— — —
r
— —
—
350
er Iäin er KEwärsS e Om 5. Mea Li.
M echsel- Course.
Kurz 2 Mi.
1 250 n. do. 250 *I. Ilan bu 301 Mr. do. 300 Mr. 1ꝗ13t. 300 Fr. 150 *1. 150 FI. 1690 Tplr.
160 TpIr. ö
Frauksurt a. M. südd. W..... 199 FI. 2 Mi. en 56 26 1060 skRbl 3 Wochen 102 1017
Ansterdam
Leipzis in Courant imm 14 TIr. Fuss.. ae.
Petersburg; K
aldmdische Fonds, HEsandbrics-, Kommumndl - Papiere vmdl Geld ours.
Kur- u. Ni. Psdbr.
St. Sebald - Sch. 3 Schlesische do.
Seeh. Präm. Seh. —
K. u. Nm. Schuldv. 3 do. Lt. B. gar. a0. 5 Berl. Stadt- Obl. 3 Pr. RR-Anth. Sch — Westpr. Efandhr. * * 53 ——
Groszh. Posen do.
Friedrichsd or. Aud. Golam. à tb. — Piacontg. —
40. 40.
Ostipr. Efandbr.
Pam. do.
Aris lätndli see Fonds.
Russ IIamb. Ceri 5 FDoln neue Pfabr. do. beillope3. 4.8. 5 0. Part 590 FI. a0. do. 1. Anl. 4 . do. do. 300 FI. do. Stiegl 2. 4. A. Hamh. Feuer- Cas. do. do. 5. A.- [ do. Staats-. Anl.
Holl. 25 96 Int. *
CC urh. r. O. a0 ih. Sardin. do. 36 Fr. - —
lo. v. Rihsech. Lst. S do. Poln. Schatz O. 4 do. do. Cert. L. A. 5 do. do. L. B. 290. —
Pol. a. Pfdbr. a. C. 4
N. Bad. do. 35 FI.
zi. hrief. Geld. Gen- zt. Brief. Geld. Gem.
EISenkhbanhkn- Actienmn.
Stamm- Actien. Rapilal.
8.
Tages- Cours. Der Reinerirag wird nach erfolgter Bekannim 8 in der darzũ bestimmten Rubrik ausßefFlli. Die mit 3 pCt. ber. Actien sind v. Staat gar.
Bůrsen-Lins- Rechnung. Rein- Erira 1842.
Priorituts- Acien. Kapital-
Tages- Cours.
Zins sus s.
Simmiliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung a 100 pCt. amoritis.
SI ba. a. 6. 575 6
793 G. exel. Div. 42 6.
Berl. Anhalt Lit. A B. 3.500, 000 do. Hambur 8. 000. 000 do. Stettin - Starg. . 4.824.000 do. Potsd. Magd. .. 4. 000,000
Magd. Halberstadt.. 1,700, 000
do. Leipziger 2.300, 0090
Halle Thüringer 9g, 000, 000
Cöln - Minden. . . . . . . . 13.000, 000 4 4.500, 000
Bonn - Cöln ..... 148
Düsseld. Elberfeld... 1,527, 0009
Steele Vohwinkel... 1,100,000
Niederschl. Märkisch. 10,000, 000
do. Zweigbahn 1,509,000
Oberschl. Lit. A. ... 1,429, 700
do. Lit. B. . .. 2,400, 000
Cosel - Oderberg 1,200,000
Breslau - Freiburg... 1,700, 000
Krakau-Oberschl. . .. 1.500, 000
Berg. Märk. ...... 4,900,060 Quit tungs - Bogen-
Berl. Anhalt. Lit. B.
Stargard - Posen
Brieg Neisse... ....
Magdeb. Wittenb. . ..
Aachen -Mastricht ...
Thür. Verbind.-Bahn
Ausl. Quitlungsbog.
Ludvw. Bexbach 24 FI.
, .
Friedr. Wilh. Nordb.
-
465 6. 67 69 us. 47 a 18 bz. a. G.
— 3 — — — — 11—1 13 *
M — w
c . .
3 FEinz. 1
2.500, 000 5. 600, 000 1. 100,000 1.500.000 2.750, 9000 5. 500, 9000
40 6. 70 e 39 6.
6.5? 5, 000 8, 900, 060 6 H, 060,000 4
Schluss-Course von Cöln-Minden 67 6.
Berl. Anhalt do. Hambur do. Pots d. 2, 367, 200 do. do. 3, 132, 800
Magdeb. Leipziger .. 1. 788, 000
Halle - Thüringer .... 4, 000, 0090
Cöln - Minden 3, 6574, 500
Rhein. v. Staat gar.. 1,492, 800 do. 1. Priorität. . . . 2, 487, 250 do. Stamm - Prior. . 1, 250, 000
Düsseldorf- Elberfeld. 1, 000,000
Niederschl. Märkisch. 4, 175,000
do. do. 3,500, 000 do. III. Serie. 2, 300, 0090 do. Zweighahn 152,000 do. do. 148,000
Oberschlesische 1,276, 600
Cosel Oderberg... 250, 009
Steele Vohwinkel. . . 325, 0090
Breslau - Freiburg.. 100,000 Ausl. Stamm-Act.
Dresden-Görlitz .... 6, 000, 000 Leipzig Dresden.... 4.500, 0090 Chemnitz Risa 3. 000,000 Sächsisch-Bayerische 6, 00, 00 we 8p. 2, 050, 000 Amsterd. Rotter d. Fl. 6, 500, 000 Mecklenburger Thlr. 4, 300, 000
—
l, 411, 800 5, 000,000
— M
——
Börsen- Zinsen.
