1848 / 26 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

thung, nicht aber die Resultate einer solchen geliefert oder auch nur

Anträge auf bestimmte Beschlußnahmen gestellt werden sollten.

. Bundestags Gesandten sind aber verpflichtet, die ihrer Prü⸗ sung unterliegenden Fragen von allen Seiten zu beleuchten, die Re⸗ auf diese verschiedenen Seiten aufmerksam zu

gierungen wenigstens

machen. Selbst zu einer Zeit, als die Bundestags- Gesandten unbe—

dingt abhängig von ihren Instructionen waren, wurde diese Abhän⸗ gigkeit beschränkt auf das Stellen sförmlicher Anträge im Ramen der Regierungen und auf die definitiven Abstimmungen. Dagegen war also jederzeit, freigestellt, in NKommissions⸗ und zur Vorbereitung der Bundestagsbeschlüsse, Ueberzeugung ihre Änsichten zu äußern und zu

ihnen schon damals, Ausschuß-⸗Berathungen, nach eigener freier motiviren. Für diese Ansichten konnten also auch die Regierungen selbst nicht verantwortlich sein, es stand ihnen aber natürlich frei, die Gesandten anzuweisen, eine mit den geäußerten Ansichten im Wider spruch stehende Abstimmung bei der definitiven Beschlußnahme abzu— geben und so zu manifestiren, daß der Gesandte nicht die Meinung der Regierung, sondern seine individuelle eigene ausgesprochen habe. . Ich wende mich nun zum Inhalt des Promemoria. Die maß. losen, zum Theil wahrhaft terroristischen Angriffe auf dasselbe sind hauptsächlich gegründet darauf, daß: ; 1) der Verfasser die ungeheure Forberung mache, 6 sellten die seitherigen Regierungen, also die Fürsten und deren verfassungs mäßige Organe, die Staateregierungen, an dem Verfa ssun ge werk Theil nehmen, dieses in Gemeinschaft mit den vom Vel gewählten Abgeordneten aufrichten während es im Begrisf einer konstituirenden National-Versammlung liege, daß diese allein und ohne Mitwirkung der Regierungen festzusetzen habe, welcher V Deutschland sich zu fügen, welche

Formen das Gebäude anzunehmen habe, aus dem die Einheit,

Freiheit und Rechtssicherheit des deutschen Volkes hervorgehen solle.

In dem Begriff einer konstituirenden Versammlung liegt aber eine solche Einseitigkeit nicht. Tie Bundesversammlung zuerst hat den Ausdruck „konstituirend“ gebraucht, und deshalb auch ist sie be rechtigt, ihn zu erläutern. Er findet sich in den Motiven zum Bun⸗ desbeschluß vom 30. März, welcher die Negierungen aufforderte, eine Nationalversammlung zu berufen. Dort ist gesagt: „Der einzig rath same, vielleicht allein zulässige Weg, um zu einer neuen Bund esver— fassung zu gelangen, ist der einer aus allen Bundesstaaten gewähl— ten konstituirenden Volksversammlung den von der Bundesversamm— lung und den Vertrauensmännern ausgehenden Entwurf dazu zur Annahme vorzulegen; diese Annahme wird nicht allein von dieser konstituirenden Versammlung abhängen können, vielmehr werden die Regierungen burch die Bundesversammlung oder andere Organe immer

n kontrahirenden Theil bilden.“

Jener Beschluß und diese Motive stehen in keinem Separatpro tokoll, einem öffentlichen, welches ohne Indiscretion zur allgemeinen Kenntniß gelangen konnte. Weder die Regierungen aber, noch das Vorparlament haben von dem einen oder dem anderen sich losgesagt, und auch später ist dies nicht geschehen, nicht einmal bei Funf;iger-⸗Ausschnß hatte es bis vor wenigen Tagen versucht. Das Vorparlament hat nur die Wahlfähigkeits-Bedingungen für die Ab— geordneten zu der von den Regierungen einberufenen Nationalver— sammlung modifizirt, und auf dlese Modificationen ist die Bundes versammlung bereitwillig eingegangen. Das Promemoria hat also nur wiederholt, was längst gesagt und anerkannt war und noßh— wendig anerkannt werden muß, wenn man nicht faktisch die Negie⸗ rungen als solche absetzen, die Einzelnstaaten ohne Weiteres auflbsen will. Konstituirend bleibt die Nationalversammlung immer, deni sie ist berufen, ein neues Verfassungswerk zu gründen; allein am Bau durch ihre verfassungsmäßigen Organe zu helfen, muß den Re— gierungen gestattet sein, sonst wird man den vergeblichen Versuch machen, Recht auf Unrecht zu gründen. Uebrigens verlangt das Promemoria ein Unterhandeln der Nationalversammlung mit jeder einzelnen dentschen Regierung nirgends. Die Förmlichkeiten eines bürgerlichen Vertrags wird allerdings

ondern in

kein Staatsmann in solchen Verhältnissen gewählt haben wollen, aber rechtliches Gehör müßsfen alle Betheiligten finden, damit eine Ausgleichung der verschiedenen Interessen möglich werde, und daß zu einer solchen bereitwilligst gerade die Regierungen die Hände bieten werden, liegt außer allem Zweifel.

