1848 / 114 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Die Hülfsmittel, welche außer der Staatshülfe in Mehl und Salz und einigen sofort vertheilten Sendungen an Kleidungsstücken, Decken und eini= gen Naturalien bisher eingegangen sind, bestehen in folgenden Gel dsen⸗

dungen:

Kanonikus Heide, aus dessen gesammelten Beiträgen 152 Rthlr. Herrn Fürsten Lichnowsly 100 Nihlr. Kanonikus Heide, von dessen gesammelten Die erste Rate des Staats Beitrages 500 Rthlr. errn Fürstbischof 100 Rihlr. Von demselben 155 Rthlr. Kanonikus Heide aus dessen gesammelten Beiträgen 25 Nthlt. Sammlung vom land— Baron Rothschild 1000 Rthlr. Ratiborer Frauenverein Barbier Pfahle 3 Rihlr. Hofräthin Fuchs 1 Rthlr. Kanonikus Heide aus

Beiträgen 100 Rthlr. Vom 9

räthlichen Amte 27 Rthlr. 22 Sgr. 1 Pf. Herrn Fürsten Lichnowsky 34 Rthlr. 20 Sgr. 247 Rthlr. 20 Sgr. Fürstlichen gef aj Herr von Dedovich 10 Rthlr.

7

970

Beiträgen 125 Rthlr.

aus milden Beiträgen 40 Rthlr. Gerlach 15 Sgr. Kuzuoneak 10 Sgr. einem Ungenannten 1 Rthlr.

Auße 20 Sgr.

milden Beiträgen aus der Diözese 50 Rihlr. Kanonikus Heide aus milden Se. K. Hoheit Erzherzog Maximilian und Frau Landgräfin zu Fürstenberg 1716 Rthlr. 20 Sgr. Vom hiesigen Damenverein 4 Rthlr. 18 Sgr. Glatz 1 Rihlr. Constanze und Waleska Kluge 2 Rthlr. Kaufmann Twrdy 1 Rthlr. Von der Königl. Regierung in Oppeln 5090 Rthlr. Frau Von einem Ungenannten in Berlin 53 Rihlr. Von einem Ungenannten 50 Rthlr.

nikus Heide aus dessen Sammlungen 20 Rthlr. Bansa u. Sohn in Frank⸗ furt a. M. 5 Rihlr. Vom Central-Comité 590 Rthlr. Josef Kropacz in Zoll-Einnehmer Neubauer in Znaim 3 Rthlr. 19 Sgr. Justiz⸗Kommissarius Schmid in Frankfurt 3 Rthlr.

Bekanntmachungen.

32 Oeffentliche Bekanntmachung.

Von dem unterzeichneten Gericht wird mit Rücksicht auf §. 704. Titel 48. Theil II. Allg. Landrechts hier⸗ durch öffentlich bekannt gemacht, daß dem gioßährig gewordenen Bäckergesellen Julius Friedrich Ernst Dank⸗ wart das von seiner Großmutter, der Wittwe Schroe= der, ererbte, im vormundschaftlichen Depositorio befind= liche Vermögen zufolge testamentarischer Bestimmung noch nicht zur freien Disposition überlassen ist.

Berlin, den 29. März 1848.

Königl. Vormundschaftsgericht, Abtheilung III. d

1210 Folgende verschollene Personen, als:

15 Christiane Earoline Rothe, geboren zu Bitterfeld am 6. Dezember 1809, Tochter des Tuchmacher Rothe daselbst, welche im Jahre 1825 in Leipzig in Dienste getreten, von da nicht zurückgekehrt und seit dieser Zeit keine Nachricht von sich gegeben hat, der Tischlermeister Gottlob Bernhardt Pfordte aus Bitterfeld, welcher sich im Jahre 1830 von dort entfernt und seit der Zeit von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht von sich gegeben hat, der Schneidergeselle Christian Michael Carl Hund aus Zaasch, geboren am 28. März 1798, welcher im Jahre 1816 nach Polen gegangen, von dort nicht zurückgekehrt und ebenfalls von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht von sich gegeben hat,

4) Johann Gottlieb Tennert von Zörbig, geboren den 2. November 1787, welcher zum letzten Male im Jahre 1824 aus München geschrieben, seitdem aber von sich nichts wieder hat hören lassen,

so wie deren Erben und Erbnehmer, werden auf den

Antrag ihrer Verwandten, resp. Kuratoren, hiermit edikta⸗

liter geladen, binnen 9 Monaten und längstens in dem auf den 25. Oktober 1848, Vorm. 11 Uhr,

vor dem Deputirten, Herrn Ober-Landesgerichts-⸗Assessor

Zeiz, in dem hiesigen Gerichts-Lokale anberaumten Ter—

mine entweder personlich zu erscheinen oder sich schrift⸗

lich zu melden und weiterer Verfügung entgegenzusehen,

im Fall des Ausbleibens aber zu gewärtigen, daß sie

für todt erklärt, ihre unbekannten Erben präkludirt und

ihr Vermögen den sich legitimirenden nächsten Verwand⸗ ten zugesprochen und verabfolgt werden wird. Delitzsch, den 26. November 1847. Königl. Land- und Stadtgericht. Bodenstein.

343 n n m 8.

Ueber den Nachlaß des Handelsmannes Johann Menke in Silbach ist der erbschaftliche Liquidations— Prozeß eröffnet worden. Zur Anmeldung der Ansprüche daran steht Termin

den 14. Juli, Morgens 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle an, wozu die Gläubiger hierdurch vorgeladen werden.

Ausbleibende werden aller ihrer gesetzlichen Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren Forderungen an das je⸗ nige verwiesen, was nach Befriedigung der sich melden⸗= den Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte.

Den Auswärtigen wird Justiz-Kommissar Kramer hier zum Bevollmächtigten in Vorschlag gebracht.

Medebach, den 11. April 1848.

Königl. Land- und Stadtgericht. 6591 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 141. Januar 1815.

Das dem Zimmermeister Johann Ludwig Stange gehörige, in der Rosenthalerstraße Nr. 14 belegene, im Dopothekenbuche von der Königsstadt Vol, 6. Nr. 423. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 37,768 Thlr. 19 Sgr. 6 Pf. soll

am 29. August 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Der Destillateur Christian Gottschalk, modo dessen Erben, werden hierdurch öffentlich vorgeladen.

