1848 / 31 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

d) den Neichstag allein als befugt und berusen anzusehen, um organi= sche Anordnungen oder Gesetze in das Leben zu rufen; 3

e) die Beschleunigung desselben nach allen Krästen und durch Befestigung der Ruhe und Ordnung in der Residenz zu befördern; :

f) bis zu demselben ein festes Band der Eintracht zwischen den einzelnen Theilen der Monarchie zu erhalten; .

„g) alle Einsichten zu benutzen, welche in der Nesidenz oder in den Pro- vinzen Materialien und Vorbereitungen für denselben zu sammeln ge= neigt sind; U

n) insbesondere die Körperschasten und Gemeinden durch ihre legalen

2 Vertreter aufzufordern, ihnen dabei durch Vorschläge, Andeutungen und Aufklärungen redlich beizustehen; x .

) den Maßregeln, um Ordnung in dem Staatshaushalte, Vertrauen in die Erfüllung der Verpflichtungen des Staats, Sicherheit in dem Er⸗ werbe und Verbesserung der Lage der unbemittelten Klassen zu be⸗ gründen, ihre besondere Sorgfalt zuzuwenden;

E endlich Alles außzubieten, um die ersehnte Rückkehr des Monarchen in seine Residenz zu beschleunigen und jede Bürgschaft für die Sicher heit deg erlauchten Hauptes herzustellen, zu dessen schönsten Vorzügen es gehört, jedem Staatsbürger Sicherheit und Recht zu gewähren.

„Haben die Minister ihre Aufgabe in diesen Grundlinien richtig auf— gefaßt und redlich verfolgt, dann werden alle guten Bürger sie in diesem schönen Unternehmen getreulich unterstützen; sehlt ihnen dagegen dabei die

Mitwirkung ihrer Mitbürger, oder werden ihre Kräfte darin gelähmt, dann

wird es ihre heiligste Pflicht sein, ihre Unvermögenheit auszusprechen, ein

Werk fortzusetzen, zu welchem ihnen die unerläßlichen Mittel entzogen sind

Wien, den 29. Mai 1848.

Im Namen des Ministerrathes Pillersdorff.“

Triest, 28. Mai. (J. d. Oest. Lloyd.) Die hier residiren- den Konsuln fremder Mächte haben nachstehenden Protest wider jedes seindliche Einschreiten gegen die Stadt an den sardinischen Contre⸗ Admiral Albini gerichtet:

„An den Contre - Admiral Sr. sardinischen Majtstät, Herrn Albini, Commandeur der unter seinem Befehl auf der Rhede von Triest vereinigten Seemacht.

„Herr Admiral!

„Da die Mittheilung, die Sie gestern dem Kommandanten der Dampf— Fregatte Ihrer britischen Majestät „Terrible“ gemacht haben, zu unserer Kenntniß gelangt ist, so halten die unterzeichneten General -Konsuln, Kon— suln und Konsulat-Agenten es für ihre Pflicht, Ihnen folgende Bemerkun— gen vorzulegen:

„Sie erklären, Herr Admiral, daß die unter Ihrem Befehle stehende Seemacht sich nur zur Vertheidigung Ihres Handels in diesen Gewässern befinde; aber der Handel aller Nationen hat bis zu diesem Tage vollkom- mene Freiheit und vollkommenen Schutz in Triest genossen, dor weder für Personen noch für Eigenthum gestört wurde, und wir haben in unserer Mitte allen Unterthanen und allen Schiffen Ihrer Masjestäten des Königs von Sardinien und des Königs von Neapel denselben ge— nießen sehen. Was insbesondere den Handel der sardinischen Unterthanen betrifft, so ist dieser durch die Reclamation Sr. Majestät des Königs Karl Albert, welche von seinem Konsulate hier am verflossenen 8. April veröffent— licht wurde, und auf welche eine Gegendeclaration Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich in eben demselben befriedigenden Sinne folgte, hinlänglich garantirt. Dieser glückliche Zustand der Ruhe wird, Hr. Admiral, jetzt im Zegentheil durch die Stellung, welche die unter Ihrem Besehle stehende Seemacht ver diesem Hafen angenommen hat, einstlich gefährdet, und das

mündliche Versprechen, das S dem Herrn Kommandanten des „Terrible“ Jegeben haben, keine seindliche Maßregel gegen die Stadt, ohne vorher da— von Nachricht gegeben zu haben, unternehnien zu wollen, genügt leinesweges, um den Handel zu beruhigen. ; ! .

„In Anbetracht der Wichtigkeit der verschiedenen Interessen, die wir zu beschüßen berufen sind, können wir uns nicht enthalten, eine beruhigen dere und bestimmtere Manifestation von Ihnen zu fordern. Triest ist ein Freihafen, und fast alle Nationen haben Interessen von Wichtigkeit dort zu wahren. Wenn feindliche Angriffe den Hasen und die Stadt gefährden sollten, so würden die Folgen davon unberechenbar sein, und im Namen der Mächte, die wir repräsentiten, protestiren wir von nun an auf die seierlichste Weise gegen alle traurigen Folgen, die daraus für die Interes— sen, die zu beschützen es unsere Pflicht ist, und für die wir Sie, Herr Ad miral, und die Regierungen, denen die Sec-Geschwader unter Ihrem Be— fehle angehören, für allen Schaden und allen Nachtheil, welche diesen In— teressen zugefügt werden könnten, verantwortlich machen.

Wir bitten Sie, Heir Admiral, die Versicherung der Hochachtung zu

genehmigen ꝛc. Triest, den 24. Mai 1848.“

(Folgen die Unterschriften der Konsuln von England, Rußland, Dänemark,

Brasilien, Griechenland, den vereinigten Staaten, der Türkei, Spanien, Schweden und Norwegen, der Schweiz, Belgien, den Niederlanden.)

Die Konsuln der deutschen Staaten haben sich dem vorstehenden Proteste in folgender Weise angeschlossen:

„Die unterzeichneten Konsuln der zum deutschen Bunde gehörenden Staaten können, indem sie dem vorstehenden Proteste vollkommen beistim men, nicht unterlassen, die Aufmerksamkeit des Herrn Admirals auf den Umstand hinzuleiten, daß Triest einen Theil des deutschen Bundes ausmacht, und daß demnach jeder Angriff auf Triest ein Angriff auf den deutschen Bund ware.“ (Folgen die Unterschriften der Konsulnder deutschen Staaten.)

Der hiesige Konsular-Agent der französischen Republik hat einen besonderen Protest wider jedes feindliche Einschreiten gegen die Stadt erlassen:

„Mein Herr Admiral! Nachdem die Erklärung, welche Sie an den Befehlshaber der britischen Fregatte „Terrible“ abgegeben haben, zu meiner Kenntniß gelangt;

„In Eiwägung, daß aus dieser Mittheilung eine mögliche Eventuali—

tät eines Angriffes gegen die Stadt Triest hervorgeht; In Eiwägung, daß, wenn die sardinische Reglerung offenbar berech tigt ist, gegen einen von der österreichischen Regierung in einen Kriegs platz verwandelten Hafen zu verfahren, wie sie es für angemessen hält, so darf dies Necht doch nicht diejenigen Mächte beeinträchtigen, welche mit den , repräsentirten italienischen Staaten befreundet oder verbün— zet sind.

