1848 / 56 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Die englischen Po st zueberschüsse. Nach offiziellen Nachweisungen haben die Einnahmen, Ausgaben und Ueberschüsse bei der englischen Post⸗Verwaltung betragen: Im Jahre 1839, dem letzten vor Einführung der Post-Reform:

Einnahme.

Pfd. Sh.

Pfr. 2,390,763 10

Pce.

. 7äb, 999 Dagegen nach Einfüh⸗

rung der Reform

im Jahre 12340

1841

1842

1843

1844

S5, h77 938, 168 977, 5041 980, 650 985,110 1, 125,594 1, 138,745

1, 359, 466 1,499,418 1,578, 145 1,520, Sb7 1,705,067 1845 1,901,580

1846 1,978, 293

Wäre die Netto⸗ Einnahme dieselbe geblieben, wie im Jahre 1839, so würden in den sieben folgenden Jahren die Mehr- Ueber⸗ schüsse zusammen betragen haben 7,269,915 Pfd. 15 Sh. 93 Pee. oder ungefähr 49 bis 59 Millionen Thaler preußisch. ; Es läßt sich nicht genau veranschlagen, ob dieser ganze große Verlust oder welcher Theil desselben der Rowland Hillschen Reform zur Last fällt, da nicht festzustellen ist, welcher Theil der Kostenver— mehrung durch die so bedeutend gestiegene Zahl der beförderten Briefe und welcher durch andere Ursachen, wie z. B. die ausgedehntere Be⸗ nutzung der Eisenbahnen zu Post-Transporten, herbeigeführt worden

ist, welche letztere der Post in England bedeutende Kosten verursacht.

Verwaltungs⸗Kosten. Sh. Pee.

Porto⸗-Auslagen der Netto- Einnahme.

, d. Sh. Pee. 7 9 44,277 13 1

Pfd. 1,589, 486

110,028 447,993

90, 761 2 10 9 478,479 5 3 1

113,255 122, 161 116,503 109,232 115,194 114.791 Auf der anderen Seite ist eben so wenig mit Sicherheit zu veran— schlagen, um wie viel sich die Zahl der versandten Briefe in Folge der Zunahme des Verkehrs und der Bevölkerung auch ohne die Porto- Ermäßigung vermehrt haben würde. j So viel ist aber außer Zweifel, daß die großbritanischen Finan⸗ zen die Vortheile, welche die Post⸗Reform dem Verkehre und Handel und dem Publikum überhaupt zugewendet hat, mit schweren Opfern haben erkaufen müssen, und daß die oft wiederholte Angabe, die Post⸗ Reform habe auch auf die Post⸗Ueberschüsse direkt günstig eingewirkt, auf einem Irrthum beruht.

* M G 0.

523,714 iG 724 ho 791

724, 757

1

Markt ⸗Berichte.

Triest, 17. Juni. (O. L) Wochenbericht. In Folge der Blokade-Eiklärung haben diese Woche viele größere und kleinere Schiffe, meistens österreichische, unseren Hafen verlassen; die Ankünfte waren spärlich, und die Zuführen umfaßten überhaupt 12,000 Staja Getraide, 5534 Säcke Kaffee, 60 S. Cacao, 267 Kolli Zucer, 1105 Kisten Agrumen, 111 S. Mandeln, 109 Ctr. Rosinen, 917 Bl. Blei, 178 Kolli Oel, 400 St. Häute, 11 Kolli Talg, 6491 St. Sapanholz, 9944 S. Mehl und 283 S. Reis. Die Preise fast aller Artikel ha⸗ ben siöh nicht wesentlich verändert. Nur Oel hat aufgeschlagen.

Getraide. Der Umsatz während der verflossenen Woche um— faßte 26,600 Staja, und zwar: 9000 St. Weizen, nämlich 40090 St. von Berdianek zu 5 Fl., 2000 St. von Odessa zu demselben Preise, 1200 St. von Taganrog zu 45, 1000 St. von der Levante zu 45, S800 St. von der Donau zu 4 Fl., ferner 9700 Staja Mais, näm- lich 6000 St. von Braila zu 37 *, 1200 St. von der Romagna zu 3— 35, 2560 St. von Galacz zu 34, 6500 St. ägyptische Boh⸗ nen zu 25 25 und 1400 St. Hafer von der Levante zu 25 Fl. Bis auf 77900 St. Mais zur Ausfuhr, ward alles Uebrige für den örtlichen Verbrauch gekauft. Mais, wovon immer weniger Vorrath, hat im Preise aufgeschlagen; übrigens blieben die Preise sämmtlicher Kornsorten unverändert. An Vorrath besitzen wir gegenwärtig 200,100 Staja Weizen, 39,500 St. Mais, 146,000 St. Roggen,

56,000 St. Gerste, 1500 St. Hafer, 23,0090 St. Bohnen, 12,100 St. Oelsamen; Gesammt-Vorrath 479,700 Stafa.