1601 Nothwendiger Verkaus. Stadtgericht zu Berlin, den 12. Februar 1848.

Das dem Tischlermeister August Ludolph Lamprecht gehörige, hierselbst in der Cöthener Straße Nr. 33 be— legene, im Hypothekenbuche von den Umgebungen Vol, 36. Ni. 2620. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 22,277 Thlr. 18 Sgr., soll

am 11. September 1848, Vorm. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

248 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 10. März 1848. Das dem Mauerpolier Heinrich Gottlieb Knoll ge— hörige, in der Linksstraße Nr. 23 belegene, im stadtge⸗ richtlichen Hypothekenbuche von den Umgebungen Vol. 31. Nr. 2017. verzeichnete Grundstück gerichtlich abgeschätzt zu 17,545 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf., soll am 10. Oktober 18458, Vorm. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

2491 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 11. März 1848. Das , n. in der Dresdener Straße Nr. 6 bele⸗ ene, im Hypothekenbuche von der Louisenstadt Band 15. r. 977. auf den Namen des Tischlermeisters Heinrich Jacob Wiegand verzeichnete Grundstück, gerichtlich ab= geschätzt zu 9753 Thlr. 2 Sgr. 9 Pf., soll am 12. Oktober 1848, Vorm. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Grafen Saurma 50 Rihlr. Von einem Ungenannten in Kanonikus Heide Madame

Von Kano⸗

Vom Hrn. Fürstbischof

zu Breslau 100 Rthlr. Vom Central Comité 11090 Rthlr. mn. Präsidenten Burchard 193 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. m, n. städt 54 Rthlr. 20 Sgr. Die Einnahme beträgt demnach zusammen 6949 Rthlr. 27 Sgr. 7 Pf. Die Ausgabe zu den oben angegebenen Zwecken laut Ausgabe⸗Journal und den vor— handenen Belägen so daß am heutigen Tage Bestand verbleibt wovon jedoch 27163 Rthlr. nach den Anordnungen der Geber allein und ausschließlich für die Waisenhäuser verwendet werden dürfen. Ratibor, den 10. April 1848.

Das Hülfs⸗Comit« des ratiborer Kreises.

Dur Eick⸗ Sr. Hofftichts 2 git ir. n, n

3086 ) 24 ) 3 1 3863 Rthlr.

Allgemeiner Anzeiger.

[tas Ediktal- Citation.

Nachdem über das unzureichende Vermögen der hie sigen Handlung Carl Ohlenschläger (Rudolph Ohlen—= schläger) durch Verfügung vom 15. Januar é. Konkurs eröffnet worden, werden fan iche Gläubiger desselben hierdurch zu dem auf

den 2. Juni e, Vormittags 10 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstätte anberaumten Liquidations- Termin mit der Auflage vorgeladen, entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte sich zu melden, ihre Forderungen und die Beweismittel darüber anzugeben und beizubringen und sich über die Klasse, auf welche sie für ihre Forderungen Anspruch machen, so wie über die Beibehaltung des zum Interims-Kurator ernannten Herrn Justiz-Kommissarius Rasch in Preuß. Eylau, zu erklären.

Die sich nicht meldenden Gläubiger werden gleich nach abgehaltenem Liquidations⸗-Termin mit allen ihren Forderungen an die Masse prälludirt und ihnen des—⸗ halb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Still— schweigen auferlegt werden.

Den auswärtigen Gläubigern werden die Herren Ju— stiz⸗Kommissarien Zaabel und Ottmann in Heilsberg und Torno in Bartenstein als Mandatarien in Vor— schlag gebracht.

Landsberg, den 12. Februar 1848.

Königl. Preuß. Stadtgericht.

Magdeburg-Wittenbergesche lasa un Eisenbahn.

10ten 6 Nachdem der Vorsitzende n des Ausschusses die Ver⸗ . sammlung mit einem Vor⸗ trage über die jetzige Lage

des Unternehmens eröff⸗

net hatte, machte er den

Ka, Vorschlag, vorläufig von WKreirung von Prioritäten

Y) abzustehen, den Bau der ——— Elbbrücke und die Ein— führung der Bahn in die hiesige Stadt auszusetzen, da—⸗ gegen dieselbe mit den noch einzuzahlenden 40 6 des

Ictien-Kapitals von dem Glacis hiesiger Festung bis

zur Elbe bei Wittenberge zu vollenden.

Hiergegen stellte ein Actionair die Anträge:

a) daß die Einzahlung für jetzt nicht stattfinde und durch Beschluß bestimmt werde, daß die Einzahlung zu sistiren, event.

b) daß die Einzahlung bis nach Abhaltung der or— dentlichen General-⸗Versammlung ausgesetzt bleibe.

Ein anderer Actionair verlangte jedoch vor der Ab— stimmung den Nachweis des Uebergangs über die Elbe bei Wittenberge ohne Brücke.

Nachdem das technische Mitglied des Direktoriums hierüber, so wie über die Ausführung des Baues im Allgemeinen, einen Vortrag gehalten hatte und mehrere Actlonaire über die gestellten Anträge gehört waren, wurde zunächst die Frage:

Soll die Bahn vom Glacis bei der hohen Pforte

der hiesigen Stadt außerhalb derselben bis zur Elbe

bei Wittenberge fortgebaut werden? zur Beschlußnahme gestellt und mit 446 Stimmen ge— gen 175 Stimmen bejaht.

Hierauf kam die Frage zur Abstimmung:

ob die Einzahlung der zunächst fälligen 10 6 bis

nach der ordentlichen General-Versammlung ausge—

setzt werden solle, welche mit 410 Stimmen gegen 226 verneint wurde.

Sodann wurde die aus der Diskussion hervorgegan— gene Frage:

Soll das Direktorium ermächtigt werden, eine Mo⸗

dification hinsichts der Zahlung der zunächst fälligen

Rate von 10 99 dahin eintreten zu lassen, daß in der

Zeit vom 19. bis 22. April . 5 76 gezahlt und we⸗

gen der übrigen 536 eine Frist bis ult. Mai c. be—

willigt werde? mit 567 Stimmen gegen 42 bejaht.

Hiernächst erklärte sich die Versammlung nach Vortrag eines Berichts des Direktoriums über das Resultat der Unterhandlung mit einer benachbarten Eisenbahn-Ge— sellschaft, die Ueberlassung des Betriebes an dieselbe be— treffend, mit dem Antrage, auf eine solche Betriebs— Ueberlassung jetzt nicht einzugehen, einverstanden.

Endlich wurde auf ferneren Vortrag beschlossen, die bisher verwirkten Conventional-Strafen in den Fällen zu erlassen, zu restituiren oder anzurechnen, wo die aus—= geschriebene Rate ohne Execution eingezahlt sei.

