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entrichten hatten: eine Steuer, welche den Eigenthümern der mit dieser Servltut belasteten Ländereien als Ersatz zufiel. Eine neue Regulirung der städtischen Verbrauchssteuern ward 14609 vorgenommen, wobei u. A. auf bie zur Weide eingeführten Schafheerden 2 Goldgulden für 109 Köpfe gesetzt und für die Ausfuhr Differenzialzölle angenommen wurden, je nach- dem es sich um Römer oder Fremde handelte.

Im Jahre 1477 herrschte großer Mangel in Rom. 2 Sixtus IV. entlehnte, um dem Volke beizustehen, vom Kardinal d'Estouteville 25, 000 Goldgulden, wofür er ihm außer mehreren Tenuten (Gehösten in der Campagna) die Orte Frascati, Soriano, Corchiano, Gallese, Alli⸗ ano und Cerveteri zur Sicherheit gab, Beweis genug, wie ge— ring damals die Einkünfte von diesen Kastellen waren, die jetzt zum Theil den Albani, Santa Croce, Ruspoli u. A. gehören. Die Kosten seiner vielen Kriege zu bestreiten, mehrte dieser Papst die Auflagen, darun— ter die Mahlsteuer, und errichtete verschiedene käufliche Aemter in der Kurie. Als die Türken Italien bedrohten, verhieß er den Fürsten reichliche Sub sidien, wobei er indeß schrieb: „Der päpstliche Schatz sei erschöpft, die Zölle seien verpfändet und seine Unterthanen durch Abgaben erbärmlich herunterge— kommen; das gottgefällige Unternehmen zu unterstützen, werde er die Edel- steine seiner . und das Silbergeschirr von seiner Tafel verkaufen.“ Nach Sirtus' Tode, 1484, bestimmte das Conclave 50,0900 Goldgulden vom Ertrage der Alaunwerke zu Kriegssubsidien gegen die Türken, welche Summe aus anderen Mitteln ergänzi werden sollte, wenn die Gruben nicht so viel lieferten. Im Fall eines größeren Feldzuges sollten noch 100,009 Gulden beigesteuert werden. Im Jahre 1486 kreirte Innocenz VIII. 52 Stellen von Bleisiegel-Anheftern (Piombatori oder Licenzatori) der päpst- lichen Bullen, die er zu 5060 Goldgulden verkaufte, wogegen er ihnen die Hälfte der Einkünfte des Amtes überließ. Während einer gefähr— lichen Krankheit des Papstes, 1490, versuchte sein Neffe Franceschetto Cobs, sich des Schatzes zu bemächtigen, was ihm aber mißlang, worauf die Kar- dinäle ein Inventar aufnehmen ließen, nach welchem man 4 Mill. 100,900 Goldgulden gefunden haben soll. Alexander VI., dessen Regierung 1492 begann, mehrte die Einkünfte, indem er verschiedene der Dynasten des Kirchen— staates vertrieb, aber zum Behuf der Kriegführung mußte er Anleihen machen, so im Jahre 1499 zu Mailand eine von 45,0900 Goldgulden. Das Jubiläum von 1500 brachte wieder, wie gewöhnlich, viel Geld nach Rom, diesmal, trotz der unruhigen Zeit, mehr noch als sonst in Folge des Um- stands, daß durch päpstliche Fakultäten Einwohner fremder Länder, die an der Pilgerfahrt gehindert worden, die Indulgenzen erlangen konnten, wenn sie ein Drit- tel der durchschnittlichen Reisekosten zahlten. Bembo berichtet, daß im Gebiete der Republik Venedig auf solche Weise 709 Pfunde Goldes einkamen, welche der Papst indeß dem Senat zur Führung des Türkenkrieges überließ, zu welchem Zwecke auch der Zehnte von den Einkünften deẽs Klerus in der ganzen katholischen Welt bestimmt ward. Bei dieser Gelegenheit wurde eine Schätzung des Einkommens des h. Kollegiums und der Beamten der Kurie vorgenommen, nach welcher 40 Kardinäle 389,000 Goldgulden jähr— lich hatten, unter ihnen der Kardinal Raffael Riario 18,900, Della Rovere (nachmals P. Julius II.) 20, 000, Guid' Ascanio Sforza, der Bruder des Herzogs von Mailand, 30,000. Der Zehnte belief sich folglich auf 38,900 Goldgulden, der vom Einkommen der Beamten auf 10,ü „92. Von den im Kirchenstaate lebenden Juden ward zugleich der zwanzigste Theil ihrer Einkünfte eingefordert. Bei Alexander's VI. Tode riß sein Sohn Cesar Borgia an sich, was eben im Schatze vorräthig war, verfehlte aber doch seine Zwecke in Folge der bald darauf eingetretenen Verhältnisse, welche seine eigene Gefangennehmung herbeiführten.

Dies ist der Punkt, bei welchem die coppische Schrift stehen bleibt, de— ren Fortsetzung bei anderer Gelegenheit versprochen wird. Man darf dann wohl vollständigeren Nachrichten über die Geschichte der käuflichen Aemter entgegensehen, die man hier vermißt, obgleich die Regierung Sixtus JV. Anlaß hätte bieten können, dieses Mißbrauchs, welcher bis zur gänzlichen Tilgung am Ende des XVII. Jahrhunderts einer der Krebsschäden Der päpsilichen Verwaltung war, ausführlicher zu gedenken. Denn der genannte Papst muß, wie sich bereits durch die einfachen Angaben des Diariums des Infessura ergiebt, als der eigentliche Stifter dieses verderblichen Systems betrachtet werden, obgleich schon vor ihm Venalität der Aemter bestand: er schuf ganze Kollegien unter den seltsamsten Benennungen, ein Beispiel, wel⸗ ches von vielen seiner Nachfolger, von Alexander VI., Julius H., Leo X., Paul III. u. A. treulich nachgeahmt ward, bis Sixtus V., dessen großes Herrschertalent seine finanziellen Mißgriffe nicht übersehen lassen darf, auch in dieser Hinsicht alles Maß überschritt, wie er, zum Zwecke der Einsamm⸗ lung seiner Schatz - Millionen, alle Einkünfte des Staates mit den berüch—

