ei⸗ genen Verbindung mit Holstein mußte das Verlangen nach einer Sicherung, die allein für die Dauer alle Besorgnisse zu entfernen vermag, nur noch steigern. In Liner, Versammlung ständischer Ab—= geordneter, welche am 17ten ?, Vi. in Rendsburg gehalten wurde, ard namentlich auch der Eintritt Schleswig in den deutschen Bund als eines der wesentlichen Erfordernisse zur Beruhigung der Herzog⸗ thümer ausgesprochen und der nach Kopenhagen gesandten Deputa⸗ tion aufgegeben, um denselben auf das dringendste zu bitten. Die Antwort des Königs, unter dem Einfluß sehr bedenklicher Volkebe⸗ wegungen gegeben, lautete, wie dem hohen deutschen Bunde bereits bekannt ist dahin, daß Se. Majestät das Herzogthum . dem deutschen Bunde einzuverleiben weder das Recht, noch die acht, noch den Willen habe, dagegen die unzertrennliche Verbindung Schlee⸗ wigs mit Dänemark durch eine gemeinsame Verfassung kräftigen wolle.

„Die hohe und energische Bewegung, die in diesem Augenblicke die Herzogthümer erfüllt, würde allein schon hinreichender Beweis sein,