1848 / 36 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

men nach, in einem päpstlichen Delegirten bestehen, der in Folge von Mgr. Ferrieri's Verhandlungen mit der Pforte seinen heständigen Sitz in Byzanz aufschlagen und die katholischen Interessen im osmanischen Reiche zu vertreten haben wird. Mgr. Valerga, der Patriarch zu Jerusalem, scheint für diesen Posten ailserkoren. . Nächster Tage erwartet man Sir Stratford Canning, so wie auch General Aupick, den Gesandten d Republik Frankreich. Nebst diesen beiden Herren aus Westlande steht ihr eine andere Bot schaft in Aussicht, in des Schech Mohammed Nihad, den der neue Chan von Cl Anlaß seiner Thronbesteigung an den Sultan' als sunn sendet. Im Gegensatze zu euro ischer S mittelasiatische Diplomat schon nahe

mit

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dem 1 n dem von

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300 Fl. 81 Gld.

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blieben sie, wie gestern.

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Cd. Russ. oln. Schatz Obligat. 4 . Gld.

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Schweidn.⸗Freiburg 4p:

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Märk. Z proz. sproz. 32 Amster Im

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16 ta London 1 100 Br. Br. 3. Berichtigung. .

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, , bei Banko Br. heißen.

Leipzig, 5. Juni. L. Dr. Part. Oblig

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. Or. E. Sächs. Bayer. 70 Br. Säch

les. 59 G. Che Riesa 2 . . h

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G. Berl Anh. A. 79 Br. Br., 83 G. Dess

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Paris, 3. Juni. 364 47,

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560 . 55 .

Lond e 2. Jun .

3 * 2. Juni. Keine Aenderung in den Coursen.

eapel und aus unseren Fabrik ungünstig, doch drückten sie die

1954 . Stocks erösfneten für baar 83 Rag 1 r

doch wurden sie Uhr ö.

Spanische Aktive

proz.

Na 9 Bezirken u. s. w. lauten

Fffekten Preise nicht herab.

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71.4. z 128; do. 3 proz. 22 62*: d

3 1 . 3 do. 2 proz. 42

Hol dan

2 * f 5 proz. Stocks um vier Uhr 83 9 84

A msterdam, . j stimmung für holl = r . 4 E 1timmune ir hollat e ds heute etwas . indische Fonds

sester ohne daß * w. ü ie daß der Handel besonderes Leben

In fremden Fonds war das Geschäft e

benfalls unbed end d . 1 2 1 b I bis auf Met., welche ca. n , .

U höher gingen, fast ganz Holl. Integr. ——2 7 Span. Ard.

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1 zproz. neue 477. 48 1 * neue 477, 48. 4 proz.

Gr. Piecen 9) Russ. engl. Antwerpen, 2. Juni. Bei geringem Geschäft waren Ard 2 5. proz. flau und zu 16! angeboten. . Madrid, 29. Mai. 3 proz. 217 4 * baar Cnach der Börse a B); Zproz. 135 Pap. (nach der Börse 133 Geld); passsve

ner w deer. ö nr

Eingegangen sind

Zeit 81a sehr still

Schatzscheine 32 3 loch 13066 ; . leco 1214. 25pfe. gelber märkischer 4 . 29pfd. gelber 1 z ;

Termine für

zuletzt zu 24

ö.

do. gelber

. Aönigliche Schauspiele.

Mittwoch, J. Juni. Kein Schauspiel.