Alt gemeiner

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tigten Montsi oder Anleihen belastete, deren sich zuerst Clemens VII. be- dient zu haben scheint, um durch die Kreirung einer Staatsschuld die augen bill ichen Finanz Ausfälle zu decken, welche namentlich seit der Reformation in ein mit jedem Jahre sich mehrendes Defizit ausarteten. Ich kann hier nur im Vorbeigehen an diese seltsame Geldwirthschaft erinnern, welche Ranke in seinen römischen Päpsten so klar und anschaulich entwickest und neuerdings der Florentiner Leopoldo Galeotti in dem interes—Q santen und wohlgesinnten Buche: Della solranit e del governo temporale dei Papi (Paris, 1846) übersichtlich dargestellt hat. Die Fol- gen davon waren, daß, während die direkten Steuern im Kirchenstaat un— geachtet allmäliger, zum Theil ziemlich rascher Steigerung ziemlich niedrig blieben, die indirekten Abgaben, wie die geistlichen Einkünfte, erstere zum größten Nachtheil aller Betriebsamkeit, außerordentlich erhöht wurden, ohne entsprechende Vortheile zu geben, indem der Ertrag von vorn herein großen- theils vinkulirt war, um die Staatsgläubiger zu befriedigen. Das End⸗ resultat war, eine Art Bankerott, wie sich, ungeachtet der Zins-Reductionen, unter den letzten Päpsten des XVlIIIten Jahrhunderts voraussehen ließ, brach selbst nicht die Revolution über Italien herein. Im Jahre 1801 betrug, wie Coppi in seinen brauchbaren Annali d'lialia angiebt, die öffentliche Schuld, Monti, Leibrenten und Gemeindeschulden zusammenge— rechnet, die Summe von 74 Millionen Scudi, ohne das Papiergeld in An schlag zu bringen, welches durch Fallissementweggeschwemmt ward. Die eigentliche Staatsschuld wurde dann unter der französischen Verwaltung durch Aufhebung der Klöster und moralischen Körperschaften, welche großentheils die Kredito⸗ ren waren, auf die Hälste reduzirt, die andere Hälfte ward im Verhältniß von des ursprünglichen Werthes liquidirt. Die neueste Geschichte der päpstlichen Finanzen macht uns leider mit den traurigsten Fakten bekannt. Nach der Restauration ging es eine Zeit lang erträglich, und im Todes- jahre Pius' VII., 1823, finden wir noch einen din chu von 666,499 Seudi, dann aber stellte sich ein Defizit ein, welches feit 1828 zu einem beständigen wird und während der Revolutionssahre 1831 und 1s32 erst auf 1.929, 632, dann auf 4,518,053 Scudi stieg und sich seitdem unter man— chen Schwankungen auf 5— 80,000 Scudi hielt, obgleich die Einnahme, gegen 1823 gehalten, sich um ein volles Drittel gemehrt hatte. Es ist nun auf beinahe 1,200,090 Scudi gestiegen, die Staatsschuld auf beinahe 40 Millionen. Ob es selbst dem besten und redlichsten Willen möglich sein wird, in dieser Noth Hülfe zu schaffen, ist sehr problematisch, denn die vorgeschlagenen Ersparungen sind in ruhelosen Zeiten, wie die gegenwär— tigen, nicht nur an sich schwierig, sondern die seit etwa funfzehn Monaten fast ungufhörlichen Verwaltungs-Veränderungen dürften nur neue Ausfälle verursachen, wie denn die augenblickliche Gäne über die Maßen groß sein soll. Eine, Operation von nicht geringem Umfange ist vor kurzem von dem Finanz-⸗Minister angekündigt worden: die Ablösung der auf Grund- stücken haftenden Nenten und Gülten (Canoni, Livelli), Prästationen und Gefälle aller Art, welche zu Gunsten von Kirchen, Klöstern, Wohlthätigkeits— und sonstigen Anstalten bestehen, und die Verwandlung derselben in eine kon— solidirte Rente mittelst Einzahlung des Kapitals in die Staatskasse. Diese Ablösung soll nun in der Weise geschehen, daß bei perpetuirlichen Canones die Kapital- Summe von 100 Scudi für 5 Sceudi jährlicher Renten ange— nommen wird, und so im Verhältniß bei den auf Generationen (zu 33 Jah— ren) gestellten wie unter sonstigen Bedingungen. Da die Ablösung eine blos fakultative ist, so steht es dahin, ob in so unstäten Tagen diese Operation bedeutenden Ertrag liefern wird.

Von anderer Seite her hat sich ein Vorschlag vernehmen lassen, dem Pontifikat die Last der finanziellen Verhältnisse zu erleichtern. In der an die vereinigten Mächte gerichteten Note vom 23. Juni 1814, durch welche Kardinal Consalvi die Wiedereinsetzung des Papstes in die Totalität des Kirchenstaats verlangte, heißt es unter Anderem, daß nach dem beinahe gänzlichen Verlust der Mittel, welche ehedem dem Papste zur Bestreitung der bedeutenden Kosten zugeflossen, die nicht minder für das Wohl der Re— ligion wie für den Dienst der Gläubigen nothwendig seien, eine Schmäle— rung der früheren Besitzungen und somit der Möglichkeit eines Ersatzes für jene Mittel, abgesehen von den übrigen Rechtsgründen, durchaus unstatt— haft sei. Die Erfahrung hat seitdem gezeigt, daß der Zweck unerreicht ge— blieben man mag einwenden, politische und administrative Uebelstände tragen die Schuld, nicht kirchliche Gründe: das Faktum aber ist einmal

da. Der Marquis Gino Capponi zu Florenz hat, so viel mir be—

kannt, zuerst in einem noch zu Gregor's XVI. Lebzeiten geschriebenen Aufsatze Sulle attuali condizioni della Romagna (mehrmals gedruckt, u. A. in den Beilagen zu D'Azeglio's Schrift über die Vorfälle in den Jah— ren 1844 45) darauf hingedeutet, daß die katholischen Souveraine, welche

