1848 / 73 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Luzern weiß sich gegen die ihm gemachten erg. wohlgemeinten Vorwilrfe nicht anders zu . gen und zu rechtfertigen, als daß der. 2 . stimmung ebenfalls bedauert. doch, die rr, 2 ' 1 —2* Standpunkt der politischen Lage des Kanton 2. ̃ dieser Verfassungs⸗Aenderung zu setzen und die Leute zu ne men, wie Doch könne der Verfassung die Garantie nicht verweigert werben, weil sie nichts gegen den Bundes Vertrag von 1815 ent- halte. Nachdem noch 3 ürich, Waadt und Thurgau weitläuftig hre Bedenken und Ansichten gegen diese religisse Intoleranz ent⸗ wickelt, wird endlich der Verfassung von Luzern die Garantie jun 18 Stimmen ertheilt, während sie von Zürich, Schaff hausen und Bein verweigert wird. Hiermit wird schon um 3 Uhr die Sitzung aufge⸗ hoben, um am Montag die Berathung der Garantie Ertheilungen ber Verfassungen von Unterwalden, Schwyz, Zug, Freiburg und Neuenburg fortzusetzen.

werden. wenn auch

sie seien.

Bekanntmachung,

die Ausstellungen der Kunst⸗Vereine zu Königsberg in Pr., Danzig, Stettin und Breslau in den Jahren 1848 49. betreffend.

Die verbundenen Kunst-Vereine zu Königsberg in Preußen, Danzig, Stettin und Breslau werden, wie in den Jahren 1846—147, so auch vom 8. September 1848 bis ultimo Juni 1849, nach der oben angegebenen Reihenfolge der Städte, unmittelbar auf einander stattfindende Kunstausstellungen veranstalten und damit Ankäufe von Kunstwerken zu öffentlichen Sammlungen und behufs Verloosung unter ihre Mitglieder verbinden.

Den geehrten Künstlern, welche diese Ausstellungen mit ihren Werken zu bereichern geneigt wären, wird Folgendes zur gefälligen Beachtung empfohlen.

1) Alle an die Kunst⸗Vereine zu richtenden Schreiben sind unter Kreuzband und mit der Bezeichnung: „Angelegenheit des Kunst⸗Vereins zu .. .. . .“ abzufertigen.

Zur Erleichterung der Absender werden:

in Berlin der Kastellan der Königl. Akademie der Künste, Herr Rietz,

in München Herr Konservator J. Fried,

in Düsseldorf Herr Gallerie⸗Inspektor Wintergerst,

in Antwerpen Herr H. Liffers,

die Versendung der Kunstwerke übernehmen.

In Ermangelung einer bei Uebersendung der Kunstwerke aus⸗

drücklich ausgesprochenen entgegengesetzten Bestimmung gilt als

Regel, daß die zu den Ausstellungen gegebenen Sachen den

Cyklus vollständig durchlaufen, daher denn auch keine der oben

bezeichneten Reihenfolge der Ausstellungen widersprechende An⸗

Bekanntmachungen.

co a0] 3 Bl orn .

nin auf den im Reustettinschen Kreist den zienz eß⸗ Crangen uhr, II. Nr. 1 und 2. Gellen * n ö Praelangen ö Stibboborn l Steinforth , . . ; aus dem Auseinandersetzungs⸗Nezesse vom 9. Dezember 1771 und resp. 20. Februar 1788 eingetragenen beiden Posten von 2000 Thlr. und 5090 Thlr. steht in dem Hypothekenbuche der genannten Güter vermöge Dekrets

1437 p

eine Protestation für den Schutzjuden Isaae Wulff Hirsch zu Berlin auf die Summe von S833 Thlr. Sz Gr., welche demselben als das nach dem Tode des Adam Henning von Bonin dessen Bruder, dem George Heinrich von Bonin, zugefallenen Antheil von dem Letzteren laut Obligation vom 15. Oktober 1794 ver— pfändet und resp. cedirt worden sind. Diese Protestation ist auf den Grund der von dem Lieute— nant George Heinrich von Bonin unter dem 15. Oktober 1794 ausgestellten notariellen Obligation für den Schutz⸗ juden Isaac Wulff Hirsch zu Berlin eingetragen, der Letzte aber durch das Erkenntniß des Kammergerichts vom 12. Juni 1817. verurtheilt worden, in die Löschung der bei jenen Lehnstamms-Kapitalien von 2500 Thlꝛ. für ihn vermerkten 833 Thlr. 8 Gr. zu konsentiren. In

gationen,

Folge dessen hat der Isaae Wulff Hirsch unter dem 3. Februar 1826 sich seiner Rechte aus der Protestation vom 8. Januar 1796 begeben und in deren Löschung gewilligt, das für ihn ausgefertigte Dokument jedoch nicht vorlegen können, weil dasselbe angeblich verloren gegangen ist. Es werden demnach alle diejenigen, welche an die Forderung des Isaac Wulff (oder Wolff) Hirsch von 833 Thlr. 8 Gr. und das darüber sprechende Dokument Ansprüche als Eigenthümer, Pfand-Inhaber oder sonst aus einem Rechtsgrunde zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den 15. August d. J., Vor mitt. 11 Uhr, vor dem Henn Ober Landesgerichts Referendarius Thiel angesetzten Termine uns anzuzeigen und nachzuweisen, widrigenfalls ihnen mit diesen Ansprüchen ein ewiges Stillschweigen auferlegt, die subinskribirte Post und das über dieselbe ausgefertigte Dokument amortisirt und die Subinscription im Hopothekenbuche gelöscht werden wird. Cöglin, den 18. April 1848. Königl. Ober-Landesgericht. Erster Senat.

