1848 / 46 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Treiben gewisser Vereine eingeschritten sei. Der Abgeordnete Har⸗ fort meinte, wer ein gutes Gewissen habe, brauche sich vor der Po⸗ lizei nicht zu fürchten, ünd es sei durchaus nicht unangemessen, wenn sich dieselbe etwas um das Treiben mancher Vereine bekümmere. Der Abgeordnete Brockhaus äußerte, daß man allerdings keinen Poli- zeistaat wolle, aber eben so wenig einen Staat ohne Polizei wün⸗ schen könne; das Vereins- und Versammlungsrecht dürfe in keiner Weise beschränkt werden, aber dem Mißbrauche desselben zu steuern, halte er für dringend nothwendig, und es würde gut gewesen sein, wenn die Regierung, dies zu thun, schon früher weniger ängstlich gewesen wäre. Anf die von dem Präsidium an den Abgeordneten Tzschirner gerichtete Frage, ob er seine Interpellation durch die von dem Minister gegebene Auskunft für erledigt halte, erklärte er, daß er durch die erhaltene Aufklärung zwar nicht zufriedengestellt sein könne, jedoch von einer weiteren Verfolgung dieses Gegenstandes bis dahin, wo der zugesagte Gesetz-Entwurf in der Kammer zur Be— rathung kommen werde, abstehen wolle, worauf die Kammer zur Ta gesordnung überging. Der erste Gegenstand derselben war die Be⸗ rathung des Deputations-Berichts über den Antrag der Ritterguts⸗ besitzer auf Gleichstellung mit dem bäuerlichen Grundbesitz, die aber in der heutigen Sitzung nicht beendigt werden konnte und morgen fortgesetzt werden wird.

Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 12. Juni. Karlstr. Ztg.) Das Großherzogliche Regierungsblatt enthält die nach⸗ stehenden Gesetze:

l. Leopold, von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen. Mit Zustimmung Unserer getreuen Stände haben Wir beschlossen und verordnen, wie folgt:

Art. 1. Jeder Staatsbürger hat den Eid auf die Verfassung zu lei— sten, und zwar 1) die Offiziere und Soldaten mit dem Fahneneide; 2) die übrigen öffentlichen Diener mit dem Diensteide; 3) die anderen Staats— bürger, wenn sie das einundzwanzigste Jahr zurückgelegt haben, mit dem Huldigungscide. Art. 2. Die Formel des im Art. 1 bezeichneten Eides ist 1) für die Offiziere und Soldaten: „Ich schwöre Treue dem Großher— zoge und der Verfassung; Gehorsam dem Gesetze; des Fürsten wie des Vaterlandes Wohl nach Kräften zu befördern und im Kriege und Frieden meiner Fahne, so wie den Befehlen meiner Vorgesetzten, zu folgen; so wahr mir Gott helfe.“ 2) Für die übrigen öffentlichen Diener: „Ich schwöre Treue dem Großherzog und der Verfassung, Gehorsam dem Gesetze, des Fürsten wie des Vaterlandes Wohl nach Kräften zu befördern und überhaupt alle Pflichten des mir übertragenen Amtes gewissenhaft zu erfül— len; so wahr mir Gott helfe.“ 3) Für die anderen Staatsbürger: „Ich schwöre Treue dem Großherzog und der Verfassung, Gehorsam dem Gesetze, und des Fürsten wie des Vaterlandes Wohl nach Kräften zu befördern, so wahr mir Gott helfe.“

Gegeben zu Karlsruhe in Unserem Staats-Ministerium, den 7. Juni 1818.

Leopold. von Dusch. Bekk. C. Hoffmann. F. Hoffmann.

II. Leopold, von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen. Mit Zustimmung Unserer getreuen Stände haben Wir beschlossen und verordnen wie folgt:

§. 1. Wenn in einem Orte, einem Bezirke oder einem Kreise die Sicherheit des Staates dergestalt gefährdet ist, daß zu ihrer Aufrechthal— tung die ordentlichen Gesetze daselbst nicht mehr ausreichen, kann die Staats— Regierung denselben in Kriegszustand erklären, dessen Dauer, vorbehalilich früherer Aufhebung, jeweils auf vier Wochen beschränkt ist. Der Komman⸗ dant einer zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung bestimmten Trup-— pen-Abtheilung kann, im Einverständnisse mit dem ihm beigegebenen Civil= Commissair, jeweils auf acht Tage einzelne Orte der Bezirke selbst in den Kriegszustand erklären und dies in einer den Umständen angemessenen Weise öffentlich bekannt machen.

S8. 2. Wer an einem im Kriegszustand besindlichen Orte: 1) Waffen trägt, ohne dazu von der Civil⸗ oder von der Militair-Behörde ermächtigt zu sein, oder Andere zu einem öffentlichen Auftreten mit Waffen auffordert, oder 2) in Beziehung auf die Zahl, die Marschrichtung oder angeblichen Siege der Aufrührer falsche Gerüchte ausstreut oder verbreitet, welche geeignet sind, as Publikum zu beunruhigen, oder die Civil- oder Mili—⸗ tair-⸗Behörden in Beziehung auf ihre Maßregeln irrezuführen, oder 3) eine Volks-Versammlung veranlaßt, derselben beiwohnt oder zum Erscheinen da⸗— bei auffordert, oder 4) einer zuständigen Handlung der Civil oder Militair⸗ Behörde sich widersetzt, ein aus Veranlassung des Kriegszustandes im In— teresse der öffentlichen Sicherheit erlassenes oder erneuertes polizeiliches Ver= bot übertritt oder zu solchen Uebertretungen Andere aufreizt, oder 5) sei es durch Schrift oder Rede oder wie sonst zu einem Verbrechen des Hochver⸗— raths, Landesverraths, Aufruhrs der öffentlichen Gewaltthätigkeit, Wider⸗ setzlichkeit oder einer Befreiung der Gefangenen oder zur Theilnahme an einem solchen Verbrechen auffordert, oder 6) Soldaten zur Untreue zu ver- leiten sucht, oder 7) die Eisenbahn so beschädigt, daß dadurch die militairi-= schen Bewegungen gehindert werden könnten, wird sofort verhaftet, um, so lange der Kriegszustand dauert, nach den Bestimmungen dieses Gesetzes als Gefangener behandelt zu werden.

§. 3. Der nach §. 2 vom Militair oder von der Polizei⸗-Behörde Verhaftete wird nach §. 15 der Verfassungs Urkunde innerhalb zwei Tagen von dem Beamten vernommen. Von einem Civil- und zwei Militair-Be— amten oder, wenn er eine Militair-Person ist, von drei Militair⸗Beamten wird sofort, ohne Zulassung eines Rechtsmittels, entschieden, ob die Gefan— genschaft fortzudauern habe.

