1848 / 105 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Vaterland in k— Reformation sich neu belebt. eilt reußen, die letzte ranke kräftig hinwegzuräumen. Die Stände 2 es vor bem Throne aus: „Das Königreich Preußen ist deutsch und will deutsch bleiben.“ „Ganz und ohne ir⸗ gend eine Schmälerung“ wünscht diese Provinz, durch staats⸗ rechtliche Bande dem Vaterlande anzugehören; eine bündige Antwort auf die Prätensionen einiger überspannten Polen, auf den „Zuruf an die Söhne der polnischen Erde im sogenannten Westpreußen“. Der König hat in seinem Patent vom 18. März, welches zu⸗ gleich das constitutionelle Königthum in Preußen als Staatsform einführte, die Einverleibung Altpreußens in den deutschen Bund ge⸗ wünscht. Deutschland wird uns nicht zurückweisen. Aber Preußen beweist jetzt durch die That, was man ihm auf sein Wort im Süden unseres schönen Vaterlandes nicht glauben wollte. Durch diesen po⸗ sitischen Akt sprechen König und Volk den Willen aus, jeden Eigen⸗ willen für alle Zeiten aufzugeben. Eine europäische Groß- macht ist Preußen fortan nicht mehr ohne Deutschland. Die Welfen- Politik ist für ewig aufgegeben. Preußen geht auf in Deutschland! So sprechen wir es vor unseren deutschen Brüdern aus, was diese Einverleibung unseres Königreichs bedeuten soll. Das⸗ selbe, was die schwarz-roth-goldenen Fahnen Euch sagen, Ihr deut= schen Landsleute, die vaterländischen Fahnen, die seit dem 19. März von Mauern und Zinnen, aus allen Fenstern, von allen Dächern der Hauptstadt flattern; was neben der Adlerfahne des deutschen Ordens und unseres Preußens auf dem Baldachin des Königschlosses das deutsche Banner bedeutet. Alle Geschlechter und Stände, Jung und Alt schmücken sich mit den deutschen Farben. Der König bei seinem Umzug, da sich die Freiheit mit dem Königthum und das Königthum mit der Freiheit versöhnke, ließ die Reichsfahne vor sich her tragen, Diesem Allen wohnt derselbe Sinn bei, als jetzt dieser freiwilligen und frohen Hingabe unserer theuren Königs⸗ Provinz an das Vaterland, als die⸗ sem unwiederbringlichen Opfer jedes Sonderwillens, jedes Sonder⸗ Interesses! Die Losung des deutschen Preußens ist: „Nicht wir Über Deutschland, sondern Deutschland über Alles!“

wissenschaftliche und Kunst nachrichten. Königsstädtisches Theater.

Lucia di Lammermoor.

„Lucia di Lammermoor'“ gehört anerkannt zu den ausgezeichnetsten Vorstellungen, welche das Nepertoir der italienischen Oper gegenwärtig auf⸗ zuweisen hat. Ein neues Interesse gewann die Vorstellung genannter Oper am verflossenen Sonnabend dadurch, daß Sgr. Pardini die Partie des „Edgardo“ zum erstenmale ausführte. Eignet sich gleichwohl die künst= lerische Individualität dieses Sängers nicht in gleichem Maße für die Rolle, wie die des Sgr. Labocetta, dessen schöne, weiche Bruststimme sich hier in ihrem ganzen Schmelz und Reiz zu entfalten Gelegenheit hat, und dessen wundervolles Portament namentlich in der von ihm unvergleichlich schön ge—

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sungenen Sterbe⸗Scene von wahrhaft hinreißender Wirkung ist, so darf doch nichtsdestoweniger auch Sgr. Pardini's Leistung, an und für sich be= trachtet, als eine durchaus ehrenwerthe und N , bezeichnet werden. Besonders kamen die kräftigen und leidenschastlichen Momente zur vollen Geltung, und Scenen, wie die im Finale des zweiten Aktes, Lucia gegen- über, gelangen ihm in der That ausgezeichnet. Wir stimmen daher in den r alß der ihm von Seiten eines für die herrschenden Zeitverhältnisse ziemlich zahlreich anwesenden Publikums einstimmig gespendet wurde gern mit ein, wiewohl es unsere unmaßgebliche Meinung ist, daß Sgr. Pardini in heroischen Partieen ein seiner ganzen Individualität zusagenderes errain sindet. Wie verlautet, ist Sgr. Labocetta übrigens schon nach London, wo⸗ hin er für die italienische Sommer⸗Saison hrrufen wurde, abgereist. Doch sollen wir Aussicht haben, den trefflichen Künstler in nächster Saison wie⸗ ber den unsrigen nennen zu dürfen. Sollte man nicht auch die liebliche Fodor wieder für Berlin zu fesseln vermögen? Wohl selten harmonirt ein Künstlerpaar durch Schönheit des Organs und vollendete Kunstfertigkeit in gleichem Maße, wie das genannte, das nie getrennt werden sollte. 2.

Geistliches Konzert. Konzert von Moritz Thiel. (Den 10. April.)

