1848 / 114 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Ertra-GSlatt

zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Berlin, den 24. April 1818, Abends.

rem Stillstand wieder Umsatz statt, anfangs zwischen 118 und 1164 wech⸗ selnd, zuletzt zu 120 7. Den erheblichsten Preiswechsel weisen rus⸗ sische Staatspapiere nach; alte proz. Obligationen bei Hope und Tomp,. gingen erst von 797 auf 787 „6 zurück und stellten sich gestern bei eifriger Nachfrage auf 82 „5; Aproz. Certifikate bei denselben stie⸗ gen von 57 bis 60 6. Nicht minder wechselten österreichische Fonds im Preise, indem proz. wiener Metalliques, von 52 auf 49 4 her⸗ untergegangen, gestern wieder 52! d, und 2äproz. dito von 273 all⸗ mälig bis 24 S gefallen, zuletzt 27 56 erreichten. Von spanischen Fonds haben Ardoin-Obligationen nach einem Fall von 8 auf 73 R sich wieder bis 73 3 erhoben; Zproz, binnenländische schwankten zwi⸗ schen 16 und 1546 66, zuletzt wurde 15 3 6 angelegt. Brasilianische k. ĩ n ; . k Obligationen sind in Folge der Verbesserung in London von 59 all- 4 J w

alle Gefahren, die darin lagen, und die ich deutlich vor Augen sah, nicht zu achten, oder ein Zurückweichen von meiner Ueberzeugung Euren Wünschen gegenüber. Ihr werdet so wenigstens den Muth und die Gesinnungen ehren, welche mich belebten, wenn Ihr auch heute noch vielleicht meine Ueberzeugung nicht theilt, und ich darf ge⸗ trost Eurem Vertrauen entgegensehen, wenn eine Zeit kommen sollte, welche uns aufforderte, zusammen einem Feinde entgegenzutreten, der uns gewachsen ist, er komme, woher er wolle.

Berlin, den 24. April 1848. —ᷣ

. (Zu haben in der Erpedition der Allgemeinen Preußischen Zeitung, Behren⸗Straße Nr. 57) General⸗Masjor, Du h l

als Königl. Kommissarius für Posen.

*

gandels- und Görsen-Nachrichten.

ö. An Auf die für Oesterreich ungün—⸗ stigen Nachrichten aus Italien und die neuerdings in Paris entstan-

2 Ansterdam, 22. April.

Bekanntmachungen.

1109 Nothwendiger Verkauf. Königliches Ober Landesgericht zu Cöslin.

Das in Hinterpommern im Neustettinschen Kreise ge— legene, sonst zum Domainen-Gute Neustettin gehörige, unterm 31. August 1847 gerichtlich auf 25, 954 Thlr. 20 Sgr. abgeschätzte Vorwerk Eichen soll im Wege der nothwendigen Subhastation im Termin

den 5. Zuni 1848, Vormittags 10 Uhr, im Instructionszimmer unseres Kollegienhauses bffent— lich verkauft werden.

Die Taxe, der Höpothekenschein und die Kaufbedin— gungen können in unserer Negistratur eingesehen werden.

Eöslin, den 109. November 1847.

Königl. Ober⸗Landesgericht. Erster Senat. 1239 Nothwendiger Verkauf.

Der im Schlaweschen Kreise belegene Nitterguts⸗ Ankheil Breitenberg A., landschaftlich abgeschätzt auf 11,869 Thlr. 24 Sgr. 11 Pf. zufolge der nebst Hypo- thekenschein in unserem dritten Büreau einzusehenden Taxe, soll am 15. Juli f., Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Cöslin, den 23. November 1847.

Königl. Ober-⸗-Landesgericht.

Erster Senat.

22 Oefsentliches Aufgebot.

Nachstehende angeblich verloren gegangene Doku— mente werden Behufs ihrer Mortification und Erneue— rung hiermit öffentlich aufgeboten, als:

1) die Obligation des Kossäthen Martin Groeck de dato Lübben den 29. März 1826 und Anerkennt— niß vom 3. Januar 1828 über 48 Thlr., achtund⸗ vierzig Thaler a 5 Prozent jährlicher Verzinsung und von vierteljährlicher Auftündigung, für die Haupt-Sparkasse des Markgrafthums Riederlausiß in Lübben, eingetragen für dieseibe auf dem Kostä= thengute des Martin Groeck in Briesen Nr. 36. des Hypothekenbuchs Rubrica III. No. 1. ex de- creto vom 24. Februar 1829, die Obligation des Bürgermeister und Rath, so wie des bürgerlichen Ausschusses von Vierteln und Gewerken der Kreisstadt Lübben, vom 23. Februar 1826 über 100 Thlr., Einhundert Thaler Courant für die Kossäthenfrau verehel. Schwitzke, geborene Christiane Mehlan, in Görlsdorff zu 3 Prozent jährlicher Verzinsung und halbjährlicher Aufkündi⸗ gung, die besage des über den Nachlaß der ver— ehelicht gewesenen Schwitzke, Christiane, geborenen Mehlan, abgeschlossenen Erbvergleichs vom 7. April 1847 auf deren Bruder, den Bauer Gottfried Meh— lan in Treppendorf, als Eigenthum übergegangen.