14326

499 Publik and um.

33 Absayrn ydl Dritt 2 ut. M eSqhrwittaas. Rückfahrt von Spandow 87 Uhr Abends.

M x E: 5 , 1 Märkische Eisenbahn. Da in der am Z30sten v. M. abge— haltenen General-⸗Versammlung, in wel . , , ,, 4 Hacher die zur Genehmigung gestellten An— vom 8. Jannar 1796 subinskribirt: . betreffend: / 51

Bergisch⸗

* a) das von dem Staate gewährte Dar⸗ b) die Kreirung von 860,000 Thlr. Prioritäts-Obli—-

einstimmig angenommen wurden, die nach §. 72. des * Statuts erforderliche Zahl von drei Vierteln aller Actien nicht vertreten war, so wird behufs definitiver Beschluß— nahme über jene Anträge nunmehr auf

Freitag den 11. August, Vormittags 10 Uhr,

im gewöhnlichen Lokale auf dem städtischen Rathhause eine neue General⸗Versammlung einberufen, zu welcher ; alle Actionaire eingeladen werden. Elberfeld, den 3. Juli 1848.

Der Präsident des Verwaltungs-⸗Raths,

. 3 ? Diesenigen Inhaber von 4 DIOR. Russ. Hopeschen

welche die Beträge der am J. 13. August d. J. ver- sallenden Coupons in Berlin zu erheben wünschen, werden lüermit ausgesordert, die betreflenden Coupons

n. spätestens den 28.] uli d. ].

hei den Unterzeichneten zur Anmeldung und Abstem-— pelung zu präsentiren. angemeldeten Coupons wird zu seiner Zeit bekannt gemacht werden.

Anhalt und Wagener.

396

stellungen beginnen in Königsberg den 8. September 1848, Danzig „2b. November Stettin 1. April 1849, Breslau 10. Mai . Demnach werden die zu diesen Ausstellungen bestimmten Gemälde einzusenden sein: ; An den Kastellan der Königlichen Akademie, Herrn Rietz, in Berlin bis zum 10. August c. oder spätestens an den un⸗ terzeichneten Kommerzien Rath Degen in Königsberg bis zum 1. September c.; an den Herrn Kaufmann Simpson in Dan— zig bis zum 18. Rovember c.; an den Herrn Kaufmann Schee⸗ ser in Stettin bis zum 25. März 1849; an den schlesischen Kunst-Verein in Breslau bis zum 26. April 1849. Alle unmittelbaren Einsendungen von Seiten der Künstler jenseits Berlin gehen an Herrn Lion M. Cohn in Berlin, der die Weiterbeförderung an die betreffenden Vereine übernehmen wird. ; ; ö Die Gemälde müssen unumgänglich an die sie enthaltenen Kisten mit Schrauben befestigt, die Kisten aber nicht nur zugeschraubt, sondern auch über den Fugen mit starkem Papier verklebt wer— den. Bei solchen Bildern, welche an den Deckeln oder den Seitenwänden der Kisten zur Raum-Ersparung mit Schrauben befestigt werden, ist es durchaus erforderlich, dieselben noch außerdem durch Kreuzgurte gegen das Herabfallen zu sichern. Bei Sammel⸗Kisten soll außer den am Deckel und Boden an⸗ geschraubten Bildern höchstens noch eine Zwischenschicht zuläs⸗ sig sein. Unnöthiges Gewicht, also zu schwere Rehmen und Kisten, ist zu vermeiden, dessenungeachtet aber muß die Kiste stark genug sein, um nicht eingedrückt zu werden. . Ein Zettel mit Angabe des Malers, des äußersten Preises oder Werthes und des dargestellten Gegenstandes, welcher bei Landschaften und Genrebildern mit besonderer Genauigkeit an⸗ zugeben sein wird, ist an den Blendrahmen oder an die Rück⸗ seite des Hauptrahmens der Gemälde zu befestigen. Wo diese Vorschrift nicht beachtet wird, trägt der Uebersender jeden Nachtheil, der durch etwanige Beschädigung oder Verwechselung geschehen könnte. 5) Kopieen, deren Einsendung für die Vereine mit Kosten verbun— den ist, bleiben unbedingt von den Ausstellungen ausgeschlossen. Gemälde, welche schon in einer früheren Ausstellung der östlichen Kunst⸗Vereine sich befunden haben, werden nicht zum zweitenmal angenommen, vielmehr dem Einsender, unter Nach nahme der Kosten der zweiten Einsendung, auf seine Kosten zurückgeschickt. . Die Verpackungs- und Frachtkosten bezahlt der die Kunstwerke empfangende Verein, jedoch mit Ausnahme der Postsendungen, welche letztere nur portofrei angenommen werden. Es muß dem betheiligten Vereine aber vor der Absendung der Kunst—

ordnung zu berücsichtigen möglich bleiben wird. Die Aus⸗

Berlin⸗Hamburger Eisenbahn.