Obwohl die mannigfach bewegten Verhältnisse der Gegenwart das Publikum von Kunstgenüssen im Allgemeinen noch immer ziemlich fern halten, so fanden doch am Montag zwei Konzerte statt, die sich nicht unbedeutender Theilnahme zu erfreuen hatten. Das eine war von Herrn Kloß in der Nikolai-Kirche zum Besten der in den Märztagen Verwunde⸗ ten und hinterbliebenen Wittwen und Waisen veranstaltet worden und bot Orgel-Vorträge des Konzertgebers abwechselnd mit der Ausführung geistlicher Volal⸗Musik. Ein großes Präludium von Mendels sohn (in D- moll) und eine Motette von der Composition des Herrn Kloß: „Grabesruh“ kamen bei dieser Gelegenheit zum erstenmale hier öffentlich zu Gehör. Die Leistungen des Konzertgebers, sowohl im Gebiete des Orgelspiels als der Composition, sind bekannt. Das andere Konzert, dessen wir erwähnten, hatte der erblindete Flötist Herr Thiel im Saale des Englischen Hauses veranstaltet. Der Konzertgeber bewährte sich als ein geschickter Virtuos, der schönen vollen Ton mit Fertigkeit und Ausdruck bei Behandlung seines In⸗ strumentes verbindet. Er trug ein Divertissement von Kallivoda, eine Phantasie von Kummer und sehr schwierige Variationen über ein öster⸗ reichisches Volkslied von Heinemever zur Zufriedenheit und unter dem allgemeinen Beifall der Zuhörer recht gelungen vor. Unterstützt wurde der Konzertgeber von den Damen Faß mann und Unzelmann und den Her— ren Kraus und Grünwald. Letzterer spielte ein Violin Solo. Seine Leistung fand ebenfalls verdienten Anklang. 2.

Dank und Bitte.

Unser vertrauender Aufruf vom 10. Februar zur Theilnahme für die nothleidenden Oberschlesier hat überall einen so schoͤnen Anklang gefunden, daß der Erfolg ein sehr reicher gewesen.

Wir hallen uns zur nachstehenden Rechnungslegung verpflichtet:

Es ist eingenommen:

a) für abgesetzte 13,706 Loose 2284 Rthlr. 10 Sgr., b) an außerordent-⸗ lichen milden Gaben: 1) von Ihren Durchlauchten dem Prinzen und der

Al

Bekanntmachungen.

126 Su bhastations-Patent.

naten dato, und spätestens den 16. September 1849, 1314] . entweder in Person oder durch gehörige Bevollmächtigte Die hiesigt Bade⸗ und Molken-Anstalt wird in die⸗

vor besagtem Waisengerichte zu erscheinen und sich ad sem Jahre am 1. Juni eröffnet und mit dem 1. Sep-

lge meiner Anzeiger.

Bekanntmachung.

Frau Prinzessin Hohenlohe auf Koschentin 105 Rthlr., 2) von Ihrer Durch laucht der Frau Herzogin von Ratibor 25 Rthlr., 3) von Sr. Hoheit dem Herrn Herzog 2 von Württemberg zu Karlsruhe 25 Rthlr., 4) vom Herrn Grafen Gaschin auf Polnisch⸗Krawarn 50 Rthlr., 5) vom Herrn Gutsbesitzer Godulla auf Nuda 190 Rthlr.,, 6) vom Herrn Rentmeister Klenke in Neisse 30 Rihlr.,, 7) vom Herrn Pfarrer Sobel aus Czarnowanz gesammelt 10 Rthlr.', 8) aus einer Sammlung in Deßau durch Fräulein Fanny Tarnow 61 Rthlr. 7 Sgr. 7 Pf., 9) dur Herrn Polizei⸗Verwalter Schmalz in Krappitz gesammelt 12 Rihlr. 3 Sgr. 2 Pf., 10) vom Herrn Oberst von Mauderode zu Meiningen gesammelt 155 Nihlr,, 11) vom Herrn Pfarrer Lucas in Roliiten gesammelt 11 Rihlr. 12 Sgr. 6 Pf., 12) von dein Königlichen Post-Amte Beeskow gesammelt 16 Rihlr. 15 Sgr., 13) von verschiedenen Wohlthätern in kleinen Sum— men und durch Ueberzahlungen für entnommene Loose 45 Rihlr. 12 Sgr. zusammen 746 Rthlr. 15 Sgr. 3 Pf. c) für Eintritts -Karten zu den öf⸗ fentlichen Vorstellungen am 11. und 12. März e. 341 Rihlr., Summa 3365 Rihlr. 25 Sgr. 3 Pf. An baaren Auslagen, sind zu tra— gen gewesen 120 Rthlr. Es sind also zur Veriheilung geblieben 245 Rihlr. 25 Sgr. 3 Pf. Hiervon haben bis jetzt erhalten: 1) die Stadt Oppeln 200 Rihlr., 2) der Kreis Oppeln 559 Rthlr., 3) der Kreis Lublinitz 450 Rihlr., 4) der Kreis Rosenberg 450 Rthlr., 5) der Kreis Gleiwitz 360 Rthlr., 6) der Kreis Beuthen 2506 Rthlr., 7) der Kreis Kosel 250 Rthlr., 8) der Kreis Groß -Strehlitz 200 Rthlre, 9) der Kreis Kreutzburg 159 Rthlr., io) der Amts-Bezirk Chrzelitz 59 Rthlre, zu— sammen 2850 Rthlr. Der Rest von 395 Rthlr. 25 Sgr. 3 Pf. ist für besondere Nothfälle zur Vertheilung reservirt.

Die reichlich eingegangenen Lotterie⸗Geschenke haben gestattet, 1000 Gewinn⸗-Nummern zur Versoosung zu stellen.

Ein Theil davon ist auf nicht- abgesetzte Loose gefallen und bildet den Stamm zu einer zweiten Lotterie, welche bereits vorbereitet ist. Die vollständige Gewinn-Liste ist bei dem Botenmeister der hiesigen Regie rung zur Einsicht ausgelegt. Beglaubte Extralte daraus haben wir den verehrten Theilnehmern zugefertigt, welche sich dem Geschäft des Absatzes der Loose gütig unterzogen haben. . J

Wir glauben voraussetzen zu dürfen, daß diejenigen Gewinne, welche bis zum 1. Mai d. J. nicht abgefordert werden, als neue Gabe für die zweile Lotterie wieder zur Verloosung gestellt werden sollen. ?

Zu dieser zweiten Lotterie sind bereits 17,000 Loose abgesetzt und schon wieder viele freundliche und schöne Geschenke von allen Seiten eingegangen.

