1848 / 34 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Mithin Bestand am Schlusse des Jahres 1847: 266 Klafter. Für das in Bestand gebliebene Brenn- Material be= trägt der Geldwerth: 3 für 71 6a) Schffl. Steinkohlen 2631 Rthlr. 11 Sgr. 11 Pf, b) für F551! Schffl. Koaks 2067 Rthlr. 11 Sgr. 4 Pf., c) für 936 * Klft. Brennholz 4182 Rthlr. 10 Sgr. 5 Pf., zusammen 3. 8384 Rthlr. 3 Sgr. 8 Pf. .

An dem Wagen⸗-Parf haben im Jahre verschiedene Umbaue als auch Neubeschaffungen stattgefunden, welche einen Kosten- Aufwand von 25,319 Rthlr. 11 Sgr. 7 Pf. erforderten. Der Wagen Park besteht aus 93 Personen⸗ 115 Vieh-, Güter- und Arbeits⸗Wagen und gemeinschaftlich mit der Magdeburg-Cöthen⸗Halle- Leipziger Ei⸗ senbahn⸗Gesellschaft: 28 Equipagen - und 93 Stück Güterwagen. Außerdem sind vorhanden: 6 Schnee- Pflüge, 4 Bahn -Draisinen, 127 Kohlen und 24 Rollwagen. Von den oben angeführten 25319 Rthlr. 11 Sgr. 7 Pf. für Reparaturen 2c. gehen als An⸗ theil der Magdeburg⸗-Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft ab: 3131 Rthlr. 21 Sgr., so wie die Ersparnisse (efr. Geschäfts⸗Bericht vom Jahre 1843) mit 1415 Rthlr. 17 Sgr. 5 Pf., zusammen 4547 Rthlr. 8 Sgr. 5 Pf. Mithin bleiben für Reparaturen ꝛc. der Wagen 20,772 Rtihlr. 3 Sgr. 2 Pf.

Die Betriebs⸗-Einnahmen pro 1847 sind a) für Personen⸗-, Gü— ter- ꝛc. Beförderung 740,132 Rthlr. 1 Sgr. 8 Pf., b) Lagerzins und Assekuranz⸗-Prämien 667 Rthlr. 13 Sgr. 11 Pf., () Pacht- und Miethszinse: 3724 Rthlr. 22 Sgr. 9 Pf., ) Zinsen im laufenden Geschäft 12,957 Rthlr. 14 Sgr. 3 Pf., e) Extraordinaria, verkaufte Bestände u. s. w. 5910 Rthlr. 29 Sgr. 10 Pf., Summe der Ein⸗ nahme 763,392 Rthlr. 22 Sgr. 5 Pf. Die Betriebs- Ausgaben pro

190

b) Transport⸗Verwaltung 231, 194 Rthlr. 22 Sgr. 3 f, c allgemeine Verwaltung 21,626 Rthlr. 19 Sgr. 10 Pf., Summa der Betriebs Ausgaben 364 373 Rthlr. 8 Pf. Zinsen von 17 Millionen Thaler Prioritäts Actien mit Einschluß des Juschusses zum Amortisations— Fonds 60,009 Rthlr. 1 4 zur Amortssation von 17,600 Rthlr. mit 15,009 Rthlr., zusammen 75,000 Rthlr. Summa der Ausga⸗ ben: 139.3373 Rthlr. 8 Pf. Diese ab von der Einnabme von 763,392 Nthlr. 22 Sar. 5 Pf. Bleibt Netto-Ertrag 321,019 Rthlr. 21 Sgr. 9 Pf. Vertheilung: 7öo4 einjähriger Dividende von 3,481,000 Nthlr. Stamm- Actien mit 269,777 Rthlr. 15 Sgr. und an den Reserve⸗Fonds: 51,242 Rihlr. 5 Sgr. 9 Pf. ;

Rechnungs⸗Abschluß ult. Dezember 1847: Debitores: Bau— kosten⸗KFonto: 4,700,000 Rthlr. Konto für veräußernde Grundstücke: 134,030 Rthlr. 19 Sgr. Diverse Debitores nach Abzug der Kre⸗ ditores 371,110 Rthlr. 28 Sgr. 9 Pf. Bestände an Materialien 2c. und baarer Kassen⸗Bestand 164,076 Rthlr. 22 Sgr. 5 Pf., zusam men 5,369,218 Rthlr. 1 Sgr. 2 Pf. Kreditores: Stamm Actien⸗Kapital Liit. A. 3,000,000 Rthlr., do. Litt. B. in bisher emittirten 2405 Dividenden-⸗Actien 481,000 Rthlr., Prioritäts- Actien Napital: 1,418,800 Rthlr., Amortisations⸗-Fonds 81,200 Rthlr., zu sammen: 4,981,009 Rthlr., Actionairs für Zinsen und Dividenden 235,989 Rthlr. 15 Sgr., Reserve⸗Fonds 152,228 Rthlr. 16 Sgr. 2 Pf., Summa wie oben: 5, 369,218 Rthlr. 1 Sgr. 2 Pf.

