1848 / 5 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

,

3 15. s Land ei eute der Anarchie und gen und nicht länger zulassen, daß da r en dene r n Dima n der Jigehlos geit werde. Das, im ganzen anz flu fühlt, daß es belänse sich kaum auf 180. Manns und tas , nter der Natien ver= der äinss e bthaltung der en dense dee nothigen Milüizi dazu antwortlich, nur Tann gewachsen, wenn **. Un! Garde ist init Waffen verfügen kann. Nur der kleinste Theil der Nation reis 36 ug R . , 28 aus dem Auslande, aus Wien versehen, und bis nicht die bestellten Wassen ; St z 9 . ; nlangen, werden Störungen der und den ** Waffen ⸗Magazinen ein Ear en, da das ungarisch. öffentlichen Ruhe und Ordnung laum zu r . a. ru r kie Sicherheit der Personen und des Militair, dessen erste Aufgabe en ile re, der Monarchie gelagert ist 5 er 3 (e. ; Eigen hums zu en,, ! saen und beunruhigenden Zustände hat dem—

In Erwägung dieser wichtige e, e 8 Dae

8 2 suistertum den Minister des Auswärtigen, Fürsten nach das Gesammt⸗Ministerium **, n g 35 2 Paul Esterhazo, am 24 Ayril neuerdings und bereits zum drittenmale auf⸗ r rbozüzg'mtsecfalsge gerechte Verlangen des Landes beim wiener r , innen mit allem Nachdruck zu erinnern und das oberwähnte Ministersum Karauf au smerfsam zu machen: daß der verflossene Landtag im Sinne des Geseß⸗- Artikels 4 S. 8 die Verwendung der ungarischen Armee außerhalb der Gränzen des Landes zwar der Entschließung Sr. Majestät, aber nur unter Gegenzeichnung des um die Person des Königs befindlichen Ministers anvertraut hat. Sollte daher das Ministerium mit dieser seiner Forderung auch gegenwärtig abgewiesen und die Zuziehung des zur Auf⸗ rechthaltung der bffentlichen Sicherheit erforderlichen Militairs auch ferner verweigert werden, so erachtet das Ministerium als unvermeidlich, solche Schrite zu thun, zu welchen dasselbe das Gefühl seiner Verantwortlichkeit nöthigt. . . = 3 . I) Das Ministerium hat den Fürsten Paul Esterhazy, Minister des Aus- wärtigen, aufgefordert, das Bittgesuch der Galizier in Wien auch im Na⸗ men des unganischen Ministeriums zu unterstützen und sich zu bestreben, für sie so viel zu erwirken, als den Böhmen bereits gegeben worden, sowohl deshalb, weil die Einheit der Monarchie in den durch die pragmatische Sanction mit uns verknüpften Provinzen solche Beziehungen wünscht, die den unsrigen ähnlich seien, theils auch darum, weil ein großer Theil der polnischen Grundholden zu demselben Voltsstamm gehört, der einen Theil der oberen Gegend unseres Vaterlandes bewohnt und also auch jene Bewe— gungen sich leicht bis hierher verbreiten könnten, welche im Falle der Ver—Q neinung der Bitte in Galizien wahrscheinlich entstehen werden.

5) Nachdem am 19ten l. M. die authentischen Exemplare der durch Se. Majestät den König unterfertigten Gesetze aus Wien angelangt sind, wurde laut Beschluß des Minister⸗Rathes sogleich das Staats-⸗Insiegel mit

2 . 22 9 * 9 ö 9 66 * 8. . X 12 1 ungarischer Nundschrift gravirt, und da dieses im Verlaufe einer Nacht fer= tig geworden, wurden dieselben an die Gerichtsbarkeiten versendet. Am

3 . 8 h . j neuen Staats -Insiegel, das, bis ein prachtvolleres gravirt werden kann, zum einstweiligen Gebrauche dient, ist laut Beschluß des Minister-Rathes, wie vormals, das ungarische Wappen von den Wappen der zu Krone Un— garn gehörigen oder früher dabei gewesenen Länder und jenem Sieben— bürgens umkränzt. Die Rundschrist aber lautet; „Ferdinand V., König von Ungarn, Dalmatien, Cioatien, Slavonien, Galizien, Lodomerien, Rama, Servien, Kumanien und Bulgarien; Großfürst von Siebenbürgen u. s. w.“

Wissenschaft und Runst. Königliches Opernhaus.

Czaar und Zimmermann. Herr Hesse: den Bürgermeister. In Lortzing's gemüthreicher Oper „Czaar und Zimmermann“, die seit mehreren Jahren vom Repertoir gänzlich verschwunden war, trat Herr Hesse aus Potsdam bereits zweimal als Bürgermeister auf. Wir sa— hen ihn am Dienstag. Der Gast entfaltet eine erfreuliche Gewandtheit im Spiel und Routine im Gesange, entbehrt jedoch, nächst der Frische der Stimmmittel, vornehmlich jener angeborenen komischen Kraft, die ihn erst zu einem wahrhaften Repräsentanten des Buffo-Faches stempeln würde. Durch lebendige Darstellung gelang es ihm indeß, bei Durchführung der

24

verschaffen. Daß Herr Hesse aber, gilt es die Ausfüllung einer Lücke in dem Sänger⸗-Personal unserer Bühne, eine wünschenswerthe Acquisition sein würde, glauben wir verneinen zu müssen, obwohl er an sich ein schätzens— werther Sänger ist, der allen kleineren Bühnen sehr willkommen sein dürfte. Warum hat übrigens Herr Behr, der im April mit vielem Erfolge als Dulcamara im „Liebestrank“ gastirte, sein Gastspiel nicht fortgesetzt? Ju⸗ end, Stimme und Bildungs fähigkeit lassen diesen talentvollen, vielver⸗ re, m. Künstler, nach unserer Ansicht, ganz besonders zur Ausfüllung jener Lücke geeignet erscheinen. . ; J.