Man würde dem Gerechtigkeitsgefühl des ganzen deutschen Vol kes Hohn sprechen, wenn man behaupten wollte, seine Absicht sei, die deutschen Fürsten so zu demüthigen, daß sie esne sede Verfassung dankbar hinnehmen müßten, auch wenn diese den ganzen seitherigen Rechtsbestanb unbeachtet lasse und ganz vernichte. Welche Rechts— sicherheit bliebe dann überhaupt, und wie wäre es möglich, das all— genieine Vertrauen wieder herzustellen, welches vor Allem jener Sicher⸗ heit bedarf und so nothwendig ist, wenn der gesunkene Wohlstand wieder aufgerichtet und dem Ärmen geholfen werden soll, der nicht von theoretischen Streitigkeiten leben kann, sondern der Arbeit be darf, um sein Brod zu verdienen, das er sich selbst und nicht fremder Barmherzigkeit verdanken will.

Es gehört eine eigene staatsmännische Scharfsichtigkeit dazu, um einen Dualismus zwischen Regierung und Volk da zu sehen, wo' ver— langt wird, sie sollten Hand in Hand gehen, well ihre Interessen jetzt identisch seien.

. Wohl aber wird der Dualismus geschaffen, wenn man die Re— gierungen ausschließt vom Bau am Verfassungswerke, sie nicht mit zu Nath sitzen lassen will oder gar beabsichtigt, statt offen, frri und muthig ihre Mitwirkung in Anspruch zu nehmen, sse versteckt in den heimlichen Gemächern mitwirken zu lassen.

2) Wird dem Promemoria vorgeworfen, dasselbe rathe den Regie— rungen, darauf hinzuwirken, daß ihre Kreaturen in die Ver— ammlung gewählt würden, oder sich zu bemühen, durch Be stechung oder ähnliche Mittel Anhänger und Vertreter in den Neihen der Nationalversammlung selbst zu suchen.

Sämmtliche Fürsten haben wohl jetzt Volksmänner zur Seite

118

lung muß also dem Volke eben so zu statten lommen, wie den Ne⸗ gierungen, und es beweist folglich der Rath, auf solche Wahlen hin— zuwirken, nur abermals, daß das Promemoria die Interẽssen der Re— gierungen und des Volks identifizirt,. ö .

ö Wer aber dem Promcmoria den Vorwurf macht, daß es den Regierungen empfehle, ihre Vertheidiger in der Natienalversammlung selbst zu suchen, der beweist, daß er nicht vermag, auf den praltischen sfaatsmännischen Standpunkt sich 3 erheben, auf welchem längst das auch in seiner Politif praltischste Volt der Welt, der Engländer näm⸗ lich, steht, welcher keinen Minister anerkennt, der nicht Mitglied des Parlaments ist, eben weil die Erfahrung lehrt, daß die Interessen der Krone und des Volks nur dieselben seien und als solche gewahrt werden können, wenn die Vertreter der einen und anderen im Parla⸗

stehen, also keine Kreaturen in dem Sinne, welcher dem Promemoria

*

unterlegt wirb; die Wahl solcher Männer in die National⸗Versamm

Gekanntmachungen.

175 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 14. Februar 1848.

Die den minorennen Kindern des verstorbenen staus⸗ manns Anderßen gehörigen, an der Ecke der Tauben— und Friedrichsstraße, und zwar unter Nr. 12 in der Taubenstraße, belegenen und im Hypothelenbuche von der Friebrichöstatt Hel n 8. Nr. ze. e e unf, gen 265. verzeichneten Grundstücke nebst Zubehör, gerichtlich abgeschätzt zu 41,912 Thlr. 7 Sgr. J Pf, sollen

straße Nr. 9 und

hann Gottlieb Schiedler zug hen g, in der Deßauer⸗

im Höpothekenhuche von den Umgebungen Nr. 1815. verzeichnete Grundstück, ö. abgeschatz zu 15,169 Thlr. 10 Sgr., soll

am 15. September 1848, Vorm. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. pothekenschein sind in der )

er dem Alusenthalte nach unbekannte Eigenthümer, taumergerichts . Lanziist Johann Gottlieb wird hierdurch öffentlich vorgeladen.

ment Hand in Hand und nicht dualistisch aus einander gehen oder feindlich sich gegenübertreten.

Der Verfasser des Promemoria ist nie bestochen worden und hat nie Jemand bestochen, deshalb suchte er auch nicht hinter dem 8 sen und bedachte nicht, als er seine Worte flüchtig niederschrieb, welcher Sinn von Anderen böswillig hinein interpretirt werden könne. Er ist gewohnt, selbst zweifelhasten Acußerungen die mildere Auslegung zu geben, eben so, wie er die Freiheit der Meinung und Ueberzen' gung, welche er für sich in Ansprüch nimmt, auch Anderen gönnt; freilich aber muß er anerkennen, daß gegenwärtig die Freiheit in der That und thätlich ganz anders verstanden wird. .