Oel veranlaßte im Laufe der verflossenen Woche ziemlich an— sehnliche Geschäfte, und die Preise haben einen Aufschlag erfahren. Die Verkäufe erreichten 2700 Ornen und zwar: 700 O. puglieser in Tinen je nach Qualität zu 23 24 Fl., 350 O. desgl. feines eßba⸗ res in Fässern und Tinen zu 25 27 Fl., 1100 O. den Abruzzen und der Maina in Tinen zu 215 23 Fl., 200 O.

gusa desgl. zu 243 255 Fl. per Orna. . Südfrüchte. Während der verflossenen Woche sind 70) Ctr. süße puglieser Mandeln zu 305 31 Fl. umgesetzt worden. Außer⸗

55 8 Fl. und 50 Ctr. neue Sultaninen 16 19 Fl. per Ctr.

Leipzig, 24. Juni. Getraide. e Aer rücken und die Hoffnung auf reichlichen Ertrag sich zu verwirklichen

rück. Die heutige Börse war wieder matter, denn es wurden Wei⸗

zen nicht über 45 —– 46 Rthlr., Roggen nicht über 24 25 Rthlr. und Gerste, die man auf 21 Rthlr. hält, nicht höher als 20 Rthlr. ge⸗ Am Landmarkte war Weizen von 3 Rthlr. 25 Ngr. bis 4 Rthlr., Roggen 2 Rthlr. 5— 7 Ngr., Gerste 1 Rthlr. 25— 277 Ngr.

bracht.

und Hafer 1 Rthlr. 5—7 Ngr. notirt.

. k tm —3*9* 42191 Bekanntmachungen. 1791 Subhastions⸗-Patent.

Die im Dt. Croneschen Kreise gelegene freie Allo— dial ⸗Herrschaft Märk. Friedland Nr. 70, besage der nebst dem neuesten Hopothetenschein in hiesiger Regi⸗ stratur einzusehenden Taxen, mit Einschluß sämmtlicher Pertinenzien und Hinzurechnung des Tarwerthes des hierher nicht gehörigen und darum zur Subhastation nicht gestellten pommerschen Antheils von Zadow, land schaftlich auf 69, 999 Thlr. 13 Sgr. 2 Pf. abgeschätzt, soll auf den Antrag zweier Miteigenthümer in dem am 16. September e., Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Ober-Landesgerichts-Rath Gerlach an hiesiger Gerichtsstelle anstehenden Termin im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich verkauft werden.

Marienwerder, den 8. Februar 1848.

Civil⸗Senat des Königl. Ober-Landesgerichts.

J rektor der

/ Berlin,

VV.

101 h]

751 Nothwendiger Verkauf.

Die in Güntershagen belegene und im Höpotheken— buche Vol. II. No. 43. Fol. 13–- 18. verzeichnete Erb= pachts⸗Walkmühle des Gottlieb Schuster, abgeschätzt auf 8er Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst Höpotheken- schein und Bedingungen in der Registratur einzusehen⸗ den Taxe, soll

am 7. Aungust d. J., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden.

Dramburg, den 21. Januar 1848.

Königl. Land⸗ und Stadtgericht.

[i765 Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 14. Februar 1848. Das hierselbst in der Zimmerstraße Nr. 75 belegene, = im Hvpothekenbuche von der Friedrichsstadt Band 20 Nr. 1405. auf den Namen des Viktualienhändlers Jo- n hann Christian Gottlieb Trolldenier verzeichnete, setzt dessen Erben zugehörige Grundstück, gerichtlich abge— 3 schäßt zu 89 Thir. 24 Sgr. 9 Pf., soll .

am 18. September 1848, Vorm. 11 Uhr, v an der Gerichtsstellt subhastirt werden. Taxe und Hy— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Die unbekannten Real-Pralendenten werden unter der Verwarnung der Prallusion hierdurch öffentlich vorgeladen.

T T Das Personenschiff. Borussia

= geht in 1ezulairer Fahrt zwi⸗ 7 z. Xsch en Stettin un Swi⸗ nemünde von Stettin

ab jeden Sonnabend und Mittwoch, Nachmit⸗

tage 2 uh, von Swinemünde even

Montag und Freitag, Morgens 8 Uhr, und be⸗— ginnt damit am 1. Juli. Die Preise sind: Auf der „Borussia“ à Person . 1 Thlr. 15 Sgr. Kinder unter 12 Jahren die Hälfte. ; ber Domestiken bei ihren Herrschaften * Person. 212 daß Auf dem sie schleppenden Dampf⸗

chiffe als 2ter Platz à Person . 1 z3ter ö. J ö 4 n Kinder unter 12 Jahren die Hälfte. Wagen nach Taxe. Die Billets sind am Tage der Abfahrt am Bord des Schiffes zu lösen. Comitè der Stettiner Dampfbugsirboot-⸗-Rhederei.

—1

gezogen.

In der heute stattgehabten aulserordentlichen Ge— neral- Versammlung der Actionairs der Berlinischen Eeuer- Versicherungs- Anstalt ist mit Tode abgegangenen Directions-Mitgliedes Herrn II. HI Ortho der HIerr George ñ genannten heit erwählt worden. den 26. Juni 1848.

Die der Berlinischen Eeuer- Versicherungs- Anstalt.