Die 5 k der Oper war theils die frühere, theils eine ver⸗ änderte. Durch Fräul. Marx wurde, in Abwesenheit des Frãäul. Tuezek, die weibliche Haupt⸗Partie gegeben. Sie spielte und sang die Marie, eine ihrer Individualitat zusagende Rolle, durchaus genügend und sand beifällige Aufnahme. Die Herren Kra use, M antius und Pfister trugen zunächst dazu bei, die Vorstellung der hübschen Oper zu einer befriedigenden zu ge— stalten.

Zur Alterthumskunde.

Jahrbuch des Vereins von Alterthumsfreunden im Rheinlande. XII. Bonn, 1848. gr. 8.

In wie kurzen Zwischenräumen auch immer die einzelnen Hefte dieses rheinländischen Jahrbuchs auf einander folgen, so sind doch deshalb ihre Gaben keinesweges gewöhnlicher At oder von der Eilfertigkeit der Heraus⸗ geber und Mitarbeifer hervorgerufen. Wir begegnen im Gegenthe l den Beweisen fleißiger Studien und den Ergebnissen lang gesparter Arbeiten, die auf das erfreulichste mit den Forschungen und Entdeckungen der Gegenwart in Verbindung gesetzt sind und ein gemeinsames Band um alle diese Be- strebungen, welche jetzt das Alterthum eben sowohl als das Mittelalter sich zum Gegenstande erwählt haben, schlingen. So müssen wir in dem vorliegenden Hefte besonders drei Aufsätze hervorheben, deren Verfasser, Lersch, Boissersése und Kinkel, sich in der Literatur- und Kunst-Ge— schichte schon einen geachteten Namen erworben haben und der ihnen be— reits bewiesenen Anerkennung durch ihre neuesten Leistungen wiederum würdig geworden sind. Herr Lersch klärt uns in einer mit meisterhafster Genauigkeit geschriebenen Abhandlung über die Person des Tiberius Clau— dius Candidus in einer zu Tarragona in Spanien gefundenen Inschrift auf, zeigt aus sprachlichen, chronologischen und geschichtlichen Gründen die Un⸗ statthaftigkeit der bisherigen Annahmen und stellt unabweislich fest, daß die— ser Tib. Claud. Candidus einen Haupttheil seiner Wirksamkeit unter dem Kaiser Marcus Aurelius, also von 161 —180 n. Chr., gehabt habe und sehr wahrscheinlich eine Person mit dem Tib. Claudius Pompejanus gewe sen sei. Herr Boisserse hat sich nicht mit einem einzelnen Manne be⸗ schäftigt, sondern ist zu dem Hauptwerke seines Lebens, zu der Geschichte des kölner Doms zurückgekehrt und hat die Bemerkungen, welche er im kölner Domblatte gegen Lacomblet's Annahme über den Anfang des jetzi⸗ gen und über den Brand des älteren Doms zu Köln niedergelegt hatte, hier mit mehrfachen Veränderungen und Zusätzen wieder— holt. Wie heilsam es auch für die Sache selbst ist, zwei so be deutende Männer bei ihr betheiligt zu sehen, so verstattet es doch unser Raum nicht, Herrn Boisserée in seinen Widerlegungen zu folgen und ihre Haltbarkeit gegen die Sätze des gelehrten Gegners zu prüfen. Wir be⸗ merken daher nur Folgendes in der Kürze. Der Verfasser hält zuerst fest an dem Jahre 1218, als an dem der Grundsteinlegung des Doms, und meint, daß der Grundsatz: was nicht in den Urkunden, ist nicht geschehen, auf die Lacombletsche Abhandlung einen vorherrschenden, sehr nachtheiligen Einfluß ausgeübt habe. Ferner erklärt er sich über die Lage des alten Hildeboldischen Palastes in Beziehung auf die Grundsteinlegung im Jahre 1248, über die Stellung des alten Doms und die in seiner Umgebung gestandenen Gebäude mit sehr einleuchtender Benutzung aller Oertlichkeiten. Darauf folgt ein Abschnitt über den Brand des älteren Boms, ein zweiter über die Echtheit der päpst lichen Bulle Innocenz IV. aus Loon vom 21. Mai 1248, welche Lacom-= blet bezweifelt hatte, ein dritter über den Baustyl, ein vierter über den Dom-

blos geschickter, sondern auch wohlhabender Mann uns vorgeführt, der den Namen eines Steinmetzen mit allen Ehren getragen habe, beiläufig auch bemerkt, daß das Maͤrchen vom Dom-⸗Baumeister Albertus dem Großen ganz neuen Ursprungs sei und unter Herrn Boisserée's eigenen Augen ent standen. Aber vermißt haben wir über unseren Meister die Bezugnahme auf eine treffliche Rezension des Lacomblei'schen Buches in den Göttinger gelehrten Anzeigen, 1847, Nr. 67, 68 (von Grotefend ?), welche im H. XI. des Jahrbuchs, S. 161 163 auszugsweise mitgetheilt worden ist. Oder sollte Herr Beisserée sich noch zu der alten rheinländischen Abgeschlossenheit bekennen, welche in rheinländischen Kunst Angelegenheiten nur Rheinländer beachten zu müssen wähnte? Den Schluß der Abhandlung machen anzie— hende Nachrichten über kölnische Annalen und andere Handschristen. Ben Wunsch des Verfassers, daß alle solche Handschriften Eigenthum der Stadt sein und in ihrer Bibliotheß aufbewahrt sein sollten, daß aber auch diese Stadt -Bibliothek allen Berufenen leicht zugänglich gemacht werden möchte, theilen wir durchaus mit ihm. Kölns Schätze sind noch lange nicht genug ausgebeutet worden. Und zur Ordnung und Beschreibung derselben besitzt die Stadt jetzt an Herrn Hr. Eberh. von Groote und an Herrn Di. Düntzer zwei Männer, deren Gelehrsamkeit und Eifer die schönsten Erfolg erzeugen würden. .

