1848 / 30 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Bundes⸗Versammlung, sondern vom Kommandirenden angeordnet werde, eine auf die Besetzung von Mannheim bezügliche Veränderung auch von Letzterem ausgehen müsse. ͤ Auf die hierbei erfolgte Mittheilung eines Schreibens des Prin— zen Karl Königl. Hoheit, die Beendigung des Aufstandes betreffend, wurde beschlossen, in der Rückantwort den Dank der Bundes-Ver⸗— ammlung auszusprechen. 26 . ; 36 ö bayerische Gesandte trug einige Kommissions⸗ Gutachten vor. Der Beschluß über ein Gutachten des Nevistons⸗ Ausschusses, die Wahlen zur National-Versammlung in Böhmen be⸗ treffend, wurde auf besonderen Antrag vertagt. t Ein Schreiben des Präsidenten der National-Versammlung, die vorläufige Anweisung von 20 25,000 JI. zu Bestreitung der gKo⸗ sten für die National-Versammlung betreffend, ingleichen ein Schrei⸗ ben des Präsidenten der Vertrauens⸗-Männer, eine Anfrage wegen Zurückberufung derselben enthaltend, wurde dem Revisions-Ausschuß überwiesen. ̃ . . Nachdem uoch einige Anzeigen (seitens des Königlich sächsischen Gesandten und des Gesandten der Großherzoglich und Herzoglich sächsischen Häuser) in Betreff der Wahlen zur National Versamm⸗ lung erfolgt waren, erstattete auf Antrag des Gesandten für Schles⸗ wig-Holsteln der Militair⸗-Ausschuß durch den Königlich bayerischen Gesandten Vortrag über den Antrag des zuerst genannten Gesand⸗ ten wegen Kompletirung des 19ten Armee⸗-Corps, in dessen Folge, nach dem Gutachten des Militair-Ausschusses, beschlossen wurde, daß den betheiligten Regierungen zu eröffnen sei, die Bundes-Versamm— lung könne dieselben von der beantragten Kompletirung, insoweit diese noch beanstandet sei, nicht dispensiren, doch sei die dem Ober-Be— fehlshaber mittelst Schreibens vom 19ten d. empfohlene Berücksich⸗ tigung des Bedürfnisses der Küstenstaaten dabei nicht ausgeschlofsen.

In der Sitzung der konstituirenden National-Ver— sammlung am 29. Mai wurde die Berathung über die Geschäfts⸗ ordnung eröffnet. Nachdem in der allgemeinen Diskussion mehrere Redner gesprochen hatten, wurde durch den Abgeordneten Jaup der Antrag gestellt: den vorliegenden Entwurf ohne spezielle Viskussion in Bausch und Bogen anzunehmen, mit dem Vorbehalt, daß auf jeden einzelnen Gegenstand zum Zwecke vollständiger Berathung zu— rückgekommen werden könne, sobald wenigstens 5 Mitglieder es be— antragen. Im Laufe der Debatte hierüber erklärte Abgeordneter Bas sermann: Wenn die Geschäftsordnung in olle angenommen werde, so würde der Verfassungs⸗Ausschuß für seine Berathungen so viel Zeit gewinnen, um schon in der nächsten Woche den Entwurf der Grund— rechte des deutschen Volks vorlegen zu können. Der Autrag von Ja up wurde angenommen und dadurch die Geschäftsordnung für jetzt genehmigt. Die desinitive Konstituirung der Versammlung und die Wahl des Präsidenten findet am 3Ästen statt. Die Geschäfts⸗ ordnung lautet:

Geschäftsordnung für die konstituirende National -Ver— sammlung.

J. Prüfung der Legitimatio nen. §. 1. Zur Prüfung der Le— gitimationen wird die ganze Versammlung von dem Vorstande in 15 mög⸗ lichst gleiche Abtheilungen durch das Loos getheilt. Diese Verloosung wird je nach 4 Wochen neu vorgenommen, wenn nicht die Versammlung einen anderen Zeitpunkt beschließt. 5. 2. Die Abtheilungen wählen alsbald mit absoluter Stimmenmehrheit ihre Vorstände, an welche der Vorsitzende der National-Versammlung die Wahl-Urkunde übergiebt, und zwar in der Art, daß die eiste Abtheilung die Wahlen der Mitglieder der sunfzehnten Ab— theilung, die zweite die Wahlen der ersten prüft 2e. Nach der ungesäumt zu bewertstelligenden Prüfung in den Abtheilungen sind von sämmtli— chen Vorständen derselben die, Zeugnisse der als gültig gewählt Aner— kannten dem Vorsitzenden wieder einzuhändigen. §. 3. Als gültig gewählt ist Jeder zu betrachten und zu den Geschäften und Sltzun? gen zuzulassen, dessen Wahlzeugniß die Kenntniß äußerer Echt heit an sich trägt und mit dem Wahlgesetze des betreffenden Landes nicht notorfsch im Widerspruche steht. §. 4. Sobald die Zahl der anerkannten Mitglieder 359 erreicht, hat der Vorsitzende die National Versammlung zu einer Sitzung einzuladen, in welcher von ihm die Namen der Anerlannten verkündigt werden und sodann zur Wahl des Vorstandes der Natlonas— Versammnilung geschritten wird. S. 5. Angefochtene Legitimationen werden an einen Central-Ausschuß verwiesen, welcher aus den Vorständen sämmt— licher Abtheilungen gebildet wird. Dieser hat jedoch die Fälle, in welchen er auf Ausschluß anträgt, der National-Versammlung zur Entscheidung vorzulegen. 5. 6. Wahlan echtungen, welche das Wahlverfahren und die Eigenschaften der Wähler betreffen, sind nur dann zulässig, wenn solche gleichzeitig genügend bescheinigt, inne halb vierzehn Tagen nach der durch die Wahl des Vorsitzenden vollzogenen Konstituirung der National -Ver sammlung oder eben so lange nach der später erfolgten Uebergabe der Wahlurkunde eingegeben sind. Auch solche aber dürsen nur dann berück— sichtigt werden, wenn die Mängel möglicherweise auf das Ergebniß der Wahl von Einfluß waren. Anfechtungen, welche einen Mangel der gesetzlichen Eigenschasten des Gewählten betreffen, sind auch später noch zulässig, wenn sie gleichzeilig genügend bescheinigt sind. 5. 7. Bis zur definitiven Ent scheidung über die Gültigkeit einer Wahl ist der Angefochtene berechtigt, an den Veihandlungen der Nationalversammlung Theil zu nehmen. 8. 8. Nach erfolgter Ungültigkeits Erklärung einer Wahl ist die schleunige Er— setzung des Ausscheidenden durch den Vorsitzenden der Nationalversammlung zu veranlassen. S. 9. Falls ein Erwählter nach seiner eigenen Erklärung an der Versammlung Theil zu nehmen dauernd verhindert ist, wird derselbe durch eine andere Wahl ersetzt. Wo aber nach den Gefetzen einzelner Länder ein Stellvertreter des Abgeordneten für diesen Fall bereits erwählt ist, wird derselbe als Mitglied der Versammlung sosort einberufen. Zeit liche BVerhinderungen begründen einen Amrag auf Urlaubsertheilung, welche vom Vorsitzenden bis auf 8 Tage, auf längere Zeit von der Nationalver sammlung selbst gegeben wird. In Fällen von Urlaubsertheilung tritt ein Stellvertreter nicht ein. ;

