1848 / 23 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden Preisen verkauft:

Berichtigung.

Der Artikel in Nr. 19 des . Beru⸗ fessors Dr. Langenbeck betreffend, ist in Folge eines fung der rofe sor ; ; Es soll dies heißen: „den

Schreibfehlers vom „19. März“ datirt. 19. Mai.“

KRänigliche Schauspiele. Donnerstag, 25. Mai. Im Schauspielhause. Freytag. (Herr Wagner, Georg von Winegg.) w eg. 26. Mai. Im DOpernhause. Vorstellung:

tow. Anfang halb 7 Uhr.

n Schauspielhar S3ste Abonne⸗ ments⸗Vorstellung: Valentine, Schauspiel in 5 Abtheil., von G.

60ste Abonnements⸗ Martha, oder: Der Markt zu Richmond, romantisch— fomische Sper in 4 Abth. von W. Friedrich. Musik von Fr. von Flo—

Ein Billet im Parquet, zur Tribüne und in den Logen des zweiten Ranges 20 Sgr.; ein Billet in den Logen des ersten Ran⸗ ges und im ersten Balkon daselbst 1 Rthlr.; ein Billet im Parterre, in den Logen und im Balkon des dritten Ranges 15 Sgr.; ein Billet im Amphitheater 77 Sgr.

Im Schauspielhause. 70sie französische Abonnements⸗Vorstellung.

Sonnabend, 27. Mai. Im Opernhause. Mit Allerhöchster Genehmigung: Außerordentliche Vorstellung, gegeben von Heirn B. Alexandre aus Paris, unter Mitwirkung der Frau Köster, des Herrn Mortier de Fontaine, mehrerer Mitglieder des deutschen und des französischen Theaters, der Oper und des Ballets.

Abonnements und freie Entréen sind ohne Ausnahme nicht

Königsstädtisches Theater.

Dennerstag, 25. Mai. Einmal Hunderttausend Thaler. Posse mit Gesang in 3 Akten, von D. Kalisch. Musik vom Königl. Musit- Direktor Gährich. .

Freitag, 26. Mai. Eulenspiegel, oder: Schabernack über Scha— bernack, wiener Lokalposse mit Gesang in 4 Aken, von J. Nestroy.

Meteorologische Beobachtungen.

1816. Morgens Nachmittags Abends 25. Mai. 6 up. 2 Uhr. 10 uh. «

Nach einmaliger

Ke ohachtung.

(

Luft ruch;k! .... 3], ga Tar. 337, ga“ Par. 338, 35! Par Q uellwä‚rme 7, s Luftw ‚rine.·.... 4 1 l, 0) R. Flusswärme 1 6. . 1 1 4,67 R. Boden wärme bet. 33 pet. 58 pot. Wetter heiter. heiter. heiter. Niedersehlas

5 rem ö ? 6 ö NW. NO. NO. Wärme wechsel 4 17,4 Wolkenzug. ... NO 10,190

337, or F.. S6 C Rho.

J , 1 . Thaupunkt

PDuustsãttigung. Aus dünstung

Tagesmittel: 27* R... 6,0“ n.

2 r Jin r HE är Se e

6 nm 24. HI 6.

M echsel- Course.

Brief. Geld.

Amsterdam 50 FI. Rur 1445 141

do. ; 3. 2 Me. 143 1423 Hamburg 300 MR., Kur 150

do. 300 uk. 2 Mit. * 11953 London 1LH13t. 3 Mt. 6 26 6 253 300 *r. 2 mt. 815 813 150 *1. 2 Mt. 150 EI. 2 Mt. 1014 1011 100 TpYIir. 2 Mi 99

* 8 Tage

1'090 Thx. 64 100 RI. 2 Mt. 100 sRbIl 3 Wochen

Wien in 20 Xr. .... Augsburg Breslau

Leipziz in Courant im 14 Thlr. Fuss..

Frankfurt a. M. aüdd. Petershur

Inländische Hfaundlbrie/s-, KNommundl-= Papiere und

Cel Coms.

Geld. Cem. Ef. Brief. Geld. Gem. 68d? Kur- u. Nm. Pfdhr. 3 88 88 Schlesische do.

St. Schuld- Sob. Seeh. Präm. Sch. K. u. Nm. Sehuldv. do. L.. B. gar. do. 37 - Berl. Stadt- Obl. * Pr. B.- Anth. Sch 59 Westpr. PFfandbr. 3 . J 2 Grosab. Posen do. 40. do. Ostpr. Efaudbr. Pomm. 40.

Friedrichsd'or. And. G Idi. à 5ih.

Disconto.

Ausländische Londs.

Russ Hamb. Cert 5 HFoln nene Pfabr.“ 40 beillopes 4.8. 5 do. Part 500 EFI.“ ae, . . do. do. 300 FI do. Stiegl. 2. 4. A. 4

do. do. 5. A. 4 do. v. Rthach. Lst. 5 ao. Polu. Sebata o. 4 49 do. do. Cert. L.A. 5 59 do. do. L. . 200FI. Hol. a. ptahr. a. 0. 4 83

IIamb. Feuer- Cas. 3 do Staats-Pr. Anl. Iloll. 2 Ih Int. 2 HKurh. Lr. O. a0 tb. . Sardin. do. 26 F. = . NK. Bad. do. 35 FI.

i sein khn hn -- ACSI nm.

SlIlamm- Actien. anital.

1 F . Mer Reinertrag wird nach ersolgter Bekannt in der dazu bestimmten Rukrik aus ge sũll ; 7 J 8 Die mit 35 pCt. bez. Actien sind v. Gaal gar

Tages- Coums.