ich einst mit vollem Recht dem mit den geistlichen Einkünften getrie chreienden Mißbrauch * jetzt ** = je n er fön Beeinträchtigung ihrer Würde, wie jener des Papstes, diesemi ein verhält nißmäßiges Einkommen sichern könnten, welches zu seinem geistlichen Amte dessen Ausübung für die Gewissensruhe wie für die Ruhe der Staaten von so großer Wichtigkeit sei, in Beziehung stehe. Auf diesen Gedanken ist Galeotti in seiner schon genannten Schrift zurückgekommen, mit der mr, es scheine nicht gerecht, daß die der weltlichen Herrschaft des heiligen Stuhls unterworfenen Provinzen für sich allein eine Last tragen, die ihrer Natur nach Allen gemeinschaftlich fein sollte, welche an dasselbe Wort glauben, derselben Lehre anhangen, indem sie durch die oberste Leitung der Kirche bedingt wird, durch die Verbreitung der Religion und somit der Civilisation unter fremden Völkern, durch die Bemühungen, religibsen Frieden und mit ihm den Frieden der Reiche zu erhalten. Wei weiß; eb die jetzt schon alle frühere Berechnung übersteigende Umwandlung der Verhältnisse des Papstthums nicht auch dafür die rechte Formel finden lassen wird, wenn überhaupt bei dieser täglich sich mehrenden Verwirrung der An— sichten und Unmäßigkeit der Wünsche, um nicht zu sagen Forderungen, eine friedliche innere Lösung der theils unvermeidlichen, theils selbstgeschaffenen Schwierigkeiten zu erwarten steht, welche das weltliche Regiment auf allen Seiten bedrängen. Rt.

In der Sammlung des Unterzeichneten für die Verwundeten und Hinteibliebenen der im Kampfe Gefallenen ist ferner eingegangen: vom Magistrat in Greifswald als Kollekte 218 Rthlr. 5 Sgr. 11 Pf., vom Magistrat und den Stadtverordneten in Freiberg a. U. als Sammlung 62 Rthlr., von Hrn. P. C. Th. Spohr in Düsseldorf, als gezeichnete Beiträge 490 Rthlr., vom Kö— nigl. Geh. expedirenden Secretair Hrn. Berlancourt in Basel 2 Rthlr., durch eine Gemeinde des Kreises Düren bei Abhaltung eines Trauer Gottesdienstes für die in den Märztagen Gefallenen 5 Rthlr., durch die Herren Mohr und Speyer hier durch Sammlung 15 Rthlr. 10 Sgr., durch die Expeditionen des Spreéchers in Wesel 23 Rthlr., durch Hrn. Buchhändler Voigländer in Kreuznach als Ertrag von den bis jetzt verkauften Exemplaren eines Gedichts des Hrn. Dr. The— veny für Civil und Militair 15 Rthlr., von den Bewohnern Dir— schau's und Umgegend durch Sammlung 88 Rthlr. 5 Sgr., von Hrn. Buchhändler Jos. Du Mont zu Köln, Besitzer der Köl⸗ nischen Zeitung, ferner 300 Rthlr.ͥ, zusammen jetzt 2300 Rthlr,, von Herrn Bezirks Vorsteher Wolf als nachträgliche Sammlung im Akademie⸗Bezirk, 75 Rthlr., vom Landrath des ascherslebener Kreises, Herrn Weyhe, die Sammlungen nach— stehender, zur Diözeses Aschersleben gehörenden Kirchen, als: Nieder⸗ Börnecke 3 Rthlr. 26 Sgr. 7 Pf, Ober-Börnecke 3 Rthlr. 14 Sgr. 4 Pf., Cochstedt 8 Rthlr. 5 Pf., Königsaue 14 Rthlr., Nachterstedt 8 Rthlr., inklusive 22 Sgr. 6 Pf. von den Schulkindern, Schade— leben und Friedrichsaue 8 Rthlr. 25 Sgr. 8 Pf., Schierstedt 7 Rihlr., Schneidlingen 15 Rthlr., Westdorf 3 Rthlr. 5 Sgr. 5 Pf., Wils⸗ leben und Winningen 1 Rthlr. 22 Sgr. 1 Pf., zusammen 73 Rthlr. 4 Sgr. 6 Pf.; von demselben in folgenden Kirchen des ascherslebener Kreises gesammelt: zu Quedlinburg in St. Aegidi 4 Rthlr., in St. Benedikti 72 Rthlr. 24 Sgr. 11 Pf., in St. Blasii 2 Rthlr. 21 Sgr., in St. Johannis 2 Rthlr. 14 Sgr. 7 Pf., in St. Nikolai 35 Rthlr. 1 Sgr. 7 Pf., in St. Servatii 8 Rthlr., in St. Spiri⸗ tus 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., zu Hausneindorf 35 Rthlr. 15 Sgr., zu Hedersleben 12 Rthlr., zu Neinstedt Stecklenberg 8 Rthlr. 26 Sgr., zu Suderode 5 Rthlr. 12 Sgr. 9 Pf., zu Thale nebst Eisen⸗ hüttenwerk 16 Rthlr. 13 Sgr., zu Warnstedt 3 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf, zu Weddersleben 5 Nthlr. 11 Sgr. 6 Pf., zu Wedderstedt 4 Rthlr. 22 Sgr., zu Westerhausen 9 Rthlr. 6 Pf., die katholische Kirche zu Aschersleben 25 Sgr. Zusammen 198 Rthlr. 1 Sgr. 10 Pf.

C. Duncker, Stadtverordneter.

Anzeiger.

