1848 / 112 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

gekanntmachungen.

46 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 3. Januar 1818.

Das zum Nachlaß des Buchbindermeisters Friedrich Christian Eckelberg gehörige, hier in der Wallstraße Nr. IJ5 und der Neuen Grünstraße Nr. 19 4. belegene, im stadtgerichtlichen, früher lammergerichtlichen Hypo= thekenbuche Vol. 4. No. 69. Fol. 241. verzeichnete Grundstück, taxirt zu 32,834 Thlr. 40 Sgr. 3 Pf, soll auf Antrag der Benefizial⸗Erben des genannten Buch⸗ bindermeisters Eckelberg

am 25. August 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle an den Meistbietenden verkauft werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Regi— stratur einzusehen.

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger, der Heinrich Gustav Adolph und die Fanny Julie Ju⸗ stine, Geschwister Catel, oder deren Vormund, und die unbekannten Real⸗-Interessenten, letztere unter der War⸗ nung der Präklusion, werden hierdurch öffentlich vor- geladen.

Das Königliche Soolbad zu Neusalzwerk 288 v] bei Preußisch Minden wird Sonntag den 28. Mai e. eröffnet werden, Aus= kunft über die außerordentlichen Wirkungen der 26 . warmen Therme werden die Herren Aerzte: Dr. v. Möller in Minden (Verfasser der Broschüre über das hiesige Soolbad), Geh. Med. Rath Dr. Meyer in Min⸗ den, Dr. Clostermeyer hierselbst und Dr. Schober in Vlotho, über Logis, Bekostigung 2c. der Bade Inspektor Lampe gern und prompt ertheilen. Soolbäd zu Neusalzwerk bei Minden, im April 1848. Die Bade-Verwaltung.

296]

w 1 ** 24

Berlin-Anhaltische Eisenbahn.

z Vom 1. Mai c. ab wird, nach dem Vorgange unserer Anschlußbahnen, auch auf der unsrigen statt des bisher üblich ge⸗ wesenen Handelsge⸗

wich ts das Zollge— wicht eingeführt

werden. Die Tarifsätze, sowohl für Güter- als Passa⸗

gier⸗-Gepäck, bleiben dabei unverändert. Wir ersuchen

demnach das geehrte Publikum um Ausstellung der

Frachtbriefe vom 1. Mai e. ab in Zollgewicht. Berlin, den 17. April 1848.

X

o ei i on.

Berlin-Stettiner Eisenbahn.

Bekanntmachung. Di ordentliche w General⸗Ver⸗ e sammlung *

1 . nn, Berlin⸗-Stettiner Eisen— bahn-Gesellschaft, die sta= tutarisch auf den letzten Donnerstag des Monats Mai bestimmt ist, findet in diesem Jahre

2 * 8 2 Donnerstag den 25. Mai C. Vormittags um 9 uhr und event. die fol⸗ genden Tage hier im Börsenhause

statt. Wir laden zu derselben ergebenst unter Bezugnahme

auf S. 11. des Nachtrag⸗Statuts vom 29. Januar v.

. J. und die betreffenden Paragraphen des Statuts vom

J3. Oftober 18146, namentlich die S§. 53., 54. und 58. mit dem Bemerken ein, daß in der General-Versamm⸗ lung insbesondere auch darüber Beschluß gefaßt werden wird, ob die nach dem Privilegium vom 13, Februar

1813 emittirten, von uns seither mit Genehmigung der

General⸗-Versammlung noch nicht verkauften vierprozen—

tigen Prioritäts-Obligationen zu dem noch nicht amor—

tisirten Betrage von 488,320 Thlr. 15 Sgr.,

Vierhundert acht und 2 i Tausend dreihundert zwan—

. 3 Thaler funszehn Silbergroschen,

in einen höheren Zins gewährende Prioritäts-Obliga⸗

tionen umgeschrieben, und ob dabei gleichzeitig auch die

zur Deckung der Ergänzungsbauten unserer Bahn noch erforderlichen pptr. 300,000 Thlr., Dereihundert Tausend Thaler,

durch Kreirung von eben dergleichen Prioritäts-Obliga—

tionen beschafft werden sollen. . Die Präsentation der sofort zurück erfolgenden Actien

behufs Legitimation der zur Versammlung Erscheinen⸗

den und der Feststellung ihres Stimmrechtes, so wie zur

Entgegennahme der Eintritis⸗ und Stimmkarten, ge—

schieht in Berlin

am 20. Mai c., Vormittags von 9 12 Uhr und

Nachmittags von 3 6 Uhr, in unserem dortigen

Bahnhofs⸗Gebäude, außerdem an den beiden dem Versammlungs-⸗Termine voraufgehenden Tagen in dem Büreau des Direktoriums unserer Gesellschaft in dem Empfangs⸗ Gebäude hier⸗ selbst. Es werden dabei die Actien, auf welche Ein—⸗ tritts: und Stimmkarten ertheilt sind, mit einem die Jahreszahl „18438“ enthaltenden Stempel versehen, und fann auf so gestempelte Actien bei ihrer etwanigen abermaligen Production für diese General ⸗Versammlung ein ferneres Stimmrecht nicht ertheilt werden. Für spät Zureifende wird die Prüfung der Legitimation und die Ertheilung der Eintritts- und Stimmkarten ausnahms⸗ weise noch an dem Versammlungstage in der Zeit von 7— 9 Uhr Morgens soweit dieselbe dazu ausreicht erfolgen, später und am Versammlungsorte selbst ist dies durchaus unthunlich.

Die Uebersicht der zu verhandelnden Gegenstände und der Verwaltungs-⸗Bericht können in den letzten 8 Tagen vor der General⸗Versammlung von uns entgegengenom— men werden.

Stettin, den 18. April 1848.