8§8. 4. Dem Militair-Kommandanten steht es zu, den Gefangenen an irgend einem sicheren Verwahrungsorte im Inlande oder in einem anderen Bundesstaate festzuhalten, oder auch schon vor Ablauf des im S. 2 erwähn- ten Termins an den wegen des verübten Verbrechens oder Vergehens zu— ständigen Nichter abzuliefern.

SX. 3. Wenn die Handlung, wegen welcher nach §. 2 die Verhaftung erfolgt ist, an und für sich sonst mit keiner oder nur mit einer geringeren Strafe als mit Arbeitshaus von drei Monaten bedroht ist, so wird sie, als an einem im n,, . beindlichen Orte verübt, jedenfalls mit einer Strafe von vierzehn Tagen Gefängniß bis zu drei Monaten Arbeits haus getroffen. It das Verbrechen an und für sich schon mit einer Strafe von 1 n n. Aubeitshaus oder mit einer höheren Strafe, jedoch nicht mit

em The bebtoht, so, wird ein Straßzufatz erkannt, der nicht weniger als einen Monat Aibeitshaus und nicht mehr als zwei Jahre Zuchthaus be= 2 Der §. 52 des Strafgesetzbuches ist auch in diesem Falle an⸗

S. 6. Gegen denjenigen, wel in ei ĩ ĩ ;

lichen Ort eine . , ö. , Militgirdiener mit Waffen in der Hand veruͤb! 1 i, ffn ie . n der Waffengewalt ohne irgend eine Beschrãnkung zulãssi ö a .

S§. 7. Sind eine Mehrzahl von Bew un , ; ö a Ferm on, Bewaffneten bei einander, so wird

gegen sie, wenn sie in bedrohlicher Stellun ; J

; z ind, so gleich, außerdem

aber, wenn sie auf Anrufen nicht alsbald die Waffen niederl ĩ ergeben, ohne allen Verzug die Waffengewalt unte h ann erlegen und sich selbst die r n , damit versolgt. angewendet, und

§. 8. Ist durch den in einer Gemeinde aus ; militairische Besetzung des Ortes nöthig 2 , . Gemeinde, welche, wie sich von selbst versteht, vin Kosten e . . tragen hat, zugleich eine Kriegssteuer auferleg! wtrrtn, dit jedoch Fung * träglichen standischen Zustimmung unterliegt. ö ng ch

5. 9. Dieses Gesetz verliert seine Wirksamfeit on selbst beim Schl des nächsten Landtags, wenn es dort nicht erneuert wirt. Sch hu ste Hegeben zu Karlsruhe in Unserem Staats- Minssttrium, den 7. Juni

1848. Leopold. Bekk. F. Hoffmann.

Il, Leopold, von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen. Mit Zustimmung Unserer getreuen Stände haben Win In Jeiten eines ausge⸗ brochenen oder nahe drohenden Krieges oder hochverraäͤtherischen Aufruhrs

beschlossen und verordnen, wie folgt: Art. 1.

Merk.)

von größerem Umfange kann für das ganze Armee-Corps oder für einzelne

Truppen-Abtheilungen, sobald sich ein verbrecherischer Geist darin zeigt, das

Standrecht erklart werden. Art. 2. Die Anordnung desselben geschieht

durch den Divisions Kommandanten, die Verkündung nach einem mit der

Trommel oder Trompete gegebenen Zeichen vor versammeltem Truppenkörper

durch dessen Befehlshaber.

. Folge davon ist ein abgekürztes Verfahren wegen aller in den Gesetzen bedingt oder unbedingt mit Todesstrafe bedrohten Verbre⸗ chen, insbesondere: 1 wegen Treulosigkeit, wegen thätlicher Insubowi⸗ nation, 3) wegen Plünderung.

Art. 4. Das standrechtliche Verfahren findet vor einem vom Kom- mandirenden zu berufenden außerordentlichen Kriegsgerichte statt, welches aus sieben Personen besteht, nämlich: 1 Stabs-Offizier als Vorsitzender, 1 Hauptmann oder Rittmeister, 1 Oberlieutenant, 1 Lieutenant, 1 Feldwe— bel oder Wachtmeister, 1 Korporal, 1 Soldat. Hat der Angeklagte einen höheren Rang, als den eines Masors, so wird je ein weiterer Stabs- Offizier im aufsteigenden Grad, mit Weglassung einer verhältnißmäßigen Anzahl Mitglieder von unten auf, beigezogen. 3 . Art. 5. Das Amt des Anklägers wird einem Offizier aufgetragen. Eben so das des Unterfuchungs-VBeamten, sofern nicht augenblicklich ein Auditor oder ein anderer Rechtsgelehrter zu Gebote steht. ;

Art. 6. Dieses außerordentliche Kriegsgericht verhandelt in folgender Weise:

1) Das Verfahren ist mündlich und öffentlich und muß ohne Unterbre— chung, einschließlich der Urtheilsvollstreckung, jedesmal innerhalb vier undzwanzig Stunden beendigt sein.

2) Nach Vernehmung der Anllage schreitet der Untersuchungs⸗-Beamte

zur Vernehmung des Angetlägten und der sofort zu beeidigenden

Zeugen, wobei nur auf das in der Anklage bezeichnete Verbrechen

Rücksicht genommen wird.

3) Der Angeklagte kann aus der Zahl der am Orte anwesenden Mili— tairpersonen einen Vertheidiger wählen. Wählt er keinen, so bestellt ihm das Gericht einen solchen aus der Reihe seiner Ranggenossen. Der Vertheidiger muß die ihm übertragene Vertheidigung ubernehmen; er ist, so oft er es verlangt, zu hören. Das letzte Wort gebührt jedesmal dem Angeklagten.

4) Das Gericht kann nur zum Tode varurtheilen (Art. 3), oder völlig freisprechen, oder die Sache zur weiteren Untersuchung und Erledigung an das ordentliche Kriegsgericht verweisen.

Letzteres geschieht namentlich, wenn auf eine geringere, als To— desstrafe, zu erkennen ist, sei es, daß das Verbrechen des Angeklag-— ten nicht unter die mit Todesstrafe bedrohten gehört, oder daß Mil derungsgründe vorhanden sind; eben so, wenn die Sache nicht hin— reichend aufgeklärt oder nicht dringend erscheint.

5) Die Abstimmung geschieht von unten herauf, und der Vorsitzende stimmt nur bei eintretender Stimmengleichheit mit; zum Todes -Urtheil ist jedoch eine Mehrheit von vier Stimmen, die des Vorsitzenden nicht gezählt, erforderlich.

6) Ueber den Hergang der Sache ist eine mindestens summarische Auf— zeichnung zu machen; das Urtheil muß wörtlich, wie es verkündet wird, niedergeschrieben und die Beurkundung des ganzen Vorganges von wenigstens dreien derjenigen, die dabei mitgewirkt haben, unter— schrieben werden.

