babener Konferenz), so wie von Unterwaglden ze., R z schon politisch unklug finden, solche Bestimmungen in den Bundes- Eutwurf aufzunehmen, was den Gegnern desselben willkommen sein dürfte, auch unter Hinweisung auf ein be⸗ reits darüber erschienenes Konkordat, — Anstand und wird bei der Abstimmung nur von 4 Stimmen unterstützt. 3) Aar⸗ gau stellt nun einen Antrag zu Gunsten der Juden, welche es eman—= zipirt und daher eine Bestimmung aufgenommen wissen will, wonach bie Bundes- Gesetzgebung die Anwendung des Artikels 39 (welcher das Niederlassungs⸗Recht blos auf die Bürger beider christlichen Kon⸗ fessionen beschränkt) auf alle Schweizerbürger verfügen könne, was aber nicht Anklang findet und in der Minderheit bleibt. 4) Eben so ergeht es einem zweiten Antrage Berns für Reorganisation der Bisthums-Verhältnisse und Aufhebung der Immunitäts⸗Verhältnisse der Bisthümer und Klöster. Unterwalden, Uri, Schwyz und Appenzell J. Rh. verwahren sich gegen solche Anträge, wogegen aber Aargau heftig gegen diese Antastung des Vorschlagsrechts der Gesandtschaften protestirt. Auch ein Antrag von Freiburg zur Er⸗ richtung einer Nationalbank bleibt in Minderheit. Nach Anzeige eines Begnadigungs-Gesuches von Genf wird die Sitzung aufgehoben. Sitzung vom 24. Juni. Zürich schließt das gestern offen be⸗ haltene Protokoll, indem es seine Nichtzustimmung zu den Anträgen Berus hinsichtlich der Garantie der gemischten Ehen und der Reor— ganisation der Bisthums-Verhältnisse, dagegen seine Zustimmung zu Artikel 26 (Zoll-Einnahmen) erklärt. Bern schließt das Protokoll in Bezug auf die Hochschule durch Zustimmung zu derselben, wo⸗ mit nun dieselbe eine Mehrheit von 127 Stimmen im Sinne des Entwurfs, d. h. nicht obligatorisch, erhalten hat. Dem Kriegsrathe wird hierauf die nachgesuchte Ermächtigung ertheilt, nach den das Angemessene hinsichtlich des Verkaufs der noch in den gazinen von Bern, Zürich und Aarburg liegenden Mehl- und Hafer— im Betrage von 53,307 Fr. (woran aber bei den jetzigen Verlust von 14,000 Fr. in Aussicht steht, zu verfügen. — der Kriegsrath die Reclamation des neuenburgischen ffes „L'„Industriel“ von 6751 Fr. näher untersuchen und erledi— gen. ine Eingabe der eidgenössischen Militairgesellschaft für Central⸗ zustruction sämmtlicher Waffengattungen soll bei dem betreffenden Ar⸗ tikel berücichtigt werden. — Vorgelegt wird der bereits theilweis gedruckte Bundes-Entwurf, wie er aus der letzten Berathung hervor in ist, und die Berathung der definitiven Redaction desselben Man hätte glauben sollen, daß nun die Berathung der Nedaction etwas schneller vorgehen sollte, allein gerade hier suchten fast bei jedem Artikel — d. h. nur die abgeänderten oder ganz neuen wurden in Berathung gezogen die verschiedenen Kan⸗ tone ihre Interessen noch einmal geltend zu machen und sorgfältig zu wahren. Der Eingang wurde wieder von Genf und Aargau angefochten, indem der Ausdruck: „Im Namen Gottes“ mit dem „Schutze Gottes“, das Wort „Nation“ mit „Volk“ ꝛc. zu vertauschen beantragt wurde. Art. 1 veranlaßte Einsprache von Appenzell J. R., welches den alten üblichen aktenmäßigen Ausdruck „beider Rhoden“ statt „dir däußeren und inneren Nhoden“ beibehalten will, welches Appen⸗ zell A. Rh. zwar zugiebt, obschon es ein orthographischer Schnitzer sei, und glaubt, es würde keine Einwendung erfolgt sein, wenn Inner⸗ rhoden vor Außerrhoden gestanden hätte. Artikel 6 (Garantie der Kantons-Verfassungen) veranlaßt weitläufige Bedenken von Seiten Freiburgs, dessen Verfassung bekanntlich nicht vom Volke ange— nommen worden ist, und es wird auch wirklich beschlossen, den Schluß⸗ satz zu streichen und in den Uebergangsbestimmungen dafür eine Be— stimmung aufzunehmen, wonach diese Garantie-Bedingungen auf die gegenwärtig bestehenden Verfassungen keine Anwendung finden sollen. sprachreinigende Aargau macht im Artikel 13 auf das Fremdwort Gendarmerie und im Artikel 27 auf das Fremd— wort Amortisirung aufmerksam. Artikel 14 enthält einen die Versammlung belustigenden Druckfehler, wonach die Kantone verpflich— tet werden, sich der bundesgemäßen Entscheidung bei Streitigkeiten zwischen den Kantonen zu „entziehen“ statt zu „unterziehen.“ In Artikel 22 wird nun auch die durch Berns Beitritt zur Mehrheit er— hobene eidgenossische Hochschule eingeschaltet und der Artikel sodann mit 144 Stimmen, worunter auch Zürich, angenommen. Artikel 24 (Aufhebung ber Kantonalzölle) wird zwar heftig angefochten, bleibt
gegn 19
desinitiven
2 Vas
346
aber unverändert. Artikel 30 (Aufhebung aller Vorrechte in Bezug auf Transport von Personen und Waaren) veranlaßt eine äußerst lange Diskussion und Rechtsverwahrungen von Uri und Unter⸗ walden, welche endlich das Resultat hat, daß der Artikel zu neuer Redaction den Redaktoren überwiesen wird. Artikel 31 erregt Waadts heftigen Zorn gegen die gemachte Einwendung, daß der Schlußsatz nicht ganz den Beschlüssen und den angenommenen Amen dements von Zürich ꝛc. entspreche, so daß Herr Druey erklärt, seine Nedaktorsstelle niederlegen zu wollen, wenn man ihn zu einer bloßen Kopirmaschine herabwürdigen wolle. Der Artikel wird sodann unver⸗ ändert angenommen, eben so Artikel 32, womit dann die Sitzung für heute aufgehoben wird; die Berathung soll am Montag weiter fort= gesetzt werden.