Der Verwaltungsrath der Berlin-Stettiner Eisenbahn-⸗Gesellschaft.

Sch illo w. Goltdammer. Lemonius. 257 b]

Piesenigen Inliaber von Russ. HIoOpeschenspro-

zentigen Certifikaten 4tersSerie, welche den Betrag der am 1M 13. Mai e, verfallenden Coupons

954 Allgemeiner Anzeiger.

in Berlin zu erheben wünschen, werden hiermit auf- gefordert, die betresfenden Coupons spätestens bis zum 2881ten d. M. bei den Unterzeichneten ur Anmeldung und Abstempelung vorzuzeigen. Der Zahlungs- Termin der angemeldeten Coupons wird Sodann zu seiner Zeit bekannt gemacht werden. Berlin, am 4. April 1848. Anhalt und Wagener, Brüderstralse No. 5.

258 v] di ttal- Citation.

Demnach bei dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt

Niga seit . Jeit sich folgende Gelder in depo— zit asservirt befinden, nämlich:

1) zum Besten des verschollenen Peter Rauert, ein demselben aus dem Nachlasse seines Bruders Arend Rauert zugefallenes, gegenwärtig 87 R. 8 &. S. M., zum Besten der verschollenen Kinder des Husaren Johann Werner, mit Namen Johann Salomo Und Wendnla Rosine, Geschwister Werner, 175 R. 11 K. S., zum Besten der verschollenen Kinder des weiland Ludwig Wilhelm alias Friedrich Wilhelm Müller, mit Namen Friedrich Wilhelm, Christian Jacob und Johann Adolph, Geschwister Müller, ein den⸗ selben von der verwittweten Regina Friese, geb. Freudenthal, testamentarisch vermachtes, gegenwär— tig 173 R. 64 K. S. M. betragendes Legat, zum Besten des verschollenen Sohnes des Glocken⸗ läuters Gottfried Lemcke und dessen Ehefrau Do- rothea, geb. Normann, Namens Emanuel Gustav Lemcke, 25 R. 24 K. S. M., zum Besten der verschollenen Christine Margarethe Meyer, ein derselben aus dem Testamente ihres Bruders Heinrich Wilhelm Meyer zugefallenes Le⸗ gat, gegenwärtig 97 R. 71 K. S. M. betragend, zum Besten des verschollenen Paul Oswald, ein demselben aus dem Nachlasse der Marie Elisabeth Oswald zugefallenes Erbtheil, gegenwärtig 68 R.

5 K. S. M. betragend, 7) zum Besten des verschollenen Sohnes des Musikus Martin Lenz, Namens Franz Lenz, 25 R. S. M., und 8) zum Besten der verschollenen Gebrüder Carl und Jacob Schablowsky, 70 R. 51 K. S. M., ohne daß die resp. Interessenten ihre desfallsigen Ge— rechtsame wahrgenommen oder sich zum Empfange ge— meldet haben als werden von dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga vorbenannte Verschollene oder, im Falle des etwanigen Ablebens derselben, deren eheliche Descendenten oder anderweitige Erben und Erb⸗— nehmer hiermit aufgefordert, in Zeit von achtzehn Mo⸗ naten a dato, und spätestens den 16. September 18419, entweder in Person oder durch gehörige Bevollmächtigte vor besagtem Waisengerichte zu erscheinen und sich ad causam gehörig zu legitimiren, unter der Warnung, daß im Nichterscheinungsfalle benannte Verschollene für todt erklärt und das hierselbst zu ihrem Besten asservirte Vermögen ihren Erben, sofern dieselben als solche sich zu legilimiren im Stande sein werden, ausgeantwortet werden solle, letztere aber, wenn sie in der anberaumten peremtorischen Frist sich nicht gemeldet haben würden, mit allen Ansprüchen an sothanes Vermögen für prä⸗ fludirt erachtet werden sollen, worauf sodann mit selbi⸗ gem den Geseßen gemäß verfahren werden wird. Riga, den 6. März 1848. Cg, J dr r, Imp. Civ. Rig. Jud. pupill. Sers.

263 h]

Hessische Ludwigs⸗-Eisenbahn. 3 Unter Hinweisung auf n den §. 35. der Statuten beehrt sich der unterzeich⸗ nete Verwaltungs⸗Rath die Herren Actionaire, ö. welche die ausgeschriebe— Ea. nen Einzahlungen gelei⸗ YB stet haben, zu einer or= dentlichen Generalver⸗ ; sammlung auf Montag den ersten Mai dieses Jahres, Vormittags 9 Uhr, hiermit einzuladen. Diejenigen, zufolge §. 11. der Statuten *) stimm⸗ fähigen Actionaire, welche an dieser Versammlung Theil nehmen wollen, haben, zum Behufe der Feststellung der ihnen zukommenden Stimmen und Ausfertigung der Eintrittskarten, ihre Actien-Certifikate den 17., 18. und 19. April I. J., des Morgens von 9 12Uhr, im Bü⸗ redu- Lokale der Hessischen Ludwigs -Eisenbahn zu Mainz zu präsentiren. Denselben ist ein genau nach der Rei henfolge geordnetes, doppelt ausgefertigtes und unter⸗ zeichnetes Nummern-Verzeichniß beizufügen, wozu die gedruckten Formularien im angegebenen Lokale unent⸗ geltlich in Empfang genommen werden können, dessen eines Exemplar dem Anmelder als Legitimation zur Erhebung der Eintrittskarte zurückgegeben wird. Gegen daffelbe werden den 27., 28. und 29. April im obigen Lokale, von Morgens 9— 12 Uhr, die nur für die Per⸗ son gültigen Eintrittskarten ertheilt, auf welchen zugleich das Lokal, in welchem die Versammlung stattfinden soll, näher bezeichnet wird. Mainz, den 3. April 1818. Der Verwaltungs-Rath.

