—
/
nisse der leßten
ahre, d. i. vom . 1840 Es wurden befördert an Personen 1840:
sonen überlegen war.
Kop. t 705 Rol. 32 op., verbleibt eim Nest von J Transport eine * 5 z. 85 23 dem Reserve⸗ Fonds zuzuschreiben * = Schließlich fig wir noch eine Uebersicht der Verkehrs⸗Verhält⸗
606, 627, 1811: ,
en, gn, 1813: si oig, 1811. Ss iz, 1815. 697 833, i,, ,, m, w d, de geit die nic wee Jahr is i die schwach e Frequenz, während von da ab eine stete Steigerung stattfand, so daß das Jahr 1847 dem Jahr 1840 an 126,801 Per⸗ ü Eben so zeigt die Einnahme für den Waaren⸗
Stei 1811 Rbl. 690 3 6
8936
bis ult. 1817, bei. Rbl. 3 Kop. ;
in diesem Zeitraum folgendermaßen: für Güter:
—
Bekanntmachungen.
350 E dittal- Citation. . Ueber das Vermögen des hiesigen Ftaufmanns Frie⸗
drich Muhr ist unterm 27. August 1817 der Konkurs öffnet worden. t J. .
* Aktivmasse schließt mit 5165 Thlr. 17 Sgr 5 Pf.
und die Passiymasse mit... 1133 — 7 * ab, so daß sich eine Insuffi- . 2. cienz von. Js T n. d SF). TF.
isstellt.
e , meg und Nachweisung der Richtigkeit der Ansprüche der Gläubiger haben wir einen Termin auf den 7. August c., Vormittags 10 uhr, vor dem Henn Land- und Stadtgerichts ⸗Rath Marr in unserem Instructionszimmer Nr. 2. angesetzt, zu wel⸗ chem sämmtliche Gläubiger hierdurch vorgeladen werden. Diejenigen Gläubiger, welche in diesem Termine nicht erscheinen, werden mit allen ihren Forderungen an die Masse präkludirt, und wird ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt
werden.
Zu Bevollmächtigten werden die hiesigen Justiz⸗-Kom—= missarien Langer und Witzenhusen und der Justiz⸗Rath Bursig in Kupp vorgeschlagen.
Zu diesem Termine wird auch gleichzeitig der seinem Aufenthalte nach unbekannte Gemeinschuldner, Kauf mann Friedrich Muhr, vorgeladen.
Oppeln, den 22. März 1848.
Königl. Land- und Stadtgericht.
Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 20. April 186438. Das hierselbst in der Jerusalemerstraße Nr. 3 bele—= gene und im Hppothekenbuche von der Friedrichsstadt
393
Vol. 1. No. 35. auf den Namen der verwittweten Ge⸗
heimen Posträthin Weck, Johanne Charlotte geb. Knorr, verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 5477 Thlr. 17 Sgr. 4 Pf., soll am 5. Dezember 1848, Vorm. 11 Uhr,
an der Gerichtsstelle Theilungs halber subhastirt werden. Tare und Hypothekenschein sind in der Registratureinzufehen.
Die etwanigen unbekannten Real-Prätendenten wer— den unter der Verwarnung der Präklusion hierdurch öffentlich vorgeladen.
Die Deutsche Lebens-Versiche— rungs⸗Gesellschaft in Lübeck.
Gesammt-Fonds Cour. Mrt. 25719, 4169. 10. 9. 448] Bekanntmachung.
Der Vorstand der Deutschen Lebens -Versicherungs- Gesellschaft in Lübeck hat in der am 30. Juni d. J. (he, . General ⸗Versammlung ihren Äctionairen Bericht und Rechnung über das verflossene Geschäfts⸗ jahr erstattet.
Es geht daraus hervor, daß die Geschäfte der Ge— sellschaft den besten Fortgang haben.
Diese Besellschaft, welche sich das allgemeine Ver— trauen durch die pünktliche Erfüllung der übernommenen Ver*mndlichkeiten während eines 18jährigen Bestehens
im In⸗ und Auslande erwarb und dasselbe allerwärts befestigt sieht — übernimmt Versicherungen auf eigenes Leben, Versicherungen zu Gunsten einer bestimmten Per⸗
son für den lÜleberlebungsfall, gegenseitige Lebens-Ver⸗ sicherungen zu Gunsten der längstlebenden Person, Aus= steuer⸗Versicherungen, die Zahlung von Leibrenten und von aufgeschobenen Leibrenten, und enthält das Sta- tut 13. verschiedene desfallsige Tarife.
Auch anderweitige Lebens- Versicherungen macht die Vesellschaft, wenn die Anträge ihrem Prinzip nach ir— gend zulässig sind, und macht der Unterzeichnete das verehrte Publikum besonders noch auf die erweiterten Vortheile und Erleichterungen aufmerksam, welche die Gesellschaft den Versicherten zur Zeit der Nevision ihrer Statuten einzuräumen, mit Rücksicht auf das allgemeine öffentliche Interesse, für gut befunden hat, in Folge dessen die Theilnahme für dieselbe auf das erfreulichsie bedeutend gewachsen ist; als solche sind, daß sie:
1) die Entrichtung der Prämien in halb- und viertel=
jährlichen Terminen gestattet;
Y NMilitair - Personen zu Friedenszeiten oder auf Friedens fuß zur gewöhnlichen Prämie und, wäh⸗ rend sie auf Kriegs fuß stehen, gegen eine jährliche
9 ö von . versichert; ö
ersicherungen übernimmt ! ĩ
ö . . mt auf zur See rei—
en auf Lebenszeit Versicherten i ult. Dezember 1849 ö ben ich n. z . ä ermittelnden Dividende drei Bierthe ile An⸗ * . in der Art, ) an alljährlich Ein Vierthei 1 Aer n, Ermiitelunʒ den he a e . ) r hen Ce d g d imie abgerechnet werden kann,
5) für Lebens- Versscherungen mit dem 85 nicht nur jede Prämienzahlung e dr.