———

Prioriläfs - Actien. Kapital, /

*

. ITuges - Couns. Sämmtliche Pridritits-Actien werden durclr 63 jährliche Verloosunz a 190 pCt. amortis

Zins suss

zerl. Anhalt Lit. A. B. 3.500.000 do. Hamburg 8. 000,000 do. Stettin Starg. . 4.824.600 755 6. 76 n. do. Potsd. Magd. .. 4, 990, 000 ö 1435 6. 43 b. Magd. Halberstadt.. 1.700.060 do. Leipziger ..... 2.300, 6000 1 4 ic lalle- Thüringer w 9. 000,000 404 Cöln Minden. . ..... 13.000.000 blꝭ bꝛ. do. Aachen 1. 500,000 425 6 Bonn - Cöln 1.151.260 Diüsseld. Elberseld .. Steele - Vohwinkel. .. Niederschl. Märkisch. 19, 006,600 do. Eweighahn 500, 010 Oberschl. Lit. A. ... 1. 429,700 do. ö 2, 100,000 Cosel - Oderberg 1.260, 000 Breslau - Ereiurg ... 1.700, 000 Krakau-Oberschl. . . . 1,500,000

74 B. 73 b 60 6.

1,527, 000 1,100,000

ii / lungs- Bogen. . Berl. Anhalt. Lit. B. 2,500, 00 4 S0 Stargard- Posen 5, C00, 000 90 Berg. Märk. 4, 000,000 4 90 Brieg - Neisse... ... 1. 100, 00901 4 66899 Magdeb. Wittenb. . . . 1. 500,000 60 Aachen Mastricht ... 2,750, 0090 4 30 Thür. Verbind. Bahn! Sb, hi 420 Ausl. Quit lungsbog. Ludw.- Bexbacsi 21 FI.! S8, 525,000 Pesther 26 FI. / S. 000, 100 Friedr. Wilh. Nordb. 8, 000,000

50 ö) S0 305

/ 190 1 4

Schluss- Course von Cöln - Minden 615 6.

Berl. Anhalt. .. mn. do. Hamburg 5.000, 000 4 do. Potsd. Magd. . . 2.367, 2001 4 do. do. 3 3, 132, 800 5 Magdeb. Leipziger .. 1. 7858, 000) 4 Halle Thüringer . . .. 1,009, 000 4 Cöln - Minden 3 674. 50 1 Rhein. v. Staat gar.. 1.492,80. 35 do. 1. Priorität. . .. 2.457, 250 4 do. Stamm- Prior. . 1. 250,000) 4 Düsseldorf-Elberfeld. 1, 0060, 090 4 Niederschl. Märkisch. 4,175,009, 4 do. do. 3. 506, 000 5 78 6 do. III. Serie. . hn, 5 737 do. Lweighahn 152,000 4 do. do. 11418, 0660 Oberschlesische 1, 276.600 Cosel - Oderberg. . . .. 250, 006 Steele - Vohwinkel. . . 325,000 Breslau - Freiburg, 100,000 Ausl. Samm- Act.

Dres den-Görlitz .. 1. 000, 060

Leipzig- Dresden ..... 4.500, 000

Chemnitz. Risa ... 3, C090, 000

Sächsisch-Bayerische 6, 00 „66,

Kiel Altona Sp. 2. 056, 000 4

Amsterd. Rotterd. EI. 6,500,999 4 1

Mecklenburger Lhlr. i sb od I .

von Preussischen Bank- Antheilen 60 6.

Mit allen Actien und Fonds war es angenehm, deren Course sind mitunter

sucht waren Oberschlesische Bahn- Actien

. ; ; ansehnlich gestiegen, und es zeigte sich heute ein besseres Vertrauen zu neuen Unternehmungen. Auch ausländische Fonds wieder ansehnlich besser bezahlt.

Besonders ge-

Auswärtige Börsen.

Breslau, 23. Mai. Vollw. Louisd'or 1137 Br. apiergeld 90 bez. u. Br. Oesterr. Banknoten 91 Br. Staate— chuldscheine 35 proz. 685 bez. Ende Gld. Seehandl.« Prä⸗

mien⸗Scheine à 60 Rthlr. 787 Br. Bresl. Stadt- Obligat. 3) proz. S8 Br. Posener Pfandbr. proz. S825 Gld. do. 3 proz. 69 Gld. Schles. do. 35 proz. 845 Gld. do. Lit. B. 4proz. SI16 Gld. Poln. Pfdbr. neue proz. 817 Gld. do. Partial-Loose à 300 1. §0. Br. Russ. poln. Schatz Obligationen in Silber-Rubel 4proz N77 Gld. Actien. Oberschl. Lit. A. 33proz. 65 Br. Bresl. Schweidn. Freiburg 4 proz. 67 Gld. Niederschlesisch Märk. 3) proz. 57 bez. u. Bre do. Priorit. proz. Ser. III. 76 Br. Friedr. Wilh. Nord= bahn Zus.⸗Sch. 4proz. 307 u. 3 bez.

Wien, 22. Mai. Met. 5proz. 62, 4proz. 52, 3proz. 1016.

Anl. 34: 102. 39: 61. Nordb. S7. Gloggn. Dt. Mail. 31. Li. vorno 525. Pesth 50. Bank-⸗Actien 900 2'910.

Leipzig, 23. Mai. L. Dr. Part. Oblig. 89 Br. BV. A. 150. Br. L. Dr. E. A. 86 Br. Sächf. Bayer. 717 V'. Sächs. Schles. 597 Br. Chemn. Riesa 22 Br. 21 G. TLöb. Zittau 22 Br. Mgdb. Leipz. 150 Br. Berl. Anh. A. 7395 G., So. B. ö. 9. Altona⸗Kiel 777 G. Deß. B. A. 80 Br. Preuß. B. A.