3) Wird dem Promemoria vorgeworfen, dasselbe rathe den Regie rungen, durch das zunächst für andere Zwecke in Aussicht ge nommene sogenaunte Triumvirat die Nationalversammlung unter die Waffengewalt zu stellen und auf solche Weise deren Berg thungen und Beschlüsse zu terrorisiren,

Gebe der Himmel nur, daß der Nationalversammlung von sonst Niemand, wie von den Regierungen, Gewalt angethan wérde! Bie jenigen, welche beständig das Phantom der Reaktien heraufbeschwö ren, glauben am allerwenigsten daran; sie wissen recht gut, daß an Reaction von Seiten der Regierungen nicht zu denken ist, und der Verfasser des Promemoria würde am wenigsten geneigt sein, zu sol chen Maßregeln die Hand zu bieten, aus Gründen, welche, weil sit nur seine Person angehen, hier nicht näher eiörtert werden sollen.

Das Triumvirat wurde nur erwähnt, weil es die gerignetste Be hörde schien zur Vermittelung und Verständigung der divergirenden Ansichten, welche im Schooß der Nationalversammlung sich ergeben könnten, bezüglich ber vielen so überaus wichtigen Fragen, welche nur ein Einverständniß der Regierungen in der Nationalversammlung zu lösen vermag. 6

Die Bundesversammlung selbst ist eine zu große und durch ihre Geschäfts-Einrichtungen und ihren Organismus allzu schwerfällige Be⸗ hörde, um mit Leichtigkeit und Schnelle die oft einer raschen Ent— schließung bedürfen werdenden Verhandlungen mit der Nationale sammlung zu leiten, während die nur aus drei Mitgliedern hestehen sollende Erxekutiv-⸗Behörde weit rascher sich bewegen und Entschesdung würde fassen können.

Eine einheitliche Leitung der Verhandlungen der Regierungen mit der Nationalpersammlung wird freilich nicht von allen Parteien gewünscht, dies ist aber ein Grund mehr, sie, in dem übereinstimmen den Interesse des Volks und der Regierungen, beiden zu empfehlen. Dadurch allein wird der Partikularismus beseitigt, so weit er nach theilig auf die Verhandlungen einwirken könnte, und nur insoweit verlangt das Promenoria seine Beachtung und Beibehaltung, als er im Stande ist, auch künftig, unbeschadét der wahren Einheit unb Größe Deutschlands, eble Früchte zu treiben. .

Mit, welchen Waffen das Prommemoria den Jan zf geführt haben will, ist in deutlichen Worten ausgesprochen; es sind Fie Gründe der Vernunft, des Rechts und der Erfahrung. Wer diese verschmäht, richtet sich selbst in der aufgeklärten öffentlichen Meinung, und diese wird sich aufklären, sobald der Rausch verflogen ist, in welchem jetzt noch so manche Gemüther befangen sind; möge das Erwachen nur nicht zu spät erfolgen.

) Hat man den Ausdruck „sogenannte constitutionelle Mo⸗ narchie“ als eine Versündigung an der Demokratie anathema tisirt, wahrend doch gefordert wird, man solle die bisherige con⸗ stitutionelle Monarchie in demokratische umwandeln und folglich, da man allseitig einverstanden ist über die Nothwendigkeit, die Throne auf breite demokratische Unterlagen zu stützen, die con stitutionellen Monarchieen in ihrer seitherigen Bedeutung nicht fortbestehen können.

Zum Schluß resumire ich den Inhalt des Promemoria, wie er sich dem Unbefangenen klar vor die Augen stellen muß und stellen wird, sobald Erörterungen wieder Gehör sinden, wie sie z. B. di Deutsche Zeitung den Muth hat, aufzunehmen.

Die Regierungen sollen mit der National-Versammlung nicht einen PrinzipiensgKtampf beginnen über den weiteren oder beschränk teren Umfang des Begriffs vom Prädikat „konstituirend.“

Sie sollen eben deshalb nicht eine förmliche Minister- oder Re gierungsbank aufstellen, wie dies in Staaten mit Repräsentativ⸗Ver⸗ fassungen zu geschehen pflegt.

Sie sollen in jeder zulässigen Weise sich bestreben, mit der Na tional-⸗Versammlung Hand in Hand zu gehen, in gemeinschaftlichem Einverständniß an dem Bau des großen Verfassungs-Werkes arbei ten und hierdurch die Größe und Einheit Deutschland s gründen helfen.

Sie sollen eben deshalb so weit sie dies gesetzlich vermö gen darauf hinwirken, daß die Volksmänner, die den neueren Zeitrichtungen ergebenen, an der Spitze der Regierung stehenden Männer, auch in die National̃ Versammlung gewählt werden, um hier die Interessen der Regierungen und des Volles zu identisiziren, also in einander aufgehen zu lassen.

Sie sollen ihre Rathgeber in Beziehung auf die Verschmelzung der gegenseitigen Interessen nicht außerhalb der National-Versamm' lung, sondern innerhalb derselben suchen, weil diejenigen Männer, welche durch ihre Intelligenz, Vaterlandeliebe, Energie und Redlich keit in der Versammlung Einfluß gewinnen, auch nothwendig künftig die Leiter der Regierungen werden müssen. ̃

Sie sollen die einheitliche Leitung ihrer tional⸗ Versammlung einer Central⸗Behörde übertragen Gesammt⸗Interesse der Regierungen und des deutschen

ten verdrängt werde, diese vielmehr nur sinden, als es mit der fünftigen Einheit verträglich ist. 95 Sie sollen sich bemühen, daß dem Schooße der sammlung eine Verfassung entsteige, welche den und der Regierungen so sehr entspricht, daß diese sie lönnen, ohne ihrer und ihrer Völker fernerer Exisfenz entsahen iu Vie volle Verantwortlichkeit für Nathschläge z Fuürsten und das Volk nehme ich auf mich.

