1848 / 114 p. 7 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Dentsche Bundesstaaten. Freie Stadt Frankfurt. lungen des Funsziger⸗Ausschusses.

Rußland und Polen. St. Petersburg. denburg. Bericht über die Cholera.

Schweden und Norwegen. Stockholm. Repräsentation.

Verhand⸗ Prinz Georg von Ol—

Reform der National⸗

Wissenschaftliche und Kunst⸗Nachrichten., Königl. Schauspiel⸗ haus. („Ein Heiraths-Projekt“. „Ein höflicher Mann“.)

Veutsche Bundesstaaten.

Freie Stadt Frankfurt. Nach dem Protokolle der zwölf⸗ ten Sitzung des Funfziger-Ausschusses am 17. April wurde in der— selben Folgendes verhandelt: .

Die Tagesordnung führt zunächst zu der Frage: ob, wenn ein bereits eingetretenes Mitglied Ausschusses wieder austrete, dann für dasselbe ebenfalls ein Stellvertreter einzuberufen sei?

Nach kurzer Debatte wird diese Frage bejaht.

Die Wahlktommission erstattet Bericht über verschiedene vorliegende Beschwerden wegen Wahlbeschränkungen. Diese-Beschwerden betreffen zwei Hauptpunkte:

) Bie Beschränkung der aktiven Wahlberechtigung auf die Angehö— rigen des Staats, worin die Wahl vorgeht. ;

Hier schlagen ein die Vorstellungen: der Permissionisten in Frankfurt, eines Herrn N. N. ebenda, des Hofraths Muhl im Namen vieler Arbeiter und verschiedener Einwohner aus Offenbach.

) den Zusatz: „selbstständig“, welcher in ten der Versammlung sich nicht finde, beigefügt worden sei.

Tie Kommisson spricht sich gutachtlich aus:

zu 1) es sei allerdings, da ein allgemeines deutsches Staatsbürger—

zur Zeit noch nicht bestehe, nach Lage der Sache vom Ausschlisse

Positives nicht zu bestimmen, vielmehr die näheren Bestimmungen

den Begriff der Staatsangehörigkeit den einzelnen Regierungen an jeimzugeben, ihnen dabei möglichste Freisinnigkeit zu empfehlen, jedoch mit der Nücksicht, daß vermieden werde, daß nicht ein Wähler zweimal an ver schiedenen Orten wähle;

zu 2) das Wort: „selbstständig“ finde sich zwar nicht in den stenogra

Berichten, wohl aber in den Sekretariats Protokollen, nach welchen

Präsidenten Mittermaier im Verein mit den Secretairen und Vice Präsidenten der betreffende Beschluß der Versammlung redigirt und der Bundes-Versammlung mitgetheilt worden sey. Unter diesen Umständen glaubt die Kommission, daß man über diesen Punkt hinweggehen, den Bundestag sedoch ersuchen solle, den Regierungen auch hierin die möglichst freisinnige Begriffs „selbstständig“ zu empfehlen.

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den stenographischen Berich= vom Ausschusse also wider Recht

luslegung des Bie Debatte wird über Punkt 1 eröffnet. Kierulf stellt den Antrag: Der Funfziger⸗Ausschuß wolle erklären: arlament zwar nicht den aats Angehörigkeit über den einzelnen Ausschuß im Geist der

daß aber den Regierungen solcher Länder,

Begriff der die Wahl näher bestimmt, mit Staaten überlassen Beschlüsse des Vorpar⸗ j wo der Begriff der Staats- An— rigkeit rechtlich zweifelhaft und wo die Wahlen noch ausstehen end anempfehle, dersenigen Deutung den Vorzug zu geben, wodurch der Fahlberechtigung ein möglichst weiter Umfang verliehen werde.“ Reh dagegen beantragt:

„Der Ausschuß erklärt das Wort „Staats -Angehöriger“ in Betreff der Wahlfähigkeit dahin, daß dasselbe jeden nicht blos vorübergehend er tfchen Sternte ih un sgen,,,, w

Ersuchen an den beutschen Bund, diejenigen deutschen Re- Wahlgeschäft nicht bereits begonnen haben, zu ver Einläitung der Wahlen den

.

