1848 / 24 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

6 /

Wahlbezirk:

23. Walden⸗ burg.

24. Schweid⸗

nitz. 25. Franken⸗ stein.

26. Glatz.

X. Habel 1 schwerdt.

28. Neisse. 29. Grottkan. 30. Oppeln.

31. Rosen⸗ berg.

32. Groß⸗ Streblitz.

Beuthen. 34. Pleß. 35. Rybnick. 36. Ratibor. 37. Gleiwitz. 38. Leobschütz.

39. Neustadt.

Wahlbezirk: 1. Halber stadt. 2. Aschers leben. 3. Neuhal⸗ densleben. 4. Waunzle⸗ ben. 5. Magde burg.

Jerichow. RNalbe. 8. Stendal.

9. Salzwe del. 10. Eisleben. 11. Halle.

2. Sagnger⸗ hausen. 13. Delitzsch.

1 J. z itz.

15. Merse⸗ burg.

16. Naum⸗ burg.

1 . Torgau.

18. Schwei⸗ nitz. 19. Erfurt.

29. Weißen⸗ see.

21. Mühl hausen.

22. Nordhau⸗ sen.

23. Heiligen⸗ stadt.

Wahlbezirk: 1. Minden.

2. Lübbecke.

3. Bielefeld. Gerichtsrath

4. Halle. 5. Pader⸗ born. 6. Höxter.

7. Rüthen.

Abgeordnete: Gesandter von Rönne in Berlin. ; Prof. Dr. Tellkampf zu Breslau. * Stadtgerichts⸗Nath a. X. Simon zu Breslau. Regierungs⸗ Assesso n Ober

Förster von Massow in Karlsberg. Gesandter von Rönne in Berlin. Justiz Kommiss. Scholz. in Neisse. Oberlehrer Dr. Paur in Neisse. Fürstbischof von Diepen⸗ brock in Breslau. Kolonist Ninkus aus Ma⸗ rienfelde. Vikarius Suchan in Him⸗ melwitz. Fürstbischof von Diepen brock in Breslau. Rittmeister von Boddin in Pleß. Bürgermeister Loslan. Fürst Lychnowski in Ku⸗ chelna.

Rölle in

Fürstbischof Frhr. von Die⸗

penbrock in Breslau. Professor Dr. Kahlert in Leobschütz.

Kriminalrichter Walter zu

Neustadt.

Provinz Sachsen. Abgeordnete: Ober⸗Landesgerichts⸗ Asses— sor Plattner. Staats⸗Minister Flott⸗ well. Rektor Löw.

Professor Gervinus.

Stadtgerichts Rath a. D. Simon in Breslau. Justiz⸗Kommiss. Gruel. Dr. med. V öwe.

Kammergerichts Wichmann. Appell. Ger. Rath

in Köln. Dr. Hoym in Halle. Prof. Dr. Duncker in Halle. Buchhändl. Schwetschke in Halle. Kommerzien⸗Rath Degen⸗ kolb. Ober⸗Landesgerichts⸗Asses⸗ sor Pinckent. Dr. phil. Jahn.

Assessor

Leue

Ober⸗-Landesgerichts⸗Asses⸗

sor Rein stein. Licentiat r. Schwarz.

Hauptmann Deetzin Mag deburg.

Handelskammer ⸗Präsident von Beckerath in Kre⸗ feld.

Pastor Hahn.

Gesandter von Rönne.

Dr. med. Hoffbauer.

Gymnasiallehrer Wald⸗

mann.

Stellvertreter: Prof. Tellkam pf in Bres⸗ lau. Prof. Dr. Breslau. Land⸗ und Stadtgerichts-= Direktor Fuchs in Bres⸗ lau. Premier Lieutenant im In- genien⸗ Corps, Ruh⸗

Röpell in

land, in Glatz.

Bürg. Dietrich in Reinerz. Oberst von Auerswald zu Breslau. Freiherr von Olbendorf. Graf Reichenbach auf

Dometzko. Land und Stadtrichter Konisch in Pitschen. Bürgermeister Mandrella in Ujest.

Bürg. Krug von Nidda in Pleß.

Landrath von Hippel in Pleß.

Ob. Landesgerichts⸗A ssessor Heimbrodt in Sohrau.

Stadtpfarrer Heyde in Ratibor.

Stadtgerichts Rath Gru bert in Breslau.

Justizrath Wodiezka zu Bauerwitz.

Land- und Stadbtgerichts Assesson Berger in Neustadt.

Vincke in

2 23

Stellvertreter: Ober⸗Landesgerichts-Asses⸗ sor Mende. Ober⸗Landesgerichts⸗Asses⸗ sor Albert. Rabbiner Dr. Philipp⸗ son. Ober⸗Landesgerichts⸗Asses⸗ sor Köhler. Regierungs⸗Rath von Bo⸗ delschwingh in Mag deburg. Justizrath Berendes. Rathmann Nikolai. Ober⸗Prediger Dr. Wol⸗ lersdorf. Gymnas.⸗Lehrer Dr. Ma siu s. Wolff in Halle. tof. Hr. Burmeister.

Stadtrath Wucherer.

Ritterguts Besitzer von Veltheim. Prorektor Kahnt.

Geheim. Finanzrath Hesse in Berlin. Justiz⸗Kommiss. Mietzsch.

Ober⸗Landes gerichts- Asses⸗ sor Ziegert.

Kammergerichts⸗Ass. Rib⸗ beck in Herzberg.

Appellationsgerichts Leue in Köln.

Rath

Landrath von Münch⸗— hausen.

Kaufmann Kurtze.

Ober⸗Landesgerichts⸗Asses⸗ sor Ehlers.

Gymnasial⸗Oberlehr. Seg⸗ dewitz.

Provinz Westfalen 20.

Abgeordnete: Regierungs⸗Rath r.? gert in Minden. Ober⸗Landesgerichts⸗Vice⸗ Präsident Ebmeier in Paderhorn. Schreiber in Bielefeld. Staats⸗Anwalt Temme in Berlin. Ober- Landesgerichts Rath Schlüterin Paderborn. Gerichts- Direktor Versen zu Nieheim. General⸗Major von Ra⸗ dowitz in Berlin.