Frankfurt a. M., den 16. Mal ln 18.

und Größe D l

; = Interessen ed

. irt

wissenschaft und ARunst. Königliches Opernhaus. Jessonda. Frau ster: „Jesson . (Den 24. Mai.) Jessonda, ein Weik, in welchem sich die am gediegensten ausprägt, wurde am Müirt moch nen gerer Nuhe dem Publikum wieder vorgeführt und durch die der Musik inwehnenden Schoͤnheiten, als durch tracht gelungene Aufführung, das Grade Gleichwohl leidet die Oper, wie sik, an einer gewissen Monotonie, die den To das Interesse, das man an der in ihrer elegischen teressanten Melodik, an der kunstvollen Harmon und an der m Gonstruction des Ganzen matten läßt.

Kunstinteresse der On

zu erregen.

191

. elsterhgsflen

zu nehmen gezwungen ist, zuletzt unwillkürlich

j Jenes universelle Gefühlsvermbgen, das dem Opern-?

nisten vor allen Dingen

Charakters, jeder Empfindung

zu können (das unter den

; hohem Masie giebt indi meist wehmüthig aussprechendes Gefühl. Als dramatisch daher Weber weit über Spohr, indem er in seinen Gallerie verschiedener Charaktere, d. h. einen Cytlus fühlenden und handelnden Personen aufgestellt hat,

nicht, daß in „Jessonda“ ldi und Dramatik in der Dichtung gesucht werden muß. ö (Gehe) hat sein Werk zwar durchweg mit einer edlen, poetssch so wie auch mit mehreren anziehenden Scenen von gu

lung, ausgestattet, dagegen aber bedeutende Charaktere gänzlich verabsäumt. Unmöglich kann B. ein so

wie Jessonda, auf der Bühne einen lebhaften

so wenig wie Amazili große Theilnahme

Beide (überhaupt die Haupt- Personen der 8

als seufzen und klagen, indem nächst der druck der Dichtung besonders s ?

gängig vorherrschenden Empsindungen si

Spohr's lyrische Muse ein reiches

sche Theil des Werkes ist es auch, der die

während sich die Musik zu einem wirklich dramgatischen d

in wenigen einzelnen Momenten erhebt. Dazu gehört

die Scene, wo Nadori den Schwestern gegentibertritt.

die Todesbotschaft zu überbringen, beginnt er eben

vollziehen, da sieht er die in üiesem Schmerz vor Jessondaen kene Amazili. Sein ganzes Wesen verändert sich Anblick, die angefangene Rede stockt .. Mitleid

Herz . 1 ieseꝰ vom Dichter geistreich ersundene

ponisten in der That meisterhaft behandel!

eine echt dramatische Wirkung hervor. 3mm

Finale des zweiten Aktes durch dramatisch gelungene Auffassung

rend das Musißtstück zugleich auch als Kunstwerk eine wahre Zierde der S ist. Mächtig ergreifend und erschütternd wirkt besonders das let

wo sich alle handelnde Personen in höchster Aufregung und

911

beiwohnen auffassen 1nd neueren ltamgat B. Weber in eigen ist),

Im Gegentheil, immer nur sein

Therl v . 1 eln Theil der Schuld mangelnder

sch 18er uud

vivace, schaft einander gegenüberstehen. Den dramatisch wirksamsten? ganzen Oper bildet aber unstreitig im dritten Ak im Tempel, welche der Kataftrophe, der Ne tung angeht. Die Gewitter-Musik, die in der Ferne Chöre der Bajaderen und Braminen, welche den zorn der Gebet zu beschwören versuchen, sind vortrefflich ausge der Moment, wo die Bajaderen in wildem Tanze ni bie Braminen, die Götter anrufend, im feierlichen Zug lich ein Blitzstrahl das Bild e geschrei zu Boden stürzen, ergreift aufs höchste. sreilich nach dieser Entwickelungs- Scene der Schluß, ein wirksames Ensemble herbeizuführen der T Gelegenheit bot.

Die Aufführung der Oper war, lwwurde, meist vortrefflich. Frau Wiedervorführung so manchen ben, erscheint für die Jessonda gleichsan her auch in dieser Rolle wahrhaft Verdienstliche lichen Moment bot um Einzelnes hervorzuheben erste Arie, in welcher Jessonda in sanften Klagen ihre 6 gen Abschiede von der Heimat schildert. Der melodische Zauber reinen Stimme, der herrliche Ausdruck eines Überall ku ges wirkten hier in wohlthuendster und ost wahrhaft Nicht minder Ausgezeichnetes leistete die geschätzte S den Duette des zweiten Altes mit Amazisl (Fräul.“ r Lieblichkeit und der sanfte Schmelz ihres Organs einen unwideistehlichen Eindruck ausübten, während sie in der großen Arie des dritten Altes ih seltenes Gesangs-Talent zu bewähren ebenfalls glänzende Gele genheit fand. Vielfältiger Beifall und Hervorruf lohnten dle Leistung det trefflichen Künst lerin gebührendermaßen. Amazili betreffend, so häften wir in dieser Partie fieilich lieber Fräul. Tuczek gesehen. Doch müssen wir den unveilenn baren Fleiß, welchen Fräul. Brerxendonf auf die Rolle verwendet hatte, aner= kennen. Mehr Sorgfalt auf die Ausspräche und tieferes Eingel die Fein— heiten des Gesanges dürften der stimmbegabten Sängerin wiedei nzuempfel len sein, da eine blos musikalisch korrette Ansführung die Kunstansprüche bildeter Musikfreunde noch nicht zu befriedigen vermag. Die uͤbrige setzung war die frühere und genügte. Den Nadori singt Herr Mantiue immer noch mit bekannter Meisterschaft. Herr Bötticher bewährte sich als Tristan, Heir 3schiesche, obwohl nicht ganz günstig disponirt, Ober⸗-Bramin. Auch Chor und Orchester lösten ihre nicht leichte Aufga unter Herm Taubert' s Leitung in durchaus befriedigender