Es werden daher alle diejenigen, welche als Eigen⸗

thümer, Cessionare, Pfand⸗ oder sonstige Briefs-Inha⸗ ber Ansprüche auf diese Obligationen und die aus den selben originirenden Forderungen zu haben vermeinen, hierdurch offentlich vorgeladen, in dem auf

den 26. Mai 1848, Vormittags 10 Uhr,

vor dem Herrn Kammergerichts-Assessor Naumann an⸗ gesetzten Termine entweder persönlich oder durch einen gesetzlich zulässigen Bevollmächtigten, wozu den Aus— wärtigen die Justiz-Kommissarien Geras, Uschner und Krüger hierselbst vorgeschlagen werden, zu erscheinen und ihre Ansprüche zu bescheinigen, widrigenfalls dieselben mit allen ihren Ansprüchen ausgeschlossen, ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt und die Dokumente so— dann auf Grund der Anerkenntnisse erneuert werden sollen. Lübben, den 24. Dezember 18417. Königl. Land- und Stadtgericht. (1621 Nothwendiger Verkaus. Stadtgericht zu Berlin, den 15. Februar 1848. Das dem Maurermeister Friedrich Gustav Johannes gehörige, hierselbst in der Lonisenstraße Nr. 57 (früher Nr. 42) belegene, im Hypothekenbuche von der Friedrich= Wilhelmsstadt Vol. 8. Nr. 158. verzeichnete Grundstück gerichtlich abgeschätzt zu 23,65 Thi, 16 Sgr. 73 Pf. soli am 12. September 1848, Vorm. 31 nh an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hoö— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 7. März 1848.

Das der Ehefrau des Kaufmanns Bandow, Philix pine, geborenen Straub, gehörige, hierselbst in der Wil⸗ helmsstraße Nr. S5 belegene, im Hypothekenbuche der Friedrichsstadt Vol. 10. Nr. 674. verzeichnete Grund= stück nebst Zubehör, gerichtlich abgeschätzt zu 28,89 Thlr. 16 Sgr. 7 Pf., soll

am 7. Skftober 1848, Vormitt. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hö— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. 255 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 9. März 1848. Das dem . Friedrich Wilhelm Doerband gehörige, hierselbst in der Ackerstraße Nr. 10 belegene, im Hypothekenbuche des Königl. Stadtgerichts von den Umgebungen Vol. 6. Nr. 405. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abges haßt zu 7237 Thlr. 1 Sgr. soll

am 16. Sktober 1848, Vor mitt. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Tare und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

F r

In dem Zeitraume vom 1. Oftober 1846 bis ultimo Marz 1848 sind in unseren Wagen und Restaurations⸗ Lokalen verschiedene Sachen aufgefunden worden, zu

Allg em

deren Wiederempfangnahme sich die Eigenthümer bisher nicht gemeldet haben.

Indem wir dieselben hiermit auffordern, die zurück gelassenen Gegenstände unter deren näherer Bezeichnung bei uns zu reklamiren, bemerken wir zugleich, daß die selben anderenfalls nach Verlauf von 4 Wochen zum Besten unserer Beamten-Unterstützungs-Kasse öffentlich meistbietend werden verkauft werden.

Magdeburg, den 15. April 1848.

Magdeburg -Halberstädter Eisenbahn-Verwaltung.

306 b]

In dem Zeitraume vom 1. September 18468 bis ult. März 1848 sind in den Wagen und Restaurations-Lo⸗ kalen der Magdeburg Leipziger Eisenbahn verschiedene

Wiederempfangnahme

31] Ober

*

Eisenbahn.

Da der Betrieb auf un⸗ serer Bahn im Jahre 1847 sechs ein halb Prozent Netto- Ertrag ausweist, hat der Verwaltungsrath L, in seiner Konferenz am

P31. März é. beschlossen,

, zwei ein halb Prozent Divid ende, auf jede Stamm · Actie

von 106 Thlr. demnach zwei Thaler funfzehn Silber- groschen Dividende pro 1647 auszahlen zu lassen.. Der Termin zur Auszahlung der Dividende wird in der nächsten ordentlichen Gencral-Versammlung unter Beirath der Actionaire festgesetzt werden. Breslau, den 11. April 1848. d , der Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft.