Donnerstag, 8. Juni. Vorstellung: D

bearbeitet von F. von Holbein. ter von Strahl.) Königsstädtisches Theater. ch, 7. Juni. Kein Schauspiel. S. Juni. Feurige Kohlen, KLustspiel in nach dei end von Friedr. Abami. H List und Posse in 1 Akt, frei nach Patrat, von L. Ange

.

oder:

Lenoir,

Mittwoch,

Juni. Garnison

Gedächtni

Geistliches Vofal= und Orgel, Konzert in Kirche zum Im II! Watsen der in gesallenen deutschen Krieger, 1er (hei ) died den

28 99 7 C **

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ohhttzlan: e Käthchen von Heilbronn, großes Ritter-Schauspiel

. * ö 256 9 3 92 , . 2 8 4 25. f 1 nebst einem Vorspiele, von H. von Kleist, für die Bühne

(Herr Herrmann Wauer: Graf Wet—

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sr m, 6.

J des Sterbetag— des hochseligen Königs Majestät und zum Besten der vinterbliebenen bedürf—

Posen

von dem Königl. Hofsänger Herrn Bötticher 9 ger ;

L. Tuczek, und Herrn Bötticher. Zweiter Theil. für die O Karl Kloss. t omen . bewegte Brust! Dem freien Voll verheißet der Herr ein land! 1 dur, aus dem Oratorium „Pharao“, von Schneider, gesungen von Frl. L. Tue zel 3534 für die Orgel, ; Klosf

„dur, über die preußische Vollshomne von Nin! und Einlaß

ind

Karten zu 10 Sgr. und l Herrm 51l ß s N

tier Herrmann, Wilhelmsstraße Nr. 16, in der Kunsthandlung d

Sachs (Jägerstraße Nr. 31 , , f , n

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singer (Unter den Linden Nr. 34) und ; ; . . Under . Di ri 1Itfenta* Breite S . Dorn. Guttentag (

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3.5060. 000 S. (IC G60. G66 St arg

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Stettin, 5. Juni. Geschäft in geblieben. Von Getraide

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behält Weizen immer mig Frage, in

pomm. soggen matt, in loco 25 2“ zu haben, auf den Augenblick ganz nominell. Sommer ohne Gerste, große 24 a 25 Rt., kleine 23 Rt. Hafer 16 a2 18 Erbsen, Koch- 31 Rt., Futter⸗ 29 a 30 Rt. zu haben Ra pps und Rübsen noch wie letztgemeldet.

Spiritus aus erster Hand zur Stelle und aus zweiter Hand Mit llebernahme von Fässern aus zweiter Hand ist z 21 h verkauft, Termine nichts gehandelt.

Rüböl, in loco zu 9 R zr. Sept. / Ok 1

. oco zu 9 Rt., pr. Sept. Okt. 10 Rt. zu haben. ? . ; . xa ss

N. S. An der Börse Spiritus in loco ohne Fässer 237 56 Geld.

Rt. be zahlt. Getraide

.

Breslau, J5. Juni. Weizen, weißer 12, 46 bis 49 Sgr.

Roggen 30, 33 bis 30 Sgr.

Gerste 27, 29 bis 31 Sgr.

Hafer 19, 20 bis 22 Sgr.

Spiritus matt und 3 81 Rthlr. mehrseitig offeri Rüböl 93 Rthlr. Brief. a,,,

16, 50 bis 53 Sgr.,

1.41 1,800 000. 000 367.200 132.800 788.000

lle - Thüringe l. 900,000 M 3.574.500

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Amsterdam, 2. Juni

* * ‚. preisen in Partieen an Konsumenten verkauft;

Gerste höh rkauft; 1 tergerste 100 Fl. Buchweizen

jolst. 286 Fl.

60 L

Kohlsaat, dän. 68 L.; auf 9 Faß im Okt. preishaltend; 110 /1111pfd. rigaer 230 Fl.; 112 /113pfd. do. 1L10pfd. do. 2375 Fl.; 106 / 107pfd. ägypt. 245 Fl.

Rüböl gleich wie früher, auf Lieferung etwas flauer Leinöl nicht williger. Rüböl pr. 6 Wochen 36 Fl.; effekt. 35 Fl.; Sept 345 Fl.; Okt. 34 Fl. 35 l dez 35 Fl. Tenkl pr. 6 Wochen 28! Fl.; effekt. 27 Fl. Hanföl pr. 6 Wochen 36 Gl.;

5—

effekt. 33

Nov.

