1848 / 52 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

allerdings der Vollziehung ihrer Beschlüsse gewiß sein. Es ist aber nicht gut, daß die Regierungen als willenlose Werkzeuge ausdrücklich bezeichnet werden. Die Sache, die sich von selbst versteht, wird am besten nicht aufgenommen. Der Ausschuß-Antrag ist gleich ausführbar, denn es sind wohl schon Vor— bereitungen getroffen. Der Beschluß, der gefaßt wird, muß mit gro— ßer Mehrheit gefaßt werden, um des Eindrucks nicht zu verfehlen. Der Redner fordert darum die Versammlung auf, sich für Deutsch⸗ lands Einheit zu einigen. Vor Schluß der Sitzung brachte der Vice⸗Präsident von Soiron noch einen von den Antragstellern Schil⸗ ling, Berger ꝛc. als dringlich bezeichneten Antrag, bezüglich der Ereignisse in Prag, zur Sprache. von Schmerling stheilte mit, daß die Bundes -Versammlung bereits heute Morgen 8 Uhr beschlossen habe, die Regierungen von Bayern, Preußen und Sachsen aufzufordern, Truppen zum Einrücken nach Böhmen bereit zu halten. Es wurde verlangt, den Gegenstand in einer Abendsitzung noch heute zu erledigen. Wiesner verlangte sofortige Berathung, damit nicht die National⸗Versammlung in den Fall komme, nachträglich einzuschreiten, nachdem der Bundestag sich den Anschein gegeben, etwas zu thun. Die Versammlung werde statt⸗ finden, auch wenn nur eine Fraction derselben sich versammeln sollte. (Großer Lärm; von Soiron: Ich bemerke dem Redner, daß eine Fraction nicht die Versammlung ist. Vogt von Gießen pro— testirt, daß seinen Freunden etwas in den Sinn gekommen, wie es der Vorredner andeute. (Großer Beifall.) Er sei übrigens für das Abhalten der Sitzung. Es wurde einstimmig beschlossen, gleich in Bera— thung zu treten. Jordan von Berlin ist zum erstenmal stolz auf die Ver⸗ sammlung, daß sie den vagen Standpunkt des Kosmopolitismus aufgebe, der die eigene Sache verlaßt. Kuranda giebt Notizen über die prager Vorkommnisse. Bogt bedauert, daß die deutsche Sache in Prag durch einen verhaßten Aristokraten vertreten sei. Er schlägt vor, seine Abdankung zu veranlassen und eine Komrnission aus der Versammlung nach Prag zu schicken. Beseler bemerkt, daß bei den gegenwärtigen Ereignissen nicht mehr eingegriffen werden könne; die Sache selbst sei genauer zu erwägen. Er schlägt Verweisung an den Ausschuß für die slavische Frage zur schleunigen Berichterstattung vor. Dies wurde nach stürmischer Debatte angenommen. Schluß der

Sitzung 3 Uhr.

Versammlung muß

Frankfurt a. M., 23. Juni. (O. P. A. 3.) 20ste Siz— zung der deutschen National-Versammlung. Nach Ver lesung des Protokolls wurde vom Marine -Ausschuß der Eingang nicht unbedeutender Beiträge für den Flottenbau angezeigt. Beisler von München berichtete für den Ausschuß für die slavische Frage über den gestern von Berger und Schilling gestellten Antrag, die Bundes— Versammlung zu veranlassen, den sofortigen Einmarsch bayerischer und sächsischer Truppen nach Böhmen zu verfügen. Ein Antrag von Ziegert verlangt für diese Angelegenheit motivirte Tagesordnung, da von der Bundes-Versammlung bereits die erforderlichen Maßre— geln ergriffen worden seien. Der Ausschuß⸗ Antrag geht dahin: „Die National⸗Versammlung wolle erklären, daß durch die von der Bundes-Versammlung getroffenen Einleitungen bereits das Nöthige ge— schehen sei, und daß die National-Versammlung der österreichischen Regierung die etwa erforderliche kräftige Unterstützung gewähren werde.“ Vie Versammlung beschloß, für heute bei der Tägesordnung zu bleiben. ö .

Degenkolb von Eilenburg ist gegen den Ausschuß-Antrag (bejüglich der Exekutivgewalt), in welchem er die nöthige Einheit und Rraft vermißt. Der Redner hat überhaupt unter allen Anträgen keinen gefunden, dem er sich ganz unterordnen könnte. Er stellt einen eigenen Antrag, nach welchem von der Natioual-Versammlung der Präsident gewählt und von den Regierungen binnen festgesetzter Frist eine Erklärung über die Wahl abgegeben werden soll. Eine Nichtäußerung würde als Zustimmung gelten.

Jordan von Berlin vergleicht diejenigen, welche noch einen Versuch machen (wie im Ausschuß-Antrag), das neue Leben in die alten Zauberkreise zu bannen, mit Archimedes, welcher in der Studir stube grübelte, wie seine Vaterstadt zu retten sei, während diese vom Feinde bereits erstürmt wurde. Als die Feinde in seine Studirstube drangen, rief er ihnen zu: „Zerstört meine Figuren nicht!“ So sprechen auch jene, die sich vom Alten noch nicht lesreißen können. Der Ausschuß-Entwurf ist nicht aus einem schöpferischen Gedanken her— vorgegangen, er ist blos verneinend; ein Gespenst hat ihn diktirt: Furcht vor der Republik. Der Redner erkennt an, daß die Mehr⸗ heit im Volke die Republik nicht wolle, und er würde ihre Einfüh⸗ rung unter den jetzt obwaltenden Unständen als eine große Kalami⸗ tät betrachten. Doch jetzt handelt es sich ja nicht um die Verfassung der einzelnen Staaten, sondern um diejenige Deutsch— lands. Die, welche hier keine Republik wollen, sind inkonse quent in der Entwickelung der Verfassung. Deutschland war seit 30 Jahren eine Republik, allerdings eine erbärmliche. Man will, daß bei Annahme der Personen keine Diskussion stattfinde, weil sie zu hoch stehen; aber der sei nicht würdig, an Deutschlands Spitze zu stehen, der aus dem Feuer der Diskussion nicht größer hervorgehe. In dem Ausschuß⸗Antrage liegt gerade Partei-⸗Dogmatik, vor der Jemand gewarnt. Es giebt Einrichtungen, die man wegen des allgemeinen Hasses nur ausrotten, nicht verbessern kann. So ist, der Redner möchte lieber sagen, war der Bundestag, an den sich alle schmachvolle Erinnerun gen Deutschlands knüpfen. Es giebt Leute, die in Harnisch gerathen, wenn die Revolution noch nicht fertig sein will, nachdem der große historische Moment eingetreten ist, daß sie Bundestags-Gesandte ge— worden sind. Die Staats Lexika sind nicht die alleinige Quelle der Staate weisheit. (RNuf: Zur Ordnung; der Präsident: Ich muß dem Redner bemerken, daß die letzten Aeußerungen Persönlichkeiten sind) Man sagt, daß in den Regierungen jetzt Antipoden der frü— heren Männer seien. Es kommt vor, daß Menschen ihre eigene An⸗ tipoden werden, so Mirabeau, der gestern citirt worden. Man will den Direktoren ein Veto gegen die Beschlüsse der National-Ver— sammlung einräumen. Im ersten Entwurf war es ausgesprochen, nun hat man sich gescheut, es ausdrücklich zu sagen. Der Redner ist für den Blumschen Antrag. ;