Die dritte oben bezeichnete Abhandlung ist die des Herrn Gottfrier Kinkel über aus Kunstwerken entstandene Sagen oder über die Fälle, wo um ein vorhandenes Bildwerk zu erklären, nicht blos eine frühere Sage im Sinne der späteren Vollsanschauung umgedeutet, sondern wo zu diestin Zwecke eine ganz neue Sage gedichtet wird, die mit dem ursprünglichen Sinne des Bildwerks gar keine Verwandtschaft mehr hat. Eine reiche Zu sammenstellung verschiedener Bildwerke, in denen Löwen, Hunde, Eber, Schlangen und Kröten die Veranlassung zu Sagen gegeben haben, die Deu— tung mannigfacher Erzgüsse oder Reitergestalten und die anmuthige Dar⸗ stellung verleihen diesem Aufsatze einen großen Reiz auch für gemischtere Lesekreise.

Indem wir uns noch mit wenigen Worten zu dem übrigen Inhalte dieses Heftes wenden, merken wir die gelehrten Erläuterungen der Inschriften auf den Matronensteinen von Embken bei Zülpich an, die wir Hrn. Lersch zu verdanken haben, die Deutung einer bisher unbestimmten römischen Münze von Hrn. Senck— ler und die belehrende Abhandlung des Herrn Nöggerath über das Färben der Camcen in Italien. Drei Aufsätze gehören den christlichen Alterthümern an, über eine altchrnistliche Begräbnißtasel aus Trier, von J. Schneider, über altchristliche Grabschriften zu St. Matthias bei Trier, von W. Ch. von Florencourt (in Trier) und über die dasigen alt— christlichen Gräber von Braun; in der Beschreibung des Portals und der Thürme der Klosterkirche zu Ravengirsburg unweit Simmern begegnen wir mit Vergnügen dem geschätzten bonner Philologen Herin Freuden berg auf dem Gebiete vaterländischer Baukunst. In dem Abschnitt über Monumente hat Herr Panofka zwei merkwürdige bildliche Darstellun— gen des Merkur erläutert und Herr J. M. Wolf (in Brüssel) in den Nachrichten über die Dea Nehalennia Heidnisches und Mittelalterliches in überraschender Zusammenstellung vereinigt. Die Besprechungen über neue hier einschlägige Werke haben Herin Duntzer zu einer reich aus gestatteten Vertheidigung seiner Ansicht von der gallischen Zwischenherrschaft des Po stumus (H. JV.) gegen Herrn Jäger in Speyer veranlaßt; außerdem be richtet Herr Braun über das erste Heft der historisch-antiquarischen Mit theilungen des neubegründeten Vereins zu Saarbrücken mit besonderer Anerkennung. Die Miscellen sind wiederum unterhaltend und belehrend aus den Städten Aachen, Köln, Bonn, Wiesbaden, Trier, Um und Darmstadt. 4 .

Die Chronik des Vereins weist eine gesteigente Theilnahme durch eine größere Anzahl von Mitgliedern nach. Das Winckelmannsfest ward am F. Dezember 1847 von einer sehr zahlreichen Versammlung begangen, welche der in allen diesen Beziehungen unermüdliche Herr Lersch durch eine neue Probe seiner reichen Belesenheit in dem Programm „Apollon der Heilspender“ 22. S. 4.) dazu eingeladen hatte,

Partie oftmals recht glückliche Wirkungen zu erzielen und sich Beifall zu

Baumeister, Meister Gerhard. In dem letzteren wird Gerhard als ein nicht

33er Bekanntmachungen.

Abgeänderte gerichtliche Vorladung. Auf den anderweitigen Antrag des Pächters des aka— demischen Guts Diedrichshagen, August Otto, werden die in den wegen Abstandes des Pachtrechts dieses Gu— tes u. s. w. von demselben extrahirten und am 141tten d. M. erlassenen öffentlichen Ladungen angesetzten Ter— mine dahin abgeändert, daß solche am 2., 13. und 26. Mai, so wie der Präklusiv⸗ Termin am 9. Juni e, unter dem in der gedachten Ladung angedrohten Präjudiz statt— haben werden. Datum Greifswald, den 26. April 1843. Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. . . 8. Quistorp.

2931 Be anni m a ch un g. Es stehen in den Hypothekenbüchern des Schwetzer Kreises eingetragen:

1) Auf dem Bauergrundstücke Przvsiersk Nr. 12. Rubrica 1II. NG. 2. vierhunderteinundfunfzig Tha⸗ ler zwei Silbergroschen mütterliches Erbtheil der Michaeline Marianne, Agnes, Johanne, Catharine und Johann Geschwister Saß, zinsbar zu 5 Pro⸗ zent auf Grund des Erbtheilungs-Rezesses vom 2. März 1832 ex decreio vom 18. Juni 1833. Das Dokument, welches in gerichtlichem Gewahr— sam sich befand, ist angeblich verloren gegangen und von den betreffenden Beamten der Manifesta— tions⸗Eid abgeleistet worden.