II. Die Vorsteher, Beamten und Diener der Versamm— lung. S. 109. Die Nationalversammlung wählt nach erfolgter Konstituirung (siehe S. 4) aus ihrer Mitte mit absoluter, nach der Zahl der an der Wahl theilnehmenden Mitglieder zu berechnenden Stimmenmehrheit und durch Stimmzettel einen Vorsitzenden (Präsidenten) für die Dauer von vier Wochen. Der dann Austretende ist wieder wählbar. Bei Stimmengleichheit entschei⸗ det das Loos unter den Gewählten. S. 11. Auf dieselbe Weise werben zwei Stellvertreter des Vorsitzenden (Vice-Präsidenten) in zwei abgesonderten Wahlhandlungen ernannt. Dieselben vertreten in der Neihenfsolge ihrer Erwählung den Vorsitzenden bei Veihinderungen desselben ober wenn er an einer Verhandlung als Redner Antheil nehmen will. §. 12. Noch weiden mit relativer Stimmenmehrheit acht Schristführer (Secretaire) der Ver— sammlung für die ganze Dauer der letzteren in Einer Wahlhandlung gewählt. Dieselben tönnen jedoch nach dreimonaltlicher Amtsführung. ihre Ersetzung verlangen. 8. 13. Ter Gesammt -⸗Vorstand (der Vor! sitzende, die Stellvertreter und die Schriftführer) bestellt nach lollegia⸗ lischer Berathung und mit absoluter Stimmenmehrheit aus Nichtmitgliedern das erforderliche Archiv-, Kanzleie und Dienst-Personal, namentlich ) einen Vorstand der Kanz ei; bh) Kanzleigehülfe ; c Abschreiber; ) Geschwind⸗ schreiber und deren Gehülfen. S. 14. Dem Vorsitzenden liegt die Erhal⸗ tung der Ordnung im Innern des Hauses ob; er hat das Recht, im Palle von Ordnungsstörnngen die Sitzungen zu suspendiren, einzelne Ruhestörer entfernen und äußersten Falles die Gallerien räumen zu lassen; er wacht über die Beobachtung der Geschästs-Vorschriften; leitet die Verhandlungen; ertheilt das Wort; stellt die Fragen zur Abstimmungj spricht . der letzteren aus; ist das Organ der National- Versammlung in ihren äu— ßeren Beziehungen. 5. 15. Den Schriftführern liegt die Protokollführung, die Auszeichnung und Kontrolle der Abstimmungen, die Einschreibung der Anträge und Eingaben und in Gemeinschast mit dem Vorsitzenden die Auf—Q sicht über die Kanzlei ob. x .

III. Ordnung der Sitzungen. S. 16. Die Sitzungen der Na= lional⸗Versammlung sind öffentlich. 5. 17. Vertrauliche Sißungen kön—=

172 nen ausnahmsweise stattsinden, wenn wenigstens 59 Mitglieder darauf an⸗ tragen und die Versammlung, nach vorläufiger Entfernung der Zuhörer, den Antrag mit zwei Drittheilen der Slimmen begründet sindet. Ueber die Veröffentlichung der Protokolle solcher Sitzungen entscheidet die Versamm— lung. S. 18. Die Versammlung ist beschlußfähig, wenn 200 Mitglieder anwesend sind.

IV. Aus schü sse. S. 19. Alle Gegenstände, für welche die Versamm— lung eine Verberathung beschließt, werden an die (nach 5§. 1 gebildeten) Abiheilungen verwiesen. S. 20. Jede Abtheilung wählt nach vorgegange— ner Berafthung des Gegenstandes und nachdem die Ansicht der Abtheilung durch Abstimmung ermittelt ist, eines ihrer Mitglieder mit absoluter Stim- menmehrheit in einen dadurch zu bildenden Ausschuß. Die National · Ver⸗ sammlung kann jedoch die Zahl der Ausschuß Mitglieder auch größer be⸗ stimmen. S. 21. Ein solcher Ausschuß ist beschlußfähig, sobald und so oft mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er hat sofort einen Vorstand, einen Stellvertreter desselben und einen Schriftführer aus seiner Mitte zu ernennen, beide ersteren mit absoluter Stimmenmehrheit. Hier nächst wird der Gegenstand in Berathung genommen, bei welcher jedes Mit- glied die Ansicht der Mehrzahl und der Minderzahl feiner Abtheilung zu be⸗ richten hat, ohne jedoch bei den mit Stimmenmehrheit zu fassenden Be⸗ schlüssen an jene Ansicht gebunden zu sein. Das Ergebniß der Berathung ist durch einen mit absoluter Stimmenmehrheit des Ausschusses erwählten Be richterstatter der National⸗Versammlung vorzulegen. §. 22. In einzelnen Fällen kann die National Versammlung beschließen, daß die Abtheilungen zu dem betreffenden Ausschusse nicht blos aus ihrer Mitte zu wählen ge halten seien. Trifft die Wahl mehrerer Abtheilungen auf denselben Ab— geordneten, so geht die ihrer Nummer nach frühere Abtheilung vor, und die andere oder anderen Abtheilungen haben Lon neuem zu wählen. Auch lann die Versammlung beschließen, daß die Wahl sämmtlicher Ausschuß Mitglieder in den Abtheilungen so geschehe, daß jedes Mitglied einer Ab— theilung funszehn Namen aufzeichnet, und daß durch Zusammenzählung sämmtlicher Stimmen aus allen Abtheilungen das Ergebniß der Wahl durch das Sekretariat ermittelt werde. S. 23. Jeder in einen Ausschuß Gewählte ist schuldig, den Austrag anzunehmen Und regelmäßig den Siz— zungen anzuwohnen. Wer jedoch bereits Mitglied von zwei Ausschüssen ist, kann sich entschuldigen; eben so kann die Abtheilung wegen anderer dringender Gründe die Wahl auf Ansuchen zurücknehmen und eine neue Wahl veranstalten. 5§. J4. Ein Ausschuß hat, wenn er nicht aus— drücklich andere Aufträge von der Versammlung erhält, sich nur mit Vor bereitung der ihm zugewiesenen Geschäfte zu beschäftigen und steht auch weder mit Behörden noch mit Einzelnen außerhalb in Verbindung; jedoch kann die Versammlung einem Ausschusse das Recht einräumen, Zeugen und Sachverständige vorzufordern, zu vernehmen und vernehmen zu lassen, oder mit Behörden in Verbindung zu treten. In keinem Fall aber darf er ohne neuen Auftrag der Versammlung über seine ursprüngliche Aufgabe hingen gehen. §. 25. Wenn bei rinem Antrage an die Versammlung eine Mino rität aus wenigstens dreien besteht, so hat sie das Recht, ein Minohität Gutachten zu geben und dieses dem Hauptberichte beizufügen. Doch darf die Er— stattung des letzteren dadurch nicht verzögert werden. S. 26. Die Berichte oper Anträge der Ausschüsse werden, Fälle dringendster Eil oder großer Unb, deutendheit ausgenommen, unter fortlaufenden Nummern gedruckt und wenigstens 24 Stunden vor der Berathung in der vollen Versammlung an alle Mitglieder derselben vertheilt. S8. 27. Der Belichterstatter eines Aus— schusses hat in der Berathung über den von ihm erstätteten Bericht in der National⸗Versammlung die Berathung zu eröffnen und kann nach erklärtem Schlusse derselben noch einmal das Wort verlangen. §. 28. Die Sitzungen der Ausschüsse finden bei geschlossenen Thüren statt; auch Mitglieder der Versammlung haben nur auf besondere Einladung Zutritt; doch kann der Vorsitzende der Na⸗ tional⸗Versammlung jeder Ausschuß-Sitzung, ohne Stimmrecht, beiwohnen.

