1848 / 40 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Dasselbe Blatt enthält in einem Beihefte die namentlichen Ver= lustlisten der Königlich preußischen Division in Schleswig⸗Holstein.

Oesterreich. Wien, 8. Juni. Die Wiener Ztg. enthält in ihrem amtlichen Theile Folgendes: „Mehrere an das Ministerium gelangte Eilklärungen aus Böhmen haben die Errichtung einer pro⸗ visorischen Regierung in Prag gemißbilligt, und auch der constitutio⸗ nelle Verein daselbst hat die Bitte gestellt, die im prager National- Ausschuß projektirte provisorische Regierung als unbegründet und dem constitutionellen Wesen zuwiderlaufend nicht zu bestätigen. Das Mi nisterium hat die Voraussetzung, unter welcher eine provisorische Re⸗ gierung beabsichtigt wurde, eben so als unrichtig, wie diesen Vorgang selbst als ungesetzlich erkannt, und kann daher nicht zugeben, daß die provisorische Regierung eine Wirksamkeit ausübe und der Verband mit der Central-Regierung beeinträchtigt werde.“

Das Kriegs-Ministerium macht Folgendes bekannt:

„Obwohl die in der Armee bestehenden Körperstrafen schon seit langer Zeit durch vielfache Anordnungen und gesetzliche Bestimmun— gen wesentlich beschränkt gewesen sind, so ist doch nach Vernehmung des obersten Militair⸗Gerichtshofes nunmehr an sämmtliche General? Kommanden unterm 2ten d. M. die provisorische Verordnung erlassen worden, wenach die körperlichen Strafen von nun an bis zum Eischeinen eines neuen Militair-Strafgesetzbuches Onur durch kriegs⸗ rechtliches oder kommissionelles Erkenntniß verhängt werden können. In dem Falle, wo die Strafe durch eine Kommission ausgesprochen wurde, ist ein Individuum jeder vorhandenen Charge der Kommission beizuziehen, und selbe darf nur nach Mehrheit der Stimmen beschlos⸗ sen werden. Die Strafe des Gassenlaufens wird im Disziplinarwege ganz außer Anwendung gesetzt.“

Prag, 6H. Juni. (Oe sterr. Deutsch. 3tg.) auf den Erlaß des Ministeriums in Wien gegen die Errichtung des provisorischen Regierungs⸗-Rathes für Böhmen (Preuß. St. Anz. Nr. 35) hat der Gubernial⸗Präsident, Graf Leo Thun, in der Con‘ st itut. Prag. Ztg. nachstehende Kundmachung erlassen:

„Der Minister des Innern, Freiherr von Pillersdorf, hat mit Erlaß dom 1sten J. M. gegen die Bildung einer provisorischen Regierung in Prag Protest eingelegt, dieselbe für null und nichtig erklärt und mich aufgefordort, ihr weninstens bis zur Entscheidung Sr. Majestät keine Folge zu geben. Er hat mich zugleich für alle Folgen und Nachtheile, welche daraus entstehen können, verantwortlich gemacht, und diese Verantwortung auf alle dieseni= Jen ausgedehnt, welche an dem von ihm ungesetzlich erklaͤrten Schritte Theil genommen haben, so wie auf alle Behörden und Staatsdiener, welche dem. selben Folge geben, und mich beauftragt, seine Verwahrung bekannt zu machen ; Laut meiner Kundmachung vom 29. Mai l. J. hat der provisorische Regierung-rath, von dessen Bildung ich Sr. Majestät sogleich die aller— unterthänigste Anzeige erstattet habe, bis zur allerhöchsten Entscheidung nur die Bestimmung, über solche den Wirkungskreis der Landesstelle überschrei= tende innere Landes-Angelegenheiten zu entscheiden, welche durch die außer⸗ ordentlichen Verhältnisse in Folge der Ereignisse in Wien unverschieblich werden dürsten. Die Bildung desselben hat daher die Stellung der Landes Behörden in keiner Weise verändert, und eine Verantwortung kann demnach nicht die mir unterstehenden Behörden und Staatsdiener, sondern nur mich allein treffen. .

4 „Diese Verantwortung trage ich mit ruhigem Bewußtsein, nachdem diese außerordentliche Maßregel, ehe sie die Genehmigung Sr. Majestät im dersassungsmäßigen Wege erhält, nur erst dann in Wirksamfeil treten würde wenn die Folgen der verfassungswidrigen Vorgänge in Wien es durchaus unmöglich machen sollten, daß die Landesregierung, deren Leitung mir an— vertrat ist, sich nur in der streng gesetzlichen Bahn bewege. ;

Prag, den 4. Juni 1818. .

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In Bezug

Graf Leo Thun, Kaiserl. Gubernial- Präsident.“

Bayern. München. gende wesentliche Punkte: J. Beschlüsse der Kammern über die Gesetz⸗ Entwürfe. §. 1. Die Wahl der Abgeordneten zur Volksvertretung beim deutschen Bunde betreffend ist bereits publizirt. S. 2. Desgleichen das transitorische Gesetz, die zahl der Abgeordneten zur Stände ⸗Versammlung aus der Pfalz betreffend. 5.