Die Actionairs der Preußischen National⸗Versicherungs⸗Gesell⸗ asu schaft in Stettin

werden nach §. 51. des Statuts zur ordentlichen Gene⸗ ral⸗Versammlung am

29. April c. Vormittags 9 Uhr,

im hiesigen Börsenhause eingeladen, um den Bericht über den Abschluß des vorigen Jahres zu empfangen und die Wahl eines ausscheidenden Mitgliedes des Verwaltungs ⸗RNaths, der Stellvertreter für denselben und der Revisoren vorzunehmen. .

Die Stimmkarten werden gegen Legitimation in dem Büreau unseres Instituts, große Oderstraße Ni. 8 hier⸗ selbst, am 27. und 28. April, die Stimmzettel hin⸗ gegen an Ort und Stelle der General Versammlung in der Stunde von 8 bis 9 Uhr vor derselben verabfelgt, wo zugleich die Legitimation der am Vorabend oder am Morgen selbst hier eintreffenden fremden Actionaire ge⸗ schehen kann.

Stettin, am 29. März 1848.

Der Verwaltungs-Rath der Preußischen National- Verficherungs-Gefellschaft.

308] Friedrich-⸗Wilhelms-Nordbahn. Sechzehnte Einzahlung.

.

Die Besitzer von Certi= 3 sikaten der Friedr ch ⸗Wil⸗ , , werden hierdurch benachrichtigt, daß die sechzehnte Ein zahlung von 5 nach Abrechnung der auf den „bisherigen Einzahlungen hastenden Zinsen von 24 ; ö Sgr. für jedes Ceitifikat bei uns täglich bis zum 1. Mai a. «é, mit Ausnahme der Sonntage, von bis 12 Uhr Vormittags geschehen kann. Zu diesem Behufe sind die Certifikate mit spe= ziellem Nummern -Verzeichniß auf unserem Comtoir, Burgstraße Nr. 26, einzurelchen, um dagegen die neuen sofort oder erst nach ersolgter Einsendung in Empfang zu nehmen. Berlin, den 22. April 1848.

Jacobson & Rieß.

3471 Belagnntmachung.

Der diesjährige Leipziger Wollmarkt beginnt mit . unn

und endigt mit ve 2 unni. den 17. April 1848. Der Raih der Stadt Leipzig. Dr Demuth.

xeipzig,

r Anzeiger.

332

Seeländische Eisenbahn.

Da Se. Majestät un⸗ , , Allergnädigst geruht ha⸗ ben, die in dem Statut der Seeländischen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft auf der General ⸗Versammlung vom 29. November und 6. Dezember v. J. ge⸗

machten Abänderungen zu approbiren, wird die Direction besagter Gesellschaft künftig aus folgenden Mitgliedern bestehen;

einem administrirenden Direktor,

der selbstständig den Betrieb leiten soll, und der dem— zufolge im Besitz der erforderlichen technischen und adm ministrativen Kenntnisse sein muß, ferner aus

zwei anderen Direktoren, die besonders über die Oekonomie der Gesellschaft zu wachen haben, von diesen muß der Eine eine hinläng— liche administrative Tüchtigkeit besitzen, um den eigent— lichen Comtoirgeschäften voörzustehen und selbige zu lei— ten, und der Andere technische Tüchtigkeit, einerseits, um mit Sachkenntniß beurtheilen zu können, wie viel mit Billigkeit auf die Erhaltung der Bahn, der Gebäude und der Zugkraft verwandt werden kann, und anderer— seits, um augenblicklich an die Stelle des administri⸗ renden Direktors bei dessen etwaniger Abhaltung vom Dienste treten zu können.

Der administrirende Direktor wird auf 3 Jahre und die beiden anderen Direktoren auf 2 Jahre gewählt; damit aber diese beiden Direktoren nicht auf einmal ab— treten, wird derjenige, welcher bei der ersten Wahl die , Stimmen erhält, nur ein Jahr zu fungiren gaben.

Dem Beschluß der General-Versammlung gemäß, er—= hält der administrirende Direktor jährlich an Gehalt und Emolumenten 1500 Rbthlr., sammt 1 90 vom Netto⸗-Ertrag der Betriebs⸗Einnahmen, außer freier Woh⸗ nung oder 100 Rbthlr. als Ersatz für diese.

Die beiden anderen Direktoren erhalten Jeder einen jährlichen Gehalt von 500 Rbthlr.

Aspiranten zu diesen Posten, welche die erforderlichen Kenntnisse und Tüchtigkeit zu besitzen glauben, werden hierdurch aufgefordert, binnen 3 Wochen vom heutigen Datum ihre desfallsigen schriftlichen Gesuche an den Vorsitzenden des Ausschusses der Gesellschaft, Professor Nathsherrn David, einzureichen.

Kopenhagen, den 13. April 1848.