3 G.

Frankfurt a. M., 20. Mai. Darmst. 50 Fl. T. 52 K 25 Fl. 183 Br. Baden 50 Fl. L. 359. 347. do. 35 Ji. 16 . Kurhess. X. 21. 205. Sardin. 185. 175. Span. Iprozʒ. znr . Poln. 300 Fl. L. 74. 72. do. 560 Fl. 50. 10. Köln

än 3 . 60. Berbach 48. Friedr. Wilh. Nordbahn 29. driche ln id, Silber. Pistolen 9 Fl. 55 Kr. Preuß. Frie⸗ n d 8 ö Fir. Hell. zi. Stück i Jl. 7 Rr. dinn= Souverains 12 . 20 Franes-Stücke 9 Fl. 390 Kr. Englische 7 Il. 43 ar ö. ö 39 Fl. Laubthaler, ganze

* 3 6, er 456 . S h Rel ker

24 Fl. 20 Kr. Gering und mittelha nig 3 15 * haltig 3 3) *. e n Wal. Cen p; Cu. a. 3. S3. 34 83z. Ard. Is ut, Hic kas 6 int , sii Port. zz, F. Her ss. Fonds, blieben ziemlich fest. Fremde ,,, , Engl. lich seit gestern verändert. uds haben sich nicht wesent—

2. ö n n J ł shase un leben e esd ee f ken ar Kenigs Amsterdam, 20. Mai i 6 ben n n, . r we . im Auslande haben und ein erhebliches Schwanken in den gen,, n berührt trauen der Spekulanten wurde durch die gend nlaßt. Das Ver⸗ erschüttert, daß sie sich eifrigst zum Verfan Paris so papiere drängien und deren Course zum Fa Staats⸗ sich, auch nachdem später wieder beruhigen chricht: wovon sie nur weni erholen konnten. Die bei obiger Dewegnn when ingen, wordene Besorgniß, daß französische Truppen in. 3 E. würden, wirkte besonders nachtheilig auf östertei 3 einrücken von denen 6proz. wiener Metalliques von 515 bis 4 und 23proz. dito von 271 bis 25 sielen; da jedoch he über nichts Entscheidendes bekannt wurde, sind erstere wieder bis 6

Poln.

.

Leipz.

und letztere bis 274 R gestiegen. Alte proz. russ. Obligationen ict

die Woche über häufig ausgeboten worden, wodurch deren Preis von I8 allmälig auf S5 zurückging; gestern meldeten sich jedoch wie⸗ der Käufer, die zuletzt 86! 6 anlegten; A4proz. Certifikate bei Hope u. Eomp. gingen von 63 auf 606 5c und holten später 61 36. Un— ter holländischen Staatspapieren fielen Integrale von 11 bis 39) 9h. und schlossen zu 4045 Ich, nachdem Tages vorber wieder 40 6 an— gelegt war; Zproz. wirkliche Schuld ging von 477 auf 15 . 6 und endigte mit 46 h. A4proz. dito wich von 62 bis 587 99 und blieb während der beiden letzten Tage auf 61 9 stehen. Actien der Han— delsMaatschappy hoben sich von 117 auf 11855, wurden aber sel ten verhandelt. Ardoin⸗ Obꝛrig. wechselten zwischen 10 und 9 hh, zuletzt zahlte man 94 765; Z proz. spanische binnenländische sielen von 17 auf 15 und erreichten zuletzt wieder 1645 9h. Ardoins-Cou— pons standen auf 55 a 64 25. Peruanische Obligationen erreichten wegen deren Preisverbesserung in London am verwichenen Sonnabend 20 Ih; seitdem haben aber mehrere Verkäufe den Preis wieder um 2h zurückgedrängt. Brasilianische dito sind zu 687 „6 gekauft. Der Geldzinscours ist unverändert auf 4 Y stehen geblieben. Madrid, 16. Mai. 355 22. 214 a 22 baar. (N. d. B. 21 a 22 G.) 5656 14 Pap. (N. d. B. 135 G.) Passive 6 Pap. (N. n. B. 157 G.) Ferdinandsbank 84 a 86. Pariser Wechsel 4. 30 G. a

Markt ⸗Berichte.

Königsberg, 21. Mai. Die gestrige Zufuhr war gering. Weizen 50 bis 60 Sgr. pr. Schffl.,, Roggen 35 bis 41 Sgr., kl. Gerste 26 bis 28 Sgr., Hafer 22 bis 21 Sgr., graue Erbsen 47 bis 60 Sgr., weiße Erbsen 36 Sgr., Kartoffeln 22 bis 25 Sgr. Spiritus 18 Rthlr. 12 Sgr. pr. Ohm. Spiritus. In den letzten Tagen stellte sich einige Frage nach Spiritus fürs Inland, namentlich für Litthauen ein, und man zahlte willig 73 Sgr. p. I6 Richter 175 Rihlr. p. 9600 5 Tralles. Kleine Partieen würden dazu noch zu kaufen sein; die größeren wer— den aber auf 8 Sgr. p. „c,. R. 18 Rthlr. 12 Sgr. p. 960) H. . gehalten. Vom Lande keine Zufuhr. Stromwärts mehrere Posten angeführt. Auf Lieferung p. Juli c. 8 Sgr. p. 6, Richter S 18 Rthlr. 12 Sgr. p. 9600 3. Tr. gefordert, jedoch sind Liefe⸗— rungs⸗Verkäufer selten. Stettin, 23. Mai. Roggen in loco schwerste Waare 26 Rthlr. bezahlt, S2pfd. pr. Juni / Juli zu 267 Rihle. offerirt.

Heutiger Lastadie- Landmarkt:

Fre fes Weizen Roggen Gerste Hafer Erbsen 40 a 43 26 a2 27 20 a 22 15 a18 26 a 28 Rthlr.

Spiritus flau, aus erster Hand zur Stelle 247 Ih, aus zweiter Dand ohne Fässer 217 I6 bezahlt, mit Fässern 25 56 gefordert, pr. Dini ge n 21 H bezahlt.

„Nüböl in loco 9 Rthlr. bez. Juni Juli 95 Rthlr. Br. Juli/ Aug. auf 10 or 1 J, eblr. RB... . 6 . . ,, . Sept. / Okt, 118 Nthlr. Br., 11 2111

Breslau, 23. ĩ ĩ 55 bis 5 ; vo. gefort , ö Weizen, weißer 52, 55 bis 658 Sgr.,

Roggen 35. 3, bis hr ̃ 3 ö ö 3 ö n. bei anhaltender Frage. Hafer 193, 214 bis 23 Enn.