Indem wir jetzt die liebe Pflicht erfüllen, aus tiefstem Herzen den ed— len, wohlwollenden Beförderen unseres Zwecks innigen Dank zu sagen, scheuen wir uns nicht, daran die neue Bitte zu fnüpfen, gerade jetzt, wo Abhülfe der Noth mehr als je Allen am Herzen liegen muß, im Wohlthun nicht zu ermüden, sondern unsere Bestrebungen ferner zu unterstützen und weitere Liebesgaben aller Art uns bis zum 4. Mai g. unter dem Rubro: „Nothstand in Ober⸗-Schlesien“ und unter der Aufschrift: „An den Vorstand des Vereins“ zukommen zu lassen.

Oppeln, den 28. März 1848. .

Der Vorstand des Vereins zur Unterstützung der Nothleidenden in Ober— Schlesien. Pückler, Maron, Bauer, Klehmet, Regierungs⸗Präsident. Ober -Forstmeister. Regierungsrath. Rechnungsrath.«

im Comtoir des Herrn G. H. Kaemmerer, in Ber— lin bei Herrn Jacob Saling, Kleine Präsidenten⸗ straße N. 7, in Schwerin, Rostock, Wismar und

Das in der großen Scharrnstraße Nr. 38 gelegene, Vol. J. Nr. 300. Fol. 301. des Hypothekenbuchs ver⸗ zeichnete, der Ehefrau des Hauptmanns und Geheimen Registrators Carl Eduard Manch é, Juliane Wilhel⸗ mine, geborenen Harenberg, gehörige Haus nebst 4 Ru- then Wiesewachs, welches zufolge der nebst dem Hypo— thekenschein in der Negistratur einzusehenden Tare auf 18, Jö56 Thlr. 2 Sgr. 3 Pf. abgeschätzt worden, soll

am 28. September 1848, Vorm. 11 Uhr, subhastirt werden.

Alle unbekannten Real-Prätendenten werden aufge- boten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.

Frankfurt a. O., den 26. Januar 1818.

Königl. Land- und Stadtgericht.

1064 Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 14. November 1847.

Das in der Bernburgerstraße Nr. 12 belegene, im Hypothekenbuche von den Umgebungen Band 3t. Nr. 2030. auf den Namen des Bäckermeisters Friedrich Wilhelm August Schucht und dessen Ehefrau Marie Louise, geborene Senkleiter, verzeichnete Grundstück, ge⸗ richtlich abgeschätzt zu 15,416 Thlr. 1 Sgr. 9 Pf, soll

am 22. Mai 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerxichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Die unbekannten Real⸗Interessenten werden hierdurch öffentlich unter der Verwarnung der Präklusion vor— geladen.

r kal GCit ant is n.

Demnach bei dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga seit längerer Zeit sich folgende Gelder in depo— sito asservirt befinden, nämlich:

1) zum Besten des verschollenen Peter Rauert, ein demselben aus dem Nachlasse seines Bruders Arend Rauert zugefallenes, gegenwärtig 387 R. 78 K. S. M.,

2) zum Besten der verschollenen Kinder des Husaren Johann Werner, mit Namen Johann Salomo und Wendula Rosine, Geschwister Werner, 175 R. 11 K. S.

3) zum Besten der verschollenen Kinder des weiland Ludwig Wilhelm alias Friedrich Wilhelm Muller mit Namen Friedrich Wilhelm, Christian Jacob und Johann Adolph, Geschwister Müller, ein den— selben von der verwittweten Regina Friese, geb. Freudenthal, testamentarisch vermachtes, gegenwär—= ig 173 R. 64 K. S. M. betragendes Legat,

4) zum Besten des verschollenen Sohnes des Glocken

säuters Gottfried Lemcke und dessen Ehefrau Do— rothea, geb. Normann, Namens Emanuel Gustas

Lemcke, 25 R. 24 K. S. M.

* 53) zum Besten der verschollenen Christine Margarethe Mever, ein derselben aus dem Testamente ihres Bruders Heinrich Wilhelm Meyer zugefallenes Le—=

gat, gegenwärtig 97 R. 76 K. S. M betragend,

6) zum Besten des verschollenen Paul Oswald, ein demselben aus dem Nachlasse der Marie Elisabeth Oswald zugefallenes Erbtheil, gegenwärtig 08 R.

5 K. S. M. betragend, 7) zum Besten des verschollenen Sohnes des Musikus Martin Lenz, Namens Franz Lenz, 25 R. S. M., und 8) zum Besten der verschollenen Gebrüder Carl und Jacob Schablowsky, 70 R. 5 K. S. M. ohne daß die resp. Interessenten ihre desfallsigen Ge— rechtsame wahrgenommen oder sich zum Empfange ge— meldet haben als werden von dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga vorbenannte Verschollene oder, im Falle des etwanigen Ablebens derselben, deren eheliche Descendenten oder anderweitige Erben und Erb— nehmer hiermit aufgefordert, in Zeit von achtzehn Mo⸗—

causam gehörig zu legitimiren, unter der Warnung, daß im Richterscheinungsfalle benannte Verschollene für todt erklärt und das hierselbst zu ihrem Besten asservirte Vermögen ihren Erben, sofern dieselben als solche sich zu legilimiren im Stande sein werden, ausgeantwortet werden solle, letztere aber, wenn sie in der anberaumten peremtorischen Frist sich nicht gemeldet haben würden, mit allen Ansprüchen an sothanes Vermögen für prä—

kludirt erachtet werden sollen, worauf sodann mit selbi⸗

gem den Gesetzen gemäß verfahren werden wird.

Riga, den 16. März 1848. 8 ,

Imp. Civ. Rig. Jud. pupill. Secrs.

tember geschlossen werden.