von Flottwellevon Münster hat einen Verbesserungs-Antrag zu dem Kommissions Vorschlag gestellt, daß das Bundes- FPirektorium das Gesammt Ministerium der Staaten des deutschen Bundes bilde und in dieser Eigenschaft der National ⸗Versammlung verantwortlich sei. Er zieht das Amendement zurück, von dem er im Laufe der Verhandlung gesehen hat, daß es nicht durchgehen werde, und. for⸗

der National⸗-Versammlung bezeichnet und von dieser genehmigt wi 5 Der Präsident übt seine Gewalt durch von ihm . en gd Versammlung verantwortliche Minister aus. Alle Anordnungen bedürfen zu ihrer Gültigleit der Gegenzeichnung wenigstens eines verantwortlichen Ministers. 6) Die Minister haben das Recht, den Berathungen der Na— tional-Versammlung beizuwohnen und von derselben gehört zu werden so wie die Verpflichtung, auf Verlangen der National-Versammlung in dersel⸗ ben zu erscheinen und Auskunft zu ertheilen. Sie haben jedoch das Stimm- recht in der Nationgl⸗Versammlung nur dann, wenn sie als deren Mitglie- der gewählt sind. Dagegen ist die Stellung des Präsidenten mit der eines Abgeordneten zur National ⸗Versammlung unvereinbar. 7) Sobald das Verfas= sungswerk für Deutschland vollendet und in Ausführung gebracht ist, hört die Thätigkeit der provisorischen Centralgewalt auf.

cher das Gleichniß mit Archimedes gebraucht hat, aufmerksam, daß Archimedes mit dem von ihm erfundenen Brennspie⸗ gel die stolzgeblähten Schiffe der Feinde seines Vaterlandes zerstört habe. Die Bundesversammlung soll nach der Ansicht des Nedners fortbestehen, in untergeordneter Steilung neben dem Direktorium. ; von Lindenau empfiehlt einen eigenen Antrag, der aus dem in der physischen, wie in der moralischen Welt sich äußernden Prinzip der Vermittelung entsprungen ist. Nach diesem Autrag soll das pro= visorisch für Deutschland festzusetzende Bundes- Direktorium bestehen: 1) aus drei Männern, die von den deutschen Bundes-Regierungen in der Art erwählt werden, daß der eine von Lesterreich, der zweite von Preußen und der dritte von den übrigen Mitgliedern des deut— schen Bundes ernannt wird; ferner 2) aus drei Männern, die von und aus der Mitte der National-Versammlung mit absoluter Majo⸗ rität erwählt werden, und 3) aus einem von der National-Ver sammlung durch absolute Majorität zum Präsidenten zu er— wählenden nicht souverainen Mitgliede eines zum deutschen Bunde gehörigen Fürstenhauses. Diese 7 Personen bilden das Bundes- Direktorium mit den von der Majorifät des Ausschusses beantragten Befugnissen; es haben selbige selbstständig zu handeln und sind für ihre Handlungen der National-Versammlung soltdarisch verantwortlich. Eisenstuck spricht für den Blumschen Antrag. Die Versammlung soll aufbauen auf dem bestehenden Boben, nicht zerstören. Der be stehende Boden ist der der Revolution seit dem Monat März. Durch den Ausschuß-Antrag wird nach der Ansicht des Nedners eine consti tutionelle Monarchie ohne Constitution, ein verantwortliches Ministe⸗ rium ohne Verantwortlichkeits-Gesetz geschaffen. Für die Sicherheit und Wohlfahrt Deutschlands, deren Sorge dem Direktorium übertra⸗ gen ist, ist bereits als Maßregel der provisorischen Central⸗Gewalt eine Aenderung des Systems der indirekten Steuern nothwendig, welches im preußischen Zollverein ausgesprochen ist. Zu einer sol chen Aenderung scheinen die Regierungen nicht geneigt, und dies ist dem Redner ein gewichtiger Grund gegen den Ausschuß-Antrag. Möring von Wien vertheidigt einen eigenen Antrag, nach wel chem die piovisorische Exekutivgewalt unter dem Titel oberste Reichs statthalterei ein Triumvirat bilden soll, aus den Männern des Ver trauens der Regierungen von Oesterreich, Preußen und der ande ren fleineren Staaten zusammengesetzt. Jenes Triumvirat soll aus Männern bestehen, die mit moralischer Größe den Vor heil vereinigen, daß sie den Thronen nahe stehen, wie Erzherzog Johann von Oesterreich, der Prinz Wilhelm von Preußen, dei Prinz Karl von Bayern. Diese wird vertreten durch einen aus neun Personen bestehenden, der National⸗-Versammlung verantwortlichen Reichsrath. Von diesen Personen werden vier von den Regierun— gen und 5 von der National-Versammlung gewählt. Der Redner erklärt unter Hinweisung auf das Zustandekommen der nord⸗amerika⸗ nischen Unabhängigkeit, daß er, wenn in Deutschland republikanische Tugend vorhanden sei, ein Republikaner sein werde. Die für Deutschland zu gründende Centralgewalt muß groß und stark sein; eiese Garantie ist nicht gegeben im Ausschuß⸗Antrag und nicht in demjenigen von Blum. Die thalsächliche Stimmung ist beim größ ten Theil der Nation dafür, daß Fürsten an die Spitze gestellt werden. Wenn die National-Versammlung für sich allein Befehle giebt, etwa den Marsch von 40,900 Mann anordnet, so wird man in Oesterreich höhnen und nicht gehorchen. (Unruhe. Stimmen: Das wird nicht geschehen. Der Redner beruft sich darauf, daß er die herrschende Stinimung in Oesterreich kenne, und schließt mit der Aufforderung zur Annahme seines Vorschlags.