Faß pr. 256pfd. 287 Rthlr. Waare, do. pr. 277 Rthlr. Geld, do. pr. Okt. 277 Rthlr. W. 27 Rthlr. G., do. geläutert 297 Rthlr. W. flau. Ra 9, Rthlr. G. Mai 55 Rthlr. W., do. pr. Juni 6 Rthlr. W. W. 411 Rthlr. W. 4 Rthlr. G., do. pr. November 4 Rthlr. W. hiesige 35 Rthlr.

2 Rthlr. W. 27 Rthlr. G. 130 Q. 20 Rthlr. W. 20 Rthlr. G., do. gereinigt mit Faß 90 95 pr. 130 O. 26 Rthlr. W.

In Spiritus wurde heute fast nichts umgesetzt, und es wurde

dafür 8 Rthlr. gefordert, während nur 73 Rthlr. Geld war.

Rohes Rüböl auf 935 Rthlr. gehalten, Käufer fehlen. Von Zink wurde nichts verkauft; als Preise sind die von voriger

Foche anzunehmen.

Der Handel an unserem Getraide-Markt war heute nicht be—

deutend, nur Noggen in den besten Qualitäten war gefragt. Von Gerste wurde Vieles ausgeboten, daher die Preise weichend anzuneh men sind.

Köln, 22. Mai. Getraidepreise. Rüböl pr. Compt. mit Mai 28 Rthlr. W. saat (235 Schfl.) 95 Rthlr. W. Weizen, direkt 57 Rthlr. W. 55 Rihlr. G., do. pr. Roggen, direkt 45 Rthlr. 4 Rthlr. W., do. pr. Juni 49 Gerste Hafer direlt Spiritus effelt. mit Faß 80 6e pr.

Rthlr. G., do. pr. Mai

L., do. oberländ. 35 Rthlr. W.

London, 20. Mai. Baumwolle. Die Willigkeit der Eig⸗

ner, zu verkaufen, hat ungeachtet regelmäßiger Frage den liverpooler Markt gedrückt, und Preise amerikan. Sorten sind kaum behauptet. Umsatz letzter fünf Tage ca. 22,000 B. fortwährend ohne alles Leben.

Der hiesige Markt bleibt

Indigo. Seit dem Schlusse der Auction sind im Ganzen ea.

300 K. defekte Waare, hauptsächlich fürs Inland bestimmt und in einzelnen Fällen selbst mit einem kleinen Avanz, umgesetzt worden. Für Export geht wenig um.

Cochenille. Gute Silber Honduras- bleibt gefragt und holt

sehr feste Preise (41 Sh. 6 Pee. a 4 Sh. 11 Pee.) ord. Qualitä⸗ ten aber, die häufig sind, behaupten sich mühsam (4 Sh. a 4 Sh. 1 Pee.); von Honduras⸗-Zaccatille sind 12 Sur. ord. klein bis schön schaalig zu 5 Sh. 2 Pee. a 5 S5. 10 Pee. verkauft.

Lac Dye nichts verändert, Cutch und Gambier still. Salpeter ohne Frage und etwas billiger zu kaufen. Zink ist diese Woche ohne Frage und ÜUmsatz gewesen und nur

nominell 14 Pfd. a 14 Pfd. 10 Sh. zu notiren.

4

Eisenbahn⸗Verkehr. Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Die Frequenz auf der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn be—

trug in der Woche vom 7. bis 13. Mai 1818: 12,4283 Personen und 21,582 Rthlr. 7 Sgr. 2 Pf. Gesammt-Einnahme für Per— sonen., Güter⸗ und Vieh- Transport 3c, vorbehaltlich späterer Fest⸗ stellung durch die Kontrolle.

a

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei.

Beilage

Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.

Anhalt. Dent schlan d. Desterreich. Wien. Verordnung in Bezug auf die Presse.

Eine neue Land⸗ und Wasser-Straße nach China.

Wissenschaft und Kunst.

Wissenschaftlicher Kunstverein. Leipzig. Sitzung der Gesellschaft

Wissenschaften.

Eisenbahn⸗Verkehr.

Uichtamtlicher Theil. Dentschland.

Oesterreich. Wien, 21. Mai. (Wien. Ztg.) Außer der (gestern mitgetheilten) Verordnung gegen den Mißbrauch der Presse ist noch eine zweite provisorische Verordnung über das Verfahren in Preßsachen erschienen, welche folgendermaßen lautet:

„Nachdem das unterm 3t. März 1818 kundgemachte provisorische Preßgesetz einer genauen Revision unterzogen worden ist, findet sich der Minister⸗Rath bei dem dringenden Bedürfnisse veranlaßt, die nachstehenden Bestimmungen in Wirksamkeit treten zu lassen, welche bis zur Feststellung P durch den Reichstag zu gelten haben.

8. 1. In Gemäßheit der Allerhöchsten Entschließung vom 14ten und des Patents vom 15. März, dann des 8. 19 der Verfassungs-Urkunde sind

alle auf die Censur von Druckschriften und Bildwerlen sich beziehenden Ge—

ewe s reBgesetzes

setze und Verordnungen aufgehoben.

§. 2. Alle Strafen, welche bis zur Kundmachung der gegenwärtigen Verordnung wegen NUebertretungen durch die Presse verwirkt und nicht be— reits vollzogen worden sind, werden hiermit aufgehoben.

Der fernere Verkehr mit den bis jetzt erschienenen Druckschristen unter—= liegt jedoch den Bestimmangen der gegenwärtigen Verordnung. =

8. 3. Was in dieser Verordnung von Druckschrisften angeordnet ist, gilt auch von allen mittelst mechanischer Mittel, namentlich durch Stein- druck, Kupferstich oder Holzschnitt vervielfältigten Schriften oder Bildwerken.