2) Auf dem Bürgergrundstücke Schwetz Nr. 71.

a) Rubrica III. No. 1. funfzig Thaler, zinsbar zu 6 Prozent, zahlbar nach 6monatlicher Aufkündi⸗ gung, welche die Albrecht Rogowskischen Ehe— leute gemäß Schuldverschreibung vom 13. Fe⸗ bruar 1799 von dem Johann Kope geborgt ha⸗ ben, ex decreto vom 9. April 1842.

b) Rubrica III. No. 2. sechzig Thaler, welche die Albrecht Rogowskischen Eheleute gemäß Schuld— und Verpfändungs-Urkunde vom 20. Juni 1780 von der Maria, verwittweten Hasse, geborenen Meister, erborgt haben, ex decretoò vom 9. April 1812. Beide Forderungen sind nach Versicherung des Besitzers längst bezählt, die genannten Gläu⸗ biger indessen nicht zu ermitteln.

3) Auf der Sauermühle Nr. 11. Rnhrica, III. No. 2. eintausend Thaler Courant rückständige Kaufgelder, für welche sich die vorigen Besißer, die Mühlenmeister Michael Lawrenzschen Eheleute, in dem mit dem Mühlenmeister Johann 1 errichteten Kaufkontrakte de dato den 16. ärz et Consirm. den 1. Juli 1797 das Condo— minium, jedoch jeder Gefahr vorbehalten haben, dergestalt, daß solche gegen Verzinsung von 5 Pro⸗ ent und halbjährige Auffündigung auf der ver— aer Mühle stehen bleiben, und welche für die Michael Lawrenzschen Eheleute ex decreto vom 1. Juli 1797 eingetragen worden. Die Gläubiger sind verstorben, von den Erben zum größten Theil über die Post löschungsfähig quittirt, das Doku—

ment aber verloren gegangen.

4) Auf dem Grundstücke Szirocken Nr. 9.

Rubrica III. No. 1. vierundsechzig Thaler für die Kinder des Franz Grelewiez, und zwar: für die Marianna, Veronica, Valentin und Ignatius Grelewicz, für jedes derselben 16 Thlr., schreibe sechzehn Tha=

ler, zinsbar zu 5 Prozent von dem Tage des eige⸗ nen Brod-Erwerbes abgerechnet, eingetragen auf Grund des Erbrezesses vom 4. Juli 1821, conf. den 5ten ejusdem ex deereto vom 7. August 1829. Die Gläubiger haben bereits löschungsfähig quit- tirt; indessen ist das Dokument angeblich verloren gegangen. 5) Auf dem Grundstücke Driezmin Nr. 3. Rubrica III. No. 1. sechsundsechzig Thaler zwan⸗ zig Silbergroschen, zinsbar zu 5 Prozent, zahlbar nach halbjähriger Kündigung, für den Martin Na⸗— doln9 zu Driezmin, auf Grund der Obligation vom 4. September und des Attestes vom 9. Ok— tober 1793, ex decreio vom 28. Dezember 1829. Der Gläubiger ist verstorben und von dessen Erben löschungsfähig quittirt. Indessen soll das Doku— ment verloren gegangen sein. Es werden demnach die im Hypothekenbuche einge— tragenen Inhaber, deren Erben, Cessionarien und son⸗ stige Rechtsnachfolger und alle diejenigen, welche an die erwähnten Posten und die darüber ausgefertigten In⸗ strumente als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ und sonstige Briefs⸗-Inhaber Anspruch machen, hiermit auf⸗ gefordert, im Termine den 21. Juli, Vormittags 41 Uhr, vor dem Ober -Landesgerichts-Assessor Schulz ihre An— sprüche an die erwähnten Posten respektive die darüber gefertigten Dokumente anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie mit denselben, unter Auferlegung ewi— gen Stillschweigens, präkludirt und wegen Löschung der gedachten Posten das Gesetzliche veranlaßt werden wird. Schwetz, den 18. März 1848. Königl. Land- und Stadtgericht. el. 89) Der Richter. (gez. Schulz, Ober -Landesgerichts⸗AUssessor.

369 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 20. April 1848.

Das dem Restaurateur Franz Joseph Pietsch zuge⸗ hörige, in der Dorotheenstraße Nr. 84 belegene und im Hypothekenbuche Vol. 3. Nr. 253. verzeichnete Grund- stück, gerichtlich abgeschätzt zu 20,676 Thlr. 20 Sgr. 7 Pf., soll

am 20. September 1848, Vorm. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger

192 p]

zum Zweck der Amorti⸗= * e . ef on 1 . Denn,, den; und zwar von de . i Oil l allein ref Nr. 7414. 7516. 7527. 758587. 7594. 7719. 7721. 7742. 7764. 7792. 7794. 7846. 7853. 7902. 7903. 7962. 8110. 8138. 8293. 8301. 8304. 8318. S322. S324. 8362. 8364. 8367. 8400. S417. S418. 8715. 8771. S806. 8812. 8867. 8894. 8918. 8982. 8995. 9013. gos. 9081.

9166. 9297. 9367. 9587. 9588. 9606. 9608. 9714. 9723. 9747. 9783. 9830. 9832. 9846. 9852. 9874. 9979.

zusammen 59 Stück à 200 Thlr. 11,800 Thlr.

Von den 5 56 Obligationen Litt. C.