Magdeburg, den 13. April 1548.

De, Au ssch u ß der Magdeburg⸗-Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft. (gez. Deneke, Vorsitzender.

303 61 Vaterländische Feuer-Versiche⸗ rungs⸗Gesellschast in Elberfeld.

Das Protokoll der 27sten General-Versammlung be— trifst den Jahresbericht und die jährlichen Wahlen. Der Geschäftsstand der Gesellschaft war am 1. Ja— nuar 1848 folgender: ; Thlr. Sgr. Kapital der Gewährleistung 1,000, 0900 Gewinn⸗Reserve 100000 Die Reserve an bereits eingezahlten Prämien, einschließlich 15,815 Thlr. 37 Sgr. gegen Brandschaden aus 1847, beträgt In 1847 hatte die Gesellschaft an Brandschaden zu tragen Laufendes Versichtrungs-Kapital..

274,635 1

125,533 16, 161,169,551

Die Gesellschaft gewährt nach S. 44. ihrer Bedingun⸗ gen den Hypothekar Forderungen Schutz. Das Statut der Gesellschaft, deren Bedingungen, die Jahres -Ab— schlüsse, überhaupt Alles, was Verfassung und Geschäfts= führung betrifft und Interesse für ein verehrliches Pu⸗— blikum haben könnte, liegen auf meinem Büreau, Dön⸗ hofsplatz, Krausenstraße Nr. 37, zur Einsicht offen; auch werde ich, so wie die Spezial⸗-Agenten meiner Ge— neral-⸗Agentur, als:

Herr Louis Wolff, Spandauerstraße Nr. 70,

F. W. Uhlmann, Mühlendamm Nr. 21,

J. L. Blancbois, Alexanderstraße Nr. 30, George Louis, Kommandantenstraße Nr. 83, W. Weber, Krausenstraße Nr. 30,

J. F. A. Rindler, Stralauerplatz Nr. 18,

; Kämmerer Lutze in Charlottenburg, aufs bereitwilligste jede zulässige Erleichterung und ge— wünschte Anleifung bei Aufnahme von Versicherungs— Anträgen ertheilen. ö

Die zu meinem Ressort gehörigen auswärtigen Herren Haupt- und Hülfs-Agenten werden diesen Abschluß in den Blättern ihres Bezirks ebenfalls zur öffentlichen Kenntniß bringen. .

Berlin, den 20. April 1848.

Der General-Agent der Elberfelder Feuer-Versicherungs⸗ Gesellschaft für die General-Agentur Berlin, F. W. Ziegler.

345 D h u n g

In Gemäßheit des Gesetzes vom 9. November 1843 (Gesetz-Sammlung de 1843 Nr. 13) und der betreffen den Bestimmungen des Gesellschafts-Statuts bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß den Herren Ober-Ingenienr Hoffmann und Büreau-Vorsteher Hildebrandt die Functionen des Spezial-Direktors übertragen und dieselben in dieser Eigenschaft ermäch⸗ tigt sind, gemeinschastlich und rechtsverbindlich für die Gesellschaft Namens der Direction zu unterzeichnen.

Aachen, am 11. April 1848.

ö der Aachen ⸗-Düsseldorfer Eisenbahn-Gesellschaft. Arndts.

s'. Gas-⸗Beleuchtung

. ö du rch die . Imp.⸗Cont.? Gas ⸗Association. Ein geehrtes Publikum machen wir hiermit auf unsere im Berliner Intelligenz-Blatt vom heutigen Tage erschienene An⸗

zeige, den Gebrauch des Gaslichts betref⸗ fend, ergebenst aufmerksam. Die Gas-⸗Assoeiation.

15261 k— w Mittelst dieses von Einem Wohledlen Rathe der Kai serlichen Stadt Riga nachgegebenen Proclamatis wer- den von dem Waisengerichte dieser Stadt Alle und Jede, welche an den Nachlaß des mit Hinterlassung eines Te—= staments zu St. Germain en Laye bei Paris verstor= benen ehemaligen hiesigen Kaufmanns John Blancken= hagen irgend welche Anforderungen oder Erbansprüche zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, sich innerhalb Sechs Monaten a dato dieses affigirten Proklams, und spätestens den 31. Juli 1848, sub poena pra elusi bei dem Waisengerichte oder dessen Kanzlei ent— weder persönlich oder durch gesetzlich legitimirte Bevoll— m:ächtigte zu melden und daselbst ihre fundamenta ere— diti zu exhibiren, so wie ihre etwanigen Erbansprüche zu dociren, widrigenfalls sie, nach Exspirirung sothanen termini praesiri, mit ihren Angaben und Erbansprü— chen nicht weiter gehört, noch admittirt, sondern ipso facto für präkludirt erachtet werden sollen. Niga, den 31. Januar 1848. ö Imp. Civ. Rig. Jud. pupill. Secrs. 2501 ö Nachdem der Weber und Handelsmann Johann Hein— rich Hartenstein allhier bei uns seine Insolvenz erklärt und demzufolge sein Vermögen seinen Gläubigern ab⸗ getreten hat Und wir den Konkurs-Prozeß eröffnet ha— hen, so werden alle bekannten und unbekannten Gläu— biger gedachten Hartenstein's andurch Gerichts wegen vorgeladen, den vierten Juli 1848 vor uns an hiesiger Gerichtsstelle in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen bei Strafe des Ausschlusses von dieser Konkursmasse und bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gehörig zu liquidiren und zu be— scheinigen, hierüber mit dem Curator litis et bonorum und nach Befinden unter sich der Priorität halber bin= nen 6 Wochen rechtlich zu verfahren, zu beschließen und den 21. August 1848 der Publication eines Präklusivbescheids, die Außenge⸗ bliebenen betreffend, sub poena publicati sich zu ge— wärtigen, sodann aber den 22. August 1848 zu Treffung eines Vergleichs anderweit persönlich oder durch gehörig instruirte Bevollmächtigte vor uns an Ge— richtsstelle zu erscheinen, der Gütepflegung unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche nicht n oder sich nicht bestimmt erklären, ob sie dem Vergleiche bei= treten wollen oder nicht, für Einwilligende werden an- gesehen werden, beizuwohnen, und für den Fall, daß ein Vergleich in . Termin nicht zu Stande kom- men sollte, den 28. August 1848 des Aktenschlusses, und den 30. September 1848

der Publication eines Locations-Erkenntnisses sub poena publicati gewärtig zu sein.