, 220 0,!ᷣ- d , , , r 0 0 0 0 , 6 u

Mit der heutigen Nummer des Staats Anzeigers werden Bogen 18 und 19 der Verhand— lungen zur Vereinbarung der Preuß. Verfassung ausgegeben.

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

Beilage

ö ö 2 Fis-n 0 2 5 . für . d 2 gel, von Georg Händel, und 3) Choral, His , ,, , ,. Im Schauspielhause. 90ste Abonnements⸗ zertgeber. 4) „Versöhnuug“, Motette für vier Solostimmen (a Ca zeile)

-dur, von Karl Kloss, vorgetragen von der K. Kammersängerin n . Fräulein Caspari und den K. Hofsängern Herrn KR raus

Sgr. sind bei Hrn.?

5) Auf Verlangen: Großes Präludium und Fuge Orgel, Hä-mell, von Felix Mendelssohn-Bartholdy, vorgetragen von 6) Sopran-Arie: „Welch' neue himmlische Gefühle durch— Vater ö Brüggemann und F. 7) Fantasie und Variationen

1 111

en- rn. kalienhandlungen des Hrn. Schle

Trautwein,

J telbuß, Schöneberger

ö

.

M 36.

203

Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.

Mittwoch den 7. Juni.

ü rr, m,, er, , rer.

. Deutschlan d.

Desterreich. Wien. Wahlgesetz für die konstituirende Versammlung.

Prag. Verfassungs-Entwurf für das Königreich Böhmen. Inns— bruck. Bülletin. ; Ausland. Frankreich. Paris. Die Untersuchung gegen die Minister Ludwig Phi- lipp's. Ernennungen. Emile Thomas. Wissenschaft und Kunst. zue as sellung in Ver Königlichen Akademie der Künste. (Vierter Artikel. Schluß.)

m 9 c / Q . 2 , - - r - - mier r

2

Uichtamtlicher Theil. Dent schland.

Oesterreich. Wien, 4. Juni. (Wien. Ztg.) Zur Aus⸗ führung der in der Proclamation Sr. Majestät Ji. 16. Mai 1848 , Hestimm ung, . n, Veifassungs-Urkunde vom 25. April S848 vorläufig der Berathung des Reichstages unterzoge s ; her der erste Reichstag eine konstituirende , el. habe, somit für selbe nur Eine Kammer ohne Rücksicht auf einen Census und unter Garantie zu wählen sei, welche jeden zweifel ei⸗ ner vollkommenen Volks-Vertretung entfernt zu halten geeignet sind,

auf Grundlage eines Ministerialraths⸗Beschlusfes in Folge s Ministeriums des Innern, folgende Anorduungen zur dieser konstituirenden Kammer getroffen:

Mitglieder J. Allgemeine Bestimmungen. Lröffnung der konstituirenden Neichs-Versammlung mit Ei— 26. Juni d. hier in Wien statt.

Mitglieder der Kammer beruht auf der Vertretung aller stagatsbürgerlichen Interessen. je 50,000 Einwohner wi Abgeordneter gewählt. Berücksichtigung der besonde Interessen der kommerziellen völkerung der üiserl. Haupt- und Residenzstadt

ge. Volls⸗

ieder⸗Oesterreich Wien Vr. Neustadt

) .