8. Meschede. Ober- Landesgerichts Asses⸗

9. Siegen. 10. Altena. 11. Werl.

12. Iserlohn. Gesandter

13. Hagen.

14. Dort⸗ mund.

sor Dh am zu Brilon.

Gu stavs Dülken.

Pfarrer Evertsbusch zu

Altena.

Schulamts-Kand. Osten⸗

dorf zu Soest. von Rönn

in Berlin.

Landrath Frhr. v. Vincke Kaufmann

zu Hagen. Derselbe.

Mevissen zu

Stellvertreter: Ing. Lieutenant Bock zu Minden. Gerichts-Direktor Busch⸗ mann zu Lübbecke.

Gerichtsrath Stohlmann in Herford.

Kommerzien⸗Rath Delius zu Versmold.

Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Tüshauß in Münster.

Gerichtsrath Vennewitz zu Höxter.

Prof. Balzer in Breslau.

Land- und Stadtgerichts— Direktor Lohmann zu Brilon.

Schul ⸗Juspeltor Pfarrer Vogel in Jeudingen. Kaufmann Grünenthal

zu Nähroth.

Bürgermeister Schulen— burg zu Soest.

e Landrichter Wiethaus in

Berlin.

Schwelm.

pr pinjs. G u st. fken

zu Heidelberg.

Bever zu

Wahlbezirk:

15. Reckling⸗ hausen. Beckum.

Koesfeld. Ahaus.

Waren⸗ dorf. Münster.

Wahlbezirk:

2 e.

8 Merzig. 4. Bern⸗ castel. Saar⸗ brücken. St. Wen del. Wetzlar.

Neuwied. 9. Mayen.

10. Kaisers⸗ esch.

11. Simmern.

12. Kreuz nach.

3. Koblenz.

Köln, Stadt. Deutz. Bonn.

Lechenich.

Gum⸗ mersbach. . Sieg⸗ burg. Aachen. Herzo⸗ genrath. . ltr. 23. Linnich. J. Montjoie. 25. Düssel dorf. 6. Elberfeld.

7. Lennep.

Solingen.

31 Klebe 32. Geldern. 33. Krefeld.

34. Gladbach.

ahl Y

distrikt: lemel.

Tilsit.

Inster⸗ burg. Ragnit.

Gumbin⸗ nen.

Anger⸗ burg.

Goldapp.

3. Lgck.

9. Ortels⸗

burg.

19. Rasten⸗ burg.

11. Hohen⸗ stein.

12. Warten⸗ burg.

13. Worm⸗

ditt.

136 Abgeordnete:

Dr. phil. Jun ck mann zu Gellinghausen.

Professor Walter zu Bonn.

Dr. phil. Junckm ann zu Gellinghausen.

Subregens Melchers in Münster.

Pfarrer Frhr. von Ker teler zu Hopsten.

Bischof Müller zu Mün ster.

Rheinprovin

Abgeordnete: Assessor Becker in Trier. Advokat Simon in Trier.

Wirth heim. Advokat Zell in Trier.

Dewes

Advokat⸗-Anwalt Dietsch in Saarbrücken. Kaufmann Cetto in Trier.

Ober- Kammerrath a. D. Münch in Wetzlar. Professor Knoodt in Bonn. Referendar Gerbereibesitzer Bresgen zu Ahrweiler. Justizrath Werner in Ko— blenz.

Professor Arndt in Bonn.

Gutsbesitzer Hedtmann in Besselich.

Justizrath Adams in Ko blenz.

Franz Raveaux zu Köln.

Adv. Anw. Stupp zu Köln. Professor Dr. Deiters zu Bonn. Landgerichts ⸗Rath Rei— chersperger in Trier. Minister⸗Präsident Camp⸗ hausen. Advokat⸗Anwalt Compes in Köln. Finanz-Minister Hanse mann. Landgerichts⸗Rath Blö⸗— mer in Aachen. Professor Walter in Bonn. Priv. Doz. Dr, Clemms zu Bonn. Landgerichts⸗Nath Blö⸗— mer in Aachen. Advokat-Anwalt Wesen donck. Dr. Pagenstecher sen. zu Elberfeld. Herrmann von Becke rath in Krefeld. Professor Arndt in Bonn.

Professor Dr. Arndt in Bonn.

Assessor Marks in Duis⸗— burg.

Dr. Scholten zu Ward.

Staatsprokur. von My⸗ lius zu Jülich. Banquier von Becke rath zu Crefeld. Advokat Widen mann in Düsseldorf. Rath

Landger. Haugh

zu Köln.

Provinz Preußen Abgeordnete: Dr. med. Muttray in Memel.

Oberst von Auerswald in Breslau.

Landrath Schirmeister auf Laugallen.

Staats-Minister Flott⸗ well in Münster.

Regierungs⸗-Präsident von Salzwedel in Gum⸗ binnen.

Rittmeister a. D., Ritter⸗ gutsbesitzer v. Saucken auf Tarputschen.

Oberst von Auerswald in Breslau.

D

Landrath von Wegnern in Lyck. . Geheime Rath Professor Dr. Schubert in Kö⸗

nigsberg.

Premier ⸗Lieutenant von Schleusing zu Rasten burg.

von Peguilhen, Land- rath in Neidenburg.

Land- und Stadtrichter Hahn zu Guttstadt.

Privat-Dozent Corne⸗ lius zu Braunsberg.

Stellvertreter: Subregens Melchers zu Münster. Oberlandesgerichts⸗ Assessor Schrakamp zu Ahlen. Schul⸗Inspektot Wede⸗ wer zu Frankfurt a. M. Demkapituiar För ster in Breslau. Justiz⸗Kommissarius Thü sing zu Warendorf. Geh. Ober ⸗Regierungs⸗ Nath Aulicke in Berlin. 3 Stellvertreter: Friedensrichter Perrot in Prüm. Gutsbesitzer Roth. J. P. Welter in dorf. Kaufmann Cetto in Trier.

André in

Tüns⸗

Notar Heusner in Saar louis.

