1848 / 1 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für t Jahr.

1 Rthlr. = Jahr. 8 Rthlr.⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 27 Sgr. berechnet.

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J.

Die Augemeine Preußische Zeitung ist

An ihre Stelle tritt von heute an unter wie die Allgemeine Preußische Zeitung.

Der Preußische Staats⸗Anzeiger

Berlin, Mo

dem obenstehenden Titel des

Preusßischer

Staats-Anzeiger.

ntag, Dienstag und Mittwoch, den 1., 2. und 3. Mai

am gestrigen Tage zum letzten Male erschien en. ; ; „Preußischen Staats⸗-Anzeigers“ ein amtliches Organ, welches in derselben Weise täglich erscheinen wird,

(

Alle Ppost-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Erpedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

Behren⸗Straße Nr. 57.

wird, außer den amtlichen Bekanntmachungen und Erlassen der Regierung, auch die Verhandlungen der zur Vereinbarung über die

preußische Verfassung einberufenen Versamnmlung vollständig und so schnell wie möglich mittheilen. Der nichtamtliche Theil desselben wird der Mittheilung fortlaufender

thatsächlicher Berichte über die Tagesgeschichte und vorzüglich der darauf Bezug habenden offiziellen Aktenstücke, Kammer-Verhandlungen u. s. w. gewidmet sein. der er Kunst und Wissenschaft, sind besondere Abschnitte des Preußischen Staats⸗-Anzeigers bestimmt.

wird den verehrlichen Abonnenten der Allgemeinen Preußischen Zeitung in derselben Weise zugeschickt, wie letztere. sollten, werden ersucht, sich darüber bis zum l5ten d. M. gefälligst erklären zu wollen, worauf ihnen zwei Drittel des eingezahlten Quartal⸗

hältnisse, so wie für Besprechung der Interessen der Der Preußische Staats⸗-Anzeiger Abonnenten, welche damit nicht einverstanden sein

Abonnements, hier am Orte in unserer Expedition, Behrenstraße 57, auswärts bei den resp. Königl. Postämtern zurückgezahlt werden. Für das laufende Vierteljahr werden neu hinzutretende Abonnements mit 1 Rihlr. 10 Sgr. bezahlt.

Preußischen Staats-Anzeigers fortgefahren werden. Berlin, den 1. Mai 1818.

Expedition des Preußischen Staats-⸗Anzeigers.

Für Handels- und Börsenver⸗ Diejenigen resp.

Im entgegengesetzten Falle wird mit der Zusendung des

n

Amtlicher Theil. Deutschland. Bundes-Angelegenheiten. Frankfurt a. M. 43ste Sitzung der deutschen Bundesversammlung. Entwurf des deutschen Neichs-Grund= gesetzes. Aufruf des Funßziger⸗-Ausschusses an alle Deutschen. ö Preußen. Berlin. Die Wahlen. Königsberg. Pässe nach Ruß⸗= land. Danzig. Dänische Kriegsschiffe. Breslau. Proclama- tion des Ober-Präsidenten an die Einwohner Schlesiens “*

Desterreich. Wien. Bericht über die Vorgänge in Krakau. Bayern. München. Die Königin von einem Prinzen entbunden. Baden. Karksruhe. Ernennung. Musterung des Sten deutschen

Armeecorps durch Prinz Friedrich von Württemberg. Niederlage der Herweghschen Schaar bei Schopfheim.

Holstein. Rendsburg. Nachrichten vom Kriegsschauplatze. Wahl für das deutsche Parlament.

Ausland. Ergebniß der pariser Wahlen. Die National- Versammlung.

Großbritanien und Irland. Londen. Nücktfehr WVittwe aus Madeira. Uebungs-Geschwader im Kanal. Dänemark. Kopenhagen. Antwort des Kriegs⸗-Ministers auf die Berichte des Generals Hedemann. Eröffnung der Stände -⸗Versamm— lung in Roeslilde. Ankunft des Ministers Orla Lehmann. Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Frankreich.

Pari.

der Königin

Beilage.

Amtlicher Theil

Des Königs Majestät haben nachstehende Proclamation an die Armee zu erlassen geruht:

An die Armee!