Auswärtige haben Bevollmächtigte zu Annahme künf⸗ tiger Ladungen anher zu bestellen, und wird solches Alles zu Jedermanns Nachachtung zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Lengenfeld im Königl. Sächs. Voigtlande, den 44. März 1848.

Herrlich Förstersche Gerichte das. Kunze, G.⸗D.

63 .

3 Sgr. 4 Pf.

Nachdem bei unterzeichnetem Königl. Sächs. Justiz⸗

amte sowohl 6 mit Genehmhaltung des Königlichen Hohen Appella— tionsgerichts zu Dresden, als Lehnhofes, die Besitzer des Rittergutes Sachsgenin mit Ebmath, die Herren Ernst August. Gustav, Wilhelm Friedrich Julius und Ernst Karl Friedrich Gebrüder von Brandenstein, wegen der— jenigen verjährten Hypotheken, welche mit 2) 1000 Mßnfl. Ehegeld, 1000 Mßnfl. Gegenvermächtniß, 300 Mßnfl. Hausgeld, 1000 Mßnfl. Paraphernalien lt. Kons. vom 9. Ja⸗ nuar 1726 für Eve Elisabeth Christiane Charlotte, geb. von Brandenstein, und b) 4000 Mßnfl. Darlehn für Georg Albrecht von Brandenstein lt. Kons. vom 31. Juli 1728, auf ihrem Gute haften, als auch 2

Christiane Regine verw. Schneider allhier, als die prä- sumtive Erbin der im Jahre 1794 zu Voigtsberg ge—⸗ borenen Johanne Christiane Schneider, welche zuletzt im Jahre 1817 von Görlitz aus Nachricht von sich ge— gegeben und nach Rußland sich hat begeben wollen, hier aber aus dem Nachlasse ihres Vaters, weiland Jo⸗ hann Gottfried Schneider's, einen Erbtheil an 40 Thlr. 7 Ngr. zu gewärtigen hat, um Erlassung vorschrifts⸗ mäßiger Ediktalien nachgesucht; als werden in Gemäß⸗ heit des Allerhöchsten Mandats vom 13. November 1779 und des Gesetzes vom 27. Oktober 1834 alle diejenigen, welche entweder rücksichtlich der sub 1. a. b. gedachten Kapitalien, als ursprüngliche Gläubiger, oder deren Erben, Cessionarien oder aus einem anderen Grunde, Ansprüche zu haben glauben, und beziehendlich der sub, 2. erwähnten Abwesenden diese selbst nicht nur, sondern auch deren etwanige Erben und alle, welche ein besseres oder näheres Erbrecht, als die hier bekannten Erben zu haben oder deren Vermögen aus irgend einem Grunde beanspruchen zu können vermeinen, andurch Amts wegen geladen,

den dreißigsten Juni d. J. zu rechter früher Gerichtszeit an hiesiger Amtsstelle per= fönlich oder durch gehörig zu legitimirende Bevollmäch- tigte, bei Vermeidung, daß sie außerdem beziehendlich fuͤr kodt, von der Nachlaßmasse für ausgeschlossen, ihrer Ansprüche und der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig werden geachtet werden, zu erscheinen und nach Befinden sich zu legiti miren oder ihre etwanigen Ansprüche anzuzeigen und zu bescheinigen, hierüber nach Befinden mit dem zu be— stellenden Kontradiktor rechtlich zu verfahren, binnen 8 Wochen zu beschließen, hierauf

den fünften September d. J.

der Inrotulation der Akten zum Verspruch Rechtens und

den fünften Oktober d. J. der Bekanntmachung eines Erkenntnisses, welches 12 Uhr Mittags wegen der Außenbleibenden far publizirt erach— tet werden wird, gewärtig zu sein.

Auswärtige haben zu Annahme etwa künftig zu er— lassender Ladungen und Verfügungen in der Nähe wohnhafte Bevollmächtigte zu ernennen.

Königl. Sächs. Justizamt Voigtsberg, den 19. Ja— nuar 1848. Hantuß.

304 b] ö . Hessische Ludwigs-Eisenbahn. mm. Der Verwaltungs⸗Rath der Hessischen

Ludwigs -Eisenbahn-⸗Gesellschaft macht an= A A durch bekannt, daß alle diejenigen Uetien Certifikate, auf welche RF ie pr. 31. Januar d. J. ausge⸗ Wschriebene fünfte Einzahlung

d mmm, von fünf Prozent nicht geleistet worden ist, in Gemäßheit des §. 13. alinea 3 der Staiuten an— nullirt sindz; alle diejenigen Certifikate, auf welchen sich die fünfte Einzahlung nicht quittirt findet, sind so nach als ungültig anzusehen und zu ferneren Einzah— lungen unzulässig.

Mainz, den 17. April 1848.

Der Verwaltungsrath.

344

Auf Befehl des General-Kommando der Herzogthü⸗ mer Schleswig -Holstein wind hierdurch zurn öffentlichen Kunde gebracht, daß nach dem 26sten d. M. bis weiter keine Freiwillige mehr in die Freicorps aufgenommen werden. Zugleich wird in Erinnerung gebracht, daß bis dahin nur wirklich waffengeübte und vollständig ausge— rüstete, unbescholtene Männer eintreten können, und daß in Ermangelung dieser Erfordernisse Zurückweisung statt= finden muß. .

Rendsburg, den 19. April 1848.

Büreau für die Freiwilligen. K. Samwer.

305 b]

Ich warne hierdurch Jedermann, Niemanden auf meinen Namen Geld zu borgen, da ich keine Zahlung leiste. Berlin, im April 1848.

C. Andreae, Hofrath.

M 115.

975

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

nhalt.

Inland. Provinz Posen. Bekanntmachungen des Ober-Präsidenten und des Generals von Steinäcker. Sicherheitsmaßregeln. Die Er— eignisse in Trzemesznuo und Weeschen,

Dentfche Bundesstaaten. Großherzogthum Sachsen⸗Weimar. Vertagung des Landtags. Herzogthum Sachsen-A Altenburg. Herr von Wüstemann. Herzogthum Braunschweig. Stände⸗ Verhandlungen. Schreiben aus Frankfurt a. M. (Verhandlungen des Funfziger⸗Ausschusses.) J

Oesterreichische Monarchie. Wien. Ernennung. Nachrichten aus Ober- Italien. Triest. Proclamation an die Lombarden und Venetianer. Donizetti 4. Vermischtes. Mailand. Peschiera durch sardinische Truppen eingenommen.

