1848 / 105 p. 8 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

9) der Bürgermeister Gier zu Mühlhausen, mit 24 Stimmen, 155 der Land- und Stadtgerichts⸗Rath Leinweber zu Mühlhausen, mit 24 Stimmen gewählt. Bei den nächsten Wahlen stimmten siebenunddreißig Mitglieder und erhielten hierbei 11) der Gutsbesitzer Goldermann zu Rasteberg, 35 Stimmen, 125 der Rathmann Müller von Wegeleben, 24 Stimmen, 135 von Bismark-⸗Schönhausen, 20 Stimmen, 145 der Fabrikant Weiß zu Langensalza, 19 Stimmen, 15 der Gutsbesitzer Dorenberg von Hoenstädt im mansfelder See⸗ kreise, 19 Stimmen, 16) der Gutsbesitzer Hartmann von Langenstein, 22 Stimmen, so daß auch sammtliche Stellvertreter mit absoluter Majo⸗ rität gewählt sind. Schließlich beantragte der Abgeordnete Schneider, noch folgende zwei Zusätze in die Verhandlung aufzunehmen: 1) daß man bei den vorstehenden Wahlen von dem Gesichtspunkte ausgegangen sei, sich durchaus nicht auf Mitglieder des Ver⸗ einigten Landtages zu beschränken,

sondern aus der ganzen Provinz Männer des allgemeinen Vertrauens zu wählen, und vorzüglich Männer zu berücksichtigen, welche die constitutionelle, mit' freien Institutionen umgebene Monarchie festzuhalten und zu kräftigen entschlossen seien. .

Die Versammlung erklärte sich mit diesen Zusätzen überall

einverstanden.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben gez. Graf Zech⸗Burkersrode. . Graf von der Asseburg. Seltmann. Coqui. Zeising. von Schierstädt. von Münchhausen. von Hanstein. von Byern. Graf von Gneisenau. Bertram. von Bodungen. von Friesen. Dorenberg. von Kleist. von Wedell. Mewes. Schneider. Leipziger. Douglas. Hartmann. von Gustedt. Heyer. Bültzingslöwen. Vatteroth. Keferstein. Zachau. Eckard. von Helldorf⸗St. Ulrich. Giese. Müller. von Helldorff-Bedra. Schacht. Lindner. Garcke. Kayser. Graf von Helldorff. von Westernhagen. Kersten. Dietholdt. g. w. o. Schier. Propositions-Dekret vom 3. April 1848 unseres Aller— tönigs und Herrn Friedrich Wilhelm soll heute unsere Provinz Sachsen, zu der wir, die Unterzeichneten, Ehre haben, zu gehören, zu der künftigen hohen Bundes -Ver⸗ Deputirte und wahrscheinlich demnach auch eben so viel ellvertreter durch Stimmenmehrheit erwählen.

Wir können nun, so gern und streng wir auch stets die Be—

hle unseres Allergnädigsten ligs und Herrn im Berufe unserer Pflicht ststs erfüllt haben, ohne unser Gewissen und unsere Kompe— tenten zu verletzen, unmöglich dieser Wahl uns unterziehen, da uns außerdem noch dadurch bei der so sehr unruhigen Stimmung des platten Landes große Gefahr zu drohen scheint, indem wir anjetzt vom vierten Stande viel zu wenig vertreten sind und unsere Land⸗ leute einer größeren Vertretung hoffen und deren Erfüllung mit Sehn— sucht entgegensehen. .

Doch aber im Falle, daß die hohe Bundes⸗Versammlung schon vor der Einberufung der neuen künftigen Wähler zusammentreten müßte, so würden wir, um unserer Provinz die Rechte nicht zu ver— geben und dadurch allen ferneren Schaden zu vermeiden, uns dieser

e, den Wahl nur unter folgenden Bedingungen anschließen önnen: ;

1) Die Wahl dürfte nur provisorisch sein,

2) die Gewählten können nur dann an der Bundes ⸗Versammlung Theil nehmen, wenn die Bundes⸗-Versammlung noch sollte vor der Einberufung der neuen Wähler zusammentreten

3) dürften dann die anjetzt Gewählten nur der hohen Bundes⸗ Versammlung so lange beitreten, bis die neuen Wahlen re 6. sentirt wären, J .

4) müßten wir uns bis zur Einberufung der neuen Abgeordneten für eine erste Stände⸗Kammer oder Herren-Kurie so lange ver= wahren,

5) endlich die dringende Bitte aussprechen zur völligen Sicherung unserer Person, unsere heute hier zu den Alten gegebene Wil- lensmeinüng auch durch die stenographischen Berichte unseren zu vertretenden Kompetenten sicher dadurch zu veröffentlichen, da man zu große Hoffnungen und Gewicht auf die jetzige Ver— sammlung gelegt hat und wir dadurch allen Vorwürfen unserer Kompetenten entgehen werden.

Berlin, den 6. April 1848.

gez) Karl Ferdinand Seltmann, Vertröter der Landgemeinden der Provinz Sachsen. Becker. Vatteroth.

Nach den R

gnädigsten

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Provinz Sachsen. Magdeburg, 13. April. Die Mag⸗ deburger Zeitung enthält folgende Bekanntmachung des Ober⸗ Präsidenten:

„Des Herrn Finanz-Ministers Ercellenz haben zur Unterstützung der Kaufleute und Fabrikanten des Regierungs-Bezirks Magdeburg, welche eine größere Anzahl von Arbeitern beschäftigen, einen Fonds von 5.000 Thlr. mir zur Disposition gestellt. Dieser Fonds wird durch ein Comitè verwal⸗- tet werden, welches aus einem Königlichen Kommissarius und mindestens 3 Mitgliedern bestehen soll, deren Ernennung mir übertragen ist. Ich habe demnächst für dieses Comits zum Königlichen Kommissarius den Herrn Re⸗ gierungs⸗Rath von Bo del schwingh hierselbst und zu Mitgliedern 1 den Vorsfeher der hiesigen Aeltesten der Kaufmannschast, Herrn Carl De⸗ necke, ?) den Kaufmann und Fabrikanten Herrn Zuckschwerdt und 3) den Kaufmann und Fabrikanten Herrn Friedrich Schmidt ernannt. Alle Anträge auf Betheiligung an dem qu. Fonds sind an das vorbezeich- nete Comité unter Adresse des Königl. Regierungs⸗-Raths von Bodelschwingh hierselbst zu richten, welcher auch die Ausfertigung der Beschlüsse des Co- miteé's zeichnen wird. .