Der Bau der Zweigbahn (Jüterbogk nach Riesa) wurde im Mai v. J. begonnen, und da seitens der hohen Staats Behörden

die Königlichen Forst⸗-Grundstücke in einer Ausdehnung von 1 Mei len sofort überwiesen und auch der größte Theil der Privat-Grund—

konnten die Erdarbeiten und Brückenbauten noch größtentheils voll— endet werden, und es sind gegenwärtig die Erdarbeiten vollständig beendet. Von dem Bahnhof bei Jüterbogk abzweigend, ist über die 3 Meilen entfernt gelegene Station Holzdorf (bei Annaburg) hinaus bis zur Brücke über die schwarze Elster das Schienengeleise auf 4 Meilen Länge vollendet, und wird dasselbe durch Lokomotiven zum Transport von Schienen, Schwellen und anderen Baumaterialien schon befahren. zen Elster mußte mit ganz besonderer Kraft betrieben werden, um die Pfeiler im Laufe des Sommers über Wasser zu führen, da in der Regel bei dem geringen Gefälle des Flusses im Frühjahr oftmals bis zum Monat Juni hoher Wasserstand ver⸗ bleibt. Es ist zu erwarten, daß von Jüterbogk ab bis Herzberg auf 5 Meilen Länge bis Mitte Juni die Bahn vollendet sein dürfte. Für den Theil der Bahn, von Herzberg bis zur Landesgränze, sind kürzlich sämmtliche Schienen an den Elb-Ablagen eingetroffen, und es wird auf jenem Trakt an zwei verschiedenen Punkten der Ober bau gelegt, so daß im Monat Juni das Geleise im vollen Zusam menhange von Jüterbogk bis zum Bahnhofe Burxdorf, nahe der Gränze, auf 8: Meilen Länge, festgestellt sein kann.

Der finanzielle Stand des Unternehmens, so wie die für den Bau noch erforderlichen Ausgaben, welche jetzt mit Sicherheit fest— gestellt werden können, ergeben, daß das ausgeschriebene Bau⸗Kapi— tal, aus welchem für das Doppelgeleise und zur Vervollständigung der Hauptbahn bis jetzt bereits 125,000 Rthlr. überwiesen worden, demnach vollständig ausreichend sein wird, um auch den auf 250,000

Der Bau der Brücke über das Thal der schwar⸗

1847 sind a) Bahn⸗Verwaltung 111,551 Rthlr. 18 Sgr. 7 Pf. stücke im Wege des Vergleichs zu mäßigen Preisen erworben worden,

Bekanntmachungen. 4241 k ,

Der unten näher bezeichnete Graveur Carl Albert Pfeiffer, aus Offenburg gebürtig, wegen Betruges durch Fälschung zu zwei und einhalbjähriger Strafar— beit verurtheilt, hat Gelegenheit gefunden, sich der Haft zu entziehen.

Es werden alle Civil- und Militair-Behörden des In- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den selben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzuneh⸗ men und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegen— ständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß⸗Eypedition, Molkenmarkt Nr. l, abzuliefern.

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent— standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 31. Mai 1848.

Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. Signalement des Pfeiffer.

Derselbe ist 6 Jahr alt, katholischer Religion, am 25. November 1821 in Offenburg geboren, 5 Fuß 2 Zoll groß, hat dunkelbraune Haare, graue Augen, braune Augenbrauen, rundes Kinn, gesunde Gesichtsfarbe, pro—= portionirte Nase, großen Mund, braunen Bart, ist schwächlicher Gestalt, spricht die deutsche Sprache und hat am linken oberen Augenliede zwei Gerstenkörner. Er trägt seiner schwachen Augen wegen eine Brille.

Bekleidet war derselbe mit einem grünen Sommer— rock, blauen Buckskin⸗Hosen, baumwollener Weste, lei nenem Hemde, langen Stiefeln, schwarzseidenem Halstuch.

1422 Präklusions-⸗-Verfügung. ö Auf die erlassene öffentliche und besondere Austündi⸗= ung der unten benannten Westpreußischen Pfandbriefe setzt die Königl. Westpreußische General- Landschafts⸗ Direction, kraft der ihr hierzu durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 11. Juli 18358 (Gesetz Sammlung pra 1838 S. 366) ad 7 beigelegten Befugniß, hier⸗— durch fest: daß die Inhaber folgender, resp. im Johannis⸗-Ter⸗ min 1844 und im Johannis-Termin 1847 gekündig— ten Pfandbriefe, und zwar: A. dersenigen, welche gegen baare Zahlung des Nomi— nalwerths eingeliefert werden sollen: aus dem Danziger Landschafts-Departement Wentwie Nr. 11. 1 25 Thlr.; B. derjenigen, welche gegen Umtausch anderer gleichhal⸗ tigen Pfandbriefe eingeliefert werden sollen: 1) aus dem Bromberger Landschafts-Depart. Wierzbyczano Nr. 10. 12. 13. 28. 121. 125. 129. 157. und 267. 2 1000 Thlr. Nr. 32. 13. 142. 178, 181. 183. 186. 196. 198. und 202. à 500 Thlr. Nr. 145. 147. 148. 204. 207. 210. und 212. 2 400 Thlr. Nr. 219. und 221. à 300 Thlr. Nr. 223. 225. 226. 228. 229. und 232. 200 Thlr. Nr. 87. 235. 236. 237. 239. 243. 2440 245. und 246. 100 Thlr. Nr. 249. und 262. à 50 Thlr. . Nr. 269. und 263. à 25 Thlr. 2. aus dem Marienwerderschen Landschafts⸗ . Departement Leistenau u. Golschalt Nr. 280. und 281. 4 100 Thlr. Nr. 187. und 312. 2 75 Thlr. Nr. 196. 197. 319. 327. 3460. und 383. 3 50 Thlr. Nr. 209. 211. 216. 227. 235. 247. 259. 349. 354. 397. und 402. 2 25 7 1. Gottarlowo Nr. 12. . 25 3. Groß- Schönwalde Nr. 92. 7 1090 Thlr. Da die ersolgie Kündigung nicht nur rechtzeitig in den Intelligenz-Vlättein zu Marienwerder, Danzig und, Posen, so wie durch Aushang bei den Börsen At Berlin und Danzig, ferner bei sämmtlichen Kassen der Westpreußischen Landschaft und der Westtzreußischen Landschafts- Agentur zu Berlin und endlich in dem Allgemeinen Anzeiger für die Preu—= ßischen Staaten als Beilage zur Allgemeinen Preu—= Fischen Zeitung öffentlich, sondern auch, sowelt die Toupong gedachter Pfandbriefe in den Terminen Johannis 184 und Johannis 1817 bei ben land- schaftlichen Kassen und der Agentur zu Berlin prä— sentirt worden, den Präsentanten derselben durch spe— zielle Kündigungen bekannt gemacht ist; r sichts derjenigen Inhaber vorgedachter Pfandbriefe, welche den Coupon pro termino Johannis 1844 und Johannis 1817 nicht präsentirt haben, die nochmalige öffentliche Bekanntmachung resp. vom 18. September 1814 und vom 26. September 1847 3 t und diese auf gleiche Weise, wie die frühere bffentliche Kündigung, zur Kenniniß des Publikums gebracht ist, dessenungeachtet aber die gedachten . nicht zur Einlösung und resp. zum Umtausch eingeliefert worden sind, der eilassenen Verwarnung gemäß mit ihrem Realrechte auf die in den vorbenannien Pfandbriefen i f g are , zu präkludiren, die Pfandbriefe selbst in Ansehung dieser Spezial-Hypothek für vernichtet zu