Ertrafahrt nach Spandow

eden Sonntag. tet werden“,

Interims- Actien ie Sinzahlung

und gegen Erlegung von

werke durch Fracht, unter der Adresse der zu §. 2 genannten Empfänger, davon durch die Post eine kurze Benachrichtigung mit Angabe der Größe der Kunstwerke und der Signatur der Kiste dergestalt zeitig gegeben werden, daß nach dem gewöhnli⸗ chen Postenlaufe noch hinreichende Zeit für den betheiligten Ver ein bleibe, um die zur Sache gehörigen Verfügungen zu treffen. Kunstgegenstände, vom Auslande eingehend, müssen als zu öf⸗ fentlichen Kunst-Ausstellungen bestimmt, an der Gränze beson⸗— ders deklarirt werden, indem nur in diesem Falle ein Erlaß der tarifmäßigen Zoll⸗Abgabe eintritt.

Auch die Rücksendungskosten der etwa unverkauft gebliebe⸗ nen Sachen übernehmen die Vereine. Künstler und Privatpersonen, die von den Vereinen nicht auf⸗ gefordert sind, haben sich wegen der Uebersendung an die §. 2 genannten Herren oder unmittelbar an die Vereine zu wenden; alle direkten Sendungen ohne diese Vermittelung gehen auf

Kosten der Herren Einsender.

Die östlichen Kunstvereine verpflichten sich, die Kunsiwerke so⸗ wohl auf dem Transport, als während der Ausstellungen, nach dem von dem Eigenthümer angegebenen Werthe zu versichern und im Falle, eines Unglücks den Künstlern und Besitzern die⸗ jenigen Beträge zu zahlen, welche von den Assecuradeurs wirk— lich zu erlangen sein werden. Eine weitere Verpflichtung oder Gewährleistung wird von den Vereinen nicht übernommen. Das Oeffnen und Schließen der Kisten erfolgt in Gegenwart eines Künstlers und zweier Vorstands- oder Vereins⸗Mitglieder, als Urkunds⸗Personen. Ueber etwa wahrgenommene Beschädigun⸗ gen der verpackt gewesenen Kunstgegenstände wird ein besonde⸗ res Protokoll aufgenommen, von den Urkunds-Personen unter⸗ zeichnet, und muß dieses der Zusender als Beweis gegen sich gelten lassen. . Der Ankauf der Kunstwerke wird dem betreffenden Künstler von demjenigen Einzelverein, bei welchem derselbe stattgehabt hat, sofort angezeigt, und hiernächst wird auch von diefem, gleich nach Beendigung der Ausstellung, die Zahlung geleistet. Die Rücksendung der eingesandten Kunstgegenstände erfolgt binnen 141 Tagen nach Beendigung der Ausstellung in Breslau. Nach Ablauf von 3 Monaten, mithin ultimo September 1849, hört für die Kunst⸗Vereine jede Haftung für nicht zurückerhal⸗ tene Gegenstände auf, daher denn etwanige Reclamationen in dieser Beziehung binnen der bezeichneten Frist angemeldet wer⸗— den müssen.

Königsberg in Pr., im Juni 1848.

Namens der Kunst-Vereine zu Königsberg in Pr.,

sällig gewesenen 10ten Einzahlung zu gestatten und von der statutenmäßigen Präklusion unter der Be— dingung abzusehen: daß die verwirkte Conventional— strafe von 1 Thlr. pr. Interims-Actie gezahlt und die Stückzinsen auf die verspätete Einzahlung vergü—

so werden hiermit die Interessenten aufgefordert, diese at 1. Ein 1 bei unserer Haupt— kasse, Bahnhof, Antonstraße, Dresden, zu präsentiren

Danzig, Stettin und Breslau. Deren Haupt-Geschäftsführer,

H. Degen.

2 8 l 2 Säch sisch⸗Schlesische y 33 C e Eisen bahn. Betanntmachung., . ö Das unterzeichnete Di⸗ . rektorium hat aus seiner Mitte auf das Verwal⸗ tungsjahr vom 1. Juli a. . bis zum 30. Juni

ig Thlr. als Betrag der 10ten Einzahlung, J . irn, 1849

Actien umzutauschen.

lehn zu 400,000 Thlr.,

verlustig. Dresden, den 10. Juli 1848. Das D

Aug. von der Heydt.