Eben so das Amnestiegesetz. Dem Wunsche der Stände, dem Pr. Eifen⸗ mann und dem Dr. Behr für ihre materiellen Verluste eine billige Ent— schädigung zu gewähren, ist durch eine bereits bewilligte Vergütung entge⸗ gengekommen worden. §. 4. Die Behandlung neuer Gesetz bucher betreffend. Bereits publizirt. „Den Wünschen, daß 15 während er gegenwärtigen Stände⸗Versammlung von der Ausführung der Art. II. und XI. Umgang gensmmen und 2) die Entwürfe der im Art. J. erwähnten Gesetze mög⸗ lichst bald durch den Druck veröffentlicht werden möchten, werden Wir entsprechen.“ S. 5. Die Aufnahme eines Anlehens im Wege der freiwilligen Subsceription betreffend. Bereits publizirt. Den von den Ständen beigefügten Wünschen: 1) daß auf der Rückseite der neu zu kreirenden Staatsschuldscheine der Zinsenbetrag bemerkt werde und 2) daß bei der Unterstützung der Industrie allen Kreisen nach deren Bedürfniß und industrieller Betrlebsamkeit geeignete Rücksicht zugewendet werde, besonders aber auch auf die kleinen Gewerbtreibenden Bedacht zu nehmen sei, wird die besondere Königliche Berücksichtigung zugewendet wer—= den. 8. 6. Gesetz, einige Abänderungen des Strafgesetzbuches betreffend. Bereits mit den Modificationen der Stände publizirt. Bezüglich des Wun— sches, denjenigen, die nach dem Wilddiebstahl⸗Gesetze vom 9. August 1806 dermalen noch Verbrechens- und Vergehensstrafen erleiden, einen Akt Kö- niglicher Gnade angedeihen zu lassen, wird nach Revision der Straf⸗-Be— stimmungen über den Wilddiebstahl die Königliche Berücksichtigung vorbe— halten. 8. 7. Die ständische Initiative betreffend. Wird unker den von den Ständen beantragten Abänderungen sanctionirt. 5§. 8. Die Ver= antwortlichkeit der Minister betreffend, desgleichen. Den Wünschen: 4) den Gesetz- Entwurf über den Staats Gerichtshof und das Verfahren bei Anklage der Minister der nächsten Stände - Versammlung unverzüglich wieder vorlegen zu lassen und 2) die Anordnung zu treffen, daß bel allen Ausschreibungen von Königlichen Entschließungen, so wie von den Ent= schließungen der Staats-Ministerien, auch die Unterzeichnung und Gegen⸗ zeichnung, wie sie in der Vorschrift enthalten sind, in den amtlich zu beglau⸗ bigenden Abschristen auszudrücken seien, wird entsprochen und die betreffen den Weisungen an das Gesammt· Ministerium erlassen werden. 5. 9. Die Wahl des Landtags- Abgeordneten betreffend. Wird in der von den Stän⸗ den modifizirten Fassung sanctionirt. Auf die beigefügten Wünsche wird Folgendes erklärt:; „) Wir werden den Antrag, daß dem nächsten Land= tage ein Gesetz⸗ Entwurf über zeitgemäße Erweiterung der Kammer der Reichsräthe vorgelegt werde, sorgsältiger Würdigung und geeigneter Berück- sichtigung unterziehen und 2) eben so die Frage einer zeitgemäßen, den Prinzipien des neuen Landtags -Wahlgesetzes entsprechenden Revisson der Gesetze über die Wahlen zu Kreis‘, Bezirks- und Gemeinde⸗Ver= tretung in Berathung nehmen lassen, um hiernach das Weitere einzuleiten 3) Dem Antrage, daß jedem gemäß Art. 7 des Landtags · Wahlgesetzes passiv Wahlfähigen, welcher, ohne Wahlmann zu sein, sich für eine Ab= geordnetenstelle meldet, frei stehe, unmittelbar vor Beginn des Wahl⸗ Aktes in der Versammlung zu erscheinen, seine politischen Grundsäßtze darzulegen und die von Wahlmännern an ihn gerichteten Fragen zu beantworten . mögen Wir, so wenig Wir der Freiheit der Besprechung zwischen Kandida⸗ ten und Wahlmännern irgendwie entgegenzutreten beabsichtigen, aus Rück⸗ sichten für den geordneten und ungestörten Vollzug der Wahlhandlungen nicht zu entsprechen. 4) Dem Vorschlage, daß den im Tit. IV S. 3, Lit. b ber Verfassungs⸗Urkunde aufgeführten Kriterien des Staatsbürgerthums auch das bestenerte Einkommen aus intellektueller Thätigkeit beigezählt werde können Wir um so weniger Unsere Zustimmung ertheilen, als hierdurch eine verfassungsmäßige Bestimmung auf den Grund eines zur Zeit nur als transitorisch angenommenen Gesctzes über die Einkommensteuer abgeändert werden will. Zudem widerstreitet dieser Vorschlag dem von bei den Kammern unverändert angenommenen Art. 6. des Geset⸗Entwurfs, die Wahl der Abgeordneten zur Stände-Versammlung betreffend, und ,