Bi 9g 6.

Auszug aus dem Protokolle über die Gene ral Versammlung der Actionaire der Mag⸗ deburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn-⸗-Gesell- schaft am 8ten d. M.

selben geschieden seien, und beschlossen, vier neue aus— wärtige Mitglieder zu wählen und keinen Stellvertreter einrücken zu lassen. Die Wahl fiel hiernächst auf Herrn C. L. Zuckschwerdt » Wilhelm Deneke

Ober-Landes gerichts-⸗Assessor Parrisius in Naumburg, 7) Ober-Landesgerichts-Rath Crelinger in 65 Doktor Tappert Kommerzien⸗Rath Hevmann Der Antrag des Herrn A. Libbach: daß den Actionairen zur Einzahlung oder Ergän— 2 . ö zung der bereits ausgeschriebenen siebenten Rate Gi * K schen, Magdeburg Hal⸗ eine Frist bis n n wurde abgelehnt, dagegen das dazu gestellte Amendement, daß eine solche Frist unter der Verpflichtung zur Zinszahlung bis zum 15ten k. M. bewilligt werde, ohne bis dahin die angedrohte Conventionalstrafe oder Amortisation eintreten zu lassen, angenommen, obwohl Herr F. H. Jacobson aus Hamburg gegen derartige Abstimmungen als statuten⸗ widrig überhaupt schluß der letzten General-Versammlung diese Frage völlig erledigt sei.

Außerdem nahm die Versammlung durch Acclamation den Vorschlag an, daß eine Kommission, aus Mitglie⸗ dern des Direktoriums und des Ausschusses gebildet, zusammentrete, um in Verbindung mit dem Comité der in Berlin wohnhasten Actionaire diejenigen Schritte zu athen, welche bei den Königlichen Ministerlen zu dem wecke zu unternehmen seien, entweder der Staat die Bahn übernehmen 2 in ln dan derselben durch Bewilligung

eldmitteln eine Beihülfe gewähren möge.

Die übrigen, von He ür di = ner , Herrn A. Lib bach für diese Ge

Magdeburg, den 15. Juni 1848. Der Vorsitzende des Gesellschafts · Ausschusses.

at9 p) Ber

Stelle des

11 die

Prätorius zum Di

Anstalt durch Stimmen - Mehr

1 nm

D

H. Keibel. C.

FT. Meisnit zer.

Bren de!

gegen Einlösung des Zins- und Nr. 10.

Nachdem der Geschäfts⸗ Bericht des Direktoriums über das letzte Geschäfts⸗ jahr und der Rechnungs⸗ Abschluß vertheilt waren, wurde erwähnt, daß im

g. Laufe dieses Jahres vier auswärtige Mitglieder des Gesellschafts-Aus⸗ schusses definitiv aus dem⸗

und

betheiligten Publikums bringen. Stettin, den 21. Juni 1848.

Witte. Kutscher.

120 b] 58

hier,

. . h lin.

zum 1. Januar 1819 bewilligt werde, vereinbarte protestirt hatte, weil durch den Be—

ten Köln, Bremen, Leipzig zur Ausführung.

haben.

waltungen;

gestellten Anträge wurden zurück⸗ befördert.

3) Es werden,

(gez.) Deneke.

von Zante,

; i, h so 29,984 Rthlr. jährlich. dem erhielten 200 Ctr. Korinthen von der Morea je nach Qualität monatlich, also ithl̃i, jährlich

Bekanntmachung.

, . .

Stettiner Eisenbahn.

Nachdem von der dies- jährigen General-⸗Ver— sammlung / sellschaft die Gewährung einer Dividende von 2 pCt. auf unsere Ac⸗ tien aus den Ueber⸗ schüssen des Jahres 1847 beschlossen worden ist, erfolgt die Zahlung derselben, inclustve der am 1. Juli (. fälligen Zinsen, ividendenscheines

mit 8 Thlr. für die Voll-Actie

2 4. . 9 2 mit 4 Thlr. für die Halb⸗Actie hier bei unserer Hauptkasse vom 3. Juli c. ab und

r, 2 * =. * . 3. am 7. und 8. Juli c. in Berlin auf unserem Bahnhofe, des Vormittags von 9 bis 12 Uhr, was wir hierdurch zur Kenntniß des

Direltorium der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft. F. Rhades.

Norddeutscher Gerichtsrath Lehmann Eisenbahn-Verband.

Mit dem 1. Juli d. J. kommt das zwischen uns und den Verwaltungen der Köln⸗Mindener, der Königlich Hannoverschen, Herzoglich Braunschweig⸗

berstädter . burg -⸗Leipziger Eisenbah⸗ nen unterm 5. März d. J.

Reglement über den durch— gehenden Güter-Verkehr

auf den Eisenb ahnen zwischen den Endpunk— Harburg, —; ?