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7

Versammlune

entschieden

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dneten zu

alten diejenigen unter Residenz haben, Stage mit

zung hen Reisekosten für

worin auch

inner Wahldistrikte.

geschieht durch gewählte ie Provinz in so viel Wahlbezirke

imer zu senden hat. Wahldistrikte eingetheilt, wo sich die Urwäh⸗— versammeln, welche letztere dann zur Wahl zirk, dem der Distrikt zugewiesen ist, zusam—

h als einen Abgeordneten zu wählen haben, ihl dieser letzteren in möglicht gleiche Wahlbezirke ab—

eigene Abgeordnete in die Bevölkerung von 500 Einwohnern bestellt, Wahlmänner ernennt. Der Wahlmann Distrifts zu nehmen, in welchem ge

Kanmimer senden,

demselben haben Abge gebildet genommen

in den Kammer zu senden der zu wählenden

50, 000 Seelen Bezirke Rücksicht

tort bestimmt, in welchem Bevölkerung über

at einen Wahlmann

im einen Wahlmann inwohnern drei Wahl

verden großeren rlichen Bevölkerungs-

zahl-Distrikt 2500 Ein

oder mehrere Distrikte abzu⸗

Wahlmann immer aus den

zählt wird. iter die Wahl- den politischen Obrigkeiten, mit emeinde-Vorstände und Ausschüsse, ermittelt festgestellten I-Distrikte sind den Kreis Aemtern anzuzeigen. In der Residenz ist die Eintheilung derselben in Wahl-Bezirke und die— VDistrikte der Amtswirksamkeit des Magistrats und des Gemeinde⸗

zugewiesen.

Distrikte

ö

in Wah us schusses

Wählbarkeit bei Ernennung der Wahl männer 16 Bei Ernennung der Wahl sind stimmfähig und

alle österreichischen Staatsbürger ohne Unterschied der Konsession, die das 24ste Lebensjahr zurückgelegt haben, p) sich in der freien Ausübung der staatsbürgerlichen Nechte besindenz

Jfeit sechs Monaten im Wahlbezirke ihren ordentlichen Wohnsitz haben.

Arbeiter gegen Tag- oder Wochenlohn, Dienstleute und Personen, die

aus öffentlichen Wohlthätigkeits-Anstalten Unterstützung genießen, kön-

nen nicht als Wähler auftreten. 3. Vornahme der Wahlen der Wahlmänner.

§. 17. Als Vorbereitung für die Wahlen der Wahlmänner muß un— mittelbar nach bewirkter Eintheilung der Wahldistrikte von dem Orts vor- stande, in den Städten von dem Bürger⸗Ausschusse unter Beiziehung eini⸗ ger Wähler, das Verzeichniß aller wohl berechtigten Einwohner des Di= striktes angesertigt und zu Jedermanns Einsicht im Amtsorte des Wahl- Distriktes bereit gehalten und jedem Wähler eine vorgedrucke Legitimations- Karte in nachstehender Form ausg efertigt werden:

„Der unterzeichnete Dur eon r (Bürger- Ausschuß) bestätigt, daß

zu ..... wohnend, für den Wahldistrit ... als berechtigter Wäh⸗

ler erkannt und ihm zu seinem Ausweise diese Legitimations-Karte ausge— fertigt wurde.“

. =

Nun folgen die Unterschriften des Orts vorstandes.

§. 18. Weil aber die Anfertigung der Wähler -Listen und ihre Ver— öffentlichung zu den dringendsten und wichtigsten Aufgaben gehört, damit Jedermann die zu Wahlmännern geeigneten Individuen seines Distriltes sennen lernen kann, wird für die Wähler-Listen nachfolgendes Formular vorgeschrieben. (Folgt das Formular.)

§. 19. Bei

dem Eintritte des Tages, welcher zur Wahl der Wahl— männer für die Provinz Niederösterreich durch die Kreis- Aemter, für die Residenz durch den wiener Magistrat im Einvernehmen mit dem Gemeinde Ausschusse bestimmt werden wird, haben sich die Wähler des Distriktes in dem dafür bezeichneten Orte zu versammeln und unter der Leitung des ab geordneten obrigkeitlichen Beamten eine Wahl-Kommission niederzusetzen. 58. 20. Die Wahl⸗Kommission hat zu bestehen aus dem Orts. Vorstande und zwei Ausschüssen, dann einer der Ausdehnung des Distriktes entsprechen— den Anzahl von mindestens drei, höchstens fünf Wählern, welche die Wäh ler selbst aus ihrer Mitte zu bestimmen haben.