Der Landtags-Abschied enthält fol⸗

als dort im Modificationswege nicht angeregt, verspätet. §. 10. Das dilt,

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die Freiheit der Presse und des Buchandels betreffend, wird mit den von den Ständen vorgeschlagenen Modisictionen sanchonirt. Auf die dem Ge— ammtbeschluß der Stande beigefügten Wänsche wird erflärt: „) daß der Antrag, die Nevision der Sirafgeseh über die Verletzung der Amtsver— schwiegenheit betreffend, bei der neuen Strafgesetzgebung in gerigneter Art BVerüc ichtigung finden werde, und diß der Antrag auf Umgestaltung der dies fälligen Dienst⸗ Vorschriften, insb sondere mit Rücksichtnahme auf die Vertheidigung der Staatsdiener gegen öffentliche Angriffe ihret Amtsehre, so wie nit Nücksichmahme auf das 'nteresse der Sigtistik, einer näheren sorgfälzigen Würdigung werde untersscst werden. 2 Wir finden Uns auch unter Bezugnahme auf den §. 5 des Erlts bewogen, mit Geseßeskraft auszu- sorehen; r Der Herausgeber einer Jeinng oder perob ischen Schrift is schultig, ing chiehung au die in derselben Sorge genen Thatsachen sede amtliche odei amtlich beglaubigte Berichtigung unengeltlich, so wie jede andere Berichti= gung des Angegriffenen gegen die gewhnlichen Insertionsgebühren, sogleich nach deren Mittheilung in das nächstolgende Blatt, Stück oder Heft auf⸗ zunehmen. Bis zum Erscheinen eines Preß-Polizeigesetzes soll der Zuwider⸗ handelnde auf Anrufen des Betheiligen vom Richter zu einer Strafe von 5 bis zu 25 Gulden verurthéilt werden.““ 3) Bezüglich des weiteren An— trags in Betreff der napoleonischen Deirete von 1510 über die Buchdrucke⸗ ien und den Buchhandel behalten Wir Uns die nähere Erwägung mit Rücksicht auf den Umstand, daß Privatnchte und Interessen dabei betheiligt sind, vor.“ S§. 11. Die Aufhebung der standes⸗ und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, Lann Aufhebung, Füirung und Ablösung von Grund— lasten betr. Echält mit den von den Ständen beantragten Modificationen die Königliche Sanction. Den von ten Ständen beigefügten Wünschen: 1) Jenen Stagtsgrundholden, welche nit Grundlasten offenbar überbürdet sind und deshalb früher bedeutende Nachlässe erhalten haben, entsprechende Ermäßigungen zu gewähren und nur die ermäßigten Beträge bei der Fira— tion und Abtösung in Anschlag zu bringen; 2) daß die vom Staate in Folge dieses Geseßzes übernommenen standes- ünd gutsherilichen Gerichts—⸗ und Polizei⸗Beamten und Diener, wo nöglich unter Belassung ihres gan— zen Gehaltes, baldigst verwendet werden sollen, endlich 3) auf diejenigen Gemeinde⸗ und Stiftungs⸗Beamten, welche bei den Stiftungs⸗Verwaltungen durch das gegenwärtige Gesetz entbehrlich werden, im Staatsdienste Rücksicht zu nehmen, werden Wir nach Thunlichkeit entsprechen.“ . 12. Die Ab— lösung des Lehn - Verbandes betreffend. Wird in der von den Standen modifizirten Fassung sanctionirt, und der Wunsch: „Die Königlichen Archive zu ermächtigen, auf Ansuchen der Vasallen die zum Nachweise des Lehen⸗Auftrages nöthigen Urkunden ohne weitere Be— lichterstattung und Anfrage schristlich mintheilen zu dürfen“, gewährt. S. 13. Die Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und? Beben in Len Negierungs⸗Bezirken diesseits des Rheins betreffend. Mit den ständischen Modisicafionen sanctionirt. Der von den Ständen beigefügte Wunsch we— gen Bedachtnahme auf das Brodloswerden des Jagdpersonals soll geeignet berücksichtigt werden. S. 14. Die Grundlagen der Gesetzgebung über die Gerichts-⸗Organisation, über das Verfahren in Civil- und Strafsachen und über das Strafrecht betreffend. Der Gesetz- Entwurf wird mit Genchmi— gung der ständischen Modificationen sanctionirt und verordnet, daß bei Be⸗ arbeitung der neuen Gesetze von den darin enthaltenen Bestimmungen aus- gegangen werde. §. 15. Die protestantischen General-Synoden und den Konsistorialbezirk Speyer betreffend; S§. 16 die Einkommensteuer betreffend; S. 17 die Kapitalsteuer betreffend; 5. 18 die Verhältnisse der Sparlassen und beziehungsweise die bei der Staats- Schuldentilgungs -Anstalt anliegenden Sparkassen-Kapitalien betreffend; §. 19 die Einführung der baverischen Ge— setze in den 1847 von Böhmen erworbenen Gebietstheilen betreffend sämmtlich mit den ständischen Modificationen sanctionirt. II. Abschnitt. Nachweisungen. Da deren Würdigung den Ständen im Laufe der gegen— wärtigen Versammlung nicht mehr möglich war, so werden dieselben dem nächsten Landtage wieder vorgelegt werden. III. Abschnitt. Besonderer Wunsch und Antrag. Das Alluvionsrecht des Staates im Herzogthume Neuburg betreffend. Hierauf wird erwiedert, daß es in der Allerhöchsten Ab⸗— sicht liege, demnächst durch gesetzliche Vorlagen über den Uferschutz und Flußbau im Allgemeinen, so wie die Konkurrenzpflicht hierzu, den diesfalls mehrfach erhobenen Beschwerden zu begegnen und die hiermit verbundene Frage über das Alluvionsrecht ebenfalls gesetzlich zu regeln. Inzwischen werden die betreffenden Behörden wiederholt angewiesen, bei Behandlung vorkommender Alluvionsfälle, im Hinblicke auf die diesfallsigen, in den Land- tagsabschieden vom 25. Dezember 1831 Abth. III. Rr. 73, vom 17. No- vember 1837 Abth. III. litt. J. Ziff. V. und vom 25. Mal 1846 Abschnitt III. lit. B. S. 26 gegebenen Enischließungen, den beschädigten Grundbe⸗— sißern auch sernerhin billige Berücksichtigung angedeihen zu lassen. Hamburg. Hamburg, 8. Juni. (Börs. H.) Das gestern veröffentlichte Protokoll der ersten S itzung des am 1Isten d. M. hier er—⸗ öffneten deutschen Marine⸗-Kongresses enthält nur einen Bericht über die Beschlüsse in Betreff der vorbereitenden Fragen. Herr Senator Dr. Kirch enpauer eröffnete die Versammlung, die aus den von Regierungsé-Behörden und den verschiedenen Comités⸗-Delegirten be⸗ stand. Er begrüßte die Versammlung im Auftrage des Senates, der ihn und Herrn Senator Büsch ernannt habe, im Verein mit den Mitgliedern des hiesigen Comité's für eine deutsche Marine, den Herren N. M. Sloman und C. Godeffroy, an den Verhandlungen der Versammlung Theil zu nehmen, stellte den Secretair' des ham⸗ burger Comité's, Herrn Dr. C. L. Heise, als Protokollführer vor und entwickelte sodann in einer kurzen Darstellung, was der Versamm— lung in Beziehung auf den nämlichen Zweck vorangegangen sei, wobei er hervorhob, daß in Hannover eine schon vor dem Erlaß des Funfziger-Ausschusses beredete Konferenz der Nordsee⸗Küstenstaa⸗ ten stattgefunden, und daß neben der Marine⸗Kommission des Bundes—⸗ tages in den letzten Tagen eine solch' Kommission auch von dem Parlament in Frankfurt bestellt sei. Auf den Antrag des Herrn Justizraths Schleiden wurde alsdann Herr Senator irchenpauer durch Acelamation zum Präsidenten der Versammlung erwählt. Von dem Präsidenten wurde nun zunächst die Frage wegen der Art der Abstimmung (nach den einzelnen Comités oder nach den Ländern) in Anregung gebracht und die Diskussion durch die Bemerkung des Herrn Godeffroy, daß die Frage vorläufig überflüssig sei' und man sich vielmehr auf die Ernennung eines Comité's für die weiter einzuleitenden Verhandlungen beschränken möge, auf die Frage wegen der Stellung, welche die Theilnehmer der Versammlung einerseits zu ihren Regierungen, andererseits zu den Central-Behörden in Frankfurt einnehmen, hinübergeführt. Nach längerer Debatte wurde ein von Herrn Stein gestellter Antrag, daß „die Beschlüsse der Ver sammlung der Natio- nal-Versammlung und dem Bundestage in Frankfurt offiziell mitgetheilt, daß auch die Protokolle über die Verhandlungen, so weit es der Ge— genstand gestatte, veröffentlicht werden sollen“, durch Acclamation ans genommen, und die Versammlung sprach sich demnächst dahin aus, daß sie nur als berathende und begutachtende Versammlung sich kon= stituire. Der Präsident stellte hierauf nach Maßgabe des Aufrufs der Funfziger als erste Hauptfrage die Frage zur Diskussion: Ob von Seiten der Versammlung für die augenblicklichen Anforderungen der Gegenwart etwas geschehen solle? Herr von Kathen zeigte dabei an, daß in Preußen für den Nothstand der Gegenwart eine Anzahl Kanonenböte gebaut und für die Begründung einer Marine 600,090 Nthlr,. zur Bisposition gestellt seien. Herm Godeffroy bemerkte, daß für die Nordsee wegen mangelnder Geldmittel Gleiches nicht habe geschehen können, und beantragte die Ueberreichung der für den Zweck des Augenblicks vorhandenen Geldmittel entweder an den zu ernennenden Ausschuß oder an die National ⸗Versammlung in Franksurt. Herr Stein suchte nachzuweisen, daß für den Augenblick nur die Ostsee des Schutzes bedürfe, und beantragte daher, alle vorhan⸗ denen Kräfte für die Erbauung einer Flotte in der Ostsee zu konzentriren. Durch die Diskussion über diese Anträge stellte sich die Nothwendig⸗ keit der Ernennung eines Spezial- Comité's zur Begutachtung und Beantwortung der Vorfragen immer mehr sest, und der Praͤsident stellte daher einen Antrag bahin: daß eine Kommissien gebildet werde, welche über die verschiedenen Fragen bestimmte, präcise Vorschläge,