„In Betracht, daß ein unerwarteter Angriff unfehlbar die Interessen, welche der Unterzeichnete vertritt, kompromittiren würde;

In Betracht, daß jeder Verlust oder Nachtheil, den die in Triest an= sässigen oder nar vorübergehend daselbst besindlichen Franzosen erleiden, ersetzt werden muß;

„nUnd um seine Absichten und Wünsche zum Besten seiner Mitbürger wirlsam zu machen, sieht der Unterzeichnete sich veranlaßt, zu protestiren, lie er es durch, diese Note thut, gegen jeden nicht vorher angekündigten Angriff von Seiten des von ihnen besehligien Geschwabers. ;

„Er verlangt, daß, im Falle eines Angriffes, mindestens eine Frist von 15 Stunden von dem Augenblicke an, wo er die offizielle Mittheilung er— hält, bewilligt werde, damit er diese Frist zum Besten feiner Landsleute be= nutzen könne.

„Er erklärt übrigens, daß er Ihre Regierung, Herr Admiral, für jede Beeinträchtigung der Interessen französischer Bürger, welcher Art dieselben auch * r, n,, ,. macht. .

In der Hoffnung; daß der Zwech der Anwesenheit Ihres Ge in Vezug auf die Stadt nur ein friedlicher ij 21 wr , wünsche, daß Ihre Flotte nur eine stille und beruhigende Haltung beobach= ten wird, hat der Unterzeichnete die Ehre u. s. w. Triest, den 24. Mai 1848. Frederit Terme, Konsular- Agent der französischen Republik in Triest.“

Der Gouverneur des Küstenlandes, Robert Altgraf von S hat folgendes Dankschreiben an die in Triest e het hen g Konsuln, Konsuln, Vice-Konsuln und Konsular- Agenten fremder Mächte erlassen:

„Der unterzeichnete Gouverneur erachtet es als Pflicht, sowohl in sei— nem eigenen Namen, als im Namen der Bevölkerung Triests öffentlichen

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Dant den Herren General-Konsuln, Konsuln, Vice-Konsuln und Konsular— Agenten abzustatten, welche, als ünsere Stadt von einer feindlichen Flotte bedroht war, durch einstimmige Piotest- Einlegung zum Schutze ihrer be— treffenden Nationalen, zugleich ein Schirm der ganzen Stadt geworden sind. Fühlt sie sich auch stark durch die eigenen Vertheidigungsmittel und den pa triotischen Geist der Bewohner, so sieht sie doch mit Dank und Stol; auf die ihr bewiesene Sompathie der übrigen Nationen. = Besonders muß er den Herren Gencral-Konsuln, Kensuln, Vice-Kon— suln und Agenten der Staaten des deutschen Bundes danken, welche Triests 823 als die von ganz Deutschland erklärten und so den Werth eines Vundes erkennen ließen, dessen Glirder den Augenblick der uns drohenden Gefahr gewählt haben, um sich als unsere Brüder zu bewähren.

Triest, 26. Mai 1848.

Der Gouverneur des österreichisch illyrischen Küstenlandes Robert Altgraf von Salm.“

Der Feldmarschall - Lieutenant, Graf Gyulai, hat heute folgende Ansprache bekannt gemacht:

. riest iner! Im Augenblicke der Gefahr hat sich eure Tapferkeit, eure Vaterlandsliebe im reinsten Glanze gezeigt. Die Aufstellung der feind— lichen Flotte vor dem Mittelpunkte eurer Thällgkest und eures so ehrenhaf⸗ sen Handels führte nur zu eurem einhelligen lebhastesten Eifer, einen feind lichen Ueberfall zurückzuweisen, welcher, dem heiligen Namen der Freiheit Hohn sprechend, euch gewaltsam fremden Interessen und ehrgeizigen Bestre bungen preisgeben wollte. Doch wie wenig kannten jene Triest, welche seine Treue wankend machen zu können wähnten. Euer einmüthiger Ent schluß muß nun selbst die Ungläubigsten überzeugen, daß die politische Wüh— lerei hier keinen fruchtbaren Boden für ihren unlauteren Zweck findet, und daß in euer Aller Herzen die Liebe für den rechtmäßigen Fürsten und die unauflösliche Einigung mit dem constitutionellen österreichi— schen Staate eingegraben ist. Euer Antlitz, o Bürger, trug in diesen drei Tagen das Gepräge eurer treuen Gesinnung, der auch die That entsprach, und eüer Eifer erleichterte mir und den Truppen die Vertheidigung eurer Stadt. Mit Rührung gebe ich euch mei— nen unbegränzten Dauk und die Versicherung zu erkennen, daß dieser durch meinen Mund auch aus dem Herzen jedes Soldaten lommt. Gleich in anderen feierlichen Augenblicken wiederhole ich auch jetzt, daß unser Wahl— spruch stets sein wird:

. Alles für Oesterreich und für Trie st! das eine so schöne Zierde desselben bildet.

„Die angenehmsten Erinnerungen meines Lebens werden sich stets an eure Stadt knüpfen, und ich werde stets mit Freuden jede Gelegenheit er— greifen, das Verdienst und die Belange ihrer hochverdienten Burger aufs wärmste unterstützen zu können.

Triest, 25. Mai 1848.

Gyulagi, Feldmarschall-Lieutenant, Militair-Kommandant.“

Heute Vormittag erschien das feindliche Geschwader wieder auf unserer Rhede, doch diesmal ohne die neapolitanischen Dampfböte, die ihrer heimatlichen Verhältnisse wegen die Rückfahrt nach Neapel angetreten haben sollen. Nachmittags wurde ein Parlamentair nach der Stadt geschickt, um die Herausgabe einiger Lei der Blofade von Venedig durch unsere Marine-Divisson aufgebrachten venetianischen Fahrzeuge zu beanspruchen. Diese sind aber bereits vor einigen Ta gen, und zwar am 19ten, also bevor noch das Geschwader in unseren Gewässern sichtbar war, entlassen worden, wonach also diese Ange legenheit erledigt wäre.