Der Wahl-Kommission ist für das Schreibgeschäst ein geeignetes In— dividuum beizugeben. . .

§. 21. Jeder Stimmberechtigte muß persönlich erscheinen und seine Abstimmung bei der versammelten Wahl -Kommission abgeben.

22. Jeder Stimmberechtigte hat so viele zu Wahlmännern geeignete

Personen zu bezeichnen, als der Distrikt, zu dem er gehört, zu ernennen hat. Die Nichtausübung dieser vollen Berechtigung ist der Gültigkeit der übrigen Abstimmung nicht abträglich.

388. 23. Streitigkeiten über Stimmberechtigung entscheidet die Wahl Kom

8.

muß

8. 1

mission ohne weitere Berufung. 3. §. 24. Die Abstimmung kann schriftlich durch Wahlzettels oder mündlich geschehen. Pie mündlichen Abstinimungen werden sogleich in das Wahl Protokoll und von den zur Führung von Gegenlisten bestimmten Kommissionsgliedern in diese eingetragen. . Die schristlichen Abstimmungen werden gesammelt und nach Beendigung der mündlichen Abstimmung in der nämlichen Art zu Protokoll genommen. s. 25. Die Wahl-⸗Kommission hat sich jeder direkten oder indirekten Einflußnahme auf die Wahlen zu enthalten. Diejenigen, welche die absolute Stimmenmehrheit eihalten, sind Wahlmänner zur Wahl des Abgeordneten zuw b ersten

üUieberreichung eines

8 6 bestimmt, als Wird die absolute Stimmenmehrheit bei der so wird eine zweite Wahl vorgenommen, und wenn auch solute Stimmenmehrheit nicht erreicht wird, sollen lende Mitglied nur zwei von jenen Wählern, welche bei der zweiten stimmung die meisten Stimmen erhielten, in Wahl gebracht werden. . Wahl -⸗Kommission theilt der Dl gebniß der Wahl zur Bekanntmachung an den Lom macht es in dem Wahl- Distiikte össentlich

bezirkes mit, mae ö digt jedem Wahlmanne die in folgender Art abgefaßte

Ab 211

den Entwurf der künftigen 8 der Sitzung des böhmischen National? Ausschusses am 29. Mai l. zum Vortrage gebracht. wurde beschlossen, igen, eröffnen, inzwischen aber den bisherigen Vortrag der zweiten Section der Presse zu übergeben, um auch die öffentliche Meinung über einen so höchst wichtigen Gegenstand einzuholen.

den Freiheiten und ten, außen mächtigen Gesammtstaates: Oesterreich

und der gesetzgebenden Centralgewalt, d. i. vertretung

Oesterreich Kraft erscheinen zu lassen, und zwar;

delsverträge, 4) alle äußeren

8

Ernennung ein: . Die unterzeichnete Wahl Kommission des tigt, daß .. . . zu .. . wohnend, am.. sür die Wahl eines Abgeordneten zum Reichst⸗ ; Sämmiliche Unterschriften der Wahl⸗-Kommission mit beigedrucktem Ziegel der Gemeinde. . §. 28. In Städten und Orten, die in mehrere Wa

zum 1

hl-Distrikte abge⸗ striktes mit thun—

theilt sind, werden die Namen der Wahlmänner jed 1 lichster Beschleunigung bekannt gemacht. .

Die Protokolle und Register der sind von der Kommi sion allseitig zu sertigen und in der Gemeinde- oder obrigkeitlichen Regi— stratur zu bewahren.

970 §. 29.

Vornahme der Wahlen de Für jeden Wahlbezirk wird ein l. f. die genaue Befolgung der Wahlordnung zu wachen hat Zämmtliche Wahlmänner eines Bezirkes wählen einen

Abgeordneten.