begründet auf Berichte von Sachverständigen und auf eigene durch Reisen gewonnene Anschauung, zu stellen habe, und daß diese Kom- mission konstituirt werde aus Kommissarien der beikommenden Negie⸗ lungen und aus Mitgliedern der verschiedenen Comités, wobei eine Abtheilung nach Staaten zu Grunde zu legen, weshalb die Regie—⸗ rungen um Ernennung ihrer Kommissarien, die verschiedenen Comités aber zu ersuchen, unter sich zwei Herren von jedem Staate als Mit- glieder zu bezeichnen. Tieses Amendement wurde mit Hinweglassung der Hindeutung auf Reisen und mit der Hinzufügung, daß die Re— gierungen ihre Bevollmächtigten sofort (und nicht erst am 12. Juni, den von einigen Regierungen angedeuteten Termin) schicken möchten, angenommen. Die Regierungs Bevollmächtigten von Preußen und Mecklenburg, die Herren Schröder und Crull „hatten vorher erklärt, für das zu bildende Comitè hier bleiben, die Herren Schleiden und Kulenkamp (Schleswig- Holstein und Lübeck) Ersatzmänner schicken zu wollen. ö

Der Vorsitzende des Marine⸗Kongresses, pauer, macht Folgendes bekannt:

„In der zweiten Versammlung des Marine-Kongresses am 2. d. Mis. wurde beschlossen, die sämmtlichen in Deutschland bestehenden Comitèes für die deutsche Marine zur Einsendung genauer Angaben über die von ihnen gesammelten Geldmittel, so wie über deren bisherige Verwendung, desgleichen der von ihnen etwa gesammelten statistischen Materialien in Bezug auf Marine⸗Verhältnisse, an die nach Auflöst ng des Kongresses in Hamburg zurückbleibende Kommission deutscher Küstenstaaten aufzufordern. Tie bei dem Kongresse anwesenden Vertreter von mehr als 25 Eomités der Küsten= staaten haben es übernommen, die von ihnen vertretenen Comitès zu solcher Einsendung zu veranlassen. An die beim Kongreß nicht vertreten gewesenen Comités ergeht hierdurch das Gesuch, die vorgedachten Notizen an

die Marine⸗Kommission deutscher Küstenstaaten zu Ha

burg, zu Händen des unterzeichneten Vorsitzenden derselben, und zwar so bald und so vollständig als möglich gefälligst einsenden wollen. Die Kommissien wird nicht unterlassen, in Erwiederung darauf gedruckten Protokolle des Kongresses einzusenden. Hamburg, den 6. Juni 1848.

Im Auftrage des Marine-Kongresses, Kirchenpauer, Vorsitzender desselben.“

Senator Dr. Kirchen⸗

Oesterreich. Pesth, 5. Juni. (Bresl. 3tg.) Gestern . der Vice-König, Erzherzog Stephan, hier an. Der Premier- Minister, Graf v. Batthyany, begegnete ihm auf dem Wege und setzte seine Reise weiter nach Innebruck fort. Es bestätigt sich, daß der Ban von Croatien ebenfalls zum König beschieden worden ist. Lemberg, 3. Juni. (Oestr. Deutsche 3tg.) Die hiesige Zeitung enthält nachstehende Bekanntmachung des Landes Gouver⸗ neurs, Grafen Franz Stadion:

„Mit Allerhöchstem Handschreiben Sr. Majestät vom 26sten v. M. mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt und aufgefordert, zu die- sem Behufe mit möglichster Beschleunigung in das allerhöchste Hoflager nach Innsbruck abzugehen, hat der gefertigte Gouverneur der Königreiche Gali⸗ zien und Lodomtrien im Grunde höchster Ermächtigung Se. Excellenz den Herrn Kommandirenden von Galizien, Freiherrn von Hammerstein, eingela⸗ den, im Einvernehmen mit dem Herrn Gubernial-VicePräsidenten Agenor Grafen Goluchowski seine Stelle bis auf weitere allerhöchste Befehle zu vertreten.

Lemberg, am 3. Juni 1848.