Sitzung vom 26. Juni. Uri erklärt seine Beistimmung zu den seinerzeit berathenen Anträgen für Abschaffung der Todesstrafe bei politischen Vergehen, Verbot der Vermögens⸗Confiscationen oder sie ersetzenden Bußen ebenfalls für politische Vergehen und endlich für ein Verbot aller Spezialgerichte. — Ein verlesenes Schreiben des schweizerischen Konsuls in Rom schildert die enthusiastische Freude über die heldenmüthige Haltung der zwei in römischen Diensten be⸗ findlichen Schweizer⸗Regimenter bei Vicenza, so daß die Deputirten⸗ Kammer am 16ten d. einmüthig bis an 2 Stimmen beschlossen habe, die Militairs derselben zu Bürgern des Kirchenstaats aufzunehmen, da sie sich um die Freiheit und Unabhängigkeit Italiens wohlverdient gemacht, daher auch Ehrenzeichen und Belohnungen erhalten und die Fumilien der Gefallenen unterstützt werden sollen. — Die Regierung von Graubündten berichtet in einer Zuschrift, daß sich nichts von Wichtigkeit zugetragen habe, daß sie aber, wenn die Truppen länger im Muͤnsterthale verbleiben sollten, auf Einführung der Naturalver— pflegung oder Verabreichung der Rationen alle 8 Tage an die Ein— wohner antrage. Es kommen zuweilen tyroler Schützen bis nahe zu den schweizerischen Wachen, werden jedoch zurückgewiesen. — Hinsicht— lich des um 700 Fr. zum Kauf angetragenen, seit längerer Zeit im Vorsaale aufgestellten Reliefs des Vierwaldstättersee's und seiner Um⸗ gebungen wird beschlossen, den Kriegsrath mit der Vorlage eines Gutachtens darüber an die nächste Tagsatzung zu beauftragen. Einige Gesandtschaften äußern Bedenken über den Ankauf, da es sonst zu weit führen und die Tagsatzung leicht mit solchen Gegenständen überschwemmt werden könnte. Der Bundespräsident zeigt an, daß morgen die Tagsatzungs⸗ Sitzungen geschlossen werden müßten, theils weil bereits mehrere Gesandt⸗ schaften ihre Abreise auf morgen angezeigt haben, theils wegen nothwendiger Einrichtungen. Die Sitzungen würden daher heute und morgen auch länger dauern und am Ende der Sitzung dann noch die Peti— tions⸗Kommission Bericht erstatten. Die Berathung der definitiven Redaction des Bundes-Entwurfes wird nun wieder mit Artikel 33 fortgesetzt und dabei ein neues Stück des erstberathenen Entwurfes ausgetheilt, was seit Sonnabend gedruckt wurde. Die materiellen Fragen veranlassen natürlich wiederholte längere Diskussionen, in⸗ dessen werden die Artikel doch meistens mit wenigen, gerade nicht wesentlichen Redactions-Verbesserungen, z. B. im Art. 33 (Postwe⸗ sen), unverändert genehmigt.
Beim Art. 36 (Münzregal) wurde der „schweizerische“ Münz⸗ fuß einfach in einen Münzfuß umgewandelt. Art. 41 (Niederlassungs⸗ recht) verursachte eine äußerst lange Erörterung, indem man sich mehr— seitig bestrebte, durch deutlicheren Ausdruck die Niederlassung zu be— lästigen oder zu beschränken, wogegen zwar Thurgau kräftig pro⸗ testirte, indem es den Artikel beschränkend genug findet, aber umsonst, der Artikel wurde mit einem kleinen, eingeschalteten, höchst unschuldi— gen Wörtchen angenommen. Der Art. 15 (Garantie der Preßfrei⸗ heit) wurde völlig umgeändert, indem nach Zürichs Antrag der Satz: „daß keine Censur noch Präventiv⸗Maßnahmen stattfinden dür— fen“, gestrichen, der Bundes- Behörde die Genehmigung der Kantonal- Gesetzgebungen gegen den Mißbrauch der Presse vor—⸗ behalten und der Bundes⸗Gesetzgebung das Recht zu Erlaß von Strafbestimmungen gegen die Eidgenossenschaft verübter Preß⸗ vergehen gegeben wurde. Art. 18 (Gleichstellung der Bürger aller Kantone mit den Bürgern des eigenen Kantons sowohl in Ge⸗ setzgebung als in gerichtlichem Verfahren) veranlaßt wieder eine De— batte über die Juden⸗Emancipationsfrage, indem Thurgau, wie im Artikel über Niederlassung, als Beschränkung für die Juden ebenfalls
. . m, , .
zarsen, ,.
2 1 zekanntmachungen. uso! Ediftal⸗- Vorladung. Im Hopothekenbuche des in der Stadt Bromberg be— legenen, früher mit der Zahl 210, jetzt mit 22 bezeich⸗ neten Grundstücks, welches gegenwärtig dem Schänker Lorenz Pawlicki gehört, steht Rubrica III. No. 2. ein-
Charlotte
getragen: ; Eine Protestation wegen einer von dem Post-Direk— 03
Die dem Aufenthalt nach unbekannten Gläubiger:
a) die Ehefrau des Kaufmanns Schulz, Susanne
Wilhelmine, mods deren Erben,
b) der Nentier August Leonhard von Kalkreuth, modo dessen Erben, und
c) der Lehrer Wilhelm August Adolph Giese,
werden hierdurch öffentlich vorgeladen.
Nothwendiger Verkauf.