V. Die Verhandlung. A. Anträge. S§. 29. Ein selbstständi⸗ ger Antrag ist bei dem Sekretariate schristlich einzugeben und wird auf des- sen Veranstaltang so schleunig als möglich gedruckt und unter die Mitglie· der der Versammlung vertheilt. Der Antrag wird vom Vorsitzenden in der Sitzung des folgenden Tages verlündet, und infofern er in den Geschäfts kreis eines bestehenden Ausschusses fällt, ohne Weiteres an diesen gewiesen. Anträge anderer Art werden in der Reihenfolge ihrer Einbringung mög— lichst kurz begründet. Hierauf wird, ohne Zulassung einer Debatte, die Un terstügungs - Frage gestellt. Ein Antrag, welcher nicht von wenigstens 20 Mitgliedern unterstützt ist, wird ganz zurückgelegt. §. 30. Darüber, ob ein solcher Antrag vor der Verhandlung zur Vorberathung an die Abtheilungen zu verweisen sei, hat die Versammlung zu beschließen. 8. 3. Die Haupt-Verhandlung über einen Antrag kann nicht vor Ver— lauf von 21 Stunden nach dessen Vertheihing im Drucke in der National -Versammlung stattfinden. 5. 32. Von dieser Regel lann durch Beschluß der Versammlung in folgenden Fällen eine Ausnahme eintreten: a) bei Anträgen, welche nur die formelle Geschäftsbehandlung betreffen; l) wenn die Versammlung einen Antrag für sehr dringend, oder é) sür nicht hinreichend bedeutend erklärt. S. 33. Anträge, welche die Verbesse— rung eines in der Verhandlung begriffenen Gegenstandes bezwecken (Amen— dements), können zu jeder Zeit vor dem Schlusse der Verhandlung gestellt und sogleich berathen werden. Dieselben müssen mit der Hauptfrage in we— sentlicher Verbindung stehen und werden dem Vossitzenden schriftlich, und zwar ohne Begründung, übergeben. Die Versammlung hat das Recht, einen Verbesserungsvorschlag in die Vorbereitung zu verweisen und die Verhand lung bis zur Berichterstattung abzubrechen.

B. Tagesordnung. S. 34. Der Präsident bestimmt die Tages— ordnung und verlündigt solche am Schlusse jeder Sitzung für die folgende. S. 35. Nach Eröffnung der Sitzung und Verlesung des Protokolls der vo rigen Sitzung, gegen welches Berichtigungen sofort vorgetragen werden müssen, kemmen zunächst Eingaben und Anträge, sodann die Ausschuß Berichte zum Vortrage. Nach Verlauf einer Stunde darf auf Uebergang zur Tagesordnung Antrag gestellt werden. .

CG. Nedeordnung. 5§. 306. Die Redner sprechen nach der Reihen= solge der Anmeldung. Die Anmeldung kann erst erfolgen, nachdem die Berathung über den betreffenden Gegenstaud angefangen hat. S. 37. Es wird, so lange dies möglich ist, zwischen solchen Rednern abgewechselt, welche für und welche gegen den Antrag zu sprechen erklärt haben. 8. 28. Die Verhandlung kann zu jeder Zeit von der Versammlung für geschlossen erllärt werden. Wenn 20 Mitglieder den Schluß verlangen, muß der Vor sitzende darüber abstimmen lassen. Ist der Schluß von der Versammlung ausgesprochen, so kann nur noch der Antragsteller oder der Berichterstatter vor der Abstimmung das Wort erhalten. S. 39. Es darf lein Vortrag abgelesen werden, ausgenommen Berichte, welche im Namen eines Aus— schusses erstattet werden. Darüber, ob Aktenstücke verlesen werden dürfen, ist die Versammlung ausdrücklich zu befragen.

D. Abstimmung. §. 140. Nach geschlossener Berathung verlündigt der Vorsitzende die Reihensolge der Fragen. S. 46. Die Abstimmung sindet in der Negel durch Aufstehen und Sitzenbleiben statt. Ist das Er— gebniß nach der Ansicht des Vorsitzenden zweiselhast, so wird die Gegen probe gemacht. Giebt auch diese nach der Ansicht der Mehrzahl des Ge— sammt-Vorstandes kein sicheres Ergebniß, so wird von den Schristführern gezählt. 5. 42. Namentliche Abstimmung mit Ja und Nein ohne Moti- virung findet nur statt, wenn solche beim Schlusse der Berathung beantragt und solcher Antrag von wenigstens funfzig Mitgliedern unterstützt wird. Der Antrag geschieht von der Rednerbühne ohne Motivirung. s. 45. Bei Stimmengleichheit wird die Frage als verneint angesehen. Der Vorsitzende stimmt niemals ab. S. 44. In der Regel genügt eine einmalige Be— rathung und Abstimmung; es bleibt aber jedem Aussch-sse überlassen, bei der National -Versammlung darauf auzutragen, daß üer einzelne Haupt— punkte nochmals und in veischiedenen Sitzungen der Versammlung berathen und abgestimmt wird.

VI. Eingaben. S. 15. Eingaben an die National- Versammlung sind schristlich einzusenden. Die Versammlung selbst läßt in keinem Falle Deputationen in die Sitzungen zu; eben so wenig gestatten solches die Ab— theilungen und Ausschusse. S. 46. Sämmtliche Eingaben werden mit kur- zer Angabe ihres Inhaltes in ein Verzeichniß eingetragen und der Versamm— lung in jeder Sitzung vor dem Uebergange zur Tagesordnung angelündigt. Der Vossitzende verweist diejenigen, welche nicht besonderen Ausschüssen üben= geben werden, an den Petstien s- Ausschuß zum Berichte. §. 47. Anonyme Petitionen werden ohne Eingehen in den Inhalt einfach zu den Atten ge— nommen. S. tz. Dem Peniions- Aus chesse ist ein bestimmten Tag in jeder Woche zur Vorlegung seiner Berichte einzuräumen. Erst nach völliger Er— ledigung dieser Berichte kann zur anderweitigen Tagesordnung übergegan—

gen werden. S. 49. Den Bittstellern wird durch Protokoll Auszug Nach⸗ richt von dem Beschlusse der Versammlung gegeben.