Das Reglement nebst dem dazu gehörigen Tarif ist zu 1 Sgr. für jedes Exemplar bei sämmtlichen Güter-Expeditionen unserer Bahn zu

Die Haupt⸗Grundsätze des Reglements sind:

1) dem Versender und Adressaten gegenüber vertritt die Verwaltung der Aufgabe resp. der Bestim— mungs-Station die sämmtlichen betheiligten Ver-

2) die Güter werden, wenn nicht besondere Umstände eine Ausnahme nöthig machen, von der Aufgabe bis zur Bestimmungs⸗Station ohne Umladung

bei Veilust der halben oder ganzen Fracht, best immte Lie ferfrist en garantirt. Die Transportzeit für die Güter in gewöhnlicher Fracht ist von Berlin nach allen Punkten der Köln

Spirttus mehrseitig angetragen, wird noch mit 21 Rthlr. zum Bedarf gekauft, doch dürfte dieser Preis ferner nicht mehr zu machen sein, da die rückgängige Bewegung in Berlin und Stettin ihre Wir⸗ kung auch hier um so weniger verfehlen wird, da bei den vorhande⸗ nen großen Vorräthen alle Aussichten einer guten und frühen Ka—— toffel-Aerndte vorhanden sind und die Brennereien zum Theil schon im August wieder in Betrieb gesetzt werden sollen.

Rüböl. Die Zufuhren in dieser Woche waren ziemlich stark, und da der Abzug fehlt, so mußten die Inhaber sich einer aberma! gen Preis-Reduction unterwerfen, demzufolge Loco⸗-Oel mit 95 Iz Rthlr. abgegeben wurde; Lieferung Sept. Mkt. blieb wenig v. gehrt, 102 Rthlr. gehalten und 107 Rthlr. bezahlt.

Saaten. Von Winter-Rübsen wurden einige Posten mit 52 Rthlr. pr. Wispel verkauft, bei Kleinigkeiten ist kaum über 4 Rthlr. pr. dresdn. Scheffel zu machen.

Unsere März⸗Ereignisse haben überall die Theilnahme unserer deutschen Brüder gefunden, und von nahe und fern, sogar über die Gränzen der deutschen Marken hinaus, sind uns Gaben der Liebe für die Verwundeten und Hinterbliebenen der Gefallenen zugegangen. Wenngleich die Gesammt— summe dieser Gaben sehr bedeutend ist, so ist doch andererseits in so gro ßem Umfange Beihülfe in Anspruch genommen und mit Rüchsicht auf die besonderen Verhältnisse von uns bewilligt worden, daß sie für die Zulunft nicht ausreichen werden. .

Folgende Uebersicht der Einnahmen und deren Verwendung wird dies näher ergeben.

Bis zum 1. Juni d. J. sind überhaupt an Beiträgen eingekommen außer einigen noch zu verwerthenden kleinen Pretiosen ;

100,032 Rthlr. 1 Sgr. 1 Pf. Hiervon sind: 1) für das Militair und zu anderen Zwecken von den Gebern bestimmt und an die betreffenden Behörden gezahlt 2, 455 Rthlr. 7 Sgr. 5 Pf. 2) von uns ver⸗

wendet. ,

16,573 * 25 D 8 y) Bleibt Bestand. ... 83,458 Rthlr. 5 Sgr. 5 Pf. Auf diesen Bestand kommen zur Zahlung die erforderlichen und schon

von Corfu in Tinen zu 24 Fl. und 350 O. von Dalmatien und Ra- bewilligten laufenden Unterstützungen nach einem ungefähren Ueberschlage

1) an 123 Hinterbliebene 1005 Rthlr. 20 Sgr. 2) an 146 Verwundete 1493 * * zusammen 2498 Rthlr. 20 Sgr. Hierdurch würde also Kapital und Zinsen in einigen Jahren aufgezehrt sein. J Wenngleich die ad 2 erwahnten Unterstützungen voraussichtlich nicht alle

. 2 j —R fortdauernd zu zahlen sein werden, so ist doch so bald eine Ermäßigung dieser Je näher wir der Aerndte

zu erwarten, da noch viele Verwundete in den Kranken⸗An⸗

Summe nich

8 ch : stalten sich befinden, ihrer Entlassung noch entgegensehen und daher mit Un— scheint, desto mehr gehen die Getraidepreise am hiesigen Markte zu⸗

terstützungen neu hinzutreten.

Berlin, den 21. Juni 1848. . ö. ; Städtische Deputation zur Unterstüßung der in den März tagen Verwundeten und der Hinterbliebenen der Gefallenen.

.

,

Mindener Bahn auf 4 Tage reine, Fahrzeit excl. der zum Einladen und Ausfahren nöthigen Zeit) bestimmt. Die Güter müssen in Berlin bis Mittag eingeliefert sein, um am folgenden Tage abzugehen. Güter, welche abgeholt werden sollen, um am folgenden Tage abzu— gehen, sind bis Vormittags 9 Uhr anzumelden. Die Zustellungszeit am Bestimmungsorte richtet sich nach dem Reglement.

Eilgüter gelangen von der Aufgabe zur Bestim— mungs- Station am Abend des Tages nach der Auf⸗ gabe. Dieselben können in Berlin bis 4 Uhr Nach— mittags eingeliefert werden.

Potsdam, den 25. Juni 1848.