376 p
geborene Köppenhausen,
ö. 8 . . d i n . zur General-Versammlung des Vereins der Kunstfreunde
im Preußischen Staate am 26. ö ,.
Durch die diesjährige Verlegung der Kunst-Ausstel⸗ ord '? ö lung auf die Frühlings⸗Monate ist es unmöglich ge— drigenfalls derselbe für todt worden, die Jahres⸗Versammlung des Vereins der Kunst— freunde im Preußischen Staate in Gemäßheit des S. 24.
die Worte „Schweizerbürger christlicher Konfession“ eingeschaltet wissen will, wogegen dann Aargau protestirt und sich warm seiner Mitbürger in Endingen annimmt, was Zürich und Thurgau dann wieder veranlaßt, die schlechte Qualität dieser Juden zu bezeichnen und auf die traurigen Erfahrungen und den demoralisirenden Einfluß dieser Schacher⸗ und Wucherjuden, denen, wie Zürich bemerkt, die Justiz kaum mit Prügeln beikommen könnte, hinzuweisen. Thurgau's beantragte Einschaltung wurde dann auch wirklich mit 153 Stimmen genehmigt. Bei Art. 51 (Abschaffung der Tobesstrafe für politische Ver⸗ gehen) wurde dann noch von Thurgau versucht, den bis jetzt in Minder⸗ heit gebliebenen Antrag zur Untersagung der Vermögens⸗Confisca⸗ tionen oder sie ersetzenden Geldstrafen bei politischen Vergehen zu einer Mehrheit zu bringen, allein umsonst, er erhielt blos S Stimmen, ob— schon sich dann noch 4 Stände das Protokoll offen behielten. Art. 58 (Verbot der Jesuiten) wurde stillschweigend genehmigt, aber blos von 17 Ständen. Der zu neuer Redaction zurückgeschickte Artikel 30 (Abschaffung der Vorrechte in Bezug auf Transport von Perso-⸗ nen und Waaren) veranlaßt dann wieder neue Verwahrung der In⸗ teressen von Schifffahrts⸗-Gesellschaften 2c. und wird nach langer De— batte abermals verworfen, dagegen eine von St. Gallen bean⸗ tragte Redaction endlich angenommen, welche den Gegenstand der künftigen Bundesgesetzgebung zuweist. Die sogenannte Begna⸗ digungs⸗-Kommission 'erstattet durch ihren Referenten, Meyer von Luzern, Bericht über sechs eingelangte Begnadigungs-Gesuche kriegsgerichtlich verurtheilter Militairs und trägt auf deren Abweisung an, was auch genehmigt wird, so wie die Forde⸗ rung, daß in Zukunft solchen Begnadigungs⸗Gesuchen jeweilen das kriegsgerichtliche Urtheil beigelegt werden solle. — Es wurde dann noch zum Schlusse der Sitzung eine Depesche des eidgenössischen Ge⸗ schäftsträgers in Paris, Barmann, verlesen. Minister Bastide habe nichts von der zufolge den Zeitungen in einer Depesche des eidge⸗ nössischen Geschäftsträgers in Wien angeführten, angeblich von Frank— reich angebotenen Friedens-Vermittelung in den italienischen Angele⸗ genheiten wissen wollen. Er beschwert sich über die Masse hülfs⸗ und mittellos in Havre liegender schweizerischer Auswanderer nach Amerika, welche seine und der schweizerischen Hülfsgesellschaft Hülfe allzu sehr in Anspruch nehmen und ihre Mittel ganz erschöpften. Halb 3 Uhr Nachmittags wurde endlich die Sitzung aufgehoben.
Sitzung vom 27. Juni. Die Berathung der definitiven Re⸗ daction der zweiten Hälfte der Bundes- Verfassung geht ungemein schnell vorwärts, und es wurden blos in zwei Artikeln unbedeutende Redac⸗ tions — Aenderungen angebracht. Beim Artikel für Errichtung einer polytechnischen und einer Hochschule wird die Bezeichnung Hochschule mit dem Ausdrucke „Universität“ ersetzt, und zwar mit 15 Stimmen. Nach 11 Uhr ist die Berathung fertig, und Zürich macht den Vor⸗ schlag, heute Abend in einer Konferenz ohne Amtstracht fa nmmen zukommen, um das Protokoll und die wenigen Redactions Aenderun⸗ gen von heute zu genehmigen. Grau bündten Vöffnet, seine nach⸗ träglich erhaltenen Instructionen. Es soll nun noch eine Abstimmung über das Ganze stattfinden. Neuenburg und Tessin halten glän⸗ zende patriotische Reden über den Bundes-Entwurf, können sich jedoch
icht definitiv erklären. 6.
nicht int erttien, es gerfassung wrde schließlich ven ic; Ständen angenommen, nämlich von Zürich, Solothurn, Schaff⸗ hausen, St. Gallen, Aargau, Wallis, Genf, Thurgau, Graubündten Baselland, Freiburg, Glarus, Luzern, Zug und Bern. Bern brachte erst noch seinen instructionsgemäßen Antrag auf einen Verfassungs⸗ Rath zur Abstimmung, der aber nur noch die Stimmen von Basel⸗ stadt und Genf erhält, und stimmte dann ebenfalls zu, Schwyz, Uri, Unterwalden, Appenzell J. Rh. verwahren ihre religiösen, politischen und materiellen Rechte zu Protokoll. Der Termin zur Abstimmung über das Bundesprojekt wird mit 123 Stimmen auf den ersten Sep— tember angesetzt. Fröhlich und voll Hoffnung schieden die Tagherren.
Neuenburg. Der Staatsrath hat für die 6 Präfekturen des Kan⸗ tons ernannt: Erhard Borel für Neuenburg, Grandjean für Locle, Robert Theurer für La Chaux-de-Fonds, Grandpierre für Val de Travers, Verdan für Boudry, Droz für Val de Ruz. — Der Große Rath hat die Akademie in Neuenburg aufgehoben.