Art. 7. Gegen standrechtliche Verurtheilung findet kein Rechtsmittel, weder Rechts-, noch Gnaden⸗Rekurs, noch Revision oder Restitution statt.

Das Ober⸗-Kommaudo kann sich jedoch die Prüfung und Genehmigung vorbehalten.

Gegeben zu Karlsruhe in Unserem Staats-Ministerium, 7. Juni 1848.

Leopold. F. Hoffmann.

Sachsen⸗Weimar. Weimar, 16. Juni. (Weim. Ztg.) Gestern, gegen 6 Uhr Abends, wurde der Ober-Konsistorial-Vice⸗ präsident, Ober-Hofprediger und General-Superintendent Dr. Röhr durch den Tod den schweren Leiden entrissen, die sein Ende herbeige⸗ führt hatten. Er war am 39. Juli 1777 zu Roßbach bei Naum⸗ burg geboren, wo sein Vater Landwirth war, und besuchte in den Jahren 1790 bis 1796 die Fürstenschule Pforte, studirte in Leipzig Theologie, ging nach kurzer Verwaltung einer Universitäts-Prediger— stelle im Jahre 1802 als Hülfslehrer nach Schulpforte, wurde jedoch schon nach zwei Jahren, seinem Wunsche gemäß, als Pfarrer nach Ostrau bei Zeitz versetzt. In diese Zeit fällt unter Anderem seine Schrift: Briefe über den Rationalismus, welche ihm zuerst einen weit verbreiteten Ruf verschaffte. Im Jahre 1820 erhielt er den Ruf nach Weimar in die Stellung, welche er bis zu seinem Tode be— kleidete.

Schleswig-Holstein. Rendsburg, 15. Juni. (Alt. In der heutigen Sitzung der schleswig - holsteinischen Stände-Versammlung legte der Kommissar das Budget für 1. Juni bis ult. Dezember 1848 vor.

Es ergiebt dasselbe

als Kassenbestand am 1. Juni 1,589,313 Rbthlr. 92 Schill. Einnahme vom 1. Juni bis ult. Dezember 1848 w 3414 585 . .

55,003,898 Nbthlr. 92 Schill, wobei z. B. die Zoll-Einnahmen um fast 500,900 Rbthlr. niedriger ange— setzt sind, als in dem diesjährigen Budget der Finanz⸗-Deputation, da sie

durch die Zeit⸗Umstände natürlich sehr zusammenschwinden werden; es wird dabei bemerkt, daß vom 14. Januar bis ult. Mai an Zoll-Intraden einge—

angen sind 328,379 Rbthlr. In Ausgabe gestellt 5, 570,545 Rbthlr. 32 Fill wobei von allgemeinerem Interesse ist, daß der Zuschuß für die ge⸗ lehrten Schulen, mit Rücksicht darauf, daß die Reform des Gymnasialwesens zur Zeit noch nicht ausgeführt worden und es zweifelhaft sei, wann dles geschehen werde, um 14,000 Rbthlr. vermindert ist; feiner die Angaben uber die Kosten der Militair-Verwaltung: 1) für den Land⸗Militair Etat wird veranschlagt: a. an unerledigten Ausgabeposten zu Anfang Juni 300,000 Rbthlr., b. für die Anschaffung von Montur und Waffen für eine Armee von 15,9009 Mann S00,000 Rbthlr., (. für die Unterhaltung dieser Armee in 7 Monaten 2,000,909 Rbtlr. 2) Für die Vertheidigung der Küsten und Häfen eventualiter zur Erbauung von Kano— nenböten und Anlegung von Batterieen 500, 000 Rbtlr., zusammen 3,600,000 Rbtlr., dann 51,000 Rbtlr. für die provisorische Regierung und ihre Bü— reaus und 500,900 Rbtlr. für unvorhergesehene Ausgaben von Anfang Juni bis Jahresschluß. Das Defizit beträgt also eigentlich nicht mehr als 566,646 Rbtlr. 36 Schillinge, also etwa dasselbe, was für unvorhergesehene Ausgaben veranschlagt ist. Mit Rücksicht indeß darauf, daß von der Ein— nahme ein großer Theil im Laufe des Jahres nicht disponibel ist, indem vorläufig abzurechnen sind: wegen zweifelhaften Eingangs der Steuern im nördlichen Schleswig 500.9000 Rbtlr.; Kassen-Fonds 600,009 Rbtlr.; Me— tall⸗Fonds der altonger Münze 200,000 Rbtlre; diejenige Summe, welche von den pr. Dezember als Einnahme dieses Monats in den Kassenbüchern der Hauptfasse aufgeführten 2,400,009 Rbtlr. erst in den Monaten Januar bis März 1849 wirklich eingeht, 1,809,000 Rbtlr.; zusammen 3, 100,000 Rbtlr., wird mit Einschluß des Defizits von den Ständen Rath zu schaffen sein für eine Gesammtsumme von 3,666,646 Rbtlr. 36 Schill. Dem Fi— nanz- Comité wird die Negierung die Vorarbeiten und Entwürfe sür die i ri , dieser Summe vorlegen.

Ferner macht der Kommissar eine Vorlage, betreffend den husumer Hafen, worin mit Rücksicht auf den die Arbest auf die vier Jahre 1847 bis 50 vertheilenden Plan, und auf die Sicherung des bereits Beschafften, so wie die Möglichkeit späterer Wiederaufnahme, beantragt wird, die Ar⸗= beiten an demselben bis Ende 1848 fortzuführen, wofür noch 211,335 Mark Crt. erforderlich wären, die Arbeiten für 1849 und 1850 aber für jetzt noch nicht zu genehmigen.

Der Präsident zeigt ferner eine Anzahl i gen gener Eingaben an, worunter wir in . eine Proposition des Abgeordneten Christiansen, auf zwei Jahre jährlich 106 oö) Spezies für die Marine zu bewilligen;

eine andert des Abgeordneten Tiedemann auf Errichtung eines wohlgeord⸗ . ei m, eine Petition vieler Altonaer um ,. allgemeiner Wehrpflicht ohne Stellvertretung und Losfauf, und eine Anzah

Petitionen aus verschiedenen Gütern um gleichmäßigere Vertheilung der Kriegslasten.