= = . . .
von Preussischen Bank- Antheilen 773 6.
F nnn - Rctien und Fonds dauerten auch heute For nr smd die Course in Folge dessen heute wiederum beträchtlich gestiegen.
Prioritâts- Obligationen.
Fm iers Feger Waren alle Arten von
Auswärtige Börsen.
Breslau, 4. Juli. Louisd'or vollw. 112 Br. Poln. Papiergeld s94 bez. u. Gld. Desterreich. Banknoten V3 a 4 bez. u. Brf. Staats Schuldscheine, 31proz., 71 bez. und Gld. Schles. Pfandbr. 3Jproz. 91 bez.; do. Lit. B. 4proz. 907 Gld.; do. 33 proz. 77* bez. Poln. Pfandbriefe, neue proz. Sid“ 2 * bez.; do. Partial⸗Loose a 300 Fl. 84 Gld.; do. a 500 Fl. 57 Gld.
Actien. Oberschl. Litt. N. 35 proz. 75 Gld,; do. Litt. B. 35 proz. 75 Gld. Breslau⸗-Schweidn. Freiburg 4proz. 73 bez. und Gld. Niederschles. Märk. 3 proz. 64 Gld.; do. Prior. 5 proz. S8 Gld.; do. Ser. 1II. proz. 79 Gld. Krakau ⸗Oberschl. 4proz. 30 Gld. Friedrich⸗Wilhelnis-Nordbahn 4 proz. 34 bez. u. Gld.
Wien, 3. Juli. Met. 5 proz. 703. 4 proz. 59. proz. 44. Anl. 31: 1127. Ih: 75. Nordb. 100. Gloggn. 2. Mail. 623. Livorno 664. Pesth 625. B. A. 1010. K. K. Gold 18 Y.
Die Börse fest und steigend.
KReipzig, 4. Juli. L. Dr. Part. Oblig. 9075 G. Leipz. B. A. 15) Br.” Leipz. Dr. E. A. S7 Br., 867 G. Sächs. Bayer. 713 G. Sächs. Schles. 63 Br., 62 G. Chemn. Riesa 247 G. Löbau Zitt. 21 G. Magdeb. Leipz. 1545 Br. Berl. Anb. A. S1 Br., 80 G., do. B. 77 Br., 76 G. Altona Kiel 807 G. Deß. B. A. 82 G. Preuß. B. A. 77 Br., 76 G.
London, 1. Juli. 3proz. Cons. S5, 4. 3. 845. Z6proz. S5 5. Ard. 117. proz. 213. Pass. 3. Int. 42. A4proz. 662. Portug. 15. 4proz. 173. Russ. alte 93. Mex. 17, 162.
Engl. Fonds stiegen bedeutend. Von fremden Fonds war nur in span. 3proz. etwas Geschäft. Eisenbahn⸗Actien fester.
PYꝛzadrid, 26. Juni. Zproz. 22 baar (nach der Börse 22 Geld, 22 Pap.), 5proz. 137 Pap, (nach der Börse 15 Gld. Pass.
oder todte Schuld 1. Pap. (nach der Börse 43 Gld.), Coupons 85
Geld. Ferdinands⸗Bank 80 Pap. Pariser Wechsel 4. 27 Papier.
Londoner Wechsel 41. 50 Gld.
.
l
Markt ⸗ Berichte. Berliner Getraidebericht. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen 45 — 49 Rthlr. Roggen loco 26 — 29 Rthlr. Hafer 18/52 pfd. 16 — 17 Rthlr. Gerste 21—23 Rthlr. Rapps 52 — 54 Rthlr. Rübsen do. Rüböl loco 95—* Rthlr. „Juli / Aug. 10 Rthlr. Br. „Sept. / Okt. 10563 Rthlr. Br., z G. Spiritus loco 165 — * Rthlr. „ Sept. Okt. 16 Rthlr.
Stettin, J. Juli. Roggen in loco S5 / Sbpfd. 24 Rthlr.,
S7, 88pfd. 25 Rthlr. bezahlt, Sæpfd. pr. August 24 Rthlr. Br., pr. Sept. kt. 25 Rthlr. bezahlt und Br. Heutiger Lastadie-Landmarkt: Zu ftr enz
Weizen Roggen Gerste Hafer Erbsen 10 14 — 14 15
nn, =. 8
. z . 42 . Hekanntmachungen. 484 dit at i on. Ucber das Vermögen des Kaufmanns Carl Friedrich Wilhelm Laudon, zu welchem drei verschuldete Grund⸗ stücke und eine große Anzahl ausstehender, größtentheils unsicher scheinender Forderungen gehören, ist durch Ver⸗ fügung vom 30. August v. J. Konkurs eröffnet wor⸗ den. Zur Anmeldung der Forderungen an die Masse steht ein Termin auf den 24. Oktober e., Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle an. Alle diejenigen, welche Ansprüche an die Laudonsche Masse zu haben vermei— nen, werden daher vorgeladen, in gedachtem Termine in Person oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten, wozu die Justiz-Kommissarien Keller, Vogel, die Justiz⸗ räthe Hr. Bardeleben und Jochmus vorgeschlagen wer den, zu erscheinen und ihre Forderungen anzumelden und nachzuweisen. Die Ausbleibenden werden mit allen ihren Forderungen an die Masse präkfludirt und es wird ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. Frankfurt a. d. O., den 21. Juni 1848. Königl. Land⸗ und Stadtgericht.
—
7 Pf., soll
37961 Pp
lass!ñ Ediligl- Citation.