ö /// / — lich nach Asien gegangen sein soll, — seit nunmehr ei- nigen 30 Jahren eine weitere Kunde hier nicht einge gangen und deshalb von dem Kurator auf Grund des Gesetzes vom 23. Mai d. J. auf Todeserklärung des c. Herweg angetragen, diesem Antrage, auch stattgege⸗ ben worden ist, so wird der genannte Friedrich Wilhelm Herweg hierdurch aufgefordert, sich bis zum 1. August
1849 hier zu melden, wi ; z
erklärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Er—
ben überwiesen werden soll. — . Zugleich werden alle Personen, welche über das Fort=
tor Wagner zu Graudenz gegen den Besitzer, den vor— maligen Oberförster Haberland, eingeklagten Forde⸗ rung von 559 Thlrn., in Folge des Nequisitions⸗ Schreibens des Justiz-⸗Amtmanns Brachvogel vom präsentirt den 7. Juli 1785, gemäß Dekrets vom 25. Juli 1785. Auf Antag des genannten Eigenthümers des Grund- stücks, der die Tilgung dieser Post behauptet, jedoch we⸗ der die Quittung des Inhabers derselben beschaffen, noch dessen oder seiner Erben oder Cessionarien Existenz oder Aufenthalt ermitteln kann, werden daher der Post⸗ Direltor Wagner, dessen Erben, Cessionarien oder die enst in seine Nechte getreten sind, zur Anmeldung ihrer Ansprüche auf diese Post, zum Termine auf den 21. Oktober d. J., Vorm. 9 Uhr, dor dem Detzutirten, Herrn Land- und Stadigerichts- Nath Kelch, im Parteien zimmer des unterzeichneten Ge— nichts vorgelgden, wädrigensalls sie damit prälludirt werden und die Löschung der Post im Hypothekenbuche erfolgen wird. ; Bromberg, den 6. Juni 1843. Königliches Land⸗ und Stadtgericht.
— 1 — De 145
99 Stadtgericht zu Berlin, den 22. Januar 1848. Das dem Maurerpolier Friedrich Wilhelm Horn ge⸗
hörige, hierselbst in, der Invalidenstraße Rr. 69 béle—
Nothwendiger Verkauf.
gene, im stadtgerichtlichen Hopothekenbuche von den Um- gebungen Vol. 34. Nr. 2131. verzeichnete Grundstück gerichtlich abgeschätzt zu 16,891 Thlr. 8 Sgr. 5 Pf, soll am 1. September 1848, Vormittags 11Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
100 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 24. Januar 1848. Das hier in der Schönhauser Allee Nr. 27 belegene, im Hovothekenbuche der Umgebungen Vol. 25. Nr. 1596. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 6508 Thlr. 15 Sgr., soll am 2. September 1848, Vormittags 11 uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Stadtgericht zu Berlin, den 19. Februgr 1818.
Das dem Jimmerpolier Carl Ludwig Gericke gehö— rige, hierselbst in der Deßauerstraße Nr. 25 belegene, im Höpothelenbuche von den Umgebungen Vol. 31. Nr. 1993. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 19,912 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf., soll
am 25. September 1848, Vorm. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
3901 J
Auf die Insolvenz⸗-Erklärung des Kaufmanns Fr. Raethcke hierselbst ist über dessen Vermögen der Kon- kurs eröffnet, und es werden daher zur Feststellung des status passivus alle diejenigen, welche an den Kauf— mann Fr. Raethcke und dessen Vermögen Forderungen und Ansprüche machen zu können vermeinen sollten, hiermit geladen, solche in einem der auf den 4ten und 18ten f. M. und den 1. Au gust
d. J., jedesmal Morgens 10 Uhr, angesetzten Liquidations -Termine vor dem Stadtgericht hierselbst gehörig anzumelden und zu verifiziren, auch die etwanigen Vorzugsrechte zu deduziren, bei Vermei⸗ dung der in termind den 15. August d. J. gleichfalls Morgens 10 Uhr, zu erkennenden Präklusion und Ab- weisung von der vorhandenen Masse.
Auswärtige Kreditoren haben gleichzeitig procurato- res ad Acta zu bestellen, sub praejudicio, daß sie sonst zu den ferneren Verhandlungen in dieser Debitsache nicht werden zugezogen, vielmehr an die ordnungsmä— ßigen Beschlüsse der übrigen Kreditoren werden gebun— den erachtet werden.
Zu dem ersten Liquidations-Termine, den Aten k. M., haben Creditores zur Beschlußnahme wegen der Dis- position über die Masse und sonstiger, die Behandlung dieses Konkurs- Prozesses betreffender Maßnahmen zü erscheinen, bei dem Rechtsnachtheile für die Ausblei⸗ benden, daß der Beschlußnahme' der Mehrheit der Er= schienenen werde nachgegangen werden.
Datum Greifswald, den 8. Juni 1848.
Direktor und Assessores des Stadtgerichts.
(. 8.) Dr. Teßmann.
des revidirten Statuts im Main d. J. abzuhalten, weil die Mehrzahl der zu verloosenden Kunstwerke auf der Kunst-Ausstellung angekauft werden mußte, vor deren Beendigung aber nicht abgefordert und in Gemäßheit des §. 20. des revidirten Statuts im Vereins -Lokale ausgestellt werden konnte.
Es wird daher die diesjährige Jahres-General-Ver— sammlung des Vereins zur Erstattung des Jahresbe— richts, Berathung der Vereins-Angelegenheiten und Ver—= lossung der angekauften Kunst-⸗Gegenstände
auf den 26. Juli d. J., Vor mitt. 11 Uhr,
im Vereins⸗Lokale, Unter den Linden Nr. 21, anberaumt und die sämmtlichen Mitglieder des Vereins zu derselben mit dem Bemerken eingeladen, daß, wer auf die Vereins-Angelegenheiten bezügliche Anträge zu stellen hat, solche, wenn darüber in der bevorstehenden General⸗Versammlung soll ein Beschluß gefaßt werden können, so zeitig dem Vorstande schriftlich einreichen muß, daß dieselben noch 4 Wochen vor der General- Versammlung statutenmäßig zur Kenntniß sämmtlicher Vereins -Mitglieder gebracht werden können. (85. 23. und 24. des revidirten Statuts.) — Das diesmalige Rechnungsjahr des Vereins schließt mit dem
18. Juli 1848 ab, und ist bis dahin die Einzahlung rückständiger Bei⸗ träge pro 1847/48 und der Beitritt neuer Mitglieder zulaͤssig.