Anfragen in ärztlicher Beziehung sind an die Herren Aerzte, Bade⸗Arzt Hofrath Schönian hierselbst und Dr. Eyl in Hannover, welcher während der Kurzeit be—= huss Ausübung der ärztlichen und wundärztlichen Praxis hier anwesend sein wird, zu richten.

Logis Bestellungen werden von dem Rent- und Brun nenmeister Francke, so wie dem Gastgeber Berg⸗— mann in Bad Rehburg, vom Letzteren auch außerhalb seines Logirhauses, und vom 1. Juni von dem Unter schriebenen gern besorgt werden.

Stolzenau, am 8. April 1848.

Königliches Bade⸗Kommissariat des Bades Rehburg.

ö ö 18 der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft pro 15. April bis 15. Oktober 1848.

3 inge.

11 n der Namn don Sasic nach Tifen ach. Ti. in der Richiung von Ci Lena ch nach Lale

ab von Weimar

z ; 1. Personenzug Ankunft in Eisenach? 74.

57 Uhr Morgens

ab von Erfurt... 1 Ühr Morgens Ankunft in Halle ..... 8 * y

ö don H ö II. Personenzug gb von Hal

Ankunst in Eisenach . 127 9

7. ühr Morgens Mittags

ab von Essenach.. 3. Üühr Morgens Ankunft in Halle 1

ab von Halle h Ankunft in Eisenach ! 3 » ab von Halle Ankunft in Eisenach 7! =*

III. Güterzug

IV. Personenzug

9 hr Morgens Nachmittags

I Uhr Nachmittags ab von Eisenach!?——— Abends

ab von Gisenach I ühr Morgens

Ankunft in Halle 5 Nachmittags 1 3 Uhr Nachmittags

Ankunft in Halle 85 Abends

V. Personenzug ab von Halle

7E Uhr Abends Ankunft in Erfurt . 10 w 3

. ab von Eisenach 6 Uhr Abends Ankunft in Weimar. 8e * 9

Die foerscscn Fahrpläne sind auf den verschiedenen Stationen der Bahn ausgehaͤngt und sind daselbst zu haben. Die Direction der Thüringischen Eisenbahn-FGesellschaft.

263 b] Bessise F

2

. 8 65

e Ludwigs⸗-Eisenbahn. Unter Hinweisung auf den §. 35. der Statuten beehrt sich der unterzeich⸗ nete Verwaltungs⸗Rath die Herren Actionaire, welche die ausgeschriebe⸗ * nen Einzahlungen gelei⸗

stet haben, zu einer or—

dentlichen Generalver⸗

. sammlung auf Montag den ersten Mai

diesegs Jahres, Vormittags 9 Uhr, hiermit einzuladen. Diejenigen, zufolge §. 11. der Statuten *) stimm⸗ fähigen Actionaire, welche an dieser Versammlung Theil 1 wollen, haben, zum Behufe der Feststellung der irn zulommenden Stimmen und Ausfertigung der , n. ihre Actien-Certifikate den 17., 18. und 9. April l. J., des Morgens von 9 12 Uhr, im Bü— reau-Loekale der Hessischen Ludwigs Eisenbahn zu Mainz zu präsentiren. Denselben ist ein genau nach'der Rei henfolge geordnetes, doppelt ausgefertigtes und unter— zeichneles Nummern · Verzeichniß beizufügen, wozu die

gedruckten Jormularien im angegebenen Lolale uneni—

geltlich in Empfang genommen werden ks eines Exemplar dem Anmelder als ,,

= Der eit. S. 41. set fest: „Der Actionei 8 Actien besitzt, ist stimmfähig und ber in, i g

General-⸗Versammlung zu erscheinen. Acht Actien ge⸗ ben immer eine Stimme, so daß derjenige, der 80 Actlen besitzt, lo Stimmen hat. Mehr als 19 Stimmen kann kein Actionair, auf welche Art es auch sei, in sich ver— einigen.“

Erhebung der Eintrittskarte zurückgegeben wird. Gegen dasselbe werden den 27., 28. und 25. April im obigen Lokale, von Morgens 9— 12 Uhr, die nur für die Per= son gültigen Eintrittskarten ertheilt, auf welchen zugleich das Lokal, in welchem die Versammlung stattfinden soll, näher bezeichnet wird. Mainz, den 3. April 18318. Der Verwaltungs-⸗Rath.

Mecklenburgische Eisenbahn. General⸗-Versammlung

der Actionaire der Mecklenburgischen 2691 Eisenbahn-⸗Gesellschaft.

96 d Der unterzeichnete Aus—= schuß ladet die Actionaire der Mecklenburgischen Ei⸗ senbahn-Gesellschaft zur statutenmäßigen ordent⸗ lichen General-Ver-

= o sam mlung auf

den 13. Mai

d. J., 2 Uhr Nachmit⸗ tags, in Schwerin im Hotel du Nord mit der Bemer- kung ein, daß nach §. 24. des Statuts die ordnungs- mäßig gefaßten Beschlüsse der General -Versammlung für alle Actiongire bindend sind.

Es werden Legitimations-Comitès errichtet werden, welche die vorzuzeigenden Actien abstempeln und den Vorzeigern derselben auf ihre Namen lautende und, im Falle der Stimmberechtigung, die Zahl der von ihnen abzugebenden Stimmen ausdrückende Legitimations ar- ten zustellen. In Hamburg geschieht die Abstempelung

Güstrow in den Büreaus der Gesellschaft.