Bayern. München, 28. Mai. (Bayer. Bl.) Die Kammer der Reichsräthe hat bei Fortsetzung ihrer wiederholten Be rathung des Ablösungs-Gesetzes rücksichtlich des Art. 3 (Frohnden) der Kammer der Abgeordneten zugestimmt, dagegen bei Art. 6 (Jagd) (S. das gestrige Blatt des Preuß. Staats Auzeigers) auf ihrem früheren Beschlusse bestanden; eben so rücksichtlich Art. 19 und des Wunsches in Betreff der Kongrua der Geistlichen. In den übrigen Differenzpunkten schlossen sich die Reichsräthe nunmehr der Kammer der Abgeordneten an. In zwei Sitzungen, gestern und heute, nahm sodann die Kammer der Reichsräthe das Gesetz über die Landtagswahlen bis Art. 31 ohne Aenderung an. Bei der Frage üben direkte und indirekte Wahl erklärten sich mehrere Reiche räthe (u- Möein, Leinin gen, Seinsheim) im Prinzip für erstere; Fürst Wallerst. sammte guch für dieselbe, blieb aber vereinzelt steben Bei Mrt wollle der Referent Graf Karl Seinsbeim, daß hier nicht zugleich, wie es durch die Modification der Kammer der Abgeordneten geschehen, die Eman— cipation der Israeliten entschieden werde, fand aber keinen Anklang. Fürst Wallerstein bemerkte: „Die Israeliten hätten bis jetzt zwei politische Rechte gehabt, das Recht, mitzuzahlen, wie jeder Andere, und das Recht, ihr Blut für das Vaterland vergießen zu dürfen. Jetzt sollten sie auch noch ein drittes erhalten, das Recht der Wahl— fähigkeit zur Abgeordneten-Kammer.“

Die Allg. Ztg. enthält den nachstehenden, aus München datirten Artikel:

„Aus dem Stuttgarter Beobachter ist auch in andere Blätter die Sage übergegangen: „„Bei der Bundes-Versammlung sei am 16. Mai eine Note der bayerischen Regierung mit der Erklärung eingelaufen, daß sie weder auf das Recht, Krieg und Frieden selbstständig zu beschließen, noch auf ein eigenes einzig und allein unter ihren Befehlen stehendes Heer zu verzichten gesonnen sei.““ Eine solche Meldung erweist sich für Jeden, der dem Gange der hayerischen Politik in jüngster Zeit gefolgt ist, von selbst eben so sehr aller Wahrscheinlichkeit widerstreitend, als sie in der That jeden Grundes entbehrt. Die bayerische Regierung hat bezüglich der in— neren Politik allen wahren Landeswünschen rückhaltlos entsprochen; sie hat die Verpflichtungen, wozu sie in ernster Stunde sich verband, im vollsten Maße und im ungetrübten Einklang mit der Stimme des Landes gelöst. Eben so gewiß wird Bavern, als Theil des großen deutschen Vaterlandes, der allgemeinen Stimme folgen und dem allscitig erstrebten Ziele deutscher Einheit offen und ohne Hehl Gewicht und Einfluß zuwenden. Und daß zu diesem Zweck auf ein besonderes Kriegs- und Frie— densrecht, auf die Befugniß, besondere Bündnisse, Kriegs- oder Friedens- Verträge zu schließen, zu verzichten ist, steht nach bayerischer Ansicht jeden— falls eben so fest, als daß die bayerische Heeresmacht in einem Kriege Deutsch— lands dem Ober-Befehl des Bundes unbedingt zu kräßftigster und wirtsam— ster Verwendung stets bereit stehen werde.“

Hannover. Hannover, 29. Mai. Die Hann. Ztg. sagt in ihrem heutigen Blatte: „Die ruhige Orbnung, deren wür uns bisher erfreuten, ist am gestrigen Tage, wenn auch nicht auf be— deutende, doch namentlich unter den jetzigen Verhältnissen immer auf betrübende Weise gestört worden. Bekanntlich ist am 1. August vo rigen Jahres, unter Mitwirkung der allgemeinen Stände -Versamm lung, eine neue Gewerbe-Ordnung erlassen worden, welche mit dem 1. Juli dieses Jahres in Ausführung treten soll. Es sind jedoch ge— gen dieselbe so viele Klagen erhoben, daß in der allgemeinen Stände— Versammlung bereits über eine Suspension wenigstens mehrerer Be— stimmungen derselben berathen wird. Gestern gegen? Uhr Abends zog nun auch eine Deputation von Handwerkern, in Begleitung von anderen Bürgern und Einwohnern, nach der Wohnung des Ministerial-Vorstan des des Innern, Stüve, und triug eine Bitte um die Suspension der Gewerbe⸗-Ordnung vor. Da Herr Stüve für sich allein darüber keine Erklärung ertheilen konnte, begab sich derselbe in Begleitung der Petenten nach der Wohnung des Vorstandes des Gesammt-Mi nisteriums, Grafen von Bennigsen, auf der Burgstraße. Hier ertheilten beide Minister über das Gesuch ihre Erwie derungen. Die Menge in der 6 f. welche burch hinzuströmende Neugierige sich immer . vergrößerte, war jedoch nicht befriedigt. Sie trennte sich nicht, sondern äußerte ihr Mißvergnügen durch mehrfaches Pfei

fen, Schreien und selbst durch Zertrümmerung der Fenster. Um dem

Unfuge zu steuern und mögliche größere Unordnungen zu verhüten, wurde für die Bürgergarde Generalmarsch geschlagen. Ihrer Pflicht getreu, eilte dieselbe zahlreich herbei. Die Burgstraße und ihre Zu— gänge wurden abgesperrt, und gegen 10! Uhr war, ohne daß beden tende Unglücksfälle zu beklagen waren, die Straße gesäubert. Die Masse verlor sich allmälig, und gegen 11 Uhr war die gewöhnliche Ruhe wieder hergestellt. Für den Fall größerer Unordnungen waren während der Nacht Abtheilungen des Militairs in Bereitschaft ge— halten.“ In Bezug auf die gestrigen Vorfälle haben der Gesammt-⸗Ma gistrat und die Bürger -Vorsteher nachstehende Bekanntmachung er lassen: ö. „Beklagenswerthe Unordnungen haben am gestrigen Abend die im Sturme der letzten Monate so ruhmvoll bewahrte Ruhe unserer Stadt gestoört. „Eine Deputation von Handwerlsmeissern, welcher sich ein zahlreicher 3ug von anderen Bürgern und Einwohnern angeschlossen hatte, wollte den Ministerial- Vorständen die Bitte um Suspenslon der Gewerbe- Ordnung vortragen. Es war dadurch eine große Menschenmenge herbeigezogen, welche sich leider nach und nach immer mehr erhitzte und noch, nachdem den De⸗ putirten die nach Lage der Sache zulässigen Eröffnungen und Zusicherun— gen gemacht waren, fortwährend mit lautem Toben zusammenblieb, endlich aber gegen einige Häuser Gewaltthätigkeiten ausübte, bis es der herbeige⸗— zogen g i gn , n n, ,. ar ene g t 6 ; 4 zeugt, daß allen Bürgern die hre ihrer Stadt theller ist, und daß sie daher mit uns dise Unordnungen lief beklagen, die um so betrübender sind, als es den angestrenglen und eistigen Bemühungen von Männern, denen das Wohl der Gewerbtreibenden wahrhaft am Herzen liegt, gelungen war, dle Angelegenheit wegen Aufhebung der Gewerbe-Ord— nung bis setzt so zu fördern und zu leiten, daß die Erfüllung aller gerech ten Wüunsche des Handwerkerstandes mit Sicherheit zu erwarten ist. ö „elanntlich muß die Gewerbe-Ordnung, als ein mit der Stände— Versammlung vereinbartes Gesetz, in Kraft treten, wenn nicht durch ein auf dieselbe Weise zu Stande gebrachtes Geseß die Aushebung oder Sus⸗— bension derselben verfügt wird. Dazu ist nun von der zweiten Kammer der Allgemeinen Stände Versammlung die Einleitung getroffen. Es ist von derselben beschlossen: .