hlung der fi sicherten Summe k fur hen Todes all ver
6) daß endlich Tod dur Selbstmord . die Versicherun i a gf, 3. 2) 6 dieselbe schon 10 volle Jahre in Kraft ist er
b) wenn 2 Monate vor dem Tode des Versicherten
495 Berlin⸗-Stettiner Eisenbahn.
Der namentlich in Folge der Blokade des Swine⸗ münder Hafens in die sem Jahre immer mehr abnehmende Verkehr ver= anlaßt uns, mit dem Diäten d. M. sbolgende ' Veränderung unseres
D Fahrplanes eintreten zu * — lassen.
Der Güterzug, welcher seither von hier des Morgens um 8 Uhr 5 M. und von Berlin um 7 Uhr 45 M. abging, und der Mittags-Personenzug, welcher von hier um 11 Uhr 50 M, und von Berlin um 1 ühr 30 M. expedirt wurde, fallen fort.
Dagegen wird täglich ein Güterzug befördert, welcher von hier um 11 Uhr 35 M. Vormittags,
Tantow 8 17 * 25 5 ö.
1 P 49 ssow . 9 1 1 16 y » Angermünde 2 „ 23 , Neustadt 113
,
»Bernau — 165021
abgeht und 4 58 „Nachmittags in Berlin eintrifft. Von Berlin geht ein gleicher Zug 11 Uhr 360 M. Vormittags
ab, von Bernau um de, g . .
» Biesenthal 179 , 49 dem 14. td ben.
Neustadt . 2) Während dieser drei Wochen können alle inlän—
» Angermünde 2 28 , dischen, so wie die den Zollvereins-Staaten
v Passow 32 angehörenden Fabrikanten und Handwerker, ohne
Tantow 856 * einige Beschränkung von Seiten der hiesigen Innungen, und trifft in Stettin?“ 4 , 44 , Nachm. ein. öffentlich hier feil halten und Firmen aushängen.
Mit diesem Güterzuge werden Personen in allen
Der Nachmittags Personenzug geht vom 16ten dies. Monats eine Viertelstunde spaͤter gegen den seitherigen b
Fahrplan ab, und zwar: d von hier um 5 Uhr 30 M. Nachmittags, y * antow 6 . 4 9 Passow 5 5 ** » Angermünde 7 29 * Neustadt 8 5 14 4 » Biesentha!l „ 8 „ 36 , li Bernau 28 8 * 658 5 und trifft in Berlin 9 35 „Abends ein. Von dort geht dieser Zug um 5 Uhr 15 M. Nachm. von Bernau 25 * 58 * » Biesenthal „ 6 „ 20 5 Neustadt K, » Angermünde 7 „34, Passow 3 U Tantow 2 ab und erreicht Stettin 9 30 » Abds.
Da wir beabsichtigen, im nächsten Monate noch eine weitere Veränderung in den Zügen über unsere Bahn
eine dritte, nicht zu seinen Erben gehörige Per=
son hona ide zum Besitze der i r, en,
2 * Statuten vorgeschtiebenen Weise ge⸗
ngt ist.
Das Statut, der letztjährige Rechnun a- Abschluß und 89 Fall der erssche un gen zhmej die , , Attest⸗ ormulare werden unenigeltlich im Büregü bes unter- . Daupt Agenten n gef ne Krausenstraße 27) verabreicht, wo auch sede welter erforderliche, hierauf bezugliche Auskunft erthtist wird. ͤ
ren Fahrpläne bis dahin ausgesetzt. in Stettin, den 8. Juli 1848.
Direktor i u m.
Witte. Kutscher. Rhades. un
. we Vereins-Auction von Gestüt— pferden in Litthauen (Regie— rungs-Bezirk Gumbinnen) in
410
26 ach 1813. 5830 Rol. S5 Kop., 1811. ;
bl. 98 Kop., 1816: 10, 508 Rb. 10 Kop., 1817: 10 365 es zeigt hierbei das Jahr 1847 gegen 1846 nur die geringe Summe von 142 Rbl. 7 Kop. als Minder - Ertrag. — Die Gesammt Einnahmen, welche wir nur vier Jahre mit Sicherheit auszudehnen vermögen, gestalten sich
285 Rbl., diverse Einnahmen: 12, 508 Rbl. 22 Kop.,
welche entweder gar nicht oder nicht bestimmt sich er⸗
beginnt
Wagenklassen befördert. ausländischen Fabrikanten und Handelsleute.
Stelle der Firmen vertretender Merkmajse des Verkaufs, zu 50 Thalern verboten.
der Wgaren die Eröffnung der in den Häufern befind⸗ und in der Woche nach der Zahlwoche gestattet.
ßung eines solchen Verkaufslokals, wird, außer der so⸗ sortigen Schließung desselben, mit einer Geldstrafe, nach Befinden bis zu 2 Staaten nicht angehörigen Pro fessionisten
Meß woche, also vom Einlauten bis zum Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet.