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igen, M elche das ; dem Worte „Staats Angehörige bei

iedeuteten S unterstellen.“ ruer wird von Mappes der Antrag gestellt: erkläre Folgendes: . . ; bes Vorparlaments sind die Staats »Angehöri⸗ zates seine Wähler, der Begriff der Staats-Angehörigkeit hat setzlichen Bestimmungen jedes Staates zu richten.“ ein vierter von Jacoby: möge erklären: . .

ihm bekannt gemachten Beschluüͤsse des Vorparlaments

schuß

schlitsse den Beschlussen

dem Staate anzugehören, welchen er

Staate angehören Regierungen

dem einzelnen

darüber, ob der Wähler zu wählen hat, bleibt den

den Regierungen anempfehlen, hierbei im

der Ausschuß i anerkannten deutschen

der Versammlung gründsätzlich u verfahren.“ . rag ward jedoch später zurückgezogen, indem der An rielulfschen anschloß.

1 zuerst der Mappessche Antrag zur Frage

z An

1 1

Abstimmung stand abgelehnt.

er Kierulssche er ward mit großer Mehrheit angenommen. sich der Rehsche Antrag.

Frage: ob man sich darauf beschränken solle, auszu Wort: „selbstständig“ keinesweges in die Beschlüsst des hineingebracht worden sei, oder ob man den Re— Auslegung dieses Wortes anempfehlen solle. Man Interpreta⸗

1 1

: das pvarlaments einseitig eine besondere Erstere, hauptsächlich darum, weil man durch jede Wahlgeschäft aufzuhalten fürchtete. ward die Veröffentlichung des stenogra⸗ so wie Über die Polensache, be—

gierungen beschloß das tion dieser Bestimmung das Antrag eines Mitgliedes diese zwei Punkte,

Auf Bericht über Die Kommission ging nun weiter auf einzelne Punkte schon erschiene er Wahlordnungen ein.

J. Zu der preußischen: 1) Eine über den „deutsch“ ward zurückgezogen, da es sich von selbst verstehe, daß Staatsangehörigen nicht ausgeschlossen sein sollen. . Anlaß zu einer Bemerlung gab der Kommission der späte ͤ zu Entkräftung dieser ward von mehreren Sei⸗ ; Preußens eine schnellere Wahlgeschäfts in Preußen unmöglich mache; von anderer Anmahnung zur möglichsten Beschleunigung wenigstens für Dieser letzteren Ansicht schließt sich mit Anwendung an, mit Anwendung auf Mecklenburg Kierulf.

Ausdruck:

Bemerkung dadurch

die slavischen

2) Ferneren Wahltermin in Preußen. ten angeführt, daß der Verwaltungsmechanismus Beendigung des Seite wird eine sehr nützlich erachtet. auf Oesterreich Schuselka Lätzteres erwies sich als schon erledigt.) .

Wedemeyer beantragt, diese Aufforderung dahin zu richten, daß die preußische Regierung wenigstens die Abgeordneten, welche rechtzeitig gewählt sind, sofort hierher entsende. J .

Man beschließt einstimmig, die preußische und öͤsterreichische Negierung anzugehen, daß sie die Wahlen möglichst beschleunigen und die Gewählten so ort hierher entsenden möchten. ö

11 Tas baverische Wahlgesetz stellt als Bedingung der Stimmberech tigung auf, daß der Wähler „eine direkte Steuer“ entrichten müsse. Dies steht dem Beschlusse des Voꝛrparlaments, daß kein Census stattfinden solle, birekt entgegen. Der Vorsitzende der Kommission trägt an, daß die bayeri⸗ sche Regierung sofort diese Bestimmung zurücknehme. .

(isenmann erklärt dagegen, daß in Bayern jeder Selbstständige irgend eine Tirekte Steuer entrichie, daß daher die fragliche Abstimmung nur die praktische Erklärung des Begriffs: „selbstständig“ sei. In dessen Folge wird die Abgabe der Sache an die Kommission zur näheren Prüfung beantragt (da bis jetzt nur der Vorsttzende derselben die Frage in Betracht gezo⸗ gen hat).

989 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

III. Die Bestimmung in der sächsischen Wahl⸗-Ordnung (S8. 20 und 23), wonach der National- Vertreter nach relativer Stimmenmehrheit gewählt und, bei Ausfallen des Abgeordneten, derjenige eintreten soll, der die nächst⸗ meisten Stimmen hat, ward angefochten, weil dann möglicherweise Mino⸗ ritätzwah en stattfinden könnten und weil zu besorgen stehe, daß in solchem Fall die National-Versammlung die sächsischen Vertreter zurückweisen möchte

Die Versammlung beschließt die Reelamation rücksichtlich des zweiten Punltes (9523). Der erste Punkt trifft eben so auch die Wahl-Ordnungen verschie dener anderer Staaten, wo bereits die Wahlen im vollen Gange sind, und aus diesem Grunde wird der hierauf bezügliche Antrag zurück genommen.