) Der cit. 8. 11. seßt fest: „Der Actionair, welcher 8 Actien besitzt, ist stimmfähig und berechtigt, in der Derr ef. G fn n zu erscheinen. Acht Actien ge— ben immer eine Stimme, so daß derjenige, der 80 Actlen besitzt, 19 Stimmen hat. Mehr als 10 Stimmen kann kein Actionair, auf welcht Art es auch sei, in sich ver⸗ einigen.“

Ungarische Central-Eisenbahn. leon Kundmachung.

In Folge des §. 5. der Allerhöchst sanctionir⸗ ten Gesellschasts⸗Statu⸗— RHI ten der Ungarischen Cen= . 36 tral-Eisenbahn werden , R nachverzeichnete drei⸗ n, hundert siebenzig

fünf Stück Interim s⸗

6 ti ,, ., auf

elche ungeachtet i

den öffentlichen Blattern dreimal ,, rungen, dd. 26. Oktober 1847 und 14. Februar d. J. die am 2. Januar 1848 fällig gewesene achte 10proz Einzahlung bis zum 27. März . J als dem bestimm= ten Präklusio⸗Termin, nicht geleistet worden ist, in den Büchern der Gesellschaft gestrichen, als null und nichtig erklärt und die auf selben bereits haftende Einzahlung

n

von 70 pCt. ohne Weiteres als Eigenthum der Gesell⸗ schaft, unter Vorbehalt der ihr zustehenden Rechte, ein- gezogen: ,

Nr. 581. 711. 712. 729. 730. 733. 1126 bis 1129. 1131 bis 1133. 1729 bis 1738. 1752 bis 1757. 3014 bis 3016. 3026. 3028. 3029. 3021. 3687 bis 3689. zi09. 4110. 4119 bis 4131. 52986 bis 5300. 6691 bis 6699. 7267 bis 7269. 7685 bis 7699. 9125. 9197. gi98. 9207 bis 9210. 9419 bis 9421. 9442 bis 9451. 10992. 10994. 11320. 11321. 11380 bis 11382. 11405 bis 11414. 12255. 12256. 12639. 12640. 13879 bis 13888. 16080 bis 16082. 21035. 21018. 21120 bis 21125. 22812. 24309 bis 24311. 25783 bis 25788. 25793 bis 25799. 25920 bis 25925. 26509. 27145. 27147. 27148. 28221 bis 28225. 28453. 28154. 28654. 53657. 28697. 29480 bis 29483. 30227 bis 30231. M34. 302413 bis 30250. 30301. 30302. 30866. 31431 bis 31434. 31489. 31490. 31691. 33352 bis 33363. 33385. 34123 bis 34125. 35283 bis 35285. 36232 bis 36241. 36407. 36952 bis 36955. 6982 bis 36984. 38940 bis 38915. 41819 bis 41823. 44826 bis 4829. 418322 bis 48324. 48447. 48450. 49238 bis 49244. 9265 bis 49268. 54515 bis 54523. 55185 bis 55204. 55843. 55844. 55853. 59955. 59675. 61263 bis 61272. 5i53t. 64532. 65028 bis 65033. 659045 bis 65058. 66919. 68557. 69236 bis 69249. 69543 bis 69545. 69814. 70565. 70566. 70575 bis 70580. 70715 bis 70723.

Für diese 375 Nummern werden neue Interims-⸗Par⸗ tiasscheine ausgefertigt, über welche die nächste ordnungs- mäßige General⸗Versammlung zu verfügen haben wird.

Preßburg, den 19. April 1848.

ungarische Central-Eisenbahn.

u Seeländische

Vorsitzenden des

269 b]

mäßig gefaßten

Da Se. Majestät un-

Kopenhagen, de

Die beiden anderen Direktoren erhalten Jeder einen jährlichen Gehalt von 500 Rbthlr,

Aspiranten zu diesen Posten, welche die erforderlichen Kenntnisse und Tüchtigkeit zu besitzen glauben, werden hierdurch aufgefordert, binnen 3 Wochen vom heutigen Datum ihre desfallsigen schriftlichen Gesuche an den Ausschusses der Gesellschaft, Professor Rathsherrn David, einzureichen,

n 13. April 1848. Das Wahl-⸗Comit« der Seeländischen Eisenbahn-Gesellschaft.

Mecklenburgische Eisenbahn. General⸗Versammlung

der Actionaire der Mecklenburgischen Eisenbahn⸗-Gesellschaft.

Der unterzeichnete Aus⸗ schuß ladet die Actionaire der Mecklenburgischen Ei⸗ senbahn⸗Gesellschast zur statutenmäßigen ordent-

F lichen Gene ral-⸗Ver⸗ ya sammlung auf

den 13. Mai d. J., 2 Uhr Nachmit=

tags, in Schwerin im Hotel du Nord mit der Bemer⸗ kung ein, daß nach S. 24. des Statuts die ordnungs- Beschlüsse der General ⸗Versammlung für alle Actionaire bindend sind. .