erklären, dies im Landschasts-Register und in den Ho— pothekenbüchern zu vermerken und die Inhaber mit ihren Ansprüchen auf Zahlung des Pfandbriefswerths oder Ertradition anderer gleichhaltigen Pfandbriefe lediglich an die Landschaft zu verweisen, auch die Kosten des Aufgebots den Inhabern der vernichteten Pfandhriefe zur Last zu legen. Marienwerder, den 20. Mai 1848.

Königl. Westpreußische General-Landschafts

7 (gez.) Freiherr von Nose

13971 . . .

Behufs Allodification des im swalder Kreise und im Ziethenschen Kirchspiele belegenen Rittergutes Relzow (. p. werden auf den Antrag des gegenwärti— gen Eigenthümers und Besitzers desselben, Premier— Lieutenants a. D. Wilhelm von Bornstaedt, alle die— jenigen, welche als Annaten, Anwärter, Gesammthän⸗ der oder aus sonstigem lehnrechtlichen Grunde an das gedachte Gut Reliow e. p. Ansprüche und Forderun— gen machen und bei dessen gegenwärtig beabsichtigter Allodification die gesetzlich bestimmte Abfindung geltend machen zu können vermeinen sollten, zu deren Anmel dung und Beglaubigung in einem der folgenden Termine: am 53, und 23. Jun ober 9m 75. An gust d. J. Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht, bei Ver meidung der am 15. September er. zu erkennenden Präklusion, hiermit aufgefordert.

Die vollständigen Ladungen sind in den Stralsun— dischen Zeitungen abgedruckt.

Datum Greifswald, den 3. Mai 1848. Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen.

(J. S) Quistorp.

Direr tion.

ber J.

191 Subhastations⸗-Patent.

Das unter den Linden gelegene, Vol. II. Nr. 174. kol. 176. des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem ver— storbenen Bäckermeister Gottfried Ludwig Balzer gehö— rige Haus nebst Zubehör, welches zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registratur einzusehenden Taxe auf 13,567 Thlr. 6 Sgr. 9 Pf. abgeschätzt worden, soll

am 23. September e., Vormittags 11 Uhr, subhastirt werden.

Alle unbekannte Real-Prätendenten werden aufgebo— ten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.

Frankfurt a. d. O., den 19. Februar 1843.

Königl. Land- und Stadtgericht.

421 ,

Es ist zum öffentlichen meistbietenden Verkaufe der aus dem im vergangenen Herbste bei Henkenhagen ge⸗ strandeten Schiffe „Ludowika“ von Danzig nach Chatam bestimmt geborgenen Ladung, bestehend aus

277 Stück fichtenen Balken, 404 Stück eichenen Planken, 516 Stück sichtenen Dielen, in verschiedenen Dimensionen, ungefähr 5 Faden Splittholz, in passenden Cavelingen, ein Termin auf

Montag den 3. Juli r., Morgens 9 Uhr, an dem Lagerplatze bei Henlenhagen vor unserem De— putirten, dem Herrn Ober-Landesgerichts-Assessor Teß⸗ mar, gegen gleich baare Bezahlung anberaumt worden, was hiermit bekannt gemacht wird.

Colberg, den 30. Mai 1848.

Königl. Land und Stadtgericht.

12101 Folgende verschollene Personen, als:

1) Christiane Caroline Rothe, geboren zu Bitterfeld am 6. Dezember 1809, Tochter des Tuchmacher Rothe daselbst, welche im Jahre 1825 in Leipzig in Dienste getreten, von da nicht zurückgekehrt und seit dieser Zeit keine Nachricht von sich gegeben hat, der Tischlermeister Gottlob Bernhardt Pfordte aus Bitterfeld, welcher sich im Jahre 1839 von dort entfernt und seit der Zeit von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht von sich gegeben hat, der Schneidergeselle Christian Michael Carl Hund aus Zaasch, geboren am 28. März 1798, welcher im Jahre 1816 nach Polen gegangen, von dort nicht zurückgekehrt und ebenfalls von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht von sich gegeben hat,

4) Johann Gottlieb Tennert von Zörbig, geboren den 2. November 1787, welcher zum letzten Male im Jahre 1524 aus München geschrieben, seitdem aber von sich nichts wieder hat hören lassen,

so wie deren Erben und Erbnehmer, werden auf den Antrag ihrer Verwandten, resp. Kuratoren, hiermit edikta⸗ liter gelaben, binnen 9 Monaten und längstens in dem auf den 25. Oktober 1848, Vorm. 11 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Ober-Landesgerichts-Assessor Zeiz, in dem hiesigen Gerichts -Lokale anbtra mien Ter⸗ mine entweder fen zu erscheinen oder sich schrift= lich zu melden und weiterer Verfügung entgegenzusehen, im Fall des Ausbleibens aber zu gewärtigen, daß sie für todt erklärt, ihre unbekannten Erben präktludirt und ihr Vermögen den sich legitimirenden nächsten Verwand— ten zugesprochen und verabfolgt werden wird. Delitzsch, den 26. November 1817. Königl, Land- und Stadtgericht. Bodenste in.