Das sogenannte Mathingsche Bauergut zu Schöne⸗ walde, zu welchem nach elner im Jahre 1750 aufge⸗ nommenen Taxe 143 Scheffel 8 Metzen Aussaat Land und Wiesen von 8 Fuder Heu gehoren, ist bisher zu— gleich mit dem der Stadt-Kemmune zu Luckau gehöri— gen Schäferei⸗-Vorwerke daselbst verpachtet gewesen. Die Stadt⸗-Kommune zu Luckau beansprucht nun das Eigen humsrecht an diesem Gute und hat auf Anlegung aͤnes besonderen Hypotheken-Folii und Berichtigung ihres Be= sitztitels bei uns angetragen. Es werden daher alle unm bekannten Real-Prätendenten, welche ein besseres Recht an diesem Gute zu haben vermeinen, hierdurch vorge= laden, ihre Ansprüche in dem auf ;
den 12. September 1848, Vorm. 44 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine geltend
hörige, in der Dorotheenstraße Nr. 83 belegene und im Hopothekenbuche Vol. 3. Nr. 253. verzeich nete Grund⸗ stück, gerichtlich abgeschätzt zu 20,6076 Thlr. 20 Sgr. aun 20. September 1848, Vorm. 11 Uhr,
pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Nachdem der hiesige Kaufmann C. x. Wiese seine Insuffizienz einbekannt und über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet ist, so werden alle diejenigen, welche an den Kaufmann C. L. Ansprliche und Forderungen irgend welcher Art machen . n können sich berechtigt halten sollten, hiermit geladen, J , Fis solche in einem der auf ßers 8 isch Sisęo den 20sten k. M. und den 4. und 18. Juli d. J., . berschlesis l Eisenbahn.
jedesmal Morgens 10 Uhr, m, -,.
angesetzten Liquidations-Termin vor dem Stadtgerichte hienfelbst speziell anzumelden und zu verisiziten, auch G unt z bie eiwa in Anspruch zu nehmenden Vorzugslechte, zu 8 WUätigten Nachtrages zum Statute unse— deduziren, bei Strafe der in termine den 1. August e., 2.
gleichfalls Morgens 10 Uhr, auszusprechenden Präklu⸗ sion; wobei auswärtigen Kreditoren zugleich aufgegeben wird, procuratores ad Acta zu bestellen, eo sub prae- judicio, daß sie sonst bei den in dieser Konkurssache vorkommenden Verhandlungen nicht werden zugezogen, vielmehr an die ordnungsmäßige Beschlußnahme der übrigen Kreditoren werden gebunden werden.
In dem ersten Liquidations-Termine, den 20sten k. M., haben Creditores zur Beschlußnahme wegen Bestellung eines gemeinen Anwaltes, wegen Disposition über die Masse und wegen sonstiger allgemeiner, die Behandlung dieses Konkurs-Prozesses betreffender Angelegenheiten sich einzufinden, ub praejudicio für die Ausbleiben⸗ den, daß der Beschlußnahme der Mehrheit der Erschei⸗ nenden werde nachgegangen werden.
Datum Greifswald, den 29. Mai 1848.
Direktor und Assessores des Stadtgerichts. (L. 8.)
das Stück auszugeben,
9 06 I 2 1m . . 2. köln, den 29. Juni 1818. Wiese und dessen Vermögen Köln, ;
1433 b
1153. 1357. 1656. 1733. 1832. 4784. 5185. 5390. 5408. 5570.
6562. 6600. 6804. 6949. 7480. S091. 8it7. S143. S240. S601.
Dr. Teßmann.
zu machen, unter der Warneng, daß die Außenbleiben- den mit ihren etwanigen Real- Ansprüchen auf das Grundstück werden präkludirt und ihnen, deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Luckau, den 9. Juni 1848. . . Königliches Land- und Stadtgericht.
1430 p]
3691 Nothwendiger Verkauf, Stadtgericht zu Berlin, den 29. April 1848. Das dem Restaurateur Franz Joseph Pietsch zuge—⸗
Rheinische Eisenbahn— Gesellschast.
Nachdem in der am 30. Mai (. in Aachen stattgehabten ordentlichen Gene=
. Gnral-Versammlung beschlossen worden ist: ag den Actionairen eine Dividende von 4 Prozent sür das Jahr 1847 zu gewähren, diese aber vor der
19682. 19961. 20283. 20359.
Kenntniß, daß die Auszahlung der
nigl. Regierungs- Hauptkasse in Betrag fehlender Zins- Coupons
Hand noch nicht baar auszuzahlen, sor für mit 5 Prozent jährlich zi den Inhaber lautende Obligatio
verzinsende, auf nen a 40 Thlr.
so haben wir die zur Ausführung dieses Beschluses in an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und H9y⸗ Gemäßheit des Gesetzes vom, 17. Juni 1833 . — liche landesherrliche Genehmigung nachgesucht. Wir dürfen diese in kürzester Frist erwarten und werden gleich nach deren Eingang die Actionaire der Gesellschaft durch die öffentlichen Blätter davon benachrichtigen, woselbst icht. t r* / sie ihre Dividenden⸗Coupons gegen die zu emittirenden Kapitals-Betrage der Actien entnommen 5 Prozent⸗Obligationen umtauschen können.