Es werden Legitimations-Comites errichtet werden, welche die vorzuzeigenden Actien abstempeln und den Vorzeigern derselben auf ihre Namen lautende und, im Falle der Stimmberechtigung, die Zahl der von ihnen

ten zustellen. In Hamburg geschieht die Abstempelung

1 Eisenb ahn. abzugebenden Stimmen ausdrückende Legitimationskar-=

. * term 17. März d. J.

z Allergnädigst geruht ha.

ben, die in dem Statut

der Seeländischen Eisen⸗

bahn⸗Gesellschaft auf der

D General Versammlung

vom 29. November und

6. Dezember v. J. ge⸗

machten Abänderungen zu

approbiren, wird die Direction besagter Gesellschaft schaft; künftig aus folgenden Mitgliedern bestehen;

einem administrlrenden Direktor, der selbstständig den Betrieb leiten soll, und der dem—

straße Nr. 7, Güstrow in den

führung;

Gegenstände der Berathun sein 1) die Anhörung und Prüfung der Berichte des Aus⸗ schusses und der

im Eomtoir des Herrn G. H. Kaemmerer, in Ber⸗ lin bei Herrn Jacob Saling, Kleine Präsidenten⸗ in Schwerin, Rostock, Wismar und Büreaus der Gesellschast.

g werden sein;

5

Dlrection über deren Geschäfts-=

die Beschäftigung mit der Finanzlage der Gesell—

Beschlußnahme über den Antrag, daß der §5. 49. der Statuten dahin abgeändert werde, daß im In⸗ teresse der Gesellschaft auch vor der Vollendung der

zufolge im Besitz der erforderlichen technischen und ad— ganzen Bahnlinie die einzelnen Strecken derselben

ministrativen Kenntnisse sein muß, ferner aus

zwei anderen Direktoren, die besonders über die Oekonomie der Gesellschaft zu wachen haben, von diesen muß der Eine eine hinläng⸗ lichen Comtoirgeschäften vorzustehen und selbige zu lei⸗ ten, und der Andere technische Tüchtigkeit, einerseits, um mit Sachkenntniß beurtheilen zu können, wie viel mit Billigkeit auf die Erhaltung der Bahn, der Gebäude und der Zugkraft verwandt werden kann, und anderer⸗ seits, um augenblicklich an die Stelle des administri⸗ renden Direktors bei dessen eiwaniger Abhaltung vom Dienste treten zu können.

Der administrirende Direktor wird auf 3 Jahre und rie beiden anderen Direktoren auf 2 Jahre gewählt; damit aber diese beiden Direktoren nicht auf einmal ab⸗ treten, wird derjenige, welcher bei der ersten Wahl die wenigsten Stimmen erhält, nur ein Jahr zu fungiren

angeschafft w liche administrative Tüchtigkeit besitzen, um den eigent⸗ der Ausgleich

dem' Verkehre übergeben werden, wenn zu deren Fahrbarmachung und Betriebs-Einrichtung die nö⸗ thigen Geldmittel zu annehmbaren Bedingungen mne erden können, so wie die Festsetzung ung der Taris⸗Sätze im Beihalt der weiteren Vorschriften des S. 45. des Statuts in Verbindung mit einem dieserwegen mit der Stadt Rostock abzuschließenden Vertrage; ö

die Beschäftigung mit den von der Direction ge⸗ führten Jahres-Rechnungen aus den Jahren 1846 und 1847 Cconfr. S. 26. Nr. 2. des Statuts und das Protokoll der 2ten ordentlichen General Ver- sammlung); ö. . Sistirung des Zinsenlaufes der Stamm⸗Actien mit dem 1. Sltober d. J. (eonfi. S. 12. des Statuts); bie Wahlen für drei im Verlaufe der Zeit ausge tretene Mitglieder des Ausschusses, welche interimi- stisch von letzterem ergänzt sind. Bei diesen Wah⸗

haben. len sind die Vorschriften des 8. 28. des Statuts

Dem Beschluß der General-Versammlung gemäß, er⸗ hält der administrirende Direktor jährlich an Gehalt und Emolumenten 1500 Rbthlr., sammt 1 5 dom Netto⸗Ertrag der Betriebs -⸗Einnahmen, außer freier Woh⸗ nung oder 400 Rbthlr. als Ersatz für diese.

zu berücksichtigen. Schwerin, den 8. April 1818. Für den Ausschuß der Mecklenburgischen Eisenbahn⸗Gesellschast. G. C. Mann, als Präses.

Von vielen renommirten Aerzten und Chemikern geprüft. Goldberger's Galvano - elektrische

204

Rheumatismus -Ketten

Stück mit Gebrauchs Anweisung 1 Thlr., stärkere 1 Thlr. 15 Sgr. . Diese ; Ketten si chr bewährtes Heil- und namentlich h Diefe Rheumatismus Ketten sind ein sehr bewährtes Heil- und namentli Mauch Präservativ-⸗Mittel gegen nervßse, rheumatische und gich⸗—

. rifchè Uebel aller Art, als;

R Kopfgicht, Gesichts! und Halsweh, Zahnschmerzen, Ohrenstechen, Brust=

; Rücken- und Lendenweh, Gliederreißen, Krämpfe, Herzklopfen, Schlaflosig=

seit, Rose und andere Entzündungen,

Harthörigkeit u. s. w.,

und ist die Heilkrast dieses Mittels auch bereits vielfach von geachteten Aerz=

len, die dasselbe bei ihren Patienten mit Erfolg angewendet haben, beglau⸗

bigt worden. Die Wirksamkeit meiner elektrischen Ketten (die, mit Ausnahme

2 des Cylinders, aus rein metallischen Theilen bestehen und so leicht und ge⸗

fällig gearbeitet sind, daß selbst das beständige Tragen durchaus keine Be=

lästigung verursacht) beruht durchaus auf den einfachsten chemisch-ph vsikalischen Grundsätzen, und wird sich gewiß ein jeder Arzt, Chemiker und Physiker nach einer geneigten Prüfung für deren Nützlichleit und Brauch⸗ barkeit entscheiden. Die eigenthümliche Construction meiner Rheumatismus -Ketten, welche meist auf Erzeugung

eines galvano-elektrischen Stromes gerichtet sind, bildet das Chaͤrafteristische derselben und läßt sie hierdurch we⸗= sentlich von den sogenannten „Rheumatismus-Amuletten“ oder „Ableitern“ unterscheiden, mit denen sie übrigens auch in ihrer äußeren Form durchaus keine Aehnlichkeit haben,; Jede Goldbergersche galvano⸗elektrische Rheumatismus-Kette ist in einem Kästchen wohl verpackt, das auf der Vorderseite meine Firma