Die Kommission für auswärtige Angelegenheiten trägt hierauf ihr Gutachten über die italienische Frage vor. Veranlassung dazu gaben theils mehrere Eingaben, welche die Wahrung der deutschen Interessen gegen Uebergriffe der Italiener verlangten, lheils eine Ausprache Ses provisorsschen Gouvernements der Lombardei an das Vorparlament. Die Kommission hatte eine Antwort auf diese Ansprache entworfen, welche verlesen wird. Rach diesem Vortrage wird, um der Wichtigkeit der Sache willen, die Ver— tagung der Debatte darüber beantragt und beschlossen.

Bei der nunmehr vorgenommenen Wahl zu der oben beschlossenen

Kommission werden gewählt: Wächter, Wippermann, Stedtmann, Schwar⸗ zenberg und Reh. . Schließlich trägt der Präsident ein Schreiben von einem schles wi g⸗hol⸗ steinischen Comité in Hanau vor, welches wegen Absendung von Freiwilli⸗ gen verschiedene Erkundigung einzieht. Man beauftragt Herrn Gülich, diese Eingabe zu beantworten.

Nächste öffentliche Sitzung:

1) der Gülichsche Antrag; Y) die italienische Sache; 3) Volksbewaffnung;

1) Arbeitsfragen.

Noch ist zu bemerken, daß beschlossen worden, den vollständigen steno—= graphischen Bericht der ganzen Sitzung baldmöglichst zu veröffentlichen.

Zur Beurkundung Biedermann, Schriftführer.

morgen 4 Uhr. Tagesordnung:

Sitzung des Funfziger-Ausschusses am 19. April:; Bie- dermann erhält das Wort zu einer Bemerkung in Betreff des österreichischen Geld Ausfuhr, ja sogar Geld⸗Durchfuhr⸗Verbots.

Hornpostel erläutert, daß die Geld⸗Durchfuhr nicht verwehrt sei, sie sei nur an Einhaltung gewisser Formen beim Eintritt in den Staat gebunden.

Da jedoch Biedermann ausführt, daß die über den Gegenstand beste— henden Vorschriften wahrscheinlich von manchen Gränzämtern falsch ausge legt würden und hierdurch insbesondere Belästigungen für die aus den öst lichen Ländern durch Ocsterreich nach der leipziger Messe reisenden Kaufleute entständen, so wird beschlossen, behufs Abhülfe gegründeter Beschwerden die schleunigste Verwendung der Kaiferl. österreichischen Gesandtschaft in An—Q spruch zu nehmen.

Die Tagesordnung führt zur Berathung des Antrags von Gülich in Betreff der Vertheidigung der Ostseeküste. Gülich stellt den Antrag dahin:

der peimanente Ausschuß wolle die dentsche Bundes Versammlung und die deutschen Regierungen auffordern, durch Armirung der Kauffahrtei⸗ schiffe, Ausrüstung von Kanonenböten und Aufführung von Batterieen, so wie auf jede sonst geeignete Weise, die zum Schutze des Vaterlandes ge— gen feindliche Angriffe in der Ostsee und Nordsee dringend erforderlichen Maßregeln unverzüglich zu treffen. - Schuͤsella beantragt eine Proclamation an die Bewohner der See⸗ städte, um dieselben aufzurufen, ihrer hanseatischen Erinnerungen eingedenk, durch Bewaffnung von Schiffen ihr und Deutschlands Wohl zu sichern. Hekscher erklärt sich für (Gülich's Ap tree n n, K 1 ; sondern eine allgemeine deutsche Sache sei. Ver Redner spricht für di Befestigung von Kurhafen. Auch Duckwitz unterstützt die Anträge. Die Anträge Gülich's und Schuselka's werden angenommen. Runmehr kommt die italienische Frage zur Behandlung. . Pagenstecher berichtet darüber. Er bemertt, daß von Leipzig und Frankfurt Anträge vorlägen und eine Proclamation der provisorischen Re⸗ zierung zu Mailand an den Funßzigst Ausschuß gekommen sei. Tie Jom. mission erkenne den Lombarden das Recht zu, von einer fremden Oberherr⸗ schaft sich zu befreien. Sie beantrage „dies durch die entworfene Antwort auf die Proclamation e uszusprechen. Der sernere Inhalt des italienischen Manifestes versuche eine Scheidung Deutschlands von Oesterreich. Dies sei enischieden abzulehnen. Endlich müsse den Italienern erklärt werden, daß wir Angriffe auf die Integrität unseres Vaterlandes fräftigst zurück weisen würden. ; Schuselka stellt, insbesondere