Preußen. Berlin, 31. Mai. Se. Masjestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Regiments-Arzt Dr. Langen? näavdr Les berliner Kadeitenhauses die Erlaubniß zur Anlegung des im verliehenen Großherzoglich sachsen weimarischen Ordens vom Wachsamen Falken zu ertheilen.

Berlin, 31. Mai. französisch = reformirten Ge Verfügung zugegangen:

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N 2, RUuf, Ihr an e abgegebenes Immediat⸗Gesuch vom 11.

Marz d. J den Prediger Letroit betreffend, benachrichtige ich

Sie, daß ich unter heutigem Datum die Wiedereinsetzung des 20

amt soin J fi 2 z 366 Detroit in sein Amt verfügt und demgemäß das Königliche Kon— sistorium veranlaßt habe, die Amts Suspension des?) Heron außuheben und demselben sein volles Gehalt wieder zahlen zu

lassen. . .

Berlin, den 27. Mai 1848.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. (gez) Gr. von Schwerin.“

Den Vorstehern und Repräsentanten der meinde zu Königsberg in Pr. ist folgende

Berlin, 31. Mai. Die Leitung der Geschäfte des Konsisto riums der Provinz Sachsen ist dem Herrn Ober-Präsidenten von Bonin kommissarisch übertragen worden. Der Herr Heneral-Super— int'ndent Möller, welcher seit dem Ausscheiden des Herrn Ronsisto⸗ rial-Präsidenten Göschel solche einstweilen geführt, wird davon in Nücksicht auf seinen angegriffenen Gesundheitszustand und die ihm in seinem eigentlichen Amtsverhältnisse obliegenden Geschäfte entbunden werden.

Oesterreich. Innsbruck, 24. Mai. (A. Z.) Gestern Abend ist der Erzherzog Rainer hier eingetroffen. Die böhmischen Depu⸗— tirten haben bereits heute eine Audienz bei Sr. Majestät dem Kaiser gehabt. Heute Morgens ist auch eine Deputation von Grätz hier eingetroffen. Die böhmischen Deputirten haben gestern gleich nach ihrer Ankunft folgenden Aufruf an die Tyroler erlassen:

„Tyroler! Der Kaiser ist in Eurer Mitte! Das Volk der Böhmen sendet uns, ihm die Versicherung der unerschütterlichen Treue und Anwänglichkeit darzubringen. Eben so treu wie Ihr, ist es be reit, Gut und Blut begeistert einzusetzen für ihn, der uns Allen die Freiheit gab. Brüder! Laßt uns Alle fest zusammenhalten im Bunde zur Wahrung, zur Kräftigung eines einigen, unabhängigen österreichi schen Kaiserthums. Gott stellte uns mit gleicher Berechtigung neben einander, um unseren Thron wie eine feste Burg zu umgeben. Oester— reichs Freiheit, Oesterreichs Einheit, Oesterreichs Selbstständigkeit, Treue und Liebe zu unserem Kaiser sei unsere gemeinsame Loolung. Es lebe Ferdinand der Gütige! Es lebe das Kaiserhaus Habsburg! Innsbruck, 23. Mai 1848. Fürst Camille Rohan, Major der bür gerlichen Infanterie, im Namen des National-Ausschusses, als Prä— sident der böhmischen Deputation, und einunddreißig Deputirte.“

Cilli, 20. Mai. (Oest. Ztg.) Es hat sich hier ein Verein gebildet, dessen Zweck die Vermittelung beider Nationalitäten in der Provinz ist. Sein Programm findet den höheren Einigungspunkt zwischen Slaven und Deutschen im Begriff eines mächtigen Oester— reichs, „der Deutsche und Slave gehen im Begriff des Oesterreichers auf, was dem Staate frommt, frommt dem Deutschen, so wie dem Slaven re.“

Sachsen. Dresden, 29. Mai. (D. A. 3.) Die erste Kammer hielt heute eine kurze Sitzung, für welche die Berathung eines Berichts ihrer dritten Deputation, das Verfahren der ersten Kammer bei nichtständischen Petitionen betreffend, die Tagesordnung bildete. Durch einen während des Landtags von 1842 gefaßten Be— schluß war in dieser Beziehung in der ersten Kammer feildem die Praxis eingeführt, daß eingehende Petitionen nur dann als zur Be— rathung geeignet angesehen wurden, wenn ein Mitglied der Kammer sie befürwortete, resp. sich ihrer annahm und die Petition hierdurch zu einer ständischen machte; war dies nicht der Fall, so wurden der? gleichen Petitionen als zur Berathung ungeeignet betrachtet, wurden aber, bevor sie 4d acta gingen, erst noch acht Tage in der Kanzlei ausgelegt, um abzuwarten, ob sich vielleicht während dieser Zeit ein Mitglied der Kammer durch nähere Einsicht des Inhalts ihrer nach träglich annehmen werde. Auf Aufhebung dieses Brauchs und dahin gehend, daß alle bei der ersten Kammer eingehenden Petitionen, gleichviel ob sie von einem Kammer -Mitgliede befürwortet seien oder nicht, gleichwie in der zweiten Kammer einer Deputation zur Begutachtung zugewiesen werden möchten, hatte Bürgermeister Klinger unterm 22. Mai einen Antrag gestellt, und über diesen Antrag kam heute der Deputations⸗Bericht zur Berathung. Der Referent (von Zehmen) gab in seinem Vortrag einen geschichtlichen Ueberblick des Sachver— hältnisses, aus dem hervorging, daß die Kammer 1842 den obigen Beschluß hauptsächlich deshalb gefaßt habe, um durch die übergroße Masse der einlaufenden, größtentheils ungeeigüeten Petitionen die wichtigeren Geschäfte nicht aufgehalten zu sehen; es leuchtete jedoch aus diesem Vortrage, obwohl der Referent auf das Materielle des Gegenstandes nicht einging, auch noch so viel hervor, daß in jener Beschlußfassung von der Kammer zugleich der Grundfatz aus gesprochen sein sollte, wie sie zur Ausübung des im §. 109 der Verfassunge-Urkunde zugesicherten Petitionsrechtes lediglich die Stände berechtigt, dieses Recht also nur für ein ständisches halte. Die De— putation schlug der Kammer vor, dem Antrage des Bürgermeisters Klinger gemäß, a) für den gegenwärtigen außerordentlichen Landtag von dem seitherigen Brauch abzusehen und alle Petitionen der treffen den Deputation zu überweisen, b) die Frage aber, ob überhaupt die seitherige Praxis in dieser Beziehung aufzuheben sein dürfte, dem näch⸗ sten ordentlichen Landtage vorzubehalten. Nach einer kurzen Debatte wurde der Vorschlag ub a) in der Weise von der Kammer angenom⸗ men, daß auf Antrag des Bürgermeisters Schanz die Worte „für den gegenwärtigen außerordentlichen Landtag“ wegsielen, also ein desiniti ver Beschiuß gefaßt wurde, wodurch zugleich der ub l) gestellte Veputa- tions-Antiag seine Erledigung fand. In der Debatte selbst waren beson⸗ ders die Erklärungen der Stäats-Minister von der Pfordten und ber länder von Wichtigkeit, von denen der Erstere sich dahin aussprach, wie die Regierung diese Angelegenheit lediglich der Gn che dung der Kam- mer überlassen zu müssen glaube, und daß, wenn auch §. 109 der Ver⸗ fassungs - Urkunde einen Zweifel hinsichtlich des 1 ctitionsrechte zulasse, sie kein Bedenken dagegen trage, denselben von der Kammer so ausge⸗ legt zu sehen, daß der Regierung en en gegeben werde, die Wünsche der Staatsbürger auf die schnellste Weise kennen zu lernen, während der Letztere mit klaren Worten hinzufügte Taß das Peti- tions- Recht keinem Staatsbürger entzogen werden dürfe, und wo Be— schränkungen dieses Rechts bisher bestanden, es jekt nicht mehr an der Zeit sei, dieselben fortbestehen zu lassen. Vor der Lages =- Vid⸗ nung machte der Präsident der Nammer die Mittheilung. daß die den derselben erlassene Adresse auf die Thronrede am 25. Mai dem Kö— nige von der dazu ernannten Veputation überreicht worden sei, und daß der König in Bezug auf den Inhalt derselben Worte der wohl-