Franz Graf von Stadion. Landes⸗Gouverneur.“

Frankreich. National⸗Versammlung. Sitzung vom 7. Juni. Präsident Senard. Anfang 1 Uhr. Leyraud beklagt sich, daß ihm der Präsident gestern das Wort verweigert habe, wäh⸗ rend er doch nur die Versammlung in die Schranken des Reglements habe zurückführen wollen. Senard rechtfertigt sich durch den Lär⸗ men, bei welchem er die Worte Leyraud's nicht verstanden. Der Kriegs⸗-Minister Cavaignac überreicht einen Gesetz-Entwurf, wo⸗ nach jeder Franzose von 17 Jahren an schon in das Militair treten sell. Ein Mitglied rügt die ungeheure Langsamkeit, mit der die Verfassungs - Kommission vorschreite. Eine nene Verfassung sei der eigentliche Gegenstand der Berathung der Versammlung, und noch höre man keine Sylbe von dem Entwurfe. Vaulabelle, Secre- tair der Kommission, verspricht den neuen Verfassungs⸗Entwurf bin—⸗ nen 10 bis 12 Tagen. Leon Faucher wünscht den Kredit der ge⸗ heimen Gelder an einen Ausschuß zur Prüfung überwiesen. Der Gegenstand sei wichtig; man könne in der Republik nicht die alten Gebräuche einreißen lassen. Hiernächst schritt man zur eigentlichen Tagesord⸗ nung, dem Gesetz gegen Zusammenrottungen. Ein Repräsentaͤnt be⸗ kämpfte dasselbe als einen Rückschritt; bewaffnete Zusammenrottungen seien Bürgerkrieg; unbewaffnete verbieten zu wollen, sei der Republik unwürdig. Lepelletier verglich das neue Gesetz mit einem Messer, mittelst dessen man der Republik den Hals abschneiden wolle. (Lärm: O! O) Diejenigen, die das Gesetz beantragt, seien verzogene Kin— der. In jedem Falle werde das Gesetz böses Blut machen. Eine Krauthacke inmitten eines Haufens werde genügen, um über bewaff⸗ nete Zusammenrottung zu schreien. Lebe man unter der Monarchie oder unter der Republik? Schon habe die Polizei die Fahnen von den Klub Eingängen entfernt. Das Alles sel ernster, als es scheine. Saint Rome nennt das Gesetz ein drakonisches. Bac hält es barbarisch, weil es Schuldige und Unschuldige treffe. Ein friedlicher Spaziergänger bleibe stehen, höre zu und könne zwei Jahre für seine Neugier eingesperrt werden. Unmöglich, ruft ein anderes Mitglied, sönne eine Barrikaden Regierung sich zur Baterschaft eines solchen Gesetzes bekennen. Bäase sprach für das Gesetz. Er führte Furcht vor Barbes⸗- und Blanquischem Einfluß aufs Volk an. Das Gesetz sei ein nothwendiges Umstandsgesetz. Sarrut und von Morna y wollten nicht zugeben, daß Staatsgefahr vorhanden sei. Marie da— gegen motivirte den Gesetz- Entwurf durch die Dringlichkeit des Augenblicks, und die Versammlung schritt zur Berathung' der Artikel. Der erste Artikel wurde angenommen; er lautet: „Jede auf öffentlicher Straße sich bildende bewaffnete Zusammenrottung ist verboten. Ebenfalls verboten ist jede nicht bewaffnete Zusammenrottung, durch welche die öffentliche Ruhe gestört werden könnte.“ Der zwelte Artikel dagegen, folgenden Inhalts; „die bewaffnete Zusammenrottnng gilt als Ver⸗ brechen, wenn sie sich nicht auf die erste Aufforderung zerst-eut; sie gilt nur als Vergehen, wenn sie auf die erste Aufforderung sich ohne Widerstand zerstreut“, wurde mit Einwilligung des Regierungs⸗ mitgliedes Marie gestrichen. Die Artikel 3 und 4 lauten:, „Die Zusammenrottung ist bewaffnet: 1) wenn mehrere der Individuen, aus denen sie besteht, sichtbare oder verborgene Waffen tragen; 2) wenn ein einziges, sichtbare Waffen tragendes, unter diesen In⸗— dividuen nicht sofort aus der Zusammenrottung von denen selbst, welche sie bilden, ausgestoßen wird. Wenn eine bewaffnete oder nicht bewaffnete Zusammenrettuug auf offener Straße sich bildet, haben der Maire oder einer seiner Adjunkien, in ihrer Ermangelung der Polizei⸗Kommissar oder jeder andere Agent oder Depositar der öffentlichen Macht und der vollziehenden Gewalt, mit einer dreifar= bigen Schärpe bekleidet, sich an Ort und Stelle der Zusammenrottung zu begeben. Ein Trommelwirbel verkündet die Ankunft der Magistratsperson. Ist die Zusammenrottung bewaffnet, so richtet die Magistratsperson

an sie die Aufforderung, sich aufzulösen und zurückzuziehen. Bleibt diese erste Aufforderung fruchtlos, so geschieht eine zweite Aufforderung durch die Magistratsperson nach vorangegangenem Trommelwirbel. Im Fall des Widerstandes wird die Zusammenrottung mit Gewalt zer⸗ streut. Ist die Zusammenrottung unbewaffnet, so vermahnt die Ma⸗ gistratsperson nach dem ersten Trommelwirbel die Bürger, sich zu zerstreuen. Wenn sie sich nicht zurückziehen, werden dreimalige Auf⸗ forderungen nach einander an sie gerichtet. Im Fall des Wider⸗ standes wird die Zusammenrottung mit Gewalt zerstreut. Dann folgen die Strafbestimmungen. Ueber diese wurde beim Abgang der Berichts zur Post, um 67 Uhr, noch debattirt; es waren dazu ver⸗ schiedene Abänderungen vorgeschlagen.