Dir Dire ii d n
Bei der heute in Gemäßheit der Be= stimmungen der 8. 11. und 13. des unterm 11. August 1843 Allerhöchst be⸗
er Gesellschaft stattgehab ten 2ten
WAusloosung von 124 Stücken der an
Privat⸗Interessenten überlassenen 20,570 Stamm / Actien Litt. B. sind folgende Nummern gezogen worden:
Nr. 73. 74. 75. 76. 262. 656. 763. 834. 1160. 1910. 1946. 3034. 3369. 3544. 3576. 3844. 3976. 4172. 4592. 4622. 5896. 5936. 6205. 7610. 7879. 7911. 9075. 9168. 9251. 9g 2b. 9801. 9807. 9827. 10026. 10138. 10189. 10246. 10366. 10725. 10863. 10897. 10968. 11226. 115906. 11627. 11888. 12575. 12629. 12633. 12636. 12800. 13051. 13293. 13457. 13519. 13836. 13238. 13957. 13992. 14293. 14353. 114403. 14423. 14561. 11825. 114872. 14970. 15021. 15296. 15374. 15457. 15732. 15890. 16228. 16357. 16617. 16724. 10731. 16746. 17211. 17261. 17317. 17398. 17718. 17869. 18114. 18241. 18264. 18274. 18348. 18697. 18714. 188192. 19636. 19668. 19103. 19254. 19399. 19630. 19655.
Wir bringen dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kapitals ⸗ Beträge zum Nennwerihe der gezogenen Actien vom 45. Deren ber d. J. ab gegen Aushändigung der Actien, . den für die Zeit vom 1. Januar 1549 ab ausgegebe
Zins C iv enscheinen, nen Zins Coupons und Treidenden chen, uf gt. Der
und Bividendenscheine wird vom Kapitals-Beirage in Abzug gebracht.
P 99 s e:
Gerste Hafer Eibsen
18 220 14 a 16 26 . . cster Hand zur Stelle und au
aus erster Hand 3 ,
Weizen Roggen 42 a2 44 24 a 26
Spiritus angenehmer, Hand zweiter Hand ohne Fässer 22 — 225 R, mit Fässern or. August zu 23 56 zu haben. 4 . ; Rü b öh in loco Rrhlr. Geld, pr. Sept ! Okt. 93 Rthlr. bez.
Breslau, 1. Juli. Weizen, weißer 48, 52 bis 55 Sgr.; gelber 45, 49 bis 52 Sgr;
Roggen 27, 30 , bis 33 Sgr.
Gerste 25, 25 bis 2 Sgr.
Hafer 15, 19 bis 205 Str.;. (
Rapps 55 bis 57 Sgr. baldige Lieferung. 2000 Schffl. a 60 Sgr. begeben worden.
Winter⸗Rips 54 Sgr., .
Kleesaat. Eine Partie von 20 Ctr. neue schöner Qualität soll à 7 Rthlr. verkauft sein. z Spiritus 8* bez. Die Kauflust ist ein bischen besser, weshalb Inhaber auf 85, halten.
Räböl 9, Brief.
Zink nichts gemacht, . —ͤ
Das eingetretene schöne Wetter war Ursache, daß die Roggen— preise niedriger notirt werden mußten.
Pro August sind
weiße Waare in
a
Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober Hofbuchdrucherei.
Wenn der Inhaber einer ausgeloosten Actie dieselbe nebst den beizubringenden Zins- Coupons und Dividen⸗; denscheinen nicht vom 15. Dezember d. 3. ab innerhalb 5 Jahren abliefert oder für den Fall des BVerlustes de⸗ ren gerichtliche Mortifizirung, nicht innerhalb dieses fünf⸗ jährigen Zeitraums nachweist, so wird von uns, dem §. 15. des bezüglichen Statuten ⸗Nacht ags entsprechend, das öffentliche Aufgebot der Acteen nebst Coupons und Dividendenscheinen bei dem hitsigen Nönigl. Stadtge⸗ richte nachgesucht, die Kosten des Verfahrens aus dem und der Ueber⸗ rest nach erfolgter Prällusien an die Pensions⸗ und . teistützungs⸗-Kasse der Gesellschasts Beamten ausgezah werden. Breslau, den 1. Juli 1818.
Der Verwaltungs Rath. der Oberschlesischen Eisenbah n. Gesellschast.
41326 ; 4 . Inhaber von Proꝶ. Russ.
Hope schen Certifikaten,
. * 1 ver- welche die Beträge der am 1.M 13. , 437 . . sallenden Coupons in Berlin zu erheben wünschen, werden hiermit ausgelordent-, die betreffenden Coupons
69 ö. Sbitestens den 28. uli d. ]. ; 4n Unterzeichneten zur Anmeldung und Abstem- ,, ga. fru entiren. Der Zahlungs- Termin der nugemeldeten Coupons wird zu seiner Zeit bekannt zemacht werden. Berlin, den 4. Juli 1848.
Anhalt und Wagener,
Briiderstralsc No. 5.
idern da—
pelung
4316 Banque de Belsi due. Administration de Rentes sous. la Direction de la Banque de Belgique. . GCertificats de Rente Belge, 2 Jb. :
J. Directeur de la Banque de Belgique a l'hon- , prèvenir les porteurs des diis Certisicats que les eon bone ieh le 1er Juillet courant, seront
. K! partir de ce jour: per; a le- aux . de la Banque,
Anisterdam chez Mr. L. R. Bischofsheim,
Paris cher Mr. Hottinguer & Co.,
Londres chez Mr. L. R. Bis elo ffs heim,
Goldschmidt C Avigdor,
ä Francfort chez Mr. B. H. Goldschmidt,
Berlin chez Mr. Mendelssohn C Co., Le tout consormément à Pavis publiè par la Banque
le Ler Juillet 1844, et Bruxelles, le Ler Juillet 1848.
au taux du change du jour.
bei der Kö⸗
Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für 3 4 Athlr. Jahr. 8 Rthlr.⸗ 1 Jahr.
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.
Bei einzelnen Nummern wird
der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.
. 64.
. Amtlicher Theil.
Deutsochlan d.
Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. der dentschen National-Versammlung.
Preußen. Münster. Strenge Paß-⸗Maßregeln in den Niederlanden.
Oesterreich. Noveredo. Die Piemontesen.
Sachsen. Dres den. Kammer-Verhandlungen. — Fahrt beider Kam⸗ mern nach Pillnitz.
Baden. Karlsruhe. Die deutschen Farben vom Militair getragen. — Kammer -Verhandlungen. .
8 Kassel. Ünordnungen. achsen⸗Weimar. Weimar. Kommission zur Ablösung grundherr⸗ licher Nechte. — Abschaffung körperlicher Züchtigung. .
ö Ausland.
Frankreich. Paris. Notenwechsel zwischen Normanby und Bastide. — Ernennungen. — Erörterung des Verfassungs- Entwurfs in den Abthei⸗ lungen. — Bank- Status. — Ertrag der Einfuhr - Zölle. — Die Na⸗ tional-⸗Werkstätten. — Entwaffnung und Untersuchungen. — Verhastungen. — Gebliebene und verwundete Generale. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. London. Beruhigendere Nachrichten aus Irland. — Chartisten Prozeß. . .
, in der Repräsentanlen⸗Kammer. —
omatischen Beziehungen zu Frankreich. — Der sächsis s ö
Handels⸗ und Dr rn n nnch ö,
Verhandlungen
Beilage.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Kaiserlich österreichischen Hauptmann Ritter von Lebzel— tern im Infanterie⸗Regiment Prinz Wasa den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; und
Dem Schichtmeister Jo seph Bauch aus Montabaur im Nas⸗ sauischen die Reitungs⸗Medaille am Bande zu verleihen;
Den Landgerichts-Rath Meyberg zu, Saarbrücken zum stän— digen Kammer-Präsidenten bei dem Landgerichte zu Elberfeld; und
Den Assessor Winkler bei der Intendantur des Garde- Corps zum Militair-⸗Intendantur-Rath zu ernennen.
Angekommen: Se. Ercellenz der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich württembergischen Hofe, General- Lieutenant von Thun, von Stuttgart.
Uichtamtlicher Theil. Dentschland.
8Sundes- Angelegenheiten.
Frankfurt a. M. 4. Juli. (O. P. A. 3.) ö 8 zung der deutschen Ratidnal-Versam mung. Nach . fung des Protokolls theilte der Vorsitzende von Gagern mit, daß die prodisorische Regierung von Schleswig-Holstein fi die stenozraphi⸗ schen Protokolle und für die Korrespondenz der Abge orbheren die Portofreiheit bewilligt hat. Bei Uebergang zur heutigen Tagesord⸗ nung, der Berathung über die Grundrechte, nahm zuerst Beskler als Berichterstatter des Verfassungs⸗Ausschusses das Wort zu einigen in seitenden Bemerkungen „) und beantragte zum Schlusse Namens des
*) Wir geben nachstehend die dem gedruckten Bericht vorausgeschickte Begründung des Entwurfes. Die erste Frage, mit welcher der von dieser hohen Versammlun bestellte Verfasffungs . Aus schuß sich zu beschãstigen hatte, war die: welcher Theil des Verfassungswerkes von, ihm zuerst in Angriff zu nehmen sei. Innere und äußere Gründe, auch in zahlreichen Alutragen von Abgeordneten hervorgehoben, führten zu dem bald gefaßten Beschluß, mit der Feststellung der allgemeinen Nechte, welche die Hesammtverfassung dem deutschen Volle gewährleisten solle, den Anfang zu machen. Der Ent⸗ wurf, welchen der Ausschuß sich gegenwärtig Ihnen vorzulegen beehrt, ist das Ergebniß der in demselben gefuhrten Verhandlungen. Er ist ein selbst= ständiges Werk, wenn auch die zum Theil sehr schätzbaren Vorarbeiten An⸗ berer dankbar dabei benutzt worden sind. Auf schon bestehende Versassungs⸗ Gesetze ist natürlich dit gebührende Nücksicht genommen, und namentlich aus der belgischen Verfassung, die sich in schweren Zeiten der Gefahr bewährt hat, Manches entlehnt worden, Ein Vericht des vollswirthschasft⸗ lichen Ausschusses über Verhältnisse, welche zum Theil auch vom Verfassungs⸗ Ausschusse behandelt worden sind, ist leider so spät eingegangen, daß er von dem letzieren und selbst von dem Berichterstatter, dem die möglichste Be⸗ eilung zur Pflicht gemacht war, nicht mehr benutzt werden konnte. Im All⸗ gemeinen eikannte der Ausschuß es als seine Aufgabe, diejenigen Grund⸗ rechte klar und bestimmt ausustellen, deren versassungs mäßig; nerlennung vas deutsche Voll zu erwarten befugt ist. Auf leere Theorieen und will⸗ kürlich ersonnene Systeme durfte dabei freilich keine Rücksicht genommen werden; es kam darauf an, nur das wirlich Erprobte zur Geltung zu brin⸗ „n'und aus dem reichen Stoff des Möglichen und Wiünschenswelihen On? jenige herauszufinden, welches unserer Volksthümlichkeit, unseren gegenwäan— tigen Bedürfnissen entspricht und unserer nationalen Entwickelung dieo beste Förderung und Sicherung . Denn nicht blos auf die nächste Zulunst durfte unsere Sorge gerichtet sein; das Verfassun Swerk, welches jetzt un⸗ ternommen ist, soll ja die Einheit und Freiheit Deutschlands, Kas Wohl Ken öoltes flin die Dauer begründen. Es sboll einen großen Wendepuntt säeder'reutschen Geschichte bezeichnen und auch für späte Geschechten si noch segensreich erweisen. Das kann aber nur dann mit Zuversicht era tet werde, wenn auch jene Volkgrechte dem sesten Bau eines einheitlichen,
Preußßischer
Staats- Anzeiger.