Rthlr. anzuschlagenden Bau des sächsischen Antheils der Bahn aus— führen zu können.

.

185 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 19. Februar 1818.

Das hierselbst in der Mittelstraße Nr. 3 belegene, der

Wittwe Brückmann, Charlotte Louise, geb. Matecken

1

jetzt deren Erben gehörige und im Hypothekenbuche von

der Dorotheenstadt Vol. II. No. 145. verzeichnete Grund- stück nebst Zubehör, gerichtlich abgeschätzt zu 10827 Thlr. 25 Sgr. 117 Pf., soll z

am 23. September 1848, Vormitt. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden.

Taxe und Hy— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Die unbekannten Real-Prätendenten dieses Grund— stücks werden unter der Warnung der Präklusion hier durch öffentlich vorgeladen.

12

Nach Vorschrift des §. 13. des Gesetzes vom 15ten v. M. machen wir bekannt, daß die Darlehns-Kasse in Posen am 2ten k. M. eröffnet werden wird. Regierungs-Bevoll mächtigter derselben ist der Herr Regierungs-Nath Kresschmer, dessen Stellvertreter in Behinderungsfällen der Bank-Agent, Herr Buchhalter Rosenthal, außerdem gehören zum Vorstande die Herren:

1) Kommerzien⸗Rath Friedrich Bielefeld,

2) Kaufmann Moritz Mamroth,

3 . Casimir Szomamnski,

ö Bager,

Buchhändler Zupanski,

Kaufmann Franke, Compagnon von M. Kanto—

rowiez Nachfolger,

Wagenfabrikant Seydel,

Tischlermeister Poppe,

Goldarbeiter Blau,

Sattlermeister Opitz,

Schlossermeister Niedzielski,

Seilfensieder Tabulski, von denen je zwei im wöchentlichen Wechsel die Ge— schäfte der Darlehns-Kasse begleiten werden.

Schließlich bemerken wir, daß alle Ausfertigungen der Darlehns-Kasse von dem Regierungs-Bevollmächtigten vollzogen sein müssen.

Berlin, den 25. Mai 1848.

Haupt -Verwaltung der Darlehns-Kassen.

Mit Bezug auf obigen Erlaß bemerken wir, daß das Geschäfts⸗Lokal der Darlehns-Kasse sich im Königlichen Regierungs-Gebäude parterre im linken Flügel vom Thorwege aus, unmittelbar hinter der Provinzial-Insti= tuten-Kasse, befindet. Die Geschäftsstunden für die Kas⸗ sen⸗Beamten, Herrn Rendanten Meyer und Herrn Buch halter Schmidt, sind Vormittags von 8— 1 und Nach⸗ mittags von 3—5, der Vorstand wird täglich von 11 bis Uhr im Geschäfts- Lokale anwesend sein. Der Geschäftsbezirk der Darlehns-Kasse umfaßt die Provinz Posen mit Ausnahme des Kreises Bromberg. Anträge auf Bewilligung von Darlehnen müssen schriftlich ein⸗ gereicht werden und denselben ein Spezial Verzeichniß der zu verpfändenden Gegenstände, bei Effekten mit An⸗— gabe der Buchstaben und Nummern, bei Waaren mit Angabe der Zahl, des Maßes oder Gewichts und des Preises beigefügt sein, desgleichen die etwa vorhandenen Waage- und Meß-Atteste resp. Niederlage⸗Scheine und die Feuer-Versicherungs-Policen beigefügt werden. Für jetzt ist das Minimum der zu bewilligenden einzelnen Darlehne auf 100 Thlr. festgesetzt.

Posen, den 31. Mai 1843.

Königliche Darlehns-Kasse.

zo h : 1 Forderungen an die am hiesigen Königl. Hofe beglaubigte Großherzogl. Hessische Gesandtschaft oder an die Person und das Haus des Gesandten, Generals von Schäffer -Bernstein, zu machen hat, wird aufgefor— dert, dieselben bis zum 15. Juni d. J. hier, Behren⸗ straße Nr. 67, um so gewisser geltend zu machen, als spätere Anforderungen unberücksicchtigt bleiben werden.

Berlin, den 31. Mai 1848.

372

ö Eisenbahn.

In Gemäßheit §. 24. des Statuts laden wir die Herren Actionaire zu der auf

den 20. Juni C., Nachmit⸗ tags 3 Uhr, im Lokale der hiesigen Börse anberaumten diesjährigen ordentlichen

General-Versammlung

ergebenst ein. . den §. 24. des Statuts bezeichneten Angele-

genhelten werden nachfolgend bezeichnete Gegenstände zur Berathung und Besch ußnahme vorgelegt werden: 1) Anjrag auf Niederschlagung verwitkter Conventio=

22 ann.

nalstrafen wegen verspäteter dritter und weiterer Einzahlungen der Einschüsse auf das im Jahre 1846 emittirte Actien⸗Kapital;

Feststellung des behufs Anlage des Doppelgeleises zwischen Breslau und Oppeln und Vermehrung der Betriebsmittel resp. zum Ersatze der aus den Betriebs ⸗-Einnahmen für den Bau verwendeten Summe erforderlichen Kapitals;

Beschlußnahme über die Art der Beschaffung des zu Nr. 2. festgestellten Kapital-Betrages und Ver— einbarung über den erforderlichen Statuten⸗Nachtrag; Antrag der Beamten, bezüglich der Sicherung ihrer Anstellung und Gewährung eines Beitrages zu dem von denselben gegründeten Pensions- und Unter- stützungs-⸗Fonds;

Beschlußnahme über die den Noihleidenden des Plesser und Rybniker Kreises zuzuwendende Unter— stützung.