Schaffrath (für den Blumschen Antrag) sindet in dem Aus⸗ schuß⸗Bericht verschiedene Widersprüche trotz der berühmten Feder des Verfassers. Er hofft, daß der Beschluß der Versammlung, wie er auch lauten möge, nicht verspottet und verhöhnt werden möchte. (Beifall. Der kennt die Idee nicht, der glaubt, daß sie ohne phy— sische Macht ohnmächtig sei; die Ideen herrschen jetzt, nicht die Ba—

sonette. Nach dem Ausschuß-Antrag wird ohne Vorbehalt der Zu— stimmung ber Regierungen die Centralgewalt selbst beschlossen. Wenn aber bei der Ernennung der einzelnen Mitglieder die Mitwirfung der Regierungen nothwendig sein soll, so ist es ein Widerspruch. Es sollen der Centralgewalt Regierungsrechte übertragen wer⸗ den. Hält man dabei die Zustimmung der Regierung für nothwendig, so müssen auch die Stände gefragt werden, ohne deren Mitwirkung nach den meisten Verfassungen die Veräußerung von Souverainetätsrechten nicht stattsinden kann. Geschieht das Eine, so wird auch das Andere geschehen. Wenn wir hier unterliegen, so werden wir wo anders siegen. (Ruf: Zur Ordnung! auf der rechten Seite; der Präsident: Es ist kein Grund, den Redner zur Ordnung zu rufen; es ist gut, daß man alle Mittel kenne, die man anwenden will.) Der Ausschuß-Antrag überweist dem Direktorium die Sorge für die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt Deutschlands. Dieses umfaßt den ganzen Staatszweck, und dagegen ist der Blumsche Antrag ge nügsamer. Ich werde, schloß der Redner, die Freiheit nie verkaufen für eine ungewisse Einheit. .

Schoder empfahl seinen und seiner Freunde (bereits mitge theilten) Antrag, welcher, ohne der Volks⸗-Souverainetät zu vergeben, die wünschenswerthe Vermittelung erziele. Es ist zu verwundern, daß noch nicht mehr auf die Verwickelungen hingewiesen worden ist, welche der Ausschußantrag praktisch hervorrufen wird. Wenn die Son derinteressen zur Sprache kommen, werden die drei Männer sür die Sonderinteressen ihrer Staaten sein, und das wird sich auch den Mi nistern mittheilen, die für die eine oder die andere Seite gewonnen werden. Darin liegt eine Löwentheilung, daß die kleineren Staaten die Stelle räumen sollen, um den größeren Platz zu machen. In den Triumvirn sind die Sonderiuteressen der größeren Staaten an— erkannt.

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Man hat unter dem Jubel des deutschen Volkes ausge sprochen: kein Oesterreich, kein Preußen mehr, ein einiges Deutsch land! Ist das wahr, dann soll man kein Bundes-Direktorium ein— führen. Es wird gesagt, für den Ausschußantrag hätten sich die Regierungen schon vorbereitet, und in zwei Tagen vielleicht könne die Ezekutivgewalt fertig sein; für andere Vorschläge fehlt die Vor— bereitung. Dann haben eben die Regierungen sich für das vorbe— reitet und vereinbart, was ihnen gefällt, nicht für das, was der Na— tional-Versammlung gefällt. Es ist gesagt worden, daß Ein Mann die Last nicht übernehmen könne; ist der Mann gefunden (und er wird gefunden werden), so wird er die Last übernehmen, die das Vaterland ihm auferlegt. Der Redner stellt bei Hinwei⸗ sung auf die Verantwortlichkeit der Minister, die der Präsident wech⸗ seln kann, ohne selbst hineingezogen zu werden, den Zusatz-Antrag, daß baldigst durch einen Ausschuß ein Gesetz über Minister- Verant- wortlichkeit vorbereitet werde. Der Redner und seine Freunde beste⸗ hen auf der Volks-Sonverainekät. Man sagt, daß in England nicht davon gesprochen werde; das geschieht, weil sie Niemand dort an— sicht. Aber in Deutschland ist sie nen, wird angefochten und von den Regierungen und in der Versammlung selbst bestritten. Der Redner sordert beide Seiten der Versammlung auf, sich dem Antrage anzu— schließen, um einen großartigen Beschluß zu Stande zu bringen. Die Linke kann es thun; denn ihr Prinzip ist gewahrt. Auch die Rechte kann beitreten; denn auch die ihr Angehörigen sitzen im Namen des Volkes hier.

Beisler von München steht auf dem Standpunkte des Rechts—

dert zur Annahme des Ausschuß-Antrages auf. Den Vorredner, wel⸗ mache er darauf

staats und verlangt den Vertragsweg. Die Versammlung ist hier auf Aufforderung des Bundestages, nach welcher die Regierungen die Vahlen angeordnet haben. (Stürmischer Widerspruch auf der linken Seite, der Präsident ermahnt zur Ruhe.) Die Versammlung ist hier, um mit den Fürsten und Regierungen die gegenseitigen Rechte und die Verfassung zu vereinbaren. Des Redners Wähler haben ihn hier— her geschickt, um ihr Interesse und das des Landes zu wahren, wel⸗ ches bereit ist, alles für die Einheit D

Deutschlands Erforderliche auf zugeben. Die Ceuntral⸗ Gewalt soll die nöthige Kraft erhalten, und darum ist die Bildung eines Triumvirats vorgeschlagen, in welchem alle Theile sich vertreten sehen. .

. H . 6 seinen Stand punlt nicht den der Repolu , m,. . Er verlangt, daß die ausübende ne inn gen s e s i le For ten Regierungen) nach den con- and de nnn, n Mitwirkung der Regitrungen zu /, n da n n, ar. R werden soll, Hierin liegt sein Mandat. (Widerspruch auf der linken Seite.) Die Völ ker geben ihre Fürsten nicht auf, sie lieben sie, weil sie seit Jahr hunderten den Völkern gehören. Die preußischen Fürsten sind eng verbunden mit der preußischen Geschichte. Die Fürsten werden am deln im Einverständniß mit dem Volkswillen Der Redner sieht in den Fürsten die Träger des Rechts, welches stärker ist, als die Laune

des Tages. Er hat mit seinen Freunden gekämpft gegen die Will

kür und für den Rechtsboden, auf dem er verbleiben will. Die Versammlung muß Beschlüsse fassen, auf welche die Fürsten

eingehen können. Dies ist nicht der Fall, wenn eine Regie rungogewalt gebildet wird, die nicht von ihnen ausgeht. Der Red ner macht gegen den Ausschuß-Antrag geltend, daß er bei fortgesetz ter Nichtzustimmung der Versammlung zu Weitläuftigkeiten führen

könne, welche die Ereignisse nicht gestatten. Er giebt dem Redner Recht, der es nicht für angemessen gehalten hat, daß die Versamm lung ohne Diekussion abstimme. Die Analogie der Präsidentenwahl paßt nicht, da der Präsident gewählt wird, wenn man sich von seiner persönlichen Tüchtigkeit überzeugt hat. Wenn ein Redner heute den Zastand Deutschlands seit 30 Jahren als eine Republik bezeichnet hat, so ist dies eine neue wunderbare Entdeckung bei der Verpflich