Bramatsd ertrrßmrn er Bramga s zertiummer

ö ,

porntse 1 deltselßen

91

Haus war gut besetzkz.

2

Ecke der Berinburgerstraße belegent,

Band 29.

Tare und Hyo— degistratur einzusehen.

Schiedler,

am 16. September 1848, Vorm. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle Theilungs halber subhastirt werden. Taxe und Hypothelenschein sind in der Registratur einzusehen.

icht zu Berlin, den 14. Februar 1848.

. Nothwendiger Verkauf. Stadtger Das dem pensionirten Kammergerichts-stanzlisten Jo=

J mr f 7 RK. K. priv. und fuͤr Preußen konzessionirter

Adriat. Versicherungs⸗Verein

(Riunione Adriatica qi Sicurta)

. 6.

dieser Gesellschast bei dem Königl. Preußischen Konsu— late in Triest abgegebenen Erllärung, daß sie die dem Hern Carl Drabitius als Vertreter ihrer hiesigen General Agentschast gegebene Vollmacht förmlich wider rufe und annullire, worüber das Original⸗Protokoll des Königl. Preußischen Konsulats in Triest Herren Anhalt Wagener niedergelegt ist, so hat nun Herr Carl Drabitius aufgehört, in seiner bis⸗ herigen Eigenschaft als General-⸗Agent zu fungiren, und wi'd dies hiermit zur Kenntniß des Publikums gebracht.

Der Unterzeichnete hat mit Beziehung auf das Vor⸗— stehende noch bekannt zu machen, Laß er von der Bi— rection zur Interimal-⸗Administration der hiesigen, früher durch Herrn Carl Drabitius vertretenen General Agentschaft beaustragt wurde, weshalb laut allgemeiner und spezieller Vollmacht, welche im Origingle bei Herren in Triest. , * Wagener liegt, er allein befähigt ist, die

Gunsten der 9

Laut einer unterm 10ten v. Mi. von der Direction ] zu eneral-⸗Agentschaft gusstehenden Gel-

Ter mmm m mr, ,

der einzuheben und überhaupt alle jene Functionen zu übernehmen, welche zur Verwaltung der ste betreffenden Geschäfte gehören. Berlin, den 15. Mai 1848. k 6561 Bevollmächtigter der K. K. priv. Riunione Adriatica di Sicuritâ. Hotel Happoldt 9.

bei hiesigen

1322 b]

Berlin-Hamburger Eisenbahn.

Ertrafahrt nach Spandow 6. jeden Sonntag. NMAbfahrt von Berlin 2 Uhr Nachmittags, WW-Rückfahrt von Spandow 8 Uhr Abends.

Beziehungen zur Na— , damit das Int Volkes ale solches prävalire und nicht von Partifular⸗Interessen einzelner Staa. insoweit Berlcksichtigung

eutschlands

voi C bPIIilentoilpü-

Das Abonnement beträgt:

2 Athlr. für * Jahr. 4 Athlr. . Zahr. 8 Athlr.« J Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-⸗Erhöhung. Bei einzelnen nummern wird der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.

1 26.

Preußisch er

Staats - Anzeiger.

mer, ==.

!??

Alle Poest⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

Behren⸗Straße Ur. 57.

1848.

Um mehrfachen Anfragen zu begegnen, wiederholen wir unsere frühere Anzeige, daß der Preußische Staats⸗Anzeiger die Verhandlungen der preußischen National⸗

Versammlung so schnell wie möglich vollständig mittheilen wird. Um dabei den auf bequemeren Gebrauch gerichteten Wünschen vieler verehrlichen Abonnenten zu entsprechen, ist die Einrichtung getroffen worden, daß diese Verhandlungen als besondere Beilage des Staats⸗Anzeigers in hoch Quart-Format mit eigener fortlaufender Paginirung gegeben werden

sollen. Eine Erhöhung des Abonnements-Preises findet deshalb eben so wenig statt, als besondere Abonnements auf die se

Der Abonnements-Preis beträgt für dit zwei Monate des laufenden Vierteljahres 1 Thlr. 10 Sgr.

hat.

Deutschland.

Bundes⸗Aungelegenheiten. Franksurt a. M. Protokoll der konsti= tuirenden Versammlung. Verzeichniß der Ausschuß-Mitglieder.

Preußen. Berlin. Ernennungen und Abschieds Bewilligungen in der Armer. Kochem. Aufruf an die Steuer⸗Beamten der , , .