Nikol. Hollauer in St. Wendel.

Landgerichts⸗Rath Larenz in Wetzlar.

Rektor Götz in Neuwied.

Bürgermeister Giersberg zu Linzig. r

Landgerichts Assessor Weck⸗ becker in Aachen.

A. Böcking in Trarbach. Justizrath Kautz in Kreuz nach. Kaufmann

Koblenz. Polizei Direktor Müller

zu Köln. Appellationsgerichts⸗Assese

sor Bürgers in Köln. Justizrath Haasl. in Köln.

Caspers in

Justizrath Haasl. in Köln.

Polizei⸗Direktor Müller zu Köln.

Friedensrichter Heister in Siegburg.

Kanonikus Hr. Smets zu Aachen.

Professor Bonn.

Professor Bonn.

Regierungs- Präs. Kühl⸗ wetter in Aachen.

Professor Dieringer in Bonn.

Dr. Müäller zu dorf.

Ober-⸗Prokurator von Kö⸗ steritz zu Elberfeld.

Pfarrer Hülsmann in Lennep.

Kommerzienrath Schnitz⸗— ler in Solingen.

Justiz⸗Kommissar in Essen.

Oberlehrer Hürsthal zu Wesel.

Justiz-Nath Lanzelle aus Emmerich.

Notar Houben zu Meurs.

Knoodt in

Knoodt in

5

Düssel⸗

Kehl

Landrath Förster in Kem— pen.

Geheimer Finanz Rath Camphausen in Ber⸗ lin.

Advokat Anwalt pes zu Köln.

Com⸗

32. Stellvertreter:

Ober⸗Landesgerichts⸗Asses⸗ sor Presting in Me⸗ mel.

Graf Keyserling auf Kautenberg.

Justiz⸗Kommiss. Schwarz zu Insterburg.

Ober ⸗Revisions⸗ Rath Siehr in Gumbinnen.

Landrath Gamrodt zu Stallupöhnen.

General- Landschafts⸗Rath von Saucken auf Ju— lienfelde.

Regierungs⸗Präsident von Salzwedel in Gum binnen.

Dr. med. Ru st zu Lyck.

Ober- Landgerichts Assessor Jacob in Ortelsburg.

Ober⸗Landesgerichts-Asses⸗ sor Gebhard zu Lötzen.

Gutsbesitzer Küntzel auf Orla⸗Wolka.

Kaplan Stobbe zu See⸗ burg.

Bürgermstr. Kroczewski in Guttstadt.

Wahlbezirk: 14. Pr. Hol⸗ land.

15. Zinten.

16. Königs⸗ berg Stadt. 17. Königs⸗ berg Land. . Wehlau. Friedland. D. Krone. Schlo⸗ chau.

2. Konitz.

5. Star ;

gardt. 24. Thorn. 25. Grandenz. 26. Riesen⸗ burg. 27. Neumark. Neustadt. Danzig. . S ! öneck. Elbing. Marien

burg.

Wahldistrikt: 1. Inowra claw.

2. Schubin. Brom

berg.

Wirsitz.

5. Czarnikau.

6. Fraustadt.

Wollstein. 8. Zirke.

9. Posen. 10. Obornik. 11. Rawicz. 12. Samter.

Auszug aus

97

Der General

Abgeordnete .

Justizrath Ungerbühler in Mohrungen.

Landschafts⸗-Direktor Graf zu Dohna⸗Wessels höfen.

Tribunals Rath Simson in Königsberg.

Landrath von Bardele— ben zu Fischhausen.

Kreis Justizrath Otto w aus Labiau.

Professor Markus in Bartenstein.

Rittergutsb. Frhr. v. Gers dorf auf Tütz.

Land- u. Stadtrichter Mar bing zu Pr. Friedland.

Ober⸗Neg.⸗Rath Oster—⸗ rath in TD anzig.

ber ⸗Landesger. - Assessor Sim son in Pr. Star⸗ gardt.

Justiz⸗Kommissarius Hen⸗ nig zu Thorn.

Regierungs- Rath Anz in Marienwerder.

Oberst von Auerswald in Breslau.

RittergutsbesitzervonHen nig auf Dembowolonka.

Bischof Dr. Sedlag zu Pelplin.

Justiz⸗Kommissar Mar tens zu Danzig.

Ober Regierungs- Rath Osterrath in Danzig.

Dr. Kähler in Wogen⸗ app.

Bischof Dr. Frauenburg.

Geritz zu

Stellvertreter: Landrath von Schrötter in Pr. Holland. Rittergutsbesitzer v. Kalk⸗ stein auf Wogan.

Professor Schubert zu Königsberg.

Inq. Dir. von Neitz⸗ schütz in Königsberg. Ober⸗Landesgerichts⸗Asses

sor Pza hlke aus Tapiau. Stadtrichter Urban in Nordenburg. Ober Landesgerichts⸗Asses⸗ sor Wagn er in Jastrow. Justiz Amtmann Röpell in Konitz. Regierungs-Rath Wehr— mann in Czersk. Rittergutsbesi zer Märker aus Rohlau.

Land- und Stadtgerichts⸗ Rath Engel in Kulm.

Kadettenlehrer Wu strop in Kulm.

Geh. Finanzrath in Berlin.

Schulze Wruck in Brod— zau.

Landrath von Platen zu Neustadt.

Theod. Behrend, Kom⸗ merzien⸗Rath in Danzig.

Fleischermeister Kranich in Praust.

Oberschulz Schmidt in Kerbswalde.

Landrath Plehn zu Ma⸗ rienburg.

Rothe

Provinz Posen.

Abgeordnete Justiz⸗Kommissar Senffzu Inowraclaw. Gutsbesitzer von Tres⸗ kow auf Grocholin. Justiz-Rath Eckert zu Bromberg. Gutsbesitzer von Sän⸗ ger auf Grabow. Landrath Graf von der Goltz zu Chodziesen. Pastor Nerreter in Fraustadt.

Landrath von Schlot⸗ heim zu Wollstein. Schuldirektor Kerst zu

Meseritz.