8. 4. Jede Druckschrift muß mit dem Namen des Druckers oder des zerlegers, serner mit der Angabe des Ortes und der üblichen Bezeichnung der Zeit des Druckes versehen sein.

§. 5. Auch um eine Zeitung oder periodische Schrift herauszugeben, bedarf es keiner Erlaubniß einer Obrigkeit, sondern es genügt, daß vor Her— ausgabe der Zeitung oder periodischen Schrift der Behörde ein verantwort- licher Redacteur angezeigt werde, welcher im Inlande wohnhaft und wenig⸗— stens 21 Jahre alt sein muß.

Die Answeisung hierüber hat in Provinzial-Haupistädten bei der Lan- desstelle, außer denselben bei dem Kreisamte zu geschehen.

Der Redacteur ist schuldig, seinen Namen jedem einzelnen Blatte oder Hefte beizusetzen. Den Herausgebern der gegenwärtig bestehenden Zeitungen und periodischen Schriften ist zu obiger Ausweisung eine Fiist von acht Tagen bewilligt.

§. 6. Der Herausgeber einer Zeimng oder periodischen Schrift ist schuüldig, jede amtliche oder amtlich beglaubigte Berichtigung der darin mit— gactheilten Thatsachen sogleich nach deren Empfang in seine Zeitung oder perlodische Schrift kestenfrei aufzunehmen. Andere Berichtigungen von That— sachen von Seilen der Angegriffenen ist der Herausgeber in gleicher Art, je— boch nur insoweit unentgeltlich aufzunehmen schuldig, als der Umfang der Entgegnung den Umfang des Artikels nicht übersteigt. Uebersteigt der Um—= fang der Entgegnung den Umfang des Artikels, auf welchen die Entgegnung sich bezieht, so sind für die mehreren Zeilen, die jedoch gegen den Willen ber Redaction nicht das Zweifache, des angreifenden Artikels über— steigen dürfen, die gewöhnlichen Einrückungs Gebühren zu zahlen. —ͤ 8. 7. Wüd wegen des Inhalts einer Zeitung oder veriodischen Schrist Klage erhoben, so ist der Redacteur auf das vom Kläger bei der Gerichts-Behörde gestellte Verlangen und über Aufforderung der letzteren veipflichtet, sogleich die erfolgte Klage anzuzeigen und eben so seiner Zeit das Urtheil mitzutheilen. . .

8. 8. Die Uebertretung der Vorschristen der Ss. 5, 6,“ ist mit einer Strafe von fünf bis einhundert Gulden zu belegen. ö. . g. Wer durch den Inhalt oder die Darstellung einer Druckschrift sich eines Verbrechens oder einer schweren Polizei llebertretung schuldig macht, verfällt im Allgemeinen in die durch die bestehenden Gesetze dagegen Strafe, so weit durch die gegenwärtige Verordnung nicht etwas

verhängte Anderes verfügt wird. .

66 . ö hiermit die Vorschriften der S8. 52 738 und 107 des J. Th. und 234 237 und 246 des JI. Th. des Strafgesetzbuches in Bezug auf Uebertretungen, welche durch die Presse verübt werden, außer Wirkfamkeit gesetzt, und es haben die in den nachfolgenden §S§. 10 11 enthaltenen milderen Bestimmungen an deren Stelle zu treten. ;

s. 109. Wer mittelst der Presse zu einem Angriffe auf die Person des Landesfürsten, zur gewaltsamen Veränderung der Constitution des oösterreichi⸗ schen Kaiferstaates, zum Abfalle einzelner Landestheile, zur Unterjochung des Vaterlandes durch einen äußeren Feind auffordert, wird mit schwerem Ker— fer bis zu zehn Jahren gestraft.

II. Lästerungen und alle Arten von böswilligen Verletzungen der schuldigen Ehrfurcht gegen die Person des Landesfürsten, welche durch Druck- schriften erfolgen, sind als Verbrechen, und zwar dann, wenn sie in der Ab⸗ sicht geschehen, um Abneigung oder Verachtung gegen das Staats- berhaupt zu erwecken, mit ein- bis fünsjsährigem schweren Nerker, wenn aber diese Ab⸗ sicht nicht erweislich ist, mit Kerker von sechs Monaten bis zu einem Jahre zu bestrafen. ; .

S8. 12. Wer in einer Druckschrift durch Schmähungen oder andere un wahre und höhnische Darstellungen die Constitution des osterreichischen Kai⸗ serstaates verächtlich zu machen oder gegen dieselbe auszureizen sucht, macht sich eines Vergehens schuldig, das mit einfachem oder strengem Arreste von 14 Tagen bis zu 3 Monaten, bei sehr erschwerenden Umständen aber bis zu einem Jahre zu bestrafen ist. ö

§. 13. Wer in Druckchristen Gott lästert oder eine in dem Taiser· staate anerkannte Religion der Verachtung oder dem Spotte, preisgiebt, verfällt in die Strafe des Kerkers von einem Monate bis zu einem Jahrt.

S. 14. Wer in einer Truckschrift auf eine in den Ss. 3g. 2337 und 211 des JI. Theiles des Snafgesetzbuches bezeichnete Weise die Ehre von Privatpersonen, von Körverschaften, von Behörden eder obrigteitlichen Personen in Bezug auf ihte Amtshandlungen angteist, soll mit einfachem oder strengem Arreste von drei Tagen bis zu drei Monaten bestrast werden.