Das Wahl-Comit« der Seeländischen Eisenbahn«Gesellschast.

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3 0b]

Kundmachung.

Sechste ordentliche General— Versammlung der Actionaire der l-Eisenbahn.

Die gefertigte Direc⸗ tion ziell sich die Ehre, den stimmberechtigten Her⸗ ren Actionairen dieser Un⸗ ternehmung hiermit be— kannt zu geben, daß die

„Kesechste ordentliche Ge— neral⸗Versammlung

Montag, den dai d. J, um 10 Uhr Mrg.,

zu Preßburg im Directions -Lokale stattfinden wird.

Bie in derselben zur Verhandlung kommenden Gegen— stände sind folgende:

1) Der Bericht über den Stand der Bauten auf den verschiedenen Strecken der Ungarischen Central-Eisen⸗ bahn und der betreffenden Gebahrungen während des Verwaltungsjahres 1847, über den Betrieb der Strecken von Pesth bis Waitzen und von Pesth bis Szol— nok, so wie über die Einleitungen, welche rüchschtlich des Betriebes der March-Preßburger Strecke ge troffen worden sind.

2) Die Bestimmung über die verschollen erklärten Actlen-Interimsscheine, auf welche die statutenmäßig sestgesetzten Einzahlungen nicht geleistet wurden.

3) Bie Bestimmung über die vollständige Anschaffung der Betriebsmittel für die ganze Bahnlänge von der March bis Szolnok in jener Ausdehnung, welche der in Aussicht stehende bedeutende Personen- und Frach— ten Verkehr erheischt.

4) Die Bestimmung über die Herbeischaffung der nö— thigen Fonds.

5) Die statutenmäßige Wahl eines technischen Direk- tors an die Stelle des aus der Direction getretenen Herrn Hofbaurathes P. Sprenger.

Nach der im Oktober 1846 dreimal veröffentlichten, in Folge Allerhöchster Entschließung eingetretenen Ab⸗ e, g des 5§. 16. der Gesellschafts Statuten sollen zu den General -Versammlungen der Ungarischen Cen- tral-Eisenbahn-Gesellschaft und bis zur erfolgten gänz= lichen Einzahlung der Actien⸗Interimsscheine sene Herren Actionaire einberufen werden, welche drei Mongte vor Abhaltung der General-Versammlung in den Actien · büchern als Besitzer von achtzig Stück Interimsschei⸗ nen eingeschrieben sind und diese auf ihren Namen lau⸗ tenden achtzig Stück Interimsscheine bei den betref ·

29 R

'

mälig bis 65 gestiegen. bahn⸗-Actien wurde zu 60 56 vergeben. versehen und der Zins-Cours stand fortwährend auf 6 YH.

Ein Posten Utrecht - Arnheimer Eisen⸗ Der Geldmarkt bleibt karg

senden gesellschaftlichen Kassen drei Wochen vor der General⸗Versammlung hinterlegt haben.

In Folge dessen werden alle jene Herren Actionagire, welche diesem statutenmäßigen Erfordernisse behufs Ein⸗ gangs erwähnter General-Versammlung Genüge zu seisten in dem Falle sind, aufgefordert, diesen Erlag von je achtzig Stück Interinsscheinen bis inelusipe 1. Mai d. J. entweder im Directions- Lokale zu Preß⸗— burg, bei der Kommerzial-Bank zu Pesth oder der gesellschaftlichen Central-Cassa in Wien gefälligst vor nehmen zu wollen und dagegen die ordnungsmäßigen Reverse in Empfang zu nehmen.

Außerdem werden den Herren Actionairen die zum Eintritt in die General-Versammlung erforderlichen Le— gitimations-Briefe nebst dem Geschäftsberichte und den Rechnungs -AUbschlüssen für das abgelaufene Verwal— tungs⸗Jahr 1847 rechtzeitig überschickt werden.

Preßburg, den 16. April 1848.

ungarische Central-Eisenbahn.

346 Die Kaltwasser-⸗Heil-Anstalt zu Ilmenau wird mit dem 1. Mai d. J. wieder eröffnet. Allen, welche in jetziger bewegten Zeit ein Aspl vor den Stürmen der Gegenwart und Erquickung im Genusse von Natur-Schönheiten suchen, empfehlen wir unsere sriedlichen Berge und unser freundliches Städtchen.

Ilmenau, den 22. April 1848. Das Comité des Bade-Vereins.

mes

Literarische Anzeigen. Heute wurde ausgegeben: 31261

Constitutionelle Club-Zeitung,

herausgegeben von dem

2 * * = 42 * . Constitutionellen Club zu Berlin. Redacteur Dr. R. Prutz.

Nr. 1.

