1848 / 13 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

. urgeuten getroffe—⸗ wurde vom Feinde abgebrannt, was bei den von oem n n Eng f.

ĩ nicht verhindert werden 8 . mie, . ,. erhalten, welche i um dort mit meinem Gros überzugehen. , ; =. * , ,. Ztg. enthält in ihrem amtlichen Theile Fol endes dauern aus einer ? „Se. Kaiserl. Majestät hat , . i, , . Eingabe achtberer Isragliten Kn uch tate vernommen und sein israclitische Bevölkerung stattgefundenen . K schmerhliches Mißefallꝛen übe diese gehn , Mitglied des Staates, gen 49 , ,, der Religion, anzusprechen berech= 3 6. ii gen geruht. Es ist der ernste Wille des Kaisers, tigt ist., ausn su e, seiner Unterthanen versagt werde. daß dieser Sch kh liest man ferner: „Da die in der neue⸗ In demselben Blatte liest inn, e g, ner ,, eit in der Monarchie eingeführte Congrega ion der upto ren Benn ler uptorsstinnen, dann der Orden der Jesuiten mehrmals , . ber Gffentlichen Ruhe Anlaß gegeben haben, da sie bei bam Wmderssande, welchen sie in den Gesinnungen und in dem Be⸗ streben aller intelligenten Klassen gefunden haben, nicht im Stande waren, ihre Bestimmung zu erfüllen, und da die bestehenden kirch= . um für die Bedürfnisse der Religion, des

ichen Institute hinreichen, , . und der Volkébildung entsprechend zu sorgen, so hat der

Ministerrath den Entschluß gefaßt, auf die Aufhebung der Congre⸗ gation der Redemptoristen und Redemptoristinnen und des Ordens der Jesuiten bei Sr. Majestät anzutragen, welchem Antrage Se. Ma⸗ sestat bie Allerhöchste Genehmigung zu ertheilen geruhten.“ .

Auf den Wunsch des Verwaltungs ⸗Rathes und der Vertreter der einzelnen Compagnieen der Nationalgarde hat der Feldmarschall⸗ Lieutenant Graf Hoyos sich bereit erklärt, das Ober-Kemmando der Nationalgarde wieder zu übernehmen, wenn Se. Majestät der KRaiser dies genehmige. Diese Genehmigung ist unterm 7. Mai bereits erfolgt.

Hessen und bei Rhein. Darmsta dt 10. Mai. (Darmst. Ztg.) In der heutigen Sitzung der zweiten Stände⸗Kammer über⸗

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meinden müssen die Ausübung der Jagd verpachten. Eben so gehen die Fischerei Berechtigungen an den nicht schiffbaren Flüssen an die Gemeinden, dene m nn, die Privaten über; 2) einen Gesetz-⸗Ent⸗ wurf, betreffend die Aufhebung der ausschließlichen Handels- und Gewerbs⸗Privilegien und der 86. n, n, finden nur dann und zwar aus der Großherzoglichen Staatskasse statt, wenn die Berechtigungen in den letzten 39 Jahren unter lästigem Titel er⸗ worben worden sind. Geheime Rath von Kuder übergab 3) einen Gesetz- Entwurf über die Verpflichtung der Gemeinden zur Entschädi= gung für Verletzung an Personen oder Eigenthum durch Zusammen—

rottungen.

Eisenbahn⸗Verkehr.

Berlin⸗Anhaltische Eisenbahn. Im Monat April C. betrug die Einnahme im Personenverkehr

24,270 Rthlr. Güterverkehr ;

193301

43,571 Rthn.

121131 Summa 164,702 Rthlr.

Einnahme bis ult. März e.

Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.

Die Frequenz auf der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn be⸗ trug in der Woche vom 23. bis 29. April 1848: 11,0929 Personen und 19,079 Rthlr. 26 Sgr. 6 Pf. Gesammt⸗ Einnahme für Personen-, Güter- und Vieh-Transport ꝛ20., vorbehaltlich späterer Feststellung durch die Kontrolle.

Mecklenburgische Eisenbahn-Gesellschaft. Einnahme auf der Bahnstrecke Schwerin-Hagenow im Monat April 1848. 6831 Personen 2774 Rthlr. 20 Sgr. 8271 Ctr. Güter S841 5

Berlin-Stettiner Eisenbahn. . Frequenz in der Woche vom 30. April bis inkl. 6. Mai 1848

auf der Hauptbahn Breslau,

4774 Personen. 7. Mai. Auf der Breslau⸗Schweidnitz⸗Frei⸗

burger Eisenbahn wurben im Monat April cr. 15,033 Personen be—

fördert. Die Einn

1) an Personengeld

ahme betrug: 8 6529 Rthlr. 16 Sgr. 6 Pf.

2) für Vieh⸗ Equipagen und Güter⸗

Transport (81

d

ohh Cr. 78 Pfb.) Ts T Nr. 7 Sgr. S Ff.