Frankreich. Paris. Das Verbrüderungssest. Remonte- Kredit.! Heschütz nach Bourges. Die Kapitalsteuer. Das Verbot bewaffne— ter Diskussion. Verschiedene Dekrete. Vermischtes.

Italien. Neapel. Vermischtes.

Spanien. Schreiben aus Madrid. (Angebliche Anerkennung der Kö— nigin Isabella von Seiten Bayems; Herr Lesseps zum französischen Ge— schäftsträger in Madrid ernannt; der Herzog von Montpensier; der eng— lische Gesandte; der päpstliche Delegat.)

Griechenland. Athen. Mittheilung des Finanz-Ministers. Anklage der abgetretenen Minister. Vermischtes.

Die Aufnahme Schleswigs in den deutschen Bund. Erklärung des General-Majors von Willisen.

nl and.

Provinz Posen. Die Ztg. des Großherz. Posen vom 72. April enthält folgende Bekanntmachungen:

„Es ist mir angezeigt worden, daß jetzt noch an einzelnen Orten der Provinz Comités bestehen, welche den Charakter von Behörden annehmen, sich namentlich damit beschäftigen, Pferde, Proviant, Fourage und derglei⸗ chen auszuschreiben. Ein Verhalten dieser Art ist an sich ungesetzlich, es steht aber auch, abgesehen hiervon, mit der Proclamation des, Königlichen Neorganisations Kommissarius, Herrn General-⸗Majors von Willisen, vom ten d. M. im ausdrücklichen Widerspruche, in welcher es wörtlich heißt: „„Von den bestehenden Comités kann ich nur die bestätigen, welche ledig lich sokale Zwecke, die öffentliche Sicherheit, im Auge haben, und deren Fort= bestehen die Orts Behörden wünschen; alle anderen müssen sich ausdrücklich auflösen.““ Ich erwarte hiernach, daß die vorge— dachten Comités sich sofort auflösen und werde, wenn dies nicht geschieht, die Auflösung derselben durch die mir zu Ge⸗— bote stehenden Mittel herbeizuführen wissen. Posen, den 21. April 1848. Der Ober-Präsident des Großheizogthums Posen, von Beurm ann.“

„In Folge des Belagerungs-Justandes der hiesigen Stadt und Festung bringe ich zur allgemeinen Kenntniß, daß vom 2tsten d. M. ab die Thore und Eingänge der Stadt von 8 Uhr des Abends an bis zur Reveille (ca. 4 Ühr früh) für die zur Stadt Kommenden geschlossen bleiben, wäh= rend densenigen, welche die Stadt verlassen wollen, der Ausgang zu jeder Stunde gestättet wird. Posen, den 21. April 1848. Die Königliche Kom- mandantur. von Steinäcker.“

Derselben Zeitung zufolge, wollten sich am 22sten früh, wie es hieß, 2000 bewaffnete Deutsche aus den benachbarten Kreisen auf dem Wilhelmsplatze zu Posen versammeln. Am 21. Abends wurde jedoch in Posen eine gedruckte Bekanntmachung der Generale von Colomb' und don Steinäcker verbreitet, welche diese Versammlung als eine unter den obwaltenden Umständen gesetzwidrige verbot. Eben dies Blatt berichtet aus Posen vom 2lsten: „Nach alter ka⸗ tholischer Sitte wird hier am heutigen Abende in den verschiedenen katholischen Kirchen das Grab des Heilands aufgestellt und von vie⸗ len Tausenden besucht. Die militairischen Hüter der Stadt haben alle Vorsichtsmaßregeln getroffen, auf daß es bei dieser Gelegenheit nicht etwa zu Exzessen komme.“ ,

Ueber die Vorgänge in Trzemeszuo und Wreschen am 10. und 11. April wird folgendes Nähere berichtet: Ereignisse in Trzemeszno am 19. April: „Am Montage den 19ten d. M., Vormittags zwischen 10 und 11 üühr, kam das preußische Militair in die Stadt. Die Insurgenten, mit Schießgewehren und Sensen bewaffnet, besetzten die Vorstadt, vor welcher das Militair Halt gemacht hatte. Es erfolgte von letzterem die Aufforderung des Auseinandergehens, respektive Räumung der Stadt. Dies wurde verweigert, und deshalb begann ein gegenseiti⸗ ges Schießen. Die Insurgenten zogen sich bald zurück, und zwar in inen anderen Stadttheil. Das Militair rückte nach Beseitigung nehrfachen Widerstandes vor und kam bis auf den Markt. Hier wurde, in Folge eines inzwischen eingegangenen höheren Befehls, Halt gemacht Sund bald darauf die Stadt vom Militair verlassen. Kaum war das Militair ausgerückt, so verbreiteten polnische Einwoh⸗ ner das falsche Gerücht, die Juden und Deutschen hätten aus den Häusern auf die Insurgenten geschossen. Die Folge dieses Gerüchts war, daß die Insurgenken folgende Erzesse verübten: Der Kaufmann Hirsch Strelitz, ein an den Füßen gelähmter 60jähriger Greis, wurde, weil er beim Herannahen des Militairs geäußert: „Gott sei Dank, daß Militair kommt, nun werden wir doch Ruhe haben!“ auf die Straße gefordert und öffentlich erschossen, da er aber noch Lebens⸗ zeichen von sich gab, mit Sensen förmlich todtgeschlagen. Der Kauf⸗ jmnann Herrmann Kutnowski, 22 Jahre alt, wurde aus seinem Laden mit den Worten: „Heraus, Jude!“ auf die Straße getrieben und bei seinem Erscheinen sofort erschossen. Dessen Bruder eilte in die Apotheke, um dort Mittel zu Rettungs⸗ Versuchen zu holen, wurde aber auf dem Wege dorthin festgehalten und gemißhandelt. Der Bäckerjunge Meyer Pflaum, 19 Jahre alt, wurde, weil er dem preu⸗ ßischen Militair bei dessen Einmarsch Semmel überbracht, aus dem Hause seines Lehrherrn geholt und auf der Straße öffentlich erschos⸗ sen. Dessen Vater, ein alter, fast ganz erblindeter Mann (Jakob Pflaum), wurde, als er um Schonung seines Sohnes gefleht, der⸗ maßen mit Kolben und der Schärfe der Sensen zerhauen, daß er schwer verwundet daniederliegt und wahrscheinlich nicht wieder ge— nesen wird. Mehrere Häuser der Deutschen und Juden wur— den von den Insurgenten durchsucht, einzelne davon förm⸗ lich ausgeräumt und namentlich einige Läden total geplündert. Etwa dreißig Männer, so wie einige Frauen (Deutsche und Juden), darunter der Sber- Landesgerichts Assessor Dandelewski (Deutscher) und der Kämmerer Schwanke, wurden ohne allen Grund verhaftet, gemißhandelt und erhielten im Gefängnisse, wohin man sie geschleppt hatte, drei Tage nichts zu essen. Zwar wurde ihnen am dritten Tage saure Mehlsuppe in hölzernen Wannen mit hölzernen Löffeln dargereicht, jedoch war die Suppe nicht genießbar. Während der Haft kamen die Anführer der Insurgenten (den höheren und mittle⸗ ren Ständen angehörig) öfter in die Gefängnisse und mißhandelten die Gefangenen durch Fußtritte und Säbelhiebe. Am dritten Tage Nachmittags 1 Uhr rückte wiederum preußisches Militair ein, und die⸗ fes befreite die Gefangenen. Der vom polnischen Comité eingesetzte Bürgermeister hatte die Dreistigkeit, den die Truppen kommandiren⸗ den Major zu fragen, wer ihm das Recht gegeben, die Gefangenen zu befreien, da ihm, als vom Comité bestellten Bürgermeister, allein das Recht zustände. Der Major begnügte sich, denselben streng und kurz unter Androhung seiner Verhaftung zurechtzuweisen.“