wollendsten Gesinnung an die mit besonderer Huld aufgenommene Deputation gerichtet habe.

Baden. Karlsruhe, 28. Mai. (Karlsr. Ztg.) Das gestern Abend ausgegebene Regierungsblatt enthält nachstehende Verfügung des Ministeriums des Innern, die Wiederbelebung der volkswirthschaftlichen Thätigkeit betreffend:

„In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs aus Großherzoglichem Staats-Ministerium vom 25sten d. M. wird Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht:

„Die Ursachen zu Besergnissen vor innerer Zerrüttung in Baden und einem großen Theile Deutschlands sind glücklicherweise für jetzt verschwun den. Der Tag ist gekommen, an welchem die gewählten Vertreter der deutschen Nation die Verfassung für das gesammte Vaterland be— rathen. Mit diesem Sammelpunkte gewinnt Deutschland die Kraft, innere Unruhen zu unterdrücken und jeder äußeren Gefahr mit Erfolg zu begegnen. Die Negierung glaubt, daß der Augenblick gekommen ist, alle wirtsamen Mittel zu erforschen und unverweilt anzuwenden, um das Vertrauen auf Sicherheit des Nechts, des Eigenthums und der Person zu befestigen, den Kredit, den Geldumlauf, die Production und den Umsatz von Gütern aus der Eistarrung zu lösen, mit Bürgschaften zu umgeben, der wirthschaftlichen Thätigkeit Raum und Leben zu schaffen, die Nahrungs- und Crwerbsquel- len des Volkes wieder ergiebig zu machen. Zu diesem Zwecke bedarf die Regierung des Beiraths der im Volke vorhandenen Einsicht und Sachkennt— niß. Sie wird daher gewählte Mitglieder der Handelskammern, der Indu— strie⸗= Gewerbs- und landwirthschaftlichen Vereine möglichst bald um sich versammeln, um ihnen Fragen über solgende Gegenstände zur Begutachtung vorzulegen: ;

1) Einrichtung von Kredit- Anstalten wenn nöthig, mit Bürgschast des Staales für die auszugebenden Papiere;

2) eine Gewerbe-Verfassung mit Gewerbe-Räthen und Fabrik-Gerichten, Förderung von Vereinen für vorzugsweise Abnahme veutscher Erzeug— nisse vor fremden, so wie für Ausdehnung des persönlichen Kredits;

3) Kredit-, Preis- und Absatzverhältnisse der Lanvwirthschaft.

„Die Regierung rechnet hierbei auf die Unterstützung der Stände, auf das Entgegenkommen der Bürger, insbesondere auch darauf, daß die in das Ausland oder in Verstecke gebrachten Geldsummen ihren natürlichen Weg zur Befruchtung aller Zweige der Volksarbeit wiederfinden werden.

„Endlich wird die Reglerung bei ihren Vorschlägen und Maßregeln

a) die Beschlüsse im Auge behalten, welche die konstituirende Versamm⸗ lung in Frankfurt über einschlägige, allgemein deutsche Anliegen sas⸗ sen könnte;

b) mit den Regierungen anderer Staaten sich benehmen, um gleichför mige Anordnungen, unter Mitwirkung gemeinschaftlicher Versammlun— gen von Sachverständigen, zu erzielen,

Anordnungen, die um so fruchtbarer sein werden, je größer die Gebiete und die Bevölkerung sind, für welche sie gelten.

Karlsruhe, den 26. Mai 1846.

Ministerium des Innern. Bell

Schleswig⸗Holstein. Altona, 29. Mai. (Alt. Merk.) Die deutsche Flotten- Angelegenheit findet hier jetzt eifrigen Anklang, und es werden verschiedene Vorschläge gemacht, die Sache energischer zu betreiben. An einem der Abende im Bürger-Vereine, wo diese Angelegenheit besprochen ward, entwickelte auch der verdiente Direktor unserer Telegraphenlinie, Herr J. L. Schmidt, sein interessantes neues System des Schiffbaues. Zeichnungen und Modelle stellten es her aus, daß ein nach solchem System konstruirtes Schiff eine außeror dentliche Festigkeit erlangt und sich diese Manier namentlich für Dampf und Kiriegsschiffe eignen möchte. Der Gegenstand erregte allgemeines Interesse, und dem Ersinder wurde ein aufrichtiger Dank zu Theil.

Rendsburg, 28. Mai. (Alt. Merk.) Nachrichten aus dem Norden zufolge besindet sich das Hauptquartier des Generals von Wrangel in Flensburg. Die unter dem General Halkett stehenden Bundes⸗-Truppen bilden die Avantgarde.