„Die Königliche Regierung um nochmalige Prüfung dieses Gesetzes zum zweck der nothwendigen Abänderungen unter Gewerbetreibenden zu ersuchen.“

„Es ist ferner beschlossen, daß bis dahin in allen denjenigen Punkten, welche zu tief in die städtischen Verhältnisse eingreifen, die Wirkung der Gebverbe-Ordnung aufgehoben bleiben solle. Namentlich sollen demzusolge Gewerbs-Erzeugnisse, welche bisher nicht in die Zunstorte eingesührt werden durften, auch ferner daselbst nicht eingeführt werden; es ist die Absicht, daß die Königlichen Verwaltungen nicht vom Zunstzwange besreit werden; e soll auswärtigen Meistern eben so wenig als bisher gestattet sein, in Zunft orten, in denen sie nicht wohnen, zu arbeiten; es soll die Niederlassung von Gewerbetreibenden in der Nähe der Städte, wo solche bisher nicht gestattet war, auch ferner unterbleiben, es soll auch da, wo solches stattsindet, diesen außerhalb wohnenden Gewerbetreibenden nicht gestattet sein, Arbeiten in die Stadt zu liefern; es soll den Kaufleuten nicht in größerem Umfange als bisher gestattel sein, mit Gegenständen zu handeln, deren Verfertigung den Zünften zusteht.

„Dagegen ist es keinesweges die Absicht, wie ne faßt ist, dem Handwerker den Handel mit erkauften Wagren seines Gewer bes, so wie derselbe allmälig sich herausgebildet hat, zu entziehen; vielmehr wird der Magistrat im Vereine mit dem Bürgervorsteher- Kollegium mit aller Kraft dahin wirken, das in dieser Beziehung, bestehende häliniß aufrecht zu erhalten und zu einem gesetzlichen umzugestalten, und der Ma gistrat darf die bestimmte Erwartung hegen und, eingegangenen Nachrichten gemäß, die große Wahrscheinlichkeit aussprechen, daß auch der Handelsstand diesen Bestrebungen willfährig entgegenkommen und ohne Festhalten an nicht mehr dem geitgeiste entsprechenden Vorrechten zu einer allen Theilen zusa genden Regelung der Verhältnisse zwischen ihm und den Interessen des Handwerkerstandes gern die Hand bieten win

„Auch wird darauf aufmerksam gemacht, daß durch die beschlossene Suspension des §. 265 der Gewerbe-Ordnung in dem jetzt bestehenden Ver hältnisse, nach welchem Gewerbtreibende Bestellungen bei umherreisenden Agenten von Handelshäusern und Fabriken unmittelbar machen dürfen, nichts geändert werden soll.

Vüanbmwerter unsere! tadt werden sich überzeugen daß reicht ist, woran ihnen ernstlich gelegen sein kann

„Tie ganze Angelegenheit wird in erster Kammer der tande⸗ l sammlung noch weiter berathen werden, und die Herren Ministerial Vor stände haben die Zusicherung geg Kräften zu befördern.

„Wir können diesemnach unsere Mitbürger nur zu recht gründlicher Prüfung der Sache auffordern; sie werden dann finden, daß auf diesem Wege ihre bisherigen Rechte geschützt und voraussichtlich noch gebessert werden ö. „Jedenfalls aber vertrauen wir zu dem rechtlichen und veiständigen Sinne unserer Mitbürger aus dem Handwerktsstande, es werde ihnen selbst nichts so schmerzlich sein, als daß durch ihren Wunsch, ihre Bitten in Ruhe und Ordnung vorzutragen, so beklagenswerthe Erzesse veranlaßt sind. Wir hegen das zuversichtliche Vertrauen, sie werden auch für die Folge den Ruhm zu bewahren wissen, den Hannover vor vielen anderen Städten voraus hat, daß nämlich seine Bürger eine Störung der Ruhe und Ordnung in ihren Ringmauern nicht dulden. Vor Allem aber werden sie deshalb auch De monstrationen vermeiden, deren Ausgang nicht in ihrer Hand liegt, unt welche, wie die Erfahrung gezeigt hat, Folgen haben können, die sie am wenigsten gewollt haben.

Hannover, den 30. Mai Der Magistrat und das Bürger Vorsteher⸗—

Königlichen Residenzstadt Hannover

Zuziehung sachkundiger

vielfach irrig aufge—

begründete Wünsche nach

Kollegium der

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Schleswig⸗Höulstein. Rendsburg, 279. Mai. (B. H.) Diesen Nachmittag ist hier die Nachricht von einem ziemlich bedeu— tenden Zusammentreffen mit den Dänen auf Sundewitt eingelaufen. Der gestrige Tag (Sonntag, den 2ssten) war zur Ablösung der vor Alsen auf den Vorposten stehenden Bundes druppen bestimmt. Va— von müssen die Dänen, die überhaupt in dortiger Gegend durch ihre Spione gut bedient werden, Kunde erhalten haben. Bedeutend vers stärkt durch Truppen, die in den letzten Tagen wieder von Fühnen nach Alsen übergeführt worden waren, unternahmen sie eine Landung auf dem diesseitigen Ufer, die man deutscherseits nicht in ihrer ganzen Bedeutsamkeit bemerkt zu haben scheint, da bie Aufmerksamkeit von den ab— und zuziehenden eigenen Truppen in Auspruch genommen war. Bald nach Aufstellung der neuen Pikets sah man sich plötzlich von einer großen dänischen Uebermacht aun Jufanterie und Artillerie unter der düppeler Höhe angegriffen, während gleichzeitig westlich von Eken sund (bei Alnoer und Treppe) eine Anzahl von Schiffen und Kanonenbö ten erschien, als solle auch hien eine Landung bewerkstelligt werden. Offenbar wollten die Dänen dadurch die deutschen Streitkräfte theilen, was ihnen jedoch nur in geringem Grade gelang. Auf den düßpeler Hö— hen entspann sich nun ein sehr heißer Kampf, in welchem auf beiden Seiten durch Geschützfeuer große Berluste an Verwundeten und auch an Todten (Zahlen lassen sich noch nicht angeben) herbeigeführt sind. Die Dänen haben ruhmvoll gesochten. Ihre Anzahl wird auf H00)) Mann geschätzt, die unter denn Schutze der Schiffe-Kanonen, so wie flankirt durch Geschütze auf dem Lande, in ben Kampf gestellt wur— den, während die Unsrigen kaum 060 Mann stark gewesen sein mö— gen. Die Entscheidung des Kampfes stand mehrere Stunden hin, bis endlich gegen 7 Uhr Abends die deutschen Truppen, sich veran= laßt sahen, den Rückzug liber Gravenstein und nördlich davon bis gegen Quars anzutreten, während die T inen sich Gravenstein, wo ünser Nachtrab stehen blieb, bis auf etwa eine Stunde näherten.