Ich habe bereits durch Meine Proclamation vom 18. März Meine feste Ueberzeugung dahin ausgesprochen, daß Unser gemein schaftliches deutsches Vaterland nur dadurch zu seiner alten Macht und Glorie und zu dem ihm gebührenden Ansehen in Europa gelangen könne, wenn es selbst in seiner Gesammt-= heit, so wie in allen Staaten, die es bilden, durch verfassungsmä⸗ ßige Freiheiten gekräftigt und, erhoben würde. Darauf habe Ich n' Folge dieses Ausspruchs Meinen Erblanden eine solche Verfassung aus freiem Entschlusse verheißen und beschlossen, sie für Mich und Meine Nachfolger in der Krone anzunehmen. Ich werde Mich, unterstützt von Meinem treuen und biederen Volke, ihrer vollsten Ent= wickelung und Ausführung zum Heil des Vaterlandes weihen und sie durchführen, so Mir Gott hilft. ö

Ihr nun, treue und tapfere Krieger Meines Heeres, seid beru— sen, mitzuwirken an der Vollbringung dieses großen Werks, und um Euch dazu zu kräftigen, rufe Ich voran in Euch die Erinnerung auf, wie unter Unseren glorreichen, mit Sieg und Segen gekrönten Far— ben Eure Vorfahren den Ruhm des preußischen Namens begründet und erhalten haben. Die Mühen dieser oft schweren Kämpfe haben Eure Könige und Eure Mitbürger zu allen Zeiten dankbar erkannt und

eehrt.

z nreas Eure Vorfahren und Ihr bisher für Preußen gethan und gewesen, das werdet Ihr bei der unter Gottes gnädigem Beistande zu dollendenden Einigung Unseres deutschen Vaterlandes für dieses fer⸗ ner thun und sein, und so tragt Ihr neben Unseren alten Farben zugleich die des tausendjährigen deutschen Reichs, um stets eingedenk zu sein, daß Ihr mit Euren deutschen Waffenbrüdern des ganzen einigen Deutschlands Schutz und Wehr seid.

n In dem Bewußtsein dieses hohen Berufs werdet Ihr streben, immer die ersten zu sein unter den tapferen deutschen Brüdern, wenn es den Kampf gilt, mit Blut und Leben für die Freiheit des theuren Va— terlandes.

Aber nicht allein nach außen ruft Euch die Pflicht, sondern Euer Arm soll auch dienen, um im Innern die Ordnung zu wahren, dem Gesetz Achtung und Gehorsam zu sichern und Unsere Verfassung auf⸗ recht zu erhalten.

SIür Erreichung dieses großen hohen Ziels und Erfüllung dieser rühmlichen, aber schweren Pflichten wird Euch kein Opfer zu theuer

sein. Ich erwarte dies mit fester Zuversicht von Euch, Meine treuen

und tapferen Krieger, in dem Bewußtsein, Euch mit Meinem Bei⸗ spiel voranzugehen. Potsdam, den 1. Mai 1848.

(gez Friedrich Wilhelm. (gez. Graf Canitz.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Die Regierungs⸗Präsidenten von Raumer und von Wedell auf ihr Ansuchen von der seitherigen Function, und zwar des Ersteren zu Koͤln und des Letzteren zu Aachen, zu entbinden; dagegen aber dem ꝛc. von Raumer das erledigte Präsidium der Regierung zu Frankfurt 4. d. O. und dem 2. von Wedell das gleichfalls er- ledigte Präsidium der Regierung zu Stralsund zu übertragen; auch den seitherigen Stadtrath von Wittgenstein zum Präsidenten der Regierung zu Köln und den vormaligen Staats-Prokurator Küßhl⸗ wetter in Düsseldorf zum Präsidenten der diegierung zu Aachen;

Den bisherigen Land- und Stadtgerichts Direktor Tem me in Tilsit zum Staats⸗Anwalt bei dem hiesigen Kriminalgerichte; und

Den bisherigen ersten Vorstands⸗ Beamten des Bank⸗Comtoirs zu Minster, Rechnungsrath Woywoen, zum Haupt⸗Bank⸗Assessor und Mitgliede des Haupt⸗Bank⸗ Direktoriums zu ernennen.

Der Justiz-Kommissarius und Notarius Benekendorff zu Preußisch Stargardt ist auf seinen Antrag nach Schlochau zurück⸗ versetzt worden.

Bekanntmachung.