Paris, 7. Juni. Die Mitglieder der vollziehenden Kommis⸗ sion versammelten sich gestern vor der Sitzung im Conseil. Das Votum der Minister in der Sache Louis Blanc's soll Gegenstand einer lebhaften Erörterung gewesen sein. Nach der Presse betrach⸗ tete man am Schlusse des Conseils den Rücktritt Lamartine's und Ledru Rollin's als gewiß. Ein anderes Journal will wissen, daß alle Mitglieder des Kabinets dem Beispiel Eremieur's folgen und ihre Entlassung nehmen würden. Jules Favre hat bereits, als Uanter⸗ staats-Secretair der auswärtigen Angelegenheiten, seine Demission eingereicht, und sie ist angenommen worden. Das erledigte Porte— feuille der Justiz soll Heirn Bethmont angeboten worden sein, der es aber, wie es heißt, nur unter der Bedingung annehmen will, daß die Herren Portalis und Landrin in ihre Stellen als General-Pro= kurator und Prokurator wieder eingesetzt würden. Statt Lan⸗ drin's ist Herr Desmarest zum Prokurator der Republik am Seine⸗ Tibunal ernannt worden. Die Stelle des Gencral-Prokurators ist erst Herrn Senard, der sie ablehnte, und darauf Herrn Martin von Straßburg angeboten worden, der sich zwei Tage Bedenkzeit auebat. Diese wurde ihm nicht bewilligt und nach dem Moniteur du Soir der Repräsentant Woirhaye, bisher General ⸗Prokurator zu Metz, zum Nachfolger des Herrn Portalis ernannt. Die Patrie, welche, gleich der Presse, von dem bevorstehenden Rücktritt der Regierungs⸗Mitglieder Lamartine und Ledru Rollin spricht, fügt hin⸗ zu: „Auch Herr Garnier Pages, hieß es gestern, und der Finanz— Minister Duclere würden sich zurückziehen. Alle diese Gerüchte ver⸗ ursachten einige Aufregung in der National-Versammlung. Es war in derselben auch die Rede von einer Dreimänner-Regiernng an Stelle der gegenwärtigen, aus fünf Gliedern bestehenden, vollziehen⸗ den Kommission. Man nannte den General Cavaignac als eines der Mitglieder des neuen Triumvirats.“ Bis heute Nachmittag hat indeß kein Negierungs- oder Kabinets-Mitglied, außer Clemieur und Jules Favre, seine Entlassung eingereicht. Die gestrige Abstim⸗ mung in der National- Versammlung ist übrigens zu Gunsten des Ministeriums ausgefallen; die Versammlung hat mit 387 gegen 362, also mit einer Majorität von 25 Stimmen, beschlossen, in der Eisen⸗ bahn-Erpropriations-Frage die ministeriellen Vorschläge vor denen der FKommission in Berathung zu ziehen.

Ein Plakat des Ober-Maire von Paris zeigt an, daß morgen das Resultat der 11 Neuwahlen im Stadthause publizirt werden wird. Caussidière, Goudchaux, Thiers, Changarnier, Moreau, Louis Bonaparte, Fould, Proudhon und Emil von Girardin haben die meisten Stimmen, wenn die Angaben der Blätter richtig sind. Thiers soll auch noch an anderen Orten gewählt sein. .

Eine telegraphische Depesche befiehlt der obersten Militair-Be— hörde der Festung Metz, 6 neue Batterieen Fuß- Artillerie und 2 Batterieen reitender Artillerie in Bereitschaft zu fetzen.

Großbritanien und Irland. London, 6. Juni. Ihre Majestät die Königin wird morgen wieder die Stadt verlassen und auf der Insel Wight ihre Residenz nehmen.

In der gestrigen Unterhaus-Sitzung wurden verschiedene Fragen und Anträge in Betreff der auswärtigen Politik Englands behandelt. Nachdem zuvörderst Lord John Russel angezeigt, daß er das Haus auffordern werde, am 27. d. M. im Ausschusse über den neuen Parlaments- Eid zu berathen, den Sir R. J nglis „die neue Judenbill“ nannte, und der Minister des Innern auf eine Frage erklärt hatte, daß die Regierung Alles aufbieten werde, um die Wiederkehr der Ruhestörungen in der Hauptstadt zu verhindern, brachte Herr Muntz die italienischen Angelegenheiten zur Sprache und fragte, ob der englische Gesandte in Neapel das jüngst dort statt⸗ gefundene Blutbald gebilligt habe, wie das Gerücht behaupte, und ob England überhaupt in Italien zu Gunsten der österreichischen Regie⸗

rung intervenire?

Beifall.)

mittelung zwischen den allein oder Palmerston

nicht in Verbindung

Der

über die spanische

1

Spanien zu stören drohe.

Anderes, als was au

vorlage;

Auswärtigen.

Redner, führten.

zu billigen.

habe.

eine solche Sprache am wenigsten erlauben.

Haupt⸗Gegenstand der, Angelegenheit, 1. sowohl, wie der britische Gesandte in Madrid, Sir H. Bulwer, glän⸗ zend gerechtfertigt hervorgingen. Herr B ankes stellte nämlich, um einem Angriff der Tories gegen Lord Palmerston Raum zu geben, den Antrag, daß das Haus mit Bedauern aus der vorgelegten Kor⸗ respondenz ersehe, wie eine versuchte Einmischung in die inneren An⸗

und dessen Verfahren sei r . der die Stelle des Münzmeisters in dem gegenwärtigen Ministerium bekleidet, vertheidigte in gewohnter beredter Weise den Minister der Mit vieler Wärme zeigte er, wie auf Seiten Englands in dieser Frage Wahrheit, Recht, Vernunft und Ehre sien, wie Eng⸗ land, das die Königin Isabella auf den spanischen Thron habe setzen helfen, nothwendig sich darum bekümmenn müsse, ob auch die Regie— rung der Königin die Bedingungen erfülle, auf dem wankenden Throne sitze. h e halten der früheren englischen Minister, namentlich darauf, daß auch Lord Aberdeen sich eben so wohl in die Angelegenheiten Spaniens eingemischt, wie Lord Palmerston.