—— mann . ö.. 2 w

7 Bekanntmachungen.

30261 n

Auf den Antrag des Pensionars August Otto werden Alle und Jede, welche an das ihm an dem im Greifs walder Kreise belegenen akademischen Gute Didrichsha— gen bis Trinitatis 1865 zustehende, dem Oekonomen Carl Burmeister aus Güstrow mit der Pacht-Caution von 20900 Thlr. cedirte Pachtrecht, so wie an die ihm eigenthümlich gehörenden, dem Letzteren verkauften dor— tigen Winter⸗ und Sommer⸗Saaten, todten und leben— den Inventarienstücke, aus irgend einem Grunde Rech— tens Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, werden, mit Hinweisung auf die den Stralsunder Zei⸗ tungen in extenso inserirten Proklamen vom heutigen Tage, zu deren Anmeldung und Beglaubigung in einem der folgenden Termine:

am 2. und 23. Mai oder 20. Juni d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht, belt Ver— meidung der am 11. Juli d. J. zu erkennenden Prä— klusion, hiermit aufgefordert.

Datum Greifswald, den 11. April 1848. Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen.

*. 85) v. Klot.

55 Subhastations-Patent.

f Nothwendiger Verkauf.

Das dem Tischlermeister Heinrich Eduard Graßmann zugehörige Grundstück Breitgasse Nr. Si des Hypotheken= buchs und Ni. 1133 der Servis-Anlage, abgeschätzt auf Seg9s Thlr. 13 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst wopocheken! schein und Bedingungen in der Registratur einzusehen⸗ den Taxe, soll

am 16. August 1848, Vormittags 11 Uhr an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Königliches Land und Stadtgericht zu Danzig.

58 Nothwendiger Verkauf.

Das zum Nachlasse des Joachim Friedrich Wilhelm Jacob Jaedicke gehörige Kossätbengut zu Wutzetz, ge— richtlich abgeschäßt auf 5693 Thlr. 1 Sgr. 8 Pf., soll

am 22 Juli d. J., Vormittags 11 Ühr, im Schulzenhause zu Wutzetz subhastirt werden. Taxe und Kaufbedingungen sind in unserer Registratur hier- selbst einzusehen.

Die etwanigen unbekannten Real-Prätendenten wer— den aufgefordert, ihre Real-⸗Ansprüche spätestens in dem Termine anzuzeigen und nachzuweisen, widrigenfalls sie damit präfludirt werden und ihnen ein ewiges Still— schweigen auferlegt wird. ö

Rathenow, den 209. Januar 1848.

Gräflich von Bredowsche Gerichte zu Lochom, Damm und Wutzetz.

ür Vachen.⸗ Süffc dorfer Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung in Nr. 333.

des Jahrganges 1846 dieser Zeitung und in Gemäß⸗— heit des Gesetzes vom 9. November 1843 wird hier— durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Herr Han

semann aus Aachen auf seinen Antrag aus der Di- rection ausgetreten und an dessen Stelle Herr Staats- Prokurator von Breuning daselbst in Gemäßheit des Artikels 42. des Statuts vom Verwaltungs-Rathe in der Sitzung am 19ten d. M. interimistisch zum Direc— tions-Mitgliede erwählt worden ist.

Aachen, am 12. April 1848. . . 696 n. Arndts.

332 Seeländische Ei senbahn.

= Da Se. Majestät un⸗ . term 17. März d. J. Allergnädigst geruht ha⸗

ben, die in dem Statut

der Seeländischen Eisen⸗

ö bahn⸗Gesellschaft auf der

8 m General -Versammlung

a . üüsf vom 29. November und

8 ,, , 6. Dezember v. J. ge⸗ machten Abänderungen zu approbiren, wird die Direction besagter Gesellschaft künftig aus folgenden Mitgliedern bestehen:

einem administrirenden Direktor,

der selbstständig den Betrieb leiten soll, und der dem— zufolge im Besitz der erforderlichen technischen und ad— ministrativen Kenntnisse sein muß, ferner aus

zwei anderen Direktoren, die besonders über die Oekonomie der Gesellschaft zu wachen haben, von dtesen muß der Eine eine hinläng— iche administrative Tüchtigkeit besitzen, um den eigent— lichen Comtoirgeschäften vörzustehen und selbige zu lei- ten, und der Andere technische Tüchtigkeit, einerseitz, um mit Sachlenntniß beurtheilen zu können, wie viel mit Billigkeit auf die Erhaltung der Bahn, der Gebäude und der Zugkraft verwandt werden kann, und anderer— seits, um augenblicklich an die Stelle des administri⸗ renden Direktors bei dessen etwaniger Abhaltung vom

Dienste treten zu können.

„Der administrirende Direktor wird auf 3 Jahre und die beiden anderen Dircktoren auf 2 Jahre gewählt; damit aber diese beiden Direltoren nicht auf einmal ab' treten, wird derjenige, welcher bei der ersten Wahl die n, Stimmen erhält, nur ein Jahr zu fungiren haben.

Dem Beschluß der General⸗Versamm iß, er⸗ hält der administrirende . ins an ff en, und Emolumenten 1500 Rbthlr., sammt 1 96, Som Netto-Ertrag der Betriebs-Einnahmen, außer freier Woh⸗ nung oder 400 Rbthlr. als Ersatz für diese.

Die beiden anderen Direktoren erhalten Jeder einen jährlichen Gehalt von 500 Rbthlr.

Aspiranten zu diesen Posten, welche die erforderlichen Kenntnisse und Tüchtigkeit zu besitzen glauben, werden hierdurch aufgefordert, binnen 3 Wochen vom heutigen Datum ihre desfallsigen schriftlichen Gesuche an den Vorsitzenden des Ausschusses der Gesellschaft, Professor Rathsherrn David, einzureichen.

Kopenhagen, den 13. April 1848.

Das Wahl⸗Comits der Seeländischen Eisenbahn-Gesellschaft.

Literarische Anzeigen.