In Verfolg der Bekanntmachung vom 27sten v. M. über die Annahme der zur Bestreitung des Staatsbedarfs eingehenden frei⸗ willigen Beiträge wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß vom ten d. M. an Beiträge dieser Art, welche in Gold oder Silber in Barren oder in verarbeitetem Golde oder Silber bestehen, in Ber⸗ lin nicht mehr von der Kasse der Königlichen Haupt-Verwaltung der Staatsschulden, sondern von dem Königlichen Haupt-⸗Münz-Comtoir (Unter⸗Wasserstraße Nr. 2), und zwar in den Vormittags-Stunden von 10 bis 12 Uhr, werden angenommen werden, dieses Comtoir auch die in 5. 3 der oben gedachten Bekanntmachung erwähnten Empfangs⸗Bescheinigungen ausstellen wird.

Berlin, den 2. Mai 1848.

Der Finanz ⸗Minister. Hansemann.

Angekommen: Se. Excellenz der Geheime Staats⸗ und Kriegs⸗ Minister, General-Lieutenant Graf von Canitz, von Koblenz.

Uichtamtlicher Theil. Dentschland.

Bundes - Angelegenheiten.

43ste Sitzung der deutschen Bundes⸗Versammlung vom 29. April 1848. Eine Mittheilung des Funfziger⸗Aus⸗ schusses, worin darauf angetragen wird, die Bundes ⸗Versammlung durch drei Mitglieder, welche unter eigener Verantwortlichkeit die voll= ziehende Gewalt auszuüben haben, zu verstärken, wird an den Aus⸗ schuß für Revision der Verfassung zur Begutachtung verwiesen.

Von Bayern wird angezeigt, daß General von Damboer zum Kommandanten von Ulm ernannt worden sei; desgleichen, daß in Lan⸗ dau die deutsche Bundesfahne aufgepflanzt werden soll.

Von Landau wird über die den Truppen⸗Kommando's beigege⸗ benen Civil⸗Commissaire Mittheilung gemacht.

Der Ausschuß für Revision der Verfassung beantragt, zur Vor⸗ bereitung der formellen Angelegenheiten der konstituirenden Versamm⸗ lung eine aus Mitgliedern des Bundestags, Vertrauensmännern, Mit⸗ gliedern des Funfziger⸗Ausschusses und des frankfurter Senats ge⸗ mischte Kommission niederzusetzen; welcher Antrag genehmigt wird.

Auf eingekommene Nachricht, daß die dänische Regierung auf deutsche Schiffe Beschlag gelegt habe, wird beschlossen, gegen derar⸗ ige n ,. deutschen Eigenthums die wirksamsten Maßregeln zu treffen.

Frankfurt, 29. April. (O. P. A. 3.) Der „Entwurf des deutschen Reichsgrundgesetzes“, wie er der deutschen Bundes⸗

versammlung als Gutachten der siebzehn Männer des öffentlichen Vertrauens am 26. April d. J. überreicht worden, ist so eben in einem besondern Abdruck im Verlag von Benjamin Krebs hier erschienen.