Apen rade, 28. Mai. Nachdem heute das Haupt- Quartier nebst der Garde-Brigade hier angekommen und die Brigade des General von Bonin, so wie die holsteinische Diviston, zu Hadersleben und näher hierher Quartiere bezogen hatten, traf die Nachricht ein, daß die Dänen mit 5 bis 6 Bataillone und etwa 20 Geschützen von Alsen aus gelandet sind und die Vorhut des Generals Lirntenant Halkett, aus einem mecklenburgischen Bataillon bestehend, dem ein braunschweigisches nebst einer halben braunschweigischen Batterie spä— ter zur Unterstützung zuzog, mit Ungestüm angegriffen und vermöge ih rer starken Uebermacht gegen die flensburger Str aße zu gedrängt haben. Der Augenblick war für die Eynpedition der Dänen um so günstiger gewählt, als der General-Lieutenant Halkett zu der Zeit, die An kunft des Ober-Befehlshabers zu erwarten, sich hatte nach Apenrade begeben müssen, und die dort zur Unterstützung unserer vorgeschobe⸗ nen Stellung in Jütland konzentrirten Bundestruppen sich eben erst hatten in Bewegung setzen können, um ihre frühreren Positionen Alsen gegenüber wieder einzunehmen. Den eingelausenen Nachrichten zu folge wäre später noch ein hannoversches Bataillon, so wie die halbe hannoversche 9pfündige Batterie, ins Gefecht getreten, so daß dieses zum Stehen gekommen wäre.

Der General von Wrangel und General von Bonin sind im Begriff, sich gegen den Schauplatz des Kampfes zu dirigiren; und die Truppen fürchten nur, daß die Dänen zu rasch wieder über die Meerenge nach Alsen zurückkehren.

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Ausland.

Oesterreich. Pesth, 24. Mai. (Bresl. Ztg.) Der Erzherzog Palatin ist heute mit Uebereinstimmung des Ministerraths nach Innsbruck abgereist, um den König zur Rückkehr nach Wien oder zur Reise nach unserer Hauptstadt zu bewegen, aber von einer Reise nach Prag abzuhalten. .

Der ungarische Kriegs -Minister L. Meßaros ist gestern aus Verona, wo er das ungarische Husaren-Regiment zurückgelassen, hier angekommen und mit großem Jubel empfangen worden.

Agram, 23. Mai. (Oder. Ztg.) Der Ban von Croatien, Baron Jellachich, gegen den wegen Hochverraths die Kriminal Untersuchung eingeleitet war (s. Preuß. Staats Anzeiger Nr. 26), hat sich den Verordnungen des ungarischen Ministeriums unterworfen, seine Unterwerfung in der Crsatischen zeitung publizirt und in derselben auch die Bewohner Croatiens, Slavoniens und Dalmatiens zum Gehorsam gegen das ungarische Ministerium aufgefordert.

4 Frankreich. National Versammlung. Sitzung vom 27. Mai. Es wurde angezeigt, daß Herr Billault seinen Vorschlag, jede Zusammenrottung auf 1500 Metres vom Sitze der National= Versammlung zu untersagen, zurückgenommen habe. Das Dekret be— züglich der Experten Conseils wurde hierauf angenommen, und der Fiuchersche Vorschlag, einen Kredit von 160. Mäülionen Fr. für neue Eidarheiten auf mehreren Eisenbahnen zu eröffnen, kam an die Reihe. Herr Faucher hob die Gefahren, welche die Organisation der Natio⸗ nal-⸗Werkstätten darbiete, und die? 5 ;

Nothwendigkeit hervor, dieses Heer von 120,006) Menschen auszulösen, das unter! den Mauern von Paris lagere und keine Führer habe, oder vielmehr, was noch ge / hrlicher

sei, geheimen Führern gehorche. Es sei dringend nöthig, daß man

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dieser Masse eine nützliche Nichtung gebe, da jetzt die Verschwörer sie jeden Augenblick in Prätorianer umwandeln könnten, die zum Sturze der Republik bereit seien. Der Vorschlag Faucher's wurde beifällig aufgenommen und an das Arbeits- Comité verwiesen. Ein Vorschlag des Herrn Mathieu zur Herausgabe eines Moniteur als Wochen— blatt, auf den alle Gemeinden abonniren sollten, wurde verworfen. Herr Montrenil entwickelte seinen Vorschlag, daß Frankreich 3)0 Millionen in 10 jährlichen Raten von 36 Millionen für großartige Urbarmachungs⸗ und Colonisations-Arbeiten in Algerien bewilligen solle. Nach länge— ren Erörterungen entschied die Versammlung für Erwägung des Vor— schlags und verwies denselben zur Prüfung an die betreffenden Co mitèß. Auf Herrn Durrieu's Antrag wurde die Stellung von Fragen an die Regierung bezüglich der blutigen Vorgänge zu Neapel auf Donnerstag festgesetzt. Derr Stourm übergab sodann den Kommissions-Bericht über den Dekret-⸗Entwurf hinsichtlich der Bezie— hungen zwischen der National -Versammlung und der vollziehenden Regierungs⸗Kommission. Am Schlusse desselben schlägt die Kommis— sion folgendes reglementarische Dekret vor: „Art. 1. Die Mitglie— der der vollziehenden Kommission sind davon enthunden, an den ge wöhnlichen Arbeiten der Natiönal-Versammlung Theil zu nehmen; 'sie werden sich aber, um die ihnen abverlangten Erläuterungen zu geben, in ihre Mitte verfügen, so oft sie auf Begehren von mindestens 140 Mitgliedern durch eine Botschaft des Präsidenten dazu aufgerufen werden. Art. 2. Die vollziehende Kommissiön hat stets das Recht, gehört zu werden.“ Dieses Dekret wurde ohne vorgängige Erörte rung genehmigt und die Sitzung geschlossen.

Paris, 28. Mai. Der heutige Moniteur enthält Folgendes:

4 Der Bürger Emile Thomas, Direktor der Nationalwerkstätten, hat von der Regierung eine Mission nach Bordegur erhalten und ist vor gestern von Paris abgereist. Diese Nachricht hat gestern einige Auf⸗ regung unter den Arbeitern des Central Monceaux verursacht. Der Minister der öffentlichen Arbeiten begab sich dahin und blieb mehrere Stunden dort, um die Gemüther zu be ruhigen. Abends legte sich die Aufgeregtheit, und der neue Direktor, Bürger Leon Lalanne, Ingenieur der Brücken und Chausseen, konnte ohne Widerstand eingesetzt werden. Wir hoffen, daß diese Bewegung nur vorübergehend sein wird, und man könnte auch nicht begreifen, warum sie sich verlängern sollte. Die Regierung ist von den auf richtigsten und unbestreitbarsten Sympathieen für die Arbeiter beseelt, und diese können daran nicht zweifeln. Wenn sie die Nationalwerlstätten, die in der That nicht beibehalten werden können, aufzuheben gedenkt, so weiß sie auch, welche Schonung und Fürsorge die Leiden so Arbeiter verdienen, die, seit langer Zeit der Arbeit beraubt, Werkstätten, welche der Staat für sie eröffnet hat, kaum einen ge nügenden Lohn finden. Eine von der National-Versammlung er— nannte besondere Kommission ist in diesem Augenblick gemein haftlich mit der vollziehenden Gewalt darauf bedacht, neue Hülfsquellen auf zusinden; und die Regierung beabsichtigt nicht eher eine Maßregel in Hinsicht auf die National-Werkstätten zu treffen, als bis den recht schaffenen und fleißigen Arbeitern sichere und zahlreiche Mittel und Wege dargeboten werden können. Sollte aber unglücklicherweise die Unord nung zunehmen, sollten strafbare Ränke bei den Arbeitern Eingang sinden und sie irreleiten, so würde die Behörde sich durch die ge bieterischsten Pflichten gezwungen sehen, die ihr anderfraute Macht zu gebrauchen und durch energische Maßregeln wie vollständige Ausfüh rung der von ihr für nöthig erachteten Befehle zu sichern.“ Gleich zeitig hat der Minister der öffentlichen Arbeiten, Herr Trelat, eine aus Verwaltungs-Beamten, Ingenieuren und Gewerbetreibenden be stehende Kommission für die National-Werkstätten ernaunt und die selbe in seinem Ministerium installirt. Dieselbe soll den gegenwärti— gen Zustand dieser Werkstätten genau untersuchen und die in densel ben nach ihrer Ansicht einzuführenden Aenderungen und Verbesserun gen angeben, wobei eben so sehr auf die Wohlfahrt der Arbester, wie auf die Erleichterung der Staatslasten Rücksscht genommen wer den soll. An der Spitze dieser Kommission stehen der General-Se— cretair des genannten Ministeriums, Hen Boulage, als Präsident, und der Divistons- Inspektor der Brücken un Chausseen, Herr Mary, als Vice⸗Präsident. Die der National- Versammlung von ben Ministern der Finanzen und der Justiz vorgelegten Gesetz- Entwürfe über das Porto und die Eh— schei dung lauten: J. „Art. 1. Vom J. Januar 1849 an wird das Porto für einen einfachen Brief im ganzen Umkreise der französischen Republik auf 20 Cen times festgesetzt. Art. 2. Das Gewicht eines einfachen Briefes wird auf zehn Grammen ausgedehnt. Art. 3. Die Post Verwaltung ist ermächtigt, Pakete in versiegelten Papier-Umschlägen im Gewicht von 10 125 Grammen zu befördern. Diese Pakete sind mit 1 Franken, gleich viel auf welche Entfernung innerhalb Frankreichs, zu taxiren. Art. 4. Ein Verwaltungs-Reglement, das vom Finanz-Minister zu bestätigen, wird die Mittel angeben, durch welche die Ausübung ed gegenwärtigen Gesetzes mit demjenigen vom 15. März 1827, dessen Bestimmungen beibehalten werden, in Einklang zu bringen. Ait. J. Ter Finanz Minister ist mit der Vollziehung beauftragt.“

II. Art. J. Das Gesetz vom 8. Mai 1816 ist aufgehoben. In Folge dessen treten die Bestimmungen des VI. Titels 1sten Buches des Civilkoder vom Augenblicke der Gesetzeskraft gegenwärtigen De— krets wieder in Wirksamkeit.

Büreau's im Park von

Art. 2. Der Artikel 310 des Civil kodex wird abgeändert, wie folgt: „Jedes rechtskräftige Erkenntniß, das seit einem Zeitraume von mindestens drei Jahren die Trennung der Chegatten von Tisch und Bett aussprach, ist auf den Antrag einer der Parteien als Ehescheidungsurtel zu betrachten. Die Parteien sind auf Grund desselben vorzuladen und die Urtelsbestätigung in öffent licher Sitzung zu verkünden. Die wegen Ehebruchs verurtheilte Par— tei kann auf Scheidung der Ehe nicht autragen.“

Die mit Prüfung der Constitutionssrage beauftragte Kommission arbeitet thätig; ihre Sitzungen dauern oft bis tief in die Nacht. Wie verlautet, soll sie die Hauptfrage bezüglich eines einzigen Prä sidenten schon bejahend entschieden haben. Ber Präsident würde durch allgemeine direkte und gemeindenweise erfolgende Stimmgebung auf drei Jahre ernannt werden. Dieselbe demokratische Wahlweise soll auch auf die General-Conseils der Departements, auf die Friedene richter und auf die Offiziere der National-Garde Anwendung finden; alle diese Wahlen sollen ebenfalls nur für drei Jahre stattsinden. Nach Ansicht der Kommission soll es nur eine einzige legislative Kam mer geben; man will aber einen ganz oder theilweise wählbaren Staatsrath einsetzen, dem die Ausarbeitung aller Dekret Entwürfe der Republik obliegen soll.

Im Comité der Kulte berichtete vorgestern Herr Isambert über die Petition eines gewissen Schmitt, welcher die Abschaffung der ge sammten Geistlichkeit aller Bekenntnisse fordert. Die Petition wurde durch die Tagesordnung beseitigt. Das Comité prüfte sodann einen Vorschlag, wonach das Gehalt der Kardinäle und Erzbischöfe auf 12,000 Fr. ermäßigt werden und kein Geistlicher fortan ein höheres Einkommen beziehen soll. Der Vorschlag wurde einer Unter Kom mission zur Prüfung überwiesen. Mehrere Mitglieder meinten, daß in diesen bedrängten Zeiten 12,909 Fr. für einen einzelnen Mann ein noch viel zu hohes Gehalt seien.

Der Tivisions General Foucher ist zum Kommando der ersten Militair-Division berufen und der Brigade - General Dupouey zum Platz-Kommandanten von Paris ernannt.

Der Moniteur bringt den Bericht über die Lage der Bank bis zum 25. Mai Abends. Ilm zufolge betrug der Baarvorrath an diesem Tage 64,669,363 Franken 10 Centim. in Paris und F6, 799,929 Franken in den Sukfursalen. Der Werth der ausgege⸗ benen Bankbillets, die augenblicklich auegewechselt werden müssen, wenn ihre Inhaber es verlangen, beträgt jedoch 104,273,800 Franken.

Das Journal des Dabats berichtigt heute die Nachricht von der Entlassung des Herrn Mignet dahin, daß dieser aus eigener Bewegung seine Functionen als Archiv- Direktor im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten aufgegeben habe, nicht abgesetzt wor— den sei. .

Der Moniteur veröffentlicht ein Dekret für Reorganisation des Admiralitätsraths, der aus 11 Mitgliedern bestehen soll, unter denen sich die Admirale Hugon, de la Susse und Hamelin befinden.

Unter den Kandidaten für die Nachwahlen zur National-Ver⸗ sammlung ist auch Victor Hugo. Dieser hat so eben an die Wähler des Seine-Departements eine Adresse erlassen, an deren Schlusse er sagt, daß man die eine der zwei möglichen Republiken die Republik der Civilisation, die andere aber die des Schreckens nennen könne; er sei bereit, sein Leben der Gründung der ersteren und der Verhin— derung der anderen zu weihen.