und auf der Rückseite das Wappen der freien Bergstadt Tarnowitz trägt, und nur derartig verpackte Exemplare sind

als echt zu betrachten. In Berlin sind meine Rheumatismus-Ketten nur bei den

8. 9 * 1

Herren L. Herrmann C Co., Breite zu den oben angegebenen Fabrikpreisen zu haben, so wie in Amsterdam bei Herrn H. Kerckh of, Braunschweig * mn dn, Hamburg. v v Bremen A. D. Geisler, Hannover . . Breslau „S. G. Schwarz, Königsberg » v Bromberg 5 ichn, Lübeck v Carlsruhe „A. Kreiter Wwe., Magdeburg * Cassel „Ch. Hoffmann, München n v Chemnitz J. D. Thieme, Münster Christiania Coblenz Cöln Fr. Jac. Berndorf, Danzig E. E. Zingler, Stettin Erfurt R. Rostkoten, Stralsund Frankfurt a. O. Albert Kierstein, Trier Gotha Guido Wenige, Zürich ;

Rendsburg *

Fabrik von galvano⸗eleltrischen A

Gumbinnen bei Herrn

J. T. Goldberger, in der freien Be

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Straße Nr. Il,

A. Bo guschewsky,

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JF. W. Langenberg & Roeder, C. E. Schack z Co.,

A. Teu dt,

H. Düring,

J. G. Schmidt,

Herrmann Höltger,

A. Dzwon kowski, Odense in Dänemark bei Herren Ge br. Schnackenburg, Carl Münster, osen bei Herrn Louis Kletschoff,

F. A. Oberreich, G. A. Ziegler, E. C. Böhmer, J. F. Sterk,

J. H. Kell er.

rgstadt Tarnowitz,

Mit Bezug auf vorstehende Anzeige des Hern J. T. Goldberger in Tarno witz empfehlen wir diese Rheu⸗ matismüs, Kiten zur geneigten Abnahme, und bemerken wir, hie bel uns eine Anzahl Atteste glaubwürdige Per⸗ sonen, die sämmtlich die schnelle, ja oft wunderbare Wirtsamkeit und Heilkrast dieser galvanischen Ketten bekunden,

zur geneigten Durchsicht ausliegen.

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Berlin, Donner st

der Prinzessin Charlotte, Tochter des Kabinets⸗-Ordre an den Han⸗

ten. zogthum Baden. Nachrich⸗ Oberlande. Herzog thum n Nachrichten aus Frei Stadt Hamburg. Ankunst preußischer

r. Stadt Frankfurt. Verhandlungen der Bundes-

Die Vesrauens Männer. O Monarchie. Wien. Abschaffung der Stöcke bei der Armer. S ans Wien. (Beabsichtigte Demonstration ; Hal-

gerschast und der Arbsiier; die Organisizung der National- 3 pi, in . der Wahlen zur deutschen National-Versamm— rianer. Die Alpen- Armee. Ruhiges Vorübergehen einer Volks nstration. Die Wahlen. Straßburg. Die Deputation des Funsziger ⸗Ausschusses. Großbritanien und Irland. London. Städtische Adresse. Die neue Fremden · Bill. Schweden und Norwegen. Stockholm. Ministerwechsel. Aus⸗ rüstung von Schiffen. erichtigung. Schweiz. Tagsatzung. Geheime Sitzung. Kanton Basel. Maß- regeln A8un die heranzlehent en deutschen Schaaren. Handels⸗ und Bör sen⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. . nachdem Wir die Bildung von Bürgerwehren genehmigt haben, so verordnen Wir zur Beseitigung entstandener Zweifel, daß den mit Zustimmung der Obrigkeit gebildeten Bürgerwehren behufs Aufrecht⸗ erhaltung der öffentlichen Srdnung und Sicherheit die Befugnisse der bewaffneten Macht nach den gesetzlichen Bestimmungen zustehen. Die Bürgerwehren sind daher insbesondere befugt, von ihren Wassen Ge⸗ brauch zu machen, wenn sie bei ihren Dienstleistungen angegriffen oder mit einem Angriff gefährlich bedroht werden oder Widerstand durch Thätlichkeit oder gefährliche Drohung stattsindet. Eben so sind sie befugt, bei einem Auflauf von den Waffen Gebrauch zu machen, wenn näch zweimaliger Aufforderung des Befehlshabers die versam— melte Menge nicht aus einander geht. Gegeben Potsdam, den 19. April 1848. Friedrich Wilhelm. Das Staats-Ministerium.

Camphausen. Graf von Schwerin. von Auerswald. Bornemann. Arnim. Hansemann. von Reyher. von Patow.

Verordnung über Befugnisse der Bürgerwehren. Se. Masestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Geheimen Ober-Justizrath Kisker zum Chef⸗Präsidenten des Ober-Landesgerichts zu Naumburg; und Nach dem Ableben des vormaligen preußischen Konsuls Bock in Odessa den dortigen Kaufmann Karl Trebbin zu Allerhöchstihrem Vice-Konsul daselbst zu ernennen.