Ereignisse in Wreschen am 15. April: „Der Convention vom 11. April zufolge, sollten die Insurgenten Wreschen am 15ten Mor— gens räumen. Um 9 Uhr hatten sie die Stadt verlassen, vor ihrem Abzuge jedoch an schuldlosen Opfern folgende Gräuelthaten verübt: Ein südischer Schuhmacher (Abramczy), der nach 5 Uhr des Mor— gens auf dem Hofe der Synagoge ging, wurde ohne Veranlassung von den Insurgenten erst durch den Arm, dann durch die Brust nie— dergeschossen, so daß er todt liegen blieb. Ein anderer Jude ward von' den Insurgenten gemißhandelt und mit einem Messer, in das Auge gessochen, so daß an seinem Aufkommen gezweifelt wird, Ei⸗ nem dritten Juden wurden aus boshaftem Muthwillen die Finger zerhackt und ein Ohr abgeschnitten. Der 12jährigen Tochter des jü— dischen Lehrers Crone und der Tochter der Mehlhändlerin Wittwe Pupek wurde der Leib aufgeschlitzt. Erstere soll bereits todt sein, bei Letzterer ist der Ausgang ungewiß. Der 19jährigen Schwester des Lesebibliothekars Kantorowicz sind die Brüste abgeschnitten, und sie ist am 15ten 11 Uhr Abends gestorben. In der Synagoge ha⸗ ben die Insurgenten die Thora (Gebetmantel) in Stücken gerissen und mehrere heilige Bücher vernichtet, so wie noch anderen Unfug getrieben.“

Deutsche Bundesstaaten.

Großherzogthum Sachsen⸗Weimar. ist am 20. April auf unbestimmte Zeit vertagt worden.

Herzogthum Sachsen⸗Altenburg. (Deutsche All⸗ gemeine Zeitung.) Die von dem Minister von Wüstemann we⸗ gen Kränklichkeit nachgesuchte Dienstentlassung ist vom Herzoge nicht gewährt, sondern ihm auf ein Jahr Urlaub unter Entbindung von allen Dienstgeschäften ertheilt worden, „da, wie es in der betreffen⸗ den Bekanntmachung heißt, seine seit mehreren Jahren wiederholt erlittenen Gesundheitsstörungen dermalen bis zu einer Erschöpfung des gesammten Nervensystems gediehen und nur durch anhaltende Ruhe und Enthebung von seinem Dienstberuse eine Wiederherstellung seiner Gesundheits und Dienstfähigkeit vielleicht möglich gemacht werde,“

Als der diesmalige Landtag beendigt war, kamen die Stände dahin überein, dem Minister von Wüstemann einen Dank⸗ und Ak— schiedsbesuch abzustatten; derselbe konnte jedoch in Rücksicht auf seine sehr angegriffene Gesundheit den Besuch nicht annehmen. In den landschaftlichen Mittheilungen wird darüber gesagt: „Die Landschaft hatte dies um so mehr zu beklagen, als es ihr Bedürfniß war, dem Herrn Minister den lebhaftesten Dank für seinen unermüdeten Eifer, für sein redliches Streben, das Veste des Landes nach allen Rich— tungen hin kräftig zu fördern und für das der Landschaft von je her bewiesene Vertrauen, so wie die Hoffnung auf seine baldige Wieder⸗ genesung und Rückkehr in sein hochwichtiges Amt auszudrücken.“

Herzogthum Braunschweig. (H. C.) Braunschweig, 20. April. In der heutigen Sitzung der Stände⸗Versammlung sind zwei wichtige Propositionen der Regierung eingegangen. Die erste enthält einen Gesetz⸗ Entwurf, wonach die Herzogl. Leihhäuser in Braunschweig, Helmstedt, Blankenburg; Gandersheim und Holzmin= den ermächtigt sind, Darlehen zur Beförderung des Handels und Gewerbbetriebes in vom Staate garantirten, bei allen Kassen nach dem Nominalwerthe anzunehmenden Darlehns-Bankscheinen im Ge— sammtbelaufe von 400, 909 Rthlr. auszugeben. Die geringste Summe beträgt 106 Rthlr., die Frist drei, ausnahmsweise bis sechs Monate. Als lnterpfand werden im Inlande lagernde Waaren, Fabrikate und Boden- Erzeugnisse bis zu d, höchstens 3 des Werthes, so wie Kam— mer und Landesschuld⸗Verschreibungen (nit einem Abschlage am Tagescourse) und Leihhausscheine angenommen. Der Zinsfuß ist 5 Prozent. Von der ganzen Summe werden ausgegeben 300, 000 Rthlr. in Ein-Thaler-, 100,900 Rthlr. in Fünf- Thalerscheinen. Eine zweite Proposition enthält einen Gesetz- Entwurf behuf des Um⸗ laufs der Darlehns- und Leihhaus-Bankscheine. Das Staats⸗Mi⸗ nisterium soll dadurch zu verfügen ermächtigt werden, daß sämmtliche direkte Steuern, sämmtliche für die Kammer und Klosterkasse zu erhebenden Holzkaufgelder, Gefälle und Pachtgelder, bis zur Hälfte des Betrags jeder Zahlung in obigen Effekten geschehen müsse, welches jedoch mindestens einen Monat vorher öffentlich bekannt ge⸗ macht werden muß.