Ruͤcksichtlich der Bedingungen, unter welchen eine Betheiligung an dem vorbezeichneten Fonds stattfinden kann, bemerke ich schon hier, daß 4) der Fonds verwendet werden soll durch Beleihung von zu verpfändenden Waa— ren, sicheren Effekten oder Hypothek-⸗Forderungen, so wie durch Diskontirung von Wechseln, welche nicht über drei Monat laufen, und die mit Unter— schriften von mindestens zwei für solide erachteten Personen versehen sind; 2) der Zinssatz für die bewilligten Darlehne ist auf 5 pCt. festgeseßzt; 3) die Frist zur Rückzahlung der Darlehne darf nicht über drei Monate aus- gedehnt werden; 4) Unterstützungen dürfen unter den vorbezeichneten Bedin- gungen überall nur solchen Kaufleuten und Fabrikanten bewilligt werden, welche die bewilligten Darlehne zur Beschäftigung ihrer Arbeiter verwenden und außer Stande sind, die zu letzterem Zwecke erforderlichen Mittel ander- weit zu beschaffen.

Magdeburg, den 11. April 1845.

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Der Ober-Präsident der Provinz Sachsen. von Bonin.“

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. (Bayer. Bl.) M ünchen, J. April. Bie Kammer der Reichsräthe hat gestern auf den Antrag ihres Direktoriums folgenden Beschluß über die Oeffentlichkeit ihrer Sitzungen gefaßt: „Nach §. 15 Tit. II. des X. Edikts ist der Kam- mer der Abgeordneten geboten, aber weder hierin, noch anderswo der Kammer der Reichsräthe verboten, die allgemeinen Sitzungen öffentlich zu halten, vielmehr hat die Verfassungs⸗Urkunde in ihrem Eingange die Standschaft, also beide Kammern, berufen, ihre Berathungen in öffentlichen Versammlungen zu halten, sohin die Oeffentlichkeit der Sitzungen als leitende Regel aufgestellt. Dem Grundsatze der Oeffentlichkeit hat auch die Kammer der Reichsräthe gehuldigt, anfangs ihre Protokolle im Auszuge, dann vollständig mit einziger Ausnahme der Namen der Votanten, endlich auch diese selbst bekannt gemacht. Auf Grund dieser geprüften und bewährten Er⸗ fahrungen fortschreitend und das Bedürfniß der vollen Oeffentlichkeit anerkennend, beschließt die Kammer hiermit, da nunmehr die Vorbe⸗ reitungs-Geschäfte beendigt sind und die allgemeinen Berathungen beginnen, hinfür die obserdanzmäßige Behandlung im geheimen Aus⸗ schusse zu verlassen und die allgemeinen Berathungen künftig regel mäßig nur in öffentlichen Sitzungen abzuhalten, wovon der Staats⸗ Regierung unverzüglich Anzeige erstattet und diese ersucht werden soll, schleunigst die hierzu erforderlichen baulichen Vorrichtungen her⸗ stellen zu lassen.“

Der in der gestrigen Sitzung der Abgeordneten Kammer von dem Staats- Minister der Justiz vorgelegte (und bereits erwähnte) Gesetz⸗ Entwurf über die Verantwortlichkeit der Minister enthält in vierzehn Artikeln folgende Grundbestimmungen;

„Art. J. Nur einem Staatsrathe im ordentlichen Dienste kann blei bend ein Ministerium übertragen werden. Der Art. II. bestimmt das In— terimistikum im Falle legaler Verhinderung oder einer Vakatur bis zur so- fortigen Wiederbesetzung. Art. 1II. Ohne Gegenzeichnung des betreffenden Ministers sind Königliche Anordnungen nicht vollziehbar. Art. IV. Der Vollzug ohne Contrasignatur wird an dem vollziehenden Staats⸗Beamten als Mißbrauch der Amtsgewalt bestraft. Art. V. Wer eine Königliche Anordnung gegenzeichnet, übernimmt die volle Verantwortlichkeit für deren Inhalt. Art. VI. Die Minister sind den Ständen des Reichs verant⸗ wortlich für jede vorsätzlich begangene oder wissentlich zugelassene Ver⸗ letzung der Gesetze. Art. Vi. Der Staats Minister, welcher eine ihm angesonnene Amtshandlung für verfassungs- oder gesetzwidrig hält, ist zu deren Ablehnung und im erfolglosen Falle zur Bitte um, Er— hebung von seiner Stelle befugt, wobei ihm aber seine pragmatischen Rechte' verbleiben. Art. VIII. Die nöthigen Behelfe zur Rechtserti⸗ gung verbleiben dem abgetretenen Minister. Art. 1X. bestimmt das Nähere über Anklage und Suspensien der Minister Lim Falle des Art. VI.); einem besonders zu berufenden Staats-Gerichtshofe liegt die Entschei⸗ dung der erhobenen Anklage ob. Arft. X. Die Verhandlungen des Staats- gerichtshofes sind mündlich und öffentlich. Die Einreichung und Vertretung der Anklage geschieht durch Bevolimächtigte der Stände des Reichs. Jede der beiden Kammern hat zu diesem Behufe zwei ihrer Mitglieder durch ab— solute Stimmenmehrheit auszuwählen und abzuordnen. Ueber die That⸗ frage der Anklage haben Geschworene, “äber die Rechtsfrage rechtskundige Richter zu entscheiden. Die näheren Bestimmungen über das Verfahren sinden sich in dem (neuen) Strafprozeß. Der Art. XI. normirt die Stra⸗ fen, als 1) Entfernung vom Dienste mit Ruhegehalt, 23) Dienst⸗Entlassung ohne Ruhegehalt und 3) Dienst-Entsetzung (Cassation). Art. XII. Die Begnadigung ist ausgeschlossen. Die Nehabilitirung des Verurtheilten kann nur mit Zustimmung der Stände des Reichs erfolgen. Ant. XIII. Die Verfolgung des Schuldigen wegen gemeiner Verbrechen und Privatverletzung bleibt außerdem den ordentlichen Gerichten überlassen. Art. XIV. Vor⸗ stehendes Gesetz tritt als Bestandtheil der Verfassungs- Urkunde mit seiner Publication in Wirksamkeit.“

Se. Masjestät der König, begleitet von den Prinzen Karl und Luitpold und dem Herrn Herzog Max, hielt diesen Vormittag große Musterung über die gesammte Landwehr der Hauptstadt und der Vor— stadt Au und die Freicorps der Studenten und Künstler, welche letz⸗ tere zum erstenmale mit einer Fahne, der schwarz⸗gelb-⸗rothen, ausrück⸗ ten. Die schöne Ludwigsstraße, in der die verschiedenen Truppen⸗ Abtheilungen, gegen 4060 Mann stark, in einer Linie, und zwar von der Feldherrnhalle an bis hinab zum Siegesthore, aufgestellt waren, bot einen imposanten Anblick bei diesem vom schönsten Wetter be— günstigten Schauspiele.

zie hiesigen Künstler haben Sr. Majestät dem König Ludwig nachstehende Adresse überreicht, die einen der jüngeren Künstler zum Verfasser hat, und deren künstlerische Ausstattung Eugen Neureuther und Peter Herwegen übernahmen.