Flensburg, 29. Mai. (H. C.) Vie vergangene Nacht be— stätigte uns die traurigen Begebenheiten des gestrigen Tages. An

20 Wagen mit Verwundeten fuhren im Laufe der Nacht in die Stadt herein, und noch heute Morgen kamen mehrere an. Die Dänen wa⸗ ren gestern Morgen schon sowohl von Sonderburg über die Brücke, wie an verschiedenen anderen Stellen, ans Land gegangen und sielen auf diese Weise gleichsam von allen Seiten über die Deutschen her. Unsere Truppen waren sehr in die Enge getrieben, aber sie verthei= digten sich so muthig gegen den in Massen herandrängenden Feind, daß es diesem, trotz seiner Uebermacht, nicht gelingen konnte, weiter ins Land hinein vorzudringen. Leider verloren wir viele deutsche Brüder; aber das Blut eines Jeden floß nicht, ohne sich an manchen Dänen gerächt zu haben; ja die tapfe— ren Deutschen haben wie Männer gestanden. Manche der Unsrigen, namentlich Mecklenburger, sind in die Hände des Feindes gefallen. Man behauptet, daß dieses Gefecht das bedeutendste gewe⸗ sen, das bisher vorgefallen. Es dauerte bis Abends 8 Uhr. Die Deutschen jagten alsdann den Feind mit dem Bajonnet auf seine Schiffe zurück und setzten sich wieder in Düppel fest.

Heute Vormittag entspann sich wiederum ein sehr lebhaftes Ge fecht, welches 4 5 Stunden anhielt. Die Dänen sollen sich jetzt ruhiger verhalten. Eben kommen wieder Verwundete an.

Heute Nachmittag traf ein preußisches Kürassier- Regiment hier ein. Auch einige preußische Infanterie⸗Regimenter kamen mit klin gendem Spiel und vollen Muthes hier an. General Wrangel kam um 65 Uhr in unserer Stadt an.

Aunsland.

Frankreich. National- Versammlung. Sitzung vom 297. Mai. Eine bedeutende Truppenmacht, die sich Som Magdalenen Platze und dem Tuilerieen Garten einerseits und von der Ecke des Ehrenlegions-Gebäudes bis hinter das neue Ministerium des Aus wärtigen erstreckt, hält die Zugänge des Sitzungs- Saales besetzt. Um 2 Uhr ist die Sitzung eröffnet. Buchez tritt dem Vice Präsiden ten Senard den Vorsitz ab. Nach Vorlesung des Protokolls und An hören des Fallourschen Berichts über Reorganisalion der National Werkstätten bestieg Tacheregu die Redner- Bühne, um Interpel— lationen rücksichtlich der Thomasschen Angelegenheit an den Mini ster zu richten. Er las sämmtliche Aktenstücke vor und forderte dann den Minister der öffentlichen Arbeiten auf, sich über das mysteriöse Verfahren gegen den Direktor der National ⸗Werkstät ten zu erklären. Unter den Zeichen allgemeiner Aufmerksamkeit solgte ihm Minister Trelat auf der Tribüne. Tiefe Stille. Eine doppelte Pflicht habe er sich bei Uebernahme seines wichtigen Amts gestellt; diese doppelte Pflicht habe darin bestanden, sowohl dem spe— ziellen Interesse des Arbeiters als dem allgemeinen Interesse des Staats zu dienen. Er habe aber längst die Ueberzeugung gehegt, daß die gezwungene Association, die National-Werkstätten mit ande ren Worten, alles Edle und Gute im Herzen des Arbeiters ersticken. Heine Hauptsorge sei daher von Anfang an gewesen, wie diesem Aussauge-System der Staatskasse möglichst schleunig abzuhelfen. Er habe zunächst die Zahl der Beschäftigten wissen wollen. Unmöglich. Bon einem Tage zum anderen sei er hingezogen worden. Bald hätte es geheißen, die Werkstätten zählten 80,00, bald 90,9000, bald IG, 00, endlich hätten sich nahe an 115 oder gar 120,000 Arbeiter herausgestellt. Von dem Ausschusse für Arbeiterverhältnisse ermuthigt, habe er endlich den Direktor der Werkstätten, Emile Thomas, am Freitag Abend in sein Kabinet gerufen und dort ihn freiwillig abzu danken vermocht. Thomas habe freiwillig abgedanlt, sei freiwillig abgereist und habe sich der Mission ins Girondes und Landes-Vepar. tement freiwillig unterzogen. (Vie scharfe Betonung des „freiwillig“ erregte einiges Lächeln im Saale.) Dieses Verfahren, wiederholt der Meinister, sei nöthig gewesen für die Pläne, welche das Ministerium hege. „Verdient dasselbe Ihren Tadel“, wandte sich der Redner an die Versammlung, „so werde ich ihn hinnehmen. (Nein, nein.) Ich vill alle Folgen meiner Handlungsweise tragen. Unmöglich kann ber Staat länger Opfer bringen und alle Quellen für jene Werk stätten erschöpfen. Lassen wir die wichtigen Staatsbauten, die uns von allen Seiten bevorstehen, wegen jener Werlstätten nicht liegen, welche alle unsere Finanzen tödteten. Das ist Alles, was ich zu sagen habe.“ EGroße Zufriedenheit in der Versammlung.) Coquerell, protestantischer Pfarrer, eilte dann auf die Tribüne; aber Tachereau machte ihm den Platz streitig; Coquerell steigt herab. Er sei, begann Tachereau (unter allseitigen Zeichen des Unwillens), weit entfernt, die Fortdauer von National-Werkstätten zu vertheidigen, zumal der Minister erklärt habe, daß ihr Aufhören für das allgemeine Interesse nöthig sei. Aber nur Eine Bemerkung möge man ihm erlauben, nämlich, daß er die persönliche Freiheit besser geschützt sehen wolle. (Zur Tagesordnung! Tagesordnung!! Der Minister solle dem Bürger Thomas öffentlich eine Ehrenerklärung abgeben und sie auf der Tribüne wiederholen. Sonst scheine auf dem Direktor eine stillschweigende Anklage zu lasten. (Cärm.) Es wird der Schluß der Debatte ausgesprochen. Präsident Sengrd: „Ich habe einen Brief von Napoleon Louis Bonaparte erhalten. Soll ich ihn vorlesen?“ Zur Linken: „Nein! Nein! Wir wollen weder Briefe von Orleans noch von Louis Napoleon, noch sonst von Privatbürgern hören.“ Die Versammlung entscheidet, den Brief, als von einer Pri vatperson an die Versammlung gerichtet, nicht anzuhören. Hiernächst schritt sie zur Diskussion des Dekrets rücksichtlich ber Beziehungen der interimistischen Regierung zur Versammlung. Tranchäre, der zuerst das Wort erhielt, wollte wever von den Kommissions« Anträgen, noch von den Anträgen der Vollziehungsge walt etwas hören. Er wollte dem Präsidenten der Versammlung allein das Recht zum Befehl des Rapellschlagens erhalten wissen. Champvans vertheidigte die Anträge der Kommission, die wenig von dem ursprüglichen Dekrets-Antrage abweicht und die Macht in den Händen der Vollziehungsgewalt konzentrirt lassen will. Bac drang darauf, der Vollziehungsgewalt alle Macht über die Truppen und Nationalgarden zu geben. Ein Präsident der National-Versammlung passe weniger zum Ober-Befehlsgeber. Hege man gegen die Vollziehungsgewalt Mißtrauen, so möge man es rundheraus sagen und ein Verlrauens oder Mißtrauens⸗-Votum formuliten. Albert (nicht mit dem im Doujon von Vincennes gefangen sitzenden Mitglied der ehemaligen provisorischen Regierung zu verwechseln) und mehrere andere Reprä sentanten drückten jedoch ihre Bedenken darüber aus, daß man der Vollziehungsgewalt zu große Macht verleihe. (Zeichen des Miß— fallens) Ledru Rollin besteigt die Tribüne. „Man will“, rief er aus, „eine Verschiedenheit in der Redactioneweise des Antrags und des Kommissions-Gutachtens erblicken, die einen prinzipiellen Grund habe. Wäre dem also, so würde ich nicht einen Augenblick mehr in der Staatsgewalt bleiben. Kaun es eine Verschiedenheit in der Macht zwischen der Vollziehungsgewalt und der National-Versamm⸗« lung geben? Einigkeit und volles Vertrauen müssen also zwischen ihr und ihrer Mandantin herrschen. Jedenfalls muß aber dieser un= seligen Debatte ein Ende gemacht werden, denn die Vollziehungs« gewalt ur, nicht länger zusehen, wie ihre Befugnisse vor den Au— gen des Auslandes, dessen Gesandten hier an Ort und Stelle sind, mit einer gewissen Eifersucht kritisirt und gewogen werden.“ Die drei eisten Artikel des Dekrets- Entwurfs win ben Karan angenommen