Zur Tagesordnung stand die Wahl eines Comit«'s zur Prüfung des Wahlgesetzentwurfs. Abg. Lorentzen von Kiel sragt, ob die Regierung beabsichtige, der konstituirenden Versammlung auch die Functionen der jetzi= gen Stände⸗Versammlung zu übertragen oder jene auf die Berathung der Verfassung zu beschränken und diese daneben bestehen zu lassen. Der Kom— missar eiwiedert, die provisorische Negierung denke nicht daran, zwel Stände⸗ Versammlungen gleichzeitig neben einander bestehen zu lassen; die konstitui= rende Versammlung habe allerdings zur Haupt- Aufgabe die Feststellung der schleswig-holstesnischen Staats-Verfassung, aber als Repräsentation des Volkes werde sie die ganze ständische Wirksamkeit ausüben; sollte dies nicht deutlich genug ausgedrückt sein, so möge man ein desfallsiges Amendement stellen. Eine sernere Anfrage des Abg. Vollertsen, ob das Wahlgesetz nur für die Wahl zur konstituirenden Versammlung oder auch für die spä—⸗ teren gelte, erledigte sich durch Hinweisung auf die Motive, welche ersteres ausdrücklich besagen. ö

Nachdem noch der Vice-Präsident, Graf Reventlow von Jers⸗ beck, nachträglich einige Worte des Dankes für die auf ihn gefallene Wahl gespröchen, schritt man zur Wahl des Comite's für das Wahlgesetz.

Das Gesetz über den Gerichtsstand der Militairpflichtigen wurde auf den Antrag des Abg. P. Lüders demselben Ausschuß zugewiesen; der Oerzog von Augustenburng macht darauf aufmerksam, daß dies gegen die bestehende Geschäftsordnung sei, indeß beschließt man, eine Aus— nahme zu machen. Die Niedersetzung des Comité's über den Antrag der Regierung auf Ratification, resp. authentische Interpretation der zehn von ihr provisorisch erlassenen gesetzlichen Verfügungen rief eine kurze Debatte hervor; Abg. Ohrt will die zweite und dritte des über das Wehrpflicht gesetz niedergesetzten Comité's zugewiesen haben, die aber nach der Meinung des Präsidenten ohnehin schon hinreichend beschästigt it. Burch ardi, P. Lüders, Tiedemann fordern Niederseßzung eines eigenen Comité's für jede der zehn Verfügungen, so weit sie nicht konner sind, indem Burchardi es geltend macht, daß ein pro⸗ visorisch erlassenes Gesetz nicht anders behandelt werden dürfe als ein Gesetz Entwurf, Lüders es bereut, daß schon eine unrichtige Combi- nation verschiedengrtiger Gesetze freilich auf seinen Antrag stattgefunden habe, indem das Gesetz über die Feststellung des Militairréchts eines we— sentlich aus Administrativ-Personen gebildeten Comité's zugetheilt worden sei. Lorentzen von Kiel wünscht provisorische Genehmigung, die defini⸗ live der konstituirenden Versammlung vorbehaltend; er hebt nachdrücklich hervor, daß sonst kein Ende der Sitzungen abzusehen und diese Versamm— lung ja nur eine vorübergehende sei. Der Präsident bemerkt, daß diese Frage, ob provisorisch oder definitiv zu genehmigen sei, durch das Comité zu beamworten sei; übrigens seien die Vorlagen allerdings insofern konnex, als sie alle zur Ratihabition ständen. Die Versammlung entscheidet mit allen gegen? bis 8 Stimmen, daß nur ein Comité für alle zehn Vorla— gen ernannt werden solle, die aus neun Mitgliedern zu bilden ist.

Ausland.

Oesterreich. Pesth, 12. Juni. (Preßb. Bl.) Gestern Abend um 8, Uhr verbreitete sich plötzlich das Gerücht durch die ganze Stadt, in der Invaliden-Kaserne sei es zwischen den bewaff⸗ neten italienischen Truppen und den unbewaffneten Freiwilligen zum blutigen Kampfe gekommen. Um 9 Uhr wurde Generalmarsch ge⸗ schlagen und auf allen Thürmen Sturm geläutet. Die National⸗ garde rückte von allen Seiten an, und vor der Kaserne und in allen Gassen der inneren Stadt sammelte sich eine ungeheure Menschen— menge, welche mit Säbeln, Flinten, Rnitteln. Steinen und großen Stangen bewaffnet war. Es wurde aus den Fenstern auf die unten stehende Menge geschossen, doch thaten die Schüsse zum, Glück wenig Schaden. Um 12 Uhr umzingelte das regulaire Militair die Kaserne und besetzte alle Thore. Auf der Landstraße wurden sechs Kanonen gegen die Kaserne gerichtet. Der Kriegsminister Meszaros ging in den Hof der Kaserne und suchte vergeblich die Italiener zum Nieder⸗ legen der Waffen zu bewegen. Endlich um 1 Uhr Mittags wurden sie entwaffnet und nach Komorn abgeführt. .

Die Minister begaben sich nunmehr in das Invaliden⸗Palais zu den Freiwilligen, und Kossuth hielt ihnen in kräftiger Sprache ihre Pflicht vor, sich ruhig zu halten, keinen Rachegedanken zu näh⸗ ren, Alles zu vermeiden, was einen unheilvollen Konflikt herbeiführen könnte, und ihre Kraft, ihren Muth aufzubewahren für den Feind, der das Vaterland bedroht.

Der Minister des Innern hat zur Sicherung der Ordnung und Ruhe Nachstehendes verordnet: 1) Es dürfen sich keine Ausländer in der Stadt aufhalten. 2) Alle Haus-Eigenthümer sind gehalten, in Betreff der ausländischen Einwohner deren Stand, Namen und Aufenthaltszweck schriftlich einzureichen; ohne Aufenthaltsschein ist nach Verlauf von 24 Stunden Jeder zu arretiren; fremde Ankom⸗ mende müssen Pässe vorzeigen, sonst dürfen sie nicht aussteigen. Alle Gasthäuser, Schank⸗ und Unterhaltungsplätze müssen um 9 Uhr Abend gesperrt sein.

Klausenburg, 30. Mai. (Allg. Ztg.) Gestern wurde der letzte siebenbürgische Landtag mit großer Feierlichkeit eröffnet. Zuerst begaben sich die Deputirten in Gala nach der Kirche, sodann durch die auf beiden Seiten der Straßen dichtgedrängt stehenden Menschen— massen auf das Landhaus, im Redoutengebände. Nachdem sänimtliche Abgeordnete sich auf ihren Sitzen eingefunden, verlas der Königliche Commissair, Freiherr von Puchner, die Königlichen Propositionen, zu⸗ erst in lateinischer und dann, als von Seiten der Zuhörerschaft im Saal und auf den Gallerieen dagegen protestirt wurde, in ungarischer Sprache. Mit Eljenruf empfangen, trat er von denselben Lebe⸗ hochrufen begleitet ab. In allen Gassen zunächst dem Landhause bildete die Nationalgarde Spalier. Im Allgemeinen herrschte eine der Ordnung und Ruhe durchaus günstige Stimmung, und die sächsischen Deputirten, besonders diejenigen von Herrmannstadt, welche trotz der ihnen auf das feierlichste von der National⸗ garde zugesagten Achtung ihrer Stellung und Person wohl nicht ohne Befürchtungen die Straßen betraten, mögen über ihre glücklich erweise getäuschten Erwartungen selbst gelächelt haben, als sie auch nicht die mindeste feindliche Demonstration oder unruhige Bewegung im Volke zu bemerken im Stande waren. Eben so wenig erfolgte eine noch wenig Tage vorher erwartete Demonstration von Seiten der Walla⸗ chen. Denn obschon die blasendorfer Beschlüsse, in 16 Artikel zu⸗ sammengefaßt, den Beitritt der Wallachen zur Union an die Bedin⸗ gung ihrer vollständigen Anerkennung als vierte Nation geknüpft hat⸗ ken und sie willens schienen, durch eine hundert Mann starke Depu— tation ihre Beschlüsse vor dem Landtag auf das kräftigste zu vertre⸗ ten, so erfuhr man doch, daß die Deputation von ihrem Vorhaben abgestanden, seit man in der am 2ssten statt gefundenen allgemeinen Nations-Versammlung den Beschluß gefaßt, den nächsten ungarisch— siebenbürgischen Reichstag bereits nach dem neuen Repräsentativ⸗ Sy⸗ stem, näch welchem auch die Wallachen eine Anzahl von Vertretern senden sollen, mit Deputirten zu beschicken. Die größere Mehrzahl der Glieder der wallachischen Deputation besteht aus Popen.