Ew, Majestät! Deutschlands Boden war gedüngt mit dem Blute der VBefreiungskämpfe; in seine tiefen Furchen sollten Deutschlands Fürsten die Saaten des Friedens streuen. Da waren Ew. Majestät der Erste und Einzige, dessen Blicke auf ein Feld fielen, das am längsten brach gelegen, am meisten, von wildem Unkraut überwuchert und doch dem deutschen Gemüth . e alben war auf das , der schönen Künste. Mit tiefinner— . ,, eng Ew. Majestät der Beruf ihrer Wiedergeburt. n. , . schaarte die ersten Geister der Nation. um sich, bhean nf! han e men z e Olive von Hellas und Jlalien nchen , . ö das aatfeld der deutschen Kunst wogte alljährlich Jahren. Di! an 1 . des Friedens seit mehr als dreiundzwanzig ,, 3 aße . den e g ng, inneren Frieden gYajessat Dee / . und den äußeren in Frage gestellt. Ew. sind! aug fresem h 8 Friedens, der König der Künste des Friedens,

chin iem Entschluß vom Thron gestiegen. Es ist unsere heilige . nn , Augenblick, da der Fürst dem Thron entsagt, der deu . 9 . den Thron erhoben, Ew. Masestät im Namen aller

. ie unauslöschlichen Gefühle des Dankes auszusprechen.

Eingedenk der Königlichen Abschiedsworte: „„Auch vom Thron herabgestie⸗ gen, schlägt glühend mein Herz für Bayern, für Deutschland““, sind wir Illle von der erhebenden Ucberzeugung beseelt, in der Person Ew. Majestät auch fürder den Schirm und Hort der deutschen Kunst und ihrer Vertreter erblicken zu dürfen. Wie immer aber die Würfel fallen mögen in Krieg oder Frieden: wir geloben in die väterliche Hand unseres großen Mäcen mit dem ganzen Ernst deutschen Künstlerstrebens die koöstliche Errungenschaft, welche sich an den Namen Ew. Majestät knüpft, zu wahren und hinüber⸗ zuretten durch alle Stürme der Zeit in eine glorreiche Zukunft, so wahr der Ruhm der deutschen Kunst, von dem Ruhm Ew. Majestät unzertrenn lich, ein ewiger sein wird!“

Die beträchtliche Zahl von Unterschriften (über 250) umfaßt, unter den berühmtesten Namen unserer Kunstwelt wie unter den be⸗ scheidensten der jüngeren Generation, Männer aus allen Gauen des deutschen Vaterlandes, wie sie das Panier eines kunstsinnigen Fürsten seit einer Reihe von Jahren an der Isar versammelte. Die Adresse wurde am 7. April übergeben und freundlichst entgegengenommen.

Königrerch Hannover. Hannover, 11. April. Durch das am gestrigen Tage publizirte Gesetz, die Aufhebung des §. 180 des Landes- Verfassungs⸗Gesetzes betreffend, werden dieser Paragraph, so wie der 8. 68 der Geschäfts-Ordnung für die allgemeinen Stände des Königreichs vom 4. September 18146, aufgehoben, Abänderungen der Verfässungs-Urkunde, des Wahlgesetzes und der Geschäfts⸗Ord⸗ nung können in Zukunft unter den für andere Gesetze bestehenden Formen, jedoch nur unter Zustimmung der allgemeinen Stände⸗Ver sammlung, getroffen werden.

Freie Stadt Frankfurt. (O. P. A. 3.) Frankfurt, 12. April. Bericht über die Verhandlungen der siebzehn Beigeord⸗ neten am Bundestage in der dritten, vierten und fünften Sitzung am 6., 7. und 8. April.

Protokoll der 3. Sitzung des Funfziger⸗Ausschusses.

Frankfurt a. M., 6. April 1848. Der Vonssitzende Zoiron eröffnet Nachmittags 4 Uhr die Sitzung.

Das Protokoll der vorigen Sitzung wird verlesen.

Der Vorsitzende theilt mit, daß

1) die Kasino-Gesellschast Gastkarten für die Ausschuß-Mitglieder uber sandt habe, welche beim Sekretariat erhoben werden können; 2) ein Schreiben des Herrn Schnuphase in Altenburg, daß in diesem Lande volle Ruhe herrschez

3) ein Schreiben des Herrn Keiffenheim zu Cochem, welches voischlägt, daß der Ausschuß in allen Landestheilen wo möglich Mitglieder der von ihm vertretenen Versammlung bestimme, um die von den Negie rungen einzuleitenden Wahlen zu kontrolliren, denselben als offizielle Personen beizuwohnen und dem Ausschuß über den Gang der Sache Bericht zu erstatten.

Da in Liesem Betreff ein Antrag eines Mitgliedes anzutündigen in, so wird das Schreiben demselben beigefügt.

4) Herr M. Wolfermann zu Ehrenbreitstein zeigt an, daß in dem Ver⸗ zeichniß der Mitglieder des Vorparlaments irrthümlich sein Name ausgelassen sei. Die Erinnerung wird als begründet anerkannt. Der Vorsitzende hebt die Sitzung auf kurze Zeit auf, um eine erhal

tene Anzeige erbrtern zu lassen. Bei Wiedereröffnung der Sitzung theilt der Vorsitzende mit;: ; Die Anzeige betrifft Zerstörungen an der Taunus-Eisenbahn, der Vor—

fall wird betrachtet als ein Bestreben, Eisenbahnen als „Neuerungen“ ab⸗

zustellen und die „alten Zustände“ zurückzuführen. Der Ausschuß ist sei lens der Eisenbahn-Kommission angegangen, einen Aufruf zu erlassen, um abzumahnen von ähnlichem Frevel. J . 3 .