. Gyesaubte l ee ionen einzußnplen 586 tung der Bundestags e äüandten, stet v Instructionen einzuholen. er Redner verweist auf die verwirrten Verhältnisse von Frankreich seit

der Revolution, und mag auch die Ernährung von 80,600 hungern

den Arbeitern weniger tkosten, als der gestürzte Thron ö ö ,, Dio 3. 3 ir . Weste werden doch die Franzosen die Institutionen fir das Beste

des Landes (und als eine solche ist doch die Juli-Dynastie ge gründet worden) nicht nach den Kosten bemessen haben. Der Redner kommt auf die Stellung der deutschen Heere und sindet es

ungeeignet, in dem Augenblicke, wo man mit ganz Europa Krieg siüth

ren wolle, ihren Mangel an Disziplin (auch wenn er vorhanden ware)

öffentlich hervorzuheben. Ueberhaupt soll bedacht werden, daß von den Schwächen des Vaterlandes gesprochen werden muß, wie von den Schwächen des Vaters. Der Redner hat viel von Gespenstern, von

drohenden Vulkanen und anderem Derartigen sprechen hören; er muß sagen, ohne persönlich zu werden, daß es ihm vorgekommen, als

er nicht in der Paulskirche, sondern in einem sich besinde. (Ruf: zur Ordnung; der Präsident weist den da mehrere Aeußerungen sich persönlich auf ein Mitglied beziehen. Bravo auf der linken Seite.. Der Redner erklärte sich gegen die Bestellung von drei Bundes-Direktor entweder wird der eine die anderen ins Schlepptau nehmen, oder sie werden aus einander gehen. Der Eine, den der Redner bestellt verlangt, dn allein stehen, und

s⸗ ) 557 nen Mi

zur Ordnung,

istern sinden,

wenn er nach Beirath sich msieht, so wird er ihn nicht in Stützen, welche ihm Andere wäh keinen Kaiser, das ist gegenwärtig richtig, es

gen der noch bestehenden Rivalität der einzelnen Regierungen. Was den Antrag des Abgeordneten für Köslin angeht (Uebertragung der provisorischen Gewalt an die Krone Preußen), so ist Preuß entfernt, so weit der Redner die Ansicht der Regierung kem

len. Es heißt, das deulsche Volk will

will ihn aber nicht we

Uußen weit

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Anspruch zu erheben. Preußen wird jed 8) sil Deutschland bringen und nichts dagegen einwenden ö. and

er Fürst mit der Gewalt bekleidet wird, wenn dieser ans dem Hauf genommen wird, welches Jahrhunderte die Kaiser gegeben hat, wen die Wahl auf den Mann fällt, der nicht blos die Sympathieen Steyermarks, sondern auch in r

Redners ver ö J

worben hat. Der Antrag des ß die National⸗ ? im Einverständniß mit ie ? ersetzung einer pro visorischen Centralgewalt beschließe, und daß die die Centralgewalt ausübende eine Person von den Regierungen J Redner wurde öfters von der linken Seite unterbrochen, und derholte die Bitte, ihn ruhig ausreden zu lassen, da die Unterbre chung doch zu nichts führe. Claussen von Kiel sprach für den S Antrag. Es ist in diesem keine Unverantwortlichkeit des ausgesprochen worden. Dieser hat durch den Wechs riums Gelegenheit, der Mehrheit zu rückziehen zu müssen. Dies zeigt der Redner durch das Beispie Präsidenten der nordamerikanischen Freistaaten. Die National sammlung hat allein das Recht, den Präsidenten zu wählen, und der Vorschlag bezweckt nur eine annehmbare i l braucht nicht auf die Fürsten beschränkt zu werden; unter 435 Millio nen Deutschen wird sich auch außerdem ein geeigneter Mann finden. Der Redner (Mitglied des Ausschusses7 war mit mehreren anderen Ausschußmitgliedern von vorn herein für die Ernennung einer Per son; die Annahme des Ausschuß-Antrags erfolgte, um eine Mehr heit herzustellen. von Auerswald spricht für den Ausschuß- An trag, in der Voraussetzung, daß er auf eine große Mehrheit in de Versammlung und auf den Anklang in ganz Deutschland rechnen kann. Außerdem empfiehlt er sich dadurch, daß er möglichst schnell ausge führt werden kann, da die Vorbereitungen schon getrossen sein wer den. Ein Mann wird nur bei einem Theil, wo er gerade bekannt ist, Vertrauen haben; das spricht gegen die Wahl einer P

estimmt werde. Ver

choderschen Verbesserungs

entsprecheit, ohne

Vermittelung. 8 g

derson.

m

Preußen. Berlin, 24. Juni. Nach dem heutigen Militair. Wochenblatte ist der Hauptmann Lehmann vom 12ten In an ere Regiment zum etatsmäßigen Major, der Oberst v on Herrma nu, Com mandeur des 14ᷣten Infanterie-Regiments, zum Direktor der Vivihtous⸗ Schule und um Präses der Eraminations⸗Kommission für Porten e- Fähn⸗ riche der Iten Division, der Hauptmann von S alisch . iten In fanterie⸗ Regiment, der Hauptmann von L . Infgn⸗ terie Reginient zu etatsmäßigen Majors, ber G mere . on Colomb, kommandirender General des 2. Armer Corps, zun ou verncur von Königsberg, der ,, ter 4 Br ün neck zum interimistischen kommandirendtn General des V. Armee Corps, der Hauptmann von Etzel vom Generalstabe des Il. Armer Corps zum Major im großen Generalstab . worden. Ferner ist, dem Major Grieß von der ten r e, Dr gad Als Lberst-Licutenant mit der Brigade - Uniform und, Pension, dem Hauptmann J ae ckel vom 1sten Bataillon 23sten Regiments al Major mit der Regi- ments- Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen, für Berabschie⸗ dete und dem Hauptmann von Khaynach vom 24sten Infanterie⸗

Regiment, als Major mit der Regiments-Uniform mit den vorschrifte—=

mäßigen Abzeichen, Aussicht auf Civil-Versorgung und Pension der Abschied bewilligt worden.

Berlin, 24. Juni. Das Amtsblatt des Königl. Post⸗Depar⸗ tements enthält die Verordnung, betreffend die Ausdehnung der sür Sendungen unter Kreuzband bewilligten Porto-Ermäßigung auf ir- kularien ꝛc., welchen Namens-Unterschrift und Datum abschriftlich beigefügt sind; desgleichen betreffend die Porto⸗Freiheit der Unter⸗ stüßungs⸗Gelder für die Angehörigen der Straf-Gefangenen in der Strafarbeits-Anstalt zu Rawicz; desgleichen betreffend die Einstellung der Annahme und Beförderung der nach Dänemark bestimmten Päckereien und Gelder; desgleichen betreffend die Porto⸗-Freiheit der Geld-Sendungen der ausgerückten Truppen des hten Armee⸗Corps an

ihre Familien; desgleichen die der Privat- Korrespondenz der Mitglie⸗

der der Deutschen National⸗Versammlung und der Versammlung zur Vereinbarung der preußischen Verfassung; desgleichen in Angelegen— heiten der Vereine zur Gründung einer deutschen Marine.