1 3——

ten Armee

Stellvertreter: Prediger Ehrlich zu Mur zynck. Bohrmeister Kramer aus Oynhausen. Landgerichts Rath Ro⸗ quette zu Bromberg. Landrath Graf von der Goltz zu Chodziesen. Landrath Junker zu Czarnikau. Gymnas.⸗Prof. Olawski zu Lissa. Gutsbesitzer zu Kranz. Professor Gäbel zu Me⸗ seritz.

Bandelow

einem Bericht des General⸗Kommando's Corps vom 23. Mai d. J.

18

Leutenant von Wedell ist mit der Division und 6.

den derselben attachirten Truppen in den Regierungs-Bezirk Brom—

*

berg für seine Person nach der Stadt gleiches Namens zurückgekehrt. 82 16 . kt 9 22 973 9 . 18

Es ist auch dort nichts Neues von Bedeutung vorgefallen. Die Städte haben Garnisonen erhalten, und mobile Kolonnen durchziehen

das Land und arretiren die v

sonen,

nehmen.

Das zuerst von der Posener

so w

in den Civil⸗Behörden bezeichneten Per—

zie sie auch auf deren Requisition die Entwaffnung vor—

Zeitung gemeldete Gefecht bei

Exin hat nicht stattgefunden und ist überhaupt kein Zusammentreffen von bewaffneten Jnsurgenten mit den

kommen.

Königlichen Truppen vorge

ne / , m

Uichtamtlicher Theil. Sernt fehlend.

Bundes - Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 23. zung der deutschen Bundes

M da i.

(O. P. A. 3.) Versammlung am 22. Mai.

56ste Siz⸗

Der Großherzoglich hessische Bundestags- Gesandte, Freiherr von Lepel, zeigt seine Abberufung an und substituirt vorläufig zur Füh⸗ rung der Stimme des Großherzogthums Hessen den Königlich würt—

tembergischen

Gesandten.

Von dem Gouverneur der Bundes⸗Festung Mainz, General von

Hüser, welcher es garnisonirend Mainz zu Soldaten

wurde eine Zuschrift vom 21sten d. M. mitgetheilt, Tage und der gekommen,

erschossen und verwundet, in Folge dessen aber von

an dem bezeichneten en preußischen Militair ernsten Konflikten

nach zwischen dem dort Bürgerwehr von mehrere preußische

dem Festungs? Gouverneur die Stadt in Belagerungszustand, erllärt

und die Untersuchung des Kommission in Aussicht gestellt worden war. zur Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung ergriffenen Maßregeln unterstellte der Bundesversammlung, und diese wurd

Bundesfestun klärung der

des Militair-Ausschusses ausgespro die Rückantwort ertheilt, Zweckes, mit Fenigkeit un

Bei dieser Gelegen schluß vom 25. April d, 3. Volksbewaffnung zu Bundesfestungs⸗

0.

bracht ist.

hessische Regi

Einleitungen Reglements

g handelt und das Angeon

Stadt in Belagerungs:

daß er,

Vorgefallenen durch' eine gemeinschaftliche

Die in Folge dessen von dem Gouverneur

Letzteres der Genehmigung der denn auch, da es sich um eine eordnete eben eine Folge der Er— zustand ist, nach dem Gutachten chen und dem Festungs-Gouvernenr in Verfolgung des vorschwebenden d Mäßigung vorschreiten solle. heit kam zur Sprache, daß der Bundes-Be— J. S. 341, die Vereinbarung der über die erlassenden Gesetze mit den §§. 14 und 15 des Reglements betreffend, noch nicht zur Erledigung ge⸗

Derselbe hatte zum Gegenstande, an die Großherzoglich

erung das Ersuchen zu richten: sofort die geeigneten zu treffen, damit den S8. 14 und 15 des Bundesfestungs— in der Bundesfestung Mainz entsprochen werde, bei Er—

lassung der die Volksbewaffnung regelnden Gesetze auf die oben be— zogenen Bestimmungen des Festungs-Reglements Rücksicht zu nehmen und über das Verfügte Anzeige zu erstatten. Da die letztgedachte Anzeige noch im Rückstande ist, so soll dieselbe in Erinnerung gebracht werden. = . Mitgetheilt wurden demnächst ein Schreiben des Ober⸗Befehls⸗ habers des 7Ften und Sten Armeecoips, die Aussage eines Gefange⸗ nen betreffend, ferner ein Danksagungs⸗-Schreiben des Generals von Wrangel d. d. Kolding, den 15. Mal, für eine seitens der Bundes Versammlung an ihn erlassene Zuschrift, und endlich ein Schreiben vom nämlichen Datum, in welchem der General von Wrangel über den gegenwärtigen Stand der militairischen Operation Nachricht er— theilt, und aus welchen zu entnehmen war, daß in Bezug darauf wesentliche Veränderungen nicht eingetreten sind. Nachdem ferner einige Wahlen zur Ergänzung von unvollzählig gewordenen Ausschüssen vorgenommen worden waren, nahm der Ge sandte der freien Stadt Frankfurt Gelegenheit, einer nach öffent⸗ lichen Blättern in der hannoverschen Kammier erfolgten Erklärung des Ministers Stüve Erwähnung zu thun, nach welcher der frühere Ge sandte der Stadt Frankfurt geäußert haben soll, daß der Senat für die Ruhe der Stadt nicht mehr einstehen könne. Da jedoch eine der artige Aeußerung seitens des bezeichneten Gesandten bei der Bundes— Versammlung weder offiziell, noch vertraulich erfolgt ist, so beschloß man, hierüber eine berichtigende Erklärung in das Protokoll aufzu— nehmen. Der eben erwähnte Beschluß wörtlich, wie folgt: Die deutsche Bundes-Versammlung hat beschlossen: ͤ 1) Da nach dem Berichte des Generals von Hüser vom gestrigen Tage die in Mainz ausgebrochenen Unruhen die Versetzung die⸗ ser Bundesfestung in den Belagerungszuüstand nöthig gemacht haben, so findet die Bundes Versammlung die bezüglichen von dem! Gouvernement getroffenen Maßregeln gerechtfertigt und erwartet, daß dasselbe von den ihm durch das Festun zs -Regle ment an die Hand gegebenen Befugnissen zur Herstellung der Ruhe mit eben so viel Festigkeit als Mäßigung nach den Um ständen Gebrauch machen, auch über den weiteren Verlauf und namentlich über die Vollziehung der Entwaffnung Berichte er— statten wird. ; Die Großherzoglich hessische Regierung ist unter Mittheilung vorstehender Verfügung dringend aufzufordern, dem Bundes= Beschlusse vom 25. April d. J., S. 34] der Protokolle, Folge zu geben. . Frankfurt, den 22.

der Bundesversammlung lautet

Mai 1848. Bundes Kanzlei. CSgez.) Thierry.