Commissair elng

geordneten.

z2. Wählbar als Abgeordneter ist ger, welcher das vierundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt hat und ler für die Kammer in einem jener Theile der Monarchie ist, für die Verfassungs-Urkunde vom 25. April 1818 erlassen wurde.

Staatsbür Wäh welche

jeder österreichische

S. 33. Sämmtliche Wahlmänner des Wahl- Bezirkes werden wenigstens 6 Tage dem für die Wahl der Abgeordneten bestimmten Tage von dem J. f. Eommissair durch ein besonderes Schreiben, dessen Empfang durch Rück stellung eines inliegenden Enpfangscheines zu bestätigen ist, von der Vor nahme der Wahl in Kenntniß geretzt. 34. Zur Vornahme einer gültigen We der esenheit von drei Viertel der Wa de

vor

Abgeordneten ist

Bezirkes erfor⸗

Wahlmänner sind zur Abgabe ihrer Stimme

die anwesenden

Die Vornahme der Abgeordneten⸗Wahl beginnt mit Aufstellung

Wahl -⸗Kommission. 37. Die Wahlmänner wa welche einen von ihnen

einer Mitte

einen

. hlen zu diesem Ende ihrer sieben Personen, zum Obmanne bestimmen und Protokollführer. §. 38, Die direkten oder indirekten der J. f. Commissair sich Vorschlages, so wie jeder Anfragen wären,

) Wahl⸗Kommission hat sich Einflusses auf die Wahlmänner und eben so Bemerkung über die Wahl Kandidaten, jedes pfehlung, gewissenhast zu enthalten. Auch haben sie nung von Individuen, welche der Regierung angenehm bestimmt abzulehnen

Der l. f. Commissair ist in dem Wahlbezirke, für welchen er nicht wählbar.

2 19.

edel Em

und Bezeich⸗

bestellt ist,

Wahl wird durch absolute Stimmenmehrheit und mittelst Abstimmung vorgenommen.

§. 40. Jedem Wahlmanne wird ein mit einem sehener Wahlzettel mit einen Umschlage eingehändigt

s. 41. Der Wahlmann schreibt auf diesen Wahlzettel den von ihm vorgeschlagenen Abgeordneten, legt den Zettel in den Umschlag und übergiebt ihn der Wahl -Kommission.

s. 42. Sind alle Stimmzettel abg werden in Gegenwart der Wahlmänner die Wahlzettel aus den Umschlägen herausgenommen und, ohne vorlaufig eingesehen werden zu dürsen, in einer Urne gemischt und dann erossnet.

s. 43. Der Obmann der Wahl-Kommission liest die Abstimmung ab; der Secretair trägt sie in das Wahl Protokoll ein, und ein oder mehrere Mitglieder der Kommission führen die Gegenlisten.

§. 14. Wenn bei der ersten Abstimmung keine absolute Stimmen— mehrheit erzielt wird, so wird in ganz gleicher Art eine zweite Wahl und Abstimmung vorgenommen.

s. 45. Wird auch bei der zweiten Wahl keine absolute Stimmen mehrheit erreicht, so wird zur dritten Wahl geschritten, bei welcher jedoch nur zwischen den beiden Vorgeschlagenen, die in der zweiten Wahl die mei- sten Stimmen erhielten, gewählt werden dars.

S. 46. Nach erreichter absoluter Stimmenmehrheit wird das Kommißf sions-Protokoll und die Gegenliste in Gegenwart der Wahlmänner geschlos sen und von allen Kommissions - Gliedern und wenigstens zehn Waählmän⸗ nern gefertigt.

§8. 47. Das Protokoll wird mit den Gegenlisten an das Regierungs

G. T 10 geheimer Stempelzeichen

Namen des

1

egeben, so

Präsidium eingesendet, und die Wahlzettel werden versiegelt beigeschlossen s. 48. Die zur Wahl der Abgeordneten zusammengetretene Versamm— lung von Wählern oder Wahlmännern darf sich mit keinem anderen Ge— genstande als mit dieser Wahl beschästigen. Wien, am 1. Juni 1848.