Die Diskussion erörtert: ob und diesfalls in welcher Weise der Aus- schuß sich der Sache anzunehmen habe. Sie beschließt mit 20 Stimmen gegen 18 (unter diesen Joh. Mappes, Wächter, Bissingen, Zachariä): an die betreffenden Regierungen und Sicherheits Deputationen geeignete Schrei ben zu erlassen, ferner mit Stimmeneinhelligkeit: den Erlaß einer zur Ge⸗ setzlichkeit mahnenden Proclamation.

Auf den Antrag Venedey's wird, im Interesse der Geschäftsbeschleuni gung, zum Vortrag über etwa einkommende ähnliche Gegenstände eine Kom— misston, aus folgenden Mitgliedern: Spatz, Wächter, Jacobv, Rüder, Mur— schel bestehend, durch den Vorstand ernannt.

Der Vorsitzende theilt ferner mit:

5) Vorschläge des Revisors Ludwig in Frankfurt in Betreff der Aus— übung des Wahlrechts;

1

6) einen Antrag des Herrn Rüder auf Verabredung von Maßnahmen,

die dem Ausschuß darüber Gewißheit geben, was in den einzelnen Bundesstaaten zur Ausführung der letzten und der noch zu erwarten— den Bundes ⸗Beschlüsse geschehen ist;

7) einen Antrag des Herrn Kyrulff:

der Ausschuß wolle deklarirend beschließen: wenn die Theilung der Bevölkerung eines Staates in je 50,000 Seelen einen Ueberschuß ergiebt, so hat dieser Staat das Recht, einen weiteren Abgeordneten zu wählen, sofern der Ueberschuß die Zahl von 265,000 übersteigt.

Der Vorstand macht über den Erfolg seiner Unterhandlung in Benreff der Form des Benehmens des Ausschusses mit, dem Bundestag, beziehungs⸗ weise den Siebzehnern, in folgender Weise Mittheilung:

1) „Die Siebzehner werden sich von allen Verhandlungen des Bun—⸗ des über die inneren Angelegenheiten Deutschlands Kenntniß verschaffen und haben zu dem Ende eine eigene Kommission niedergesetzt. Mit dieser Kom⸗ mission wird das Präsidium des Ausschusses jeden Tag zu einer bestimm— ten Stunde zusammentreten und nicht nur sich die nöthigen Mittheilungen machen lassen, sondern auch die Anträge des Ausschusses mündlich stellen, welche die Siebzehner dem Bund sogleich vortragen werden. Auf eben so kurzem mündlichen Weg wird das Präsidium die Entschließungen der Bun— des-Versammlung erfahren und wird in jeder Sitzung von dem Stand die⸗ ser Verhältnisse dem Ausschuß Kenntniß geben;

2) „Wegen der Abweichungen in den Beschlüssen des Bundestags vom 20. März und in den Beschlüssen der freien Versammlung wegen der Wah len haben die Siebzehner eine gemeinschaftliche Sitzung verlangt, welche bereits zugesagt ist.

3) „Wegen Schleswig Holsteins werden den Siebzehnern die Proto⸗ kolle des Bundestags vorgelegt werden, und jede weitere Austunst ist den⸗ selben zugesichert.

„Uebrigens können die Siebzehner mit Bestimmtheit bemerken, daß über diesen Gegenstand die ernsthaftesten Berathungen und eifrigsten Ver— handlungen gepflogen werden.

„Endlich haben die Siebzehner den Abgeordneten der prowvisorischen Regierung von Schleswig -Holstein bereits zu ihren Sitzungen zugezogen.“

Gegen diese Form der Verhandlung erhoben sich vielfach Einsprachen.

Nach längerer Verhandlung werden auf die Anträge von Zachariä, Hergenhahn und Anderer folgende Beschlüsse gefaßt:

15 Die proponirte Art der Verhandlung ist abzulehnen und eine direkte Verhandlung des Ausschusses mit der Bundesversammlung zu ver langen. ;

2) Die Bundesversammlung ist einzuladen, die Siebzehner in ihre Mitte aufzunehmen und dann eine Kommission zu ernennen, die mit dem Ausschuß verhandle. ö

3) Die Siebzehner sind anzugehen, daß sie ihre Aufnahme in die Bun desversammlung verlangen. 4 J

4) Die Bundes versammlung ist zur sosortigen Erklärung darüber zu ver anlassen, inwieweit sie mit den ihr mitgetheilten Beschlüssen der vor bereitenden Versammlung übereinstimmt, und was sie zu deren Aus führung gethan hat.

Der Ausschuß geht nunmehr zur Tagesordnung über.

Jacoby erstattet Bericht über die zu erlassende Proclamation und ver— liest den Entwurf.

Der Vorsitzende ordnet vördersamste Verlesung der Beschlüsse der vor— bereitenden Versammlung an.

Simon verliest diese Beschlüsse. wenigen Berichtigungen ann

er Vorsitzende eröffnet die Berathung über die Proclamation.

Die Wortfassung derselben wird nach

Nach längerer Verhandlung wird dieselbe mit kleinen Abänderungen angenommen.

Jacoby verlangt Veröffentlichung der stenographischen Niederschrift durch den Druck. Sein Antrag wird ausreichend unterstützt.

Der Vorsitzende schließt nach 8 Uhr Abends die Sitzung, beraumt die nächste auf morgen Nachmütag 4 Uhr an und bestimmt die Tagesordnung dahin:

Begründung der Anträge der Herren Rüder und Kyrulff und Berathung darüber. Zur Beurkundung Simon, Schristführer.

Protokoll der Aten Sitzung des Funfziger⸗ . Ausschusses.

Frankfurt a. M., den 7. April, Nachmittags 4 Uhr.

Der Präsident theilt mit: .

1) einen Antrag von Reh auf eine Adresse an das französische Volk; 2) eine Adresse an die Versammlung aus dem sieburger Kreise; 3) eine Anzeige von Matthv, daß er die Wahl zum Ausschußmitgliede

annehme und nächsten Sonntag eintreffen werde. .

Ferner theilt der Präsident mit, daß die gestern gefaßten Beschlüsse voll⸗ zogen seien. 3 J

Sodann trägt derselbe ein Schreiben an die preußische Regierung zugleich an alle Regierungen zu richten mit, welches, mit Bezugnahme auf das preußische Propositions-Dekret vom 3. April, die Regierungen ent⸗ schieden auffordert, die Wahlen zur konstituirenden Natfonal⸗Versammlung auf keiner anderen, als der von der Vorversammlung festgestellten Grund- lage, zu veranstalten.