schen Oesterreich und Ober-Italien, den lamation als ungeeignet dar

Wießner verliest den Aufruf der Tvroler zur Abwehr der italienischen Einfälle, er folgert, daß Deutschland im Krieg sei mit Ober⸗Italien, und trägt auf Verwerfung des Antrags an.

Auch Hübner spricht gegen den Antrag.

Gr. Bissingen fragt, ob denn die Proclamation der provisorischen Re— gierung dem Funziger⸗Ausscho ossiziell zugestellt sei⸗

Ter Berichterstatter verneint die Frage,

Bissingen: Dann werde die Unzulässigkeit einer Antwort stehen.

Die Kommission bemerkt, daß der Abdruck der Proclamation durch ein mailänder Handelshaus an den Geheimen Rath Mittermaier, den Präsi denten des Vorparlaments, gesandt und, da das Vorparlament bereits ge— schlossen gewesen, von der Kommission übernommen worden sei

Die Kommission zieht ihren Antrag unter fernerer Erläuterung zurück. Reh nimmt aber den Antrag auf. Die Brüder in Oesterreich standen uns nah, über Allem aber stehe Recht und Gesetz. Die Frage sei, ob die Lom bardei ein Necht auf Freiheit habe.

Reh's Antrag wird nicht unterstutzt Der Gegenstand sst damit erledigt. . .

Kuranda erstattet Kommissionsbericht in Betreff der Volksbewassnung. Der Bericht empfiehlt in Bezug auf die Sicherung nach außen eine der preuß. Landwehr ähnliche Einrichtung, für innere Sicherheit und Freiheit stellt er die über die Volksbewaffnung ergangene öͤsterreichische Kundmachung als Muster auf. Er beantragt: . fer.

eine hohe Bundes Versammlung unter Mittheilung, dieses Berichts zu er suchen, die in demselben gemachten Vorschlage hinsichtlich der Volksbe⸗ waffnung im ganzen Gebiete des deutschen Bundes, insbesondere aber in den Staaten, in welchen zu dieser Bewassnung noch nicht geschritten ist, baldmöglichst anordnen zu wollen, damit die zum Kriegsdienst bestimmten Truppen nicht durch Verwendung zur Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung im Innern ihrer Hauptbestimmung dem äußeren Feinde gegen über entzogen werden. ö . .

In Betreff der Bildung von Freischaaren spricht die Kommission den

Wunsch aus, daß dieselben von Siaaten zu überwachen wenn diese Behörden sich von

osterreichischen

mit Hinweisung auf den Kriegs stand Erlaß jener Antwort auf die Pro

außer Zweifel

und fällt somit ohne Abstimmung.

den kompetenten Militair Behörden der betreffenden und ihr Ausmarsch nur dann zu gestatten sei, der Tüchtigkeit der Führer und von der

zureichenden Ausrüstung und Disziplinirung der Schaar überzeugt haben.

Es wird der fördersamste Druck des Berichtes beschlosen. .

Der Vorsitzende theilt der Kommission das badische Gesetz über Volks- bewaffnung mit, Kolb macht auf das Großherzog. hessische Gesetz aufmerk sam. Stedtmann hebt hervor, daß nicht eine Garde für die Veurgeoiste, sondern eine wahre Volksbewaffnung wie in Tyrol in Frage sei. Sie müsse eng verbunden sein mit der Gemeinde-Verfassung. Brun warnt vor Spier lere mit theurer Uniformirung.

Rüder; Der Bericht solle ins besondere das sen und Vorschläge machen in welcher Weise die Bestehende sich anschließen könne,. e.

Kolb referirt nunmehr für die Wahl Kommission

Bestehende ins Auge fas⸗ Vollsbewaffnung an dies

über den Antrag

Freitag den 28. April.

der Grafschaft Knyphausen um Gestatlung der Wahl zur konstituirenden Versammlung. Er beantragt: das Gesuch dem Bundestag empfehlend zu überweisen, jedoch mit dem Beifügen, daß durch diese Empfehlung und die etwa danach nachge⸗ 1. Wahl über die rechtliche Lage der Grasschaft nicht präjudi⸗ zirt sei.