lle Zusätze zu denselben verworfe an m f ß und a en. Der Art. 4, der sich aus=

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schließlich auf den Befehl zum Generalmarsch und auf die Militair— Dispositjon außerhalb des Saales beziehe, veranlaßte den Kriegs— Minister, General Cavaignac, das Wort zu ergreifen, um die Nothwendigkeit der Uebereinstimmung im Oberbefehl zu vertheidigen. Es erhob sich danach keine wesentliche Opposition mehr, und auch der letzte Artikel wurde angenommen.

Paris, 29. Mai. Heute um 5 Uhr Morgens rief die Trom— mel abermals die Nationalgarde zu den Waffen. Die Arbeiter, hieß es, hätten die National- Werlstätten in Masse verlassen und wollten gegen die National- Versammlung marschiren. Diese Gerüchte waren jedoch übertrieben. Die Arbeiter hatten sich versammelt, um zwei Petitionen zu entwerfen, die sie der Vollziehungsgewalt und der Na⸗ sional-Versammlung überreichen wollen, und worin sie gegen die Auf hebung der Mehrzahl der National- Werkstätten protestiren. Vor dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten und vor dem Luxembonrgschlosse, dem Sitze der Vollziehungsgewalt, und um das Sitzungslokal der Na— tional⸗-Versammlung sind bedeutende Truppenmassen aufgestellt. Gegen vier Uhr erschienen an den Straßenecken und in den Abendblättern folgende Proclamationen: 1) Eine Proclamation des Ministers der öffentlichen Arbeiten an die Arbeiter, worin er ihnen die Nothwendigkeit einer Umgestaltung der National Werkstätten darstellt, da aus ihnen eine Menge von Elementen entfernt werden müßten, die sich hineinge schlichen hätten, und welche eine wahre Staatslast seien. 2) Procla- mation desselben Ministers Trelat, worin er den Direltor Emil Tho mas für einen unbescholtenen Sachwalter und Ehrenmann erklärt. 3) Petition der Arbeiter an die Vollziehungsgewalt, worin dieselben verlangen, daß Emil Thomas, wenn keine Verbrechen gegen ihn vorlägen, wieder in seine Stelle als Direktor der National-Werkstät ten eingesetzt werde. 4) Ein Schreiben des Civil-Ingenieurs Chap— pon an die Presse, mittelst dessen der Redaction dieses Blattes ein Brief mitgetheilt wird, welchen Thomas unterweges, von Chartres aus, in der Eil mit Bleistift an seine Mutter geschrieben, und worin er sagt, daß, als er am 26sten Abends zu dem Minister Trelat ge kommen, dieser ihm erklärt habe, er (Thomae) müsse sofort sein Amt niederlegen und in einer Mission nach Bordeaur und Bayonne abreisen; es sei ihm kein Wort der Widerrede gestattet, nicht die ge ringste Aufklärung gegeben und nicht einmal gestattet worden, erst nach Hause zurückzukehren und von seiner Mutter Abschied zu neh men; das Alles sei übrigens mit außerordentlicher Feinheit und in scheinbarer Freundschaft geschehen; er (Thomas) habe sein Entlassungs— Gesuch niedergeschrieben und Abschrift davon genommen; um halb 11 Uhr Abends sei er in einen Wagen gestiegen, in welchem er zwi schen zwei Friedensgerichls⸗-Beamten Platz genommen, die ihn übri gens mit vieler Achtung behandelten; bis jetzt habe er keinen ande ren Auftrag, als den, der Vollziehungsgewalt seine Ankunft in Bordeaux zu bescheinigen; dort werde er Briefe an die Präfekten der Gironde und der Landes-Vepartements vorsinden, mit einer Mission, die ohne Zweifel ehrenvoll sei, aber nur als Vorwand diene; der eigent liche Grund des Verfahrens gegen ihn sei, glaube er, folgender: Er habe erklärt, daß er sich in dem Falle zurückziehen würde, wenn man Maßregeln ergriffe, die er für die öffentliche Ruhe gefährlich hielte, und deren Verantwortlichkeit er nicht übernehmen möchte, daß er aber bei Niederlegung seines Amtes an die National-Versammlung appel liren würde; er wisse wohl, daß seine persönliche Freiheit ohne ver— nünftige Gründe verletzt worden, aber er habe gehorchen müssen, denn er wolle vor Allem guter Bürger sein und nie zur Fak kel des Zwiespalts dienen. 5) Erklärung, in welcher die Vorsteher der vom Minister der öffentlichen Arbeiten ernannten Revisions- Kom mission, die Ingenieure Polonceau und Flachat, ihren Bericht abstat ten und dem Minister melden, daß die Chefs der Nationalwerkstätten zwar vom besten Willen für Aufrechthaltung des Friedens beseelt seien, daß sie aber so lange über den Geist der Arbester nichts ver möchten, als die Regierung ihr Verfahren gegen Direktor Thomas nicht vollständig durch Beläge gerechtfertigt habe.