Heute, am Namenstage des Königs Ferdinand Ve, ist von dem Landtage die Vereinigung Siebenbürgens mit, Ungarn einstimmig be⸗ schlossen worden. Der Neihenfolge der Königlichen Propositlonen nach hätten zuerst die Wahlen eines neuen Hofkanzlers und eines Tauiae Bracses zur Berathung kommen sollen, aber man vereinigte sich sogleich dahin, über den dritten Paragraphen, der die Union be⸗ trifft, zuerst zu verhandeln. Man hatte Widerspruch, hestige Prote⸗ staliönen von Seiten der Sachsen erwartet, welche noch in den letz

ten Nummern des Siebenbürger Boten und der Transsilva— nig so heftig den Unions⸗Vorschlag angegriffen, ihre Städte befe⸗ stigt und es an Demonstrationen vielerlei Art nicht hatten fehlen lassen. Aber zur großen Verwunderung der Uneingeweihten ließ sich von den Bänken der sächsischen Deputirten auch nicht eine mißbilli⸗

gende Stimme hören.

Der zweite Punkt des in heutiger Sitzung angenommenen Ge⸗ setz- Artikels betrifft die Beschickung des nächsten ungarischen Reichs—⸗ tages durch siebenbürgische Deputirte nach dem neuen allgemeinen 2 Es wurde als Geundsatz ausgesprochen, daß nicht nur die drei bisher berechtigten Nationen der Ungarn, Szekler und Sachsen, sondern auch die Wallachen aus ihrer Mitte Abgeordnete nach Pesth senden sollen, und zwar so, daß jedes Ko⸗ mitat, seder Stuhl und jede Königliche Freistadt je zwei Deputirte abordnet, ohne Rücksicht auf Nation oder Religion; so wird auch das wallachische Volk einige Vertreter auf dem Reichstag sehen. Freilich entspricht dieser Modus keinesweges dem vorgeschlagenen und bereits ausgesprochenen Grundsatz allgemeiner Vertretung, aber die Kürze der Zeit nur drei Wochen läßt keine neue Rataster-Aufnahme, folglich auch nicht die völlige Ausführung des neuen Vertretungs— Systems zu. Siebenbürgen wird also im Monat Juni 73 Deputirte nach Pesth senden, da zu den bisher vorgeschlagenen 690 Abgeordne— ten neuerdings noch diejenigen der armenischen Freistädte Szamos⸗

Volks repräsentativ⸗System.

Ujvar und Ebesfalva (Elisabethstadt) hinzukommen.

Der dritte Punkt des Gesetz⸗Vorschlags bestimmt die einstweilige Stellung Siebenbürgens zu Ungarn. Da die völlige Regelung aller künftigen inneren Verhältnisse, Gesetze und Beziehungen Siebenbürgens zum Schwesterlande von den Beschlüssen der nächsten pesther Reichstage abhängen wird, so setzte man fest, daß einstweilen das bisherige Guber⸗ nium die Leitung aller inneren und äußeren Angelegenheiten unter der Aufsicht und den Befehlen des Königs und des ungarischen Mi— Die siebenbürgische Hofkanzlei ist mithin

nisteriums behalten solle. eo ipso aufgehoben.

Der Königliche Commissair, Frhr. L. von Puchner, sendete gestern Abend bereits einen Courier nach Junsbruck ab, um dieses so wich⸗ tige Gesetz dem König zur Unterschrift vorzulegen. An der Sanc⸗ kionirung desselben zweifelt man um so weniger, da ja bekanntlich die Union Siebenbürgens mit Ungarn unter die vom König bereits be⸗

stätigten Gesetze des ungarischen Reichstages gehört.

Unter den wenigen Rednern, die heute für die Union im Land— tage das Wort zu führen nöthig erachteten, zeichnete sich der Baron Dionys Remeny aus, einer der geachtetsten und begabtesten Füh⸗ er E posit ů Er hielt eine alle Juhörer hinreißende Rede, in welcher er die zahlreichen und großen Vortheile, welche Siebenbürgen aus der Union mit dem alten Schwe— sterland erwachsen müssen, auf beredte und schlagende Weise ausein= andersetzte. Auch Baron Nikolaus Wesfel'nyi, der nun ge⸗ blendete, gefeierte Held der Freiheit Siebenbürgens, ließ wieder ein— mal seine mächtige Stimme hören für das große Werk, für das er so muthig und tapfer gekämpft. Außer diesen beiden Männern spra⸗

rer der Opposition auf den früheren Landtagen.

chen noch der wallachische Bischof, der einzige Vertreter seines Stam

mes, in den offiziellen Landtagssitzungen, und seine Reden bei dieser, wie bei allen anderen öffentlichen Gelegenheiten, wurden von allen Zu—= hörern, mit großem Beifallruf aufgenommen; sodann einige sächsische Deputirte, die ihre neue der vorhergehenden Woche so wider— sprechende Politik in Betreff der Union zu motiviren suchten. Auch

ihnen wurden Eljens zu Theil.