444

NR

* verwirkte Conventionalstrafe 65 le- den und den Jinsen von 5 Ih Pro anno vom j ; Mr q 1847 bis zum Tage der Präsentation

Interim s-Actien genannter Einzahlung, welche bis zum m ber J. aber zum Umtausch nicht gelangt, sind aller ihrer Rechte

und Ansprüche unwiderruflich und für

. . der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn-Gesellschaft.

gegen volle

Herrn Freiherrn Anton von Ga⸗ blenz zu seinem Vorsitzenden und

. —ᷣ 2 den Herrn Franz Netcke zu dessen Stellvertreter erwählt, was hiermit den Sta— tuten gemäß bekannt gemacht wird. Dresden, den 11. Juli 1848. ö der Sächsisch-Schlesischen Eisenbahn-Gesellschaft. von Burgsdorff. A. Freiherr von Gablenz, Franz Netcke. z

im mer

Mecklenburgische Eisenbahn.

Es wird hiermit zur Kenntniß des Publikums gebracht, daß die Bahnstrecke

von Schwerin nach Wismar am i? ;

1 Sehivern ach Wismar am 12ten d. M, dem Ver— kehre übergeben werden wird.

von Schwerin in genauestem Zusammenhange nach folgendem

2

Die einzelnen Züge stehen mit denjenigen

Zug Nr.

3.

Kleinen

Certifikaten. ;

Ankunft in Hagenow

Abfahrt von Wismar hr

„Schwerin 15

Min. Morgens.

y

.

ühr T5 Min. Nachmsff.

5

Hagenow

Jug Nr.

4.

5 6.

Abfahrt von HLagenown

n „Schwerin

. Kleinen 3 Ankunft

Zug Nr. Brüderstralse No. 5. 1

Der Vahlungs- Termin der

Berlin, den 4. Juli 1848.

*

Die Wittwe des Schneidermeisters Ferdinand Friedrich Wiek, Leonore getKorene Trempop, ist hierselbst am 1. Ottober 1817 verstorben. Zu ihren Intestal- Erben ge— hört unter anderen auch

die Amalie Dorothea Caroline Schoß, geboren am

17. August 1788, ö Tochter des Vorreiters Sr. Durchlaucht des Prinzen von Württemberg, Carl Schoß, und seiner Ehefrau Dorothea Elisabeth, geb. Trempop. Dieselbe (welche im Jahre 1807 nach Italien gegangen sein soll) und deren nächste Verwandte werden, da deren Aufenthalt unbekannt ist, hiermit aufgefordert, sich zur Wahrneh⸗ mung ihrer Gerechtsame bei dem unterzeichneten Gericht zu melden.

Die Nachlaßmasse beträgt gegen 900 Thlr.

Treptow a. d. R., den J. Juli 1848. Königliches Land- und Stadtgericht. v. Bro ckhusen.

1497

Eisenbahn.

Bekanntmachung,

Einjahlung die Nachzahlung der am 31. Jult v. J.

Nachdem in der Zwischen

Wismar .

Diese Züge schließen sich den Zügen der Berlin-Hamburger Bahn wie folgt an:

Ankunft in Hamburg 108 3 or Uhr Vorm. z 2. Ankunft in Hamburg 3 Uhr Nachmittags.

*

*

)

f 8 ** ** „5. Abfahrt von Ham ur 7 uhr Mor ens .

* ĩ .. r Säch sisch⸗ Sehlesi sche „6. Abfahrt von Hamb 461 * uhr . ,, Passagiere, welche von Wismar und Schwerin nach Berlin, Hamburg und Ludwigs lu st reisen, so wie auch umgekehrt, können am Abgangsorte Billets für die ganze Fahrt lösen. Nach anderen Orten muß in Hagenow ein neues Billet gelöst werden.

Bestimmungen über die präfludirten Interims - Actien ö j 16 . D r ten gn in e fr, n Personen⸗-Tarif in Mecklenb. Courant.

Kleinen

Vm. Morgens. i . ir S3 Min. Nad nt. S ir M bende

) 1 1 30 4 1 8 2 50 * ö ) * . 9 . 25 . . * 3. ) 35 7) J 10 J

U

Ankunft in Berlin 4 4 Uhr Nachmittags. Ankunft in Wittenberge io s 10 Uhr Abends. Abfahrt von Wittenberge 55 Uhr Morgens. Abfahrt von Berlin 77 Ühr Morgens.

Schwerin Hagenow

letzten, am 29. Juni é, d. J. abgehaltenen Sch. Sch.

. Sch.

7 ss. i- ffs⸗

ener al ersamm. Wismar.. =

8

Sch. Sch. Sch. Thlr. Sch. Sch. Sch. 40 25 15 1 . 7

lung der Actionaire 1. Kleinen.

n (. . 47 77

d. Sächsisch⸗ Schlee · K

sischen Eisenbahn⸗ Schwerin

Gesellschaft be⸗

schlossen worden ist: „den Inhabern der Interims- Actien det 9gten beim

Papieren begleitet sind. Schwer

Anwendung

265 11 8 e

Für die Tour zwischen gg ben 6 Hagenow und dem Anhaltspunkte bei Besendorf ist der Fahrpreis in der II. Klasse 16 Sch., in der III. Klasse 8 Sch. ö K =.

Die übrigen Tatife und Reglements sind in allen Büregug und Erpeditionen der Gesellschaft zu haben.