Berlin, Freitag den 2.
Ausschusses: Es solle eine zweimalige Berathung und Abstimmung über jeden einzelnen Paragraphen der beantragten Grundrechte des Volkes stattfinden. Die zweite Abstimmung beginnt, so wie die erste Berathung und Abstimmung zu, Ende geführt und, die neue Redaction nach der ersten Beschlußnahme vom Ausschusse vor— gelegt ist. — Der Redner gründete den Vorschlag einer zwei— maligen Berathung auf die Nothwendigkeit einer genauen Erwägung der Deutschland für lange hinaus Gesetze gebenden Beschlüsse in so wichtigen Dingen. Es sei übrigens von dem sich ausbildenden par⸗ lamentarischen Takt zu erwarten, daß die zweite Berathung nur das Wichtigere und die Herstellung der Uebereinstimmung einzelner, viel— leicht disharmonirender Beschlüsse umfassen werde. Eine zweima— lige Berathung umfassender Geseßze sei ohnehin parlamentarischer Gebrauch. Schwetsch ke von Halle stellte den Zusatzantrag, daß die erste Abstimmung nicht namentlich stattsinden soll. von Linde erklärt sich für den Ausschußantrag, da die verschiedenartigen eigenthümlichen Verhältnisse in Deutschland aufs genaueste im Auge behalten werden müßten. Löwe von Kalbe ist der Meinung, daß die Versammlung nur legalisiren soll, was die Nation seit dreißig Jahren ausgearbeitet hat. Dazu ist eine nochmalige Durchberathung nicht nothwendig, und es wird genügen, die aus den Beschlüssen der Debatte hervorgegangene Endredaction, zur Prüfung vorzulegen. Bie National-Versammlung darf es nicht wagen, näch fast zwei⸗ monatlichem Zusammensein auf die vorgeschlagene Weise Zeit zu vergeuden. Lette verlangt, die schon lange und vielfach bera— thenen kostbaren Güter der Nation so bald wie möglich zu geben. Er beantragt: daß, nachdem über alle einzelnen Punkte beschlossen worden sei, das Ganze von dem Ausschuß in einer End⸗ redaction zur endlichen Beschlußnahme vorgelegt werden solle. Der Präsident macht, was die von den Rednern erwähnte bisherige Durch= berathung in der Nation angeht, darauf aufmerksam, daß ihm schon 17 Verzeichnisse von Amendements vorgelegt worden. Fuchs von Breslau ist gegen zweimalige materielle Berathung, verlangt aber
nationalen Staatswesens als dessen Bestandtheile eingefügt und jeder ein- seitigen Einwirkung des Partikularismus und der Sonderinteressen entzogen werden. Bei diese Höhe der Aufgabe war es aber unvermeidlich, mit gro—⸗ ßen Prinzipien in eine Menge von Zuaständen und Verhältnissen reformi⸗ rend einzugreifen, denen altes Recht und Gewöhnung zur Seite stehen, und denen unter gewissen Voraussetzungen und in beschränkten Kreisen auch die innere Begründung nicht unbedingt abgesprochen werden kann. In dieser Hinsicht galt es, mit Mäßigung zu verfahren und nur dasjenige unerbittlich zu entfernen, was sich dem großen Werk der nationalen und staatlichen Wie⸗ derherstellung feindlich entgegenstellt oder doch gefährlich erweist, — die be⸗ sonderen Einrichtungen und Gebräuche aber, wesche sich in ihrer beschränkten Geltung friedlich zum Ganzen fügen, ungefährdet bestehen zu lassen. — Diese Mäßigung hat der Ausschuß in seinen Beschlüssen festz u halten gesucht, und namentlich, wenn es sich von der Aufhebung rechtlich begrün⸗ deter Befugnisse der Privatpersonen handelte, hat er ernstlich erwogen, ob und inwieweit sich eine solche ohne den Vorbehalt einer Entschädigung recht fertigen lasse. Aber auch da, wo es auf die Aufstellung neuer Prinzipien
ankam, hät er nicht unterlassen, sich die Frage vorzulegen, ob auch jeder
daraus entspringende Folgesatz sicher übersehen werde, und in wenigen wich
tigen Fällen hat er sich lieber begnügt, nur einzelne Satzungen aufzuneh—
men, als ein allgemeines Prinzip, dessen Wirkung nicht zu berechnen schien,
auszusprechen. — An eine systematische Vollständigkeit ist aber bei der
Ausarbeitung des Entwurfs natürlich nicht gedacht worden; es kam nur
darauf an, das Nothwendige aufzunehmen. Im Einzelnen konnte es srei⸗
lich in dieser Hinsicht an einer Verschiedenheit der Meinungen nicht fehlen,
und manche der eingebrachten Minoritäts-Gutachten sind nicht deswegen
nothwendig geworden, weil die Mehrheit verschiedener Ansicht war, sondern
nur weil sie dafürhielt, die betreffende Vorschrift gehöre nicht unter die
Grundrechte des Volkes. Einzelnes ward der Landes- und Reichs ⸗Gesetz⸗
gebung, Anderes wieder späteren Theilen der Gesanmt-⸗Verfassung vorbe⸗
halten; zuweilen freilich schien der Gegenstand weniger der Gesetzgebung,
als der Thätigkeit der Regierungsgewalt, welche zum unmittelbaren Han⸗ deln berufen ist, anzugehören. — In diesem Sinne die ihm gestellte Aus—
gabe erfassend, ist der Ausschuß stets bemüht gewesen, diejenigen Normen
aufzufinden, welche geeignet sind, der freien und krästigen Entwickelung un