Gegenstände der Berathung werden sein;

1) die Anhörung und Prüfung der Berichte des Aus

schusses und der Direction über deren Geschãäfts⸗ führung; ö die Beschäftigung mit der Finanzlage der Gesell⸗ schaft; . . Beschlußnahme über den Antrag, daß der 8. 49. der Statuten dahin abgeändert werde, daß im In⸗ teresse der Gesellschaft auch vor der Vollendung der ganzen Bahnlinie die einzelnen Strecken derselben dem Verkehre übergeben werden, wenn zu deren Fahrbarmachung und Betriebs-Einrichtung die nö— thigen Geldmittel zu annehmbaren Bedingungen angeschafft werden können, so wie die Festsetzung der Ausgleichung der Tarif⸗Sätze im Beihalt der weiteren Vorschriften des §. 149. des Statuts in Verbindung mit einem dieserwegen mit der Stadt Rostock abzuschließenden Vertrage; die Beschäftigung mit den von der Direction ge— führten Jahres-Rechnungen aus den Jahren 1816 und 1847 (Ceonsr. S. 26. Nr. 2. des Statuts und das Protokoll der 2Zten ordentlichen General- Ver— sammlung); Sistirung des Zinsenlaufes der Stamm-Actien mit dem 1. Sktober d. J. (confr. S. 12. des Statuts) ; die Wahlen für drei im Verlaufe der Zeit ausge— tretene Mitglieder des Ausschusses, welche interimi- stisch von letzterem ergänzt sind. Bei diesen Wah⸗ len sind die Vorschriften des 8. 28. des Statuts zu berücksichtigen.

Schwerin, den 5. April 1848.

Für den Ausschuß . der Mecklenburgischen Eisenbahn⸗-Gesellschast. G. C. Mann, als Präses.

* ; 14 * Literarische Anzeigen. So eben erschien bei F. A. Brockhaus in Leipzig und ist durch alle Buchhandlungen zu beziehen, in Ber⸗

lin durch die Amelangsche Sort.⸗Buchhdlg. ä. Gaumen, Brüderstraße Nr. 11:

3121 Die Allgemeine

f . * 6 34 . * . Deutsche Wechsel-Ordnung mit Einleitung und Erläuterungen.

Gr. 8. Geh. 1 Thlr. 10 Sgr. ö Die Allgemeine Deutsche Wechsel⸗Ordnung, wie sie von dem Wechsel-Kongreß in Leipzig entworfen ist und hoffentlich in allen Deutschen Staaten unverändert Annahme findet, wird hier mit Einleitung und einem Kommentar versehen dem Publikum übergeben und ohne Zweifel für Kaufleute, Juristen 2c. eine sehr will— kommene Erscheinung sein.

271 ö. 3 nabend den 15. April, Abends 1 lin, im Hotel de Russie: Konzert der Mlle. ; Garci 2. de Torres und des Prof. Deman ek. Billets à 1 Thlr. sind zu haben in der 8 h! es in gerschen Buch- und Musikhdlg., 34 Linden, u. bei den Musikhändlern Herren Stern C Go., 36 Jägerstr., und Trautwein, SBreitestr.

270

) Es echt ein neuer Staatswagen mit zwei braunen Wallachen, einem Paar Staats- Geschirren und einem Paar schwarzen zum 15ten d. M. oder zum 1. Mai zu vermiethen Schadowstraße Nr. 14 beim Portugiesischen Gesandten.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für Jahr. 4 Rthlr. *

Jahr. 1 8 Athlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 27 Sgr. berechnet.

LII18rYmeine

1

Amtlicher Theil.

Inland. Provinz Schlesien. Bekanntmachung des Ober- Präsi⸗ denten. Provinz Posen. Manifest des kommandirenden Generals von Colomb. Belanntmachung des General-Majors von Willisen. Reorganisations Grundlagen. Schreiben von der posenschen Gränze. Die polnische Frage.

Deutsche Bundesstaaten. Großherzogthum Baden. Procla-⸗ mation des Großherzogs. Kur fürstentihum Hessen. Ka ssel. Her⸗ stellung der Ruhe. Auflösung der Garde du Corps. Herzogthum Braun schweig. Truppenbewegungen. WahlgesetzEntwurf. —Her⸗ zogthum Holstein. Nachrichten aus Schleswig. Freie Stadt Hamburg. Nachrichten aus Schleswig. Bestand der preußischen Truppen in Rendsburg. Freie Stadt Frankfurt. Bundes⸗ Versammlung.

Frankreich. Paris. Neue Lehrstühle am College de France. Mi- litairische Maßtegein. Das Mittelmeer-Geschwader. Ennlieferung von Sllbergeräth in die Münze. Kriminalstatistisches. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Chartisten Bewegung. Das Verbot des Chartisten-Meetings.

Italien. Turin. Proelamation des Königs. schofs von Tortona.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Rundschreiben des Bi⸗

Beilagen.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Regierungs⸗Rath Steinkopf zu Frankfurt a. d. D., dem Kanzleirath und Büreau-Vorsteher beim Provinzial⸗ Steuer-Direktorat in Posen, Biernacki, dem Zoll⸗Inspektor Wundsch zu Neu-Fahrwasser und den katholischen Pfarrern Ignatz Schubert zu Trzeinica, Kreis Schildberg, und Isidor Hein zu Dittmerau, Kreis Leobschütz, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem Premier Lieutenant und Adjutanten Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Friedrich Karl von Preußen, Grafen Bismarck von Bohlen zu Bonn, den St. Johanniter-Orden zu verleihen.

Bekanntmachung.

Amtlicher Benachrichtigung zufolge ist zwischen Travemünde (Lübeck) und Kopenhagen gegenwärtig eine wöchentlich vierma⸗ lige Post-Dampfschiff⸗Verbindung eingerichtet worden. Die Abfer⸗ tigung der Dampfschiffe erfolgt

aus Travemünde: Dienstag, Mittwoch, Freitag und Sonnabend 3 Uhr früh,

aus Kopenhagen: Sonntag, Montag, Mittwoch und Donnerstag 6 Uhr früh.