9 Feilhalten der jüdischen Kleinhändler eintreten zu lassen, so bleibt die Ausgabe der besonde⸗ Meßwoche beschränkt.
Verkaufszeit bis in die Zahlwoche ersetzt.
trieb von Meß⸗-Speditions-Geschäften betrifft, so ver⸗
tober 1837 erlassene Regulativ, die Betreibung des Speditionshandels allhier betreffend. Leipzig, den 11. Juli 1848.
wurde dafür vereinna mt: 1 Rbl. 16 op., . — 83 6285 Rbl., 18415.
auf die
1844 für Personen: 235, 343 Rbl.,
zu Vergleichs . Abschluß ermächtigt sein müssen, hier im Stadtgericht sich anzumelden, ihre Ansprüche anzuzei⸗ gen und zu bescheinigen, mit den Konkurs⸗-Vertretern über deren Richtigkeit, auch unter sich selbst über Vor⸗ zugsrechte zu verfahren, innerhalb 6 Wochen zu be— schließen, hinsichtlich der Ausbleibenden .
dedn 29. November 1848 die Eröffnung eines Ausschließung · Bescheides, hierauf aber in einem noch besonders anzusetzenden Verhöre gütliche Verhandlung, auch Abschluß eines Vergleichs oder falls dieser nicht zu bewirken, .
den 24. Januar 1849 die Ertheilung eines Designations-Bescheides oder die Atten-Versendung zum Verspruch zu erwarten. Noch werden die Vorgeladenen erinnert, daß die Außenblei⸗ benden, wie Alle, die ihre Forderungen nicht gehörig liquidiren, für ausgeschlossen vom Kreditwesen, die aber, klären, ob sie auf ihnen geschehene Vorschläge eingehen oder nicht, für einwilligend werden geachtet werden. Dresden, den 12. Mai 1848. Das Stadtgericht. Burckhardt.
——
Bekanntmachung.
1) Die diesjährige Leipziger Nichaelismesse
de n 25
September ind endigt mit
3) Gleiche Berechtigungen haben alle anderen 4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist leibt der Handel, so wie das Aushängen von Han— elsfirmen, auch aller und jeder sonstiger äußerer, die llen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis 5) Jedoch ist zur A uspackung und Einpacku ng
chen Meßlokalien in der Woche vor der Böttcherwoche
6) Jede frühere Eröffnung, so wie spätere Schlie⸗
3 Thalern, belegt. 7) Allen ausländischen, den Zollvereins—
nd Handwerkern ist nur während der eigentlichen
8) Eben so bleibt das Hausiren feder Art und das
n Kle auf die . Die jüdischen Feiertage, welche die Meßwoche fallen, werden durch Verlängerung der
Y) Was endlich den auch auswärtigen Spediteurs ter gewissen Bedingungen allhier nachgelassenen Be⸗
isen wir deshalb auf das von uns unter dem 20. Ol-
Der Rath der Stadt Leipzig. Dr. Demuth.
Gesammt⸗-Einnahme: 251,136 Rbl. 22 Kop. ; 18145: für Personen: 65, 735 Rbl. 10 Kop. für Güter: S936 Rbl. 98 Kop., diverse Einnahmen: 12, 609 Rbl. 37 Kop., Gesammt⸗Einnahme: 257,281 Rbl.
Kop. 1816: 109,508 Rbl. 19
esammt⸗Ei 258 797 97 Kop. ; 1847: ,
für Personen: 234,519 Rbl. 59 Kop, für Güter: Kop., diverse Einnahmen: 13,470 Rbl. 37 Kop. für Personen: Kop., für Güter: 10,366 Rbl. 3 Kop., diverse
Einnahmen; 146 149 Rbl. 30 : t⸗Einnahme: 241,246 Rbl. 5 Kop. Ge shers gr eh imm, Cina :
des Jahres 1844 um 11, 626 Rbl. 265 Kop.
sonach bie Einnahme des Jahres 1847 die
14006 PT O 2 1
Von dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga werden hiermit Alle und Jede, welche an nachstehende, mit Angabe ihres gegenwärtigen, meist höchst geringfü⸗ gigen Bestandes, benannte Nachjässe:
1) der weiland Wittwe Gerdrutha Meyer,
geb. d . 3. 2) des weiland Bürgermeisterdieners Joh. David Ehrenreich Schmidt... 17.
3) der weiland Catharina Seewaldt, des abwesenden Johann Peter Seewald ,
63. 86. 4) der weiland Wittwe Anna Ludowicg Harnack, geb. Ebersberg. . ...... 229. . 5) des weiland Badergesellen Carl 1 36 697 6) des weiland Fedor Anissimow Dol— 4 6114. 7) des weiland Waage-Notairs Andreas (Chrn. Bemoll ..... , . 11. 8) des weiland ehemaligen Kaufmanns Carl Eduard Rüben... w 2) der weiland Praskowja Trifanowa. 6 8. 84. 10) des weiland Mestschanins Fedor J . 11) der weiland Margaretha Charlotte eee, 535534. 12) der weiland Dienstmagd Elisabeth p v 8. 29. 13) des weiland Mitauschen Kaufmanns Hans Heinrich Bruhns ..... ...... „22. 90. 14) des weiland Handlungs-Commis Jo= , 13.7 15) des weiland Erbbauern aus dem Liubimschen Kreise Marim. Gawril⸗ low und dessen angeblicher Ehefrau Anna Matwesewa.... ...... . 47. 14 16) der unverehelicht verstorbenen Caro— k 23. 18 17) des verstorbenen Soldaten Iwan ,, /. 2. 99. 18) des weiland Mechanikus Carl August Role, . 19) des weiland Brauer⸗Compagnie⸗Ver⸗ wandten Johann Gust. Walter . d . 20) des weiland hiesigen Mestschanins Grigorp Sacharow Ossipow—— 2.1. 85. 21) der weiland Wittwe Margaretha Asch— : mann, geh, Drenntng... ...... 3 48. 48. 22) des verstorbenen verabschiedeten Sol— dgien Jalom Peirpbp̃r - . 2. 85. 25) des weiland Wassild Pawlow... 2. 69. 24) der unverehelicht verstorbenen Hedwig öh spii .. 6693 25) des weiland Christian Krause. .... 18. 96
1tweder persönlich oder durch gesetzlich legitimirte Be—
vollmächtigte sich zu melden und daselbst ihre sunda- menta, grediti zu exhibiren, so wie ihre etwanigen Erb—
A ri
nsprüche zu dociren, widrigenfalls selbige nach Exspi⸗ rung sothanen termini praesrri mit ihren Angaben
und Erb-A1nsprüchen nicht weiter gehört noch admittirt, sondern ipso facto präkludirt sein sollen.