Diejenigen Herren Actionagire, welche dieser General— Versammlung beiwohnen wollen, haben in Gemäßheit des §. 29. des Gesellschafts-Statuts spätestens am 19. Juni im Central⸗-Büreau der Gesellschaft auf dem hie— sigen Bahnhofe ihre Actien zu produziren oder deren am dritten Orte erfolgte Niederlegung glaubhaft nach= zuweisen und zugleich ein unterschriebenes Verzeichniß der Nummern derselben in zwei Exemplaren zu über— geben, von denen das eine zurückgegeben, nachdem es mit dem Vermerk der zuständigen Stimmen und dem Siegel der Gesellschaft versehen worden, als Einlaß— karte zu der Versammlung dient.

Breslau, den 29. Mai 1848.

Der Verwaltungs⸗Rath der Oberschlesischen Eisenbahn⸗-Gesellschaft.

407) * 6 . . io Seebad auf Nordernei.

Das Nordseebad auf der Insel Nordernei an der Ostfriesischen Küste wird auch in diesem Jahre vom 1. Juli bis zum letzten September eröffnet sein.

Während der Badezeit wird zwischen Nordernei und dem Norddeiche (in der Nähe der Stadt Norden, bis wohin die Chaussee nunmehr vollendet ist) täglich ein Packetschiff hin- und zurückfahren, welche Fahrt in der Regel eine Stunde dauert. Die Fahrt zu Wagen durch das Seewatt erfolgt vom Hilgenriedersphl ab, und kann man auf diese Art in eigener Equipage und ohne die geringste Gefahr bequem die Insel erreichen. Die Zeit dieser Watt-Passage, so wie die Abfahrtsstunden des Packetschiffs für jeden einzelnen Tag mit Rückhsicht auf Ebbe und Fluth bestimmt wird durch Insertion in die Hannoversche Zeitung und das Ostfriesische Amts blatt bekannt gemacht, und werden desfallsige Anschlage zettel ebenfalls in den bedeutenderen Gasthöfen in Han— nover, Bremen, Oldenburg und auf der Route zu fin— den sein. .

Auch wird wiederum während der Saison eine täg- liche Personen-Post zwischen Norden und Nordernei über Hilgenriedersohl eingerichtet werden, die in mög— lichst genauem Zusammenhange mit den täglichen Bries⸗ und Personen-Posten zwischen Norden und Aurich sich an die täglichen Posten zwischen Aurich und Olden— burg (Bremen, Hannover) anschließen soll.

Außerdem fahren, wie früher, die bequem eingerichte= ten Dampfschiffe von Bremen und vielleicht auch von Hamburg wöchentlich an festgesetzten Tagen, welche durch öffentliche Ankündigungen in den Zeitungen und durch Anschläge in den vorzüglicheren Gasthäusern be— kannt gemacht werden. .

Logis-Bestellungen wird der Vogt Hasse auf Nor⸗ derne pünktlich zu besorgen sich angelegen sein lassen.

Mai 1848.

Das Königliche Bade⸗Kommissariat.

! amps⸗ Packet- Fahrt 373 h]

wischen

* 2 . üiga und Stettin

; in Korrespondenz mit den Bairdschen Dampsschissen

DR —— nach Reval u. St. Petersburg. K 3 1848.

Das Dampsschiff „Dünna“ wird Seine egelmälsigen Fahrten zwischen Riga und Stettin in diesem Jah e wie folgt sortsetzen ;

aus Riga aus Stettin Juni . Juni 14.

. ö. 5 265. Juli ; Juli 9. * 7. * 23.

y . August August J * 9 * Septemherm

September g. 5 17.

. 23. Oktober 1. Oktober * * 45

Stettin, den 18. Mai 1848. D Ww itte,

Agent des Dampfschifss „Däua““

Abgang fräh Morgens

Jahr. Jahr. Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Ppreis⸗Erhöhnng. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 2 Sgr. berechnet.

Inhalt. Amtlicher Theil.

Deutschland.

Preußen. Berlin. Die Reorganisation des Vollsschulwesens. Swinemünde. Die dänische Fregatte „Havfruen.“ Krefeld. Schreiben des Ministers Grafen von Schwerin an die israelitische Lehrer— Konferenz.

Cesterreich. Wien. Garde entbunden. Grafen Gyulai. Flotte.

Bayern. München. Kammer Verhandlungen. die Verhandlungen der National-Versammlung. Ueberlandpost.

Oldenburg. Holstein.

Schleswig-⸗Holstein. Rendsburg. Die Beschießung von Gravenstein.

Bremen. Bremen. Das Infanterie Kontingent nach dem Kriegs— schauplatze.

Graf Hovos vom Kommando der National- Triest. Adresse an den Feldmarschall-Lieutenant Ankunft des Grafen Lützow. Die feindliche

„Freiheit für

Porto Die

Augsburg. Oldenburg. Truppen⸗ Schleswig⸗

Sendungen nach

Vermischtes. Flensburg.

Ausland.

Frankreich. Paris. Die Motive des Anklage-Antrags gegen Louis Blanc. Vertheidigungs-RNede desselben. Die Kommission zur Be— gutachtung obigen Antrags. Polizeiliche Maßregeln. Die Exeignisse in Negpel. Ueberreichüng diplomatischer Kredilise. Die verheira— theten Reservisten. Kommissions-Vorschläge über das Deputirten⸗Man— dat. Veimischtes.

Grostbritanien und Irland. London. Parlaments-Verhandlungen: Niederlage der Minister in Oberhause; Antrag auf Verbesserung des Zustandes der Bäckergesellen verworfen; Aufhebung der geistlichen Ge— richtshöfe; genauere Kontrollirung der Ausgaben. Bazar für das deutsche Hospital.