Nach einer längeren Diskussion ward die Absendung des Schreibens mit solgenden Modificationen beschlossen:

ffatt des Termins von acht Tagen soll gesetzt werden: „in kürzester Frist“;

es soll bemerkt werden, daß wahrscheinlich auch mehrere norddeutsche Regierungen den von der Versammlung beschlossenen Wahlmodus an nehmen würden;

statt: „Auflehnung gegen“ wird gesetzt: Volkswillens“.

Schließlich ward bestimmt, daß das Schreiben nicht blos an die preußi⸗ sche und alle anderen Regierungen, sondern auch an den Bundestag und ben preußischen Gesandten beim Bundestage gerichtet werden solle.

Weiter ging ein Schreiben des Herrn Wippermann ein, worin derselbe die Wahl in den Ausschuß annimmt.

Eine Eingabe des „Vaterlands-Vereins“ zu Leipzig an die „Reichs⸗ Versammlung“, in Beziehung auf die politische Stellung Italiens, wird, als nicht vor den Ausschuß gehörig, zu den Akten reservirt.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung war ein Antrag des Herrn Rüder, der im Wesentlichen dahin geht: der Ausschuß möge durch Communication mit Privat- Personen in den einzelnen Staaten sich vergewissenn, ob dem in Folge der Beschlüsse der Versammlung gefaßten und veröffentlichten Bundes - Beschlusse allenthal⸗ ben nachgegangen werde. Herr Hergenhahn und Herr Abegg fügten dann den weiteren An- trag bei: daß auf Bildung von Wahl-Comité's in den einzelnen Ländern zur Be⸗ treibung des Wahl-Geschästs hingearbeitet werde,

und Venedey beantragt die Niedeisetzung eines besonderen Wahl -Ausschusses zu diesem Zwecke aus der Mitte des Funfziger-Ausschusses.

Alle diese Anträge werden angenommen.

Der Präsident ernennt in diese Kommission die Herren: Kolb, Blum, Jacoby, Kyrulff, Rüder.

Der Präsident theilt mit, daß Magistrat und Stadtverordnete, so wie die Universität zu Wien und der Ausschuß der niederösterreichischen Stände, eine Deputation an die Vorversammlung abgeordnet haben. Man ist ein⸗ verstanden, daß diese Deputation vom Ausschuß empfangen und ihr min—⸗ destens eine berathende Mitwirkung eingeräumt werde.

Herr Korulff beantragt, daß der Ausschuß entweder eine Declaration ozer doch eine gutachtliche Ansicht gegen die Bundes Versammlung aus⸗ spreche, des Inhalts:

daß bei der Berechnung der Abgeordnetenzahl der Ueberschuß über 50,000 dann für voll gerechnet werde, wenn derselbe 25,000 oder mehr betrage. Dieser Antrag wird in der Form eines Gutachtens angenommen.

Hierauf theilt der Präsident eine Eingabe eines Mitgliedes des polni- schen National? Comitéls in Posen, Namens Niegolewskti, mit, worin der Ausschuß veranlaßt wird, bei den betreffenden deuischen Regierungen dahin zu wirken, daß die Reorganisation der polnischen Gebietstheile gestattet werde.

Man erachtet den Gegenstand nicht zu einer besonderen Beschlußnahme für geeignet, geht vielmehr zur Tagesordnung über in Berücksichtigung der berens bestehenden Beschlüsse der Haupt⸗Versammlung und unter wiederihol— ter Kundgebung von Sompathieen für die polnische Sache.

Herr' Reh entwickelt seinen Antrag auf Erlassung einer Proclgmation an das französische Volk und verliest den Entwurf einer solchen. Die Ver— sammlung beschließt die Verweisung des Antrags an eine Kommission zur Prüfung. Es werden in dieselbe ernannt: Pagenstecher, Buhl, Kolb, Sted⸗ mann und Reh.

An dieselbe Kommission wird ein Antrag Hergenhahn's auf eine Adresse an die Deutschen in Frankreich und der Schweiz verwiesen und bestimmt, daß bei dessen Berathung der letztgenannte Antragsteller an die Stelle des Herrn Reh treten solle.

An eben diese Kommission wird, auf Abegg's Anregung, die Be— trachtnahme verwiesen, ob nicht in Bezug auf das von der Versammlung über die polnische Sache Beschlossene bestimmte Schritte bei den Regierun— gen durch den Bund zu thun seien.

Die Kommission wird zu diesem Behufe durch weitere zwei Mitglieder, die Herren Venedey und Blachiere, verstärkt.

Auf eine fernere Anregung von Seiten des Herrn Brunch wegen der Volkebewaffnung wird bemerkt, daß das Präsidium ohnehin diese Sache in die Hand nehmen müsse und werde.

Die gestern ernannte Kommission für die Sicherheit berichtet, daß so⸗ wohl die Schreiben an die betreffenden Behörden, als auch der allgemeine Aufruf bereits verfaßt und abgegangen sei.

Die nächste Sitzung wird Montag den 10. April 9 Uhr sein, und zwar wird dann zuerst eine Comité-Sitzung stattfinden.

Zur Beurkundung Biedermann, Schriftführer.

„Nichtberücksichtigung des

Fünfte Sitzung. Vorsitzender: von Gagern.

Als neues Mitglied der XVII trat heute für das Großherzogthum Luremburg der General- Staats-Anwalt Willmar ein. ö

Der Vorsitzende trug ein von dem Funfziger-AUusschusse heute einge⸗ gangenes Schreiben vor, in welchem die XViß benachrichtigi werden, daß der Funßiger - Ausschuß sich mit der Bundes-Versammlung in unmittelbare Geschäftsverbindung setzen werde, und daß er die Aufnahige der XVII in die Bundes -Versammlung bei dieser beantragt habe. Das Schreiben ent— hielt zugleich den Antrag, daß auch die X II ihre Aufnahme in die Bun- des-Versammlung begehren möchten und das Gesuch um eine Erklärung über das, was fuͤr die Ausführung der Beschlüsse des Vorparlaments ge schehen sei.

Während der Verhandlung über den Antrag wegen Aufnahme der VII in die Bundes-Versamnlung ging der Bundes-Beschluß vom gestri— gen Tage in Betreff der Wahlen für die konstituirende Versammlung ein. Der Vorsitzende verlas diesen Beschluß, durch welchen die Bestimmungen des Bundes-Beschlusses vom 30sten v. M. aufgehoben und dagegen die Beschlüsse der am 3osten v. M. und den folgenden Tagen stattgehabten frankfurter Versammlung als Grundlage für die bei den Wahlen der Ab- geordneten zu der konstituirenden Versammlung zu beobachtende Ordnung angenommen und festgesetzt werden.