Die Ministerien des Innern und für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten haben nachstehende Cirkular-Verfügung an die Ober-Präsidenten erlassen:

„Die Regierung Sr. Majestät hat es als eine ihrer nächsten und wichtigsten Aufgaben erkannt, die Agrikultur⸗-Gesetzgebung einer Revision zu unterwerfen und eine den Anforderungen der Zeit ent⸗ sprechende Ablösung der der Wohlfahrt der Landbewohner und der Förderung der Landeskultur noch hinderlichen, auf dem Grund und Boden noch haftenden Lasten herbeizuführen. So sehr das Bedürf⸗ niß der Zeit eine schleunige Lösung der Frage erfordert, so muß doch bel der fief eingreifenden Wichtigkeit dieses Theils der Gesetzgebung die Regierung es für ihre drin zendste Pflicht erkennen, nicht ohne Zustimmung der neuen Volksvertretung mit entscheidenden legislatorischen Schritten vorzugehen. Gesetz-Entwürfe über die beschleunigte und erleichterte Abhösüng aller lehn- und grundherrlichen Dienste und Abgaben, na= mentlich der Laudemial-Gefälle, werden vorbereitet, um der künftigen Volksvertretung vorgelegt zu werten. Die Regierung hofft in diesen Entwürfen das Interesse der Landbewohner, welches mit dem der Landeskultur zusammenfällt, mit den billigen Ansprüchen der bis⸗ her berechtigten Grundbesitzer in Einklang zu bringen und eine beide Theile befriedigende Lösung herbeizuführen.“ Ew. ꝛc. ersuchen wir ergebenst, die Landbewohner Ihrer Provinz von dieser Absicht der Regierung in Kenntniß zu setzen und sie darauf aufmerksam zu machen, daß sie in diesen GesetzVorschlägen die Beantwortung der von zahlreichen Landgemeinden unmittelbar an Se. Majestät den König oder an die Ministerien gerichteten Petitionen in Betreff der grundherrlichen Abgaben finden werden. Es steht zu hoffen, daß das Vertrauen in die Regie⸗ rung, welche bereit ist, gerechten Beschwerden der Landbevölkerung auf dem legislatorischen Wege schleunige Abhülfe zu gewähren, jene Aufregung beschwichtigen wird, die leider in vielen Landestheilen die Kundgebunz der Wünsche und Bitten der Landbewohner an ungeseßzliche Demon⸗ strationen hat knüpfen lassen.

Sollte die Dringlichkeit der Verhältnisse in einzelnen Provinzen oder Distrikten den, unverzüglichen Erlaß provisorischer Bestimmungen erfordern, welche die Grundzüge für einstweilige Vereinbarungen zwi⸗ schen den Berechtigten und. Verpflichteten außfzustellen haben würden, so . Er. ꝛc. dahin zielende Vorschläge uns gefällig schleunig ein= reichen.

Ew. ꝛc. werden es sich zur Aufgabe zu machen haben, durch be⸗ ruhigende Mittheilungen über die bevorstehende gesetzliche Lösung der Frage die Landbewohner zu überzeugen, daß sie mit Vertrauen dem Erlaß dieser Gesetze entgegensehen können, und daß die künftige Ver⸗ sammlung der Volksvertreter ihnen die beste Gelegenheit geben wird, ihren Interessen und Wünschen durch die von ihnen gewählten Män⸗ ner ihres Vertrauens Geltung zu verschaffen.

Berlin, den 20. April 1848.

Ministerinm des Innemn. Ministerium für Handel, Gewerbe von Auerswald. und öffentliche Arbeiten. von Patow.“

Dringende Ansprache.

Das Königliche Staats Ministerium hat auf die Anzeige, daß heute beabsichtigt wird, eine Petition um Abänderung des bestehen⸗ den Wahlgesetzes in einem zahlreichen Aufzuge nach dem Schlosse zu überbringen, die hierin liegende Demonstration, als die öffentliche Ruhe und Ordnung bedrohend, nicht für gesetzlich zulässig erachtet.

Hiernach ist es meine Pflicht, dahin zu wirken, daß die verab⸗ redete Demonstration unterbleibe. So schr ich mich überzeugt halten kann, daß es, bei der Achtung der hiesigen Einwohnerschaft vor dem Gesetz, nur eines solchen Ausdrucks bedarf, um den be⸗ absichtigten Aufzug zu unterlassen, so rechne ich doch auf alle Fälle darauf, daß die Behörden in ihren der allgemeinen Wohlfahrt ge⸗ widmeten Bestrebungen mit Kraft unterstützt werden. ;

Insbesondere aber wende ich mich an die hiesigen löblichen Ge⸗ werks⸗Genossen, die mir in der letzten ereignißreichen Zeit so manchen Beweis ehrenden Vertrauens gegeben haben, und deren Sinn für Gesetz und Ordnung meine volle Achtung verdient. Mögen dieselben auch heute ihrer wahren Stellung in der Staats-Gesellschaft einge⸗ denk sein, mögen sie engedenk sein, wie dem ehrenhaften Nährstande vor allen Dingen die Erhaltung und Befestigung der Ruhe, der Ordnung und des allgemeinen Vertrauens am Herzen liegen muß; mögen die Gewerks-Genossen also auch dieser wohlgemeinten Ermah⸗ nung Gehör geben und sich aller Betheiligung bei dem fraglichen Aufzuge enthalten.

Berlin, den 20. April 1848.

Der Polizei⸗Präsident. von Minutoli.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst zu Wied, nach Neuwied.

lUichtamtlicher Theil. Inland.

Potsdam, 2h. April. Gestern erfolgte in den Parade⸗Kam⸗ mern des hiesigen Königlichen Schlosses in Gegenwart Ihrer Maje— stäten des Königs und der Königin, des durchlauchtigsten Vaters, so wie der übrigen hier anwesenden Prinzen und Prinzessinnen des Kö⸗ niglichen Hauses, der hohen Militair- und Civil⸗Behörden, der Hof⸗ staaten und mehrerer dazu eingeladenen Geistlichen, die Confirmation Ihrer Königl. Hoheit der Pꝛrinzessin Friederike Luise Wilhelmine Mariane Charlotte, Tochter Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Albrecht.

Die heilige Handlung wurde durch den Ober- Konsistorialrath, Hof- und Dom -Prediger Dr. Snethlage, verrichtet, welcher Ihrer Königl. Hoheit den Religions Unterricht ertheilt har; Höchstdieselbe legte das von Ihnen Selbst aufgesetzte Bekenutniß Ihres Glaubens ab, beantwortete die darüber vorgelegten Fragen und wurde durch die Einsegnung als Mitglied der evangelischen Kirche aufgenommen.