Desterreich. Triest, 19. Juni. In dem J. d. Oest. Lloyd liest man Folgendes: „Als die erste Kunde von dem Erscheinen der feindlichen Flotte vor

Triest nach Steyermark, Krain und Kärnthen gelangte, gab sich in diesen provinzen die größte Theilnahme sür unsere Stadt kund. Diese Theil— nahme steigerte sich, als man dort die Nachricht von der Blokade erhielt. Folgende Adresse, welche wir mit dem innigsten Vergnügen veröffentlichen, giebt den thatsächlichen Beweis von dem Geiste echter brüderlicher Gesin— nung der wackeren Steyermärker. Dem edlen Anerbieten folgte rasch die That, indem die im Folgenden erwähnten Compagnieen heute früh um 6 Uhr hier eingetroffen sind. Sie hatten erst vorgestern Grätz verlassen und wurden theils auf der Eisenbahn, theils auf Wagen bis Sessana be— fördert, von wo sie zu Fuße nach Triest marschirten. „An die sehr werthen Bewohner von Triest.

„Glauben Sie nicht, lieben Freunde, daß wir hier in Steyermark gleichgültig gegen das Schicksal der Stadt Triest seien, halten sie sich viel⸗ mehr unserer innigsten Theilnahme versichert. Nichts gleicht der Entrüstung über das schmählige Benehmen des treulosen, jedes Völkerrecht mit Füßen tretenden Sarden-Königs, als die Bewunderung für den Muth, die Hin— gebung und die Ausopferung, mit welcher Sie unter Ihrem entschlossenen und tapferen Anführer, dem hochverdienten Feldmarschall-Lieutenant Grasen Gyulai, bereit stehen, jeden verwegenen Angriff zurückzuweisen. Die Vor— sehung wird Ihre Anstrengungen krönen, und Sie werden aus dem Kampfe für Recht, Freiheit und Eigenthum siegreich hervorgehen. Sollte die Ge— fahr dringender werden, so wollen wir Ihnen alle Hulfe senden, die wir nur vermögen. Gern möchten wir Ihnen sogleich das steyermärkischeSchützenfreicorps zur Unterstützung senden, allein dasselbe ist erst seit wenigen Tagen in der Errichtung begriffen und bedarf daher noch zu seiner vollständigen Srganisirung einige Zeit. Indessen eilen schon heute 4 komplete Compagnieen Landwehr vom Regimente Piret mittelst Eisenbahn und Vorspann in Ihre Nähe, um Bei⸗ stand zu gewähren, wo derselbe erforderlich ist. Mit Bereitwilligkeit brin gen wir Ihnen dieses Opfer, denn als ein solches erscheint es, da die Gar— nison von Grätz bereits auf das äußerste zurückgeführt ist; aber wir fühlen das Bedürfniß, Ihnen in einer Bedrängniß, die wir, als mit Ihnen durch tausendfältige Bande verbunden, auch als die unsrige ansehen, die Bruder— hand zu reichen, und wir überlassen mit unbedingtem Vertrauen die Mit— wirkung und die Sorge für Ausrechthaltung der Ruhe, Ordnung und Sicher— heit in unserer Provinzial -Hauptstadt den drei Abtheilungen unserer wacke— ren National-Garde.

Grätz, den 16. Juni 1848.

Graf Wickenburg, Gouverneur von Steyermark.“ Der griechische Konsul hat nachstehenden Protest erlassen:

„Das griechische Konsulat in Triest an Se. Excellenz den Admiral Sr. sardinischen Majestät, Kommandanten der vereinigten Flotte außerhalb der Küste von Triest.

Triest, 16. Juni 1848.

„Excellenz! Aus der Note vom Iten l. M., mit deren Zusendung Ew. Excellenz mich beehrte, geht die Möglichkeit hervor, daß die vereinigte italienische Marine-Division irgend eine militairische Operation gegen den Hasen und die Stadt Triest unternehme. Das Interesse der Unterthanen Sr. griechischen Majestät, dessen Wahrung mir obliegt, veranlaßt mich, aufs neue Ihnen zu bemerken, daß in dem Hafen von Txiest sehr viele Schiffe unter griechischer Flagge sich befinden, welche Ladungen löschen oder aufneh— men, und daß längs dem Meeres -Ufer, wie im Mittelpunkte der Stadt, Waarenlager und andere griechischen Unterthanen gehörende Güter von so großem Belange sich befinden, daß es nicht möglich sein würde, sie vor Schaden zu wahren. Aus diesem Grunde muß ich wiederholentlich Ew. Excellenz die bereits im Vereine mit den anderen hier residirenden Herren Konsuln eingelegten Pröoteste vom 24. und 28. Mai bestätigen. Ich erneue Ew. Excellenz die Versicherung meiner Hochachtung, mit welcher ich die Ehre habe zu sein . .

Ew. Excellenz gehorsamster und ergebenster Diener G. Manzurani, Major.“ Das feindliche Geschwader ist seit der Erklärung der Blokade

theils vor Anker, theils kreuzend auf der Höhe von Pirano; die Zahl der dasselbe bildenden Schiffe ist aber seitdem um die aus 5 großen Dampsschiffen und 2 Fregatten bestehende neapolitanische Abtheilung ver mindert worden, so daß dasselbe gegenwärtig nur aus den vereinten sardinisch-venetianischen Schiffen besteht, und zwar aus 3 Fregatten, 3 Korvetten, 4 Briggs, 1 Schooner und 3 Dampfböten. Das in unserem Hafen liegende österreichische Geschwader umfaßt außer 4 Dampfböten, 3 Fregatten, 2 Korvetten, 4 Briggs, 1 Schooner, 2 Kanonierschaluppen und 8 Penich.