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beiden

mit

lungen zwischen Dänemark und Preußen könne er nicht mehr

aus

Lord Palmerst on entgegnete darauf, daß an diesen Gerüchten nichts Wahres sei; die britische Regierung, obschon eine Theilnehmerin des wiener Vertrags, welcher die italienischen Staaten ordnete, sei doch nicht durch diesen Vertrag gebunden, bei den gegenwärtigen Ereignissen in jenen Staaten zu interveniren. Obgleich die britische Regierung mit dem Kaiser von Oesterreich in alten freundschaftlichen Beziehungen stehe, so müsse sie doch eine lebhafte Sympathie empfinden für die hoffentlich ersolgreichen Be—⸗ mühungen des italienischen Volles, itution rungen zu erhalten; aber die natürliche und angemessene Stellung der britischen Regierung zu jenen Staaten sei, dort nicht zu interveniren. Was die Ereignisse in Neapel anbetrifft, so versprach der Minister, einen Bericht des dortigen englischen Geschäfteträgers vor⸗ zulegen, aus welchem hervorgehen würde, daß England mit den dort stattgefundenen Ereignissen nichts zu schaffen gehabt, habe. . Urquhart erneuerte hierauf seine Frage, hinsichtlich der Stellung Englands zu dem dänisch⸗deutschen Kriege, . kriegführenden Parteien in Verbindung mit noch anderen Mächten führe? erklärte, bei den gegenwärtig schwebenden Unterhand⸗

freie und constitutionelle Regie⸗

Herr

ob namentlich die Ver⸗ England Lord

sagen,

als daß die britische Regierung in ihrer Vermittelung allein und anderen Sitzung

Regierungen handle. war eine Dis kussion welcher Lord Palmerston

geiegenheiten der spanischeg Regierung seitens der englischen Minister die britische Regierung sowohl, wie ihren Repräsentanten am Hofe von Madrid, in eine erniedrigende Lage gebracht h b. r schaftlichen Beziehungen zwischen den Höfen von Großbritansen und

Und die freund⸗

Herr Bankes motivirte in längerer Rede

s den Papi aber Lord Palmeriston habe die Ausweisung prevozirt, entschuldigen.

ei nicht zu

den Antrag, indem er bemerkte, daß allerdings die . Sir H. Bülwer nicht gerechtfertigt erscheine, wenn gegen ihn nichts eren

Es folgten hierauf eine Menge die dem größten Theile nach für den Minister das Wort Lord Mahon wollte zwar zugeben,

ein Recht zur Einmischung gehabt, aber die Weise derselben wäre nicht Indeß sei die Ausweisung des englischen Gesandten eine Lord J. Russsll machte darauf aufmerksam, daß sich die spanische Regierung kürzlich ebenfalls in die Angelegenheiten Neapels gemischt habe. E und das ganze Ministerium übernähmen die volle Verantwortlichkeit für Alles, was Sir H. Bulwer gethan. a schicke augenblicklich in Händen ruͤhten, denen es an Mäßigung und

unverantwortliche Handlung des spanischen Ministeriums.

Ausweisung des gegen ihn

hervorgehe,

Herr Shiel

unter welchen sie allein

Er verwies auf das ähnliche Ver⸗

Wenn auch Spaniens Ge⸗

Zartgefühl fehle, so würde er doch nicht vergessen, daß die Angele⸗ genheiten der Königin von Spanien und der tapferen spanischen Na⸗ tion mit den Gefühlen alter Freundschaft zu betrachten wären. Herr d' Israeli beklagte, daß Spanien noch keine Genugthunng angebo⸗ ten für die unerhörte, durch nichts gerechtfertigte Beleidigung. belobte das Verhalten Sir H. Bulwer's, um gleich darauf Feindschaft gegen Lord Palmerston Luft zu machen und dessen sich in fremden Angelegenheiten mischende Politik desto tiefer herabzusetzen. Sir R. Peel kam auch diesmal den Ministern zu Hülfe und sprach sich gegen den Antrag des Herrn Bankes aus, ohne doch die anmaßliche Weise billigen zu wollen, in welcher Lord Palmerston seine Note abge j Bei einer so stolzen Nation, wie die spanische, dürfe man sich Lord Palmerston

daß Lord Palmerston

nahm die ganze Verantwortlichkeit dessen, was Sir H. Bulwer ge⸗ than, auf sich selbst, bemerkte aber gegen Sir R. Peel, daß seine Note vom 16. März nicht für das spanische Ministerium geschrieben. Der Minister widerlegte mit der ihm eigenen Schärfe alle e. digungen gegen seinen Freund Bulwer, unter Anderem daß 2 den gestürzten spanischen Ministern umgegangen. Von 13832 bis hätte es in Spanien 30 verschiedene Minister ö Präsidenten gegeben und 38 Minister der auswärtigen Angelegenheiten, und es könne einem Gesandten, der mit allen diesen Männern verkehrt habe un⸗ möglich zugemuthet werden, sich alles Umganges mit den 3 Mini⸗ stern, die gerade nicht im Amte wären, zu enthalten. Er hoffte, man werde die Beendigung der gegenseitigen Mittheilungen abwarten, die er dann dem Hause vorzulegen nicht unterlassen würde, ehe man ein Urtheil abgebe. Herr Hume billigte Lord Palmerston's und Sir H. Bulwer's Benehmen durchaus, und Herrn Bankes' Antrag ward ohne Abstimmung beseitigt.

Im Oberhause beantragte gestern der Marquis London⸗ derry die Vorlage der Berichte der Gesandten in Florenz, Neapel und Turin, namentlich der letzteren über den Einfall Karl Albert's in die Lombardei gegen die Oesterreicher. . .

Der Marquis von Lansdowne erwiederte, daß dies vorläufig nicht angehe, weil die Umstände zu schwierig seien und England kein direktes Interesse an jenen Ereignissen nehmen dürfe. Lord Broug⸗ ham drang demnächst auf Unterdrückung der chartistischen Bewegun⸗ gen, die jeden Abend in den Straßen Londons stattfänden. Der Marquis Lansdowne erwiederte, daß bereits Maßregeln getroffen seien, welche diese Bewegungen unterdrücken. Sollten dieselben nicht genügen, dann werde das Kabinet neue Gesetz⸗Entwürfe dem Hause vorlegen. Eine kurze D batte entspann sich über die Bill zum Schutz und zur Besserung der liederlichen Dirnen Londons, deren zweite Le⸗ sung der Urheber der Bill, der Bischof von Oxford, beantragte. Die zweite Lesung wurde bewirkt.