Nr. 105. 357. 358. 502. 537. 583. 601. C54. 687. 754. 932. 976. 991. 1083. 1273. 1280. 1450. 1587. 1927. 1976. 2209. 2227. 2289. 2362. 2447. 2479. 2698. 2704. 2792. 2993. 3161. 3338. 3582. 3660. 3826. 3854. 4069. 1089. 4493. 4507. 5206. 5372. 5839. 6324. 6409. 6461. 6883. 7411. 7460. 7873. S450. S463. 8861. 9224. 9721. 9832. 9995. 11041. 11273. 141960. 12026. 12728. 12730. 12734. 13096. 13403. 13476. 13524. 13930. 14003. 14225. 14285. 14312. 14398. 14959. 14974. 14990. 14991. 114993. 15548. 15860. 16294. 16613. 16614. 16616. 16623. 16666. 16667. 16811. 16813. 16814. 16815. 16838. 16839. 16810. 16813. 16847. 16936. 17009. 17001. 17606 R , , , 358, 1. 17282. 17328. 17480. 17701. 17714. 17839. 18101. 18132. 18248. 18300. 18439. 18807. 18809. 18810. 18811. 18812. 19091. 21152. 21153. 21169. 21175. 21180. 21657. 21660. 21666. 21672. 21864. 21928. 21950. 22236. 22237. 22248. 22251. 23364. 24003. 240035. 24008. 24035. 24131. 25401. 25606. 25682. 27348. 27354. 28991. 29852. 29855. 30442. 30558. 30943. 31114.

zusammen 157 Stück à 109 Thlr. 15,ů700 Thlr.

Ferner von den für die Stamm -Actien der Magde— burg⸗Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft ausgegebenen 456 Obligationen unserer Gesellschaft über 25 Thlr.:

Nr. 58. 251. 264. 395. 433. 6140. 616. 647. 17136.

17137. 17140. 17267. 17296. 17345. zusammen 14 Stück à 25 Thlr. 359 Thlr.

Diese Obligationen sind vom 1. Juli. d. J. ab bei unserer hiesigen Hauptkasse einzureichen, um deren baa— ren Nominalwerth in Empfang zu nehmen. Mit dem 1. Juli er. hört ihre Verzinsung auf.

Potsdam, den 8. März 1848.

K .

kon p Berlin-Hamburger

Eisenbahn.

Extrafahrt nach Spandow

3. jeden Sonntag.

WMAbfahrt von Berlin 2 Uhr Nachmittags, Rückfahrt von Spandow 87 Uhr Abends.

Magdeburg-⸗Wittenbergesche ls3v Eisenbahn.

Diejenigen Herren Ac—⸗ tionaire, welche den durch unsere Bekanntmachun⸗ gen vom 11. Februar, 13. März und 12. April

. 83

8 * es 1

2 2

r.

a e. ausgeschriebenen

235 Mb Cin schü ß auf ihre Quit= m n Ef tungsbogen bis zum ö, . feskgesetz ten Schlaß—

termine, den 2a2sten

v. M, nicht geleistet haben, werden hierdurch ge—

mäß §. 14. des Gesellschafts-Statuts anderweit

aufgefordert: . . . jenen Einsch nebst der verwirkten Conventional strafe von 10 h der im Rückstand verbliebenen Summe innerhalb sechs Wochen entweder bei unserer hiesigen Hauptkasse, Schifferstraße Nr. 1 und 2, oder bei Herin S. Herz in Berlin, Dorotheenstraße Nr. 4, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr einzuzahlen,

widrigenfalls die bereits geleisteten sechs Ratenzahlun⸗—

gen als verfallen, die durch die ursprüngliche Zeichnung

und die früheren Zahlungen den Actionairen gegebenen

Anrechte auf den Empfang von Actien für erloschen er—

klärt und die ertheilten Quittungsbogen annullirt werden. Magdeburg, den 3. Mai 1848.

ö m der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft. (gez.) Francke, Vorsitzender.

364 . ö. . . Ruhrort⸗-Crefeld-Kreis Glad— bacher Eisenbahn-Gesellschaft.

In Gemäßheit des §. 27. der Sta— tuten werden die Herren Actionaire un serer Gesellschaft zu der diesjährigen or dentlichen General-Versammlung

auf Mittwoch den 31. Mai d. J., . 2323 Morgens 10 Uhr, n dem Rumpschen Saale hierselbst hierdurch eingeladen.

sam gemacht. Crefeld, den 27. April 1848. 8 6 d n.

Wollmarkt.

Das Königliche hohe Ministerium des Innern hat die für den diessährigen Leipziger Wollmarkt be— stimmt gewesenen Tage dahin abgeändert, daß derselbe erst

dn 15 Juni früh beginnen und mit dem 19. Juni Abends endigen soll, was wir zur Berichtigung unserer Bekannt— machung vom 17. April d. J. hiermit veröffentlichen.

Leipzig, den 2. Mai 1848. .

Der Rath der Stadt Leipzig. Klinger.

Dampfschifffahrt 313 b zwischen

Bremen und New-York.

13701

. Das amerikanische Post⸗Dampfchiff 3 766 N , te,, Capitain John ston, F wird am 15. Mai von der Weser nach New-Nork zurückkehren.

Passagepreis nach New⸗NYork in 1. Kaj. re. Ld'or. Thlr. . y . 7 * 00 . . Southampton, 30 9 für Kinder und Domestiken die Hälfte. . Güterfracht 25 und 35 8. mit 5 pCt. 6 für 40 Kubikfuß. C. A. Heineken G Co.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für Jahr. 41 Athlr.ä * Jahr. S Rthir. * ij Jahr

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.

Bei einzelnen Nummern wird

der Bogen mit 25 Sgr. berechnet

217 5.

Berlin, Sonntag den 2. Mai

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Erpedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Ur. 57.

8

1848.