(D. A. 3.) Den Stän⸗

und Versammlungs⸗

n, 36

den ist folgender Gesetz- Entwurf, das Vereins⸗ recht betreffend, vorgelegt worden: -

„Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden, König von Sachsen ꝛc. 2c. haben bereits durch die Proelamation unserer Staats⸗-Minister vom 16. März d. J. dem sächsischen Volle verkünden lassen, daß fortan zu den Grundsätzen und Maßregeln der Regierung auch die Anerlennung des Ver— einsrechtes mit Repressis⸗Bestimmungen wegen Mißbrauches gehören werde, und es wird daher nunmehr in dieser Beziehung, unter Zustimmung un⸗ serer getreuen Stände, Folgendes verordnet und festgesetzt: 5. 1. Das Vereins- und Versammlungs-Recht wird dem sächsischen Volke gewährlei⸗ stet. Alle hiermit nicht im Einklang stehenden früheren gesetzlichen Bestim⸗ mungen, namentlich Art. 117 des Kriminal-Gesetzbuchs, treten außer Wirk- samkeit. S. 2. Nur solche Vereine und Versammlungen, deren Zwecke oder Mittel die Bestimmungen des Kriminal-Gesetzbuchs verletzen, sind verboten, und es sind, wie die Theilnehmer daran, so insonderheit die Urheber und Leiter der selben, nach den strafgesetzlichen Vorschriften zu beurtheilen. §. 3. Für die Aeußerungen oder Handlungen Einzelner in einem Vereine oder einer Ver— sammlung können nur diese Einzelnen selbst verantwortlich gemacht werden. §. 4. Zur Berufung von Versammlungen oder zur Stistung von Vereinen sind nur diejenigen berechtigt, welche dispositionsfähig und im Besitze der politischen Ehrenrechte sind. 5. 5. Die Zusammenberufung von Versamm— lungen darf daher nicht namenlos oder unter einem Kollektiv oder falschen Namen stattfinden. S. 6. Die Zusammenberufung zu einer Versammlung oder zu Bildung eines Vereins ist jedesmal, selbst wenn sie öffentlich er— solgt. noch vor dem Zusammentritte der Versammlung mit Angabe der Zeit, Tes Ortes und Zweckes derselben der Polizei⸗Behörde des Versammlungs Ortes, oder dafern eine solche an dem letzteren ihren Sitz nicht hat, deren daselbst wohnhaftem Organe schriftlich oder mündlich anzuzeigen. S. 7. Diese Anzeige liegt denjenigen Personen ob, von welchen die Zufam= ,,,, 8. 8. Die erfolgte Bildung eines Vereins, den Namen, wel h er sich beigelegt, die Vorsteher und sonstigen Beamten, welche er . hat, und den Zweck, zu weichem er zusammengeireten ist, hat der Verstand des Vereins längstens drei Tage nach dem Zusam— ne ni ritte des letzteren der 8. 6 bezeichneten Behörde sschristlich anzuzeigen. 5. 9. Den Theilnehmern an Vereins- und anderen Versammlungen ist nicht

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gestattet, in denselben mit Waffen zu Erscheingg. §. 10. Die Verle ung der §. 9 enthaltenen Bestimmung ist mit einer Geldstrafe bis zu 50 Nthlr. oder mit Gefängnißstrafe bis zu drei Nonaien zu ahnden. Die Uebertre= fung der S6. 4, 5, 6, 7 und 8 gegebenen Vorschriften zieht eine Geldbuße bis mit 55 Rthlr. nach sich. S. 11. Das den Militairs zustehende Recht der Theilnahme an Bereinen und Versammlungen lann von dem Kriegs- Ministerium aus Nücksichten auf den Dieunst oder die Disziplin suspendirt werden. Unsere Ministerien . Justiʒ und des Innern sind mit der Aus⸗ ührung dieses Gesetzes beauftragt.“ e. . 4 6 23. Juni. 7 A. 37 hier ist folgende Belannt⸗ machung an sämmtliche Polizei⸗Behörden des leipziger Kreis-Direc⸗ ions Bezirks erschienen: ĩ , , ö im Lande bestehenden politischen Vereinen, wie wenigstens in öffentlichen Blättern mitgetheilt wirk, neuerlich als Ver- einszweck ausgesprochen worden, zu Herstellung einer republilanischen Staats- form in Sachsen wirksam zu sein. Was in dieser Beziehung zur Cogni— tion der Negierung gekommen, läßt nicht erwarten, daß man sich innerhalb der wissenschaftlichen Erörterung halten werde. Es würde schon die Aus= führung dieser Absicht nicht zu bewerkstelligen sein, ohne die in voller Kraft bestehenden kriminalgesetzlichen Bestimmungen, namentlich Art. St, 3, 84, S6 des Kriminalgesetzbuchs vom Jahre 1838, zu verletzen. Auch berarf es überhaupt keiner weiteren Begründung, daß Vereine und Versammlungen, deren Zwecke und Mittel den Bestimmungen Des Atriminalge seßbuchz wider⸗ streiten, als verboten anzusehen sind. In der Pflicht der Polizei⸗Behörden liegt es hauptsächlich, allen Störungen der offentlichen Sicherheit vorzu- beügen und dafür zu sorgen, daß begangene Verbrechen zur Bestrafung gezogen werden. Obgleich nun bereits Durch die Belanntmachung sämmt⸗ licher Herren Staats-Minister vom 7. April d. J. die Behörden auf diese ihre Verpflichtung im Allgemeinen aufmerksam gemacht worden sind, so wer— den doch in Gemäßheit einer diesfalls unterm 3.9. d. M. anher erlassenen Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern sämmtliche Polizei- Behörden des leipziger Regierungs- Bezirks, in spezieller Rüchsicht auf die obenerwähnten, neuerdings hervorgetretenen, nach den bestehenden Gesetzen strafbaten Zwecke ganzer Vereine, auf ihre Obliegenheit hiermit nochmals ausdrücklich verwiesen, zugleich aber auch veranlaßt, ihrerseits dafür, daß gesetzwidrige Handlungen der erwähnten Art den Justiz-Behörden zur Bestrafung angezeigt und Vereine, deren Tendenz unzweifelhaft auf Um— sturz der bestehenden Staatssorm gerichtet ist, nicht weiter geruldet wer— den, möglichst besorgt zu sein. Im Uebrigen haben die Polizei⸗Behörden die Vorstände der innerhalb ihrer Verwaltungs-Bezirke bestehenden oder sich noch bildenden politischen Vereine von gegenwärtiger Anordnung auf be— hufige Weise in Kenntniß zu setzen. Leipzig, am 19. Juni 1815. Königl. sächsische Kreis-Direction. von Broizem.;;⸗⸗. . Bremen. Bremen, 21. Juni. (H. C.) Gestern ist von der Werft des Herrn H. Ulrichs in Vegesack das erste an der Weser erbaute Kanonenbost vom Stapel gelaufen.