Heute nahmen Se. Masestät der König und Ihre Majestät die Königin, so wie Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Charlotte und die übrigen hier anwesenden Mitglieder der Königl. Familie, gemein⸗ schaftlich mit der zahlreich versammelten Gemeinde in der Hof⸗ und Garnison⸗Kirche das heilige Abendmahl aus den Händen des Feld— probstes Bollert und des Sber-Konsistorial⸗Raths Dr. Snethlage.

Berlin, 20. April. Unterm 17ten d. M. ist folgende Aller⸗ höchste Kabinets Ordre an den Handels⸗Amts-⸗-Präsidenten von Rönne ergangen:

„Die in Meiner Ordre vom 27sten v. M. verheißene Bildung eines besonderen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten macht es nothwendig, dem Handels⸗Amte seine bisherige Selbstständigkeit zu entziehen und dasselbe dem neugebildeten Mini⸗ sterium einzuverleiben. Indem Ich Ihnen die darüber an das Staats⸗-Ministerium ergangene Ordre anbei abschriftlich zugehen lasse, ernenne Ich Sie zugleich, zu Meinem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei den Vereinigten Staaten von Nord⸗ Amerika und habe zu Ihnen das Vertrauen, daß Sie Mir auch in dieser neuen Stellung Ihre Dienste mit derselben Pflichttreue wid⸗ men werden, durch welche Sie sich bisher auf Meinen Dank und Meine Anerkennung Anspruch erworben haben. Potadam, den 17ten April 1848. Friedrich Wilhelm.

Camphausen. Arnim. An den Handels-Amts-Präsidenten von Rönne.“

Berlin, 19. April. Dem Vernehmen nach, sind dem König⸗ lichen Gesandten am Bundestage von unserer Regierung bereits die nöthigen Instructionen zugegangen, um die Aufnahme in den deut⸗ schen Bund für das Gebiet des ehemaligen Netzdistrikts und für die Kreise Birnbaum, Meseritz, Bomst, Fraustadt, so wie für die über⸗ wiegend deutschen Theile der Kreise Buck und Kröben, zu bean- tragen.

Berlin, 20. April. Von Seiten des Magistrats und der Stadt⸗ verordneten voön Berlin sind folgende Bekanntmachungen erschienen:

„Wir sind amtlich benachrichtigt, daß in Folge eines Beschlusses einer vor den Zelten abgehaltenen Volle -Versammlung morgen den 20sten d. M. in einem zahlreichen Auszuge dem Staats -Ministerium eine Petition über. reicht werden soll, welche die Abänderung des verfassungsmäßig erlassenen

ag den 20sten April Abends

Wahlgesetzes bezweckt. Oeffentliche Anschläge bestätigen dies, und, wie ver⸗ lautet, sollen die Gesellenschasien der Gewerke zum Ainschlusse auf efordert werden. Das Staats- Ministerium hat erklärt, wie es jederzeit rn sei Petitionen, mögen solche von Einzelnen aus gehen oder mit zahlreichen Un ierschriften bedeckt sein, anzunehmen und sorgfaltig zu prüfen. Es hat es aber nicht für gesetzlich zulässig erachtet, daß das Peritions ech in einer Weise ausgeübt werde, welche dazu führen kann, die öffentliche Ordnung und den Stadtfieden zu stören. Berusen, diese ersten Erfort ernisse bür= gerlicher Freiheit und Wehlfahrt zu schützen, wenden wir uns zunächst mit vollstem Vertrauen an die Voirstände, Meister und Gesellenschasten aller hiesigen Gewerfe mit der dringenden Auffo derung, sich diesem unge⸗ setziichen Beginnen nicht anzuschließen. Die beabsichtigte Petition kann, welche Ansichten man auch über den derselben zum Grunde liegenden Ge⸗ Lanken eines direkten Wahlspstems haben mag, keinen Erfolg haben, weil das Ministerium das verfassungsmäßige Wahlgesetz nicht eigenmächtig ab⸗ ändern darf; weil, wenn es eine solche Abänderung vornehmen könnte, die Interessen Preußens und Deutschlands durch die eintretende Unmoglichkeit, das preußische Volk auf dem deutschen Reichstage rechtzeitig vertreten zu lassen, auf das empfindlichste verletzt werden würden; und weil endlich eine solche Maßregel nur getroffen werden könnte, wenn die Stimme des gan⸗ zen Landes darüber gehört wäre und sich dafür entschieden hätte. Wir er warten daher von allen unseren Mitbürgern, auch von denen, welche nach ihrer politischen Ueberzeugung direkte Wahlen für die richtigeren halten, daß sie bei der Art und . ühre Ansichten geltend zu machen, sich von De—⸗ monstrationen fernhalten werden, die als Partei ⸗Ansicht von der entgegen⸗ stehenden Meinung eines großen Theiles des Landes als eine gegen dieses geübte Anmaßung keine Billigung finden können. Berlin, 19. April 18318. Der Magistrat.“