Summa

Unterzeichnete terbliebenen Wittw Deutschlands Ehre Schützen⸗Bataillo Alexander und Fr anstalten.

beabsichtigen, eine Lotterie zum Besten der hin⸗ en und Waisen der in Schleswig -Holstein für und Ruhm gefallenen Soldaten des Garbde— ns, der beiden Grenadier-Regimenter Kaiser anz und der Garde-Artillerie⸗- Brigade zu ver—

Vertrauend auf den wohlthätigen Sinn, welchen Berlins Be— wohner stets an den Tag gelegt haben, hoffen auch wir, daß unser

Vorhaben Anklang Einen Theil

und Unterstützung finden wird. der Gaben wird beabsichtigt, zum Verkauf zu

stellen, und der Tag hierzu, so wie der Tag der Verloosung selbst,

Ende d. M. K angezeigt werden. ren Gegenständen,

ommandanten⸗Straße Nr. 84 wird noch näher Milde Gaben, bestehend in Tapisserie⸗= und ande— welche sich zu einer Lotterie eignen, werden dank—

bar angenommen werden, auch sind Loose à 5 Sgr. zu haben bei

der Frau Generalin von Knobelsdorff, Frau Oberst-Lieutenant Mohrenberg, Linden

Karlsbad Nr. 12, Straße Nr. 36,

Frau Majorin von Schleinitz, Nene Jakobs - Straße Nr. 6, Frau Rechnungs-Räthin Dietrich, Stralauer Straße Nr. 32,

Frau Lieutenant

gab ber Ministerialrath Eigenbrodt 1) einen Gesetz-Eutwurf, wonach die Jagd⸗Berechtigung an die Gemeinden und an die Privaten, welche 309 Morgen zusammenhängendes Land besitzen, übergeht. Die Ge—

Uebergewicht, Equipagen und Vieh 342 *

Summa

3958 Rthlr.

Bekanntmachungen.

386 '

Der unten näher bezeichnete Buchbinder Johann Ludwig Alexander Ebel von hier ist des Betruges durch Unterschlagung dringend verdächtig und hat sich von hier entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist.

Es werden alle Civil und Militair-Behörden des In- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den⸗ selben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzuneh⸗ men und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegen— ständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß⸗Exrpedition abzuliefern.

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent- standenen baren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 11. Mai 1848.

Der Untersuchungsrichter des Königlichen Kriminalgerichts hiesiger Residenz. Signalement des Ebel.

Derselbe ist 26 Jahr alt, evangelischer Religion, in Berlin geboren, 5 Fuß 3 Zoll groß, hat dunkelbraune Haare, braune Augen, dunkle Augenbrauen, rundes Kinn, längliche Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, etwas gebogene Nase, gewöhnlichen Mund, dunklen Backenbart, vollständige Zähne, ist schlanker Gestalt, richt die deutsche Sprache und hat als besonderes Kennzeichen über dem rechten Auge eine Narbe in Form eines Hufeisens. .

316 k

Der abwesende Dienstknecht Carl Wiedemann wird auf Ansuchen seiner Ehegattin Friederike, geb. Hilde brand, zu Flemsdorff bei Schwedt, welche behauptet, von seinem Aufenthalte aller angewandten Mühe un geachtet keine Nachricht erhalten zu haben, hierdurch aufgefordert, sich binnen drei Monaten, und spätestens in dem auf den 26. August d. J., Vormittags 12 Uhr, im Kammergerichte angesetzten Termine vor dem Kammergerichts-Rath von Rönne zu gestellen und die wegen böslicher Verlassung angestellte Ehescheidungs—⸗ klage zu beantworten, widrigenfalls die bösliche Ver= lassung für dargethan angenommen und auf Trennung der Ehe erkannt und der ausbleibende Ehegatte für den allein schuldigen Theil erklärt werden wird.

Berlin, den 24. März 1848.

benden Vertheidigungsgründe, verlustig gehen, demnächst nach Ausmittelung des angeschuldigten Verbrechens auf die gesetzliche Strafe erkannt und das Urtel in sein zu— rückgelassenes Vermögen und sonst, so viel es geschehen kann, sofort, an seiner Person aber, sobald man seiner habhaft wird, vollstreckt werden soll. Fraustadt, den 9. April 1848. Königl. Glogauer Inquisitoriat.

Niederschlesisch⸗Märkische s35 Eisenbahn.

Nachdem im Laufe des Jahres 1847 die vollständige Eröffnung der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn stattgefunden hat, laden wir die bei derselben betheilig⸗ ten Actionaire hierdurch in Gemäßheit des §. 36. des

SWauts zu ersten ordentlichen Gene— ral⸗Versammlung an, ne am 30.

. 289 8 2 * 5. Mai d. J., Nachmittags 4 Uhr, im Verwaltungs-Gebäude des hiesigen Bahnhofes der Gesellschast, Koppenstraße Nr. 7, stattfinden wird.