Grosßbritanien und Irland. London, 27. Maj. Ihre Majestät die Königin hielt heute zur Feier ihres Geburtstages im St. James Palast einen sehr zahlreich besuchten Drawing⸗ Room. Am Morgen des heutigen Tages musterte Prinz Albrecht in Begleitung des Prinzen von Preußen die Königlichen Haustrup⸗ pen und Garden im St. James⸗-Park.

Tas Oberhaus hielt gestern eine ganz kurze unbedeutende Sitzung. Im Unterhause sollte die fortgesetzte Berathung des Budgets erfolgen, sie wurde indeß durch einige Fragen und Anträge aufgehalten. Auf eine Anfrage des Herrn Evans hinsichtlich der Vermächtniß⸗ Steuer gab der Schatzkanzler die Ungleichheit und Ungerechtigkeit derselben in einigen Fällen zu, namentlich sei der Grundbesitzer bis zu einem gewissen Grade jener Steuer entzogen, aber dafür trage er andere Lasten, und es liege nicht im Plane der Regierung, irgend eine Aenderung dieser Steuer vorzuschlagen. Als Herr, Ewart hierauf die Resolution beantragte, daß das gegen wärtige System ungleich vertheilter mittelbarer Steuern dem Handel und den Gewerben Schaden zufüge und ungerecht sei ge⸗ gen die arbeitenden Klassen des Landes, und daß die Einführung einer gleichmäßigen Bestenerung des wirllichen Vermögens Handel und Ge— werbe erleichtern und wohlthätig für alle Klassen der Gesellschaft sein würde, bemerkte der Kanzler der Schatzkammer, bei der gegen wärtigen Leere des Schatzes könne er keine mittelbaren Steuern ent— behren, und die Lage des Landes sei nicht der Art, um neue unmit telbare Steuern aufzulegen. Nachdem hierauf noch einmal der Fall des Raschah von Sattara in Anregung gebracht war, dessen Nachfol ger eben gestorben ist, und der ostindischen Compagnie ein neues Land mit einer Million Thaler Einkünfte hinterlassen hat, wurden einzelne Posten der Staats ⸗Ausgabe genehmigt. Der größere Theil des Abends ging mit der Berathung über vorgeschlagene kleine Verbesse— rungen der Wahlgesetze hin.

Die Times bringt einen sehr starken Artikel gegen die Polen, deren Grausamkeiten in Posen sie in einzelnen Beispielen den Lesern vorführt und die englischen Damen auffordert, den bevorstehenden Polen ⸗Ball nicht zu besuchen; sie wüßten nicht, einer wie schlechten

Sache sie dienten. Lord D. Stuart hat im Globe Verwahrung dagegen eingelegt; der Polen Ball solle blos zur Unterstützung von Nothleidenden gegeben werden und habe mit der Politik nichts zu thun. ö

Aus Dublin wird gemeldet, daß die Geschworenen über Mit chell das Schuldig gesprochen haben. Die Repeal-Conföderakion hatte dagegen schon im voraus Verwahrung eingelegt. Sie behauptet, daß auf der allgemeinen Liste der Geschworenen die Natholiten zu den Konföderirten sich verhielten, wie 3 zu 1, und auf der Liste für die liutersuchung des Herrn Mitchell die Regierung es dahin zu hringen gewiüßt habe, daß sich die Katholiken zu den Protestanten verhielten, wie 1 zu J. Sie fordern Protestanten und Katholiken auf, sich zu keiner Feindseligkeit gegen einander verleiten zu lassen, sondern allen Haß aufzusparen gegen „den gemeinschaftlichen Feind Irlands.“

Man will wissen, daß das vom Oberhause zur Unterfuchung der kommerziellen und finanziellen Verhältnisse des Landes niedergesetzte Comit« sich entschieden gegen und das zu gleichem Zwecke niederge setzte Comité des Unterhauses nur mit geringer Majorität für das Peelsche Bank⸗Gesetz von 1844 ausgespröchen habe und eine Modi sication dieses Gesetzes daher in Aussicht stehe. Vie betreffenden Comité-⸗-Berichte sollen binnen kurzem veröffentlicht werden.

Das hiesige Haus Gouger u. Stewart hat mit 80000 Psd. seine Zahlungen eingestellt. j

Vie neuesten Berichte aus Lissabon, welche bis zum 19. Mai reichen, sprechen von Anzeichen eines demnächst zu erwartenden Volks Aufstandes und zugleich von einer Minister Krisis, ohne indeß darüber etwas Näheres anzugeben.

Die Times, welche die Politik Lord Palmerston's so oft be=— kämpft, als sich ihr ein Anlaß bietet, enthält über die Zurücksendung des britischen Gesandten Sir H. Bulwer aus Madrid einen Artikel, welcher die ganze Angelegenheit folgendermaßen darstellt: „Die Verhältnisse Großbritaniens zu der Regierung der Königin Isa— bella von Spanien haben endlich einen Punkt erreicht, welcher nur noch eine Stufe von einem förmlichen Bruche entfernt ist, und die Folgen der Politik, welche von dem britischen Ministerium und seinen Vertretern in Madrid ergriffen worden ist, liegen jetzt der Welt dar. Als vor einem Monate Lord Palmerston über das Benehmen Sir H. Bulwer's, welcher den 'spanischen Ministern ihre Politik und der Königin von Spanien ihre Minister zu an dern empfahl, seine vollkommene Billigung aussprach, da' schien es dem Ministerium in Madrid als die geeignetste Art, eine solche außerordentliche Einmischung zu behandeln, diese ihm gemachte Mittheilung zurückzuschicken und sein Mißvergnügen über einen solchen unberufenen Rath angemessen auszusprechen. Wir haben seitdem erfahren, daß Lord Palmerston über diese hochmüthige, aber verdiente Züchtigung „durchaus nicht beleidigt sei“. Die außer ordentliche Gleichgültigkeit, welche er den Vorstellungen oder dem Widerstande seiner Mitminister, seiner Landsleute und seiner Gegner im Auslande entgegensetzt, ist so groß, daß er gar fein öffentliches Zeichen der Zerknirschung, welches doch ein so strenger und lauter Ta del verdient haben möchte, gab. Allein die Sache blieb dabei nicht stehen. Der Herzog von Sotomayor sandte am 16. April an Sir H. Bulwer eine zweite Depesche, in welcher dieser spanische Minister ganz meisterhaft die Streitigkeit entwickelte. Lord Palmerston zeigte, wie sehr er diese Depesche würdigte, dadurch, daß er sie, als die an deren Depeschen dem Parlamente vorgelegt wurden, unterdrückte, ob⸗ gleich einige von diesen Aktenstücken von späterem Datum sind, als vom 16. April. Die spanische Regierung ging noch weiter. Sie zeigte ihr großes Mißtrauen gegen Herrn Bulwer, indem sie förm= lich dessen Acberufung forderte. Diese Forderung wurde zwar nachher wieder zurückgenommen, aber von diesem Augenblick an mußte die britische Regierung vollkommen überzeugt sein, daß die