P rag, 30. Mai. (Const. Bl.) . Die zweite Section des böhmischen National- Ausschusses hat einige leitende Grundsätze für

e neten.

Königreiches Böhmen in

Ie Der Wichtigkeit des Gegenstandes wegen die Debatte hierüber erst in circa acht Tagen zu

Verfassung des

Leitende Grundsätßze für den Entwurf der Verfassung des Königreichs Böhmen. . Grind saß—

Die Autonomie und das Selbstregierungsrecht, wie auch die bestehen⸗ Rechte des Königreiches, werden in soweit aufrecht erhal- mit bem Veslande eines im Innern krästigen und nach verträgt. In Folge dieses Grundsatzes umfaßt der Wirkungskreis der exekutiven des Kaisers und der Reichs

sich

als es

ind Verwaltungszweige, welche dazu dienen,

X. Alle Gesetzgebungs ein Ganzes an Mitteln und

l anderen Staaten gegenüber 1) Das Kriegswesen, 2) den Staats ⸗-Kredit, 3) Staats- und Han Beziehungen. und Verwaltungszweige, einzelnen Bestandtheile

reren gleichmäßige

8 ! der Ge⸗

Organisation das Zusammenhalten der sammt⸗Monarchie bedingt. ö 1) Gesetzgebung und Verwaltung in Handels-, Zoll, Post⸗, Münz⸗, und Gewichts-Sachen; 2) Gesetzgebung, insoweit sie den materiel⸗ in Theil der Civil-Kriminal-Justiz betrifft; 3) Haupt— Staats-Straßenzüge Staats-Eisenbahnen; 4) das diesen Zweigen entsprechende Staats- Budget und die einzelnen Länder entfallenden Beitrags⸗ Quote.

Alle übrigen hier waltungszweige gehören in Landes- Exekutivgewalt.

Motivirung: Eine Gesammt⸗Monarchie, als im J Im Interesse der Gesammt Monarchie, weil dadurch

5

außen, wie nac

Gesetzgebungs

Maaß

Ausmittelung der auf die nicht speziell

dirküunaskreis d rrüngstreis der

angeführten Gesetzgebungs⸗ und Vertretun

9

* 7 Landes

Vereinigung liegt eben so sehr im Inter- zuteresse der einzelnen Landestheile. deren Begriff und

esse der

a0 Bestandtheile nur immer zuläßt.

z weil denselben durch eine so

rerte Ve gung alle Vortheile einer nationalen, konzentrirten und

hältnisse Landes-Gesetzgebung und Verwaltung

l zorzü ĩ mächtigen, nach außen imponirenden Staa⸗

zugleich alle

Implerev

s d H.

des flachen Landes und der meist— und theilt sich in der Art in geordneten aus ihrer Mitte ein Theilquote erneut wird. flachen Lande 1 Abgeord—

(65 wird d und O

Organe, daß

1 Ver Landtag Abgeordnete

1

? rtschaften gebildet zwei durch Zenat gewählt und jährlich in

ze 20,000 Einwohner wählen

voöolkerten Städte

diese Ab bestimmten auf dem

s ; berathende

elner

6009 Einwohnern entfällt Abgeordnete, sur die

Bei Städten 1 Abgeordneter, a4 Hauptstadt Prag 12 * 3 Das aktive Wahlrech er selbstständige und eigenberechtigte Staats- bürger, der die vom Gesetze bestimmte phosische Großsährigkeit erreicht hat hlt oder diejenigen Eigenschasien besitzt, welche

und Ortschaften von mehr als

1 600 Einwohner entfallen = )

ordnete

hat jed

ind entweder direkte Steuer ze zum Eintritt in die Nationalgarde Die passive Wählbarkeit hat