Schweiz. Tagsatzung. Berathung über den Antrag auf Rückberufung der Schweizerregimenter aus Neapel.

Italien. Rom. Ankunft Gioberti's.

Wissenschaft und Kunst.

Königl. Schauspielhaus. („Tiphonig“.) Ausstellung in der Königlichen Afademie der Künste. (Vierter Artikel. Theater-Notizen.

Handels- und Börsen⸗Nachrichten.

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Amtlicher Theil

Se. Majestät der König haben dem Staats-Ministerium das nachstehende Schreiben Sr. Königl. Hoheit des Prinzen von Preußen mitzutheilen und dasselbe zur Veröffentlichung dieses Schreibens zu ermächtigen geruht.

Berlin, den 4. Juni 1848.

Der Vorsitzende des Staats⸗Ministeriums. Camphausen.

stät zeige ich unterthänigst an, daß ich, dem mir er⸗ theilten Befthl gemäß, London verlassen und den Kontinent wieder betreten babe. Ich halte diesen Zeitpunkt für den passendsten, um meine Eurer Masestät schon bekannten Gesinnungen, mit denen ich in die Heimat zurückkehre, nochmals offen auszusprechen. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß die freien Institutionen, zu deren festerer Be⸗ gründung Ew. Majestät jetzt die Vertreter des Volkes berufen haben, unter Gottes gnädigem Beistande, sich zum Heile Preußens mehr und mehr entwickeln werden. Ich werde dieser Ent— wickelung mit Zuversicht und Treue alle meine Kräfte widmen und sehe dem Augenblick entgegen, wo ich der Verfassung, welche Ew. Majestät mit Ihrem Volke nach gewissenhafter Berathung zu ver— einbaren im Begriffe stehen, die Anerkennung ertheilen werke, welche die Verfassungs Urkunde für den Thronfolger festsetzen wird. Brüssel, den 36. Mai 1848. Prinz von

Eurer Maje

Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den bisherigen Präsidenten der General-Lotterie⸗-Direction, Dr. Paalzow, auf seinen Wunsch in den Ruhestand. zu versetzen und Lie Functionen desselben dem Geheimen Finanzrath Horn, unter Be— lassung in seiner bisherigen Stellung, zu übertragen.

Das Schutzgeld, welches noch- von vielen Domainen-Aemtern und Privat-Dominien als gutsherrliches Gefälle erhoben wird, ist schon lange Gegenstand von Beschwerden.

Aus den Zeiten der vormaligen Erbunterthänigkeit herkommend, lastet es nur auf der dürftigsten Einwohner-Klasse, den Miethern, Einliegern und anderen Schutzverwandten in den betreffenden Land— gemeinden und Mediatstädten. Der gutsherrliche Anspruch darauf beruht auf dem Publikandum vom 8. April 1809 und in den vor⸗ mals sächsischen Landestheilen auf der Verordnung vom 18. Ja⸗ nuar 1819, wodurch die Einwohner der gedachten Klasse in Folge der Aufhebung der Erbunterthänigkeit zwar von den üblichen Schutz⸗ diensten befreit, aber verpflichtet wurden, das bis dahin observanz⸗ mäßige jährliche Schutzgeld, als eine Beihülfe zu den Lasten der Ge⸗ richtsbarkeit, noch ferner an ihre Gutsherren zu entrichten, bis wegen Verwaltung der Patrimonialgerichtsbarkeit etwas Anderes verordnet werden würde. Mit Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit, welche Ew. Königl. Majestät bereits in Augsicht gestellt haben, wird nun zwar das Schutzgeld als deren Ausfluß überall von selbst hinwegfallen müssen. In den Staats-Domainen erscheint aber dessen sofortige Abschaffung nothwendig.

An sich ist der Rechtsgrund für diese Abgabe in den Domainen nicht ohne allen Zweifel, da die angeführten Verordnungen zu deren Forterhebung nur die mit Patrimonial-Gerichtsbarkeit versehenen Pri— vatdominien zu ermächtigen scheinen. Wenn gleichwohl nach aufge⸗ hobener Erbunterthänigkeit das Schutzgeld auch in den Domainen

Preußischer

Staats - Anzeiger.

Berlin, Montag den 5. Juni

beibehalten wurde, so geschah dies, weil man, wie mit den Ritter⸗ gütern, so auch mit den Domainen, die Gerichtsbarkeit als ein besonderes Recht für verbunden erachtete und mithin an⸗ nahm, daß auch in den Domainen⸗— Ottschaften die Justiz als Patrimonialgerichtsbarkeit administrirt werde. Diese Ansicht ist in den Domainen-Veräußerungs⸗ und Ablösungs⸗Gesetzen von 1810 —12 mehrfach anerkannt und seitdem im gesetzlichen Wege nicht berichtigt, widerspricht aber der Natur der Sache und dem Wesen der Patrimonialgerichtsbarkeit als eines vom Staate gewissen Personen oder Gütern besonders beigelegten Rechts, da der Staat, der Eigen⸗ thümer der Domainen, schon gesetzlich der oberste Inhaber aller Ge—⸗ richtsbarkeit ist. Stehen die Bewohner der Domainen hiernach unter der unmittelbaren Gerichtsbarkeit des Staats, so würde es die Rechts⸗ gleichheit verletzen, fernerhin gewissen Klassen derselben, die in ihren ge— richtlichen Angelegenheiten ohnehin die gesetzlichen Sporteln zahlen müssen, als Beihülfe zu den Jurisdictions -Lasten noch eine besondere fort⸗ laufende Abgabe zur Staats⸗Kasse anzusinnen, von welcher alle übri⸗ gen Bürger des Staats unter dessen unmittelbarer Gerichtsbarkeit frei sind. Hierzu kommt, daß an manchen Orten das Schutzgeld wahrscheinlich nur eine Abgeltung der bis zur Aufhebung der Erb⸗ unterthänigkeit schuldig gewesenen Schutzdienste ist, also schon mit diesen hätte fortfallen können, so weit letztere nicht bereits früher ge⸗ setzlich umgewandelt waren. . Sodann ist nicht zu verkennen, daß diese Abgabe den Pflichti⸗ gen, welche meistens zu den Taze⸗-Arbeitern gehören und von der Hand in den Mund leben, bei ihren übrigen Staate- und Kom⸗ munallasten und bei dem gesunkenen Verkehr an vielen Orten sehr schwer fällt. Theils deshalb, theils ihres zweifelhaften Ursprungs und ihrer Ungleichmäßigkeit wegen, denn sie wird je nach der Orts⸗ Observanz in den veischiedensten Jahres-Beträgen, an manchen Orten