R t5. Verletzungen der Sütlichkeit durch unzüchtige Driuchschriften der Darstellungen sind mit einfachem oder sitengem Arreste von vierzehn Tagen bis zu sechs Mongten zu bestrasen. ;

8. 186. Wenn in Druckschriften Thatsachen des Privat- oder Familien- bens, welche das offentliche Intercsse nicht berühre, besprochen werden, ist eine solche Besprechung an den Schuldtragenden dann als Mißbrauch der Press zu bestrasen, wenn sie die Ehre des Angegriffenen zu kränten geeignet ist. Die Strafe ist in Geld von zehn bis hündert Gulden, bei er= schwerenden Umständen mit Amest von drei Tagen bis zu drei Monaten zu verfügen. ö

§. 17. Wer durch Druckschriften wissentlich ein falsches für die offente

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liche Sicherheit beunruhigendes Gerücht weiter verbreitet, macht sich eines Vergehens schuldig, welches mit strengem Arreste von acht Tagen bis zu sechs Monaten zu bestrafen ist. j 3

S. 18. Geldstrafen, die nicht erlegt werden können, werden in Arrest⸗ strafen von einem Tage für je zehn Gulden verwandelt. Bei Vollziehung der Arreststrafe soll dem Verhasteten jede seiner Bildung und gesellschaft⸗ lichen Stellung angemessene, mit dem Zwecke der Anhaliung vereinbarliche Schonung gewährt werden. 4

§S. 19. Jedes verurtheilende Erkenniniß lann zugleich die Unteidrückung oder Vernichtung der für strafbar erklärten Schrift eder des für strafbar er. klärten Theiles derselben aussprechen, in Bezug auf die mit Beschlag beleg— ten und alle noch im Besitze des Verfassers, Herausgebers, Verlegers, Buch= händlers oder Druckers vorfindlichen oder sonst hinterlegten Exemplare.

§. 20. Die Personen, welche zum Erscheinen einer sträflichen Druck— schrift mitgewirkt haben, sind in solgender Ordnung verantwortlich:

a) zuvördeist der Verfasser, insosern Druck und Herausgabe mit seinem Wissen und Willen geschehen sind;

p) der Herausgeber, insofern er nicht einen im Inlande besindlichen Ver— fasser namhaft macht und nachweist, daß die Herausgabe mit dessen Wissen und Willen geschehen sei; .

é) der Verleger und, sofern dieser nicht bekannt ist oder nicht im In lande wohnt, .

4) der Drucker und, ist auch dieser nicht bekannt oder nicht im Inlande,

e) der Verbreiter. .

Für den Inhalt der Zeitungen und Zeitschriften hastet der verantwort liche Redacteur, wenn sich nicht ein im Inlande wohnender Verfasser nennt oder die Verantwortung auf sich nimmt.

Ist jedoch durch Mißbrauch der Presse cin Verbrechen verüht worden, so gelten die allgemeinen Grundsätze in Betreff der Bestrafung der Mit— schuldigen.

Ss. 21. Als Verbreiter ist auch der Buchhändler verantwortlich, wenn er eine sträfliche Schrist verbreitet, welche ihm außer dem gewöhnlichen Wege des Buchhandels zugekommen, oder auf welcher nicht der Name des Verfassers oder des Herausgebers, Verlegers oder Druckers nebst der Be zeichnung des Ortes und der üblichen Bezeichnung der Zeit des Druckes angegeben, oder wegen welcher eine Beschlagnahme verfügt und ihm amtlich bekannt gemacht worden ist. 1 :

Ss. 2. Die Ucbertretungen der Strafgesetze durch die Presse können nur dann gerichtlich verfolgt und zur Strafe gezogen werden, wenn die sträfliche Schrift in Venehr gesetzt oder auf anderem Wege in Umlauf gebracht worden ist. . Wenn der Druck vollendet und die Verbreitung nur durch Umstände, die nicht vom Willen des Angeschuldigten herrühren, verhindert worden ist, so kann keine andere Strafe verhängt werden, As die Unterdrückung der sträflichen Schrist oder des sträflichen Theiles derselben.

§. 23. Das Recht auf Bestrafung erlischt durch Verjährung, wenn binnen sechs Monaten von dem Zeitpunkte der vollendeten Ucbertrefung des Preßgesetzes das strafrechtliche Verfahren nicht eingeleitet (der durch eben so lange Zeit das Eingeleitete nicht fortgesetzt wird.

s. 25. In Bezug auf die Berechtigung zur Betreibung des Buch—Q und zunsthandels, so wie der Buchdruckerei, Lithographie und verwandten Gewerbe hat, es vor der Hand bei den bestehenden Gesetzen zu verbleiben.

Wenn die Unternehmer solcher Anstalten sich Uebertretungen der gegen— wärtigen Verordnung zu Schulden kommen lassen, so kann bei einem dit ten Uebertretungsfalle, falls der Uebertreter schon einmal zur Kerterstrase verurtheilt worden, von dem Preßgerichte auch der Verlust der Berechtigung ausgesprochen werden. . 25. Das öffentliche Anschlagen und Ausrufen von TLrudlschristen, so wie deren Verkauf oder Austheilung auf öffentlicher Straße, ist außer den offentlichen Behörden nur den berechtigten Buch- und Kunsthandlungen und Buchdruckereien durch ihre Bestellten gestattet.

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Diese müssen vorläusig der Sicherheits-Behörde angezeigt werden und sich mit einer besenderen schrist lichen Ermächtizung ihres Bestellers auszuweisen vermögen.

Die Uebertretung dieser Vorschrist ist für jeden Nebertretungsfall nehst

der Beschlagnahme der Druckschrift mit einer Strafe ven drei bis zu dreißig Gulden und im Falle der Uneinbringlichkeit mit Arrest von einem bis zu

fünf Tagen zu ahnden. ü .

§. 26. In Bezug auf die öffentliche Ausstellung von Vildwerken Kupferstichen ünd anderen Werlen der bildenden Kunst, welche den Anstand oder die Sittlichkeit zu verletzen geeignet sind, hleiben die bestehenden Vor schriften in ihrer Wirksamteit.

§. 27. Das Verfahren in Preßsachen wird gleichzeitig durch eine besondere Verordnung geregelt.

Wien, am 18. Mai 1848. . Die interimistischen Minister: Sommaruga. Krauß. Latour

Baumgartner.“

Pillersdorff. Doblho ff.

Eine uene Land- und Wasser-Straße nach China.