Riga, den 24. März 1848. C. , Trey, Imp. Civ. Rig. Jud. pupill. Sechs.
lun v Preußen.
Der landwirthschaftliche Verein für Litthauen wird auch in diesem Jahre eine Vereins-Auction werth voller Gebrauchs- und Zuchtpferde veranstalten und solche am Tage nach der Auction in Trakehnen am 4. Au gu st d. J. in Gumbinnen abhalten. Die Theilnahme vieler Gestüts-Besitzer der Provinz sichert eine zahlreiche Zusammenstellung ausgezeichneter Pferde, welche zuvor von einer hierzu erwählten Kommission von Mitgliedern des landwirthschaftlichen Vereins streng geprüft sind, und
i
Mecklenburgische Eisenbahn.
Es wird hiermit zur Kenntniß des Publikums gebracht, daß die Bahnstrecke
von Schwerin nach Wismar am 12ten d. M. dem Ver—
kehre übergeben werden wird.
Die einzelnen Züge stehen mit denjenigen
, m von Schwerin in genauestem Zu sammenhange nach folgendem
Fahr lan.
deren etwanige Fehler vor der Ausbietung angegeben
Zug Nr.
Wismar-Hagenow. 1 j
2 3
werden. ,, Pferde, mit Angabe der Nationale und den Bemerkungen der Prüfungs-Kommission, liegen den
Vollständige Verzeichnisse der hier zum Ver— Abfahrt von Wis ma?
Käufern am Auctionstage fn Einsicht bereit, und soll. Ankunft in Hagenow 7
5 Uhr — Kleinen 6 Schwerin 6 15 5
1 )
) )
) ) )
8 5 9 ) k ) 1 9 )
30 U )
ö . )
) 1 45 * ) 38
7 0 .
— 21 ; ; 3 ö Min. Morgens. 8 Uhr — Mn. Morgens. J ir 3s Mm. Nachmitt. ) ) 06 y
4 45 *
6) Viktualienhändlers Hern Earl Leberecht Dietel, und U dem Nachlaß des Ingenieurs Herrn Ferdinand heodor Schnepper
eröfnneten Kreditwesen rückhsichklich der unter 1 3. Genannten [. ,
auf die Weise das Intereffe der Käufer, wie die So—⸗ — . lidität des Unternehmens selbst, möglichst gesichert werden. Ya genow⸗ W ismar. Gumbinnen, den 8. Juni 1848. ; R N 7 z ö. ö ) 2 D 2 24 24 8 Das — ö, Abfahr von Tag enow 7 Uhr 15 Min. Morgens. si T iF 35 Min. Nachmitt. 8 Uhr — Min. Vbends. * » Schwerin 8 5 5 . 3 9 , y y Kleine n 8 „ 35 * 5 2 — 5 * 9 656 ) ) 398 Ediktal-⸗Vor lad un g. Ankunft in Wismar 9 „ 10 5 . K, 9 , Das Stadtgericht zu Dresden hat in den zum Ver⸗ Diese Züge schließen sich den Zügen der Berlin⸗ Hamburger Bahn wie folgt an: mögen des Zug Nr. 1. Ankunft in Hamburg 105 3 jo Uhr Vorm... JJ 1) Kaufmanns Herrn Carl Voigt, 2. Ankunft in Hamburg 37 Uhr Nachmittags. Ankunft in Berlin 45 2 4 Uhr Nachmittags. * Kaufmanns Henn Carl Adolph Hesse, 2 , mn m Wittenberge 10 3 10 Uhr Abends. 3) Destillateurs Herrn Carl Friedrich Ehregott Lud⸗ , Abfahrt von Wittenberge 5g Uhr Morgens. wig Jenktzsch, 5. Abfahrt von Hamburg 77 Uhr Morgens. Abfahrt von Berlin 77 Ühr Morgens. * Schneidermeisters Herrn Carl Gustav Reinhard, * 6. Abfahrt von ann , r ö ) Zischlermeisters Herrn Johann August Kunze, Passagiere, welche von Wismgr und Schwerin nach Berlin, Hamburg und Ludwigslust reisen, so
wie auch umgekehrt, können am Abgangsorte Billets für die ganze fahrt lösen. Nach anderen Orten muß in Hagendto ein neiles Billet gelöst Berben. ganze Fahrt lös
Personen⸗-Tarif in Mecklenb. Courant.
vorgeladen, zu obigen Terminen personlich unt haben,
erichtlich
esondere
beim Papieren begleitet sind.
II. Klasse 6 Sch., in der III. Klasse 8 Sch. ö
kn n dg. . 6 . 9. , sind in 2 nn 2 e nnn der Gesellschaft zu haben.