Regelmäßig jeden Mittwoch und Sonnabend Abend erscheint eine Nummer. Das Abonnement beträgt halb- jährlich J Thlr. Bestellungen werden angenommen: in Berlin in B. Behr's Büchhandlung, Oberwallstraße Nr. 12 und 13, Ecke der Jägerstraße, außerhalb bei den

Königl. Post-Anstalten und Buchhandlungen.

3511

Es wird gebeten, die Berliner Buchhändler- Firmen: Schlesingersche Buch- u. Musikhandlung, 34 Linden, und Leopold Schlesinger, 9 Schloß⸗ platz, nicht zu verwechseln!

348

Die Begeisterung der deutschen Nation für den Kampf der Herzogthümer Schleswig -Holstein hat ein Herbeieilen Freiwilliger veranlaßt und in Aussicht gestellt, welches gegenwärtig nicht mehr mit den militairischen Verhält nissen in Uebereinstimmung steht. Es ist sür jetzt eine Hülfe Freiwilliger unnöthig, und es ist daher die Pflicht des General-Kommando's der Herzogthümer Schleswig Holstein, alle Deutsche, welche ihren Arm unserer Sache leihen wollen, hiervon zu unterrichten und besonders die an vielen Orten gebildeten Comims auszufordern, fortan keine Freiwillige mehr abzusenden. Zugleich spricht das General -Kommando den wärmsten Dank für eine Hingebung aus, welche für Deutschland eine ruhmvolle Zukunft verheißt. Sollten die Verhältnisse sich ändern, so hoffen wir uns mit Vertrauen an die Vaterlandsliebe und die Tapferkeit der Deutschen wen den zu können.

Rendsburg, den 21. April 1848. General-⸗Kommando der Herzogthümer Schleswig- Holstein.

Krohn. 309 Die Verlobung unserer ältesten Tochter Marie mit dem Kaufmaun Hern Theodor Jäniche in Forste beehren wir uns, statt jeder besonderen Meldung, hier— durch ergebenst anzuzeigen. Sorau, den 24. April 1848 . J. G. Ehrlich nebst Frau. Als Verlobte empfehlen sich: Marie Ehrlich, Theodor Jänicke.

301 Bekanntmachung. . Versteigerung von Köln-Min— dener Eisenbahn-Actien in Dresden betreffend.

In der Eppedition des unterzeichneten Notars, Dres-

den, große Brüdergasse Nr. 27,

Montags den 1. Mai, Mittags 12 Uhr, sollen ö . 55, 000 Thlr. Nennwerth Köln⸗

2 * . * Mindener Eisenbahn-Actien in größeren und kleineren Partieen gegen sosortige baare,

Zahlung an den Meistbietenden überlassen werden. Schriftliche Aufträge, welchen wenigstens 10 Prozent der Erstehungssumme baar beigefügt werden, werden bestens besorgt werden. Dres den, den 16. April 1848. rau se, Advolat und Notar.

Berlin, 24. April. Die preußischen und die übrigen in Hol⸗ sein vereinigten Truppen des 10. Armee-Corps sind in Schleswig ingerückt und haben die Offensive begonnen; schon in diesem Augen 64 ist es wahrscheinlich zu einem ernsten, vielleicht entscheidenden Jusammentreffen mit der dänischen Hauptmacht gekommen, welche bei zer Stadt Schleswig lagert. Niemand wird daran zweifeln, daß immtliche Truppen, vom Ober Befehlshaber bis zum einzelnen Sol⸗ . die Ehre des deutschen und preußischen Namens werden aus⸗ recht erhalten. - ö Preußen hat in dieser Sache mit der vollkommensten Loyalität und bereitwilligem Eifer nur die Beschlüsse, der pöchsten deutschen Bundesbehörde ausgeführt. Es konnte dabei von keinem eigensüchti⸗ gen Interesse geleitet werden; es hat nicht eigener Willkür, sondern bielmehr dem Willen des gesammten deutschen Vaterlandes, wie er sich durch seine berechtigten Organe in einmüthiger Stimme aussprach, zehorcht. Der Beschluß des Bundestages ist der Wille Deutschlands und Preußens. - ; Am 4. April erklärte die Bundes-Versammlung, „daß Gefahr eines Angriffes sür das deutsche Bundesland Holstein vorhanden sei“, und sprach ihre volle Anerkennung für die zum Schutz der Bundes⸗ gränze bereits getroffenen Maßregeln aus. Zugleich ersuchte sie Preußen, das Vermittelungs Geschäft mit Dänemark Namens des Feutschen Bundes „auf der Basis der unverkürzten Rechte Holsteins, namentlich auf der der staatsrechtlichen Verbindung mit Schleswig? zu führen. Als selbstverstanden setzte der Bund dabei voraus, „daß hie Feindseligkeiten sofort eingestellt und der Stalus quo ante wie der hergestellt werde.“ - . Diesen vorherigen, auf alten Verträgen beruhenden, also recht⸗ lich bestimmten Zustand hatte der König von Dänemark eigenmächtig gufgehoben, zuerst durch seine Erklärung, Schleswig von Holstein frennen und mit Dänemark vereinigen zu wollen, dann durch den ersten Schritt zur wirklichen Ausführung dieser Absicht: das Ein ücken dänischer, auf schleswigschem Boden fremder, Truppen in dies Herzogthum. Daß Dänemark diesen Schritt vermeiden würde, wenn s den Frieden ernstlich wollte, hätte man bei der Mäßigung, der beutschen Regierungen, welche die Bundes gränze nicht überschritten, trrwarten dürfen; man mußte noch hoffen, daß es denselben zurück⸗ sehmen und seine Truppen von dem streitigen Boden entfernen würde, wenn es Deutschland zum Frieden willig, zum Kriege bereit sähe. Durch die Wiederherstelluug des status que ante war ja kein Recht bes Königs von Dänemark als Herzogs von Schleswig gefährdet, sondern nur die Basis einer friedlichen Ausgleichung rein erhalten.