wiederum gar nicht gefordert, ist aber die Abgabe seit Jahren die Quelle vielfacher Prozesse geworden, so daß ich, obschon der bei der Staatekasse dadurch entstebende Ausfall fährlich gegen 22,000 Nthlr. betragen kann, es doch für Pflicht halte, bei Ew. Majestät allerunterthänigst zu beantragen:

mich durch huldreiche Vollziehung des anliegenden Entwurfs zu er⸗

mächtigen, in allen Domainen-Ortschaften diese Abgabe erlassen

und die Reste niederschlagen zu dürfen.

Berlin, den 12. Mai 1848. (gez) Hansemann.

An des Königs Majestät.

Auf Ihren Bericht vom 12. Mai (. will ich Sie hierdurch er— mächtigen, in sämmtlichen Domainen⸗-Ortschasten der Monar⸗ chie das sogenannte Schutzgeld, insoweit dasselbe bisher noch von Miethern, Einliegern und anderen Schutzverwandten auf Grund des Publikandums vom 8. April 1809, welches durch die Ordre vom 24. Oktober 1810 auf den ganzen damaligen Umfang des Staats aus⸗ gedehnt ist und beziehungsweise nach ber Verordnung vem 18. Ja⸗ nuar 1815 zur Staatskasse erhoben wurde, für die Zukunft zu erlas— sen und alle Reste dieser Abgabe niederzuschlagen.

Sanssouci, den 31. Mai 1848.

(gez. Friedrich Wilhelm.

(contrasign. Hansemann. An den Staats- und Finanz⸗Minister Hansemann.

. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Haupt⸗ Bank auch in diesem Jahre Darlehne auf Wolle gewähren wird. Berlin, den 3. Juni 1848. Königl. preuß. Haupt-⸗Bank-Direktorium. Abgereist: Der Bischof des Bisthums Ermland, Dr. Ge⸗ ritz, nach Frankfurt a. M.

Uichtamtlicher Theil. Dentschland.

Preußen. Berlin, 31. Mai. Aus dem Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten geht uns folgende Mittheilung zu:

Eine der nächsten Folgen der auf dem Gebiete des Staatslebens eingetretenen Veränderungen muß eine Reorganisation des Schul⸗ und Erziehungswesens sein. Je umfassender die Betheiligung des Volkes im constitutionellen Staate an der Leitung der öffentlichen und Gemeinde-Angelegenheiten wird, desto mehr ist das Heil der Ge— meinde und des Staates von der geistigen und sittlichen Kraft des Volkes abhängig.

Den preußischen Staat trifft die Nothwendigkeit, der National⸗ Erziehung eine breitere und umfassendere Grundlage zu geben, nicht unvorbereitet. Nichtsdestoweniger steht eine dem gegen⸗— wärtigen Staats- und Volksleben würdig entsprechende Reor— ganisation zunächst des Volks ⸗Schulwesens mit der Verfas⸗ sung des Staates selbst und der einzelnen Gemeinden, mit den Bestimmungen über die Aufbringung der Staats- und Gemeinde⸗ Lasten, so wie mit der Gestaltung der sozialen und lirchlichen Verhält⸗ nisse, in so engem Zusammenhang, daß diese Reorganisation im großen Ganzen ihre Erledigung nur auf dem Wege der Gesetzgebung wird sinden können, während bis dahin die Verwaltung es sich immer schon wird angelegen sein lassen, einzelne mit dem gegenwartigen Zustand des Staats- und Volkslebens nicht vereinbare Mängel und Uebelstände auf dem Gebiet des Volksschulwesens, so weit zulässig, auf dem administrativen Wege zu beseitigen.

Die verschiedenen Stadien der verfassungsmäßigen Vorbe⸗

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Behren⸗Straße Ur. 57.

isas.

reitung des erforderlichen Gesetzes werden den bei der Un⸗ terhaltung und Organisation des Volkeschulwesens Betheiligten ausreichende Gelegenheit zur Vertretung ihrer Ansichten und Inter⸗ essen darbieten. Auf der anderen Seite aber mußte es, was nament- lich die innere Organisation der Volksschule und die Stellung der Lehrer zu derselben betrifft, der Sache för derlich erscheinen, die aus der eigenen Erfahrung der Lehrer hervor- gegangenen Ansichten und Wünsche in einer Weise kennen zu lernen, welche geeignet sein möchte, für die weiteren Maßnahmen einen zweck⸗ mäßigen Anhalt darzubieten.

Da indessen in letzterer Beziehung die vielfachen bereits einge⸗ gangenen Petitionen zum Theil auf nicht überall haltbaren Voraus⸗ setzungen beruhen und mitunter Vorschläge machen, die theils un⸗— ausführbar, theils im eigenen Interesse der Volksbildung und der Lehrer nicht ohne Bedenken erscheinen, so hat es der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten für das Angemessenste gehalten, unter Herzuziehung von Kräften, die nach ihrer Stellung zum Volksschul⸗ wesen die erforderlichen thatsächlichen Aufklärungen zu einer richtigen Auffassung der bezüglichen Fragen im Ganzen zu geben vermögen, eine freie, aber ordnungsmäßige Berathung sämmtlicher Lehrer an den Volkeschulen herbeizusühren.