Preußen. Berlin, 25. Mai. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Seconde-Lieutenant Grafen von Lusi, aggregirt dem 2Aen Kürassier- Regiment, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König von Hannover ihm ver— liehenen Guelphen Ordens 4ter Klasse zu ertheilen.

Berlin, 25. Mai. Ueber die bedauerlichen Ereignisse, durch welche die Ruhe der Stadt Mainz gestört worden ist, so wie über die Wiederherstellung der Ordnung durch die energischen Maßregeln des Festungs- Gouvernements, sind wir im Stande, aus amtlichen Berichten folgende Aufklärungen zu geben.

Schon lange waren die hier garnisonirenden Truppen, nameut— lich die preußischen, durch immer erneute Schmähreden, durch Herab— setzusg der Thaten der Bundes- Armee in Schleswig und ausfor⸗ dernde Beleidigungen gereizt worden; es war sogar mehreremale in der Nacht auf Schildwachen und Patrouillen geschossen worden. Doch war es durch die ruhige Haltung der Truppen und thätige Aussicht des Militair-Gouvernements gelungen, Exzesse zu vermeiden und die Miß stimmung auf Seiten der Truppen zurückzuhalten, die sich nur in ge— legentlichen Zänkereien äußerte. Eine solche führte in einem hiesigen Gasthofe zu einer unbedeutenden Schlägerei, bei welcher Gelegenheit eine bewaffnete Bürger-Patrouille wider ihre Befugnisse einen preu⸗ ßischen Unteroffizier verhaftete und als Arrestanten über die Straße führte. Dies und die Verwundung eines zweiten preußischen Sol

daten bei beabsichtigter Verhaftung steigerte die Aufregung immer mehr.

Gegen dieses anmaßende Einschreiten nahm das Festungs-Gou— vernement sofort, wie schon früher und wie gegen einige andere Uebergriffe der Bürgerwehr, die Mitwirkung des Territorial-Commis⸗ sairs in Anspruch. [.

Am 2lsten d. M. endlich schien es vorbereitet gewesen zu sein, über die Garnison herzufallen, indem um 9 Uhr Abends plötzlich Lärm entstand, und als zum Zusammenrücken der Mannschaft General marsch geschlagen wurde, wurden einzeln und auch gruppenweise nach Hause eilende, zum Theil unbewaffnete preußische Soldaten, von Mannschaf⸗ ten der Bürgerwehr, und wahrscheinlich solchen, welche die Wache am Theaterplatz bezogen hatten, theils erschossen, theils mit Sensenhie ben, Bajonnet⸗ und Dolchstichen verwundet, deren Zahl bis zum 22sten früh sich auf 4 Todte und 31 Verwundete herausstellte, während von den Bürgern bis jetzt nur 2 schwer Verwundete und 2Wleicht Verwundete ermittelt wurden. Ein fünfter wurde in der Nacht von einem preußischen Posten, den er zuerst mit Mehreren, dann, aufgefordert, sich zu entfernen, allein höhnend und schimpfend entgegentrat, erschossen.

Als das Festungs- Gouvernement sah, daß das Volk sich mit allen Waffen, und darunter eine bedeutende Anzahl von Turnern und Bürgerwehrmännern, immer mehr anhäufte und angriffsweise vorzu— gehen drohte, und es selbst seinerseits einen nächtlichen Straßenkampf und weiteren Verlust der Mannschaften und Vergießen von Bürger blut vermeiden wollte, zog es die Truppen auf die Wälle zurück, er— klärte die Stadt in Kriegszustand und erließ um Mitternacht die unten folgende Kundmachung. Da hierauf sich das Volk größten— theils verlief und die Maßiegeln der Entwaffuung wegen eingetre— tener Nacht nicht ganz durchzuführen waren, so verlängerte solches den Termin der Ablieferung der Waffen der Bürgerwehr und Turner bis auf Mittag 12 Uhr, entschlossen wenn nicht unbedingt Folge geleistet würde die Stadt zu beschießen. .

Die Truppen blieben sänmmtlich Nachts unter den Waffen.

Gegen Mittag wurden die Meldungen erstattet, daß, bis auf einige wenige, sämmtliche Waffen der Turder und Bürgerwehr an die benannten Uebernahms⸗ Commissaire übergeben seien, von wo sie im Zeughause deponirt und die der Großherzoglichen Regierung ge— hörigen Gewehre nach Darmstadt zurückgesend't werden. Mit der Entwaffnung der, Einwohnerschaft an Jagdgewehren, Pistolen, Dol⸗ chen u. s. w. wird fortgefahren, und, wenn auch der eigentliche Be— lagerungs-Zustand aufgehoben ist, dennoch die Handhabung der streng— sten polizeilichen Maßregeln von Seiten des Festungs Gonvernements zur Erhaltung der Ordnung fortgesetzt.

Zur Untersuchung des Thatbestandes wurde bereits 4 Uhr Nach— mittags eine gemeinschaftliche Militair- und Civil⸗Kommission zusam⸗

137

mengesetzt, bestehend aus dem Königl. preußischen DOberst⸗ Lieutenant Heuseler, dem Kaiserl. österreichischen Major von Hopfern und Königl preußischen Inspections⸗-Auditeur Schlarbaum, dann dem Großherzog lich hessischen Kreisgerichts Rath Bellue und dem Staats · Protur ator Dr. Anyn. Die möglichste Beschleunigung der Untersuchung so wie Ausmittelung der Schuldigen, ist dieser RKommission zur besonderen Pflicht gemacht.