Das korrespondirende Publikum wird hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß die zur Beförderung über Lübeck nach Däne— mark bestimmte Korrespondenz

aus Berlin: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 77 Uhr früh

mit dem ersten hamburger Eisenbahnzuge abgehen wird. Die

Auflieferung muß demnach bei dem hiesigen Hof⸗Post-Amte Sonntag,

Montag, Mittwoch und Donnerstag bis 8 Uhr Abends er⸗

13. April 1848. General-⸗Post⸗Amt.

n Post⸗Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Stettin und Kronstadt (St. Petersburg).

Die beiden großen eisernen Post-Dampfschiffe „Preußischer Ad⸗ ler“ und „Wladimir“, jedes mit Maschinen von 310 Pferden Kraft versehen und zur bequemen Aufnahme von mehr als 190 Passagie— ren, so wie zur Beförderung einer bedeutenden Güterladung, einge⸗ richtet, werden in diesem Jahre eine regelmäßige wöchentliche Verbindung zwischen Stettin und Kronstadt (St. Petersburg) unter⸗ alten. Das Post⸗Dampfschiff „Wladimir“ wird, einer Benach⸗— ichtigung der Kaiserlich russischen Post-Verwaltung zufolge, in die em Jahre seine Fahrten gleichfalls bis Stettin ausdehnen.

Die Eröffnung der Verbindung findet den 13. Mai neuen Styls statt, an welchem Tage der „Preußische Adler“ zum ersten mal von Stettin und der „Wladimir“ zum erstenmal von Kron⸗ stadt abgefertigt werden wird. Von gedachtem Tage ab bis zum Schlusse der Fahrten wird jeden Sonnabend ein Dampsschiff

aus Stettin: Mittags, nach Ankunft des ersten Dampfwagen⸗

Zuges von Berlin,

h 1

und aus Kronstadt: Abends abgehen. Bei günstiger Witterung wird die Ueberfahrt in 65 —70 Stun— den zurückgelegt. Das Passagegeld für die Reise von Stettin oder Swinemünde bis St. Petersburg beträgt: für eine Person auf dem 1sten Platze 62 Rthlr. preuß. Crt. ) ) 1 2ten 1 40 1 2 ) ö 2 235 * Privat⸗Kajüte zu 4 Personen 273 9 J 2 ) 9 2 13685 * In diesen Beträgen ist die Beköstigung, mit Aus⸗— nahme des Weins, einbegriffen. Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte Jeder Passagier auf dem Asten Platze oder in den Privat- Ka— jmten kann ib Kubikfuß; auf dem 2ten Platze 12 Kubikfuß und auf dem 3ten Platze H Kubikfuß rheinländ. an Gepäck frei mit sich füh—

* 77 77 2 m

Berlin, Frei den 14er gypril

ren. Kinder, welche die Hälfte des Passagegeldes zahlen, haben auch nur die Hälfte dieses Gepäckmaßes frei.

Für das Uebermaß sind 12 Sgr. pro Kubikfuß rheinl. zu ent⸗ richten.

Das Gepäck der Passagiere darf nur aus Reise Effekten beste⸗ hen. Waaren müssen besonders verpackt und als Frachtgut aufgege— ben werden.

Die Anmeldung zur Reise erfolgt in Stettin bei dem Post Dampfschifffahrts⸗ Agenten Herrn D. Witte, die Expedition der ter-Sendungen besorgt dagegen das dortige Ober⸗Post⸗Amt. In Swinemünde werden die Reisenden von der dortigen Post⸗Ver⸗ waltung angenommen, welcher auch die Abfertigung der Güter ob⸗ liegt.

Die Pässe der nach Rußland reisenden Personen müssen das Visa der in dem Vaterlande oder Wohnorte des Passagiers befind⸗ lichen Kaiserlich russischen Gesandischaft oder des Konsulats haben. Auch müssen diese Pässe vor Lösung des Passagier⸗Billets in Stettin dem dortigen Kaiserlich russischen Konsul vorgezeigt werden. Die in Swinemünde zutretenden Reisenden haben vor Lösung des Passagier⸗ Billets ihre Pässe dem dortigen Kaiserlich russischen Vice⸗Konsul vor—

zuzeigen.

Der Tarif für Wagen und Pferde, so wie für Güter und Kontan⸗ ten, ingleichen die Fahrt⸗Ordnung der Schiffe ist aus den öffentlich aushängenden Ankündigungen zu ersehen.

Berlin, den 1. April 1848.

General⸗Post⸗Anmt.

Bei der heute beendigten Ziehung der Zten Klasse 97ster Kö—⸗ nigl. Klassen⸗Lotterie fiel der Haupt- Gewinn von 15,000 Rthlr. auf Nr. 23, b55; 1 Gewinn von 3009 Rthlr. auf Nr. 1429; 1 Gewinn von 2000 Rthlr. auf Nr. 72,375; 2 Gewinne zu 400 Rthlr. fielen auf Nr. S697 und 26,277; 3 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 21,877. 75,641 und 78,970; und 10 Gewinne zu 1090 Rthlr. auf Nr. 3156. HH96b. 21, 6b8. 275,020. 34, 658. 59 O f9. 70, 254. 71, 186. 71, 488 und 76,878.

Berlin, den 13. April 1848. Königl. General⸗Lotterie⸗Direction.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst August von Sul— kowski, nach Reisen. Der Fürst zu Lynar, nach Dresden.

Uichtamtlicher Theil. Inland.