Der großartige Unteruehmungsgeist des nordamerikanischen Vol

kes bereitet gegenwärtig durch Dampfschifffahrt und Eisenbahnen eine Verbindung mit China und den Ostküsten Asiens vor, welche ihres Gleichen auf der Erde nicht hat und für die Fortschritte der Civili sation sowohl wie für den europäischen Handel nach jenen Gegenden von unberechenbaren Folgen sein muß. Man wird fünftig den Weg nach China und den Ostküsten Asiens, vielleicht auch nach dem briti schen Ostindien, nicht mehr wie bisher um das Cap der guten Hoff nung herum oder müittelst der indischen Ueberlandpost durch Aegypten, sondern durch die Vereinigten Staaten von Nord-Amerika und das Stille Meer nehmen. Die Eroberung Kaliforniens im letzten mer fanischen Kriege, welche man im Interesse der. Civilisation als eint glückliches Ereigniß betrachten muß, hat zunächst diese Aussicht 2 öffnet, und der darauf gegründete Plan zur Ausführung des ganzen Unternehmens, von Herrn Maury, Lieutenant in der Marine der Vereinigten Staaten und Vorsteher des Nationa!-— bservatoriums in Washington verfaßt, und von Herrn Butler King, dem Vorsitzen den des Marine-Comité's im Repräsentanten-Hause zur Verlage für den amerikanischen Kongreß vorbereitet, wird diese Aussicht, aller Wahrscheinlichkeit nach, verwirklichen. Man wird auf dem neuen

Donnerstag den 25p. Mai.

Kreises, auf dessen Fläche die Orte gelegen sind, und dieser Bogen erscheint, auf der Karte weiter ausgedehnt, als eine Kurvenlinie. Nehmen wir einen gewöhnlichen Erd⸗Globus und ziehen darüber einen Fa⸗ den von Panama nach Shanghai, so wird dieser die kürzeste Entfernung zwi⸗

schen den beiden Orten angeben und die große Kreisroute zwischen ihnen

darstellen; aber er wird, weit entfernt, die Sandwichs-Inseln zu be⸗ rühren, vielmehr durch den Golf von Mexiko, durch Louisiana nach dem Oregon-Gebiet gehen und den Ocean mehrere Tausend Miles nördlich Son den Sandwiche-Inseln durchschneiden. Die Entfernung von Panama nach Shangai auf diesem Wege wäre, wenn man ihn wirklich bereisen wollte, 20 Miles oder um etwa 1200 Miles ge— ringer, als sene über die Sandwichs -Inseln. Aber dieser Weg ist nicht praktikabel, und man muß eine andere Straße suchen, die von der ersten so wenig wie möglich abweicht und dabei den Vortheil bietet, den ganzen Weg zu Wasser zurückzulegen. Hält man den Ja⸗ den noch immer auf dem Globus bei Shanghai fest und führt ihn so durch den Ocean, daß er die Halbinsel Kalifornien berührt, so werden wir einen großen Kreiebogen erhalten, den ein Dampfschiff, mit hinreichender Feucmng versehen, von Chili bis zu den Inseln

Japans befahren könnte, ohne jemals nöthig zu haben, das Land zu

suchen. Dies ist deshalb der kürzeste schiffbare Weg nach China für

alle Schiffe von Chili, Bolivia, Peru, Ecuador, Central-Amerika und

den merikanischen RKüsten des Stillen Meeres; es wird die künftige Handesstraße des Stillen Oceans von Amerifa nach Indien sein.“ Nachdem Lieutenant Maury so den kürzesten Wasser⸗Weg nach

Ching geographisch gefunden, untersucht er die Möglichkeit und die nöthigen Mittel der praktischen Ausführung seines Planes. Als Aueganasplätze liegen ihm die drei Häfen Ober⸗-Kaliforniens am aünstigsten, San Diego, Monterey und San Francisco. Doch scheint er sich vorzugsweise für Monterey zu entscheiden, welches Häfen der Welt haben soll. Die Verbin⸗ . und Central-Amerika ist theils Aussicht; von Valparaiso besteht Panama eine amerikanische monat⸗

Wheelright gegründet, und auf e Kongresses vom vorigen Jahr haben die Herren Aspin Comp., in New Aork unter dem Beistande des amerikanischen Marine-Departements bereits einen Kon—

tralt zur Einrichtung einer anderen monatlichen T ampfschifffahrt von

g des Columbiaflusses, so daß, wenn die

einen der ausgezeichuetsten

dung zwischen Monterey un 2ud⸗ schon hergestellt, theils

über Callao und Guyaqi

liche Tampsschifffahrt, von

(Hrund einer

Vanama Mündun Dampfschiffe der letzteren Linie, wie es nicht anders sein kann, bei Nonteres Hafen Stapelort und Aus Station die amerikanischschinesische Linie sein muß. Monterey liegt unter von Panama nach China, Fer bier schon zum dritten Theil zurückgelegt ist; die ganze Entser⸗ nung aber von diesem Hasen au der großen Krei rouie bis Japan st icht mehr so groß, als die bloße Entsernung von Pangma nach den Sandwichs ⸗Inseln. Die letztere beträgt nämlich 1500 Miles, dir erstert . 3700 Miles oder gerade o viel, wie von Charleston nach Liverpool. Daß hiernach das ganze Unternehmen einer Durch

zufen, dieser

z8 n. Br. und auf dem direkten Wege

. *. J 5 Nerkindiuna nal Shine stechung der Uvandenge von Panama, zur Verbindung nach hing wenigstenz von

nd. Der

X

als ein unfruchtbares aufgegeben werden muß, den diesseits gelegenen Staaten, liegt auf der we ‚. einzige Umstand, abgesehen von den vielen Schwierigkeiten der urch⸗