ü j ) mwalte, diese uglei ird darauf aufmerksam gemacht, da e im Lande bestehenden Zoll⸗Privslel,
mit genügenden, was Jussander betrifft, mit ger ransporte auf der ö tler n n, finden, sofern die Waaren 3 , al gm e n n D n
Schwerin, den 7. Juli 1848.
. Zwischen Kleinen Schwerin Sag enow rüchsichtlich d . . . 4. Il. III. 7. T m. J. . i r, Ig nannten Sc ech Sc. S. S S. Tölt. Sch. llt . Sch. EGI. a m n . bestimmt. Wismar... ..... 7 NJ 7 75 75 16 . Eren, aher Häannte und unbekannte Gläubl.·! Kleinen —— ̃ nil, 1 — 2 dere eee n üble. an Cen einen ober den Schwerin.. . ᷣ h , n, 25 16 mat au hend en e . ö Für die Tour zwischen Schwerin und Lagenotwb und dem Anhaltspunkte bei Besendorf ist der Fahrpreis in der
en bezüglichen Legitimationsz⸗ ie Direction.
Das Abonnement betragt: 2 Athlr. für 4 Jahr. 1 Athlr.. 283 8 Athlr. « I Jahr.
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis ⸗ Erhöhung.
Bei einzelnen nummern wird
der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.
Pr eu sisch er
Staats - Anzeiger.
— — ö
M 756.
—
2n halt.
Amtlicher Theil.
Deutschlan d.
Bundes Angelegenheiten. Frankfurt a. M. der deutschen lational-Versammlung.
Preußen. Berlin. Hofnachricht. — Allerhöchste Kabinets⸗Ordre. — Belanntmachung der König!. Regierung zu Erfurt. — Swinemünde. Die Blokade. .
Hesterreich. Wien. Nachrichten vom Kriegsschauplatze.
Württemberg. Stuttgart. Königliche Verordnung gegen den de motratischen Verein. ⸗
Mecklenburg⸗ Schwerin. Schwerin. Wahlgesey.
; A u s lau d.
Desterreich. Vicenza. Nachrichten vom striegsschauplatze.
Frankreich. Nation a! Versamml ung. Beschluß hinsichtlich der
Nebergebung öffentlicher Arbeiten an Associationen. — Wesuch des Abb Lamennais. — Paris. Erhaltung der Ruhe. — Thiers über Ludwig Philipp. — Vermischtes. .
Gronbritguien und Irland. London. Kabinets Ratb. — Par- laments - Verhandlungen? Schutzbill für Frauenzimmer; Englische Spiache in Kanada; Lord John Russell's Bill gegen Wahl -Bestechung. — Ackerbau⸗Gesell chaft. — Irland.
Verhandlungen
. e. Aus dem Haag. Bericht über die Ver fassungs⸗Re⸗ vision. Belgien. Brüssel. Französssches Einfuhr-Verbot gegen eine Art von
lütticher Flinten. Moldau und Wallachei. Bucharest. Dekrete der provisorischen Regierung. — Abdankungs-Urfunde des Fuͤrsten Bibesco. Türkei. Kon stantinopel. Ernennungen. Handels- und Börsen⸗Nachrichten.
— — ——
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Ober⸗Mühlen⸗ und Bau⸗Inspektor Schwahn zu Berlin den Charakter als Baurath zu verleihen.
Beilage.
Dem Maschinenmeister J. F. Lausmann zu Düsseldorf ist un⸗ ter dem 11. Juli 1848 ein Patent auf eine Steuerungs⸗Vorrichtung für Dampfmaschinen, in= soweit solche nach der vorgelegten Zeichnung und Beschrei⸗ bung für neu und eigenthümsich erachtet worden ist, und ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu be⸗ schränken, auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. Angekommen: Der Fürst Konstantin Suzzo, Statthal⸗ ter der Wallachei, von Aachen.
———
Nichtamtlicher Theil. Deutschland.
Sundes- Angelegenheiten.
Frankfurt a. M., 16. Juli. (D. P. A. 3.) 38ste Sitzung der deutschen National- Versammlung am 14. Juli. (Schluß.) Nach Schluß der Debatte nahm der erste Antragsteller, Wesendonck, das Wort, um sich unter Aufgebung seines Antrags den Anträgen von Wydenbrugk und Francke anzuschließen, welche sich nach seiner Ansicht ganz gut vereinigen lassen. Der Franckesche Antrag ist bestimmter als derjenige des Redners. Der Wydeubrugk⸗ scke Antrag, welcher die positive Anerkennung von Seiten des Staatẽ⸗ Ministeriums verlangt, ist unbedenklich. Hugo von Göttingen nimmt den Wesendonckschen Antrag wieder auf. Es wurde nun zur Ord— nung der Reihenfolge der Anträge für die Abstimmung geschritten und, nachdem der Zitzsche Antrag, für welchen die Linke stimmte, abgelehnt war, der Antrag von Francke angenommen. Dieser lautet: „Die National-Versammlung beschließt, die Centralgewalt möge die unumwundene Anerkennung der Centralgewalt und des Gesetzes darüber von der Staatsregierung des Rönigreichs Hannover fordern.“ Die Verkündigung dieses Beschlusses wurde mit stürmischem, an⸗ dauerndem Jubel aufgenommen. Simon von Trier verlangte, die Dringlichkeit eines Antrags zur Zurückweisung der neulichen Erklä— rung des preußischen Minister-Präsidenten (in Bezug auf die Nie⸗ dersetzung der Centralgewalt) begründen zu därfen; desgleichen Nau— werck die Dringlichkeit eines Antrags, dahin gebend, daß die Na⸗ tional⸗Versammlung erklären solle, daß sie nach Buchstaben und Geist des 8. des Gesetzes über Niedersetzung der Centralgewalt den Vor— behalt ihres Einverständnisses für Beschlüsse über Krieg und Frieden für alle Fälle gemeint habe. Die National ⸗Versammlung ließ die Begründung nicht zu; eben so nicht die Begründung der Dringlich⸗ keit eines ut as von Schoder und H. Simon aus Breslau: „Die National⸗Versammlung wolle erklären, daß der seitens der Buntes-Versammlung vollzogene Akt Ler Uebertragung der Central— gewalt au den Reichsverweser für rechtlich begründel nicht erachtet werden könne.“ Dagegen wurde Eisen stuch die Begründung er Dringlichkeit eines Antrags zugestanden, welcher dahin geht: „Die National ⸗Versammlung wolle einen von dem Antragsteller ibergebe⸗ nen Antrag (Erlassung provisorischer Bestimmungen über die Zoll⸗ und Handeis verhältnisse betreffend) dem vollswirthschaftlichen Aus⸗ schuß zur beschleunigten Berichterstattung empfehlen, so daß längstens binnen 14 Tagen ordnungsmäßig darliber berathen werden könne.“ Der Redner weist darauf hin, daß bei dem Umfange und der Bedeutung der einschlägigen Fragen und bei der Rothwendsgkeit, das ungeheure
Berlin, Mittwoch den 1.