Es wurde beschloͤssen, den Funfziger-Ausschuß hiervon sofort in Kennt— niß zu setzen, wodurch das Gesuch um Erklärung über die bisherigen Ver⸗ handlungen zur Ausführung der Beschlüsse des Vorparlaments seine Erle⸗ digung sinden würde.

In Betreff des Antrages wegen Aufnahme der XVII in die Bundes

921 Versammlung übernahm der Vorsitzende, den Funfziger-Ausschuß von den Gründen in Kenntniß zu setzen, welche die XVII bisher abgehalten, diese Aufnahme zu beantragen und ihn zugleich zu benachrichtigen, daß die XVII schon früher ihre unmittelbare Aufnahme in die Bundes Versammlung für bie Fälle, wo es der Gang der Verhandlungen erheischen würde, sowohl schriftlich als mündlich ausdrücklich vorbehalten hatten.

Oesterreichische Monarchie.

Wien, 11. April (Wien. Ztg.) Se. Majestät der Kaiser hat das nachstehende Kabinetsschreiben an den Minister des Innern gerichtet:

„Lieber Freiherr von Pillersdorff!

Um meinen treuen Pragern einen wiederholten Beweis Meiner offenen landes väterlichen Gesinnungen und Meiner Sorgfalt für das Wohl des Königreichs Böhmen zu geben, fordere Ich Sie auf, den Abgeordneien im geeigneten Wege auf das Mir überreichte Gesuch Folgendes zu bedeuten:

1) Die böhmische Nationalität hat durch vollkommene Gleichstellung der böhmischen Sprache mit der deutschen in allen Zweigen der Staatsver— waltung und des offentlichen Unterrichts als Grundsatz zu gelten.

2) Zu dem ersten, nächstens einzuberufenden böhmifchen Landtage sind alle Stände des Landes zu versammeln. Diese Versammlung hat aus einer alle Interessen des Landes umfassenden, gleichmäßigen Volksvertretung auf der mög⸗ sichst breiten Basis der Wahlfählgkeit und Wählbarkeit mit dem Rechte, über alle Landes- Angelegenheiten zu berathen und zu beschließen, zu bestehen. In Folge dessen genehmige Ich über ein neuerliches Ansuchen der damali Jen Petenten, daß an dem nächsten böhmischen Landtage nachstehende Volks- vertreter Theil zu nehmen haben: ) diejenigen, welche bisher landtagfähig waren, mit der die Königlichen Städte betreffenden Abänderung, daß 69) die Königliche Hauptstadt Prag zwölf Vertreter aus dem Bürgerstande, jede der übrigen Königlichen Städte des Königreiches aber wenigstens Einen, é jede andere Landstadt, welche wenigstens viertausend Seelen zählt, gleich⸗ salls Einen Deputirten zu wählen berechtigt ist. ) Bei einer Bevölkerung von achttausend Personen und darüber kann jede Landstadt zwei Deputirte in den böhmischen Landtag senden. e) Die prager Universität ist durch den Rector Mägnisicus und überdies jede Fakultät derselben, so wie auch die Technik, se durch Einen Deputirten zu vertreten. 4 Zur Vertretung aller sibrigen Volksklassen, welche nicht schon in den vorstehenden Absätzen begrif⸗ sen sind, hat jeder Vikariats-Bezirk zwei Deputirte abzusenden.

Zur Wahl der Volksvertreter ist auf dem Lande jeder Staats-Bürger berechtigt, welcher eine Steuer zahlt, in den Städten aber jeder Bürger. Außerdem wird zur aktiven Wahlfähigkeit das zurückgelegte 25ste Lebens- jahr gefordert. Die passive Wahlfähigkeit hingegen wird durch die Landes eingeburt und durch ein Alter von mindestens 30 Jahren bedingt. In bei⸗ den Beziehungen sollen aber von der Wahl und Wählbarkeit ausgeschlossen sein: Alle unter Kuratel stehenden Personen, ferner alle Kridatare, so lange nicht ihre Unschuld durch gerichtliche Erkenntnisse sichergestellt ist, und alle' jene, welche wegen eines entehrenden Verbrechens oder wegen einer derartigen schweren Polizei- Uebertretung in Untersuchung gestanden und nicht für schuldlos erklärt worden sind. Diese Bestimmungen über die Ver- stärkung und Art der Wahl der Volksvertretung haben jedoch nur inso⸗ lange zu gelten, als hierüber im constitutionellen Wege nichts Anderes de⸗ sinitiv beschlossen wird.

3) Die Errichtung verantwortlicher Central Behörden für das König⸗ reich Böhmen in Prag mit einem ausgedehnteren Wirkungskreise wird be— willigt.

4) Die Bitte um die Vereinigung der Länder Böhmen, Mähren und Schlesien unter Einer Central-Verwaltung in Prag und unter einem gemeinschafilichen Landtage hat einen Gegenstand der Verhandlung auf dem nächsten Reichstage zu bilden, wobei die eben genannten Länder Böhmen, Mähren und Schlesien vertreten sein werden. .