Nach S. 42. sind nur diejenigen Actionaire der Ge neral⸗-Versammlung beizuwohnen und darin die Rechte der Actionaire auszuüben befugt, welche spätestens am 22sten k. M., als dem achten Tage vor der Versamm⸗ lung, ihre Actien bei der Haupttasse der Gesellschaft auf dem hiesigen Bahnhofe oder sonst auf eine von der un— terzeichneten Direction als genügend anzuerkenuende Weise niederlegen und dadurch die Zahl der Stimmen, zu denen sie berechtigt sind, nachweisen. Hierüber em= pfangen dieselben eine Bescheinigung, welche zugleich als Einlaßkarte in die Versammlung dient, und gegen deren Rückgabe die deponirten Actien in den nächsten Tagen nach der GeneralVersammlung wieder in Empfang zu nehmen sind. Es steht jedoch den Actionairen auch frei, ihre Actien spätestens am 22sten k. M., als dem achten Tage vor der General-Versammlung, sowohl bei dem hierzu kommittirten Haupt-Rendanten Riese in der Hauptkasse auf dem hiesigen Bahnhofe, als auch in Breslau bei dem Billet⸗Einnehmer Reinecke auf dem dortigen Bahnhofe der Gesellschaft, nur anzumelden und vorzuzeigen, die Actien aber in ihrem Besitz zu behal— ten. Dieselben empfangen in diesem Falle über die ge schehene Anmeldung eine Bescheinigung, die gleichfalls

kum oder der Gesellschaft zur Unzufriedenheit ausrei— chende Veranlassung giebt.

Im Falle der Kündigung, dieselbe mag seitens des Nestaurateurs oder der Gesellschast erfolgen, ist diese verpflichtet, den Tarwerth des Gebäudes dem Erbauer zu ersetzen.

Die näheren Bedingungen sind sowohl in unserem hiesigen Geschäfts- Lokal, Schifferstraße Nr. 1/2, als auch bei unseren Abtheilungs-Ingenieuren in Wolmir— stedt, Stendal, Osterburg, Seehausen und Wittenberge einzusehen.

Wir sordern zuverlässige Gastwirthe auf, sich an einem dieser Orte spätestens bis zum 1. Juni zu melden.

Magdeburg, den 4. Mai 1848.

Del o un m der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft. (gez.) Francke, Vorssitzender.

Breslau⸗Schweidnitz⸗Freibur⸗ ger Eisenbahn.

In Folge unserer Bekanntmachung vom 30. März e. sind bei der stattgefundenen dritten Ausloosung von Priori Utäts-Actien nachstehende 11 Num mern gezogen worden: 8 193. 2, 639, 645. 1303, J5t4. 1404. 1st, 1451, 1557. 1580. Die Inhaber dieser Prioritäts-Aetien werden hiermit aufgefordert, dieselben gegen Empfang des Nominal werths am 1. Juli e. an unsere Haupt-Kasse abzu— liefern. Da von diesem Tage ab die Verzinsung der ausgelvosten Prioritäts- Actien aufhört, so sind nach §. 9. des ersten Nachtrages zum Gesellschafts Statute die noch nicht fälligen Zins-Coupons mit abzuliefern. Geschieht dies nicht, so wird deren Betrag von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung der Coupons ver— wendet werden. Von bereits früher ausgeloosten Prioritäts-Actien sind die Nummern

385

1099. und 998. noch nicht eingeliefert, deren Inhaber daher gleichzeitig an die Realisirung erinnert werden. Breslau, den 10. Mai 1848. ö mn.

Das Ehegericht des Königl. Preuß. Kammergerichts.

1181 Nothwendiger Verkauf. Das im Dt. Croneschen Kreise belegene freie Allo— dial-Nittergut Schrotz Nr. 352, landschaftlich abgeschätzt auf It, 199 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf, soll Schulden halber in dem . am 30. Juni 4848, Vormittags 11 Uhr, dor dem Herrn Ober- Landesgerichts Rath Roloff an hiesiger Gerichtestelle anstehenden Termine im Wege der nothwendigen Subhastation verkaust werden. . Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen. z Marienwerder, den 29. November 1847. Civil⸗Senat des Königl. Ober- Landesgerichts.

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 5. April 1848.

Das dem Kaufmann Carl Johann Philipp Rudolph Ferdinand Ludwig Langefeldt gehörige, in der Alexan= drinenstraße Nr. 6, früher Feldstraße Nr. 13, belegene, im stadtgerichtlichen Hypothekenbuche von der Louisen⸗ stadt Vol 18. Nr. 1174. verzeichnete Grundstück, ge⸗ richtlich abgeschäßt zu 16,153 Thlr. 23 Sgr. 6 Pf. soll

am 6. November 18418, Vorm. il Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy— pothefenschein sind in der Registratur einzusehen.

3151

334 p

3159 Oeffentliche Vorladung.

Der Cafetier Martin Feldt aus Lindenruh bei Glo⸗— gau ist wegen Banferufts zur Kriminal- Untersuchun zezegen worden, hat sich aber der Verantwortung 33 Entfernung entjogen. Terselbe wird deshalb zu seiner 21 auf den 14. August 1848, Vormit. fen. tags um 3 Uhr, in unserem Heschäftslolal hierselbst,

unter der Warnung hiermit öffentlich vorgeladen, daß bei seinem ,. mit der Untersuchung und Be—⸗ weis⸗- Aufnahme in contumaciam J, werden, er seiner etwanigen Einwendungen gegen Jeugen und Do- kamente, wie auch aller sich nicht etwa von selbst erge

als Einlaß -Karte in die Versammlung dient; sie sind

aber verpflichtet, außer dieser Bescheinigung auch die Ni d wo Actien selbst beim Eintritt in die General Nie er Versammlung dem Haupt-Rendanten Riese K * vorzuzeigen, welcher dieselben mit den Nummern . De. des bei der Anmeldung aufzunehmenden Verzeichnisses zu vergleichen hat. Die Inhaber von Prioritäts-Actien (nicht von Prioritäts-Obligationen) der Gesellschaft sind unter Einhaltung vorstehender Bedingungen ebenfalls be i tn eee a nennt beizuwohnen, ohne jedoch stimmfähig zu sein. * , me, . Berlin, den 8. zupj 1848. e,, . ; . der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn ⸗Gesellschaft.