Juglelch wirs darauf aufmerksam. gemacht, daß Lie im Lande bestehenden Zoll-Privilegien auf Waagren auch ransporte auf der è i ihre

nden, sofern die Wagren mit ven bezüglichen Legitimations= D

Das Abonnement beträgt: 2 Athlr. für 4 Jahr. 4 Rthlr.« Jahr. 8 Athlr. « 1 Jahr. in allen Theilen der monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

Preusischer

taats- Anzeiger.

K Amtlicher Theil. e utschlan d.

Bundes 2iugelegen heiten. Frankfurt a. M.

der deutschen Bundes⸗Persammluug.

Prtußen. Berlin. Hofnachricht. Beförderungen und Abschieds⸗ Bewilligungen in der Armee. Swinemünde. Bie dänische Fregatte „Havsruen“ abgesegelt.

Oesterreich. Prag. Kundmachung des Fürsten von Windischgrätz. ieh: Proclamatson und Feier wegen der Wahl des Erzherzogs Johann.

Bayern. Gewerbe⸗Verein. ' üste i

oe, i. ; Verein Luther's Büste in der

essen und bei Rhein. Darmstadt. Kammer-?

Oldenburg. Oldenburg. Aenderungen im ö r

Schleswig⸗Holstein. Nendsburg. Stände Verhandlungen

Lauenburg. Ratzeburg. DOeffeniliche Erklärung des Vundestags⸗

an Welcker. ͤ . ; rankfurt. Frankfurt a. M. Schreiben des Erzherzogs Johan

; den älteren Bürgermeister. Rede des Prof. 6 2 7

Ausland.

Desterreich. Pesth. Sieg der Ungam über die Insurgenten. Re— form des Oberhauses. Vermischtes. Venedig. Anschluß Venedigs an Piemont. Eröffnung der Assembleg.

Frankreich. National⸗Versammlung. Gehalte. Die Ste⸗ nographen. Das Lager bei Paris. Kredit für Forstwesen. Ge⸗ setz-Entwürfe über die Presse und die Klubs. Annahme von Dekret— Entwürsen über gefallene Militairs und über die Inhaber von Schatz⸗ bons. Bittschristen⸗Bericht. Paris. Kriegsgerichte. Vermischtes. Lyon. Militairische Maßregeln.

Großbritanien und Irlaud. London. tisten. Parlaments-Verhandlungen: Klubs in Irland; Debatt'; Verwerfung von Schutz -Amendemenis. Statistik. Veimischtes.

Schweiz. Bern. Ablehnung eines lombardischen Entschädigungs-Aner— bietens. Verwerfung des neuen Bundes verfassungs-Entwurss. Uri. Garantie der Kantons-Verfassung.

Spanien. Madrid. Abreise der Königin nach St. Ildefonso.

VHaäͤndeis⸗ und Worsen⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Legations-Rath Pfeiffer hierselbst den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, so wie dem Regiments- Arzt und Garnison-Stabarzt a. D., hr. Konrad in Glogau, den Rothen Atler. Orden vierter Klasse zu verleihen; und

Die bisherigen Kammergerichts-Assessoren Schroeder und Friedrich zu Räthen des Kriminalgerichts hierselbst zu ernennen.

Verhandlungen

Augsburg.

Verurtheilung der Char— Zuckerzoll⸗ Schiff bruch s

Durch die abschriftlich beifolgende Allerhöchste Ordre vom 26sten v. M. ist wegen der bis zum genannten Tage begangenen Holz— und anderen Forstfrevel Amnestie ertheilt.

Dergleichen Frevel hatten sich in der letzten Zeit sehr vermehrt. Sie gingen großentheils hervor aus falscher Auffassung der neuen politischen Früiheit. Wenn die Königliche Gnade, in milder Beurthei⸗ lung dieser Verirrungen ihnen die Strafe für die Vergangenheit er⸗ läßt, so erwarten wir andererseits, daß nun die Achtung des Gesetzes und des fremden Eigenthums überall zurückkehrt.

Die Königliche Regierung hat fortan mit allem Nachdruck neuen Freveln entgegenzutreten und den Forstschutz, so wie den Schutz jeden Eigenthums, kräftig zu üben. Je freier ein Volk ist, desto heiliger muß es die Gesetze halten. .

Die Strafbeträge der amnestirten Straffälle sind in den Forst⸗ Rechnungen in Abgang zu stellen, dagegen die nicht erlassenen Scha⸗ dens-Ersatz-Beträge einzuziehen.

Berlin, den 14. Juli 1848.

Der Finanz Minister Hansemann.

Auf Ihren gemeinschaftlichen Antrag vom 24sten d. M. bewil— lige Ich in Ansehung aller bis zum heutigen Tage begangenen Holz⸗ diebstähle und Forstfrevel, so weit dieselben den Strafbestimmungen des Gesetzes vom 7. Juni 1821 und der Erlasse vom 5. August 1838 und 4. Mai 1839 unterliegen, den Erlaß der verwirkten Stra fen, so wie da, wo noch nicht rechtekräftig erkaunt worden ist, die Niederschlagung der Untersuchung; unbeschadet jedoch der Verpflich—⸗ tung des Schuldigen zum Ersatz des verursachten Schadens.

Sanssouci, den 26. Juni 1848. .