Das Direktorium der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

unserer Ge⸗

29161 . Köln-Mindener Eisenbahn. Tägliche Abfahrten der Personenzüge:

.

. Minden nach De utz, Morgens 5 Uhr 45 Min., Nachmittags 12 Uhr 15 Min.“),

nach Dortmund, Nachm. 5 Uhr 30 Min. *)

) im Anschluß an den um 11 Uhr 15 Min. Mor⸗ gens von Berlin, Dresden, Leipzig, Braunschweig, Bremen, Uelzen, Hildesheim und Hannover eintref⸗ fenden Zug;

**) im Anschluͤß an den um 4 Uhr 380 Minuten Nach= mittags von Hannover und Harburg eintreffenden Zug. Geht anderen Tages über Köln bis Gent und Lille. .

Die Direct ion.

Sächsisch⸗Schlesisehe uc! Gisenbahn.

Mit Beziehung auf §. 30. der Sta⸗ tuten für die Säch⸗ sisch⸗Schlesische Ei⸗ senbahn wird hier⸗= durch bekannt ge⸗ macht, daß vom 1. Juli d. J. an die auf das Halbjahr vom 1. Januar bis 30. Juni d. J. fäl⸗ lige , ng 29 f di ie, ingleichen der noch rückständige Zin—= 3 gh fart ere Halbjahr 1847 mit ebenfalls 2h auf die Actie, mithin zusammen vier Thaler, ge— gen Rückgabe des Dividendenscheins Nr. 1.,

in Dresden (Haupt⸗Büreau auf dem Bahnhof),

„Leipzig (an der Bank), und

„Bautzen (bei Herrn Sparkassen⸗-Direktor Heyde-⸗

mann) werden ausgezahlt werden. Dresden, am 21. Juni 1848. Das Direktorium

der Sächsisch-Schlesischen ae,, . . Franz Netcke, v. Burgs dorff. in Stellvertr. des Vossitzenden.

* ——

und Magde—

Berlin und

. *

Das Abonnement beträgt:

2

nin allen Theilen der Monarchie

1

. 2 Athlr. für 4 Jahr. 2 4 Rthlr.« * Jahr. 8 Rthlr.« 1 Jahr.

ohne Preis⸗Erhöhung.

Zei einzelnen Nummern wird ver Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

16 56.

Preußisch er

Staats- Anzeiger.

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und

Auslandes nehmen Bestellung auf

dieses Blatt an, für Berlin die

Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers.

Behren - Straße Ur. 657.

Berlin, Donner stag den 29. Zuni

1848.

Damit die verehrlichen Abonnenten in der Zusendung des Preuß. Staats-Anzeigers und namentl

ich der demselben beigegebenen

Beilage, welche die vollständigen steno⸗

graphischen Berichte über die Sitzungen der National⸗Versammlung enthält, keine Unterbrechung erleiden, werden sie ergebenst ersucht, ihre resp. Bestellungen für das mit dem 1. Juli C. beginnende Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die Auflage sogleich danach bestimmt werden kann— Der vierteljährliche Pränumerationspreis beträgt 2 Rthlr. Neu hinzutretenden Abonnenten können die Nummern des Preuß. Staats-Anzeigers, mit welchen die stenographischen Berichte beginnen, so weit die noch vorhandenen Exemplare reichen, für den zweimonatlichen Abonnementspreis von 1 Rthlr. 10 Sgr. nachgeliefert werden.

Besondere Abonnements auf die genannten stenographischen Berichte finden nicht statt.

n gntt. Anitlicher Theil.

Deutschland.

Bundes⸗-Angelegenheiten. Frankfurt a. M. der deutschen National-⸗Versammlung.

Hesterreich. Prag. Bekanntmachung des Fürsten Windischgrätz.

Bayern. München. Die verwittwete Kurfürstin 4.

Hannover. Hannover. Gesetz wegen Aufhebung der adeligen und „der gelahrten Bank im Ober-Appellationsgerichte.

Anhalt-Cöthen. Eröffnung des Landtages.

Ausland.

Frankreich. National-Versammlung. Verhandlungen über den Verlauf des Kampfes und Beschlüsse in Folge desselben. Paris. Demissionsschreiben der vollziehenden Kommission. Proclamationen. Berichte über den Aufstand und dessen Bekämpfung.

Großbritanien und Irland. London. Kabinetsrath. Parla⸗ ments -Verhandlungen: Die Polen Frage im Oberhause. Die west= indische Debatte im Unterhause fortgesetzi. Das Untersuchungs-⸗Comite

Füber die jüngste Handelskrisis. .

Belgien. Brüssel. Die belgische Gesandtschaft für Paris.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Beilage.

Verhandlungen

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Land⸗ und Stadtgerichts Rath und Steuer⸗Untersuchungs—⸗ richter Hanff in Stettin bei der nachgesuchten Entlassung aus dem Justizdienste den Charakter als Geheimer Justizrath zu verleihen.

Ser Hoheit der Herzog Georg von Mecklenburg Strelitz ist, von London kommend, nach Neu- Strelitz hier durchgereist.