Bei Unterzeichnetem erschien so eben:

** * 169 Mittheilungen . =. des statistischen Büreau's in Berlin. ö . Enthält: die für die jetzige Zeit höchst interessanten Notizen: Statistische Betrachtungen über das Wahl— gesetz für die Volksvertretung im Preußi⸗ schen Staate vom 8. April 1848. 1) Die Zahl der stimmberechtigten Urwähler. 2) Die Zahl der zur Abgeordneten⸗Wahl berechtig⸗ ten Wahlmänner. j 3) Die Zahl der Personen, aus denen die Abgeord⸗ neten zu wählen sind. 4) Die Zahl der zu wählenden Abgeordneten. Von diesen Mittheilungen erscheint am 15ten und 30sten eines jeden Monass ein Bogen. Preis für ein Vierteljahr 15 Sgt. Einzelne Nummern davon 3 Sgr. Ausführliche Anzeigen sind in jeder Buchhandlung zu haben. ; ;

E. S Mittler, Stechbahn Nr. 3.

Bei Unterzeichnetem ist so eben erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben: 341 Statistische Uebersicht der wichtig sten Gegenstände

des Verkehrs und Verbrauchs

im deutschen Zollverein, aus amtlichen Quellen dargestellt von Dr. C. F. W. Die terici. Dritte Fortsetzung. Zeitraum 1813 1845. Broschirt. Preis 4 Thlr.

E. S. Mittler, Stechbahn Ri. 3.

korn Offene Einladung.,

Vir theilen den sämmtlichen Herren Kanzlei-Ver wandten des Preuss. Staates mit, dals heute in einer General-Versammlung der Geheimen Kanzlei Scecre taire, Kanzlisten, Diätarien und Hülssschreiber von zerlin das unterzeichnete Comité erwählt worden ist, einen innigen Verband aller Kanzlei Verwandten, so wie der Hebung des Kanzleiclnstituts, zu bewirken.

Indem wir freundlichst ersuchen, deshalb mit uns mündlich oder schriftlich in Unterhandlung zu treten, bitten wir die smiintlichen Herren, sich zu vereini gen und ihre Lheilnahme durch ihre Erklärung uns baldigst und unter der Adresse: „Aim das Comitè aller Kanzlei Verwandten, in Berlin Mohrenstralse No. 7* gesälligst anzuzeigen.

Berlin, den 18. April 1848.

Das Comité aller Kanzlei-Verwandten

GoObbin. Ulbrich. Kirschke.

1321 3

Bei den jetzigen unruhigen Zeiten könnte es vielleicht Familien oder auch Einzelnen sehr erwünscht sein, für diesen Sommer einen ruhigen und zugleich angenehmen Aufenthalt in einer Gegend zu finden, die Beides in vollem Maße darbietet. Es ist dies in Pormont das schöne Logir⸗Haus (nebst Garten) der verstorbenen Frau Räthin Müller, welches daselbst am grünen Platze, vollständig möblirt, zum Empfang von Gästen bereit steht. Reflektanten belieben sich im Hause selbst oder in frankirten Briesen an den Herrn Secretair Lynker in Pormont zu verwenden.

Die Vormundschaft.

3011 Bekanntmachung.

Versteigerung von Köln-Min—

dener Eisenbahn-Actien in Dresden betreffend.

In der Expedition des unterzeichneten Notars, Dres- den, große Brüdergasse Nr. 27,

Montags den 1. Mai,

Mittags 12 Uhr, sollen . ? 55,000 Thlr. Nennwerth Köln⸗ Mindener Eisenbahn-Actien

in größeren und kleineren Partieen gegen sofortige baare allen an den Meistbietenden o fn n Schriftliche Aufträge, welchen wenigstens 10 Prozent der Erstehungssumme baar beigefügt werden, werden bestens besorgt werden. Dresden, den 16. April 1848.

Krause, Advokat und Notar.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für Jahr. 4 Athlr. . Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit ? Sgr. berechnet.

Allgemeine

Preußische Zeitung.

M 114.

Berlin, Sonnabend den

22sten

April Abends

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allgem. Preuß. Zeitung: Behren⸗Straße Nr. 57. Insertions⸗Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

1848.

Morgen und übermorgen wird kein Blatt der Allg. Preußischen Zeitung ausgegeben.

n t. Amtlicher Theil. . Inland. Berlin. Ernennungen in der Armee. Keine Demonstra= tion gegen die indirekten Wahlen. Provinz Schlesie n. Nach= richten aus Breslau. Rhein-Provinz. Errichtung einer Arbeits— Kammer in Tier. ; ; Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bapenn. München. Gesetzentwurf wegen einer Anleihe. Königreich Sach sen. Einbe— rufung der Stände. Königreich Hannover. g der Stande⸗ Versammlung. Großherzogthum Baden. Großherzogliches Re⸗ stript. Beschluß der zweiten Kammer. Nachtichten aus Mannheim und Offenburg. Stand der Dinge im See- und Oberrhein ⸗Kreise. Kurfürstenthum Hessen. Professor Bergk aus Marburg als Ver trauensmann nach Frankfurt gisandt. HSerzogthum Holstein. Nach⸗ richten aus Rendsburg, Kiel und Wittensee. Freie Stadt Frank furt. Verhandlungen des Funfziger-Ausschusses. Schreiben aus Frank— furt a. M. (Venedey's Bericht; Durchmarsch nassanischer Truppen.) Frankreich. Paris. Heistellung der Ruhe Und Verfügungen in Be⸗ treff des Rationalgardedienstes in Bezug auf das bevorstehende Fest. Der Blanquische Klub. Wahl Kandidaten. Aufhebung der Schlacht steuer und Einführung einer Lurussteuer. Weinbesteuerung. Tage= lohn in den Natlonal-Werkstätten. Statistik der Ackerbesitzer. Ver— mischtes. r. t 6. Großbritanien und Irland. London. Kabinels⸗Nath. Par⸗ laments-Verhandlungen? Erklärung Lord Palmerston's über Schleswig Holstein; die Bill zur Sicherheit der Krone. Einschreiten der Ne⸗ gierung gegen die irländische Volksbewegung. 9 Dänemark. Kopenhagen. Korrespondenz zwischen dem Obersten von Vonin und dem General-Major Hedemann. ö ö Schweiz. Kanton Unterwalden. Berathung über Propagandisten⸗ Gesucht. Kanton Basel. Maßregeln gegen die Heckerschen Schaaren. Spanien. Madrid. Geldmangel. Handels- und Börsen⸗Nachrichten.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht; Den außerordentlichen Professor Dr. Martin in Bonn zum ordentlichen Professor in der katholisch-theologischen Fakultät der dor⸗ tigen Universität zu ernennen.