seres Volkes ihren Weg zu ebnen und zu sichern. Es wäre in mancher Hinsicht wünschenswerth gewesen, wenn der Ausschuß sich dabei auf die
mehr vorschauende Thätigkeit der Gesetzgebung hätte beschränken, sich nur
mit dem, was gelten soll, hätte beschästigen können, ohne so oft genöthigt
zu sein, auch dasjenige zu beachten und mit seinen Verfügungen zu erfas⸗
fen, was nicht mehr gelten soll., Allein in dieser sreien Weise durfte nicht immer verfahren werden; dazu ist der deutsche Rechtsboden noch zu wenig
geebnet. Zuweilen war es unerläßlich, einzig und allein die Aufhebung
einer Einrichtung oder eines Rechtsverhältnisses auszusprechen, ohne daß et was Neues an die Stelle zu kommen brauchte; manche Satzung wiederum ist dadurch, daß sie vom Gesetzgeber ausgesprochen worden, noch nicht ver— wirklicht. Es bedarf der Vorbereitung, der Vermittelung zwischen dem neuen Rechte und dem, was früher gegolten hat. Durch diese Einflüsse ist der vorgelegte Entwurf in seiner Fassung mannigfach bestimmt und bedingt wor— den; er ist weniger kurz und klar, als es zu wünschen gewesen wäre. Aber die Bedeutung der Sache mußte den sormellen Anforderungen vorgehen. — Noch aus einem anderen Grunde ist es nothwendig, auf die so eben be— rührten Umstände besonders aufmerksam zu machen. Mag nämlich später be-
schlossen werden, die hier zusammengefaßten Volksrechte nur als Theil der Ge⸗
sammtverfassung erscheinen oder sie für sich allein sofort in Wirksamkeit treten zu
lassen, — steis wird die Frage sich aufdrängen, in welcher Weise für ihre Vollziehung
zu sorgen sei. Dabei wird sich denn die verschiedene Natur der einzelnen Gesetz⸗ Vorschriften bemerklich machen: einzelne können sofort ins Leben treten, an- dere bedürfen dazu einer weiteren Vorbereitung, die wieder, je nachdem die Thätigleit der Centralgewalt oder der Negierungen der Einzelstaaten dasür
in Anspruch zu nehmen ist, eine verschiedene sein wird. Der Ausschuß hat
sich mit dieser Frage beschästigt, sie aber vorläufig auf sich beruhen lassen.
Denn ehe diefe hohe Versammlung über den ganzen Entwurf verhandelt
hat und der Inhalt des künftigen Gesetzes feststeht, läßt sich über das, was
zur Vollziehung nöthig ist, noch nichts bestimmen. — Dieses glaubte der
Ausschuß einer hohen National‘ Versammlung bei der Ucbergabe des Ent
wurfs zur Verständigung vortragen zu müssen. In der folgenden Erörte—
rung wird nun der Inhalt desselben näher erwogen werden, und zwar in
der Art, daß die einzelnen Vorschriften nach der Reihenfolge der Artikel
so weit es für das richtige Verständniß und zur Vorbereitung der Debate nützlich erscheint, betrachtet und die Gründe, welche zu ihrer Fassung be⸗—
stimmt haben, angegeben werden. Abweichende Ansichten einzelner Mitglie=
der werden theils in den Verhandlungen hervortreten, theils ergeben sie sich
aus den mitgetheilten Minoritäte-Gufachten,
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auch, daß in der Diskussion sich ergebende materielle Verbesserungen nicht, wie neulich, aus Gründen der Form zurückgewiesen werden. von Möring will unter Hinweisung auf die österreichischen Verhält⸗ nisse zweimalige Berathung und Beschlußnahme, indem erst nach der ersten die Grundrechte allgemein wünden bekannt und die Stimmen für und dagegen würden gehört werden können. Wigard verlangt, daß die bei der ersten Beschlußnahme abgeworsenen Anträge bei der zweiten Berathung nicht mehr vorkommen dürfen. Robert Mohl wünscht eine möglichst gründliche Berathung jedes Punktes, sieht aber nicht ein, wie eine in zwei Theile zerrissene Be⸗ rathung eine gründliche sein soll. Bassermann ist für den Ausschuß Antrag. Der Hauptgrund dagegen, der angebliche Zeit⸗ verlust, kann nicht geltend gemacht werden bei einer so wichtigen Angelegenheit, wo man für Reclantationen, Interpellationen und namentliche Abstimmungen so viel Zeit verloren hat. Der ganze Unterschied wird eine oder zwei Wochen sein, denn nur auf einzelne wichtigere Punkte wird die zweite Berathung genauer eingehen. Die anderen Vorschläge werden nicht den gewünschten Erfolg haben; die Schluß-Redaction in der vorgeschlagenen Weise wird zu großen, lan= gen Debatten führen. Niehl von Zwettl beantragt, daß das zweite⸗ mal nur abgestimmt, nicht mehr berathen werden soll. Spatz meint, daß zwischen einer ersten und zweiten Berathung Regiminal⸗An⸗ sichten könnten geltend gemacht werden, und verlangt eine einmalige Abstimmung, es fei denn, daß sich Widersprüche nachweisen lassen, wo dann die widersprechenden Artikel einer nochmaligen Berathung und Beschlußnahme unterstellt werden sollen. von Lasaulx ist für den Ausschuß-Antrag, der alle Vortheile des Zweikammer⸗Systems bietet. Beseler als Berichterstatter erklärt nach Schluß der Debatte, bei dem Ausschuß⸗-Antrage stehen zu bleiben. Der Ausschuß-Afntrag wurde angenommen.