Der bisherige Stadtgerichts Rath Dr. Schütz hierselbst ist vom 1. Juli d. J. ab zum Justiz-Kommissarius bei dem Kanmiergerichte mit dem Charakter als Justizrath und zugleich widerruflich zum No— tar im Bezirk dieses Gerichtshofes ernannt worden.

. der aufgerufenen und der Königlichen Kontrolle der Staats—⸗ Papiere im Rechnungs-Jahre 1847 als gerichtlich mortisizirt nach- . gewiesenen Staats⸗-Papiere.

** * 9 Dokuments D

des

rechtskräftigen Erkenntnisses.

Litt. Rthlr.

J. Staats-Schuldscheine de 1811.

200 Oktober 1846. 4 Januar 1847. 200 200 500 100 100 109 100

131,635 vom 26. 95, 536 99,493

2, 151 58, 707 32,790 55,910 101,442 55,611 55,611 58, 251 190 68, 599 A. 100 26, 281 . 50 76, 891 ; 100 96,531 100 117, 307 100

II. Staats -Schuldscheine de 1812.

1000 1000 1000 500 500 500 500 1090 100

vom 2

vom 18. März 1847.

vom 24. Juni 1847.

vom 29. April 1847.

vom 28. Januar 1847.

Mai 1847. August 1817.

vom vom 1.

vom 24. Juni 1817.

——

Tv 1226 17933 8,315 8516 8, 317 8351s 2, Sõ7 52,712 52 713 1609 52, 734 100 Berlin, den 9. Juni 1848. Königliche Kontrolle der Staatspapiere.

vom 10. Juni 1847.

n , , , , , . .

Das den Kandidaten der Philosophie, Friedrich Wegener und Adolph Martin zu Halle a. St, unterm 19. August 1847 ertheilte Patent

auf ein Verfahren, Chlorblei zu gute zu machen und Aetz— Natron in kohlensaures Natron umzuwandeln, ist aufgehoben worden.

Nichtamtlicher Theil. Dent schland.

Sundes Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 26. Juni. (O. P. A. 3.) 23ste Sitzung der National⸗Versammlung. (Schluß.)

Mathy (für den Mayernschen Antrag): Nicht allein um die Rechte des Volkes festzustellen, sind wir hierher gesandt, sonst wür⸗ den die Grundrechte zuerst berathen worden sein. Wir müssen auch für die Gewalt sorgen, deren Nothwendigkeit nicht mehr bezweifelt wird. Wäre der Verfassungs⸗Ausschuß in bem Fall gewesen, mit der definitiven Verfassung vor uns zu treten, so hätten wir einen doppel⸗ ten Vortheil gezogen, ein Werk für die Dauer zu schaffen, und nichts hätte uns abgehalten, es gleich ins Leben zu führen. Hätten die Re⸗ gierungen vor sechs Wochen eine Centralgewalt geschaffen, so hätten wir eine vielleicht Beifall sindende vollendete Thatsache gehabt. Doch wie das Vorparlament und der Funfziger-Ausschuß wichtige Fragen auf diese Versammlung übertrugen, so sind auch die Regierungen dem Beispiele gefolgt. Sonst hätten sie sich vielleicht dem Vorwurf aus⸗ gesetzt, der der Bundesversammlung mehrfach gemacht wurde, uns zu⸗ vorgekommen zu sein und auch die Ehre für sich genommen zu haben. Der erste Gedanke war ein einfacher; man glaubte für die kurze Zeit keiner zusammengesetzten Form zu bedürfen. Man wollte die Gewalt in die Hände, dreier Männer legen und die allgemeine Zustimmung gewinnen. Sie sollten nach zwei Seiten verantwortlich sein, vorzüg⸗ lich natürlich nach der Richtung, wo die Macht der Nation jetzt zu⸗ sammenfließt. Man ist von dem ersten Gedanken abgekom— men in Folge längerer Verhandlung. Diesem schließt sich der Redner an. Die Mehrheit der National-Versammlung stellt die Einheit des Volkswillens dar. Allerdings kann Riemand jede verschiedene Willensrichtung, die auftaucht, vollziehen, aber es kann Jemand den Willen der Mehrheit vollziehen, worin er zu— gleich seine einzige, aber ausreichende Stütze darum findet, weil er aus ihr hervorgegangen. Für eine unverantwortliche Oberleitung spricht das Gebäude der constitutionellen Monarchie. Viele wollten jetzt schon den Schlußstein als Erleichterung des Uebergangs. Da⸗ gegen läßt sich sagen, daß eine solche unverantwortliche Sberleitung für ganz Deutschland bis jetzt noch nicht bestanden hat; und haben die Regierungen unter dem bisherigen absolutistischen Einfluß ein con⸗ stitutionelles Scheinleben geführt, warum sollten sie es nicht wenige Monate unter einem demokratischen Einflusse versuchen, bei welchem sie an Wahrheit und Stärke nicht verlieren werden. Die Mehrheit ist indessen für Unverantwortlichkeit. Eine Unverantwortlichkeit kann keinem Privatmann übertragen werden; dieser wäre machtlos oder Despot, wie ihn die zwingenden Verhältnisse zu dem einen oder an— deren verurtheilen würden. Ein Zusammenwirken aller Betheiligten bei der Wahl ist unerläßlich, und durch die Mitwirkung aller Be⸗ theiligten der Volksherrlichkeit geschieht der Selbstbestimmung des Volkes kein Eintrag. Sonst müßte man die Wahl dem Volke unmit— telbar überlassen; denn auch die Versammlung ist dazu nicht ausdrück⸗ lich beauftragt. Es würde eine allgemeine Volkswahl sein, wie bei dem Präsidenten von Amerika, aus welcher aber auch der Kaiser Na⸗ poleon hervorgegangen ist. Bei Anrufung der Zustimmung der einzelnen Staaten nähern wir uns um so mehr der Volksherrlichkeit. Der Ein- zelne mag sich gehoben fühlen, einen Akt der Machtvollkommenheit ausgeübt zu haben; wir fragen, ob damit dem Vaterlande gedient ist. Das Zugeständniß an die Fürsten, das man darin sehen will, ist ihnen bereits gemacht in Wien, Berlin und München; das Volk hat es ge⸗ macht; die Wahl ist eine große Verantwortlichkeit; soll sie die Na⸗ tional-Versammlung auf sich nehmen oder mit den Stämmen theilen? Unter den Anträgen, die zur Vereinigung führen können, hat sich der Redner den Mayernschen ausersehen. Er ist bildungsfähig und fähig der Zusätze und Weglassungen, die zum Ziele führen können. Der Redner bedauert, daß das Waitzsche Amendement nicht mehr zur Dis⸗ fussion komme. Es würde ein Mißverständniß des Schoderschen Antrages be⸗ seitigen. Die Bundes-Versammlung ist während des Provisoriums, wenn auch mit wesentlich neuen Functionen, nothwendig als Staatenkammer. Man soll nicht schmähen gegen die Regierungen in einem Augenblick, wo man, sei es für Schleswig oder für Böhmen, Leistungen von ihnen in An= spruch nimmt. Es handelt sich nicht um Namen, ob die Einrichtun- gen monarchisch oder republikanisch sind, sondern ob gut und noth⸗ wendig. Die Republik, wie sie uns hier erscheint, ist nicht die wahre Nepublik; unter freien Männern ist keine Herrenlosigkeit; da versteht Jeder, sein eigener Herr zu sein, und erkennt einen unbeschränkten