Dem Entwurf vorausgeschickt ist folgendes

S g r ,,

Aus einem treulich fortgesetzten Bemühen ist uns am Ende eine Arbeit erwachsen, die der besonnenen Pflege und einer zeitigen⸗ den Frühlingssonne gar sehr bedarf, wenn aus ihr etwas zum Heile des Vaterlandes erblühen soll. Nicht blos, daß wir die ungeheure Kühnheit, ja Vermessenheit empfanden, durch wenige scharf einschnei dende Paragraphen tausendjährige Schäden heilen zu wollen, unter uns ergab sich, daß wir es nur geradezu gestehen, als wir den Hauptorganen der neuen Staatsbildung nachfragten, mannigfache Meinungsverschiedenheit, und es sind hochwichtige Entscheidungen allein durch Mehrheiten, überwiegende freilich, getroffen. Was uns indeß immer wieder zu neuer Gemeinsamkeit des Eifers zusammen⸗ führte, war unsere volle begeisterte Einstimmigkeit in ein em Punkte. Dieses Deutschland, welches die vielhundertsährigen Strafen seiner Entzweiung getragen hat, muß seine Volks- und Staatseinheit jetzt erreichen, unverzüglich, bevor noch das zweite Jahrhundert seit jenem Frieden abläuft, welcher seine Schwäche heilig spricht. Niemand in der Welt ist so mächtig, ein Volk von über vierzig Millionen, wel⸗ ches den Vorsatz gefaßt hat, sich selbst fortan anzugehören, daran zu verhindern, Niemand auch dürfte nur wünschen es zu sein, und wenn durch Ereignisse, in welchen wir Alle die Waltung einer höhe⸗ ren Hand verehren, Vieles von dem, was früher allein die Sehn⸗ sucht des Vaterlandsfreundes erreichte, heute in die nächste, Nähe gerückt ist, wehe der Staatskunst, die in solchem Angenblicke die alten Netze der Täuschung wieder auswerfen wollte, sie würde sich ihr eigenes Grab graben. Darum sind die Artikel über die Bedeu⸗ tung des Reichs, üer die Grundrechte des deutschen Volks und die Kompetenz des Reichsgerichts mit großer Einmüthigkeit genehmigt. Allein die Nothwendigkeit, welche in den Sachen belegen ist, führte die Mehrzahl der Versammlung einen starken Schritt weiter, Rie⸗ mand in ihrer Mitte verbarg sich, baß in jener Zerstückelung welche für unser Vaterland so traurige Früchte getragen hat, den noch zugleich vielfältige Keime verborgen liegen, welche unzertreten bleiben müssen, wenn unsere Zukunft fröhlich gedeihen soll. Die Bedeutung unserer Donastieen ist durch die Stürme weniger Wochen nicht entblättert, und eine edle Scham hat uns Deutsche behütet denen zur Seite zu treten, welche aus dem Mißbrauche der Macht, wozu die Versuchung in jeder Menschenbrust liegt, die Rothwendigkeil folgern wollen, jede hervorragende Größe als ein Hinderniß der Frei⸗ heit zu beseitigen. An unsere Fürstenhäuser knüpft sich nicht blos die Gewohnheit des Gehorsams, welche sich durchaus nicht beliebig anders wohin übertragen läßt, sondern in Wahrheit die einzige Mög⸗ lichkeit, dieses weitschichtige, vielgestaltige Deutschland allmälig in die Staatseinheit einzuführen, die sich aus höheren Gründen nicht länger entbehren läßt. Wenn es gewiß ist, daß eine Einheit in der Art, wie sie in anderen europäischen Reichen obwaltet, sich auf deutschen« Boden nur durch eine unabsehliche Reihe von Gewaltthaten und Freveln, deren Verantwortlichkeit kein reiner Vaterlandsfreund auf ssch nehmen möchte, erreichen ließe, so würde eben so gewiß am er⸗ reichten Ziele das Gefühl einer völligen Verödung und Rathlosigkeit die deutschen Gemüther überwältigen; denn es wäre ein plötzlicher leichtsinniger Bruch mit unserer ganzen Vergangenheit. Steht so die Erblichkeit nicht blos in der Gewissenhaftigkeit und der Gesinnung der Deutschen, sondern auch in ihren politischen Ueberzeugungen fest, so hat sich doch über die Frage, ob das künftige Oberhaupt Deutsch⸗ lands ebenfalls erblich zu berufen sei, die Versammlung der Sieben⸗ zehner nicht zur Einstimmigkeit vereinbaren können. Tie Auffassung der Mehrzahl aber, die im Fortgange der Berathung stärker anwuchs, ist diese: Von der Zeit an, da ein Reichsgrundgesetz dem deutschen Volke die Reichseinheit und seinen einzelnen Staaten eine Fülle der edelsten Freiheiten, wie sie noch kein Volk der Erde in so kurzem Kampfe erwarb, gewährleistet, Freiheiten, deren noch weiteren Fort- schritt nichts hemmen wird, es wäre denn die eigene Besonnenheit, von dieser Zeit an muß für jeden Vaterlandsfreund die Bewahrung solcher unschätzbaren Güter vor umwälzenden Strebungen die Hauptsache sein. Knüpft sich nun unser vielverzweigtes Volks- leben wesentlich an den Fortbestand der Dynastieen Deutsch⸗ lands, so darf das Reichs- Oberhaupt, welches über dem Ganzen zu walten berufen ist, ebenfalls nur ein en, erb⸗ berechtigtes sein. Verlassen von dieser Eigenschaft, welche die urzel jeder menschlichen Macht bildet, würde es ungleich berechtigt denjeni⸗ gen gegenüberstehen, welche, um der Wohlfahrt des Ganzen willen, die Verpflichtung anerkannt haben, ihre Erbmacht seiner Hoheit un⸗ terzuordnen. Es würde eben darum, wenn von Haus aus mächtig, das Reichsregiment als eine vergängliche Nebenaufgabe, nur allen⸗ falls zu Hauszwecken nutzbar. betrachten und behandeln; ohne Haus⸗ lande aber an' den höchsten Platz gestellt, wie könnte ein solches, blos