DOesterreich. Wien. Manifest und Kabinetsschreiben des Kaisers. Triest. Die vereinte neapolitanisch- sardinisch-venetianische Escadre vor dem Hafen. Nachrichten vom Kriegsschauplatze. Abreise Sir Strat ford Canning's nach Konstantinopel. Grätz. Erzherzog Johann lehnt die Wahl für Frankfurt ab.

Bayern. München. Königliches Reskript. Bekanntmachung wegen der freiwilligen Anleihe. Reuer Fahrpost-Tarif. Das österreichische Militair.

Sachsen. Dres den. Kammer Verhandlungen.

Hannover. Hannover. Kammer-Verhandlungen.

Württemberg. Stuttgart. Kommission für die Revision⸗

Hessen. Kassel. Ernennung.

Hessen und bei Rhein. Mainz. Anlunst der Kommission der deut- schen National⸗Versammlung. Aufhebung des Belagerungs - Zustandes.

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg. Das Ministerium nimmt seine Entlassung. ö. .

Schleswig⸗Holstein. Rendsburg. Vermischses. ö

Hamburg. Hambung. Annahme der außerordentlichen Steuer. Ausland.

Frankreich. Paris. Die verschiedenen Vorschläge in Betreff der polnischen und italienischen Angelegenheiten. Berathungen in den Kommissionen der National- Versammlung. Neuwahlen. Widerlegung von Gerüchten. Modification des Dekrets wegen Aufhebung der Schuldnerhaft. Durchreise Bulwer's. Vermischtes. i, . g. Polen mit Päs⸗ sen nach Italien versehen.

Großbritanien und Irland. London. Parlaments- Verhandlun= gen. Eröffnung des Ausnahme-Tribunals in Dublin. Verhaf— tungen. Agitation der Rheder. Nachrichten aus Brasilien und vom La Plata.

Schweden und Norwegen. Gothenburg.

Handels- und Börsen⸗Nachrichteu.

Amtlicher Theil.

Gesetzgebungs⸗

Truppenbewegungen.

Beilagen.

.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Königl. sächsischen Geheimen Regierungs- Rath Kohl schütter den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse; so wie dem eher maligen Landsturm⸗Hauptmann Rive in Dorsten, Negierungs-Bezirk Münster, dem evangelischen Pastor H ansen in Mödern, Regierungs⸗ Bezirk Magdeburg, und dem Kuratus Johann Drost zu Boronow,

Kreis Lublinitz, den Rothen Adler -Orden vierter Klasse zu ver— leihen.

Der bisherige Land- und Stadtgerichts-Assesso Bajohr zu Köslin ist zum Justiz-Kommissarius für den Kreis Friedland, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Bartenstein, und zugleich zum Nota⸗ rius im Departement des Ober⸗Landesgerichts zu Königsberg ernannt worden.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der vierten Klasse 97ster Königlicher Klassen- Lotterie fielen 3 Gewinne zu 2000 Rthlr. auf Nr. 2,788. 56,513 und 77452 nach Breslau bei Schreiber, Dan— zig bei Meyer und nach Magdeburg bei Roch; 27 Gewinne zu 1001) Rthlr. auf Nr. M65. 9h09. 10738. 17, 94. 25, 8h. 28, 435. 3,119. 30, 919. 32, 869. 35,074. 36,639. 40 345. 41,439. 144,231. 57,778. 56, S97. 59, 003. 59,489. 60, 642. Hl, 347. 65,822. bb, 705. 67,473. 67, 518. 8,776. 82794 und 83, 187 in Berlin bei Burg, bei Mendheim und bmal bei Seeger, nach Breslau 3mal bei Schreiber, Köln bei Reim⸗ bold, Dauzig bei Meyer und bei Rotzoll, Elberfeld bei Heymer, El⸗ bing bei Silber, Halberstadt bei Sußmaun, Halle bei Lehmann, Lieg- nitz bei Leitgebel, Magdeburg bei Roch, Merseburg bei Kiesel⸗ bach, Neiße, bei Jackel, Paderborn bei Paderstein, Posen 2mal bei Bielefeld, Ratibor bei Samoje und nach Stettin bei Wilsnach; 338 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 261. 4457. 5092. 5603. 14,131. 15,6009. 17,914. 19, 959. 21, 827. 22, 657. 25, 100. 28,287. 28,635. 30, 232. 33, 047. 34,544. 37,377. 37,580. 39, 516. 39, 526. II, 806. 41,818. 4,565. 5,358. 47, 940. 53,073. 5,725. 556,691. 59, 932. 64,185. 68, 324. 72,963. 74,105. 78, 838. 79,567. S2, 30. S3, 9002 und 84,265 in Berlin bei Alevin, mal bei Burg, bei Marcuse, bei Matzdorf, bei Moser und 2mal bei Seeger, nach Breslau bei Froböß, 2mal bei Holschau und 2mal bei Schreiber, Cöln bei Reimbold, Crefeld bei Meyer, Danzig Zmal bei Rotzoll, Düsseldorf bei Spatz, Elberfeld bei Brüning, Erfurt bei Tröster, Glogau bei Levysohn, Halberstadt 3mal bei Sußmann, Königsberg i. Pr. bei Borchardt und bei Samter, Liegniß bei Leitgebel, Mag⸗ deburg 3mal bei Brauns, bei Büchting und bei Roch, Merseburg bei Kieselbach und nach Wittenberg bei Haberland; 527 Gewinne zu 260 Rthlr. auf Nr. 968. 3188. 3839. 6617. 7768. 12, 510. 15,591. 165,270. 17,347. 18,050. 18, 164. 24,594. 25,02. 25,900. 27,998. 26, 91 . 25,108. 2h, 176. 30 952. 33, 852. I2, 345. 42,699. 45,961. 46,400. 48,150. 30 213. 52,938. 53, 156.