Der Antrag wird angenommen.

Sted mann berichtet ferner, daß das Fürstenthum Birkenfeld, 30,0900 Seelen zählend, auf einen Abgeordneten zur fonstituirenden National ⸗Ver⸗ sammlung Anspruch mache, indem es selbstständiger Staat und nur in einer Personal. Union mit Oldenburg verbunden sei.

Nach einiger Verhandlung wird auch hier empfehlende Ueberweisung

an den deutschen Bundestag beschlossen.

= Während der Sitzung war Venedey, von der ihm gewordenen Mission zurückkehrend, eingetreten, und erstattete Lerselbe Bericht. Die Deutschen in Straßburg und der Schweiz betreffend, so hatte die Deputation von den Behörden in Straßburg sowohl als in Basel die bestimmte Versicherung erhalten, daß sie den Uebergang von Bewaffneten über die deutsche Gränze in keinem Falle gestatten würden. Von den Deutschen selbst habe die De⸗ putation nur einige Führer getroffen, sie habe sich bald überzeugt, daß hier durch Vorstellungen nicht zu wirken sei, da jene nicht zurücktre len könnten. Doch habe Herwegh erklärt, daß die Freischaar nicht anders als auf den Ruf einer provisorischen Regierung nach Deutschland eintreten werde.

Die Deputation habe sich nun in das badische Oberland zu Hecker begeben. Auch hier sei alle Bemühung friedlicher Einigung vergeblich ge⸗ wesen und das Anerbieten einer Amnestie verworfen worden. Auch hier scheine man zu fühlen, daß man nicht zurück könne. Die Macht sei übri⸗ gens nicht groß. Herwegh habe von 1200 Mann gesprochen; wie viel Hecker habe, könne Venedey aus eigenem Wissen nicht sagen, aber ein Freund, der die Deputirten begleitet, habe nur 500 Mann gezählt. Ein großer Theil sei gezwungen mitgegangen. Von Hecker zurückkehrend, hätten die Deputir⸗ ten eine Proclamatlon an das badische Volk erlassen, welche Venedey vorliest.

Kolb berichtet nochmals in Betreff des baverischen Wahlgesetzes und der darüber aus München geführten Beschwerden. Er beantragt, die baye⸗ rische Regierung auf das Unzulässige der Beschränkung des Wahlrechts auf die direkte Steuer Zahlenden aufmerksam zu machen. Der Ausschuß geht aber auf Biedermann's Antrag, unter Anerkennung der von den münchener Bittstellern selbst angeführten Gründe, zur Tagesordnung über.

Buhl beantragt den Druck des stenographischen Berichts, so weit er die Wahlsache betrifft. Abdruck angeordnet.

Die Sitzung wird geschlossen und die Nachmittags 4 Uhr beraumt.

eines Abgeordneten

Der Antrag wird genügend unterstützt und somtt der nächste auf Sonnabend (22.)

ĩ Tagesordnung:

1) Kommissions- Bericht über die Wahlen und Berathung;

2) Kommifstons-Bericht über die Arbeiterfrage und Verathung; z) Antrag von Wiesner, eine Proclamation an die Tyroler zu erlassen, und Berathung;

1) Antrag von Hübner, und Berathung;

5) Antrag von Venedey auf einen Bundesbeschluß, daß alle Proclama⸗ tionen und Beschlüsse des Funfziger Ausschuͤsses in den offiziellen Blättern der deuischen Staaten auf geeignete Weise zur Verbffentli⸗

chung zu bringen seien, und Berathung.

Zur Beurkundung: Soiron, als Vorsitzender. Briegleb, als Schristführer.

Vertheidigungs-Anstalten für Triest betreffend,

Protokoll der 15ten öffentlichen Sitzung des Fun fziaer⸗

Vorsitzender Soiron.

Die Eingaben sollen am Schluß der Sitzung vorgetragen werden.