X Frankfurt a. M., 21. April. Heute Morgen um 77 Uhr traf wiederum eine, der gestrigen gleich starke Abtheilung nässauischer Truppen hier ein, und morgen kommt eine dritte und mit dieser der Herzog und sein Sab. Ueber einen von der Bundes⸗ versammlung an den Funfziger-Ausschuß, in Betreff einer Aenderung der Bundesverfassung gelangten und von dem Ausschusse abgelehnten Antrag zirkuliren so viele Versionen, daß die Veröffentlichung des betreffenden Protokolls der in geheimer Sitzung des Ausschusses über diesen Gegenstand gepflogenen Unterhandlungen nur erwünscht sein kann. Die nach Berlin und an den Rhein entsendet gewesenen Aus⸗ schuß-Deputationen sind zurückgekehrt.

X Frankfurt a. M., 22. April. In der heutigen öffentlichen Sitzung nahm zuerst Robert Blum Gelegenheit, eine Schilderung der anfangs dieser Woche in Aachen stattgehabten Er⸗ eignisse zu geben, da die am Rhein gewesene Kommission von Köln nach Aachen geeilt war. Eine äußerst stürmische Debatte erzeugte der Antrag Lehne's, der Bundes⸗-Versammlung zu erklären, daß sie kein Recht habe, die Einberufung des National-Parlaments zu ver⸗ schieben.

** Frankfurt a. Vꝛ., 23. April, Von den in der gestrigen Nachmittagssitzung des Funfziger-Ausschusses, bezüglich der don der Bundesversammlung als nothwendig erkannten Vertagung der Einberufung der Nationalversammlung gestellten Anträgen wurde der in mildester Form abgefaßte Antrag Reh's angenommen, nach welchem dem Bunde zu erkennen zu geben sei, daß an dem von dem Vorparlament in Betreff des Termins der Einberufung der Natio= nalversammlung gefaßten Beschlusse nichts geändert werden dürfe. Mathy's Amendement, den 18. Mai als äußersten Termin der Kon— stituirung anzunehmen, wurde nachträglich gut geheißen. Die Debatte war mitunter sehr lebhaft.

Oesterreichische Monarchie.

Wien, 22. April. (Wien. Ztg.) Dem Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten, Grafen Fichuelmont, ist, mit Beibehaltung dieses Departements, die von dem Grafen Kolowrat bisher bekleidete Präsidenten-Stelle im Ministerrath provisorisch übertragen worden.

Eben eingehenden Nachrichten aus Pontafel vom 19ten Morgens zufolge, war das Hauptquartier des Feldzeugmeisters Grafen Nugent am 18ten bis gegen Palma Nuova vorgerückt. An eben diesem Tage fanden siegreichẽ Gefechte unserer Truppen mit den zahlreichen Schwär⸗ men der . statt. Unsere Truppen beseßten Prevano, Val= vasone und Codroipo; da Widerstand geleistet wurde, so sind diese

Der Landtag

Mittwoch den 26. April.

Orte durch Brand-Raketen verwüstet worden. Die Insurgenten hiel⸗ ten auf freiem Felde nirgends Stand und flohen überall in Massen. Graf Nugent wollte am Cirstaz gegen Palma anrücken. Durch die Besetzung Codroipo's ist Udine von allen Seiten bedroht, indem die Infanterie Regimenter „Hohenlohe“ und „Prohaska“ Befehl erhiel⸗ fen, von den Pässen herab gegen Udine vorzurücken. Dort bereiten die Einwohner heftigen Widerstand, allein binnen wenigen Tagen wird Udine besetzt sein. Aus Triest wird vom 18ten gemeldet, daß die Lloydschen Dampfschiffe bewaffnet werden und unter Kommando des Oberst Lieutenants von Kudriafefy sich bereit halten, dem Rufe des Grafen Nugent zu folgen.

Triest, 19. April. (J. d. ö str. Lloyd. Der Staats- und Konferenz- Minister, Graf Hartig, bevollmächtigter Commissair Sx. Kaiserlichen Majestät, hat unter dem heutigen Datum in Görz nach- stehende Proclamation erlassen:

„Italiener des lombardisch- venetianischen Königreichs!

„In der Aufregung, die euch beherrscht, in dem Strudel, der euch er⸗ griffen, höret die Worte der Versöhnung und der Beruhigung, die ich euch bringe. Mein Name ist euch nicht unbekannt, undsich hoffe, daß ihr meine Zu⸗ neigüng für Italien und seine großmüthige Bevölkerung nicht vergessen ha⸗ ben werdet. Vernehmet daher meine Stimme; versohnet euch mit dem besten Monarchen, welcher, mich mit der ausgedehntesten Vollmacht be— trauend, mir in seiner Gnade und Großherzigkeit den sehr ehrenvollen Auf— trag ertheilt hat, euch unter seinen Schirm zurückzurufen, der immer stark genug sein wird, euch gegen die Schrecken der Anarchie, so wie die Gelüste der Eigensucht, zu schützen, während er euch gleichzeitig die den Bedürfnissen der gegenwärtigen neuen Epoche und den Wünschen eurer Nationalität ent- sprechenden Institutionen und Freiheiten verleihen wird.

„Italiener des lombardisch-venetianischen Königreichs! traut meinem Worle, das ich niemals verrathen habe; vernehmet es ohne Leidenschaftlich— feit mit jener Sinnes- und Herzensstärke, die euch auszeichnet. Der Friede während beinahe 35 Jahren, also während einer ganzen Generation, wel⸗ cher eine stets wachsende, von der italienischen Halbinsel wie von ganz Europa bewunderte und beneidete Wohlfahrt befruchtete, hat sich in einen verheerenden Krieg verwandelt. Eure schönen Lande sind der Schauplatz eines grimmen Kampses mit Soldaten und Freiwilligen verschiedener Län= der geworden, die ihr berbeiriefet, eure Sache zu unterstützen, welche ihr eine heilige und nationelle nennt und unter die Fahne des Kreuzes stellt. Wie aber'ist eure Sache gestaltet? Ihr nehmet eurem König, im Augenblicke, in welchem er euch Alles gewähren will, die lombardisch⸗venetianische Krone, die vor neun Jahren feierlichst im Namen Gottes, im Abglanze desselben Kreuzes, mit welchem ihr ihm nun entgegentreten wollt, in Gegenwart eurer chrwürdigen Bischöfe und Vertreter eurer Bevölkerung, auf sein Haupt gesetzt wurde. Mittlerweile wird euer Geburtsland seinem Nachbarfürsten überlassen, der weder nach dem Geblüte noch nach dem Herzen sich mehr Italiener nennen kann, als euer Monarch, der Kaiser Ferdinand, Enkel Peter Leopold's.