Nach Annahme des Ausschußantrags (bezüglich der zweimaligen Be⸗ rathung und Abstimmung über die Grundrechte) entspann sich dar⸗ üiber, ob der Zusatzantrag Schwetschke's überhaupt zur Abstimmung gebracht werden dürfe, eine lebhafte Debatte. Simon von Trier ist unter Hinweisung auf §. 42 der Geschästordnung, welcher ohne Unterscheidung namentliche Abstimmung zuläßt, dagegen. Es liegt auch ein Interesse für zweimalige namentliche Abstimmung vor, näm⸗ lich zu sehen, wer zwischen der ersten und zweiten Abstimmung der Fortbildung fähig ist. Die Geschäftsordnung kann nicht für den einzelnen Fall abgeändert werden. Hergenhahn sindet namentliche Ab⸗ stimmung nur beim Schluß der zweiten Berathung für zulässig; denn §. 12 sagt: namentliche Abstimmung mit Ja und Nein ohne Motivirung findet nur statt, wenn solche beim Schluß der Berathung beantragt und solcher Antrag von wenigstens 50 Mitgliedern unterstützt wird.
Ein Schluß der Berathung ist aber nur vor der definiti⸗ ven Abstimmung vorhanden. Schaffrath bemerkt dagegen, daß wenn eine zweite Berathung stattfinden soll, wie beschlossen worden ist, die erste doch geschlossen sein müsse. Moritz Mohl fragt, ob die Berathung nicht geschlossen sei, wenn auch das erstemal abge— stimmt werde? Schwetschke zieht, um Mißhelligkeiten zu vermei⸗ den, seinen Antrag zurück. Fallati von Tübingen nimmt ihn auf und beantragt, daß überhaupt bei provisorischen Abstimmungen nicht namentlich abgestimmt werden soll. Wigard: Die Geschäftsord⸗ nung macht keine Unterscheidung zwischen definitiver und provisorischer Abstimmung. Ein Antrag auf Abänderung der Geschäftsordnung muß von 50 Mitgliedern unterstützi und vorerst vom Ausschuß begu lachte werden. Fuchs von Breslau weist auf §. 44 hin: („Es bleibt jedem Ausschuß überlassen, bei der National-Versammlung darauf an⸗ zutragen, daß über einzelne Hauptpunkte mehrmals und in verschie⸗ denen Sitzungen der Versammlung berathen und abgestimmt werde.“) Hier ist nicht gesagt, was sonst hätte geschehen müssen
daß bei vorläufigen Abstimmungen nicht namentlich abgestimmi werden solle. Fallati: Nach §. 32 der Geschästs Ordnung kann von der Regel, daß nicht vor Verlauf von 24 Stunden über einen Antrag verhandelt werden darf, bei Anträgen, welche nur die formelle Geschaͤfts Behandlung betreffen, abgegangen werden. Ein solcher Fall liegt bei seinem Antrage vor. Es wurde Schluß und Vor nahme der Abstimmung verlangt. Von der linken Seite wurde mehr— fach gegen letztere protestirt. Der Präsident stellte die Frage, ob die Versaͤmmlung die Abstimmung über den Schwetschkeschen Antrag für zulässig halte. Dies wurde verneint. Der Präsident machte bezüg— lich der Verhandlung über die Grundrechte den Vorschlag, daß für Einreichung von Amendements ein präjudizieller Termin etwa zwei⸗ mal 24 Stunden vor voraussichtlicher Berathung eines Artikels) ge⸗ setzt werden solle, da es ihm sonst nicht möglich sei, die Verhandlung mit Rücksichtsnahme auf die Amendements, deren ihm heute z. B. für Artikel 1 und 2 noch 17 übergeben worden seien, entsprechend zu leiten. Waitz: Erst aus der Verhandlung selbst werden die rechten und wahren Amendements hervorgehen; die Berathung soll zur Verstän⸗ digung und Versöhnung führen. Der Präsident bemerkt, daß er nicht solche Amendements, sondern nur diesenigen gemeint habe, welche nach Lesung des Ausschuß-Antrages gestellt würden. Herrmann von München weist auf 8. 33 der Geschäfts-Ordnung hin, nach wel chem die Verbesserung eines in Verhandlung begriffenen Gegenstandes bezweckende Anträge (Amendements) zu jeder Zeit vor dem Schluß der Verhandlungen gestellt werden könuen. Schaffrath hat einen ähnlichen Antrag, wie der des Präsidenten ist, bereits übergeben. Er muß, wenn Widerspruch erfolgt, bei den Bestimmungen der Ge⸗ schäfts Ordnung, die er anerkennt, darauf verzichten, fordert aber auf, sich dahin zu vereinbaren. Nachdem noch Mehrere gesprochen, erklärte der Präsident, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Die Einzelnen mögen ihre Anträge entwickeln, wenn sie nach der Ein zeichnung zum Worte kommen. Für die Leitung der Debatte aber können die Anträge, die erst kurz vor der Sitzung eingehen, nicht berücksichtigt werden, Hol⸗ lan di von Braunschweig stellte den Antrag: IJ eine' allgemeine Debatte über den ganzen Entwurf findet nicht statt; 2) dagegen ist zu Anfang jedes Artikels eine generelle Besprechung der in demsel. ben enthaltenen Grundsätze zulässtg, wobei etwaige Amendements kurz motivirt werden können; 3) die Anmeldung zum Worte gilt nur für den nächsten Paragraphen. Nach kurzer Debatte wurden Nr. 1 und