Provinz Schlesien. Breslau, 12. April. Die hiesigen Blätter enthalten nachstehende Bekanntmachung des Ober⸗Präsidenten:

„Die sich immer wiederholenden Gerüchte, daß Rußland eine Invasion in die diesseitigen Staaten beabsichtige, und daß zu diesem Zwecke bedeu—= tende russische Truppenmassen an der diesseitigen Gränze zusammengezogen würden, haben mich veranlaßt, genaue Nachrichten über deren Richtigkeit einzuziehen. Nach den mir zugegangenen, völlig zuverlässigen amtlichen und außeramtlichen Nachrichten sind indeß alle derartigen Behauptungen unbe— gründet. Bis jetzt sind russische Truppen in ungewöhnlicher Anzahl an der diesseitigen Gränze nicht aufgestellt, und Alles, was Rußland, in Folge der Ereignisse in Deutschland, bisher gethan hat, beschränkt sich auf eine schär⸗ fere Beobachtung der Gränze und eine strenge Ueberwachung des Han— dels-⸗ und Neise-Verkehrs zwischen dem russischen Kaiser-Reiche und den diesseitigen Staaten. Unsererseits sind und werden nichtsdestoweni— ger alle Vorbereitungen so getroffen, daß allen Eventualitäten wirksam be gegnet werden kann. Die gane Ostgränze von Krotoszyn ab bis gegen Krakau ist durch diesseitige Truppen-Aufstellungen beobachtet und gegen jeden unvermutheten Handstreich gesichert. Um aber jeden ernstlichen Angriff, von welcher Seite er auch kommen sollte, mit Energie zurückweisen zu können, thut die Besestignng der Ruhe und Ordnung in unserem Staate und die Zuversicht auf die zweckentsprechenden Anordnungen der Behörden vor Allem Roth. Ich vertraue, daß die Einwohner der Provinz Schlesien zur Er— reichung dieses Zweckes mit allen Kräften mitwirken werden.

Breslau, den 11. April 1848.

Der Ober-Präsident der Provinz Schlesien. Pinder.“

Provinz Posen. Unterm 11. April ist von dem komman⸗ direnden General des 5sten Armee-Corps folgendes Manifest publi— zirt worden: „Indem ich mich in den nachfolgenden Zeilen über die Verhältnisse ausspreche, welche durch die letztvergangenen Zeitereig-— nisse sich im Großherzogthum Posen entwickelt haben, genüge ich der Pflicht, „frei und offen“ der Welt gegenüber die Handlungsweise darzulegen, welche ich bis jetzt beobachtet habe. In Angelegenheiten, deren Bedeutung das Auge von Europa auf sich lenkt, hat das Pu— blikum einen Anspruch, nicht nur die Begebenheiten, sondern auch deren rechtlichen Motive kennen zu lernen. Es würde überflüssig sein, über die Entstehung und die Zwecke der neuesten polnischen Schilderhebung sich auszusprechen; sie ist der ins Leben getretene Ent—⸗ wurf der Verschwörung, welche durch die Verhandlungen des Polen— Prozesses im vorigen Jahre eine umfassende Publizität gewonnen hat. Die in jenen Prozeß verwickelt gewesenen Personen, welche durch die großmüthigen Fürbitten Berlins vor kurzem durch die Königliche Gnade aus ihrer Haft befreit wurden, stehen jetzt gegen uns unter den Waffen! Wenn auch das in Deutsch— land lebendig erwachende nationale Bewußtsein für die polni— sche Nationalität lebhafte Sympathieen äußerte, so durften die Polen sich dadurch doch auf keine Weise berechtigt halten, die ge—⸗ setzliche Ordnung in der Provinz zu zertrümmern und regellose Ge⸗ walten zu entfesseln, das Eigenthum und die Person der deutschen und jüdischen Bevölkerung, die ihnen der Zahl nach ziemlich der Berechtigung nach aber völlig gleichsteht, zu gefährden. Eine solche Auflösung der gesetzlichen Ordnung ist um so weniger zu rechtferti⸗ gen, als Se. Majestät der König die Reorganisation des Großher⸗ zogthums Posen im nationalen Sinne angeordnet hat und die geeig⸗ neken Schritte zur Verwirklichung dieses dee bereits gethan wur= den. Diese jeden wahrhaften Patrioten und die ganze gemäßigte

Zeitung.

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1848.