„Italiener des lombardisch - venetianischen Königreichs! Ihr hattet niemals Ursache, an den redlichen Gesinnungen und der Gerechtigkeit eures Königs zu zweifeln. Das Verwaltungssystem, sagt ihr, entsprach nicht euren Wünschen, und es scheint euer Nationalgefühl zu verletzen. Aber erst gegen Ende des verflossenen Jahres haben eure Vertreter, die Congregationen, ebenfalls eine Königl. Institution kraft ihres Amtes dem Monarchen die Gegenstände eurer Beschwerden, eurer Wünsche zu erkennen gegeben. Und jene Forderungen wurden keinesweges zurückgewiesen, sondern vielmehr der unmittelbaren lunparteiischen Prüfüng unterzogen, mit der offenbaren Königl. Absicht, eure Deputirten zur Berathung über die Mittel, euren ge⸗ rechten Ansprüchen zu genügen, an den Thron zu berufen. Mittlerweile beschloß Se. Maj. der Kaiser in noch ausgedehnterem Maße, einer Con sti- tution auch jenen Theil seines Reiches theilhaftig zu machen, welcher sie bisher nicht hatte, und erklärte diesen seinen Willen im Patent vom 15ten Marz mit dem festen Grundsatze, die verschiedenen Nationalitäten der Mo—⸗ narchie zu achten. Mit diesem großmüthigen Geschenk wurde euch also weit mehr gewährt, als ihr verlangt hatte. Wie groß war nun das Er- staunen und der Schmerz Sr. Maj. im Gegentheile wahrzunehmen, daß gerade jener Augenblick gewählt wurde, um euch in die Schrecken des Krie⸗ ges zu versetzen, indem ihr euch der Wirkung der gütigen Absichten desselben Monarchen entzoget, welchen ihr zur Zeit seiner Krönung mit so großem Jubel, mit so großer Herzlichkeit empfinget.

„Italiener des lombardisch«-venetianischen Königreichs! Das Erstau⸗ nen Über einen Angriff von eurer Seite in einem Momente, in welchem Alles euch einlud, uns die Rechte zu reichen; die unerwartete Verwandlung einer sich als befreundet erklärenden Macht in eine im Stillen angreifende legte den Kaiserlichen Truppen die Nothwendigkeit auf, sich in starken Stel- lungen zu konzentriren, um die souverainen wie internationalen Rechte zu⸗ rück zu erkämpfen. Der Enthusiasmus aller, anderen Völkerschaften unter dem Scepter Sr. Masjestät wird die Mittel bieten, diesen Zweck zu errei- chen, und ihr selbst werdet es als sehr natürlich erachten, daß man ihn mit aller Macht verfolgen müsse. Erwäget, daß, wenn auch im Kriege der Sieg unsicher, das Endergebniß zweifelhaft ist, in jeder Weise doch die Verwü⸗ stung der Ländereien, die Stodung des Handels und der Industrie, der Verfall der Wissenschaften und Künste, so wie der Ruin jeder Wohlfahrt, für lange Zeit gewiß ist. Erwäget dies, wie es der Monarch erwogen hat, der mich als einen Friedensboten zu euch entsendet. Ich versichere euch in seinem Namen, daß ihr bei der neuen in der Monarchie eingeführten Ord- nung der Dinge reichlich die politischen, nationellen und intelleltuellen Vor⸗ theile genießen werdet, die ihr anstrebtet; ihr werdet die euren Bedürfnissen, eurer Sprache, euren Neigungen und eurer Nationalität entsprechenden Frei- heiten und Gewährleistungen haben. Die Verwaltung unter Oberaufsicht des Staates wird euch selbst anvertraut werden; die Gesetze werden unter eurem Einflusse geregelt werden; die Presse wird frei sein; besonders werden die- jenigen Abgaben, welche auf den minder begüterten und zahlreichsten Klassen lasten, erleichtert werden. Wäre es nicht eine Unklugheit, mit den Waffen erlangen zu wollen, was euch ohne die Schrecken des Krieges gewährt werden soll? Laffet euch also nicht täuschen und von einem Geiste der Bewegung verleiten, die nur eine eurer nicht würdige Schwäche wäre; aber mitten im Umsturze gebet Raum der Ueberlegung, deren euer Geistes vermögen fähig ist. Kommet mit Vertrauen zu eurem Monarchen und seid gewiß, aufge⸗ nommen zu werden wie von einem Vater, der nie aufgehört hat, seine Kinder zu lieben. Mögen die vergangenen Unbilden aus dem Gedãchtnisse schwinden, und möge das Gebäude eurer Einigung mit dem Kai serstaate sich auf feste Grundlagen stützen, um eure Blüthe und eure Nationalität zu schützen. .

. Ich werde mit Vergnügen die Vorschläge entgegennehmen, welche eure Munzipalitäten zu diesem Zwecke mittelst eurer Deputirten zu mir, gelan- gen laͤsfen werden, die sich wegen des sicheren Geleites an den General- Rommandanten des betreffenden Kaiserlichen Truppen-Corps wenden können, dem ich folgen werde.“ .

dul Wer gan wird gemeldet, daß der berühmte Tonsetzer Gaetano Donizetti, Kaiserl. Hof Kapelsmeister und Kammercompositeur,

daselbst am Rten 6. M. um s Uhr Nachmittags gestorben ist.

April. (J. D. O est. Lloyd.) Verläßliche Pri⸗ bestatigen Ie Erfolge 9 r, . Waf⸗ 5friaulischem Gebiete vollkommen. Die Operationen gegen en , im Zuge. Palma wird an zernirt. Von den Höhen um Görz wurde der Brand der friaulischen Ortschaften am Feten und 18ten deutlich beobachtet. Am stärksten war das Feuer in Jalmico. Der Verlust von Seiten der Insurgenten ist sehr bedeu- Fend. Es sind 60 bis 79 Gefangene, deren erster Transport, 26 an der Zahl, am 18ten in Görz eintraf. Derselbe bestand meistens aus Bauern und Deserteurs vom Regimente „Este.“ Von Laibach aus sind bedeutende Trunnen⸗Verstärkungen im Anzuge, worunter zwei Gränz-⸗Bataillone, ziemlich starke Abtheilungen

Triest, 20. 2 vat⸗Berichte aus Görz