Dem Maler und bisherigen Lehrer an der Königlichen Kunst⸗ Akademie zu Düsseldorf, Heinrich Mücke, ist das Prädikat eines Professors verliehen worden.

Aus der Königlichen Bilder-Gallerie zu Sanssouci ist im Laufe des gestrigen Tages ein kleines altes Mosail⸗Bild entwendet worden. Dasselbe enthält ein männliches Brustbild in römischem Kostüm, ist rund, mit einer Bronze-Einfassung versehen und mißt mit letzte⸗ ter 63 Zoll Durchmesser. . 3 Bemmjenigen, e,. das oben bezeichnete entwendete Königliche Eigenthum an die unterzeichnete oder an die hiesige Königliche Polizei- Behörde zurückliefert, oder den Entwender dergestalt ermittelt, daß der⸗ selbe zur Verantwortung gezogen werden kaun, wird hiermit eine Be⸗ lohnung von 5 Stück Frdiors. zugesichert.

Berlin, den 22. April 1848.

Königliches Hof⸗Marschall⸗Amt. (gez Graf von Keller. Bekanntmachung. .

Die Estafetten⸗-Post von Berlin nach Tilsit wird bis auf Wei teres vom 24. d. M. ab schon um 7 Uhr Abends von hier abgefer⸗ tigt werden. Die Auflieferung der Korrespondenz zu dieser Post muß im hiesigen Hof-Post-Amte bis 6 Uhr Abends erfolgen.

Berlin, den 21. April 1848.

General⸗Post⸗Amt.

Das 17te Stück der Gesetz-Sammlung, welches heute ausgege⸗ ben wird, enthält unter . . Nr. 29359. Die Verordnung über Befugnisse der Bürgerwehr. Vom 19. April 1848. Berlin, den 23. April 1848. . ; . Gesetz⸗Sammlungs⸗-⸗Debits-Comtoir.

Abgereist: Se. Excellenz der Geheime Staats-Minister, Graf von Arnim, nach Boitzenburg.

Durchgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und kommandirende General des 2ten Armee- Corps von Wrangel, von Stettin kommend, nach Holstein.

llichtamtlicher Theil.

Jnuland.

erlin, 22. März. Nach dem heutigen Militair⸗-Wochen⸗ nie der General- Lieutenant Graf von Kanitz, Commandeur der 15ten Divisson, zum interimistischen kommandirenden General des Sten Armee⸗Corps; der Oberst Freiherr von Schleinitz, Com—⸗ mandeur des gten Husaren⸗Regiments, zum Commandeur der 16ten Kavallerie Brigade; der Major Künßel, vom Sten Husaren⸗Regi⸗ ment, zum interimistischen Commandeur des 9ten Husaren Regi⸗ ments; der Hauptmann von St. Paul, vom Kaiser Alexander Grenadier Regiment, zum etatsmäßigen Major; der Hauptmann Freitag, vom Z3ö6sten Infanterie Regiment, zum Major und

Commandeur des 1sten Bataillons 31sten Landwehr-Regiments und der General⸗-Major von Wussow zum ersten Kommandanten von Koblenz ernannt worden. Ferner ist dem General der Infanterie und kom— mandirenden General des Sten Armee⸗Corps von Thile mit Pen⸗ sion, dem General⸗Major Freiherrn von der Horst, Commandeur der 161en Kavallerie⸗Brigade, als General⸗Lieutenant mit Pension der Abschied bewilligt und der General-Lieutenant von Bardele⸗ ben, Gouverneur von Koblenz, so wie der General-Major von Reuter, zuletzt Ko¶mmandant von Saarlouis, mit Pension in den Ruhestand versetzt worden.

Berlin, 22. April. Die beabsichtigte Demonstration gegen die in⸗ direkten Wahlen, durch einen Aufzug in Massen, wozu Gewerks⸗Genossen⸗ schaften und Arbeiter vorgestern aufgefordert waren, hat nicht stattgefun⸗ den. Schon am Abend vorher, so wie am Donnerstag Morgen, war es wohlgesinnten Männern, welche die Freiheit im vollsten Maße, aber auch die Ordnung und die dem Gesetz und den Anordnungen der gesetzlichen Gewalten schuldige Achtung wollen, durch die Kraft überzeugender Ansprache gelungen, den größten Theil derjenigen, welche man zu jenem Schritt hatte veranlassen wollen, von einem solchen Vorhaben abzubringen. Zwar hatte sich im Laufe des vorgestrigen Tages noch eine Anzahl von Arbeitern auf dem Alexander- Platze und in der Umgegend versammelt, aber auch diese zogen sich vor den an sie gerichteten Vorstellungen und vor der achtunggebietenden Haltung der Bürgerwehr zurück. Es kam nirgends zu einer Ruhestörung, und gestern herrschte so vollkommene Ordnung in der ganzen Stadt, daß die Bürgerwehr nicht in anderer als der gewöhnlichen täglichen Weise in Anspruch genommen war.

Provinz Schlesien. Breslau, 19. April. (Schles. 3tg. ) Gestern ist die Ruhe der Stadt nicht gestört worden. Die seitens des Magistrats und der Stadtverordneten getroffenen ener— gischen Maßregeln, besonders aber die frühzeitige Aufstellung der Bürgerwehr und des Militairs, scheinen ihre Wirkung nicht verfehlt zu haben. Fast sämmtliche Compagnieen der Bürgerwehr waren mit scharfen Patronen versehen. Starke Patrouillen ,,. die Stra⸗ ßen der Stadt und der Vorstädte bis gegen 12 Uhr. Nirgends war eine Spur von Ruhestörern zu sehen, obwohl wahrscheinlich über⸗ triebene Gerüchte von Zusammenrottungen außerhalb der Stadt ver— breitet wurden.