ial zu sichten, so schnell noch nicht an eine definitive Regulirung r 2 scht Provisorium aber muß so schnell wie möglich (nach dem Beispiel Frankreich) getroffen werden, wenn die Nokh, besonders für Fabrikanten und Fabrikarbeiter, nicht noch mehr sich sieigern soll. Bei der sich entspinnenden Debatte gab Her⸗ mann von München Erläuterungen über die bisherige Tha tigkeit des volkswirthschaftlichen Aus schusses. Tieser hat den Beschluß gefaßt, nech der konstituirenden National-Versammlung einen Gesetz Entwurf über ein Handels- und Zoll⸗-System vorzulegen. Er hat aber für nöthig gehalten, die Verhältnisse in den einzelnen Staaten genau in Erwägung zu ziehen, und das kann nicht ohne Vernehmung von Sachverständigen gescheben. Bereits sind die betheiligten Re⸗ gierungen aufgefordert, Sachverständige in ʒollsachen zu schickn, Auch werden Sachverständige verschiet ener Art in den einzelnen Ländern direkt zur Aeußerung aufgefordert. Es ist unmöglich, in der von Eisenstuck verlangten Zeit Bericht zu erstatten. Eisen t ud verkennt die Thätigkeit des Ausschusses, dessen Mitglied er selbst ist, keines weges; eben so wenig, daß definitiven Maßregeln de umfassendsten Prüfungen vorhergehen müssen. Hier bandelt es sich aber nur um ein Provisorium. — Die Versammlung lehnte den Eisenstuckschen Vorantrag ab, empfahl aber nach einem gestellten Verbesserunge- An⸗ trag den eigentlichen Eisenstuckschen Antrag dem volkswirthschaftlichen Ausschusse zur möglichst schleunigen Erledigung. — Von Seiten des Ausschu ses für Wehrverfassung wurde der Antrag gestellt, die Fort⸗ setzung der Berathung über den Bericht, bezüglich der Verbesserung der Wehrverfassung, in einer morgen anzuberaumenden gußerordent⸗ lichen Sitzung vorzunehmen. Gegen den Antrag erhob ich fein Wi⸗ derspruch. von Itzste in kündigte für diese Sitzung eine Interpella⸗ tion an den Gesetzgebungs - Ausschuß wegen Erledigung der auf all⸗ gemeine Amnestie gehenden Anträge an. Es wurde sodann zur Dis⸗ kussion über den neulich von Merck aus Hamburg erstatteten Bericht, das Geldausfuhr-Veibot in Oesterreich betreffend, übergegangen. Die Ansicht des Ausschusses ist, daß die österreichische Regierung zu ver⸗ anlassen sei, das Ausfuhrverbot von edlen Metallen baldigst aufzuhe⸗ ben oder wenigstens keinenfalls nach Ende Juli zu er= neuern, und er stellt daher den Antrag, die hohe National Ver⸗ sammlung wolle erklären, „daß das von der österreichischen Regierung unter dem 2. April a. C. erlassene und später bis Ende Juli verlängerte Ausfuhr-Verbot von edlen Metallen sowohl für Oesterreich selbst, wie für die übrigen deutschen. Staaten, große Nachtheile habe, — und daß eine solche den übrigen deutschen Staa- ten gegenüber nicht zu rechtfertigende Maßregel mit der Einheit Deutschlands unverträglich sei.“ Der Ausschuß beantragt ferner, die hohe National-Versammlung wolle beschließen, diese Erklärung der österreichischen Regierung auf geeignetem Wege mittheilen zu laͤssen. Kolb, welcher neulich einen auf diese Angelegenheit bezüglichen An— trag gestellt hat, vermißt in dem Ausschuß-Antrage die Aufforderung, das Verbot zurückzunehmen, und stellt ein desfallsiges Amendement. — Berger von Wien giebt zu, daß in dem Ausschuß⸗Berichte rich tige national ökonomisché Grunbsätze entwickelt seien, giebt aber die eigenthümliche Lage Oesterreichs zu bedenken, für welches der Staats⸗ Bankerott auch formell ausbrechen würde, wenn man die Aufhebung des Verbots verlangen wollte. Jenes Verbot ist ein Produkt der äußersten Neth. Der Redner findet es eigenthümlich, einer konstituirenden Körperschaft das Aussprechen eines national ökonomischen Satzes zu⸗ zumuthen. Er beantragt, die Centralgewalt solle auf unverzügliche Milderung des Ausfuhr-Verbots in Bezug