Die Allgemeine Preußische Zeitung ist am gestrigen Tage zum letzten Male erschienen. An ihre Stelle tritt von heute an unter dem obenstehenden Titel des „Preusischen Staats⸗ Anzeigers“ ein amtliches Organ, welches in derselben Weise täglich erscheinen wird wie die Allgemeine Preußische Zeitung. . . Der Preußische Staats- Anzeiger wird, außer den amtlichen Bekanntmachungen und Erlassen der Regierung, auch die Verhandlungen der zur Vereinbarung über die

preustische Verfassung einberufenen Versammlung vollständig und so schnell wie möglich mittheilen. thatsächlicher Berichte über die Tagesgeschichte und vorzüglich der darauf Bezug habenden hältnisse, so wie für Besprechung der Interessen der Kunst und Wissenschaft, sind besondere Abschnitte des Preußischen Staats⸗-Anzeigers bestimmt

Der Preußische Staats Anzeiger wird den verehrlichen Abonnenten der Allgemeinen Preußischen Zeitung in derselben Weise zugeschickt, wie letztere

Abonnenten, welche damit nicht einverstanden sein sollten, werden ersucht, sich darüber bis zum 15ten d. M. gefälligst erklären

Abonnements, hier am Orte in unserer Expedition, Behrenstraße 57, auswärts bei den resp. Königl. P

Preußischen Staats⸗Anzeigers fortgefahren werden. Berlin, den 1. Mai 1848. H

De * * ĩ * 5 2 * * 7 5 . Der nichtamt liche Theil desselben wird der Mittheilung fortlaufender offiziellen Akten stücke, Kammer-Verhandlungen u. s. w. gewidmet sein. :

Für Handels- und Börsenver⸗

Diejenigen resp.

ö zu wollen, worauf ihnen zwei Drittel des eingezahlten Quartal⸗ ra : bei de ostämtern zurückgezahlt werden. Für das laufende Vierteljahr werden neu hinzutretende

Im entgegengesetzten Falle wird mit der Zusendung des

Abonnements mit 1 Rthlr. 10 Sgr. bezahlt.

Expedition des Preußischen Staats⸗Anzeigers.

25 . Amtlicher Theil. Deutschland. Bundes⸗Augelegenheiten. Frankfurt a. M. Bundes⸗Versammlung. Preußen. Berlin. Abschieds-Bewilligungen in der Armee., Ver⸗ e,, . Justiz - Ministers. Bekanntmachung des Magistrats. 8 6 . J 4 . . ö. aus den;. Haupt. Quartier Fridericia. Königsberg. Be— . ntmachung des Ober-Präsidenten. Posen. Proclamation. 86 des Generals von Pfucl. Vermischles O esterreich. Wien. Ernennung. Armee ⸗-Befehl des Kriegs-Mi— nisters. . . Bayern. München. Schul-Angelegenheiten. r , G ottingen. Rückkehr der Studi enden. Baden. Mannheim. Bekannmachung des bayerischen Ober⸗Befehls⸗ . habers. Lörrach. Die Freischaaren. Anhalt⸗Bernburg. Bernburg. Verantwortliches Ministerium.

Verhandlungen der

Veränderungen im Ministerium für Kirchen- und

Schleswig⸗Holstein. Rendsburg. Nachrichten vom Kriegsschauplatze. Cuxhaven.

Hamburg. Hamburg. Bekanntmachung des Senats. Dänische Schiffe bei Helgoland. . ; Ausland. Oesterreich. Krakau. Bekanntmachung des General ⸗Major Moltke. Stellvertretung im Kommando.

Frangreich. Paris. Der Verfassungs - Entwurf. Der Saal für die National- Versammlung. Vermischtes. Abreise des Grafen Apponpy. Die Beziehungen zu Portugal.

Großbritanien und Irland. Lond'on. Parlaments -Verhandlungen: Geldbewilligungen Fremden- Ausweisungs-Bill. Bertagte Sitzung. Senator Banks ö. Rꝛano⸗ nal-⸗Subseription für Cobden. Vermischtes.

Italien. Neve. Protestation des Königs gegen die Beschlüsse in Palermo. Die Kommission zur Abfassung eines sirchlich⸗ politischen Ge⸗

setzbuches. .

Handels- und Börsen-Nachrichten.

, 2

tlicher Theil Amtlicher Theil.

Berlin, den 6. Mai 1848. Se. Majestät der König haben Allergnädigst, geruht, den, Ge⸗ sandten von Sachsen und Bayern, dem Staats⸗Minister von Minck-= witz und dem Kammerherrn Grafen von Lerchen feld, resp. am 2lsten und 2b6sten vorigen Monats die erbetenen Privat = Andienzen zu bewilligen. Ersterer überreichte das Schreiben seines Monarchen, welches ihn von seinem hiesigen Posten abberuft; während der Graf von Lerchenfeld das Schreiben des jetzt regierenden Königs von Bayern Majestät übergab, durch welches er in der Eigenschaft als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister am hiesigen Hoflager bestätigt wird.

Unruhen in Irland.

3 In Verfolg meiner Bekanntmachung vom 24. April d. J., die Wahlen der preußischen Abgeordneten zur deutschen National-Ver⸗ sammlung betreffend, bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der darin unter Nr. 6 bis 11 nur im Ganzen bezeichnete ber⸗ liner Wahldistrikt nunmehr in folgende sechs einzelne Wahlbezirke erlegt ist: ö Der erste berliner Wahlbezirk besteht aus denjenigen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Magistrats zu Berlin vom 26. April d. J. behufs der Urwahlen am isten d. M. gebildeten 28 Wahlbezirken der Stadt Berlin, welche in dem jener Bekanntmachung beigefügten Tableau unter Nr. 1, 2, 5 bis 11, 19, 20, 65 bis 67, i bie , , h d,, 125 und 126 verzeichnet und ebendaselbst näher beschrieben sind. Zum Wahlorte ist die Nikolai-Kirche bestimmt, und zum Wahl— Kommissarius ist der Stadtrath Crüsemann ernannt, Der zweite berliner Wahlbezirk besteht . . . a) aus denjenigen 19 Wahlbezirken der Stadt Berlin, welche in dem oben erwähnten Tableau unter Nr. 23, 27, 28, 31, 83 bis 93 und 135 bis 138 verzeichnet und beschrieben sind, b) aus dem 2ten und 3Zten Militair-Wahlbezirk der Stadt Berlin, ch vom teltowschen Kreise aus den Wahlbezirken der Stadt Char— lottenburg, der Thiergarten-Etablissements und der Schiffer Straße. . 2. . Wahlort ist die Dorotheenstädtische Kirche. Zum Wahl⸗ Kommissarius habe ich den Stadt⸗Syndikus Möwes ernannt. Der dritte berliner Wahlbezirk besteht