Als nun endlich das Gesetz im Schooße des Landtages ausge— sprochen worden, daß Siebenbürgen und Ungarn fortan ein einiges und unzertrennliches Reich bilden sollten, unter einem König, eimer Verfassung und einem Gesetzkoder, da brach ein unendlicher Jubel, ein nicht zu beschreibendes Eljenrufen von den Bänken der Deputir⸗ ken und den Gallerieen aus und fand sogleich ein tausendstimmiges Echo unter dem Volke, das draußen und' in der ganzen Stadt der Entscheidung der hochwichtigen und so mächtig das ganze Land bewe—

genden Angelegenheit harrte. Sogleich durchzog eine gewaltige Volks

masse, immer mächtiger anschwellend, die Stadt, entlieh allen Straßen die von jedem Hause herabflatternden roth-weiß-grünen Fahnen und

verkündete mit nicht endenwollenden Elen az uw, ljen Ferdi nand kiraly, Elien a magyarorszäg (üngarland) überall das glück liche, nicht so günstig gehoffte Resultat der heutigen Sitzung. Vor der Wohnung des Königlichen Commissairs hielt dieser Fahnenwald zweimal, und die Träger desselben denn fast jeder Begleiter trug eine Fahne brachten dem vielfach und freundlich dankenden Commissair zu seinen und des von ihm repräsentirten Königs Ehren die stets wiederholten Lebehochrufe aus. Als der Zug an der Haupt wache vorbeikam, trat die ganze Wache in das Gewehr und präsen tirte eine Ehrenbezeugung, die nur den höchsten Landesstellen, als dem Gouverneur und dem kommandirenden General, erwiesen wird, diesmal aber der Union galt. An einzelnen Orten stiegen Redner aus der Mitte des Zuges auf erhöhte Plätze, redeten die Zuhörer an und ließen auch die sächsische und besonders die wallachische Na— tion leben.

Abends war die ganze Stadt festlich erleuchtet, und eine unge⸗ heure Volksmenge bewegte sich unter dem klaren Nachthimmel durch die Straßen, dem Schall der Musik der ungarischen Regimentsbande

nach, die dem Commissair, dem Gouverneur, dem wallachischen Bischof

und dem Baron Wesselänyi Miklos Ständchen brachte.

Verona, 9. Juni. (Allg. Ztg.) Ueber das Treffen vor Goito (bei welchem die mailänder Berichte 30,000 Mann von 15,000 Mann Italienern in die Flucht treiben ließen) erfährt man von einem Augenzeugen Folgendes: Das 12,000 Mann starke Corps des Grafen Wratislaw, welches unmittelbar vorher auch das ruhmvolle Gefecht von Curtatone und Montanara bestanden hatte, war allein mit dem Feinde handgemein geworden. Die Hitze war glühend, der Feind wohl verschanzt und mit außerordentlich viel Geschütz versehen; auch lassen die Oesterreicher seiner Tapferkeit alle Anerkennung widerfahren. Nach heftigem Kampfe ward der Befehl gegeben, von weiterem unnützen Blutvergießen abzulassen. Von einer Flucht der Deutschen war aber so wenig die Rede, daß die Vor— posten auf dem Schlachtfeld stehen blieben, so nahe den piemon— tesishen, daß man gegenseitig die Gesichtszüge unterscheiden konnte. Fürst Felix Schwarzenberg (den die mailänder Be— richte zu den Todten zählen) erhielt nur eine Flintenkugel in den Arm; aber dem Obersten Döll und dem Oberst-Lieute⸗ nant Freisauff riß eine Kanonenkugel dem Einen das rechte, dem An—⸗ deren das linke Bein ab. Daß Karl Albert nach jenem Gefechte sein Hauptquartier nach Valleggio zurückverlegte, haben die stalieni⸗ schen Blätter selbst zugegeben. Daß auch keiner seiner Truppentheile vorrückte, beweist, daß die Oesterreicher an den folgenden Tagen, an denen strömender Regen fiel, bis zum Iten unangefochten in ihren Stel- lungen blieben. Es verlautet von einem Kampfe, der bei Montag⸗ nana (m Süden der Monti Berici, östlich von Legnago) vorgefallen sein sol. Dies ist nicht unwahrscheinlich, denn diese Richtung wurde von den Radetzlyschen Truppen von Mantua aus eingeschlagen.

Frankreich. Haris, 15. Juni. Gestern Abend hatten sich zwar, wie Galignani's Messenger heute meldet, wieder einige Gruppen auf den oulevards, in der Nähe der Porte Sl. Martin und der Porte St. Denis, gebildet, sie waren aber nicht zahlreich. Truppen und

257 National-Garde sah man nirgends, nur von der Stadtwache zeigten sich hier und da zwei oder drei Mann in ihrem Dienst. Die Kaffer— häuser und Läden waren geöffnet, und der Verkehr litt nirgends eine Unterbrechung. In demfelben Blatt liest man: „Eine Anzahl junger Burschen, die sich unter den Personen befanden, welche vor⸗ gestern verhaftet und an der Porte St. Denis in Veiwahrsam ge— bracht wurden, haben erklärt, daß Personen, deren Kleidung einen nicht ganz niedrigen Stand : angedeutet habe, sie zu dem Ge— schrei:; Es lebe Barbes! Es lebe Napoleon! Nieder mit der Republik! Nieder mit Thiers! angestiftet hätten. Die Gazette des Tribunaux berichtet ihrerseits: „Unter den am Dienstag in der Nähe der Versammlung wegen des Rufs: Es lebe Napolton! Es lebe der Kaiser! verhafteten Personen befanden sich mehrere, die auch in das Attentat vom 15. Mai verwickelt waren, und andere, die als solche erkannt wurden, welche Haupt⸗-Theilnehmer an den Zu— sammenrottungen bei der Pforte St. Denis und St. Martin gewe sen, wo: Es lebe Barbes! gerufen wurde. Die Rechtsbeamten ha— ben daher den Ursprung zweier anscheinend einander widersprechen der Kundgebungen nachzuforschen. Auf der einen Seite sind Män⸗ ner angeschuldigt, mehr oder weniger entschieden für Louis Napoleon Partei genommen zu haben, und eine weit größere Zahl, den Namen Bonaparte nur zur Verbergung ihres eigentlichen Zwecks gebraucht zu haben. Man hat bemerkt, daß seit Freitag der Ruf: Es lebe Barbes! völlig durch den Ruf: Es lebe Napoleon! verdrängt worden ist. Unter dieser zweiten Kategorie von Männern, die beschuldigt sind, mit dem größten Enthusiasmus: Es lebe Napoleon! gerufen zu haben, befin den sich Mitglieder ultrarepublikanischer Vereine und Klubs. Noch hat die Untersuchung den Vorgang mit dem Pistolenschuß, durch welchen ein Offizier der Nationalgarde verwundet wurde, nicht auf geklärt. Keiner der Zeugen ist im Stande gewesen, etwas darüber auszusagen, wie und von wem dieser Schuß ebgeseuert worden.“