auf Deutschland hin wirken. von Würth aus Wien erklärt sich gleichfalls gegen den Ausschuß Antrag unter Berufung auf den Nothstand des österreichischen Staates. Löwe von Kalbe erörtert die Zwecklosigkeit des Verbots, welches vielleicht im Interesse Einzelner, die ihre Papiere noch zu gutem Course veräußern wollten und nach Innsbruck und London gereist sind, erlassen wurde. Es ist kein Mittel angegeben worden, wie die Bank je wieder zu Kräften kommen soll. W. Mohl: Man spꝛicht davon, den Bankerott der Bank zu verhindern; sie ist aber schon bankerott, denn sie löst ihre Noten nicht mehr ein. (Die Noten zu 25 Fl. sind nicht der Mühe werth. Das Verhältniß nach Aufhe⸗ bung des Ausfuhr⸗ Verbots wird dasselbe bleiben, da Niemand auch jetzt der Bank Geld giebt. Den Kaufleuten aber ist es nicht gleich⸗ gültig, für ihre nach Oesterreich gelieferten guten Waaren Geld zu bekonimen. von Bruck aus Triest zeigt durch Verlesung eines öster⸗ reichischen Journals, daß man auch dort die Maßregeln streng beur—
theile und bereits längst Vorschläge zur Verbesserung der Bank ge⸗—
macht habe. Er erklärt sich für Berger's Antrag. Giskra ent⸗ wickelt die Nothwendigkeit des Ausfuhr-Verbots, und daß eine Auf⸗ hebung zum Bankerott führen müsse. Die Baarvorräthe der Bank zu etwa 20 Millionen würden bald herausgegangen sein und die dann noch nicht eingelösten Banknoten zu etwa 125 Millionen beinahe ganz entwerthet werden. Gerade die unteren Klassen besitzen ihre kleinen Ersparnisse in den leicht aufzubewahrenden Banknoten. Schilling macht darauf aufmerksam, daß Oesterreich in wahr⸗ scheinlich zum Ziele führenden Friedens Unterhandlungen mit Italien stehe, eben so Aussicht habe, daß Ungarn einen Theil der Staatsschulden übernehme. Werde nach ö der Nego⸗ ciatiouen der Bankerott ausbrechen, so sei weniger zu fürchten. Es handelt sich also um einen Aufschub. Becherath ist für den Aus⸗ schußantrag. Ein Geldausfuhrverbot ist selbst iñ dölkerrechtlichen Verkehr das Aeußerste, eine Art Kriegserklärung. Um so weniger ist es Deutschland gegenüber zu rechtfertigen. Blum ist gleichfalls für den Ausschußantrag. Weun die Verminderung des Baarfonds in der bisherigen Progression fortgeht, ist auch in wenigen Monaten formeller Bankerott. Die Gesetze vieler Staaten erklären für be⸗ krügerischen Bankerott, wenn Aktiva und Passiva ein . Ver⸗ hältniß überschreiten. Die österreichische Nationalbank kann kaum 11 Prozent zahlen. Merch fügt nach Schluß der Debatte als Bericht= erstatter hinzu, daß die mildere Fassung des eigentlichen Kommissions⸗ Antrags nur aus Rücksichten gewählt worden sei. Man hat nicht mit rauher Hand eingreifen wollen. Der Ausschußantrag wurde mit großer Mehrheit ängenommen. Die Sitzung wurde nach 3 Uhr, nachdem die Tagesordnung der nächsten, auf den 15. Juli anberaum⸗
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Auslandes nehmen 2 — anf
dieses Blatt an, für Berlin die
Expedition des Prenß. Staats- Anzeigers.
Behren · Straße Ur. 57.
. 1848.
ten festgesetzt worden war, geschlossen. Diese ist: 1) Fortsetzun der Berathung über den Antrag des Wehraueschusses; 2) Interpellation don Itzstein'; 3) Berichi des volkswirthschaftlichen Ausschusses wegen Störung Ler Dampfschifffahrt auf der Donau; 4) Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung; 5) Bericht über die Wahl in Nidda.
Frankfurt 4. M., 17. Juli. (O. P. A. 3.) 39ste Sitzung der deutschen Nationgl-Versammlung am 15. Juli. Die Sitzung wurde nach 99 Uhr von dem Präsidenten von Gagern er- öffnet. Grumbrecht knüpfte an die BVorlesung des Protokolls der letzten Sitzung die Bemerkung, daß sich die Abgéöordneten Detm old don Hannover und Deymaun von Meppen von der Erklärung der bannoverschen Abgeordneten ausgeschlossen hätten.