Diese friedliche Ausgleichung zu versuchen, war Preußen von dem Bunde aufgefordert. Die Vermittelung einer fremden Macht, wie sie der Minister der auswärtigen Angelegenheiten auf dem Ver⸗ einigten Landtage als möglich in Aussicht stellte, konnte sich in. die⸗ ser reia deutschen Frage nur darauf beziehen, daß ihre freundlichen Dienste dazu beitragen möchten, den König von Dänemarl von der Nothwendigkeit, den Rechtsboden in Schleswig rein zu erhalten und von dem ernsten Willen des Bundes, kein Recht des Königs zu ver⸗ letzen, aber auch das eigene zu wahren, zu überzeugen. .

Die preußische Regierung beauftragte den Major von Wilden bruch, bisher General-Konsul in Syrien, mit der Führung der Unter handlung; er wurde nach Schleswig gesandt, wo der König in der Mitte seiner Truppen erwartet wurde, und wo man hoffen durfte, weniger dem Einfluß einer fanatischen Partei zu begegnen, welche in Kopenhagen zu herrschen scheint und den lang gehegten Wunsch, Schleswig zu einer dänischen Provinz zu machen, nun um jeden Preis verwirklichen möchte. Er begab sich demgemäß in das dänische Hauptquartier und verhandelte auf der Insel Alsen sowohl mit dem Könige als mit dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen Knuth, der von Kopen hagen dorthin gerufen war. Aber alle Unterhandlungen blieben frucht los; der preußische Unterhändler mußte unverrichteter Sache nach Rendsburg zurückkehren; es ist bekannt, mit welcher Energie die nen den Angriff guf die schleswig-holsteinschen Truppen begannen, die, an Zahl geriffger ünd noch nicht organisirt, nach einem ernsten Gefecht sich zurückziehen mußten. Selbst das Anerbieten einer drei tägigen Einstellung der Feindseligkeiten und der vorläufigen Annahme einer milstairischen Demarcations Linie nördlich von Tondern wurde

von dem dänischen Befehlshaber ausgeschlagen. Dagegen konnte das

von diesem gemachte Anerbieten eines vierzehntägigen Waffenstillstan des in den gegenwärtigen Stellungen, behufs neuer Unterhandlungen und Vermittelungen, eben so wenig angenommen werden.

Diesen Unterhandlungen hätte offenbar jede Basis gefehlt; und es konnte von Preußen um so weniger darauf eingegangen werden,

da inzwischen die Bundes-Versammlung ihre schon früher gemachte Bedingung,

daß der status quo ante wieder hergestellt werde, nun mit Nachdruck durchzusetzen beschlossen hatte, indem sie am 12. April erklärte, „daß, falls Königlich dänischerseits die Einstellung der Feind

seligkeiten darin eingerückten erzwingen sei.“ ö ,, 96 7 Dei ussicht dieses Bundes-Beschlusses, der wesentlich in je⸗ nem früheren vom 4. April enthalten war, war schon am 10. April an die preußischen Truppen der Befehl, . Schleswig einzurücken und nach der Lage der Dinge zu handeln „ergangen. Strategische Gründe haben dies Einrücken verzögert. Pieußen war nicht allein berufen zum Handeln; es mußte auf die Mitwirkung der verschiede⸗ nen Theile des 10ten Armee⸗Corps Rücksicht nehmen und deren Verei nigung abwarten. Die Concentration dieser Kontingente von verschiedenen Seiten her hat erst jetzt bewerkstelligt werden können; und nun steht das ganze Operations- Corps gerüstet und schlagfertig da. Tie obere Leitung, welche bisher der hannoversche General -= Lieutenant Hal⸗ kett, als der älteste General, führte, ist durch Bundesbeschluß vom 15ten d. M. an Preußen übertragen; der Aufforderung zu, schleuni⸗ ger Bestimmung eines Ober⸗Befehlshabers bat Se. Masestãt der König durch Ernennung des Generals der Kavallerie von Wran, gel genügt. Derselbe ist am 21sten zur Armee abgegangen, die dom besten Geiste beseelt ist. ö . .