9 Musland.

Frankreich. Paris, 21. Juni. In der Sonnabend-Sitzung hat der Minister des Innern der National-Versammlung außer dem schon erwähnten Gesetz-Entwurf, wonach 300 Bataillone (300,900 Mann) der National-Garde mobilisirt werden sollen, auch einen Gesetz-Ent— wurf vorgelegt, der eine Erhöhung der Zahl der pariser Mobilgarde von 14,060 auf 20,900 Mann beantragt. Vorgestern wurde unter die Mitglieder der National⸗Versammlung der Gesetz-Entwurf vertheilt, welcher R600, 000 Fr. für die 26 Bataillone Mobilgarde begehrt, deren Kosten für die letzten Monate von 1848 zu 11,171,503 Fr. veranschlagt sind. Gestern wurden diese Gesetz⸗Entwürfe in den Ab theilungen berathen. Bataillonen National⸗Garde, fand keine Opposition. General Bedeau erklärte, es solle diese Maßregel zur Ergänzung des Vertheidigungs Systems dienen, welches erforderlich sei, um Frankreich vor Angriffen zu bewahren; er betrachtete die zu mobilisirende National-Garde als eine Reserve der Armee und äußerte seine Verwunderung darüber, daß man nicht eher hierzu geschritten sei. Dem General von Lamo⸗ rictäre erschien der deshalb begehrte Kredit zu hoch, er glaubte, daß derselbe um 560 60,900 Fr. vermindert werden könne. E

Es wur⸗ den auch einige Bemerkungen über die (vorgestern mitgetheilte) Stelle in der Motivirung des Gesetz⸗ Entwurfs gemacht, wo erklärt wird, daß Frankreich etwanigen Territorial' Umgestaltungen nicht unbeküm⸗ mert zusehen könnte. Einige Mitglieder betrachteten dies als den Ausdruck eines Kriegs- oder Eroberungs Gedankens, und mehrere der Abtheilungen empfahlen der Kommission, die vollständigsten Auf

schlüsse hierüber von der vollziehenden Gewalt zu begehren. Herr Drouyn de L'Huys, Präsident der Abtheilung für die auswärtigen Angelegenheiten, wies auf die Truppen Bewegungen hin, welche in Rußland stattfänden, und andere Mitglieder auf die allgemeine Er—

schütterung Europa's, als Motive für Unterstützung des Gesetz

Entwurfs. Die Kommission schien auch ganz zu Gunsten der Maßregel gestimmt zu sein. Das Umgekehrte war in Bezug auf den Gesetzentwurf der Fall, wonach die Stärle der 26 Batail—

Der erste, über die Mobilmachung von 300

Zwischenhändler ein solches Elend, daß man den Ausbruch einer schreck= lichen Krists befürchtet, wenn die Republik nicht auch ihnen bald hüls⸗ reiche Hand bietet. . ö

Ueber den Verfassungs-Entwurf sagt ber Nation al, die Kom⸗ mission und Herr Marrast hätten ihren Auftrag mit Gewissenhaftig⸗ leit und Talent erfüllt; die Vorlesung des Entwurfs habe einen im Allgemeinen günstigen Eindruck auf die National-Versammlung ge⸗ macht. Das Journal des Oébats bemerkt, nie sei einem Volke ein radifalerer und demokratischerer Verfassungs⸗- Entwurf vorgelegt worden; er beruhe auf allgemeinem und direktem Stimmrecht und spreche sich nur über die gesetzgebenden und vollziehenden Staatsge—⸗ walten aus; für die Landes-Verwaltung zweiter Ordnung seien nur die Grundzüge entworfen, deren Ausführung den Spezial- Gesetzen auheimfalle. Der Constitutionnel kündigt eine scharfe Kritik an; wichtige Bedenken starrten ihm aus dem Entwurfe schon auf den er⸗ sten Blick entgegen. Die Presse sagt: „Als der Präsident Herrn Marrast auf die Tribline rief, entfloh der Brust aller derer, die da glauben, es sei Alles gerettet, wenn sie eine mehr oder weniger lange Staatsverfassung auf dem Papier erblicken, ein allgemeines Ah!“ Die Reform meint, der Entwurf berge Gutes und Böses, wie alle menschlichen Arbeiten. Das Sie cle vermißt die Erläuterungen, die Marrast's geistreiche und brillante Fe— der noch schuldig geblieben sei. Die legitimistische Union sindet darin viele Anklänge aus Sieyes, Rabaut Saint Etienne, dem Kon⸗ sulat und der Charte von 1814, Alles hübsch zusammengeschachtelt und eingerahmt. Aber neue Ideen, eine direkte Anwendung des de⸗ mokratischen Prinzips, findet sie darin nicht. „Wir wünschen“, schließt dieselbe, „diesen Entwurf schon morgen in Kraft zu sehen, statt des Provisoriums.“ Das Univers und der Ami de la Réligion sehen in dem Entwurf die Kirche und Schule vom Staat unterjocht und sprechen sich sehr unwillig darüber aus.

Dieser Tage beginnen in den Tuilerieen die Ausbesserungen und Aenderungen, welche diesen Palast zum Sitz der National⸗Versamm⸗ lung geeignet machen sollen.

Der Vereinigungsraum für das auf den 14. Juli anberaumte Arbeiter⸗Bankett, an welchem auch die Departements zur Theilnahme aufgefordert werden, soll sich vom Ourcq-Kanal bis nach Neuilly ausdehnen.

Nach der Patrie beschäftigt sich die vollziehende Kommission neuerdings mit Maßregeln zur desinitiven Verbannung Louis Napo⸗ leon's.

Das mit Berichterstattung über das Dekret bezüglich der National⸗ Werkstätten beauftragte Comité der National-Versammlung hat sich mit der Frage beschäftigt, weshalb Emile Thomas aus Paris entfernt worden. Herr Thomas war anwesend, und das Comité begehrte von ihm alle Erläuterungen, die er über seine Geschäftsführung und über das gegen ihn eingeschlagene Verfahren geben könne. Im Konferenz⸗ saale hieß es gestern, das Comité habe Aufschlüsse erhalten, welche die vollziehende Kommission stark kompromittiren.

Lonis Blanc ist von neuem wegen des Attentats vom 15. Mai vernommen worden.

Baron Rothschild hatte dieser Tage eine lange Unterredung mit den Mitgliedern der Vollziehungsgewalt.

Berichtigung. Im gestrigen Blatt ist S. 283, Sp. 2, 3.9 zu lesen: Er (der Präsident) kann die National⸗Versammlung nicht auflösen.

Großbritanien und Irlaud. London, 20. Juni.

Der heutige Tag wurde als der elfte Jahrestag der Thronbesteigung

Ihrer Majestät der Königin Viktoria durch Glockengeläute und Ka⸗ nonendonner in der Hauptstadt gefeiert.