Das Festungs Gouvernement berichtete sogleich an die Bundes— Versammlung in Frankfurt, welche noch am 22sten die getroffenen Maßregeln guthieß und die desfallsige Verfügung (s. Bundes An? gelegenheit) nach Mainz durch einen Kaiserl. österreichischen Offizier

abgehen ließ.

Die eben eröffnete Bekanntmachung lautet, wie folgt:

„An die Bürger und Bewohner der Stadt Mainz. Das Fe⸗ stungs- Gouvernement hat unterm 21. Mai, Abends 10 Uhr, Naͤch—= stehendes erlassen: Nachdem die Waffen gemißbraucht worden und mehrere Soldaten getödtet und verwandet sind, verlangt das Festungs⸗ Gouvernement die sofortige Ausführung folgender Maßregeln: 913 Sämmiliche zur Bewaffnung der Bürgerwehr- und Turner Compag⸗ nieen verwendeten Gewehre, Büchsen, Sensen und Pistolen sind so fort in der Hospital-Kaserne dem Königlich preußischen Oberst-Lien— tenant Heusler abzugeben, welcher dieselben, auf Verlangen gegen Quittung, zu übernehmen beauftragt ist. 2) Die bewaffnete Bur gergarde ist aufgelöst und kann erst mit Erlaubniß des Fe— stungs Gouvernements wieder organisirt werden. 3) Die Po— lizei⸗Maßregeln werden, bis sichere Gewährleistung zur Heistellung der Ruhe geleistet ist, im Sinne des Festungs⸗ Reglements vom Festu gs - Gouvernement gehandßabt. 4) Es dürfen keine öffentliche Zusammenrottungen und keine Versammlungen von mehreren Perso nen auf der Straße stattfinden. Jede Aufforderung, auseinanderzu⸗ gehen, ist sogleich zu befolgen. Bei Widersetzlichkeiten werden Arresta⸗ tionen erfolgen und nöthigenfalls die Waffen angewendet werden. 5) Jede andere noch zur Aufrechthaltung der Ordnung sonst erfor⸗ derliche Maßregel behält sich das Festungs-Gouvernement vor. 6) Die strengste Untersuchung und Bestrafung der heute verübten Töd tungen und Verwundungen wird durch eine gemeinschastliche RKommis sion sofort veranlaßt werden. 7) Wenn innerhalb zweier Stunden nach Publication dieser Vorschriften die Waffen nicht abgeliefert sind, wird die Stadt beschossen. Unterzeichnet: von Hüser und Jetz er.“

In Bezng hierauf hat der Bürgermeister Folgendes erlassen:

„Mitbürger! In Folge der bereits gestern Abend geschehenen Verkündigung vorstehenden Gouvernements - Beschlusses ist nur ein Theil der Waffen abgeliefert worden. Den dringenden Vorstellungen der bürgerlichen Behörden ist es zwar gelungen, die im Art. 7 an gedrohte Maßregel für die vergangene Nacht abzuwenden und eine Verlängerung des Termins zur Ablieferung der Waffen bis heute Mittag 12 Uhr zu erwirken. Inzwischen bleiben die Thore gesperrt, die Dampfschiffe dürfen nicht abfahren, und aller Verkehr ist ge⸗ hemmt. Es liegt daher in unserem allerhöchsten Interesse, alles da⸗ zu beizutragen, damit die Anordnung zur Ablieferung der Waffen auf das schleunigste befolgt und gränzenloses Unglück von unserer Stadt abgehalten werde. Ich lade somit alle Bewohner auf das dringendste ein, die Waffen unverzüglich auf dem Stadthause abzu⸗ geben undl sich, überhaupt den Bedingungen des Gouvernements— Beschlusses unweigerlich zu fügen, weil uur auf diese Weise zu hoffen ist, daß der bereits eingetretene traurige Zustand für unsere Stadt baldigst aufhöre und die unberechenbaren Folgen, welche durch eine längere Dauer entstehen, möglichst schnell wieder abgewendet werden. Mainz, den 22. Mai 1848. Der Bürgermeister Nack.“

Sachsen. Dresden, 23. Mai. (D. A. 3.) In der heu— tigen Sitzung der zweiten Kammer brachte der Abg. Tzschirner seinen gestern angekündigten Antrag auf Erlassung einer Adresse auf die Thron-Nede ein. Der Antragsteller legte vorzugsweise Gewicht dar auf, daß die Adresse von der zweiten Kammer allein, ohne Zuziehung der ersten Kammer (letztere hat bereits gestern ihrerseits denselben Beschluß gefaßt), erlassen werde, damit die Uebergabe möglichst be⸗ schleunigt, Mäkteleien an dem diesseitigen Entwurfe vermieden, die Kraft und Würde der ursprünglichen Idee erhalten und die Volks— wünsche von der Volks-Kammer selbstständig ausgesprochen werden könnten. Für den Antrag sprach sodann nur noch der Abg. Kuntzsch, und zwar ganz im Sinne des Antragstellers; er hielt die jetzigen Verhältnisse für ganz besonders geeignet zur Erlassung einer Adresse, um dem Könige die innigste Liebe und Treue des Volkes auszu sprechen, die Staatsregierung gleich von vorn herein über die An— sichten der Kammer und die Meinung des Volks ins Klare zu setzen, ihr die kräftigste Unterstützung der Kammer zuzusichern, falls diese die Grundsätze derselben theile, und sie zu ersuchen, zur freiesten Ausbil⸗ dung der Verfassung die Initiative zu ergreifen und den Ständen hierin entgegen zu kommen.

Nachdem hierauf Staats⸗-Minister Dr. Braun, eben so wie ge stern in der ersten Kammer, die Erklärung abgegeben hatte, daß, falls die zweite Kammer einseitig eine Adresse berathen sollte, der Annahme derselben von Seiten des Königs ein Bedenken nicht ent⸗ gegenstehe, fand der Antrag einstimmige Annahme. Zur Abfassung des Entwurfs der Adresse wurde dann später eine aus sieben Mit gliedern zusammengesetzte außerordentliche Deputation gewählt, die aus den Abgeordneten Küttner, Tzschirner, Wehner, Secretair Sie⸗ gel, Helbig, von der Planitz und Vice-Präsident Pfotenhauer besteht, und die im Sinne des gestellten Antrags von dem Präsidenten um möglichste Beschleunigung ihrer Arbeiten ersucht wurde.