Ueber die vorgestrigen Ereignisse wird noch Folgendes berichtet: Am Palaste der National-Versammlung und in dessen Umgebungen waren starke Massen von Linientruppen, Rationalgarde und Mobil— garde aufgestellt. Die Eintrachtsbrücke, der Quai und die zum Pa— laste führenden Straßen waren gesperrt, und man ließ nur die Re präsentanten und mit Eintrittskarten versehenen Persenen durch. Im Innern des Palastes war die gewöhnliche Wachtmannschaft verdoppelt. Um 11 Uhr stürmten etwa 50 Blousenmänner ein Wachtleékal, wo drei wegen aufrührerischen Geschreis Verhaftete saßen, befreiten diese und entwaffneten die fünf Mann Wache. Sie wurden jedoch bald vertrieben. Zahlreiche Massen trieben sich auf den Terrassen der Tuilerieen umher; man hörte Pfeifen und aufrührerisches Geschrei; General Cavaignac ließ den Garten ohne ernstlichen Widerstand säubern. T Menge ergoß sich in die anstoßenden Straßen. In der Rivolistraße wurde ein einzelner Mobilgardist von einem Haufen Blousenmänner angefallen und mehrfach verwundet; sie hätten ihn ohne den Beistand zweier National-Gardisten umgebracht. Heransprengende Dragoner zer— streuten diese Schaar. In einer Straße versuchte man, Barrikaden zu errichten, deren Vollendung aber der Anlauf leichter Infanterie verhin derte. Der Posten am Finanz⸗Ministerium mußte sich ins Innere des Hotels zurückziehen, das beinahe erstürmt worden wäre. Eine Patrouille der Mobilgarde, welche einige Gefangene wegbrachte, wurde von der Menge angegriffen und mußte sie freigeben. Die Arbeiter der National— Tabackfabrik nahmen mehrere ihrer Kameraden fest, welche Vormittags in den Werkstätten unter dem wiederholten Rufe: Es lebe Napoleon! Nieder mit der National. Garde! zum Aufstande zu verleiten suchten. Als sie die Verhafteten zum Posten an der National-Versammlung führten, umringte sie ein Volkshaufe und wollte die Gefangenen befreien, was aber nicht gelang, da eine Dragoner-Escadron die Schaar noch recht— zeitig zerstreute. Gegen 4 Uhr mußte die Behörde, da die Menge überall wieder sich sammelte, abermals den Ausweg ergreifen, die Haufen einschließen zu lassen. Fünf- bis sechshundert Personen, mei— stens mit Dolchen und Pistolen bewaffnet, wurden nach der Polizei⸗ Präfektur gebracht. Diese Vorgänge, die sämmtlich Mittags und Nachmittags sich zutrugen, ließen für den Abend neue Ruhestörungen erwarten, die jedoch nicht stattfanden. Es bildeten sich zwar an män— chen Orten Gruppen, verhielten sich aber ganz ruhig. Am Thore St. Denis herrschte völlige Ruhe. Patrouillen der Rational-Garde streiften dort und in den benachbarten Straßen umher. Der Palast Luxembourg hatte nur die gewöhnliche Wache— Um 11 Uhr entließ man die an den Tuilerieen aufgestellten Compagnicen der

Die dort verjagte

National⸗Garde. Blos der Palast der National-Versammlung blieb stark bewacht, und in jeder Mairie hielt sich ein starkes Piket der National⸗Garde bereit. Die Nacht verlief ohne Störungen. Die

Arbeiter-Abgeordneten im Luxembourg haben sämmtliche Arbeiter in einer Proclamation aufgefordert, sich an etwanligen Kundgebungen zu Gunsten irgend eines Prätendenten nicht zu betheiligen. Die Freunde L. Bonaparte's sollen übrigens in einer vorgestern Abend gehaltenen Versammlung beschlossen haben, ihm anzurathen, daß er nicht früher, als nach Genehmigung der Constitution, nach Frankreich zurückkehren möge. Die Ausrufer und Vertheiler von Biographieen L. Bona— parte's, welche seit einigen Tagen ungestört ihr Wesen trieben, wur den vorgestern Abend auf Befehl der vollziehenden Kommission ver— haftet.

Nach einer Bekanntmachung des Aibeits-Ministers und des Direktors der National-Werkstätten sollen alle Arbeiter dieser Werk— stätten, welche man bei Zusammenrottungen verhaftet, sofort aus den Listen gestrichen werden.

Der Moniteur veröffentlicht jetzt die Namen aller bei den Zusammenrottungen vom 7. bis zum 11. Juni verhafteten Personen.

Seit kurzem erscheinen hier fünf bonapartistische Blätter. Sie heißen: Die Verfassung, oder Journal der napoleonischen Republik; der Adler; der republikanische Napoleon; die napoleonische Tribüne; der Napoleonien.

Die Zählung der National-Werkstätten-Arbeiter ist zu Ende. Laut ministeriellen Angaben beläuft sich die Gesammtzahl der beschäf— tigten auf 114,000. Außer den Nichtparisern sollen noch diejenigen ausgeschieden werden, welche irgend ein anderes Einkommen haben. Neue Aufnahmen finden nur unter den von der National-Versamm— lung aufgestellten Grundsätzen statt.

Nach Berichten aus Algerien herrscht unter den Arabern große Gährung; sie fordern ihren „Sultan“ Abd el Kader zurück.

Straßburg, 11. Juni. (K. 3.) Die von allen Richtun— gen nach Paris marschirenden Truppen haben bereits in den be— nachbarten Departements eine große Lücke in den Besatzungen ge— macht, so daß von hier ein Theil der Militair-Mannschaften abgeht, um dieselbe zu ersetzen. Hier erwartet man einen größeren Zuzug erst in 14 Tagen. Die Pferde -Aufkäufe dauern noch immer fort, und es sind aus unserem Departement bereits zahlreiche Remonte— Transporte nach dem Innern abgegangen. Gestern mußten in die Gegend von Hagenau, wo Waldfrevler große Ungesetzlichkeiten be⸗ gingen und sogar einer Compagnie Infanterie den Kampf erklärt hatten, vier Militair-Verstärkungen geschickt werden. Der Geist der Ungebundenheit kennt in einzelnen Theilen des Elsasses, namentlich auf, dem Lande, keine Gränzen, daher denn auch die beweglichen Mi— litair-⸗Kolonnen beständig in Thätigkeit gesetzt sind. Aus dem Ober— Elsaß und namentlich den Fabrik-Bezirken lauten die Nachrichten immer trauriger.

Jork vom 30. Mai in Liverpool angekommen. Friedens Traktat war noch immer nicht ratisizirt, doch hatte der mexi⸗ kanische Kongreß sich in Queretaro versammelt, um darüber zu bera⸗ then. In NYukatan ist der Kampf zwischen den Indianern und Weißen

Lustdruck! ...

Großbritanien und Irland. London, 14. Juni. Der

eiste Lord der Admiralität, Graf Auckland, hat sich in Begleitung von Lord John Russell nach Portsmouth begeben, um die unter dem Befehl von Sir Charles Napier bei Spithead versammelte Flotte zu besichtigen.

Herr Southern, der neu ernannte englische Gesandte bei der ar⸗

gentinischen Republik, wird sich gegen Ende des Monats auf dem nach Qstindien bestimmten Linie schiffe „Hastings“ nach Buenos⸗-Anres einschiffen.