, . befriedigende Maßregel genügt der radikalen Partei 2 , , ,, in der Hand ihre Pläne verfolgen. ee e n mn, m nn,, ,,,, Revolutions⸗ Partei und der maßlesen Uebergriffe ihrer Führer wer⸗ den dem Publikum durch die Presse bereits bekannt geworden sein; sie sind zu zahlreich, als daß der Umfang dieser Zeilen ihre Mit hei lung gestattete. Ich daif jedoch nicht verschweigen, daß überall da, wo die bewaffnete Macht nicht gegenwärtig sein konnte, die König⸗ lichen Behörden abgesetzt und in ihrer Thätigkeit völlig gelähmt und vertrieben wurden. Unsere Adler sind in den ganzen revoltirten Lan⸗ destheilen herabgerissen, an vielen Orten beschimpft und in den Koth getreten worden, die öffentlichen Kassen sind mit Beschlag belegt, Königliche und Privat-Personen gehörige Gelder, welche mit den Posten versendet wurden, sind geraubt, Briefe wurden vielfach er⸗ brochen, mit dem Siegel der polnischen Comité's wieder geschlossen und, mit deren Attest versehen, weiter gesandt, andere unter⸗ schlagen, Estafetten sind aufqehalten und ihrer Depeschen beraubt worden. Verletzungen des Eigenthums, besonders Plünderungen und Mißhand⸗ lungen der Juden, sind in Dörfern und Städten häusig vorgekommen. Neben allen diesen Gesetzwidrigkeiten wurden durch das ganze Land Kriegsrüstungen gemacht: die Tagelöhner und ein Theil der besitzlo- sen Bevölkerung sind durch Ueberredung, durch Zwang und Drohung, sogar durch die trügerische Vorspiegelung: „Daß ein König von Preußen nicht mehr existire, Polen frei erklärt seis, veranlaßt, die Sense zur Hand zu nehmen. Man hat überall Freitrupps gebildet, welche mit Büchsen und Jagdgewehren bewaffnet sind, man hat von den Gutebesitzern und den Bauern mit Gewalt Pferde requirirt und eine mit Lanzen bewaffnete Kavallerie gebildet. Es war möglich, vereinzelte grobe Exrzesse bis jetzt zu übersehen, indem man voraus⸗ setzte, daß die Comités welche sich indeß gegen Gesetz und Recht wie legale Regierungs-Kommissionen benahmen nicht über⸗ all im Stande sein mochten, das aufgehetzte niedere Volk zu bändigen, vielleicht auch ihre eigene angemaßte Stellung und die politische Lage des Landes mißverstanden hatten, aber die Bewaffnung des Landes wurde fortwährend mit rastlosem Eifer betrieben und nahm einen drohenden Charakter an. Man schrieb drückende Lieferungen aus, man forderte eine halbjährige Grundsseuerzahlung im voraus. Die Uebergriffe, welche man sich erlaubte, fingen an, sich der Unverschämtheit zu nähern, denn man schämte sich nicht, in Posen selbst ein Bataillon und eine Eskadron zu bilden und öffentlich unter den Augen der Garnison zu exerziren. In letzterer Zeit wurden kleinere Kommandos, welche entsendet waren, mit den Waffen in der Hand angegriffen und einzelne Sol⸗ daten durch meuchlerischen Ueberfall ermordet! Unter solchen Um⸗ ständen war es natürlich, daß eine heftige Reaction von Seiten der deutschen Bevölkerung eintrat. Besorgt für ihre gegenwärtige und zu⸗ künftige Lage, verband sich dieselbe unter einander und mit einem großen Theil der grundangesessenen polnischen Bauern und Bürger, die unter keiner Bedingung sich von Preußen trennen wollen. Die— ser kernhafte und zahlreiche Theil der polnischen Bevölkerung der Provinz fürchtet sogar die Reorganisation und mit ihr freilich ohne Grund die Wiederkehr der früheren verhaßten Zustände unter dem Einfluß des Adels. Das Publikum kennt bereits einen Theil der energischen Proteste, welche in dieser Beziehung laut geworden sind. Die lange Nachsicht, welche man der Insurrection schenkte, um die Leidenschaften sich beruhigen zu lassen, hat nur dahin geführt, der exaltirten Partei weiteren Spielraum und ein bemerkens⸗ werthes Uebergewicht über die gemäßigte Partei zu gewähren. So war es dahin gekommen, daß ein Ausbruch der Feindseligkeiten zwischen den Deutschen und der bewaffneten polnischen Insurrection nur mit Mühe von den besonnenen Männern, welche die Leitung der deutschen Volksversammlungen übernommen haben, zurückgehalten worden. Aber der Bürgerkrieg mit seinen entsetzlichen Folgen drohte auszubrechen. Diese Folgen würden um so schrecklicher gewesen sein, als die Geistlichkeit von den Kanzeln, von den Stufen des Altars herab durch fanatische Neden das Volk zum Kampfe für die Sache der heiligen katholischen Religion und gegen die preußische Regierung zu entflammen bemüht war. Sie hat die Fahnen geweiht, denen die Schaaren der Sensenmänner folgen sollen. Sie hat an mehreren Orten ausgesprengt: „Es seien Geistliche ermordet, und man wolle die Po⸗ len zwingen, evangelisch zu werden“, um das getäuschte Landvolk in Wuth zu setzen. Die mahnende Stimme, welche ich, um zu beruhigen und zu ver⸗ föhnen, so oft erhoben hatte, verhallte ohne alle Wirkung auf die feindliche Partei, und eine friedliche Lösung der Organisations- Frage mit ge⸗ rechter Berücksichtigung der deutschen Interessen schien kaum zu errei⸗ chen. Entschlossen, der Bedingung Geltung zu verschaffen, welche Se. Majestät der König gestellt hat, „daß nämlich zuvor der gesetzliche Zustand hergestelit werden müsse, ehe die Reorganisation des Großherzogthums ins Leben treten könne“, bleibt mir nichts mehr übrig, als den Widerstand gegen das Gesetz auf gesetzmäßigem Wege zu brechen. Ich werde deshalb von jetzt ab vollen Gebrauch von der Gewalt machen, die mir anvertraut ist, zum Wohle des Gan⸗ zen und ohne Rücksicht auf die aristokratische oder demokratische Fraction, welche die öffentliche Ordnung untergraben, Handel, Industrie, Gewerbe und Ackerbau bereits zum völligen Stillstande gebracht, viele Familien aber schon jetzt in namenloses Unglück ge⸗ stürzt haben. Wer den Ereignissen mit Ruhe und Unparteilichkeit gefolgt ist, der wird es anerkennen, daß die Heeres-Abtheilung, welche meiner Führung anvertraut ist, mit einer Geduld und Mäßigung ver⸗ fahren sst, die ihres gleichen sucht; aber auch Mäßigung und Nach- sicht haben ihre Gränzen, und wenn das Land vor Plünderung und Mord, vor gänzlicher Anarchie bewahrt werden, wenn der gute Bür⸗ ger nicht vergeblich den Schutz der Gesetze anrufen soll, so müssen bie an verschledenen Punkten in der Provinz vereinigten Banden zer⸗ streut, der gesetzliche Zustand mit aller Energie wieder herbeigeführt werden. Die Reorganisation der Provinz wird deshalb nicht unter⸗ brochen werden, sie ist ein Geschenk des Königs, welches nicht zu⸗ rückgenommen wird. Der Zustimmung und der moralischen Unter- stützung aller Wohldenkenden gewiß, wird von heute ab die bewaff⸗ nete Macht dem Gesetze seine Geltung zu verschaffen wissen. Posen, den 11. April 1848. Der kommandirende General des 5ten Armee⸗ Corps. gez. von Colomb.“

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