Der Vorsitzende trägt hierauf vor, was neulich in der Comitéè-Sitzung von den rückgekehrten Deputirten vom Rhein berichtet und vom Aus schuß darauf beschlossen: daß nämlich dieselbe Deputation nochmals an den Rhein zurücklehren und dort versuchen soll, in einer gemeinschaftlichen Besprechung der Schiffer, der Inhaber der Tampfschleppschiffe und der Regierungs-Be⸗ hörden das Schiedsrichteramt zu übernehmen. Es hat sich jedoch die De⸗ jutation noch besondere Mittheilungen über die Vorgänge in Aachen für die öffentliche Sitzung vorbehalten, und der Vice⸗Praͤsident Blum erstattet Bericht darüber. Es geht daraus hervor, daß in Aachen durch verschiedene traurige Vorgänge und Mißgriffe der Gemeinde Behörden eine völlige Anarchie entstanden von den Gemeinde⸗Be— hörden in nichts unterstützt,

sei, wogegen die Deputation, feine Abhuülfe zu gewähren vermochte.

Blachiere spricht sein Bedauern aus, nicht gegenwärtig gewesen zu sein, als man der Deputation aus Hanau geantwortet habe, und beantragt, daß man die dieser Deputation mitzugebende schriftliche Antwort so redigiren möge, wie es deren pvatriotische Absicht und ihr Eifer für die Aufrechthal— tung der Ordnung in Hanau wünschenswerth mache.

Heckscher zeigt sich damit einverstanden und schlägt eine Redaction vor.

Das Präsidium schlägt vor, die veränderte Redaction dem Präsidium zu überlassen. Angenommen,

Die von Heckscher vorgeschlagene, vom Präsidium genehmigte und in dieser Fassung ausgefertigte Redaction lautet so:

Daß der hanauer Deputation sur ihre patriotische Wachsamkeit zu dan

ohne der Ansicht derselben, als liege in

fen sei, und daß im Uebrigen . . der auf Requisition des Bundestags erfolgenden Verwendung der Bun⸗ Rufruhrs im Innern und Ab

destruppen zu Unterdrückung bewaffneten ; n und wehr bewaffneten Zuzugs von außen eine bundesgesetzwidrige Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Bundes staats beizupflichten, vor gängig die Bundes Versammlung um Ertheilung weiterer Auskunft über den Zweck und die Bestimmung der Concentration der Truppen bei Hanau anzugeben sei. ö . .

Die Antraͤge Jacebi's und Venedey's anf Niedersetzung einer beson⸗ deren Kommission zur Beschleunigung des Drucks der Protokolle und auf Vermehrung der Stenographen werden angenommen der erstere mit der Modification, daß das Sekretariat durch zwei Personen verstärlt werden solle. . K ;

Lehne bringt, mit Bezugnahme auf die veröffentlichten Verhandlungen des Bundestags, wonach die ser die Einberufung der fonstituirenden Ver⸗ sammlung zu derschieben in Aussicht nimmt, den folgenden Antrag ein:

Ich beantrage, dem Bundestag zu erklären, daß ;

1) der 1. Mai d. J. als der Tag des Zusammentritts der peunschen fon. stituirenden Nationalversammlung nach den Beschlüssen des Vorpar— ents gelte isse, . ; 2) be enn. n. der Nationalversammlung bedingt Jsei von der zahl der eingetroffenen Deputirten, wonach der Tag dieser Konffitui⸗ fung nicht im voraus bestimmt werden ann = n daß 3) hiernach der Bundestag von einem Beschluß in etre sowohl des zusammentritts als der Konstituirung der Nationalveisammlung ab- Arstehen ersucht werde.

ikea nn, Antrag ist von Murschel eingereicht, er lautet:

In Erwägung, daß nach den Beschlüssen der Vorversammlung der Bun⸗ destag die Angelegenheit der Begründung eines konstituirenden Parla- ments in die Hand genommen hat, die einzelnen Staaten aufgefordert sind, das Wahlgeschäft in der Art anzuordnen, daß die National · Ver- sammlung am 1. Mai ihre erste Sitzung halten könne, der 44 von 50 Mitgliedern bis zum Zusammentritt der konstituirenden Ver ammlung in Frankfurt zu verweilen hat, und in Berücksichtigung der von den ein- zelnen Staaten getroffenen Anordnungen wegen Vornahme des Wahlge— schäfts . 2

beschließt der Ausschuß: die Bundes ⸗Versammlung einzuladen, daß sie die konstituirende Versamm lung auf den 1. Mai nach Frankfurt einberusen und dabei die zuversicht liche Erwartung aussprechen möge, daß die Mitglieder sich in hinreichen⸗