1

Nach Berichten aus Dublin stößt die Vereinigung der Rexcal

Association mit der Conföderation auf Hindernisse, und Herr John O'Connell zeigt öffentlich an, daß der Hauptgrund der ihm von ge⸗ wichtiger Autorität ertheilte Rath sei, die Association, das Werk sei⸗ nes verstorbenen Vaters, nicht fallen zu lassen.

Berichte aus Lissabon vom 6. Juni melden nur, daß

die Regierung noch fortwährend in Besorgniß vor einem Aufstande lebe und Vorsichtsmaßregeln treffe. Unter Anderem hat sie einen Ober⸗ sten Horta verhaften lassen, auf den Grund hin, daß derselbe die Soldaten zu verführen suche.

D

Das Dampfschiff „Caledonia“ ist mit Nachrichten aus New⸗ Der mexikanische

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von neuem losgebrochen, und auch aus dem Oregongebiet wird ein Aufstand der Jadianer gemeldet, gegen den die Hudsonsbai⸗Compagnie um Hülfe ersucht worden ist und Präsident Polk bereits dem Kongreß eine Truppensendung empfohlen hat. Für die nächste Präsidenten⸗

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Wahl haben die Demokraten General Caß zum Präsidenten und Ge⸗ neral Butler, der in Mexiko kommandirt, zum Vice⸗Präsidenten auf⸗ gestellt.

Die Nachricht von dem Aufstand im Staate Lahore bestätigt sich

aus einigen Auszügen der Bombay Times vom 6. Mai, welche

durch das Dampfschiff „Semiramis“, das den ehemaligen Gouverneur

von Bombay, Herrn Clerk, nach Suez brachte, über Aegypten und h 6 97

1 *

Malta hierher gelangt sind. Danach war in der Hauptstadt Lahore am 24. April die Nachricht angekommen, daß in Multan der dortige Gouverneur Mulradsch sich empört habe, an der Spitze von 10,0060 Mann mit starker Artillerie stehe und die Herrschaft der Engländer

abschütteln wolle. Die beiden politischen Agenten der englischen Re⸗ zierung in Multan, Agnew und Anderson, waren meuchlings über⸗ fallen und schwer verwundet worden; der Letztere soll (bereits gestorben, der Erstere mit 500 Mann eingeschlossen und in sehr gefährlicher Lage sein. Man vermuthet, daß der ganze Aufstand von dem Hof von Lahore heimlich angezettelt worden sei und die Ranih ihre Hand dabei im Spiel habe. reichte nämlich seine Entlassung ein, wie man sagt, in der Erwartung, daß sie nicht angenommen werden würde; als der Hof von Lahore sie dennoch annahm und einen anderen Gouverneur nach Multan sandte, kün⸗ digte der Erstere dem Hofe den Gehorsam auf und stellte sich an die Spitze

Der Gouverneur von Multan, Mulradsch 14 14

einer Armee von 10,900 Mann, welche aus den Ueberbleibseln des alten aufgelösten Seikhheeres täglich neue Verstärkungen erhält. Aus Lahore ist sogleich die fliegende Brigade unter Brigadier Campbell, aus Artillerie, irregulairen und vier britischen eingeborenen Regimentern bestehend, nach Multan aufgebrochen, während gleichzeitig von Sind aus gleichfalls Truppen vorrücken sollen. Doch scheinen diese Streit⸗ kräfte zu schwach zu sein, und man verlangt dringend Verstärkungen von Firozpur. Die Jahreszeit ist dem Kriege wegen der Hitze sehr ungünstig und scheint absichtlich von den Aufständischen gewählt zu sein, doch wird zugleich versichert, daß die ausgezeichneten militairi⸗ schen Anordnungen, welche noch Lord Hardinge hinterlassen, jeder Gefahr begegnen würden.

Ihre Majestät die Königin geruhte am 9gten d. M., statt der üblichen jährlichen General-Prüfung der hiesigen Erwerbschulen 18 für Prämien bestimmte Schülerinnen derselben im Sans souci Allergnädigst zu empfangen und an dieselben Allerhöchsteigenhändig Bibeln zum Ge⸗ schenke auszutheilen. Nachdem die Kinder durch ein Frühstück er—

quickt worden waren, erhielten sie von Ihrer Majestät Erlaubniß, die

Schönheiten Sanssonci's zu besehen, und wurden hierbei vom heiter—

sten Wetter begünstigt, wodurch diese schöne Feier außerordentlich er⸗ höht ward.

Berlin, den 12. Juni 1848.

Die Direction der Erwerbschulen.

Zu dem Jahresfeste der hiesigen Gesellschaft zur Beförde—

rung der evangelischen Missionen unter den Heiden, welches Mittwoch den 21. Juni Nachmittags 3 Uhr in der hiesigen Parochial- Kirche mit Gesang, Predigt und Abordnung von zwei für die Heiden in Südafrika bestimmten Missiongiren gefeiert werden wird, werden alle Freunde und Beförderer der evangelischen Missionen hiermit eingela⸗ den. An den Kirchthüren wird eine Kollekte zum Besten der Mission gehalten werden.

HHMeteorologische Beobachtungen. 1848. Morgens Nachmittags Abends 17. Juni.. 6B ine 10 Uhr.

Nach einmaliger Beohachtung.

336,8 1 Far. 336, 00“ Par. 33, 00“ Par. auellwärme 7 ; 1

99 R

Luft wärme. . 16,5 ö R. 24,4 . * 2 R. Flusswärme 7.96 KR. LThaupunkt. .... 12,7 R 14,0 R.˖ 1 15,37 R. Boden wärme Punstsattigzung. 72 pct. 465 pCt. 69 pCt. Ausdünstung

Wetter . ...... halbbeiter. halbheiter. bezogen. Niedersehlag

,,, 080 080. 080. Wärme wechsel 4 25,09 Wolkenzug. ... 080. 18, 0

Tatzesmittel: 3365,27“ Tar.. 4 20,7 R... 4 14,27 R... 62 LC. Oso.

NRönigliche Schauspiele.

Montag, 19. Juni. Im Schauspielhause. göste Abonnements⸗

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Vorstellung: Das Versprechen, Schauspiel in 1 Akt, von Bauernfeld. Hierauf: Großjährig, Lustspiel in 2 Akten, von Bauernfeld.

Dienstag, 20. Juni. Im Opernhause. 69ste Abonnements—

Vorstellung: Neu einstudirt: Die Zauberflöte, Oper in 2 Abtheil. Musik von Mozart. (Frau L. Köster: Königin der Nacht.)

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden Preisen ver⸗

kauft:

Ein Billet im Parquet, zur Tribüne und in den Logen des zweiten Ranges 20 Sgr.; ein Billet in den Logen des ersten Ran⸗

ges und im ersten Balkon daselbst 1 Rthlr.; ein Billet im Parterre, in den Logen und im Balkon des dritten Ranges 15 Sgr.; ein Billet im Amphitheater 745 Sgr.