Nhein Provinz. (Düss. Ztg.) In Trier ist durch Be⸗ schluß des Gemeinderathes auf dem Stadthause eine Arbeits⸗ Kammer errichtet worden, welche, aus einer großen Anzahl von Mit⸗ gliedern des Gemeinderathes und den selbstgewählten Deputationen aller Gewerbe bestehend, es sich zur Aufgabe gemacht hat, sür diese schwere Zeit des Ueberganges zu einer geordneten besseren Zukunft das Verhältniß zwischen Arbeitgebern und Arbeitsuchenden zu vermit teln und, so weit dies nur möglich ist, Arbeit zu schaffen.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. (N. K. München, 17. April. In der heutigen Sitzung der Abgeordneten-Kammer legte der Finanz⸗ Minister einen Gesetz⸗Entwurf über die Aufnahme eines, Anlehens im Wege der freiwilligen Subscription vor. Se. Majestät der Kö⸗ nig hat, in Berücksichtigung des außerordentlichen Kosten⸗ Aufwandes, welchen die Mobilmachung des Heeres, die Unterstützung der Indu strie und die Fortsetzung der öffentlichen Arbeiten erfordern, nach Vernehmung des Staatsrathes und mit Beirath und Zustimmung der Stände des Reiches beschlossen und verordnet: Art. J., Der Staats-Minister der Finanzen ist ermächtigt, im Wege der freiwilli⸗ gen Subseription ein verzinsliches Anlehen von 7,000,900 Il, auf⸗ zunehmen. Art. II. Ueber dieses Anlehen werden, auf 20 FI., 50 Fl. und 100 Fl. lautende Staatsschuldscheine von, der Königlichen Staatsschulden-Tilgungs-Kommission unter Mitwirkung der ständischen Commissaire ausgefertigt. Art. III. Dieses An⸗ lehen ist auf die grund-, zehent⸗— und lehenherrlichen Gefälle des Staates versichert und wird aus diesen Gefällen alljährlich verzinst. Bei den an den Staat für die Ablösung dieser Gefälle zu zahlenden Summen sind diese neuen Staatsschuldscheine nach dem Nennwerthe bis zur Hälfte des Ablösungsbetrages, wenn derselbe 40 Fl. erreicht oder übersteigt, anzunehmen. Erreicht der Ablösungsbetrag 109 Il. so kann ein Vierthen6l auch in älteren 3 proz. Staatsschuldscheinen nach dem Nennweithe erlegt werden. Die eine Hälfte ist jedoch im⸗ mer baar zu entrichten. Art. IV. Sollte in den Jahren 1848— 49 und 1819 = 50 auf die in Art. Il. bezeichnete Weise die vollständige Aufräumung dieses Anlehens von 7 Mill Gulden nicht bewerkstelligt sein, so ist der verbleibende Rest in den Jahren 1850 —51 und 1851 52 im Wege der Verloosung zu tilgen.

Königreich Sachsen. (L. 3.) Dresden, 19. April. Die Stände sind zu einem außerordentlichen Landtage auf den 18. Mai d. J. einberufen.

Königreich Hannover, (H. 3.) Hannover, 20. April. Die allgemeine Stände Versammlung ist vorgestern bis zum 8. Mai vertagt worden. Die ständischen Kommissionen werden ihre Arbeiten während dieser Zeit fortsetzen.

Großherzogthum Baden. Karlsruhe, 19. April. (Karlsr. Ztg.) Durch Höchstes Nestript vom Heutigen ist der Regierungs- Direktor Peter in Konstanz wegen der in öffentlichen Blattern bereits mitgetheilten Vorgänge vom 17ten d. M., wobei er dem Drängen einer bortigen revolutionairen Versammlung in Be⸗ treff der Aufibsung der Kreis-Regierung und seiner Ernennung zum Statthalter nachgegeben hat, von seinem Amte suspendirt und hier⸗ her berufen worden, um sich zu verantworten. ö.

Die zweite Kammer hat in ihrer Sitzung am 17ten folgenden

Beschluß gefaßt: . 2 ö. 2 beschließt auf den Grund des Vortrags des Präsidenten

des Ministeriums des Innern über die neuesten aufrührerischen Bewegun⸗ gen im Seekreise einstimmig zu Protokoll zu erklären und ihren Beschluß ungesäumt durch die Presse zu veröffentlichen: Mit tiefem Schmerz hat die Kammer vernommen, daß eine irregeführte Anzahl unserer Mitbürger im Seekreise und in einem Theile des Ober⸗-Rheinkreises die von ihnen er— strebte Freiheit auf dem Wege des Aufruhrs zu gewinnen sucht. Sie hält sich für verpflichtet, alle badischen Bürger von der Theilnahme an diesem verbrecherischen Unternehmen abzumahnen und sie aufzufordern, demselben, so viel sie vermögen, Wideistand zu leisten. Sie müssen bei einiger Ueber—= legung es einsehen, daß durch jenes Unternehmen alle Errungenschaften der gegenwärtigen großen Bewegung in unserem Vaterlande wieder auf das Spiel gesetzt, der Reaction die Thore geöffnet und dem Aus⸗ lande gegenuber unser gesammtes deutsches Vaterland, geschwächt und in sich selbst zerrissen, preisgegeben wird. Jeder wirkliche Vater⸗ landssreund hat jetzt die große Pflicht, den Beschlüssen der in wenigen Wochen zusammenkommenden deutschen National-Versammlung sich zu un— terwerfen und seine eigenen Wünsche und Ansichten zum Opfer zu bringen, um nicht durch innere Zwietracht das Vaterland in namenloses ö zu stürzen. Diejenigen unserer Mitbürger aber, welche in trauriger Verblen— dung die Fahne des Aufruhrs aufgepflanzt haben, mögen erkennen, welche tiese Wunde sie ihrem Vaterlande zu schlagen im Begriffe stehen, und von ihrem Vorhaben ablassen. Der ganze Ernst des Gesetzes wird diejenigen treffen, welche mit frevelhafter Hand gewaltsam ihre Pläne in das Leben führen wollen. Die Regierung wird in der krästigen Handhabung der Ge⸗ setze eine unwiderstehliche Macht bewähren, weil sie, wie wir hier ausdrück= lich versichern, von der ganzen Kammer darin unterstützt wird und auf die Zustimmung und Mitwirkung aller wohlgesinnten Bürger rechnen darf /

Mannheim, 18. April. Carlsr. 3.) Als das von Karls⸗ ruhe hierher beorderte Bataillon Infanterie hier einrückte, machten die Sensenmänner Miene, sich dem Einmarsch desselben zu widersetzen, zerstreuten sich aber, als sie Kanonen sahen. Man beabsichtigt nun, die meist aus Fremden bestehende Abtheilung der Sensenmänner auf- zulösen. . , .