Zu dem Ende ist bereits der Zusammentritt der Volksschullehrer zu Kreis-Versammlungen unter dem Versitz der Landräthe und Schul Inspektoren und der von ihnen gewählten Deputirten zu Provinzial⸗ Versammlungen, zu welchen auch die Schulräthe und Seminar⸗Di⸗ rektoren gehören werden, angeordnet.

Es steht zu erwarten, daß aus diesen Konferenzen, welche den Lehrern Gelegenheit geben sollen, ihre Erfahrungen und Wünsche hinsichtlich des Volksschulwesens vorzutragen, zweckmäßige Anhalts⸗ punkte für die weitere verfassungsmäßige Vorbereitung eines Schul- gesetzes hervorgehen werden, welches, an die thatsächlich vorhandenen Verhältnisse sich besonnen anschließend, eine Bildung und Erziehung des gesammten Volkes als Ziel hinstellt, ohne die der weiteren Ent- wickelung des Staates auf der begonnenen Bahn der unentbehrliche Grundstein fehlen würde.

Swinemünde, 2. Juni. (Dstsee⸗Ztg.) Zu der unse⸗ ren Hafen blokirenden dänischen Fregatte „Havfruen“ haben sich seit vergangener Nacht noch eine Korvette und eine Kutter Brigg gesellt, welche durch Hin- und Herfahren stark bemannter Böte leb= haft mit der Fregatte „Havfruen“ verkehrten, worauf sie unsere Rhede wieder verließen und jetzt Abends aus Sicht sind. Es ist möglich, daß eine Auswechselung von Mannschasten stattgefunden hat.

Krefeld, 1. Juni. (Düsseld. Ztg.) Den Mitgliedern der

hiesigen israelitischen Lehrer-Konferenz ist nächstehendes Schreiben zu- gegangen: „Den Herren Mitgliedern der israclitischen Lehrer ⸗Kon⸗ ferenz erwiedere ich auf die Eingabe vom 5ten d. M. daß es wegen der amtlichen Stellung der jüdischen Lehrer an öffentlichen und Pri- vatschulen, nach dem bereits ausgesprochenen Grundsatze dergleichen Theilnahme aller Unterthanen des Staates an dem Genusse der staatsbürgerlichen Rechte ohne Rücksicht auf das religiöse Bekenntniß derselben insofern einer weiteren Bestimmung nicht bedarf, als der amt liche Charakter der jüdischen Lehrer sich wie bei allen übrigen Lehrern nach dem Charakter der Anstalt richtet, an welcher sie fungiren, und sie danach entweder öffentliche Lehrer an Staats- oder an Kom⸗—— munal- oder Lehrer an Privat -Anstalten sein werden. Dieses Ver⸗ hältniß bestimmt zugleich, aus welchen Kassen sie ihre Besoldung zu beziehen haben. Was die übrigen von den Herren Bittstellern vor⸗ getragenen Wünsche wegen Errichtung von besonderen Konfessions⸗ Schulen und wegen Prüfung der jüdischen Lehrer betrifft, so muß die desfallsige Bestimmung der künftigen Gesetzgebung vorbehalten bleiben. Berlin, den 26. Mai 1848. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten. Graf von Schwerin.“

Oesterreich. Wien, 2. Juni. (Wien. Ztg.) Se. Majestät der Kaiser hat durch Kabinetsschreiben vom 22. Mai auf Antrag des Minister-Rathes den Feldmarschall-Lieutenant Grafen Hoyos auf sein Ansuchen von dem Ober-Kommando der National⸗Garde entbunden.

Triest, 30. Mai. (J. d. Oest. Lloyd.) Die Bewohner Triests haben dem Feldmarschall-Lieutenant Grafen Gyulai nachste—⸗ hende Adresse überreicht:

„General! Schon zum zweitenmale haben E. E. Worte der Ermun— terung und des Lobes an uns gerichtet, Worte, welche uns die Brust schwel⸗ len und das Auge vor Freude glänzen machen. E. E. täuschen sich nicht über unsere Gesinnungen; Triest will, wie es immer gewesen, Oesterreich treu bleiben, treu dem constitutionellen Kaiser, dem es lebhafte Dankbarkeit und Treue bewahrt.

Wenn aber diese Gesinnungen in den Tagen der Gefahr durch eine muthige und feste Haltung sich haben bewähren können, so ist dieses nicht so sehr unser Verdienst, als vielmehr die Folge des Vertrauens, welches E. E. uns einzuflößen gewußt, durch die Weisheit Ihrer Anordnungen, durch Ihre unvergleichliche Thätigkeit und durch den unermüdlichen Eifer, mit dem E. E. für unsere Veitheidigung und für die Erhaltung der Ruhe un— ter uns sorgen. Dank also, den aufrichtigsten Dank, aus dem Innersten unserer Herzen, bringen wir E. E. für diesen Eifer, für diese Sorge, für diese Güte. Dank auch der ganzen braven Truppe, welche so gut den Be⸗ mühungen ihres Generals entspricht. Und wenn E. E. das Andenken an Triest iheuer sein wird, so glauben Sie uns, daß der Namt Gyulai auf immer von den Triestinern verehrt und gesegnet sein wird.

Triest, 26. Mai 1848.“ .

(Folgen die Unterschristen.)

Heute ist der Graf Lützow, diesseitiger Gesandter in Rem, am Bord des englischen Kriegs-Dampfbootes Locust . hier 4 Die feindliche Flotte lag gestern 3 Seemeilen von r. (Istrien) vor Anker. Ein Boot derselben wollte landen, um Lebens- mittel einzunehmen; allein der Sanitäts- Deputirte protestirte mit dem