Von Seiten des Präsidiums wurde heute bereits der Eingang eines Dekrets, betreffend den Entwurf eines neuen Wahlgesetzes und die hiermit im Zusammenhange stehende Aufhebung einiger Paragra⸗ phen der Verfassungs- Urkunde, angezeigt und dasselbe der ersten De putation übergeben. Eben so wurde mitgetheilt, daß sämmtliche ste hende Deputationen sich konstituirt haben. Die nächste Sitzung ist noch nicht festgesetzt, wird aber wahrscheinlich am 25. Mai stattfinden und die Berathung des Adreß-Entwurfs die Tagesordnung bilden.

S essen. Kassel, 23. Mai. (Kass. Ztg.) Se. Königl. Hoheit der Kurfürst hat den diesseitigen Bundestags-Gesandten, Br. Jordan, zum Geheimen Legations⸗-Rathe ernannt.

Nassau. Wiesbaden, 19. Mai. (D. A. 3.) Durch den erfolgten Abgang unseres Ministerial-Präsidenten Hergenhahn, so wie der provisorischen Regierungs- Direktoren Hehner und Schepp, zur konstituirenden Versammlung nach Frankfurt sind abermals einige Aenderungen im Personal unserer höchsten Staatsstellen nöthig ge⸗ worden; es sind demnach dem Regierungs⸗-Präsidenten Vollpracht die Leitung des Staats-Ministeriums, dem Vice-Präsidenten Lex das Präsidium der Landes⸗-Regierungs-Geschäfte und den Negierungs⸗ Räthen Giesse und von Trapp die Direktorial-Geschäfte bei der Landes-Negierung interimistisch übertragen worden.

Schleswig⸗Holstein. Schleswig, 20. Mai. (H. C.) Unterm 17ten d., zur Erinnerung der in Eidswold gegebenen nor- wegischen Verfassung, am Vorabend des deutschen Parlaments, ist, mit Rücksicht auf Norwegens Stellung zu uns, folgende Ansprache von hier aus nach Norwegen abgesandt:

„Schleswig- Holstein an Norwegen. Norweger! Edles, sreies Volk

Skandinaviens! Zu uns an den Ufern der Schlei, durch Schleswig- Volsteins blühende, freie Gauen ist die Kunde gekommen, daß Ihr dem Dänenvolle, dessen Knechtschast Ihr Euch in Eurem Heldenkampfe als Männer altnordischer Freiheit im Jahre 1814 entrissen habt, gegen uns, die wir eben dieser Knechtschaft müde, in dem heiligsten unserer Rechte ver= letzt und schmachvoll verhöhnt, zu Hülfe eilt. Ihr bracht zuerst die unbe— gränzte Willkürherrschaft des schmachvollen dänischen Königsgesetzes, welches auf freier Männer Geist wie ein ertödtender Vampyr lastet. Als alle Beamte Euch von Dänemark gesandt wurden, als man Eure Selbstständigkeit Euch nahm, da blieb Euer einziger Stab, wel- cher in der Oede einst die heilige Quelle der Freiheit wieder erwecken sollte und, Dank dem Himmel, zu Eurem Wohle auch mächtig erweckt hat, das alte Odalsrecht, welches der Absolutismus der dänischen Könige nicht auf— zuheben wagte. Wir Schleswig-⸗Holsteiner haben durch die blutigen Kämpfe der Jahrhunderte, welche wir für unsere Selbstständigkeit geschlagen, unter der fattischen Einführung jener Alleinherrschaftsgewalt der dänischen Könige auch unser O dalsrecht treu aufrecht erhalten. Das lautet dahin: Schles⸗ wig-Lelstein soll bleiben ewig zusammen und ungetheilt!“

»Dänische Könige haben, als Schleswig - Holsteins Herzoge, seit 1160 dieses alte Recht unseres Landes beschworen, jeder Nachfolger bis auf Christian VIII. hat es bestätigt und zugesichert, und auch Friedrich VII. hat die Zusicherung am 28. Janüar d. J. ercheilt, daß in der bestehenden Ver⸗ bindung der Herzogthümer Schleswig - Holstein keine Veränderung eintreten solle. Auf die Aufrechthaltung dieses Grundrechts unseres Landes beruht aber die rechtliche Fortdauer der Herrschermacht unseres Landesherrn. Dieses Recht ist plötzlich wieder gestürzt von unserem Landesherrn, von seinen fanatischen Mini- stern, vom dänischen Volke, und mit blutiger Gewalt der Waffen will die absolute Will fürherrschaft Dänemarks dasselbe vernschten, will sie Schleswig von un⸗ serem Bruderlande Holstein abreißen, dänisch machen, wo jeder Nerv un⸗ seres Leibes, jeder Gedanke unseres Geistes nur deutsch ist. Norwegisches Volk! Ihr Männer der meerumbrausten Klippen, der freien Gehöfte, der blühenden Städte! Wie, Ihr wollt ein Volk von 800,900 freien Män⸗ nern mit knechten helfen, das für sein altes Recht, für die junge Vollsfrei= heit sich erhoben, streitet, kein Opfer scheut, wie einst Ihr; das keine däni⸗ sche Beamte im Civil und Militairwesen, wie seine alte Verfassung es sestgesetzt hat, unter sich länger dulden will, das Eurem rühmlichen Bei— spiele im Jahre 1813 jetzt gefolgt ist?

. „Wir achten und ehren als Freiheit durchglühte Männer des Volkes die kandinavischen Sompathieen, wünschen eine noördische Volksgestaltung mit dem deutschen Volke im mächtigen Bündnisse, dem drohenden Osten ge genüber.