a) aus denjenigen 24 Wahlbezirken der Stadt Berlin, welche in dem oben erwähnten Tableau unter Nr. 16 bis 18, 21 und 22, 24 bis 26, 29, 30, 32 bis 38, 46 bis 5 und 64 ver⸗ zeichnet und beschrieben sind, .

b) vom teltowschen Kreise aus den Wahlbezirken der Hasenheide, der Halleschen Thor⸗-Etablissements, des Karlsbades und Alt—

Schmargendorf, Grunewald und Ruhleben. Wahlort ist die Neue-Kirche. Zum Wahl⸗-Kommissarius ist nannt.

Der vierte berliner Wahlbezirk besteht

63, h8 bis 70, 77 und 78 verzeichnet und beschrieben sind, b) aus dem ersten Militair-Wahlbezirk der Stadt Berlin,

Britz. Wahlort ist die Louisenstädtische Kirche.

Der fünfte berliner Wahlbezirk

besteht

und 127— 132 verzeichnet und beschrieben sind;

holz, Heinersdorf und Weißensee, Hohen-Schönhausen, Lich

tenberg, Vorwerk Lichtenberg, Friedrichsberg, Kietz und Bies⸗

dorf. Wahlort ist die St. Georgen⸗-Kirche. Zum Wahl-Kommissarius ist der Stadtrath Krauske ernannt.

. Der sechste berliner Wahlbezirk

besteht e

a) aus denjenigen 23 Wahlbezirken der Stadt Berlin, welche in dem oben erwähnten Tableau unter Nr. 3, 4, 12 15, 914 106, 133 und 134, 139 und 110 verzeichnet und beschrieben sind; ;

b) vom nieder- barninischen Kreise aus den Wahlbezirken Unter— baum, Alt- und Neu ⸗⸗-Moabit, Wedding, Reinickendorf, Tegel und Dalldorf. ; Wahlort ist die Sophien-Kirche.

Zum Wahl-Kommissarius ist der Stadtrath Harnecker ernannt. In einem jeden dieser sechs Bezirke ist daher ein Abgeordneter und ein Stellvertreter für die deutsche National-Versammlung am 10. Mai d. J. zu wählen. Potsdam, den 4. Mai 1848. Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg. In dessen Abwesenheit und Auftrags der Regierungs-Vice⸗-Präsident von Metternich.

Bekanntmachung.

Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 14ten v. Mts. wird das Publikum davon in Kenntniß gesetzt, daß die Post-Dampf⸗ schiff⸗Verbindung zwischen Preußen und Schweden auf der Route über Stralsund und städt nunmehr begonnen hat. Die Abfertigung des schwedischen Dampfschiffes „Svenska Lejonet“, durch welches die Verbindung unterhalten wird, erfolgt:

aus Stralsund: Sonntag, Donnerstag Mittags, nach Ankunft der Schnellpost von Passow (Berlin), und aus stadt: Montag, Freitag Abends.

Die nach Schweden und Norwegen bestimmte Korrespondenz wird von jetzt ab wieder über Stralsund und stadt geleitet.

Die unterm 31. März d. J. angezeigten Fahrten zwischen Stettin und Nstadt werden vorläufig noch nicht stattfinden.

Berlin, den 4. Mai 1848.

General⸗Post⸗Amt.

Uichtamtlicher Theil. Dent schland.

Bundes - Angelegenheiten.

Frankfurt, 3. Mai. (O. P. A. 3.) 46. Sitzung der deutschen Bundesversammlung am 3. Mai 1848. In der heutigen Sitzung beschloß die Bundesversammlung, dem General von Wrangel und den unter seinen Befehlen stehenden Truppen den Dank des Vaterlandes für die bethätigte Tapferkeit, Ausdauer und Mannszucht auszusprechen.

Der preußische Gesandte gab Auskunft, daß die Matricular⸗ Bevölkerung der zum deutschen Bunde gehörigen Länder nach der

Schöneberg, Neu⸗Schöneberg, Wilmersdorf, Steglitz, Dahlem,

der Stadtrath De. Koblanck er—

a) aus denjenigen 24 Wahlbezirken der Stadt Berlin, welche in dem oben erwähnten Tableau unter Nr. 39 bis 145, 52 bis

c) vom teltowschen Kreise aus den Wahlbezirken der Lohmühle, Treptow, Deutsch⸗- und Böhmisch-Rirdorf, Tempelhof und

Zum Wahl-Kommissarius ist der Bürgermeister Naunyn ernannt.

a) aus denjenigen 22 Wahlbezirken der Stadt Berlin, welche in dem oben erwähnten Tableau unter Nr. 107 —= 1409, 112 124

b) vom nieder-barnimschen Kreise aus den Wahlbezirken Stralau, Borhagen und Rummelsburg, Friedrichsfelde, Schloß Friedrichs⸗ felde, Karlshorst, Pankow, Nieder-Schönhausen und Schön—

erfolgten Aufnahme von Ost- und Westpreuße 9g, 570,000 Köpf fi e un! f st⸗ und Westpreußen auf 9,570,000 Köpfe