Gebieter über sich, den Willen der Nation und seinen Ausdruck, das Gesetz. Der Redner geht quf eine Kritik einzelner, ihm auffallend erscheinender Sätze entgegenstehender Redner ein. Er wundert sich über diese nicht; er würde sich über Auffallenderes nicht wundern; denn aus der Bevormundung geht ein Volk zur Selbstbestimmung nicht über, ohne seltsame Sprünge. Das deutsche Volk in seiner r nnd, heit hat sich bisher preiswürdig betragen, und auch die Versammlung hat in ihrer großen Mehrheit gezeigt, daß sie die erste Bedingung dauernder Freiheit, die weise Mäßigung und Selbsibeschränkung, nicht vergißt. Sollten die Regierungen einzelner Staaten es unterlassen, dem Beispiele zu folgen, dann wäre der Versammlung ein kühner Griff nach der Allgewalt erlaubt und durch die Noth geboten. Dann würden wir als nächsten Preis der Allgewalt die deutsche Republik, die Freiheit haben. Doch in solchen betrübten Zuständen ist es die Freiheit nicht, deren man sich freut. Dann kann die Gewaltherrschaft allein das Vaterland retten. Aber noch berechtigt uns nichts, zu dem Aeußersten zu schreiten, noch haben wir die . daß eine große Mehrheit für die Einsetzung einer provisorischen Gewalt sich bilden wird, eine Mehrheit, aus welcher Beschlüsse hervorgehen wer—= den, die, wenn auch nicht den Wünschen aller Einzelnen, doch Lem Gesammtinteresse der Nation entsprechen. (Bravo.)

Präsident von Gagern: Es ist in einer früheren Sitzung der Wunsch ausgesprochen worden, daß, wenn ich mich veranlaßt finde, eine Meinung zu äußern, die außer dem gewöhnlichen Kreise der Führung der Verhand- lung liegt, ich dann die Stelle, auf der ich jetzt stehe, einzunehmen hätte. Ich entspreche hiermit diesem Wunsche; denn ich halte es für eine Pflicht von meiner Seite, Sie nicht und die Nation im Zweifel zu lassen über meine Ansicht in der so wichtigen Frage, welche uns diese Woche über be— schäftigt hat. Der Platz, der mir durch Ihre Stimmen angewiesen ist, kann mir nicht unter der Bedingung angewiesen sein, daß ich auf eine selbst= ständige Meinung verzichten müsse. Wenn mir das Vertrauen in einer Weise bewiesen worden ist, wie ich stolz darauf bin, so kann ich das nur dem zuschreiben, daß man von mir weiß, daß ich zu allen Zeiten meiner Ueberzengung ren geblieben bin und zu jeder Zeit Farbe bekannt habe. (Bravo.) Meine Herren! Ich gehe sogleich zu der Frage üben, die uns hier beschäftigt. Darüber ist kein Streit, und ich gehe auf eine nähere Begründung dessen nicht ein, daß es nothwendig ist, eine provisorische Gewalt zu schaffen, weil diejenige Gewalt, die bisher die Gesammüheit Deutschlands vertröten hat diesem Berufe nicht mehr gewachsen ist. Ist es nothwendig, daß wir eint provisorische Centralgewalt bis zu dem Zeitpunkte, wo das Verfassungg werk