5) Die Aufhebung der privilegirten und Patrimonial⸗Gerichte, die Einführung unabhängiger Bezirksgerichte, des öffentlichen und mündlichen Verfahrens, wie auch die Auflösung des Unterthanen-Verhältnisses, sollen Gegenstände constitutioneller Beschlüsse der neuen Landstände und die Auf⸗ gabe einer vorzüglichen Fürsorge Meines Ministeriums des Innern sein. Doch will Ich jetzt schon, daß der S. 10 des Unterthanen-⸗Patents vom J. September 1781, dann die beiden 88. 2 und 7 des Unterthanen⸗Straf Patents vom 14. September 1781, insofern dieselben den Vollzug der obrig⸗ feitlichen Verfügungen ohne Rüchscht auf vorliegende Rekurs -Beschwerden des Unterthanen zulassen, sogleich als aufgehoben, betrachtet werden. Wegen gänzlicher Aufhebung der Nobot gegen Entschädigung ist in Meinem Pa⸗ lente vom 28. März 1848 bereits die Verfügung getroffen. Die freie Re⸗ ligions Uebung der christlichen und des israelitischen Kultus neben der kam tholischen als Staatskirche aufrecht erhaltenen Religion wird zu— gestanden. Die der Zeit und den Lokal Beihältnissen angemes⸗ fene bürgerliche Stellung der Juden in Böhmen hat einen Ge— genstand reiflicher Erwägung am boͤhmischen Landtage zu bilden. 6) Eine felbstständige Gemeinde-Verfassung mit eigener Vermögens-Verwaltung und freier Wahl der Beamten ist bereits angeordnet, und die näheren gesetzli— chen Bestimmungen hierüber werden gleichfalls auf den Landtag verwiesen. 7) Dem Wunsche nach Preßfreiheit ist bereits durch das Patent vom 15ten März J. J. und durch das seitdem erlassene provisorische Preßgesetz vom 31. März d. J entsprochen, und ein neues Preßgesetz wind dem nächsten Reichstage zur definitiven Schlußfassung vorgelegt werden. 8) Der Bitte um den Schutz der persönlichen Freiheit gegen willkürliche Verhaftungen ist durch den Erlaß Meines Ministers des Innern vom 28sten März laufenden Jahres und durch das zugesicherte öffentliche Ver= fahren entsprochen. 97 Von nun an sollen in Böhmen alle öffentlichen Aemter und Gerichts-Behörden nur durch Individuen, welche beider Landes⸗ sprachen kundig sind, besetzt wewen. 10) Die theilweise Aufhebung und Ermäßigung der Verzehrungs-Steuer ist bereits verfügt worden, und was die neuerliche Bitte der böhmischen Deputirten um weitere Mäßigung oder wo möglich gänzliche Aufhebung der Verzehrungs⸗Steuer für die nothwen⸗ digsten Nahrungsmittel, insbesondere für Brod, Korn, Kornmehl und Bier in Prag betrifft, so wird hierüber bei den administrativen Behörden gleich= zeitig die Verhandlung eingeleitet. 11) Die National- Garde, sowohl für Städte, als auch für das flache Land, ist durch das Patent vom 15. März l. J. bewilligt. Ueber die Bewaffnung und Organisirung derselben wird nächstens ein besonderes Gesetz erfolgen. 12) In Betreff der Bitte um ein neues Militair⸗Refrutirungsgesetz enthält Mein Kabinetsschreiben vom 24. März d. J. bereits die Zusicherung. 13) Freies, unbedingtes Petitionsrecht ist bereits zu gestanden, so wie auch das Associations-Recht, durch das Staats⸗Grundge fetz geregelt werden wird. 14) Für die gründliche Ausbildung und für eine ausreichende Dotation der böhmischen und deutschen Schullehrer wird ebenso, wie für eine zweckmäßige Einrichtung der Gvymnasien und aller Bildungs Anstalten, durch einen neuen Studienplan im Wege des zu diesem Ende errichteten Ministeriums des öffentlichen Unterrichts Sorge getragen. Die Petition der prager Studirenden erhielt bereits die definitive Genehmigung. Was die gebetene Mitbeeidigung des gesammten Kaiserl. Militairs und aller Staatsbehörden auf die Constitution betrifft, so erwarte Ich von dem Vertrauen und einer ruhigen Würdigung die allgemeine Ueberzeugung, daß dieser Punkt nur in dem Staatsgrundgesetze selbst festgesetzt werden kann.

Wien, am 8. April 1848. 6

Ferdinand.“

Preßburg, 11. April. Gestern um halb 6 Uhr langten Ihre Majestäten in Begleitung der Erzherzoge Franz Karl und Franz Josef am Bord des Dampfschiffes „Maria Dorothea“, welches mit ungarischen Nationalfahnen, der österreichischen, so wie der schwarz⸗ roth- goldenen deutschen und noch mehreren anderen Flaggen geschmückt war, hier an. Von Sr. Kaiserl. Hoheit dem Erzherzog Reichspa⸗ latin und dem Ober-Stallmeister an der Spitze der städtischen De—⸗ putation empfangen, fuhren die hohen Herrschaften durch die aufge—⸗ stellten Reihen sämmtlicher aus mehreren Städten und Komitaten in großer Anzahl hier anwesenden National⸗Garden, worunter auch die wiener Deputatlon gewesen, hindurch in das gräflich Viczaische Pa-= lais. Abends war die Stadt glänzend erleuchtet.

Das Ministerium des öffentlichen Unterrichts hat aus den Lite⸗ raten, welche theils hier gewählt, theils von Prag berufen und in öffentlichen Blättern angezeigt wurden, Comités zur Entwerfung der Grundlinien der besseren Einrichtung in den verschiedenen Zweigen

des öffentlichen Unterrichts gebildet. Dieselben haben nach Maßgabe der ihnen zugemittelten Materialien über den gegenwärtigen Zustand und die bisher gestellten Verbesserungs⸗Anträge ihre Aufgabe in An⸗ griff genommen, und das Comité für die Verbesserung des Gymnasial- Studiums ist insbesondere in seinen Arbeiten bereits bedeutend vorge⸗ schritten. Eine besondere Aufmerksamkeit des Ministeriums ist in Bezie⸗ hung des Volksschulw sens auf die dringend nöthige Verbesserung der drückenden Lage der Lehrgehülfen in den Volkeschulen hier gerich⸗ tet, um so bald als möglich diesen ehrenwerthen Mitarbeitern an der Volksbildung jene günstigere Stellung zu verschaffen, deren sich jene in Prag bereits zu erfreuen haben. Den Studirenden an der hiesi⸗ gen Universität sind für den gegenwärtigen Lehrkursus jene Erleichte⸗ rungen in den Studien gewährt worden, welche der Waffendienst, dem sie unermüdet und ehrenhaft zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung sich widmen, erfordert. Dabei ist eine erfreuliche Erschei⸗ nung, daß nach den Berichten der Professoren die Vorlesungen mit möglicher Frequenz besucht werden.