„Männer der Freiheit! Jünglinge der kommenden Zeit, getragen von dem Lebensodem der Gegenwart, die bei allen Völkern Großes schaffen wird, Ihr könnt dem Fanatismus gegen die Freiheit nicht dienen, nicht Diener der Knechtschaft sein wollen.

Denkt an die große Errungenschast Eurer freien Verfassung, Eurer Selbstständigkeit und Unabhängigleit und bestätigt das stolze erhabene Ge⸗— fühl altnordischer Freiheit in der offenen Anerkennung unseres rexlichen Kampfes und Sieges für unsere Freiheit und Selbstständigkeit von Däne—⸗ marks Willkür, für unsere Nationalität, und hoch wird Euer Name in allen Gauen Schleswig- Holsteins, als der eines Volkes, das die Freiheit besitzt und Anderen dieselbe gewährt, genannt werden.“

Musland.

Oesterreich. Pesth, 20. Mai. (Bresl. Ztg.) Als ge⸗ stern Abend ein vom ungarischen Minister in Wien abgefertigter Cou rier die Nachricht überbrachte, daß der Kaiser mit seiner ganzen Fa⸗ milie die Residenz Wien verlassen und den Weg nach Innsbruck ein geschlagen habe, eilten die Minister sogleich zum Erzherzog Palatin, wo nach kurzer Berathung beschlossen wurde, den ungarischen Minister Fürsten Paul Esterhazy anzuweisen, sich sofort zu dem Könige zu ver⸗ fügen und im Sinne des Gesetzes stets bei ihm zu bleiben. Das Ministerium hat auch sogleich eine Adresse an den König entworfen und abgeschickt, in welcher dieser aufs wärmste und angelegentlichste gebeten wird, sich in seine treue ungarische Hauptstadt zu begeben, wo er mit der tiefsten Begeiste⸗ rung und heißesten Liebe würde empfangen werden, und wo jeder Bewohner dieses großen Landes Gut und Blut für seinen geliebten König zu opfern bereit sei. Ferner hat der Ministerrath bie Einbe⸗ rufung eines außerordentlichen Landtags auf den 2. Juli und nöthi⸗ genfalls die Mobilmachung von 190,600 Nationalgarden zum Schutz des Throns, des Vaterlandes und der Freiheit beschlossen. Bis sichere Nachrichten von dem Aufenthalt des Königs und dessen Ent⸗— schließngen anlangen, ist der Erzherzog Stephan mit allen König— lichen Prärogativen bekleidet worden.

Frankreich. National-Versammlung. Sitzung vom 22. Mai. Die Zugänge waren heute von Linientruppen und einer Ab— theilung der National Garde aus Orleans bewacht, welche gestern auf der Eisenbahn nach Paris gekommen war. Um 1 Uhr eröff⸗ nete Buchez die Sitzung. Nach Veilesung des Protokolls theilte Lacrosse, eine Adresse der National-Garde aus Brest an die Versamm⸗ lung xücksichtlich des Attentats vom 15ten mit. Mehrere andere Mitglieder deponirten aus Douai, Aix und anderen Orten ähnliche Adressen. Aristide de Granville überreichte einen Antrag bezüglich der außerordentlichen Steuer von 45 Cent, die von der provisorischen Regierung dekretirt wurde. Gouin, Vorsitzender des Finanz Comit 's, erwiederte, daß das Comité wahrscheinlich noch imLaufe der heutigen Sitzung einen Bericht über denselben Gegenstand abstatten werde, wodurch der Antrag von selbst seine Erledigung finden dürfte. G. von Beaumont liest darauf das Resultat der Prüfung der Corallyschen Wahl im Vienne Departement vor, das auf Zulassung dieser Abgeordneten dringt. Co— rally wird zugelassen. Turck erhielt das Wort, um seinen' Antrag auf Errichtung von Hypotheken-Banken zu entwickeln. Die Finanz Krisis, sagte er, habe alle Production dergestalt gehemmt, daß es von höchstem Interesse sei, den Grundeigenthümern zu Hülfe zu kommen, wenn nicht alles Steuerverorduen eine Illusion werden solle. In ge genwärtiger Lage sei die Mehrzahl der Grundbesitzer gänzlich zahlungsunfähig. Der Redner wünscht also eine Bank gegrün— det zu sehen, die ihnen Hülfe gewähre. G. von Beau mont antwortet, daß das Comité für den Ackerbau sich bereits mit ähnlichen Projekten zur Hebung des Grundkredits beschäf tige, weshalb der Turcksche Vorschlag ihm beizuordnen sei. Ber ryer trägt darauf an, beide Vorschläge auch dem Finanz-Comitè zu zuweisen. Dies geschah. Delecluce überreichte und entwickelte ebenfalls einen Vorschlag zur Gründung landwirthschaftlicher Banken, deren Billets durch gan; Frankreich an Zahlungsstatt genommen wer den sollten. Auch dieser Vorschlag wurde unterstützt und an die Co— mités verwiesen. Huot entwickelte hierauf seinen Vorschlag rück⸗ sichtlich des Verfahrens bei Gemeinderaths Wahlen. Ihm zufolge soll künftig bei den städtischen Behörde -Wahlen dasselbe allgemeine Stimmrecht ausgeübt werden, wie bei der politischen Repräsentation. Die Unterschiede zwischen Erb- und Hintersassen, Schutzver⸗ wandten und dergleichen sollen für immer aufhören. Der Red⸗ ner dringt auf völlige Gleichheit aller Bewohner einer Ge⸗ meinde. Plegnard nahm dann das Wort, um darauf an⸗ zutragen, daß der neue Verfassungs= Entwurf, sobald er fertig, gedruckt und an die Mitglieder vertheilt würde. Dieselben hätten ihn dann in den Abtheilungen zu prüfen, und Jeder, der ein Red⸗ ner sei und deshalb die Rednerbühne zu besteigen in öffentlicher Sitzung nicht wage, könne dort seine Bemerkungen daran knüpfen. Coquerel, protestantischer Geistlicher, bekämpfte diesen Vorschlag; die Versammlung hielt ihn jedoch für erheblich genug, um ihn der Berücksichtigung zu empfehlen. Mittlerweile langte der Bericht des