Magdeburg-Wittenbergesche

Magdeburg, Wolmirstedt, Stendal, Osterburg, S ö sen und am Elbdeich, Wittenberge w . auch die Gastwirthschaft in . ; fen, zuverlässigen Gastwinthen zu überlas⸗ Die Kosten eines solchen Nestaura- tion s-Gebäudes werden sich auf 1506 Thlr bis 2099 Thlr. belaufen. ; e. kan nn . . verpflichten, vor Ablauf von drei Jahren nicht zu kündigen, wogegen . schaft sich vorbehält, schon nach ge Rn eintreten zu lassen, wenn der Re

3435

esische

hierselbst stattfinden.

Eisenbahn. um Um die Magdeburg⸗Wit⸗ tenbergescheisenbahn mit

dem möglichst geringsten

Anlage Kapital in Betrieb

zu setzen, beabsichtigen wir

J, die Erbauung interi⸗ ahmistischer Lokale für

af Personen, Billet u.

, GepäckExpeditionen

in den Bahnhösen bei

dieser Versammlung werven sein:

en Bahnhö⸗ triebs jahr 18473 3) Feststellung der

Glogau, den 1. Mai 16K 45.

Kündigung aurateur dem Publi=

9 *

Zweigbahn.

In Gemäßheit des §. 20. des Statuts wird die diesjährige

z ordentliche nenstt, General-Ver— sammlung

. der Actionaire der Nie- derschlesischen Zweigbahn ⸗Gesellschasft

den 27. Mai, Vorm. 11 Uhr,

Mit Bezug auf §. 25. des Statuts fordern wir des— halb die Herren Actiongire unserer Gesellschaft, welche an dieser General-Versammlung Theil nehmen wollen, ergebenst auf, ihre Actien unter Beifügung eines Ver zeichnisses in unserer Hauptkasse gegen eine Einlaßkarte, auf welcher das Versammlungs Lokal näher bezeichnet sein wird, bis spätestens den 20sten huj. niederzulegen.

Um den in Berlin anwesenden Herren ActioWnairen das Erscheinen in der General-Versammlung zu erleich- tern, werden wir in Betreff der Deponirung ihrer Actien das Weitere noch öffentlich bekannt machen.

Gegenstände der Berathung und Beschlußnahme in

1) Vortrag des Berichts der Direction über das Be—

2) Darstellung der n. Lage; e nividende und Auszahlungszeit; 4) Auseinandersetzung des Sachverhältnisses über die obschwebenden Een en mit dem Bau-Unterneh⸗ mer Gewiese, und Beschlußnahme darüber.

Die Direction der Niederschlesischen Zweigbahngesellschast.

Girodz von Gaudi und Major Harpe,

Kommandanten⸗-Straße Nr. 84.

3871 Das Stadtgericht der Stadt Göttingen fügt hiermit zu wissen:

Demnach wider die Erben weil. Schuhmachergesellen Georg Justus Frohne zu Göttingen, als die nachge lassene Wittwe des Schneidermeisters Wartmann sen., geb. Frohne, daselbst und der Schneider Friedrich Wil- helm Frohne, sonst zu Leipzig, von dem für den abwe— senden Julius Jenisch aus Osterode angeordneten Ku— rator, Kanzlei Prokurator Dr. Kirchner zu Göttingen, unterm 11ten v. M. eine „Imploration“ anhero ein— gebracht worden, zur Zeit aber der Aufenthalt des Coim— ploraten, Schneiders Friedrich Wilhelm Frohne, sonst zu Leipzig, unbekannt ist, so wird demselben, dem An trage des Imploranten gemäß, auf Grund der von die⸗— sem angezogenen Akten hiermit ein- und für allemal unbedingt aufgegeben, seinen Antheil am libellato sammt Zinsen und Kosten dem Imploranten so gewiß binnen drei Monaten ab publ. huj. zu bezahlen, als widrigen falls das dem Imploranten zur Hypothek bestellte Wohn haus zum öffentlichen meistbietenden Verkauf gebracht werden soll.

Zugleich bleibt dem obgenannten Coimploraten annoch unverhalten, daß die anhero eingereichte Imploration zu jeder Zeit von dem Stadtschreiber Momme entge— gengenommen werden kann, und daß die etwanigen fer neren Vorladungen nur durch Anschlag an der Ge— richtsstätte geschehen werden.

Decretum et sign. Göttingen, den 6. Mai 1848.

Das Stadtgericht der Stadt Göttingen. . A. G. Kirsten.

3231 ö

Die zur Konkursmasse der Besitzerin einer Färberei Bleich⸗ und Appretur⸗-Anstalt in Aue, Frau Ernestinen Sophien, verehel. Holberg, geb. Kupfer, daselbst gehö—= rigen Immobilien, bestehend

in einem Wohnhause,

einem Stall-, Schuppen und Niederlags-Gebäude,

einem großen Trocknenthurm,

einem Maschinen⸗ und Comtoir-Gebäude,

einem Färbereithurm,

einem großen Färberei⸗ und Bleich⸗-Gebäude mit

den nöthigen Anbauten,

einem Sengerei⸗Gebäude,

einem Walk⸗ und Stärke-Gebäude,

einem Zimmerhäuschen,

einem schönen Garten mit Gewächshaus und einem

daran stoßenden Bleichplatz, 2 Acker 289 IR,. hal—

tend, und

einer im Muldenflusse sehr angenehm gelegenen,

parkähnlichen Insel von 162 IR. Flächenraum, sollen von dem unterzeichneten Kreisamte

den 28. Juni 1848

nothwendigerweise an den Meistbietenden verkauft werden.

Auf diesen Immobilien haften 544,99 Steuer-Ein— heiten und 0 Thlr. 24 Ngr. 8 Pf. rentamtliche und an dere Gefälle. Sie sind ohne die mehrfach zu benutzende starke Wasserkraft auf

23,415 Thlr. 20 Ngr. gewürdert worden.

In den bezeichneten Gebäuden befinden sich verschie dene, zum Betrieb des Färberei⸗, Bleich⸗ und Appre tur-Etablissements zu benutzende Maschinen und Werks— Utensilien, die zusammen auf

5119 Thlr. 26 Mgr. tarirt worden sind und, soweit sie nicht als Zubehör jener Immobilien anzusehen sind, dem Ersteher den letz teren käuflich überlassen werden sollen.

Die Subhastation selbst findet in Aue, und zwar in dem zun Holbergschen Konkursmasse gehörigen Wohn- hau se, statt. . . .

Eine Beschreibung der zu versteigernden Immobilien und ein Verzeichniß der erwähnten Maschinen und Werks- Utensilien ist dem im Rathhause zu Aue und an Kreisamtsstelle hier aushängenden Subhastations-Pa— tente suk ) beigesügt. n

Indem man dies hierdurch zur öffentlichen Kenntuiß bringt, werden Alle, welche die bezeichneten Immobilien an sich zu bringen gesonnen sind, hiermit geladen, an dem gedachten Tage des Vormittags vor 12 Uhr in dem erwähnten Wohnhause zu Aue zu erscheinen, sich anzu- geben und nach Besinden ihre Zahlungsfähigkeit zu be⸗ scheinigen, nach 12 Uhr aber der Lictafion in prozeß- gesetzlicher Weise gewärtig zu sein.

Schwarzenberg, den 1. April 1848.

Königl. Sächs. Kreisamt daselbst. Für den Beamten: Abt, Alt.

Preusischer

Staats- Anzeiger.

Das Abonnement beträgt: 2 Athlr. für Jahr. 4 Athlr. . * Jahr. 8 Athlr. ; in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und

Auslandes nehmen Bestellung auf

dieses Blatt an, für Berlin die

Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

Behren⸗Straße Mr. 57.

Berlin, Montag den 15. Mai

M 13. 1848.

Die Allgemeine Preußische Zeitung ist am e, nn zum J. . erschienen.

An ihre Stelle tritt von heute an unter dem obenstehenden Titel des reußischen Staats⸗Anzeigers“ ei s Or e , . 3 J ; 16, . . J. ö zeigers“ ein amtliches Organ, welches in derselben Weise täglich erscheinen wird.

Der Preußische Staats⸗-⸗Anzeiger wird, außer den amtlichen Bekanntmachungen und Erlassen der Regi j ;

. amtlich ! 1d Regierung, auch die Verhandlu ere

preußtische Verfassung einberufenen Versamtmlung vollständig und so schnell wie möglich mitkheilen. Der kuchen r ,. Toei eder 1 6 g 3 thatsachlicher Berichte über die Tagesgeschichte und vorzüglich der darauf Bezug habenden offiziellen Aktenstücke, Kammer⸗-Verhandlungen u. s. w gewidmet sein. 8 63 99 Borj nver⸗ hältnisse, so wie für Besprechung der Interessen der Kunst und Wissenschaft, sind besondere Abschnitte des Preußischen Staats⸗Anzeigers bestimmt J ,

Der Preußische Staats ⸗Anzeiger wird den verehrlichen Abennenten der Allgemeinen Preußischen Zeitung in derselben Weise zugeschickt wie letztere. Diejenigen res⸗ Abonnenten, welche damit nicht einverstanden sein sollten, werden ersucht, sich darüber bis zum ten d. M. gefälligst erklären zu wollen, worauf ihnen zwei Diittel u in 1. . t D Abonnements, hier am Orte in unserer Expedition, Behrenstraße 97 auswärts bei den resp. Königl. Postämtern zurückgezahlt werden. Im entgegengesetzten Falle wi ; r,, 3 d 4 Preußtischen Staats-A Anzeigers fortgefahren werden. Für das laufende Vierteljahr werden neu hinzutretend? Abonnements mit 1 Rihlr. 10 Sgr 9 wird mit der Jusening

Berlin, den 1. Mai 1848. Expedition des Preußischen Staats⸗Anzeigers.

theile jenes Partikularismus aber sich beseitigen, eine wahre Einheit

.

Deutschland.

Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der Bundes. Versammlung;

Preusten. Berlin. Note der dänischen Regierung in Betreff der Blo— lade. Die Wahlen für Berlin. Swinemünde. Die dänische g . sich entfernt. Posen. Bekanntmachungen des Generals

uel.

Hannover. Hannover. Schreiben Sr. Majestät des Königs von Preußen. Depeschen des General- Lientenants Hallett.

e . Karlsruhe. Gesetz- Entwurf über Einkommen- und Kapital= Steuer.

Hessen. Kassel. Verordnung wegen Abtretung x

Hessen. I. k gen 9g der rotenburger Quart.

8 und bei Nhein. Darnstadt. Gesetz-Eniwurf . einer Anleihe.

Schleswig-⸗Holstein. Rendsburg. Brieswechsel zwischen dem Ge— neral von Wrangel und dem dänischen Schiffs-Capitain Steen Bille.

2. Hamburg. Dänische Note wegen ber Blokade, Die

e, ,. Marine. remen. Bremen. Nachrichten von Helgoland und Cuxhaven.

Lübeck. Lübeck. Kommission für die anf Kriegs ⸗Marine,

Ausland.

DBesterreich. Rerona. Sleg der Oesterreicher.

Frankreich. Paris. Wahl der interimistischen Regierung, Ankündi⸗ gung von Interpellationen und Ernennung einer neuen Kommission zur UÜntersuchung der Lage der arbeitenden Klassen. Ministerliste. Nach⸗ richten aus Rom.

Großbritanien und Irland. London. Parlaments- Verihandlun=

or denz Schutzzoll und Freihandel. Der dänische Krieg.

Rußland und Polen. St. Petersburg. Kaiserlicher Gnaden

, . an 96 liefländischen Adel. ö

Danemark. Kopenhagen. Auswechselung der Gefangenen.

Handels⸗ und Vor sen rn hr en e ; .

Amtlicher Theil.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Masestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Ober⸗Lehrer Beyer an der höheren Bürgerschule zu Lan⸗ deshut und dem Schullehrer und Küster Kistenmacher zu Brunn, Regierungs Bezirk Potsdam, das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver— leihen; und

Den Ober-Landesgerichts⸗Assessor, Ritterguts-Besitzer Himmel auf Krzanowih, zum Landrath des Kreises Kosel, im Regierungs-

. daß hohe Bundes⸗-Versammlung einen Beschluß fasse, ob sie I) vorerst Instructionen der einzelnen Regierungen abwarten, oder 2) gleich zur Prüfung der in dem Entwurf enthaltenen Bestim⸗ mungen übergehen und versuchen wolle, über bie den einzelnen Gesandten angemessen scheinenden Modificationen sich zu ver— ständigen, in welchem Falle weiter zu beschließen wäre, a) ob der Revisions⸗-Ausschuß zunächst jene Prüfung und resp. Begutachtung vorzunehmen hätte, ober etwa b) für diesen Fall die gewöhnliche Geschäftaordnung zu ver— lassen und wegen der hohen Wichtigkeit und großen Eil der Sache eine andere, etwa die Einrichtung zu belleben wäre, daß die hohe Bundes Versammlung sich in 2 oder 3 Sectionen theilte und in diesen erst den Entwurf be⸗ riethe, das Nesultat dieser vorläufigen Prüfung aber in einer vollen Versammlung von den Referenten den einzelnen Sectionen gegenseitig mitgetheilt und dann weiter berathen würde, wenn nicht hohe Bundes Versammlung vorziehen sollte, gleich in pleno zu verhandeln, weil, wie bemerkt, die Zeit so außerordentlich sparsam zugemessen ist. Leider kann nicht verkannt werden, daß, es möge prozedirt werden, wie da wolle, es ganz unthunlich erscheint, die Resultate der Verständigung hoher Bundes-Versammlung noch so zei tig zur Kenntniß der einzelnen Regierungen zu bringen, daß diese annoch sich über einen nim Namen der“ Regie⸗ rungen der National- Versammlung vorzulegenden Ent— wurf zu einer im Vertrageweg zu vereinbarenden Ver— fassung verständigen könnten, ohne spezielle Autorisation aber wird hohe Bundesversammlung nicht dazu sich verstehen wollen, einen von ihr gefertigten oder amendin ten Entwurf der Nationalversammlung hinzugeben. Verhalten sich aber die Regierungen ganz unthätig, so ist vorauszusehen, daß die berathende Versammlung eine „rein konstituirende“ sein und den Regierungen eine Constitution oftroviren, wenigstens dies zu thun versuchen werde, auch den mächtigsten Sab ire, w fal Se übrigens, wenn wie augenfällig die Regierungen in ihrer Gesammtheit nicht im Gian g . mit * . genehmen Verfassungs. Entwurf hervorzutreten, würden ihre Rechte und Interessen noch sich wahren lassen, sofern sie die geeigneten Organe der National-Versammlüng gegenüber zu stellen vermöchten. ö Allein hier wirft sich gleich das Bedenken auf: wird die konsti⸗ tuirende Versammlung solche Organe, also eigentliche Regierungs-= Commissaire, wenn sie außerhalb ihr stehen, zulassen? Und könnte nicht durch den Versuch der Formirung einer solchen Ministerbank sofort ein Prinzipien⸗Kampf herbeigeführt werden, dessen Ausgang für die Regierungen leicht gefährlich werden könnte? Handel⸗ ten die Regierungen deshalb nicht vorsichtiger, wenn sie zu bewirken suchten, daß die Männer ihres Vertrauens in die National⸗Versamm⸗

und Größe Deutschlands sich hersiellen lassen ohne gewaltsame Ver⸗ nichtung der Staaten⸗Indivibualitäten. Gegen den Vorschlag, die Organe der Regierungen in der Versammlung selbst zu suchen, wird zwar eingewendet werden, daß davon zu besorgen sei, es werde sofort das Vertrauen der öffent= lichen Meinung, welche jene Männer gewählt hat, wieder geschwächt und diesen hierdurch der nöthige Einfluß, um den Zweck erreichen zu können, entzogen werden. Allein diesem Einwand läßt sich durch die Bemerkung begegnen, daß eben deshalb die fraglichen Organe keine ofsiziellen sein sollen, daß einer förmlichen Ministerbank noch mehr Bedenken der Art entgegentreten würden, daß überhaupt sich das Bilden einer rechten und einer linken Seite und eines Centrums gar nicht verhindern läßt, weil die Verschiedenheit der Ansichten und Ueberzeugungen mit Nothwendigkeit dahin führt und Verdächtigun⸗ gen überhaupt weder Gesammtheiten, noch Individuen sich entziehen können, alle Parteien ohne Unterschied ihnen ausgesetzt sind.

Außerdem ist nicht zu verkennen, daß es für die Regierungen äußerst schwierig sein würde, unter ihren Beamten und zwar denje⸗ nigen, welche den neuen Zeitrichtungen durchaus ergeben sind, eine genügende Anzahl von Männern zu finden, welche die erforderlichen physischen, geistigen und moralischen Eigenschaften besitzen, um mit Erfolg von einer Regierungsbank aus auf eine so zahlreiche Versamm— lung zu wirken. Und sind die Regierungen so glücklich, solche Män⸗— ner zu haben, so bedürfen sie ihrer auch zu Haus in den gegenwär⸗ tigen anarchischen Zuständen und weil in jedem einzelnen Land auf legislative Abänderungen des Bestehenden gedrungen wird, ohne ersi die Resultate der konstituirenden National Versammlung abzuwarten.

Die Bundes-Versammlung selbst, in ihrer Gesammtheit oder durch Deputationen, kann die Regierungen in der Versammlung nicht vertreten. Von anderen nicht entfernt liegenden Gründen abgesehen, genügt die Erwägung, daß die Bundes⸗Versammlung, als Repräsen= fantin der Regierungen, der National Versammlung gewissermaßen gegenübersteht und nicht wohl angeht, daß beide direkt mit einander verhandeln, wie dies sonst in Vertragsverhältnissen wohl geschie bt sondern es vermittelnder Hrgane bedarf, wenngleich diese ebenfalls von den Regierungen gewählt werden. Offenbar sind auch in dem Verhältniß der Regierungen zur National Versammlung verschiedene Gesichtspunkte festzuhalten: einmal haben nämlich die Regierungen ein solidarisches Mnteresse dem Volke in seiner Totalität gegenüber bei Festsetzung also der gegenseitigen Volks- und Regierůungsrechte und Pflichten, sodann haben die Regierungen ein besonderes Interesse Jegen einander, bezüglich der Verhältnisse zu der zu konstifuirenden obersten Reichsgewalt, und endlich haben die einzelnen Staaten, Re⸗ gierung und Volk vereinigt, gewisse Partikular-Interessen den alige⸗ meinen Interessen von ganz Beutschland gegenüber zu wahren.

Diese verschiedenen und zum Theil einander widerstrebenden Rück sichten einem höheren Gesichtspunkte unterzuordnen, der in diesem zu dereinigen, wäre zwar eine würdige Aufgabe für die Bundes- Ver=

irk Oppe er e 2 . Bezirk Oppeln, zu ernennen. , erf, , ö wenn sie diese Männer in den Reihen ö . . er gewählten Abgeordneten selbst suchten, und ohne ihnen ei Der bisherige Advokat Maximilian Friedrich Delhees zu offiziellen Charakter beizulegen, ki ihnen sich zu ver ld . 6. Kleve ist zugleich zum Anwalt bei dem dortigen Königlichen Landge⸗ identifizire Inte ; , , e. , t ? in dem zu identisizirenden Interesse der Regierungen und

h e rden. Völker über die gegenwärtigen Rechte und Pflichten, sowohl in Beziehung auf ganz Deutschland, als auch die einzelnen Theile des Bundesstagtes, verfassungsmäßig festzusetzen wäre?

Es ist nicht wohl denkbar, daß die Regierungen beabsichtigen, die National ⸗-Versammlung ganz frei gewähren zu lassen und ruhig abzuwarten, welche Verfassung von derselben werde zu Stande ge⸗ bracht werden, in der 3 etwa, daß die Versammlung das beendigte Werk nicht als bindendes Gesetz sogleich dekretiren und pro⸗ mulgiren, sondern zunächst den Regierungen als Vertrags. Entwurf zur Annahme und resp. weiteren Verhandlungen vorlegen werde— Dies wird voraussichtlich nicht geschehen, sondern, wie schon bemerkt, es ist zu erwarten, daß die Verfammlung, selbst wenn sie in einer

roßen Mehrzahl aus Angehörigen der . constitutionellen Monaichie besteht, das ihr nun einmal eingeräumte und fortwährend zu gefährlichen Konsequenzen ausgebeutet werdende Prädikat „konsti⸗ tuirende“ wird realisiren und folgeweise in eine förmliche Verhand⸗ lung und vertragsweise Vereinbarung mit den Regierungen nicht sich wird einlassen wollen. Gerade um an dieser Klippe nicht zu scheitern, ist es wünschenswerth, daß die Verfassung dem Schoße der National= Ver sammlung, der Form und dem Inhalte nach, so entsteige, daß die Regierungen der Einzelstaaten sie annehmen können, ohne hierdurch 7 , . . 2 entsagen und in dem Bundes= . ; aate auf- oder eigentlich unterzugehen. ene i n He suff ist von seinem Referenten, dem Groß- Das ist aber eher zu rg. es den Regierungen gelingt 6 8 undes tags · Gesandten, folgendes Promemoria Organe zu finden, welche nicht von außen nach innen sondern um Versammlung 23 . 8 * Kenntnißnahme hoher Bundes= gehn zu wirken den Willen und die Kraft haben, damit durch

„Nachdem die n. glaubt: . ründe der Vernunft, des Rechts und der Erfahrung die Ueberzeu⸗ Bersinm rer hn , nnn, 6 in der Sitzung hoher Bundes- gung neu begründet und gestärkt werde, daß Deutschland seinem Par⸗ werf Ga sasßang fi . z en von ihnen ausgearbeiteten Ent⸗- üfularismus auch die al erwohlthätigsten Folgen verdanke und noch

eutschland eingereicht haben, sst es burch- künftig derselbe edle Blüthen und Frchte krelben könne, die Nach=

sammlung, allein sie wird sie unter den gegebenen Verhältnissen nicht zu lösen vermögen. Es dürften aber die Regierungen auf die ange= deuteten Momente aufmerksam zu machen sein, selbst auf die Gefahr hin daß dies überflüssig sein könnte, weil sie von selbst schon solche in Betracht gezogen und möglicherweise geeignete Maßregeln ergriffen haben können. Wenn übrigens diese lange schon (auch im relativen und den gegenwärtigen Verhältnissen angemessenen Sinn) besprochen aber noch immer nicht in Ausführung gebrachte Schaffung einer Bundescentral⸗ resp. Exekutiv⸗ Behörde noch zu Stande gebracht wer⸗ den sollte, ehe die National-Versammlung zusammentritt Und die Nothwendigkeit einer solchen Maßregel im Interesse aller Regierun⸗ gen, der größten wie der kleinsten, dürfte wahrhaftig nicht verkannt werden, wenn nicht fortwährend beklagenswerthen Illusionen sich hin= gegeben würde, so möchte wohl jene Behörde auch als die geeig- netste erscheinen, um der National-Versammlung gegenüber zu treten, Namens der Negierungen mit ihr zu verkehren und' für diefen Ver—= kehr die passendsten Organe zu suchen.

. Selbst aber, wenn es nicht gelingen sollte, die fragliche Behörde ins Leben zu rufen, wenn hohe Bundes Versammlung oder die ein— zelnen Negierungen an den buchstäblichen Bestimmungen der Bundes- Akte festhalten wollten, während hiervon doch in anderen Fällen so häufig schon in der neuesten Zeit abgegangen und überhaupt der Bo- den betreten worden ist, auf welchem instinktmäßig nur die Nothwen⸗= digkeit, das Bedürfniß des Tages, Qualität und Quant tät des Han= delns bestimmt, so würde doch unter allen Umständen es nöthig sein, daß die Regierungen eine Kommission von 3 bis 5 Mitgliedern un= verzüglich bestellen und in Frankfurt zusammentreten ließen, um eine einheitliche Leitung in die Verhältnisse zur National- Versammlung zu bringen. Jene Kommission würde die formelle v n den Regierungen in ihrer Gesammtheit und der National- ersamm- lung sich stets benehmen und je nach den Umständen die geeignetsten

Maßregeln zur Wa d serungs- Interessen vorseben. aßregeln z hrung der Regierun 342 1 1

Der rr. ist der Ansicht, da n gierungen einzusenden sei, well dasselbe, theilweise wenigstene, Be⸗

Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst August von Sul— kowgki, nach Reisen.

NUichtamtlicher Theil. Dentschland.

Bundes - Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 13. Mai. Separat Protokoll der 47sten Sitzung der deutschen Bundes⸗Versammlung.

. ; Geschehen, Frankfurt 4. Mai 1845.

In Gegenwart von: Colloredo, Dönhoff, Elosen, Wangenheim, Ster- nenfels (auch für Baden), Jordan, Lepel, Madai, Wintzingerode, Both, Holzhausen, Harnier. ;

Den von den 17 Männern des Beiraths ausgearbeiteten Verfassunge-⸗ Entwurf betreffend.