Wer nicht bis zu diesem letzteren Termine beitritt und den ersten Beitrag zahlt, so wie die Mitglieder des Vereins, welche bis zu diesem Termine ihre rückständi⸗ gen Beiträge nicht abführen, können an der Verloosung der pro 1847/48 angekauften Kunst-Gegenstände nicht theilnehmen, auch auf die Vereinsgaben pro 1847/48 keinen Anspruch machen (§. 10. des revidirten Statuts).
Berlin, den 4. Juni 1848.
Der R or g nd des Vereins der Kunstfreunde im Preußischen Staate.
A821 ESdiktal-⸗- Ladung.
Nachdem in Sachen, die Kuratel für den abwesen= den Friedrich Wilhelm Herweg aus Herzberg betreffend, von demselben, welcher — geboren den 19. November 1793 — zuletzt in Wien gewesen, dann aber muthmaß⸗
leben des Verschollenen Kunde geben können, um deren Mittheilung ersucht, die Erb- und Nachfolge⸗Berechtig⸗ ten desselben aber zur Anmeldung ihrer Ansprüche für den Fall der demnächstigen Todeserllärung unter der Verwarnung aufgefordert, daß sonst bei der Ueberwei— sung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.
Herzberg, den 17. Juni 1848.
Königlich Hannoversches Amt. J. Goering.
183 R .
Wenn auf Antrag der Gebrüder Hagemeister auf Stuer, Stuer⸗Vorwerck, und Neu⸗Stuer, Zwecks Mor tisication des verloren gegangenen Höpothekenscheins über die Hol. 25. des älteren gemeinschaftlichen Qopo— thekenbuchs jener drei Güter, für die Generalin Elisa⸗ beth Sophie Charlotte von Jagow, geborene von Fa= gow, und für die Erblandmarschallin Sophia Wilhel⸗ mine Amalie Dorothea von Bülow, geborene von Ja— gow, eingetragene Forderung von 750 Thlr. Ns . liodierno pubsica proclamata praeclusi va erkannt . Terminus peremtorius zur Anmeldung n . n= sprüche an solchen Hypothekenschein auf 363 . tember d. J. vor hiesiger Großher og licher Justiz⸗ Kanzlei anberaumt, auch die Bekanntma um dieser Ladung in extenso durch die Schwerinschen . verfügt? worden, so wird solches fernerweit hierdurch ge—
ĩ dig gemacht. . mig n n , den 23. Juni 1848.
Gegeben Güstrow, 9 ; ; ; burg-Schwerinsche Justiz-⸗Kanzlei. Großherzogl. Mett len burg G. v. Suckow.
3 Ostern d. J. ist ein sogenanntes Accessions⸗ Stipendium der Neefeschen Familie, für die Uni versität Teipzig oder Halle-Wittenberg, zur Erledigung gekom⸗ men. Binnen hier und Vier Wochen haben sich dazu
einzig und allein nur Berechtigte bei dem
hier unterzeichneten Familien Senior und Kollator zu
melden. Altenburg, den 1. Juli 1848. 9. C. Heinr. Neefe.
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Preuß isch er
Staats- Anzeiger.
Amtlicher Theil. 23 *halt. Deutschlan d.
Bundes- Angelegenheiten. Frankfurt a. M der dentschen nn,, n, m
Hesterreich. Wien.
Bayern. München.
Verhandlungen
Die Ereignisse in Prag. 5 Vereinigung der Dampfschifffahrt mit der Post. Hannover. Hannover. Bericht des Generals Halkett. Mecklenburg⸗ Schwerin. Schwerin. Hoftrauer. leswig⸗Holstein. Rendsburg. Treffen mit den Dänen. — Armirung des Dampfboots „Eider“. — Hadersleben. Rückzug der
Dänen. granpreich. Naltenefahrfa l-. reich. National-Versammlung. Petitionen. — Gesetz-Ent— wurf über die Gehalte für die Regierungs- Mitglieder. Das Muni⸗ zipal· Geseg — Paris. Ernennungen. — Erneuerung der Büreaus der National. Ver sammlung. — Bank -Dividende. — Phesiognomie von Pa⸗ ris. — Befehl hinsichtlich des Waffengebrauchs. — Vermischtes. Großbritanien und Irland. London“ Hof Nachricht. — Par⸗ laments Verhandlungen Angebliche Beschlagnahme eines englischen 6 durch franz ssche Behörden; die westindische Debatte; Verwer⸗ . zweiten Amendements. — Eisenbahnen. — Irländische Agi⸗ Schweiz. Aargau. Zscholke's Leichenbeqänani 9 Ischolte henbegängniß. . . . und Wallachei. Büchäarest“ Attentat auf den Fürsten ürkei. Konstantin 6 i Said Pas Hir T in st⸗ opel. Feuersbrunst in Pera. — Said Pascha. — Handels⸗ und Bör sen⸗Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädi jestat König Allergnädigst geruht:
; Dem Regierungs- Präsidenten Kühlwetter, unter Ernennung esselben zum Staats Minister, die bisher interimistisch von ihm ge= führte Leitung des Ministeriums des Innern definitiv zu übertragen; a Dem Staats -Minister Rodbertus die nachgesuchte Dienst⸗ Entlassung in Gnaden zu ertheilen; und
Die Leitung des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts
D riums de und i hen. g, gen he ten interimistisch dem Yin st: ic T rehm! V ? 9 ier ; 2 eheimen Ober⸗-Regierungs-Rath von Ladenberg, zu
— ——
Monats-uebersicht der preußischen B gemäß §. 99 der Bel end ö. , A ö t 1 1) Geprägtes Geld und Barren 2) Kassen-Anweisungen und Darlehns-⸗Kassen⸗ scheine 1, 926, 809 * 3) Wechsel⸗Bestände 13611, 300 4 Lombard⸗Bestinddeꝛ.̃ 14,521, 600 5) Staats⸗Papiere, verschiedene Forderungen und Aktiva 12,898,700 y
10,007,500 Rthlr.