? x 2r oral 2 * 1 vonn ö von Ba stechung, muß es auch vereitein, daß uh dem ganzen on Pa Sandwichs-⸗Inseln kein Halteplatz sich sindet und diest

nama nach den e Sampfschisfe wegen

* 1260 Mil 166 Strecke von 653071 1 kt

1

noch von keinem Mangel ausreichendem Feuerungs-Material befahren werden kaun zwischen Mmynteren und Shanghai dagegen liegen ziemlich au de! Mitte des Weges die Fuchs Inseln oder Aleuten, we ein Kohlen⸗ pot für die Dampfschiffe eingerichtet werden kann . immt man die Schnelligkeit der zwischen England und deu ereinigten Staalen n 5 den Dampsschiffe zum Maßstabe, so kann die ganze Strecke 5, t 4665 yy jn 265 Tagen zurückgelegt werden, mit von Schanghat bis Monterey in O Magen ( 9 9 V. Einschlust eines Tages Aufenthalt bet den Alruten, So scheint se de nähere Prüfung dirse Linie immer mehr als den kürzesten und besten Seeweg von Amerika nach Ehing zu bestätigen. Um indeß diesen Seeweg dem europäischen und amerikanischen Verkehr zu eröffnen, ist noch die Ausführung eines zweiten, eben so riesenhaften und weit schwierigeren Unternehmens nöthig, nämlich die

Verbindung des Atlantischen Oeeans mit dem Stillen Ocean durch

.

eine Eisenbahn, welche die Länder der Vereinigten Staaten mitten durchschneidet und durch die noch unkultivirten, ten Steppen Neu⸗Mexiko's bis zu einem der drei obengenannten ka⸗— lifornischen Häfen sich erstreckt. Doch auch den Schwierigkeiten dieses Unternehmens weiß der Plan des Lieutenant Maury zu begegnen. Eine Eisenbahn von Savannah und Charleston bis nach Memphis am Mississippi im Staate Tennessee, die seit lange prosektirt war, ist jetzt zum Theil schon vollendet, und Memphis wird deshalb für die senige Stadt erklärt, von welcher die neue Bahn nach dem Stillen Ocean ausgehen müsse. Ihre Lage ist dazu äußerst günstig. Mitten im Herzen des Landes in reicher betriebsamer Gegend gelegen, bildet sie jetzt schon den Centralpunkt der Verbindung aller Theile der Vereinigten Staaten durch die unzähligen Fluß Schifffahrtslinien, welche sich hier kreuzen, durch den Mississippi, welcher sie mit dem Süden und dem Golf von Merife, durch die Charleston Eisenbahn, welcher sie mit dem Osten und dem Atlantischen Ocean verbindet. Wie indeß die Eisenbahnlinie von Memphis nach der kalifornischen Rüste zu legen sei, darüber giebt Lieutenant Maury keine bestimmte Auskunft und überläßt dies einer . späteren genauen Untersuchung des Terrains. So viel nur scheint ge wiß, daß bis Santa oder Tass die Straße in jedem Falle ge— führt werden muß, möge San Diego oder Monterey oder San Fran zisko zum Endpunkt gewählt werden. Von hier würde sie entweder durch einen der Gebirgspässe auf der alten Karawanenstraße von

von Wilden bewohn

Wege von London aus China in 69 Tagen und später sogar in 15 Santa nach Kalifornien bis zum Rio Colorado und von da in

Tagen erreichen!

Licutenant Maury bezeichnet in seinem Plane die Schwierigkeiten weiter nördlich durch die großen Sandflächen unterhalb des großen des Land‘ und Wasserweges als keinesweges so groß, daß sie nicht Was zuerst den letzteren betrifft, so sucht er vor allen Dingen nach der kürzesten Linie, die sich von der

überwunden werden könnten,

Küste Kaliforniens durch den Ocean nach Ching ziehen läßt. Er ver= mißt in allen Projelten, welche von Zeit zu Zeit gemacht worden sind, um mittelst einer Eisenbahn über den Isthmus von Darien oder

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anderen Theilen des amerikanischen zlontinents einen Weg nach China zu eröffnen, das Ziehen einer solchen Linie der großen reis linie durch den OScean. „Wenn wir“, sagt er, „den Weg und die Ent⸗ fernung von Panama nach Shanghai prüfen, wie sie auf Mercator 8 bekannker Seekarte erscheinen, so finden wir eine Entfernung zwischen

beiden Orten von ungefähr 9506 engl. Meilen und die Sandwichs Inseln auf der Mitte des Weges.

Entfernung zwischen zwei Orten,

auf der Karte, sondern eine Linie längs des Bogens des große

Aber auf dieser Karte, wie auf Ullen übrigen, ist die Oberfläche der Erde, die doch eine Kugel ist, als Fläche dargestellt und deshalb aus einander gezogen. Die kürzeste d welche nicht gerade unter dem Aequator oder demselben Meridian liegen, ist nicht die gerade Linie

sühlicher Richtung nach San Diego geleitet werden müssen, oder Salzsee's nach San Franzisko oder Monterey ihren Lauf nehmen. Die eistere Route mag den Vorzug verdienen und San Diego deshalb in praktischer und kommerzieller Hinsicht als Endpunkt der Straße grö ßere Vortheile bieten, als das geographisch direkter liegende Monterey. Auch ist in der Nähe von San Diego im Solidad-⸗-Thal kürzlich ein Kohlenlager entdeckt worden. Die Eisenbahn könnte übrigens um einige Hündert Miles verkürzt werden, wenn man den Arkansas mit Dampfschiffen hinaufführe und sie also nicht von Memphis aàus, on dern erst da anfinge, wo der Arkansas aufhört, schiffbar zu sein. Als ein dritter, aber ganz unausführbarer Weg wird noch der Auf dem Rio Grande bezeichnet. Man soll diesen Fluß mit Dampfschiffen 100 bis 500 Miles bis zum Paso del Norte hinauffahren, dann durch die Sierra bis zu den Quellen des Gila vordringen, diesen Fluß i . seiner Mündung in den Colorado verfolgen und von ö . * Diego gehen. Dieser Weg ist indeß unausführbar,. 6 9 * Ströme nicht schiffbar sind und auch wohl niemals schiffbar gemach zerden können.

i vir e gn, , von Memphis nach Monterey und auch nach