1848 / 66 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

360 Re rIIäner EönrSe dom TJ. uli. Eis enkanhn- Aetien.

Preußischer

Staats - Anzei

Das Abonnement beträgt: 2 Athlr. für 4 Jahr. 4 Rthlr. 8 Rthlr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 2 Sgr. berechnet.

n echsel- Corerse.

Alle Post-⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Erpedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers.

Behren⸗ Straße Nr. 57.

Geld. 1413 ian iso 149

KJ ... 250 r. Stamm- Actien. A apilal. . Prioriläts - Actien. H apital.

250 FI.

300 Mr. .. 300 M. 1136. 300 F. 150 EI. 150 FI. 100 Tplr.

160 ri.

Tuges- Cours.

Tages- Cours. Simmiliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung a 100 pt. amortis.

Zins suss.

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausge süllt. Die mit 35 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Berl. Anhalt Lit. A B. do. Hamburg do. Stettin - Starg. . do. Eotsd. Magd. ..

Magd. Halberstadt..

ö do. Leipziger 2.300, 000

56 26 Halle- Thüringer ..... 9. 000, 000

100 skb I 3 Wochen] 1021 1101 Cöln - Minden. . ...... 13,000, 000 . K .. do. Aachen . . ...... 4, 500, 000

Bonn - Cöln 1.151.200

Düsseld. Elberfeld... 1,527, 000

Furs Tn Rechnung

Rein- Ertrag 1842.

Berl. Anhalt S063 k.

do. Hamburg

do. Potsd. Magd. ..

do. do. ö Magdeb. Leipziger .. Halle Thüringer .. .. Cäln Mindem- Rhein. v. Staat gar..

45 1 Himitit⸗.

do. Stamm -Prior. . Düsseldorf- Elberfeld.

kr.

1.411, 800 5.000. 600 2.367.200 3. 132.800 1.788. 000 1.000.000 3, 674, 500 1.192. S0 2.457, 250 1.250. 000 1.000. 000

3.500.000 8.000, 600 1824. 000 1060, 000 1.700.000

*

.

Wien in 20 Xr. ...... Augs hurs —— ·— —“m Breslau

Leipris in Courant im 14 THIr. Fuss..

Frankfurt a. M. aü4d d. Fetersbur

Inländische Fonds, HP fan dbris / ; Rommungl - Hapiere umd

Cel Conse.

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Berlin, Sonntag den p. Juli

1848.

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zt. Nriet.

31 731 35 73

Geld. Gem. St. Schuld- Seb. Seeh. Präm. Sch. K. u. Nm. Schuldv. Berl. Stadt- Obl. Westpr. ꝑptandhr. Gros? h. Poseu do. 4

do. do. 3 Ostpr. Psandbr. Pomm. do.

Kur- u. Nn. Pfdhr. 3] Schlesische do. 33 do. Lt. B. gar. d0. 3 Pr. B- Auth. Sch Friedriehsd' or. Aud. G oldui. a 5th. .

Diageonio.

zt. Brief. Geld. 89

Steele Vohwinkel... 1, 100, 000 Niederschl. Märkisch. 10,900,000 do. zweighahn Ghee do. . Cosel - Oderberg Breslau - Freiburg... Krakau - Opberschs.. .. . Stargard Posen

1.700, 000 1.509, 000 4,000, 000 5, 000, 0090

Lies lin dli sche HEonds.

Foln neue Ptabr. do. Part 560 FI. do. do. 300 EFI. 80 Hamb. Feuer- Cas. do. Staats-Er. Anl. ͤ Holl. 2 96 Int.

t 160 Kurh. Pr. O. 20 th. 7 14 Sardin. do. 36 Fr. N. Bad. do. 35 FI.

Russ Hamb. Cert 5 ö do.beillopes 4.8. 5 do. do. 1. Aul. 4 do. Stiegl. 2. 4. A. 4 81 do. do. 8. A. 4 / do. v. Rthsoah. Lst. ö

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do. Polu. Schatz O. 4 -

do. do. Cert. L. A.- 5 J do. do. L. B. 200. 1 Pol. a. Pfdbr. a. c. 4

11

Quil lungs- Bogen. Berl. Anhalt. Lit. B. Brieg - Neisse / Mag deb. - Wittenb. . .. Aachen-Mastricht ... Thür. Verbind.- Bahn

Ausl. Quit lung s bog. ILudw. Bexbach 24 RI. ester 26 FEI. Friedr. Wilh. Nordb.

1.100.009

2.500.000

1.500.000 2, 750,000 5, 600, 000

8, 525, 00 H, C0, 0h S, 000,060

1.500, 000 1.429, 100 * 2. 160, 000 1.200, 000

luss Course von Cöln-Minden 703 6.

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863 . 34

do. do. do. do.

79 bz. u. G. 79 78 u. 79 bz. u. G.

or e .

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33 B. 45 ! b2. 61 br.

80 a 795 bz. 41 6. 70 6 40 6.

. kiel - Altona

355 a

1 4 1 36 u. 35

Niederschl. Märkisch.

III. Serie. zweighahn

Oberschlesische

Cosel - Oderberg Steele - Vohwinkel. . . Breslau - Freiburg.

Ausl. Stamm- Acl.

Dresden-Görlitz. .. . Leipzig Dresden

Chemmitz - Risa . Sächsisch- Bayerische 6, 09, 000

Amsterd. Rotterd. FI. 6, 500, 000 Mecklenburger Thlr. 4.300, 000

1. 175, 0) 3.509.000 2.300.000 252, 000 218, 000 1.276.600 50. 000 325,000 5 100,000

90 6

do. . 85 2 86 bꝛ.

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do. 63 6.

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Börsen- TZinsen Reinert. 184

1

6.000, 0600 4.500, 000 3, 000,000

(

Sp. 2, 050, 000

!

von Preussischen Bank- Antheilen 80 a 79 ba.

Anfangs der Börse waren die Course im Weichen und es zeigten sich mehrseitige

auf ihren gestrigen Standpunkt, und die Stimmung blieb günstig.

Abgeber für die meisten Effekten.

Später,

und besonders aber am Schluss, stellten sich die

Notirungen fast

Auswärtige Börsen. Wien, 5. Juli. Die Post ist ausgeblieben. Paris, 4. Juli. London, 3. Juli. 86. Ard. 12. Pass. 35. 3proz. 213. Int. 43. 18. Chili 81. Mex. 17, 167. Peru 32. Engl. Fonds eröffneten sehr fest und stiegen Iz. Actien war nur wenig Geschäft.

Es sind keine Notirungen angekommen. Zproz. Cons. 855, a. 3. 843.

Amsterdam, 4. Juli. 503, 3. A4proz. ostind. 66, .

große Piecen 845, .

unverändert.

derung unbedeutend.

unverändert. Hope 724, 3. Antwerpen, 3. Juli.

3 proz. Portug. 4proz.

In Eisenbahn⸗

Holl. Int. 44, 3 proz. Synd. 65. Coup. S6, proz. 1643, 3. Russ. alte 965, z.

Von holländischen Fonds waren Int. bei einigen Geschäften fast In span. war der Handel sehr gering und die Verän⸗ Port. etwas niedriger. Stiegl. ,, Im Allgemeinen war der Fondsmarkt heute sehr fest, besondes in belg. 5proz. 69, 683.

4323. 3proz. neue Span. Ardoins s. Portug. neue 16, *, 16.

Ard. 9 G.

228 G., 22

5

Russ. und österr. fast , Pap.

43proz. 625 Br.

23 proz. 343, 35, 333, 343,

Madrid, 28. Juni. Papier); proz. 13

Passive 4 Pap. (Nach der Börse dinandsbank 76 G., 80 Pap.

In span. wenig Geschäft.

3 a 35.

3 proz. 222 baar. (Nach der Börse Pap. (Nach der Börse 13 G.); 175 G.) Coupons 8 Pap. Fer⸗ Pariser Wechsel auf 8 Tage Sicht

2 *

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober— Hofbuchdrucherei.

.

Bekanntmachungen. 488 Nothwendiger Verkauf.

Das im Carthausschen Kreise belegene, auf 10,453 Thlr. 5 Sgr. 7 Pf. landschaftlich abgeschätzte adlige Gut Londzon Nr. 145. Litt. B. soll in dem

am 27. Januar 1849, Vorm. 10 Uhr, im Gerichtshause hierselbst vor dem Herrn Ober- Lan— desgerichts⸗Nath Gerlach anstehenden Termine subha⸗ stirt werden. Taze und Hypoihekenschein sind in unse— rer Registratur einzusehen:

Marlenwerder, den 20. Juni 1848.

Civil⸗Senat des Königl. Ober-Landesgerichts.

1857 J Im Hypothekenbuche des unter der Gerichtsbarkeit des Königl. Ober-Landesgerichts zu Frankfurt a. d. O. im Sternberger Kreise belegenen Rittergutes Kemnath, An theils A, sind in der dritten Rubrst unter Nr. 4. auf Grund des bei der Regulirung des Nachlasses des ver— storbenen Gutsbesitzers, Hauptmann von Troschke, zwi— schen seiner Wittwe Wilhelmine Beate, geborenen von Marwitz, und den 4 Kindern des Verstorbenen am 16. August 1794 geschlossenen und am 8. September 1794 obervormundschastlich bestätigten Erbrezesses 250 Thlr., Zweihundert funfzig Thaler, zu 4 Prozent verzinslich, zufolge Verfügung vom 14. Oktober 1794 dergestalt eingetragen, daß nach dem Tode des zum lebensläng— inn Jinsgenusse berechtigten von Zobeltitz zu Alt— abe

a) 125 Thlr. an die damalige Besitzerin des Guts, verwittwete von Troschke, später verehelichte Justiz- räthin Grothe,

b) 125 Thlr. an die 4 von Troschkeschen Kinder

Carl Gotthilf Ferdinand, Eurnst Bogislas, Geschwister Wilhelmine Christiane, von Troschfe, 866 Sc ge, u gleichen Thei sedes alf 75 =* 3 —ᷣ. zeilen, an jedes also 31 Thlr.? Sgr. er Ritterschafis⸗Rath von Knobelsdorf zu Berlin welchem has Gut durch den am 17. . 1818 er⸗ öffneten Adiudieations - BVeschtid zugeschlagen worden, behauptet die Tilgung dieser Post, indem die Justizrä— thin Grothe, verwittwete von Troschte ihren Miterben ihr Erbtheil ausgezahlt und sie bemmächst ihrem Che— manne, und dieser ihm, dem von unobelgdorf die ganze

Forderung gegen Zahlung cedirt habe. ganz

16. August J———

Weder das Original⸗Dokument vom . ; 38 1794, noch gültige Quittungen der ech n den

372

der Ecke der Leipzigerstraße belegene Gasthofs -Grund— stüch, genannt zur Stadt London, im stadtgerichtlichen Hypothekenbuche von der Friedrichsstadt Band . Nr. 51. auf den Namen des Gasthossbesitzers Georg Ludwig Lämmermann verzeichnet, mit Einschluß des gesammten Gasthofs⸗Inventariums auf 6,422 Thlr. 21 Sgr. 3 Pf. abgeschätzt, soll

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Johann Friedrich Schmidt und dessen Ehefrau Marie Elifabeth, geb. Seidler, und der Oekonom Julius Au⸗ gust Schmidt, beziehungsweise deren Erben, werden zu diesem Termine hierdurch öffentlich vorgeladen.

einzusehen.

Troschke, noch die Cession der Justizräthin Grothe ha⸗ ben jedoch vorgelegt werden können.

Ferner stehen ebendaselbst unter Nr. 6. 1137 Thur. 12 Gr. 6 Pf., Eintausend einhundert sicbenunddreißig Thaler zwölf Groschen sechs Pfennige, rückständige, zu 4 Prozent verzinsliche Kaufgelder auf Grund des mit dem Freiherrn Ferdinand Christoph Gottlob von Glau— bitz geschlossenen Kauftontrakts vom 15. . 25. Mai 1799, zufolge , vom 19. Juli 1799, sür die gedachte l rehm rothe eingetragen. Das Dokument be ndet sich im Gewahrsam des unterzeichneten Königl.

ber⸗Landesgerichts.

Nach dent Tode der Justizräthin Grothe hat ihr Wittwer diese ganze Post an den 2c. von Knobelsdorf abgetreten, jedoch ist die Befriedigung der Kinder der 2c. Grothe als Miterben für ihren Antheil am Kapi— tale durch glaubhaste Urkunden nicht nachgewiesen.

Da der Ritterschafts-Rath von Knobelsdorf die Lö—

373

schung beider Posten im Hypothekenbuche beantragt, so werden alle diejenigen, welche an vorgedachte Posten und aus den darüber ausgefertigten Instrumenten als Eigenthümer, Erben, Cessionarien, Pfand oder sonstige Buüefs-Inhaber Anforüche zu haben glauben, aufgefor— dert, ihre Ansprüche spätestens in dem am einundzwanzigsten Ottober 1848, Vormittags elf Uhr,

vor dem Deputirten, Referendarius Burchard, im In— structionszimmer des Königl. Ober-Landesgerichts an—= stehenden Termine anzuzeigen, widrigenfalls sie aller Anrechte an das verpfändete Gut für verlustig erklärt, ihnen ein immerwährendes Stillschweigen auferlegt und das Dokument vom 8. September 1794 über die Forde⸗ rung von 250 Thlr. für amortisirt erachtet werden wird.

Auswärtigen werden die Justiz-Kommissarien Schmidt und Hanff in Vorschlag gebracht.

Franksurt a. d. O., den 16. Juni 1848. Erster Senat des Königl. Preuß. Ober-Landesgerichts. 429

Das in der Damm-Vorstadt, Roßstraße gelegene, Vol. IV. Nr. 113. Fol. 256. des Hypothekenbuchs ver- zeichnete, der verehel. Ackerbürger Bernicke, Wilhelmine geb. Voigt, früher verehel. Musikus Schulz, gehörige Haus nebst Garten und Weidegerechtigkeit, welche zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registratur einzusehenden Taxe auf 7638 Thlr. 16 Sgr. abgeschätzt worden, soll

am 14. Dezember 1848, Vorm. 11 Uhr, suhhastirt werden.

Frankfurt a. d. O, den 27. Mai 1848.

Königl. Land- und Stadtgericht.

/ Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 20. April 1818. Das in der Jerusalemerstraße Nr. 36 und 37 an

am 27. November 1848, Vorm. 11 Uhr, Der Gastwirth

Tare und Hypothekenschein sind in der Registratur

Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 20. April 1848. Das dem Kaafniann Philipp August Villaret zuge— hörige, in der Großen Hamburgerstraße Nr. 30 a2. be— legene, im Hopothekenbuche der Königsstadt Vol. 39. Nr. 2450. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 179359 Thir. 4 Sgr. 9 Pf., soll

am 28. November 1848, Vorm. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. 438 b] P r. 0 e m a. 2

UeGeber das Vermögen des Tuchscheerers Hertrampf ist auf dessen Antrag das ordnungsmäßige Diskussions⸗ Verfahren eröffnet, weshalb zur Feststellung des status passivus alle diejenigen, welche an den 2. Hertrampf

und dessen Vermögen, in specie an das dazu gehörige,

rr e dee

an der Knopfstraße unter Nr. 38 hierselbst belegene Wohnhaus e. . aus irgend einem Nechtsgrunde For⸗ derungen und Ansprüche zu machen haben, hiermit ge—⸗ laden werden, solche in einem der auf den 18ten k. B. und den t. und 15. Au gust d. J., jedesmal Morgens 10 Uhr, angesetzten Liquidations- Termine vor dem Stadtgericht hierselbst speziell und glaubhaft anzumelden, widrigen falls sie damit durch die in termino den 29. August d. J, gleichfalls Morgens 10 Uhr, zu publizirende Prä⸗ llusiv⸗Sentenz werden ausgeschlossen und von der vor⸗ handenen Vermögens-Masse werden abgewiesen werden. Datum Greifswald, den 30. Juni 1848. Direltor und Assessores des Stadtgerichts. (L. S.) Dr. Teß mann.

186] Aufgebot verlorener Dokumente. Folgendes verloren gegangene Schuld⸗Dokument: Die Schuld- und Pfandverschreibung des Gottfried Kleemann und dessen Ezefrau Auguste geborene Gott⸗ schalk zu Uftrungen vom 20, Juni 1829 über ein für den Regierungs-Rath Martin Gottschalk zu Ratzen⸗ burg eingetragenes Kapital von 200 Thlr. 4 nebst Hoöpothekenschein vom 8. Juni 1811, welches zufolge Verfügung von demselben Tage auf das sub Ni. 49 zu Ufirungen belegene Wohnhaus und Zubehör im Hypothekenbuche eingetragen worden ist, soll auf Antrag der Interessenten amortisirt werden. Es werden daher alle diejenigen, welche als Eigenthü— mer, Cessionarien, Pfand oder andere Brief⸗Inhaber ein Recht daran zu haben glauben, aufgefordert, in dem hierzu auf den tig. lt dher d, J, 1 khr, vor dem Ober-Landesgerichts-Assessor Kindler an Ge— richtsstelle anstehenden Termine in Person oder durch einen legitimirten Bevollmächtigten, wozu ihnen in Man. gel näherer Bekanntschaft der Justiz⸗Kommissarius Block hier in Vorschlag gebracht wird, zu erscheinen und ihre Ansprüche an diesem Dokumente geltend zu machen, widrigenfalls sie damit für immer werden ausgeschlos⸗ sen werden und mit Amortisation des fraglichen Doku⸗ ments verfahren werden wird. Roßla, den 20. Mai 1848. Gräflich Stolbergsches Landgericht.

114 ö. Das Personenschiff⸗Horussia= . geht in vegulairer Fahrt zwi⸗ Shen Stettin un Swi—

nemünde von Stettin

ab jeden Sonnabend und Mittwoch, Nachmit⸗

tags 2 uhr, von Swinemünde jeden

Montag und Freitag, Morgens 8 Uhr, und be⸗ ginnt damit am . Juli. Die Preise sind; . Auf der „Borussia“ à Person. 1Thlr. 15 Sgr. Kinder unter 12 Jahren die Hälfte. Domestiken bei ihren Herrschaften P ( Auf dem sie schleppenden Dampf- schiffe als 2ter Platz à Person 2 . 3ter * 4 * . . j z j ch Taxe. Kinder unter 12 Jahren die Hälfte. Waßen n Die Billets r 3 Tage der aer am Bord

Schiffes lösen. ; . Dampf bugsirboot ⸗Rhederei.

. 86

18

.

20 *

1

may Berlin-Hamburger

ö. Eisenbahn. 2 4 Extrafahrt nach Spandow

? ; jeden Sonntag. . ö , Ubfahrt von Berlin 2 Uhr Nachmittags. ö Rückfahrt von Spandow 8 Uhr Abends.

437 b] P Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. e Da in der am 30sten v. M. abge—=

haltenen General-Versammlung, in wel= Scher die zur Genehmigung gestellten An=

, rem,

gationen, . einstimmig angenommen wurden, die nach 8 32. des Statuts erforderliche Zahl von drei Vierteln aller Actien nicht vertreten war, so wird behufs desinitiver Beschluß⸗ nahme über jene Anträge nunmehr auf

Freitag den 11. August, Vormittags 10 Uhr,

im gewöhnlichen Lokale auf dem städtischen Rathhause eine neue General-Versammlung einberufen, zu welcher alle Actionaire eingeladen werden. Elberfeld, den 3. Juli 1848. Der Präsident des Ver altungs - Raths, Aug. von der Heydt.

Ungarische Central⸗Eisenbahn.

4. Wien zburg-⸗Pe sth. 3). 1 . ,, gewordenen Auftrags kann ri tr Einzahlung auf die . WmActien der Ungarischen Central-Eisenbahn

I von 10 pCt. oder 25 Fle, abzüglich Zinsen * mst TT FI. per Actie,

mit „pCt. Agentur-Spesen von der Einzahlungssumme, 94 . 11 ö ve inclusive den 12. August vice Jahres mit 4 pCt. Verzugszinsen vom 14. Juli c. ab

dei uns geleistet werden. Berlin, den 2. Juli 1848.

Firschfeld C Wolff, Unter den Linden Nr. 27.

A041 Bekanntma ch u, un g.,

Das handeltreibende Publikum wird hierdurch be— nachrichtigt, daß, die Meßhandelswoche der Laurentius⸗ Messe dieses Jahres mit dem 6. August ihren Anfang nimmt und daher das Auspacken der kurzen Waaren am 31. Juli, aller übrigen Waaren aber am 2. August, von Mittags 12 Uhr an, gestattet ist.

Braunschweig, den 17. Juni 1813.

Herzogliches Haupt⸗-Zollamt. Wolff.

Amtlicher Theil.

Deuntschlan d.

Bundes-Angelegenheiten. Frankfurt a. M. der dentschen National-Versammlung.

Preußen. Berlin. Beförderungen und Abschieds-Bewilligungen in der Armee. 3

Hesterreich. Wien. Ankunft der Deputation aus Frankfurt.

Sceileswig⸗ Holstein. Rendsburg. Verhandlungen der Slände— Versammlung. Haders leb en. General von Wrangel.

. Au s lan d. ;

Frankreich. National⸗-Versammlung. Quästorwahl. Ver— schiedene Kreditbewilligungen. Paris. Chateaubriand . Das Mi— n sterium des Auswärligen. Emil von Girardin. Die National— Garde. Dekret über Auflösung der National-Werkstätten. Leichen feier-⸗ Programm. Vermischtes.

Gronbritauien und Irland. London. Parlaments-Verhandlun⸗ . Zuckerzölle; Verwerfung eines zweiten Schutz⸗Amendemenis. Pierteljahres- Einnahme. Die pariser Ereignisse. Die englischen 1 Einweihung der katholischen Kathedrale. Nachrichten aus Ostindien.

Belgien. Brü ssel. Verwerfung eines Amendements zur Adresse.

nn. des Grafen von Hamal.

n Bern. Eröffnung der ordentlichen Tagsatzung.

Itg lien. Florenz. Eröffnung der gesetzgebenden

6. . neapolitanische und die französische Flotte.

Handels- und Börsen⸗Nachrichten.

Verhandlungen

Versammlung.

Beilage.

& r e-

Amtlicher Theil.

Im Verfolge Meiner an das Staats- Ministerium gerichteten Ordre vom 10ten d. M. bestimme Ich hierdurch auf Ihren Bericht vom 2lsten d. M., daß die wegen Pensionirung der Bfsiʒiere und der Militair-Beamten des stehenden Heeres bestehenden Vorschriften vorläusig zwar beibehalten werden sollen, jedoch der Normalbetrag von 1000 Nthlr. als Maximum desjenigen Dienst-Einkommens, wel⸗ ches mit dem Rechte des künftigen Penstons-Anspruches im Militair— dienste bezogen werden kann, anzunehmen, und demgemäß der bis— herige höchsie Pensionssatz von 6006 Rthlr. auf 3060 Rthlr. jähr— lich zu ermäßigen ist. .

Sanssouci, den 27. Juni 1848.

(gezeichnet) Friedrich Wilhelm. (contrasignirt) Freiherr Roth von Schreckenstein. An den Kriegs-Miuister General⸗Lieutenant Freiherrn Roth von Schreckenstein.

22 In Gemäßheit der S8. 9, und 98 der Bank-Ordnung vom 5. Oftober 1846 bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß mit Zustimmung des Central-Ausschusses der Bank die Zahlung einer Dividende von 17 Rthlr. 15 Sgr. für den Dividenden⸗Schein Nx. 3 der Bank⸗Antheils-⸗Scheine beschloffen ist, und daß die Zahlung dieser Dividende hei der Haupt⸗ Bank hierselbst, bei den Provinzial - Comtoiren zu Breslau, Köln, Danzig, Königsberg, Magdeburg, Münster, Sæettin, so wie bei den Kommeanditen zu Elberfeld, Elbing, Memel, Posen und Stolpe, sofort erfolgt. J Berlin, den 8. Juli 1818. . Der Chef der preußischen Bank. Vermöge Allerhöchsten Auftrages (gez) von Lamprecht.

Bekanntmachung. Das Porto für die Ueberfracht an Passagier⸗Gepäck von Post⸗ reisenden, welches bisher pr, Meile für je 5 Pfund betrug bei Effekten bis inkl. 100 Pfund 2 Spfennig, für das Mehrgewicht 3 Spfennig, wird vom 1. August d. J. ab, durchweg, und ohne Unterschied des Gewichtes, auf 2 Spfennige pr. Meile für je 5 Pfund festgestellt. Alle übrigen das Passagier-Gepäck betreffenden Bestimmungen bleiben unverändert in Kraft. Berlin, den 6. Juli 1818. General⸗Post⸗Amt.

Dem Justizrath Evelt zu Disseldorf ist unter dem 30. Juni

1848 ein Patent

auf ein atmosphärisches Eisenbahn-System, insoweit dasselbe

nach der vorgelegten Zeichnung und Beschreibung für neu

und eigenthümlich erachtet worden ist, und ohne Jemand

in Anwendung bekannter Theile desselben zu beschränken, auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst Alexander zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg, von Warschau.

Uichtamtlicher Theil. Dent schland.

Bundes- Angelegenheiten.

Frankfurt, sr Men 4. Juli, (O. P. A. 3 364 ste Sitzung der deut schen Rain. fa ' mnkinz. en rn; Auf der Tagesordnung stand die Berathung über Art. J der

Grundrechte. Biedermann von Leipzig begründete seinen Veibes⸗ serungs⸗Antrag ü). Die Fassung des Artikels ist nicht unwesentlich; diejenige im Ausschuß⸗Antrag giebt zu mehreren Ausstellungen Ver anlassüng. Der Ausdruck „sede Dentsche“ ist unklar; es könnte nur der darunter verstanden werden, der deutsch spricht. Ebenso sind die staatsbürgerlichen Rechte nicht hinlänglich bezeichnet. Der 5. 2 ist nicht erschöpfend, er enthält z. B. nichts wegen der Staatsämter Wie unterscheidet sich 8. 3 von den in §. 2 enthaltenen Rechten; deren Ausübung nicht an die Bedingung der Erwerbung eines beson⸗ deren Staatsbürgerthums geknüpft ist? Es fehlt eine Bestimmung über Ertheilung des deutschen Staatsbürgerrechts an Ausländer. Mag nun dasjenige System angenommen werden, nach welchem Jemand deut scher Staatsbürger dadurch wird, daß er in einen einzelnen Staat aufgenom men ist; oder dasjenige, daß man Bürger im einzelnen Staate nur werden kann, wenn man Bürger des Gesammtstaates ist, so wird jedenfalls die Bestimmung darüber von der Gesammtheit ausgehen müssen. Jedenfalls müssen auch die Bestimmungen der einzelnen Staaten gleichförmig sein. Die Ausübung der politischen Rechte muß an den Wohnsitz gebunden sein; die Wählbarkeit ist davon unabhängig. Fritsch von Ried entwickelte von einem in 8 Paragraphen befte henden Verbesserungs-Antrag die §S§. 1 und 2. Statt „jeder Deutsche“ soll zur Vermeidung von Mißverstännnissen gesetzt wer— den: „jeder Angehörige des deutschen Bundes gebiets“.“ Die Be⸗ stimmungen des 5. 2. des Ausschuß⸗Entwurfs ist zu beschränkend, und der Redner schlägt eine andere Fassung vors Neumann von Wien verlangt, daß statt „jeder Deutsche“ gesagt werde: „jeder Staatsbürger eines dentschen Staates“; sodann FJ. 2: das all⸗ gemeine Siaatsbürgerrecht für Deutschlaud giebt in jedem deutschen Staate dieselben Rechte, welche die Bürger dieses Staates be— sitzen. 5. 3: Der Uebertritt aus einem deutschen Staate in den anderen ist an die Aufnahme in eine Gemeinde allein gebunden. Die Aufnahme in eine Gemeinde kann einem deutschen St!atebürger e. wegen Erwerbsunfähigkeit verweigert werden. von Diskäu aus Plauen verlangt, daß vor allem der Begriff „Deutscher“ festgestellt werde, und zwar nach seinem Antrag: „Dentscher ist, wer sich wesentlich in Deutschland aufhält und in keinem anderen Staate das Staatsbürgerthun erlangt hat.“ Jerer Dentsche soll Bürger eines jeden deutschen Staates werden können, in welchem er seinen wesent⸗ lichen Aufenthalt nimmt, ohne daß es einer besonderen Aufnahme in dessen Staatsbürgerthum bedarf. Grävell von Frankfurt a. d. O. hat bereits in einem Amendement eine Kritik des Ausschuß-Entwur⸗ fes übergeben, welche er, indem er sich gegen das ganze System erklärt, weiter ausführt. Jakob Grimm beantragt, für Art. 1 der Grundrechte folgenden einzuschalten: „Alle Deutschen sind frei, und deutscher Boden duldet keine Knechtschaft. Fremde Unfreie, welche auf ihm verweilen, macht er frei.“ Jordan aus Berlin verlangt (,. Aunahme des vorgehenden Antrags durch Acelamation. ? ußerdem soll die Magna Charta mit einer Definition von „Deut⸗ scher eröffnet werden; etwa: Jeder ist Deutscher, der den deutschen Boden bewohnt. Der Name muß zu einem politischen Begriff er⸗ weitert werden, und alle Angehörigen des deutschen Bundesgebietes ohne Unterschied der Abstammung und Sprache sollen fortan in dem Namen „Deutsche“ inbegriffen sen. Beseler, als Berichterstatter, (rläutert, daß das Wort „Deutscher“ im politischen Sinne vom Aueëschusse verstanden sein wolle, daß also Jeder gemeint sei, der das Staatsbürgerrecht in Deutschland hat, in dem Sinne, wie „Franzose“ und „Belgier“ gebraucht werde. Gis kra bemerkt, daß der Czeche und Italiener unter „Deut— scher“ den verstehe, der deutsch spricht. Eine Erläuterung sei also nothwendig, und er schlägt vor, zu sagen: Jeder Angehörige eines einzelnen Staates in Deutschland.“ Venedey: Wir wollen sagen: „jeder Deutsche“; wenn es auch Mißverständnisse giebt, in drei Wo— chen wird Jeder wissen, was es heißt. Jaup stimmt mit Giskra überein. In ähnlicher Weise spricht sich Mareck aus. Mölling verlangt den Vorbehalt eines bestimmten Gesktzes über das Staats— bürgerrecht. Scheller erklärt sich für den Ausschuß-Entwurf. Bodezeck verlangt eine Erläuterung nach einem Amenbement von Drinkwelder (bei der Einleitung nach dem Worte „Volke“ einzu— schalten: „und jedem nicht deutsch redenden Stamme auf dem deutschen Bundesgebiete“h. Wernher von Nierstein für den Ausschuß-Ent— wurf; eben so H. Simon von Breslau: „Wir werden uns jetzt unseres Namens nicht schämen.“ Nachdem noch Beseler das Work genommen, beschloß die Versammlung, auf Anfrage des Präsidenten, daß es in §§. 1 und 2 bei dem Ausdruck „jeder Deutsche“, ohne weitere Erläuterung, sein Bewenden haben solle.