Preußen hat nicht den Krieg an Dänemark erklärt; es ist in Auftrag des Bundes zur Herstellung des früheren Rechts ins Feld gerückt; es hat erklärt, „daß es zur Vermittelung, auch ferner die Hand biete, und daß die Rechte des Königs von Dänemark als Her⸗ zog von Schleswig stets anerkannt werden.“ Diese sindẽ auch durch den der provisorischen Regierung gewährten Schutz nicht verletzt, denn auch diese handelt nur im Namen ihres rechtmäßigen Landes⸗ herrn. Eben so wenig sind sie dadurch gekränkt, daß der Bund, eben falls am 12. April, Preußen ersucht hat, „bei dem Vermittelungs geschäft möglichst auf den Eintritt Schleswigs in den deutschen Bund als die sicherste Garantie seiner üinion mit Holstein hinzuwirken.“ Diese Aufnahme des Herzogthums Schleswig un⸗ ter seinem rechtmäßigen Landesherrn, in den Bund soll nicht durch die Waffen erzwüngen werden; die deutschen Regierungen wol len kein fremdes Gebiet für sich erobern, kein neues Land mit Ge⸗ walt in ihren Bund ziehen; aber sie müssen es als die Aufgabe einer gesunden und loyalen Politik ansehen, dem Nationalgefühle Deutsch⸗ lands und dem Wunsche der deutschen Bevölkerung Schleswigs auf friedlichem und völkerrechtlichem Wege durch würdige und besonnene Unterhandlung angemessene Anerkennung zu verschaffen. Deutschland wird von diesem Wege nicht abweichen; möge auch Dänemark sich geneigt zeigen, denselben zu betreten! ̃

Aber diese Frage kann erst später erledigt kommt es darauf an, das Recht zu wahren, d day Deutschland sich auch durch irgend welche Aussicht auf künftige mittelung nicht abhalten lassen. Vermittelt und unterhandelt kann fortan nur werden, wenn der Rechtsboden wieder gewonnen ist duch bie vollständige Räumung Schleswigs von dänischen Truppen; ehe diese nicht erzwungen, ist keine Verständigung möglich. .

Preußen geht freudig und mit gutem Gewissen in diesen Kampf; es weiß, daß es ein gutes deutsches Recht versicht, daß es seine Bun— despflicht erfüllt, und daß es dabei getragen wird von der gemein samen Begeisterung des deutschen Nationalgefühls, welche, im ge sammten Vaterlande lebendig, sich auch auf dem Schlachtfelde be währen wird.

dänischen Truppen nicht erfolgt sein sollte, dies zu

werden. Zuerst und davon dürfte Ver⸗

Extrablatt der Karlsruher

einen dem Ministerium des der Regierung des Ober⸗ Tage, gemeldet wird: daß am 20sten die Rebellen unter Hecker, Struve und Weißhaar bei Kandern mit den Truppen unter dem General von Gagern zusammengetrofsfen und gänzlich zersprengt worden; die Truppen haben einige Todte und Verwundete, aber leider befindet sich unter den ersteren der Ge⸗ neral von Gagern.

Karlsruhe, 21. April. Ein Zeitung vom heutigen Tage enthält Innern zugegangenen Bericht des Direktors rheinkreises von demselben T worin

8

X Karlsruhe, 21. April. So eben trifft hier die Nachricht ein, daß die Rebellenhaufen zersprengt worden sind und sich auf der wildesten Flucht befinden. General Gagern war gestern Morgen von Schliengen gegen Kandern vorgerückt, wo Hecker stand. Kan dern wurde ohne Schuß genommen, dagegen kam es hinter Kandern zum Gefecht, in welchem die Rebellen einige Todte, und unter diesen den ehemaligen preußischen Lieutenant Willich und noch einen anderen Führer, man vermuthet Struve, nach der Beschreibung, auf dem Platze ließen. Leider wurde vor diesem Gefechte General Gagern durch Hecker's Leute während des Parlamentirens erschossen. General Gagern war, nachdem Hecker vor seine Leute vorgetreten war, die

und die Räumung des Herzogthums Schleswig von den

sem in Begleitung des Majors Kunz entgegengeritten, obgleich man ihn in feiner Umgebung dringend davör gewarnt hatte. ¶Najor Kunz wurde ebenfalls leicht blessirt. Die Truppen halten sich gut

und haben selbst einige ihrer Kameraden, die übergehen wollten, nie⸗ dergeschossen.