ralisirte

besfahigen. geborene natu⸗

ückge⸗

vollständig

Jahr zur

oder

2 * 19 1 selbstständige Stagtsburger welcher das

28ste

1 1 859 *

nat besteht aus 60 sährlich der te und neu gewählt

Ve⸗

zurückgelegte Zoöste und wird

1 1 92 1ortrye * * der Volksvertretung,

sichert,

J iringa: l v!lrung: III

gesonderten X rganen

welche die Be sprechen folgende 1) E wird sichert, indem das zu schenen hat. 27) Die Landesvertretung em Volke auf einen höheren

Organe

rathung jeder zwei al

Grlinde: dad rch

Orga! 1s die Kritik

liche und eindringende Berathung ge⸗ ein⸗ und Prüfung des anderen der Regierung und

punkt gestellt, denn die Einmüthigkeit Gewicht eines wohlüberlegten Beschlusses, bei Uebereilung oder einer augenblicklichen Auf-

Einflüsse herbeigeführt) stattgegeben werden

8 y 29 16 dadurch gegenllbt

; Stand n beider welchem

ung (durch

kann; endlich

Ner ) 1101

wa

keinem

9 Regierung gegenüber der

opponirend und schwankend, d Widerstand durch eine Organe ausgeübt wird nicht

z) wird eb vertretung

weil der zu ingend das

Stabilität

der das andere der beiden Vertretu und

9 werden

immer von der Regierung geltend macht wer muß.

beiden gesetzgebenden Ge⸗ der öffentlichen Hesinnung und aus ; die

der Wahlzeit

vie die andere Zenate durch

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Vertrauen

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Lebensalters, die la

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mit dem Gesetzgebungsgeschaste 111 Grundat

des der Land

Vertretung zukommenden Gewalt in ;

den Händen Centralstelle für Böhmen

Königl. Beamte ausgeübt,

Exekutivgewalt zukommende Amtswirktsamkeit durch

budget bezahlte Beamte geleitet wird

Die Gliederung der gesammten Verw

würde sich hiernach ungefähr in

Ze. Majestät Staats- Minister

Minister der Finanzen

liegt die Crelutiv verantwortlichen fonds bezahlte die der

Kaiserl. aus dem

(Grundzügen Kaiser.

des Kriegs,

1 hergl

Der Ministerrath: des Aeußern,

dels und der

Staats⸗ Staats-

. J verantwortliche taithaltere waltung, Sicherheit, Nationalgarde. Bildungs -Anstalten. ) Rath. Justiz. des⸗Kredit. 5) Rath. Industrie im Arbeiten.

Vel Kultus 4) Rath. Land⸗

weitesten

Kassa

und oöffentl

inne und

K. Landesbehörden unter dei Statthaltereirath. Politische Landesregierung mit ihren Unt Studien -Direktorat. unteren

iterbehörden.

Instanzen. mit den nöthigen Rechnungs Kredits-⸗Abtheilungen. Landesbau-Direction, Handels ⸗Gremium 2. ꝛ20 K. K. Behörden unter den Ministerien. General Kommando. Filialstaats- Kassen mit ihren Rechnungsbehörden. Staatsbauten und Eisenbahn-Direction c, ; Alle jene Verwaltungs-Organe, welche die dem Reichs Ministerium zugewiesenen Geschäfte im Lande besorgen, und deren unmittel aan Subor⸗ dinirung unter das Reichs- Ministerium nach den oben ausgesprochenen Grundsätzen nothwendig erscheint. Mosivirung? Die genaue Durchführung der Trennung in der Ercku= tiv⸗ Gewalt in * gleicher Weise wie in der gesetzgebendenn erscheint var aus nöoöthig, wenn nicht Stockungen und Kollistonen herbeigeführt wer

den sollen.

und

Oberster Gerichtshof mit den nur

Landes ⸗Kassa