Es wurde sodann in der Diskussion über 5. 1 fortgefahren, zu welchem weitere zahlreiche Amendemeunts gestellt sind. Herrmann verlangt, daß die Bestimmung über Wahlfähigkeit und Wahlkerech⸗ tigung dem besonderen Wahlgesetz zu überlassen sei. Hensel l. das Gesetz muß so faßlich wie möglich sein. Der Ausschuß-Entwurf im §. 1 ist sür Bürger und Bauer nicht verständlich. Es soll gesagt werden: „Die ihm durch die Reichsversassung oder durch die späteren Reichsgesetze zu bestimmenden Rechte“ ꝛcé. Dann weiß man, welche Rechte gemeint sind. Mittermaier, für den Ausschuß-Entwurf,

) Dieser lautet: §. 1. Jeder Eingeborne eines deutschen Staates hat das allgemeine deutsche Staatsbürgerrecht, und genießt in Kraft dessen in jedem deutschen Staate die Rechte eines Eingebornen. S. 2. Die poli- tischen Rechte übt jeder Deutsche in dem Staate, wo er seinen festen Wohn- sitz hat. Die Wählbarkeit zur Reichs-Versammlung ist an keinen Wohnort gebunden. §. 3. Ueber die Ertheilung des deutschen Staatsbürgerrechts an Aus änder, so wie über den Verlust desselben wird ein Reich sgesetz Be⸗ stimmungen treffen. ö

) Diese lautet: „Jeder selnstständige Angehörige eines deutschen Staats, soweit dieser Bestandtheil des Bundes ist, hat das Recht, in jedem anderen deutschen Staate unter denselben gesetzlichen Bestimmungen, wie sie für dessen Angehörige bestehen, sich aufzuhalten, ansäßig zu machen, Liegen schaften zu erwerben, über sie zu verfügen, und jede erlaubte Beschäftigung auszuüben. Unter eben diesen Bestimmungen kann er auch das Heinats⸗- oder Gemeindebürgerrecht in einer Gemeinde erlangen. Rechtspersonen des einen Staats würden in Bezug auf Erwerb und Verfügung über Grund— eigenthum den einheimischen Rechtspersonen gleich geachtet.“

den.

auf gleichmäßige Grundsätze geachtet werden. führung eines Grundsatzes würde zu Beschwerden führen.

vom Grundsatze des Vorredners ausgeht Staaten überlassen will, so bedarf es hier

welche einen Grundsatz der Freizügigkeit, das Necht

warnt vor dem System, nach welchem durch das allgemeine deutsche Bürgerrecht das Bürgerrecht in den einzelnen Staaten erworben wer⸗ den solle, und weist auf die Schweiz und deren „Heimatlose“ hin, welche auf diese Weise geschaffen worden sind. Hollandt für den w Trů schler für einen eigenen Antrag: „Jeder Angehörige eines deutschen Einzelstaates ist deutscher Staatsbürger. Jeder Staatsbürger kann die ihm nach der Gesammt-Verfassung zustechen⸗ den Rechte in jedem Einzelstaat ausüben.“ Christ gegen den Aus⸗ schuß⸗Antrag. Zenetti: Es soll gesagt werden: „Jeder Ange⸗ örige eines im deutschen Bundesstaate begriffenen Landes hat das deutsche Reichsbürgerrecht.“ Er verlangt diesen Ausdruck, nachdem man das Wort „Reichsverweser“ gewählt hat. Scheller verlangt Weglassung der Bestimmung über das Wahlrecht. Uebrigens würde aus der Fassung felgen, daß die ganze Ärmee, die Dienstboten ꝛc. nicht wählen könnten. Wichmann verlangt, daß gesagt werde: „wo er sich aufhält“, statt: „wo er seinen Wonsitz hat“ (Amende⸗ ment von Nauwerck). Wesendonck verlangt Weglassung der Be⸗ stimmung über das Wahlrecht. Außerdem wäre er gegen die enge Fassung des Ausschuß-Antrages, welcher auch Studenten, Handwerksgesellen 28. nicht zuläßt. Osterrath macht darauf aufmerksam, daß zwischen Wohnsitz und Gerichtsstand zu unterscheiden ist. von Lindenau: Es soll gesagt werden: „Wo er seinen persönlichen Gerichtsstand bat.“ Arndt für den Wegfall der Bestimmung, sonst für Zernetti's Vorschlag (das Wahlrecht nur in dem Wahl-Bezirk auszuüben, wo Jemand zur Zeit der Wahl seinen Wohnsitz hat). Wernher von Nierstein: Die Frage über das Wahlrecht, eine sehr wichtige Sache, sie hätte einem eigenen Ausschuß zugewiesen werden sollen. Nach⸗ dem noch Glaß, Nauwerck, Zachariä, Werner von Kob⸗ lenz 2c. gesprochen, wurde die Debatte geschlossen, welche übermorgen über §. 2 204. fortgesetzt werden wird. Zur Abstimmung wird es, da dem Ausschuß-Antrag anders systematisirke Anträge entge⸗ genstehen, erst nach der Diskussion über 5. 3 kommen. Sehr viele Mitglieder der linken Seite hatten in einem schriftlich en dem Präsidenten übergebenen Antrage die sofortige Erledi⸗ gung hinsichtlich der schon erwähnten Aeußerung von Schmer⸗ ling's verlangt. Der Präsident verlas die aus dem ste⸗ nographischen Protokolle mittlerweile ausgezogenen Worte. Diese sind im Ganzen die bereits erwähnten. Dietsch von Annaberg findet in dem Hohn, mit dem von Schmerling die Anfrage Blum's beantwortet hat, einen Beweis, zu welcher Höhe es die Reaction gebracht hat. (Gelächter auf der rechten Seite.) Er verlangt, daf, nachdem der Präsident sich geweigert habe, der Ordnungsruf jetzt von der Versammlung ausgesprochen und derjenige gegen Vogt zurückgenommen werde. Drechsler von Rostock hält dies für formell unzulässig, da nur der Präsident zur Ordnung zu ru⸗ fen hat. Schaffrath: Der Präsident ist nur das Organ der Versammlung. Stände keine Appellatson zu, so wäre der Präst⸗ dent über der Bersammlung. Der Redner sucht in der Sache selbst nachzuweisen, daß in Arn Worten von Schmerling's eine Verleumbung im juristischen Sinne, der Vorwurf des Verlan⸗— gens nach Umsturz, gelegen habe. Gerichtlich können sich die Abgeordneten nicht belangen; also muß der Präsident und die Versammlung Schutz gewähren. Beseler ist wegen §. 14 der Ge⸗ schäftsordnung gegen tie formelle Zulässigkeit der Appellation an die Versammlung. Ver Prasident muß unabhängig sein; sonst wird die Masjoritãt ein Tyrann. Ruge erwartet, daß der Präsident nun seine Ansicht modifizirt hat. von Schmerling erklärt, daß er durchaus keine Beleidigung oder Verdächtigung beabsichtigte. Habe er den Ruf zur Ordnung verdient, so möge er ihn erhalten. Der Präsident bemerkt für, das Formelle, daß er nur das Organ der Versammlung sei, daß diese also bei anderer Ansicht chinsichtlich der Handhabung der Ordnung) einen anderen Ausspruch thun könne, daß also eine Appellation zulässig sei. In der Sache selbst würde er, wenn er anfänglich die Worte vor sich gehabt hätte, wie jetzt, zur Ordnung gerufen haben. Dies werde zur Erledigung der Sache hinreichen Aufreizende Worte sollten von allen Seiten vermieden werden, und es giebt Fälle, wo Acußerungen zu entschuldigen sind, wie bei Herrn von Schmerling, welchem heftige Angriffe gegen den Bundestag

wiederholt gemacht wurden. Schluß der Sitzung 39 Uhr.

Frankfurt a. M. 7. Juli. (O. P. A. 3.) 32 ste Siz⸗ zung der deutschen National-Versammlung am 6. Juli Nach Verle ung des Protokolls theilte der Vorsitzende von Gagern mit, daß nach einem Schreiben des haunoverschen Konsuls zu Malta die dort wohnenden Deutschen den Betrag von 159 Fl. für den Flottenbau an ein hiesiges Handlungshaus übermittelt haben.

In der Diskussion über §. 2 des Art. 1 des Eutwurfs der Grund- rechte nahm zuerst Hildebrand, als Berichterstalter des volkswirth⸗ schafrlichen Ausschusses, das Wort zur Begründung des Verbesserungs⸗ Antrags des gedachten Ausschusses. Die bestehenden verschiedenen Gewerbs-Systeme sind bei ihrer prinzipiellen Verschiedenheit nicht auszugleichen, während dies der Verfassungs-Ausschuß doraussetzt Es muß ein Gewerbegesetz für ganz Deutschland gegeben wer⸗ Hermann von München vertheidigt den Minoritäts-An⸗ trag des volkswirthschaftlichen Ausschusses. Es fragt sich, ob von R ichs wegen ein bestimmtes allgemeines Gesetz gegeben oder ob unter Andeutung der Grundsätze den einzelnen Staa? ten die Ausführung überlassen werden soll. Es kann mit Bil⸗ ligkeit nur verlangt werden, daß die in einen Staat Eintre⸗ tenden behandelt werden, wie die bisherigen Angehörigen. Ob Aen⸗ derungen in den einzelnen Gesetzen stattsinden sellen, ist dem Volk. zu überlassen. Sollten sie aber stattfinden (bei Umbildung), so soll Die sofortige Durch⸗ Eisen⸗ stuück vertheidigt das zweite Minderheits Gutachten. Wenn man und es den einzelnen gar keiner Berathung. Gegen alle Bestimmungen werden sich einzelne Interessen erheben, dem Allgemeinen geopfert werden můssen. Mit dem den der Antrag aufstellt, ist nicht zur Theitnahmé am engeren Gemeinde: und Bür=