Im Oberhause beantragte gestern Lord Monteagle einige gegen die irländische Armen Kommission gerichtete Resolutionen, weil diese Behörde einige Bestimmungen des irländischen Armen⸗Gesetzes, wonach keine Armen, die 5 Acre Land besitzen, unterstützt werden sollen, aufgehoben hat. Der Lord zog indeß seinen Antrag zurück, als der Marquis von Launsdowne das Verfahren der Armen⸗Kom⸗ mission mit dem Drange der Hungersnoth entschuldigte und andere Lords dem beistimmten. Im Unterhause dehnte sich die schon erwähnte Debatte über die ministeriellen Anträge zur Unterstützung den westindischen Kolonieen ziemlich aus, denn als Lord John Russel

sein Amendement auf erhöhten Zollschutz für Kolonialzucker statt al⸗ ler anderen Unterstützungen stellen wollten, trat Herr Ellice auf,

D

ͤ den Antrag, zur Comité -Berathung überzugehen, und Sir J. Pakington

um beide Anträge zu bekämpfen. Derselbe wollte für die Kolonieen weder den Zollschutz noch die Unterstützung; die Anleihe von 500,000

lone der pariser Mobilgarde von 14,009 auf 20,000 Mann gebracht Pfd. St. würde den Kolonieen nichts helfen, und die Pflanzer müß⸗

und 3 Schwadronen Kavallerie (360 Mann) noch dazu errichtet wer⸗ den sollen. Der Minister des Innern führte als Hauptgrund dafür an, daß man eine Anzahl der jetzt in den National⸗Werkstätten be⸗ findlichen jungen Leute veranlassen wolle, in die Mobilgarde einzutre ten. Mehrere Mitglieder wandten gegen die Maßregel ein, daß der National-Versammlung bereits ein Gesetzentwurf zur Beförderung des freiwilligen Eintritts in die Armee vorgelegt worden sei, daß aber, wenn die jungen Leute nun die Aussicht erhielten, in Pa ris täglich 15 Frances Sold im Dienst der pariser Mobilgarde zu bekommen, keiner von ihnen in die Armee eintreten, son dern Jeder den anderen Dienst vorziehen würde. Diese An sicht fand allgemein Beistimmung, und die Herren O. Barrot, von Tillancourt und General Subervic erklärten, daß die Zahl der Mobil- Gardisten vermehren die Gefahr vergrößern und dauernd machen hieße. Herr Donatien Marquis bemerkte, dieses Corps, wel⸗ ches so hohen Sold erhalte und dem Staat eine schwere Last auf⸗ bürde, sei eine Art von Kaiser-Garde; Herr Bavaux, es führe dies Corps, der Armee gegenüber, nur zu Zwiespalt und Eifersucht; ein Liniensoldat koste dem Schatz jährlich 449, ein Mobil-Gardist aber S0 Fr. Die Generale Lebreton und Lafontaine empfahlen besonders strengere Disziplin in der Mobil-Garde. Im Ganzen war die Kom- mission gegen die Maßregel und namentlich gegen die vorgeschlagene Errichtung von Kavallerie für dieses Corps.

Der Minister des Innern hat an sämmtliche Präfekten ein Rund— schreiben erlassen, worin er ihnen die strengste Wachsamkeit über Um triebe gegen die Nepublik anempfiehlt. Er hält diese Umtriebe für nicht gefährlich; „unsere Fehler allein“, bemerkt er, „könnten ihnen Aussicht auf Erfolg öffnen.“

Der Minister Trelat versichert in einem Rundschreiben an sämmt— liche Fabrikanten, Werkstättenführer und Patrone aller Industriezweige der baldigen Rückkehr der Arbeiter in ihre Werkstätten.

Gestern früh wurden sämmtliche Häuser der Hauptstadt von Polizeidienern besucht, um die darin befindliche Arbeiterbevölkerung auszuschreiben. Diese Maßregel soll zunächst für eine genaue Kon— trolle der National-Werkstätten benutzt werden. Jeder Arbeiter war aufgefordert, von 6 Uhr früh bis Mittags 12 Uhr in seiner Woh— nung zu bleiben.

Aus den amtlich revidirten Tabellen der Assekuranz-Gesellschaften ergiebt sich, daß gegenwärtig in Frankreich allein über 30 Milliarden Franken Eigenthum versichert ist.

Frankreich zählt 2,500,900 Weinbauer. Unter ihnen herrscht in Folge der tiefgefallenen Weinpreise und des Mangels an baarem Gelde der

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ten ganz anders unterstützt werden. Im anderen Falle würden die Kolonieen sich nicht erhalten, keine Steuern bezahlen, keine Gouver⸗ neure mit 7000 Pfd. St. jährlich besolden können und endlich die weiße Bevölkerung ganz verlieren, welche jetzt nur noch 75 pCt. der ganzen Bevölkerung ausmache. Herr Ellice vertheidigte die west⸗ indischen Pflanzer gegen die Beschuldigung, daß sie ihre Lage über⸗ trieben hätten, und rieth der Regierung an, sich jeder Einmischung in die Kolonial -Angelegenheiten mit kleinen Mitteln zu enthalten, dafür aber als die einzige Rettung das Prinzip der Selbstregierung für die Koloönieen aufzustellen. Sie sollten sich ihre Gouverneure selbst wahlen, und man sollte sie nicht mehr von London aus regieren, sondern sich selbst überlassen. Lord John Russell erwiederte darauf, daß, da Herr Ellice keine von den bei⸗ den möglichen Unterstützungen der Kolonieen wolle, sondern den Zollschutz sobohl wie die Beförderung der freien Einwanderung durch Geldmittel verwerfe, sein Vorschlag der Selbstregierung auch auf zu große Schwierigkeiten stoße wegen der gemischten Bevölkerung, er nur auf einen geregelteren Angriff gegen den Regierungs-Antrag im Laufe der Debatte antworten werde. Sir FJ. Pakington brachte hierauf sein Amendement in Vorschlag, wonach das Unter— haus den ministeriellen Antrag für ungenügend erklären soll. Der Redner verlangte einen Differenzial- Zoll von mindestens 15 Sh. . Pee. pr. Etr., denn dies sei der Unterschied der Erzeugungskosten auf den britischen Inseln, wo die Neger frei sind, und auf Cuba oder in Brasilien, wo die Arbeiten durch Sklaven betrieben werden. Der Kanzler der Schatzkammer trat diesem Antrage entgegen und zeigte die Nachtheile der Ausschließung der fremden Sklaven-Pro⸗ dukte und das fruchtlose Bemühen, dadurch den westindischen Pflan⸗ zer wieder aufzuhelfen; diese müßten sich selbst helfen. Herr Hume, als Freihandelsmann, widersetzte sich gleichfalls dem Amendement, und die Debatte wurde auf Donnerstag vertagt. Die Gesundheits⸗ Bill erhielt zum Schluß die dritte Lesung.

Der Jahrestag der Schlacht von Waterloo wurde diesmal, weil der 18. Juni auf einen Sonntag siel, gestern in der üblichen Weise durch ein großes Bankett, welches der Herzog von Wellington in Apsleyhouse giebt, gefeiert. Prinz Albrecht wohnte demselben bei.

Berichte aus Irland melden, daß sich dort die aufständische Partei täglich mehr organisirt. In Dublin giebt es allein 10 Klubs, seden zu 300 Mitglieder, zusammen also 13.000 Mann, welche sich wöchentlich wenigstens einmal versammeln, um sich in den Waffen zu üben. Die Presse fährt auch fort, aufregend zu wirken.