Grosibritanien und Irland. London, 27 Mai. Die Verwerfung der Juden -Emancipations« Bill im Oberhause veran laßtt die Whig-Blätter zu einer Mahnung an die Lords, durch solche Akte ihre politische Existenz nicht auf das Spiel zu setzen, da ein Kampf zwischen dem Oberhause und Unterhause diese leicht gefähnden könnte. Auch die Times spricht sich gegen den Beschluß der Lords aus, glaubt aber unter den gegenwärtigen Umständen doch dem Ober hause seine besondere Achtung bezeugen zu müssen. Vie Morning Chronicle hofft, daß das Haus sich noch besinnen werde. „Wir glauben“, schreibt das Whig- Blatt, „daß die Bill doch noch ohne den Kampf zwischen dem Oberhause und dem Volke, wie wir Grund haben, ihn zu erwarten, durchgesetzt werden wird. Welche Wendung aber die Dinge nehmen werden, ist unmöglich vorauszusehen. Wir können nicht wissen, was Baron Rothschild von seiner Lage halten mag, oder was die Wähleischaft der City von London thun wird. Aber wir müssen mit Bedauern gestehen, daß wir einen Kampf er— warten, der unsere Achtung vor dem Hause der Lords und unseren Wunsch, seine Privilegien und seine Würde erhalten zu sehen, in ei nen peinlichen Konflikt mit unserer Hinneigung zur Sache der Frei- heit und Gerechtigleit bringen wird. Und welches auch der Ausgang sein mag, es ist unmöglich, nicht zu erkennen, daß in einem höchst kritischen Augenblick der aristokratische Theil unserer Verfassung in der Volksachtung sehr verloren haben wird.“

In der abgelaufenen Woche sind wieder 57,000 Unzen Silber, gemünzt und in Barren, nach dem Kontinent ausgeführt worden.

Belgien. Brüssel, 30. Mai. Der Moniteur berichtet: „Zur Feier des Geburtstages Ihrer Majestät der Königin von Groß britanien, die am 24. Mai 1819 geboren, also jetzt in ihr 30stes Jahr ein getreten ist, war am Sonnabend ein großes diplomatisches Diner bei dem englischen Gesandten, Lord Howard. Unter den Eingeladenen bemerkte man den apostolischen Nuntius, Mgr. von St. Marsan, Erz bischof von Ephesus, und alle andere in Brüssel residirende Mitglieder des diplomatischen Corps, mit Ausnahme des französischen Gesand— ten, Herrn Bellocg, und des preußischen Gesandten, Grafen von Seckendorff, der nach Ostende abgereist ist, dem Prinzen von Preußen entgegeneilend, welcher gestern in Brüssel erwartet wurde. Auch alle belgische Minister, der Schloß⸗Marschall Graf von Marnix, der Mi nister des Königlichen Hauses, Herr van Praedt, und der Graf d' Hane de Steenhuyse waren anwesend. Nach dem Diner fand großer Em— pfang statt.“

Das Journal de Li6ge meldet die Ankunft Sr. Königl. Hoheit des Prinzen von Preußen in Brüssel. Der Prinz traf da— selbst, diesem Blatt zufolge, am 29. Mai mit einem Extra- Zuge von Ostende ein. Zwei Hof-Equipagen warteten seiner auf der Nord— Station. Einer der Adsutanten des Königs der Belgier, General Cruykembourg, begleitete den Prinzen nach der preußischen Gesandt schaft, wo für die Zeit des Aufenthalts Sr. Königl. Hoheit eine Ehrenwache postirt ist. Um 1 Uhr machte König Leepold dem Prin zen einen Besuch, und Se. Königl. Hoheit war dann bei Hofe zum Diner.

Schweiz. Tagsatzung. Sitzung vom 24. Mai. (O. P. A. 3.) Die Tagsatzung hat die Artikel 42 und 43 des Bundes Entwurfs, welche die Kultus« und Preßfreiheit gewährleisten,