Königliche Schauspiele. Sonntag, . ni. im Opernhause. 66ste Abonnements⸗ Vorstellung: Duvertür Oper: „Lenore“, von L. van Beethoven. Hierauf: Fidelio, T in 2 Abtb., nach dem Französischen, von F. Treitschke. Musik von L. van Beethoven. (Frau Louise Köster: Fidelio.) Anfang halb 7 Ur. 1 Im Schauspielhause. 91ste Abonnements⸗-Vorstellung: Die Räu⸗ ber, Trauerspiel in 5 Abtheil., von Schiller. (Herr Wagner: Karl von Moor.) . 1 Montag, 12. Juni. Im Opernhause. Mit aufgehobenem Abonnement: Der Rechnungsrath und seine Töchter, Lustspiel in ö Abth., von Feldmann. Hierauf: Robert und Bertrand, pantomimisch⸗ komisches Ballet in 2 Abth., von Hoguet. Anfang halb 7 Uhr. Im Schauspielhause. 7Töste französische Abonnements-Vorstellung. La scconde représentaion de: L'homme blaséè, vaudeville nouveau en 2 bar MX. Duvert et Lauzanne. Limage, acte.

comédie vaudeville en 1 n * 9. z * . CO CX e . * . 91 6 Dienstag, 13. Juni. Im Schauspielhause. 92ste Abonnements⸗

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Vorstellung: Tiphonia, Trauerspiel in 5 Akten, von Karl Zwengsahn. (Herr Wagner: Isko.) Rönigsstädtisches Theater.

Sonntag, 11. Juni. Der Glöckner von Notre Tame. Ro⸗ mantisches Drama in 6 Tableaux, nach dem Noman des Victor Huge, frei bearbeitet von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. Die Ouvertüre und die zur Handlung gehörige Musik ist vom Musik⸗Direktor Cläpius. Montag, 12. Juni. Einmal Hunderttausend Thaler. Posse mit Gesang in 3 Akten, von D. Kalisch. Musik vom Königl. Musik⸗ Direktor Gährich.

Dienstag, 13. Juni. Feurige Kohlen, oder; Ein hann 5 Volke. Lustspiel in 3 Akten, nach der Idee 6 Lenoir, von Friedr. Adami. Hierauf: List und Phlegma, Vaudeville⸗ Posse in 1 Akt, frei nach Patrat, von E. Angely⸗ . ; Mittwoch, 11. Juni. Der Weltumsegler wider Willen. teuerliche Posse mit Gesang, in 4 Bildern, von Räder.

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300 Ml. London 113. Finne . , , 300 Fr. Wien in 20 Xr. .... 1501. Augsburg 1850 FI. Breslau 100 Thlr.

160 Thlr. ;

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St. Schuld-Sokh. 697 See. Prän.. Sch. 84 HK. u. Nm. Schuldv. Kerl. Stadt- Obl. Westpr. Pfandbr. Grosazh. Posen do. do. do. Ostpr. Pfandbr. Pomm. do.

If. Brief. Gen.

Friedrichsd'or. And. Goldm. à 5th. Diseonto.

Ausländische Fonds.

Nuss IIamb. Cert 5 do. beillope3z 4.8. 5 do. do. 1. Anl do. Stiegl. 2. 4. A.

do do. 5. A. do. v. Rthseh. Lst.

Poln neue Pfdbr. do. Part 5960 FI. 1 do. do 300 FI 1 IAlamb. Fener- Cas. 1 do. Staais-Pr. Anl. 5 Holl. 2. Oh Int. 1 Kurh. Pr. O. a0 th. 5 Sardin. do. 26 Fr. 4

do. Poln. Schatz O0. do. do. Cert. I. A. 241, . B. d. 4c. 35 Fl. Tol. a. Pfdbr. a. C.

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Siamm- Actien.

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Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekannim. in der dazu bestimmten Rubrik ausgelüllt.

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Lages- Cours.

Prioritäts - Actien. Nanilal. 1 Tages- Couns.

Sämmtliche Prioritüts-Actien werden durch 8 ährliche Verloosung a 1090 pCt. amortis

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Ausl. Quit lungsbog. Ludw.-- Bexbach z4 FI. Pesther

Friedr. Wilh. Nordb.

3.590, 060 8, 000, 9000 4, 824, 000 4,990, 000 1,700, 90 2, 300, 600 9, 000,000 3.000, 000 4,500,000 1, 151.260 1,527, 000 1. 100, 9000 10,000,000 1,500, 000 1, 429, 700 2, 400,000 1,200, 000 1.700, 000 1,503,000

2.500, 000 5. 000.000 4,000, 000 1. 100.000 4.500, 000 2, 750, 000 5, 600,600 ͤ 8.5 5, C00 &. inh. noh 8, 900, 9000

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Schluss- Course von Cöln- Minden 653 6.

Benn nhl, 1,411,800 do. Hamburg 5,000, 00 do. Potsd. Magd. . . 2, 367.200 do. 95 132,800

Magdeb. Leipziger .. 1,788, 00

Halle - Thüringer. 000,000

Cöln - Minden 3. 674,500

Rhein. v. Staat gar.. 1,492, 800 e, , riortät, 457, 250 do. Stamm -Prior. . 1, 250, 000

Düsseldorf-Elberfeld. 1, 0n0, 00

Niederschl. Märkisch. 4, 175,009

do. do. 3.500.900 do. III. Serie. 2, 300,000 do. zweighahn 152, 000 do. do. 118,900

Oberschlesische 1, 276, 6500 Cosel - Oderberg. .. .. 250, 000,

Steele Vohwinkel. . . 325,000

Breslau - Freiburg. 400, 000 4

/

1 K 3 1 2

Ausl. Slamm-Aet. Dresden-Görlitz .. eipzig-Dresden .. .. . Chemnitz -Risa ....

Sächsisch- Bayerische Kiel Altona Sp. 2, 0659. 000 Amsterd. Rotterd. FI. 6, 506, 300 Mecklenburger Thlr. .

1.000.000 * 4.500. 000 3. 000.000 b. 00 600

J

von Preussischen Bank- Antheilen 714 B.

Die Notirungen der meisten Eisenbahn- Actien sind heute zwar w-

als gestern; vielmehr befestigte sich die Börse zuletzt wieder stwas mehr!

ieder etwas gewichen, jedoch war die Stimmung im Allgemeinen nicht so flau, und der Rückgang auch nicht so bedeutend“