. 6 Banknoten im Umlauf Depositen⸗Kapitalien ) Darlehn des Staats in Kassen⸗Anweisungen (nach Rückzahlung von 4,900,009 Rthlr., ckr. 5. 29 der Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1846) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privat-Personen, mit Einschluß des Giro— Verkehrs Berlin, den 30. Juni 1848. Königl. preuß. Haupt⸗Bank-⸗Direktorium. von Lamprecht. Witt. Reichenbach. Schmidt. Woywod.
Dem Hüttenbesitzer Christ. Rhodius zu Sterner-Hütte bei Linz a. Rh. ist unter dem 39. Juni 1848 ein Patent auf einen als neu und eigenthümlich anerkannten Röstofen für Zinkblende auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
15,204,200 Rthlr. 20,198,500 *
1,100, 009 * 4,514, 100
(gez.) Meyen.
— l
Uichtamtlicher Theil. Dentsch land.
Sundes- Angelegenheiten.
Frankfurt a. M., 3. Juli. (Frankf. Bl) 29ste Siz— zung der deutschen National-Versammlung am 1. Juli. (Schluß.)
Nächster Gegenstand der Tagesordnung war die Wahl Hecker's in Thiengen. Nach einem der Versammlung durch Verlesung mitge— theilten Schreiben des Großherzoglich badischen Staats-Ministeriums ist am 7. Juni der ehemalige Abgeordnete der zweiten badischen Kam— mer, Friedrich Hecker, mit 77 Stimmen bei 134 Wahlmännern zum Abgeordneten zur deutschen National-Versammlung gewählt wor— den. Bei der Offenkundigkeit des Heckerschen hochverrätherischen
nn,, . von dem über dle Grãänze rheber noch fortgesetzt wird, entsteht nun die Fr ᷣ der Wahlbezirk Thiengen . vertreten * — 6 . es nur ein gewöhnlicher Fall, daß ein Nichtwählbarer gewahlt de. so würde einfach nach §. S4 der badischen Wahlordnung' 6 . neuen Wahl zu schreiten sein. Allein die Wahl eines kan Loe nc ,, giebt. der Sache einen eigenen Ctarakter, und es entsteht die 59. ob, wicht die Wahlmänner dadurch ihres Wahlrechts derlusti . Die badische Regierung kann die Sache nicht als eine bloß. Lu lid. ; e. genheit betrachten und giebt die Entscheidung der iat t nl er sar ? ö anheim. Nach der Mittheilung des Präsidenten hat sich der , . wahl ⸗ Ausschuß für inkompetent erklärt und die Niedersetz 2 eigenen Ausschnsses b rag inde nn eine genen schnsses beantragt. von Lindenau bemerkt daß der⸗ (lbe Fall bei der Wahl von Konstanz eingetreten sei, für wel he der Wahl-LAlusschuß eben so die Niedersetzung einer besonderen Kommis⸗ sion beantragt habe. Koch von Leipzig beantragt, die Sache . Central ⸗Ausschuß zurückzuverweisen und demselben die Ermächtigun des §. 24 der Geschäftsordnung zu ertheilen. Kollaczek 6 vor Allem Druck und Vertheilling der betreffenden Aktenstücke und Niedersetzung eines besonderen Ausschusses. Fürst Lich nows ky schließt sich dem Antrag Koch's an. Es wäre zu große Ehre für einen Hochverräther, wenn seinetwegen ein besonderer Ausschuß nie⸗ dergesetzt würde. (Unterbrechung. ) Je weniger Aufsehen gemacht wird, desto mehr wird er dahin gebracht, wohin er gehört. Hagen von Hedelberg verlangt Niedersetzung eines eigenen Ausschuffes, in den badische Abgeordnete gewählt werden sollen, welche die Verhãltniffe kennen. Da wird es sich herausstellen, daß das Wort des Vorred⸗ ners in Bezug auf Hecker keine Wahrheit hat. Römer; Es giebt hier keine badische, sondern nur deutsche Deputirte. Der Cenkral⸗ Ausschuß, der aus den Vorständen der Abtheilungen gebildet wird besteht jetzt nicht, da sich die neuen Abtheilungen noch nicht konstituir haben. Rie sser macht darauf aufmerksam, daß es sich bei der kon⸗ stanzer Wahl um die Verhaftung eines Abgeordneten, nicht um Legi— timation handle; eine Frage von solcher Bedeutung erfordert beson⸗ dere Prüfung. Nau werck verlangt einen besonderen Ausschuß für die wichtige Frage. Bei Revolutionen ändern sich die Ansichten über Hochverrath, und die Ansicht der Versammlung soll sich feststellen. Zitz protestirt gegen die Aeußerung Lichnows ky's über Hecker. Dem Fürsten Lichnowsfg steht es nicht zu, dem richterlichen Urtheil vorzugreifen. Jor⸗ dan von Berlin bedauert, daß eine Formfrage, um die es sich jetzt handle, don Lichnowsky in ein anderes Gebiet hinüber gespielt worden ist. Es handelt sich hier um Beantwortung einer Anfrage der badischen Regierung, was mit den Wählern zu geschehen habe. Nach been⸗ digter Debatte beschloß die Versammlung, für die Wahlen von Thien— gen und Konstanz einen besonderen Ausschuß zur Begutachtung nie⸗ derzusetzen und demselben bie Ermächtigung zur Communication mit ve,. . ertheilen. ö zezüglich der österreichisch-slavi F n Beis⸗ ler als ; . . ,, K Zeit eingegangenen Anträge haben dem Ausschuß keine Veran⸗— lassung gegeben, seinen früheren Antrag zu modifiziren. Die er lautet: 1) bezüglich der Wahlen in Böhmen und Mähren. Es sei die österreichische Regierung aufzufordern, die in den deutsch⸗slavischen Reichslanden des österreichischen Staates noch rückständigen Wahlen zur Volksvertretung in Frankfurt unverzüglich und förm— lich, anzuordnen, den Wahlakt gegen störende Einwirkungen zu schützen, bereits gewählte noch abwesende Abgeordnete zum Antritt ihrer Bestimmung anzuweisen oder nöthigenfalls Ergänzungswahlen vornehmen zu lassen. Uebrigens erklärt die National-Versammlung in der Voraussetzung, daß die österreichische Regierung die Interessen Deutschlands wahren werde, ihre Unterstützung in der hierzu führen⸗ den Maßnahme; Y) bezüglich der prager Ereignisse und des von Ber— ger und Schilling gestellten Antrages (es sei die hohe Bundes-Ver— sammlung sogleich aufzufordern, zum Schutze der deutschen Bewoh— ner Böhmens den Einmarsch bayerischer und sächsischer Bundestrup— pen nach Böhmen zu verfügen) geht der Antrag des Ausschusses da— hin: die National⸗Versammlung wolle erklären: „durch die von dem Bundestage getroffenen Einleitungen sei Alles geschehen, was die Lage des Augenblickes fordere, und die National⸗Versammlung werde der österreichischen Regierung in allen ihren Maßnahmen zum Schutze der von der czechischen Partei angegriffenen Deutschen in Böhmen im Falle Bedür⸗ fens die kräftigste Unterstützung gewähren.