angenommen. Die Garantie der Kultusfreiheit ist freilich eine be= schränkte. Artikel 42 lautet: Die sreie Ausübung der anerkannten christlichen Konfessionen im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft ist gewährleistet. Den Kantonen, so wie dem Bunde, bleibt vorbehalten, für Handhabung der öffentlichen Orbnung und des Friedens unter den Konfessionen die geeigneten Maßnahmen zu treffen.“ Zu den anerkannten christlichen Konfessionen gehören blos die reformirte, römisch⸗ katholische und kalvinistische Konfessson. Es sind also nicht blos die Juden, sondern auch die Deutsch-Katholilen, die Lichtfreunde, die Pie⸗ tisten 1c, kurz Alle, welche nicht auf die vom Staate anerkannte Kon- fession schwören, von der Kultusfreiheit ausgeschlossen. Bern wollte Kultusfreiheit für alle und bemerkte sogar, der türlische Sultan sei in dieser Beziehung toleranter als gewisse Schweizer Kantone. Waadt und Solothurn erblickten aber in einer solchen Aus⸗ dehnung der Kultusfreiheit große Gefahr für die Schweiz und dran⸗ gen energisch auf Beibehaltung des Wortes „anerkannten“. Waadt hat bekanntlich die Momiers unterdrückt und Solothurn den deutsch— latholischen Pater Annnann über die Gränze gewiesen. Der Arti- kel 42 leidet aber auch noch an einem anderen Gedrechen, indem er nicht nur dem Bunde, sondern auch den Kantonen das Recht vorbehält, für Handhabung der öffentlichen Ordnung und des Frie⸗ dens unter den Konfessionen die geeigneten Maßnahmen zu treffen. Es ist vorauszusehen, daß der Bund hier mit den Kantonen in Konflilt gerathen wird; besser und konsequenter wäre es daher ge⸗ wesen, wenn nur dem Bunde dieses Recht vorbehalten worden wäre. Der Artikel 43, welcher im Entwurfe lautet: „Die Preßfrei heit ist gewährleistet. Ueber den Mißbrauch derselben trifft die Kan⸗ tonglgesetzgebung die erforderlichen Bestimmungen“, hat eine andere Fassung erhalten; es ist jetzt auch die Censur in demselben verpönt worden. Diese Garantie ist aber von keiner großen Bedeutung, da die Kantonalgesetzgebung die „erforderlichen“ Strasbestimmungen trifft. (Eidg. Ztg.) Interessant war die Ansicht über das Vereins- recht, welches Bern in seinem Redactionsantrag über den §. 43 mit der Preßsreiheit und Redefreiheit garantirt haben wollte. Solo⸗ thurn schien solche Vereine zu fürchten, indem es ganz deutlich auf den Bärenverein oder Regierung Nr. 2 in Bern hinwies, und meinte, die Solothurner hätten an Einer Regierung genug, daher es gar nichts über das Vereinsrecht im Bundesentwurf aufgenommen wissen will. Gleiche Ansicht theilten St. Gallen, Wallis, Freiburg und Baselstadt. 122 Stände fanden sich endlich, welche an die Herren Rexaktoren eine Einladung beschlossen, einen Antrag zur Auf⸗ nahme einer Bestimmung über das Vereinsrecht vorzulegen. Der §. 13 selbst wird mit der von Bern beantragten Ausdehnung aus⸗ drüclicher Untersagung der Censur und jeder anderen Präventiv⸗ maßnahme genehmigt. Art. 144 erhält die kürzere Fassung: „Das Peltitionsrecht ist gewährleistet“. Art. 145, Gleichstellung der Schwei⸗ zerbürger in der Gesetzgebung sowohl als im gerichtlichen Ver⸗— fahren, verursachte wieder eine lange Diskussion, indem Zürich auf die Juden zurückkommt, die seine Gesetzgebung den anderen Bürgern nicht gleichgestellt habe, noch gleichstellen werde, und zwar aus bekannten Gründen, stellt daher einen Zusatz - Antrag für Ausnahme der Juden, welcher aber mit 4 Stimmen in der Min⸗ derheit bleibt und der Artikel selbst mit 177 Stimmen unverändert genehmigt wird. Auch das von Bern vorgeschlagene Amendement zu ausdrücklicher Aufhebung der Heiraths-Taxen oder des Eingangs— zolles für fremde Weiber, welche höchst gehässig seien, die Heirathen erschweren, ja oft verhindern, während doch verwandtschaftliche Bande zwischen den Kantonen wesentlich zur Befestigung der Nationalität beitrügen, sindet keinen Anklang, indem mehrere Gesandtschaften be⸗ haupten, daß hierin keine Ungleichheit bestände, indem die fremden Weiber in der Taxe gleichgehalten würden wie die Bürgerinnen des eigenen Kantons. Art. 46, Vollziehung der rechtskräftigen Civil Ur—⸗ theile eines Kantons in einem anderen, wird nach einigen Erläute⸗ rungen mit 18 Stimmen unverändert angenommen, eben so der Ar⸗ tikel 47, Verbot des Arrestes gegen einen seßhaften aufrecht stehen⸗ den Schweizerbürger, der vor dem Richter seines Wohnortes gesucht werden mußt, den 7 Stände als überflüssig gestrichen wissen wollen, wwährenb Benn sesne Wichtigkeit als wesentliche Ergänzung des vo⸗ rigen Artikels hervorhebt. Sitzung vom 26. Mai. (E. 3.) Nach Genehmigung bes

Protokolls macht Genf eine Interpellation in Bezug auf die Er— eignisse in Neapel, wobei die Ehre der Schweiz verletzt worden sei, indem sich die Schweizer für den Absolutismus gegen das Volk und die Freiheit geschlagen hätten. In Neapel habe unn der Prinzipien Kampf begonnen. Die Tagsatzung sei um so mehr eine Erklärung gegenüber der öffentlichen Meinung schuldig, als sie kürzlich die Wer bungen für ein nach Freiheit ringendes Volk verboten und nun hier gestattet habe, daß die S chweizer gegen die Freiheit fochten. Der Gesandte (5azy) fragt daher das Präsidium, ob der Vorort nähere Nachrichten über den Vorfall erhalten, und erwartet Anträge über Wiederherstellung der schweizerischen Ehre. Das Präsidium erklärt, daß weder Vorort noch die Regierung von Bern irgend amtliche Nach— richten über das erwähnte Ereigniß erhalten. Bedauert, wie schon mehrmals, daß noch diese Capitulationen bestehen, welche gestattet hät- ten, daß die Schweizer die Bürger hätten todtschlagen können. Wünscht, daß Genf nach dem Reglement einen allfälligen Antrag schriftlich stellen möchte. Solothurn will Niemand verurtheilt wissen, ehe man ihn gehört, und wenn die Ehre wirklich verletzt worden sei, so sei sie durch diejenigen verletzt worden, welche die Capitulation und den Menschenhandel abgeschlossen haben, und nicht durch diejenigen, welche in Folge derselben in ihrer Pflichterfüllung sich geschlagen ha— ben. Der Gesandte von Genf entschuldigt sich, als ob er diese Ehrverletzung den Einzelnen, welche sich geschlagen, zum Vorwurf machen wolle, da sie vielmehr durch die Reaction verletzt worden sei. Aber die schweizerische Nation müsse durch eine Manifestation diesen Vorfall desavoniren, das erfordere die Ehre der Nation in vorliegender moralischer Frage. Der Präsident fordert Genf auf, seinen Antrag schriftlich einzureichen, damit er ihn auf die Tagesordnung auf künftigen Dienstag (da bis dahin keine Sitzung sein wird) setzen und den Gesandten li⸗ thographirt mittheilen könne. Genf stellt darauf folgenden Antrag: „Die hohe Tagsatzung: in Betrachtung, daß der Ausbruch des Bür= gerkriegs im Königreiche Neapel notorische Thatsache ist; in Betrach— tung, daß die mit der früheren Regierung dieses Königreichs abge— schlossenen Militair-Capitulationen auf den gegenwärtigen Stand der Dinge nicht anwendbar sind; in Betrachtung, daß unter den Um- ständen, in welchen sich die Schweizertruppen in Neapel besinden, die Schweizerehre angetastet werden könnte durch ihre Theilnahme am Bürgerkrieg, in welchem sie gegen die allgemeine Sache der Völker freiheit verwickelt würden, beschließt: die Kantone, welche mit dem Königreich Neapel Militair-Capitulationen haben, sind eingeladen, die Truppen von dort zurüchuberusen.“

Bern. (E. 3.) Der Vorort spricht den Ständen mit Kreis- schreiben vom 17. Mai auf Veranlassung der Anfragen mehreren Kantons- Regierungen, „welche Verfahrungsweise hinsichtlich der von Großh. badischen Behörden an sie gelangten Begehren um r rung badischer Flüchtlinge einzuhalten sei., seine, n . „daß die Gewährung des Aspl-⸗Rechtes als eines den s il nf 2 eines Freistaates zu betrachten sei, daß die en wn er Auslande gegenüber dieses Recht namentlich seit der Reg