Freie Stadt Frankfurt. O. P. A. 33 Sitzung der Bundesversammlung vom 20. April wurde von preußi⸗ scher Seite angezeigt, daß ungeachtet alles Bestrebens die Wahlen zur Nationalversammlung in Gemäßheit des letzten Bundes⸗ beschlusses möglichst zu beschleunigen, dennoch die nöthigen Vor⸗ arbeiten in einem geographisch so ausgedehnten Land nicht so zeitig hätten beendigt werden können, daß es möglich gewesen wäre, die Wahlen bis zum 1. Mai zu beendigen. Nach den genauesten Berech⸗ nungen über die Zeit, welche die Wahl Operationen erfordern werden, sei es unmöglich, daß die sämmtlichen preußischen Abgeordneten

in Frankfurt würden eingetroffen sein. Des halb

vor dem 18. Mai De hohe Bundes ⸗-Versamm⸗

erscheine der Antrag vollständig begründet, ͤ lung wolle die Eröffnung der Rational-Versammlung bis zu dem ge— nannten Zeitpunkt 18. Mai vertagen. Hannover machte dieselbe An⸗ zeige und stellte den nämlichen Antrag. Mehrere andere Regierungen ließen anzeigen, daß in ihren Staaten zwar die Wahlen bis zum 1. Mai oder in den ersten Tagen dieses Monats würden beendigt sein, daß sie aber, in Berücksichtigung der Nothwendigkeit, die Versamm⸗ lung nicht ohne die Theilnahme der Abgeordneten aus den größeren Bundesstaaten zu eröffnen, ebenfalls dem Antrag auf Aussetzung dieser Eröffnung bis zum 18. Mai beitreten müßten. Die Bundes⸗ Versammlung behielt sich vor, nach Eingehung der in den ersten Tagen zu erwartenden weiteren Anzeigen unverzüglich den Tag fest⸗ zusetzen, an welchem die Eröffnung der National-Versammlung mög⸗ licher Weise erfolgen könne, ohne eine bedeutende Fraction von Ab—

geordneten von der Theilnahme auszuschließen.

Paris, 20. April. Börse, Bank, Gerichtshöfe, Universität und Schulen, und selbst von 1 Uhr Mittags an die Briespost, waren heute geschlossen. Alles strömte, trotz des trüben Wetters, nach den Boulevards, den Elysäischen Feldern zu, wo das Verbrüderungs⸗Fest zwischen Heer und Bürgerwehr stattfand. Die eingerückten Linien⸗ Truppen mit der Nationalgarde bildeten vom Bastillen⸗ Platze bis zur Stern-Barriere für den Zug der provisorischen Regierung Spaliere. Von allen Seiten hörte man den Ruf: Es lebe die Linie! Es lebe die Nationalgarde! Auch Ausrufungen gegen die Kommunisten, gegen Cabet und Blanqui wurden vernommen. Die provisorische Regie— rung hielt ihren Zug nach der Barriere de l'Etoile, wo die Revue der Nationalgarde und die Vertheilung der Fahnen vor sich ging, unter dem lautesten Jubel der Menge.

Heute Abend mit dem Schlage 12 Uhr werden die Listen für die Wahlen zur National-Versammlung geschlossen.

Ein heute erschienenes Regierungs-Dekret läßt zwar den Klubs das volle Vereinigungsrecht, verbietet aber die bewaffnete Diskussion. Ein anderes Dekret ordnet für 1848 eine Kapitalsteuer von 1 pt. an, die am 1. Juli erhoben werden soll.

3.) Die Tagsatzung hat gestern wie⸗ der geheime Sitzung gehalten. Gegenstand der Berathung war der Kommissional-Antrag in Betreff des Schutz- und Trutzbündnisses mit Sardinien. Wie zu erwarten war, ging derselbe auf Ablehnung einer solchen Allianz, welche zunächst nichts weniger bezweckte, als den sofortigen Einmarsch eines schweizerischen Armee - Corps von 30000 Mann in die Lombardei und die Bildung einer Reserve von 25,000 Mann an der südlichen Schweizergränze, während die Gegen⸗ leistungen Sardiniens nur in sehr vagen und verhältnißmäßig unbe⸗ deutenden Zusicherungen bestanden haben sollen. Der Antrag der Kommission wurde mit überwiegender Mehrheit zum Beschluß erho ben. Nur drei Stände (man nennt als solche Waadt, Genf und Wallis) sollen mehr oder weniger Geneigtheit zu einer solchen „So— gezeigt haben.

Bern, 19. April. (D.

cietas leonina“

w Redacteur: R. Wentzel.

Im Selbstverlage der Erpedition.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei