1848 / 14 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

er die Insurgenten an⸗

i ersten, wel General Narvaez war einer der erst 6 erklärt und das Kom-

riff. Madrid ist in Belagerungs⸗Zustand 9J. dem General Pezuelag übertragen worden. e. 14 3. Erlaubniß des r 2 wee. 23 ericht wurde sofort eingesetzt. Die Za e :

ee gh . haben. Die , 2 ine Adresse an die Königin welche 3 z sie Jedermann empfangen werde, der dies

wünsche.

Nönigliche Schauspiele Diensta 16. Mai. Im Opernhause. 57ste Abonnements⸗ nn,. Martha, ober: Der Markt zu Richmond, romantisch

8 s 5 * * . in I Abth. Musik von Fr. von Flotow. Anfang halb

; un. dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden Preisen

verkauft:

76 Ein Billet im Parquet,

in den Logen und im Balkon Billet im Amphitheater 75 Sgr.

Xavier et Varin. en 2 actes, par Mélesville. Mittwoch, 17. Mai.

Rönigsstädtisches Theater.

Dienstag, 16. Mai. mit Gesang in 3 Akten, von D. Kalisch.

Mittwoch, 17. Mai. Kein Schauspiel.

Donnerstag, 18. Mai. Der Minister und der Seidenhändler,

Posse

Einmal Hunderttausend Thaler.

zur Tribüne und in den Logen des zweiten Nanges 20 Sgr.; ein Billet in den Logen des ersten Ran= ges und im ersten Balkon daselbst 1 Rthlr.; ein Billet im Parterre, des dritten Ranges 156 Sgr.; ein

Im Schauspielhause. Hoste französische Abonnements-Vorstellung. Henriette et Charlot, vaudevisse nouveau en 1 acte, par MII. Un Tuteur de vingt ans, com die- vandeville

Am Bettage. Keine Theater-Vorstellung.

oder: Die Kunst, Verschwörungen zu leiten. Lustspiel in 5 Akten, nach dem Französischen des Eugen Scribe.

WMeteorologische Beobachtungen. 1818. 14. Mei.

Morgens Nachmittags Abends Nach einmaliger

6 Une. 2 Uhr. 10 Uhr. Reobachtung.

Luft dru cle 338, 29“ par. X38, 18 P. 337,53!“ Par. Quellwärme

. 12,25 KR. 18,49 R. . 1155 R. FIusswärme

Thaupnnset ö 6 . 1 8, 8) I. 4 9,89 R. Boden wärme

47 pi. 1 pCt.

heiter. Niederschlag 3

80 Würme wechsel- 18,5

806 . —w— 10,1 9

* 15,0* 116. * 8.27 n. 64 pCt. 80

Luft v ürme 14,8? n. PDunstsüttigung. Wetter heiter. heiter. . 80. 80. Wollen zug

Ausdünstung

LTagesmittel: .

338, 23“ Far. ..

Æ er ner HSC Om I5. HM.

IM echsel- Course.

——

Brief. Geld. 1145 1441 in;

250 FI. 250 *I. 300 Mr.

Kurz 2 Mt.

A nister dau do. . lam burs ö Kuræ do. . 300 Mi 2 Mt.

London L 13t. 3 Mt. 300 Er. 2 Mt. 156 FI. 2 Mt. 150 FI. 2 M. 100 Tbir. 2 Mi

190 TIE.

160 *I. 100 sRbI

Wien in 20 Xr. ... Augsburg nreslau

Leipzig in Cour

Frankfurt a. M

Petersbur ....

! J * 3 Wacken . Handlbrigs-. HKommundl- Papiere um! elch (Qouñse.

Inländlisc he ut. Kriel. Geld. Cen. St. Secbuld- Seb. 3! 702 See. Prän. Seb. 33 2 Sehlesische do— . k. u. Nm. Schuldyv. 3 do. Lt. B. gar. ao.! Berl. Stadt-Obl. 37 = lr. EK Ani. Sch Westpr. Pfandbr. 741 . Grosah. Posen do. do. do. Ostpr. Pfandbr.

At. Kriet. Geld. Gem. Kur- u. Nm. Psdlir ö .

Friedrichsd'or. Aud. Goldm. à hib.

Piscouto.

Pomm. do.

Auslündli sche Eonds.

Russ Hlamb. Cert Holu neue Pflbr. 1 do. beillape3 4.8. do. Part 500 EI. do. do. 1. Anl. « do. do. 300 FI do. Stiel. 2. Ilamb. Feuer- Cas.

do do. 5. A do. Staats-Hr. Anl. do. v. Rthsab. L.3t. IIoll. 2 ö Ih lut. 2 ) do. Poln. Schatz). Kurh. Fr. O. 0 th. do. do. Cert. L.A. 5) Sardin. do. 36 Fr. = do. do. L. B. 200FI. . N. Bad. do. 35 FI. Pol. a. Pfdbr. a. C. 4 !

Eis en Hn lin A C HCäi Cm.

Stamm- Actien.

AÆapilal.

Tages- Couns Der Reinertrag wird nacli erfolgter kekaunim g . ; in der daz Lestimmten Rukrik ausge sull Die mit 3 pCt. bez. Actien zind v. Saat gar *

Rein- Eriras 1842.

Priorilä ls - Aclien. Häailal.

Sümmiliclie Prioritits-Actien werden durch S

jührliche Verloosung 5 100 p61 amorltis

Berl. Anhalt Lit. A. B. do. Hamburg do. Stettin - Starg.. do. Potsd. Magd. Magd. Halberstadt .. do. Leipziger ..... Halle Thüringer Cöln Minden. . ...... ,,,, Bonn - Cöln Düsseld. Elberseld .. Steele - Vohwinkel... Niederschl. Märkisch. do. Lweighahn Hberehl ele, do. . Cosel - Oderberg Breslau - Freiburg, Krakau - Oberschl. . . . Quit lungs- Rogen. Berl. Anhalt. Lit. B. Stargard- Posen ..... Berg. Uärk.

3,500, 000 8, 000, 000 4, 824, 000 4, 990, 000 l, 700, 000 2, 300, 000 9, 000, 000 13, 000, 000 4, 500, 000 l, 151, 260 1,527, 000 l, 100, 000 10, 000, 9000 1,500, 000 1,429, 700 2, 400, 000 l, 290, 9000 1,700, 000 1,500, 000

2.500, 660 4 60 5, C00, 009 4 80 1, 000, 000 4 690

Friedr. Wilh. Nordb.

Brieg Neisse 1. 100, 000 ͤ 190 Magdeb.- Wittenb. . . . 4. 500,000 4 60 Lachen-Mästricht ... 2, 756, 900 4 30 Thür. Verbind.- Bahn 5, 600, 000 4 206 Ausl. Quit ung hog. ö

Ludw. Bexback 24 FI. 8, 525, 000 4 90 JI 8, 000, 00 80 8, 00,000 4 6806

307 30 30 ba. u. G.

Schluss- Course von Cöln - Minden 62 hk. 41

Berl. Anhalt. . . . n en do. Hamburg 5.000.000 do. Potsd. Magd. . . 2,367, 200 do. 9 Magde. Leipziger .. 1, 788, 000 Halle Thüringer. 1.9000, 000 13 Cöln - Minden; 3, 674,500 45 Rhein. v. Staat gar.. 1.492, 890 35 do. 1. Priorität.. 2, 487, 250 1 do. Stamm- Prior. . 1, 250, 000 Düsseldorf-Elberfeld. 1, 6900, 060 Niederschl. Märkisch. 4, 175,00) do. do. .

do III. Serie. 2. 300, 000 do Lweighahn 152,000 do. do. 118,000 Oberschlesische ..... I. 276,600 Cosel - Oderberg. . . . . ö. h Steele 325,000

Vohwinkel... Breslau

Freiburg. 100,000

Ausl. SIlaumm- Ach.

Dresden- Görlitz .. 1, 000, 0009 Leipzig-Dresden 4, 500, 000 Chemnitz Risa 3, 000, 006 Säichsisch- Bayerische s6ö, 00n, 696 iel - Altona ..... Sp. 2, 050, 000. Amsterd. Rotterd. FI. 6, 500, 0090 Mecklenburger Thlr. 4,316, 000,

von Preussischen Bank - Antheilen 64 .

Bei sehr schwachem Geschäft stellten sich die Course der Eisenbahn- Actien ziemlich unverändert.

Kuss,. und polnische Effekten waren heute wiederum bei höherem Course gefragt.

Auswärtige Börsen.

Breslau, 13. Mai. Börse. Geldsorten und Fonds. Vollw. Louisd'or 113 Br. Poln. Papiergeld 89 Gd. Desterr. Banknoten 94 bez. und G. Staate -Schuldscheine 30 proz. 71 Br. Seehandl. Prämien- Scheine à 50 Rthlr. 78 Br. Bresl. Stadt Obligat. 35 proz. S3 Br. Posener Pfandbr. proz. 82 Br., do. 3iproz. 68 bez. u. G. Schles. do. ZIproz. 84 Br., do. Lit. B. proz. S5 Br., do. 3 proz. 75 bez. und Br. Poln. Pfdbr. neue 4proz. Sl und 80 bez. und G.

Eisenbahn⸗Actien. Oberschlesische Lit. B. 33proz. 64 Br. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburg proz. 68 Br. Niederschle sch⸗Märk. 3iproz. 56 Br., do. Priorit. proz. 80 Br, do. Ser. III. 76 Br. Friedr. Wilh. Nordbahn Zus.⸗Sch. 4proz. 29] bez. u. G.

Frankfurt a. M., 13. Mai. Darmst. 50 Fl. L.. 523. do. 25 Fl. 196. 185. Baden 50 Fl. L. 36 Br. do. 234. 235. Kurhess. L. 2035. 203. Sardisn. 19. 18. Span. 5pr 123. 128. do. Zproz. 173. 163. Poln. 300 Fl. L. 74. 70.

Köln⸗Minden 59. 487. Nord bahn 30 G.

50) Fi. 51. 4h.

Wechsel. Amsterdam (109 Fl. Ert.) l. S. 1011 Gld., 2 M. 1004 Gld. Augeb. (100 Fl. Crt.) F. S. 1195 Gld. Berlin (660 Rthlr.) k. S. 1643 Gld. Bremen (5́ ö; Rthlr. in Lr'or.) F. S. 98 Gld: Hamburg (1009 Mt. Beo.) f. S. 87 Glö., ? M. 86 Glb. deipzig (60 Rthlr. i. d. M.) f. S. 05 Br. London (i0 Lid. St.) . 1205 Br, 3 M. 1197 Br. Lyon (200 Fr.) k. S. 95 Gld. Nailand (250 Lir, Austr.) H. S. Ms. Gld Paris (200 Fr.) k. S. . Wien (in 20. 100 C. M.) k. S. 1107 Br. Diekontlo

Wien, 13. Mai.

587. Berbach

e Met. proz. d, , nn b6ör . 59, 60. Iproz 40, 41. Anl. 34: 135, ihe, iy nac , 70, 68, 69. Nordb. Si, , 80, 8z. Gloggn. 3. 76. . h i. 49, 1, 50. Livorno 493, 5h, 361. Pesth **, 48. 47 18. 8 ; j hh, 9ßgß, 935, 993. . „48, 47, 436. B. A. Wechsel. Amsterd. 150 G. Au 8b. 148 Br Hamb. 163 Br. London 11. 36 Cin Br. London, 11. Mai. Zproz. Cons. 847, 3*pr . 13, Iproz. 233. Int. 433, 4proz. 635. Mey. wan, 835. Ard. Engl. Fonds blieben fest zu den vorigen Preisen. den Fonds sind span. Zproz. etwas zurückgegangen. verändert. ;

Amsterdam, 12. Mai.

. Frankf. 109 G. Paris 125 G. t

Von fre k., Von frem Die übrigen un—

; Holl. Fonds eröffneten mit einer Neigung zur Preis verbesserung, doch blieben sie . . 2 life etwas flauer. Oester. gedrückt und zu niedrigeren Coursen au- eboten. Span. etwas flauer. Portug. mehr angeboten. Peru lieben nach einer steigenden Bewegung wie gestern. Holl. Integr 42, 413, , 6. proz. neue 477,4, J. Aproz. ossind. *.. Span. Ard. 107, . Gr. Pie cen gn, 3. „53.

—. z Coupons 65, 1. . proz. 16, 151. Engl.-russ. 88. Nuss. proz. Hope G3. tiegl. 63.

Antwerpen, 11. Mai. Belg. Fonds etwas flauer als gestern. proz. schlossen 677 Br., 11proz. 637, . 3proz. 44 6G. e.

5proz. 105, , 4 G., 3proz. 171, 17 G.

Markt ⸗Berichte.

Königsberg, 12. Mai. Die Zufuhr war gering. Weizen 65 Sgr. pr. Schffl., Roggen 38 bis 49 Sgr., kl. Gerste 28 Sgr., Hafer 20 bis 23 Sgr., Kartoffeln 20 bis 25 Sgr., Heu 14 bis 15 Sgr. der Centner, das Schock Stroh 80 Sgr.

Breslau, 13. Mai. Weizen weißer 563, 56 bis do. gelber 48, 51 bis 51 Sgr.

Roggen 33, 36 bis 387 Se

Gerste 30, 32 bis 34 Sgr.

Hafer 205, 22 bis 245

Rapps mit 73 Sgr. bezahlt.

Kleesaat ganz ohne Handel.

Von Spiritus sind in kleinen Partieen über bis 77 begeben worden; letzteres ist auch jetzt willig Rüböl still; 10 Nthlr. für loco Waare nominell. In Zink hat kein Umsatz stattgefunden. Besonders große Zuführen waren am heutigen Markte nicht, es waren aber auch wenig Käufer, Preise haben sich behauptet. Wechsel⸗Course. Amsterdam in Cour. 2 M. 142 G. Hamburg in Banco a Vista 151 Br. do. do. 2M. 149 Br. London 1 Pfd. Sterling 3 M. 6 Rthlr. 25 Sgr. Berlin a Visit 19001, Br. do. 2 M. g99y Br.

Neuß, 12. Mai. Getraidepreise. Weizen 2 Rthlr. s Sgr., Roggen 1 Rthlr. 18 Sgr., Wintergerste 1 Rthlr. 7 Sgr., Sommergerste 1 Rthlr. 7 Sgr., Buchweizen 1 Rthlr. 20 Sgr., Ha— fer 1 Rthlr., Erbsen 2 Rthlr. 22 Sgr., Rappsaamen 3 Rthlr. 10 Sgr., Kartoffeln 20 Sgr., Heu pr. Ctr. von 110 Pfd. 25 Sgr., Stroh pr. Schock von 120 Pfd. 6 Rthlr., kleiner Saamen 3 Nthlr.

Rüböl pr. Ohm a 282 Pf. o. F. 31 Rthlr. 15 Sgr., dito pr. Oktober 32 Rthlr. 15 Sgr., Rübkuchen pr. 1000 St. St. 36 Rthlr., Preßkuchen pr. 2000 Pfd. 34 Rthlr., Branntwein pr. Ohm 18 Gr. 10 Rthlr. 15 Sgr., Gereinigtes Oel 33 Nthlr.

Getraide findet ungeachtet stärkerer Zufuhr guten Begehr. Effekt. Nüböl bei vermehrter Frage höher gehalten, auf Lieferuiig mit mehr Verkäufern.

Leipzig, 13. Mai. Getraide. Die seit acht Tagen ein— getretene Stille im Getraidehandel behauptet sich, und die Preise sind seit dorigem Dienstag eher noch etwas gedrückt worden. Die heu⸗ tige Börse blieb in allen Fruchtgattungen matt, und die Preise wa⸗ ven nominell. Man bezahlte Weizen mit 19 50 Rthli., Roggen 23 Rthlr., Gerste 25— 26 Rthlr. und Hafer 16 —– 18 Rthlr. pr. Wispel. Am Landmarkte feine Veränderung und die Preise, wie wir sie zuletzt angezeigt haben. .

Spixitus ohne Kauflust. allhier gekauft worden.

ü böl fester, da nur wenig zum Verfauf kommt. Loco wird

106 Rthlr. bezahlt, Lieferunn! “* d 11 bezahlt. unter 1? kiel aun , .

59 Sgr.

100 Eimer a 7! zu erreichen.

.

11 Pf. G.

Zu 19 Rthlr. ist heute der Bedarf

Fl., Okt. 343 a Z5 Fl., Nov. 36 Fl., Dez. 36 a pr. 6 W. 29 Fl., effekt. 28 Fl. 34 gl.

Oelsaaten. Ueber Rapps und Rübsen mehren sich wegen der

anhaltenden Trockenheit die Klagen, und man erwartet davon nut ein sehr schwaches Resultat.

St. Petersburg, 23. April. (5. Mai.) Eine größere Leb— hastigkeit im hiesigen Geschäft will noch immer nicht eintreten.

Von Talg zur Stelle ist zu 143 Ro. Einiges gemacht, so wie pr. Juni zu 13) Ro. a. Gd. und pr. August zu 123 Ro. Zu allen diesen Preisen sind eher Verkäufer.

Von Hanf wurde von am Platze vorräthiger Waare Reinhanf zu 9 Ro., Ausschuß zu 85 Ro. und Halbrein zu 774 86 Ro. ge⸗ schlossen. Auf Lieferung pr. Juli kaufte man Reinhanf zu 83 Ro. 4. Gd. und zu 85 a S6 Ro. mit Hdgd., Ausschuß zu 86 Ro. mit Hdgd.

Leinsaamen fest gehalten; ge Mettel Ro. genommen, bessere Kual. a. f 24. Ro

Alle übrigen Artikel ohne die geringst.

Hamburg 32 a 327. Amsterdam 175.

London 354.

Odessa, 28. April. Die Getraide-Verkäufe während der letz- ten vier Tage erreichten 11,500 Tschetwert Weizen, nämlich 10, 000 Tschetw. polnischer zu 16 21 und 1500 Tschw. harter zu 15 bis 177 Rub. Assign. Außerdem erhielten 356 Tschetw. Lein saat 194 22 R. Assig. pr. Tschetw. Jetzt kann man rothen und gelben poln. Weizen zu 5 Silberrubel bekommen; die Schwierigkeit, Wechsel auf auswärtige Plätze zu erhalten, dürfte die Getraidepreise noch mehr hinuntertreiben.

Amsterdam, 12. Mai. Getraidemarkt. Weizen und Roggen zum Verbrauch an Konsumenten verkauft; von Weizen: 130pfd. alt. weißbunt. poln. 360 Fl., 128pfd. bunt. poln. 330 Fl., 1238pfd. neu. dito 326 Fl., 118pfd. fries. 200 Fl.; von Roggen 118pfd. petersb. 160 Fl. Gerste wie früher; 1135fd. dän. 1641 Fl. Hafer S4pfd. fein 108 Il. Buchweizen wie früher, mit wenig Handel; 118pfB. fries. 216 Fl., 122pfd. holst. 228 Fl, 1 16pfd. alk? dito 182 Fl.

Kohlsaat verkauft: karolinerz. J7 L. Leinsaat 5 Fl. höher, 112, 113pfd. odess. 270 Fl., 101, 102pfo. archang. 220 Fl.

Rüböl gleich und auf Lieferung wie früher. Leinöl fest. Rüb öl pr. 6 W. 36 Fl., effekt. 3574 34 Fl., Sept. 317 *

5 Fl. Leinöl Hanföl pr. 6 W. 354 Fl., effekt.

Waare zu 24 a 24 gehalten. Frage.

5 4

Eisenbahn⸗Verkehr. Personen-Frequenz der Magdeburg-Leipziger Eisen— bahn.

Bis inkl. 29. April c. wurden befördert... 179,785 Personen vom 30. April bis inkl. 6. Mai c. inkl. 1145 Personen aus dem Zwischeuverkehr 15,750 ö in Summa 195, 555 Personen.

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober- Hosbuchdruckerei.

Beilage

n 14.

(

Beilage zum Preußischen Staats- Anzeiger.

. 0 . n m e .

411

Deutschlan d. 2X esterreich. Wien. Provisorisches Wahlgesetz. boten in Galizien und Lodomirien. Botzen.

Erzherzogs Johann.

Sachsen. Dresden. Betanntmachung.

Frankfurt. Frankfurt. Verhandlungen des Funfziger-Ausschusses.

ö Ausland.

Reuß land und Polen. St. Petersburg. Die Fonds in der Peter pauls-Festung.

Schweiz. und Geld

Aufhebung der Ro Schlacht⸗-Bericht des

Vorort. Kreisschreiben in Betreff der Truppen Aufstellungen Ind Kontingente. Bern. Die Großraths Verhandlungen vor Schsenbein's Rücktritt. Vasel. Durchreise Lord Minto's. Eh ur. Lie Truppen-Aufstellung an der österreichischen Gränze. Altonf. Parteienkampf in der Landsgemeinde von Mri. Neuenburg. Tag⸗ atzungs-⸗-Gesandte. ;

Wissenschaft und Kun st. Ausstellung in der Königlichen Akademie der Künste. (Zweiter Artikel.)

Uichtamtlicher Theil.

Bent schland.

HGesterreich. Wien, 12. Mai. ist das provisorische Wahlgesetz erschienen:

„Wir Ferdinand der Erste, reich 2c.

(Wien. Ztg.) So eben

8

von Gottes Gnaden Kaiser von Oester

Nach Genehmigung der unterm heutigen Tage erscheinenden provisori schen Wahlordnung für den ersten Reichetag und nach dem Antrage Unse res Minister-Nathes finden Wir den 26. Juni d. J. als den Tag der Er— offnung des ersten Reichstages festzusctzen? ö .

Indem wegen Einleitung der Wahlen Zründlage der provisorischen Wahlordnung die nöthigen Verfügungen ge⸗ trossen werden, laden Wir sämmtliche zur Theilnahme an dem Reichstage berufene Mitglieder beider Kammern ein, sich längstens am Vorabende die⸗ ses Tages in Unserer und Residenzstadt einzufinden. z

Begehen in Unserer Kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den neunten Mai im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, linferer Reiche im vierzehnten Jahre, .

für die beiden Kammern auf

Haupt

. ö J Ferdinand. pillers—dorff, Sommaruga, Minister des Innern und prov. Minister der Justiz und des

Präsident. Unterrichts. Krauß, Latour, Finanz -Minister. Kriegs⸗Minister. Wahl-Ordnung zur Verfassu ng s vom 26. April 1848. . Zur Ausführung. der in den §§. 35, 36 und 37 der Versassungs - Ur⸗ J. , , , . BVestimmungen werden folgende Anordnungen zur Wahl Mitglieder beider Kammern für den ersten Reichstag getroffen. 5 J , . , e des Senats. ; ; e ; 4 be , . Mitglieder die Zahl von 200 nicht über— 1) aus Prinzen des welche der

prBpSismorl . provi sorische Urkunde

kunde

9 1. 14 2 . fo 1 Kaiserlichen Hauses nach vollendetem 24sten Le—

b Naiser von Fall zu Fall zu Mitgliedern des Senats

ensjahre, elnennt.

2) Aus den von dem Kaiser ohne Nückhsicht auf Stand und Geburt für ihre Lebensdauer ernannten Mitgliedern.

) Aus 150 Mitgliedern, welche von den bedeutendsten Grundbesitzern für die ganze Dauer der Wahl-Periode aus ihrer Mitte gewählt werden.

§. 2. Die angefügte Vertheilung zeigt, wie viele von den zu 3 be—

zeichneten Mitgliedern jede Provinz in den Senat zu senden hat. §. 3. Der Landes -Chef jeder Provinz wird im Einvernehmen mit den provinzial-Ständen oder, wo keine solche bestehen, unter Beiziehung von vier der größeren Grundbesitzen, die Höchstbesteuerten der Provinz in der Art auszumitteln haben, daß er aus den Repartitions-Auszügen und Steuer— büchern diejenigen Grundbesitzer nachweisen läßt, welche an Grund, und den ihr gleichgehaltenen Urbarial⸗ und Zehent⸗-, dann der Gebäude⸗-Klassensteuer vereint für das Jahr 1818 die höchste Steuer entrichten.

§. 4. Von den höchsten vereinten Steuerbeträgen, welche einzelne Grundbesitzer, wenn auch von verschiedenen in derselben Provinz gelegenen Besitzungen zu entrichten haben, ist mit der Ausmittelung auf die zunächst stehenden geringeren in so lange überzugehen, bis für jedes aus der Pro— vinz in den Senat zu wählende Mitglied zwanzig Steuenpflichtige entfallen. Die Namen dieser Höchstbesteuerten und der geringste Steuer— betrag, auf welchen zur Erreichung der erforderlichen Zahl herabgegangen werden mußte, sind mit dem Beisatze öffentlich bekannt zu machen, daß die⸗— selben bei den bevorstehenden Wahlen von Mitgliedern für den Senat als Wähler und wählbar eintreten können, und daß es denjenigen Steuerpflich— tigen, welche gleiche Ansprüche auf das Wahlrecht zu haben vermeinen, un— benommen bleibt, ihre Ansprüche durch Nachweisungen ihrer Steuerzah lungen spätestens zehn Tage vor dem Beginne der Wahl geltend zu machen.

§. 6. Außer dem in dem vorstehenden Paragraphen bezeichneten Er— sordernisse, in die Zahl der Höchstbesteuerten zu gehören, kann nur derjenige als Wähler auftreten, der

a) das 24ste Lebensjahr zurückgelegt hat,

p) sich in der freien Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte besin— det, und

é) sich im bücherlichen Besitze des steuerpflichtigen Objektes besindet.

Das moralischen Personen gebührende Wahlrecht wird durch ihre ge setzlichen Repräsentanten ausgeübt.

§. 7. Jeder Wähler kann nur in jener Provinz ein Wahlrecht aus- üben, in welcher die Besitzungen gelegen sind, von welchen er den bezeichne ten Steuerbetrag entrichtet.

Die Mitglieder des Senats können nur aus der Klasse der Wähler gewählt werden und müssen das 30ste Lebensjahr zurückgelegt haben.

S. 8. Wenn ein Wähler in mehreren Provinzen einen dem Wahl Census entsprechenden Steuerbetrag entrichtet, so steht es ihm frei, die Pro— vinz zu wählen, in der er sein Wahlrecht ausüben will.

8. . An einem von dem Landes Chef zu bestimmenden Tage wird don den im §. 6 bezeichneten Wählern, welche hierzu von dem Landes Chef Durch besondere Aufforderungen eingeladen werden, die Wahl der Mitglieder der Provinz für den Senat vorgenommen.

5. 10. Vor dem Beginne des eigentlichen Wahlgeschästes ernennen die Wähler aus ihrer Mitte vier Mitglieder zur Leitung des Wahlgeschäftes, welche einen von ihnen zum Vorsitze berufen, im Beisein des Landes-Chefs das Wahlgeschäst leiten und ein geeignetes Individuum für das Schreib- geschäft bestimmen. ö ;

S. 11. „Die Wähler haben sich vor dieser Kommüission über ihre Be= rechtigung, als solche einzutreten, auszuweisen. Die Nichterscheinenden wer den als auf im Stimmrecht verzichtend angesehen.

S.. 12. Bei der Abstimmung hat jeder Wähler eine der Zahl der zu wählenden Abgeordneten gleichlommende Anzahl von Wahlfähigen auf einen vorbereiteten, mit einer Stampiglie versehenen Wahlzettel zu bezeichnen, den⸗

8 . O.

selben in einen abgesonderten Umschlag zu legen und der Kommission zu übergeben.

8. 13. Haben alle anwesenden Wähler ihre Stimmzettel abgegeben, so werden dieselben aus den Umschlägen herausgenommen, ohne vorläusig eingesehen werden zu dürfen, in eine Urne gesammelt, einzein zur Vornahme der Registrirung herausgenommen und von drei Mitgliedern der Wahl Kommission in drei gleiche vorbereitete Listen eingetragen. .

§. 14. Jeder, der die absolute Stimmenmehrheit für sich hat, wird als gewähltes Mitglied des Senats in das Wahl-Protokoll eingetragen.

§. 15. Bei Stimmengleichbeit oder bei nicht erreichter absoluter Mehr heit der Stimmen muß die Abstimmung in so lange erneuert werden, bis dieselbe erreicht ist, bei der dritten Abstimmung werden jedoch für jedes noch zu wählende Mitglied nur zwei von jenen Wählern, welche bei der zweiten Abstimmung die meisten Stimmen erhielten, in die engere Wahl gebracht.

§. 16. Nach beendigter Wahl werden die Stimmzettel unter Siegel gelegt, das Abstimmungs- Protololl von dem JI. f. Kommissar und allen An wesenden unterzeichnet und an das Ministerium des Innern eingesendet.

§. 17. Die Mitglieder des Senats genießen keine Bezüge.

II. Wahl der Mitglieder in die Kammer der Abgeordneten. ; a) Allgemeine Bestimmungen.

§. 18. Die Kammer der Abgeordneten besteht aus 383 Mitgliedern. Die Wahl derselben beruht auf der Volkszahl und auf der Vertrett ng aller staatsbürgerlichen Interessen.

S. 195. Für je 50,000 Einwohner wird ein Abgeordneter gewählt.

§. 20. In Berücksichtigung der besonderen Interessen der kömmerziellen und gewerbtreibenden Bevölkerung werden die in dem angebogenen Verzeie nisse aufgeführten Städte zur Wahl der nebenbezeichneten Anzahl von Ab geordneten berechligt. Zugleich weist dieses Verzeichniß nach, wie geordnete außerdem nach der Bestimmung des §. 19 auf jede der Volkszahl entfallen.

viel Ab-

Provinz nach

b) Wahl der Wahlmänner. 1) Eintheilung in Wahlbezirke und Distrikte. Städte, die mehr als einen Abgeordneten zu wählen haben, Anzahl derselben in möglichst gleiche Wahlbezirke ab

3 21. werden nach der getheilt.

§. 22 werden nach der Anzahl der zu wählen

einer Seelenzahl von je 50,000 gebil Abrundung Rücksicht ge

Auf dem Flachlande den Abgeordneten Wahlbezirke mit det und dabei auf möglichste nommen. 53. 5

bit er Vezirte

: Für jeden Wahlbezirk wird ein Hauptort, in welchem die Wahl des Abgeordneten vorgenommen wird, bestimmt.

§. 21. Die Wahl der Mitglieder zur Kammer schieht durch gewählte Wahlmänner.

§. 25. Jeder Wahlbezirk wird in Wahldistrikte eingetheilt.

Jeder Ort des flachen Landes mit einer Bevölkerung über 250 Ein wohner kann einen Wahldistrikt bilden und hat n Wahlmann zu er nennen. Für jede weiteren 500 Einwohner wird um Einen Wahlmann mehr ernannt, so daß z. B. auf einen Ort mit 1260 Einwohnern drei Wahlmänner entfallen.

§. 26. Kleinere Ortschaften oder einzelne Weiler werden größeren Ottschaften zur Ergänzung der für einen Distritt erforderlichen Bevölkerungs zahl zugewiesen.

§. 27. In der Regel werden für einen Wahndistrikt 2500 Einwohner angenommen. Orte über 3009 Seelen werden in zwei oder mehrere Wahl distrikte abgetheilt.

§. 28. In Städten, welche eigene Abgeordnete in die Kammern sen den, in welchen jedoch die Gesammibevölkerung 20,900 Seelen nicht über steigt, werden Wahldistrikte mit einer Bevölkerung von 500 Einwohnern bestellt, von welchen jeder zwei Wahlmänner ernennt.

§. 29. In Städten über 20,000 Einwohner entfällt auf je 500 Ein— wohner ein Wahlmann.

Der Wahlmann ist immer aus den Wahlfähigen des Distrikts zu neh men, in welchem gewählt wird.

§. 30. Die Eintheilung der Wahldistrikte wind von den politischen Ob igkeiten mit Beiziehung der Gemeindevorstände und Ausschüsse vorge— nommen und ist den Kreis Aemtern anzuzeigen.

2) Stimmrecht und Wählbarkeit bei Ernennung der Wahl männer. Ernennung der Wahlmänner sind

)

8. 51. B wählbar:

) Alle österreichischen Staatsbirger ohne Unterschied der Konfession, die das 24ste Lebensjahr zurückgelegt haben;

h) sich in der freien Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte befinden;

a) seit sechs Monaten im Wahlbezirke ihren ordentlichen Wohnbesitz haben, und

d) bei der Wahl der Mitglieder der ersten Kammer nicht wahlfähig sind.

Arbeiter gegen Tag- und Wochenlohn, Dienstleute und Personen, die aus öffentlichen Wohlthätigkeits-Anstalten Unterstütznngen genießen, können nicht als Wähler austreten.

3) Vornahme der Wahlen der Wahlmänner. Als Vorbereitung für die Wahlen der Wahlmänner wird un— mittelbar nach bewirkter Eintheilung der Wahldistrikte von dem Ortsvor— stande, in Städten von dem Bürger-Ausschusse unter Beiziehung einiger Wähler das Verzeichniß aller wahlberechtigten Einwohner des Distrikts an gefertigt und zu Jedermanns Einsicht im Amtsorte des Wahldistrikts bereit gehalten und in größeren Orten jedem Wähler eine vorgedruckte Legitima— tionskarte, in welche sein Name eingeschrieben wird, ausgefertigt.

§. 33. Beim Eintritte des Tages, welcher zur Wahl der Wahlmän ner durch das Kreisamt bestimmt wird, haben sich die Wähler des Distrikts in dem bezeichneten Orte desselben zu versammeln und unter der Leitung des abgeordneten obrigkeitlichen Beamten eine Wahl Kommission niederzu setzen.

§. 34. Diese hat aus dem Amtsvorstande und zwei Ausschüssen und einer der Ausdehnung des Distriktes entsprechenden Anzahl von mindestens drei, höchstens fünf Wählern, welche diese aus ihrer Mitte bestimmen, zu bestehen, welchen ein geeignetes Individuum für das Schreibgeschäft beige—⸗ geben wird.

§. 35. Jeder Stimmberechtigte muß persönlich erscheinen und seine Abstimmung vor der veirsammelten Wahl-Kommission abgeben.

§. 36. Jeder Stimmberechtigte hat so viele zu Wahlmännern geeignete Personen zu bezeichnen, als der Distrikt, zu dem er gehört, zu ernennen hat.

Die Nichtausübung dieser vollen Berechtigung ist der Gültigkeit der übrigen Abstimmung nicht abträglich.

§. 37. Streitigkeiten über die Stimmbrrechtigung entscheidet die Wahl Kommission ohne weitere Berufung.

§. 38. Die Abstimmung kann schriftlich durch Uebeneichung eines Wahlzetels oder mündlich geschehen.

Die mündlichen Abstimmungen werden sogleich in das Wahl-Proto koll und von den zur Führung von Gegenlisten bestimmten Kommissions gliedern in diese eingetragen.

Die schriftlichen Abstimmungen werden gesammelt und nach Beendi gung der mündlichen Abstimmung in der nämlichen Art zu Protokoll ge nommen.

§. 39. Die Wahl -Kommission hat sich jeder direkten oder indirekten Einflußnahme auf die Wahlen zu enthalten.

S. 10. Diejenigen, welche die absolute Stimmen-Mehrheit erhalten, sind bestimmt, als Wahlmänner zur Wahl des Abgeordneten mitzuwirlen.

Wird die absolute Stimmen-Mehrheit bei der ersten Wahl nicht er zielt, so wird eine zweite Wahl vorgenommen, und wenn auch bei dieser die absolute Stimmen-Mehrheit nicht erreicht wird, in der 8§. 15 vorgezeich- neten Art vorgegangen.

S. 41. Die Wahl - Kommission theilt der Bezirks -Obrigkeit das Er⸗= gebniß der Wahl zur Belanntgebung an den l. f. Commissair des Wahl- Verl es mit, macht es in dem Wahl- Distrikte öffentlich bekannt und hän— digt jedem Wahlmanne die in folgender Art abgefaßte Urkunde über seine Ernennung ein: . 6.

Die unterzeichnete Wahl⸗Kommission des Wahl ⸗-Distriktes .....

timmfähig und 9

§. 32.

muß

. . R—ᷣ—ᷣ· , . , m , mr, e e.

Dienstag, den 16. Mai.

bestätigt, daß .... zu .... wohnend, am ... zum Wahlmann dieses Distriktes für die Wahl eines Abgeordneten zum Reichstag gewählt wurde.

Sämmtliche Unterschriften der Wahl-Kommission mit beigedruck⸗ tem Siegel der Gemeinde.

3. 12. In Städten und Often, die in mehrere Wahldistrikte abge⸗ heilt sind, werden die Namen der Wahlmänner jedes Distrikts mit thun⸗ lichster Beschleunigung bekannt gemacht.

. 3. Die Protokolle und Register der Wahl sind von der Kommis⸗— son allseitig zu sertigen und in der Gemeinde- oder obrigkeitlichen Registra⸗ ir zu verwahren

) Vornahme der Wahlen der Abgeordneten. . 14. Für jeden Wahlbeziik wird ein l. f. Commissair ernannt, wel⸗ die genaue Befolgung der Wahlordnung zu wachen hat. L. Säammtliche Wahlmänner eines Bezirks wählen einen Abge—⸗ ordnete

8. 46. Wählbar als Abgeordneter ist jeder österreichische Staats bür-⸗ ger, welchen:

2) das uste Lebensjahr zurückgelegt hat, und

) Wähler für den Senat oder die Kammer der Abgeordneten in einem

jener Theile der Monarchie ist, für welche die Verfassungs⸗Urkunde

vont 25. April 1648 erlassen wurde.

; 17. Sämmtliche Wahlmänner des Wahlbezirks werden wenigstens age ver dem für die Wahl der Abgeordneten bestimmten Tage von t Commisagir durch ein besonderes Schreiben, dessen Empfang durch Nückstellung eines inliegenden Empfangscheines zu bestätigen ist, von der Vornohme der Wahl in Kenntniß gesetzt.

8. 18. Zur Vornahme einer gültigen Wahl der Abgeordneten ist die Anwesenheit von drei Viertel der Wahlmänner des Bezirkes erforderlich. 651 Nur die anwesenden Wahlmänner sind zur Abgabe ihrer Stimmen berechtigt.

3

. Die Vornahme der Abgeordneten ⸗Wahl beginnt mit Aufstel⸗ Wahl Kommission.

. 5I. Die Wahlmänner wählen zu diesem Ende aus ihrer Mitte sieben Personen, welche einen von ihnen zum Obmann bestimmen, und ei⸗ nen Protokollführer.

8. 5 Lie Wahl Einflusses auf die

Bemerkung übe

dem l. J.

Kommission hat sich jedes direkten oder indirekten Wahlmänner und eben so der l. f. Commissair sich jeder die Wahl Kandidaten, jedes Vorschlages, so wie jeder Em— psehlung, gewissenhaft zu enthalten.

Ver J. f. Commissair ist in dem ist, nicht wählbar.

; Die Wahl wird durch absolute er Abstimmung vorgenommen. §. Jedem Wahlmanne wird ein mit einem Stempelzeichen ver⸗ sehener Wahlßettel mit einem Umschlage eingehändigt. §. 55. Der Wahlmann schreibt auf diesen Wahlzettel den Namen des von ihm vorgeschlagenen Abgeordneten, legt den Zettel in den Umschlag und übergiebt ihn der Wahl- Kommissio“.

2 56. Sind alle Stimmzettel abgegeben, so werden in Gegenwart der Wahlmänner die Wahlzettel aus den Umschlägen herausgenommen und, sehen werden zu dürfen, in einer Urne gemischt

Wahl Bezirke, für welchen er bestellt Stimmenmehrheit und mittelst

an geheim

ohne vorläufig eingesel und dann erossnet.

8. 57. Der Obmann der Wahl -Kommission liest die Abstimmung ab, der Secretair trägt sie in das Wahl Protokoll ein, und ein oder meh⸗ rere Mitglieder der Kommission führen die Gegenlisten.

8. 5 Wenn bei der ersten Abstimmung keine absolute Stimmenmehr—⸗ heit erzielt wird, so wird in ganz gleicher Art eine zweite Wahl und Ab— stimmung vorgenommen.

59. Wird auch bei der zweiten Wahl keine absolute Stimmen⸗ mehrheit erreicht, so wird zur dritten Wahl geschritten, bei welcher jedoch nur zwischen den beiden Vorgeschlagenen, die in der zweiten Wahl die mei— sten Stimmen erhielten, gewählt werden darf.

§. 60. Nach erreichter absoluter Stimmenmehrheit wird das Kommis⸗ sions- Protokoll und die Gegenliste in Gegenwart der Wahlmänner geschlos⸗ sen und von allen Kommissionsgliedern und wenigstens zehn Wahlmännern gesertigt.

§8 61. des Innern schlossen. .

S. 62 Die zur Wahl eines Mitgliedes des Senats oder der Abge⸗ ordneten zusammengetretene Versammlung von Wählern oder Wahlmännern

. sich mit keinem anderen Gegenstande als mit dieser Wahl besch q f⸗ gell.

8659.

Das Protokoll wird mit den Gegenlisten an das Ministerium eingesendet, und die Wahlzettel werden versiegelt beige⸗

8. 63. Die Frage über die den Abgeordneten der zweiten Kammer zu gewährende Entschädigung wird von der Reichs ⸗Versammlung bei Abfassung des desinitiven Wahlgesetzes entschieden werden. . ; Bis dahin wird den Abgeordneten, welche ihren ordentlichen Wohnsitz außer der Residenz haben, die Vergütung der Reisekosten für die Hinreise mit 3 Fl. C.- M. pro Meile, worin zugleich die Vergütung für die Rück⸗ reise begriffen ist, geleistet und ein Betrag monatlicher zweihundert Gulden angewiesen werden. Wien, den 9. Mai Pillersdorff, Minister des In nern und proviso rischer Präsident.

1818. Sommaruga, Minister der Ju— stiz und des Unter richts.

Krauß, Finanz⸗Mi nister.

Latour, Kriegs ⸗Mi⸗ nister.“

Durch Kaiserlichen vom Minister des Innern, Freiherrn von Pil⸗ lersdorff, gegengezeichneten Erlaß vom 17. April é kundgemacht am 12. Mai) haben in Galizien und Lodomerien alle Roboten und son⸗ stigen unterthänigen Leistungen sowohl der Grundwirthe, als auch der Häusler und Inleute mit dem 15. Mai 1848 aufzuhören. Die Grundherr— schaften werden dagegen, vom 15. Mai angefangen, enthoben: von der Entrichtung der Urbarialsteuer, von der Verbindlichkeit, Grundbücher zu errichten, von der Pflicht, ihre Unterthanen in Rechtsstreitigkeiten zu vertreten, von der Leistung eines Beitrags zur Deckung des Aufwandes für die Landes- Sicherheitswache u. s. w. Die Guts⸗— herren werden ferner von der Last der Verwaltung und Ein— hebung der direkten Steuern und von der unentgeltlichen Aus⸗— übung der Civil -Gerichtsbarkeit und der politischen Geschäfts⸗ führung mit thunlichster Beschleunigung befreit werden. Der durch diese Verfügung erwachsende Ausfall des rechtmäßig gebühren den Urbarial- und grundherrlichen Zehent-Erträgnisses wird den Grundherrschaften und Urbarialberechtigten vom Staate vergütet. Ohne uns in die nähere Prüfung dieses hohen Erlasses einzulassen, begrüßen wir in dieser Verfügung die Beseitigung des wichtigsten Hindernisses einer zweckmäßigen Gemeinde- und Staats-Organisation, die Erfüllung der Bedingung, von welcher die constitutionelle Freiheit der einzelnen Staatsbürger, die zweckmäßige Organisirung der admi⸗ nistrativen und richterlichen Gewalt des Staates abhängig ist. Wir hoffen, daß die besprochene Verfügung in allen Ländern, deren Or⸗ ganisirung durch die Constitutions-Urkunde beabsichtigt wird, zur Gel⸗ tung kommen werde.

Das Kriegs-Ministerium hat gestern Abend den nachstehenden Bericht aus dem Hauptquartier des Feldmarschalls Grafen Radetzky vom 6. Mai erhalten:

„Ich erstatte die Anzeige, daß ich heute früh gegen 9 Uhr in meiner Stellung auf dem Rideau vor Verona und zwar hauptsächlich auf dem linken Flügel bei St. Lucia angegriffen wurde, während der Feind gegen S. Massimo, Crocebianca und Chievo das Gefecht 366 einer heftigen Kanonade eröffnete und vielmehr einn griff ma e. Er warf sich mit ganzer Kraft auf den Punkt S. . er . durch die schwache Brigade Strassoldo vertheidigt wurt eri * Kampf dauerte im Ganzen durch volle acht Stunden. Die Brigade