54,516. 57,758. 64,113. 64,182. 64,965. 66, 121. 67,617. 68, 240. Eh, 542. 7i, 636. 71535. 7 353. 77, 571. 77 712. 77 29. 78, 333. 78.827. 79, 183. S1, 137. Bi, 877. Sz, 59. S, 9). S3 5g3 * und 83,777 Berlin, den 27. Mai 1848. Königl. General-⸗-Lotterit-⸗-Direction.

.

ö 9.

Die am Montag, den 29sten d. M., Abends 6) Uhr stattfindende Plenar-Versammlung der ordentlichen Mitglieder der König- lichen Akademie der Küänste wird hierdurch in Erinnerung ge—

bracht. Dr. G. Schadow, Direktor.

Abgereist: Der außerordentliche Gesandte und bevollmäch— tigte Minister, Kammerherr Freiherr Schoultz von Ascheraden, nach Schwerin.

Uichtamtlicher Theil. Dentschland.

Bundes · Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 25. Mai. (O. P. A. 3) Protokoll der Sitzung der konstituirenden National-Versammlung zu Frankfurt a. M,, vom 23. Mai. Die Sitzung wird Vormit⸗ tags 10 Uhr vom Präsidenten Heinrich von Gagern eröffnet.

Das Protokoll der vorigen Sitzung wird verlesen und richtig

estellt. ef Die überreichten zahlreichen Anträge werden verlesen und über Wigard's Antrag beschlossen, daß bis zur Annahme der definitiven Geschäfts⸗-Ordnung nur der Betreff des Antrags und der Name des Antragstellers angezeigt werde. .

Zitz aus Mainz giebt eine Schilderung der letzten Ereignisse in Mainz und beantragt, die Zurücknahme der Militair-Maßregeln in Mainz und das Verbot des Waffentragens der Soldaten und Ünter- offiziere außer Dienst zu veranlassen, so wie die sofortige Berathung über diese Maßregeln. .

Vogt beantragt die Absendung einer Deputation nach Mainz zur Erhebung des Thatbestandes. . ;

Der Antrag Heckscher's, die Sache in einen Ausschuß zu ver— weisen, wird angenommen, und es wird beschlossen, daß dieser Aus—⸗ schuß aus 15 von den einzelnen Abtheilungen zu wählenden Mitglie⸗ dern zu bestehen habe. .

Ueber Eisenmann's Antrag wird diesem Aueschusse die Pflicht auferlegt, eine Kommission zur Erhebung des Thatbestandes nach Mainz zu senden. J, .

Endlich wird der Antrag Werner's, den Kommissions Mit- gliedern durch das Präsidium eine Legitimation zu ertheilen, ange⸗ nommen. . .

Ein Theil der Minorität über den Zitz schen Antrag giebt ihre abweichende Ansicht zu Protokoll.

Ende der Sitzung halb 2 Uhr.

Der Präsident: (gez, von Gagern. Der Schriftführer: (gez. Dr. Stremayr. ;

Der Präsident hat nachstehendes Verzeichniß der in den Abthei- lungen gewählten Ausschuß⸗Mitglieder mitgetheilt: .

Für den Verfassungs-⸗-Ausschuß wurden in den verschiedenen Abtheilungen gewählt: .

1. Abtheil. Schreiner aus Graz. Deiters aus Bonn.

Abtheil. M. Gagern aus Wiesbaden

von Mühlfeld aus Wien.

Abtheil. Droysen aus Kiel.

Andrian aus Wien.

Abtheil. Schüler aus Jena.

Simon aus Breslau.

Abtheil. Mitt ermayper aus Heidelberg.

von Beckerath aus Krefeld.

Abtheil. Dahlmann aus Bonn.

von Lichnowsky aus Berlin.

Abtheil. Pfizer aus Stuttgart.

zetmold aus Hannover.

Abtheil. Welker aus Heidelberg.

Beseler aus Greifswalde. Abtheil. Robert Mohl aus Heidelberg. Hergenhahn aus Wiesbaden.

Abtheil. Römer aus Stuttgart.

Scheller aus Frankfurt a. d. O. *

Abtheil. H. Gagern (lehnte mit Beziehung auf die Geschäftsord-=

nung die Wahl ab; es wird also eine neue Wahl statt= sinden). . Jürgens aus Braunschweig. Abtheil. Robert Blum aus Leipzig. Wigard aus Dresden. Abtheil. Ahrens aus Salzpeter. . Bassermann aus Mannheim. Abtheil. Tellkampf aus Breslau.

Beilage allein angenommen werden können.

Waitz aus Göttingen. 15. Abtheil. Wippermann aus Kassel. Soiron aus Mannheim. Ausschuß für die Arbeiter-, Handels- und Gew erbsfrage: 1. Abtheil. Dildebrand aus Marburg. Degenkolb aus Eulenberg.