„Mübürger! Freunde! In einigen Velksversammlungen und Druck- schriften sind Stimmen laut geworden, welche Mißtrauen gegen unsere jetzige Regierung äußern und hervorrufen. Es ist mehrfach u Ministern der Vyrwurf gemacht worden, sie hätten die Bahn des Rückschritts betreten, sie wöllten uns die Früchte der errungenen Freiheit verkümmern oder gar ver— nichten, sie wollten insbesondere durch das indirekte Wahlrecht dem Volke ein großes, herrliches Recht vorenthalten, das Recht, seine Abgeordneten und Gesetzgeber unmittelbar zu wählen. Alle Verständigen sind gewiß einig darüber, daß solche Vorwürfe unbegründet und ungerecht sind. Die Ueber⸗ zeugung unserer Stagts-Minister hat ihnen für den Anfang indirekte Wah⸗ len als die besten erscheinen lassen, und das dem letzten Landtage vorge- legte Wahl“ Gesetz ist von demselben nach mehrfachen Verbesserungen an⸗ genommen worden. Binnen wenigen Tagen schreitet die ganze mündige Nation zur Wahl ihrer Vertreter; es ist nicht möglich, aber auch nicht nö— thig, daß jetzt noch irgend eine Veränderung in dem Wahlgesetze getroffen welde. Wählen wir die rechten Männer unseres Vertrauens und überlas⸗ sen wir diesen Männern, das künftige Wahlgesetz festzustellen; sie werden dem wahren Willen des Volkes sicherlich nicht widerstreben. Mitbürger! Freunde! Wir Alle haben keinen Grund, wegen des setzigen Wahlgesetzes unruhig und besorgt zu sein. Wir haben' noch weniger Grund, wegen der bisherigen Haltung und der feineren Maßregeln unserer Regierung irgend eine Gefahr für die Freiheit zu fürchten. Vieles ist noch zu thun übrig, um uns in den vollen Genuß der erworbenen Güter zu setzen, laßt uns aber auch billig sein, laßt uns dasjenige anerkennen, was bereits geordnet und angebahnt ist; laßt uns die Hindernisse und Schutthaufen in Anschlag bringen, welche ein fehlervolles Verwaltungs Sostem uns überliefert hat. Gewaltige Kräfte gehören dazu, um alle Schäden zu heilen und um lang Versäumtes nachzuholen. Darum, theure Mitbürger, wenn Jemand noch nicht Alles erreicht sieht und deshalb die Freiheit bedroht glaubt, möge er Vertrauen fassen, möge er keinen Schreckbildern Raum geben. Wir Alle wollen die Freiheit, wir Alle fordern, daß Jedermann sein Recht zu Theil werde; wir Alle verlangen und arbeiten dahin, daß aus un⸗ serer großen Revolution für immer der Strom der Freiheit und des Glückes für ale Nienschen voll und majestätisch dahinwalle. Welche Thorheit, zu glauben, irgend ein Mensch, irgend eine Macht der Erde könne uns die Freiheit rauben! Wer das glauben kann, der ist der Freiheit nicht würdig. Kein Minister kann fernerhin der ganzen Nation Gesetze verschreiben: die Nation macht sich selbst ihre Gesetze. Deshalb, Mitbuͤrger! Freunde! gebt Niemanden Gehör, der Euch fälschlich Mißtrauen einflößen will. Sorge auch Jeder in seinem Kreise, wie es die Staats- und stadtischen Behörden gleich⸗ falls thun, daß Ordnung und Gesetz aufrecht erhalten werden, daß Gewerbe und Verkehr die Blüthe erlangen, in welcher die gegenwärtige Uebergangs⸗ zeit sie gestört hat. Thue Jeder seine Pflicht, so wird Alles gut werden. Vor Allem aber vergesse es Niemand: Ohne, Gesetz keine Freiheit! Ohne Ordnung keine Wohlfahrt! Berlin, 19. April 1848. Stadtverordnete zu Berlin. Fournier. Schäffer.“

Berlin, 20. April. Unter den überaus zahlreichen Petitionen, welche im Laufe des gestrigen und heutigen Tages gegen die Ab⸗ änderung des bestehenden Wahlgesetzes dem Staats⸗Ministerium überreicht worden sind, befinden sich auch mehrere aus benachbarten Städten. Eine dieser Petitionen, die von Perleberg eingegangen ist, theilen wir nachstehend mit:

Durch eine uns so eben zugekommene Zuschrift des Prof. Dr. A. Erman und mehrerer Anderer vom gestrigen Tage werden wir aufgefordert: zur Erlangung des direkten Wahlmodus am morgenden Tage eine Volks⸗ Demonstration wie solche in Berlin beabsichtigt wird auch hier zu veranstalten.

Hierdurch finden wir uns veranlaßt, es auszusprechen:

daß wir das erlassene Wahlgesetz vollständig billigen, überhaupt den gegenwärtigen Herren Ministern durch aus vertrauen und aus allen unseren Kräften dazu beitragen wollen, daß das gegenwär⸗ tige Ministerium und die durch dasselbe vertretenen Grundsätze auf⸗ recht erhalten werden. J .

Diese Gesinnung theilt unsere Statt, ja die ganze Provinz ein- müthig. Die Zahl der Unterschriften ist nur deshalb gering, weil wir die schleunigste Absendung für nöthig hielten.

Perleberg, den 19. April 1818, 6

(Folgen die Unterschriften.) An 6. = ; den Präsidenten des Ministerraths, Herrn Camphausen, ; Excellenz, zu Berlin.

Provinz Preußen. An den Staats⸗Minister Camphausen ist aus dem farthauser Kreise folgende Erklärung und Bitte abge⸗ sandt worden „Der Aufruf des provisorischen polnischen Comitens, welches die Ansicht an den Tag gelegt, Westpreußen als eine polni⸗ sche Provinz in Anspruch, zu nehmen, hat die Bewohner unseres Rreises zu folgender Erklärung veranlaßt: „Ohne die polnische Na⸗ tionalität zu gefährden oder derselben zu nahe treten zu wollen, füh⸗ len wir uns bewogen, die Bitte hiermit auszusprechen: Westpreußen als preußische Provinz in den deutschen Bund aufzunehmen. Wir sind Preußen und wollen Preußen bleiben. Karthaus, den 14. April 18187 Simon, Rittergutsbesitzer auf Mariensee. Osteroht, Kreis⸗

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