Die Bürger sind sehr erfreut über die Ankunft des Militairs, und der Geist des letzteren ist vortrefflich. Gleich nach dem Ein⸗ rücken in die Kaserne versammelte sich die ganze Mannschaft, bezeich⸗ nete einige übelberüchtigte Subjekte aus ihrer Mitte und erklärte, mit diesen nicht fernerhin dienen zu wollen. Der Kommandant willfahrte alsbald ihrem Wunsche, und die Ausgestoßenen werden nach Karls⸗ ruhe abgeführt werden.

Aus der Ortenau, 19. April. (Karlsr. Ztg.) Eine Nacht laug ist die alte Reichsstadt Offenburg wieder eine Republik gewesen, jetzt aber bereits wieder in den gesetzlichen Zustand der Dinge zurückgekehrt. Gestern Abend (wie es scheint, in Hoffnung eines nahen Erscheinen Hecker's oder der „deutschen Legion“) brach eine Bewegung aus, welche, da die Truppen nach der oberen Gegend abmarschirt waren, auf keinen Widerstand stieß; man errichtete Bar⸗ rikaden, besetzte den Eisenbahnhof und hob zugleich einige Schienen aus, so daß heute Morgen der erste Bahnzug von oben herunter nicht passiren konnte. Der nähere Zusammenhang dieses Aufstands⸗ Versuches liegt noch nicht deutlich vor. Indessen war trotz der un⸗ terbrochenen Eisenbahn-Verbindung schnell die Nachricht verbreitet, von allen Seiten rückten Truppen an, man fuhr Kanonen auf, und diese Demonstration genügte, um die Ordnung ohne Blutvergießen wieder herzustellen. Man sagt auch, es seien Bedingungen gewährt worden, wie z. B. die, daß keine Truppen nach Offenburg einrücken sollten; jedoch ist dies unbeglaubigt. Gewiß ist, daß in diesem Au⸗ genblicke (Mittags) der Verkehr der Eisenbahn wieder seinen Lauf hat. Aus dem Breisgau, 19. April. (Karlsr. Ztg.) Nach Aussage von Reisenden, die von oben herabkommen, soll Hecker mit etwa 1200 Mann in Schopfheim stehen, aber von nachrückenden Truppen ziemlich nahe gedrängt sein. Er selbst werde von seinen Leuten gleichsam unter AÄufsicht gehalten und Niemand allein zu ihm gelassen. Die beiden Abgeordneten des Junfziger - Ausschusses in Frankfurt, Venedey und Spatz, welche ihm Amnestie anzubieten hat⸗ ten, wenn er jetzt noch zurücktrete, sind bei ihm, gewesen, haben aber den Heimweg angetreten, ohne ihren Zweck erreicht zu haben. Hecker hat das Anerbieten abgelehnt. Seinen Aeußerungen nach, soll er sich noch immer mit der Hoffnung tragen, daß das Militair zu ihm übergehen werde. Im Wiesenthal herrscht ein entschieden gesetzlicher Geist, nur beklagen sich die Leute, daß man sie schutzlos gelassen habe.

Aus dem Seekreise, 17. April. (Karlsr. Ztg.) Heute ist die Vorhut der bayerischen Truppen in Stockach eingetroffen. Das Hauptquartier derselben ist heute in Pfullendorf, wo sie mit Jubel empfangen wurden. Morgen kommt das Hauptquartier nach Stock⸗ ach, und die Truppen rücken nach Radolszell. Von da werden sie nach Konstanz marschiren, um die große, Anzahl gqutgesinnter dortiger Bürger von dem Drucke eines révolntionairen Schreckensspstems zu zefreien. ;

. Bemerkenswerth ist, daß Ueberlingen, von wo aus vor 10 a- gen eine Deputation mit Protestation nee, , m nn,, nach Karlsruhe abgeschickt worden war, jetzt . ö n gesucht hat, daß einige Compagnieen dahin abgeordne erde! . Blasien, 18. April. Earlsr. Ztg.) Heute früh er⸗ schien eine Abtheilung der Mann. Sie plünderte die Ober

Heckerschen Schaaren von etwa 500 er- Einnehmerei⸗-Kasse n . 2 m Göewesr, Tabrikf die (übrigens nicht bedentenden) Gewehr -—Vor⸗ . 1 daß diesem imziehen durch die aufge⸗ kotene Militairmächt Einhalt geschieht, sonst n , sie noch da und dort Plünderungen verüben. Auch in unserer Gegend hört man jetzt Manche, die bisher die Hände in den Schoß legten, ernstlich beflagen, daß sie die Staatsgewalt nicht von Anfang an kräftiger aterstützt haben. n, 18. April. (Karlsr. Ztg.) Heute Nacht um auf 10 Uhr ist Hecker mit etwa 900 Mann in Schopfheim an= gekommen. Das Militair marschirt ihnen so eben entgegen.

Die Freiburger Zeitung enthält unterm 18. April Fol⸗ gendes über den Stand der Dinge im See- und Oberrheinkreise:

republikanischen Bewegungen ein.

„Die widersprechendsten Nachrichten laufen täglich vom Schauplatz der ö Wir stellen übersichtlich zusammen, was