WTriest, 1. April. (1. 3) Manche Leute, doch, gottlob, ihre Zahl ist gering, scheinen die Stellung Triests ganz zu verkennen, wenn sie diese Stadt mit aller Gewalt zur italienischen machen wollen. Wir wollen hier von den Bewohnern selbst gar nicht reden. Unter den 70 75,000 Individuen, welche in Triest und seinem Gebiet ansässig sind, müssen wir den überwiegend größeren Theil als Sla⸗ ven ansehen; der Rest besteht freilich der Mehrzahl nach aus Men⸗ schen, welche italienisch reden, ohne deshalb aber Italiener zu sein. Triest war als winziger, unbedeutender Ort unter italienischer Herr⸗ schaft, sehr kurze Zeit auch unter der venetianischen, von der es sich aber schnell loszumachen suchte. Unter Oesterreich ist es groß gewor⸗ den und auf die Stufe gelangt, die es jetzt einnimmt. Sehen wir aber ganz ab von dem historischen Standpunkt und von der Natio⸗ nalität und fragen wir: Was hat Triest zu thun, wenn es nicht verkümmern, wenn es weiter blühen und erstarken soll, so liegt die Antwort nicht fern und muß einfach dahin lauten: es hat sich dem österreichischen Staate, also Deutschland, eng und enger anzuschließen; nur von hier erwarte es sein Heil, während ihm als selbstständiger Staat oder in Verbindung mit Italien das Hin⸗ terland abgeschnitten wäre, so daß es seinem, völligen Ruin entgegen⸗ gehen müßte. Das mögen die Leute beherzigen, die sich gottlob in der Menge wie Tropfen im Ocean verlieren und bei dem gesunden Sinne der wahren Triestiner keinen Anklang finden. Man hege hier immerhin große Sympathie für die italienische Sache, und welcher fühlende Mensch hegt sie nicht für ein Volk, das sich seine Selbst—⸗ ständigkeit erkämpfen will; aber Triest gehört zum deutschen Bund und muß ihm treu bleiben; getrennt von ihm, wir wiederholen es, stürzt es sich in den tiefsten Abgrund, tritt es selbst das Glück mit Füßen, das ihm bisher blühte und mit Gottes Hülfe noch lange blühen wird.

Venedig, 3. April. (A. 3), Aller Gedanken sind jetzt dar⸗ auf gerichtet, die Wege zu einer innigen Verschmelzung der lombar— disch- venetianischen Provinzen und ganz Italiens aufzufinden, vor Allem aber jener Städte-Eifersucht zu begegnen, die immer nur zum Verderben dieses schönen Landes gereichte. Um auf dieses Ziel hin⸗ zuarbeiten, sind, ungeachtet der in und um Verona lagernden öster⸗ reichischen Truppen, bereits zwischen den provisorischen Regierungen

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von Railand und Venedig Verhandlungen gepflogen. Man schreibt aus Mailand unterm 29. März neben Ausdrücken höchst ehrenhafter, brüderlicher Gesinnung Folgendes: „Eure Gedanken über Nationali⸗ tät sind auch die unsrigen, Ihr werdet sehen, daß unsere Hoffnungen und Wünsche übereinstimmen mit dem von Euch bereite ins Werk Ge⸗ setzten; wir sind überzeugt von Eurer wahren Vaterlandsliebe, über zeugt, daß der, welcher dem Symbol des heiligen Marcus die drei⸗ farbige Fahne beifügte, durchaus von keinem Absonderungsgeist beseelt war.“ In der That hat Niemand daran gedacht, in Venedig die alte Republik wieder herzustellen, eben so wenig eine ausschließlich venctianische zu gründen, aber man gab ihr einstweilen diesen Namen, weil das Schicksal der lombardischen Provinzen damals noch nicht bekannt war, man rief: „Es lebe St. Marcus“, weil dieser Ruf in den Herzen der Massen am schnellsten zünden und ein Freuden⸗-Echo finden mußte, das übers Meer hinaus hin zu den tapferen Dalmatinern drang. Wer den Venetianer nicht kennt, kann sich unmöglich eine Vorstellung von dem Eindruck machen, den dieser Ruf: Viva San Marco, hier hervorbrachte. Man sah Greise, die vor der altehrwürdigen Standarte niederknieten, unter Freudenthränen Gott bittend, sie doch jetzt nicht sterben zu lassen, während Frauen und Kinder, von ihren Vätern über die Bedeutsamkeit der Feier unterrichtet, jenem Beispiel folgten. Diesen alten Erinnerungen sind auch die völlige Ruhe der Stadt und das unbegränzte Vertrauen beizumessen, welches in alle Gemüther eingezogen. Einstweilen ist hier zu gemeinsamer Berathung der bis setzt freien Provinzen eine Staatsconsulta eingesetzt, die für jede Pro—⸗ vinz drei Räthe zählt und im Dogen-Palast ihren Sitz hat.

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 6. April. Im Kreise Menselinsk des Gouvernements Orenburg erkrankten an der Cholera zwischen dem 11Iten und 18. März 10 Personen und starben 3. Im Gouvernement Kasan dauerte die Cholera mit geringer Inten⸗ sitit noch in den Kreisen Laischen und Tschistopol fort. Im ersteren waren bis zum 13. März 3 Erkrankte verblieben; im Kreise Tschistopol erkrankten zwischen dem 6ten und 15. März 5 Personen und starben 2. Den Grund für die lange Dauer der Epidemie in diesem Kreise wollen die dortigen Behörden in dem leb⸗ haften Verkehr finden, den die Bewohner desselben mit den von der Cholera heimgefuchten Ortschaften des benachbarten Kreises Mense— linsk unterhalten. „Man kann indeß“, bemerkt die St. Peters—⸗ burgische Zeitung, „dieser Meinung nicht vollständig beipflichten, wenn man erwägt, daß in der letzten Zeit im Kreise Menselinsk nur wenige Cholerafälle und sogar weniger als in dem von Tschi⸗ stopol vorkamen, und wird vielmehr zu der Ansicht geführt, daß die Ursache der Fortdauer der Krankheit in örtlichen Verhältnissen zu suchen sei.“ Im Kreise Alatyr des Gouvernements Simbirsk er⸗ krankten zwischen dem Iten und 18. März Dersonen und starb 1. Im Kreife Tula sind vom Sten bis zum 15. März keine neuen Er⸗ krankungen vorgekommen. Der einzige nachgebliebene Kranke starb. Im letzten Berichte wurde gemeldet daß die Cholera in zwei Krei⸗ sen des Gouvernements Tschern golf aufs neue ausgebrochen ei. Nach den letzten Nachrichten dat Re sich auch in 1 Kreisen des Gouverne⸗ ments Poltawa wieder gezeigt. Schon am 6. Februar kam ein Fall jn Lochwiza vor, wo sie am 4. Januar erloschen war. Seit dem 29. Februar zeigte sie sich auch im Kreise von Lochwiza, am 27sten in Kreise Chorol, am 9. März im Kreise Lubny und endlich am 12. März um Kreise Gadiatsch. In den 4 Kreisen zusammengenommen waren bis zum 18. März 120 Personen erkrankt und davon 46 ge⸗ storben. Aus dem Gouvernement Tschernigoff sind neuere Nachrich⸗ en nicht eingegangen.

Franhre ich.

Paris, 7, April. Es werden mehrere Arbeiter⸗Emeuten und eine Militair-⸗Emente gemeldet. Zu Lvon feiern die Mauergesellen, um eine