beendigt sein wird, schaffen, so wollen wir zunaͤchst die Frage ins Auge fassen, welches der Beruf, die nächste Aufgabe, der Umfang der Gewalt 6. wird, die wir ihr übertragen; denn davon allerdings wird eg abhängen wie wir diese Gewalt schaffen wollen. Es kann keinem Zweißsel unterliegen, daß sowohl die Majorität des Ausschusses, als alle anderen Anträge so vielfach sie gestellt sind, nur die Vollziehungsgewalt im Auge hatten die sie der neu zu schaffenden Behörde übertragen wollen. Wer neben die ser Voll= ziehungsgewalt die gesetzgebende Gewalt auszuüben hat, darauf werde ich sogleich eingehen; ist es aber wahr, daß wir blos die Vollziehungsgewalt der neu zu schaffenden Behörde übertragen wollen, dann verstehe ich den Vorwurf nicht, den man dem Ausschuß-ÄUntrage machen will, daß die Schaf⸗ fung einer solchen Behörde mit bloßen Vollziehungsrechien die neben uns bestehen soll, mit uns . und sällt, die Des potie oder die Diktatur sei; denn da Niemand anders da ist, keine Be⸗= hörde, welche die gesetzgebende Gewalt für die Gesammtheit Teůtschlands jetzt noch neben uns ausüben kann, so kann es auch sonst Niemand sein 63 die konstituirende National⸗Versammlung, die das Gesetzgebungs recht aus⸗ zuüben hat, und in keinem der Anträge ist irgendwie nur darauf hingedeu⸗ tet, daß sie dieses Rechts sich begeben, daß sie dieses Recht auf Ändere übertragen will. Die also sind gewiß fälschlich angeklagt, welche die Voll- ziehungsgewalt einer provisorischen Centralgewall übertragen wollen seien es fünf, seien es drei, oder sei es einer, sie hätten die Diktatur gewollt oder die Despotie geschaffen. In unseren Tagen ist die Diktatur und die Despotie nicht mehr möglich, so lange der Gesst über Deutschland waltet, der in dieser Versammlung sich kundglebt. Es hat nun diese Ver sammlung das Gesetzgebungsrecht, freilich, wenn Sie wollen, außerordent⸗ licherweise; denn der nächste Zweck, für den die Nation uns berufen, war der und ist der, eine Verfassung für Deutschland neu zu schaffen; abei noch nie hat neben einer konstituirenden Versammlung eine Behörde bestanden die sich neben einer solchen Versammlung hätte anmaßen können, das Ge⸗ setztebungsrecht auszuüben; es ist also das gewöhnliche Gesetz ebungsrecht nothwendig auf uns übergegangen, weil keine andere Behörde be eht, die es ausüben könnte, Ist es so, daß die Gesetzgebungsgewalt in uns liegt daß für die Vollziehungsgewalt uns eine neue Behörde nothwendig ist fs frage ich, warum erhebt man darüber einen unfruchtbaren Streit, was die Vollziehung und was die Verlündung und die Ausführung unserer Be= schlüse betrifft? Ich bin überzeugt, daß es der Majorilät des Aus schusses und seinem berühmten Berichterstatter nicht in den Sinn gekom- men ist., zu zweifeln, daß die zu schaffende Exekutivgewalt die befg i dieser National-Versammlung zu vollziehen hat. Wenn darüber der Aus- schuß nichts sagt, so hat er dies wohl nur darum gethan, weil ein Punkt dabei ist, der allerdings der Erwägung bedarf. Ich werde mich in dieser Beziehung, weil das schon so vielfach erschöpft ist, kurz fassen. Es ist nämlich nicht zweifelhaft, daß überhaupt unsere Hesc uff Gesetze oder sonstige Beschlüsse verkündet und vollzogen werden sollen, eben 9 we⸗ nig, daß es die zu schaffende Centralgewalt sein solle, die sie zu vollziehen . wird, aber es fragt sich, ob nicht Fälle eintreten sönnen, wo dit erlündigung und Vollziehung einzelner Beschlüsse der Versammlung von der künftigen Gewalt, die wir schaffen wollen, als gefährlich oder augen · blicklich nachtheilig für die Interessen des Vaterlandes beurtheilt werden könnten. Wären wir nicht eine konstituirende Versammlung, sondern wä⸗ ren die Gewalten für alle Zeiten regelmäßig in ebung, dann würde diese Frage uns, nicht zur Entscheidung vorliegen; wir würden dann entweder ein Staatenhaus haben, wo die Beschlüsfe