Der Gegenstand eines Schreibens des Funfziger⸗Ausschusses wegen der Wahlen zur Nationalversammlung in den reußischen Landen jüngerer Linie hatte seine Erledigung bereits dadurch gefun= den, daß die Bundesversammlung die betreffenden Regierungen schon früher aufgefordert hatte, nicht drei sondern zwei Abgeordnete wählen zu lassen. ;

Von der königlich sächsischen Regierung wurde angezeigt, daß die Wahlen zur Nationalversammlung bis zum 19ten Mai beendigt sein würden. Desgleichen vom Gesandten für Luxemburg, daß die niederländische Regierung für Limburg einen eigenen Kommifsfär bestellt habe, um die Vollziehung sämmtlicher Bundesbeschlüsse zu bewirken und insbesondere auch den wegen der Wahlen zur Nationalversamm— lung, so daß zu erwarten sei, es würden diese Wahlen bis zum 18ten d. beendigt sein.

Ferner wurde über den in der 37. Sitzung vom badischen Ge⸗— sandten gestellten Antrag nach erfolgter Berichtserstattung von Sei⸗ ten des Revisionsausschusses berathen und beschlossen: um dem von den Vertrauensmännern sowohl als auch dem Funfziger-Ausschusse an— erkannten Bedürfniß, daß die verfassungsmäßigen Vollziehungsrechte der Bundesregierungen auf die heilsamste Weise für die großen vater ländischen Aufgaben und Bundeszwecke in den gegenwärtigen schwie⸗

rigen Zeitverhältnissen ausgeübt werden, den Bundesregierungen vor⸗ zuschlagen, unverzüglich drei Abgesandte zu bezeichnen, und der Bun- desversammlung anzuschließen, welche in eiligen Fällen nach eigener Entschließung, sonst aber nach dem Rath der Bundesversammlung zu handeln haben und dem deutschen Volk und den Regierungen verant- wortlich sind. Deren Aufgabe wäre, vorzugsweise die für die innere und äußere Sicherheit und Wohlfahrt des Gesammtvaterlandes nöthigen di⸗ plomatischen Verhandlungen und Maßregeln zu führen und zu ergreifen

die obere Leitung sämmtlicher Vertheidigungsanstalten einsch ließ lich der Volkebewaffnung zu übernehmen und der Vermittelung der Negiming lan sichten und Wünsche gegenüber der Nationalversamimlung in Beziehung auf die ins Leben zu berufende neue Verfassung für

Dentschland sich zu unterziehen. ,,

Preußen., Verlin, 6. Mai. Nach dem heutigen Mili— tair-Wochenblatte ist dem Prinzen Georg von Hefsen?⸗ Kassel, General⸗Lieutenant und Gouverneur von Magdebur va nachgesuchte Entlassung und dem Hauptmann ,, 40sten Infanterie⸗Regiment als Major mit der Regiments Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete der Abschied bewilligt worden.

Berlin n 6. Mai. Das Justiz-Ministerial-Blatt enthält fol⸗ gende allgemeine Verfügung vom 2. Mai 1848, die Requisitionen diesseitiger Gerichte an die belgischen Behörden in Civil- und Han delssachen betreffend: ö

„Sämmtliche Gerichtsbehörden werden hierdurch benachrichtigt, daß nach einer Mittheilung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten das Gouvernement des Königreichs Belgien sich bereit erilärt hat, die auf diplo-= matischem Wege bei demselben eingehenden Requisitionen diesseitiger Ge⸗ richtsbehörden in Civil⸗ und Handel sachen, welche die Ableistung deferirter Eide, Vernehmung von Zeugen, Vergleichung von Handschristen, Vorlegung von Handelsbüchern und ähnliche Handlungen betreffen, unter der Bedin- gung zu erledigen, daß die dadurch entstehenden Kosten, namentlich die Stempel-, Einregistrirungs- und Greffier-Gebühren, sofort von dem Kö— niglich preußischen Gesandten in Buüssel erstattet werden.

Die Gerichtsbehörden werden demzusolge hierdurch veranlaßt, Requi= sitionen an das belgische Gouvernement in Civil- und Handelssachen stets auf diplomatischem Wege zu befördern und sür die Erstattung der von dem diesseitigen Gesandten vorschußweise dafür zu zahlenden Kosten in allen Fällen ungesäumt Sorge zu tragen. .

Hinsichts der Requisitionen in Untersuchungs- und einfachen Insinua⸗ tionssachen verbleibt es bei den bisherigen Bestimmungen.

Berlin, den 2. Mai 1848.

Der Justiz⸗-Minister Bornemann.“

Berlin, 6. Mai. Der hiesige Magistrat hat folgende Bekannt- machung erlassen:

„Die große Bedrängniß, in welcher sich der bei weitem größeste Theil unserer unbemittelten Einwohner zur Zeit befindet, ist den Kom⸗ munal⸗Behörden eine dringende Veranlassung gewesen, sofort zur Ausführung von Bauten, Wege⸗-Arbeiten u. s. w. zu schreiten, um auf diese Weise nach Möglichkeit dem Mangel an Arbeit und Ver= dienst abzuhelsen. Andererseits finden seit Anfang vorigen Monats ganz unerwartet starke Abhebungen von eingezahlten Geldern bei unserer Sparkasse statt, die sich jetzt bereits auf 500, 009 Rthlr. be⸗ laufen, während zu solchem Behufe nur 30, 900 Rtblr. statutenmäßig baar vorräthig zu halten waren.

Zu allen diesen sehr bedeutenden außerordentlichen Ausgaben bietet unser Stadthaushalt feine Einnahme⸗-Quellen dar, und hat