Der Präsident theilte eine mittelst Schreibens demselben zuge⸗ gangene Botschaft des Reichsverwesers an die konstituirende Na⸗ lional-Versammlung, so wie Abschrift der Ernennungs Urkunden der bis jetzt ernannten Reichsminister, Anton von Schmerling Reichsministers des Innern und der auswärtigen Angelegenheiten), Joh. Gustav Hecscher (Reichsministers der Justizꝭ und des Königlich preußischen General-Majors Eduard von Peucker (Rrichs-⸗Kriegsministers), sodann eine von dem Reichs verweser an das dentsche Volt erlassene Proclamation (s. das gestrige Blatt des Preuß. Staats-Anz.) mit. Nach dem Inhalte der Botschaft wird sich der Reichs oerweser unverzüglich nach Wien begeben, um das in der Proclamation vom B. Juli zu Wien gegebene Versprechen zu lö⸗= sen, den Reichstag in Wien zu eröffnen, Der Reichsverweser wird Frankfurt nur auf kurze Zeit verlassen . begleitet von dem Justizmi⸗ nister. Es sind vorlausig nur die Minister für die nothwendigsten Geschäftezweige ernannt; die Vervollständigung des Ministeriums wird nach der Rückkehr erfolgen. —
Nach Verlesung der vorbezeichneten Urkunden, von denen inebe⸗ sondere die Proclamation mit Jubel aufgenommen wurde, nahm der Reichs-Minister Heckscher das Wort, um einige Erläuterun en über die Reise zu geben. Es ist nach diesen bereits Vorsorge für einen Stellvertreter des Erzherzogs Johann in Wien getroffen. Reichs-Minister von Schmerling erklärte die Proclamation an das deutsche Voll als das Programm des Ministeriums. Es kann dem Ministerium nicht beifallen, Einfluß auf die Begründung des Verfassungswerkes üben zu wollen. Damit aber die National Ver sammlung sich ungestört ihrer Aufgabe widmen lönne, muß Deutsch= land regiert werden; es muß ruhig sein. Das Ministerium wird sich bemühen, den äußeren Frieden zu erhalten; diese Bemühung aber hat ihre Gränzen. Tas Ministerium wird nie zugeben, daß die Ehre und Unabhänglgkeit Deutschlands berroht werde durch Gefahren ir= gend woher. Es wird dann entschiedene Maßregeln empfehlen * ünbesorgt um den , ,, der Empfehlung auf Deutschlands Kraft
J ' Beifall.
72 . . n . Namens des Gesetzgebunge⸗Ausschusses Bericht über die in Bezug auf Amnestie der politischen Verbrechen und Vergehen eingegangenen verschiedenen Petitionen, welche 1 Empfehlung der gedachten Maßregel bei den Einzeistaaten, theils unmittelbares . der Amnestie durch die National-⸗Versamm⸗ lung beantragen. Der Bericht erörtert, inwiefern die National-Ver⸗= sammlung sich auf diese Anträge einlassen kann. Es handelt sich nicht um allgemeine politische Verbrechen; die betrübenden Vorfälle in Ba= den waren zunächst auf Baden gerichtet. Die Untersuchung, also auch die Niederschlagung derselben steht dem Staate Baden zuů, wie dies auch für andere Staaten bei Veibrechen gegen dieselben, auch wenn sie mittelbar gegen Deutschland gerichtet sind, der Fall wäre. Die National-⸗Versammlung wird sich in die inneren Angelegenheiten nur insofern mischen, als es für die Gesammtheit nothwendig ist, also nur in einem ven der Noth, gebotenen Ausnahmefalle. Daß dies bier so sei, ist in den Petitionen keinesweges nachgewiesen. Es fehlt auch die zur Beurtheilung nothwendige Uebersicht des Thatbestandes. Die Schilderhebung in Baden kann von doppeltem Standpunkt betrachtet werden, als ein Attentat gegen die constitutionelle Monarchie in Ba= den und als Mittel zur Verbreitung der Republik in ganz Deutschland. Baden ist derjenige Staat Deutschlande, in welchem sich die Freihei⸗ ten des Volkes am meisten schon früher entwickelten, und wo die Volksrechte am ersten und vollständigsten anerkannt wurden. Ein Aufstand daselbst war auf den Umsturz der neuen, auf Freiheit ge ründeten Ordnung gerichtet. Ferner waren zur Zeit des Ans. ae. in Baden bereité die Wahlen für die konstituirende Versammlung für ganz Deutschland, welche dessen erfassung zu begründen hat, angeordnet. Die allgemeine Stimmung konnte nicht unbekannt sein, und man ergriff di Waffen, um eine Verfassung aufzudrängen, von der die Aufständischen wissen konnten, daß sie die überwiegende Mehrzahl nicht will, und um eine Erschüt⸗ terung hervorzurufen, deren Schwingungen jetzt noch in manchen Theilen fortdauern. Line Amnestie wäre jetzt, wo die Ordnung noch nicht vollständig hergestellt, die , der Gesetze noch nicht voll ständig gesichert ist, nicht am Platze. Dazu kommt noch, da leiner der Betheiligten selbst um Amnestie gebeten hat. Der Aus schuß ist deshalb bis auf zwei Mitglieder der Ansicht, daß die National · Ver- sammlung keinen Grund habe, auf dem Rechtsweg einzugreifen, und daß dieselbe wegen der Petitionen zur motivirten Tagesordnung über= ehen soll. 6 . Mohl verlas einen bereits gedruckten längeren Bericht über einen Antrag Haßler's, den Schutz der Donau- Dampsschlepp⸗· schifffahrts⸗Gesellschaft zu Ulm gegen Störung des freien Verkehrs betreffend. Nach diesem haben ungeachtet der bereits früheren Be- stimmungen über Freiheit der Schffffabrt auf den deutschen Auen mehrere Re , ki , . 2 . ertheilt, welche man aueschließend geltend ,,,, ga ,,, u . 6 2 sorthin auf acralteten 8 Vorrechten, nach welchen sie allein n wollen. J. nnn, ,,, In dem jetzigen Jahre, wo der Werkehr se, pruchten Privilegien