(gez. Friedrich Wilhelm. (kontras. Bornemann. Hansemann. An die Staats⸗Minister Bornemann und Hansemann.

Der Minister des Innern Kühlweter.

Die Ernennung des Ober -Landesgerichts⸗Assessors Michels zum Justiz-Kommissarius bei dem Land- und Stadtgerichte zu Biele⸗ feld und zum Notar im Departement des Ober ⸗Landesgerichts zu Paderborn ist auf seinen Wunsch zurückgenommen;

Der bisherige Ober-Landesgerichts⸗Assessor Roedenbeck zu Wongrowiec vom 1. August d. J. ab zum Justiz-Kommissarius bei sämmtlichen Untergerichten des friedeberger Kreises, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Friedeberg, und zugleich zum Notar im Bezirk des Qber⸗Landesgerichts zu Frankfurt a4. d. O.; und

Der bisherige Stadtgerichts-Assesson Schur zu Breslau zum Justiz·Kommissarius für die Kreise Neidenburg und Ortelsburg, mit Anweisung seines Wohnsitzes an letzterem Orte, ernannt worden.

Die Begründung einer neuen Organisation für die Verwaltung und den Betrieb der Kunst⸗-Angelegenheiten, und zwar mit Berück- sichtigung sämmtlicher Gebiete der Kunst, ist von dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten bereits seit einigen Jahren als nothwendig erkannt und das zunächst Erfor— derliche zur Vorbereitung derselben eingeleitet worden. Tas Mini— sterium hat sich über die vorhandenen Bedürfnisse und deren zweck⸗ mãßigste Lösung, auch mit Berücksichtigung der betreffenden Verhälmmisse des

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und

Auslandes nehmen Bestellung auf

dieses Blatt an, für Berlin die

Expedition des Prenß. Staats⸗ Anzeigers.

Behren⸗ Straße Ur. 57.

Berlin, Sonntag den 16. Fuli

Auslandes und der dabei gemachten Erfahrungen, nach Möglichkeit zu ver⸗ gewissern gesucht. Es handelt sich hierbei vornehmlich um die zwaeckmäßigste Einrichtung der Schulen für die verschiedenen Zweige der Kunst (der bildenden Künste sowohl und des mit ihnen in Verbindung stehenden Kunsthandwerkes, als der musikalischen und dramatischen Kunst ); um die Art und Weise der Förderung des vorzüglichst ausgezeichneten Ta— lentes; um die Ausführung künstlerischer Arbeiten im allgemeinen, volkethümlichen Interesse und die verschiedene Weise, in' welcher dieselbe, je nach den verschiedenen Kunstfächern, am angemessensten zu vermitteln ist; um die Sammlung und Erhaltung oder Verge⸗ genwärtigung der Werke und Denkmäler ilterer Kunst und um die Organisirung derjenigen technischen Kommissionen, welche die ausfüh⸗ rende Kunst und die Werke derselben im Bereiche des Staate, namentlich der verwaltenden Behörde gegenüber, zu vertreten haben. Gegen⸗ wärtig liegt diese Sache der hiesigen artistischen Behörde, so weit sie die bisherige Aufgabe der letzteren berührt, vor, und werden deren Vorschläge demnächst erwartet. Inzwischen jedoch sind dem Ministe⸗ rium bereits von Seiten verschiedener Künstler⸗Vereine Mittheilungen in ähnlichem Sinne, zum Theil mit schäßbaren Bemerkungen, zuge— gangen. Es kann dem Ministerium überhaupt nur erwünscht sein, wenn diese Angelegenheiten zugleich möglichst vielseitig beleuchtet und demselben, sei es durch berufene Einzelne, sei es durch die Organe größerer, bereits bestehender oder zu diesem Zwecke baldigst zu bildender Vereine von Künstlern und Kunstfreunden, anderweite Vorschläge über die zu gründende neue Organisation gemacht werden. Indem ich daher alle dabei Be— theiligte hierdurch ersuche, in der angedeuteten Weise ihre Ansichten und Vorschläge mir zugehen zu lassen, bemerke ich ausdrücklich, daß es überall nicht auf die bildende Kunst allein, sondern eben so auch auf Musik und Poesie in ihrer praktischen Bethätigung ankommt. Im Interesse der Sache, die nunmehr den möglichst baldigen Ab— schluß dieser Voraibeiten nöthig macht, kann ich nur den Wunsch hinzufün en, daß diejenigen, welche derartige Mittheilungen zu machen geneigt sind, mit deren Einsendung nicht säumen mögen. : Blin, 14. Juli 1818. ; Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten. Im Allerhöchsten Auftrage, Ladenberg.

Bekanntmachung.

Das aus dem künstlerischen Nachlasse Schinkel's gebildete Museum in der Königlichen allgemeinen Bauschule ist der nothwendigen Rei— nigung wegen vom 15. Juli bis 7. August d. J. geschlossen. Vom 8. August ab ist dasselbe wieder jeden Dienstag und Freitag von 11 bis 1 Uhr geöffnet, gegen Enlaßkarten, welche entweder zu einem einmaligen Besuch berechtigen oder an Architekten behufs ihrer Stu⸗ dien für einen längeren Zeitraum ertheilt werden. Anmeldungen dazu werden bei dem Portier der Königlichen allgemeinen Bauschule unter der , „An die Kustoden des Schinkelschen Museums“ ab⸗ egeben.

) Berlin, den 12. Juli 1848.

von Pommer-⸗Esche.

Nichtamtlicher Theil. Dent schland.

Sundes-Angelegenheiten.

Frank fnrtg. M., 1 Juli, (e R n, u n d letzte Sitzung der deutschen Bundes-Versammlung am 12. Juli. Nachdem Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog⸗Reichsver⸗ weser diesen Vormittag aus der Pauls-Kirche in seine Wohnung zu— rückgekenrt war, verfügte sich Höchstderselbe sodann, von einer (aus dem Kaiserl. Präsidial⸗Gesandten, dem Königl. sächsischen, Königl. württembergischen, Kbnigl. hannoverschen und dem stmmführenden Gesandten der freien Städte bestehenden) Deputation des Bundes— tages geleitet, in das Bundes-Palais. Dort, in der Mitte der Bun— des⸗Versammlung angekommen, nahm Se. Kaiserl. Hoheit nachste⸗ hende Adresse der Bundes-Versammlung entgegen, welche der Bun⸗ des-Präsidial-Gesandte in Gegenwart der sämmtlichen Gesandten, ingleichen der Mitglieder der Militair-Kommission und einer großen Anzahl von Zuhörern, die sich bei dieser Feierlichkeit eingefunden hatten, darunter viele Mitglieder der National⸗Versammlung, in öf⸗ fentlicher Versammlung vorlas:

„Durchlauchtigster Herr Erzherzog⸗Reichsverweser!

„Die National-Versammlung, die Vertreter des deutschen Vol⸗ kes, hat Ew. Kaiserl. Hoheit, dem von ihr erwählten Reichsverwe⸗ ser, eben erst in feierlicher Stunde ihre Huldigung dargebracht. Mit lautem Jubel hat sie ausgesprochen, daß sie Deutschlands Recht und Deutschlands Freiheit, die Unabhängigkeit, die Ehre und die Macht des deutschen Volkes Ew. Kaiserl. Hoheit vertraue.

„Die Bundes-Versammlung war es, die Sie, erlauchter Prinz, an dem denkwürdigen Tage Ihrer Wahl auch im Namen der deut⸗ schen Regierungen als Reichsverweser freudig begrüßte. Sie sah ihre Wünsche erfüllt, indem Ew. Kaiserl. Hoheit das Amt eines Reichsverwesers anzunehmen erklärt haben, und mit großer Befriedi⸗= gung hat sie es vernommen, daß Sie, hoher Fürst, auf den Aus—⸗ druck des Vertrauens, womit sämmtliche deutsche Regierungen Ihnen entgegenkamen, den entschiedensten Werth legten.

„Ew. Kaiserl. Hoheit treten an die Spitze der provisorischen Centralgewalt, jener Gewalt, geschaffen auf den Wunsch des deutschen

Volkes, um für die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deut schen Bundesstaates zu sorgen, seine bewaffnete Macht zu leiten und

seine völkerrechtliche Vertretung auszuüben. „Nach der Verfassung Deutschlands war die Bundes⸗Versamm⸗

seres Vaterlandes zu wahren, den Bund in seiner Gesammtheit vor zustellen und das beständige Organ seines Willens und Handelns zu sein; sie war berechtigt, für die Aufrechthaltung friedlicher und freund- schaftlicher Verhältnisse mit den auswärtigen Staaten Sorge zu tra⸗ gen, Gesandte von fremden Mächten anzunehmen und an . im Na⸗ men des Bundes Gesandte abzuordnen, Unterhandlungen für den Bund zu führen und Verträge für denselben abzuschließen.

„„Der Bundes- Versammlung war es übertragen, die auf das Militairwesen des Bundes Bezug habenden militairischen Einrichtun⸗ gen und die zur Sicherstellung seines Gebiets erforderlichen Verthei⸗ digungs-Anstalten zu bischließen und zu Überwachen, über Krieg und Frieden zu entscheiden.

„Die Bundes⸗-Versammlung überträgt Namens der deutschen Regierungen die Ausübung dieser ihrer verfassungemäßigen Befug⸗ visse und Verpflichtungen an die provisorische Centralgewalt; sie legt sie insbesondere mit dem Vertrauen in die Hände Ew. Kaiserlichen Hoheit, als des deutschen Reichsverwesers, daß für die Einheit, die Macht und die Freiheit Deutschlands Großes und Erfolgreiches er⸗ zielt werde, daß Ordnung und Gesetzlichkeit bei allen deutschen Stäm⸗ men wiederkehren, und daß das deutsche Volk der Segnungen des Friedens und der Eintracht dauernd sich erfreue.

Die deutschen Regierungen, die nur das wohlverstandene Inter⸗ esse des Volkes kennen und beachten, sie bieten freudig die Mitwir- kung zu allen Verfügungen der Central-Gewalt, die Deutschlands Macht nach außen und im Innern begründen und befestigen sollen.

Mit diesen Erklärungen sieht die Bundes-Versammlung ihre bisherige Thätigkeit als beendet an, und die Gesandten erneuern den Ausdruck ihrer persönlichen Huldigung für Ew. Kaiserl. Hoheit den deutschen Reichsverweser.

Frankfurt, den 12. Juli 1818.“

Diese Adresse wurde von Sr. Kaiserl. Hoheit dem Erzherzog⸗ Reichsverweser mit solgender Gegenrede erwiedert, die Höchstderselbe nachher dem Bundes-⸗Präsidenten schriftlich überreichte:

„Hochgeehrteste Versammlung!' Indem ich heute das wichtige Amt eines Reichsverwesers antrete, kann ich nicht umhin, in Gegen- wart dieser hohen Versammlung meinen Dank auszudrücken für das Vertrauen, welches mir sämmtliche deutsche Regierungen durch ihr Organ bei dem Anlasse meiner Wahl zu diesem wichtigen Amte zu erkennen gegeben haben.

„Die Art und Weise, mit welcher die hohe Bundes ⸗Versamm⸗ lung mich an dem denkwürdigen Tage meiner Wahl im Na⸗ men der deutschen Regierungen als Reichsverweser zu begrüßen sich beeilt hat, verdient meine besondere dankbare Anerkennung.

lung berufen und verpflichtet, die Sicherheit und Unabhängigkeit un⸗

„Ich übernehme nunmehr die von der Bundes—Versammlung Namens der deutschen Regierungen an die provisorische r walt übertragene Ausübung ihrer bisherigen verfassungsmäßigen Be⸗— fugnisse und Verpflichtungen mit dem Vertrauen auf die thätige Mitwirkung der Regierungen zu allen Verfügungen der Centralge⸗ walt, die Deutschlands Macht nach außen und im Innern erstarken und befestigen soll.

„In diesem Vertrauen erblicke ich eine sichere Bürgschaft für Deutschlands künftige Wohlfahrt.“

Als Se. Kaiserl. Hoheit diese Rede geendet hatte, wurden Höchstdemselben die Gesandten der einzelnen deutschen Bundesstaaten, so wie die Mitglieder der Militair-Kommission, und zwar Erstere durch den Präsidial⸗Gesandten, Letztere durch den Vorsitzenden dieser Kom⸗= mission, General⸗Major Grafen von Nobili, vorgestellt, hierauf aber der Erzherzog-Reichsverweser von den sämmtlichen Mitgliedern der Bundes Versammlung und der Militair-Kommission in den russischen Hof zurückgeleitet.

Mit dieser öffentlichen Sitzung, welche als Plenar-Sitzung zu gelten hat, hat die bisherige Thätigkeit der Bundes⸗Versammlung ihre Erledigung gefunden. ;

Preußen. Berlin, 15. Juli. Se. Majestät der König haben gestern in Sanssouci den Minister-Präsidenten, von Auers? wald, und den Kriegs-Minister, General-Lieutenant von Schrecken— stein, empfangen und mehrere Stunden mit denselben gearbeitet.

Berlin, 15. Juli. Nach dem heutigen Militair-Wochen— blatte ist Se. Hoheit der Herzog von Braunschweig, General-Lieutenant und Chef des 10ten Husaren⸗Regiments, zum General der Kavallerie ernannt und dem General-Major von Trütschler, Commandeur der 2ten Infanterie⸗-Brigade mit Pension, dem Major von Platen vom Ästen Infanterie⸗Regiment, als Oberst⸗Lieutenant mit der Regiments-Uniform mit den vorschriftsmäßi⸗ gen ö für Verabschiedete und Pension der Abschied bewilligt worden.

Swinemünde, 13. Juli. (Ostsee Ztg.) Die Fregatte „Havfruen“ verließ gestern Morgen unsere Rhede, westwärts steu⸗— ernd. Am Abend ist sie, unter Coserow vor Anker liegend, gesehen, auch ein Dampfboot ganz in ihrer Nähe erblickt worden. Heute Morgen ist dieselbe noch nicht zurückgekehrt.

Oesterreich. Prag, 10. Juli. (Wien. 3tg.) Der Fürst von Windischgrätz hat nachstehende Kundmachung erlassen:

„Einem von sämmtlich gutgesinnten Bewohnern des Königreiches Böhmen laut gewordenen Wunsche entsprechend, sehe ich mich zur nach stehenden Kundmachung veranlaßt: k

„Aus den bisher von der militairgerichtlichen Untersuchungs- Kommission gepflogenen Erhebungen geht mit Bestimmtheit hervor, daß der am 42 Juni der zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung verwendeten 3 neten Macht entgegengesetzte verbrecherische, Widerstand 5 23 blos zufälligen Jusammienstoß des Volkes mit dem Kaiser! er geführt worden, sondern die beabsichtigte Folge einer 4 3 93 verzweigten Verschwörung gewesen sei, welche 8 i ar, an é. 8 später hätte e e , . ere, gare fi r. ausgeg

ätlichen Angriff der Truppen x ö zenen r ffn, di en er g. Aktten, aus welchen obiges