Abtheil. Rönne aus Berlin. Holland aus Braunschweig. Abtheil. Schwarzenberg aus Kassel. Karl aus Berlin. Abtheil. Sprengel aus Waren. Burger aus Triest. Abtheil. Eisen stuck aus Sachsen. Fallati aus Tübingen. Abtheil. v. Bruck aus Tꝛiest. Pagenstecher aus Elberfeld. Abtheil. Gevekoht aus Bremen. Moritz Mohl aus Stuttgart. . Abtheil. Merk aus Hamburg. Schirmeisen aus Insterburg. Mevissen aus Köln. Reden aus Berlin. Mathy aus Mannheim. Preußing aus Osnabrück. Hermann aus München. Osterade aus Danzig. 12. Abtheil. Die skau aus Plauen. Rößler aus Wien. Abtheil. Dröge aus Bremen. Francke aus Schleswig. Abtheil. Veit aus Berlin. Stahl aus Erlangen. Abtheil.

Lette aus Berlin. Hlubeck aus Gratz. Ausschuß zur Entscheidung über die Priorität der eingegange- nen Anträge und Petitionen. 1. Abtheil. Trütschler aus Dresden. 2. Abtheil. Anderson aus Frankfurt a. d. Oder. 3. Abtheil. Wiederhold aus Lübeck. 4. Abtheil. Fuchs aus Breslau. 5. Abtheil. Grum brecht aus Lüneburg. 6. Abtheil. Sim son aus stönigsberg. 7. Abtheil. Wurm aus Hamburg. 8. Abtheil. Adams aus Koblenz. 9. Abtheil. Uhland aus Tübingen. 19. Abtheil. Briegleb aus Koburg. 11. Abtheil. Feß ler aus Bregenz. 12. Abtheil. Kolb aus Speyer. 13. Abtheil. Rieß er aus Hamburg. 14. Abtheil. Nödinger aus Stungart. 15. Abtheil. Zittel aus Karlsruhe.

9. Abtheil. 10. Abtheil. 11. Abtheil.

Preußen. Berlin, 27. Mai. Nach dem heutigen Militair⸗ Woch enblatte ist der General -Lientenant von Reyh er mit der Wahr⸗ nehmung der Geschäfte des Generalstabes der Armee beauftragt, der General⸗-Major von Hirschfeld, Commandeur der 4ten Kavailerie⸗ Brigade, zum Commandeur der Tten Division, der General⸗Major von Prondzinski, Commandeur der 1sten Infanterie Brigade, zum Kommandanten von Königsberg, der Oberst von Röder, Com- mandeur des hten Infanterie Regiments, zum Kommandanten von Wittenberg, der Oberst von Döring, Commandeur des Garde⸗ Reserve⸗Infanterie⸗ (Landwehr =) Regiments, zum Commandeur der Isten Jufanterie⸗Brigade, der Oberst von Stein, Commandeur des Zbsten Infanterie⸗Regiments, zum Commandeur der 10ten Landwehr— Brigade, der Oberst von Barby, Commandeur des 2ten Kürassier= Regiments, zum Commandeur der Aten Kavallerie⸗Brigade, der Oberst von Plehwe, Commandeur des 4ten Ulanen-Reginients, zum Com= mandeur der 1sten Kavallerie⸗Brigade, der Oberst Lieutenant von Schlichting vom Tten Infanterie⸗Regiment, zum Commandeur des Garde⸗Reserve⸗Infanterie⸗ (Landwehr⸗ Regiments, der Oberst-Liru= tenant von Bagenski vom 2ten Infanterie⸗ (Königs⸗=) Regiment, zum Commandeur des gten Infanterie- Regiments, der Oberst- Lieutenant von Horn vom 2y9sten nnr e. Regiment, zum Commandeur des Zösten Infanterie⸗Regiments, der Major von Schwemler vom ten Kürassier⸗-Regiment, zum Com- mandeur des 2ten Kürassier⸗Regiments, der Major von Lüderitz vom ten Dragoner⸗Regiment, zum Commandeur des 4ten Ulanen⸗ Regiments, der Hauptmann von Lindenfels vom 1sten Infanterie= Regiment, zum Major und Commandeur des Zten Bataillons Z2sten Landwehr-Regiments, der Hauptmann von Chappuis vom 22sten Infanterie⸗Regiment, zum Major und Commandeur des 1sten Batail= lons 23sten Landwehr-⸗Regiments, der Hauptmann Graeve vom sten Infanterie⸗Regiment und der Hauptmann Sembritzky vom 20sten Infanterie⸗ Regiment, zu Majors ernannt worden. Ferner ist der General-Major von Busse, Kommandant von Wittenberg, als General- Lieutenant, der General⸗Major von Blumen, Comman- deur der 19ten Landwehr⸗Brigade (Beide mit Pension), in den Nuhe⸗ stand versetzt, dem Major von Did von vom Sten Infanterie⸗Regi= ment, als Oberst= Lieutenant, dem Oberst- Lieutenant von Find en- stein vom 12ten Infanterie⸗Regiment, als Oberst. dem Major Un= ruh vom 2hsten Infanterie Regiment, als Oberst- Lieutenant, dem Major Grafen Lyngr vom (üsten Garde- Ulanen- CLandwehr=) Regiment, als Oberst⸗- Lieutenant mit der Regiments Uniform