“ Kuranda machte darauf aufmerksam, daß nach dem Zahlverhältnisse etwa 500,000 Czechen mehr als Deutsche in Böhmen seien, daß aber die Majorität durch die deutsche Bildung mehr als aufgewogen werde. Die Czechen, welche die Freiheit von Wien erhielten, wollen jetzt die Rechte der Deutschen nicht achten. Diese müssen auf alle Weise geschützt werden, und wenn man auch im Prinzip dem Fürsten Windischgiätz entgegen⸗ steht, so muß man doch anerkennen, daß er die deutsche Sache der— theidigt hat. von Rado witz geht die verschiedenen Systeme durch, die man bei Staatenbildungen aufgestellt hat, zuerst das der Terri torialität, dann unter Napoleon das der natürlichen Gränzen, jetzt
geflohenen
) Der Minoritäts- Antrag in der Kommission lautet: „In Erwar— tung, die österreichische Negierung, welche sich dem Aufschwunge der Mai⸗ tage von Wien angeschlossen, werde von sich aus in Prag den Frieden unter der Bevölkerung und das Ansehen der Behörde wieder herzustellen wissen, beschließt die National⸗Versammlung: 1) Ohne Aufforderung der österrei⸗ chischen Regierung sollen keine denische Bundes- Truppen das böhmische Gebiet belrtten. 2) Sobald jedoch zum Schutze der gesetzlichen Ordnung und zur Sicherheit von Leben und Eigenthum die österreichischen Behörden, welche es auch seien, bewaffnete Hülfe in Anspruch nehmen, sollen die preu— ßischen, sächsischen und bayerischen Truppen, welche durch den Bundestage— Beschluß vom 20. Mai bereits angewiesen sind, ihnen die Unterstützung der deut⸗ schen Nation gewähren. 3) Nach Beseitigung der Friedensstörung und des Bürgerkriegs in Prag sollen die Volls- und Freiheitsrechte aller Staats= bürger durch Ausnahmegesetze nicht angetastet und eben so sehr das Recht der verschiedenen Nationalitäten, welches die National ⸗Versammlung durch ihre Erklärung zu Protokoll feierlich anerkannt hat, in seinem vollen Umfange aufrecht erhalten werden. Arnold, Nuge, Abgeordneter für Bres= lau. Franz Gutherz, Abgeordneter für St. Pölten in Oesterreich. Kalch—=
Berlin, Donnerstag den 6. Juli
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers.
GSehren⸗Straße Ur. 57.
1848.
das Prinzip der Nationalität. Bei Allem scheinen die Deutschen
it. 1 lun kommen zu sollen, jetzt bei dem letzten in . ö Auffassung, als ob ein großes Volk das hott wendige Bedür niß seiner Gränzen auf sein Sprachgebiet beschränken Fönnte. In Schleswig, wo kein Dorf abgerissen werden sollte, wird Deutschland die Hälfte abverlangt, weil die Bewohner dänisch sprechen. Die Hälfte von Posen ist aus gleichem Grunde verloren! und Deutsch⸗ land einem Kriege nahe gebracht, über dessen Schwere sich Viele noch nicht klar sind, über den man sich aber vergegenwärtigen sollte daß es ein Krieg wäre, der Deutschland zum Schauplatze des Zu⸗ ammenstoßes der östlichen und westlichen Nachbaren machen würde Man hat Deutschland die Abtretung von Welschtyrol augesonnen, h. so viel heißt, als die Thüre des eigenen Hauses abzutreten· Wenn Deutschland seinen Einfluß in Jialien aufgiebt, so wird sich Frankreich und England darein theilen. In Böhmen wirb Aehn⸗ liches begehrt. Frühere Beschlüsse haben die Czechen kühn gemacht; zuerst kam Sonderung, dann Aufstand, der unterdrückt worden st; Deutschland wird nicht gesonnen sein, die 600 jährige Verbindung zerreißen zu lassen; dem Trenuungsgelüste muß ein Ziel gesetzt wer⸗ den. Dazu wird dienen, die Wahlen durchzuflihren, und dafür muß Deutschland offen aussprechen, daß es sein Gewicht in die Wag⸗ schale wirst. Der Redner weist auf die Aufstellung von zwei Trup⸗ pen⸗- Corps, eines sächsisch-preußischen von eiwa 20,000 Mann und eines bayerischen von etwa 10,000 Mann an der Gränze hin welche in 6 agen von hier die Befehle zum Einrücken erhalten kön⸗ nen. Der Antrag des Redners geht dahin, die Bundes⸗Versamm⸗ lung zu vergulassen, die Kaiserl. österreichische Regierung aufzufor⸗ dern, ihrer Bundesßflicht zu genügen und zu sorgen, daß inner⸗ halb 14 Tagen die Wahlen zur k in Böh⸗ men stattfänden; erklärt sich die Regierung außer Stande, so wird ihr Bundeshülfe zugesichert und in Bereitschaft gehalten. Jeitte⸗ les von Olmütz schließt sich dem Bergerschen Antag an. Wies—⸗ ner findet den Ausdruck „deutsch⸗slavische Reichslande“ bedenklich Ind verlangt, daß nur deutsche Reichslande gesagt werde. Bundes? Truppen sind jetzt nicht nothwendig: denn Prag ist ein Kirchhof. Es genügt, den Brand nicht mehr aus der Asche aufflammen zu lassen. Die ezechische Partei nennt sich die demokratische; aber seit Jahren, wo sie besteht, hat sie dem Landvolke nicht einen Robot nachgelassen. Die agrarische Bevölkerung wird sich eher für Deutsch⸗ land entscheiden, wenn ihr die Grundrechte bekannt werden, welche seinen. Angehörigen zugesichert werden sollen, wenn sie sieht,
berg von Teschen.
daß ihr Deutschland mehr bietet, als das Czechenthum. Der Redner beantragt, daß die Grundrechte nach der Annahme ins Czechische übersetzt und in Böhmen verbreitet werden sollen. Was auch beschlossen werde, zumal der Einmarsch von Truppen, könne einzig und allein durch die National ⸗Versammlung verfügt werden. Es darf nicht den Anschein gewinnen, als ob die österrrichische Regierung mitwirkte, als ob sie den Böhmen, welche die Schlacht am weißen Berge noch nicht vergessen haben, den Feind ins Land riefe. Neugebauer von Luditz in Böhmen giebt einen Rüickblick auf die neuen Ereignisse. Die österreichische Regierung hat mit den slavischen Bestrebungen geliebäugelt; ein österreichischer Mi⸗ nister sagte einer österreichischer Beputation, ob es nicht möglich sei daß Desterreich in Zukunft ein vorzüglich slavisches Reich werbe Warum schreibt man die Wahlen jetzt noch nicht aus? Man wollt die Aufrührer amnestiren, und nur das energische Auftreten eines Mannes hat den Fortgang der Unterfuchung bewirkt Es ist russisches und polnisches Geld im Spiele. Der Redner will übrigens jetzt der Regierung Zutrauen schenken, und da es der , Mehrheit Ansicht scheint, das Experiment machen von Rösler aus Wien: Die Deutschen haben ein Recht in Böhmen; sie waren seit Jahrhunderten die fleißigsten Bebauer des Bodens. Ruge vertheidigt das Minderheitsgutachten. von aus, daß der politische Standpunkt festgehalten werden muß und daß den Behörden gegen jeden Versuch der Störung zur Aluf⸗ rechthaltung der gesetzlichen Ordnung Unterstützung gegeben werden müsse. Giskra verlangt Festhaltung des nationalen Standpunktes und entscheidet sich für das Mehrheitsgutachten. von Neuwall: Die ezechische Partei ist auf dem platten Lande mehr als je diskredi⸗ tirt. Man will lieber beim constitutionellen Oesterreich bleiben, als einer zweifelhaften neuen Bildung angehören. Berger: Es kommt auf die gegenwärtige Lage Böhmens an. Wer ist Sieger? das wird Fürst Windischgrätz am besten sagen. Der Sicherheits- Ausschuß von Wien hat eine Deputation nach Prag geschickt, welche von österreichi⸗ schen Soldaten mit der Begrüßung: „Deutsche Hunde“ empfangen worden ist. Man hat sie mit Grenadieren bewacht und sie erhielten die Antwort von Windischgrätz: „Anderswo hat die Revolution gesiegt, hier ich, und ich bin der Diener meines Kaisers.“ (Unterbre⸗ chung.) Die Czechen und Deutschen befinden sich der Reaction ge⸗ genüber, und beide müssen geschützt werden. Damit ist die deutsche Sache nicht aufgegeben. Die Wahlen müssen vorgenommen werden aber nicht mit Waffengewalt, sondern durch Belehrung. Der Rerner nimmt seinen früheren Antrag zurück, ist gegen Aufnahme der Er= klärung, daß der Bund bereits Alles gethan habe, und verlangt daß in den Kommissions-Antrag Nr. 1 aufgenommen werde: durch zweckmäßige Belehrung für die Vornahme der Wahlen zu wirken.“ Bei der während der letzten Rede wiederholt verlangten Abstimmung wurde der Radowitzsche Antrag abgelehnt und der Ausschuß⸗An⸗ trag in seiner ursprüglichen Fassung angenommen. Auf Hart⸗ manns Antrag wurde bestimmt, der Exekutiv- Gewalt die Berück⸗ sichtiwung des Bandes zwischen Deutschland und Ungarn als eine dringende Sache zu empfehlen. Auf von Lindenau's Vorschlag wird ein eigener Ausschuß zur Vorbereitung des Gesetzes über Ver= antwortlichkeit der Reichs⸗Minister niedergefetzt.
Robert Blum interpellirte, mit Bezugnahme auf das gestern veröffentlichte Beglückwünschungsschreiben des Bundestages an den Erzherzog Johan, den Prässdenten, ob ein offizieller Verkehr mit der Bundesbersammlung vor der Wahl stattgefüntzen hate. Der Präsident verneinte es für seinen Theil. Blum behielt sich vor, ei= nien Antrag zu begründen, daß das Verfahren des Bundestages für
Er geht da⸗